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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 18.09.2001 - 9 U 91/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3109
OLG Naumburg, 18.09.2001 - 9 U 91/01 (https://dejure.org/2001,3109)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18.09.2001 - 9 U 91/01 (https://dejure.org/2001,3109)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18. September 2001 - 9 U 91/01 (https://dejure.org/2001,3109)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 296 a; ; ZPO § ... 284; ; ZPO § 540; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; ZPO § 139 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 138; ; BGB § 273; ; BGB § 670; ; BGB § 812; ; BGB § 683; ; BGB § 536 b; ; BGB § 684 S. 1; ; BGB § 539 n. F.; ; BGB § 684 S. 2; ; BGB § 683 S. 1; ; BGB § 550 S. 1; ; BGB § 566 S. 1; ; BGB § 390 S. 2; ; BGB § 818 Abs. 2; ; BGB § 685 Abs. 1; ; BGB § 138 Abs. 2; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 578 Abs. 2; ; BGB § 538 Abs. 2; ; BGB § 536 a Abs. 2; ; BGB § 547 Abs. 2 a.F.; ; BGB § 539 Abs. 1 n.F.; ; BGB § 812 Abs. 1 Alt. 1; ; BGB § 812 Abs. 1 Alt. 2; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Mieters auf Rükzahlung der geleisteten Betriebskostenvorauszahlungenc

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mietvertrag; Mietnebenkosten; Betriebskostenvorauszahlung; Nebenkostenabrechnung; Abrechnungsfrist; Zurückbehaltungsrecht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (42)

  • BGH, 08.11.1995 - XII ZR 202/94

    Wegnahmerecht des Mieters wegen Ausbaumaßnahmen; Bereicherungsanspruch des …

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2001 - 9 U 91/01
    (1) Ein gesetzlicher Aufwendungsersatzanspruch scheidet vorliegend bereits deshalb aus, weil sich der Beklagte in der Zusatzvereinbarung zu den Mietverträgen (Bl. 15 I) zur Vornahme der Aufwendungen vertraglich verpflichtet hat (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 142, 143; ZMR 1996, 122, 123;… Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., V B Rn. 409).

    (e) Da das Mietverhältnis nicht vor Ablauf der ursprünglichen Mietzeit von fünf Jahren beendet worden ist, besteht auch kein Bereicherungsanspruch, der darauf beruht, dass die Klägerin vorzeitig in den Genuss eines durch die Mieterleistungen geschaffenen höheren Ertragswertes des Mietobjekts gelangt ist (vgl. BGH, ZMR 1996, 122, 123), wozu es im Übrigen an jeglichem Vortrag fehlt.

  • BGH, 29.09.1999 - XII ZR 313/98

    Wahrung der Schriftform eines langfristigen Grundstückspachtvertrages

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2001 - 9 U 91/01
    Dies reicht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Herstellung der Einheit der Urkunde aus (vgl. BGH, NJW 1999, 1004, 1105; NJW 2000, 354, 357).
  • BGH, 10.10.1984 - VIII ZR 152/83

    Anspruch des ausgezogenen Ehegatten wegen Ausbau einer Wohnung im Hause der …

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.09.2001 - 9 U 91/01
    Im Übrigen ist der Anspruch auch insoweit nach dem Rechtsgedanken des § 685 BGB ausgeschlossen (vgl. BGH, WM 1984, 1613, 1614).
  • OLG Düsseldorf, 11.03.2008 - 24 U 152/07

    Abgrenzung einer Nebenkostenpauschale von einer Nebenkostenvorauszahlung - …

    Hinsichtlich der für die Monate Januar und Februar 2007 verlangten Nebenkostenbeträge steht der Beklagten das von ihr mit der Berufungsbegründung ausgeübte Zurückbehaltungsrecht aus § 273 BGB zu (vgl. BGH NJW 2006, 2552; OLGR Naumburg 2002, 297;… Palandt/Weidenkaff a.a.O. m.w.N.), weil der Kläger eine Abrechnung für das Jahr 2006 nicht erteilt hat.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.10.2001 - 15 W 166/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1638
OLG Hamm, 01.10.2001 - 15 W 166/01 (https://dejure.org/2001,1638)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.10.2001 - 15 W 166/01 (https://dejure.org/2001,1638)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Oktober 2001 - 15 W 166/01 (https://dejure.org/2001,1638)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 14 Abs. 1; ; WEG § 22 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    WEG § 14 Abs. 1 § 22 Abs. 1
    Duldungsanspruch des Wohnungseigentümers gegenüber dem ausländischen Lebenspartner einer deutschen Mieterin, der eine Parabolantenne auf dem Balkon installiert

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anspruch auf Parabolantenne, wenn der Lebensgefährte Ausländer ist?

