Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 06.05.1999

Rechtsprechung
   EuGH, 14.10.1999 - C-104/97 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,692
EuGH, 14.10.1999 - C-104/97 P (https://dejure.org/1999,692)
EuGH, Entscheidung vom 14.10.1999 - C-104/97 P (https://dejure.org/1999,692)
EuGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1999 - C-104/97 P (https://dejure.org/1999,692)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,692) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Schadensersatzklage - Gemeinsame Marktorganisation - Bananen - Einfuhrregelung

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 404/93/EWG; ; EGV Art. 136

  • Europäischer Gerichtshof

    Atlanta / Europäische Gemeinschaft

    Rechtsmittel - Schadensersatzklage - Gemeinsame Marktorganisation - Bananen - Einfuhrregelung

  • EU-Kommission PDF

    Atlanta / Communauté européenne

    1 Rechtsmittel - Vorbringen neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel im Laufe des Verfahrens - Erstmals im Rahmen der Erwiderung vor dem Gerichtshof geltend gemachter Rechtsmittelgrund, der untrennbar mit einem Klagegrund im Zusammenhang steht, den das Gericht ...

  • EU-Kommission

    Atlanta / Communauté européenne

  • Wolters Kluwer

    Fortschreitende Verwirklichung des Gemeinsamen Marktes; Schadensersatzklage wegen Beschränkungen der Bananeneinfuhr; Gemeinsame Marktorganisation für Bananen; Einfuhrregelung für Bananen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Vierte erweiterte Kammer) vom 11. Dezember 1996 in der Rechtssache T-521/93, Atlanta u. a./Rat und Kommission - Urteil, mit dem eine Klage auf außervertraglicher Haftung abgewiesen wird - Auswirkungen der Verordnung (EWG) Nr. 404/93 ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (94)Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 05.10.1994 - C-280/93

    Deutschland / Rat

    Auszug aus EuGH, 14.10.1999 - C-104/97
    22 Der Gerichtshof hat am 5. Oktober 1994 die von der Bundesrepublik Deutschland eingereichte Nichtigkeitsklage abgewiesen (Rechtssache C-280/93, Deutschland/Rat, Slg. 1994, I-4973).

    Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Urteil des Gerichtshofes, das die Gültigkeit einer Handlung der Gemeinschaftsorgane bestätigt, nicht als hinreichender Grund angesehen werden, der das Vorbringen eines neuen Angriffsmittels rechtfertigen kann, da die Gültigkeit solcher Handlungen ohnehin vermutet wird; die genannten Urteile Deutschland/Rat und Atlanta Fruchthandelsgesellschaft u. a. (II) haben nur einen Rechtszustand bestätigt, der den Klägerinnen bekannt war, als sie ihre Klage erhoben (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 1. April 1982 in der Rechtssache 11/82, Dürbeck/Kommission, Slg. 1982, 1251, Randnr. 17).

    Zum Klagegrund des Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot hat das Gericht festgestellt: "46 Das Diskriminierungsverbot gehört nach ständiger Rechtsprechung zu den tragenden Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts (vgl. Urteil Deutschland/Rat, a. a. O., Randnr. 67).

    Wie im genannten Urteil Deutschland/Rat bereits festgestellt wurde, befanden sich die Gruppen von Marktbeteiligten, auf die das Zollkontingent aufgeteilt wird, vor dem Erlaß der Verordnung Nr. 404/93 nicht in der gleichen Lage.

    63 Wie der Gerichtshof insoweit im genannten Urteil Deutschland/Rat bereits entschieden hat, entspricht der mit der Verordnung Nr. 404/93 vorgenommene Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit der traditionellen Vermarkter von Drittlandsbananen dem Gemeinwohl dienenden Zielen der Gemeinschaft und tastet dieses Recht nicht in seinem Wesensgehalt an (Randnr. 87).

    Insoweit hat der Gerichtshof im genannten Urteil Deutschland/Rat entschieden, daß die Klägerin nicht nachgewiesen hat, daß der Rat offensichtlich ungeeignete Maßnahmen erlassen oder angesichts der Erkenntnisse, über die er zum Zeitpunkt des Erlasses der Regelung verfügte, eine offensichtlich irrige Beurteilung vorgenommen hat (Randnr. 95).

