Rechtsprechung
| EuGH, 23.03.2006 - C-237/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Staatliche Beihilfen - Artikel 87 EG und 88 EG - Begriff der Beihilfe - Beteiligung eines öffentlichen Unternehmens am Kapital eines privaten Unternehmens - Befugnis zum Austritt unter Verzicht auf alle Rechte am Gesellschaftsvermögen
- Judicialis
EG Art. 43; ; EG Art. 44; ; EG Art. 48; ; EG Art. 49; ; EG Art. 87; ; EG Art. 88
- Europäischer Gerichtshof
Enirisorse
Staatliche Beihilfen - Artikel 87 EG und 88 EG - Begriff der Beihilfe - Beteiligung eines öffentlichen Unternehmens am Kapital eines privaten Unternehmens - Befugnis zum Austritt unter Verzicht auf alle Rechte am Gesellschaftsvermögen
- EU-Kommission
Enirisorse
Staatliche Beihilfen - Artikel 87 EG und 88 EG - Begriff der Beihilfe - Beteiligung eines öffentlichen Unternehmens am Kapital eines privaten Unternehmens - Befugnis zum Austritt unter Verzicht auf alle Rechte am Gesellschaftsvermögen
- EU-Kommission
Enirisorse
Wettbewerb , Staatliche Beihilfen
- Wolters Kluwer
Bestimmung des Begriffs der staatlichen Beihilfe; Einräumung der Befugnis zum Austritt aus einer staatlichen Gesellschaft unter Verzicht auf alle Rechte am Gesellschaftsvermögen; Bestimmung des Begriffs des Unternehmens im wettbewerbsrechtlichen Sinn; Voraussetzungen für ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Enirisorse
Staatliche Beihilfen - Artikel 87 EG und 88 EG - Begriff der Beihilfe - Beteiligung eines öffentlichen Unternehmens am Kapital eines privaten Unternehmens - Befugnis zum Austritt unter Verzicht auf alle Rechte am Gesellschaftsvermögen
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Cagliari (Italien) - Auslegung der Artikel 87 und 88 Absatz 3 EG - Begriff der staatlichen Beihilfen - Öffentliches Unternehmen mit Kapitalbeteiligung an einem Privatunternehmen - Vereinbarkeit einer nationalen Regelung, die eine ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2006 - C-237/04
- EuGH, 23.03.2006 - C-237/04
Wird zitiert von ... (62) Zitiert selbst (27)
- EuGH, 03.03.2005 - C-172/03
Heiser - Mehrwertsteuer - Befreiung der im Rahmen ärztlicher Berufe erbrachten …
Auszug aus EuGH, 23.03.2006 - C-237/04
Viertens muss sie den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen (vgl. Urteile Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg, Randnr. 75, und vom 3. März 2005 in der Rechtssache C-172/03, Heiser, Slg. 2005, I-1627, Randnr. 27).42 Nach ständiger Rechtsprechung umfasst der Begriff der Beihilfe nicht nur positive Leistungen, sondern auch Maßnahmen, die in unterschiedlicher Form die Belastungen vermindern, die ein Unternehmen normalerweise zu tragen hat und die somit zwar keine Subventionen im strengen Sinne des Wortes darstellen, diesen aber nach Art und Wirkung gleichstehen (vgl. u. a. Urteile vom 8. November 2001 in der Rechtssache C-143/99, Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke, Slg. 2001, I-8365, Randnr. 38, und Heiser, Randnr. 36).
