Rechtsprechung
   OLG Rostock, 25.04.2002 - 1 U 108/00   

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OLG Rostock, 25.04.2002 - 1 U 108/00 (https://dejure.org/2002,7638)
OLG Rostock, Entscheidung vom 25.04.2002 - 1 U 108/00 (https://dejure.org/2002,7638)
OLG Rostock, Entscheidung vom 25. April 2002 - 1 U 108/00 (https://dejure.org/2002,7638)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung eines Treueverhältnisses durch eine Abtretungsvereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger; Untreue durch stille Zession einer Forderung zur Sicherung einer Vergütung anstelle der Verwendung derselben für den Geschäftsgang einer GmbH; Wirksame Vertretung ...

  • Judicialis

    BGB § 31; ; BGB § ... 179; ; BGB § 179 Abs. 1; ; BGB § 179 Abs. 3; ; BGB § 366; ; BGB § 823 Abs. 2; ; StGB § 266; ; StGB § 266 Abs. 1; ; StGB § 14 Abs. 1 Nr. 1; ; HGB § 15 Abs. 2 Satz 1; ; InsO § 80 Abs. 1; ; InsO § 103; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 1 n.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 Satz 1 n.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Entstehung eines Treueverhältnisses durch eine Abtretungsvereinbarung zwischen dem gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführer einer GmbH und einem Gläubiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung - Vertretung der GmbH nach dem Tode des weiteren Mitgeschäftsführers

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.07.1995 - VI ZR 409/94

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Werklohn für durchgeführte Bauarbeiten gegen

    Auszug aus OLG Rostock, 25.04.2002 - 1 U 108/00
    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.07.1995 (NJW-RR 1995, 1369) ist es allerdings nicht zweifelhaft, daß die Abtretungsvereinbarung vom 09.09.1997 nach ihrem Inhalt ein Treueverhältnis im Sinne des § 266 StGB begründete, welches es dem Beklagten gebot, aus dem empfangenen Grundstücksverkaufserlös die volle Vergütung an die Klägerin auszukehren anstatt sie überwiegend im Geschäftsgang der W. GmbH zu verwenden.

    Hätte der Beklagte mit Vertretungsmacht gehandelt, hätte die Klägerin von der W. GmbH Auszahlung des vereinbarten Kauferlöses in Höhe ihrer vollen Vergütung (Erfüllung) oder, falls der Erlös - wie geschehen - unberechtigt in das Vermögen der W. GmbH gelangt wäre, von dieser gemäß § 31 BGB und vom Beklagten nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. §§ 266, 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB Schadensersatz wegen Nichterfüllung in gleicher Höhe verlangen können (vgl. BGH, NJW-RR 1995, 1369 [1370]).

  • BGH, 16.11.1987 - II ZR 92/87

    Duldungsvollmacht bei Gesamtvertretungsberechtigung in einer GmbH; Genehmigung

    Auszug aus OLG Rostock, 25.04.2002 - 1 U 108/00
    Dieser Entschluß kann jedoch nicht allein durch den seine Vertretungsbefugnis überschreitenden Geschäftsführer gefaßt werden, sondern es muß noch eine entsprechende Willensentschließung des weiteren gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführers hinzukommen (BGH, NJW 1988, 1199 [1200]).

    Eine Genehmigung durch schlüssiges Verhalten setzt regelmäßig voraus, daß sich der Genehmigende der schwebenden Unwirksamkeit bewußt ist oder zumindest mit ihr gerechnet hat und daß in seinem Verhalten der Ausdruck des Willens zu sehen ist, das bisher als unverbindlich angesehene Geschäft verbindlich zu machen (BGH, NJW 1988, 1199 [1200]).

  • BGH, 10.07.2001 - VI ZR 206/00

    Rückabwicklung eines unwirksamen Überweisungsauftrags

    Auszug aus OLG Rostock, 25.04.2002 - 1 U 108/00
    Seine Handlung ist der Zedentin nicht zuzurechnen, weil der Beklagte keine Alleinvertretungsmacht hatte, sondern Gesamtvertretung galt (vgl. BGH, WM 2001, 1515 [1516]).

    Daß die Auszahlung an die Klägerin durch diese veranlaßt wurde oder mit ihrem Willen erfolgte (vgl. BGH, WM 2001, 1515 [1516]), ist weder vorgetragen noch ersichtlich.

  • BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 145/87

    Umfang der Zusicherung "TÜV neu"; Haftung des Vertreters wegen

    Auszug aus OLG Rostock, 25.04.2002 - 1 U 108/00
    Danach sind ihr die Vermögensnachteile zu ersetzen, die ihr dadurch entstanden sind, daß die Abtretungsvereinbarung nicht wirksam zustandegekommen ist und die Klägerin deshalb von der W. GmbH weder Erfüllung noch Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen kann (vgl. BGH, NJW 1988, 1378 [1379]; Leptien, a.a.O.).
  • BGH, 21.11.1991 - VII ZR 4/90

    Umsatzsteuerpflicht von Schadensersatzleistungen wegen entgangenen Gewinns

    Auszug aus OLG Rostock, 25.04.2002 - 1 U 108/00
    Das ist etwa beim Ausgleich des entgangenen Gewinns der Fall (BGH, NJW-RR 1992, 411).
  • BGH, 20.01.1983 - VII ZR 32/82

    Haftung des Vertreters bei Inanspruchnahme des Vertretenen aufgrund

    Auszug aus OLG Rostock, 25.04.2002 - 1 U 108/00
    Die Vertreterhaftung ist hier eröffnet, weil die W. GmbH durch die Abtretungsvereinbarung nicht wirksam verpflichtet wurde und deshalb aus dieser nicht vorrangig in Anspruch genommen werden kann (dazu: BGH, NJW 1983, 1308 [1309]).
  • BGH, 02.02.2000 - VIII ZR 12/99

    Fahrlässige Unkenntnis vom Fehlen der Vertretungsmacht

    Auszug aus OLG Rostock, 25.04.2002 - 1 U 108/00
    Gleichwohl ist anerkannt, daß eine Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nur dann vorliegt, wenn die Umstände des Falles den Vertragspartner veranlassen müssen, sich danach zu erkundigen, ob der Vertreter die zumindest stillschweigend behauptete Vertretungsmacht tatsächlich hat (BGH, NJW 2000, 1407 [1408]; NJW 1990, 387 [388]; Schilker, in: Staudinger, BGB, 13. Aufl., § 179 Rn. 19; Schramm, a.a.O., § 179 Rn. 40).
  • BGH, 09.10.1989 - II ZR 16/89

    Eigenhaftung des vollmachtlos auftretenden GmbH-Gesellschafters beim Abschluß

    Auszug aus OLG Rostock, 25.04.2002 - 1 U 108/00
    Gleichwohl ist anerkannt, daß eine Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nur dann vorliegt, wenn die Umstände des Falles den Vertragspartner veranlassen müssen, sich danach zu erkundigen, ob der Vertreter die zumindest stillschweigend behauptete Vertretungsmacht tatsächlich hat (BGH, NJW 2000, 1407 [1408]; NJW 1990, 387 [388]; Schilker, in: Staudinger, BGB, 13. Aufl., § 179 Rn. 19; Schramm, a.a.O., § 179 Rn. 40).
  • BGH, 07.05.1991 - XII ZR 44/90

