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Weitere Entscheidungen unten: BAG, 16.12.2008 | LAG Baden-Württemberg, 20.04.2009

Rechtsprechung
   LAG Hessen, 15.10.2008 - 6 Sa 1025/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1535
LAG Hessen, 15.10.2008 - 6 Sa 1025/07 (https://dejure.org/2008,1535)
LAG Hessen, Entscheidung vom 15.10.2008 - 6 Sa 1025/07 (https://dejure.org/2008,1535)
LAG Hessen, Entscheidung vom 15. Oktober 2008 - 6 Sa 1025/07 (https://dejure.org/2008,1535)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • zvi-online.de

    ZPO § 850a Nr. 3, §§ 850c, 850e Nr. 3
    Berücksichtigung des zur privaten Nutzung überlassenen Firmenwagens bei der Berechnung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens

  • Betriebs-Berater

    Bewertung der Privatnutzung eines Firmenwagens

  • RA Kotz

    Arbeitseinkommen (pfändbares) und Privatnutzung - Firmenwagen

  • dac.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 850e Nr. 3
    Pfändbares Arbeitseinkommen bei privater Nutzung eines Firmenwagens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Bewertung des Sachbezugs "Privatnutzung eines Firmenwagens"

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Bewertung des Sachbezugs "Privatnutzung eines Firmenwagens"

  • IWW (Kurzinformation)

    Lohnpfändung - Private Nutzung eines Dienstwagens ist pfändbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Firmenwagen in der Gehaltspfändung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Private Firmenwagennutzung - unpfändbar?

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Bewertung des Sachbezugs "Privatnutzung eines Firmenwagens"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pfändbares Arbeitseinkommen bei privater Nutzung eines Firmenwagens

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Privatnutzung des Firmenwagens als pfändbares Einkommen

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2009, 510
  • NZI 2009, 526
  • BB 2009, 1069
  • NZA-RR 2009, 548 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • ArbG Gießen, 08.05.2007 - 5 Ca 1/07

    Berechnung eines pfändbaren Arbeitseinkommens; Durchsetzung eines …

    Auszug aus LAG Hessen, 15.10.2008 - 6 Sa 1025/07
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgericht Gießen vom 08. Mai 2007 - 5 Ca 1/07 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Gießen vom 08. Mai 2007 - 5 Ca 1/07 - die Klage abzuweisen.

  • LAG Hamm, 10.04.1991 - 2 (16) Sa 619/90

    Lohnpfändung; Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens; Geldwerter Vorteil …

    Auszug aus LAG Hessen, 15.10.2008 - 6 Sa 1025/07
    Hierzu ist zunächst zu berücksichtigen, dass zur Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens das in Geld gezahlte Einkommen mit dem geldwerten Vorteil der Privatnutzung des vom Arbeitgeber unentgeltlich zur Verfügung gestellten Firmenfahrzeugs zusammenzurechnen ist (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 10.04.1991 - 2 (16) Sa 619/90 - LAGE § 850 e ZPO Nr. 2).
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 733/07

    Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung - Unpfändbarkeit

    bb) Das Entgelt des Klägers für März 2006 ist nach § 850c Abs. 1 ZPO auch unter Berücksichtigung der Additionsvorschrift des § 850e Nr. 3 ZPO unpfändbar (vgl. dazu Hessisches LAG 15. Oktober 2008 - 6 Sa 1025/07 - juris Rn. 20, JurBüro 2009, 210; LAG Hamm 10. April 1991 - 2 (16) Sa 619/90 - zu 2 der Gründe, LAGE ZPO § 850e Nr. 2).
  • BGH, 07.03.2024 - IX ZB 47/22

    Voraussetzungen für Versagung der Restschuldbefreiung

    Wird dem Schuldner ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt, handelt es sich dabei um einen Sachbezug, der Teil der Arbeitsvergütung ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 18. Oktober 2012 - IX ZB 61/10, ZInsO 2012, 2342 Rn. 3;… BAG, ZInsO 2023, 2532 Rn. 12 ff; LAG Hessen, NZI 2009, 526;… ebenso zu § 107 Abs. 2 Satz 1 GewO BAGE 130, 101 Rn. 15).
  • LAG Hessen, 11.07.2013 - 9 Sa 1372/11

