Rechtsprechung
| EuG, 07.07.2011 - T-208/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke TRUEWHITE - Absolute Eintragungshindernisse - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 - Beschreibende Marke
- Europäischer Gerichtshof
Cree / HABM (TRUEWHITE)
Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke TRUEWHITE - Absolute Eintragungshindernisse - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 - Beschreibende Marke
- EU-Kommission
Cree, Inc. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gemeinschaftsmarke; Anmeldung einer Gemeinschaftswortmarke [TRUEWHITE]; Absolutes Eintragungshindernis infolge lediglich beschreibenden Charakters; Cree Inc. gegen HABM
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Gemeinschaftsmarke: Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke TRUEWHITE
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Cree / HABM (TRUEWHITE)
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Cree / HABM (TRUEWHITE)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anmeldung einer Gemeinschaftswortmarke (hier: TRUEWHITE); Absolutes Eintragungshindernis infolge lediglich beschreibenden Charakters; Cree Inc. gegen HABM
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- EuG, 07.07.2011 - T-208/10
- EuG, 17.11.2011 - T-208/10
Wird zitiert von ... (68) Zitiert selbst (14)
- EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus EuG, 07.07.2011 - T-208/10
Ein solcher Charakter muss auch für die Neuschöpfung oder das Wort selbst festgestellt werden (Urteile des Gerichts vom 12. Januar 2005, Wieland-Werke/HABM [SnTEM, SnPUR, SnMIX], T-367/02 bis T-369/02, Slg. 2005, II-47, Randnr. 31, und vom 22. Juni 2005, Metso Paper Automation/HABM [PAPERLAB], T-19/04, Slg. 2005, II-2383, Randnr. 26; vgl. entsprechend auch Urteile des Gerichtshofs vom 12. Februar 2004, Koninklijke KPN Nederland, C-363/99, Slg. 2004, I-1619, Randnr. 96, und Campina Melkunie, C-265/00, Slg. 2004, I-1699, Randnr. 37). - EuGH, 12.02.2004 - C-265/00
Campina Melkunie
Auszug aus EuG, 07.07.2011 - T-208/10
Ein solcher Charakter muss auch für die Neuschöpfung oder das Wort selbst festgestellt werden (Urteile des Gerichts vom 12. Januar 2005, Wieland-Werke/HABM [SnTEM, SnPUR, SnMIX], T-367/02 bis T-369/02, Slg. 2005, II-47, Randnr. 31, und vom 22. Juni 2005, Metso Paper Automation/HABM [PAPERLAB], T-19/04, Slg. 2005, II-2383, Randnr. 26; vgl. entsprechend auch Urteile des Gerichtshofs vom 12. Februar 2004, Koninklijke KPN Nederland, C-363/99, Slg. 2004, I-1619, Randnr. 96, und Campina Melkunie, C-265/00, Slg. 2004, I-1699, Randnr. 37). - EuGH, 23.10.2003 - C-191/01
EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN …
Auszug aus EuG, 07.07.2011 - T-208/10
Diese Bestimmung verfolgt damit das im allgemeinen Interesse liegende Ziel, dass solche Zeichen oder Angaben von jedermann frei verwendet werden können (Urteil des Gerichtshofs vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, Slg. 2003, I-12447, Randnr. 31; Urteile des Gerichts vom 27. Februar 2002, Ellos/HABM [ELLOS], T-219/00, Slg. 2002, II-753, Randnr. 27, vom 27. November 2003, Quick/HABM [Quick], T-348/02, Slg. 2003, II-5071, Randnr. 27, und vom 7. Juni 2005, Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft/HABM [MunichFinancialServices], T-316/03, Slg. 2005, II-1951, Randnr. 25).
- EuGH, 19.09.2002 - C-104/00
DKV / HABM - "Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - …
Auszug aus EuG, 07.07.2011 - T-208/10
Rn. 24 Weiter ist darauf hinzuweisen, dass das Gericht in Randnr. 26 seines Urteils vom 12. Januar 2000, DKV/OHMI (COMPANYLINE) (T-19/99, Slg. 2002, II-1), zum einen festgestellt hat, dass die Verbindung der Begriffe "company" und "line" ohne jede graphische oder inhaltliche Änderung keinerlei zusätzliches Merkmal aufweist, das das Zeichen in seiner Gesamtheit geeignet erscheinen ließe, die Dienstleistungen der Klägerin von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden, und zum anderen, dass der Umstand, dass das Zeichen COMPANYLINE - zusammen oder getrennt geschrieben - nicht in Wörterbüchern aufgeführt ist, an dieser Beurteilung nichts ändert (bestätigt in Randnr. 23 des Urteils des Gerichtshofs vom 19. September 2002, DKV/HABM, C-104/00 P, Slg. 2002, I-7561). - EuG, 22.06.2005 - T-19/04
Metso Paper Automation / HABM (PAPERLAB) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke …
Auszug aus EuG, 07.07.2011 - T-208/10
Ein solcher Charakter muss auch für die Neuschöpfung oder das Wort selbst festgestellt werden (Urteile des Gerichts vom 12. Januar 2005, Wieland-Werke/HABM [SnTEM, SnPUR, SnMIX], T-367/02 bis T-369/02, Slg. 2005, II-47, Randnr. 31, und vom 22. Juni 2005, Metso Paper Automation/HABM [PAPERLAB], T-19/04, Slg. 2005, II-2383, Randnr. 26; vgl. entsprechend auch Urteile des Gerichtshofs vom 12. Februar 2004, Koninklijke KPN Nederland, C-363/99, Slg. 2004, I-1619, Randnr. 96, und Campina Melkunie, C-265/00, Slg. 2004, I-1699, Randnr. 37). - EuG, 09.07.2008 - T-304/06
