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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 21.09.2015 - 9 Sa 152/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,35810
LAG Düsseldorf, 21.09.2015 - 9 Sa 152/15 (https://dejure.org/2015,35810)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.09.2015 - 9 Sa 152/15 (https://dejure.org/2015,35810)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. September 2015 - 9 Sa 152/15 (https://dejure.org/2015,35810)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot; Anfechtung; Aufhebung durch Vergleich; Treuwidrigkeit, Leistungsverweigerungsrecht; Umfang der Auskunft; Anrechnung von Arbeitslosengeld

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 74 Abs. 1 HGB; § 74 Nr. 2 HGB; § 74 c Abs. 2 HGB; § 74 c Abs. 1 HGB
    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot; Anfechtung; Aufhebung durch Vergleich; Treuwidrigkeit, Leistungsverweigerungsrecht; Umfang der Auskunft; Anrechnung von Arbeitslosengeld

  • IWW

    § 278 Abs. 6 ZPO, § ... 123 BGB, §§ 286, 288 Abs. 1 BGB, § 74c Abs. 2 HGB, § 259 BGB, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, § 520 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, §§ 145 BGB, § 74 Abs. 1 HGB, § 126 Abs. 1 BGB, § 126 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 75 a HGB, §§ 133, 157 BGB, § 157 BGB, § 133 BGB, § 74 HGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 242 BGB, § 74 Abs. 2 HGB, § 74b Abs. 2 HGB, § 74 Abs. 2 BGB, § 74 c Abs. 1 HGB, § 74c HGB, § 74 c Abs. 2 HGB, § 74 c HGB, § 74 b Abs. 1 HGB, § 320 BGB, § 74c Abs. 1 Satz 1 HGB, § 128a AFG, § 74 ff. HGB, § 74c Abs. 1 HGB, § 148 SGB III, § 148 Abs. 1 Satz 2 SGB III, § 128a Satz 3 AFG, § 615 Satz 2 BGB, § 11 Satz 1 Nr. 3 KSchG, § 115 SGB X, § 286, § 187 Abs. 1 BGB, §§ 64 Abs. 6 ArbGG, 525, 92 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 74 Abs. 1 HGB; § 74 Nr. 2 HGB; § 74 c Abs. 2 HGB; § 74 c Abs. 1 HGB
    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot; Anfechtung; Aufhebung durch Vergleich; Treuwidrigkeit, Leistungsverweigerungsrecht; Umfang der Auskunft; Anrechnung von Arbeitslosengeld

  • Betriebs-Berater

    Umfang der Auskunftspflicht bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Auskunftspflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich erhaltener Vergütungen bei Geltendmachung einer Karenzentschädigung für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Karenzentschädigung: Was Arbeitnehmer beim Zwischenverdienst offenlegen müssen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch zur Zahlung einer Karenzentschädigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang der Auskunftspflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich erhaltener Vergütungen bei Geltendmachung einer Karenzentschädigung für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 1140
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (62)

  • BAG, 02.06.1987 - 3 AZR 626/85

    Arbeitslosengeld - Anrechnung - Karenzentschädigung - Wettbewerbsverbot - …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.09.2015 - 9 Sa 152/15
    Rn. 120 Welchen Umfang diese Auskunftspflicht erreicht, richtet sich nach der ständigen Rechtsprechung des BAG, der die erkennende Kammer folgt, nach § 242 BGB, also nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (BAG v. 02.06.1987 - 3 AZR 626/85, juris; BAG v. 25.02.1975 - 3 AZR 148/74, juris).

    Das ist von besonderer praktischer Bedeutung, wenn es um Angaben über Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit geht (BAG v. 02.06.1987 - 3 AZR 626/85, juris; BAG v. 25.02.1975 - 3 AZR 148/74, juris; BAG v. 07.07.1960 - 5 AZR 61/59, juris; BAG v. 25.06.1964 - 2 AZR 135/63, juris).

    Andererseits müssen sie dem Interesse des Arbeitgebers Rechnung tragen, ein möglichst deutliches Bild zu erhalten, mit welchen laufenden Verpflichtungen er zu rechnen hat (BAG v. 02.06.1987 - 3 AZR 626/85, juris).

    Daher kann nur im konkreten Einzelfall nach Treu und Glauben beurteilt werden, wie detailliert die Angaben zumutbarer Weise sein müssen, um die Fälligkeit der Entschädigung nach § 74 b Abs. 1 HGB herbeizuführen und ein Zurückbehaltungsrecht des früheren Arbeitgebers unter Berufung auf § 74 c Abs. 2 HGB auszuschließen (BAG v. 02.06.1987 - 3 AZR 626/85, juris).

    Der Arbeitgeber muss also seinerseits begründete Zweifel geltend machen können (BAG v. 02.06.1987 - 3 AZR 626/85, juris).

    Rn. 127 (BAG v. 02.06.1987 - 3 AZR 626/85, juris).

    Rn. 137 ee)Damit fehlte es bis zum 13.01.2015 an einem durchsetzbaren Anspruch des Klägers (vgl. BAG v. 02.06.1987 - 3 AZR 626/85, juris).

  • BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12

    Weiterbeschäftigungsanspruch - Erfüllung - Vertragsschluss

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.09.2015 - 9 Sa 152/15
    Rn. 78 Nur ergänzend wird angemerkt: Ein Vertrag kommt nach Maßgabe der §§ 145 BGB zustande durch zwei sich deckende, in Bezug aufeinander abgegebene Willenserklärungen, Angebot und Annahme (vgl. BAG v. 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12, juris; BAG v. 25.04.2013 - 8 AZR 453/12, juris; BAG v. 30.01.1991, DB 1991, 2342).

    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG v. 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12, juris; BAG v. 25.04.2013 - 8 AZR 453/12, juris; BAG v. 02.07.2009 - 3 AZR 501/07, DB 2009, 1939; BAG v. 17.01.2008 - 2 AZR 902/06, NZA 2008, 872; BAG v. 13.12.2006 - 10 AZR 787/05, NZA 2007, 408; BAG v. 20.09.2006 - 10 AZR 770/05, AP Nr. 41 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).

    Im Zweifel ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragspartner gerecht werdenden Ergebnis führt (BAG v. 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12, juris; BAG v. 02.07.2009 - 3 AZR 501/07, DB 2009, 1939; BAG v. 13.11.2007 - 3 AZR 636/06, AP Nr. 50 zu § 1 BetrAVG; BGH v. 13.07.2007 - IV ZR 330/05, NJW 2007, 2320; Palandt-Heinrichs, § 133 BGB Rdnr.14 ff;… MüKo/Bussche, § 133 Rz. 60).

    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG v. 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12, juris; BAG v. 25.04.2013 - 8 AZR 453/12, juris; BAG v. 02.07.2009 - 3 AZR 501/07, DB 2009, 1939; BAG v. 17.01.2008 - 2 AZR 902/06, NZA 2008, 872; BAG v. 13.12.2006 - 10 AZR 787/05, NZA 2007, 408; BAG v. 20.09.2006 - 10 AZR 770/05, AP Nr. 41 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).

    Im Zweifel ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragspartner gerecht werdenden Ergebnis führt (BAG v. 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12, juris; BAG v. 02.07.2009 - 3 AZR 501/07, DB 2009, 1939; BAG v. 13.11.2007 - 3 AZR 636/06, AP Nr. 50 zu § 1 BetrAVG; BGH v. 13.07.2007 - IV ZR 330/05, NJW 2007, 2320; Palandt-Heinrichs, § 133 BGB Rdnr.14 ff;… MüKo/Bussche, § 133 Rz. 60).

    Rn. 176 Auslegungsziel ist bei empfangsbedürftigen Willenserklärungen also nicht der innere Wille des Erklärenden, sondern das, was der Adressat nach seinem Empfängerhorizont als Willen des Erklärenden verstehen konnte (BAG v. 24.09.2014 - 5 AZR 611/12, juris; BAG v. 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12, juris;… BAG v. 11.07.2007 - 7 AZR 501/06 - juris, Rn. 36).

    Das gilt auch für die Frage, ob überhaupt eine Willenserklärung vorliegt (BAG v. 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12, juris; BAG v. 09.07.2003 - 10 AZR 564/02, juris; BAG v. 09.11.1999 - 9 AZR 922/98, juris).

  • BAG, 22.10.2008 - 10 AZR 617/07

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Aufhebung durch gerichtlichen Vergleich

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.09.2015 - 9 Sa 152/15
    Eine Aufhebung ist auch möglich durch eine Ausgleichsklausel in einem Aufhebungsvertrag oder in einem gerichtlichen Vergleich, ohne dass sie gesondert getroffen worden sein muss (BAG v. 22.10.2008 - 10 AZR 617/07, juris; BAG v. 08.03.2006 - 10 AZR 349/05, juris; BAG v. 31.07.2002 - 10 AZR 558/01, juris; BAG v. 31.07.2002 - 10 AZR 513/01, juris).

    Ein deklaratorisches positives oder negatives Schuldanerkenntnis ist dann gegeben, wenn die Parteien nur die von ihnen angenommene Rechtslage eindeutig dokumentieren und damit fixieren wollen (BAG v. 22.10.2008 - 10 AZR 617/07, juris; BAG v. 08.03.2006 - 10 AZR 349/05, juris; BAG v. 31.07.2002 - 10 AZR 558/01, juris; BAG v. 31.07.2002 - 10 AZR 513/01, juris BAG v. 22.10.2008 - 10 AZR 617/07, juris).