- EuGH, 12.09.2000 - C-180/98
Pavlov u.a. - "Pflichtmitgliedschaft in einem Berufsrentenfonds - Vereinbarkeit …
Auszug aus EuGH, 23.03.2006 - C-237/04
28 Nach ständiger Rechtsprechung umfasst der Begriff des Unternehmens im Wettbewerbsrecht jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung (vgl. u. a. Urteile vom 23. April 1991 in der Rechtssache C-41/90, Höfner und Elser, Slg. 1991, I-1979, Randnr. 21, vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-67/96, Albany, Slg. 1999, I-5751, Randnr. 77, vom 12. September 2000 in den Rechtssachen C-180/98 bis C-184/98, Pavlov u. a., Slg. 2000, I-6451, Randnr. 74, und vom 10. Januar 2006 in der Rechtssache C-222/04, Cassa di Risparmio di Firenze u. a., Slg. 2006, I-0000, Randnr. 107).29 Eine wirtschaftliche Tätigkeit ist jede Tätigkeit, die darin besteht, Güter oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt anzubieten (Urteile vom 16. Juni 1987 in der Rechtssache 118/85, Kommission/Italien, Slg. 1987, 2599, Randnr. 7, vom 18. Juni 1998 in der Rechtssache C-35/96, Kommission/Italien, Slg. 1998, I-3851, Randnr. 36, Pavlov u. a., Randnr. 75, sowie Cassa di Risparmio di Firenze u. a., Randnr. 108).
- EuGH, 17.06.1999 - C-295/97
Piaggio - "Staatliche Beihilfen Artikel 92 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt …
Auszug aus EuGH, 23.03.2006 - C-237/04
16 Die italienische Regierung und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften weisen darauf hin, dass es nach dem Urteil vom 17. Juni 1999 in der Rechtssache C-295/97 (Piaggio, Slg. 1999, I-3735, Randnrn.23 Was schließlich die erste Vorlagefrage angeht, so ist für die Beurteilung der Vereinbarkeit von Beihilfemaßnahmen oder Beihilferegelungen mit dem Gemeinsamen Markt nach ständiger Rechtsprechung ausschließlich die Kommission zuständig, die dabei der Kontrolle des Gerichtshofes unterliegt (Urteile vom 21. November 1991 in der Rechtssache C-354/90, Fédération nationale du commerce extérieur des produits alimentaires und Syndicat national des négociants et transformateurs de saumon, Slg. 1991, I-5505, Randnr. 14, vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache C-39/94, SFEI u. a., Slg. 1996, I-3547, Randnr. 42, sowie Piaggio, Randnr. 31).
- EuGH, 09.09.2004 - C-72/03
Carbonati Apuani
Auszug aus EuGH, 23.03.2006 - C-237/04
17 Zunächst ist daran zu erinnern, dass die Notwendigkeit, zu einer für das nationale Gericht nützlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu gelangen, es nach ständiger Rechtsprechung erforderlich macht, dass dieses Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in den sich die von ihm gestellten Fragen einfügen, festlegt oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen (vgl. u. a. Urteile vom 21. September 1999 in den Rechtssachen C-115/97 bis C-117/97, Brentjens', Slg. 1999, I-6025, Randnr. 38, vom 11. September 2003 in der Rechtssache C-207/01, Altair Chimica, Slg. 2003, I-8875, Randnr. 24, und vom 9. September 2004 in der Rechtssache C-72/03, Carbonati Apuani, Slg. 2004, I-8027, Randnr. 10).21 Was sodann die zweite Vorlagefrage betrifft, hat der Gerichtshof entschieden, dass es unerlässlich ist, dass das nationale Gericht ein Mindestmaß an Erläuterungen zu den Gründen für die Wahl der Gemeinschaftsbestimmungen, um deren Auslegung es ersucht, und zu dem Zusammenhang gibt, den es zwischen diesen Bestimmungen und den auf den Rechtsstreit anzuwendenden nationalen Rechtsvorschriften herstellt (Beschluss vom 28. Juni 2000 in der Rechtssache C-116/00, Laguillaumie, Slg. 2000, I-4979, Randnr. 16, und Urteil Carbonati Apuani, Randnr. 11).
