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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2020

Rechtsprechung
   EuGH, 11.06.2020 - C-581/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,14325
EuGH, 11.06.2020 - C-581/18 (https://dejure.org/2020,14325)
EuGH, Entscheidung vom 11.06.2020 - C-581/18 (https://dejure.org/2020,14325)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juni 2020 - C-581/18 (https://dejure.org/2020,14325)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    TÜV Rheinland LGA Products und Allianz IARD

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Recht der Europäischen Union - Allgemeine Grundsätze - Art. 18 AEUV - Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Anwendbarkeit des Unionsrechts - Fehlerhafte Brustimplantate - Haftpflichtversicherung für die Herstellung ...

  • Europäischer Gerichtshof

    TÜV Rheinland LGA Products und Allianz IARD

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Recht der Europäischen Union - Allgemeine Grundsätze - Art. 18 AEUV - Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Anwendbarkeit des Unionsrechts - Fehlerhafte Brustimplantate - Haftpflichtversicherung für die Herstellung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur geografischen Diskriminierung bei Produkthaftpflichtversicherungen ("TÜV Rheinland LGA Products und Allianz IARD")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    DISC - Das allgemeine Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit kann nicht geltend gemacht werden, um eine Klausel anzufechten, die in einem zwischen einem Hersteller von Medizinprodukten und einer Versicherungsgesellschaft geschlossenen Vertrag die ...

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Diskriminierung: Allianz durfte Haftung für Brustimplantate beschränken

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Brustimplantate-Skandal - EU-Recht hilft deutscher Patientin nicht

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Haftungsanspruch bei fehlerhaften Brustimplantaten

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    TÜV Rheinland LGA Products und Allianz IARD

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Medizinprodukte - Fehlerhafte Brustimplantate - Haftpflichtversicherung für die Verwendung von Medizinprodukten - Territoriale Beschränkung - Rein innerstaatliche Sachverhalte - Art. 18 AEUV - Anwendbarkeit des Unionsrechts

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    TÜV Rheinland LGA Products

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 2169
  • ZIP 2020, 1623
  • VersR 2020, 1443
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 20.10.1993 - C-92/92

    Collins und Patricia Im- und Export / Imtrat und EMI Electrola

    Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-581/18
    Ein solcher Bezug besteht u. a. dann, wenn die Person, der die geltend gemachte Diskriminierung widerfahren ist, diejenige ist, die sich innerhalb der Union bewegt hat (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Februar 1989, Cowan, 186/87, EU:C:1989:47, Rn. 20, …sowie vom 13. Juni 2019, TopFit und Biffi, C-22/18, EU:C:2019:497, Rn. 29 und 30), oder wenn sich eine Ungleichbehandlung unmittelbar aus der nationalen Regelung ergibt, die für Waren aus anderen Mitgliedstaaten gilt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Oktober 1993, Phil Collins u. a., C-92/92 und C-326/92, EU:C:1993:847, Rn. 22, 23 sowie 27).

    Mangels Auswirkungen auf den Handel mit Waren und Dienstleistungen in der Union ist der Sachverhalt des Ausgangsverfahrens somit nicht mit dem vergleichbar, der der Rechtssache zugrunde lag, in der das Urteil vom 20. Oktober 1993, Phil Collins u. a. (C-92/92 sowie C-326/92, EU:C:1993:847, Rn. 22 und 23), ergangen ist.

  • EuGH, 13.06.2019 - C-22/18

    Der teilweise Ausschluss der Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten von …

    Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-581/18
    Ein solcher Bezug besteht u. a. dann, wenn die Person, der die geltend gemachte Diskriminierung widerfahren ist, diejenige ist, die sich innerhalb der Union bewegt hat (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Februar 1989, Cowan, 186/87, EU:C:1989:47, Rn. 20, sowie vom 13. Juni 2019, TopFit und Biffi, C-22/18, EU:C:2019:497, Rn. 29 und 30), oder wenn sich eine Ungleichbehandlung unmittelbar aus der nationalen Regelung ergibt, die für Waren aus anderen Mitgliedstaaten gilt (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Oktober 1993, Phil Collins u. a., C-92/92 und C-326/92, EU:C:1993:847, Rn. 22, 23 sowie 27).

    Rn. 48 Was zunächst die Freizügigkeit der Unionsbürger betrifft, hat der Gerichtshof entschieden, dass die Situation eines Unionsbürgers, der von seiner Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat, in den Anwendungsbereich von Art. 18 AEUV fällt (…Urteile vom 13. November 2018, Raugevicius, C-247/17, EU:C:2018:898, Rn. 27, und vom 13. Juni 2019, TopFit und Biffi, C-22/18, EU:C:2019:497, Rn. 29).

  • EuGH, 18.06.2019 - C-591/17

    Die deutsche Vignette für die Benutzung von Bundesfernstraßen durch …

    Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-581/18
    Rn. 31 Nach ständiger Rechtsprechung soll diese Bestimmung eigenständig nur bei unionsrechtlich geregelten Fallgestaltungen zur Anwendung kommen, für die die Verträge keine besonderen Diskriminierungsverbote vorsehen (Urteil vom 18. Juni 2019, Österreich/Deutschland, C-591/17, EU:C:2019:504, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Wie der Gerichtshof klargestellt hat, können die nationalen Maßnahmen nur insoweit im Hinblick auf Art. 18 Abs. 1 AEUV geprüft werden, als sie auf Sachverhalte Anwendung finden, die nicht unter vom AEU-Vertrag vorgesehene besondere Diskriminierungsverbote fallen (vgl. Urteil vom 18. Juni 2019, Österreich/Deutschland, C-591/17, EU:C:2019:504, Rn. 41).

  • EuGH, 31.01.1984 - 286/82

    Luisi und Carbone / Ministero dello Tesoro

    Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-581/18
    Rn. 50 Was sodann den freien Dienstleistungsverkehr nach Art. 56 AEUV angeht, ist zum einen darauf hinzuweisen, dass, wie der Generalanwalt in Nr. 82 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, diese Freiheit auch die Freiheit der Empfänger umfasst, sich in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben, um eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, und dass Personen, die eine medizinische Behandlung in Anspruch nehmen, als Empfänger von Dienstleistungen anzusehen sind (Urteil vom 31. Januar 1984, Luisi und Carbone, 286/82 und 26/83, EU:C:1984:35, Rn. 16).
  • EuGH, 13.11.2018 - C-247/17

    Raugevicius - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 18 und 21 …

    Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-581/18
    Rn. 48 Was zunächst die Freizügigkeit der Unionsbürger betrifft, hat der Gerichtshof entschieden, dass die Situation eines Unionsbürgers, der von seiner Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat, in den Anwendungsbereich von Art. 18 AEUV fällt (Urteile vom 13. November 2018, Raugevicius, C-247/17, EU:C:2018:898, Rn. 27, …und vom 13. Juni 2019, TopFit und Biffi, C-22/18, EU:C:2019:497, Rn. 29).
  • EuGH, 03.10.2002 - C-136/00

    Danner - "Freiwillige Altersversicherung - Versicherung bei einer in einem …

    Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-581/18
    Rn. 51 Zum anderen entspricht der freie Dienstleistungsverkehr im Versicherungswesen der Freiheit der Versicherer, ihre Dienstleistungen Versicherungsnehmern, die in anderen Mitgliedstaaten ansässig sind, anzubieten, und umgekehrt der Freiheit der Personen, die um einen Versicherungsvertrag nachsuchen, sich an einen Versicherer zu wenden, der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. April 1998, Safir, C-118/96, EU:C:1998:170, Rn. 22, 26 und 30, vom 3. Oktober 2002, Danner, C-136/00, EU:C:2002:558, Rn. 31, …sowie vom 26. Juni 2003, Skandia und Ramstedt, C-422/01, EU:C:2003:380, Rn. 27 und 28).
  • EuGH, 28.04.1998 - C-118/96

    Safir / Skattemyndigheten i Dalarnas län - Freier Dienstleistungsverkehr - Freier …

    Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-581/18
    Rn. 51 Zum anderen entspricht der freie Dienstleistungsverkehr im Versicherungswesen der Freiheit der Versicherer, ihre Dienstleistungen Versicherungsnehmern, die in anderen Mitgliedstaaten ansässig sind, anzubieten, und umgekehrt der Freiheit der Personen, die um einen Versicherungsvertrag nachsuchen, sich an einen Versicherer zu wenden, der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. April 1998, Safir, C-118/96, EU:C:1998:170, Rn. 22, 26 und 30…, vom 3. Oktober 2002, Danner, C-136/00, EU:C:2002:558, Rn. 31, …sowie vom 26. Juni 2003, Skandia und Ramstedt, C-422/01, EU:C:2003:380, Rn. 27 und 28).
  • EuGH, 26.06.2003 - C-422/01

    Skandia und Ramstedt - "Kapitalbildende Zusatzrentenversicherung - Abschluss bei …

    Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-581/18
    Rn. 51 Zum anderen entspricht der freie Dienstleistungsverkehr im Versicherungswesen der Freiheit der Versicherer, ihre Dienstleistungen Versicherungsnehmern, die in anderen Mitgliedstaaten ansässig sind, anzubieten, und umgekehrt der Freiheit der Personen, die um einen Versicherungsvertrag nachsuchen, sich an einen Versicherer zu wenden, der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. April 1998, Safir, C-118/96, EU:C:1998:170, Rn. 22, 26 und 30…, vom 3. Oktober 2002, Danner, C-136/00, EU:C:2002:558, Rn. 31, sowie vom 26. Juni 2003, Skandia und Ramstedt, C-422/01, EU:C:2003:380, Rn. 27 und 28).
  • EuGH, 21.06.2017 - C-621/15

    Der Fehler eines Impfstoffs und der ursächliche Zusammenhang zwischen diesem …

    Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-581/18
    Rn. 42 Wie aus ihrem 18. Erwägungsgrund hervorgeht, soll diese Richtlinie den Bereich der Haftung für fehlerhafte Produkte nicht über die von ihr geregelten Punkte hinaus abschließend harmonisieren (Urteil vom 21. Juni 2017, W u. a., C-621/15, EU:C:2017:484, Rn. 21 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.02.1989 - 186/87

    Cowan / Trésor public

    Auszug aus EuGH, 11.06.2020 - C-581/18
    Ein solcher Bezug besteht u. a. dann, wenn die Person, der die geltend gemachte Diskriminierung widerfahren ist, diejenige ist, die sich innerhalb der Union bewegt hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Februar 1989, Cowan, 186/87, EU:C:1989:47, Rn. 20, …sowie vom 13. Juni 2019, TopFit und Biffi, C-22/18, EU:C:2019:497, Rn. 29 und 30), oder wenn sich eine Ungleichbehandlung unmittelbar aus der nationalen Regelung ergibt, die für Waren aus anderen Mitgliedstaaten gilt (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Oktober 1993, Phil Collins u. a., C-92/92 und C-326/92, EU:C:1993:847, Rn. 22, 23 sowie 27).
  • EuGH, 06.10.2020 - C-181/19

    Ein früherer Wanderarbeitnehmer und seine Kinder, denen ein Aufenthaltsrecht …

    Rn. 78 Was schließlich Art. 18 Abs. 1 AEUV angeht, soll diese Bestimmung nach ständiger Rechtsprechung eigenständig nur bei unionsrechtlich geregelten Fallgestaltungen zur Anwendung kommen, für die der AEU-Vertrag keine besonderen Diskriminierungsverbote vorsieht (Urteil vom 11. Juni 2020, TÜV Rheinland LGA Products und Allianz IARD, C-581/18, EU:C:2020:453, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BVerfG, 21.11.2023 - 1 BvL 6/21

    § 15 Absatz 2 Satz 2 des Conterganstiftungsgesetzes ist mit dem Grundgesetz …

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union könne zwar ein Sachverhalt, in dem eine der Grundfreiheiten ausgeübt werde, in den Anwendungsbereich der Verträge im Sinne des Art. 18 Abs. 1 AEUV einbezogen werden (unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 11. Juni 2020, TÜV Rheinland LGA Products und Allianz IARD, C-581/18, EU:C:2020:453, Rn. 46 f.).

    Für Unionsbürger komme eine Berufung auf das insoweit allein in Betracht zu ziehende allgemeine Freizügigkeitsrecht des Art. 21 Abs. 1 AEUV aber nur in Betracht, wenn die Betroffenen von diesem Recht tatsächlich Gebrauch gemacht hätten oder Gebrauch machen wollten und durch die nationale Maßnahme in diesem Recht beeinträchtigt würden (unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 11. Juni 2020, TÜV Rheinland LGA Products und Allianz IARD, C-581/18, EU:C:2020:453, Rn. 49).

    Auch nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs setzt die Anwendung des Art. 18 Abs. 1 AEUV voraus, dass der betroffene Sachverhalt entweder unionsrechtlich geregelt ist oder einen konkreten Bezug zur Wahrnehmung einer der im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankerten Grundfreiheiten aufweist (vgl. EuGH…, Urteil vom 18. Juli 2017, C-566/15, Erzberger, EU:C:2017:562, Rn. 25; vom 11. Juni 2020, TÜV Rheinland LGA Products und Allianz IARD, C-581/18, EU:C:2020:453, Rn. 36 und 45 ff.).

  • EuGH, 15.07.2021 - C-535/19

    Der Gerichtshof bestätigt das Recht wirtschaftlich nicht aktiver Unionsbürger, …

    Rn. 40 In diesem Zusammenhang ist zunächst darauf hinzuweisen, dass Art. 18 Abs. 1 AEUV, der jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Anwendungsbereich der Verträge und unbeschadet besonderer Bestimmungen der Verträge verbietet, eigenständig nur bei unionsrechtlich geregelten Fallgestaltungen zur Anwendung kommen soll, für die der AEU-Vertrag keine besonderen Diskriminierungsverbote vorsieht (Urteil vom 11. Juni 2020, TÜV Rheinland LGA Products und Allianz, C-581/18, EU:C:2020:453, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BVerwG, 31.03.2021 - 5 C 2.20

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung …

    Nach der insoweit maßgeblichen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union fällt ein Sachverhalt in den Anwendungsbereich der Verträge, wenn er entweder unionsrechtlich geregelt ist oder in den Anwendungsbereich einer der im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geregelten Grundfreiheiten fällt (EuGH, Urteil vom 11. Juni 2020 - C-581/18 [ECLI:EU:C:2020:453] - juris Rn. 36 und 45).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ermöglicht die Ausübung einer dieser Freiheiten, den Sachverhalt, in dem diese Freiheit ausgeübt wird, in den Anwendungsbereich der Verträge im Sinne des Art. 18 Abs. 1 AEUV einzubeziehen (EuGH, Urteil vom 11. Juni 2020 - C-581/18 - juris Rn. 46 f.).

    Für Unionsbürger (wie hier insbesondere die irischen Geschädigten) käme eine Berufung auf das insoweit allein in Betracht zu ziehende und jedem Unionsbürger zustehende allgemeine Freizügigkeitsrecht des Art. 21 Abs. 1 AEUV nur in Betracht, wenn die Betroffenen von diesem Recht tatsächlich Gebrauch gemacht hätten oder Gebrauch machen wollten und durch die nationale Maßnahme in diesem Recht beeinträchtigt würden (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juni 2020 - C-581/18 - juris Rn. 49).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2023 - C-209/21

    Ryanair/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Schweden - Covid-19 - …

    {FN:16} Vgl. Urteil vom 11. Juni 2020, TÜV Rheinland LGA Products und Allianz IARD (C-581/18, EU:C:2020:453, Rn. 31 und 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2023 - C-320/21

    Ryanair/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 107 Abs. 2 …

    {FN:37} Vgl. Urteil vom 11. Juni 2020, TÜV Rheinland LGA Products und Allianz IARD (C-581/18, EU:C:2020:453, Rn. 31 und 33 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-808/21

    Generalanwalt Richard de la Tour: Polen und die Tschechische Republik haben …

    {FN:56} Vgl. Urteil vom 11. Juni 2020, TÜV Rheinland LGA Products und Allianz IARD (C-581/18, EU:C:2020:453, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-814/21

    Kommission/ Polen () und qualité de membre d'un parti politique) - …

    {FN:56} Hinsichtlich der Anwendung von Art. 18 AEUV, auf die sich die Tschechische Republik beruft, ist auf das Urteil vom 11. Juni 2020, TÜV Rheinland LGA Products und Allianz IARD (C-581/18, EU:C:2020:453, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung), zu verweisen.
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   Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2020 - C-581/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,1260
Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2020 - C-581/18 (https://dejure.org/2020,1260)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06.02.2020 - C-581/18 (https://dejure.org/2020,1260)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06. Februar 2020 - C-581/18 (https://dejure.org/2020,1260)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    TÜV Rheinland LGA Products und Allianz IARD

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Medizinprodukte - Fehlerhafte Brustimplantate - Haftpflichtversicherung für die Verwendung von Medizinprodukten - Territoriale Beschränkung - Rein innerstaatliche Sachverhalte - Art. 18 AEUV - Anwendbarkeit des Unionsrechts

  • Europäischer Gerichtshof

    TÜV Rheinland LGA Products und Allianz IARD

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Medizinprodukte - Fehlerhafte Brustimplantate - Haftpflichtversicherung für die Verwendung von Medizinprodukten - Territoriale Beschränkung - Rein innerstaatliche Sachverhalte - Art. 18 AEUV - Anwendbarkeit des Unionsrechts

  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    DISC - Generalanwalt Bobek: Der Haftpflichtversicherungsschutz der PIP, einer Herstellerin von Brustimplantaten, konnte wirksam auf Frauen beschränkt werden, die in Frankreich operiert wurden