    Drittschuldnerklage - Unterhaltsverpflichtungen - Verschleiertes …

    Als Geldwert dieser Naturalleistung kann der für Sozialversicherung und Steuer maßgebliche Wert zugrunde gelegt werden (wie hier Hess. LAG Urteil vom 15. Okt. 2008 - 6 Sa 1025/07 - LAGE § 850 e ZPO 2002 Nr. 2 = Juris; LAG Niedersachsen Urteil vom 19. Dez. 2006 - 12 Sa 1208/05 - Juris; LAG Hamm Urteil vom 10. April 1991 - 2 (16) Sa 619/90 - LAGE § 850 e ZPO Nr. 2 = Juris (LS);… Zöller/Stöber ZPO 29. Aufl., § 850 e Rz. 27;… MüKo-ZPO/Smid 3. Aufl. § 850 e Rz. 40;… Stein/Jonas / Wolfgang Brehm ZPO 22. Aufl., § 850 e Rz. 63;… Prütting/Gehrlein / Arens ZPO 3. Aufl., § 850 e Rz. 38).
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Rechtsprechung
   BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,468
BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07 (https://dejure.org/2008,468)
BAG, Entscheidung vom 16.12.2008 - 9 AZR 985/07 (https://dejure.org/2008,468)
BAG, Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 (https://dejure.org/2008,468)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Vorruhestand

  • openjur.de

    Benachteiligung; Schwerbehinderung; Vorruhestand; TV Vorruhestand Deutsche Flugsicherung

  • Judicialis

    EG Art. 139; ; Richtlinie 2000/78/EG Art. 1; ; Richtlinie 2000/78/EG Art. 2; ; Richtlini... e 2000/78/EG Art. 3; ; Richtlinie 2000/78/EG Art. 16; ; GG Art. 3; ; GG Art. 9; ; AGG § 1; ; AGG § 2; ; AGG § 7; ; AGG § 33; ; AltTZG § 4; ; AltTZG § 5; ; AltTZG § 15e; ; BGB § 133; ; BGB § 134; ; BGB § 139; ; BGB § 157; ; BGB § 611a; ; BGB § 611b; ; BGB § 612; ; SGB VI § 3; ; SGB VI § 77; ; SGB VI § 236a; ; SGB VI § 237a; ; SGB IX § 81; ; TVG § 4; ; VRG § 14; ; ZPO § 256; ; ZPO § 263; ; ZPO § 264; ; Vorruhestand-TV/FST in den Fassungen vom 24. November 1993 und 14. November 2002 § 1; ; Vorruhestand-TV/FST in den Fassungen vom 24. November 1993 und 14. November 2002 § 2; ; Vorruhestand-TV/FST in den Fassungen vom 24. November 1993 und 14. November 2002 § 4; ; Vorruhestand-TV/FST in den Fassungen vom 24. November 1993 und 14. November 2002 § 7; ; Vorruhestand-TV/FST in den Fassungen vom 24. November 1993 und 14. November 2002 § 9

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch auf Vorruhestandsgeld - vorzeitige Altersrente für schwerbehinderte Menschen - Benachteiligungsverbot

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorruhestandsregelung für Schwerbehinderte; Tarifvertragliches Erlöschen des Anspruchs und Benachteiligungsverbot des § 81 Abs. 2 SGB IX; Rückwirkung von Verbotsgesetzen

  • Betriebs-Berater

    Verbotsgesetz bei Dauerschuldverhältnis

  • rechtsportal.de

    Vorruhestandsregelung für Schwerbehinderte; Tarifvertragliches Erlöschen des Anspruchs und Benachteiligungsverbot des § 81 Abs. 2 SGB IX; Rückwirkung von Verbotsgesetzen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 129, 72
  • BB 2009, 1069
  • NZA-RR 2010, 32
 
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Wird zitiert von ... (93)Zitiert selbst (20)

  • BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 122/03

    Benachteiligung behinderter Menschen bei Altersteilzeit

    Auszug aus BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07
    Der zeitliche Geltungsbereich wird nur durch den Grundsatz des Vertrauensschutzes beschränkt (vgl. zu Tarifverträgen im Geltungsbereich des § 4 TzBfG BAG 11. Dezember 2003 - 6 AZR 64/03 - zu II 8 b der Gründe, BAGE 109, 110; zu einer der früheren Fassungen des § 81 Abs. 2 Satz 1 SGB IX mittelbar auch Senat 18. November 2003 - 9 AZR 122/03 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 108, 333).

    § 81 Abs. 2 SGB IX aF entspricht insoweit den Vorgaben der Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie, die mit der nationalen Vorschrift umgesetzt werden sollten (Senat 18. November 2003 - 9 AZR 122/03 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 108, 333).