    Ausgangspunkt für die Bestimmung der "zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen" iSd. § 74 Abs. 2 HGB ist alles, was der Arbeitnehmer in der fraglichen Zeit als Gegenleistung für seine Arbeitsleistung erhalten hat (vgl. nur BAG v. 22.10.2008 - 10 AZR 617/07, juris; BAG v. 09.01.1990 - 3 AZR 110/88, juris; BAG v. 16.11.1973 - 3 AZR 61/73, juris;… ErfK/Oetker § 74 HGB Rn. 15).

    Wenn ein Arbeitnehmer seine fachlichen Möglichkeiten nicht mehr voll wahrnehmen kann und seine Erwerbsmöglichkeiten beschränkt sind, soll ihm das erhalten bleiben, was er bisher unter Verwertung seiner fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen verdient hat (vgl. nur BAG v. 22.10.2008 - 10 AZR 617/07, juris; BAG v. 09.01.1990 - 3 AZR 110/88, juris).

    Auch Jahresvergütungen, Gratifikationen, zusätzliche Urlaubsgelder, Tantiemen und ähnliche Sonderzuwendungen zählen hierzu, selbst wenn sie der Arbeitgeber unter Ausschluss eines Rechtsanspruchs als freiwillige Leistung gewährt (vgl. nur BAG v. 22.10.2008 - 10 AZR 617/07, juris).

    Zu den wechselnden Bezügen zählen Provisionen, Tantiemen und sonstige von äußeren Umständen abhängige Leistungen (vgl. nur BAG v. 22.10.2008 - 10 AZR 617/07, juris).

  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 198/10

    Karenzentschädigung - Anrechnung von Arbeitslosengeld

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.09.2015 - 9 Sa 152/15
    Rn. 140 a)Der Arbeitnehmer unterlässt eine anderweitige Verwertung seiner Arbeitskraft böswillig, wenn er eine ihm mögliche und nach den gesamten Umständen zumutbare Tätigkeit nicht aufnimmt (BAG v. 14.09.2011 - 10 AZR 198/10, juris).

    Dabei ist zu beachten, dass der Arbeitgeber allenfalls den tatsächlichen Auszahlungsbetrag des Arbeitslosengeldes, nicht aber einen fiktiv aus dem Arbeitslosengeld hochgerechneten Bruttobetrag anrechnen kann (BAG v. 14.09.2011 - 10 AZR 198/10, juris).

    Rn. 153 Erwerb aus der Verwertung der Arbeitskraft sind alle geldwerten Leistungen zur Abgeltung der Arbeitsleistung (BAG v. 14.09.2011 - 10 AZR 198/10, juris; BAG v. 16.11.2005 - 10 AZR 152/05, juris; BAG v. 07.11.1989 - 3 AZR 796/87, juris; BAG v. 13.11.1975 - 3 AZR 38/75, juris).

    Denn in beiden Fällen handelt es sich um den Ertrag aus persönlichem Arbeitseinsatz, der erst durch die Beendigung des vorherigen Arbeitsverhältnisses möglich geworden ist (BAG v. 14.09.2011 - 10 AZR 198/10, juris; BAG v. 16.11.2005 - 10 AZR 152/05, juris; BAG v. 07.11.1989 - 3 AZR 796/87, juris; BAG v. 13.11.1975 - 3 AZR 38/75, juris; LAG Köln v. 30.01.2014 - 13 Sa 744/13, juris).

    Es hat in seiner Entscheidung v. 14.09.2011 - 10 AZR 198/10 allerdings folgendes ausgeführt:.

  • BAG, 25.02.1975 - 3 AZR 148/74

    Handlungsgehilfe: Umfang des Auskunftsanspruchs gegenüber dem früheren …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.09.2015 - 9 Sa 152/15
    Rn. 120 Welchen Umfang diese Auskunftspflicht erreicht, richtet sich nach der ständigen Rechtsprechung des BAG, der die erkennende Kammer folgt, nach § 242 BGB, also nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (BAG v. 02.06.1987 - 3 AZR 626/85, juris; BAG v. 25.02.1975 - 3 AZR 148/74, juris).

    Hat der Entschädigungspflichtige Zweifel daran, ob die Angaben zutreffen, so kann er in aller Regel von dem Auskunftspflichtigen verlangen, dass er seine Angaben belegt (BAG v. 25.02.1975 - 3 AZR 148/74, juris).

    Ihre Vorlage ist auch zumutbar und leicht durchzuführen; schützenswerte Belange des ohnehin zur Offenbarung seines Einkommens verpflichteten Entschädigungsberechtigten werden dadurch in der Regel nicht berührt (BAG v. 25.02.1975 - 3 AZR 148/74, juris).

    Insofern bestünden Bedenken, weil es die nach § 242 BGB zu bemessende Auskunftspflicht überschreiten könne, wenn der frühere Arbeitnehmer mit der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung seine gesamte geschäftliche Lage offenlegen müsste, obgleich es im Rahmen des § 74 c HGB nur auf das Geschäftsergebnis ankommt (BAG v. 25.02.1975 - 3 AZR 148/74, juris).

    Das ist von besonderer praktischer Bedeutung, wenn es um Angaben über Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit geht (BAG v. 02.06.1987 - 3 AZR 626/85, juris; BAG v. 25.02.1975 - 3 AZR 148/74, juris; BAG v. 07.07.1960 - 5 AZR 61/59, juris; BAG v. 25.06.1964 - 2 AZR 135/63, juris).

  • BAG, 02.07.2009 - 3 AZR 501/07

    Auslegung einer Versorgungszusage - vertragliche Unverfallbarkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.09.2015 - 9 Sa 152/15
    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG v. 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12, juris; BAG v. 25.04.2013 - 8 AZR 453/12, juris; BAG v. 02.07.2009 - 3 AZR 501/07, DB 2009, 1939; BAG v. 17.01.2008 - 2 AZR 902/06, NZA 2008, 872; BAG v. 13.12.2006 - 10 AZR 787/05, NZA 2007, 408; BAG v. 20.09.2006 - 10 AZR 770/05, AP Nr. 41 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).

    Im Zweifel ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragspartner gerecht werdenden Ergebnis führt (BAG v. 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12, juris; BAG v. 02.07.2009 - 3 AZR 501/07, DB 2009, 1939; BAG v. 13.11.2007 - 3 AZR 636/06, AP Nr. 50 zu § 1 BetrAVG; BGH v. 13.07.2007 - IV ZR 330/05, NJW 2007, 2320; Palandt-Heinrichs, § 133 BGB Rdnr.14 ff;… MüKo/Bussche, § 133 Rz. 60).

    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG v. 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12, juris; BAG v. 25.04.2013 - 8 AZR 453/12, juris; BAG v. 02.07.2009 - 3 AZR 501/07, DB 2009, 1939; BAG v. 17.01.2008 - 2 AZR 902/06, NZA 2008, 872; BAG v. 13.12.2006 - 10 AZR 787/05, NZA 2007, 408; BAG v. 20.09.2006 - 10 AZR 770/05, AP Nr. 41 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).

    Im Zweifel ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragspartner gerecht werdenden Ergebnis führt (BAG v. 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12, juris; BAG v. 02.07.2009 - 3 AZR 501/07, DB 2009, 1939; BAG v. 13.11.2007 - 3 AZR 636/06, AP Nr. 50 zu § 1 BetrAVG; BGH v. 13.07.2007 - IV ZR 330/05, NJW 2007, 2320; Palandt-Heinrichs, § 133 BGB Rdnr.14 ff;… MüKo/Bussche, § 133 Rz. 60).

  • BAG, 16.11.2005 - 10 AZR 152/05

    Karenzentschädigung - Anrechnung von Überbrückungsgeld

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.09.2015 - 9 Sa 152/15
    Rn. 153 Erwerb aus der Verwertung der Arbeitskraft sind alle geldwerten Leistungen zur Abgeltung der Arbeitsleistung (BAG v. 14.09.2011 - 10 AZR 198/10, juris; BAG v. 16.11.2005 - 10 AZR 152/05, juris; BAG v. 07.11.1989 - 3 AZR 796/87, juris; BAG v. 13.11.1975 - 3 AZR 38/75, juris).

    Denn in beiden Fällen handelt es sich um den Ertrag aus persönlichem Arbeitseinsatz, der erst durch die Beendigung des vorherigen Arbeitsverhältnisses möglich geworden ist (BAG v. 14.09.2011 - 10 AZR 198/10, juris; BAG v. 16.11.2005 - 10 AZR 152/05, juris; BAG v. 07.11.1989 - 3 AZR 796/87, juris; BAG v. 13.11.1975 - 3 AZR 38/75, juris; LAG Köln v. 30.01.2014 - 13 Sa 744/13, juris).

    Sie muss das Ergebnis eines persönlichen Arbeitseinsatzes sein, der gerade durch die Beendigung des vorhergehenden Arbeitsverhältnisses möglich geworden ist (vgl. auch BAG v. 16.11.2005 - 10 AZR 152/05, juris; LAG Köln v. 30.01.2014 - 13 Sa 744/13, juris).

    Das Bundesarbeitsgericht hat die Frage der Anrechnung bisher offengelassen (BAG 16. November 2005 - 10 AZR 152/05 - Rn. 20, AP HGB § 74c Nr. 21 = EzA HGB § 74c Nr. 35; 23. November 2004 - 9 AZR 595/03 - zu A II der Gründe, BAGE 112, 376).

