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Weitere Entscheidungen unten: OLG Stuttgart, 16.11.2005 | OLG München, 06.07.2005

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 10.10.2006 - 4 U 382/05 - 169   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5249
OLG Saarbrücken, 10.10.2006 - 4 U 382/05 - 169 (https://dejure.org/2006,5249)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10.10.2006 - 4 U 382/05 - 169 (https://dejure.org/2006,5249)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10. Oktober 2006 - 4 U 382/05 - 169 (https://dejure.org/2006,5249)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    GmbHG § 6 Abs. 2; ; GmbHG § ... 38 Abs. 1; ; GmbHG § 38 Abs. 2; ; GmbHG § 38 Abs. 2 S. 2; ; GmbHG § 47 Abs. 1; ; GmbHG § 51 a Abs. 1; ; ZPO § 33 Abs. 1; ; ZPO § 167; ; ZPO § 259; ; ZPO § 325; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 529; ; ZPO § 531; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz Nr. 1; ; ZPO § 546; ; ZPO § 894; ; BGB § 139; ; BGB § 242; ; BGB § 626 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksamkeit von Beschlüssen wegen Gesellschafterversammlung in der Urlaubszeit - Zur Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers, Stimmbindungsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    2-Mann-GmbH, 2-Personen-Gesellschaft, 2-Personen-GmbH, Abberufung eines Geschäftsführers in der Zwei-Personen-GmbH, Abberufung von der Geschäftsführung, Ausschluss vom Teilnahmerecht, Behinderung bei Recht der Teilhabe an der Willensbildung, Behinderung der Teilnahme an ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erschwerung die Teilnahme eines Gesellschafters an einer in der allgemeinen Urlaubszeit anberaumten Gesellschafterversammlung; Versagung der Anerkennung von den Gesellschafter persönlich betreffende Beschlüssen aufgrund dessen Abwesenheit; Kündigung des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 870
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 05.06.1975 - II ZR 23/74

    ITT - Treuepflicht des GmbH-Mehrheitsgesellschafter gegenüber dem …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.10.2006 - 4 U 382/05
    Nichtig sind Gesellschafterbeschlüsse , wenn sie gegen zwingende gesetzliche oder gesellschaftsvertragliche Vorschriften verstoßen , insbesondere , wenn sie der für die im Verhältnis der Gesellschafter zueinander geltenden Treupflicht zuwiderlaufen ( für die GmbH vgl. BGH NJW 1976, 191 ;… Rohwedder- Koppensteiner, GmbHG , 2. Aufl. Rn. 103 zu § 47 ;… Mü-Ko - Ulmer a.a.O. Rn. 108 zu § 709 mwNw.).
  • BGH, 29.05.1967 - II ZR 105/66

    Zulässigkeit einer Stimmrechtsbindung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.10.2006 - 4 U 382/05
    § 259 gilt für Ansprüche aller Art. Auch die Stimmbindung ist klagbar und im Vollstreckungswege durchsetzbar , soweit sie wirksam ist und dem Gebundenen keine Einwendungen oder Einreden zur Seite stehen ( BGHZ 48, 163, 169 ff. ; OLG Köln GmbHR 1989, 76 ;… Scholz a.a.O. Rn.55 zu § 47 ).
  • BGH, 24.02.1992 - II ZR 79/91

    Prozeßvertretung gegenüber GmbH-Geschäftsführer - Abberufung einees …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.10.2006 - 4 U 382/05
    Ein sachlich begründeter Vertrauensschwund bei den Mitgesellschaftern der GmbH oder tiefgreifende Zerwürfnisse , die eine weitere gedeihliche Zusammenarbeit ausgeschlossen erscheinen lassen , können einen wichtigen Abberufungsgrund darstellen ( BGH WM 1992, 731 ;… Zöllner / Noack a.a.O. Rn. 11 ;… Rohwedder a.a.O. Rn. 13 zu § 38 mwNw. ).
  • OLG Zweibrücken, 05.06.2003 - 4 U 117/02

    Abberufung eines GmbH-Mitgesellschafters als Geschäftsführer: Dauerhafte …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.10.2006 - 4 U 382/05
    In Rechtsprechung und Schrifttum besteht Einigkeit , dass die Anforderungen nicht auf einen wichtigen Grund gesteigert werden dürfen, dass aber jedenfalls ein sachlicher Grund vorliegen muss , der verständige Entscheidungsträger zur Abberufung veranlassen würde (OLG Karlsruhe GmbHR 1967, 214 ; OLG Zweibrücken NJW-RR 2003, 1398 ;… Zöller/Noack a.a.O. ) .
  • BGH, 29.11.1993 - II ZR 61/93
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.10.2006 - 4 U 382/05
    Welche Einschränkungen sich aus der Treubindung der Gesellschafter untereinander in Bezug auf die freie Abberufbarkeit ergeben , richtet sich nach den Gesamtumständen , wobei auch die Verdienste für die Gesellschaft und der Erfolg der bisherigen Geschäftsführung in die Überlegungen mit einzubeziehen sind ( BGH DStR 1994, 214 ;… Zöllner / Noack a.a.O. Rn. 17 zu § 38).
  • BGH, 19.11.1990 - II ZR 88/89

    Wiederbestellung des aus wichtigem Grunde abberufenen Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.10.2006 - 4 U 382/05
    Im Grundsatz zutreffend und im Einklang mit Rechtsprechung und Schrifttum nimmt das Landgericht an , dass kein Gesellschafter einer GmbH das Recht hat , eine Person , die eine Gefahr für die Gesellschaftsinteressen darstellt und die deshalb für die Gesellschaft untragbar ist , in das Amt des Geschäftsführers zu wählen ( BGH GmbHR 1991, 62 f. mwNw. ).
  • BGH, 19.10.1987 - II ZR 97/87