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Streit um Parabolantenne

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Duldungsanspruch; Wohnungseigentümer; Ausländischer Lebenspartner; Mieter; Installation einer Parabolantenne; Balkon

Verfahrensgang

  • AG Medebach - 3 II 34/00
  • LG Arnsberg - 6 T 8/01
  • OLG Hamm, 01.10.2001 - 15 W 166/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1020
  • NZM 2002, 445
  • ZMR 2002, 538
  • FamRZ 2002, 1560 (Ls.)
  • BauR 2002, 1449 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (16)

  • BayObLG, 28.10.1994 - 2Z BR 77/94

    Zum Interesse eines im Ausland geborenen Wohnungseigentümers, der die deutsche …

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2001 - 15 W 166/01
    Damit ist aber noch nicht die Frage beantwortet, ob es sich bei der baulichen Veränderung auch um einen Nachteil im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG handelt (vgl. BayObLG NJW 1995, 337).

    Bei einem dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländer ist bei der Interessenabwägung als ein Faktor das besondere Interesse des Ausländers zu berücksichtigen, sich mittels der Programme seines Heimatlandes über das dortige Geschehen zu unterrichten und die kulturelle und sprachliche Verbindung aufrechtzuerhalten; diese Möglichkeit eröffnet in der Regel nur eine Satellitenempfangsanlage (vgl. BVerfG NJW 1995, 1665, NJW 1994, 2143; BayObLG NJW 1995, 337; OLG Stuttgart WuM 1996, 177; OLG Celle NJW-RR 1994, 977; OLG Düsseldorf NJW 1993, 1274, 1275; OLG Karlsruhe NJW 1993, 2815).

    Anders ist die Situation hingegen bei eingebürgerten Ausländern oder gebürtigen deutschen Staatsangehörigen (vgl. Senat MDR 1998, 527 ff.; BayObLG NJW 1995, 337; OLG Frankfurt NJW 1993, 2817).

  • BVerfG, 10.03.1993 - 1 BvR 1192/92

    Informationsfreiheit und Anspruch auf Parabolantenne bei Kabelanschluß

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2001 - 15 W 166/01
    Der Grundrechtsschutz des Art. 5 GG erstreckt sich auch auf die Beschaffung und Nutzung technischer Anlagen, sofern der Empfang der Information davon abhängt (BVerfG NJW 1993, 1252, 1253).

    Führt die o.a. Abwägung der Interessen zwischen der Eigentümergemeinschaft einerseits und dem Informationsinteresse des Wohnungsnutzers andererseits zu dem Ergebnis, dass dem Informationsinteresse des Wohnungsnutzers der Vorrang einzuräumen ist, so muss diesem Abwägungsergebnis auf der zivilrechtlichen Rechtsanwendungsebene Geltung verschafft werden (BVerfG NJW 1993, 1252, 1253).

  • BVerfG, 13.03.1995 - 1 BvR 1107/92

    Informationsfreiheit des Wohnungseigentümers und Anbringung einer Parabolantenne

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2001 - 15 W 166/01
    Nach der zum Mietrecht ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 90, 27, 31 ff. = NJW 1994, 1147), die durch eine Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf das Wohnungseigentumsrecht ausgedehnt worden ist (NJW 1995, 1665, 1666), hat eine fallbezogene Abwägung stattzufinden, die auch den Grundrechten des Wohnungseigentümers, der den Satellitenempfang als Kommunikationsmittel nutzen will (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG), hinreichend Rechnung tragen muß.

    Bei einem dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländer ist bei der Interessenabwägung als ein Faktor das besondere Interesse des Ausländers zu berücksichtigen, sich mittels der Programme seines Heimatlandes über das dortige Geschehen zu unterrichten und die kulturelle und sprachliche Verbindung aufrechtzuerhalten; diese Möglichkeit eröffnet in der Regel nur eine Satellitenempfangsanlage (vgl. BVerfG NJW 1995, 1665, NJW 1994, 2143; BayObLG NJW 1995, 337; OLG Stuttgart WuM 1996, 177; OLG Celle NJW-RR 1994, 977; OLG Düsseldorf NJW 1993, 1274, 1275; OLG Karlsruhe NJW 1993, 2815).