Reber / OHMI - Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli (Mozart) - Gemeinschaftsmarke - …
Auszug aus EuG, 07.07.2011 - T-208/10
Würde in einem solchen Fall das fragliche Zeichen für die genannte Kategorie als Gemeinschaftsmarke eingetragen, wäre sein Inhaber nämlich durch nichts gehindert, es auch für die Waren oder Dienstleistungen dieser Kategorie zu verwenden, für die es beschreibend ist (vgl. Urteil des Gerichts vom 9. Juli 2008, Reber/HABM - Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli [Mozart], T-304/06, Slg. 2008, II-1927, Randnr. 92 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 27.02.2002 - T-219/00
Ellos / HABM (ELLOS)
Auszug aus EuG, 07.07.2011 - T-208/10
Diese Bestimmung verfolgt damit das im allgemeinen Interesse liegende Ziel, dass solche Zeichen oder Angaben von jedermann frei verwendet werden können (Urteil des Gerichtshofs vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, Slg. 2003, I-12447, Randnr. 31; Urteile des Gerichts vom 27. Februar 2002, Ellos/HABM [ELLOS], T-219/00, Slg. 2002, II-753, Randnr. 27, vom 27. November 2003, Quick/HABM [Quick], T-348/02, Slg. 2003, II-5071, Randnr. 27, und vom 7. Juni 2005, Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft/HABM [MunichFinancialServices], T-316/03, Slg. 2005, II-1951, Randnr. 25). - EuG, 12.01.2000 - T-19/99
DKV / OHMI (COMPANYLINE)
Auszug aus EuG, 07.07.2011 - T-208/10
Rn. 24 Weiter ist darauf hinzuweisen, dass das Gericht in Randnr. 26 seines Urteils vom 12. Januar 2000, DKV/OHMI (COMPANYLINE) (T-19/99, Slg. 2002, II-1), zum einen festgestellt hat, dass die Verbindung der Begriffe "company" und "line" ohne jede graphische oder inhaltliche Änderung keinerlei zusätzliches Merkmal aufweist, das das Zeichen in seiner Gesamtheit geeignet erscheinen ließe, die Dienstleistungen der Klägerin von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden, und zum anderen, dass der Umstand, dass das Zeichen COMPANYLINE - zusammen oder getrennt geschrieben - nicht in Wörterbüchern aufgeführt ist, an dieser Beurteilung nichts ändert (bestätigt in Randnr. 23 des Urteils des Gerichtshofs vom 19. September 2002, DKV/HABM, C-104/00 P, Slg. 2002, I-7561). - EuG, 10.10.2006 - T-302/03
PTV / HABM (map&guide); - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der …
Auszug aus EuG, 07.07.2011 - T-208/10
Wie das HABM zu Recht geltend macht, handelt es sich darüber hinaus bei den angesprochenen Verkehrskreisen, im Hinblick auf die das absolute Eintragungshindernis zu beurteilen ist, gemäß Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009 um den englischsprachigen Durchschnittsverbraucher, da das fragliche Zeichen aus Elementen der englischen Sprache zusammengesetzt ist (Urteil des Gerichts vom 10. Oktober 2006, PTV/HABM [map&guide], T-302/03, Slg. 2006, II-4039, Randnr. 42). - EuG, 27.11.2003 - T-348/02
Quick / OHMI (Quick)
Auszug aus EuG, 07.07.2011 - T-208/10
Diese Bestimmung verfolgt damit das im allgemeinen Interesse liegende Ziel, dass solche Zeichen oder Angaben von jedermann frei verwendet werden können (Urteil des Gerichtshofs vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, Slg. 2003, I-12447, Randnr. 31; Urteile des Gerichts vom 27. Februar 2002, Ellos/HABM [ELLOS], T-219/00, Slg. 2002, II-753, Randnr. 27, vom 27. November 2003, Quick/HABM [Quick], T-348/02, Slg. 2003, II-5071, Randnr. 27, und vom 7. Juni 2005, Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft/HABM [MunichFinancialServices], T-316/03, Slg. 2005, II-1951, Randnr. 25). - EuG, 07.06.2005 - T-316/03
Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft / OHMI (MunichFinancialServices) - …
- EuG, 12.06.2007 - T-339/05
MacLean-Fogg / HABM (LOKTHREAD)
- EuG, 12.01.2005 - T-367/02
Wieland-Werke / HABM (SnMIX)
- EuG, 10.01.2002 - T-80/97
Starway / Rat - Kostenfestsetzung
- EuG, 27.02.2015 - T-106/14
Universal Utility International / HABM (Greenworld) - Gemeinschaftsmarke - …
Diese Vorschrift verfolgt somit das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass solche Zeichen oder Angaben von allen frei verwendet werden können (…Urteile vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, Slg, EU:C:2003:579, Rn. 31…, vom 27. Februar 2002, Ellos/HABM [ELLOS], T-219/00, Slg, EU:T:2002:44, Rn. 27, und vom 7. Juli 2011, Cree/HABM [TRUEWHITE], T-208/10, EU:T:2011:340, Rn. 12).Rn. 15 Außerdem werden Zeichen oder Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung von Merkmalen der Ware oder Dienstleistung dienen können, für die die Eintragung beantragt wird, gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, die darin besteht, die betriebliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, damit zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (Urteile HABM/Wrigley, oben in Rn. 14 angeführt, EU:C:2003:579, Rn. 30, und TRUEWHITE, oben in Rn. 14 angeführt, EU:T:2011:340, Rn. 13).
