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   EuGH, 12.05.2011 - C-176/09   

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EuGH, 12.05.2011 - C-176/09 (https://dejure.org/2011,5989)
EuGH, Entscheidung vom 12.05.2011 - C-176/09 (https://dejure.org/2011,5989)
EuGH, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - C-176/09 (https://dejure.org/2011,5989)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2009/12/EG - Flughafenentgelte - Geltungsbereich - Flughäfen mit jährlich mehr als 5 Mio. Fluggastbewegungen und Flughäfen mit den meisten Fluggastbewegungen in den einzelnen Mitgliedstaaten - Gültigkeit - Grundsätze der Gleichbehandlung, ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Luxemburg / Parlament und Rat

    Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2009/12/EG - Flughafenentgelte - Geltungsbereich - Flughäfen mit jährlich mehr als 5 Mio. Fluggastbewegungen und Flughäfen mit den meisten Fluggastbewegungen in den einzelnen Mitgliedstaaten - Gültigkeit - Grundsätze der Gleichbehandlung, ...

  • EU-Kommission PDF

    Luxemburg / Parlament und Rat

    Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2009/12/EG - Flughafenentgelte - Geltungsbereich - Flughäfen mit jährlich mehr als 5 Mio. Fluggastbewegungen und Flughäfen mit den meisten Fluggastbewegungen in den einzelnen Mitgliedstaaten - Gültigkeit - Grundsätze der Gleichbehandlung, ...

  • EU-Kommission

    Luxemburg / Parlament und Rat

    Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2009/12/EG - Flughafenentgelte - Geltungsbereich - Flughäfen mit jährlich mehr als 5 Mio. Fluggastbewegungen und Flughäfen mit den meisten Fluggastbewegungen in den einzelnen Mitgliedstaaten - Gültigkeit - Grundsätze der Gleichbehandlung, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Verkehr - Der Gerichtshof bestätigt die Gültigkeit der Richtlinie über Flughafenentgelte

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Luxemburg / Parlament und Rat

    Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2009/12/EG - Flughafenentgelte - Geltungsbereich - Flughäfen mit jährlich mehr als 5 Mio. Fluggastbewegungen und Flughäfen mit den meisten Fluggastbewegungen in den einzelnen Mitgliedstaaten - Gültigkeit - Grundsätze der Gleichbehandlung, ...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Flughafenentgelte

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EuGH bestätigt Gültigkeit der Richtlinie über Flughafenentgelte

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)

    Luxemburg / Parlament und Rat

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 15. Mai 2009 - Großherzogtum Luxemburg/Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigkeitsklage - Nichtigerklärung des Art. 1 Abs. 2 am Ende der Richtlinie 2009/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über Flughafenentgelte (ABl. L 70, S. 11) - Anwendung der Richtlinie auf Flughäfen mit den meisten Fluggastbewegungen in ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 08.06.2010 - C-58/08

    Die Roamingverordnung ist gültig

    Auszug aus EuGH, 12.05.2011 - C-176/09
    Nach ständiger Rechtsprechung gehört der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts und verlangt, dass die von einer unionsrechtlichen Bestimmung eingesetzten Mittel zur Erreichung der mit der betreffenden Regelung verfolgten Ziele geeignet sind und nicht über das dazu Erforderliche hinausgehen (Urteil vom 8. Juni 2010, Vodafone u. a., C-58/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Bei der Prüfung der mit den verschiedenen möglichen Maßnahmen verbundenen Belastungen muss er außerdem untersuchen, ob die mit der gewählten Maßnahme verfolgten Ziele nachteilige wirtschaftliche Folgen, und seien sie beträchtlich, für bestimmte Wirtschaftsteilnehmer rechtfertigen können (Urteile Arcelor Atlantique et Lorraine u. a., Randnr. 58, sowie Vodafone u. a., Randnr. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dieses Protokoll stellt außerdem in seiner Nr. 5 Leitlinien für die Prüfung der Frage auf, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind (Urteil Vodafone u. a., Randnr. 72).

    Zu Gesetzgebungsakten bestimmen die Nrn. 6 und 7 des Protokolls, dass die Rechtsetzungstätigkeit der Gemeinschaft nicht über das erforderliche Maß hinausgehen und bei Maßnahmen der Gemeinschaft so viel Raum für nationale Entscheidungen bleiben sollte, wie dies im Einklang mit dem Ziel der Maßnahme und den Anforderungen des Vertrags möglich ist (Urteil Vodafone u. a., Randnr. 73).

  • EuGH, 16.12.2008 - C-127/07

    DIE RICHTLINIE ÜBER EIN SYSTEM FÜR DEN HANDEL MIT

    Auszug aus EuGH, 12.05.2011 - C-176/09
    50 und 51, vom 11. Juli 2006, Franz Egenberger, C-313/04, Slg. 2006, I-6331, Randnr. 33, und vom 16. Dezember 2008, Arcelor Atlantique et Lorraine u. a., C-127/07, Slg. 2008, I-9895, Randnr. 23).

    Außerdem sind die Grundsätze und Ziele des Regelungsbereichs zu berücksichtigen, in den diese Maßnahme fällt (vgl. in diesem Sinne Urteil Arcelor Atlantique et Lorraine u. a., Randnrn.

    Bei der Prüfung der mit den verschiedenen möglichen Maßnahmen verbundenen Belastungen muss er außerdem untersuchen, ob die mit der gewählten Maßnahme verfolgten Ziele nachteilige wirtschaftliche Folgen, und seien sie beträchtlich, für bestimmte Wirtschaftsteilnehmer rechtfertigen können (Urteile Arcelor Atlantique et Lorraine u. a., Randnr. 58, sowie Vodafone u. a., Randnr. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 23.10.2007 - C-440/05

    DIE EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT DARF DIE MITGLIEDSTAATEN VERPFLICHTEN, GEMEINSAME

    Auszug aus EuGH, 12.05.2011 - C-176/09
    Mit der Ermächtigung des Rates, sowohl über den Zeitpunkt als auch über den Inhalt und den Umfang seines Tätigwerdens für die Seeschifffahrt und Luftfahrt zu entscheiden, hat der Vertrag dem Rat eine weitreichende Rechtsetzungsbefugnis zum Erlass angemessener gemeinsamer Regeln verliehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Oktober 2007, Kommission/Rat, C-440/05, Slg. 2007, I-9097, Randnr. 58; vgl. auch - zur Gesetzgebungsbefugnis des Rates im Bereich der gemeinsamen Verkehrspolitik - Urteile vom 28. November 1978, Schumalla, 97/78, Slg. 1978, 2311, Randnr. 4, und vom 17. Juli 1997, SAM Schiffahrt und Stapf, C-248/95 und C-249/95, Slg. 1997, I-4475, Randnr. 23).

    Was die gerichtliche Nachprüfbarkeit der Einhaltung dieser Voraussetzungen in Bereichen wie dem Luftverkehr betrifft, in denen der Unionsgesetzgeber über eine weite Rechtsetzungsbefugnis verfügt (vgl. Urteil Kommission/Rat, Randnr. 58), kann die Rechtmäßigkeit einer in diesem Bereich erlassenen Maßnahme nur dann beeinträchtigt sein, wenn diese Maßnahme zur Erreichung des Ziels, das das zuständige Organ verfolgt, offensichtlich ungeeignet ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Omega Air u. a., Randnr. 64).

  • EuGH, 17.07.1997 - C-248/95

    SAM Schiffahrt

    Auszug aus EuGH, 12.05.2011 - C-176/09
    Mit der Ermächtigung des Rates, sowohl über den Zeitpunkt als auch über den Inhalt und den Umfang seines Tätigwerdens für die Seeschifffahrt und Luftfahrt zu entscheiden, hat der Vertrag dem Rat eine weitreichende Rechtsetzungsbefugnis zum Erlass angemessener gemeinsamer Regeln verliehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Oktober 2007, Kommission/Rat, C-440/05, Slg. 2007, I-9097, Randnr. 58; vgl. auch - zur Gesetzgebungsbefugnis des Rates im Bereich der gemeinsamen Verkehrspolitik - Urteile vom 28. November 1978, Schumalla, 97/78, Slg. 1978, 2311, Randnr. 4, und vom 17. Juli 1997, SAM Schiffahrt und Stapf, C-248/95 und C-249/95, Slg. 1997, I-4475, Randnr. 23).

    Bei der gerichtlichen Kontrolle der Ausübung einer solchen Befugnis darf der Unionsrichter die Beurteilung des Unionsgesetzgebers nicht durch seine eigene ersetzen, sondern muss sich auf die Prüfung beschränken, ob sie mit einem offensichtlichen Fehler oder einem Ermessensmissbrauch behaftet ist oder ob der Gesetzgeber die Grenzen seiner Rechtsetzungsbefugnis offensichtlich überschritten hat (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 29. Februar 1996, Kommission/Rat, C-122/94, Slg. 1996, I-881, Randnr. 18, vom 12. November 1996, Vereinigtes Königreich/Rat, C-84/94, Slg. 1996, I-5755, Randnr. 58, SAM Schiffahrt und Stapf, Randnr. 24, und vom 12. März 2002, 0mega Air u. a., C-27/00 und C-122/00, Slg. 2002, I-2569, Randnr. 64).

  • EuGH, 12.11.1996 - C-84/94

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS AUF NICHTIGERKLÄRUNG

    Auszug aus EuGH, 12.05.2011 - C-176/09
    Bei der gerichtlichen Kontrolle der Ausübung einer solchen Befugnis darf der Unionsrichter die Beurteilung des Unionsgesetzgebers nicht durch seine eigene ersetzen, sondern muss sich auf die Prüfung beschränken, ob sie mit einem offensichtlichen Fehler oder einem Ermessensmissbrauch behaftet ist oder ob der Gesetzgeber die Grenzen seiner Rechtsetzungsbefugnis offensichtlich überschritten hat (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 29. Februar 1996, Kommission/Rat, C-122/94, Slg. 1996, I-881, Randnr. 18, vom 12. November 1996, Vereinigtes Königreich/Rat, C-84/94, Slg. 1996, I-5755, Randnr. 58, SAM Schiffahrt und Stapf, Randnr. 24, und vom 12. März 2002, 0mega Air u. a., C-27/00 und C-122/00, Slg. 2002, I-2569, Randnr. 64).
  • EuGH, 05.10.1994 - C-133/93

    Crispoltoni u.a. / Fattoria Autonoma Tabacchi u.a.

    Auszug aus EuGH, 12.05.2011 - C-176/09
    Der allgemeine Gleichheitsgrundsatz als allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts besagt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleichbehandelt werden dürfen, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (vgl. insbesondere Urteile vom 13. Dezember 1984, Sermide, 106/83, Slg. 1984, 4209, Randnr. 28, vom 5. Oktober 1994, Crispoltoni u. a., C-133/93, C-300/93 und C-362/93, Slg. 1994, I-4863, Randnrn.
  • EuGH, 12.03.2002 - C-27/00

    Omega Air

    Auszug aus EuGH, 12.05.2011 - C-176/09
    Bei der gerichtlichen Kontrolle der Ausübung einer solchen Befugnis darf der Unionsrichter die Beurteilung des Unionsgesetzgebers nicht durch seine eigene ersetzen, sondern muss sich auf die Prüfung beschränken, ob sie mit einem offensichtlichen Fehler oder einem Ermessensmissbrauch behaftet ist oder ob der Gesetzgeber die Grenzen seiner Rechtsetzungsbefugnis offensichtlich überschritten hat (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 29. Februar 1996, Kommission/Rat, C-122/94, Slg. 1996, I-881, Randnr. 18, vom 12. November 1996, Vereinigtes Königreich/Rat, C-84/94, Slg. 1996, I-5755, Randnr. 58, SAM Schiffahrt und Stapf, Randnr. 24, und vom 12. März 2002, 0mega Air u. a., C-27/00 und C-122/00, Slg. 2002, I-2569, Randnr. 64).
  • EuGH, 15.04.2010 - C-485/08

    Gualtieri / Kommission - Rechtsmittel - Abgeordneter nationaler Sachverständiger

    Auszug aus EuGH, 12.05.2011 - C-176/09
    Es steht dem Unionsgesetzgeber jedenfalls frei, auf der Grundlage objektiver Kriterien und globaler Feststellungen Kategorien zu bilden, um eine allgemeine abstrakte Regelung zu erlassen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. April 2010, Gualtieri/Kommission, C-485/08 P, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 81).
  • EuGH, 13.12.1984 - 106/83

    Sermide

    Auszug aus EuGH, 12.05.2011 - C-176/09
    Der allgemeine Gleichheitsgrundsatz als allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts besagt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleichbehandelt werden dürfen, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (vgl. insbesondere Urteile vom 13. Dezember 1984, Sermide, 106/83, Slg. 1984, 4209, Randnr. 28, vom 5. Oktober 1994, Crispoltoni u. a., C-133/93, C-300/93 und C-362/93, Slg. 1994, I-4863, Randnrn.
  • EuGH, 29.02.1996 - C-122/94

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 12.05.2011 - C-176/09
    Bei der gerichtlichen Kontrolle der Ausübung einer solchen Befugnis darf der Unionsrichter die Beurteilung des Unionsgesetzgebers nicht durch seine eigene ersetzen, sondern muss sich auf die Prüfung beschränken, ob sie mit einem offensichtlichen Fehler oder einem Ermessensmissbrauch behaftet ist oder ob der Gesetzgeber die Grenzen seiner Rechtsetzungsbefugnis offensichtlich überschritten hat (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 29. Februar 1996, Kommission/Rat, C-122/94, Slg. 1996, I-881, Randnr. 18, vom 12. November 1996, Vereinigtes Königreich/Rat, C-84/94, Slg. 1996, I-5755, Randnr. 58, SAM Schiffahrt und Stapf, Randnr. 24, und vom 12. März 2002, 0mega Air u. a., C-27/00 und C-122/00, Slg. 2002, I-2569, Randnr. 64).
  • EuGH, 11.07.2006 - C-313/04

    Franz Egenberger - Milch und Milcherzeugnisse - Verordnung (EG) Nr. 2535/2001 -

  • EuGH, 28.11.1978 - 97/78

    Schumalla

  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 2728/13

    Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der

    Da der Gerichtshof den Organen der Europäischen Union bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben stets einen weiten Einschätzungs- und Ermessensspielraum zuerkennt und nur die Einhaltung äußerster Grenzen ("offensichtlicher Irrtum", "Ermessensmissbrauch", "Grenzen des Ermessensspielraums") überprüft (vgl. EuGH, Urteil vom 25. Mai 1978, Racke, 136/77, Slg. 1978, S. 1245, Rn. 4; Urteil vom 29. Oktober 1980, Roquette Frères/Rat, 138/79, Slg. 1980, S. 3333, Rn. 25; Urteil vom 25. Oktober 1977, Metro/Kommission, 26/76, Slg. 1977, S. 1875, Rn. 50; Urteil vom 17. Dezember 1981, De Hoe/Kommission, C-151/80, Slg. 1981, S. 3161, Rn. 9; Urteil vom 22. April 1999, Kernkraftwerke Lippe-Ems/Kommission, C-161/97 P, Slg. 1999, I-2057, Rn. 97; Urteil vom 11. Februar 2010, Hoesch Metals and Alloys, C-373/08, Slg. 2010, I-951, Rn. 61 f.), hat er auf der Ebene der Kompetenzausübung den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Art. 5 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 EUV) als begrenzendes Korrektiv entfaltet (vgl. EuGH, Urteil vom 20. Februar 1979, Buitoni, 122/78, Slg. 1979, S. 677, Rn. 16/18; Urteil vom 17. Mai 1984, Denkavit Nederland, 15/83, Slg. 1984, S. 2171, Rn. 25 ff.; Urteil vom 13. November 1990, FEDESA, C-331/88, Slg. 1990, I-4023, Rn. 13; Urteil vom 5. Oktober 1994, Crispoltoni, C-133, 300 und 362/93, Slg. 1994, I-4863, Rn. 41; Urteil vom 8. Juni 2010, Vodafone, C-58/08, Slg. 2010, I-4999, Rn. 51 ff.; Urteil vom 12. Mai 2011, Luxemburg/Parlament und Rat, C-176/09, Slg. 2011, I-3727, Rn. 61 ff.; Urteil vom 18. Juni 2015, Estland/Parlament und Rat, C-508/13, EU:C:2015:403, Rn. 28 ff.;Trstenjak/Beysen, EuR 2012, S. 265 ).
  • EuGH, 04.05.2016 - C-358/14

    Die neue Richtlinie der Europäischen Union über Tabakerzeugnisse ist gültig

    Was drittens die unverhältnismäßigen Wirkungen betrifft, die das Verbot der Verwendung von Menthol als charakteristischem Aroma aufgrund seiner negativen wirtschaftlichen und sozialen Folgen angeblich habe, ist darauf hinzuweisen, dass der Unionsgesetzgeber, auch wenn er wie hier über eine weite Rechtsetzungsbefugnis verfügt, verpflichtet ist, seine Entscheidung auf objektive Kriterien zu stützen und zu untersuchen, ob die mit der gewählten Maßnahme verfolgten Ziele nachteilige wirtschaftliche Folgen, und seien sie beträchtlich, für bestimmte Wirtschaftsteilnehmer rechtfertigen können (vgl. in diesem Sinne Urteil Luxemburg/Parlament und Rat, C-176/09, EU:C:2011:290, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.05.2016 - C-547/14

    Philip Morris Brands u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung -

    Was drittens die unverhältnismäßigen Wirkungen betrifft, die das Verbot der Verwendung von Menthol als charakteristischem Aroma aufgrund seiner negativen wirtschaftlichen und sozialen Folgen angeblich habe, ist darauf hinzuweisen, dass der Unionsgesetzgeber, auch wenn er wie hier über eine weite Rechtsetzungsbefugnis verfügt, verpflichtet ist, seine Entscheidung auf objektive Kriterien zu stützen und zu untersuchen, ob die mit der gewählten Maßnahme verfolgten Ziele nachteilige wirtschaftliche Folgen, und seien sie beträchtlich, für bestimmte Wirtschaftsteilnehmer rechtfertigen können (vgl. in diesem Sinne Urteil Luxemburg/Parlament und Rat, C-176/09, EU:C:2011:290, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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