    Schließlich hat das Gericht zu den Klagegründen eines Verstoßes gegen die Vorschriften zur Regelung des Rechtsetzungsverfahrens sowie eines Verstoßes gegen die Regeln des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (im folgenden: GATT) in Randnummer 77 des angefochtenen Urteils ausgeführt, daß diese Klagegründe in dem Urteil Deutschland/Rat in den Randnummern 27 bis 43 bzw. 103 bis 112 zurückgewiesen worden seien, und demgemäß in Randnummer 78 des angefochtenen Urteils festgestellt, daß alle diese Klagegründe aus den vom Gerichtshof im genannten Urteil dargelegten Gründen als unbegründet zurückzuweisen seien.

    Im vorliegenden Fall bezieht sich der geltend gemachte Verstoß jedoch unmittelbar auf die Verordnung Nr. 404/93, deren Gültigkeit im Hinblick auf die genannten Grundsätze vom Gerichtshof in den genannten Urteilen Deutschland/Rat und Atlanta Fruchthandelsgesellschaft u. a. (II) festgestellt worden ist.

  • EuG, 11.12.1996 - T-521/93

    Klage gegen die Einführung einer gemeinsamen Marktorganisation für Bananen durch …

    Auszug aus EuGH, 14.10.1999 - C-104/97
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Vierte erweiterte Kammer) vom 11. Dezember 1996 in der Rechtssache T-521/93 (Atlanta u. a./Europäische Gemeinschaft, Slg. 1996, II-1707) wegen Aufhebung dieses Urteils, andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Gemeinschaft , vertreten durch 1. Rat der Europäischen Union, vertreten durch Rechtsberater J. Huber als Bevollmächtigten, Zustellungsbevollmächtigter: A. Morbilli, Generaldirektor der Direktion für Rechtsfragen der Europäischen Investitionsbank, 100, boulevard Konrad Adenauer, Luxemburg, und 2. Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch K.-D. Borchardt, Juristischer Dienst, als Bevollmächtigten, Zustellungsbevollmächtigter: C. Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, Beklagte im Verfahren erster Instanz,.

    Die Atlanta AG (im folgenden: Rechtsmittelführerin) hat mit Rechtsmittelschrift, die am 10. März 1997 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 11. Dezember 1996 in der Rechtssache T-521/93 (Atlanta u. a./Europäische Gemeinschaft, Slg. 1996, II-1707; im folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht ihre Klage auf Verurteilung der Europäischen Gemeinschaft, vertreten durch den Rat und die Kommission, zum Ersatz des durch den Erlaß der Verordnung (EWG) Nr. 404/93 des Rates vom 13. Februar 1993 über die gemeinsame Marktorganisation für Bananen (…ABl. L 47, S. 1) verursachten Schadens abgewiesen hat.

    Gegenstand des vorliegenden Urteils ist der zweite Teil dieser Klage, die zunächst unter der Nummer C-286/93, sodann unter der Nummer T-521/93 (vgl. Randnr. 21 dieses Urteils) in das Register eingetragen worden ist.

    Die Kostenentscheidung blieb vorbehalten (Rechtssache C-286/93, jetzt Rechtssache T-521/93, die vorliegende Klage).

    für Recht erkannt und entschieden: 1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 11. Dezember 1996 in der Rechtssache T-521/93 (Atlanta u. a./Europäische Gemeinschaft) wird aufgehoben, soweit es die Schadensersatzklage der Atlanta AG abgewiesen hat, ohne auf die Rüge einer rechtswidrigen Delegation der Rechtsetzungsbefugnis auf die Kommission einzugehen.

  • EuGH, 26.11.1996 - C-68/95

    T. Port / Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

    Auszug aus EuGH, 14.10.1999 - C-104/97
    Nicht nur der Gemeinschaftsgesetzgeber, sondern auch die Stellen, die mit der Durchführung seiner Rechtsakte betraut sind, haben die Grundrechte zu beachten (vgl. u. a. Urteil vom 26. November 1996 in der Rechtssache C-68/95, T. Port, Slg. 1996, I-6065, Randnrn.

    Zwar können - wie die Kommission zu Recht ausgeführt hat - dann, wenn die Durchführung der allgemeinen Regelung den Erlaß von Durchführungsmaßnahmen verlangt, diese Maßnahmen im Hinblick auf die gleichen Grundsätze für ungültig erklärt werden, falls diese Maßnahmen unmittelbar gegen Grundrechte verstoßen (vgl. insbesondere Urteil T. Port, Randnrn.

