Rechtsprechung
| BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvL 23/96 |
Doppelname für Kinder
§ 1617 BGB, Art. 6 Abs. 2 GG, gesetzliches Verbot eines Doppelnamens für Kinder ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
Volltextveröffentlichungen (11)
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- DFR
Ausschluß vom Doppelnamen
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
BGB § 1616; ; BGB § ... 1617; ; BGB § 1355 Abs. 1; ; BGB § 1355 Abs. 2; ; BGB § 1616 Abs. 1; ; BGB § 1618 Satz 2; ; BGB § 1616 Abs. 3; ; BGB § 1616 Abs. 2; ; BGB § 1616 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 1617 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1355 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 1355 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 1616 Abs. 3 Satz 3 a.F.; ; BGB § 1616 Abs. 3 Satz 4 a.F.; ; BGB § 1757 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2; ; EGBGB § 3 Abs. 3; ; BVerfGG § 80 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 3 Abs. 2; ; GG Art. 100 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 2; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 1 Abs. 1
- IWW
- Wolters Kluwer
Namensgebung - Geburtsname des Kindes - Doppelname - Vorlage - Bestimmungsrecht - Namensrecht
- Väteraufbruch für Kinder e.V.
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Familiendoppelnamen.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1616 Abs. 2 Satz 1
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Familiendoppelnamen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Ausschluss von Doppelnamen für Kinder verfassungskonform
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Ausschluss von Doppelnamen für Kinder verfassungskonform
- kommunen.nrw (Kurzinformation)
Keine Doppelnamen für Kinder
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Ausschluss von Doppelnamen für Kinder verfassungskonform
- 123recht.net (Kurzinformation)
Doppelnamen für Kinder nicht zulässig // Regelungen über Familiennamen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Familienrecht; Ausschluss von Doppelnamen für Kinder verfassungskonform
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzanmerkung)
Namensrecht - Verfassungskonform: Kinder können nicht Familiennamen der Eltern als Doppelnamen tragen
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 06.09.1996 - 107 X B 13/95
- BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvL 23/96
Papierfundstellen
- BVerfGE 104, 373
- NJW 2002, 1256
- MDR 2002, 338
- NVwZ 2002, 853 (Ls.)
- FamRZ 2002, 306
- DVBl 2002, 472
- Rpfleger 2002, 307
Wird zitiert von ... (126) Zitiert selbst (18)
- BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63
Adoption I
Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvL 23/96
Diesem Recht der Eltern zur Vornamenswahl für ihr Kind darf allein dort eine Grenze gesetzt werden, wo seine Ausübung das Kindeswohl zu beeinträchtigen droht (vgl. BVerfGE 24, 119 ).Rn. 65 Zum eigenen Recht des Kindes auf Entfaltung seiner Persönlichkeit (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 72, 155 ; 79, 51 ) gehört der Schutz seines Namens.
Art. 2 Abs. 1 GG eröffnet kein Bestimmungsrecht über einen anderen Menschen (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 72, 155 ).
- BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvL 9/85
Gemeinsamer Familienname
Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvL 23/96
Rn. 43 2. Der Name eines Menschen ist Ausdruck seiner Identität sowie Individualität und begleitet die Lebensgeschichte seines Trägers, die unter dem Namen als zusammenhängende erkennbar wird (vgl. BVerfGE 78, 38 ; 84, 9 ; 97, 391 ).Rn. 46 Das Familiennamensrecht zu konstituieren und auszugestalten, ist Sache des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 78, 38 ).
Rn. 52 aa) Bei der Gestaltung des Namensrechts der Ehegatten hat der Gesetzgeber den Schutz des geführten Namens zu respektieren, der vom Persönlichkeitsrecht des Namensträgers aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfasst ist (vgl. BVerfGE 78, 38 ).
- BVerfG, 05.03.1991 - 1 BvL 83/86
Ehenamen
Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvL 23/96
Rn. 3 2. Mit Beschluss vom 5. März 1991 (BVerfGE 84, 9) entschied das Bundesverfassungsgericht, dass § 1355 Abs. 2 Satz 2 BGB mit Art. 3 Abs. 2 GG unvereinbar war, und traf bis zum In-Kraft-Treten einer gesetzlichen Neuregelung für die Fälle, in denen die Ehegatten keine Namensbestimmung nach § 1355 Abs. 2 Satz 1 BGB vornehmen, eine Übergangsregelung.Rn. 43 2. Der Name eines Menschen ist Ausdruck seiner Identität sowie Individualität und begleitet die Lebensgeschichte seines Trägers, die unter dem Namen als zusammenhängende erkennbar wird (vgl. BVerfGE 78, 38 ; 84, 9 ; 97, 391 ).
Rn. 53 Neben dem Schutz des geführten Namens ist vom Gesetzgeber auch das Gebot der Gleichberechtigung aus Art. 3 Abs. 2 Satz 1 GG zu beachten, das für das Namensrecht verbietet, bei der Bildung eines gemeinsamen Familiennamens oder der Weitergabe eines Namens an ein Kind dem Mannesnamen den Vorrang einzuräumen (vgl. BVerfGE 48, 327 ; 84, 9 ).
- BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84
Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern …
Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvL 23/96
Rn. 65 Zum eigenen Recht des Kindes auf Entfaltung seiner Persönlichkeit (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 72, 155 ; 79, 51 ) gehört der Schutz seines Namens.Art. 2 Abs. 1 GG eröffnet kein Bestimmungsrecht über einen anderen Menschen (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 72, 155 ).
- BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82
Nachtarbeitsverbot
Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvL 23/96
Art. 3 Abs. 2 GG gebietet darüber hinaus nicht nur, Rechtsnormen zu beseitigen, die Vor- oder Nachteile an Geschlechtsmerkmale knüpfen, sondern zielt auf die Angleichung der Lebensverhältnisse von Männern und Frauen (vgl. BVerfGE 85, 191 ). - BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93
Feuerwehrabgabe
Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvL 23/96
Dies stellt Satz 2 in Art. 3 Abs. 2 GG ausdrücklich klar (vgl. BVerfGE 92, 91 ). - BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96
Mißbrauchsbezichtigung
Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvL 23/96
Rn. 43 2. Der Name eines Menschen ist Ausdruck seiner Identität sowie Individualität und begleitet die Lebensgeschichte seines Trägers, die unter dem Namen als zusammenhängende erkennbar wird (vgl. BVerfGE 78, 38 ; 84, 9 ; 97, 391 ). - BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91
Hamburger Ruhegeldgesetz
Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvL 23/96
Eine Anknüpfung an das Geschlecht kann auch vorliegen, wenn eine geschlechtsneutral formulierte Regelung im Ergebnis überwiegend Angehörige eines Geschlechts, etwa Frauen, betrifft und dies auf natürliche oder gesellschaftliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern zurückzuführen ist (vgl. BVerfGE 97, 35 ). - BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88
Sorgerechtsprozeß
Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvL 23/96
Rn. 65 Zum eigenen Recht des Kindes auf Entfaltung seiner Persönlichkeit (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 72, 155 ; 79, 51 ) gehört der Schutz seines Namens. - BVerfG, 10.01.1984 - 1 BvL 5/83
Unterhalt III
Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvL 23/96
Rn. 73 Zwar kann der Umstand, dass Ehegatten sich immer noch bei der Wahl des Geburtsnamens ihres Kindes überwiegend für den Namen des Mannes entscheiden, möglicherweise Ausdruck eines tradierten Rollenverständnisses sein und darauf hindeuten, dass insoweit bei der von Art. 6 Abs. 1 GG geschützten freien und selbstverantwortlichen Entscheidung der Ehegatten über die Ausgestaltung ihres Verhältnisses zueinander und zum Kind sowie über ihre Aufgabenverteilung in der Ehe (vgl. BVerfGE 66, 84 ) faktisch noch keine gleichberechtigte Partnerschaft besteht. - BVerfG, 31.05.1978 - 1 BvR 683/77
Familiennamen
- BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77
Versorgungsausgleich I
- BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80
Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB
- BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70
Sorgerechtsregelung
- BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78
Tierpräparation
- BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86
Wechsel der Pflegeeltern
- BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63
Heiratswegfallklausel
- BVerfG, 08.11.1983 - 1 BvL 8/81
Verfassungsmäßigkeit des § 49 Abs. 4 Satz 5 PBefG
- BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15
Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2016 - 7 A 11108/14
Polizeikontrolle einer dunkelhäutigen Familie im Zug
Unabhängig davon, ob man eine solche mittelbare bzw. reflexhafte Diskriminierung aus dem Schutzbereich des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG herausnimmt und die Verfassungsmäßigkeit direkt an dem allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG misst (…so Kischel, in: Epping/Hillgruber, BeckOK GG, Stand: 03/2016, Art. 3 Rn. 215) oder - worauf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hindeutet (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 27. November 1997 - 1 BvL 12/91 -, BVerfGE 97, 35 [43] = juris, Rn. 34; Urteil vom 30. Januar 2002 - 1 BvL 23/96 -, BVerfGE 104, 373 [393] = juris, Rn. 69;… Beschluss vom 18. Juni 2008 - 2 BvL 6/07 -, BVerfGE 121, 241 [254] = juris, Rn. 49; jeweils zur Differenzierung nach dem Geschlecht) - auch mittelbare Diskriminierungen durch Art. 3 Abs. 3 GG erfasst werden (…vgl. Osterloh/Nußberger, in: Sachs, GG, 7. Aufl. 2014, Art. 3 Rn. 255), gelten insoweit letztlich abgeschwächte Rechtfertigungsanforderungen (…vgl. Kischel, in: Epping/Hillgruber, BeckOK GG, Stand: 03/2016, Art. 3 Rn. 218;… Osterloh/Nußberger, in: Sachs, GG, 7. Aufl. 2014, Art. 3 Rn. 256;… Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG, 13. Aufl. 2014, Art. 3 Rn. 135). - BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10
Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der …
Rn. 144 Das Grundgesetz bietet Schutz auch vor faktischen Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts (vgl. BVerfGE 97, 35 ; 104, 373 ; 113, 1 ; 121, 241 ; 126, 29 ; 132, 72 ).