- EuGH, 11.09.2003 - C-207/01
Altair Chimica - "Wettbewerb - Beherrschende Stellung - Lieferung von …
Auszug aus EuGH, 23.03.2006 - C-237/04
17 Zunächst ist daran zu erinnern, dass die Notwendigkeit, zu einer für das nationale Gericht nützlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu gelangen, es nach ständiger Rechtsprechung erforderlich macht, dass dieses Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in den sich die von ihm gestellten Fragen einfügen, festlegt oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen (vgl. u. a. Urteile vom 21. September 1999 in den Rechtssachen C-115/97 bis C-117/97, Brentjens', Slg. 1999, I-6025, Randnr. 38, vom 11. September 2003 in der Rechtssache C-207/01, Altair Chimica, Slg. 2003, I-8875, Randnr. 24, und vom 9. September 2004 in der Rechtssache C-72/03, Carbonati Apuani, Slg. 2004, I-8027, Randnr. 10).Der Gerichtshof hat darauf zu achten, dass diese Möglichkeit gewahrt wird, wobei zu berücksichtigen ist, dass den Beteiligten nach dieser Vorschrift nur die Vorlageentscheidungen zugestellt werden (vgl. u. a. Beschlüsse vom 30. April 1998 in den Rechtssachen C-128/97 und C-137/97, Testa und Modesti, Slg. 1998, I-2181, Randnr. 6, vom 11. Mai 1999 in der Rechtssache C-325/98, Anssens, Slg. 1999, I-2969, Randnr. 8, sowie Urteil Altair Chimica, Randnr. 25).
- EuGH, 24.07.2003 - C-280/00
DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE …
Auszug aus EuGH, 23.03.2006 - C-237/04
38 Der Gerichtshof hat nämlich wiederholt entschieden, dass die Qualifizierung als Beihilfe verlangt, dass alle in diesem Artikel genannten Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. Urteile vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission, "Tubemeuse", Slg. 1990, I-959, Randnr. 25, vom 14. September 1994 in den Rechtssachen C-278/92 bis C-280/92, Spanien/Kommission,Slg. 1994, I-4103, Randnr. 20, vom 16. Mai 2002 in der Rechtssache C-482/99, Frankreich/Kommission, Slg. 2002, I-4397, Randnr. 68, und vom 24. Juli 2003 in der Rechtssache C-280/00, Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg, Slg. 2003, I-7747, Randnr. 74). - EuGH, 16.05.2002 - C-482/99
Frankreich / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Artikel 87 Absatz 1 EG - …
Auszug aus EuGH, 23.03.2006 - C-237/04
38 Der Gerichtshof hat nämlich wiederholt entschieden, dass die Qualifizierung als Beihilfe verlangt, dass alle in diesem Artikel genannten Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. Urteile vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission, "Tubemeuse", Slg. 1990, I-959, Randnr. 25, vom 14. September 1994 in den Rechtssachen C-278/92 bis C-280/92, Spanien/Kommission,Slg. 1994, I-4103, Randnr. 20, vom 16. Mai 2002 in der Rechtssache C-482/99, Frankreich/Kommission, Slg. 2002, I-4397, Randnr. 68, und vom 24. Juli 2003 in der Rechtssache C-280/00, Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg, Slg. 2003, I-7747, Randnr. 74). - EuGH, 25.10.2001 - C-475/99
DER GERICHTSHOF NIMMT ZU DEM QUASI-MONOPOL STELLUNG, ÜBER DAS DIE …
Auszug aus EuGH, 23.03.2006 - C-237/04