    Über die Rentenabschläge hinaus konnte der Kläger nach dem Ende des Monats der Vollendung seines 60. Lebensjahres keine höheren Rentenansprüche erwerben (vgl. näher Senat 18. November 2003 - 9 AZR 122/03 - zu B I 2 b der Gründe, BAGE 108, 333).

    (b) § 81 Abs. 2 SGB IX aF diente der Verwirklichung des Grundrechts aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG (Senat 18. November 2003 - 9 AZR 122/03 - zu B I 2 c aa der Gründe, BAGE 108, 333).

    Den Tarifvertragsparteien stand bei der Beurteilung, welche der in § 81 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 und 3 SGB IX aF genannten Gründe eine unterschiedliche Benachteiligung rechtfertigten, trotz der Bindung an das Benachteiligungsverbot ein Spielraum zu (Senat 18. November 2003 - 9 AZR 122/03 - zu B I 2 c aa der Gründe, BAGE 108, 333).

    (b) Der Vorruhestand-TV/FST verfolgt entgegen der Auffassung der Revision keinen ähnlichen Zweck wie die Altersteilzeittarifverträge, die den Entscheidungen des Senats vom 27. April 2004 (- 9 AZR 18/03 - BAGE 110, 208) und 18. November 2003 (- 9 AZR 122/03 - BAGE 108, 333) zugrunde lagen.

    In der Entscheidung des Senats vom 18. November 2003 war die tarifliche Regelung dagegen an die Fördervoraussetzungen des § 5 AltTZG angelehnt (- 9 AZR 122/03 - zu A I 1 der Gründe, BAGE 108, 333).

    (cc) Dem Urteil des Senats vom 18. November 2003 lag im Unterschied zum Streitfall wegen des Lebensalters des dortigen Klägers und des Zeitpunkts des Eintritts seiner Schwerbehinderung eine Altersrente ohne Abschläge zugrunde (- 9 AZR 122/03 - zu B I 1 a der Gründe, BAGE 108, 333).

  • BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 631/05

    Tarifauslegung - Begrenzung von Überbrückungsbeihilfe bei vorgezogenem …

    Auszug aus BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07
    Knüpft ein Arbeitgeber durch Bezugnahme auf eine Kollektivvereinbarung an die sozialversicherungsrechtlichen Unterscheidungen an und handelt er deswegen benachteiligend, unterfallen diese Handlungen uneingeschränkt dem sachlichen Geltungsbereich des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG (vgl. zu der Frage einer mittelbaren geschlechtsbezogenen Benachteiligung von Roetteken zu D, jurisPR-ArbR 3/2007 Anm. 1 zu BAG 18. Mai 2006 - 6 AZR 631/05 - BAGE 118, 196).

    (c) Das Regelungsziel des § 7 Abs. 1 Buchst. a Vorruhestand-TV/FST unterscheidet sich ferner von dem Zweck einer tariflichen Überbrückungsbeihilfe, wie sie die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Mai 2006 behandelt (- 6 AZR 631/05 - BAGE 118, 196).

    (aa) Der Sechste Senat hat für eine tarifliche Überbrückungsbeihilfe einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG und das Entgeltbenachteiligungsverbot des § 612 Abs. 3 BGB in der bis 17. August 2006 geltenden Fassung hinsichtlich eines Erlöschenstatbestands abgelehnt, der an die "Voraussetzungen zum Bezug eines vorgezogenen Altersruhegeldes" anknüpfte (18. Mai 2006 - 6 AZR 631/05 - Rn. 11 und 21 ff., BAGE 118, 196).

    Die tarifliche Überbrückungsbeihilfe in dem vom Sechsten Senat entschiedenen Fall diente dazu, den Arbeitnehmer in den Arbeitsprozess wiedereinzugliedern (18. Mai 2006 - 6 AZR 631/05 - Rn. 24, BAGE 118, 196).

  • BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 378/04

    Übergangsversorgung - Gleichheitssatz

    Auszug aus BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07
    Es genügt, wenn es für die getroffene Regelung einen sachlich vertretbaren Grund gibt (…st. Rspr., vgl. zB BAG 30. Oktober 2008 - 6 AZR 712/07 - Rn. 15, NZA 2009, 214; Senat 16. August 2005 - 9 AZR 378/04 - zu B II 3 a der Gründe, AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 8 = EzA GG Art. 3 Nr. 103).