- BVerfG, 10.10.2017 - 1 BvR 2019/16
Personenstandsrecht muss weiteren positiven Geschlechtseintrag zulassen
Misst der Gesetzgeber dem Geschlecht so über das Personenstandsrecht erhebliche Bedeutung für die Beschreibung einer Person und ihrer Rechtsstellung bei, hat die personenstandsrechtliche Anerkennung der konkreten Geschlechtszugehörigkeit bereits für sich genommen eine Identität stiftende und ausdrückende Wirkung, ohne dass es noch darauf ankäme, welche materiell-rechtlichen Konsequenzen der Personenstandseintrag außerhalb des Personenstandsrechts hat (vgl. zur eigenständigen Grundrechtsrelevanz des Registereintrags für den Fall von Transsexualität bereits BVerfGE 49, 286 ; s. auch zur Namensführung BVerfGE 104, 373 ; 109, 256 ; 115, 1 ). - BVerfG, 24.10.2024 - 1 BvL 10/20
Zur Verfassungsmäßigkeit der § 1767 Abs 2 S 1 BGB iVm § 1757 Abs 1 S 1 BGB …
Trifft der Gesetzgeber Regelungen zum Familiennamensrecht, darf er dabei auch die Funktion des Namens berücksichtigen, Abstammungslinien nachzuzeichnen oder familiäre Zusammenhänge darzustellen (Festhalten an BVerfGE 104, 373 < 386> und BVerfGE 109, 256 < 269>).Verfassungsrechtlich muss sich der Familienname nicht in der Identitätsfunktion erschöpfen, sondern kann auch dazu dienen, mit ihm Abstammungslinien nachzuzeichnen, familiäre Zusammenhänge darzustellen oder den Familienstatus zu verdeutlichen (vgl. BVerfGE 104, 373 < 386>).
Das umfasst den Schutz des Namens eines Menschen einschließlich des Geburts- und des Familiennamens als Ausdruck seiner Identität und Individualität (vgl. BVerfGE 78, 38 < 49>; 84, 9 < 22>; 109, 256 < 266> m.w.N.; siehe auch BVerfGE 104, 373 < 385>).
Rn. 43 b) Das Familiennamensrecht erfordert nähere Regelungen durch den Gesetzgeber (vgl. BVerfGE 104, 373 < 386>; 109, 256 < 266>; stRspr).
Dabei darf er auch berücksichtigen, dass dem Namen die Funktion zukommen kann, Abstammungslinien nachzuzeichnen oder familiäre Zusammenhänge darzustellen (vgl. BVerfGE 104, 373 < 386>; 109, 256 < 269>).
Entscheidet sich der Gesetzgeber für eine solche Zuordnungsfunktion des Namens, ist er berechtigt, die Wahl des Familiennamens nicht allein der einzelnen Person zu überlassen, sondern die Namensvergabe und -wahl anhand von Vorschriften zu regeln, die auch Belange der Allgemeinheit berücksichtigen (vgl. BVerfGE 78, 38 < 49>; 104, 373 < 386>).
Die vom Gesetzgeber mit den namensrechtlichen Regelungen verfolgten Ziele müssen dabei in Einklang mit den Grundrechten der Betroffenen sowie mit den Wertvorgaben der Verfassung stehen (vgl. BVerfGE 104, 373 < 386>).
Auch das Diskriminierungsverbot aus Art. 3 Abs. 2 Satz 1 GG ist zu beachten (vgl. BVerfGE 104, 373 < 387>).
Entscheidet sich der Gesetzgeber, ohne verfassungsrechtlich dazu verpflichtet zu sein, bei namensrechtlichen Regelungen dafür, grundsätzlich das Führen eines einheitlichen Familiennamens vorzugeben, kann er dabei an die in Art. 6 Abs. 1 GG enthaltene Wertentscheidung für die Einheit der Familie anknüpfen (vgl. BVerfGE 78, 38 < 49> m.w.N.; 104, 373 < 386 f.>).
Rn. 53 Für den nach dem objektivierten Willen des Gesetzgebers naheliegenden Zweck, mit den vorgelegten Regelungen das durch die Adoption neu entstandene Eltern-Kind-Verhältnis sichtbar zu machen, kann sich der Gesetzgeber auf die Art. 6 Abs. 1 GG zugrundeliegende Wertung der Familieneinheit stützen (vgl. BVerfGE 78, 38 < 49>; 104, 373 < 386 f.>; siehe auch BVerfGE 109, 256 < 269>).
Er begleitet die Lebensgeschichte des Namensträgers, die unter dem Namen als zusammenhängende erkennbar wird (vgl. BVerfGE 97, 391 < 399>; 104, 373 < 385> m.w.N.).
Vielmehr zeigt sich das Festhalten an der Zuordnungsfunktion des Familiennamens auch in anderen diesen betreffenden Vorschriften, wie vor allem an der Anknüpfung des Kindesnamens an den Namen zumindest eines Elternteils in § 1616 BGB (vgl. dazu BVerfGE 104, 373 < 391>) sowie den Regelungen zur Namensänderung (§ 1617c BGB) und zur Einbenennung (§ 1618 BGB).
Der Namensschutz auch des durch Ehenamenswahl erworbenen Namens erwächst allein aus dem Persönlichkeitsrecht des Namensträgers (vgl. BVerfGE 78, 38 < 49>; 84, 9 < 22 f.>; 109, 256 < 266>; siehe auch BVerfGE 104, 373 < 387> zum Ausschluss des Kindesdoppelnamens).
Da der Gesetzgeber sich entschlossen hat, dem Familiennamen neben seiner Funktion, dem Einzelnen Ausdruck seiner Besonderheit zu geben, auch die Funktion der Zuordnung des Namensträgers innerhalb eines Gemeinwesens zuzuweisen, darf er bei der Ausgestaltung des Familiennamensrechts Regelungen treffen, die in Einklang mit den Wertvorgaben der Verfassung und den Grundrechten der von ihr Betroffenen stehen und der Funktion des Familiennamens förderlich sind (vgl. BVerfGE 104, 373 < 386>).
Rn. 92 Das Elterngrundrecht umfasst auch das Recht der Eltern, ihrem Kind einen Namen zu geben und diesen zu wählen (vgl. BVerfGE 104, 373 < 385>).
Zugleich dient die Norm dem ebenfalls grundrechtlich durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Persönlichkeitsrecht des Ehegatten in seiner Ausprägung als Recht am eigenen Namen sowie dem beiderseitigen Namensbestimmungsrecht von Ehegatten bei Eheschließung (vgl. BVerfGE 104, 373 < 388>), das auch das Bestehen des einmal gewählten Ehenamens umfasst.