    Schadensersatz wegen Verstoßes eines Dienstverpflichteten gegen ein …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.10.2006 - 4 U 382/05
    Wichtiger Grund ist jeder Umstand, der ein Verbleiben des Abzuberufenden in seiner Organstellung für die Gesellschaft unzumutbar macht ( BGH NJW-RR 88, 352 f. ;… Zöllner/Noack in Baumbach / Hueck , HGB, 18. Aufl. Rn. 11 zu § 38 mwNw. ).
  • OLG Köln, 16.03.1988 - 6 U 38/87

    Stimmrechtsausübung in der Gesellschafterversammlung einer GmbH

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.10.2006 - 4 U 382/05
    § 259 gilt für Ansprüche aller Art. Auch die Stimmbindung ist klagbar und im Vollstreckungswege durchsetzbar , soweit sie wirksam ist und dem Gebundenen keine Einwendungen oder Einreden zur Seite stehen ( BGHZ 48, 163, 169 ff. ; OLG Köln GmbHR 1989, 76 ;… Scholz a.a.O. Rn.55 zu § 47 ).
  • OLG Düsseldorf, 08.06.1989 - 6 U 223/88

    Präsentationsrecht der Familienstämme in einer GmbH

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.10.2006 - 4 U 382/05
    Der jeweils andere Familienstamm ist in einem solchen Fall unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes nach § 38 Abs. 2 GmbHG prinzipiell verpflichtet , für die Abberufung des Geschäftsführers und die Kündigung seines Anstellungsvertrages zu stimmen ( vgl. OLG Düsseldorf NJW 1990, 1122 ; Urteil des 1. ZS des Saarl. OLG vom 24.11.2004 ; Bl. 79 f., 90, 91 d.A. ) .
  • BGH, 07.06.1999 - II ZR 278/98

    Frist für die gerichtliche Geltendmachung der Unwirksamkeit von …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.10.2006 - 4 U 382/05
    Rechtsprechung und Literatur stimmen darin überein, dass die Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen bei der GbR Gegenstand einer Feststellungsklage sein kann ( BGH NJW 1999, 3113, 3115 ; NJW-RR 92, 227; Zöller- Greger , ZPO, 23. Aufl. Rn. 4 zu § 256, Mü-Ko Ulmer , BGB , 4. Aufl. Rn. 113 zu § 709 mwNw.
  • BGH, 28.01.1985 - II ZR 79/84

    Einladung zur Gesellschafterversammlung durch einen Gesellschafter - …

  • BGH, 30.03.1987 - II ZR 180/86

    Berechnung der Wochenfrist für die Einladung zu einer Gesellschafterversammlung; …

  • BGH, 14.11.1994 - II ZR 160/93

    Umfang der Geschäftsführer-Vergütung

  • BGH, 21.10.1991 - II ZR 211/90

    Beschluss in Gesellschafterversammlung über Ausschluss eines Gesellschafters - …

  • BGH, 10.10.1983 - II ZR 213/82

    Inhaltskontrolle des Gesellschaftsvertrags einer Publikumsgesellschaft

  • OLG Jena, 10.08.2016 - 2 U 500/14

    Wirksamkeit von Beschlüssen einer KG-Gesellschafterversammlung: Einberufung einer …

    Rn. 122 Verstöße gegen Form, Frist und Inhalt der Einberufung einer Gesellschafterversammlung können im Recht der Personengesellschaft dann zur Unwirksamkeit des Beschlusses führen, wenn der mit den gesellschaftsvertraglichen oder gesetzlichen Ladungsbestimmungen verfolgte Zweck, dem einzelnen Gesellschafter die Vorbereitung auf die Tagesordnungspunkte und die Teilnahme an der Versammlung zu ermöglichen, vereitelt wird (BGH…, Urteil vom 14.11.1994, II ZR 160/93, juris, Rn. 41; Saarländisches OLG, Urteil vom 10.10.2006, 4 U 382/05, juris, Rn. 56; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 30.12.1999, 17 U 89/99, juris, Rn. 55).

    Die Terminauswahl darf nicht willkürlich oder schikanös oder für einen Gesellschafter aus anderen Gründen unzumutbar sein (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 10. Oktober 2006 - 4 U 382/05 - 169, 4 U 382/05 -, Rn. 58, juris).

    Insbesondere wenn Beschlüsse gefasst werden sollen, die für die berufliche Zukunft eines Gesellschafters von zentraler Bedeutung sind und die keine Notmaßnahmen darstellen, darf dem hiervon betroffenen Gesellschafter die Teilnahme an der Gesellschafterversammlung nicht unnötig erschwert oder gar unmöglich gemacht werden, jedenfalls dann, wenn durch eine Terminsverlegung keine relevante Verzögerung eintritt (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 10. Oktober 2006 - 4 U 382/05 -, Rn. 62, juris).

    Wird dieser "Dispositionsschutz" verletzt, liegt ein zur Nichtigkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse führender schwerwiegender Mangel vor (BGH…, Urteil vom 14.11.1994, II ZR 160/93, juris, Rn. 41; Saarländisches OLG, Urteil vom 10.10.2006, 4 U 382/05, juris, Rn. 56; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 30.12.1999, 17 U 89/99, juris, Rn. 55).

  • OLG Jena, 10.08.2016 - 2 U 506/14

    Kommanditgesellschaft: Klage des ehemaligen Kommanditisten auf Feststellung der …

    Rn. 87 Verstöße gegen Form, Frist und Inhalt der Einberufung einer Gesellschafterversammlung können im Recht der Personengesellschaft dann zur Unwirksamkeit des Beschlusses führen, wenn der mit den gesellschaftsvertraglichen oder gesetzlichen Ladungsbestimmungen verfolgte Zweck, dem einzelnen Gesellschafter die Vorbereitung auf die Tagesordnungspunkte und die Teilnahme an der Versammlung zu ermöglichen, vereitelt wird (BGH…, Urteil vom 14.11.1994, II ZR 160/93, juris, Rn. 41; Saarländisches OLG, Urteil vom 10.10.2006, 4 U 382/05, juris, Rn. 56; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 30.12.1999, 17 U 89/99, juris, Rn. 55).