34 Zum anderen hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass der Umstand, dass eine Einheit mit bestimmten im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben betraut ist, nicht daran hindern kann, die fraglichen Tätigkeiten als wirtschaftliche Tätigkeiten anzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache C-475/99, Ambulanz Glöckner, Slg. 2001, I-8089, Randnr. 21). - EuGH, 18.06.1998 - C-35/96
Kommission / Italien - Vertragsverletzungsklage - Kartell - Festsetzung einer …
Auszug aus EuGH, 23.03.2006 - C-237/04
29 Eine wirtschaftliche Tätigkeit ist jede Tätigkeit, die darin besteht, Güter oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt anzubieten (Urteile vom 16. Juni 1987 in der Rechtssache 118/85, Kommission/Italien, Slg. 1987, 2599, Randnr. 7, vom 18. Juni 1998 in der Rechtssache C-35/96, Kommission/Italien, Slg. 1998, I-3851, Randnr. 36, Pavlov u. a., Randnr. 75, sowie Cassa di Risparmio di Firenze u. a., Randnr. 108). - EuGH, 16.06.1987 - 118/85
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 23.03.2006 - C-237/04
29 Eine wirtschaftliche Tätigkeit ist jede Tätigkeit, die darin besteht, Güter oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt anzubieten (Urteile vom 16. Juni 1987 in der Rechtssache 118/85, Kommission/Italien, Slg. 1987, 2599, Randnr. 7, vom 18. Juni 1998 in der Rechtssache C-35/96, Kommission/Italien, Slg. 1998, I-3851, Randnr. 36, Pavlov u. a., Randnr. 75, sowie Cassa di Risparmio di Firenze u. a., Randnr. 108). - EuGH, 08.11.2001 - C-143/99
Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke - "Energieabgabe - …
- EuGH, 21.03.1990 - 142/87
Belgien / Kommission
- EuGH, 14.09.1994 - C-278/92
Spanien / Kommission
- EuGH, 23.04.1991 - C-41/90
Höfner und Elser / Macrotron
- EuGH, 10.01.2006 - C-222/04
Cassa di Risparmio di Firenze u.a. - Staatliche Beihilfen - Artikel 87 EG und 88 …
- EuGH, 12.07.2001 - C-399/98
Ordine degli Architetti u.a. - "Öffentliche Bauaufträge - Richtlinie 93/37/EWG - …
- EuGH, 21.09.1999 - C-67/96
Albany - Pflichtmitgliedschaft in einem Betriebsrentenfonds - Vereinbarkeit mit …
- EuGH, 11.07.1996 - C-39/94
SFEI u.a.
- EuGH, 15.12.1993 - C-292/92
Hünermund u.a. / Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
- EuGH, 21.11.1991 - C-354/90
Fédération nationale du commerce extérieur des produits alimentaires u.a. / …
- EuGH, 27.11.2001 - C-285/99
Impresa Lombardini - Richtlinie 93/37/EWG - Öffentliche Bauaufträge - Erteilung …
- EuGH, 21.09.1999 - C-115/97
Brentjens' - Pflichtmitgliedschaft in einem Betriebsrentenfonds — Vereinbarkeit …
- EuGH, 03.05.2001 - C-28/99
Verdonck u.a. - "Richtlinie 89/592/EWG - Nationale Regelung für Insidergeschäfte …
- EuGH, 28.06.2000 - C-116/00
Laguillaumie
- EuGH, 30.04.1998 - C-128/97
Italia Testa und Modesti - "Vorabentscheidungsersuchen - Unzulässigkeit"
- EuGH, 11.05.1999 - C-325/98
Anssens - "Vorabentscheidungsersuchen - Unzulässigkeit"
- EuGH, 24.07.2003 - C-297/01
Sicilcassa u.a. - "Staatliche Beihilfen - Artikel 87 EG und 88 EG - Neue Beihilfe …
- EuGH, 19.12.2019 - C-390/18
Frankreich darf von Airbnb nicht verlangen, dass sie über einen Gewerbeausweis …
Daraus folgt, dass das vorlegende Gericht sowohl den tatsächlichen als auch den rechtlichen Rahmen, in dem es sein Ersuchen um Auslegung des Unionsrechts formuliert, hinreichend festgelegt und dem Gerichtshof alle Angaben geliefert hat, die er benötigt, um dieses Ersuchen in sachdienlicher Weise zu beantworten (Urteil vom 23. März 2006, Enirisorse, C-237/04, EU:C:2006:197, Rn. 19). - EuGH, 27.06.2017 - C-74/16
Die Steuerbefreiungen, in deren Genuss die katholische Kirche in Spanien kommt, …
Rn. 39 Darüber hinaus betrifft das Wettbewerbsrecht der Union und insbesondere das Verbot in Art. 107 Abs. 1 AEUV die Tätigkeiten von Unternehmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. März 2006, Enirisorse, C-237/04, EU:C:2006:197, Rn. 27 und 28, …sowie vom 5. März 2015, Kommission u. a./Versalis u. a., C-93/13 P und C-123/13 P, EU:C:2015:150, Rn. 88). - EuGH, 26.03.2009 - C-113/07
Selex Sistemi Integrati / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel 82 EG …
Rn. 116 Entgegen diesem Vorbringen geht aus der Rechtsprechung hervor, dass das Fehlen eines Gewinnerzielungszwecks für die Beurteilung, ob eine Tätigkeit wirtschaftlichen Charakter hat oder nicht, ein relevantes, aber nicht ausreichendes Kriterium ist (vgl. u. a. in diesem Sinne Urteile vom 16. November 1995, Fédération française des sociétés d'assurance u. a., C-244/94, Slg. 1995, I-4013, Randnr. 21, vom 21. September 1999, Albany, C-67/96, Slg. 1999, I-5751, Randnr. 85, und vom 23. März 2006, Enirisorse, C-237/04, Slg. 2006, I-2843, Randnr. 31).Selex macht geltend, dass die Aufgabe der Entwicklung neuer Technologien, wie sich aus dem Urteil Enirisorse ergebe, wirtschaftlichen Charakter haben könne und dass, wie aus dem vorgenannten Urteil sowie dem Urteil vom 25. Oktober 2001, Ambulanz Glöckner (C-475/99, Slg. 2001, I-8089, Randnr. 21), hervorgehe, einem Wirtschaftsteilnehmer obliegende Pflichten der Daseinsvorsorge nicht daran hinderten, die in Frage stehende Tätigkeit als eine wirtschaftliche Tätigkeit anzusehen.
- EuGH, 26.10.2016 - C-211/15
Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel von France Télécom in der Rechtssache …
Rn. 15 Als Zweites läuft nach Ansicht von Orange die Würdigung durch das Gericht dem Urteil vom 23. März 2006, Enirisorse (C-237/04, EU:C:2006:197), zuwider, in dem der Gerichtshof eine Abweichung vom allgemeinen italienischen Recht als nicht vom Begriff der staatlichen Beihilfe erfasst angesehen habe, weil ein Gesetz, das lediglich verhindere, dass der Bilanz eines Unternehmens eine Last aufgebürdet werde, die unter normalen Umständen nicht zu tragen gewesen wäre, diesem Unternehmen keinen Vorteil im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV verschaffe.Rn. 16 Zum einen enthalte entgegen der Annahme des Gerichts in den Rn. 38 bis 41 des angefochtenen Urteils das Urteil vom 23. März 2006, Enirisorse (C-237/04, EU:C:2006:197), keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Anwendung dieser Rechtsprechung allein auf die sogenannten Doppelausnahmeregelungen beschränkt werden könne, d. h. auf die Regelungen, die zur Verhinderung einer unter normalen Umständen nicht zu tragenden Belastung für die Bilanz des von der Regelung Begünstigten eine Ausnahme vorsähen, die dazu diene, eine vorherige Ausnahme von der Regelung des allgemeinen Rechts zu neutralisieren.