Rn. 16 Folglich fällt ein Zeichen nur dann unter das in dieser Bestimmung aufgestellte Verbot, wenn es zu den fraglichen Waren oder Dienstleistungen einen hinreichend direkten und konkreten Bezug aufweist, der es den betroffenen Verkehrskreisen ermöglicht, unmittelbar und ohne weitere Überlegung eine Beschreibung der in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale zu erkennen (vgl. Urteil TRUEWHITE, oben in Rn. 14 angeführt, EU:T:2011:340, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Ein solcher Charakter muss auch für die Neuschöpfung oder das Wort selbst festgestellt werden (Urteile vom 12. Januar 2005, Wieland-Werke/HABM [SnTEM], T-367/02 bis T-369/02, Slg, EU:T:2005:3, Rn. 31, und TRUEWHITE, oben in Rn. 14 angeführt, EU:T:2011:340, Rn. 15;… vgl. auch entsprechend Urteile vom 12. Februar 2004, Koninklijke KPN Nederland, C-363/99, Slg, EU:C:2004:86, Rn. 96, und Campina Melkunie, C-265/00, Slg, EU:C:2004:87, Rn. 37).
Insoweit ist auch die Analyse des fraglichen Ausdrucks anhand der maßgeblichen lexikalischen und grammatikalischen Regeln von Bedeutung (vgl. Urteil TRUEWHITE, oben in Rn. 14 angeführt, EU:T:2011:340, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 19 Ob ein Zeichen beschreibend ist, kann ferner nur im Hinblick auf seine Wahrnehmung durch die maßgeblichen Verkehrskreise und in Bezug auf die betroffenen Waren und Dienstleistungen beurteilt werden (Urteile vom 27. Februar 2002, Eurocool Logistik/HABM [EUROCOOL], T-34/00, Slg, EU:T:2002:41, Rn. 38, und TRUEWHITE, oben in Rn. 14 angeführt, EU:T:2011:340, Rn. 17).
Rn. 22 Demzufolge ist gemäß Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009 das Publikum, auf das für die Beurteilung des absoluten Eintragungshindernisses abzustellen ist, ein englischsprachiges Publikum, da sich das fragliche Wortzeichen aus Bestandteilen zusammensetzt, die aus dem Englischen kommen (vgl. Urteil TRUEWHITE, oben in Rn. 14 angeführt, EU:T:2011:340, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 23 Daher ist für die Anwendung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 auf der Grundlage einer bestimmten Bedeutung des fraglichen Wortzeichens zu prüfen, ob aus der Sicht der angesprochenen Verkehrskreise ein hinreichend direkter und konkreter Zusammenhang zwischen dem Zeichen Greenworld und den Waren und Dienstleistungen besteht, für die die Eintragung beantragt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. November 2003, HERON Robotunits/HABM [ROBOTUNITS], T-222/02, Slg, EU:T:2003:315, Rn. 38, und TRUEWHITE, oben in Rn. 14 angeführt, EU:T:2011:340, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 04.06.2015 - T-140/14
Bora Creations / HABM (gel nails at home) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der …
Diese Bestimmung verfolgt damit das im allgemeinen Interesse liegende Ziel, dass solche Zeichen oder Angaben von jedermann frei verwendet werden können (…Urteile vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, Slg, EU:C:2003:579, Rn. 31…, vom 27. Februar 2002, Ellos/HABM [ELLOS], T-219/00, Slg, EU:T:2002:44, Rn. 27, und vom 7. Juli 2011, Cree/HABM [TRUEWHITE], T-208/10, EU:T:2011:340, Rn. 12).Rn. 13 Außerdem werden Zeichen oder Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung von Merkmalen der Ware oder Dienstleistung dienen können, für die die Eintragung beantragt wird, gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, die darin besteht, die betriebliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, so zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (Urteile HABM/Wrigley, oben in Rn. 12 angeführt, EU:C:2003:579, Rn. 30, und TRUEWHITE, oben in Rn. 12 angeführt, EU:T:2011:340, Rn. 13).
Rn. 14 Demnach fällt ein Zeichen nur dann unter das in der genannten Vorschrift vorgesehene Verbot, wenn es einen hinreichend direkten und konkreten Zusammenhang mit den in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen aufweist, der es den betreffenden Verkehrskreisen ermöglicht, unmittelbar und ohne weitere Überlegung eine Beschreibung der fraglichen Waren oder Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale wahrzunehmen (vgl. Urteil TRUEWHITE, oben in Rn. 12 angeführt, EU:T:2011:340, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Ein solcher Charakter muss auch für die Neuschöpfung oder das Wort selbst festgestellt werden (Urteile vom 12. Januar 2005, Wieland-Werke/HABM [SnTEM, SnPUR, SnMIX], T-367/02 bis T-369/02, Slg, EU:T:2005:3, Rn. 31, und TRUEWHITE, oben in Rn. 12 angeführt, EU:T:2011:340, Rn. 15;… vgl. entsprechend auch Urteile vom 12. Februar 2004, Koninklijke KPN Nederland, C-363/99, Slg, EU:C:2004:86, Rn. 96, und Campina Melkunie, C-265/00, Slg, EU:C:2004:87, Rn. 37).
Insoweit ist auch die Analyse des fraglichen Ausdrucks anhand der maßgeblichen lexikalischen und grammatikalischen Regeln von Bedeutung (vgl. Urteil TRUEWHITE, oben in Rn. 12 angeführt, EU:T:2011:340, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 17 Außerdem lässt sich der beschreibende Charakter eines Zeichens nur im Hinblick auf seine Wahrnehmung durch die maßgeblichen Verkehrskreise und in Bezug auf die betroffenen Waren oder Dienstleistungen beurteilen (Urteile vom 27. Februar 2002, Eurocool Logistik/HABM [EUROCOOL], T-34/00, Slg, EU:T:2002:41, Rn. 38, und TRUEWHITE, oben in Rn. 12 angeführt, EU:T:2011:340, Rn. 17).