  • EuGH, 15.09.1994 - C-146/91

    KYDEP / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.10.1999 - C-104/97
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. u. a. Urteil vom 15. September 1994 in der Rechtssache C-146/91, KYDEP/Rat und Kommission, Slg. 1994, I-4199, Randnr. 19) ist die außervertragliche Haftung der Gemeinschaft nach Artikel 215 Absatz 2 EG-Vertrag von mehreren Voraussetzungen abhängig: Das den Gemeinschaftsorganen vorgeworfene Verhalten muß rechtswidrig sein, es muß ein Schaden eingetreten sein, und zwischen dem Verhalten und dem behaupteten Schaden muß ein ursächlicher Zusammenhang bestehen.

    Liegt eine dieser Voraussetzungen nicht vor, ist die Klage insgesamt abzuweisen, ohne daß die übrigen Voraussetzungen der außervertraglichen Haftung der Gemeinschaft geprüft zu werden bräuchten (Urteil KYDEP/Rat und Kommission, Randnr. 81).

  • EuGH, 29.10.1980 - 138/79

    Roquette / Rat

    Auszug aus EuGH, 14.10.1999 - C-104/97
    Wie der Gerichtshof im Urteil vom 29. Oktober 1980 in der Rechtssache 138/79 (Roquette Frères/Rat, Slg. 1980, 3333) entschieden hat, spiegelt die an verschiedenen Stellen im Vertrag vorgesehene Verpflichtung, das Parlament anzuhören, auf Gemeinschaftsebene ein grundlegendes demokratisches Prinzip wider, nach dem die Völker durch eine Versammlung ihrer Vertreter an der Ausübung der hoheitlichen Gewalt beteiligt sind.
  • EuGH, 27.10.1992 - C-240/90

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.10.1999 - C-104/97
    Auch wenn davon auszugehen ist, daß der Begriff des Marktbeteiligten Merkmale aufweist, die für die zu regelnde Materie wesentlich sind und daher der Zuständigkeit des Rates vorbehalten bleiben müssen (vgl. u. a. Urteil vom 27. Oktober 1992 in der Rechtssache C-240/90, Deutschland/Kommission, Slg. 1992, I-5383, Randnrn.
  • EuGH, 27.06.1991 - 49/88

    Al-Jubail Fertilizer Company u.a. / Rat

    Auszug aus EuGH, 14.10.1999 - C-104/97
    Die Rechtsmittelführerin verweist hierzu auf Artikel 173 Absatz 4 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 230 Absatz 4 EG) sowie auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes insbesondere zum Erlaß von Antidumpingverordnungen (vgl. u. a. Urteil vom 27. Juni 1991 in der Rechtssache C-49/88, Al-Jubail Fertilizer Company/Rat, Slg. 1991, I-3187, Randnrn.
  • EuGH, 29.06.1994 - C-135/92

    Fiskano / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.10.1999 - C-104/97
    15 und 16), nach der das Fehlen einer Vertragsbestimmung, die eine Anhörung im Rechtsetzungsverfahren vorschreibe, kein Grund sei, von einer solchen Anhörung abzusehen (vgl. auch u. a. Urteil vom 29. Juni 1994 in der Rechtssache C-135/92, Fiskano/Kommission, Slg. 1994, I-2885, Randnr. 39).
  • EuGH, 11.03.1987 - 279/84

    Rau / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.10.1999 - C-104/97
    Weiter ist entgegen dem Vorbringen der Rechtsmittelführerin eine Argumentation, die die Grundlage der Haftung der Gemeinschaft verändert, ein neues Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das im Laufe des Verfahrens nicht mehr vorgebracht werden kann, zumal - wie die französische Regierung zutreffend bemerkt hat - die Vorschrift über das Verbot neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel bereits bei einer nur auf die Haftung für rechtswidriges Verhalten gestützten Klage verbietet, im Stadium der Erwiderung den Verstoß gegen eine höherrangige Rechtsnorm geltend zu machen, die in der Klageschrift nicht erwähnt worden ist (Urteil vom 11. März 1987 in den Rechtssachen 279/84, 280/84, 285/84 und 286/84, Rau u. a./Kommission, Slg. 1987, 1069, Randnr. 38).
  • EuG, 17.12.1992 - T-20/91