    Rechte des Vorbehaltsverkäufers bei Zahlungen auf Werklohnansprüche des Käufers

    Auszug aus OLG Rostock, 25.04.2002 - 1 U 108/00
    Teilgläubiger können Zahlungen im Verhältnis ihrer Forderungsteile verlangen (BGH, NJW 1991, 2629 [2630]).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 29.05.2001 - 12 U 263/2000   

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https://dejure.org/2001,14990
OLG Stuttgart, 29.05.2001 - 12 U 263/2000 (https://dejure.org/2001,14990)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.05.2001 - 12 U 263/2000 (https://dejure.org/2001,14990)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. Mai 2001 - 12 U 263/2000 (https://dejure.org/2001,14990)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einordnung der Pfändung der Forderung eines Elternteils des Klägers aus einem Oderkonto als eine Pfändung schuldnerfremden oder als eine Pfändung schuldnereigenen Vermögens

  • rechtsportal.de

    ZPO §§ 430 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt.; ZPO § 771
    Rechtsstellung des anderen Kontoinhabers bei Pfändung eines Guthabens auf einem Oderkonto

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 17.07.1990 - 3 U 15/88

    Ausgleichungspflicht der Gesamtgläubiger hinsichtlich eines hinterlegten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.05.2001 - 12 U 263/00
    Nach Ansicht des Senats hat der Kläger, da ihm allenfalls ein schuldrechtlicher Ausgleichsanspruch gemäß § 430 BGB zusteht, letztlich kein die Veräußerung hinderndes Recht gemäß § 771 ZPO (vgl. Wagner in WM 1991, 1145 ff., anderer Ansicht: OLG Koblenz, NJW-RR 90, 1385 ff. jeweils mit weiteren Nachweisen; aus dem jüngeren Schrifttum haben sich Staudinger/Noack, 13. Aufl., § 428 Rdn. 29 und Thomas/Putzo, 22. Aufl., § 771 Rdn. 16 gegen ein Widerspruchsrecht nach § 771 ZPO des oder der anderen Kontomitinhaber beim Oder-Konto ausgesprochen, während Staudinger/Langhein, 13. Aufl., § 741 Rdn. 91 und Palandt/Heinrichs, 60. Aufl., § 430 Rdn. 2 ein solches bejahen wollen), sodass auch aus diesem Grund die Hilfsanträge Ziffer 2 a) und b), soweit sie über den bereits ausbezahlten Betrag hinausgehen, unbegründet sind.

    Für den Pfändungsgläubiger wird aus der Ausgleichspflicht des Zessionars sodann teilweise gefolgert, dass auch diesen eine entsprechende Ausgleichspflicht treffe (OLG Koblenz, NJW-RR 1990, 1385 ff., Palandt/Heinrichs, 60. Aufl., § 430 Rdn. 2; Stöber, Forderungspfändung, 12.Auflage, Rdn. 341), aber auch die Auffassung vertreten, den Pfändungsgläubiger treffe keine Ausgleichspflicht nach § 430 BGB , der Ausgleichsanspruch richte sich allein gegen den Pfändungsschuldner als Kontomitinhaber (Wagner, WM 1991, 1145 ff., Staudinger/Noack, 13. Aufl., § 430 Rdn. 20, widersprüchlich Staudinger, Langhein, Rdn. 88 und 91, Wohl auch Erman/Ehmann, 10. Aufl., § 928 Rdn. 10 i.V.m. § 429 Rdn. 5).

  • BGH, 24.01.1985 - IX ZR 65/84

    Pfändung von Ansprüchen aus Girovertrag: Pfändbarkeit der Ansprüche des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.05.2001 - 12 U 263/00
    Der Kontomitinhaber ist gegenüber der Bank jederzeit berechtigt über die gesamte Forderung zu verfügen, sodass der Beklagte befugt war die Forderung von Frau ... aus dem Oderkonto zu pfänden (vgl. BGH, NJW 1985, 1218).
  • BGH, 19.10.1993 - XI ZR 184/92

    Mitwirkung an der Verletzung vertraglicher Pflichten Dritter nicht ohne weiteres

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.05.2001 - 12 U 263/00
    Ein bloßer Verschaffungsanspruch stellt, da es sich nur um ein obligatorisches Recht handelt, kein die Veräußerung hinderndes Recht dar, und kann deshalb wiederum eine Drittwiderspruchsklage nicht begründen (BGH, NJW 1994, 128 ).
  • BGH, 11.11.1970 - VIII ZR 242/68

    Vollstreckung gegen Vorbehaltsverkäufer - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01>

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.05.2001 - 12 U 263/00
    Ein die Veräußerung hinderndes Recht gemäß § 771 ZPO setzt voraus, dass der Schuldner, veräußerte er den Vollstreckungsgegenstand, widerrechtlich in den Rechtskreis des Dritten, hier des Klägers, eingreifen würde und dieser deshalb den Schuldner an der Veräußerung hindern könnte (vgl. BGHZ 55, 20, 26).
  • OLG Naumburg, 05.04.2012 - 1 U 90/11

    Drittwiderspruchsklage: Unzulässigerklärung der Zwangsvollstreckung aus einer

    Erst nach Beendigung der Vollstreckung hilft der Ausspruch ihrer Unzulässigkeit nicht mehr, da es keine Zwangsvollstreckung mehr gibt, die mit Hilfe des Gestaltungsurteils einzustellen oder deren Gegenstände freizugeben wären (BGH NJW 1972, 1048, 1049 f.; NJW-RR 2004, 1220, 1221; OLG Stuttgart, Urteil vom 29. Mai 2001, 12 U 263/00 - zitiert in juris Rdn. 35; Musielak/Lackmann, ZPO, 8. Aufl., § 771 Rdn. 5; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 771 Rdn. 5; Preuß, in: BeckOK-ZPO, Stand: 1.Jan.
  • LG Köln, 29.03.2022 - 14 O 227/21
    Ein die Veräußerung hinderndes Recht gem. § 771 ZPO setzt voraus, dass der Schuldner, veräußerte er den Vollstreckungsgegenstand, widerrechtlich in den Rechtskreis des Dritten, hier des Klägers, eingreifen würde und dieser deshalb den Schuldner an der Veräußerung hindern könnte (BGHZ 55, 20, 26; OLG Stuttgart, BeckRS 2007, 12031).

    Ein bloßer Verschaffungsanspruch stellt, da es sich nur um ein obligatorisches Recht handelt, kein die Veräußerung hinderndes Recht dar und kann deshalb wiederum eine Drittwiderspruchsklage nicht begründen (OLG Stuttgart, BeckRS 2007, 12031 mit Verweis auf BGH NJW 94, 128).