    Die Terminauswahl darf nicht willkürlich oder schikanös oder für einen Gesellschafter aus anderen Gründen unzumutbar sein (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 10. Oktober 2006 - 4 U 382/05 - 169, 4 U 382/05 -, Rn. 58, juris).

    Insbesondere wenn Beschlüsse gefasst werden sollen, die für die berufliche Zukunft eines Gesellschafters von zentraler Bedeutung sind und die keine Notmaßnahmen darstellen, darf dem hiervon betroffenen Gesellschafter die Teilnahme an der Gesellschafterversammlung nicht unnötig erschwert oder gar unmöglich gemacht werden, jedenfalls dann, wenn durch eine Terminsverlegung keine relevante Verzögerung eintritt (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 10. Oktober 2006 - 4 U 382/05 -, Rn. 62, juris).

    Wird dieser "Dispositionsschutz" verletzt, liegt ein zur Nichtigkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse führender schwerwiegender Mangel vor (BGH…, Urteil vom 14.11.1994, II ZR 160/93, juris, Rn. 41; Saarländisches OLG, Urteil vom 10.10.2006, 4 U 382/05, juris, Rn. 56; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 30.12.1999, 17 U 89/99, juris, Rn. 55).

  • OLG Karlsruhe, 29.04.2019 - 15 U 138/16

    Informationspflichten des Geschäftsführers einer Schutzgemeinschafts-Versammlung

    Für ein Feststellungsinteresse genügt jedoch, dass das Urteil zur Beseitigung der zwischen den Parteien bestehenden Unsicherheit über die Wirksamkeit der Beschlüsse geeignet ist, da bei der Feststellung der (Un-)Wirksamkeit eines Beschlusses einer GbR keine notwendige Streitgenossenschaft sämtlicher Gesellschafter vorliegt (BGH…, Urteil vom 25.07.2017, II ZR 235/15, NJW-RR 2017, 1317 Rn. 17 ff. mwN; OLG Zweibrücken, Urteil vom 10.10.2006, 4 U 382/05, Rn. 49, zit. nach juris;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 32. Aufl., § 62 Rn. 21; Wertenbruch, NZG 2009, 645, 646).

    Verfahrensfehler sind demnach nur dann beachtlich, wenn der Beschluss auf dem Verfahrensfehler beruht (OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.10.2006 - 4 U 382/05, zit. nach juris Rn. 56;… Staudinger-Habermeier, BGB, 2003, § 709 Rn. 28).

    Auch eine aus materiell-rechtlichen Gründen notwendige Streitgenossenschaft ergibt sich nicht bereits daraus, weil dies aus praktischen oder logischen Gründen notwendig oder wünschenswert wäre (BGH…, Urteil vom 25.07.2017, II ZR 235/15, NJW-RR 2017, 1317 Rn. 17 ff. mwN; OLG Zweibrücken, Urteil vom 10.10.2006, 4 U 382/05, Rn. 49, zit. nach juris;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 32. Aufl., § 62 Rn. 21; Wertenbruch, NZG 2009, 645, 646).

    Auch ist der Antrag - in der Gesamtschau unter Einbeziehung der Klagebegründung - hinreichend bestimmt, da klar zum Ausdruck gebracht wird, welches künftige Abstimmungsverhalten verlangt wird (vgl. hierzu OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.10.2006, 4 U 382/05, zit. nach juris Rn. 95).

    Jeder Stimmabgabeanspruch setzt eine wirksame und verfahrensgerechte Konkretisierung voraus, damit einzelfallbezogen die Verpflichtungswirkung festgestellt werden kann, auch wenn die Entscheidung über den Streit hierdurch im Einzelfall zu spät kommen mag (OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.10.2016, 4 U 382/05, juris Rn. 101).

  • OLG Hamm, 25.07.2016 - 8 U 160/15

    "Tönnies"-Verfahren - Geschäftsführer bleibt

    Hinzukommen muss zumindest eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung des Geschäftsführers, die zur Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses beigetragen hat (vgl. OLG Köln, NZG 2011, 307 ff.; OLG Saarbrücken GmbHR 2007, 143 ff.).
  • OLG Köln, 24.05.2016 - 18 U 113/15

    Wirksamkeit eines in Abwesenheit eines Gesellschafters gefassten …

    Diese verkennten dass die angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden (Urteil vom 15.11.1999 - 2 U 2303/99, NJW-RR 2000, 565-567) die Frage der Wartepflicht bei Verspätung des Gesellschafters in der Gesellschafterversammlung, mithin einen anders gelagerten Sachverhalt betraf und dass der Senat nicht anders als die angeführten Entscheidungen der Oberlandesgerichte München (…Urteil vom 31.07.2014 - 23 U 3842/13, MDR 2015, 44-45, zitiert nach juris, Rn. 41), Bremen (…Urteil vom 09.04.2010 - 2 U 107/09, GmbHR 2010, 1152-1155, zitiert nach juris, Rn. 55) und Saarbrücken (Urteil vom 10.10.2006 - 4 U 382/05, GmbHR 2007, 143-152, zitiert nach juris, Rn. 59 ff) maßgeblich auf die Umstände des Einzelfalls abstellt.
  • LG Stuttgart, 10.02.2021 - 40 O 46/20

    GmbH: Pflicht zur Verschiebung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung …

    Rn. 38 Denn angesichts der Bedeutung des Teilnahmerechts ist in Einzelfallentscheidungen von Obergerichten bereits zutreffend anerkannt worden, dass bei der Terminsfindung für eine Gesellschaftsversammlung die Interessen der Gesellschafter mit berücksichtigt werden müssen (OLG Saarbrücken, Urt. v. 10.10.2006, 4 U 382/05;… OLG Köln, Urt. v. 24.05.2016, Az. 2 U 506/14;… OLG Jena, Urt. v. 10.08.2016, Az. 2 U 506/14).
  • OLG Hamm, 25.07.2016 - 8 U 161/15

    "Tönnies"-Verfahren - Geschäftsführer bleibt

    Hinzukommen muss zumindest eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung des Geschäftsführers, die zur Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses beigetragen hat (vgl. OLG Köln, NZG 2011, 307 ff.; OLG Saarbrücken GmbHR 2007, 143 ff.).
  • OLG Stuttgart, 27.02.2014 - 14 U 58/13

    Unwirksamkeit von Beschlüssen einer Personengesellschaft: Klage auf Feststellung …

    Der festgesetzte Termin und Ort der Gesellschafterversammlung müssen dem Gesellschafter zumutbar sein (…s. etwa Mussaeus, in: Hesselmann/Tillmann/Mueller-Thuns, Handbuch GmbH & Co. KG, 20. Aufl., § 4 Rn. 129; auch OLG Saarbrücken, GmbHR 2007, 143, 145).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.2012 - 6 U 220/11
    Auch wenn man, anders als das Landgericht, den Vortrag der Klägerin nicht als bloß vorgeschoben ansieht, ist weiter zu beachten, dass eine Pflicht zur Verlegung bei einer personalistischen GmbH nur dann besteht, wenn ein gleichwertiger Ausweichtermin möglich ist (vgl. etwa OLG Saarbrücken, Urt. v. 10. Oktober 2006 - 4 U 382/05/zitiert nach juris).
  • OLG Jena, 22.03.2023 - 2 U 492/17
    Die Terminauswahl darf nicht willkürlich oder schikanös oder für einen Gesellschafter aus anderen Gründen unzumutbar sein (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 10. Oktober 2006 - 4 U 382/05 - 169, Rn. 58, juris).
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dejure.org Übersicht OLG Saarbrücken

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 16.11.2005 - 20 U 2/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1528
OLG Stuttgart, 16.11.2005 - 20 U 2/05 (https://dejure.org/2005,1528)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.11.2005 - 20 U 2/05 (https://dejure.org/2005,1528)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. November 2005 - 20 U 2/05 (https://dejure.org/2005,1528)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Aktienrecht: Anfechtung eines Gewinnverwendungsbeschlusses

  • Judicialis

    AktG § 58 Abs. 2 Satz 1; ; AktG § 172; ; AktG § 174; ; AktG § 245; ; AktG § 253 Abs. 1; ; AktG § 327 a; ; AktG § 327 b Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 265 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Anfechtung des Dividendenausschüttungsbeschlusses durch früheren Minderheitsaktionär einer im Wege des Squeeze-Outs vom Hauptaktionär übernommenen Gesellschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AktG §§ 245, 58 Abs. 2 Satz 1, §§ 172, 253 Abs. 1, §§ 327a, 327b Abs. 2 Satz 2; ZPO § 265 Abs. 2
    Zur Klagebefugnis für Anfechtungsklage nach Verlust der Aktionärsstellung durch Squeeze out ("Landesbank Baden-Württemberg")

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entfallen einer Anfechtungsbefugnis für eine Anfechtungsklage mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister; Anfechtungsklage gegen einen Squeeze-out-Beschluss; Verbindlichkeit eines für die Hauptversammlung festgestellten Jahresabschluss; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 27
  • ZIP 2007, 870
  • WM 2006, 292
 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (21)

  • OLG Koblenz, 27.01.2005 - 6 U 342/04

    Aktienrecht: Befugnis des ausgeschlossenen Minderheitsaktionärs zur Erhebung der …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2005 - 20 U 2/05
    Die vom Oberlandesgericht Koblenz aufgeworfene Problematik einer Fortdauer der Anfechtungsbefugnis nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister (Urt. vom 27.01.2005, ZIP 2005, 714 = AG 2005, 365; zugelassene Revision beim BGH unter dem AZ II ZR 46/05) muss hier nicht abschließend entschieden werden, da die Klage aus den noch näher auszuführenden Gründen in der Sache keinen Erfolg hat.

    Soweit § 265 Abs. 2 ZPO auch dem Interesse des Rechtsvorgängers an der Weiterführung des Rechtsstreits Rechnung trage (BGH NJW-RR 200, 181, 182), sei dies in der gegebenen Konstellation nicht mehr beachtlich, da nach Erlöschen der Mitgliedschaft die früheren Aktionäre kein Interesse an einem Gestaltungsurteil mit Wirkung inter omnes hätten (OLG Koblenz ZIP 2005, 714, 715 unter II.3; zustimmend Bungert BB 2005, 1345; Buchta-Ott DB 2005, 990, 993).

    Nach Auffassung des Senats (Urteil vom 28.01.2004, 20 U 3/03, OLGR 2004, 160, 162 f.) heilt im Übrigen die Eintragung nicht eventuelle Mängel des angefochtenen Beschlusses (dort Ausgliederungsbeschluss) und lässt die Gestaltungs- und Rechtskraftwirkung einer erfolgreichen Anfechtungsklage unberührt; ein parallel laufendes Spruchverfahren ändert hieran nichts (insoweit anders in der Begründung OLG Koblenz ZIP 2005, 714, 715).