Gemäß Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009 ist das absolute Eintragungshindernis also im Hinblick auf das englischsprachige Publikum zu beurteilen, da sich das fragliche Zeichen aus Wortelementen der englischen Sprache zusammensetzt (vgl. in diesem Sinne Urteil TRUEWHITE, oben in Rn. 12 angeführt, EU:T:2011:340, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 20 Für die Anwendung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 ist somit auf der Grundlage einer bestimmten Bedeutung des fraglichen Zeichens zu prüfen, ob aus der Sicht der maßgeblichen Verkehrskreise ein hinreichend direkter und konkreter Zusammenhang zwischen dem Zeichen gel nails at home und den streitigen Waren besteht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. November 2003, HERON Robotunits/HABM [ROBOTUNITS], T-222/02, Slg, EU:T:2003:315, Rn. 38, und TRUEWHITE, oben in Rn. 12 angeführt, EU:T:2011:340, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 16.02.2017 - T-517/15
Gruppe Nymphenburg Consult / EUIPO (Limbic® Sales) - Unionsmarke - Anmeldung …
Diese Bestimmung verfolgt damit das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass solche Zeichen oder Angaben von jedermann frei verwendet werden können (…Urteile vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 31…, vom 27. Februar 2002, Ellos/HABM [ELLOS], T-219/00, EU:T:2002:44, Rn. 27, und vom 7. Juli 2011, Cree/HABM [TRUEWHITE], T-208/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:340, Rn. 12).Rn. 18 Außerdem werden Zeichen oder Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung von Merkmalen der Ware oder Dienstleistung dienen können, für die die Eintragung beantragt wird, gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, die darin besteht, die betriebliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, so zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (…Urteile vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 30, und vom 7. Juli 2011, TRUEWHITE, T-208/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:340, Rn. 13).
Ein solcher Charakter muss auch für die Neuschöpfung oder das Wort selbst festgestellt werden (…Urteile vom 12. Januar 2005, Wieland-Werke/HABM [SnTEM, SnPUR, SnMIX], T-367/02 bis T-369/02, EU:T:2005:3, Rn. 31, und vom 7. Juli 2011, TRUEWHITE, T-208/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:340, Rn. 15;… vgl. auch entsprechend Urteile vom 12. Februar 2004, Koninklijke KPN Nederland, C-363/99, EU:C:2004:86, Rn. 96, …und vom 12. Februar 2004, Campina Melkunie, C-265/00, EU:C:2004:87, Rn. 37).
Insoweit ist auch die Analyse des fraglichen Ausdrucks anhand der maßgeblichen lexikalischen und grammatikalischen Regeln von Bedeutung (vgl. Urteil vom 7. Juli 2011, TRUEWHITE, T-208/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:340, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 22 Außerdem lässt sich der beschreibende Charakter eines Zeichens nur im Hinblick auf seine Wahrnehmung durch die betreffenden Verkehrskreise und in Bezug auf die betroffenen Waren oder Dienstleistungen beurteilen (…Urteile vom 27. Februar 2002, Eurocool Logistik/HABM [EUROCOOL], T-34/00, EU:T:2002:41, Rn. 38, und vom 7. Juli 2011, TRUEWHITE, T-208/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:340, Rn. 17).
Folglich fällt ein Zeichen nur dann unter das in dieser Vorschrift vorgesehene Verbot, wenn es einen hinreichend direkten und konkreten Zusammenhang mit den in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen aufweist, der es den betreffenden Verkehrskreisen ermöglicht, unmittelbar und ohne weitere Überlegung eine Beschreibung der fraglichen Waren oder Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale wahrzunehmen (vgl. Urteil vom 7. Juli 2011, TRUEWHITE, T-208/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:340, Rn. 12 und 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 17.05.2017 - T-355/16
adp Gauselmann/ EUIPO (MULTI FRUITS) - Unionsmarke - Anmeldung der …
Diese Bestimmung verfolgt damit das im allgemeinen Interesse liegende Ziel, dass solche Zeichen oder Angaben von jedermann frei verwendet werden können (…Urteile vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 31…, vom 27. Februar 2002, Ellos/HABM [ELLOS], T-219/00, EU:T:2002:44, Rn. 27, und vom 7. Juli 2011, Cree/HABM [TRUEWHITE], T-208/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:340, Rn. 12).Rn. 20 Außerdem werden Zeichen oder Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung von Merkmalen der Ware oder Dienstleistung dienen können, für die die Eintragung beantragt wird, gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, die darin besteht, die betriebliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, so zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (…Urteile vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 30, und vom 7. Juli 2011, TRUEWHITE, T-208/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:340, Rn. 13).
Rn. 21 Demnach fällt ein Zeichen nur dann unter das in dieser Bestimmung aufgestellte Verbot, wenn es einen hinreichend direkten und konkreten Zusammenhang mit den in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen aufweist, der es den betroffenen Verkehrskreisen ermöglicht, unmittelbar und ohne weitere Überlegung eine Beschreibung der fraglichen Waren oder Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale wahrzunehmen (vgl. Urteil vom 7. Juli 2011, TRUEWHITE, T-208/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:340, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Ein solcher Charakter muss auch für die Neuschöpfung oder das Wort selbst festgestellt werden (…Urteile vom 12. Januar 2005, Wieland-Werke/HABM [SnTEM, SnPUR, SnMIX], T-367/02 bis T-369/02, EU:T:2005:3, Rn. 31, und vom 7. Juli 2011, TRUEWHITE, T-208/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:340, Rn. 5;… vgl. auch entsprechend, Urteile vom 12. Februar 2004, Koninklijke KPN Nederland, C-363/99, EU:C:2004:86, Rn. 96, …und vom 12. Februar 2004, Campina Melkunie, C-265/00, EU:C:2004:87, Rn. 37).