  • LAG Köln, 30.01.2014 - 13 Sa 744/13

    Anrechnung Arbeitslosengeld auf Karenzentschädigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.09.2015 - 9 Sa 152/15
    Denn in beiden Fällen handelt es sich um den Ertrag aus persönlichem Arbeitseinsatz, der erst durch die Beendigung des vorherigen Arbeitsverhältnisses möglich geworden ist (BAG v. 14.09.2011 - 10 AZR 198/10, juris; BAG v. 16.11.2005 - 10 AZR 152/05, juris; BAG v. 07.11.1989 - 3 AZR 796/87, juris; BAG v. 13.11.1975 - 3 AZR 38/75, juris; LAG Köln v. 30.01.2014 - 13 Sa 744/13, juris).

    Sie muss das Ergebnis eines persönlichen Arbeitseinsatzes sein, der gerade durch die Beendigung des vorhergehenden Arbeitsverhältnisses möglich geworden ist (vgl. auch BAG v. 16.11.2005 - 10 AZR 152/05, juris; LAG Köln v. 30.01.2014 - 13 Sa 744/13, juris).

    Arbeitslosengeld ist ein Lohnersatz und wird von der Solidargemeinschaft der Versicherten und der Wirtschaft als Sozialleistung aufgebracht; diese ist nicht Gegenleistung verwerteter, also tatsächlich erbrachter Arbeit (so auch LAG Köln v. 30.01.2014 - 13 Sa 744/13, juris).

    Rn. 163 Das Berufungsgericht vertritt - wie das Arbeitsgericht - im Anschluss an das Bundesarbeitsgericht die Auffassung, dass eine "planwidrige" Regelungslücke nach Aufhebung des § 148 SGB III nicht mehr angenommen werden kann und es nunmehr dem Gesetzgeber obliegt, das Verhältnis von Arbeitslosengeld und Karenzentschädigung zu regeln und gegebenenfalls Obergrenzen vorzusehen (ebenso: LAG Köln v. 30.01.2014 - 13 Sa 744/13, juris).

  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 902/06

    Kündigungsschutzgesetz - Anwendungsbereich

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.09.2015 - 9 Sa 152/15
    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG v. 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12, juris; BAG v. 25.04.2013 - 8 AZR 453/12, juris; BAG v. 02.07.2009 - 3 AZR 501/07, DB 2009, 1939; BAG v. 17.01.2008 - 2 AZR 902/06, NZA 2008, 872; BAG v. 13.12.2006 - 10 AZR 787/05, NZA 2007, 408; BAG v. 20.09.2006 - 10 AZR 770/05, AP Nr. 41 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).

    Abzustellen ist ferner auf den systematischen Zusammenhang und den Normzweck, sofern er im Gesetz erkennbaren Ausdruck gefunden hat (BAG v. 17.1.2008 - 2 AZR 902/06, NZA 2008, 872; BAG v. 16.6.2005 - 6 AZR 108/01, BAGE 115, 113).

    Bei der Auslegung sind alle tatsächlichen Begleitumstände der Erklärung zu berücksichtigen, die für die Frage von Bedeutung sein können, welchen Willen der Erklärende bei seiner Erklärung gehabt hat und wie die Erklärung von ihrem Empfänger zu verstehen war (BAG v. 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12, juris; BAG v. 25.04.2013 - 8 AZR 453/12, juris; BAG v. 02.07.2009 - 3 AZR 501/07, DB 2009, 1939; BAG v. 17.01.2008 - 2 AZR 902/06, NZA 2008, 872; BAG v. 13.12.2006 - 10 AZR 787/05, NZA 2007, 408; BAG v. 20.09.2006 - 10 AZR 770/05, AP Nr. 41 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).

  • BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 580/02

    Schadensersatz wegen Betruges

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 21.09.2015 - 9 Sa 152/15
    Wer eine Rechtsfolge für sich in Anspruch nimmt, hat die rechtsbegründenden und rechtserhaltenden Tatsachen zu behaupten und zu beweisen, der Gegner die rechtsverhindernden, rechtsvernichtenden und rechtshemmenden (BAG v. 20.11.2003 - 8 AZR 580/02 - NZA 2004, 489;… Thomas/Putzo, vor § 284 Rz. 23;… Zöller/Vollkommer, vor § 284 Rz. 15 ff).

    Das Gericht muss nur in der Lage sein, aufgrund des tatsächlichen Vorbringens zu entscheiden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für das Bestehen des geltend gemachten Anspruchs vorliegen (BGH v. 13.03.2012 - II ZR 50/09, NJW-RR 2012, 728; BAG v. 08.10.2008 - 5 AZR 8/08, NZA 2009, 98; BAG v. 20.11.2003 - 8 AZR 580/02, NZA 2004, 489; BGH v. 20.09.2002, NJW-RR 2003, 69; BGH v. 7.3.2001, NJW-RR 2001, 887; BGH v. 28.04.1992 - X ZR 129/90, NJW 1992, 2427).

    Denn eine auf Tatsachenbehauptung beruhende mögliche Schlussfolgerung kann daraufhin beurteilt werden, ob sich ihretwegen die Überzeugung gewinnen lässt, dass die Voraussetzungen der Rechtsfolge vorliegen (BAG v. 20.11.2003 - 8 AZR 580/02, NZA 2004, 489; BGH v. 7.3.2001, NJW-RR 2001, 887).

  • BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 349/05

    Wettbewerbsverbot - Aufhebung durch Vergleich

  • BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 622/06

    Schadensersatzanspruch gemäß § 113 Satz 3 InsO - Aufhebungsvertrag

  • BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 453/12

    Berufsfußball - vorzeitige Beendigung eines befristeten Vertrags-verhältnisses - …

  • BAG, 09.07.2003 - 10 AZR 564/02

    Jahressonderzuwendung - Konkludente Vereinbarung einer Vollzeittätigkeit

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12

    Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug - …

  • BGH, 28.10.2009 - IV ZR 140/08

    Arglistige Täuschung i.R.e. Beantwortung von Gesundheitsfragen bei Anbahnung …

  • BGH, 07.03.2001 - X ZR 160/99

    Anforderung an Substantiierung verschiedener Schadenspositionen

  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 88/07

    Ordentliche Kündigung - Zurückbehaltungsrecht

  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 513/01

    Karenzentschädigung - Ausgleichsklausel im Vergleich

  • BGH, 13.06.2007 - IV ZR 330/05

    Umfang der Sicherungsabtretung von Ansprüchen aus einer kapitalbildenden …

  • BAG, 09.01.1990 - 3 AZR 110/88

    Karenzentschädigung bei Gewinnbeteiligung

  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 636/06

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Wertsicherungsklausel

  • BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 770/05

    Zuwendung - Verweisung auf Tarifvertrag

  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 558/01

    Karenzentschädigung - Ausgleichsklausel in außergerichtlichem Vergleich

  • BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 787/05

    Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs

  • LAG Hamm, 30.03.2000 - 16 Sa 1684/99

    Karenzentschädigung aus einer nachvertraglichen Wettbewerbsabrede; Gestellung …

  • BAG, 07.11.1989 - 3 AZR 796/87

    Karenzentschädigung: Anrechnungsverbot - Übergangsgeld

  • BAG, 13.11.1975 - 3 AZR 38/75

    Wettbewerbsverbot: Aufnahme bzw. Unterlassen einer selbständigen Tätigkeit …

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06

    Mobbing - Schmerzensgeld - Entlassung des Störers

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

  • BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 805/11

    Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung

  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13

    Außerordentliche Kündigung - Drohung

  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 293/09

    Öffentlicher Dienst - Kündigung aus verhaltensbedingtem Grund - außer- …

  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 347/07

    Schadensersatzanspruch - Selbstmord des Arbeitnehmers

  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 257/08

    Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat

  • BAG, 27.05.1999 - 8 AZR 415/98

    Schadensersatz wegen unterbliebener Überlassung eines Dienstwagens auch zur …

  • BGH, 28.04.2008 - II ZR 11/07

    Keine entsprechende Anwendung des § 74c Abs. 1 HGB auf GmbH-Geschäftsführer

  • BAG, 11.07.2007 - 7 AZR 501/06

    Befristung - Hochschule - Rückwirkung - Weiterarbeit nach § 15 Abs. 5 TzBfG

  • BGH, 13.03.2012 - II ZR 50/09

    Beweisaufnahme: Ablehnung eines Beweisantrags zu erheblichem Vorbringen bei …

  • BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 48/99

    Aufhebungsvertrag - Befristungskontrollrecht

  • BGH, 20.09.2002 - V ZR 170/01

    Vortrag "ins Blaue hinein" durch Vorlage eines Privatgutachtens

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 2296/96

    Arbeitslosigkeit ohne Wettbewerb

  • BAG, 23.11.2004 - 9 AZR 595/03

    Wirksamkeit und Auslegung eines Wettbewerbsverbots

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04

    Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung

  • BAG, 28.06.2005 - 1 ABR 25/04

    Betriebsratsanhörung bei verabredeter Kündigung

  • BGH, 17.10.1996 - IX ZR 293/95

    Darlegung der Klageforderung gegenüber einem später pfändenden anderen Gläubiger

  • BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 746/00

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Privatnutzung eines Geschäftswagens als …

  • BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 108/01

    Bewährungszeit - Anrechnung von Wochenurlaub

  • BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 922/98

    Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung und Anrechnung von Urlaub - Anspruch …

  • BAG, 14.08.1990 - 3 AZR 321/89

    Überlassung eines Pkws - ruhegeldfähiges Einkommen

  • BAG, 08.10.2008 - 5 AZR 8/08

    Anspruch auf Bezahlung der in einem Sanierungszeitraum geleisteten Überstunden - …

  • BAG, 13.02.1996 - 9 AZR 931/94

    Karenzentschädigung bei Aufnahme eines Studiums

  • BAG, 25.06.1985 - 3 AZR 305/83

    Wettbewerbsabrede - Wettbewerbsverbot - Arbeitslosigkeit - Karenzzeit - …

  • BAG, 07.07.1960 - 5 AZR 61/59

    Gewinnbeteiligung und Auskunftspflicht des Arbeitgebers

  • BAG, 16.11.1973 - 3 AZR 61/73

    Berechnung der Karenzentschädigung - Anrechenbare Leistungen - Gratifikationen - …

  • LAG Düsseldorf, 08.04.2011 - 10 Sa 930/10

    Berechnungsgrundlage der Betriebsrente einer Spezialbank für Objektfinanzierung; …

  • BGH, 28.04.1992 - X ZR 129/90

    Höhe des Vergütungsanspruchs bei vorzeitiger Abrechnung eines Bauvertrages

  • BAG, 12.01.1978 - 3 AZR 57/76

    Verpflichtung zur Auskunftserteilung - Zahlung der Karenzentschädigung - …

  • BAG, 25.06.1964 - 2 AZR 135/63

    Ordnungsgemäße Provisionsabrechnung

  • BGH, 30.06.1999 - XII ZR 55/97

    Anforderungen der Schriftform des § 566 BGB an die Urkundeneinheit zwischen …

  • BGH, 14.07.2004 - XII ZR 68/02

    Anforderungen an die Schriftform eines langfristigen Mietvertrages

  • LAG Berlin, 07.01.2005 - 8 Sa 1500/04

    Schriftform der Befristungsabrede

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.03.2018 - 5 Sa 38/17

    Karenzentschädigung, Wettbewerbsverbot, nachvertraglich, Einkommen, …

    Der Umfang der Auskunftspflicht ist in § 74 c Abs. 2 HGB gesetzlich nicht vorgegeben und richtet sich somit nach den Grundsätzen von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB und hängt damit von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab (…BAG, Urt. v. 02.06.1987 - 3 AZR 626/85 -, juris; BAG v. 25.02.1975 - 3 AZR 148/74 -, juris;… vgl. BAG Urt. v. 29.07.1993 - 2 AZR 110/93 -, Rn. 35, juris; LAG Düsseldorf, Urt. v. 21.09.2015 - 9 Sa 152/15 -, Rn. 116 ff., juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2020 - 15 Sa 964/20

    Karenzentschädigung - Kommanditanteile - variable Entgeltbestandteile - …

    Soweit der Kläger auf die Entscheidung des LAG Düsseldorf (21.09.2015 - 9 Sa 152/15 - juris Rn. 111) verwiesen hat, hilft dies vorliegend nicht weiter, da dort die steuerliche Behandlung zwischen den Parteien unstreitig und auch bei früheren Gehaltszahlungen berücksichtigt worden war.
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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 16.09.2015 - 12 Sa 630/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,24785
LAG Düsseldorf, 16.09.2015 - 12 Sa 630/15 (https://dejure.org/2015,24785)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.09.2015 - 12 Sa 630/15 (https://dejure.org/2015,24785)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. September 2015 - 12 Sa 630/15 (https://dejure.org/2015,24785)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (27)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine fristlose Kündigung - Privatanrufe ja, Telefongewinnspiel nein

  • beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)

    LAG Düsseldorf kassiert fristlose Kündigung wegen Anrufs bei Gewinnspiel-Hotline

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Telefonanrufs bei Gewinnspiel

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Telefonanrufs bei Gewinnspiel

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Telefonanrufs bei Gewinnspiel unwirksam

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Büroangestellte rief Gewinnspiel-Hotline an - Rechtfertigen private Telefongespräche in den Arbeitspausen eine fristlose Kündigung?

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Bei der Arbeit privat telefonieren: Kündigung erlaubt?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine fristlose Kündigung wegen Telefonanrufs bei Gewinnspiel

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung unwirksam - Anruf bei Gewinnspielhotline

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Welche Privatgespräche sind erlaubt? - Kein Rauswurf wegen privater Telefonate

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Fristlose Kündigung wegen Teilnahme an einem Telefongewinnspiel?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Anrufe bei einer Gewinnspiel-Hotline am Arbeitsplatz können den Job kosten

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Glücksspiel-Anrufe am Arbeitsplatz - fristlose Kündigung unwirksam

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 22.09.2015)

    Am Arbeitsplatz sind teure Telefonate tabu

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Telefonanrufs bei Gewinnspiel?

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Ausdrücklich verbieten!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Anruf eines Arbeitnehmers bei kostenpflichtiger Gewinnspielhotline rechtfertigt keine fristlose Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer: Private Nutzung des Diensttelefons

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Kündigung wegen privater Telefonate am Arbeitsplatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen kostenpflichtigen Telefonanrufen (Gewinnspiel)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung bei telefonischer Teilnahme an kostenpflichtigen Gewinnspielen am Arbeitsplatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Teilnahme am Gewinnspiel?

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Gewinnspielhotline

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Anrufen bei Gewinnspielhotline?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fristlose Kündigung wegen Telefonanrufs bei Radio-Gewinnspiel während der Arbeitszeit unzulässig - Trotz Pflichtverletzung bleibt fristlose Kündigung ungerechtfertigt

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umfang der Gestattung zur Führung von privaten Telefongesprächen durch den Arbeitgeber; Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Anrufens einer Gewinnspielhotline

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Fristlose Kündigung wegen Anruf bei Gewinnspielhotline unwirksam

  • przytulla.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Fristlose Kündigung wegen Telefonanrufs vom Arbeitsplatz bei einem Gewinnspielveranstalter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 1140
  • BB 2016, 500
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (10)

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.06.2006 - 5 Sa 49/06

    Kündigung, außerordentlich, wichtiger Grund, Fehlen eines wichtigen Grundes, …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.09.2015 - 12 Sa 630/15
    Die Pflichtwidrigkeit liegt hier - ebenso wie bei der privaten Nutzung des Internets - in der privaten Nutzung der von der Arbeitgeberin zur Verfügung gestellten Telefonanschlusses als solches, weil dadurch der Arbeitgeberin zusätzliche Kosten entstehen und der Arbeitnehmer die Betriebsmittel unberechtigt in Anspruch nimmt (…vgl. insoweit zur Internetnutzung BAG 07.07.2005 - 2 AZR 581/04, AP Nr. 192 zu § 626 BGB Rn. 24; sowie zum Telefonieren LAG Schleswig-Holstein 27.06.2006 - 5 Sa 49/06, juris Rn. 24 ff., 31).

    Das Merkmal der unberechtigten Nutzung kann sich nicht nur aus einem ausdrücklichen Verbot, sondern auch konkludent ergeben (LAG Schleswig-Holstein 27.06.2006 a.a.O. Rn. 24).

    Rn. 35 c)Ergänzend ist anzumerken, dass sich in diesem Fall kein Pflichtverstoß daraus ergibt, dass die Klägerin die Anrufe während der Arbeitszeit tätigte (vgl. dazu BAG 07.07.2005 a.a.O. Rn. 24 und LAG Schleswig-Holstein 27.06.2006 a.a.O. Rn. 24 ff. und 31).

    Das Anrufen bei dem Gewinnspiel "Das geheimnisvolle Geräusch" führt bei der Rückverfolgung der Anrufe nicht zu einer Rufschädigung der Beklagten (vgl. zu diesem Aspekt BAG 07.07.2005 a.a.O. Rn. 24 und LAG Schleswig-Holstein 27.06.2006 a.a.O. Rn. 24 ff. und 31).

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 517/14

    Außerordentliche Kündigung - Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.09.2015 - 12 Sa 630/15
    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (…BAG 19.04.2012 - 2 AZR 186/11, NJW 2013, 104 Rn. 19 f.; BAG 26.03.2015 - 2 AZR 517/14, juris Rn. 20 jeweils m.w.N.).

    Die außerordentliche Kündigung ist unwirksam, wenn schon eine ordentliche Kündigung geeignet war, das Risiko künftiger Störungen zu vermeiden (…BAG 19.04.2012 a.a.O. Rn. 21; BAG 26.03.2015 a.a.O. Rn. 21 jeweils m.w.N.).

    (vgl. hierzu BAG 26.03.2015 a.a.O. Rn. 32).

  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.09.2015 - 12 Sa 630/15
    Die Pflichtwidrigkeit liegt hier - ebenso wie bei der privaten Nutzung des Internets - in der privaten Nutzung der von der Arbeitgeberin zur Verfügung gestellten Telefonanschlusses als solches, weil dadurch der Arbeitgeberin zusätzliche Kosten entstehen und der Arbeitnehmer die Betriebsmittel unberechtigt in Anspruch nimmt (vgl. insoweit zur Internetnutzung BAG 07.07.2005 - 2 AZR 581/04, AP Nr. 192 zu § 626 BGB Rn. 24;… sowie zum Telefonieren LAG Schleswig-Holstein 27.06.2006 - 5 Sa 49/06, juris Rn. 24 ff., 31).

    Rn. 35 c)Ergänzend ist anzumerken, dass sich in diesem Fall kein Pflichtverstoß daraus ergibt, dass die Klägerin die Anrufe während der Arbeitszeit tätigte (vgl. dazu BAG 07.07.2005 a.a.O. Rn. 24 und LAG Schleswig-Holstein 27.06.2006 a.a.O. Rn. 24 ff. und 31).

