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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 02.05.2002 - 20 U 13/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2288
OLG Stuttgart, 02.05.2002 - 20 U 13/01 (https://dejure.org/2002,2288)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.05.2002 - 20 U 13/01 (https://dejure.org/2002,2288)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. Mai 2002 - 20 U 13/01 (https://dejure.org/2002,2288)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einlageforderung einer GmbH gegen einen ihrer Gesellschafter; Geltendmachung durch einen Gläubiger in gewillkürter Prozessstandschaft; Behandlung verdeckter Sacheinlagen; Bareinlagepflicht ; Umgehung des Auf- und Verrechnungsverbots; Hin- und Herzahlen; Kenntnis der ...

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung einer Einlagenforderung einer GmbH gegen einen ihrer Gesellschafter durch einen Gläubiger der GmbH in gewillkürter Prozessstandschaft; Abtretung einer Einlagenforderung einer GmbH gegen einen ihrer Gesellschafter an einen Gläubiger der GmbH zur ...

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO § ... 97; ; ZPO § 108; ; ZPO § 116 Satz 2 Nr. 2; ; ZPO § 139; ; ZPO § 176; ; ZPO § 187; ; ZPO § 261; ; ZPO § 295; ; ZPO § 295 Abs. 1; ; ZPO § 325 Abs. 1; ; ZPO § 328 Abs. 1; ; ZPO § 328 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 328 Abs. 1 Nr. 4; ; ZPO § 328 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 543 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; GmbHG § 19 Abs. 2 Satz 1; ; GmbHG § 19 Abs. 2 Satz 2; ; GmbHG § 19 Abs. 5; ; GmbHG § 64 Abs. 2; ; InsO § 13; ; InsO § 14; ; InsO §§ 129 ff; ; AktG § 242 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 140; ; BGB § 185; ; BGB § 362 Abs. 2; ; BGB § 419

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Geltendmachung einer Einlagenforderung durch den Gläubiger einer GmbH gegen einen ihrer Gesellschafter in gewillkürter Prozessstandschaft- Zu den Voraussetzungen der Erfüllung der Bareinlagepflicht nach den Grundsätzen der Rechtsprechung über die Behandlung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2002, 2086
  • DB 2002, 2268
  • NZG 2003, 136 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (32)

  • BGH, 18.02.1991 - II ZR 104/90

    Kapitalerhöhung bei nur vorübergehendem Zurverfügungstellen von Barmitteln

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.05.2002 - 20 U 13/01
    Sind solche Forderungen vor der Einlagepflicht entstanden, können sie bzw. der Verzicht auf sie nur als Sacheinlage unter Beachtung der dafür geltenden Regelungen eingebracht werden (vgl. zu alldem grundlegend BGHZ 113, 335, 339 ff).

    Nach diesen Grundsätzen muss sich ein Gesellschafter auch Leistungen auf Forderungen dritter Gläubiger zurechnen lassen, wenn er dadurch in gleicher Weise begünstigt wurde wie bei einer Leistung an ihn selbst (vgl. BGHZ 113, 335, 345 f; BGHZ 132, 133, 136).

    Unzulässig sind dabei nicht nur eine unmittelbare Aufrechnung oder Verrechnung der Forderungen, sondern auch das Hin- und Herzahlen der gegen die Gesellschaft bestehenden Forderungen und der ihr zustehenden Forderung auf die Bareinlage, wobei es nicht darauf ankommt, in welcher Reihenfolge gezahlt wird (BGHZ 113, 335, 343 ff).

    Bei Anwendung dieser Grundsätze kommt es entgegen der vom Beklagten geäußerten Ansicht, nicht darauf an, ob die gegen die Gesellschaft gerichteten Forderungen vollwertig sind (vgl. BGHZ 113, 335, 343).

    Die genannten Grundsätze sind auch anwendbar, wenn zur Kapitalerhöhung ein Anspruch auf Gewinnausschüttung verwendet werden soll, der vorübergehend stehen gelassen worden ist (BGHZ 113, 335, 342).

  • BGH, 18.11.1969 - II ZR 83/68

    GmbH: Abtretung der Einlageforderung und Aufrechnung gegen sie

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.05.2002 - 20 U 13/01
    Im Hinblick darauf ergeben sich aus dem Verbot, die Einlagenforderung abzutreten, falls dem keine vollwertige Gegenleistung gegenübersteht (vgl. dazu BGHZ 53, 71 und unten), keine Bedenken gegen eine Geltendmachung der Forderung in Prozessstandschaft.

    Es will verhindern, dass ein Gläubiger einer Gesellschaft, die sich in der Krise befindet, vorrangig aus der Einlagenforderung befriedigt wird und dass damit eine ordnungsgemäße Abwicklung verhindert wird (vgl. BGHZ 53, 71, 74).

    Eine Einlagenforderung ist grundsätzlich unter der Voraussetzung abtretbar, dass der Gesellschaft dafür ein vollwertiger Erlös zufließt (BGHZ 53, 71, 73; BGH NJW 1992, 2229; Lütter/Hommelhoff, GmbHG, 15. Aufl., § 19 Rdn. 27; Scholz-Schneider, GmbHG, 9. Aufl., § 19 Rdn. 145, 150; Baumbach/Zöllner, GmbHG, § 19 Rdn. 31; Rowedder, GmbHG, 3. Aufl., § 19 Rdn. 59).