    Eine Zulassung der Revision nach § 543 ZPO ist nicht veranlasst, da die Zurückweisung der Berufung nicht auf einer fehlenden Klagebefugnis (vgl. OLG Koblenz ZIP 2005, 714) beruht (der Ausgang des beim Bundesgerichtshof anhängigen Revisionsverfahrens II ZR 46/05 ist deshalb nicht entscheidungsrelevant).

  • OLG Düsseldorf, 14.01.2005 - 16 U 59/04

    Ausschluss von Minderheitsaktionären

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2005 - 20 U 2/05
    a) Die gesetzlichen Regelungen in §§ 327 a ff. AktG sind verfassungsgemäß, soweit der Minderheitsaktionär eine volle Entschädigung erhält (vgl. zur Eingliederung nach §§ 320 ff. AktG BVerfG NJW 1999, 3769, 3770 = BVerfGE 100, 289, 306; zur auflösenden Übertragung BVerfG NJW 2001, 279; zu §§ 327 a ff. AktG OLG Stuttgart NZG 2004, 146, 150 = OLGR 2004, 139, OLG Düsseldorf NZG 2004, 328, 330 und OLG Düsseldorf NZG 2005, 347, 348 mit weit.

    Dieses Ergebnis ist deshalb nach Art. 14 GG nicht zu beanstanden, weil in diesem Zeitraum bis zur Eintragung dem Minderheitsaktionär weiterhin die Mitgliedschaftsrechte zustehen, insbesondere der Anspruch auf Auszahlung der Dividende (OLG Düsseldorf NZG 2005, 347, 349; OLG Hamburg NZG 2003, 978, 979).

    Die Leitungsorgane waren deshalb nicht im Interesse der übrigen (nicht anfechtenden) Minderheitsaktionäre gehalten, Maßnahmen zu einer Verkürzung des Zeitraums bis zur Eintragung des Squeeze-Out-Beschlusses zu ergreifen und ein Freigabeverfahren einzuleiten; dieses hätte möglicherweise je nach Zeitablauf sogar die Folge gehabt, dass der Kläger etwa bei einer Eintragung kurz vor der Hauptversammlung am 30.08.2004 keine Dividende für das Jahr 2003 erhalten hätte (vgl. (OLG Düsseldorf NZG 2005, 347, 349; OLG Hamburg NZG 2003, 978, 979).

  • BGH, 09.10.2006 - II ZR 46/05

    Zur Befugnis des Klägers zur Fortsetzung einer aktienrechtlichen Anfechtungsklage …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2005 - 20 U 2/05
    Die vom Oberlandesgericht Koblenz aufgeworfene Problematik einer Fortdauer der Anfechtungsbefugnis nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister (…Urt. vom 27.01.2005, ZIP 2005, 714 = AG 2005, 365; zugelassene Revision beim BGH unter dem AZ II ZR 46/05) muss hier nicht abschließend entschieden werden, da die Klage aus den noch näher auszuführenden Gründen in der Sache keinen Erfolg hat.

    Eine Zulassung der Revision nach § 543 ZPO ist nicht veranlasst, da die Zurückweisung der Berufung nicht auf einer fehlenden Klagebefugnis (vgl. OLG Koblenz ZIP 2005, 714) beruht (der Ausgang des beim Bundesgerichtshof anhängigen Revisionsverfahrens II ZR 46/05 ist deshalb nicht entscheidungsrelevant).

  • OLG Hamburg, 08.08.2003 - 11 U 45/03

    Verfassungsmäßigkeit des Squeeze-out ("Volksfürsorge Holding AG")

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2005 - 20 U 2/05
    Dieses Ergebnis ist deshalb nach Art. 14 GG nicht zu beanstanden, weil in diesem Zeitraum bis zur Eintragung dem Minderheitsaktionär weiterhin die Mitgliedschaftsrechte zustehen, insbesondere der Anspruch auf Auszahlung der Dividende (OLG Düsseldorf NZG 2005, 347, 349; OLG Hamburg NZG 2003, 978, 979).

    Die Leitungsorgane waren deshalb nicht im Interesse der übrigen (nicht anfechtenden) Minderheitsaktionäre gehalten, Maßnahmen zu einer Verkürzung des Zeitraums bis zur Eintragung des Squeeze-Out-Beschlusses zu ergreifen und ein Freigabeverfahren einzuleiten; dieses hätte möglicherweise je nach Zeitablauf sogar die Folge gehabt, dass der Kläger etwa bei einer Eintragung kurz vor der Hauptversammlung am 30.08.2004 keine Dividende für das Jahr 2003 erhalten hätte (vgl. (OLG Düsseldorf NZG 2005, 347, 349; OLG Hamburg NZG 2003, 978, 979).

  • OLG Stuttgart, 28.01.2004 - 20 U 3/03

    Ausgliederung: Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtungsklage gegen einen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2005 - 20 U 2/05
    Dies mag für den Fall gelten, dass eine vor dem Squeeze-Out-Beschluss erhobene Anfechtungsklage mit dessen späterer Wirksamkeit obsolet wird (nicht jedoch die Anfechtungsklage gegen den Squeeze-Out-Beschluss als solchen, selbst wenn dieser im Freigabeverfahren eingetragen werden sollte, vgl. die gesetzliche Regelung in §§ 327 e Abs, 2, 319 Abs. 6 Satz 6 AktG sowie Bungert BB 2005, 1345, 1348; für § 16 Abs. 3 Satz 6 UmwG OLG Stuttgart OLGR 2004, 160).

    Nach Auffassung des Senats (Urteil vom 28.01.2004, 20 U 3/03, OLGR 2004, 160, 162 f.) heilt im Übrigen die Eintragung nicht eventuelle Mängel des angefochtenen Beschlusses (dort Ausgliederungsbeschluss) und lässt die Gestaltungs- und Rechtskraftwirkung einer erfolgreichen Anfechtungsklage unberührt; ein parallel laufendes Spruchverfahren ändert hieran nichts (insoweit anders in der Begründung OLG Koblenz ZIP 2005, 714, 715).