    Helmut Holtbecker gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …

    Auszug aus EuGH, 14.10.1999 - C-104/97
    Für sonstige Personen habe es "begründete Erwartungen" genügen lassen (vgl. u. a. Urteil des Gerichts vom 17. Dezember 1992 in der Rechtssache T-20/91, Holtbecker/Kommission, Slg. 1992, II-2599, Randnr. 53).
  • EuGH, 14.05.1974 - 4/73

    Nold KG / Kommission

  • EuGH, 11.07.1989 - 265/87

    Schräder / Hauptzollamt Gronau

  • EuGH, 09.11.1995 - C-466/93

    Atlanta Fruchthandelsgesellschaft und others (II) / Bundesamt für Ernährung und …

  • EuGH, 05.10.1994 - C-133/93

    Crispoltoni u.a. / Fattoria Autonoma Tabacchi u.a.

  • EuG, 14.09.1995 - T-571/93

    Ansprüche aus vertraglicher Haftung der Gemeinschaft ; Vorhandensein einer …

  • EuGH, 01.04.1982 - 11/81

    Dürbeck / Kommission

  • EuG, 11.09.2002 - T-13/99

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES, DIE VERWENDUNG BESTIMMTER …

    Das Recht auf Anhörung im Rahmen eines eine bestimmte Person betreffenden Verwaltungsverfahrens, das auch dann beachtet werden muss, wenn es an einer Regelung für das betreffende Verfahren fehlt (Urteile des Gerichtshofes vom 24. Oktober 1996 in der Rechtssache C-32/95 P, Kommission/Lisrestal u. a., Slg. 1996, I-5373, Randnr. 21, und des Gerichts vom 17. September 1998 in der Rechtssache T-50/96, Primex Produkte Import-Export u. a./Kommission, Slg. 1998, II-3773, Randnr. 59), lässt sich nicht auf ein Gesetzgebungsverfahren übertragen, das wie im vorliegenden Fall zum Erlass einer Maßnahme allgemeiner Geltung führt (Urteile des Gerichtshofes vom 14. Oktober 1999 in der Rechtssache C-104/97 P, Atlanta/Europäische Gemeinschaft, Slg. 1999, I-6983, Randnrn.
  • EuGH, 13.12.2018 - C-150/17

    Europäische Union/ Kendrion - Rechtsmittel - Schadensersatzklage - Art. 340 Abs. …

    Rn. 100 Im Licht zum einen von Rn. 80 des angefochtenen Urteils, insbesondere der vom Gericht getroffenen Feststellung bezüglich des Nichtvorliegens eines tatsächlichen und sicheren Schadens aufgrund der Zahlung von Verzugszinsen, sowie zum anderen der in den Rn. 35 und 36 des angefochtenen Urteils angeführten Rechtsprechung, wonach dann, wenn eine der Voraussetzungen für die außervertragliche Haftung der Union nicht vorliegt, die Klage insgesamt abzuweisen ist, ohne dass die übrigen Voraussetzungen geprüft zu werden brauchten (Urteil vom 14. Oktober 1999, Atlanta/Europäische Gemeinschaft, C-104/97 P, EU:C:1999:498, Rn. 65), geht jedoch aus dem angefochtenen Urteil hervor, dass das Gericht jeglichen Antrag auf Wiedergutmachung im Zusammenhang mit der Zahlung der genannten Zinsen zurückgewiesen hat.

    Rn. 118 Wie das Gericht in Rn. 36 des angefochtenen Urteils ausgeführt hat, ist die Klage, wenn eine dieser Voraussetzungen nicht vorliegt, insgesamt abzuweisen, ohne dass die übrigen Voraussetzungen der außervertraglichen Haftung der Union geprüft zu werden bräuchten (Urteil vom 14. Oktober 1999, Atlanta/Europäische Gemeinschaft, C-104/97 P, EU:C:1999:498, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 05.09.2012 - C-355/10

    Parlament / Rat - Schengener Grenzkodex - Beschluss 2010/252/EU - Überwachung der …

    Rn. 64 Nach ständiger Rechtsprechung ist der Erlass der wesentlichen Vorschriften der zu regelnden Materie der Zuständigkeit des Unionsgesetzgebers vorbehalten (vgl. in diesem Sinne Urteile Deutschland/Kommission, Randnr. 36, vom 14. Oktober 1999, Atlanta/Europäische Gemeinschaft, C-104/97 P, Slg. 1999, I-6983, Randnr. 76, und vom 6. Juli 2000, Molkereigenossenschaft Wiedergeltingen, C-356/97, Slg. 2000, I-5461, Randnr. 21).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 06.05.1999 - C-104/97 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,20099
Generalanwalt beim EuGH, 06.05.1999 - C-104/97 P (https://dejure.org/1999,20099)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06.05.1999 - C-104/97 P (https://dejure.org/1999,20099)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06. Mai 1999 - C-104/97 P (https://dejure.org/1999,20099)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,20099) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Atlanta / Europäische Gemeinschaft

  • EU-Kommission PDF

    Atlanta AG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften und Rat der Europäischen Union.