  • zeit.de (Pressemeldung, 06.02.2020)

    Keine Hoffnung auf Schadenersatz wegen fehlerhafter Brustimplantate

  • lto.de (Kurzinformation)

    Brustimplantate-Skandal: Versicherer zahlt nur für in Frankreich operierte Geschädigte

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    EuGH-Generalanwalt - Haftpflichtversicherer der PIP durfte Schutz auf in Frankreich operierte Frauen beschränken

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Warum französische Patientinnen bei defekten Brustimplantaten im Vorteil sind

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (67)

  • EuGH, 18.07.2017 - C-566/15

    Das deutsche Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer ist mit dem …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2020 - C-581/18
    {FN:29} Vgl. z. B. Urteile vom 18. Juli 2017, Erzberger (C-566/15, EU:C:2017:562, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung), vom 26. Oktober 2017, I (…C-195/16, EU:C:2017:815, Rn. 70), und vom 18. Juni 2019, Österreich/Deutschland (…C-591/17, EU:C:2019:504, Rn. 39).

    Urteil vom 18. Juli 2017, Erzberger (C-566/15, EU:C:2017:562, Rn. 28).

    {FN:83} Vgl. entsprechend Urteil vom 18. Juli 2017, Erzberger (C-566/15, EU:C:2017:562, Rn. 36 und 40), zur Begrenzung der deutschen Rechtsvorschriften über das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat eines Unternehmens auf das Inland.

  • EuGH, 24.11.1993 - C-267/91

    Strafverfahren gegen Keck und Mithouard

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2020 - C-581/18
    {FN:11} Urteil vom 24. November 1993, Keck und Mithouard (C-267/91 und C-268/91, EU:C:1993:905).

    {FN:50} Urteil vom 24. November 1993, Keck und Mithouard (C-267/91 und C-268/91, EU:C:1993:905).

    {FN:51} Urteil vom 24. November 1993, Keck und Mithouard (C-267/91 und C-268/91, EU:C:1993:905, Rn. 16).

  • EuGH, 10.02.2009 - C-110/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2020 - C-581/18
    {FN:9} Vgl. in diesem Sinne z. B. Urteile vom 10. Mai 1995, Alpine Investments (…C-384/93, EU:C:1995:126, Rn. 23 bis 28), vom 15. Dezember 1995, Bosman (…C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 88 bis 91), vom 9. September 2004, Carbonati Apuani (…C-72/03, EU:C:2004:506, Rn. 22 bis 26), und vom 10. Februar 2009, Kommission/Italien (C-110/05, EU:C:2009:66, Rn. 58).

    {FN:46} Urteil vom 10. Februar 2009, Kommission/Italien (C-110/05, EU:C:2009:66), zu einem Verbot der Verwendung eines Kradfahrzeugs zusammen mit einem Anhänger in Italien, und Urteil vom 4. Juni 2009, Mickelsson und Roos (C-142/05, EU:C:2009:336), zu schwedischen Rechtsvorschriften, die die Benutzung von Wassermotorrädern in Schweden beschränkten.

    {FN:47} Urteil vom 10. Februar 2009, Kommission/Italien (C-110/05, EU:C:2009:66, Rn. 37 und 56), und Urteil vom 4. Juni 2009, Mickelsson und Roos (…C-142/05, EU:C:2009:336, Rn. 24 und 26).

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-311/19

    BONVER WIN - Vorlage zur Vorabentscheidung - Dienstleistungsfreiheit - …

    {FN:58} C-581/18, EU:C:2020:77, Nr. 30. Hervorhebung nur hier.

    {FN:70} Vgl. Schlussanträge von Generalanwalt Bobek in der Rechtssache TÜV Rheinland LGA Products und Allianz IARD (C-581/18, EU:C:2020:77, Rn. 31).

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-748/19

    Generalanwalt Bobek: Das Unionsrecht steht der in Polen praktizierten Abordnung …

    {FN:70} Für eine ausführlichere Erörterung siehe meine Schlussanträge in der Rechtssache TÜV Rheinland LGA Products und Allianz IARD (C-581/18, EU:C:2020:77) - zum Anwendungsbereich des Unionsrechts in den eher traditionellen Fällen der Freizügigkeit und meine Schlussanträge in der Rechtssache Ispas (C-298/16, EU:C:2017:650) - zum Anwendungsbereich des Unionsrechts im Sinne von Art. 51 Abs. 1 der Charta.
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