  • BGH, 12.10.1992 - II ZR 41/92

    Streitwert für Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2005 - 20 U 2/05
    Der vom Landgericht festgesetzte Streitwert ist nicht zu beanstanden (vgl. BGH DB 1992, 2336); es kann weder ausschließlich auf die Zahl der Aktien des Klägers abgestellt werden noch kann die Zahl der Aktien aller außenstehenden Aktionäre bzw. die hierauf entfallende Gesamtsumme höherer Dividenden herangezogen werden.
  • BGH, 15.03.2004 - II ZR 247/01

    Rechtsfolgen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2005 - 20 U 2/05
    Die überwiegende Meinung wendet die Regelungen in §§ 239, 246 ZPO analog an (vgl. BGH NJW 2002, 1207 bei Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters einer Personengesellschaft; BGH NJW 2004, 1528 bei Verschmelzung; BGH NZG 2004, 611 bei insolvenzbedingtem Ausscheiden der Komplementärin aus einer GmbH & Co KG mit nur noch einem verbleibenden Kommanditisten;… Zöller-Greger ZPO § 239 Rn. 6 mit Nachw.), nach anderer Auffassung tritt der übernehmende Rechtsträger automatisch und ohne Unterbrechung in den Prozess ein (…Münchener Kommentar-Feiber ZPO § 239 Rn. 16 f.;… für Umwandlungsfälle Lutter-Grunewald UmwG § 20 Rn. 55); da die Y Bank anwaltlich vertreten ist und der Beklagtenvertreter keinen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gestellt hat (vgl. BGH NJW 2004, 1528; BGH NZG 2004, 611), bedarf es keiner Entscheidung des Senats über diese Streitfrage.
  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2005 - 20 U 2/05
    a) Die gesetzlichen Regelungen in §§ 327 a ff. AktG sind verfassungsgemäß, soweit der Minderheitsaktionär eine volle Entschädigung erhält (vgl. zur Eingliederung nach §§ 320 ff. AktG BVerfG NJW 1999, 3769, 3770 = BVerfGE 100, 289, 306; zur auflösenden Übertragung BVerfG NJW 2001, 279; zu §§ 327 a ff. AktG OLG Stuttgart NZG 2004, 146, 150 = OLGR 2004, 139, OLG Düsseldorf NZG 2004, 328, 330 und OLG Düsseldorf NZG 2005, 347, 348 mit weit.
  • BGH, 01.12.2003 - II ZR 161/02

    Verfahrensrecht - GmbH verschmilzt auf eine AG: Unterbrechung des Prozesses?

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2005 - 20 U 2/05
    Die überwiegende Meinung wendet die Regelungen in §§ 239, 246 ZPO analog an (vgl. BGH NJW 2002, 1207 bei Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters einer Personengesellschaft; BGH NJW 2004, 1528 bei Verschmelzung; BGH NZG 2004, 611 bei insolvenzbedingtem Ausscheiden der Komplementärin aus einer GmbH & Co KG mit nur noch einem verbleibenden Kommanditisten;… Zöller-Greger ZPO § 239 Rn. 6 mit Nachw.), nach anderer Auffassung tritt der übernehmende Rechtsträger automatisch und ohne Unterbrechung in den Prozess ein (…Münchener Kommentar-Feiber ZPO § 239 Rn. 16 f.;… für Umwandlungsfälle Lutter-Grunewald UmwG § 20 Rn. 55); da die Y Bank anwaltlich vertreten ist und der Beklagtenvertreter keinen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gestellt hat (vgl. BGH NJW 2004, 1528; BGH NZG 2004, 611), bedarf es keiner Entscheidung des Senats über diese Streitfrage.
  • BGH, 12.03.2001 - II ZB 15/00

    Ausgleichsansprüche außenstehender Aktionäre bei Eingliederung in die herrschende …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.11.2005 - 20 U 2/05
    Der Bundesgerichtshof hat in der DAT/Altana-Entscheidung (BGH NJW 2001, 2080, 2081 = BGHZ 147, 108) unter ausdrücklicher Bezugnahme auf Art. 14 GG entschieden, dass die Anfechtungsbefugnis im Spruchverfahren nach § 304 Abs. 3 AktG bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen erhalten bleibt, wenn der Aktionär während des laufenden Spruchverfahrens seine Aktionärsstellung durch eine spätere Mehrheitseingliederung nach § 320 AktG verliert.
  • BGH, 18.02.2002 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

  • BVerfG, 23.08.2000 - 1 BvR 68/95

    Zum Schutz von Minderheitsaktionären bei "übertragender Auflösung"

  • BGH, 25.02.1965 - II ZR 287/63

    Einsetzung eines Schiedsgerichts mit Befugnissen der Gesellschafterversammlung

  • OLG Düsseldorf, 16.01.2004 - 16 W 63/03

    Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär - Erwirkung …

  • OLG Stuttgart, 03.12.2003 - 20 W 6/03

    Aktiengesellschaft: Ausschluss von Minderheitsaktionären; Erläuterung des …

  • BGH, 20.05.1997 - II ZB 9/96

    Abfindungsanspruch der außenstehenden Aktionäre nach Beendigung des …

  • BVerfG, 27.01.1999 - 1 BvR 1805/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beendigung eines aktienrechtlichen …

  • BVerfG, 27.01.1999 - 1 BvR 1638/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beendigung eines aktienrechtlichen …