    Rechtsmittel - Schadensersatzklage - Gemeinsame Marktorganisation - Bananen - Einfuhrregelung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • EuG, 11.12.1996 - T-521/93

    Klage gegen die Einführung einer gemeinsamen Marktorganisation für Bananen durch …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.05.1999 - C-104/97
    Rn. 1 Die Atlanta AG (nachstehend: Rechtsmittelführerin) beantragt die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz in der Rechtssache T-521/93(1), mit dem das Gericht ihre auf Artikel 215 des Vertrages gestützte Klage abgewiesen hat.

    Rn. 67 Der Gerichtshof hat aber mit Beschluß vom 21. Juni 1993 in der Rechtssache C-286/93 (später eingetragen als Rechtssache T-521/93)(6).

    - Das Urteil des Gerichts vom 11. Dezember 1996 in der Rechtssache T-521/93 (Atlanta u. a./Europäische Gemeinschaft) wird aufgehoben, soweit mit ihm die Klage der Atlanta AG abgewiesen wurde;.

  • EuGH, 05.10.1994 - C-280/93

    Deutschland / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.05.1999 - C-104/97
    (3) - Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-280/93 (Deutschland/Rat, Slg. 1994, I-4973).

    (7) - Vgl. Urteil Deutschland/Rat (zitiert in Fußnote 3, Randnr. 80).

  • EuGH, 17.12.1970 - 25/70

    Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel / Köster

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.05.1999 - C-104/97
    (9) - Vgl. z. B. Urteil vom 17. Dezember 1970 in der Rechtssache 25/70 (Köster und Berodt, Slg. 1970, 1161, Randnr. 6).
  • EuGH, 02.12.1971 - 5/71

    Zuckerfabrik Schoeppenstedt / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.05.1999 - C-104/97
    (4) - Vgl. z. B. Urteil vom 2. Dezember 1971 in der Rechtssache 5/71 (Zuckerfabrik Schöppenstedt/Rat, Slg. 1971, 975).
  • EuGH, 09.11.1995 - C-466/93

    Atlanta Fruchthandelsgesellschaft und others (II) / Bundesamt für Ernährung und …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.05.1999 - C-104/97
    (8) - Urteil vom 9. November 1995 in der Rechtssache C-466/93 (Slg. 1995, I-3799).
  • EuGH, 11.03.1987 - 279/84

    Rau / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.05.1999 - C-104/97
    (5) - Urteil vom 11. März 1987 in den Rechtssachen 279/84, 280/84, 285/84 und 286/84 (Rau u.a./Kommission, Slg. 1987, 1069, Randnrn. 37 und 38).
  • EuGH, 21.06.1993 - C-286/93
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.05.1999 - C-104/97
    Rn. 67 Der Gerichtshof hat aber mit Beschluß vom 21. Juni 1993 in der Rechtssache C-286/93 (später eingetragen als Rechtssache T-521/93)(6).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2025 - C-811/23

    Zollstreitigkeit EU-USA 2020: Generalanwältin Capeta - Die Kommission hat das …

    Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Mischo in der Rechtssache Atlanta/Europäische Gemeinschaft (C-104/97 P, EU:C:1999:234, Nrn. 57 bis 70) (in denen er ausführt, dass die Situation eines Einzelnen, der von einer Maßnahme unmittelbar und individuell betroffen sei, sich von derjenigen unterscheide, die Verteidigungsrechte begründe, da im letztgenannten Fall die Verbindung zu der Maßnahme eine konkrete sei, die sich ausschließlich auf die individuelle Stellung des Betroffenen beziehe) und Urteile vom 11. September 2002, Pfizer Animal Health/Rat (…T-13/99, EU:T:2002:209, Rn. 487) und vom 13. September 2023, Venezuela/Rat (…T-65/18 RENV, EU:T:2023:529, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht Generalanwalt beim EuGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht