Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296) |
| Abschnitt 8 - Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten (§§ 1204 - 1296) |
| Titel 1 - Pfandrecht an beweglichen Sachen (§§ 1204 - 1259) |
(1) Das Pfandrecht erlischt, wenn der Pfandgläubiger das Pfand dem Verpfänder oder dem Eigentümer zurückgibt. Der Vorbehalt der Fortdauer des Pfandrechts ist unwirksam.
(2) Ist das Pfand im Besitz des Verpfänders oder des Eigentümers, so wird vermutet, dass das Pfand ihm von dem Pfandgläubiger zurückgegeben worden sei. Diese Vermutung gilt auch dann, wenn sich das Pfand im Besitz eines Dritten befindet, der den Besitz nach der Entstehung des Pfandrechts von dem Verpfänder oder dem Eigentümer erlangt hat.
Rechtsprechung zu § 1253 BGB
14 Entscheidungen zu § 1253 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Jena, 21.12.2005 - 6 U 296/01
Mietrecht - Kauf einer Sache: Bösgläubigkeit bzgl. Vermieterpfandrecht
- BGH, 22.04.1997 - XI ZR 127/96
Wirkung eines vertraglich begründeten Pfandrechts an einer ...
- OLG Dresden, 21.11.2008 - 8 U 1380/08
Rechtsfolgen der Auskehr eines verpfändeten Sparguthabens an den Kunden der Bank
- BGH, 18.05.1983 - VIII ZR 86/82
Allgemeines Vertragsrecht - Erlöschen d. Verwendungsersatzanspruchs n. Rückgabe
- BGH, 14.07.1987 - X ZR 38/86
Inhaltskontrolle von Kfz-Reparaturbedingungen
- OLG Bremen, 22.11.2006 - 1 U 38/06
Rechtsfolgen der kurzfristigen Herausgabe des Pfandes and en Verpfänder
- OLG Frankfurt, 05.02.1999 - 25 U 156/98
Vorausvermächtnisanspruch des Miterben vor Erbauseinandersetzung gegenüber ...
- BGH, 18.12.1968 - VIII ZR 214/66
Werkunternehmerpfandrecht und Zurückbehaltungsrecht bei Reparatur eines ...
- FG München, 27.04.2005 - 7 K 130/02
Verdeckte Gewinnausschüttung in Form der verhinderten Vermögensvermehrung bei ...
- OLG Düsseldorf, 16.03.2005 - 11 U 33/04
- OLG Köln, 28.03.2000 - 3 U 127/99
Haftungsverteilung bei Kollision zwischen KFZ und auf der Fahrbahn freilaufendem ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 08.05.1978 - VIII ZR 46/77
Rechtsnatur des Kfz-Briefs
- BGH, 20.03.1963 - VIII ZR 130/61
Französisches Registerpfandrecht
Literatur im Internet zu § 1253 BGB
Querverweise
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