Rn. 23 Was die Argumentation mit dem Fehlen eines wirtschaftlichen Vorteils betrifft, machte Orange vor dem Gericht geltend, aus dem Urteil vom 23. März 2006, Enirisorse (C-237/04, EU:C:2006:197), ergebe sich, dass ein Gesetz, das lediglich verhindere, dass der Bilanz eines Unternehmens eine Last aufgebürdet werde, die unter normalen Umständen nicht zu tragen gewesen wäre, diesem Unternehmen keinen Vorteil im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV verschaffe.
Rn. 25 In den Rn. 38 bis 41 des angefochtenen Urteils hat das Gericht die Argumentation mit dem Urteil vom 23. März 2006, Enirisorse (C-237/04, EU:C:2006:197), verworfen, weil es der Ansicht war, dass diese Rechtsprechung nur im Fall einer "Doppelausnahmeregelung" Anwendung finden solle, d. h. einer Regelung, die zur Verhinderung einer unter normalen Umständen nicht zu tragenden Belastung für die Bilanz des von der Regelung Begünstigten eine Ausnahme vorsehe, die dazu diene, eine vorherige Ausnahme von der Regelung des allgemeinen Rechts zu neutralisieren.
Rn. 27 Der Gerichtshof hat in den Rn. 46 bis 48 des Urteils vom 23. März 2006, Enirisorse (C-237/04, EU:C:2006:197), entschieden, dass eine nationale Regelung, die insoweit weder den Aktionären einer Gesellschaft noch der betreffenden Gesellschaft selbst einen Vorteil gewährt, als sie lediglich verhindert, dass der Bilanz dieser Gesellschaft eine Last auferlegt wird, die sie unter normalen Umständen nicht zu tragen hätte, und sich so darauf beschränkt, eine ausnahmsweise eingeräumte Befugnis zu regeln, ohne auf die Verminderung einer Belastung abzuzielen, die die besagte Gesellschaft normalerweise hätte tragen müssen, nicht als ein Vorteil im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV angesehen werden kann.
Rn. 28 Wie vom Generalanwalt in Nr. 42 seiner Schlussanträge ausgeführt, wies der dem Urteil vom 23. März 2006, Enirisorse (C-237/04, EU:C:2006:197), zugrunde liegende Sachverhalt die Besonderheit auf, dass es um eine nationale Maßnahme ging, die bewirkte, dass die Wirkungen einer vom allgemeinen Recht abweichenden Regelung neutralisiert wurden.
Rn. 30 Unter diesen Umständen hat das Gericht in Rn. 41 des angefochtenen Urteils rechtsfehlerfrei befunden, dass "nicht, wie von der Klägerin getan, die Schlussfolgerung gezogen werden [kann], dass mit der streitigen Maßnahme eine Belastung für France Télécom verhindert werden soll, die im Sinne des Urteils [vom 23. März 2006, Enirisorse (C-237/04, EU:C:2006:197),] unter normalen Umständen von ihrer Bilanz nicht zu tragen wäre".
- EuGH, 19.12.2012 - C-288/11
Mitteldeutsche Flughafen und Flughafen Leipzig-Halle / Kommission - Rechtsmittel …
Da zudem für die Beurteilung der Vereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt ausschließlich die Kommission zuständig ist, die dabei der Kontrolle des Unionsrichters unterliegt (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 16. Dezember 1992, Lornoy u. a., C-17/91, Slg. 1992, I-6523, Randnr. 30, und vom 23. März 2006, Enirisorse, C-237/04, Slg. 2006, I-2843, Randnr. 23), hat das Gericht zu Recht die Auffassung vertreten, dass die Kommission das Subsidiaritätsprinzip nicht verletzt haben könne. - EuGH, 11.03.2010 - C-384/08
Attanasio Group - Art. 43 EG und 48 EG - Regionale Regelung, in der verbindliche …
Rn. 16 In Anbetracht des Wortlauts der Vorlagefrage ist vorab darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof im Rahmen von Art. 267 AEUV weder zur Auslegung innerstaatlicher Rechts- oder Verwaltungsvorschriften noch zu Äußerungen über deren Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht befugt ist (vgl. u. a. Urteile vom 18. November 1999, Teckal, C-107/98, Slg. 1999, I-8121, Randnr. 33, vom 4. März 2004, Barsotti u. a., C-19/01, C-50/01 und C-84/01, Slg. 2004, I-2005, Randnr. 30, und vom 23. März 2006, Enirisorse, C-237/04, Slg. 2006, I-2843, Randnr. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 17 Der Gerichtshof hat jedoch wiederholt entschieden, dass er befugt ist, dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die es diesem ermöglichen, für die Entscheidung der bei ihm anhängigen Rechtssache über die Frage der Vereinbarkeit zu befinden (vgl. u. a. Urteile vom 2. Juli 1987, Lefèvre, 188/86, Slg. 1987, 2963, Randnr. 6, vom 15. Dezember 1993, Hünermund u. a., C-292/92, Slg. 1993, I-6787, Randnr. 8, und Enirisorse, Randnr. 24).