    (2) Die Tarifvertragsparteien haben die anhand objektiver Merkmale zu bestimmenden Grenzen ihres Gestaltungsspielraums hier nicht gewahrt (zu der erforderlichen objektiven Prüfung der sachlichen Rechtfertigung einer Tarifregelung näher Senat 16. August 2005 - 9 AZR 378/04 - zu B II 2 a der Gründe, AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 8 = EzA GG Art. 3 Nr. 103).

  • BAG, 30.10.2008 - 6 AZR 712/07

    TVöD - kinderbezogene Besitzstandszulage

    Auszug aus BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07
    Die Schutzpflichtfunktion der Grundrechte verpflichtet die Rechtsprechung dazu, solchen Tarifregelungen die Durchsetzung zu verweigern, die zu einer Gruppenbildung führen, die grundrechtlich geschützte Belange gleichheits- oder sachwidrig außer Acht lässt (zu Art. 6 GG BAG 30. Oktober 2008 - 6 AZR 712/07 - Rn. 14 f., NZA 2009, 214;… allgemein zu den Gleichheitsgrundrechten ErfK/Dieterich Einl. GG Rn. 57 f.).

    Es genügt, wenn es für die getroffene Regelung einen sachlich vertretbaren Grund gibt (st. Rspr., vgl. zB BAG 30. Oktober 2008 - 6 AZR 712/07 - Rn. 15, NZA 2009, 214; Senat 16. August 2005 - 9 AZR 378/04 - zu B II 3 a der Gründe, AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 8 = EzA GG Art. 3 Nr. 103).

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvL 32/97

    Urlaubsanrechnung

    Auszug aus BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07
    In die von Art. 139 EG anerkannte und von Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Tarifautonomie kann jedenfalls dann eingegriffen werden, wenn der Gesetzgeber mit dem Eingriff den Schutz der Grundrechte Dritter bezweckt und der Eingriff den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wahrt (BVerfG 3. April 2001 - 1 BvL 32/97 - zu B 3 der Gründe, BVerfGE 103, 293).
  • BAG, 11.11.2008 - 1 AZR 475/07

    Sozialplanabfindung bei vorgezogener Altersrente

    Auszug aus BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07
    Die Betriebsparteien können in Sozialplänen für Arbeitnehmer, die im Anschluss an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf vorzeitige Altersrente haben, geringere Abfindungen vorsehen (vgl. nur BAG 11. November 2008 - 1 AZR 475/07 - Rn. 23 und 28, DB 2009, 347;… 30. September 2008 - 1 AZR 684/07 - Rn. 32 und 38).
  • BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 18/03

    Altersteilzeit - Beendigung nach § 9 Abs. 2 TV ATZ

    Auszug aus BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07
    (b) Der Vorruhestand-TV/FST verfolgt entgegen der Auffassung der Revision keinen ähnlichen Zweck wie die Altersteilzeittarifverträge, die den Entscheidungen des Senats vom 27. April 2004 (- 9 AZR 18/03 - BAGE 110, 208) und 18. November 2003 (- 9 AZR 122/03 - BAGE 108, 333) zugrunde lagen.
  • BAG, 30.09.2008 - 1 AZR 684/07

    Sozialplanabfindung bei vorzeitiger Altersrente

    Auszug aus BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07
    Die Betriebsparteien können in Sozialplänen für Arbeitnehmer, die im Anschluss an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf vorzeitige Altersrente haben, geringere Abfindungen vorsehen (…vgl. nur BAG 11. November 2008 - 1 AZR 475/07 - Rn. 23 und 28, DB 2009, 347; 30. September 2008 - 1 AZR 684/07 - Rn. 32 und 38).
  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 750/00

    Altersfreizeit - mittelbare Diskriminierung

    Auszug aus BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07
    Ausschluss- und Kürzungsregelungen, die auf sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen verweisen, müssen sich an den tariflichen Regelungszielen messen lassen (zu einer geschlechtsbezogenen Benachteiligung bei vergüteter Altersfreistellung Senat 20. August 2002 - 9 AZR 750/00 - zu I 4 c aa der Gründe, BAGE 102, 260).
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 678/02

    Übergangsversorgung für Bordpersonal

    Auszug aus BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 985/07
    Derartige Leistungen zur Überbrückung einer erwarteten Arbeitslosigkeit gehören nicht zur betrieblichen Altersversorgung (vgl. zu der Übergangsversorgung für das Bordpersonal eines Luftfahrtunternehmens Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 678/02 - zu A II 5 der Gründe mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 31).
  • BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 358/06

    Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten

  • BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 791/07

    Benachteiligung einer schwerbehinderten Bewerberin

  • BAG, 17.07.2007 - 9 AZR 819/06

    Teilzeit - Lage der Arbeitszeit - Weisungsrecht

  • BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 815/07

    Arbeitnehmerweiterbildung - Schwerpunkt des Beschäftigungsverhältnisses iSv. § 2 …

  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 64/03

    Verbot der Diskriminierung befristet Beschäftigter

  • BGH, 18.02.2003 - KVR 24/01

    Gebietsabsprache in Gaslieferungsvertrag kartellrechtswidrig

  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 104/04

    Bildungsurlaub - Allgemeine Bildung

  • BAG, 13.02.2007 - 9 AZR 207/06

    Altersteilzeit - Insolvenz - Wertguthaben - Betrug

  • BAG, 23.03.1957 - 1 AZR 326/56

    Verfassungssatz der Gleichberechtigung - Benachteiligung wegen des Geschlechts - …

  • LAG Bremen, 22.08.2007 - 2 Sa 239/06
  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 189/10

    Urlaubsgewährung, Freistellungserklärung des Arbeitgebers

    Der Vorrang der Leistungsklage dient dem Zweck, Rechtsstreitigkeiten prozesswirtschaftlich sinnvoll zu erledigen (vgl. BAG 15. März 2005 - 9 AZR 142/04 - zu III 1 der Gründe, BAGE 114, 80). Danach ist eine Feststellungsklage zulässig, wenn mit ihr eine sachgerechte, einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Überlegungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (vgl. BAG 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 19, BAGE 129, 72).
  • BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 137/13

    Spätehenklausel - Gleichbehandlung

    Der zeitliche Geltungsbereich des AGG wird deshalb hier nicht durch den Grundsatz des Vertrauensschutzes beschränkt (zu derartigen Beschränkungen BAG 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 38, BAGE 129, 72).
  • BAG, 20.03.2012 - 9 AZR 529/10

    Urlaubsdauer - Altersdiskriminierung

    Es kommt allein auf den Zeitpunkt der Benachteiligungshandlung an (BAG 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 33, BAGE 129, 72).

    Der zeitliche Geltungsbereich wird je nach Lage der Verhältnisse im Einzelfall nur durch den Grundsatz des Vertrauensschutzes beschränkt (vgl. so bereits zu § 81 Abs. 2 SGB IX aF: BAG 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 38, BAGE 129, 72).

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dejure.org Übersicht BAG

Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 20.04.2009 - 4 Sa 4/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4039
LAG Baden-Württemberg, 20.04.2009 - 4 Sa 4/09 (https://dejure.org/2009,4039)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.04.2009 - 4 Sa 4/09 (https://dejure.org/2009,4039)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. April 2009 - 4 Sa 4/09 (https://dejure.org/2009,4039)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Reichweite des Direktionsrechts bei Veränderungen in der Firmenhierarchie - zur Bestimmtheit von Beschäftigungsanträgen

  • Judicialis

    ArbGG § 64 Abs. 2 Buchst. b; ; ArbGG § ... 64 Abs. 6; ; ArbGG § 69 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 253 Abs. 2 Ziff. 2; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 256 Abs. 2; ; ZPO § 313 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; GewO § 106; ; BGB § 242; ; BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 611 Abs. 1

  • Betriebs-Berater

    Herabstufung einer Führungskraft bei der Daimler AG

  • rechtsportal.de

    Versetzung einer Führungskraft bei Änderung der Firmenhierarchie; unwirksame Zuweisung einer geringerwertigen Tätigkeit auf Sachbearbeiterebene; Feststellungsantrag neben Beschäftigungsantrag; Bestimmtheit des Beschäftigungsantrags

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Versetzung einer Führungskraft bei Änderung der Firmenhierarchie; Unwirksame Zuweisung einer geringerwertigen Tätigkeit auf Sachbearbeiterebene; Feststellungsantrag neben Beschäftigungsantrag; Bestimmtheit des Beschäftigungsantrags

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Degradierung bei arbeitsvertraglichem Anspruch auf Position!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2009, 1069
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (18)

  • LAG Baden-Württemberg, 12.06.2006 - 4 Sa 68/05

    Schmerzensgeld bzw. Geldentschädigung wegen Nichtbeschäftigung, Bestimmtheit …

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.04.2009 - 4 Sa 4/09
    a) Die Kammer hat sich bereits in ihrem Urteil vom 12.06.2006 (4 Sa 68/05) mit der Bestimmtheit von Beschäftigungsanträgen betreffend die Zuordnung zu den Führungsebenen der Beklagten auseinandergesetzt.