  • OLG Celle, 07.03.2013 - 13 U 112/12

    Gläubigerbenachteiligung durch Übertragung von Wertpapieren vom

    Wenn nach der im Bankvertrag getroffenen Regelung jeder von ihnen allein berechtigt war, über die jeweiligen Gutschriften selbstständig unbeschränkt Verfügungen jeder Art zu treffen, unterliegen die Forderungen der Kontoinhaber auch der Zwangsvollstreckung aus Titeln, die sich nur gegen einen von ihnen richteten (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 1985 - IX ZR 65/84, juris Rn. 18; Urteil vom 6. Juni 2002 - IX ZR 169/01, juris Rn. 3; OLG Stuttgart Urteil vom 29. Mai 2001 - 12 U 263/00 juris Rn. 37; aA noch OLG Koblenz, Urteil vom 17. Juli 1990 - 3 U 15/88, NJW-RR 1990, 1385, 1386).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.02.2002 - 15 W 274/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3360
OLG Hamm, 07.02.2002 - 15 W 274/01 (https://dejure.org/2002,3360)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.02.2002 - 15 W 274/01 (https://dejure.org/2002,3360)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Februar 2002 - 15 W 274/01 (https://dejure.org/2002,3360)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

  • AG Bielefeld - 25 T 293/01
  • AG Bielefeld - 3 II 30/01
  • OLG Hamm, 07.02.2002 - 15 W 274/01

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2048 (Ls.)
  • FGPrax 2002, 176
  • FamRZ 2002, 1731
  • Rpfleger 2002, 437
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 07.08.1997 - 1Z BR 10/97

    Anschließung an Namensänderung der Mutter durch Kind - Wechsel vom Ehenamen zu

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2002 - 15 W 274/01
    Vor der Eintragung hat er zu prüfen, ob auf Grund der materiellen Rechtslage die Voraussetzungen einer Namensänderung vorliegen (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 316, 317).

    Der Begriff des Geburtsnamens ist nicht auf den Namen im Zeitpunkt der Geburt beschränkt, sondern ergibt sich - wie auch der Definition in § 1355 Abs. 6 BGB zu entnehmen ist - aus dem gesamten Geburtseintrag einschließlich etwa später eingetragener Randvermerke über Namensänderungen (§§ 29 bis 31 a, 65 Abs. 2 PStG; vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1382, 1383; BayObLG FamRZ 1998, 316, 317; Senat StAZ 1981, 272, 273).

    Das BayObLG (FamRZ 1998, 316 m.w.N.) hat demgegenüber eine Anschließung des Kindes an die Namenserklärung seiner Mutter auf der Grundlage des § 1617 Abs. 2 BGB a.F. zugelassen, wenngleich es das Aufeinandertreffen gegenläufiger Wertungsgesichtspunkte in einem solchen Fall herausgestellt hat, nämlich das Schutzbedürfnis des Kindes an der Namensübereinstimmung mit seiner allein sorgeberechtigten Mutter einerseits sowie eine im Einzelfall dem Kindeswohl dienliche Kontinuität der Fortführung des ihm zur Sicherung der Namensübereinstimmung in der Stieffamilie erteilten Namens.

  • OLG Dresden, 12.04.2000 - 15 W 361/00
    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2002 - 15 W 274/01
    Wegen Abweichung von der gegenteiligen Rechtsauffassung des OLG Dresden (StAZ 2000, 341) wird die Sache gem. § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    So zu entscheiden sieht sich der Senat indes gehindert durch den auf sofortige weitere Beschwerde ergangenen Beschluss des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 12.04.2000 (veröffentlicht in StAZ 2000, 341).

  • OLG Düsseldorf, 17.03.2000 - 3 Wx 405/99

    Namensänderung eines Kindes nach der Scheidung der Eltern

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2002 - 15 W 274/01
    Für die Fallkonstellation gemeinsamer Kinder mit einem aus dem Ehenamen abgeleiteten Geburtsnamen haben dementsprechend das BayObLG (StAZ 200, 299) und das OLG Düsseldorf (StAZ 2000, 343) eine Anschließung des Kindes an die Namenserklärung seiner Mutter nach § 1355 Abs. 5 S. 2 BGB für ausgeschlossen erachtet.
  • OLG Hamm, 13.04.2000 - 15 W 75/00

    Gegenstand eines Verfahrens nach § 45 Abs. 2 S. 1 PStG; Beurkundungspflicht des

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2002 - 15 W 274/01
    Mit der Vorlage muß die Anordnung oder Ablehnung einer konkreten Amtshandlung angestrebt werden Der Standesbeamte bestimmt damit, über die Vornahme welcher konkreten Amtshandlung das Gericht entscheiden soll, also über den Gegenstand des Verfahrens Der Standesbeamte leitet mit seiner Vorlage lediglich das gerichtliche Verfahren ein Entgegen der Gestaltung des Rubrums der Entscheidungen beider Vorinstanzen ist der Standesbeamte nicht Beteiligter des Verfahrens (Senat FGPrax 2000, 190).
  • LG Fulda, 06.09.1999 - 5 T 301/99

    Änderung des Kindesnamen durch die Eheschließung der Mutter

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2002 - 15 W 274/01
    Eine restriktive Auslegung des § 1617 c Abs. 2 Nr. 1 BGB, die im Falle einer Einbenennung gem. § 1618 S. 1 BGB gleichwohl den Individualnamen des allein sorgeberechtigten Elternteils als maßgebend ansieht, hält der Senat für ausgeschlossen (ebenso LG Fulda FamRZ 2000, 689; Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1618 Rdn. 27; Wagenitz, a.a.O., S. 1552; Erman-Michalke, BGB, 10. Auflage, § 1618 Rdnr. 13; Kraus StAZ 2000, 309).
  • OLG Zweibrücken, 09.12.1998 - 3 W 222/98

    Anschlusserklärung eines nichtehelichen einbenannten Kindes an die Namensänderung

    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2002 - 15 W 274/01
    Der Begriff des Geburtsnamens ist nicht auf den Namen im Zeitpunkt der Geburt beschränkt, sondern ergibt sich - wie auch der Definition in § 1355 Abs. 6 BGB zu entnehmen ist - aus dem gesamten Geburtseintrag einschließlich etwa später eingetragener Randvermerke über Namensänderungen (§§ 29 bis 31 a, 65 Abs. 2 PStG; vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1382, 1383; BayObLG FamRZ 1998, 316, 317; Senat StAZ 1981, 272, 273).
  • OLG Hamm, 08.12.1980 - 15 W 197/80
    Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2002 - 15 W 274/01
    Der Begriff des Geburtsnamens ist nicht auf den Namen im Zeitpunkt der Geburt beschränkt, sondern ergibt sich - wie auch der Definition in § 1355 Abs. 6 BGB zu entnehmen ist - aus dem gesamten Geburtseintrag einschließlich etwa später eingetragener Randvermerke über Namensänderungen (§§ 29 bis 31 a, 65 Abs. 2 PStG; vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1382, 1383; BayObLG FamRZ 1998, 316, 317; Senat StAZ 1981, 272, 273).
  • OLG Frankfurt, 07.03.2005 - 20 W 374/04

