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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2022

Rechtsprechung
   EuGH, 04.05.2023 - C-300/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,9184
EuGH, 04.05.2023 - C-300/21 (https://dejure.org/2023,9184)
EuGH, Entscheidung vom 04.05.2023 - C-300/21 (https://dejure.org/2023,9184)
EuGH, Entscheidung vom 04. Mai 2023 - C-300/21 (https://dejure.org/2023,9184)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Österreichische Post

  • Europäischer Gerichtshof

    Österreichische Post (Préjudice moral lié au traitement de données personnelles)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 82 Abs. 1 - Anspruch auf Ersatz des Schadens, der durch eine unter Verstoß gegen diese Verordnung erfolgte Datenverarbeitung ...

  • IWW

    Art. 82 DS-GVO, Datenschutzrecht

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten; Verordnung (EU) 2016/679; Art. 82 Abs. 1; Anspruch auf Ersatz des Schadens, der durch eine unter Verstoß gegen diese Verordnung erfolgte Datenverarbeitung verursacht ...

  • Betriebs-Berater

    DS-GVO-Verstoß - Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs

  • doev.de PDF

    Österreichische Post AG - Immaterieller Schaden im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten

  • ra.de
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Datenschutzrecht: UI/Österreichische Post

  • datenbank.nwb.de

    DS-GVO-Verstoß - Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs

Kurzfassungen/Presse (19)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Der bloße Verstoß gegen die DSGVO begründet keinen Schadenersatzanspruch

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    DSGVO-Schadensersatz

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    DSGVO-Verstöße: Wieviel Schadenersatz bekommt man?

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    DSGVO-Verstoß begründet nicht automatisch einen Schadensersatzanspruch gemäß Art. 82 DSGVO - aber keine Erheblichkeitsschwelle

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Datenschutz - und der Ersatz immaterieller Schäden

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    DS-GVO-Verstoß allein begründet keinen Schadensersatzanspruch - DS-GVO-Verstoß allein begründet keinen Schadensersatzanspruch

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Der bloße Verstoß gegen die DSGVO begründet keinen Schadensersatzanspruch

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Der bloße Verstoß gegen die DSGVO begründet keinen Schadensersatzanspruch

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zum Schadensersatzanspruch bei Verstößen gegen die DSGVO

  • datenschutzrecht-praxis.de (Kurzinformation)

    Keine Erheblichkeitsschwelle für immateriellen Schadensersatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzansprüche bei Verstöße gegen das Datenschutzrecht nach Art. 82 DSGVO

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    DSGVO-Schadensersatz: Anspruchsvoraussetzungen und Schadenserheblichkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein grundsätzlicher Schadenersatz nach DSGVO-Verstoß

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    DSGVO: Keine Bagatellgrenze beim immateriellen Schadensersatz - Bedeutung für Schufa-Einträge

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Immaterieller Schadensersatz gem. Art. 82 DSGVO

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Grundsatzurteil zum Datenschutz

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Schadensersatzanspruch bei bloßem DSGVO-Verstoß

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Der bloße Verstoß gegen die DSGVO begründet keinen Schadenersatzanspruch

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Der bloße Verstoß gegen die DSGVO begründet keinen Schadenersatzanspruch - Immaterieller Schaden im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten

Besprechungen u.ä. (3)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    DSGVO-Verstoß allein verpflichtet nicht zum Schadensersatz

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Immaterieller Schadensersatz nach DSGVO: Nur kleine Unsicherheit oder schon großer Ärger?

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Immaterieller Schadensersatz bei Datenpannen: Rahmen für DSGVO-Schadensersatzklagen konkretisiert

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 1930
  • ZIP 2023, 1244
  • GRUR 2023, 980
  • EuZW 2023, 580
  • NZA 2023, 621
  • K&R 2023, 416
  • NZA-RR 2023, 336
 
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Wird zitiert von ... (351)Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 16.07.2020 - C-311/18

    EU-US-Datenschutzschild genügt nicht den Vorgaben der DSGVO und ist ungültig

    Auszug aus EuGH, 04.05.2023 - C-300/21
    Rn. 48 Insbesondere geht aus dem zehnten Erwägungsgrund der DSGVO hervor, dass diese namentlich darauf abzielt, innerhalb der Union ein gleichmäßiges und hohes Niveau des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten und zu diesem Zweck für eine unionsweit gleichmäßige und einheitliche Anwendung der Vorschriften zum Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten dieser Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu sorgen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Juli 2020, Facebook Ireland und Schrems, C-311/18, EU:C:2020:559, Rn. 101, …sowie vom 12. Januar 2023, Österreichische Post [Informationen über die Empfänger personenbezogener Daten], C-154/21, EU:C:2023:3, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.01.2023 - C-154/21

    Jeder hat das Recht zu erfahren, an wen seine personenbezogenen Daten …

    Auszug aus EuGH, 04.05.2023 - C-300/21
    Rn. 48 Insbesondere geht aus dem zehnten Erwägungsgrund der DSGVO hervor, dass diese namentlich darauf abzielt, innerhalb der Union ein gleichmäßiges und hohes Niveau des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten und zu diesem Zweck für eine unionsweit gleichmäßige und einheitliche Anwendung der Vorschriften zum Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten dieser Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu sorgen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Juli 2020, Facebook Ireland und Schrems, C-311/18, EU:C:2020:559, Rn. 101, sowie vom 12. Januar 2023, Österreichische Post [Informationen über die Empfänger personenbezogener Daten], C-154/21, EU:C:2023:3, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus EuGH, 04.05.2023 - C-300/21
    Der Gerichtshof ist folglich grundsätzlich gehalten, über die ihm vorgelegte Frage zu befinden, wenn sie die Auslegung oder die Gültigkeit einer Vorschrift des Unionsrechts betrifft, es sei denn, dass die erbetene Auslegung offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, dass das Problem hypothetischer Natur ist oder dass der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der Frage erforderlich sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 61…, vom 7. September 1999, Beck und Bergdorf, C-355/97, EU:C:1999:391, Rn. 22, …sowie vom 5. Mai 2022, Zagrebačka banka, C-567/20, EU:C:2022:352, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.07.2006 - C-295/04

    Manfredi - Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe …

    Auszug aus EuGH, 04.05.2023 - C-300/21
    Daher sind die Ausgestaltung von Klageverfahren, die den Schutz der dem Einzelnen aus Art. 82 DSGVO erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, und insbesondere die Festlegung der Kriterien für die Ermittlung des Umfangs des in diesem Rahmen geschuldeten Schadenersatzes in Ermangelung einschlägiger unionsrechtlicher Vorschriften Aufgabe des Rechts des einzelnen Mitgliedstaats, wobei der Äquivalenz- und der Effektivitätsgrundsatz zu beachten sind (vgl. entsprechend Urteil vom 13. Juli 2006, Manfredi u. a., C-295/04 bis C-298/04, EU:C:2006:461, Rn. 92 und 98).
  • EuGH, 22.06.2021 - C-439/19

    Das Recht der Union über den Datenschutz steht der lettischen Regelung entgegen, …

    Auszug aus EuGH, 04.05.2023 - C-300/21
    Rn. 29 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Begriffe einer Bestimmung des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Tragweite nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen (Urteile vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima [Strafpunkte], C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 81, …und vom 10. Februar 2022, ShareWood Switzerland, C-595/20, EU:C:2022:86, Rn. 21), die insbesondere unter Berücksichtigung des Wortlauts der betreffenden Bestimmung und des Zusammenhangs, in den sie sich einfügt, zu ermitteln ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. April 2021, The North of England P & I Association, C-786/19, EU:C:2021:276, Rn. 48, …sowie vom 10. Juni 2021, KRONE - Verlag, C-65/20, EU:C:2021:471, Rn. 25).
  • EuGH, 10.06.2021 - C-65/20

    Ein Artikel in einer gedruckten Zeitung, der einen unrichtigen Gesundheitstipp …

    Auszug aus EuGH, 04.05.2023 - C-300/21
    Rn. 29 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Begriffe einer Bestimmung des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Tragweite nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen (…Urteile vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima [Strafpunkte], C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 81, …und vom 10. Februar 2022, ShareWood Switzerland, C-595/20, EU:C:2022:86, Rn. 21), die insbesondere unter Berücksichtigung des Wortlauts der betreffenden Bestimmung und des Zusammenhangs, in den sie sich einfügt, zu ermitteln ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. April 2021, The North of England P & I Association, C-786/19, EU:C:2021:276, Rn. 48, sowie vom 10. Juni 2021, KRONE - Verlag, C-65/20, EU:C:2021:471, Rn. 25).
  • EuGH, 10.02.2022 - C-595/20

    ShareWood Switzerland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …

    Auszug aus EuGH, 04.05.2023 - C-300/21
    Rn. 29 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Begriffe einer Bestimmung des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Tragweite nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen (…Urteile vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima [Strafpunkte], C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 81, und vom 10. Februar 2022, ShareWood Switzerland, C-595/20, EU:C:2022:86, Rn. 21), die insbesondere unter Berücksichtigung des Wortlauts der betreffenden Bestimmung und des Zusammenhangs, in den sie sich einfügt, zu ermitteln ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. April 2021, The North of England P & I Association, C-786/19, EU:C:2021:276, Rn. 48, …sowie vom 10. Juni 2021, KRONE - Verlag, C-65/20, EU:C:2021:471, Rn. 25).
  • EuGH, 08.07.2021 - C-295/20

    Sanresa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Vergabe eines …

    Auszug aus EuGH, 04.05.2023 - C-300/21
    Eine abstrakt und allgemein formulierte Frage kann als hypothetisch und damit unzulässig angesehen werden, wenn die Vorlageentscheidung nicht das Mindestmaß an Erläuterungen, das erforderlich ist, um einen Zusammenhang zwischen der Frage und dem Ausgangsrechtsstreit herstellen zu können, enthält (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Juli 2021, Sanresa, C-295/20, EU:C:2021:556, Rn. 69 und 70).
  • EuGH, 15.04.2021 - C-786/19

    The North of England P & I Association - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Auszug aus EuGH, 04.05.2023 - C-300/21
    Rn. 29 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Begriffe einer Bestimmung des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Tragweite nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen (…Urteile vom 22. Juni 2021, Latvijas Republikas Saeima [Strafpunkte], C-439/19, EU:C:2021:504, Rn. 81, …und vom 10. Februar 2022, ShareWood Switzerland, C-595/20, EU:C:2022:86, Rn. 21), die insbesondere unter Berücksichtigung des Wortlauts der betreffenden Bestimmung und des Zusammenhangs, in den sie sich einfügt, zu ermitteln ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. April 2021, The North of England P & I Association, C-786/19, EU:C:2021:276, Rn. 48, …sowie vom 10. Juni 2021, KRONE - Verlag, C-65/20, EU:C:2021:471, Rn. 25).
  • EuGH, 13.12.2017 - C-403/16

    El Hassani - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …

    Auszug aus EuGH, 04.05.2023 - C-300/21
    Rn. 53 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass es nach ständiger Rechtsprechung mangels einschlägiger Unionsregeln nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats ist, die verfahrensrechtlichen Modalitäten der Rechtsbehelfe, die zum Schutz der Rechte der Bürger bestimmt sind, festzulegen, vorausgesetzt allerdings, dass diese Modalitäten bei unter das Unionsrecht fallenden Sachverhalten nicht ungünstiger sind als diejenigen, die gleichartige Sachverhalte regeln, die dem innerstaatlichen Recht unterliegen (Äquivalenzgrundsatz), und dass sie die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Dezember 2017, El Hassani, C-403/16, EU:C:2017:960, Rn. 26, …und vom 15. September 2022, Uniqa Versicherungen, C-18/21, EU:C:2022:682, Rn. 36).
  • EuGH, 15.11.2007 - C-162/06

    International Mail Spain - Richtlinie 97/67/EG - Gemeinsame Vorschriften für die …

  • EuGH, 15.09.2022 - C-18/21

    Uniqa Versicherungen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit …

  • EuGH, 07.09.1999 - C-355/97

    Beck und Bergdorf - Artikel 70 der Akte über den Beitritt Österreichs - …

  • EuGH, 05.05.2022 - C-567/20

    Zagrebačka banka - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …

  • BGH, 18.11.2024 - VI ZR 10/24

    Ansprüche im Zusammenhang mit einem Datenschutzvorfall beim sozialen Netzwerk …

    Rn. 23 aa) Dabei bedarf es im Streitfall keiner Entscheidung, ob ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung im Sinne des Art. 82 Abs. 1 DSGVO nicht nur die unrechtmäßige Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfasst, wie es Art. 82 Abs. 2 Satz 1 und ErwG 146 Satz 1 DSGVO nahelegen (vgl. auch EuGH, Urteil vom 4. Mai 2023 - C-300/21, VersR 2023, 920 Rn. 36 - Österreichische Post: "Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verstoß gegen die Bestimmungen der DSGVO"), oder ob grundsätzlich auch bloße Verstöße gegen abstrakte Pflichten des Verantwortlichen außerhalb eines konkreten Verarbeitungsvorgangs haftungsbegründend sein können (zum Streitstand siehe Paal, ZfDR 2023, 325, 334 ff.; OLG Stuttgart…, Urteil vom 22. November 2023 - 4 U 20/23, juris Rn. 381 ff.; offengelassen auch von OLG Oldenburg…, Urteil vom 21. Mai 2024 - 13 U 100/23, juris Rn. 24; jeweils mwN).

    Rn. 28 aa) Der Begriff des "immateriellen Schadens" ist in Ermangelung eines Verweises in Art. 82 Abs. 1 DSGVO auf das innerstaatliche Recht der Mitgliedstaaten im Sinne dieser Bestimmung autonom unionsrechtlich zu definieren (…st. Rspr., EuGH, Urteile vom 20. Juni 2024 - C-590/22, DB 2024, 1676 Rn. 31 - PS GbR;… vom 25. Januar 2024 - C-687/21, CR 2024, 160 Rn. 64 - MediaMarktSaturn; vom 4. Mai 2023 - C-300/21, VersR 2023, 920 Rn. 30 und 44 - Österreichische Post).

    Der bloße Verstoß gegen die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung reicht nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs jedoch nicht aus, um einen Schadensersatzanspruch zu begründen, vielmehr ist darüber hinaus - im Sinne einer eigenständigen Anspruchsvoraussetzung - der Eintritt eines Schadens (durch diesen Verstoß) erforderlich (…st. Rspr., vgl. EuGH, Urteile vom 20. Juni 2024 - C-590/22, DB 2024, 1676 Rn. 25 - PS GbR;… vom 11. April 2024 - C-741/21, NJW 2024, 1561 Rn. 34 - juris; vom 4. Mai 2023 - C-300/21, VersR 2023, 920 Rn. 42 - Österreichische Post).

    Rn. 29 Weiter hat der Gerichtshof ausgeführt, dass Art. 82 Abs. 1 DSGVO einer nationalen Regelung oder Praxis entgegensteht, die den Ersatz eines immateriellen Schadens im Sinne dieser Bestimmung davon abhängig macht, dass der der betroffenen Person entstandene Schaden einen bestimmten Grad an Schwere oder Erheblichkeit erreicht hat (…EuGH, Urteile vom 20. Juni 2024 - C-590/22, DB 2024, 1676 Rn. 26 - PS GbR;… vom 11. April 2024 - C-741/21, NJW 2024, 1561 Rn. 36 - juris; vom 4. Mai 2023 - C-300/21, VersR 2023, 920 Rn. 51 - Österreichische Post).

    Auch dürfen sie die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (…vgl. EuGH, Urteile vom 4. Oktober 2024 - C-507/23, juris Rn. 31 - Pateretāju tiesību aizsardzības centrs;… vom 20. Juni 2024 - C-182/22 und C-189/22, NJW 2024, 2599 Rn. 32 - Scalable Capital; vom 4. Mai 2023 - C-300/21, NJW 2023, 1930 Rn. 53 - Österreichische Post).

  • EuGH, 14.12.2023 - C-340/21

    Natsionalna agentsia za prihodite - DSGVO: Bereits Angst vor Datenmissbrauch kann …

    Rn. 23 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Begriffe einer Bestimmung des Unionsrechts, die - wie die Art. 24 und 32 DSGVO - für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Tragweite nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die insbesondere unter Berücksichtigung des Wortlauts der betreffenden Bestimmung, der mit ihr verfolgten Ziele und des Zusammenhangs, in den sie sich einfügt, zu ermitteln ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Januar 1984, Ekro, 327/82, EU:C:1984:11, Rn. 11…, vom 1. Oktober 2019, Planet49, C-673/17, EU:C:2019:801, Rn. 47 und 48, sowie vom 4. Mai 2023, Österreichische Post [Immaterieller Schaden im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten], C-300/21, EU:C:2023:370, Rn. 29).

    Rn. 59 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass es nach ständiger Rechtsprechung mangels einschlägiger Unionsregeln nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats ist, die verfahrensrechtlichen Modalitäten der Rechtsbehelfe, die zum Schutz der Rechte der Bürger bestimmt sind, festzulegen, vorausgesetzt allerdings, dass diese Modalitäten bei unter das Unionsrecht fallenden Sachverhalten nicht ungünstiger sind als diejenigen, die gleichartige Sachverhalte regeln, die dem innerstaatlichen Recht unterliegen (Äquivalenzgrundsatz), und dass sie die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Post [Immaterieller Schaden im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten], C-300/21, EU:C:2023:370, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Daher ist es nach den Ausführungen in der vorstehenden Randnummer des vorliegenden Urteils und in Ermangelung einschlägiger unionsrechtlicher Vorschriften Aufgabe der innerstaatlichen Rechtsordnung des einzelnen Mitgliedstaats, die Ausgestaltung von Klageverfahren, die den Schutz der dem Einzelnen aus Art. 82 DSGVO erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, und insbesondere die Regeln für die Beweismittel, anhand deren die Geeignetheit solcher Maßnahmen in diesem Zusammenhang bewertet werden kann, festzulegen, wobei der Äquivalenz- und der Effektivitätsgrundsatz zu beachten sind (…vgl. entsprechend Urteile vom 21. Juni 2022, Ligue des droits humains, C-817/19, EU:C:2022:491, Rn. 297, und vom 4. Mai 2023, Österreichische Post [Immaterieller Schaden im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten], C-300/21, EU:C:2023:370, Rn. 54).

    Rn. 77 Insoweit hat der Gerichtshof festgestellt, dass aus dem Wortlaut von Art. 82 Abs. 1 DSGVO klar hervorgeht, dass das Vorliegen eines "Schadens", der entstanden ist, eine der Voraussetzungen für den in dieser Bestimmung vorgesehenen Schadenersatzanspruch darstellt, ebenso wie das Vorliegen eines Verstoßes gegen die DSGVO und eines Kausalzusammenhangs zwischen dem Schaden und dem Verstoß, wobei diese drei Voraussetzungen kumulativ sind (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Post [Immaterieller Schaden im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten], C-300/21, EU:C:2023:370, Rn. 32).

    Rn. 78 Darüber hinaus hat der Gerichtshof Art. 82 Abs. 1 DSGVO auf der Grundlage von Erwägungen zu Wortlaut, Systematik sowie Sinn und Zweck dahin ausgelegt, dass er einer nationalen Regelung oder Praxis entgegensteht, die den Ersatz eines "immateriellen Schadens" im Sinne dieser Bestimmung davon abhängig macht, dass der der betroffenen Person entstandene Schaden einen bestimmten Grad an Erheblichkeit erreicht hat (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Post [Immaterieller Schaden im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten], C-300/21, EU:C:2023:370, Rn. 51).

    Rn. 81 Diese wörtliche Auslegung wird zweitens durch den 146. Erwägungsgrund der DSGVO bestätigt, der speziell den in Art. 82 Abs. 1 DSGVO vorgesehenen Schadenersatzanspruch betrifft und in dessen drittem Satz es heißt, dass "[d]er Begriff des Schadens … im Lichte der Rechtsprechung des Gerichtshofs weit auf eine Art und Weise ausgelegt werden [sollte], die den Zielen dieser Verordnung in vollem Umfang entspricht." Eine Auslegung des Begriffs "immaterieller Schaden" im Sinne von Art. 82 Abs. 1 DSGVO, die nicht die Fälle umfasst, in denen die von einem Verstoß gegen die DSGVO betroffene Person sich auf die Befürchtung beruft, dass ihre eigenen personenbezogenen Daten in Zukunft missbräuchlich verwendet werden, entspräche jedoch nicht einer weiten Auslegung dieses Begriffs, wie sie vom Unionsgesetzgeber beabsichtigt ist (vgl. entsprechend Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Post [Immaterieller Schaden im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten], C-300/21, EU:C:2023:370, Rn. 37 und 46).

    Rn. 84 Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass eine Person, die von einem Verstoß gegen die DSGVO betroffen ist, der für sie negative Folgen gehabt hat, nachweisen muss, dass diese Folgen einen immateriellen Schaden im Sinne von Art. 82 DSGVO darstellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Post [Immaterieller Schaden im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten], C-300/21, EU:C:2023:370, Rn. 50).

  • OLG Hamm, 15.08.2023 - 7 U 19/23

    Facebook-Scraping

    Ein Schadensersatzanspruch wegen einer solchen der DSGVO nicht entsprechenden Datenverarbeitung scheidet gleichwohl aus, wenn - wie hier - bei der betroffenen Person ein konkreter (tatsächlicher), über den durch die unrechtmäßige Datenverarbeitung ohnehin eintretenden Kontrollverlust hinausgehender (immaterieller) Schaden nicht eingetreten ist (in Anwendung von EuGH Urt. v. 4.5.2023 - C-300/21, GRUR-RS 2023, 8972 Rn. 29 ff.;… EuGH Urt. v. 16.3.2023 - C-522/21, GRUR 2023, 713 Rn. 38;… EuGH Urt. v. 25.3.2021 - C-501/18, BeckRS 2021, 5310 Rn. 112;… EuGH Urt. v. 13.12.2018 - C-150/17 P, BeckRS 2018, 31923 Rn. 86;… im Nachgang zu BVerfG Beschl. v. 14.1.2021 - 1 BvR 2853/19, NJW 2021, 1005 Rn. 19 ff.).

    Der Beweis ist nach dem Maßstab des § 286 ZPO (in Anwendung von EuGH Urt. v. 4.5.2023 - C-300/21, GRUR-RS 2023, 8972 Rn. 53;… EuGH Urt. v. 16.3.2023 - C-522/21, GRUR 2023, 713 Rn. 38, 46, 49, EuGH Urt. v. 25.3.2021 - C-501/18, BeckRS 2021, 5310 Rn. 112, 122, 127;… im Anschluss an BGH Urt. v. 6.12.2022 - VI ZR 168/21, r+s 2023, 130 Rn. 14, 17, 19), gegebenenfalls allein durch eine Parteianhörung nach § 141 ZPO zu führen (…im Anschluss an BGH Urt. v. 6.12.2022 - VI ZR 168/21, r+s 2023, 130 Rn. 19).

    Für die Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Ersatzpflicht hinsichtlich materieller oder immaterieller Schäden im Sinne des Art. 82 DSGVO genügt - solange nicht reine Vermögensschäden geltend gemacht werden - die Möglichkeit eines Schadenseintritts, die nur zu verneinen ist, wenn bei verständiger Würdigung - wie im vorliegenden Einzelfall - kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines derartigen Schadens wenigstens zu rechnen (in Anwendung von EuGH Urt. v. 4.5.2023 - C-300/21, NZA 2023, 621 Rn. 53, 54;… EuGH Urt. v. 25.3.2021 - C-501/18, BeckRS 2021, 5310 Rn. 126;… im Anschluss an BGH Urt. v. 5.10.2021 - VI ZR 136/20, NJW-RR 2022, 23 Rn. 28;… BGH Urt. v. 29.6.2021 - VI ZR 52/18, NJW 2021, 3130 Rn. 30).

    Im Übrigen hat Art. 82 Abs. 2 DSGVO, der die Haftungsregelung, deren Grundsatz in Abs. 1 dieses Artikels festgelegt ist, präzisiert, drei Voraussetzungen für die Entstehung des Schadensersatzanspruchs, nämlich eine Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verstoß gegen die Bestimmungen der DSGVO, einen der betroffenen Person entstandenen Schaden und einen Kausalzusammenhang zwischen der rechtswidrigen Verarbeitung und diesem Schaden (EuGH Urt. v. 4.5.2023 - C-300/21, GRUR-RS 2023, 8972 Rn. 36).

    Rn. 89 Nach der Rechtsprechung des EuGH ist es nur, soweit der jeweils maßgebliche unionsrechtliche Rechtsakt keine spezifischen Bestimmungen hierzu enthält, Sache des nationalen Gerichts, die Beweislastregelungen der nationalen Rechtsordnung anzuwenden, sofern damit die Wirksamkeit des Unionsrechts nicht beeinträchtigt und die Einhaltung der sich aus dem Unionsrecht ergebenden Verpflichtungen sichergestellt wird (…so BVerwG Urt. v. 2.3.2022 - 6 C 7/20, BVerwGE 175, 76 Rn. 48 m. w. N.; siehe im Kontext zur Bemessung des Schadensersatzes nach Art. 82 Abs. 2 DSGVO EuGH Urt. v. 4.5.2023 - C-300/21, GRUR-RS 2023, 8972 Rn. 53 ff., insbesondere auch zum Grundsatz der Effektivität und Äquivalenz).

    Rn. 157 (aa) Die von der DSGVO verwandten Begriffe "immaterieller" und "materieller" Schaden sind unionsautonom auszulegen und setzen - entgegen dem Ansatz der Klägerin - nach dem Wortlaut der Norm, der Systematik und Telos des Art. 82 Abs. 2, Abs. 1 DSGVO sowie der Art. 77-84 DSGVO und den Erwägungsgründen 75, 85 und 146 DSGVO einen über den schlichten Verstoß gegen die DSGVO hinausgehenden Schaden voraus (so EuGH Urt. v. 4.5.2023 - C-300/21, GRUR-RS 2023, 8972 Rn. 29-42; GA Campos Sánchez-Bordona Schlussantr.

    v. 6.10.2022 - C-300/21, GRUR-RS 2022, 26562 Rn. 117).

    Rn. 159 Ein solcher Schaden setzt jedoch - entgegen möglicherweise bestehendem innerstaatlichen Recht (…vgl. für das deutsche Deliktsrecht zuletzt etwa BGH Urt. v. 6.12.2022 - VI ZR 168/21, r+s 2023, 130 Rn. 18 m. w. N.) - nach Wortlaut, Erwägungsgründen 10, 146 DSGVO und Telos nicht voraus, dass der der betroffenen Person entstandene Schaden einen bestimmten Grad an Erheblichkeit erreicht hat (so EuGH Urt. v. 4.5.2023 - C-300/21, GRUR-RS 2023, 8972 Rn. 44-51;… vgl. auch BAG Beschl. v. 26.8.2021 - 8 AZR 253/20 (A), NZA 2021, 1713 Rn. 33;… offen gelassen BVerfG Beschl. v. 14.1.2021 - 1 BvR 2853/19, NJW 2021, 1005 Rn. 19 ff.; siehe zu Störungen und Belästigungen sowie Zorn und Ärger in Abgrenzung gegenüber Schäden GA Campos Sánchez-Bordona Schlussantr.

    v. 6.10.2022 - C-300/21, GRUR-RS 2022, 26562 Rn. 111 ff.;… GA Pitruzzella Schlussanträge v. 27.4.2023 - C-340/21, BeckRS 2023, 8707 Rn. 79 ff. und insbesondere Rn. 83 zur von den nationalen Gerichten zu beantwortenden Frage des Schadens im Einzelfall).

    Rn. 160 Auch wenn es keine Erheblichkeitsschwelle gibt, so bedeutet dies indes nicht, dass die aus dem Datenschutzverstoß resultierenden negativen Folgen per se einen haftungsbegründenden Schaden darstellen; denn der EuGH führt hierzu explizit aus, dass diese Auslegung nicht bedeutet, "dass eine Person, die von einem Verstoß gegen die DSGVO betroffen ist, der für sie negative Folgen gehabt hat, vom Nachweis befreit wäre, dass diese Folgen einen immateriellen Schaden im Sinne von Art. 82 dieser Verordnung darstellen [Hervorhebungen hinzugefügt]" (EuGH Urt. v. 4.5.2023 - C-300/21, GRUR-RS 2023, 8972 Rn. 50 und das in dem Bewusstsein der konkret vom ÖOGH zum Kontrollverlust aufgeworfenen Frage, vgl. Rn. 17).

    Entsprechend stellt der EuGH auch darauf ab, dass die "konkret erlittenen Schäden" vollständig ausgeglichen werden müssen (vgl. EuGH Urt. v. 4.5.2023 - C-300/21, GRUR-RS 2023, 8972 Rn. 58).

    Rn. 183 (bb) Nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie unter Berücksichtigung des Äquivalenz- und Effektivitätsgrundsatzes (vgl. dazu nur EuGH Urt. v. 4.5.2023 - C-300/21, GRUR-RS 2023, 8972 Rn. 53) gilt mit Blick auf den haftungsbegründenden - hier immateriellen - Schaden das strenge Beweismaß des § 286 ZPO, das die volle Überzeugung des Gerichts verlangt.

    Rn. 185 Mit Anlegung dieses Maßstabs wird auch der Äquivalenzgrundsatz eingehalten, da § 286 ZPO gleichermaßen im deutschen Recht angewandt wird (…vgl. zum Nachweis psychischer Störungen BGH Urt. v. 6.12.2022 - VI ZR 168/21, r+s 2023, 130 Rn. 14, 17, 19;… siehe auch zur Richtlinienkonformität im Zusammenhang mit der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungsrichtlinie EuGH Urt. v. 15.12.2022 - C-577/21, DAR 2023, 73 Rn. 35 f., 38, 44 f., 49) und die Situation der vermeintlich geschädigten Partei im Anwendungsbereich der DSGVO damit nicht ungünstiger ist (vgl. EuGH Urt. v. 4.5.2023 - C-300/21, GRUR-RS 2023, 8972 Rn. 53, 55).

    Damit wird gewährleistet, dass ein aufgrund des Verstoßes gegen die DSGVO konkret erlittener Schaden in vollem Umfang ausgeglichen werden kann (vgl. EuGH Urt. v. 4.5.2023 - C-300/21, GRUR-RS 2023, 8972 Rn. 53, 58, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es keines im nationalen Recht nicht vorgesehenen Strafschadensersatzes bedarf).

    Rn. 189 Vor diesem Hintergrund gibt es auch keine unionsautonome Schadensvermutung noch erfordert der Grundsatz der Effektivität eine solche - im deutschen Recht nicht existente - Schadensvermutung (vgl. eine solche ausdrücklich verneinend GA Campos Sánchez-Bordona Schlussantr. v. 6.10.2022 - C-300/21, GRUR-RS 2022, 26562 Rn. 56 ff., was der EuGH in seiner nachfolgenden Entscheidung nicht beanstandet hat).

    Rn. 214 Diese Rechtsprechung zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht ist unter dem Gesichtspunkt von Äquivalenz und Effektivität (vgl. dazu nur EuGH Urt. v. 4.5.2023 - C-300/21, NZA 2023, 621 Rn. 53, 54) auf den vorliegenden Fall der Verletzung des nach Art. 82 DSGVO absolut geschützten Rechtsguts Datenschutz als (abschließende) europarechtliche Ausformung des deutschen allgemeinen Persönlichkeitsrechts (…vgl. BVerfG Beschl. v. 6.11.2019 - 1 BvR 276/17, BVerfGE 152, 216 Rn. 42 f. zur alleinigen Maßgeblichkeit von Unionsgrundrechten) zu übertragen.

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2022 - C-300/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,26971
Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2022 - C-300/21 (https://dejure.org/2022,26971)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06.10.2022 - C-300/21 (https://dejure.org/2022,26971)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06. Oktober 2022 - C-300/21 (https://dejure.org/2022,26971)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Österreichische Post (Préjudice moral lié au traitement de données personnelles)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Immaterieller Schaden, der aus einer rechtswidrigen Verarbeitung von Daten resultiert - Erfordernisse des Schadensersatzanspruchs - Schäden, die einen gewissen Schweregrad ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Immaterieller Schaden, der aus einer rechtswidrigen Verarbeitung von Daten resultiert - Erfordernisse des Schadensersatzanspruchs - Schäden, die einen gewissen Schweregrad ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    EuGH-Generalanwalt: Anspruch auf Schadensersatz aus Art. 82 DSGVO setzt tatsächlichen materiellen oder immateriellen Schaden voraus - Kein Strafschadensersatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld bei Datenschutz-Verstoß nur bei tatsächlichen immateriellen Schäden

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    DSGVO-Schadensersatz auch bei Bagatellen?

Besprechungen u.ä. (2)

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Digitale Autonomie in Vertragsbeziehungen - Zum Verhältnis von Privatautonomie und "Datenkontrolle"

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Nicht genug geärgert für immateriellen Schadensersatz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (32)

  • EuGH, 06.05.2010 - C-63/09

    Der Gerichtshof bestätigt, dass die Haftung von Luftfahrtunternehmen beim Verlust …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2022 - C-300/21
    Vgl. Urteile vom 10. Mai 2001, Veedfald (…C-203/99, EU:C:2001:258, Rn. 27), zu fehlerhaften Produkten, vom 6. Mai 2010, Walz (C-63/09, EU:C:2010:251, Rn. 21), zur Haftung der Luftfahrtunternehmen, und vom 10. Juni 2021, Van Ameyde España (…C-923/19, EU:C:2021:475, Rn. 37 ff.), zur Haftpflicht für Schäden aus Verkehrsunfällen mit Kraftfahrzeugen.

    {FN:78} Beispielsweise in den Urteilen vom 12. März 2002, Leitner (C-168/00, EU:C:2002:163), zur entgangenen Urlaubsfreude, und vom 6. Mai 2010, Walz (C-63/09, EU:C:2010:251), zum Verlust des Reisegepäcks bei Pauschalreisen.

  • EuGH, 12.03.2002 - C-168/00

    WIRD EIN PAUSCHALREISEVERTRAG MANGELHAFT ERFÜLLT, SO HAT DER BETROFFENE REISENDE …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2022 - C-300/21
    {FN:76} So in Bezug auf Pauschalreisen Urteil vom 12. März 2002, Leitner (C-168/00, EU:C:2002:163); für den Bereich der Kraftfahrzeug-Haftpflicht Urteile vom 24. Oktober 2013, Haasová (…C-22/12, EU:C:2013:692, Rn. 47 bis 50), vom 24. Oktober 2013, Drozdovs (…C-277/12, EU:C:2013:685, Rn. 40), und vom 23. Januar 2014, Petillo (…C-371/12, EU:C:2014:26, Rn. 35).

    {FN:78} Beispielsweise in den Urteilen vom 12. März 2002, Leitner (C-168/00, EU:C:2002:163), zur entgangenen Urlaubsfreude, und vom 6. Mai 2010, Walz (C-63/09, EU:C:2010:251), zum Verlust des Reisegepäcks bei Pauschalreisen.

  • EuGH, 23.01.2014 - C-371/12

    Begrenzung der Entschädigung für immaterielle Schäden bei leichten Verletzungen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2022 - C-300/21
    {FN:76} So in Bezug auf Pauschalreisen Urteil vom 12. März 2002, Leitner (C-168/00, EU:C:2002:163); für den Bereich der Kraftfahrzeug-Haftpflicht Urteile vom 24. Oktober 2013, Haasová (…C-22/12, EU:C:2013:692, Rn. 47 bis 50), vom 24. Oktober 2013, Drozdovs (…C-277/12, EU:C:2013:685, Rn. 40), und vom 23. Januar 2014, Petillo (C-371/12, EU:C:2014:26, Rn. 35).

    {FN:77} Urteil vom 23. Januar 2014, Petillo (C-371/12, EU:C:2014:26, Tenor): Das Unionsrecht steht "einer nationalen Rechtsvorschrift … nicht [entgegen], die in Bezug auf die Entschädigung für immaterielle Schäden, die auf leichte Körperverletzungen aufgrund von Straßenverkehrsunfällen zurückzuführen sind, eine Sonderregelung vorsieht, in der die Entschädigung für diese Schäden im Verhältnis zu der Entschädigung begrenzt wird, die für gleiche Schäden aufgrund anderer Ursachen als solcher Unfälle zuerkannt wird".

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2022 - C-300/21
    Auf nationaler Ebene ist in einigen Mitgliedstaaten der Gedanke der informationellen Selbstbestimmung entwickelt worden, etwa in Deutschland mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983, 1 BvR 209/83.
  • EuGH, 13.05.2014 - C-131/12

    Der Betreiber einer Internetsuchmaschine ist bei personenbezogenen Daten, die auf …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2022 - C-300/21
    {FN:48} Urteil vom 13. Mai 2014, Google Spain und Google (C-131/12, EU:C:2014:317, Nr. 4 des Tenors).
  • EuGH, 29.07.2019 - C-40/17

    Der Betreiber einer Website, in der der "Gefällt mir"-Button von Facebook …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2022 - C-300/21
    {FN:25} Die Möglichkeit kollektiver Klagen gab es schon vor der DSGVO (Urteil vom 29. Juli 2019, Fashion ID, C-40/17, EU:C:2019:629).
  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2022 - C-300/21
    {FN:83} Vgl. Urteil vom 23. Oktober 2012, Nelson u. a. (…C-581/10 und C-629/10, EU:C:2012:657, Rn. 51), zur Unterscheidung zwischen "Schäden" im Sinne von Art. 19 des am 28. Mai 1999 in Montreal geschlossenen Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr und "Ärgernissen" im Sinne der Verordnung Nr. 261/2004, die nach dem Urteil vom 19. November 2009, Sturgeon u. a. (C-402/07 und C-432/07, EU:C:2009:716), im Rahmen des Art. 7 der Verordnung ersatzfähig sind.
  • AG Diez, 07.11.2018 - 8 C 130/18

    DSGVO-Abmahnungen: 50 EUR Schmerzensgeld pro Spam-EMail?

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2022 - C-300/21
    In Deutschland u. a. AG Diez, 7. November 2018 - 8 C 130/18, LG Karlsruhe, 2. August 2019 - 8 O 26/19, und AG Frankfurt am Main, 10. Juli 2020 - 385 C 155/19 (70).
  • EuGH, 23.10.2012 - C-581/10

    Nelson u.a. - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 bis 7 - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2022 - C-300/21
    {FN:83} Vgl. Urteil vom 23. Oktober 2012, Nelson u. a. (C-581/10 und C-629/10, EU:C:2012:657, Rn. 51), zur Unterscheidung zwischen "Schäden" im Sinne von Art. 19 des am 28. Mai 1999 in Montreal geschlossenen Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr und "Ärgernissen" im Sinne der Verordnung Nr. 261/2004, die nach dem Urteil vom 19. November 2009, Sturgeon u. a. (C-402/07 und C-432/07, EU:C:2009:716), im Rahmen des Art. 7 der Verordnung ersatzfähig sind.
  • EuGH, 24.09.2019 - C-507/17

    Der Betreiber einer Suchmaschine ist nicht verpflichtet, eine Auslistung in allen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2022 - C-300/21
    Im vierten Erwägungsgrund heißt es: "Das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten ist kein uneingeschränktes Recht; es muss im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion gesehen … werden." So auch das Urteil vom 24. September 2019, Google (Räumliche Reichweite der Auslistung) (C-507/17, EU:C:2019:772, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • LG Karlsruhe, 02.08.2019 - 8 O 26/19

    Bonitätsauskunft von Schufa & Co ist nicht unmittelbar angreifbar

  • EuGH, 09.03.2010 - C-518/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • AG Frankfurt/Main, 10.07.2020 - 385 C 155/19

    Schadenersatz nach DSGVO verlangt ernsthafte Beeinträchtigung

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2021 - C-319/20

    Nach Ansicht von Generalanwalt Richard de la Tour können die Mitgliedstaaten …

  • EuGH, 10.05.2001 - C-203/99

    Veedfald - "Rechtsangleichung - Richtlinie 85/374/EWG - Haftung für fehlerhafte …

  • EuGH, 15.04.2021 - C-30/19

    Das Unionsrecht steht einer nationalen Rechtsvorschrift entgegen, die ein mit …

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2020 - C-61/19

    Orange Romania - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 95/46/EG - Verordnung …

  • EuGH, 17.03.2016 - C-99/15

    Liffers - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Richtlinie …

  • EuGH, 24.10.2013 - C-22/12

    Sieht das nationale Recht einen Anspruch der Familienangehörigen des Opfers eines …

  • EuGH, 24.10.2013 - C-277/12

    Drozdovs - Obligatorische Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - Richtlinie …

  • EuGH, 10.06.2021 - C-923/19

    Van Ameyde España - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • EuGH, 21.05.1976 - 26/74

    Roquette Frères / Kommission

  • EuGH, 16.07.2020 - C-311/18

    EU-US-Datenschutzschild genügt nicht den Vorgaben der DSGVO und ist ungültig

  • EuGH, 11.04.2024 - C-741/21

    juris - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der …

  • EuGH, 25.01.2024 - C-687/21

    MediaMarktSaturn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen …

  • EuGH, 21.06.2022 - C-817/19

    Fluggastdaten dürfen nur bei Terrorgefahr verarbeitet werden

  • EuGH, 14.12.2023 - C-456/22

    Gemeinde Ummendorf - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener …

  • EuGH, 13.07.2006 - C-295/04

    Manfredi - Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe …

  • EuGH, 26.07.2017 - Gutachten 1/15

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV …

  • EuGH, 25.01.2017 - C-367/15

    Stowarzyszenie "Oławska Telewizja Kablowa - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2023 - C-182/22

    Scalable Capital - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen …

  • EuGH, 11.10.2007 - C-460/06

    Paquay - Sozialpolitik - Schutz von Schwangeren - Richtlinie 92/85/EWG - Art. 10 …

  • BGH, 26.09.2023 - VI ZR 97/22

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zum Bestehen eines …

    Die Schlussanträge des Generalanwalts vom 6. Oktober 2022 in der Rechtssache C-300/21 deuten darauf hin, dass dies der Fall sein könnte (ECLI:EU:C:2022:756, Celex-Nr. 62021CC0300 Rn. 29, juris: "Die Auslegung, die den Begriff 'Verstoß' automatisch, ohne Erfordernis eines Schadens, mit dem Begriff 'Ausgleich' in Verbindung bringt, steht daher nicht mit dem Wortlaut von Art. 82 der DSGVO im Einklang. Sie steht auch nicht mit dem Hauptziel der durch die DSGVO eingeführten zivilrechtlichen Haftung im Einklang, das darin besteht, der betroffenen Person gerade durch den 'vollständigen und wirksamen' Ersatz des ihr zugefügten Schadens Genugtuung zu verschaffen").
  • LAG Baden-Württemberg, 27.01.2023 - 12 Sa 56/21

    Sachvortragsverwertungsverbot - Privatnutzung dienstlicher Kommunikationsmittel - …

    Rn. 316 Die Kammer folgt insoweit zwar der zutreffenden Rechtsansicht des Generalanwalts beim EuGH Campos Sánchez-Bordona, wonach für die Anerkennung eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, den eine Person infolge eines Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Vorschriften erlitten hat, die bloße Verletzung der Norm als solche nicht ausreicht, wenn mit ihr keine entsprechenden materiellen oder immateriellen Schäden einhergehen (Schlussantrag vom 6. Oktober 2022 - C-300/21, BeckRS 2022, 26562, beck-online;… A.A. BAG 26. August 2021 - 8 AZR 253/20 [A] - Rn. 33; siehe auch die 4. Vorlagefrage BAG 22. September 2022 - 8 AZR 209/21 [A]).

    Der bloße "Ärger" über den Kontrollverlust an den Daten, ein schieres "Unmutsgefühl" wegen der Nichtbeachtung des Rechts durch einen anderen, sind aber nicht ausreichend (Schlussantrag vom 6. Oktober 2022 a.a.O.; Paal NJW 2022, 3673, 3674).

  • OLG Dresden, 15.10.2024 - 4 U 940/24

    Anspruch gegen einen Online-Musikstreamingdiens auf Zahlung von Schadensersatz, …

    Da im Allgemeinen jeder Verstoß gegen eine Norm über den Schutz personenbezogener Daten zu einer negativen Reaktion der betroffenen Person führen kann (vgl. Schlussanträge des Generalanwaltes Campos Sanchez-Bordona von 06.10.2022 - C 300/21, Rn 113 - juris) und ein Schadensersatz, der sich aus einem bloßen Unmutsgefühl wegen der Nichtbeachtung des Rechts durch einen anderen ergibt, einem "Schadensersatz ohne Schaden" recht nahe kommt, der nicht von Art. 82 erfasst ist (vgl. EuGH…, Urteil vom 04.05.2023 - C - 300/21, Rn. 36 ff - juris), reicht demgegenüber allein der potenzielle oder hypothetische Schaden oder die bloße Beunruhigung wegen des Diebstahls der eigenen personenbezogenen Daten nicht aus (vgl. Schlussanträge des Generalanwaltes Collins vom 26.10.2023 - C 182/22, Rn 24 - juris).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2025 - C-526/24

    Brillen Rottler: DSGVO: Auskunftsanspruch, exzessiv, Rechstmissbrauch; …

    {FN:33} Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona in der Rechtssache Österreichische Post (Immaterieller Schaden im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten) (C-300/21, EU:C:2022:756, Nr. 41).
  • LG Paderborn, 19.12.2022 - 3 O 99/22

    500,- EUR DSGVO-Schadensersatz gegen Facebook wegen Daten-Scraping durch Dritte

    So stellt auch der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen im Rahmen des Vorabentscheidungsersuchens des österreichischen Obersten Gerichtshofs vom 12.05.2021 auf das Erfordernis eines konkreten Schadens ab (Generalanwalt beim EuGH Schlussantrag v. 6.10.2022 - C-300/21, BeckRS 2022, 26562).

    Zwar geht auch der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen davon aus, dass es den nationalen Gerichten obliegt herauszuarbeiten, wann ein subjektives Unmutsgefühl die Grenze zwischen bloßem nicht ersatzfähigem Ärger und echtem ersatzfähigen immateriellen Schaden überschreitet (Generalanwalt beim EuGH Schlussantrag v. 6.10.2022 - C-300/21, BeckRS 2022, 26562).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2023 - C-182/22

    Scalable Capital - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen …

    Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona in der Rechtssache Österreichische Post (Immaterieller Schaden, der aus einer rechtswidrigen Verarbeitung von Daten resultiert) (C-300/21, EU:C:2022:756, Nrn. 27 bis 55) und des Generalanwalts Pitruzzella in der Rechtssache Natsionalna agentsia za prihodite (C-340/21, EU:C:2023:353, Nr. 74).

    Vgl. im Gegensatz dazu Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona in der Rechtssache Österreichische Post (Immaterieller Schaden, der aus einer rechtswidrigen Verarbeitung von Daten resultiert) (C-300/21, EU:C:2022:756, Nr. 105) und des Generalanwalts Pitruzzella in der Rechtssache Natsionalna agentsia za prihodite (C-340/21, EU:C:2023:353, Nr. 78).

    {FN:40} In seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Österreichische Post (Immaterieller Schaden, der aus einer rechtswidrigen Verarbeitung von Daten resultiert) (C-300/21, EU:C:2022:756, Nrn. 98 und 99) hat Generalanwalt Sánchez-Bordona dargelegt, dass die in den Erwägungsgründen 75 und 85 genannten Beispiele für Risiken oder Schäden "erheblich" oder von einer "besonderen Schwere" sein können.

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2023 - C-667/21

    Krankenversicherung Nordrhein - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz …

    {FN:4} Die vierte Frage stimmt im Wesentlichen mit der ersten Frage in der Rechtssache C-300/21, Österreichische Post (Immaterieller Schaden im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten), überein, in der ich am 6. Oktober 2022 meine Schlussanträge (EU:C:2022:756, im Folgenden: Schlussanträge in der Rechtssache C-300/21) vorgelegt habe und in der am 4. Mai 2023 das Urteil des Gerichtshofs (EU:C:2023:370) ergangen ist.
  • LG Paderborn, 13.12.2022 - 2 O 212/22

    500 Euro DSGVO-Schmerzensgeld wegen Datenleck bei Facebook

    So stellt auch der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen im Rahmen des Vorabentscheidungsersuchens des österreichischen Obersten Gerichtshofs vom 12.05.2021 auf das Erfordernis eines konkreten Schadens ab (Generalanwalt beim EuGH Schlussantrag v. 6.10.2022 - C-300/21, BeckRS 2022, 26562).

    Zwar geht auch der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen davon aus, dass es den nationalen Gerichten obliegt herauszuarbeiten, wann ein subjektives Unmutsgefühl die Grenze zwischen bloßem nicht ersatzfähigem Ärger und echtem ersatzfähigen immateriellen Schaden überschreitet (Generalanwalt beim EuGH Schlussantrag v. 6.10.2022 - C-300/21, BeckRS 2022, 26562).

  • OLG Koblenz, 13.02.2023 - 12 U 2194/21

    Rechtsstellung des Schuldners gegenüber einem Inkassounternehmen hinsichtlich des …

    Berücksichtigt man in dieser Frage die in den Schlussanträgen des Generalsanwalts beim EuGH vom 6. Oktober 2022 in der Rechtssache C-300/21 (BeckRS 2022, 26562) dargelegten plausiblen und nachvollziehbaren Erwägungen, die sich auch der Senat für die Beurteilung des hier in Rede stehenden Sachverhalts zu eigen macht, so ist ein ursächlich durch die Einmeldung(en) entstandener Schaden, unabhängig von der Frage, ob diese in rechtmäßiger oder rechtswidriger Weise erfolgte(n), nicht erkennbar.

    Dabei sieht sich der Senat auch im Einklang mit der Bewertung durch den Generalanwalt in seinen Schlussanträgen vom 06.10.2022 (BeckRS 2022, 26562, insbesondere Tz. 112, 116).

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2023 - C-340/21

    Natsionalna agentsia za prihodite - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz …

    {FN:7} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona in der Rechtssache Österreichische Post (Immaterieller Schaden im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten) (C-300/21, EU:C:2022:756).
  • AG Waldbröl, 12.01.2023 - 3 C 100/22

    User erhält keinen DSGVO-Schadensersatz bei Daten-Scraping auf Facebook

  • OLG Dresden, 05.12.2023 - 4 U 1094/23

    Anspruch gegen eine Betreiberin eines sozialen Netzwerkes wegen behaupteter …

  • OLG Dresden, 30.01.2024 - 4 U 1168/23

    Ausgestaltung der Voreinstellungen eines sozialen Netzwerks nach dem Grundsatz …

  • FG Berlin-Brandenburg, 01.03.2023 - 16 K 16150/21

    DSGVO: Ohne Schaden kein Schadenersatz - Keine Aussetzung des Verfahrens mangels …

  • OLG Dresden, 05.12.2023 - 4 U 709/23

    Anspruch gegen eine Betreiberin eines sozialen Netzwerkes wegen behaupteter …

  • OLG Dresden, 10.09.2024 - 4 U 602/24

    Anspruch gegen einen Online-Musikstreamingdiens auf Zahlung von Schadensersatz, …

  • LG Köln, 07.01.2025 - 14 O 472/23

    Kontrollverlust als immaterieller Schaden

  • OLG Dresden, 16.04.2024 - 4 U 213/24

    Streit um Ansprüche im Zusammenhang mit einem sogenannten Scraping-Vorfall auf …

  • OLG Dresden, 15.10.2024 - 4 U 422/24

    Anspruch gegen einen Online-Musikstreamingdiens auf Zahlung von Schadensersatz, …

  • AG Meppen, 06.08.2024 - 3 C 153/24
  • LG Hannover, 14.08.2023 - 18 O 89/22

    Verstöße des sozialen Netzwerks Facebook gegen die Datenschutzgrundverordnung im …

  • LG Heidelberg, 31.03.2023 - 7 O 10/22

    Schadensersatz: Automatisierte Sammlung persönlicher Daten von Facebook-Nutzern

  • OLG Dresden, 05.11.2024 - 4 U 729/24

    Zahlungsanspruch eines Nutzers auf Schadensersatz wegen der Verletzung von …

  • LG Heidelberg, 31.03.2023 - 7 O 9/22

    Schadensersatz: Automatisierte Sammlung persönlicher Daten von Facebook-Nutzern

  • FG Berlin-Brandenburg, 09.03.2023 - 16 K 16034/22

    Sachgebiet: Datenschutzrecht Überschrift: DSGVO und Fachaufsicht

  • OLG Köln, 04.05.2023 - 15 U 3/23

    Vergütung für unbefugte Verwendung Name und Zitat Sternekoch in Versandkatalog …

  • LG Itzehoe, 09.03.2023 - 10 O 87/22
  • OLG Dresden, 17.09.2024 - 4 U 506/24

    Anspruch gegen einen Online-Musikstreamingdiens auf Zahlung von Schadensersatz, …

  • LG Krefeld, 22.02.2023 - 7 O 113/22
  • OLG Dresden, 20.02.2024 - 4 U 1634/23

    Anspruch auf Schadensersatz im Zusammenhang mit einem sog. Scraping-Vorfall auf …

  • OLG Dresden, 10.09.2024 - 4 U 683/24

    Anspruch gegen einen Online-Musikstreamingdiens auf Zahlung von Schadensersatz, …

  • OLG Dresden, 21.01.2025 - 4 U 738/24
  • LG Trier, 17.03.2023 - 2 O 99/22

    Schadensersatzanspruch eines Geschädigten wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung …

  • FG Berlin-Brandenburg, 01.03.2023 - 16 K 16155/21

    Sachgebiet: Datenschutzrecht Überschrift: DSGVO: Ohne Schaden kein Schadenersatz

  • LG Trier, 16.05.2023 - 3 O 137/23
  • LG Trier, 20.12.2023 - 2 O 139/23
  • LG Regensburg, 04.04.2023 - 23 O 1078/21

    Datenübermittlung, Gewährung von Akteneinsicht, Akteneinsichtsgesuch, …

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