  • BGH, 16.03.1987 - II ZR 179/86

    Umdeutung einer unwirksamen Forderungsabtretung in eine Einziehungsermächtigung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.05.2002 - 20 U 13/01
    Eine aus Rechtsgründen nichtige oder unwirksame Abtretung kann in eine wirksame Einziehungsermächtigung umgedeutet werden (BGHZ 68, 118, 125; BGH NJW 1987, 3121; BGH WM 1995, 1848, 1855), was nach den insoweit terminologisch nicht immer differenzierenden Begründungen der genannten Entscheidungen die Zustimmung zur gerichtlichen Geltendmachung in Prozessstandschaft einschließt.

    Eine Umdeutung kommt auch dann in Betracht, wenn im wohlverstandenen Interesse der Beteiligten nur eine Ermächtigung zur Klage auf Leistung an den Rechtsinhaber angenommen werden kann (vgl. BGH NJW 1987, 3121).

  • BGH, 04.03.1996 - II ZB 8/95

    Reichweite des Umgehungsverbots; Heilung einer verdeckten Sacheinlage

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.05.2002 - 20 U 13/01
    Entsprechendes gilt auch für sog. Neuforderungen, die nach der Einlagepflicht entstanden sind, jedenfalls dann, wenn deren Aufrechnung oder Verrechnung bei der Kapitalerhöhung unter den Beteiligten abgesprochen worden ist (vgl. BGHZ 132, 141; 132, 390, 395 f).

    Die vom Beklagten herangezogenen Ausführungen in BGHZ 125, 141, 145 betreffen die vom Problem der verdeckten Sacheinlage zu unterscheidende Frage, unter welchen Voraussetzungen der Gesellschaft die Tilgung einer dem Gesellschafter gegen sie zustehenden Darlehensforderung mit Mitteln aus einer Resteinlageverpflichtung erlaubt ist oder eine Umgehung des Befreiungs- oder Aufrechnungsverbots nach § 19 Abs. 2 Satz 1 und 2 GmbHG anzunehmen ist, sofern nicht schon die Grundsätze der verdeckten Sacheinlage eingreifen (vgl. auch BGHZ 132, 141, 147 f).

  • BGH, 21.02.1994 - II ZR 60/93

    Verdeckte Sacheinlage durch Tilgung einer Darlehensforderung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.05.2002 - 20 U 13/01
    Das gilt insbesondere auch bei einer Zahlung an ein Unternehmen, an dem der Gesellschafter maßgeblich beteiligt ist (vgl. BGHZ 125, 141, 144 f).

    Die vom Beklagten herangezogenen Ausführungen in BGHZ 125, 141, 145 betreffen die vom Problem der verdeckten Sacheinlage zu unterscheidende Frage, unter welchen Voraussetzungen der Gesellschaft die Tilgung einer dem Gesellschafter gegen sie zustehenden Darlehensforderung mit Mitteln aus einer Resteinlageverpflichtung erlaubt ist oder eine Umgehung des Befreiungs- oder Aufrechnungsverbots nach § 19 Abs. 2 Satz 1 und 2 GmbHG anzunehmen ist, sofern nicht schon die Grundsätze der verdeckten Sacheinlage eingreifen (vgl. auch BGHZ 132, 141, 147 f).

  • BayObLG, 28.01.1983 - BReg. 1 Z 48/82
    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.05.2002 - 20 U 13/01
    Die Zulässigkeit des vor dem deutschen Gericht rechtshängigen Rechtsstreits ist im Anerkennungsverfahren nicht zu prüfen (BayObLGZ 1983, 21, 23 f; vgl. auch Geimer, IZPR, Rdn. 2892).

    Ob dem ausländischen Gericht die frühere Rechtshängigkeit in Deutschland bekannt war und es gegebenenfalls diese nach seinem Verfahrensrecht hätte berücksichtigen müssen, ist unerheblich (Stein/Jonas/Roth, a.a.O., § 328 Rdn. 122; MünchKomm-Gottwald, a.a.O., § 328 Rdn. 90; Musielak-Musielak, a.a.O., § 328 Rdn. 22; vgl. auch BayObLGZ 1983, 21, 25 zur alten Rechtslage).

  • BGH, 15.06.1992 - II ZR 229/91

    Pfändung einer Einlageforderung im Liquidationsstadium

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.05.2002 - 20 U 13/01
    Wäre die Klägerin zur Finanzierung des Rechtsstreits nicht bereit, könnte die Bareinlage kaum eingezogen werden, was von der Rechtsordnung nicht hingenommen werden kann (vgl. auch BGH NJW 1992, 2229).

    Eine Einlagenforderung ist grundsätzlich unter der Voraussetzung abtretbar, dass der Gesellschaft dafür ein vollwertiger Erlös zufließt (BGHZ 53, 71, 73; BGH NJW 1992, 2229; Lütter/Hommelhoff, GmbHG, 15. Aufl., § 19 Rdn. 27; Scholz-Schneider, GmbHG, 9. Aufl., § 19 Rdn. 145, 150; Baumbach/Zöllner, GmbHG, § 19 Rdn. 31; Rowedder, GmbHG, 3. Aufl., § 19 Rdn. 59).

  • OLG Stuttgart, 17.05.2000 - 20 U 68/99

    Erfüllungsort für die notarielle Übertragung von Gesellschaftsanteilen;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.05.2002 - 20 U 13/01
    Die hiergegen gerichtete Berufung der Klägerin wies der Senat durch Urteil vom 17.05.2000 (20 U 68/99) mit der Maßgabe zurück, dass die Klage unbegründet sei.