    Würde man jedoch vom Kläger eine noch weitergehende Konkretisierung verlangen, so würde die Folge eintreten, die die Kammer bereits in ihrem Urteil vom 12.06.2005 (4 Sa 68/05 S. 23) beschrieben hat.

  • BAG, 30.08.1995 - 1 AZR 47/95

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach BAT - Mitbestimmung des Personalrats

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.04.2009 - 4 Sa 4/09
    Nimmt der Arbeitgeber unter Berufung auf sein arbeitsvertragliches Weisungsrecht eine Änderung der Arbeitsbedingungen, insbesondere eine Versetzung vor, kann sich der Arbeitnehmer nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 23.01.1992 - 6 AZR 87/90 - und 30.08.1995 - 1 AZR 47/95 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 39 und 44) hiergegen mit einer Feststellungsklage wenden.

    Der Arbeitgeber kann deshalb dem Arbeitnehmer auch dann keine niedriger zu bewertende Tätigkeit zuweisen, wenn er die höhere Vergütung fortzahlt, die der bisherigen Tätigkeit entspricht (BAG, 30.08.1995 - 1 AZR 47/95 - und 24.04.1996 - 5 AZR 996/94 - AP Nr. 44 und 49 zu § 611 BGB Direktionsrecht;… APS - Künzl, 3. Auflage, § 2 KSchG Rz 53).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.04.2009 - 4 Sa 4/09
    Ein derartiges Verständnis des Bestimmtheitsgrundsatzes steht nicht im Einklang mit der verfassungsrechtlichen Wertentscheidung, dass der Arbeitnehmer nicht nur einen Vergütungsanspruch, sondern auch einen Beschäftigungsanspruch hat (BAG 10.11.1955 - 2 AZR 591/54 - und 27.02.1985 - GS 1/84 - AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 2 und 14).
  • BAG, 28.02.2006 - 1 AZR 460/04

    Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung in Betrieben

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.04.2009 - 4 Sa 4/09
    Denn das Vollstreckungsgericht müsse ggf. die Klärung herbeiführen, ob eine dem Kläger übertragene Aufgabe der Ebene 2 zuzuordnen sei (BAG 25.08.2004 - 1 AZB 41/03 - AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 41; BAG 28.02.2006 - 1 AZR 460/04 - AP GG Art. 9 Nr. 127, im Zusammenhang mit der Bestimmtheit von Unterlassungstiteln).
  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.04.2009 - 4 Sa 4/09
    Sie kann aber auch die bisherige Arbeitsstelle des Klägers so "aufwerten", dass sie der Führungsebene 4 zuzuordnen ist (vgl. BAG 29.04.2004 - 1 ABR 30/02 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 3 betreffend die Erfüllung eines Leistungsanspruchs bei mehreren Handlungsmöglichkeiten).
  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04

    Beschäftigungsanspruch - Schwerbehinderung - Darlegung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.04.2009 - 4 Sa 4/09
    Der Streit der Parteien dürfe nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (BAG 10.05.2005 - 9 AZR 230/04 - AP SGB IX § 91 Nr. 8).
  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit, …

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.04.2009 - 4 Sa 4/09
    Ein derartiges Verständnis des Bestimmtheitsgrundsatzes steht nicht im Einklang mit der verfassungsrechtlichen Wertentscheidung, dass der Arbeitnehmer nicht nur einen Vergütungsanspruch, sondern auch einen Beschäftigungsanspruch hat (BAG 10.11.1955 - 2 AZR 591/54 - und 27.02.1985 - GS 1/84 - AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 2 und 14).
  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 735/07

    Eingruppierung "Koordinator der Sanitätsstation" in der Chemischen Industrie

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.04.2009 - 4 Sa 4/09
    Er muss die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Beschäftigung so präzise wie möglich bezeichnen (zuletzt BAG 22.10.2008 - 4 AZR 735/07 - zitiert nach Juris).
  • BAG, 25.08.2004 - 1 AZB 41/03

    Bestimmtheit eines Unterlassungstitels

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.04.2009 - 4 Sa 4/09
    Denn das Vollstreckungsgericht müsse ggf. die Klärung herbeiführen, ob eine dem Kläger übertragene Aufgabe der Ebene 2 zuzuordnen sei (BAG 25.08.2004 - 1 AZB 41/03 - AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 41; BAG 28.02.2006 - 1 AZR 460/04 - AP GG Art. 9 Nr. 127, im Zusammenhang mit der Bestimmtheit von Unterlassungstiteln).
  • BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 226/06