Insoweit ist auch die Analyse des fraglichen Ausdrucks anhand der maßgeblichen lexikalischen und grammatikalischen Regeln von Bedeutung (vgl. Urteil vom 7. Juli 2011, TRUEWHITE, T-208/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:340, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 24 Ob ein Zeichen beschreibend ist, lässt sich ferner nur im Hinblick auf seine Wahrnehmung durch die angesprochenen Verkehrskreise und in Bezug auf die betroffenen Waren oder Dienstleistungen beurteilen (…Urteile vom 27. Februar 2002, Eurocool Logistik/HABM [EUROCOOL], T-34/00, EU:T:2002:41, Rn. 38, und vom 7. Juli 2011, TRUEWHITE, T-208/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:340, Rn. 17).
- EuG, 16.02.2017 - T-513/15
Gruppe Nymphenburg Consult / EUIPO (Limbic® Map) - Unionsmarke - Anmeldung …
Diese Bestimmung verfolgt damit das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass solche Zeichen oder Angaben von jedermann frei verwendet werden können (…Urteile vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 31…, vom 27. Februar 2002, Ellos/HABM [ELLOS], T-219/00, EU:T:2002:44, Rn. 27, und vom 7. Juli 2011, Cree/HABM [TRUEWHITE], T-208/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:340, Rn. 12).Rn. 18 Außerdem werden Zeichen oder Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung von Merkmalen der Ware oder Dienstleistung dienen können, für die die Eintragung beantragt wird, gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, die darin besteht, die betriebliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, so zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (…Urteile vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 30, und vom 7. Juli 2011, TRUEWHITE, T-208/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:340, Rn. 13).
Ein solcher Charakter muss auch für die Neuschöpfung oder das Wort selbst festgestellt werden (…Urteile vom 12. Januar 2005, Wieland-Werke/HABM [SnTEM, SnPUR, SnMIX], T-367/02 bis T-369/02, EU:T:2005:3, Rn. 31, und vom 7. Juli 2011, TRUEWHITE, T-208/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:340, Rn. 15;… vgl. auch entsprechend Urteile vom 12. Februar 2004, Koninklijke KPN Nederland, C-363/99, EU:C:2004:86, Rn. 96, …und vom 12. Februar 2004, Campina Melkunie, C-265/00, EU:C:2004:87, Rn. 37).
Insoweit ist auch die Analyse des fraglichen Ausdrucks anhand der maßgeblichen lexikalischen und grammatikalischen Regeln von Bedeutung (vgl. Urteil vom 7. Juli 2011, TRUEWHITE, T-208/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:340, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 22 Außerdem lässt sich der beschreibende Charakter eines Zeichens nur im Hinblick auf seine Wahrnehmung durch die betreffenden Verkehrskreise und in Bezug auf die betroffenen Waren oder Dienstleistungen beurteilen (…Urteile vom 27. Februar 2002, Eurocool Logistik/HABM [EUROCOOL], T-34/00, EU:T:2002:41, Rn. 38, und vom 7. Juli 2011, TRUEWHITE, T-208/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:340, Rn. 17).
Folglich fällt ein Zeichen nur dann unter das in dieser Vorschrift vorgesehene Verbot, wenn es einen hinreichend direkten und konkreten Zusammenhang mit den in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen aufweist, der es den betreffenden Verkehrskreisen ermöglicht, unmittelbar und ohne weitere Überlegung eine Beschreibung der fraglichen Waren oder Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale wahrzunehmen (vgl. Urteil vom 7. Juli 2011, TRUEWHITE, T-208/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:340, Rn. 12 und 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 02.12.2015 - T-529/14
adp Gauselmann / HABM (Multi Win) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der …
Diese Vorschrift verfolgt somit das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass solche Zeichen oder Angaben von allen frei verwendet werden können (…Urteile vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, Slg, EU:C:2003:579, Rn. 31…, vom 27. Februar 2002, Ellos/HABM [ELLOS], T-219/00, Slg, EU:T:2002:44, Rn. 27, und vom 7. Juli 2011, Cree/HABM [TRUEWHITE], T-208/10, EU:T:2011:340, Rn. 12).Rn. 18 Außerdem werden Zeichen oder Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung von Merkmalen der Ware oder Dienstleistung dienen können, für die die Eintragung beantragt wird, gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, die darin besteht, die betriebliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, damit zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (Urteile HABM/Wrigley, oben in Rn. 17 angeführt, EU:C:2003:579, Rn. 30, und TRUEWHITE, oben in Rn. 17 angeführt, EU:T:2011:340, Rn. 13).
Rn. 19 Folglich fällt ein Zeichen unter das in dieser Bestimmung aufgestellte Verbot, wenn es zu den fraglichen Waren oder Dienstleistungen einen hinreichend direkten und konkreten Bezug aufweist, der es den betroffenen Verkehrskreisen ermöglicht, unmittelbar und ohne weitere Überlegung eine Beschreibung der in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale zu erkennen (vgl. Urteil TRUEWHITE, oben in Rn. 17 angeführt, EU:T:2011:340, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Ein solcher Charakter muss auch für die Neuschöpfung oder das Wort selbst festgestellt werden (Urteile vom 12. Januar 2005, Wieland-Werke/HABM [SnTEM, SnPUR, SnMIX], T-367/02 bis T-369/02, Slg, EU:T:2005:3, Rn. 31, und TRUEWHITE, oben in Rn. 17 angeführt, EU:T:2011:340, Rn. 15;… vgl. auch entsprechend Urteile vom 12. Februar 2004, Koninklijke KPN Nederland, C-363/99, Slg, EU:C:2004:86, Rn. 96, und Campina Melkunie, C-265/00, Slg, EU:C:2004:87, Rn. 37).