  • OLG Düsseldorf, 08.03.2001 - 6 U 64/00

    Umgehung des Abstimmungsverbots

  • BGH, 23.10.1998 - LwZR 1/98

    Beschlußanfechtungsrecht - Fortführung einer Anfechtungsklage durch den Erben - …

  • BGH, 28.06.1982 - II ZR 69/81

    Körperschaftssteuer-Erstattung ein sonstiger Vorteil i.S. des § 9 WGG

  • LG München I, 31.07.2015 - 5 HKO 16371/13

    Höhere Barabfindung für Aktionäre

    Die an die Bekanntmachung der Eintragung anknüpfende gesetzliche Regelung entspricht verfassungsrechtlichen Vorgaben (vgl. BVerfG NJW 2007, 3268, 3271 = NZG 2007, 587, 589 f. = AG 2007, 544, 546 = ZIP 2007, 1261, 1263 = WM 2007, 1329, 1331 = DB 2007, 1577, 1579 = BB 2007, 1515, 1517; OLG Stuttgart ZIP 2006, 27, 30 = AG 2006, 340, 343 = WM 2006, 292, 296; LG München I, Beschluss vom 30.3.2013, Az. 5HK O 11296/06, S. 56; Beschluss vom 24.5.2013, Az. 5HK O 17095/11, S. 59 f.;… Hüffer, AktG, a. a. O., § 305 Rdn. 26).
  • BGH, 09.10.2006 - II ZR 46/05

    Zur Befugnis des Klägers zur Fortsetzung einer aktienrechtlichen Anfechtungsklage …

    Gesteht man dem Aktionär, der seine Rechtsposition freiwillig aufgibt, analog § 265 Abs. 2 ZPO das Recht zur Fortsetzung eines laufenden aktienrechtlichen Anfechtungsprozesses für den Fall zu, dass er hieran ein rechtliches Interesse hat, so muss ihm die entsprechende Berechtigung erst recht im Falle des Squeeze out zustehen, bei dem der betreffende Aktionär seine Rechtsstellung unfreiwillig, d.h. durch einen Eingriff von Außen in seine Aktionärsstellung, verliert (…so zutreffend Heise/Dreier aaO S. 1127; grundsätzlich ebenso OLG Stuttgart, ZIP 2006, 27, 28; a.A. Bungert, BB 2005, 1345, 1346; Buchta/Ott, DB 2005, 990, 993).
  • BGH, 19.04.2011 - II ZR 237/09

    Kein Anspruch des ausgeschlossenen Minderheitsaktionärs auf den festen Ausgleich …

    Abgesehen davon, dass einer ergänzenden Auslegung der Vorschrift der eindeutige Wortlaut entgegensteht, entspricht die Verzinsungsregelung in § 327b Abs. 2 AktG verfassungsrechtlichen Vorgaben (…BVerfG, ZIP 2007, 1261 Rn. 28; OLG Stuttgart, ZIP 2006, 27, 30; Mennicke/Leyendecker, BB 2010, 1426, 1430; aA Altmeppen, ZIP 2010, 1773, 1777; Meilicke, AG 2010, 561, 569).
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Rechtsprechung
   OLG München, 06.07.2005 - 7 U 2230/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3173
OLG München, 06.07.2005 - 7 U 2230/05 (https://dejure.org/2005,3173)
OLG München, Entscheidung vom 06.07.2005 - 7 U 2230/05 (https://dejure.org/2005,3173)
OLG München, Entscheidung vom 06. Juli 2005 - 7 U 2230/05 (https://dejure.org/2005,3173)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    GmbHG § 30; ; GmbHG § ... 58 a Abs. 1; ; GmbHG § 58 a Abs. 2; ; GmbHG § 31 Abs. 1; ; GmbHG § 31; ; GmbHG § 54 Abs. 3; ; GmbHG § 13 Abs. 2; ; GmbHG § 43; ; GmbHG § 43 Abs. 3; ; BGB § 117; ; BGB § 415 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; HGB § 249 Abs. 1 Satz 1; ; AktG § 234; ; StGB § 266

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    GmbHG § 30
    Verbotene Einlagenrückgewähr bei Sanierung

  • moebel-unger.com PDF
  • rechtsportal.de

    Keine verbotene Einlagenrückgewähr bei Übertragung von liquiden Mitteln auf eine Tochter- oder Enkelgesellschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorliegen eines Scheingeschäftes; Minderung des im Gläubigerinteresse gebundenen Gesellschaftsvermögens; Verbotene Einlagenrückgewähr; Haftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs und gesellschaftlicher Treuepflichtverletzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 564
  • ZIP 2007, 870
  • WM 2005, 2231
  • DB 2005, 2128
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.12.2004 - II ZR 256/02

    Voraussetzungen der Haftung des GmbH-Gesellschafters wegen "existenzvernichtenden …

    Auszug aus OLG München, 06.07.2005 - 7 U 2230/05
    (Fortführung von BGH ZIP 2005, 250, 252).

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 149, 10, 16 f. - Bremer Vulkan - ; BGHZ 150, 61, 67 f.; BGHZ 151, 181, 186 f.; Urt. v. 13.12.2004, ZIP 2005, 250, 251 f.) haftet der Gesellschafter einer GmbH für die Gesellschaftsschulden persönlich, wenn er auf die Zweckbindung des Gesellschaftsvermögens keine Rücksicht nimmt und der Gesellschaft durch offene oder verdeckte Entnahmen ohne angemessenen Ausgleich Vermögenswerte entzieht, die sie zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten benötigt (so genannter "existenzvernichtender Eingriff").

    Dieser Haftungstatbestand bezieht sich aber nicht auf Managementfehler im Rahmen des Betriebs des Unternehmens im weitesten Sinne, sondern setzt den gezielten, betriebsfremden Zwecken dienenden Entzug von Vermögenswerten voraus, die die Gesellschaft zur Begleichung ihrer Verbindlichkeiten benötigt (BGH Urt. v. 13.12.2004, ZIP 2005, 250, 252).