    Einbenennung: Keine erneute Namensänderung des Kindes nach vorheriger

    Nachdem diese Rechtsfrage zuvor in Rechtsprechung und Literatur umstritten war (vgl. OLG Dresden StAZ 2000, 341; OLG Hamm FamRZ 2002, 1731; BayObLG StAZ 2000, 299; Palandt/Diederichsen, BGB, 63. Aufl., § 1618 Rn. 26; Erman/Michalke, BGB, 10. Aufl., § 1618 Rn. 12; Bamberger/Roth/Enders, BGB, § 1617 c Rn. 9 und § 1618 Rn. 12; Staudinger/Coester, BGB, 13. Aufl., § 1617 c Rn. 41 f und § 1618 Rn. 44; Wagenitz/Bornhofen, Deutsches Namensrecht, § 1618 BGB Rn. 63; MünchKomm/von Sachsen - Gessaphe, BGB, 4. Aufl., § 1618 Rn. 29; Roth JZ 2002, 654; Gaaz FPR 2002, 132) hat der Bundesgerichtshof in dem genannten Beschluss rechtsgrundsätzlich entschieden, dass nach der Einbenennung eines Kindes nach § 1618 BGB und einem nachfolgenden Namenswechsel des sorgeberechtigten Elternteils aufgrund § 1355 Abs. 5 Satz 2 BGB eine Namensänderung des Kindes trotz des nach § 1618 Satz 6 BGB entsprechend geltenden § 1617 c BGB ausscheidet, da in diesen Fällen die Voraussetzungen des allein in Betracht kommenden § 1617 c Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB nicht erfüllt sind.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 23.08.2001 - 3 U 97/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6587
OLG Hamburg, 23.08.2001 - 3 U 97/01 (https://dejure.org/2001,6587)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.08.2001 - 3 U 97/01 (https://dejure.org/2001,6587)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. August 2001 - 3 U 97/01 (https://dejure.org/2001,6587)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unlauterer Wettbewerb; Werbung; Lebensmittel; Streichfett; Magarine; Butter; Wirkung; Etikettierung; Cholesteringehalt; Krankheitsbezug; Diät

  • Judicialis

    LMBG § 18 Abs. 1 Nr. 4; ; UWG § 1; ; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2; ; EU-Richtlinien 79/112/EWG; ; EU-Richtlinien 89/398/EWG

  • rechtsportal.de

    Unzulässige Lebensmittelwerbung mit Krankheitsbezug

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 119/96

    Hormonpräparate

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.08.2001 - 3 U 97/01
    Besonderheiten des Einzelfalles (vgl. hierzu: BGH GRUR 1999, 1128 - Hormonpräparate) führen hier zu keiner abweichenden Bewertung.
  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 51/95

    Unzulässige Werbung mit einem Arzneimittel durch Hinweis auf das Ergebnis eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.08.2001 - 3 U 97/01
    Bei § 18 Abs. 1 LMBG handelt es sich um eine wertbezogene Vorschrift zum Schutze der Volksgesundheit (vgl. hierzu allgemein: BGH WRP 1998, 181 - Warentest für Arzneimittel), der vorliegend zu bejahende Verstoß gegen diese Norm stellt ein unlauteres Verhalten im Sinne des § 1 UWG dar.
  • BGH, 04.12.1997 - I ZR 125/95

    Gelenk-Nahrung - LMBG - Gesundheitswerbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.08.2001 - 3 U 97/01
    (a) § 18 Abs. 1 Nr. 4 LMBG ist nicht nur anzuwenden, wenn in der werblich benutzten Drittäußerung eine bestimmte Krankheit konkret benannt wird; auch die Angabe bloßer Symptome kann ausreichen, wenn diese entweder für sich betrachtet einen eindeutigen Krankheitsbezug aufweisen oder wenn sie so deutlich sind, dass zumindest ein erheblicher Teil der Verbraucher sie ohne weiteres mit einer bestimmten Erkrankung verbindet (vgl. zu § 18 Abs. 1 Nr. 1 LMBG: BGH WRP 1998, 505 - Gelenk-Nahrung; Doepner, Heilmittelwerbegesetz, 2. Auflage, § 12 HWG Rz. 7 m. w. Nw.).
  • OLG Hamburg, 15.02.1990 - 3 U 140/89

    Zulässigkeit von Werbeaussagen für ein Knoblauchpräparat

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.08.2001 - 3 U 97/01
    Auch ein ernährungsbedingter erhöhter Blutfettwert wird von der Anlage Nr. 3 zu § 12 HWG erfasst (Doepner, a. a. O., § 12 HWG Rz. 55 m. w. Nw.; vgl. BGH GRUR 1998, 962 - Lebertran I für die Werbeaussage: "Ernährungsbedingt erhöhte Blutfettwerte können gesenkt werden"; vgl. auch OLG Hamburg WRP 1990, 768).
  • OLG Hamburg, 29.08.2002 - 3 U 25/02

    Zur Unzulässigkeit von Werbeangaben für ein Streichfett mit cholesterinsenkender

    Auf die Berufung des Klägers hat der Senat mit Urteil vom 23. August 2001 (OLG Hamburg 3 U 97/01) das Urteil des Landgerichts abgeändert und unter Zurückweisung der Berufung im übrigen die Beklagte im Wege der einstweiligen Verfügung zur Unterlassung verurteilt; der Verbotsausspruch stimmt mit dem der vorliegenden Unterlassungsklage erster Instanz überein.

    Hinsichtlich des weiteren Vorbringens der Parteien und der von ihnen überreichten Anlagen wird ergänzend auf den gesamten Akteninhalt einschließlich der Beiakte Landgericht Hamburg 416 O 280/00 = OLG Hamburg 3 U 97/01 nebst Schutzschrift Landgericht Hamburg 416 AR 421/00 Bezug genommen.

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 23. August 2001 im vorangegangenen Verfügungsverfahren (Beiakte OLG Hamburg 3 U 97/01) diesen Unterlassungsanspruch als begründet angesehen und insoweit im dortigen Verfahren die einstweilige Verfügung unter Abänderung des landgerichtlichen Urteils erlassen.

  • VG Minden, 29.06.2006 - 6 L 201/06

    Rechtmäßigkeit der Untersagung des Inverkehrbringens eines Nahrungsmittels mit

    vgl. hierzu: OLG Hamburg, Urteile vom 23.08.2001 - 3 U 97/01 -, bei juris, und vom 29.08.2002 - 3 U 25/02 -, a.a.O., sowie - 3 U 236/01 -, bei juris = Magazindienst 2002, 1149 = LMuR 2002, 130 = LRE 44, 285.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.12.2001 - 27 WF 230/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3633
OLG Köln, 05.12.2001 - 27 WF 230/01 (https://dejure.org/2001,3633)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.12.2001 - 27 WF 230/01 (https://dejure.org/2001,3633)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Dezember 2001 - 27 WF 230/01 (https://dejure.org/2001,3633)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 102
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 21.10.1993 - 18 U 67/93

    Unfall auf einer öffentlichen Rolltreppe

    Auszug aus OLG Köln, 05.12.2001 - 27 WF 230/01
    In derartigen Fällen erscheint es daher angezeigt, dem Kind Prozesskostenhilfe nur unter Ratenzahlung zu bewilligen (vgl. OLG Köln, OLGR 1994, 281, Kalthoener/Büttenr a.a.O jeweils mit w. N).
  • BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04

    Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen

    Überwiegend wird inzwischen allerdings vertreten, daß bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils nach unterhaltsrechtlichen Maßstäben zu prüfen ist, ob er den Prozeßkostenvorschuß ohne Gefährdung seines eigenen Selbstbehalts ratenweise leisten kann (OLG Dresden FamRZ 2002, 1412; OLG Köln FamRZ 2003, 102; OLG Naumburg Beschluß vom 2. Januar 2001 - 3 WF 156/00 - veröffentlicht bei Juris; OLG Nürnberg FamRZ 2001, 233; OLG München (1. Zivilsenat) OLGR München 1999, 321; OLG Zweibrücken FamRZ 1997, 757; OLG Koblenz FamRZ 1991, 346; KG FamRZ 1990, 183; OLG Bamberg JurBüro 1994, 45; OLG Celle (21. Zivilsenat) JurBüro 2002, 540; Schwab/ Borth Handbuch des Scheidungsrechts 4. Aufl. Rdn. IV 78; Johannsen/Henrich/Thalmann § 115 ZPO Rdn. 67; Kühner in Scholz/Stein Teil K Rdn. 124).