Insoweit ist auch die Analyse des fraglichen Ausdrucks anhand der maßgeblichen lexikalischen und grammatikalischen Regeln von Bedeutung (vgl. Urteil TRUEWHITE, oben in Rn. 17 angeführt, EU:T:2011:340, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 22 Ob ein Zeichen beschreibend ist, kann ferner nur im Hinblick auf seine Wahrnehmung durch die maßgeblichen Verkehrskreise und in Bezug auf die betroffenen Waren und Dienstleistungen beurteilt werden (Urteile vom 27. Februar 2002, Eurocool Logistik/HABM [EUROCOOL], T-34/00, Slg, EU:T:2002:41, Rn. 38, und TRUEWHITE, oben in Rn. 17 angeführt, EU:T:2011:340, Rn. 17).
- EuG, 16.02.2017 - T-516/15
Gruppe Nymphenburg Consult / EUIPO (Limbic® Types) - Unionsmarke - Anmeldung …
Diese Bestimmung verfolgt damit das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass solche Zeichen oder Angaben von jedermann frei verwendet werden können (…Urteile vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 31…, vom 27. Februar 2002, Ellos/HABM [ELLOS], T-219/00, EU:T:2002:44, Rn. 27, und vom 7. Juli 2011, Cree/HABM [TRUEWHITE], T-208/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:340, Rn. 12).Rn. 18 Außerdem werden Zeichen oder Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung von Merkmalen der Ware oder Dienstleistung dienen können, für die die Eintragung beantragt wird, gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, die darin besteht, die betriebliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, so zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (…Urteile vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 30, und vom 7. Juli 2011, TRUEWHITE, T-208/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:340, Rn. 13).
Ein solcher Charakter muss auch für die Neuschöpfung oder das Wort selbst festgestellt werden (…Urteile vom 12. Januar 2005, Wieland-Werke/HABM [SnTEM, SnPUR, SnMIX], T-367/02 bis T-369/02, EU:T:2005:3, Rn. 31, und vom 7. Juli 2011, TRUEWHITE, T-208/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:340, Rn. 15;… vgl. auch entsprechend Urteile vom 12. Februar 2004, Koninklijke KPN Nederland, C-363/99, EU:C:2004:86, Rn. 96, …und vom 12. Februar 2004, Campina Melkunie, C-265/00, EU:C:2004:87, Rn. 37).
Insoweit ist auch die Analyse des fraglichen Ausdrucks anhand der maßgeblichen lexikalischen und grammatikalischen Regeln von Bedeutung (vgl. Urteil vom 7. Juli 2011, TRUEWHITE, T-208/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:340, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 22 Außerdem lässt sich der beschreibende Charakter eines Zeichens nur im Hinblick auf seine Wahrnehmung durch die betreffenden Verkehrskreise und in Bezug auf die betroffenen Waren oder Dienstleistungen beurteilen (…Urteile vom 27. Februar 2002, Eurocool Logistik/HABM [EUROCOOL], T-34/00, EU:T:2002:41, Rn. 38, und vom 7. Juli 2011, TRUEWHITE, T-208/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:340, Rn. 17).
Folglich fällt ein Zeichen nur dann unter das in dieser Vorschrift vorgesehene Verbot, wenn es einen hinreichend direkten und konkreten Zusammenhang mit den in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen aufweist, der es den betreffenden Verkehrskreisen ermöglicht, unmittelbar und ohne weitere Überlegung eine Beschreibung der fraglichen Waren oder Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale wahrzunehmen (vgl. Urteil vom 7. Juli 2011, TRUEWHITE, T-208/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:340, Rn. 12 und 14 und die dort angeführte Rechtsprechung.
- EuG, 05.02.2016 - T-842/14
Airpressure Bodyforming / HABM (Slim legs by airpressure bodyforming) - …
Diese Bestimmung verfolgt damit das im allgemeinen Interesse liegende Ziel, dass solche Zeichen oder Angaben von jedermann frei verwendet werden können (…Urteile vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, Slg, EU:C:2003:579, Rn. 31, vom 27. Februar 2002, Ellos/HABM [ELLOS]), T-219/00, Slg, EU:T:2002:44, Rn. 27, und vom 7. Juli 2011, Cree/HABM [TRUEWHITE], T-208/10, EU:T:2011:340, Rn. 12).Rn. 15 Außerdem werden Zeichen oder Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung von Merkmalen der Ware oder Dienstleistung dienen können, für die die Eintragung beantragt wird, gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, die darin besteht, die betriebliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, so zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (Urteile HABM/Wrigley, oben in Rn. 14 angeführt, EU:C:2003:579, Rn. 30, und TRUEWHITE, oben in Rn. 14 angeführt, EU:T:2011:340, Rn. 13).
Rn. 16 Demnach fällt ein Zeichen nur dann unter das in der genannten Vorschrift vorgesehene Verbot, wenn es einen hinreichend direkten und konkreten Zusammenhang mit den in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen aufweist, der es den betreffenden Verkehrskreisen ermöglicht, unmittelbar und ohne weitere Überlegung eine Beschreibung der fraglichen Waren oder Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale wahrzunehmen (vgl. Urteil TRUEWHITE, oben in Rn. 14 angeführt, EU:T:2011:340, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Ein solcher Charakter muss auch für die Neuschöpfung oder das Wort selbst festgestellt werden (Urteile vom 12. Januar 2005, Wieland-Werke/HABM [SnTEM, SnPUR, SnMIX], T-367/02 bis T-369/02, Slg, EU:T:2005:3, Rn 31, und TRUEWHITE, oben in Rn. 14 angeführt, EU:T:2011:340, Rn. 15, vgl. auch entsprechend Urteile vom 12. Februar 2004, Koninklijke KPN Nederland, C-363/99, Slg, EU:C:2004:86, Rn. 96, und Campina Melkunie, C-265/00, Slg, EU:C:2004:87, Rn. 37).