    Schwerbehinderte Menschen; Kündigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 20.04.2009 - 4 Sa 4/09
    Der Streit der Parteien dürfe nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (BAG 10.05.2005 - 9 AZR 230/04 - AP SGB IX § 91 Nr. 8).
  • BAG, 04.03.1982 - 6 AZR 594/79

    Änderung von Ansprüchen durch Betriebsvereinbarung

  • BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 424/05

    AGB-Kontrolle - Änderungsklausel

  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

  • BAG, 23.01.1992 - 6 AZR 87/90

    Durchführung politischer Wahlen - Übernahme eines Wahlehrenamtes durch …

  • BGH, 28.09.2006 - VII ZR 247/05

    Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage auf Feststellung des Nichtbestehens …

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 348/04

    Korrigierende Rückgruppierung eines Diplomsportlehrers - Treuwidrigkeit

  • BAG, 12.12.2006 - 9 AZR 747/06

    Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit einer Versetzung - Verwirkung - …

  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 417/06

    Stellenpool - Versetzung

  • LAG Saarland, 11.01.2012 - 2 Sa 45/11

    Grenzen des Direktionsrechtes i.R. durch Reorganisationsmaßnahmen eingeführten …

    Dieses dem Arbeitgeber zustehende Direktionsrecht, welches sich auf Zeit, Ort und Art der Beschäftigung und die nähere Konkretisierung bezieht, erfährt aber noch eine weitere Einschränkung dahingehend, dass durch einseitige Weisung eine Entziehung von Führungsaufgaben bzw. eine hierarchische Degradierung selbst bei Beibehaltung der bisherigen Funktionsbezeichnung vor dem Hintergrund der Herausbildung eines Sozialbildes als Bestandteil der bisherigen Einordnung der Funktion des Arbeitnehmers innerhalb einer Betriebsstruktur nicht rechtlich wirksam erreicht werden kann, zumindest auf der Ebene direkt unterhalb der Geschäftsführung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz im Urteil vom 6.12.2007 - 2 Sa 480/07 - Rn 32 in juris; LAG Baden-Württemberg im Urteil vom 28.2.2002 - 21 Sa 69/01 - Rnrn 44 u. 45 in juris; JOUSSEN in Beck'scher Online-Kommentar zum BGB , Rn 311 zu § 611 BGB , Edition 22, Stand: 1.12.2011;… HUNOLD, Die Rechtsprechung zum Direktionsrecht des Arbeitgebers, in NZA-RR 2001, S. 337 bis 347, unter II.1.c auf S. 340;… PREIS in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 12. Auflage München 2012, Rn 13 zu § 109 GewO ;… GAUL, Vertragsänderung durch Änderung des Organisationsplans? in NZA 1990, S. 873 bis 881, unter III.3.d S. 877; sowie ansatzweise auch LAG Baden-Württemberg vom 20.4.2009 - 4 Sa 4/09 - in ArbRB 2009, S. 196 - Rn 37 in juris).
  • LAG Saarland, 11.01.2012 - 2 Sa 7/11

    Grenzen des Direktionsrechtes i.R. durch Reorganisationsmaßnahmen eingeführten …

    Dieses dem Arbeitgeber zustehende Direktionsrecht, welches sich auf Zeit, Ort und Art der Beschäftigung und die nähere Konkretisierung bezieht, erfährt aber noch eine weitere Einschränkung dahingehend, dass durch einseitige Weisung eine Entziehung von Führungsaufgaben bzw. eine hierarchische Degradierung selbst bei Beibehaltung der bisherigen Funktionsbezeichnung vor dem Hintergrund der Herausbildung eines Sozialbildes als Bestandteil der bisherigen Einordnung der Funktion des Arbeitnehmers innerhalb einer Betriebsstruktur nicht rechtlich wirksam erreicht werden kann, zumindest auf der Ebene direkt unterhalb der Geschäftsführung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz im Urteil vom 6.12.2007 - 2 Sa 480/07 - Rn 32 in [...]; LAG Baden-Württemberg im Urteil vom28.2.2002 - 21 Sa 69/01 - Rnrn 44 u. 45 in [...]; Joussen in Beck'scher Online-Kommentar zum BGB, Rn 311 zu § 611 BGB, Edition 22, Stand: 1.12.2011;… Hunold, Die Rechtsprechung zum Direktionsrecht des Arbeitgebers, in NZA-RR 2001, S. 337 bis 347, unter II.1.c auf S. 340;… Preis in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 12. Auflage München 2012, Rn 13 zu § 109 GewO;… Gaul, Vertragsänderung durch Änderung des Organisationsplans? in NZA 1990, S. 873 bis 881, unter III.3.d S. 877; sowie ansatzweise auch LAG Baden-Württemberg vom 20.4.2009 - 4 Sa 4/09 - in ArbRB 2009, S. 196 - Rn 37 in [...]).
  • LAG Saarland, 11.01.2012 - 2 Sa 16/11