    Wegen der Einzelheiten dazu und wegen der Ausführungen zum fehlenden Anspruch der Klägerin auf Rückforderung des weiteren Kaufpreises von $ 400.000,-- wird auf das rechtskräftige Urteil vom 17.05.2000 Bezug genommen (veröffentlicht u.a. in OLGR 2000, 721; DB 2000, 1218; GmbHR 2000, 721 m. Anm. Emde; NZG 2001, 40 mit Anm. Bauer).

  • BGH, 19.09.1995 - VI ZR 166/94

    Prozeßführungsbefugnis des während des Prozesses zahlungsunfähig gewordenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.05.2002 - 20 U 13/01
    Eine Ermächtigung kann auch noch nachträglich im Rahmen eines laufenden Prozessverfahrens erteilt werden (vgl. BGH NJW 1995, 3186).

    Dafür genügt ein wirtschaftliches Interesse (BGHZ 119, 237, 242; BGH NJW 1995, 3186; BGH NJW-RR 1995, 360).

  • BGH, 21.09.1993 - XI ZR 206/92

    Formnichtiger Solawechsel in englischer Sprache

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.05.2002 - 20 U 13/01
    Der Streitgegenstand ändert sich insbesondere infolge der Umdeutung nicht (vgl. BGH NJW 1993, 3135, 3136).
  • BGH, 07.07.1993 - IV ZR 190/92

    Parteiwechsel nach Tod des Prozeßstandschafters

  • BGH, 13.05.1996 - II ZR 275/94

    Aufbringung des Fehlbetrages durch die übrigen Gesellschafter; Zulässigkeit einer

  • BGH, 02.12.1992 - XII ZB 64/91

    Fehlerhafte Zustellung durch ausländisches Gericht

  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 226/87

    Heilung von Zustellungsmängeln; Internationale Zuständigkeit im Gerichtsstand des

  • BGH, 23.02.1977 - VIII ZR 124/75

    Computer für Ingenieurbüro - Leasing, Abzahlungsgesetz, Umgehungsgeschäft,

  • BGH, 18.03.1987 - IVb ZR 24/86

    Eintritt der Rechtshändigkeit im Ausland

  • BGH, 28.11.1962 - V ZR 127/61

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Einräumung eines Dauerwohnrechts -

  • BGH, 26.11.1986 - IVb ZR 90/85

    Rechtskraft der Ablehnung der Vollstreckbarerklärung einer ausländischen

  • OLG Hamburg, 06.11.1987 - 14 U 127/87
  • BGH, 24.10.1985 - VII ZR 337/84

    Prozeßstandschaft ohne schutzwürdiges Eigeninteresse

  • BGH, 07.07.1994 - I ZR 30/92

    "Parallelverfahren II"; Rechtsmißbräuchlichkeit der Erhebung der Leistungsklage

  • BGH, 11.12.1996 - VIII ZR 154/95

    Rechtsschutzinteresse für eine negative Feststellungsklage im Hinblick auf eine

  • BGH, 26.09.2000 - VI ZR 279/99

    Tenorierung eines Unterlassungsurteils gegen die Veröffentlichung eines

  • BGH, 07.07.1995 - V ZR 46/94

    Ansprüche des Eigentümers eines durch das MfS bebauten Grundstücks

  • BGH, 15.12.1994 - III ZR 2/94

    Zulässigkeit einer Klage, wenn der Rechtsstreit an einem ausländischen Gericht

  • BGH, 10.11.1998 - VI ZR 243/97

    Zustellung eines im schriftlichen Vorverfahren ergangenen Versäumnisurteils

  • BGH, 26.05.1997 - II ZR 69/96

    Rechtsnatur einer im "Schütt aus - Hol zurück"-Verfahren durchgeführten

  • BGH, 04.03.1996 - II ZR 89/95

    Verdeckte Sacheinlage durch Abtretung eines Geschäftsanteils an einer GmbH

  • BGH, 23.03.1999 - VI ZR 101/98

    Unterbrechung der Verjährung bei stiller Sicherungszession

  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 251/90

    Universitätsname als Warenaufdruck

  • BGH, 11.03.1999 - III ZR 205/97

    Prozeßführungsbefugnis des vermögenslosen Zedenten

  • BGH, 09.10.1997 - I ZR 122/95

    "Verbandsklage in Prozeßstandschaft"; Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen

  • LAG Düsseldorf, 08.03.2006 - 12 Sa 1331/05

    Anteilige Kürzung von tariflicher Jahresleistung und Urlaubsgeld für Zeiten der

    Anders verhält es sich, wenn durch das Abtretungsverbot lediglich erreicht werden soll, dass der ursprüngliche Gläubiger die Leistung erhält und durch die Prozessführung des Prozessstandschafters nicht Rechte Dritter beeinträchtigt werden (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 02.05.2002, GmbHR 2002, 1123, Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., vor § 50, Rz. 46).
  • OLG Köln, 24.06.2016 - 6 U 173/15