- BVerfG, 26.05.2020 - 1 BvL 5/18
Externe Teilung im Versorgungsausgleich ist bei verfassungskonformer …
Das Grundgesetz steht aber auch solchen Regelungen entgegen, die neutral formuliert und auch nicht verdeckt auf Benachteiligung ausgerichtet sind, jedoch tatsächlich ganz überwiegend Frauen benachteiligen (vgl. BVerfGE 85, 191 ; 97, 35 ; 104, 373 ; 113, 1 ; 121, 241 ; 126, 29 m.w.N.; 132, 72 ; 138, 296 ). - BGH, 13.05.2020 - XII ZB 427/19
Vereinbarkeit mit dem von Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten …
Das grundsätzlich von Art. 6 Abs. 2 GG umfasste Recht der Eltern, bei Bestehen einer Wahlmöglichkeit darüber zu entscheiden, welchen Namen ein Kind tragen soll, unterfällt zwar grundsätzlich dem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG, ist aber allein im Rahmen der Sorgeverantwortung im Interesse des Kindes eingeräumt (BVerfGE 104, 373 = FamRZ 2002, 306, 310) und erlischt mit dessen Volljährigkeit (BVerfGE 72, 122 = FamRZ 1986, 871, 874 mwN).Dies gilt auch für Eltern, denen verfassungsrechtlich nicht im Interesse eigener Persönlichkeitsentfaltung, sondern allein im Interesse ihres (minderjährigen) Kindes ein Namensbestimmungsrecht eingeräumt wird (vgl. BVerfG FamRZ 2002, 877; BVerfGE 104, 373 = FamRZ 2002, 306, 310 mwN).
Er hilft ihm, seine eigene Identität zu finden und Individualität zu entwickeln (BVerfGE 104, 373 = FamRZ 2002, 306, 310).
In beiden Fällen erhalten die Kinder entweder den Namen des Vaters oder der Mutter als Geburtsnamen (vgl. §§ 1617, 1617 a BGB), so dass die Verwandtschaftsbeziehung von vornherein nur zu einem Elternteil durch die Namensführung nach außen hin dokumentiert ist (vgl. BVerfGE 104, 373 = FamRZ 2002, 306, 310 f. zur Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Kindesdoppelnamen).
- BVerfG, 10.07.2012 - 1 BvL 2/10
Arbeitsmarktintegration als Voraussetzung des Anspruchs bestimmter ausländischer …
Ob auch in anders gelagerten Fällen eine geschlechtsneutral formulierte Regelung, die im Ergebnis überwiegend Angehörige eines Geschlechts trifft, an Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG zu messen ist (vgl. BVerfGE 97, 35 ; 104, 373 ; 121, 241 ) oder ob dann Art. 3 Abs. 2 GG zur Anwendung kommt (vgl. BVerfGE 113, 1 ; 126, 29 ), bedarf hier keiner Entscheidung. - BSG, 27.08.2019 - B 1 KR 37/18 R
Krankenversicherung - Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden - …
Das Diskriminierungsverbot gilt auch dann, wenn eine Regelung nicht auf eine verbotene Ungleichbehandlung angelegt ist, sondern in erster Linie - oder gänzlich - andere Ziele verfolgt (vgl BVerfGE 85, 191, 206; BVerfGE 121, 241, 254). Es ist jedoch nicht entscheidend, dass eine Ungleichbehandlung unmittelbar und ausdrücklich an das Geschlecht anknüpft (vgl BVerfGE 126, 29, 53). Eine grundsätzlich unzulässige Anknüpfung an das Geschlecht kann - wie nach dem Recht der Europäischen Union und nach völkerrechtlichen Verpflichtungen (vgl BVerfGE 126, 29, 53 f) - auch dann vorliegen, wenn eine geschlechtsneutral formulierte Regelung aufgrund natürlicher Unterschiede oder der gesellschaftlichen Bedingungen überwiegend Frauen nachteilig trifft (vgl BVerfGE 97, 35, 43; BVerfGE 104, 373, 393;… BVerfGE 113, 1, 15 = SozR 4-1100 Art. 3 Nr. 30 RdNr 22; BVerfGE 121, 241, 254 f).Dies ist nicht der Fall, wenn etwa die unterschiedliche faktische Betroffenheit der Geschlechter nicht auf eine nachteilige Situation von Frauen, sondern auf vorfindliche Einstellungen, insbesondere ein tradiertes Rollenverständnis, gründet (vgl BVerfGE 104, 373, 394 - Ausschluss eines Kindesdoppelnamens).
- BVerfG, 18.06.2008 - 2 BvL 6/07
Ruhegehalt Teilzeitbeamte
Eine Anknüpfung an das Geschlecht kann deshalb auch dann vorliegen, wenn eine geschlechtsneutral formulierte Regelung überwiegend Frauen trifft und dies auf natürliche oder gesellschaftliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern zurückzuführen ist (vgl. BVerfGE 97, 35 m.w.N.; 104, 373 ). - BVerfG, 18.02.2004 - 1 BvR 193/97
Ausschluss des infolge einer Ehenamenswahl geführten Namens bei der Bestimmung …
- BVerfG, 05.05.2009 - 1 BvR 1155/03
Mehrfachnamen
- BVerfG, 03.11.2005 - 1 BvR 691/03
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung des Vornamens "Anderson"
- BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 3634/13
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Ausschluss einer Frau in Elternzeit vom …
- OLG München, 05.08.2026 - 31 Wx 151/26
Namensrecht, Ehenamensbestimmung, Widerruf des Ehenamens, Neubestimmung des …
- BSG, 08.05.2024 - B 8 SO 4/23 R
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Erstattung der Aufwendungen …
- BVerfG, 15.12.2020 - 2 BvC 46/19
Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde bezogen auf das Fehlen gesetzlicher Regelungen …
- OLG München, 05.08.2026 - 31 Wx 220/25
Ehenamenswahl, Widerruf des Ehenamens, Übergangsregelung, Namenskontinuität, …
- BGH, 13.11.2019 - XII ZB 118/17
Namensführung eines Kindes: Bindungswirkung der elterlichen Namensbestimmung für …
- BVerfG, 28.01.2004 - 1 BvR 994/98
Zur Anzahl der Vornamen eines Kindes
- BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 576/07
Verfassungsrechtliche Grenzen der Vornamenswahl
- BSG, 28.06.2018 - B 5 R 12/17 R
Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 307d SGB 6
- BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 774/02
Kindererziehungszeiten in der Anwaltsversorgung
- BSG, 25.04.2018 - B 8 SO 24/16 R
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - …
- BVerfG, 21.08.2006 - 1 BvR 2047/03
Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zu "maxem.de"
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 1821/02
Verfassungsmäßigkeit einer Namenserteilung; Möglichkeit einer Namensänderung nach …
- BVerfG, 25.10.2005 - 2 BvR 524/01
Aufenthaltserlaubnis
- BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvL 3/03
Transsexuelle III
- VerfGH Bayern, 26.03.2018 - 15-VII-16
Popularklage - Regelungen aus dem Wahlvorschlagsrecht der Parteien
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 111/13
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …
- VGH Bayern, 14.04.2021 - 12 N 20.2529
Erfolgreiche Normenkontrolle gegen die Regelungen zur Erhebung von …
- BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvL 8/08
Landesbetrieb Krankenhäuser Hamburg
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 9/10
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …
- BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 8/08 R