  • BGH, 17.09.2001 - II ZR 178/99

    Frage einer Haftung der ehemaligen Vorstandsmitglieder der Bremer Vulkan Verbund …

    Auszug aus OLG München, 06.07.2005 - 7 U 2230/05
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 149, 10, 16 f. - Bremer Vulkan - ; BGHZ 150, 61, 67 f.; BGHZ 151, 181, 186 f.;… Urt. v. 13.12.2004, ZIP 2005, 250, 251 f.) haftet der Gesellschafter einer GmbH für die Gesellschaftsschulden persönlich, wenn er auf die Zweckbindung des Gesellschaftsvermögens keine Rücksicht nimmt und der Gesellschaft durch offene oder verdeckte Entnahmen ohne angemessenen Ausgleich Vermögenswerte entzieht, die sie zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten benötigt (so genannter "existenzvernichtender Eingriff").
  • BGH, 25.02.2002 - II ZR 196/00

    Umfang der Ausfallhaftung des faktischen Geschäftsführers

    Auszug aus OLG München, 06.07.2005 - 7 U 2230/05
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 149, 10, 16 f. - Bremer Vulkan - ; BGHZ 150, 61, 67 f.; BGHZ 151, 181, 186 f.;… Urt. v. 13.12.2004, ZIP 2005, 250, 251 f.) haftet der Gesellschafter einer GmbH für die Gesellschaftsschulden persönlich, wenn er auf die Zweckbindung des Gesellschaftsvermögens keine Rücksicht nimmt und der Gesellschaft durch offene oder verdeckte Entnahmen ohne angemessenen Ausgleich Vermögenswerte entzieht, die sie zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten benötigt (so genannter "existenzvernichtender Eingriff").
  • BGH, 24.06.2002 - II ZR 300/00

    Verlust des Haftungsprivilegs der GmbH; Haftung der Gesellschafter für …

    Auszug aus OLG München, 06.07.2005 - 7 U 2230/05
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 149, 10, 16 f. - Bremer Vulkan - ; BGHZ 150, 61, 67 f.; BGHZ 151, 181, 186 f.;… Urt. v. 13.12.2004, ZIP 2005, 250, 251 f.) haftet der Gesellschafter einer GmbH für die Gesellschaftsschulden persönlich, wenn er auf die Zweckbindung des Gesellschaftsvermögens keine Rücksicht nimmt und der Gesellschaft durch offene oder verdeckte Entnahmen ohne angemessenen Ausgleich Vermögenswerte entzieht, die sie zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten benötigt (so genannter "existenzvernichtender Eingriff").
  • BGH, 07.03.2005 - II ZR 138/03

    Rückforderung zurückgezahlter eigenkapitalersetzender Leistungen in der Insolvenz …

    Auszug aus OLG München, 06.07.2005 - 7 U 2230/05
    Zum einen betrug zu diesem Zeitpunkt das Stammkapital der Gemeinschuldnerin infolge der jedenfalls mit Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister am 25.08.1998 materiell wirkenden Kapitalherabsetzung nur noch DM 1 Mio. Mithin hätte es dem Kläger oblegen, durch Vorlage einer Unterbilanz (dazu BGH, Urt. v. 07.03.2005, NJW-RR 2005, 766, 767) darzutun, dass durch die Abtretung der Geschäftsanteile der F. GmbH an die Vor-Ort GmbHs das Eigenkapital der Gemeinschuldnerin unter den Betrag von DM 1 Mio. gesunken ist.
  • BGH, 24.01.1980 - III ZR 169/78
    Auszug aus OLG München, 06.07.2005 - 7 U 2230/05
    Ein Scheingeschäft liegt nämlich (nur) vor, wenn die Parteien einverständlich nur den äußeren Schein des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts hervorrufen, dagegen die mit dem betreffenden Rechtsgeschäft verbundenen Rechtswirkungen nicht eintreten lassen wollen (BGH, Urt. v. 24.01.1980, NJW 1980, 1572, 1573, st. Rspr.).
  • BGH, 20.07.2017 - IX ZR 310/14

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters wegen vorsätzlicher sittenwidriger …

    Die hiergegen vom Beklagten eingelegte Berufung wies das Oberlandesgericht mit Urteil vom 6. Juli 2005 zurück (OLG München, WM 2005, 2231).
  • OLG München, 09.09.2014 - 5 U 3864/11

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters für Rechtsanwaltskosten eines …

    GmbH aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts München I vom 01.12.2005 im Verfahren 12 HK O 3613/03 über die dem Kläger zu erstattenden Kosten der Berufungsinstanz (7 U 2230/05 des Oberlandesgerichts München).

    Der Kläger nimmt wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung und anderem den beklagten Insolvenzverwalter persönlich in Anspruch auf Ersatz der ihm von der Masse gemäß Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts München I vom 01.12.2005, Az. 12 HKO 3613/03, (Anlage K 9) zu ersetzenden außergerichtlichen Kosten in Höhe von 96.608,80 Euro (Anlage K 7) in dem Berufungsverfahren 7 U 2230/05 vor dem Oberlandesgericht München.

    Der Beklagte blieb dabei sowohl vor dem Landgericht München I gemäß Urteil vom 13.01.2005, Az.: 12 HKO 3613/03 (Anlage K 1), als auch vor dem Oberlandesgericht München gemäß Urteil vom 06.07.2005, Az.: 7 U 2230/05 (Anlage K 6), und dem Bundesgerichtshof gemäß Beschluss vom 26.03.2007, Az.: II ZR 262/05 (Anlage K 10), aus Rechtsgründen ohne Erfolg.

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