    Schadensersatz wegen unberechtigter Abnehmer-Schutzrechtsverwarnung

    Die Umdeutung einer fehlgeschlagenen Abtretung in eine Ermächtigung zur Prozessführung ist möglich, wenn - wie hier - angenommen werden kann, dass die Parteien des unwirksamen Geschäfts in Kenntnis der Unwirksamkeit das zulässige Geschäft vorgenommen hätten (vgl. OLG Stuttgart, GmbHR 2002, 1123, Juris-Tz. 118 ff., 121 ff).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2005 - 16 U 176/05

    Vereinbarung einer mit den Vorschriften des GmbH-Gesetzes unvereinbaren

    Hierzu gehören die Fälle des förmlichen "Hin- und Herzahlens" von Beträgen, durch welche die Bareinlage nicht endgültig und auf Dauer in das Vermögen der Gesellschaft fließt und zur freien Verfügung ihrer Organe steht (vgl. BGH GmbHR 2002, 1123, 1128 f.; BGH ZIP 2001, 1997, 1998; BGH WM 1998, 925, 926; Senatsurteil vom 24. Januar 2003 - 16 U 12/01 - Baumbach/Hueck, GmbHG, 17. Aufl., § 19 Rn 8).
  • OLG Saarbrücken, 22.07.2021 - 4 W 11/21

    Beim Hauptantrag auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils und

    Es ist lediglich, soweit das ausländische Urteil anzuerkennen ist, eine inhaltlich übereinstimmende Sachentscheidung zu treffen (BGH NJW 1964, 1626; 1986, 2143; 1987, 1146; ebenso OLG München NJW-RR 1997, 571 f.; OLG Stuttgart GmbHR 2002, 1123, 1128; a. A. Zöller/Geimer, ZPO, 33. Auflage 2020, § 328 Rn. 35).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 05.06.2002 - 14 U 6/2002, 14 U 6/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5818
OLG Stuttgart, 05.06.2002 - 14 U 6/2002, 14 U 6/02 (https://dejure.org/2002,5818)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.06.2002 - 14 U 6/2002, 14 U 6/02 (https://dejure.org/2002,5818)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. Juni 2002 - 14 U 6/2002, 14 U 6/02 (https://dejure.org/2002,5818)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Kommanditisten auf Einsicht in die Bücher und Papiere zur Wahrnehmung seiner Mitgliedschaftsrechte

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO § ... 91 a; ; ZPO § 91 a Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 92; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 93; ; ZPO § 515 Abs. 3 Satz 1 (a.F.); ; ZPO § 543 Abs. 1 a.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; HGB § 164; ; HGB § 166; ; HGB § 166 Abs. 1; ; HGB § 166 Abs. 3; ; HGB § 257 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    Auskunftsanspruch des Kommanditisten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2002, 2086
  • NZG 2002, 1105
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 20.06.1983 - II ZR 85/82

    Anspruch auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung gegenüber Kommanditisten -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.06.2002 - 14 U 6/02
    Erst wenn sich aus diesen die Vermögenslage der Gesellschaft nicht hinreichend entnehmen lässt, besteht ergänzend ein Auskunftsanspruch (vgl. BGH, BB 1984, 1271, 1272; Martens, in Schlegelberger, a.a.O.; Ebenroth/Bonjong/Joost/Weipert, a.a.O.).

    Der Auskunftsanspruch war schon daher begründet, weil der Kläger die Kenntnis zur Durchsetzung etwaiger Ansprüche benötigte und von ihm auch nicht verlangt werden kann, Vorgänge, die mehr als dreißig Jahre zurückliegen und aktuell jedenfalls nirgends dokumentiert sind, im Gedächtnis zu behalten, während die Auskunft für die Beklagte vergleichsweise leicht zu erteilen ist und auch keine Risiken für sie birgt (vgl. auch BGH, WM 1982, 709, 710; BB 1984, 1271, 1272).

  • OLG München, 08.07.1992 - 27 U 822/91

    Hauptsacheerledigung; Kostenentscheidung; Verspäteter Erledigungsantrag;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.06.2002 - 14 U 6/02
    Zwar wird zum Teil vertreten, dass es unbillig sei, dem Beklagten bei einer verspäteten Erledigungserklärung des Klägers die gesamten Kosten aus dem vollen Streitwert aufzubürden (so OLG München, NJW-RR 1993, 571 im Anschluss an Lindacher, in MünchKomm-ZPO, 1992, § 91 a Rdz. 94; OLG Stuttgart, NJW 1962, 1871, 1872 m.w.N.; Müller-Tochtermann, NJW 1958, 1761, 1764).

    Die abweichende Auffassung des Oberlandesgerichts München (NJW-RR 1993, 571) überzeugt nicht, weil es zur analogen Anwendung des § 91a ZPO schon an der Vergleichbarkeit der Vorschriften fehlt und § 91a ZPO als Sondervorschrift nicht analogiefähig ist (so auch Stein-Jonas/Bork a.a.O.; Wolst a.a.O.; im Ergebnis wohl auch Wieczorek/Schütze/Steiner a.a.O.; einschränkend wohl nun auch Lindacher in Münch-Komm-ZPO, 2. Aufl. 2000, § 91a Rdz. 109, weil er nur mehr auf die übereinstimmende Erledigterklärung abstellt).