Insoweit ist auch die Analyse des fraglichen Ausdrucks anhand der maßgeblichen lexikalischen und grammatikalischen Regeln von Bedeutung (vgl. Urteil TRUEWHITE, oben in Rn. 14 angeführt, EU:T:2011:340, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 19 Außerdem lässt sich der beschreibende Charakter eines Zeichens nur im Hinblick auf seine Wahrnehmung durch die maßgeblichen Verkehrskreise und in Bezug auf die betroffenen Waren oder Dienstleistungen beurteilen (Urteile vom 27. Februar 2002, Eurocool Logistik/HABM [EUROCOOL], T-34/00, Slg, EU:T:2002:41, Rn. 38, und TRUEWHITE, oben in Rn. 14 angeführt, EU:T:2011:340, Rn. 17).
- EuG, 08.06.2017 - T-326/16
Bundesverband Deutsche Tafel/ EUIPO - Tiertafel Deutschland (Tafel) - Unionsmarke …
Diese Bestimmung verfolgt somit das im allgemeinen Interesse liegende Ziel, dass solche Zeichen oder Angaben von jedermann frei verwendet werden können (…Urteile vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 31, und vom 7. Juli 2011, Cree/HABM [TRUEWHITE], T-208/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:340, Rn. 12).Rn. 33 Außerdem werden Zeichen oder Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung von Merkmalen der angemeldeten Ware oder Dienstleistung dienen können, gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, die darin besteht, die betriebliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, so zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (…Urteile vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, EU:C:2003:579, Rn. 30, und vom 7. Juli 2011, TRUEWHITE, T-208/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:340, Rn. 13).
Rn. 35 Demnach fällt ein Zeichen nur dann unter das in dieser Vorschrift vorgesehene Verbot, wenn es einen hinreichend direkten und konkreten Zusammenhang mit den in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen aufweist, der es den angesprochenen Verkehrskreisen ermöglicht, unmittelbar und ohne weitere Überlegung eine Beschreibung der fraglichen Waren oder Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale wahrzunehmen (vgl. Urteil vom 7. Juli 2011, TRUEWHITE, T-208/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:340, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 36 Außerdem lässt sich der beschreibende Charakter eines Zeichens nur anhand seiner Wahrnehmung durch die angesprochenen Verkehrskreise und in Bezug auf die betroffenen Waren oder Dienstleistungen beurteilen (…Urteile vom 27. Februar 2002, Eurocool Logistik/HABM [EUROCOOL], T-34/00, EU:T:2002:41, Rn. 38, und vom 7. Juli 2011, TRUEWHITE, T-208/10, nicht veröffentlicht, EU:T:2011:340, Rn. 17).
- EuG, 25.09.2014 - T-484/12
Cewe Stiftung / HABM (SMILECARD) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der …
Diese Bestimmung verfolgt damit ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel, das verlangt, dass solche Zeichen oder Angaben von jedermann frei verwendet werden können (…Urteile vom 23. Oktober 2003, HABM/Wrigley, C-191/01 P, Slg, EU:C:2003:579, Rn. 31…, vom 27. Februar 2002, Ellos/HABM [ELLOS], T-219/00, Slg, EU:T:2002:44, Rn. 27, und vom 7. Juli 2011, Cree/HABM [TRUEWHITE], T-208/10, EU:T:2011:340, Rn. 12).Rn. 13 Außerdem werden Zeichen oder Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung von Merkmalen der Ware oder Dienstleistung dienen können, für die die Eintragung beantragt wird, gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, die darin besteht, die betriebliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, damit zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (Urteile HABM/Wrigley, oben in Rn. 12 angeführt, EU:C:2003:579, Rn. 30, und TRUEWHITE, oben in Rn. 12 angeführt, EU:T:2011:340, Rn. 13).
Rn. 14 Folglich fällt ein Zeichen nur dann unter das in dieser Bestimmung aufgestellte Verbot, wenn es zu den fraglichen Waren oder Dienstleistungen einen hinreichend direkten und konkreten Bezug aufweist, der es den betroffenen Verkehrskreisen ermöglicht, unmittelbar und ohne weitere Überlegung eine Beschreibung der in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale zu erkennen (vgl. Urteil TRUEWHITE, oben in Rn. 12 angeführt, EU:T:2011:340, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Insoweit ist auch die Analyse des fraglichen Ausdrucks anhand der maßgeblichen lexikalischen und grammatikalischen Regeln von Bedeutung (vgl. Urteil TRUEWHITE, oben in Rn. 12 angeführt, EU:T:2011:340, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 21 Ferner ist für die Beurteilung des absoluten Eintragungshindernisses entsprechend der Feststellung in Rn. 9 der angefochtenen Entscheidung, der die Klägerin nicht widersprochen hat, auf die englischsprachigen Verkehrskreise in der Europäischen Union abzustellen, da sich das fragliche Wortzeichen aus englischen Wörtern zusammensetzt (vgl. Urteil TRUEWHITE, oben in Rn. 12 angeführt, EU:T:2011:340, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 04.12.2014 - T-494/13
Sales & Solutions / OHMI - INCEDA HOLDING (WATT ET WATT) - Gemeinschaftsmarke - …
- EuG, 08.11.2016 - T-268/15
Apcoa Parking Holdings / EUIPO (PARKWAY) - Unionsmarke - Anmeldungen der …
- EuG, 03.04.2017 - T-215/16
Cop/ EUIPO - Conexa (AMPHIBIAN) - Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - …
- EuG, 18.09.2015 - T-710/13
Bundesverband Deutsche Tafel / OHMI - Tiertafel Deutschland (Tafel) - …
- EuG, 16.03.2016 - T-90/15