Elterngeld - Basisbetrag - Geschwisterbonus - Einkommen - Einkommensersatz - …
- BVerfG, 07.11.2008 - 2 BvR 1870/07
Gleichbehandlungsgebot der Geschlechter (Unzulässigkeit des Abstellens auf …
- SG Berlin, 05.11.2018 - S 81 KR 1075/18
Krankenversicherung - Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden - Explantation …
- BVerfG, 14.03.2014 - 1 BvR 1159/11
Nichtannahmebeschluss: Heranziehung Verheirateter zur Zweitwohnungssteuer für …
- BGH, 30.04.2008 - XII ZB 5/08
Eignung eines bisher nur als Familienname gebräuchlichen Namens als Vorname eines …
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 112/13
Anrechnung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosenhilfe; …
- FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 114/13
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …
- BVerfG, 23.07.2019 - 1 BvR 684/14
Nichtannahmebeschluss: Zur Frage der Vereinbarkeit einer Altershöchstgrenze von …
- StGH Hessen, 11.06.2008 - P.St. 2133
1. Die Aufzählung der Antragsberechtigten vor dem Staatsgerichtshof in Art. 131 …
- BVerwG, 28.11.2002 - 2 CN 1.01
Ansparphase; Arbeitszeit; Arbeitszeitkonto; Ausgleichsphase; dringendes …
- BVerfG, 18.03.2002 - 1 BvR 2297/96
Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung der elterlichen Namenswahl
- BVerwG, 03.02.2017 - 6 B 50.16
Bestimmung des Ehenamens; Ehedoppelnamen; Sammelnamen als Ehenamen; …
- VGH Bayern, 04.11.2014 - 5 C 14.2016
Prozesskostenhilfe; keine hinreichenden Erfolgsaussichten für die beabsichtigte …
- OLG München, 19.05.2014 - 31 Wx 130/14
Name des Kindes: Eintragung des aus den Geburtsnamen der Eltern gebildeten …
- VGH Hessen, 25.08.2016 - 1 B 976/16
Mindestkörpergröße für die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2016 - 16 A 754/14
Klagebefugnis; Elternrecht; Vater eines nichtehelichen Kindes; Nicht …
- BGH, 22.03.2023 - XII ZB 105/22
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Vaterschaftsanerkennung: …
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- OLG Nürnberg, 02.06.2015 - 11 W 2151/14
Keine Wahl eines Namens mit Adelsbezeichnung
- BVerfG, 20.11.2013 - 1 BvR 63/12
Nichtannahmebeschluss: Faktische Benachteiligung von Frauen durch Beschränkung …
- BVerwG, 01.09.2005 - 2 C 15.04
Hinterbliebenenversorgung; Zusammentreffen von Versorgungsanspruch und …
- VG München, 22.04.2015 - M 7 K 14.2850
Änderung eine Sammel-Ehenamens
- BGH, 01.10.2025 - XII ZB 503/23
Bestimmung des Geburtsnamens durch die sorgeberechtigten Eltern; nicht …
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 113/13
Anrechnung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosenhilfe; …
- BSG, 18.05.2006 - B 4 RA 36/05 R
Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Bewertung zeitgleich zurückgelegter …
- FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 116/13
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …
- VGH Bayern, 22.06.2016 - 5 BV 15.1819
Kein familienrechtlich unzulässiger Ehedoppelnamen über Namensänderung
- BVerfG, 29.09.2005 - 1 BvR 2872/04
Entziehung des Sorgerechts wegen sexueller Übergriffe
- OLG Bamberg, 11.10.2023 - 3 Wx 4/23
Namensbestimmung der Eltern bei nicht nachgewiesenem Namen
- VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 19/18
Elternrechte aus Art 27 Abs 2 LV (juris: Verf BB) gehen Umgangsrecht der …
- OLG Stuttgart, 02.10.2012 - 17 UF 45/12
Keine Anwendung von § 1617 Abs. 1 S. 3 BGB, wenn älteres Geschwisterkind einen …
- VG Aachen, 29.08.2006 - 6 K 1114/06
Kindeswohl für die Änderung des Familiennamens eines Pflegekindes maßgeblich
- BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1624/06
Verfassungsmäßigkeit der Bestellung eines Vormunds
- BayObLG, 29.04.2003 - 1Z BR 23/03
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses eines Begleitnamens
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2013 - 16 E 343/12
Öffentlich-rechtliche Änderung des Familiennamens von Kindern aus geschiedenen …
- VerfGH Thüringen, 06.03.2024 - VerfGH 23/18
Unbegründeter Normenkontrollantrag betr Regelungen des Thüringer …
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Namenswahl für ein Kind: Umfangs des Elternrechts zur Vornamenswahl; …
- OLG Karlsruhe, 07.08.2013 - 11 Wx 7/13
Vornamenswahl für ein Kind: Wahl des Familiennamens der Mutter als dritter …
- VG Minden, 21.02.2007 - 2 K 2498/05
- BVerwG, 28.11.2002 - 2 CN 2.01
Verpflichtende Arbeitszeitkonten für Lehrer sind rechtmäßig
- BGH, 20.04.2009 - AnwZ (B) 43/08
Verfassungsmäßigkeit der zeitlichen Grenze für den Nachweis der besonderen …
- OVG Bremen, 16.06.2021 - 2 D 243/17
Normenkontrollantrag zur Kindergartenbeitragsordnung - Antragsbefugnis; …
- OLG München, 01.02.2007 - 31 Wx 113/06
Unwirksamer geschlechtsneutraler Name eines Mädchens mit indischem Vater
- OLG Karlsruhe, 17.10.2023 - 5 UF 67/22
Namensführung bei Volljährigenadoption
- BVerwG, 08.04.2022 - 6 B 17.21
(Kein) Mädchen im Knabenchor
- OLG Karlsruhe, 12.08.2013 - 11 Wx 15/12
Personenstandssache: Eintragung eines ergänzenden Zusatzes zur Großschreibweise …
- OLG Karlsruhe, 04.06.2012 - 14 Wx 23/11
Namensrecht: Name des Kindes bei Eltern ohne Ehenamen mit gemeinsamer Sorge, wenn …
- VerfGH Bayern, 20.09.2005 - 13-VII-04
Arbeitszeitverlängerung für Beamte
- OLG Naumburg, 08.09.2014 - 2 Wx 85/13
Ehename: Beschränkung des Namensbestimmungsrechts der Ehegatten
- BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 79/04
Rüge der Verfassungswidrigkeit des dritten Sozialgesetzbuchänderungsgesetz (3. …
- OLG München, 31.08.2023 - 31 Wx 77/23
Berichtigung des Personenstandsregisters bei abgeschlossenem Eintrag des …
- KG, 30.06.2009 - 1 W 93/07
Vornamenswahl für ein Kind: Schranken des Elternrechts
- VGH Baden-Württemberg, 25.02.2019 - 4 S 1238/17
Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten vor Eintritt in das Beamtenverhältnis …
- OLG Karlsruhe, 19.01.2006 - 11 Wx 140/05
Vornamenseintrag im Geburtenbuch: "Anderson" für einen Knaben
- VG Oldenburg, 12.07.2007 - 12 A 3689/06
Ausland; Begleitname; Ehename; Familienname; Geburtsname; Geburtsurkunde; Heirat; …
- OVG Hamburg, 26.04.2007 - 1 Bf 24/06
Zur Stundenreduzierung für schwerbehinderte Lehrkräfte
- BVerfG, 07.02.2002 - 1 BvR 745/99
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Ehe-Doppelnamen
- BGH, 01.10.2025 - XII ZB 504/23
Personenstandsverfahren betreffend die Berichtigung des Geburtenregisters nach …
- VG Düsseldorf, 17.11.2022 - 27 K 2236/21
Drittes Geschlecht, Klagebefugnis, Rundfunkbeitrag.
