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   OLG Brandenburg, 10.06.2009 - 4 U 164/07   

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OLG Brandenburg, 10.06.2009 - 4 U 164/07 (https://dejure.org/2009,12908)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.06.2009 - 4 U 164/07 (https://dejure.org/2009,12908)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. Juni 2009 - 4 U 164/07 (https://dejure.org/2009,12908)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung der am Erwerb von Geschäftsanteilen an der GmbH beteiligten Gesellschafter und Berater bei Inanspruchnahme der Gesellschaft wegen Kündigung einer Kreditvertragsbeitritts und Rankrücktrittsvereinbarung durch die finanzierende Bank

  • Judicialis

    BGB § 31; ; BGB § ... 133; ; BGB § 139; ; BGB § 157; ; BGB § 158; ; BGB § 166; ; BGB § 166 Abs. 1; ; BGB § 193; ; BGB § 195 a.F.; ; BGB § 197 a.F.; ; BGB § 199 Abs. 1 n.F.; ; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2 n.F.; ; BGB § 201 a.F.; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 208 a.F.; ; BGB § 212 Abs. 1 Nr. 1 n.F.; ; BGB § 213 n.F.; ; BGB §§ 249 ff.; ; BGB § 257; ; BGB § 257 Satz 2; ; BGB § 273; ; BGB § 280 Abs. 1 Satz 2 n.F.; ; BGB § 313 n.F.; ; BGB § 389; ; BGB § 414; ; BGB § 415; ; BGB § 415 Abs. 3; ; BGB §§ 459 ff. a.F.; ; BGB § 463 a.F.; ; BGB § 477 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 609 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 683; ; BGB § 684; ; BGB § 823; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 826; ; BGB § 831; ; BGB § 840 Abs. 1; ; BRAO § 51 b; ; ZPO § 145 Abs. 1; ; ZPO § 167; ; ZPO § 253; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 256; ; ZPO § 263; ; ZPO § 264 Nr. 2; ; ZPO § 264 Nr. 3; ; ZPO § 383 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 385; ; ZPO § 447; ; ZPO § 448; ; ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 529; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 533; ; UmwG § 20 Abs. 1 Nr. 2; ; DMBilG § 16; ; DMBilG § 16 Abs. 3; ; AGBG § 8; ; EGBGB Art. 229 § 5 Abs. 1 Satz 2; ; EGBGB Art. 229 § 5 Abs. 4 Satz 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 2; ; LwAltschG § 7; ; LwAltschG § 8; ; LwAltschG § 9; ; LwAltschG § 10; ; StGB § 263; ; BNotO § 18; ; BNotO § 18 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung der am Erwerb von Geschäftsanteilen an der GmbH beteiligten Gesellschafter und Berater bei Inanspruchnahme der Gesellschaft wegen Kündigung einer Kreditvertragsbeitritts- und Rankrücktrittsvereinbarung durch die finanzierende Bank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 16.05.2007 - I R 36/06

    Rangrücktritt des Gläubigers steht Passivierung von Zinsverbindlichkeiten einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.06.2009 - 4 U 164/07
    Soweit danach die Gläubigerbank vorerst keinen unmittelbaren Zugriff auf das Vermögen der früheren LPG als Befriedigungssubstrat hatte, stellt sich der Rangrücktritt aus der Sicht der früheren LPG als Vereinbarung dar, die lediglich zu einer veränderten Rangordnung, nicht hingegen zu einem Erlöschen oder einer Minderung ihrer Verbindlichkeiten insgesamt führte (ebenso BFH Urteil vom 16. Mai 2007 - I R 36/06).

    (3) Es bedarf hier keiner Entscheidung, ob die Verbindlichkeiten aus Altkrediten gegenüber der G. Bank zu Recht nicht passiviert wurden - woran nicht nur im Hinblick auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16. Mai 2007 (I R 36/06) erhebliche Zweifel bestehen -, denn die vereinbarte Übernahme aller "Rechte und Pflichten der Kreditnehmerin bzw. ihrer Rechtsnachfolgerin" bzw. "aller Schulden" durch die Beklagte zu 5., ist unzweifelhaft nicht einschränkend dahin auszulegen, dass damit nur solche Verbindlichkeiten gemeint waren, die als Passiva in der Bilanz auszuweisen sind.

  • BGH, 16.11.1993 - 4 StR 648/93

    Girovertrag mit einem Kreditinstitut; Betrug durch unterlassene Aufklärung über

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.06.2009 - 4 U 164/07
    Eine strafrechtlich relevante Aufklärungspflicht aus dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben ist abzulehnen (vgl. BGH, Urteil vom 16. November 1993 - 4 StR 648/93).
  • BGH, 09.12.2004 - IX ZB 279/03

    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts des Notars

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.06.2009 - 4 U 164/07
    Danach erstreckt sich die Verpflichtung des Notars zur Verschwiegenheit auf den gesamten Inhalt der notariellen Verhandlung und erfasst auch solche Umstände, die er aufgrund seiner Vertrauensstellung oder im Zusammenhang damit erfahren hat, gleichgültig, ob diese Kenntnis auf einem besonderen Vertrauensakt beruht oder nicht; auch der Inhalt von Gesprächen zwischen den Urkundsbeteiligten und dritten Personen, die bei der Verhandlung zugegen sind, - wie hier der Beklagte zu 8. - fällt darunter (gefestigte Rspr. des BGH, zuletzt Beschluss vom 9. Dezember 2004 - IX ZB 279/03).
  • OLG Brandenburg, 08.05.2007 - 2 U 15/05