  • OLG Celle, 19.05.1994 - 4 W 350/93

    Parabolantenne als bauliche Veränderung; Anspruch auf Zustimmung der …

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2001 - 15 W 166/01
    Es gibt auch keine tragfähigen und sachgerechten Kriterien für eine Ungleichbehandlung von Mietern und Eigentümern innerhalb einer Wohnungsanlage (vgl. OLG Celle NJW-RR 1994, 977, 978).

    Bei einem dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländer ist bei der Interessenabwägung als ein Faktor das besondere Interesse des Ausländers zu berücksichtigen, sich mittels der Programme seines Heimatlandes über das dortige Geschehen zu unterrichten und die kulturelle und sprachliche Verbindung aufrechtzuerhalten; diese Möglichkeit eröffnet in der Regel nur eine Satellitenempfangsanlage (vgl. BVerfG NJW 1995, 1665, NJW 1994, 2143; BayObLG NJW 1995, 337; OLG Stuttgart WuM 1996, 177; OLG Celle NJW-RR 1994, 977; OLG Düsseldorf NJW 1993, 1274, 1275; OLG Karlsruhe NJW 1993, 2815).

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2001 - 15 W 166/01
    Umstände außerhalb des protokollierten Beschlusses dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind, z.B. weil sie sich aus dem weiteren Versammlungsprotokoll ergeben (BGH NJW 1998, 3713 = FGPrax 1999, 7).
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Analoge Rechtsanwendung

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2001 - 15 W 166/01
    Das eigentumskräftige Recht, im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs über die Art und Weise der Nutzung der Wohnung zu bestimmen, ermächtigt den Mieter grundsätzlich zur Aufnahme seines Lebenspartners in die Wohnung (vgl. BVerfGE 82, 6 = NJW 1990, 1593; NJW 2000, 2658, 2659).
  • BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92

    Parabolantenne I

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2001 - 15 W 166/01
    Nach der zum Mietrecht ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 90, 27, 31 ff. = NJW 1994, 1147), die durch eine Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf das Wohnungseigentumsrecht ausgedehnt worden ist (NJW 1995, 1665, 1666), hat eine fallbezogene Abwägung stattzufinden, die auch den Grundrechten des Wohnungseigentümers, der den Satellitenempfang als Kommunikationsmittel nutzen will (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG), hinreichend Rechnung tragen muß.
  • BVerfG, 28.03.2000 - 1 BvR 1460/99

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Einbau eines Lifts im …

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2001 - 15 W 166/01
    Das eigentumskräftige Recht, im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs über die Art und Weise der Nutzung der Wohnung zu bestimmen, ermächtigt den Mieter grundsätzlich zur Aufnahme seines Lebenspartners in die Wohnung (vgl. BVerfGE 82, 6 = NJW 1990, 1593; NJW 2000, 2658, 2659).
  • OLG Karlsruhe, 24.08.1993 - 3 REMiet 2/93

    Mietrecht; Anbringung einer Parabolantenne durch ausländischen Mieter

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2001 - 15 W 166/01
    Bei einem dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländer ist bei der Interessenabwägung als ein Faktor das besondere Interesse des Ausländers zu berücksichtigen, sich mittels der Programme seines Heimatlandes über das dortige Geschehen zu unterrichten und die kulturelle und sprachliche Verbindung aufrechtzuerhalten; diese Möglichkeit eröffnet in der Regel nur eine Satellitenempfangsanlage (vgl. BVerfG NJW 1995, 1665, NJW 1994, 2143; BayObLG NJW 1995, 337; OLG Stuttgart WuM 1996, 177; OLG Celle NJW-RR 1994, 977; OLG Düsseldorf NJW 1993, 1274, 1275; OLG Karlsruhe NJW 1993, 2815).
  • OLG Frankfurt, 07.04.1995 - 20 W 16/95

    Anfechtung des Eigentümerbeschlusses wegen Verstoßes gegen die …

    Auszug aus OLG Hamm, 01.10.2001 - 15 W 166/01
    Bei einem dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländer ist bei der Interessenabwägung als ein Faktor das besondere Interesse des Ausländers zu berücksichtigen, sich mittels der Programme seines Heimatlandes über das dortige Geschehen zu unterrichten und die kulturelle und sprachliche Verbindung aufrechtzuerhalten; diese Möglichkeit eröffnet in der Regel nur eine Satellitenempfangsanlage (vgl. BVerfG NJW 1995, 1665, NJW 1994, 2143; BayObLG NJW 1995, 337; OLG Stuttgart WuM 1996, 177; OLG Celle NJW-RR 1994, 977; OLG Düsseldorf NJW 1993, 1274, 1275; OLG Karlsruhe NJW 1993, 2815).
  • BVerfG, 09.06.1994 - 1 BvR 439/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Errichtung einer …

  • BayObLG, 21.11.1989 - BReg. 2 Z 123/89

    Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über bauliche Veränderungen nur …

  • OLG Hamm, 04.12.1992 - 15 W 324/92

    Zustimmungsbedürftigkeit der Anbringung einer Parabolantenne auf dem Dach einer …

  • OLG Frankfurt, 28.07.1993 - 20 W 44/92

    Errichtung einer Gemeinschaftsparabolantenne in einer Wohnungseigentumsanlage bei …

  • OLG Düsseldorf, 02.12.1992 - 3 Wx 159/92

    Wohnungseigentum: Duldungspflicht der Miteigentümer bei Anbringung einer …

  • OLG Düsseldorf, 12.11.1993 - 3 Wx 333/93
  • BGH, 22.01.2004 - V ZB 51/03

    Zulässigkeit und Inhaltskontrolle eines generellen Verbots für Parabolantennen in …

    Hierfür kann auch eine Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage genügen (BayObLG, WuM 2002, 443; OLG Hamm, ZWE 2002, 280, 281;… Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 14 Rdn. 33;… Niedenführ/Schulze, aaO, § 14 Rdn. 4, § 22 Rdn. 18).
  • OLG München, 06.11.2007 - 32 Wx 146/07

    Pflicht der Wohnungseigentümer zur Duldung der Anbringung einer Parabolantenne …

    Hierfür kann auch eine Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage genügen (BayObLG, WuM 2002, 443; OLG Hamm, ZWE 2002, 280/281;… Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 14 Rn. 33/34).
  • BayObLG, 23.12.2003 - 2Z BR 185/03

    Unzulässigkeit des Fortsetzungsfeststellungsantrag bei Erledigung der Hauptsache …

    Auch unter Fortgeltung des gefassten Beschlusses hat ein Wohnungseigentümer, der einen ausländischen Lebenspartner in die Wohnung aufnimmt oder seine Wohnung an Ausländer vermietet, nach den Umständen des Einzelfalls einen Anspruch auf Abänderung des entgegenstehenden früheren Beschlusses (OLG Düsseldorf ZWE 2001, 236; OLG Hamm NJW-RR 2002, 1020; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2002, 587).
  • BayObLG, 11.09.2003 - 2Z BR 152/03

    Tagesordnung der Eigentümerversammlung - Anbringung einer Parabolantenne

    Unerheblich ist hierbei im Allgemeinen auch, dass die Wohnung in Kenntnis des Eigentümerbeschlusses an ausländische Personen vermietet wurde (vgl. etwa OLG Hamm NJW-RR 2002, 1020; OLG Düsseldorf ZWE 2001, 336).
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dejure.org Übersicht OLG Hamm

Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.02.2002 - 18 U 202/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6330
OLG Köln, 28.02.2002 - 18 U 202/01 (https://dejure.org/2002,6330)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.02.2002 - 18 U 202/01 (https://dejure.org/2002,6330)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - 18 U 202/01 (https://dejure.org/2002,6330)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gutgläubiger Erwerb von Sacheinlagen

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 823 931 934
    Handels- und Gesellschaftsrecht: Gutgläubiger Erwerb an einer Sacheinlage

  • Wolters Kluwer

    Sicherungsübereignung von Inventar; Aufklärungspflichtverletzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2002, 1433
  • NZG 2003, 172
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 24.01.2002 - 18 U 59/01

    Gutgläubiger Erwerb von Sacheinlagen durch eine GmbH

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2002 - 18 U 202/01
    Die Akten 41 O 48/00 LG Aachen (=18 U 59/01 OLG Köln) haben vorgelegen und sind zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden.

    Soweit der Kläger eine Aufklärungspflichtverletzung des Beklagten darin sieht, dass dieser auf ein an dem als Sacheinlage einzubringenden Inventar bestehendes Vermieterpfandrecht nicht hingewiesen habe, bestand ein solches Vermieterpfandrecht nicht, wie sich aus der Verzichtserklärung des Vermieters vom 17.7.1995 ergibt, die im Parallelrechtsstreit - 18 U 59/01 - vorgelegt worden ist.