    Wenn also der unterhaltspflichtige Elternteil für ein von ihm selbst zu führendes Gerichtsverfahren Prozeßkostenhilfe nur unter Anordnung von Raten erhalten würde und er weiterhin - wie hier der Kindesvater - über ein den notwendigen Selbstbehalt deutlich übersteigendes Einkommen verfügt, das ihn unterhaltsrechtlich in die Lage versetzt, den Sonderbedarf Prozeßkostenvorschuß zumindest in diesen Raten aufzubringen, erscheint es nicht gerechtfertigt, das prozeßführende Kind von jeder Ratenzahlungspflicht freizustellen, obwohl es unterhaltsrechtlich über Vermögen in Form eines - wenn auch ratenweise zu erfüllenden - Anspruchs auf Prozeßkostenvorschuß gegen einen Elternteil verfügt (OLG Köln FamRZ 2003, 102).

  • OLG Brandenburg, 03.02.2003 - 9 WF 219/02

    Ratenzahlungspflicht bei Anspruch auf Prozesskostenvorschuss im Rahmen der

    Hat daher der Vorschusspflichtige Unterhaltspflichtige seinerseits Anspruch auf ratenweise Prozesskostenhilfegewährung, so ist dem Vorschussberechtigten seinerseits lediglich Prozesskostenhilfe unter Auferlegung der für den Unterhaltsverpflichteten maßgebende Raten zu bewilligen (OLG Köln, OLG-Report 2002, 77 und FamRZ 1999, 792, OLG Thüringen, FamRZ 1998, 1302 f, OLG Zweibrücken, FamRZ 1997, 757 f., OLG Nürnberg, FamRZ 1996, 875, OLG Celle, NdsRPfl 1995, 47, OVG Schleswig, SchlHA 1994, 127, OLG Koblenz, FamRZ 1991, 346, KG, FamRZ 1990, 183, Stein/Jonas-Bork, ZPO, 21. Aufl. 1993, § 115, Rn 142, Zimmermann, ZPO, 5. Aufl. 1998, § 115, Rn. 26, Johannsen/Henrich-Buttner, Eherecht, 3. Aufl. 1998, § 1361, Rn 27, Schwab/Borth, Handbuch des Scheidungsrechts, 4. Aufl. 2002 Kap IV, Rn 78, Kalthoener/Buttner/Niepmann, a. a. O. (bei Fn. 708)).
  • OLG Brandenburg, 27.05.2004 - 9 WF 103/04

    Zur Berechnung eines Ehegattenunterhaltes und zur Gewährung von

    Der Vorschussanspruch ist seinerseits von vornherein auf die Höhe der fiktiv zu erbringenden monatlichen Prozesskostenhilferaten begrenzt (erkennender Senat, Beschluss vom 3. Februar 2003 zu 9 WF 219/02 m.w.N; OLG Köln, OLG-Report 2002, 77; OLG Thüringen, FamRZ 1998, 1302 f).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.03.2001 - 24 U 178/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5179
OLG Düsseldorf, 20.03.2001 - 24 U 178/00 (https://dejure.org/2001,5179)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.03.2001 - 24 U 178/00 (https://dejure.org/2001,5179)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. März 2001 - 24 U 178/00 (https://dejure.org/2001,5179)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Auffälliges Mißverhältnis; Leasing-Vertrag ; Finanzielle Überforderung ; Formerfordernis des Leasingvertrages; Verbraucherkreditvertrag ; Schriftform

  • Judicialis

    BGB § 145; ; BGB § ... 146; ; BGB § 151; ; BGB § 125; ; BGB § 126 Abs. 2; ; BGB § 126 Abs. 2 Satz 1; ; VerbrKrG § 4; ; VerbrKrG § 6; ; VerbrKrG § 6 Abs. 2; ; VerbrKrG § 1 Abs. 2; ; VerbrKrG § 12 Abs. 1; ; VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 1; ; VerbrKrG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; VerbrKrG § 4 Abs. 1 Satz 2; ; VerbrKrG § 4 Abs. 1 Satz 3; ; AGBG § 10 Nr. 6; ; AGBG § 10 Nr. 1; ; AGBG § 9 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de

    Zustandekommen eines Leasingvertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2002, 35
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.07.1997 - VIII ZR 244/96

    Wahrung der Schriftform bei Schuldbeitritt zu einem Finanzierungsleasingvertrag;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2001 - 24 U 178/00
    In zwischenzeitlich ständiger Rechtsprechung ist anerkannt (BGH vom 5. Juni 1996 - MDR 1996, 890 = NJW 1996, 2156; vom 10. Juli 1996 - MDR 1996, 1106 = NJW 1996, 2865; vom 25. Februar 1997 - NJW 1997, 1443; vom 30. Juli 1997 - MDR 1997, 1006 = NJW 1997, 3169; vom 11. März 1998 - NJW 1998, 1637) und vom 28. Juni 2000 - NJW 2000, 3133), dass.

    Dies bedeutet, daß entweder eine die vertraglichen Abreden enthaltende Urkunde von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen (§ 126 Abs. 2 Satz 1 BGB) oder bei gleichlautenden Urkunden das jeweils für die andere Seite bestimmte Exemplar von einer Vertragspartei zu unterzeichnen war (§ 126 Abs. 2 Satz 2 BGB); die Unterschriften müssen dabei den gesamten Vertragstext abdecken (vgl. BGH vom 30. Juli 1997 - MDR 1997, 1006 = NJW 1997, 3169).

    Erforderlich ist vielmehr der Zugang der mit der Originalunterschrift versehenen Urkunde (neben dem oben Genannten vgl. auch BGH vom 30. Juli 1997 - MDR 1997, 1006 = NJW 1997, 3169 unter II. 2. b) bb)).

    § 6 VerbrKrG ist im Hinblick auf § 3 Abs. 2 Nr. 1 VerbrKrG auf einen Leasing-Vertrag nicht anwendbar (übersehen von BGH vom 30. Juli 1997 - MDR 1997, 1006 = NJW 1997, 3169 unter II. 2. c)).

    Im übrigen würde eine Heilung allein im Verhältnis zu der Vertragspartei erfolgen, an die die Leistung erfolgte (BGH MDR 1997, 1006 = NJW 1997, 3169 unter II. 2. c)); dies war nicht die Beklagte, sondern ihr damaliger Ehemann.

  • BGH, 24.03.1988 - III ZR 21/87

    Formularmäßige Vereinbarung einer Frist für Annahme eines Angebots; Bestätigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2001 - 24 U 178/00
    Die Literatur verweist zudem auf § 10 Nr. 6 AGBG, dem sich entnehmen lasse, daß der Zugang wichtiger Erklärungen - entgegen Graf von Westphalen (a.a.O.) handelt es sich bei der Annahmeerklärung um eine solche (BGH . vom 24. März 1988 - MDR 1988, 649 = NJW 1988, 2106) - vom Gesetzgeber als unverzichtbar angesehen werde (Ulmer/Brandner/ Hensen, AGBG, 8. Aufl. § 10 Nr. 10 Rdz. 1; Basedow in MünchKomm./BGB, a.a.O. § 10 AGBG Rdz. 67; Wolf/Horn/Lindacher AGBG, 3. Aufl., § 9 Rdz. V 15; § 10 Nr. 6 Rdz. 17).

    Der Bundesgerichtshof hat sogar eine Klausel, derzufolge für die Einhaltung der Bindungsfrist die Aushändigung des Annahmeschreibens an die Post ausreichte, mit Zustimmung der Literatur für unwirksam gehalten (BGH MDR 1988, 649 = NJW 1988, 2106 unter II. 2.; Ulmer/Brandner/ Hensen a.a.O. § 10 Nr. 1 Rdz. 8; Wolf/Horn/Lindacher, a.a.O. § 10 Nr. 6 Rdz. 18 f.).

    Ob eine Klausel zulässig wäre, derzufolge sich der Verwender zum Ausgleich für einen Zugangsverzicht zur unverzüglichen Mitteilung über die Annahme oder deren Verweigerung verpflichtet (vgl. Schölermann a.a.O.; anders jedoch der Sache nach BGH MDR 1988, 649 = NJW 1988, 2106; dafür dürfte seit dem 1. Mai 1993 infolge der Einführung des § 4 Abs. 1 Satz 2 und 3 VerbrKrG kein Bedürfnis mehr bestehen), kann offenbleiben, da die AGB der Klägerin eine derartige Verpflichtung nicht vorsehen.

  • BGH, 28.06.2000 - VIII ZR 240/99

    Widerrufsrecht beim Finanzierungsleasingvertrag; Wirksamkeit einer Kündigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2001 - 24 U 178/00
    In zwischenzeitlich ständiger Rechtsprechung ist anerkannt (BGH vom 5. Juni 1996 - MDR 1996, 890 = NJW 1996, 2156; vom 10. Juli 1996 - MDR 1996, 1106 = NJW 1996, 2865; vom 25. Februar 1997 - NJW 1997, 1443; vom 30. Juli 1997 - MDR 1997, 1006 = NJW 1997, 3169; vom 11. März 1998 - NJW 1998, 1637) und vom 28. Juni 2000 - NJW 2000, 3133), dass.

    Danach war das Verbraucherkreditgesetz jedenfalls analog auf den Vertrag mit der Beklagten, die keiner selbständigen oder gewerblichen Tätigkeit nachging, anwendbar (vgl. BGH NJW 2000, 3133, 3135).

  • OLG Düsseldorf, 04.05.1999 - 24 U 44/98

    Formularmäßige Vereinbarung eines Verzichts des Kreditnehmers auf den Zugang der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2001 - 24 U 178/00
    Darüber hinaus ist es zur Erfüllung des Schriftformerfordernisses des § 126 Abs. 2 BGB aber notwendig, daß die formgerecht errichtete Urkunde der anderen Vertragspartei zugeht; es reicht nicht aus, daß die antragstellende Vertragspartei die Urkunde unterzeichnet, diese der Gegenseite übersendet, welche sie ihrerseits unterzeichnet, ohne wiederum ihre Erklärung formgerecht dem Antragenden zugehen zu lassen (BGH NJW 1962, 1388, 1389; Senat, Urteile vom 11. November 1997 - 24 U 219/96, n.v. und vom 4. Mai 1999, OLGR 2000, 91, 92; Schölermann/Schmid-Burgk, DB 1991, 1968, 1969; Bohner NJW 1992, 3135, 3137; Ulmer a.a.O. § 4 VerbrKrG Rdz. 22).

    Jedenfalls ohne eine Verpflichtung zur unverzüglichen Zusendung eines Annahmeschreibens verstieß ein Zugangsverzicht gegen § 9 Abs. 1 AGBG (Senat im Urteil vom 4. Mai 1999 - 24 U 44/98 -, OLGR 2000, 91, 92).

  • BGH, 05.06.1996 - VIII ZR 151/95

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf den Schuldbeitritt zu einem Kreditvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2001 - 24 U 178/00
    In zwischenzeitlich ständiger Rechtsprechung ist anerkannt (BGH vom 5. Juni 1996 - MDR 1996, 890 = NJW 1996, 2156; vom 10. Juli 1996 - MDR 1996, 1106 = NJW 1996, 2865; vom 25. Februar 1997 - NJW 1997, 1443; vom 30. Juli 1997 - MDR 1997, 1006 = NJW 1997, 3169; vom 11. März 1998 - NJW 1998, 1637) und vom 28. Juni 2000 - NJW 2000, 3133), dass.
  • BGH, 11.03.1998 - VIII ZR 205/97

    Zu Kraftfahrzeug-Leasingverträgen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2001 - 24 U 178/00
    In zwischenzeitlich ständiger Rechtsprechung ist anerkannt (BGH vom 5. Juni 1996 - MDR 1996, 890 = NJW 1996, 2156; vom 10. Juli 1996 - MDR 1996, 1106 = NJW 1996, 2865; vom 25. Februar 1997 - NJW 1997, 1443; vom 30. Juli 1997 - MDR 1997, 1006 = NJW 1997, 3169; vom 11. März 1998 - NJW 1998, 1637) und vom 28. Juni 2000 - NJW 2000, 3133), dass.
  • BGH, 10.07.1996 - VIII ZR 213/95

    Maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn der Widerrufsfrist bei Schuldbeitritt zu

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2001 - 24 U 178/00
    In zwischenzeitlich ständiger Rechtsprechung ist anerkannt (BGH vom 5. Juni 1996 - MDR 1996, 890 = NJW 1996, 2156; vom 10. Juli 1996 - MDR 1996, 1106 = NJW 1996, 2865; vom 25. Februar 1997 - NJW 1997, 1443; vom 30. Juli 1997 - MDR 1997, 1006 = NJW 1997, 3169; vom 11. März 1998 - NJW 1998, 1637) und vom 28. Juni 2000 - NJW 2000, 3133), dass.
  • BGH, 25.02.1997 - XI ZR 49/96

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf die Mithaftung eines GmbH-Gesellschafters für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2001 - 24 U 178/00
    In zwischenzeitlich ständiger Rechtsprechung ist anerkannt (BGH vom 5. Juni 1996 - MDR 1996, 890 = NJW 1996, 2156; vom 10. Juli 1996 - MDR 1996, 1106 = NJW 1996, 2865; vom 25. Februar 1997 - NJW 1997, 1443; vom 30. Juli 1997 - MDR 1997, 1006 = NJW 1997, 3169; vom 11. März 1998 - NJW 1998, 1637) und vom 28. Juni 2000 - NJW 2000, 3133), dass.
  • BGH, 30.05.1962 - VIII ZR 173/61

    Vertragsschluß bei Übersendung des Mietvertrages - Einwand der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2001 - 24 U 178/00
    Darüber hinaus ist es zur Erfüllung des Schriftformerfordernisses des § 126 Abs. 2 BGB aber notwendig, daß die formgerecht errichtete Urkunde der anderen Vertragspartei zugeht; es reicht nicht aus, daß die antragstellende Vertragspartei die Urkunde unterzeichnet, diese der Gegenseite übersendet, welche sie ihrerseits unterzeichnet, ohne wiederum ihre Erklärung formgerecht dem Antragenden zugehen zu lassen (BGH NJW 1962, 1388, 1389; Senat, Urteile vom 11. November 1997 - 24 U 219/96, n.v. und vom 4. Mai 1999, OLGR 2000, 91, 92; Schölermann/Schmid-Burgk, DB 1991, 1968, 1969; Bohner NJW 1992, 3135, 3137; Ulmer a.a.O. § 4 VerbrKrG Rdz. 22).
  • OLG Frankfurt, 30.10.1998 - 24 U 219/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2001 - 24 U 178/00
    Darüber hinaus ist es zur Erfüllung des Schriftformerfordernisses des § 126 Abs. 2 BGB aber notwendig, daß die formgerecht errichtete Urkunde der anderen Vertragspartei zugeht; es reicht nicht aus, daß die antragstellende Vertragspartei die Urkunde unterzeichnet, diese der Gegenseite übersendet, welche sie ihrerseits unterzeichnet, ohne wiederum ihre Erklärung formgerecht dem Antragenden zugehen zu lassen (BGH NJW 1962, 1388, 1389; Senat, Urteile vom 11. November 1997 - 24 U 219/96, n.v. und vom 4. Mai 1999, OLGR 2000, 91, 92; Schölermann/Schmid-Burgk, DB 1991, 1968, 1969; Bohner NJW 1992, 3135, 3137; Ulmer a.a.O. § 4 VerbrKrG Rdz. 22).
  • LAG Düsseldorf, 18.04.2007 - 12 Sa 132/07

    "Nur gucken, nicht anfassen" reicht bei Kündigung nicht

    Erforderlich ist vielmehr der Zugang der mit der Originalunterschrift versehenen Urkunde (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.03.2001, ZMR 2002, 35 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.08.2001 - 25 WF 124/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4058
OLG Köln, 10.08.2001 - 25 WF 124/01 (https://dejure.org/2001,4058)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.08.2001 - 25 WF 124/01 (https://dejure.org/2001,4058)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. August 2001 - 25 WF 124/01 (https://dejure.org/2001,4058)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 345
 
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 21.11.2001 - 2 UF 200/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11139
OLG Bamberg, 21.11.2001 - 2 UF 200/01 (https://dejure.org/2001,11139)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21.11.2001 - 2 UF 200/01 (https://dejure.org/2001,11139)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 21. November 2001 - 2 UF 200/01 (https://dejure.org/2001,11139)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung eines Scheidungsverfahrens; Voraussetzungen für die Gewährung von Unterhalt; Anforderungen an die Durchführung des Versorgungsausgleichs

  • rechtsportal.de

    Maßgebliches Recht für den Versorgungsausgleich bei Scheidung nach ausländischem Recht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1153
  • FamRZ 2002, 1120
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Schleswig, 19.08.2011 - 10 UF 179/10

    Durchführung des Versorgungsausgleichs nach Abschluss eines in Deutschland

    Jedenfalls aber wird vorausgesetzt, dass das ausländische Beurkundungsverfahren dem deutschen Beurkundungsverfahren gleichwertig ist (vgl. Junker in juriPK- BGB , 5. Aufl. § 127a BGB , Rn. 57; OLG München, Beschluss vom 09.12.1994, 2 UF 1231/94 Rn. 25, zitiert nach juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 21.11.2001, 2 UF 200/01, Rn. 21, zitiert nach juris).

    Ein Verzicht auf das Antragsrecht käme nämlich in seiner Wirkung einer Vereinbarung über den Versorgungsausgleich gleich, so dass die Formvorschrift wegen des damit verfolgten Schutzzwecks entsprechend anzuwenden wäre (OLG Bamberg, Beschluss vom 21.11.2001, 2 UF 200/01, Rn. 22, zitiert nach juris).

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 24.10.2001 - 8 WF 167/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6027
OLG Naumburg, 24.10.2001 - 8 WF 167/01 (https://dejure.org/2001,6027)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24.10.2001 - 8 WF 167/01 (https://dejure.org/2001,6027)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24. Oktober 2001 - 8 WF 167/01 (https://dejure.org/2001,6027)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kindesunterhalt; Unterhaltsbetrag; Umwandlung des Unterhalts; Anrechnung von Kindergeld; Vereinfachtes Verfahren

  • Judicialis

    ZPO § 645 Abs. 1; ; KindUG Art. 5 § 3; ; KindUG Art. 5 § 3 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Minderjährigkeit als Voraussetzung der Abänderung eines Unterhaltstitels nach Art. 5 § 3 KindUG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Halle/Saale - 23 FH 101/01
  • OLG Naumburg, 24.10.2001 - 8 WF 167/01

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1048
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 29.09.1999 - 27 UF 189/99
    Auszug aus OLG Naumburg, 24.10.2001 - 8 WF 167/01
    Wird der Antrag durch die - vertretungsberechtigte - Mutter erst wenige Tage vor Eintritt der Volljährigkeit gestellt, kann unter Beachtung des rechtlichen Gehörs eine Umänderung im vereinfachten Verfahren nicht mehr erfolgen (im Anschluss an OLG Nürnberg in OLGR Nürnberg 2000, 77 f; a.A. OLG Köln in FamRZ 2000, 678).

    Zumindest für einen solchen Fall, in dem schon bei Antragstellung absehbar ist, dass eine Entscheidung nicht mehr vor der Volljährigkeit des Kindes ergeht, folgt der Senat der Rechtsprechung des OLG Nürnberg, nach der der Antrag auf Umstellung des Alttitels als unzulässig zu verwerfen ist, weil die Zulässigkeitsvoraussetzung nach Art. 5 § 3 Abs. 2 KindUG in Verbindung mit § 645 Abs. 1 ZPO nicht mehr gegeben ist (OLGR Nürnberg 2000, 77 f.; a.A. OLG Köln, FamRZ 2000, 678 f.).

  • BGH, 21.12.2005 - XII ZB 258/03

    Abänderung von Alttiteln über den Unterhalt minderjähriger Kinder

    Verbreitet wird zwar unter Hinweis auf den angeblich eindeutigen Wortlaut des § 645 Abs. 1 ZPO die Auffassung vertreten, die Minderjährigkeit des Antragstellers sei eine zu jeder Zeit des (auch vereinfachten) Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung, die auch noch im Zeitpunkt der Beschlussfassung nach Art. 5 § 3 KindUG gegeben sein müsse (OLG Nürnberg OLGR 2000, 77 f. und FamRZ 2001, 372 - Leitsatz - OLG Naumburg - 2. Familiensenat - FamRZ 2002, 1048 f.; OLG Schleswig MDR 2002, 279 f.; Musielak/Borth 3. Aufl. vor § 645 Rdn. 3; Göppinger/Wax/van Els Unterhaltsrecht 8. Aufl. Rdn. 2236 für die Umstellung von Alttiteln, anders für das Verfahren der Erstfestsetzung: Rdn. 2176; Eschenbruch/Klinkhammer, Der Unterhaltsprozess 3. Aufl. Rdn. 5254 - anders noch 2. Aufl. Rdn. 4254; Hk-ZPO/ Kemper vor §§ 645 - 660 Rdn. 2; Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 27. Aufl. vor § 645 Rdn. 1; Graba NJW 2001, 249, 257).
  • OLG Koblenz, 31.01.2006 - 9 UF 16/06

    Statthaftigkeit des vereinfachten Verfahrens zur Festsetzung des Kindesunterhalts

    Hieraus wird zum Teil geschlossen, dass das vereinfachte Verfahren nicht mehr statthaft sei, wenn der Eintritt der Volljährigkeit unmittelbar bevorstehe, so dass mit dem Erlass eines gerichtlichen Beschlusses vor Eintritt der Volljährigkeit nicht mehr gerechnet werden könne (Johannsen/Henrich-Voßkuhle, Eherecht, 4. Aufl., Rdn. 1 ff.; OLG Naumburg, FamRZ 2002, 1048 ).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 11.12.2001 - 14 UF 71/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6766
OLG Naumburg, 11.12.2001 - 14 UF 71/01 (https://dejure.org/2001,6766)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11.12.2001 - 14 UF 71/01 (https://dejure.org/2001,6766)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11. Dezember 2001 - 14 UF 71/01 (https://dejure.org/2001,6766)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Trennungsunterhalt; Unterhaltshöhe; Einkommen des Unterhaltsschuldners; Einkommensteuerliche Entlastung; Fiktive Einkünfte des Unterhaltsgläubigers; Erwerbstätigkeit des Unterhaltsgläubigers

  • Judicialis

    BGB § 1361; ; BGB § ... 1361 Abs. 1; ; BGB § 1361 Abs. 2; ; BGB § 1361 Abs. 1 Satz 1; ; SGB VI § 237 a; ; EStG § 22 Nr. 1 a; ; EStG § 39 a Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 46 Abs. 1 Nr. 4; ; ZPO § 523; ; ZPO § 713; ; ZPO § 264 Nr. 2; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 Satz 1; ; ZPO § 621 d Abs. 1; ; ZPO § 546 Satz 2 Nr. 1; ; ZPO § 546 Satz 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Dessau - F 509/00
  • OLG Naumburg, 11.12.2001 - 14 UF 71/01

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 959
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97

    Bemessung des Altersvorsorgeunterhalts bei sozialversicherungsfreier

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.12.2001 - 14 UF 71/01
    Der Senat weicht insoweit von der Entscheidung des BGH (in FamRZ 1999, 372, 372) ab und lässt die Revision zu.

    Auch in Bezug auf den unstreitigen Teil einer Unterhaltsforderung, wie hier bei dem vom Beklagten geleisteten und anerkannten Betrag von 900, 00 DM, besteht daher keine Obliegenheit zur Eintragung eines entsprechenden Freibetrages auf die Lohnsteuerkarte (a. A. BGH, FamRZ 1999, 372), zumal anderenfalls die Gefahr nicht von der Hand zu weisen ist, dass gerade der rigoros, jedoch zu Unrecht jedwede Unterhaltsverpflichtung in Abrede stellende Unterhaltsschuldner begünstigt werden könnte.

    Das Urteil weicht zudem in dieser - vom Senat uneingeschränkt verneinten - Frage von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ab (BGH, FamRZ 1999, 372, 374 f. sub II 4).

  • KG, 07.03.1991 - 16 UF 6786/90

    Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Unterhalts von dem getrenntlebenden

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.12.2001 - 14 UF 71/01
    Zunächst ist zu berücksichtigen, dass nach einer Ehezeit von fast genau 27 Jahren und 5 Monaten bis zur Trennung Anfang Dezember 1997 der während der gesamten Ehezeit nicht erwerbstätigen Klägerin auf jeden Fall eine zweijährige Übergangszeit bis zum Beginn einer Erwerbsobliegenheit hätte zugebilligt werden müssen (ebenso für den Fall einer Trennung nach langjähriger Ehe: Büttner, in: Johannsen/Henrich, Eherecht, 3. Aufl., 1989, § 1361 BGB, Rdnr. 25; KG, FamRZ 1991, 1188).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 13.07.2001 - 6 UF 36/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,14455
OLG Zweibrücken, 13.07.2001 - 6 UF 36/01 (https://dejure.org/2001,14455)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13.07.2001 - 6 UF 36/01 (https://dejure.org/2001,14455)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13. Juli 2001 - 6 UF 36/01 (https://dejure.org/2001,14455)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 24.10.1986 - 4 WF 193/86

    Streitigkeiten zwischen den Ehegatten um die Nutzung der Ehewohnung während des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.07.2001 - 6 UF 36/01
    Diese Einigung ist durch den Auszug de s Antragsgegners aus der ehelichen Wohnung, welcher nach der eigenen Erklärung der Antragstellerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Familiengericht vom 21. Februar 2001 noch vor dieser mündlichen Verhandlung stattgefunden hat, vollzogen worden und steht damit dem Verfahren nach der Hausratsverordnung als Verfahrenshindernis entgegen (vgl. KG, FamRZ 1990, 183 ; OLG Köln, FamRZ 1987, 77 ).
  • OLG Zweibrücken, 01.09.1987 - 2 WF 154/87
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.07.2001 - 6 UF 36/01
    Insoweit macht aber auch § 17 Abs. 1 GKG für die Festsetzung des Streitwertes keinen Unterschied (vgl. OLG Zweibrücken, JurBüro 1988, 339; zustimmend Schneider, Streitwertkommentar, 11. Aufl. 1996, Stichwort "Wohnung", Rdn. 5125; Madert, Der Gegenstandswert in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten, 4. Aufl., Rdn. 163; Johannsen/Henrich/Thalmann, Eherecht, 3. Aufl., § 621 ZPO Rdn. 108).
  • KG, 11.09.1989 - 18 UF 4906/89

    Zulässigkeit; Wohnungszuweisung; Zuweisung; Wohnung; Verfahren; Scheidung;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.07.2001 - 6 UF 36/01
    Diese Einigung ist durch den Auszug de s Antragsgegners aus der ehelichen Wohnung, welcher nach der eigenen Erklärung der Antragstellerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Familiengericht vom 21. Februar 2001 noch vor dieser mündlichen Verhandlung stattgefunden hat, vollzogen worden und steht damit dem Verfahren nach der Hausratsverordnung als Verfahrenshindernis entgegen (vgl. KG, FamRZ 1990, 183 ; OLG Köln, FamRZ 1987, 77 ).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 22.08.2001 - 6 WF 129/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,23411
OLG Zweibrücken, 22.08.2001 - 6 WF 129/01 (https://dejure.org/2001,23411)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22.08.2001 - 6 WF 129/01 (https://dejure.org/2001,23411)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22. August 2001 - 6 WF 129/01 (https://dejure.org/2001,23411)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,23411) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 28 Abs. 2; ZPO § 620 Satz 1
    Anwaltsgebühren: Gebührenstreitwert der einstweiligen Anordnung Aufenthaltsbestimmungsrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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