Schoeller Corporation / OHMI - Sqope (SCOPE) - Gemeinschaftsmarke - …
- EuG, 28.05.2018 - T-426/17
Item Industrietechnik/ EUIPO (EFUSE) - Unionsmarke - Anmeldung der …
- EuG, 16.11.2017 - T-767/16
Nanogate/ EUIPO (metals) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionsbildmarke metals - …
- EuG, 12.11.2014 - T-188/13
Murnauer Markenvertrieb / OHMI - Healing Herbs (NOTFALL) - Gemeinschaftsmarke - …
- EuG, 27.04.2017 - T-622/15
Deere/ EUIPO (EXHAUST-GARD) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke …
- EuG, 05.07.2016 - T-167/15
Bundesverband Souvenir - Geschenke - Ehrenpreise/ EUIPO - Freistaat Bayern …
- EuG, 30.01.2015 - T-593/13
Siemag Tecberg Group / HABM (Winder Controls) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung …
- EuG, 12.11.2014 - T-504/12
Murnauer Markenvertrieb / HABM (NOTFALL CREME) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung …
- EuG, 07.09.2017 - T-374/15
VM/ EUIPO - DAT Vermögensmanagement (Vermögensmanufaktur) - Unionsmarke - …
- EuG, 30.01.2019 - T-256/18
Arezzo Indústria e Comércio/ EUIPO (SCHUTZ) - Unionsmarke - Anmeldung der …
- EuG, 28.05.2018 - T-427/17
Item Industrietechnik/ EUIPO (EFUSE) - Unionsmarke - Anmeldung der …
- EuG, 26.11.2015 - T-50/14
Demp / HABM (TURBO DRILL) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der …
- EuG, 05.10.2022 - T-802/21
just-organic.com/ EUIPO (JUST ORGANIC) - Unionsmarke - Anmeldung der …
- EuG, 12.03.2019 - T-220/16
Perry Ellis International Group/ EUIPO (PRO PLAYER) - Unionsmarke - Anmeldung der …
- EuG, 14.09.2022 - T-686/21
Task Food/ EUIPO - Foodtastic (ENERGY CAKE) - Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren …
- EuG, 07.05.2019 - T-423/18
Fissler/ EUIPO (vita) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke vita - …
- EuG, 13.07.2022 - T-641/21
dennree/ EUIPO (BioMarkt) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionsbildmarke BioMarkt …
- EuG, 21.06.2017 - T-699/15
City Train/ EUIPO (CityTrain) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionsbildmarke …
- EuG, 28.11.2016 - T-225/16
Matratzen Concord / EUIPO (Ganz schön ausgeschlafen) - Unionsmarke - Anmeldung …
- EuG, 16.10.2014 - T-458/13
Larrañaga Otaño / HABM (GRAPHENE) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der …
- EuG, 21.11.2018 - T-82/17
PepsiCo/ EUIPO - Intersnack Group (Exxtra Deep) - Unionsmarke - …
- EuG, 08.05.2014 - T-575/12
Pyrox / OHMI - Köb Holzheizsysteme (PYROX) - Gemeinschaftsmarke - …
- EuG, 11.07.2019 - T-349/18
Hauzenberger/ EUIPO (TurboPerformance)
- EuG, 06.10.2021 - T-3/21
Power Horse Energy Drinks/ EUIPO - Robot Energy Europe (UNSTOPPABLE) - …
- EuG, 20.09.2017 - T-719/16
Berliner Stadtwerke/ EUIPO (berlinWärme) - Unionsmarke - Anmeldung der …
- EuG, 15.05.2014 - T-366/12
Katjes Fassin / HABM (Yoghurt-Gums) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der …
- EuG, 14.05.2013 - T-244/12
Unister / HABM (fluege.de) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der …
- EuG, 18.05.2017 - T-163/16
Reisswolf/ EUIPO (secret.service.) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke …
- EuG, 23.09.2015 - T-588/14
Mechadyne International / HABM (FlexValve) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der …
- EuG, 22.05.2014 - T-95/13
Walcher Meßtechnik / HABM (HIPERDRIVE) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der …
- EuG, 16.07.2014 - T-66/13
Langguth Erben / HABM (Forme d'une bouteille de boisson alcoolisée) - …
- EuG, 14.12.2017 - T-280/16
GeoClimaDesign/ EUIPO - GEO (GEO) - Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - …
- EuG, 30.11.2011 - T-123/10
Hartmann / HABM (Complete) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der …
- EuG, 15.05.2018 - T-676/16
Wirecard/ EUIPO (mycard2go) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionsbildmarke …
- EuG, 15.05.2018 - T-860/16
Wirecard/ EUIPO (mycard2go) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionsbildmarke …
- EuG, 23.01.2014 - T-513/12
NCL / HABM (NORWEGIAN GETAWAY) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der …
- EuG, 09.09.2020 - T-626/19
Daw/ EUIPO (SOS Loch- und Rissfüller) - Unionsmarke - Anmeldung der …
- EuG, 17.09.2019 - T-634/18
Geske/ EUIPO (revolutionary air pulse technology) - Unionsmarke - Anmeldung der …
- EuG, 26.03.2019 - T-787/17
Parfümerie Akzente/ EUIPO (GlamHair) - Unionsmarke - Anmeldung der …
- EuG, 10.10.2018 - T-561/17
L-Shop-Team/ EUIPO (bags2GO) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionsbildmarke …
- EuG, 15.05.2018 - T-675/16
Wirecard/ EUIPO (mycard2go) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke …
- EuG, 21.09.2017 - T-789/16
InvoiceAuction B2B/ EUIPO (INVOICE AUCTION) - Unionsmarke - Anmeldung der …
- EuG, 17.09.2015 - T-550/14
Volkswagen / HABM (COMPETITION) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der …
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Rechtsprechung
| EuG, 17.11.2011 - T-208/10 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Cree / HABM (TRUEWHITE)
Berichtigung des Urteils
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 985/2009"2 der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 17. Februar 2010, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers zurückgewiesen wurde, der die Anmeldung der ...
Verfahrensgang
- EuG, 07.07.2011 - T-208/10
- EuG, 17.11.2011 - T-208/10
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