    Staatshaftungsrecht: Haftung für Amtspflichtverletzung der Baubehörde im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.06.2009 - 4 U 164/07
    Ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht ist nicht zu berücksichtigen, da dieses nur dem Anspruch auf Leistung entgegengehalten werden kann, nicht aber der Feststellung des Rechtsverhältnisses als solchem entgegensteht (OLG Brandenburg, Urteil vom 8. Mai 2007 - 2 U 15/05).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.06.2009 - 4 U 164/07
    Diese sogenannte Sanktionsklausel, die von der G. Bank in Umsetzung der bilanziellen Entlastung nach § 16 DMBilG auf der Grundlage der unveröffentlichten Arbeitsanweisung des BMF gestellt wurde, unterliegt gemäß § 8 AGBG nicht der Inhaltskontrolle (BGH, WM 1999, 425); verfassungsrechtliche Bedenken gegen die in der Arbeitsanweisung niedergelegten Regelungen bestehen nicht (BVerfG, WM 1997, 873).
  • BGH, 23.04.1998 - III ZR 7/97

    Voraussetzungen eines Stillhalteabkommens; Aussetzung eines Prozesses bis zum

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.06.2009 - 4 U 164/07
    Für die Hemmung genügte die mit dem ursprünglichen Klageantrag Ziffer 2. der Klageschrift begehrte Feststellung der Freistellungspflicht (vgl. BGH, Urteil vom 23. April 1998 - III ZR 7/97 - zu § 209 BGB a.F.).
  • BGH, 13.12.2005 - KZR 12/04

    Anforderungen an die Substantiierung des Parteivorbringens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.06.2009 - 4 U 164/07
    Die Haftung aus c.i.c. trifft grundsätzlich allein die Partei des angebahnten Vertrages; Vertreter und Verhandlungsgehilfen können in der Regel nur aus Delikt in Anspruch genommen werden.Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ist der Vertreter oder Verhandlungsgehilfe ausnahmsweise persönlich aus c.i.c. haftbar, wenn er am Vertragsschluss ein unmittelbares eigenes wirtschaftliches Interesse hat oder ein besonderes persönliches Vertrauen in Anspruch genommen und hierdurch die Vertragsverhandlungen oder den Vertragsschluss erheblich beeinflusst hat (st.Rspr., zuletzt BGH, Urteil vom 13. Dezember 2005 - KZR 12/04 = NJW-RR 2006, 993 ff.).
  • BGH, 06.02.2002 - VIII ZR 185/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung der Zahlungsunfähigkeit eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.06.2009 - 4 U 164/07
    Um einen solchen Unternehmenskauf handelte es sich hier, denn die Beklagten zu 1. bis 4., die alleinige Gesellschafter der K. waren, haben mit dem Vertrag vom 31. März 2001 sämtliche Geschäftsanteile der K. an die Klägerin abgetreten (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 2002 - VIII ZR 185/00); weitere Vermögenswerte - außer der Milchreferenzmenge -, die entsprechend den gesetzlichen Vorschriften hätten übertragen werden müssen, sollte die K. nicht haben.
  • BGH, 24.11.1982 - VIII ZR 263/81

    Düsen-Passat II - §§ 462, 465 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Unterscheidung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.06.2009 - 4 U 164/07
    Auf den zwischen der Klägerin und den Beklagten zu 1. bis 4. geschlossenen notariellen Vertrag vom 31. März 2001 finden die Vorschriften über die Sachmängelhaftung gemäß §§ 459 ff. BGB a.F. Anwendung, wenn das Unternehmen als Ganzes Gegenstand des Kaufvertrages ist (BGH, Urteil vom 24. November 1982 - VIII ZR 263/81).
  • BGH, 08.12.1998 - XI ZR 305/97

    Inhaltskontrolle von Sanktionsklauseln der Gläubigerbanken umzuwandelnder LPGs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.06.2009 - 4 U 164/07
    Diese sogenannte Sanktionsklausel, die von der G. Bank in Umsetzung der bilanziellen Entlastung nach § 16 DMBilG auf der Grundlage der unveröffentlichten Arbeitsanweisung des BMF gestellt wurde, unterliegt gemäß § 8 AGBG nicht der Inhaltskontrolle (BGH, WM 1999, 425); verfassungsrechtliche Bedenken gegen die in der Arbeitsanweisung niedergelegten Regelungen bestehen nicht (BVerfG, WM 1997, 873).
  • BGH, 21.05.1992 - I ZR 175/90

    Schadensersatzpflicht bei doppelter Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte

  • OLG Brandenburg, 10.07.2002 - 7 U 107/01

    Folgen des Wegfalls einer Rangrücktritts-Vereinbarung wegen Verstoßes gegen

  • OLG Brandenburg, 06.04.2005 - 4 U 121/04

    Antrag auf Rückbuchung eines Kontostandes bei Vorliegen eines Pfandrechts;

  • BGH, 12.05.1989 - V ZR 10/88

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei arglistiger Täuschung über eine

  • BGH, 17.07.2003 - IX ZR 268/02

    Zeitpunkt der Erledigung bei Aufrechnung

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

  • OLG Düsseldorf, 24.06.1982 - 18 U 39/82

    Klageantrag; Schuldbefreiung; Grund und Höhe einer Schuld

  • OLG Brandenburg, 21.03.2007 - 4 U 170/06

    Kündigung des Darlehensrückzahlungsanspruches nach den Grundsätzen des Wegfalls

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