  • BGH, 22.05.1995 - II ZB 2/95

    Klageschrift - Auslegung - Auskunft - Beschlussverfahren - Berufung -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.06.2002 - 14 U 6/02
    Zwar sind die Auskunftsanträge des Klägers formal auf die Frage gerichtet, ob die Beklagte für die im Eigentum des Komplementärs stehenden Grundstücke Kaufpreiszahlungen geleistet habe; nach vernünftigem Verständnis sind sie jedoch dahingehend auszulegen (vgl. BGH NJW-RR 1995, 1183 f.; 2000, 1446 jeweils m.w.N.), ob die Beklagte wirtschaftliche Eigentümerin dieser Grundstücke geworden sei, zumal die Grundstücke unstreitig immer von der Beklagten als Betriebsgrundstücke genutzt wurden.
  • BGH, 24.11.1999 - XII ZR 94/98

    Auslegung einer Berufungsschrift bei Vertretung des bei dem Oberlandesgericht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.06.2002 - 14 U 6/02
    Zwar sind die Auskunftsanträge des Klägers formal auf die Frage gerichtet, ob die Beklagte für die im Eigentum des Komplementärs stehenden Grundstücke Kaufpreiszahlungen geleistet habe; nach vernünftigem Verständnis sind sie jedoch dahingehend auszulegen (vgl. BGH NJW-RR 1995, 1183 f.; 2000, 1446 jeweils m.w.N.), ob die Beklagte wirtschaftliche Eigentümerin dieser Grundstücke geworden sei, zumal die Grundstücke unstreitig immer von der Beklagten als Betriebsgrundstücke genutzt wurden.
  • BFH, 26.01.1978 - IV R 160/73

    Grundstücke, die dem Betriebsinhaber nur anteilig zuzurechnen sind, als

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.06.2002 - 14 U 6/02
    Es spricht nämlich viel dafür, dass hier entgegen der Auffassung der Beklagten der Grundsatz der einheitlichen Bilanzierung und die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz durchbrochen ist, und die Grundstücke jedenfalls - unabhängig von der Handhabung durch das zuständige Finanzamt - in einer Handelsbilanz bilanzwirksam hätten werden müssen (vgl. Pankow/Fitzner in: Beck'scher Bilanz-Kommentar, a.a.O. Rdz. 799, vgl. aber auch OLG Hamm, Urteil vom 8. Januar 1993 - 26 U 98/92 - Juris-Dokumentation ; BFHE 127, 163; 124, 335; FG Neustadt, EFG 1966, 452).
  • OLG Hamm, 08.01.1993 - 26 U 98/92

    Umfang des rechtlichen Gehörs; Voraussetzungen eigenkapitalersetzender Maßnahmen;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.06.2002 - 14 U 6/02
    Es spricht nämlich viel dafür, dass hier entgegen der Auffassung der Beklagten der Grundsatz der einheitlichen Bilanzierung und die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz durchbrochen ist, und die Grundstücke jedenfalls - unabhängig von der Handhabung durch das zuständige Finanzamt - in einer Handelsbilanz bilanzwirksam hätten werden müssen (vgl. Pankow/Fitzner in: Beck'scher Bilanz-Kommentar, a.a.O. Rdz. 799, vgl. aber auch OLG Hamm, Urteil vom 8. Januar 1993 - 26 U 98/92 - Juris-Dokumentation ; BFHE 127, 163; 124, 335; FG Neustadt, EFG 1966, 452).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.1997 - 9 U 289/96
    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.06.2002 - 14 U 6/02
    Die Kostenentscheidung ist bei einseitiger Erledigungserklärung nach §§ 91, 92 ZPO zu treffen, nicht nach § 91 a ZPO analog (vgl. BGHZ 83, 12, 15, BGH, NJW 1994, 2895, 2896; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1566, Stein-Jonas/Bork, ZPO 21. Aufl. 1994, § 91a Rdz. 41 m.w.N.; Wieczorek/Schütze/Steiner, ZPO, 3. Aufl. 1994, § 91 a Rdz. 44 m.w.N.; Wolst in Musielak, ZPO, 3. Aufl. 2002, § 91 a Rdz. 45; Zöller-Vollkommer, a.a.O. Rdz. 47 m.w.N.; Thomas-Putzo, ZPO, 24. Aufl. 2002, § 91a Rdz. 39; Blomeyer, Zivilprozessrecht: Erkenntnisverfahren, 2. Aufl. 1985, 336).
  • OLG Stuttgart, 26.07.1962 - 3 U 31/62
    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.06.2002 - 14 U 6/02
    Zwar wird zum Teil vertreten, dass es unbillig sei, dem Beklagten bei einer verspäteten Erledigungserklärung des Klägers die gesamten Kosten aus dem vollen Streitwert aufzubürden (so OLG München, NJW-RR 1993, 571 im Anschluss an Lindacher, in MünchKomm-ZPO, 1992, § 91 a Rdz. 94; OLG Stuttgart, NJW 1962, 1871, 1872 m.w.N.; Müller-Tochtermann, NJW 1958, 1761, 1764).
  • BFH, 31.10.1978 - VIII R 182/75

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung eines Gebäudes, das ein Betriebsinhaber

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.06.2002 - 14 U 6/02
    Es spricht nämlich viel dafür, dass hier entgegen der Auffassung der Beklagten der Grundsatz der einheitlichen Bilanzierung und die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz durchbrochen ist, und die Grundstücke jedenfalls - unabhängig von der Handhabung durch das zuständige Finanzamt - in einer Handelsbilanz bilanzwirksam hätten werden müssen (vgl. Pankow/Fitzner in: Beck'scher Bilanz-Kommentar, a.a.O. Rdz. 799, vgl. aber auch OLG Hamm, Urteil vom 8. Januar 1993 - 26 U 98/92 - Juris-Dokumentation ; BFHE 127, 163; 124, 335; FG Neustadt, EFG 1966, 452).
  • BGH, 15.01.1982 - V ZR 50/81

    Versteigerung vor Klagezustellung - Einseitige Erledigungserklärung, keine

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.06.2002 - 14 U 6/02
    Die Kostenentscheidung ist bei einseitiger Erledigungserklärung nach §§ 91, 92 ZPO zu treffen, nicht nach § 91 a ZPO analog (vgl. BGHZ 83, 12, 15, BGH, NJW 1994, 2895, 2896; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1566, Stein-Jonas/Bork, ZPO 21. Aufl. 1994, § 91a Rdz. 41 m.w.N.; Wieczorek/Schütze/Steiner, ZPO, 3. Aufl. 1994, § 91 a Rdz. 44 m.w.N.; Wolst in Musielak, ZPO, 3. Aufl. 2002, § 91 a Rdz. 45; Zöller-Vollkommer, a.a.O. Rdz. 47 m.w.N.; Thomas-Putzo, ZPO, 24. Aufl. 2002, § 91a Rdz. 39; Blomeyer, Zivilprozessrecht: Erkenntnisverfahren, 2. Aufl. 1985, 336).
  • BGH, 05.05.1994 - III ZR 98/93

    Erledigung einer Stufenklage nach Erteilung der Auskunft

  • BGH, 23.03.1992 - II ZR 128/91

    Informationsrechte des Verwaltungsrats gegenüber der Geschäftsführung; actio pro

  • BGH, 08.02.2018 - III ZR 65/17

    Stützen eines Auskunftsbegehrens des Anspruchsberechtigten auf Treu und Glauben;

    Darüber hinaus ist jedenfalls bei Publikumsgesellschaften ein allgemeines Auskunfts- und Einsichtsrecht des Kommanditisten dort anzuerkennen, wo er die Informationen zur Ausübung seiner Rechte in der KG benötigt (vgl. OLG Stuttgart NZG 2002, 1105; Baumbach/Hopt/Roth aaO § 166 Rn. 11; MüKoHGB/Grunewald aaO Rn. 12 jew. mwN; s. auch die dahingehende Tendenz in BGH, Urteil vom 23. März 1992 - II ZR 128/91, NJW 1992, 1890, 1891, wo die Frage allerdings letztlich offen gelassen wird).
  • OLG München, 19.07.2018 - 23 U 2737/17

    Feststellung der Nichtigkeit von Beschlüssen einer Verwaltungsgesellschaft

    Erst wenn sich aus diesem die Vermögenslage der Gesellschaft nicht hinreichend entnehmen lässt, besteht ergänzend ein Auskunftsanspruch (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 5. Juni 2002, - 14 U 6/02 -, Rn. 7, juris).
  • LG Dortmund, 30.04.2020 - 2 O 387/14

    Klage in Sachen Jagdfeld u.a. gegen Signal Iduna Allgemeine Versicherung AG

    ihres Auskunftsverlangens bezieht sich unsere Mandantin auf § 166 Abs. 1 HGB sowie das Urteil vom OLG Stuttgart, veröffentlicht in NZG 2002, 1105.".
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 411/06

    Feststellungsinteresse bei Verbandsklage - Erledigung

    (4) Es kommt hinzu, dass die Rechtsprechung (zB BGH 7. November 1968 - VII ZR 72/66 - NJW 1969, 237; 5. Mai 1994 - III ZR 98/93 - NJW 1994, 2895; OLG Stuttgart 5. Juni 2002 - 14 U 6/2002 - Justiz 2003, 151; OLG Düsseldorf 16. Juni 1997 - 9 U 289/96 - NJW-RR 1997, 1566, 1567) und die Literatur (zB Hüßtege in Thomas/Putzo § 91a Rn. 39; MünchKommZPO-Lindacher 2. Aufl. § 91a Rn. 86; Musielak/Wolst § 91a Rn. 45) davon ausgehen, dass eine gespaltene Kostenentscheidung nach der Klageänderung auf Erledigungsfeststellung im Hinblick auf die §§ 91, 92 ZPO nicht möglich ist.
  • OLG Stuttgart, 31.07.2019 - 20 U 36/18

    Kommanditistenhaftung: Rückforderung nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter

    Jeder Gesellschafter hat Anspruch auf Erteilung derjenigen Auskünfte, auf die er zur sachgerechten Wahrnehmung seiner Mitgliedschaftsrechte angewiesen ist (BGH Urteil vom 20.6.1983 - II ZR 85/82 - juris Rn. 9; OLG Jena Urteil vom 10.8.2016 - 2 U 500/14 - juris Rn. 166; OLG Stuttgart Urteil vom 5.6.2002 - 14 U 6/02 - juris Rn. 3; Roth in Baumbach/Hopt HGB 38. Aufl. § 166 Rn. 11; Mock in Röhricht/Graf von Westphalen/Haas HGB 5. Aufl. 2019 § 166 Rn. 31 f.).
  • OLG Karlsruhe, 29.04.2019 - 15 U 138/16

    Informationspflichten des Geschäftsführers einer Schutzgemeinschafts-Versammlung

    Die vom Kläger zitierte Entscheidung des OLG Stuttgart, Urteil vom 05.06.2002 - 14 U 6/2002, NZG 2012, 1105 enthält keine Aussage dazu, welche Auswirkungen Informationsmängel auf einen gefassten Beschluss haben.
  • LG Aachen, 25.01.2011 - 12 O 324/10

    Anspruch auf Einsichtnahme in die Liste von Mitgesellschaftern; Keine

    Vielmehr sind diesem Auskunftsrechte insoweit zuzusprechen, als er sie zur Wahrnehmung seiner Mitgliedschaftsrechte benötigt (OLG Stuttgart, NZG 2002, 1105; Baumbach/Hopt, HGB, 34. Auflage 2010, § 166 Rn. 11 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 14.05.2002 - 1 U 1/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4829
OLG Stuttgart, 14.05.2002 - 1 U 1/02 (https://dejure.org/2002,4829)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.05.2002 - 1 U 1/02 (https://dejure.org/2002,4829)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Mai 2002 - 1 U 1/02 (https://dejure.org/2002,4829)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Betreiben der Zwangsvollstreckung gegen einen Gesellschafter durch einen Gläubiger einer Forderung gegen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft, GbR) nach Eröffnung der Insolvenz; Befugnis zur Anfechtung nach dem Anfechtungsgesetz für einen ...

  • Judicialis

    InsO § 11 Abs. 2 Nr. 1; ; InsO § ... 85; ; InsO § 93; ; InsO § 138; ; InsO § 143; ; AnfG § 1 Abs. 1; ; AnfG § 2; ; AnfG § 3 Abs. 2; ; AnfG § 3 Abs. 2 Satz 2; ; AnfG § 4; ; AnfG § 4 Abs. 1; ; AnfG § 11; ; AnfG § 13; ; AnfG § 17; ; ZPO § 240; ; ZPO § 249 Abs. 2; ; ZPO § 265; ; ZPO § 265 Abs. 2; ; ZPO § 539 a.F.; ; ZPO § 540 a.F.; ; ZPO § 543 n.F.; ; ZPO § 727; ; HGB § 171 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Duldung der Zwangsvollstreckung nach dem Anfechtungsgesetz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2002, 495
  • BB 2002, 2086
  • DB 2002, 1929
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.02.2002 - VIII ZR 106/01

    Zum Verhältnis zweier wechselseitig im In- und Ausland erhobener Klagen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.05.2002 - 1 U 1/02
    Die während eines Verfahrensstillstandes ergangenen Urteile beruhen auf einem Verfahrensverstoß, der grundsätzlich zur Aufhebung und Zurückverweisung führen muss, weil nach § 249 Abs. 2 ZPO die während einer Unterbrechung oder Aussetzung von den Parteien zur Hauptsache vorgenommenen Prozesshandlungen ohne rechtliche Wirkung sind und die Parteien deshalb nicht nach Vorschrift der Gesetze vertreten waren (BGH Urteil vom 6. Februar 2002 - VIII ZR 106/01).
  • BGH, 28.10.1981 - II ZR 129/80

    Pharmareferentin - § 176 Abs. 2 HGB, Haftung setzt keine Zustimmung zur

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.05.2002 - 1 U 1/02
    c) Entsprechend der Rechtsprechung zu § 171 Abs. 2 HGB (BGHZ 82, 209) ist § 17 AnfG (früher § 13 AnfG) auf den Prozess gegen den Gesellschafter entsprechend anzuwenden.
  • BGH, 22.09.1982 - VIII ZR 293/81

    Urteil - Gewillkürte Prozeßstandschaft - Anfechtung - Berechtigter - Konkurs -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.05.2002 - 1 U 1/02
    Gegen einen Übergang der Anfechtungsbefugnis spricht auch nicht, dass die Vollstreckung durch einen Prozessstandschafter, der nicht Forderungsinhaber ist, möglich ist, also Forderungsinhaberschaft und Vollstreckungsgläubigerschaft auseinanderfallen können (BGH NJW 1983, 1678).
  • RG, 18.03.1897 - VI 404/96

    Anfechtung. Cession des litigiösen Anspruches

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.05.2002 - 1 U 1/02
    Das Anfechtungsrecht folgt als Hilfsrecht dem zu vollstreckenden Anspruch (RGZ 39, 12; Kübler/Prütting/Paulus, InsO, § 2 AnfG Rn. 3, § 11 AnfG Rn. 6).
  • BGH, 11.07.1996 - IX ZR 226/94

    Anfechtung einer Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.05.2002 - 1 U 1/02
    Es genügt, dass eine Anfechtung insoweit möglich und durchsetzbar ist (BGH NJW 1996, 3147).
  • OLG Celle, 17.10.1989 - 20 U 25/89
    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.05.2002 - 1 U 1/02
    Auch die unbenannte Zuwendung an einen Ehegatten ist, wenn sie unentgeltlich ist, eine unentgeltliche und damit anfechtbare Leistung (OLG Celle NJW 1990, 720; Kübler/Prütting/Paulus InsO § 4 AnfG Rn. 5).
  • BGH, 31.10.2001 - VIII ZR 177/00