    Das Anrufen bei dem Gewinnspiel "Das geheimnisvolle Geräusch" führt bei der Rückverfolgung der Anrufe nicht zu einer Rufschädigung der Beklagten (vgl. zu diesem Aspekt BAG 07.07.2005 a.a.O. Rn. 24 und LAG Schleswig-Holstein 27.06.2006 a.a.O. Rn. 24 ff. und 31).

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung - …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.09.2015 - 12 Sa 630/15
    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG 19.04.2012 - 2 AZR 186/11, NJW 2013, 104 Rn. 19 f.;… BAG 26.03.2015 - 2 AZR 517/14, juris Rn. 20 jeweils m.w.N.).

    Die außerordentliche Kündigung ist unwirksam, wenn schon eine ordentliche Kündigung geeignet war, das Risiko künftiger Störungen zu vermeiden (BAG 19.04.2012 a.a.O. Rn. 21;… BAG 26.03.2015 a.a.O. Rn. 21 jeweils m.w.N.).

    Das Kündigungsrecht kennt keinen absoluten Kündigungsgrund (BAG 19.04.2012 a.a.O. Rn. 28).

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 692/02

    Außerordentliche Kündigung - Klageschrift - Auslegung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.09.2015 - 12 Sa 630/15
    Dagegen spricht, dass das konkrete Maß der erlaubten Telefonnutzung von der Beklagten nicht eindeutig präzisiert worden ist (vgl. zu diesem Aspekt BAG 27.11.2003 - 2 AZR 692/02, AP Nr. 27 zu § 319 ZPO Rn. 409 a.E.).
  • LAG Hamm, 30.05.2005 - 8 (17) Sa 1773/04

    Kündigung, Privattelefonate, Erledigung von Privatangelegenheiten während der …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.09.2015 - 12 Sa 630/15
    Es kann sich zur Überzeugung der Kammer aber auch bereits aus der gewählten Nummer bzw. dem angerufenen Dienst ergeben, dass angesichts der damit verbundenen Kosten und der Art der in Anspruch genommenen Dienstleistung dieser Anruf nicht mehr von der Gestattung umfasst ist, so dass grundsätzlich auch ohne vorherige Abmahnung eine fristlose Kündigung in Betracht kommt (so z.B. LAG Hamm 30.05.2005 - 8 (17) 1773/04, NZA-RR 2006, 353 Rn. 36 für die Anwahl von 0190-Nummern;… zur Anwahl einer Gewinnspielhotline und ordentlichen Kündigung s. a. LAG Rheinland-Pfalz 16.12.2005 - 8 Sa 719/05, LAGE § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 90a Rn. 26).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2005 - 8 Sa 719/05

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Privattelefonaten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.09.2015 - 12 Sa 630/15
    Es kann sich zur Überzeugung der Kammer aber auch bereits aus der gewählten Nummer bzw. dem angerufenen Dienst ergeben, dass angesichts der damit verbundenen Kosten und der Art der in Anspruch genommenen Dienstleistung dieser Anruf nicht mehr von der Gestattung umfasst ist, so dass grundsätzlich auch ohne vorherige Abmahnung eine fristlose Kündigung in Betracht kommt (…so z.B. LAG Hamm 30.05.2005 - 8 (17) 1773/04, NZA-RR 2006, 353 Rn. 36 für die Anwahl von 0190-Nummern; zur Anwahl einer Gewinnspielhotline und ordentlichen Kündigung s. a. LAG Rheinland-Pfalz 16.12.2005 - 8 Sa 719/05, LAGE § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 90a Rn. 26).
  • BAG, 04.03.2004 - 2 AZR 147/03

    Betriebsrat - Außerordentliche Kündigung - Zustimmung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.09.2015 - 12 Sa 630/15
    So kommen umfangreiche, unerlaubt und heimlich geführte Privattelefonate auf Kosten des Arbeitgebers als wichtiger Grund für eine Kündigung in Betracht (BAG 04.03.2004 - 2 AZR 147/03, DB 2004, 1370 Rn. 28).
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 478/01

    Anfechtung der Eigenkündigung eines Arbeitnehmers wegen Drohung des Arbeitgebers …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.09.2015 - 12 Sa 630/15
    Damit liegt kein Fall vor, in welchem ein Arbeitnehmer privat telefoniert und die Telefonate entgegen einer ausdrücklichen betrieblichen Regelung nicht abrechnet, was an sich ein Grund für eine außerordentliche Kündigung sein kann (vgl. dazu BAG 05.12.2002 - 2 AZR 478/01, AP Nr. 63 zu § 123 BGB Rn. 3 ff. und Rn. 31).
  • LAG Hamm, 26.06.2009 - 13 Sa 120/09

    Kündigung; außerordentlich; fristlos; Telefonat; privat; unerlaubt führen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.09.2015 - 12 Sa 630/15
    So kann z.B. eine Betriebsvereinbarung aus dem Jahre 1991, welche das private Telefonieren im Nahbereich gestattete, betreffend einen Fall aus dem Jahr 2008 dahingehend ausgelegt werden, dass das Telefonieren in ein Mobilfunknetz nicht erlaubt ist (LAG Hamm 26.06.2009 - 13 Sa 120/09, juris Rn. 79).
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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 14.10.2015 - 1 Sa 733/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,28004
LAG Düsseldorf, 14.10.2015 - 1 Sa 733/15 (https://dejure.org/2015,28004)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.10.2015 - 1 Sa 733/15 (https://dejure.org/2015,28004)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Oktober 2015 - 1 Sa 733/15 (https://dejure.org/2015,28004)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de

    Betriebsübergang, Widerspruch, Verwirkung des Widerspruchsrechts, Kündigung des Betriebserwerbers vor einem trotz Ablauf der Ein-Monats-Frist wirksamen Widerspruch

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 613a Abs. 6 BGB, § 242, §§ 164 ff BGB
    Betriebsübergang, Widerspruch, Verwirkung des Widerspruchsrechts, Kündigung des Betriebserwerbers vor einem trotz Ablauf der Ein-Monats-Frist wirksamen Widerspruch

  • IWW

    § 613a Abs. 6 BGB, § 242, §§ 164 ff BGB

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 613a Abs. 6 BGB, § 242, §§ 164 ff BGB
    Betriebsübergang, Widerspruch, Verwirkung des Widerspruchsrechts, Kündigung des Betriebserwerbers vor einem trotz Ablauf der Ein-Monats-Frist wirksamen Widerspruch

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Keine Widerspruchsfrist bei unvollständiger Unterrichtung über den Betriebsübergang

  • Betriebs-Berater

    Betriebsübergang - falscher Eindruck über Beschäftigungssicherung

  • ra.de
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Betriebsübergang - Kündigung vor Ablauf der Ein-Monats-Frist trotz wirksamen Widerspruch

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Keine Widerspruchsfrist bei unvollständiger Unterrichtung über den Betriebsübergang

  • rechtsportal.de

    § 613a Abs. 6 BGB; § 242, §§ 164 ff BGB
    Anforderungen an die Unterrichtung über einen Betriebsübergang

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unvollständige Unterrichtung über einen Betriebsübergang

  • beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)

    Widerspruchsfrist läuft nicht bei unvollständiger Unterrichtung über Betriebsübergang

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unvollständige Unterrichtung über einen Betriebsübergang

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unvollständige Unterrichtung über einen Betriebsübergang

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unvollständige Unterrichtung über einen Betriebsübergang

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Unterrichtung über einen Betriebsübergang

  • wohlleben-partner.de (Kurzinformation)

    Überraschung für den alten Arbeitgeber: Eine Arbeitnehmerin kehrt zurück

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Betriebsübergang: Kein Fristlauf bei unvollständiger Unterrichtung

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Unvollständige oder fehlerhafte Belehrung setzt bei Betriebsübergang Widerspruchsfrist nicht in Lauf

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Umfang der Unterrichtung des Arbeitnehmers bei Betriebsübergang

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Widerspruch gegen Betriebsübergang erst bei vollständiger Unterrichtung

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Unvollständige Unterrichtung über einen Betriebsübergang

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Unterrichtung über einen Betriebsübergang; Rechtsfolgen unvollständiger Unterrichtung; Verwirkung des Rechts zum Widerspruch gem. § 613a Abs. 6 BGB; Wirksamkeit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach dem Betriebsübergang und vor Ausübung eines ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 1140
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (30)

  • BAG, 14.11.2013 - 8 AZR 824/12

    Betriebsübergang - Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB - Betriebserwerberin - …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.10.2015 - 1 Sa 733/15
    Rn. 53 bb) Die einmonatige Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB wird nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Berufungskammer anschließt, nur durch eine ordnungsgemäße Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB in Lauf gesetzt (…vgl. nur: BAG 26.03.2015 - 2 AZR 783/13 - Rn. 18, juris; BAG 14.11.2013 - 8 AZR 824/12 - Rn. 18 mwN).

    § 613a Abs. 5 BGB gebietet daher eine Information des Arbeitnehmers auch über die mittelbaren Folgen eines Betriebsübergangs - etwa darüber, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Erwerber zu keiner Sicherung der Arbeitnehmer führen -, wenn darin ein relevantes Kriterium für einen möglichen Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses gesehen werden muss (BAG 14.11.2013 - 8 AZR 824/12 - Rn. 30, juris;… BAG 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06 - Rn. 32, juris).

    Zu den wirtschaftlichen Folgen iSv. § 613a Abs. 5 Nr. 3 BGB gehören auch solche Veränderungen, die sich den Bestimmungen des § 613a Abs. 1 bis Abs. 4 BGB nicht als unmittelbare rechtliche Folge entnehmen lassen (BAG 14.11.2013 - 8 AZR 824/12 - aaO für eine Sozialplanprivilegierung der Erwerberin nach § 112a Abs. 2 BetrVG;… BAG 10.11.2011 - 8 AZR 430/10 - Rn. 28, juris).

    Durch die Kündigungsschutzklage will er nur den Bestand des Arbeitsverhältnisses sichern, nicht aber über ihn disponieren (st. Rspr., vgl. BAG 14.11.2013 - 8 AZR 824/12 -, Rn. 32, juris;… BAG 2. April 2009 - 8 AZR 178/07- Rn. 27, AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 9).

  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 539/08

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.10.2015 - 1 Sa 733/15
    Der Erwerber muss mithin konkret identifizierbar sein (BAG 23.07.2009 - 8 AZR 539/08 - Rn. 25, juris).

    Soweit die Klägerin beanstandet, dass die persönlich haftende Beteiligungsgesellschaft nicht benannt war, ist dies nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 23.07.2009 - 8 AZR 539/08 - Rn. 25, juris), der die Berufungskammer sich anschließt, entbehrlich.

    Rn. 69 (1) Das Umstandsmoment ist erfüllt, wenn der Arbeitgeber aufgrund des Verhaltens des Arbeitnehmers annehmen durfte, er habe den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber akzeptiert (vgl. BAG 23.07.2009 - 8 AZR 539/08 -, Rn. 57, juris; BAG 27.11.2008 - 8 AZR 188/07 - juris; BAG 21.08.2008 - 8 AZR 407/07 - AP BGB § 613a Nr. 348).

    Allein der Umstand, dass der Arbeitnehmer (zunächst) widerspruchslos beim Betriebserwerber weiterarbeitet, stellt keine Disposition über den Bestand des Arbeitsverhältnisses dar (vgl. BAG 23.07.2009 - 8 AZR 539/08 -, Rn. 57, juris; BAG 27.11.2008 - 8 AZR 225/07 - juris; BAG 24.07.2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347).

  • BAG, 20.03.2008 - 8 AZR 1016/06

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - rechtzeitiger Widerspruch

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.10.2015 - 1 Sa 733/15
    Für die wirksame Ausübung des Widerspruchsrechtes sieht das Gesetz eine Kausalität zwischen der fehlerhaften Information und dem nicht ausgeübten Widerspruchsrecht nicht vor (BAG 22.01.2009 - 8 AZR 808/07 -, Rn. 30, juris: BAG 20.03.2008 - 8 AZR 1016/06 - Rn. 36, juris mit Verweis auf BAG 14.12.2006 - 8 AZR 763/05 - Rn. 42, AP BGB § 613a Nr. 318).

    (…BAG 22.01.2009 - 8 AZR 808/07 -, Rn. 30, juris; BAG 20.03.2008 - 8 AZR 1016/06 - aaO).

    Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer über den Bestand seines Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Betriebserwerber disponiert hat (vgl. BAG 27.11.2008 - 8 AZR 174/07 - NZA 2009, 552; BAG 20.03.2008 - 8 AZR 1016/06 - NZA 2008, 1354).

  • LAG Köln, 05.10.2007 - 11 Sa 257/07

    Widerspruch gegen Betriebsübergang; Kündigung durch Betriebserwerber

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.10.2015 - 1 Sa 733/15
    Die Kündigung ist nicht genehmigungsfähig (§§ 180 Satz 2, 177 Abs. 1 BGB), weil der Betriebserwerber nicht als Vertreter des Betriebsveräußerers gehandelt hat (a.A. LAG Köln 05.10.2007 - 11 Sa 257/07 - ).

    Angesichts der Kündigung der Betriebserwerberin, die sie genehmige, sei das Arbeitsverhältnis nach der Entscheidung des LAG Köln vom 05.10.2007 - 11 Sa 257/07 - jedenfalls als gekündigtes auf sie zurückgefallen.

    Soweit das Landesarbeitsgericht Köln mit Urteil vom 05.10.2007 - 11 Sa 257/07 - die Auffassung vertreten hat, eine Kündigung des Betriebserwerbers nach einem erfolgten Betriebsübergang und vor der wirksamen Ausübung eines - rückwirkenden - Widerspruchs des Arbeitnehmers gegen den Betriebsübergang, wirke unmittelbar für und gegen den Betriebsveräußerer, sofern dieser die Kündigung zumindest konkludent genehmige, folgt dem die Berufungskammer nicht.

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 305/05

    Fristgemäßer Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs. …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.10.2015 - 1 Sa 733/15
    Rn. 72 1. Wird das Widerspruchsrecht nach dem Betriebsübergang vom Arbeitnehmer ausgeübt, wirkt es auf den Zeitpunkt des Betriebsübergangs zurück (sog. ex-tunc-Wirkung;… st. Rspr., vgl. nur BAG 16.04.2013 - 9 AZR 731/11 - Rn. 26 juris;… BAG 23.07.2009 - 8 AZR 538/08 - Rn. 51, BAGE 131, 258-276; BAG 13.07.2006 - 8 AZR 305/05 - Rn. 41 mwN, AP BGB § 613a Nr. 312).

    Der Widerspruch führt dazu, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien ununterbrochen fortbestand (…BAG 16.04.2013 - 9 AZR 731/11 - Rn. 26, juris; BAG 13.07.2006 - 8 AZR 305/05 - Rn. 39, juris) mit der Folge, dass kein Arbeitsverhältnis zu dem Betriebserwerber bestanden hat.

  • BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11

    Ausschlussfrist - Betriebsübergang - Urlaubsabgeltung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.10.2015 - 1 Sa 733/15
    Rn. 72 1. Wird das Widerspruchsrecht nach dem Betriebsübergang vom Arbeitnehmer ausgeübt, wirkt es auf den Zeitpunkt des Betriebsübergangs zurück (sog. ex-tunc-Wirkung; st. Rspr., vgl. nur BAG 16.04.2013 - 9 AZR 731/11 - Rn. 26 juris;… BAG 23.07.2009 - 8 AZR 538/08 - Rn. 51, BAGE 131, 258-276;… BAG 13.07.2006 - 8 AZR 305/05 - Rn. 41 mwN, AP BGB § 613a Nr. 312).

    Der Widerspruch führt dazu, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien ununterbrochen fortbestand (BAG 16.04.2013 - 9 AZR 731/11 - Rn. 26, juris;… BAG 13.07.2006 - 8 AZR 305/05 - Rn. 39, juris) mit der Folge, dass kein Arbeitsverhältnis zu dem Betriebserwerber bestanden hat.

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 808/07

    Schadensersatz: Abfindungsanspruch wegen Auflösungsverschuldens oder aus dem …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.10.2015 - 1 Sa 733/15
    Für die wirksame Ausübung des Widerspruchsrechtes sieht das Gesetz eine Kausalität zwischen der fehlerhaften Information und dem nicht ausgeübten Widerspruchsrecht nicht vor (BAG 22.01.2009 - 8 AZR 808/07 -, Rn. 30, juris: BAG 20.03.2008 - 8 AZR 1016/06 - Rn. 36, juris mit Verweis auf BAG 14.12.2006 - 8 AZR 763/05 - Rn. 42, AP BGB § 613a Nr. 318).

    (BAG 22.01.2009 - 8 AZR 808/07 -, Rn. 30, juris;… BAG 20.03.2008 - 8 AZR 1016/06 - aaO).

  • BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 225/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.10.2015 - 1 Sa 733/15
    Allein der Umstand, dass der Arbeitnehmer (zunächst) widerspruchslos beim Betriebserwerber weiterarbeitet, stellt keine Disposition über den Bestand des Arbeitsverhältnisses dar (…vgl. BAG 23.07.2009 - 8 AZR 539/08 -, Rn. 57, juris; BAG 27.11.2008 - 8 AZR 225/07 - juris; BAG 24.07.2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347).

    Als Disposition über den Bestand des Arbeitsverhältnisses stellen sich nur solche Vereinbarungen oder Verhaltensweisen des Arbeitnehmers dar, durch welche es zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt, z.B. Abschluss eines Aufhebungsvertrages bzw. die Hinnahme einer vom Betriebserwerber ausgesprochenen Kündigung oder durch welche das Arbeitsverhältnis auf eine völlig neue rechtliche Grundlage gestellt wird (z.B. die Begründung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses) (…vgl. BAG 17.10.2013 - 8 AZR 974/12 -, Rn. 32, juris;… BAG 22.04.2010 - 8 AZR 805/07 - Rn. 37, juris ;… BAG 21.01.2010 - 8 AZR 870/07 - Rn. 33 f. juris; BAG 27.11.2008 - 8 AZR 225/07 - Rn. 37, juris).

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 783/13

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.10.2015 - 1 Sa 733/15
    Die begehrte Feststellung erfordert nach dem Wortlaut der gesetzlichen Bestimmung eine Entscheidung über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt der Kündigung (BAG 26.03.2015 - 2 AZR 783/13 - Rn. 18, juris;… BAG 26.09.2013 - 2 AZR 682/12 - Rn. 18, BAGE 146, 161;… BAG 22.11.2012 - 2 AZR 732/11 - Rn. 19, juris).

    Rn. 53 bb) Die einmonatige Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB wird nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Berufungskammer anschließt, nur durch eine ordnungsgemäße Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB in Lauf gesetzt (vgl. nur: BAG 26.03.2015 - 2 AZR 783/13 - Rn. 18, juris;… BAG 14.11.2013 - 8 AZR 824/12 - Rn. 18 mwN).

  • ArbG Essen, 24.06.2015 - 6 Ca 1223/15

    Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Widerspruchs …

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 14.10.2015 - 1 Sa 733/15
    Essen vom 24.06.2015 - 6 Ca 1223/15 - wird zurückgewiesen.

    Rn. 40 das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 24.06.2015 - 6 Ca 1223/15 - abzuändern, soweit es der Klage stattgegeben hat, und die Klage insgesamt abzuweisen.

  • BAG, 10.11.2011 - 8 AZR 430/10

    Betriebsübergang - ordnungsgemäße Unterrichtung - verspäteter Widerspruch

  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 538/08

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruchsrecht

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 412/13

    Verweigerung von Versorgungsleistungen - Widerruf einer Versorgungszusage - …

  • BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 974/12

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts - Umstandsmoment

  • BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Schadensersatz

  • BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 763/05

    Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB - …

  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 832/11

    Berechnung der Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden und vorgezogener …

  • BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 174/07

    Unterrichtung über einen Betriebsübergang - Verwirkung des Rechts zum Widerspruch

  • BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 574/05

    Prozessvergleich zwischen Arbeitnehmer und Betriebsveräußerer nach dem …

  • BAG, 21.08.2008 - 8 AZR 407/07

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruch

  • BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 175/07

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Verwirkung

  • BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 178/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 188/07

    Betriebsübergang; fehlerhafte Unterrichtung; Widerspruch nach Ende des …

  • BAG, 21.01.2010 - 8 AZR 870/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • BGH, 19.12.1977 - II ZR 202/76

    Betrieb einer Gaststätte als Grundhandelsgewerbe

  • BAG, 22.04.2010 - 8 AZR 805/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 682/12

    Kündigungsschutzklage - Klagefrist

  • BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 398/04

    Kündigung - Unterrichtungspflicht über Betriebsübergang

  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 732/11

    Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05

    Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung - …

  • ArbG Berlin, 16.09.2016 - 28 Ca 5787/16

    Vertragsgerechte Beschäftigung - vorübergehende Versetzung auf …

    Keinesfalls wirksam ist eine Weisung, die sich wie die des Beklagten als Schikane darstellt"; skeptisch offenbar auch LAG Berlin-Brandenburg 24.2.2016 - 15 Sa 900/15 - BB 2016, 1140 = EzA-SD 2016, Nr. 2 S. 9 (beide: Leitsatz; Volltext: "Juris") ["Juris"-Rn. 27]: "Es kann offen bleiben, ob dieser kritisierten Rechtsauffassung zu folgen ist"; LAG Hamm 17.3.2016 - 17 Sa 1660/15 - DB 2016, 1642 (Kurzwiedergabe; Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Eine nicht aus anderen Gründen rechtsunwirksame, lediglich unbillige Weisung des Arbeitgebers begründet nicht die Verpflichtung des Arbeitnehmers, ihr vorläufig bis zur Rechtskraft eines Gestaltungsurteils nach § 315 Abs. 2 Satz 2 BGB Folge zu leisten"; LAG Düsseldorf 6.4.2016 - 12 Sa 1153/15 - BB 2016, 1908 = AA 2016, 144 (Leitsatz bzw. Kurzwiedergabe; Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet einer unbilligen Versetzung an einen anderen Ort vorläufig bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Verbindlichkeit der Versetzung zu befolgen (...)".S. dazu etwa schon LAG Berlin-Brandenburg 31.5.2013 - 6 Sa 373/13 - BB 2013, 1715 (Leitsatz; Volltext: "Juris"; Revision: 10 AZR 656/13) [1.1.1.3.3.3.]: "Schon eine Weisung, die nicht billigem Ermessen entspricht, ist gemäß § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB für den Arbeitnehmer nicht verbindlich.

    Keinesfalls wirksam ist eine Weisung, die sich wie die des Beklagten als Schikane darstellt"; skeptisch offenbar auch LAG Berlin-Brandenburg 24.2.2016 - 15 Sa 900/15 - BB 2016, 1140 = EzA-SD 2016, Nr. 2 S. 9 (beide: Leitsatz; Volltext: "Juris") ["Juris"-Rn. 27]: "Es kann offen bleiben, ob dieser kritisierten Rechtsauffassung zu folgen ist"; LAG Hamm 17.3.2016 - 17 Sa 1660/15 - DB 2016, 1642 (Kurzwiedergabe; Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Eine nicht aus anderen Gründen rechtsunwirksame, lediglich unbillige Weisung des Arbeitgebers begründet nicht die Verpflichtung des Arbeitnehmers, ihr vorläufig bis zur Rechtskraft eines Gestaltungsurteils nach § 315 Abs. 2 Satz 2 BGB Folge zu leisten"; LAG Düsseldorf 6.4.2016 - 12 Sa 1153/15 - BB 2016, 1908 = AA 2016, 144 (Leitsatz bzw. Kurzwiedergabe; Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet einer unbilligen Versetzung an einen anderen Ort vorläufig bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Verbindlichkeit der Versetzung zu befolgen (...)".

    Keinesfalls wirksam ist eine Weisung, die sich wie die des Beklagten als Schikane darstellt"; skeptisch offenbar auch LAG Berlin-Brandenburg 24.2.2016 - 15 Sa 900/15 - BB 2016, 1140 = EzA-SD 2016, Nr. 2 S. 9 (beide: Leitsatz; Volltext: "Juris") ["Juris"-Rn. 27]: "Es kann offen bleiben, ob dieser kritisierten Rechtsauffassung zu folgen ist"; LAG Hamm 17.3.2016 - 17 Sa 1660/15 - DB 2016, 1642 (Kurzwiedergabe; Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Eine nicht aus anderen Gründen rechtsunwirksame, lediglich unbillige Weisung des Arbeitgebers begründet nicht die Verpflichtung des Arbeitnehmers, ihr vorläufig bis zur Rechtskraft eines Gestaltungsurteils nach § 315 Abs. 2 Satz 2 BGB Folge zu leisten"; LAG Düsseldorf 6.4.2016 - 12 Sa 1153/15 - BB 2016, 1908 = AA 2016, 144 (Leitsatz bzw. Kurzwiedergabe; Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet einer unbilligen Versetzung an einen anderen Ort vorläufig bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Verbindlichkeit der Versetzung zu befolgen (...)".

  • LAG Düsseldorf, 09.01.2018 - 3 Sa 251/17

    Umfang der Informationspflicht bei einem Betriebsübergang

    Als Disposition über den Bestand des Arbeitsverhältnisses kommen nur Vereinbarungen oder Verhaltensweisen des Arbeitnehmers in Betracht, durch welche es zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt oder durch welche das Arbeitsverhältnis auf eine völlig neue rechtliche Grundlage gestellt wird (…BAG vom 17.10.2013 - 8 AZR 974/12, juris, Rz. 32;… BAG vom 20.05.2010 - 8 AZR 872/08, juris, Rz. 33;… BAG vom 20.04.2010 - 8 AZR 805/07, juris, Rz. 37;… BAG vom 21.01.2010 - 8 AZR 870/07, juris, Rz. 33 f.;… BAG vom 27.11.2008 - 8 AZR 225/07, juris, Rz. 37; LAG Düsseldorf vom 14.10.2015 - 1 Sa 733/15, juris, Rz. 66).

    Denn damit wird seitens des Arbeitnehmers nicht über den Bestand des Arbeitsverhältnisses disponiert, sondern allein versucht, diesen zu sichern (…BAG vom 14.11.2013 - 8 AZR 824/12, juris, Rz. 32;… BAG vom 02.04.2009 - 8 AZR 178/07, juris, Rz. 27; LAG Düsseldorf vom 14.10.2015 - 1 Sa 733/15, juris, Rz. 66).

  • LAG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - 3 Sa 42/15

    Betriebsübergang

    Dies gilt auch hinsichtlich eines im Kündigungsschutzverfahren gestellten allgemeinen Feststellungsantrags (LAG Düsseldorf 14. Oktober 2015 - 1 Sa 733/15 - juris).
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Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 02.03.2016 - 15 Sa 1952/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,9024
LAG Berlin-Brandenburg, 02.03.2016 - 15 Sa 1952/15 (https://dejure.org/2016,9024)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.03.2016 - 15 Sa 1952/15 (https://dejure.org/2016,9024)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. März 2016 - 15 Sa 1952/15 (https://dejure.org/2016,9024)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Betriebs-Berater

    Eingruppierung eines Wachpolizisten

  • rechtsportal.de

    Eingruppierung; Wachpolizist; Objektschutz; gründliche Fachkenntnisse (bejaht); vielseitige Fachkenntnisse (verneint)

  • rechtsportal.de

    TVÜ-L § 29a Abs. 2 S. 1
    Eingruppierung eines Wachpolizisten im Zentralen Objektschutz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eingruppierung eines Wachpolizisten im Zentralen Objektschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2016, 342
  • BB 2016, 1140
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher …

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.03.2016 - 15 Sa 1952/15
    Es sind Fachkenntnisse von nicht ganz unerheblichem Ausmaß und nicht nur oberflächlicher Art zu verlangen (BAG 21.03.2012 - 4 AZR 266/10 - juris Rn. 36).

    Hierbei reicht ein eng abgegrenztes Teilgebiet mit etwa nur routinemäßige Bearbeitung nicht aus (BAG 21.03.2012 - 4 AZR 266/10 - juris Rn. 36).

  • BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 32/81

    Eingruppierung einer Politesse - Gründliche Fachkenntnisse - Betrachtung aller …

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.03.2016 - 15 Sa 1952/15
    Insofern enthält diese Definition ein qualitatives und auch ein quantitatives Element (BAG 24.08.1983 - 4 AZR 32/81-AP Nr. 78 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Unabhängig hiervon hat das Bundesarbeitsgericht schon ausgeführt, dass "gründliche Fachkenntnisse" nicht schon deswegen verneint werden könnten, weil sich solche Kenntnisse jeder Kraftfahrer im Fahrschulunterricht aneignen und im Straßenverkehr beherrschen müsse (BAG 1983 - 4 AZR 32/81 - juris Rn. 45).

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 279/08

    Vergangenes Rechtsverhältnis - Feststellungsinteresse - Teilerledigungserklärung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.03.2016 - 15 Sa 1952/15
    Auch in solchen Fällen bleibt eine Feststellungsklage zulässig, wenn sich aus der beantragten Feststellung noch Rechtswirkungen für die Zukunft ergeben können (BAG 21.7. 2009 - 9 AZR 279/08-juris).
  • BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 657/08

    Eingruppierung einer Altenpflegehelferin

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.03.2016 - 15 Sa 1952/15
    Rn. 21 2. Auch wenn vom Kläger wörtlich nur ein Antrag auf Vergütung nach der Entgeltgruppe 8 TV-L gestellt worden ist, beinhaltet dieser Antrag als Minus auch eine Vergütungspflicht entsprechend der Überleitung zu den Entgeltgruppen 6 und 5 TV-L. Ein entsprechender Hilfsantrag ist nicht erforderlich, wenn der gestellte Antrag zwingend auch die Erfüllung der niedriger bewerteten Tätigkeitsmerkmale beinhaltet (BAG 24.02.2010 - 4 AZR 657/08 - juris).
  • BAG, 19.02.2003 - 4 AZR 158/02

    Eingruppierung: Angestellter im Straßenbauamt

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.03.2016 - 15 Sa 1952/15
    Dies betrifft auch die Frage der Feststellung einer Pflicht zur Verzinsung von Differenzbeträgen (BAG 19.02.2003 - 4 AZR 158/02 -juris).
  • BAG, 19.11.2014 - 4 AZR 996/12

    Eingruppierung eines "Anlagenführers" in der Brot- und Backwarenindustrie

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.03.2016 - 15 Sa 1952/15
    Rn. 19 1. Der Feststellungsantrag des Klägers ist als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO zulässig (BAG 19.11.2014 - 4 AZR 996/12 - juris).
  • BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 225/79

    Unzutreffende Eingruppierung - Verschulden - Eingruppierungfeststellungsklagen - …

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.03.2016 - 15 Sa 1952/15
    Für die Zeit davor fehlt es an einem Verschulden des beklagten Landes, da es sich bei Eingruppierungen im öffentlichen Dienst regelmäßig um komplizierte Rechtsfragen handelt (BAG 7, 10.1981 - 4 AZR 225/79 - juris Rn 55f).
  • BAG, 16.05.2018 - 4 AZR 274/16

    Eingruppierung eines Wachpolizisten im Objektschutz

    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. März 2016 - 15 Sa 1952/15 - insoweit aufgehoben, als es der Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 16. September 2015 - 21 Ca 3992/15 - stattgegeben hat.
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Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2016 - 15 Sa 900/15   

Zitiervorschläge
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LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.02.2016 - 15 Sa 900/15 (https://dejure.org/2016,8655)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. Februar 2016 - 15 Sa 900/15 (https://dejure.org/2016,8655)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gerichtliche Überprüfung einer Versetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 1140
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11

    Annahmeverzug - Leistungswille - Verbindlichkeit einer Weisung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2016 - 15 Sa 900/15
    Rn. 27 Dem Anspruch der Klägerin steht momentan auch nicht entgegen, dass ein Arbeitnehmer an eine Weisung des Arbeitgebers vorläufig gebunden ist, bis durch ein rechtskräftiges Urteil gemäß § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB die Unverbindlichkeit einer Leistungsbestimmung festgestellt wird (BAG 22.02.2012-5 AZR 249/11-NZA 2012, 858 Rn. 24).
  • BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 275/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versetzungsvorbehalt

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2016 - 15 Sa 900/15
    Darüber hinaus hat er die Möglichkeit, den Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung im Rahmen einer Klage auf künftige Leistungen gemäß § 259 ZPO durchzusetzen (BAG 25.08.2010-10 AZR 270/09-NZA 2010, 1355 Rn. 12).
  • BAG, 18.06.2015 - 2 AZR 480/14

    Außerordentliche Kündigung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 24.02.2016 - 15 Sa 900/15
    Zu prüfen ist nur, ob die vom Arbeitgeber gewählte Umsetzungsform (Kündigung, Versetzung, Aufhebungsvertrag) wirksam ist (BAG 18.06.2015-2 AZR 480/14-NZA 2015, 1315 Rn. 20).
  • ArbG Berlin, 16.09.2016 - 28 Ca 5787/16

    Vertragsgerechte Beschäftigung - vorübergehende Versetzung auf …

    Keinesfalls wirksam ist eine Weisung, die sich wie die des Beklagten als Schikane darstellt"; skeptisch offenbar auch LAG Berlin-Brandenburg 24.2.2016 - 15 Sa 900/15 - BB 2016, 1140 = EzA-SD 2016, Nr. 2 S. 9 (beide: Leitsatz; Volltext: "Juris") ["Juris"-Rn. 27]: "Es kann offen bleiben, ob dieser kritisierten Rechtsauffassung zu folgen ist"; LAG Hamm 17.3.2016 - 17 Sa 1660/15 - DB 2016, 1642 (Kurzwiedergabe; Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Eine nicht aus anderen Gründen rechtsunwirksame, lediglich unbillige Weisung des Arbeitgebers begründet nicht die Verpflichtung des Arbeitnehmers, ihr vorläufig bis zur Rechtskraft eines Gestaltungsurteils nach § 315 Abs. 2 Satz 2 BGB Folge zu leisten"; LAG Düsseldorf 6.4.2016 - 12 Sa 1153/15 - BB 2016, 1908 = AA 2016, 144 (Leitsatz bzw. Kurzwiedergabe; Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet einer unbilligen Versetzung an einen anderen Ort vorläufig bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Verbindlichkeit der Versetzung zu befolgen (...)".S. dazu etwa schon LAG Berlin-Brandenburg 31.5.2013 - 6 Sa 373/13 - BB 2013, 1715 (Leitsatz; Volltext: "Juris"; Revision: 10 AZR 656/13) [1.1.1.3.3.3.]: "Schon eine Weisung, die nicht billigem Ermessen entspricht, ist gemäß § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB für den Arbeitnehmer nicht verbindlich.

    Keinesfalls wirksam ist eine Weisung, die sich wie die des Beklagten als Schikane darstellt"; skeptisch offenbar auch LAG Berlin-Brandenburg 24.2.2016 - 15 Sa 900/15 - BB 2016, 1140 = EzA-SD 2016, Nr. 2 S. 9 (beide: Leitsatz; Volltext: "Juris") ["Juris"-Rn. 27]: "Es kann offen bleiben, ob dieser kritisierten Rechtsauffassung zu folgen ist"; LAG Hamm 17.3.2016 - 17 Sa 1660/15 - DB 2016, 1642 (Kurzwiedergabe; Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Eine nicht aus anderen Gründen rechtsunwirksame, lediglich unbillige Weisung des Arbeitgebers begründet nicht die Verpflichtung des Arbeitnehmers, ihr vorläufig bis zur Rechtskraft eines Gestaltungsurteils nach § 315 Abs. 2 Satz 2 BGB Folge zu leisten"; LAG Düsseldorf 6.4.2016 - 12 Sa 1153/15 - BB 2016, 1908 = AA 2016, 144 (Leitsatz bzw. Kurzwiedergabe; Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet einer unbilligen Versetzung an einen anderen Ort vorläufig bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Verbindlichkeit der Versetzung zu befolgen (...)".

    Keinesfalls wirksam ist eine Weisung, die sich wie die des Beklagten als Schikane darstellt"; skeptisch offenbar auch LAG Berlin-Brandenburg 24.2.2016 - 15 Sa 900/15 - BB 2016, 1140 = EzA-SD 2016, Nr. 2 S. 9 (beide: Leitsatz; Volltext: "Juris") ["Juris"-Rn. 27]: "Es kann offen bleiben, ob dieser kritisierten Rechtsauffassung zu folgen ist"; LAG Hamm 17.3.2016 - 17 Sa 1660/15 - DB 2016, 1642 (Kurzwiedergabe; Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Eine nicht aus anderen Gründen rechtsunwirksame, lediglich unbillige Weisung des Arbeitgebers begründet nicht die Verpflichtung des Arbeitnehmers, ihr vorläufig bis zur Rechtskraft eines Gestaltungsurteils nach § 315 Abs. 2 Satz 2 BGB Folge zu leisten"; LAG Düsseldorf 6.4.2016 - 12 Sa 1153/15 - BB 2016, 1908 = AA 2016, 144 (Leitsatz bzw. Kurzwiedergabe; Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet einer unbilligen Versetzung an einen anderen Ort vorläufig bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Verbindlichkeit der Versetzung zu befolgen (...)".

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