- VG Berlin, 26.11.2019 - 3 K 457.19
- VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 22/11
Im Hinblick auf die Geltendmachung von Grundrechten der EMRK unzulässige, im …
- OLG München, 19.01.2010 - 31 Wx 152/09
Kindesname: Vorrang des EU-Gemeinschaftsrechts bei Eintragung eines aus den Namen …
- OLG Düsseldorf, 25.11.2005 - 3 Wx 202/05
Zur Namensbestimmung eines Kindes unverheirateter Eltern innerhalb der …
- BayObLG, 20.07.2004 - 1Z BR 54/04
Namensrecht des Kindes bei Fehlen eines gemeinsamen Ehenamens
- OLG Saarbrücken, 02.09.2013 - 9 WF 61/13
Name des Kindes: Voraussetzungen einer "additiven Einbenennung"
- Generalanwalt beim EuGH, 24.04.2008 - C-353/06
Grunkin und Paul - Unionsbürgerschaft - Verbot der Diskriminierung aus Gründen …
- VG München, 24.07.2013 - M 7 K 12.1584
- KG, 24.01.2013 - 1 W 734/11
Schreibweise von Ehenamen und Begleitnamen
- VerfGH Sachsen, 26.05.2008 - 96-IV-07
- BayObLG, 14.08.2002 - 1Z BR 88/02
Erteilung des Kindesnamens durch sorgeberechtigten Elternteil nach Namen des …
- LG Karlsruhe, 28.02.2014 - 6 O 145/13
Versorgungsausgleich: Vereinbarkeit der Berechnung der Startgutschrift für …
- VGH Hessen, 02.10.2003 - 1 N 3925/98
Arbeitszeitkonto für Lehrer rechtmäßig
- AG Siegen, 29.09.2023 - 4 III 29/23
- VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 1/11
International gewährleistete Grundrechte als Auslegungshilfe; Rechte der …
- VG Bremen, 11.09.2020 - 6 K 112/19
Übernahme in das Beamtenverhältnis / Entschädigung, Urteil vom 11.09.2020 - …
- VG Gelsenkirchen, 01.06.2016 - 17 K 772/15
Klagebefugnis Namensänderung Scheidungshalbwaisen Straftat sexueller Missbrauch …
- BayObLG, 12.06.2002 - 1Z BR 56/01
Fehlerhafte Bestimmung im Adoptionsdekret über Namensführung
- KG, 05.11.2012 - 1 W 771/11
Personenstandsverfahren: Berücksichtigung des Persönlichkeitsrechts des …
- OLG Naumburg, 06.09.2013 - 2 Wx 20/12
Berücksichtigung einer Namensänderung durch die Behörden des Heimatstaates bei …
- VG Arnsberg, 20.04.2012 - 12 K 1126/11
Kinderreisepass muss auf "richtigen" Namen lauten
- VG Schleswig, 30.05.2016 - 7 A 189/15
Recht der freien Berufe
- OLG Naumburg, 30.08.2013 - 2 Wx 20/12
Deutsches Namensrecht: Anerkennung des von ausländischen Staatsangehörigen in …
- VG Halle, 29.04.2015 - 1 A 12/13
Änderung des bürgerlichen Vor- und Familiennamens
- VGH Bayern, 28.04.2010 - 5 ZB 09.820
Namensänderung; Doppelname aus den Namen beider Eltern
- VGH Bayern, 22.07.2010 - 5 ZB 10.406
Abänderung des Familiennamens Minderjähriger
- AG Nürnberg, 04.06.2025 - III 8/25
Vornamenswahl, Geschlechtseintrag, Kongruenzgebot, Personenstandsrecht, …
- SG Münster, 19.07.2024 - S 13 R 55/24
- LG Ingolstadt, 19.01.2004 - 1 T 66/04
Pflicht zum Erlass einer Zwischenverfügung statt Antragszurückweisung bei …
- VG Münster, 25.07.2008 - 1 K 872/07
- VG München, 18.02.2009 - M 7 K 08.577
- LG Flensburg, 24.01.2005 - 5 T 396/04
Bestimmungsrecht der Eltern ist bzgl. der Namensgebung eingeschränkt bei …
- BayObLG, 12.06.2002 - 1Z BR 56/10
Nichtigkeit einer in das Adoptionsdekret fehlerhaft aufgenommenen Bestimmung; …
- VGH Bayern, 09.04.2009 - 5 ZB 09.652
Berufungszulassung; Darlegungsgebot; Namensänderung; wichtiger Grund; Doppelname …
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Rechtsprechung
| EuGH, 28.06.2001 - C-118/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Verordnungen (EWG) Nrn. 1408/71 und 1248/92 - Altersrenten - Antikumulierungsvorschriften - Unanwendbarkeit aufgrund eines Urteils des Gerichtshofes - Beschränkung der Wirkungen - Qualifizierter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht
- Judicialis
Verordnung 1408/71/EWG; ; Verordnung 1248/92/EWG
- Europäischer Gerichtshof
Larsy
"Verordnungen (EWG) Nrn. 1408/71 und 1248/92 - Altersrenten - Antikumulierungsvorschriften - Unanwendbarkeit aufgrund eines Urteils des Gerichtshofes - Beschränkung der Wirkungen - Qualifizierter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht"
- EU-Kommission
Larsy
Verordnungen des Rates Nr. 1408/71, Artikel 95a Absätze 4 bis 6, und Nr. 1248/92
1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Alters- und Todesfallversicherung - Leistungen - Änderung der Berechnungsvorschriften durch die Verordnung Nr. 1248/92 - Anwendung der neuen Berechnungsvorschriften - Übergangsbestimmungen - ... - EU-Kommission
Larsy
- Wolters Kluwer
Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern; Unanwendbarkeit aufgrund eines Urteils des Gerichtshofes; Qualifizierter Verstoß gegen das ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Soziale Sicherheit: Für Neufeststellung einer Altersrente auf Grund nationaler Antikumulierungsvorschrift gilt Art. 95 a der VO (EWG) Nr. 1408/71 nicht
- rechtsportal.de
1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen - Alters- und Todesfallversicherung - Leistungen - Änderung der Berechnungsvorschriften durch die Verordnung Nr. 1248/92 -Anwendung der neuen Berechnungsvorschriften - Übergangsbestimmungen - ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen der Cour du travail Mons - Auslegung von Artikel 95a Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates (in der Fassung der Verordnung [EWG] Nr. 1248/92) - Auswirkungen einer Vorabentscheidung des Gerichtshofes in einem völlig gleichgelagerten ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.03.2001 - C-118/00
- EuGH, 28.06.2001 - C-118/00
Papierfundstellen
- NJW 2002, 1256 (Ls.)
- EuZW 2001, 477
- DVBl 2001, 1375 (Ls.)
- BB 2002, 233
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (16)
- EuGH, 04.07.2000 - C-424/97
Haim - "Haftung eines Mitgliedstaats bei Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht - …
Auszug aus EuGH, 28.06.2001 - C-118/00
Die Haftung für Schäden, die dem Einzelnen durch Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht entstehen, die einer nationalen staatlichen Stelle zuzurechnen sind, stellt einen Grundsatz dar, der aus dem Wesen des EG-Vertrags folgt und Verpflichtungen der Mitgliedstaaten begründet (vgl. Urteile vom 19. November 1991 in den Rechtssachen C-6/90 und C-9/90, Francovich u. a., Slg. 1991, I-5357, Randnr. 35, vom 5. März 1996 in den Rechtssachen C-46/93 und C-48/93, Brasserie du pêcheur und Factortame, Slg. 1996, I-1029, Randnr. 31, vom 26. März 1996 in der Rechtssache C-392/93, British Telecommunications, Slg. 1996, I-1631, Randnr. 38,vom 23. Mai 1996 in der Rechtssache C-5/94, Hedley Lomas, Slg. 1996, I-2553, Randnr. 24, vom 8. Oktober 1996 in den Rechtssachen C-178/94, C-179/94 und C-188/94 bis C-190/94, Dillenkofer u. a., Slg. 1996, I-4845, Randnr. 20, vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-127/95, Norbrook Laboratories, Slg. 1998, I-1531, Randnr. 106, und vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-424/97, Haim, Slg. 2000, I-5123, Randnr. 26).Jeder Mitgliedstaat muss sicherstellen, dass dem Einzelnen der Schaden ersetzt wird, der ihm durch einen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht entstanden ist, gleichgültig, welche staatliche Stelle diesen Verstoß begangen hat und welche Stelle nach dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats diesen Schadensersatz grundsätzlich zu leisten hat (Urteil vom 1. Juni 1999 in der Rechtssache C-302/97, Konle, Slg. 1999, I-3099, Randnr. 62, und Urteil Haim, Randnr. 27).
21 und 23, Norbrook Laboratories, Randnr. 107, und Haim, Randnr. 36; vgl. auch Urteil vom 18. Januar 2001 in der Rechtssache C-150/99, Stockholm Lindöpark, Slg. 2001, I-493, Randnr. 37).
Ein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht ist hinreichend qualifiziert, wenn ein Mitgliedstaat bei der Wahrnehmung seiner Rechtsetzungsbefugnis die Grenzen, die der Ausübung seiner Befugnisse gesetzt sind, offenkundig und erheblich überschritten hat (vgl. Urteile Brasserie du pêcheur und Factortame, Randnr. 55, British Telecommunications, Randnr. 42, und Dillenkofer u. a., Randnr. 25); die bloße Verletzung des Gemeinschaftsrechts durch einen Mitgliedstaat, der zum Zeitpunkt dieser Rechtsverletzung nur über einen erheblich verringerten oder gar auf Null reduzierten Gestaltungsspielraum verfügte, kann ausreichen, um einen hinreichend qualifizierten Verstoß anzunehmen (vgl. Urteile Hedley Lomas, Randnr. 28, Norbrook Laboratories, Randnr. 109, und Haim, Randnr. 38).
Zu diesen Gesichtspunkten gehören u. a. das Maß an Klarheit und Genauigkeit der verletztenVorschrift, die Frage, ob der Verstoß oder der Schaden vorsätzlich oder unbeabsichtigt begangen bzw. zugefügt wurde, die Entschuldbarkeit oder Unentschuldbarkeit eines etwaigen Rechtsirrtums und der Umstand, dass das Verhalten eines Gemeinschaftsorgans möglicherweise dazu beigetragen hat, dass gemeinschaftsrechtswidrige nationale Maßnahmen oder Praktiken eingeführt oder beibehalten wurden (Urteil Haim, Randnrn.
- EuGH, 05.03.1996 - C-46/93
Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of …
Auszug aus EuGH, 28.06.2001 - C-118/00
Die Haftung für Schäden, die dem Einzelnen durch Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht entstehen, die einer nationalen staatlichen Stelle zuzurechnen sind, stellt einen Grundsatz dar, der aus dem Wesen des EG-Vertrags folgt und Verpflichtungen der Mitgliedstaaten begründet (vgl. Urteile vom 19. November 1991 in den Rechtssachen C-6/90 und C-9/90, Francovich u. a., Slg. 1991, I-5357, Randnr. 35, vom 5. März 1996 in den Rechtssachen C-46/93 und C-48/93, Brasserie du pêcheur und Factortame, Slg. 1996, I-1029, Randnr. 31, vom 26. März 1996 in der Rechtssache C-392/93, British Telecommunications, Slg. 1996, I-1631, Randnr. 38,vom 23. Mai 1996 in der Rechtssache C-5/94, Hedley Lomas, Slg. 1996, I-2553, Randnr. 24, vom 8. Oktober 1996 in den Rechtssachen C-178/94, C-179/94 und C-188/94 bis C-190/94, Dillenkofer u. a., Slg. 1996, I-4845, Randnr. 20, vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-127/95, Norbrook Laboratories, Slg. 1998, I-1531, Randnr. 106, und vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-424/97, Haim, Slg. 2000, I-5123, Randnr. 26).Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes hat ein Mitgliedstaat Schäden, die durch ihm zuzurechnende Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht entstanden sind, dem Einzelnen unter drei Voraussetzungen zu ersetzen: Die Rechtsnorm, gegen die verstoßen worden ist, bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, der Verstoß ist hinreichend qualifiziert, und zwischen dem Verstoß gegen die dem Staat obliegende Verpflichtung und dem den geschädigten Personen entstandenen Schaden besteht ein unmittelbarer Kausalzusammenhang (Urteile Brasserie du pêcheur und Factortame, Randnr. 51, Dillenkofer u. a., Randnrn.
Ein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht ist hinreichend qualifiziert, wenn ein Mitgliedstaat bei der Wahrnehmung seiner Rechtsetzungsbefugnis die Grenzen, die der Ausübung seiner Befugnisse gesetzt sind, offenkundig und erheblich überschritten hat (vgl. Urteile Brasserie du pêcheur und Factortame, Randnr. 55, British Telecommunications, Randnr. 42, und Dillenkofer u. a., Randnr. 25); die bloße Verletzung des Gemeinschaftsrechts durch einen Mitgliedstaat, der zum Zeitpunkt dieser Rechtsverletzung nur über einen erheblich verringerten oder gar auf Null reduzierten Gestaltungsspielraum verfügte, kann ausreichen, um einen hinreichend qualifizierten Verstoß anzunehmen (vgl. Urteile Hedley Lomas, Randnr. 28, Norbrook Laboratories, Randnr. 109, und Haim, Randnr. 38).
Ein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht ist offenkundig qualifiziert, wenn er trotz des Erlasses eines Urteils des Gerichtshofes in einem Vorabentscheidungsverfahren, aus dem sich die Pflichtwidrigkeit des fraglichen Verhaltens ergibt, fortbestanden hat (Urteil Brasserie du pêcheur und Factortame, Randnr. 57).
- EuGH, 08.10.1996 - C-178/94
Dillenkofer u.a. / Bundesrepublik Deutschland
Auszug aus EuGH, 28.06.2001 - C-118/00
Die Haftung für Schäden, die dem Einzelnen durch Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht entstehen, die einer nationalen staatlichen Stelle zuzurechnen sind, stellt einen Grundsatz dar, der aus dem Wesen des EG-Vertrags folgt und Verpflichtungen der Mitgliedstaaten begründet (vgl. Urteile vom 19. November 1991 in den Rechtssachen C-6/90 und C-9/90, Francovich u. a., Slg. 1991, I-5357, Randnr. 35, vom 5. März 1996 in den Rechtssachen C-46/93 und C-48/93, Brasserie du pêcheur und Factortame, Slg. 1996, I-1029, Randnr. 31, vom 26. März 1996 in der Rechtssache C-392/93, British Telecommunications, Slg. 1996, I-1631, Randnr. 38,vom 23. Mai 1996 in der Rechtssache C-5/94, Hedley Lomas, Slg. 1996, I-2553, Randnr. 24, vom 8. Oktober 1996 in den Rechtssachen C-178/94, C-179/94 und C-188/94 bis C-190/94, Dillenkofer u. a., Slg. 1996, I-4845, Randnr. 20, vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-127/95, Norbrook Laboratories, Slg. 1998, I-1531, Randnr. 106, und vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-424/97, Haim, Slg. 2000, I-5123, Randnr. 26).Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes hat ein Mitgliedstaat Schäden, die durch ihm zuzurechnende Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht entstanden sind, dem Einzelnen unter drei Voraussetzungen zu ersetzen: Die Rechtsnorm, gegen die verstoßen worden ist, bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, der Verstoß ist hinreichend qualifiziert, und zwischen dem Verstoß gegen die dem Staat obliegende Verpflichtung und dem den geschädigten Personen entstandenen Schaden besteht ein unmittelbarer Kausalzusammenhang (Urteile Brasserie du pêcheur und Factortame, Randnr. 51, Dillenkofer u. a., Randnrn.
Ein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht ist hinreichend qualifiziert, wenn ein Mitgliedstaat bei der Wahrnehmung seiner Rechtsetzungsbefugnis die Grenzen, die der Ausübung seiner Befugnisse gesetzt sind, offenkundig und erheblich überschritten hat (vgl. Urteile Brasserie du pêcheur und Factortame, Randnr. 55, British Telecommunications, Randnr. 42, und Dillenkofer u. a., Randnr. 25); die bloße Verletzung des Gemeinschaftsrechts durch einen Mitgliedstaat, der zum Zeitpunkt dieser Rechtsverletzung nur über einen erheblich verringerten oder gar auf Null reduzierten Gestaltungsspielraum verfügte, kann ausreichen, um einen hinreichend qualifizierten Verstoß anzunehmen (vgl. Urteile Hedley Lomas, Randnr. 28, Norbrook Laboratories, Randnr. 109, und Haim, Randnr. 38).
- EuGH, 02.04.1998 - C-127/95
Norbrook Laboratories / Ministry of Agriculture, Fisheries and Food - Richtlinien …
Auszug aus EuGH, 28.06.2001 - C-118/00
Die Haftung für Schäden, die dem Einzelnen durch Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht entstehen, die einer nationalen staatlichen Stelle zuzurechnen sind, stellt einen Grundsatz dar, der aus dem Wesen des EG-Vertrags folgt und Verpflichtungen der Mitgliedstaaten begründet (vgl. Urteile vom 19. November 1991 in den Rechtssachen C-6/90 und C-9/90, Francovich u. a., Slg. 1991, I-5357, Randnr. 35, vom 5. März 1996 in den Rechtssachen C-46/93 und C-48/93, Brasserie du pêcheur und Factortame, Slg. 1996, I-1029, Randnr. 31, vom 26. März 1996 in der Rechtssache C-392/93, British Telecommunications, Slg. 1996, I-1631, Randnr. 38,vom 23. Mai 1996 in der Rechtssache C-5/94, Hedley Lomas, Slg. 1996, I-2553, Randnr. 24, vom 8. Oktober 1996 in den Rechtssachen C-178/94, C-179/94 und C-188/94 bis C-190/94, Dillenkofer u. a., Slg. 1996, I-4845, Randnr. 20, vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-127/95, Norbrook Laboratories, Slg. 1998, I-1531, Randnr. 106, und vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-424/97, Haim, Slg. 2000, I-5123, Randnr. 26).21 und 23, Norbrook Laboratories, Randnr. 107, und Haim, Randnr. 36; vgl. auch Urteil vom 18. Januar 2001 in der Rechtssache C-150/99, Stockholm Lindöpark, Slg. 2001, I-493, Randnr. 37).
Ein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht ist hinreichend qualifiziert, wenn ein Mitgliedstaat bei der Wahrnehmung seiner Rechtsetzungsbefugnis die Grenzen, die der Ausübung seiner Befugnisse gesetzt sind, offenkundig und erheblich überschritten hat (vgl. Urteile Brasserie du pêcheur und Factortame, Randnr. 55, British Telecommunications, Randnr. 42, und Dillenkofer u. a., Randnr. 25); die bloße Verletzung des Gemeinschaftsrechts durch einen Mitgliedstaat, der zum Zeitpunkt dieser Rechtsverletzung nur über einen erheblich verringerten oder gar auf Null reduzierten Gestaltungsspielraum verfügte, kann ausreichen, um einen hinreichend qualifizierten Verstoß anzunehmen (vgl. Urteile Hedley Lomas, Randnr. 28, Norbrook Laboratories, Randnr. 109, und Haim, Randnr. 38).
- EuGH, 23.05.1996 - C-5/94
The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Hedley Lomas …
Auszug aus EuGH, 28.06.2001 - C-118/00
Die Haftung für Schäden, die dem Einzelnen durch Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht entstehen, die einer nationalen staatlichen Stelle zuzurechnen sind, stellt einen Grundsatz dar, der aus dem Wesen des EG-Vertrags folgt und Verpflichtungen der Mitgliedstaaten begründet (vgl. Urteile vom 19. November 1991 in den Rechtssachen C-6/90 und C-9/90, Francovich u. a., Slg. 1991, I-5357, Randnr. 35, vom 5. März 1996 in den Rechtssachen C-46/93 und C-48/93, Brasserie du pêcheur und Factortame, Slg. 1996, I-1029, Randnr. 31, vom 26. März 1996 in der Rechtssache C-392/93, British Telecommunications, Slg. 1996, I-1631, Randnr. 38,vom 23. Mai 1996 in der Rechtssache C-5/94, Hedley Lomas, Slg. 1996, I-2553, Randnr. 24, vom 8. Oktober 1996 in den Rechtssachen C-178/94, C-179/94 und C-188/94 bis C-190/94, Dillenkofer u. a., Slg. 1996, I-4845, Randnr. 20, vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-127/95, Norbrook Laboratories, Slg. 1998, I-1531, Randnr. 106, und vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-424/97, Haim, Slg. 2000, I-5123, Randnr. 26).Ein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht ist hinreichend qualifiziert, wenn ein Mitgliedstaat bei der Wahrnehmung seiner Rechtsetzungsbefugnis die Grenzen, die der Ausübung seiner Befugnisse gesetzt sind, offenkundig und erheblich überschritten hat (vgl. Urteile Brasserie du pêcheur und Factortame, Randnr. 55, British Telecommunications, Randnr. 42, und Dillenkofer u. a., Randnr. 25); die bloße Verletzung des Gemeinschaftsrechts durch einen Mitgliedstaat, der zum Zeitpunkt dieser Rechtsverletzung nur über einen erheblich verringerten oder gar auf Null reduzierten Gestaltungsspielraum verfügte, kann ausreichen, um einen hinreichend qualifizierten Verstoß anzunehmen (vgl. Urteile Hedley Lomas, Randnr. 28, Norbrook Laboratories, Randnr. 109, und Haim, Randnr. 38).
- EuGH, 26.03.1996 - C-392/93
The Queen / H.M. Treasury, ex parte British Telecommunications
Auszug aus EuGH, 28.06.2001 - C-118/00
Die Haftung für Schäden, die dem Einzelnen durch Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht entstehen, die einer nationalen staatlichen Stelle zuzurechnen sind, stellt einen Grundsatz dar, der aus dem Wesen des EG-Vertrags folgt und Verpflichtungen der Mitgliedstaaten begründet (vgl. Urteile vom 19. November 1991 in den Rechtssachen C-6/90 und C-9/90, Francovich u. a., Slg. 1991, I-5357, Randnr. 35, vom 5. März 1996 in den Rechtssachen C-46/93 und C-48/93, Brasserie du pêcheur und Factortame, Slg. 1996, I-1029, Randnr. 31, vom 26. März 1996 in der Rechtssache C-392/93, British Telecommunications, Slg. 1996, I-1631, Randnr. 38,vom 23. Mai 1996 in der Rechtssache C-5/94, Hedley Lomas, Slg. 1996, I-2553, Randnr. 24, vom 8. Oktober 1996 in den Rechtssachen C-178/94, C-179/94 und C-188/94 bis C-190/94, Dillenkofer u. a., Slg. 1996, I-4845, Randnr. 20, vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-127/95, Norbrook Laboratories, Slg. 1998, I-1531, Randnr. 106, und vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-424/97, Haim, Slg. 2000, I-5123, Randnr. 26).Ein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht ist hinreichend qualifiziert, wenn ein Mitgliedstaat bei der Wahrnehmung seiner Rechtsetzungsbefugnis die Grenzen, die der Ausübung seiner Befugnisse gesetzt sind, offenkundig und erheblich überschritten hat (vgl. Urteile Brasserie du pêcheur und Factortame, Randnr. 55, British Telecommunications, Randnr. 42, und Dillenkofer u. a., Randnr. 25); die bloße Verletzung des Gemeinschaftsrechts durch einen Mitgliedstaat, der zum Zeitpunkt dieser Rechtsverletzung nur über einen erheblich verringerten oder gar auf Null reduzierten Gestaltungsspielraum verfügte, kann ausreichen, um einen hinreichend qualifizierten Verstoß anzunehmen (vgl. Urteile Hedley Lomas, Randnr. 28, Norbrook Laboratories, Randnr. 109, und Haim, Randnr. 38).
- EuGH, 02.08.1993 - C-31/92
Larsy / INASTI
Auszug aus EuGH, 28.06.2001 - C-118/00
Mit Urteil vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-31/92 (Larsy, Slg. 1993, I-4543) entschied der Gerichtshof, dass Artikel 12 Absatz 2 und Artikel 46 der Verordnung Nr. 1408/71 es nicht ausschließen, dass bei der Festsetzung einer Rente allein nach den nationalen Rechtsvorschriften eine nationale Antikumulierungsvorschrift angewandt wird.Dieser hatte dieAnsicht vertreten, das Urteil Larsy habe keine Rechtskraft erlangt, sondern habe eher moralische Kraft; diese habe das Inasti durch die in zeitlicher Hinsicht teilweise Änderung seines Bescheids vom 21. Dezember 1988 beachtet.
- EuGH, 09.03.1978 - 106/77
Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal
Auszug aus EuGH, 28.06.2001 - C-118/00
Insoweit hat der Gerichtshof entschieden, dass jede Bestimmung einer nationalen Rechtsordnung oder jede Gesetzgebungs-, Verwaltungs- oder Gerichtspraxis mit den in der Natur des Gemeinschaftsrechts liegenden Erfordernissen unvereinbar wäre, die dadurch zu einer Abschwächung der Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts führen würde, dass dem für die Anwendung dieses Rechts zuständigen Gericht die Befugnis abgesprochen wird, bereits zum Zeitpunkt dieser Anwendung alles Erforderliche zu tun, um diejenigen innerstaatlichen Rechtsvorschriften auszuschalten, die unter Umständen ein auch nur vorübergehendes Hindernis für die volle Wirksamkeit der Gemeinschaftsnormen bilden (Urteile vom 9. März 1978 in der Rechtssache 106/77, Simmenthal, Slg. 1978, 629, Randnr. 22, und vom 19. Juni 1990 in der Rechtssache C-213/89, Factortame u. a., Slg. 1990, I-2433, Randnr. 20). - EuGH, 19.06.1990 - C-213/89
The Queen / Secretary of State for Transport, ex parte Factortame
Auszug aus EuGH, 28.06.2001 - C-118/00
Insoweit hat der Gerichtshof entschieden, dass jede Bestimmung einer nationalen Rechtsordnung oder jede Gesetzgebungs-, Verwaltungs- oder Gerichtspraxis mit den in der Natur des Gemeinschaftsrechts liegenden Erfordernissen unvereinbar wäre, die dadurch zu einer Abschwächung der Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts führen würde, dass dem für die Anwendung dieses Rechts zuständigen Gericht die Befugnis abgesprochen wird, bereits zum Zeitpunkt dieser Anwendung alles Erforderliche zu tun, um diejenigen innerstaatlichen Rechtsvorschriften auszuschalten, die unter Umständen ein auch nur vorübergehendes Hindernis für die volle Wirksamkeit der Gemeinschaftsnormen bilden (Urteile vom 9. März 1978 in der Rechtssache 106/77, Simmenthal, Slg. 1978, 629, Randnr. 22, und vom 19. Juni 1990 in der Rechtssache C-213/89, Factortame u. a., Slg. 1990, I-2433, Randnr. 20). - EuGH, 13.07.1972 - 48/71
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 28.06.2001 - C-118/00
Dieser grundsätzliche Vorrang des Gemeinschaftsrechts verpflichtet nicht nur die Gerichte, sondern alle zuständigen Stellen des Mitgliedstaats, der Gemeinschaftsnorm volle Wirksamkeit zu verschaffen (in diesem Sinne auch Urteile vom 13. Juli 1972 in der Rechtssache 48/71, Kommission/Italien, Slg. 1972, 529, Randnr. 7, und vom 19. Januar 1993 in der Rechtssache C-101/91, Kommission/Italien, Slg. 1993, I-191, Randnr. 24). - EuGH, 19.01.1993 - C-101/91
Kommission / Italien
- EuGH, 04.05.1988 - 83/87
Viva / FNROM
- EuGH, 19.11.1991 - C-6/90
Francovich und Bonifaci / Italien
- EuGH, 01.06.1999 - C-302/97
Konle - "Niederlassungsfreiheit Freier Kapitalverkehr Artikel 52 EG-Vertrag (nach …
- EuGH, 18.01.2001 - C-150/99
Stockholm Lindöpark - "Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames …
- EuGH, 25.09.1997 - C-307/96
Baldone
- EuGH, 25.11.2010 - C-429/09
Fuß - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - …
Rn. 52 Ein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht ist jedenfalls dann hinreichend qualifiziert, wenn die einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs offenkundig verkannt worden ist (vgl. insbesondere Urteile Brasserie du pêcheur und Factortame, Randnr. 57, vom 28. Juni 2001, Larsy, C-118/00, Slg. 2001, I-5063, Randnr. 44, und Köbler, Randnr. 56). - BGH, 12.05.2011 - III ZR 59/10
Qualifizierter Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht wegen Versagung des …
Der Ermessens- bzw. Gestaltungsspielraum der nationalen Behörden bei der Umsetzung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts hängt weitgehend hiervon ab (…vgl. EuGH, Urteile vom 24. September 1998 - C-319/96 - Brinkmann I - EuZW 1998, 658 Rn. 30 f; vom 28. Juni 2001 - C-118/00 - Gervais Larsy - EuZW 2001, 477 Rn. 46 f;… vom 25. Januar 2007 - C-278/05 - Robins - EuZW 2007, 182 Rn. 73). - EuGH, 03.09.2009 - C-2/08
Fallimento Olimpiclub - Mehrwertsteuer - Vorrang des Gemeinschaftsrechts - …
Das vorlegende Gericht verweist in diesem Zusammenhang auf die Urteile vom 1. Juni 1999, Eco Swiss (C-126/97, Slg. 1999, I-3055), vom 28. Juni 2001, Larsy (C-118/00, Slg. 2001, I-5063), vom 7. Januar 2004, Wells (C-201/02, Slg. 2004, I-723), und vom 13. Januar 2004, Kühne & Heitz (C-453/00, Slg. 2004, I-837).
- Generalanwalt beim EuGH, 08.04.2003 - C-224/01
DER GERICHTSHOF HAT ERSTMALS ÜBER DIE FRAGE DER HAFTUNG EINES MITGLIEDSTAATS FÜR …
Diese Rechtsprechung wurde im Urteil Larsy(120) bestätigt, das die Gewährung einer Altersrente für einen Selbständigen durch die belgische Verwaltung betraf.Auf diese Formulierung hat der Gerichtshof immer wieder zurückgegriffen, u. a. im Urteil Brasserie du pêcheur und Factortame (Randnr. 31) und in den Urteilen vom 26. März 1996 in der Rechtssache C-392/93 (British Telecommunications, Slg. 1996, I-1631, Randnr. 38), Hedley Lomas (Randnr. 24), vom 8. Oktober 1996 in den Rechtssachen C-178/94, C-179/94 und C-188/94 bis C-190/94 (Dillenkofer u. a., Slg. 1996, I-4845, Randnr. 20), vom 17. Oktober 1996 in den Rechtssachen C-283/94, C-291/94 und C-292/94 (Denkavit u. a., Slg. 1996, I-5063, Randnr. 47), vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-127/95 (Norbrook Laboratories, Slg. 1998, I-1531, Randnr. 106), vom 24. September 1998 in der Rechtssache C-319/96 (Brinkmann, Slg. 1998, I-5255, Randnr. 24), vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-424/97 (Haim, Slg. 2000, I-5123, Randnr. 26), vom 18. Januar 2001 in der Rechtssache C-150/99 (Stockholm Lindöpark, Slg. 2001, I-493, Randnr. 36) und vom 28. Juni 2001 in der Rechtssache C-118/00 (Larsy, Slg. 2001, I-5063, Randnr. 34).
- Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2003 - C-222/02
NACH ANSICHT DER GENERALANWÄLTIN VERLEIHT KEINE DER BANKENRECHTLICHEN RICHTLINIEN …
Eine ausdrückliche Bezugnahme auf den Gestaltungsspielraum findet sich demgegenüber in den Urteilen vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-127/95 (Norbrook Laboratories, Slg. 1998, I-1531, Randnr. 109), in der Rechtssache C-140/97 (zitiert in Fußnote 31), Randnr. 51, vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-424/97 (Haim, Slg. 2000, I-5123, Randnr. 38) und vom 28. Juni 2001 in der Rechtssache C-118/00 (Larsy, Slg. 2001, I-5063, Randnr. 38). - VGH Bayern, 12.09.2018 - 22 ZB 17.960
Unionsrechtswidrigkeit von Bestimmungen des Glücksspiel-Staatsvertrags und des …
Rn. 68 1.4.6 Auch aus dem Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Juni 1990 (…Factortame u. a., C-213/89 - Slg. 1990, I-2433 Rn. 20) und vom 28. Juni 2001 (Larsy, C-118/00 - Slg. 2001, I-5063 Rn. 51) kann die Klägerin nichts zu ihren Gunsten herleiten. - Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2002 - C-112/00
Schmidberger
21: - Vgl. z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 28. Juni 2001 in der Rechtssache C-118/00 (Larsy, Slg. 2001, I-5063, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2015 - C-408/14
Wojciechowski - Ruhestandsbeamter der Europäischen Union - Ruhegehaltsanspruch - …
{FN:15} - Sie stützt sich insbesondere auf die Urteile Lustig (…C-244/97, EU:C:1998:619, Rn. 30 und 31), Larsy (C-118/00, EU:C:2001:368), Tomaszewska (…C-440/09, EU:C:2011:114, Rn. 30 und 31) sowie Bourgès-Maunoury und Heintz (…C-558/10, EU:C:2012:418, Rn. 33).{FN:29} - Die Kommission stützt sich insbesondere auf das Urteil Larsy (C-118/00, EU:C:2001:368).
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2006 - 7 B 28.05
Nachweis des Erwerbs der erforderlichen Kenntnisse im deutschen Recht als …
Ein qualifizierter Verstoß ist - was den insoweit anzulegenden (strengen) Maßstab verdeutlicht - etwa dann anzunehmen, wenn er trotz des Erlasses eines den Verstoß feststellenden Urteils des Europäischen Gerichtshofs fortgeführt wird (vgl. EuGH…, Urteil vom 5. März 1996, a.a.O., Rn. 57; Urteil vom 28. Juni 2001 - Rs. C-118/00 -, EuZW 2001, 477, Rn. 44). - OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2005 - 12 B 3.05
Klagen gegen das Dosenpfand auch in zweiter Instanz erfolglos
Ein qualifizierter Verstoß ist - was den insoweit anzulegenden (strengen) Maßstab verdeutlicht - etwa dann anzunehmen, wenn er trotz des Erlasses eines den Verstoß feststellenden EuGH-Urteils fortgeführt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 8. Oktober 1996, Rs. C-178/94 u.a., Dillenkofer, NJW 1996, 3141 ff.;… Urteil vom 5. März 1996, a.a.O., Rdn. 57; Urteil vom 28. Juni 2001, Rs. C-118/00, Larsky, Rdn. 44). - Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2003 - C-453/00
Kühne & Heitz
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2006 - C-278/05
Robins u.a. - Schutz von Arbeitnehmern bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2023 - C-122/22
Generalanwältin Capeta: Der Verstoß der Kommission gegen die Richtlinie über die …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-119/05
Lucchini - EGKS - Rückforderung einer Beihilfe, die für mit dem Gemeinsamen Markt …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2006 - C-392/04
i-21 Germany - Telekommunikationsdienste - Allgemein- und Einzelgenehmigungen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2021 - C-177/20
ˮGrossmaniaˮ - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsätze des …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2005 - C-291/03
MyTravel - Mehrwertsteuer - Artikel 26 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie - …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2002 - C-160/01
Mau
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2002 - C-416/00
Morellato
- Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2009 - C-2/08
Fallimento Olimpiclub - Mehrwertsteuer - Missbräuchliche Praxis - Vorrang des …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2008 - C-452/06
Synthon - Arzneispezialitäten - Humanarzneimittel - Genehmigung für das …
- VG Bremen, 10.01.2013 - 6 V 893/12
Besetzung des Dienstpostens des Direktors der Bremischen Bürgerschaft - …
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