    Kostenansatz gegen die Komplementärin einer KG bei Insolvenz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.05.2002 - 1 U 1/02
    Für rechtsgeschäftlich begründete Verbindlichkeiten der BGB-Gesellschaft, für die die Gesellschafter persönlich haften, bedeutet dies, dass der Gläubiger einer Forderung gegen die Gesellschaft während des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft den Haftungsanspruch gegen den Gesellschafter nicht mehr selbst geltend machen darf und die Einziehungsbefugnis verliert (BGH RPfleger 2002, 94; Kübler/Prütting/Lüke, InsO, § 93 Rn. 48).
  • OLG Jena, 17.12.2001 - 6 W 695/01

    Insolvenz; Personengesellschaft; Gesellschafterhaftung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.05.2002 - 1 U 1/02
    b) Auch die Zwangsvollstreckung aus einem Titel des Gläubigers durch den Gläubiger ist nach § 93 InsO ausgeschlossen (OLG Jena NZI 2002, 156; Brandes in: Münchner Kommentar, § 93 InsO Rn. 13; Wimmer-App, § 92 InsO Rn. 10).
  • BFH, 14.07.1981 - VII R 49/80

    Duldungsbescheid - Anfechtungsgesetz - Einspruch - Anfechtungstatbestand -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.05.2002 - 1 U 1/02
    Aus dem Urteil des BFH vom 14.07.1981 - VII R 49/80 - ergibt sich nichts anderes.
  • OLG Dresden, 05.10.2000 - 13 W 1206/00

    Titelumschreibung in der Insolvenz einer Gesellschaft ohne eigene

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.05.2002 - 1 U 1/02
    Er kann dazu den Titel analog § 727 ZPO umschreiben lassen (OLG Dresden ZInsO 2000, 607).
  • BGH, 14.11.2002 - IX ZR 236/99

    Unterbrechung eines Rechtsstreits gegen die Gesellschafter einer BGB

    b) Der Senat hält deshalb die Auffassung für vorzugswürdig, welche § 17 Abs. 1 Satz 1 AnfG auf die Fälle eines Prozesses gegen die Gesellschafter einer insolventen Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit im Sinne des § 11 Abs. 2 Nr. 1 InsO entsprechend anwenden will (so für die Unterbrechungswirkung auch OLG Stuttgart NZI 2002, 495, 496f; Zöller/Greger aaO § 240 Rn. 7; Noack, Gesellschaftsrecht Rn. 520; wohl auch Bork, Kölner Schrift zur InsO, 2. Aufl. S. 1345f. Rn. 32; Oepen, Massefremde Masse Rn. 112 f.; vgl. auch BGHZ 82, 209, 216 ff. zur Haftung des Kommanditisten nach § 171 Abs. 2 HGB).
  • FG Bremen, 25.01.2018 - 2 K 89/17

    Übertragung eines belasteten Grundstücks = Gläubigerbenachteiligung?

    Sonst könnte ein Schuldner durch Aufteilung und Belastung sein Vermögen dem Gläubigerzugriff entziehen, weil jeweils der eine Anfechtungsschuldner auf den anderen verweisen könnte, um die Wertausschöpfung geltend zu machen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 14. Mai 2002 1 U 1/02, NZI 2002, 495).
  • OLG Frankfurt, 06.07.2005 - 25 W 17/05

    Insolvenz; Unterbrechung; Verfahren

    Das hat zur Folge, dass die Einziehung der Ansprüche gegen persönlich haftende Gesellschafter für die Dauer des Verfahrens allein dem Insolvenzverwalter zugewiesen ist (sog. Ermächtigungswirkung) und gleichzeitig die einzelnen Gläubiger an der Geltendmachung ihrer Ansprüche gehindert sind (sog. Sperrwirkung; vgl. BGH NJW 2002, 2718f, zu II.1. der Gründe; BGH, Beschluss vom 14. November 2002, aaO, zu II.1. der Gründe; Lüke in Kübler/Prütting, InsO, § 93 Rn. 13; zu den Rechtsfolgewirkungen des § 93 InsO siehe ferner: OLG Dresden ZInsO 2000, 607f; Thür. OLG NJW-RR 2002, 626f = ZInsO 2002, 134; OLG Stuttgart NZI 2002, 495ff).
  • OLG Schleswig, 09.02.2004 - 5 W 4/04

    Unterbrechungswirkung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH WM 2003, 159 f. = ZIP 2003, 39; s. auch bereits OLG Stuttgart BB 2002, 2086, 2088) geht auch der Senat davon aus, dass bei Geltendmachung von § 93 InsO unterliegenden Ansprüchen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund entsprechender Anwendung des § 17 Abs. 1 AnfG zur Unterbrechung des Rechtsstreits führt.
  • OLG Brandenburg, 04.09.2002 - 1 U 12/02

    Einstweilige Verfügung auf Unterlassung von Äußerungen in einer

    Aber selbst wenn man darin zugleich die (weitere) Behauptung sähe, daß es sich um ein gegen Sicherheitsstandards verstoßendes Verhalten handele, ist die Darstellung "richtig", wie der Senat einem ihm im Rahmen eines Parallelrechtstreits (1 U 1/02) bekanntgewordenen Aktenvermerk des Amtes für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik E... vom 22.03.2002 und einer "Flugunfallinformation" des Luftfahrt-Bundesamtes von August 1988 entnimmt, aus denen sich ergibt, daß die in Frage stehende Praxis der Betankung zwar als gängig auch anderorts bekannt ist, unbeschadet dessen aber wegen des nach Einschätzung der Behörden damit verbundenen erhöhten Sicherheitsrisikos nicht auf Dauer toleriert werden kann.
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