    Grenzen des Direktionsrechtes i.R. durch Reorganisationsmaßnahmen eingeführten …

    Dieses dem Arbeitgeber zustehende Direktionsrecht, welches sich auf Zeit, Ort und Art der Beschäftigung und die nähere Konkretisierung bezieht, erfährt aber noch eine weitere Einschränkung dahingehend, dass durch einseitige Weisung eine Entziehung von Führungsaufgaben bzw. eine hierarchische Degradierung selbst bei Beibehaltung der bisherigen Funktionsbezeichnung vor dem Hintergrund der Herausbildung eines Sozialbildes als Bestandteil der bisherigen Einordnung der Funktion des Arbeitnehmers innerhalb einer Betriebsstruktur nicht rechtlich wirksam erreicht werden kann, zumindest auf der Ebene direkt unterhalb der Geschäftsführung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz im Urteil vom 6.12.2007 - 2 Sa 480/07 - Rn 32 in [...]; LAG Baden-Württemberg im Urteil vom28.2.2002 - 21 Sa 69/01 - Rnrn 44 u. 45 in [...]; Joussen in Beck'scher Online-Kommentar zum BGB, Rn 311 zu § 611 BGB, Edition 22, Stand: 1.12.2011;… Hunold, Die Rechtsprechung zum Direktionsrecht des Arbeitgebers, in NZA-RR 2001, S. 337 bis 347, unter II.1.c auf S. 340;… Preis in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 12. Auflage München 2012, Rn 13 zu § 109 GewO;… Gaul, Vertragsänderung durch Änderung des Organisationsplans? in NZA 1990, S. 873 bis 881, unter III.3.d S. 877; sowie ansatzweise auch LAG Baden-Württemberg vom 20.4.2009 - 4 Sa 4/09 - in ArbRB 2009, S. 196 - Rn 37 in [...]).
  • LAG Saarland, 11.01.2012 - 2 Sa 6/11

    Grenzen des Direktionsrechtes i.R. durch Reorganisationsmaßnahmen eingeführten …

    Dieses dem Arbeitgeber zustehende Direktionsrecht, welches sich auf Zeit, Ort und Art der Beschäftigung und die nähere Konkretisierung bezieht, erfährt aber noch eine weitere Einschränkung dahingehend, dass durch einseitige Weisung eine Entziehung von Führungsaufgaben bzw. eine hierarchische Degradierung selbst bei Beibehaltung der bisherigen Funktionsbezeichnung vor dem Hintergrund der Herausbildung eines Sozialbildes als Bestandteil der bisherigen Einordnung der Funktion des Arbeitnehmers innerhalb einer Betriebsstruktur nicht rechtlich wirksam erreicht werden kann, zumindest auf der Ebene direkt unterhalb der Geschäftsführung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz im Urteil vom 6.12.2007 - 2 Sa 480/07 - Rn 32 in [...]; LAG Baden-Württemberg im Urteil vom28.2.2002 - 21 Sa 69/01 - Rnrn 44 u. 45 in [...]; Joussen in Beck'scher Online-Kommentar zum BGB, Rn 311 zu § 611 BGB, Edition 22, Stand: 1.12.2011;… Hunold, Die Rechtsprechung zum Direktionsrecht des Arbeitgebers, in NZA-RR 2001, S. 337 bis 347, unter II.1.c auf S. 340;… Preis in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 12. Auflage München 2012, Rn 13 zu § 109 GewO;… Gaul, Vertragsänderung durch Änderung des Organisationsplans? in NZA 1990, S. 873 bis 881, unter III.3.d S. 877; sowie ansatzweise auch LAG Baden-Württemberg vom 20.4.2009 - 4 Sa 4/09 - in ArbRB 2009, S. 196 - Rn 37 in [...]).
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