    Dieses Risiko hat sich hier aber gerade nicht realisiert, da die Betreibergesellschaft an dem Inventar - wie der Senat bereits mit Urteil vom 24.1.2002 in dem Parallelverfahren 18 U 59/01 entschieden hat - gutgläubig Eigentum erworben hat und damit so dastand, wie sie dagestanden hätte, wenn der Beklagte Eigentümer des Inventars gewesen wäre.

  • BGH, 13.04.1994 - II ZR 196/93

    Prüfung der Verkaufsberechtigung des Veräußerers beim Erwerb eines aus dem …

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2002 - 18 U 202/01
    Eine grob fahrlässige Unkenntnis der fehlenden Berechtigung ist aber nur dann anzunehmen, wenn der Erwerber die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und dasjenige unbeachtet gelassen hat, was im konkreten Fall sich jedem aufgedrängt hätte (vgl. BGH in NJW 94, 2022; BGH in NJW 94, 2093).
  • BGH, 21.04.1959 - VIII ZR 148/58
    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2002 - 18 U 202/01
    Bei der Annahme einer Abtretung nach § 931 BGB sind keine hohen Anforderungen zu stellen, vielmehr genügt der Ausdruck des Willens, dass die Einwirkung auf den Besitzer der Sache vom Veräußerer auf den Erwerber übergehen soll (vgl. BGH, NJW 1959, 1536 ff., ausdrücklich: Staudinger/Wiegand, BGB, 13. Bearbeitung, § 931 Rd. 21;… Erman/Michalski, BGB, 10. Aufl., § 931 Rd. 4).
  • BGH, 10.05.1994 - XI ZR 212/93

    Sorgfaltspflichten der Bank bei Hereinnahme und Veräußerung von Inhaberpapieren

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2002 - 18 U 202/01
    Eine grob fahrlässige Unkenntnis der fehlenden Berechtigung ist aber nur dann anzunehmen, wenn der Erwerber die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und dasjenige unbeachtet gelassen hat, was im konkreten Fall sich jedem aufgedrängt hätte (vgl. BGH in NJW 94, 2022; BGH in NJW 94, 2093).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.03.2002 - 20 W 95/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5065
OLG Frankfurt, 26.03.2002 - 20 W 95/02 (https://dejure.org/2002,5065)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.03.2002 - 20 W 95/02 (https://dejure.org/2002,5065)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. März 2002 - 20 W 95/02 (https://dejure.org/2002,5065)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Rechtsbeschwerde bei Kostenfestsetzung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Zulassung durch das Beschwerdegericht; Rechtsmittelbeschränkung

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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.10.1960 - VII ZB 14/60

    Kostenfestsetzung nach § 13a Abs. 2 FGG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.03.2002 - 20 W 95/02
    Die Unzulässigkeit der weiteren Beschwerde beruhte darauf, dass § 13 a Abs. 3 FGG für die Kostenfestsetzung die §§ 103 bis 107 ZPO für entsprechend anwendbar erklärt und insoweit auch der § 568 III ZPO (a. F.) sinngemäß für anwendbar erklärt worden ist (BGHZ 33, 205 ff).
  • BayObLG, 04.01.1999 - 3Z BR 267/98

    Rechtsmittel gegen die Kostenfestsetzung im landgerichtlichen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.03.2002 - 20 W 95/02
    Über die Erstattungsfähigkeit von Kosten wird im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit im Kostenfestsetzungsverfahren entschieden (Bay-ObLG, FGPrax 1999, 77 ff).
  • BGH, 30.09.2004 - V ZB 16/04

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über eine sofortige weitere …

    Zwar verweist § 13a Abs. 3 FGG auch auf die Regelungen zur Statthaftigkeit von Rechtsmitteln gegen gerichtliche Entscheidungen (vgl. Senat, Beschl. v. 11. März 2004, V ZB 63/03, NJW-RR 2004, 1077 für § 14 FGG), so daß das Zulassungserfordernis nach § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zu beachten ist (BayObLGZ 2002, 274, 277; BayObLG, NJW-RR 2004, 72; OLG Frankfurt a.M., OLG-Report 2002, 297;… Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 45 Rdn. 74;… Keidel/Zimmermann, aaO, § 13a, Rdn. 68a; Demharter, NZM 2002, 233, 235 f.; ders., Rpfleger 2004, 439).
  • OLG Frankfurt, 19.02.2007 - 20 W 5/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulassungserfordernis für sofortige weitere …

    Der Senat hat sich dem bereits seit langem angeschlossen (JurBüro 2002, 656; ZWE 2006, 504).

    Bei der Kostenfestsetzung in Wohnungseigentumssachen ergibt sich die Pflicht, Gerichtskosten zu tragen, im (weiteren) Beschwerdeverfahren aus § 131 Abs. 1 KostO und nicht aus § 47 WEG (BayObLG WE 1996, 79; BGH WM 2006, 276; NJW 2004, 3412; Senat JurBüro 2002, 656; Beschluss vom 29.01.2007, 20 W 11/07;… Staudinger/Wenzel, a.a.O., § 47 WEG Rz. 36).

  • OLG Frankfurt, 26.02.2004 - 20 W 416/02

    Wohnungseigentum: Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen eines Sondereigentümers …

    Bei der dem Beschluss des Senats vom 26.03.2002 im Verfahren 20 W 95/02 zugrunde liegenden Entscheidung handelte es sich nicht ­ wie hier - um eine (End-)Entscheidung des Beschwerdegerichts im Wohnungseigentumsverfahren, sondern um eine Beschwerdeentscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren in einer Nachlasssache; bei der Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen der weiteren Beschwerde hatte der Senat dort die Verweisung in § 13a Abs. 2 FGG auf die Vorschriften der Zivilprozessordnung zu berücksichtigen.
  • OLG Hamm, 16.10.2004 - 23 W 180/03

    Weitere Beschwerde gegen Kostenfeststellungsbeschluss in FGG -Sachen- …

    Hieraus hat die bisher vorliegende obergerichtliche Rechtsprechung gefolgert, dass nunmehr das Rechtsmittel der weiteren Beschwerde gegen Kostenbeschwerdebeschlüsse in FGG-Verfahren eröffnet worden ist ( vgl. OLG Frankfurt/Main JurBüro 2002, 656; BayObLG Rpfleger 2003, 43).
  • OLG Hamm, 18.12.2003 - 23 W 313/03

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren sofortigen Beschwerde gegen …

    Rn. 6 Diese Grundsätze sind auch auf die Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden allerdings mit der Besonderheit, dass für die Entscheidung der weiteren Beschwerde wegen des besonderen Instanzenzuges in FGG-Verfahren das zuständige Oberlandesgericht und nicht der BGH berufen ist (vgl. OLG Frankfurt/Main JurBüro 2002, 656; BayObLG NJW 2002, 3262).
  • BayObLG, 13.06.2003 - 3Z BR 102/03

    Kostenfestsetzungsverfahren und Beschwerde in WEG -Sachen

    Nach § 13a Abs. 3 FGG, §§ 104 Abs. 3, 574 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 ZPO ist die Entscheidung des Beschwerdegerichts im Kostenfestsetzungsverfahren mit der weiteren Beschwerde nur dann anfechtbar, wenn sie vom Beschwerdegericht zugelassen ist (vgl. BayObLGZ 2002, 274; OLG Frankfurt/Main JurBüro 2002, 656).
  • OLG Hamm, 18.12.2003 - 23 W 13/03

    Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss in einer …

    Rn. 6 Diese Grundsätze sind auch auf die Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden allerdings mit der Besonderheit, dass für die Entscheidung der weiteren Beschwerde wegen des besonderen Instanzenzuges in FGG-Verfahren das zuständige Oberlandesgericht und nicht der BGH berufen ist (vgl. OLG Frankfurt/Main JurBüro 2002, 656; BayObLG NJW 2002, 3262).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.03.2002 - 4 UF 9/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4765
OLG Köln, 18.03.2002 - 4 UF 9/02 (https://dejure.org/2002,4765)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.03.2002 - 4 UF 9/02 (https://dejure.org/2002,4765)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. März 2002 - 4 UF 9/02 (https://dejure.org/2002,4765)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 1361 1579 Nr. 7
    Familienrecht; Verwirkung von Unterhaltsansprüchen

  • rechtsportal.de
  • Wolters Kluwer

    Verwirkung eines Trennungsunterhaltsanspruchs; Zahlung von monatlichem Trennungsunterhalt; Voraussetzungen eines böswilligen Verlassen im Sinne eines "Im-Stich-lassens"

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1628 (Ls.)
 
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