- EuGH, 18.02.2016 - C-446/14
Deutschland / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Dienstleistungen …
Rn. 22 So muss es sich, damit eine nationale Maßnahme als staatliche Beihilfe qualifiziert werden kann, erstens um eine staatliche Maßnahme oder eine Maßnahme unter Inanspruchnahme staatlicher Mittel handeln, zweitens muss die Maßnahme geeignet sein, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, drittens muss dem Begünstigten durch sie ein Vorteil gewährt werden und viertens muss sie den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile Enirisorse, C-237/04, EU:C:2006:197, Rn. 38 und 39, Servizi Ausiliari Dottori Commercialisti, C-451/03, EU:C:2006:208, Rn. 56, und Kommission/Deutsche Post, C-399/08 P, EU:C:2010:481, Rn. 39).Als staatliche Beihilfen gelten nach ständiger Rechtsprechung Maßnahmen gleich welcher Art, die mittelbar oder unmittelbar Unternehmen begünstigen können oder die als wirtschaftlicher Vorteil anzusehen sind, den das begünstigte Unternehmen unter normalen Marktbedingungen nicht erhalten hätte (vgl. in diesem Sinne Urteile Enirisorse, C-237/04, EU:C:2006:197, Rn. 30, Servizi Ausiliari Dottori Commercialisti, C-451/03, EU:C:2006:208, Rn. 59, und Kommission/Deutsche Post, C-399/08 P, EU:C:2010:481, Rn. 40).
- EuGH, 02.09.2010 - C-399/08
Kommission / Deutsche Post - Rechtsmittel - Art. 87 EG - Von den Mitgliedstaaten …
Rn. 39 So muss es sich, damit eine Maßnahme als staatliche Beihilfe qualifiziert werden kann, erstens um eine staatliche Maßnahme oder eine Maßnahme unter Inanspruchnahme staatlicher Mittel handeln, zweitens muss die Maßnahme geeignet sein, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, drittens muss dem Begünstigten durch sie ein Vorteil gewährt werden und viertens muss sie den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 23. März 2006, Enirisorse, C-237/04, Slg. 2006, I-2843, Randnrn.Als staatliche Beihilfen gelten nach ständiger Rechtsprechung Maßnahmen gleich welcher Art, die mittelbar oder unmittelbar Unternehmen begünstigen oder die als ein wirtschaftlicher Vorteil anzusehen sind, den das begünstigte Unternehmen unter normalen Marktbedingungen nicht erhalten hätte (Urteile Enirisorse, Randnr. 30, Servizi Ausiliari Dottori Commercialisti, Randnr. 59, und Essent Netwerk Noord u. a., Randnr. 79).
Rn. 41 In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof zu Unternehmen, die mit einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind, festgestellt, dass eine staatliche Maßnahme nicht von Art. 87 Abs. 1 EG erfasst wird, soweit sie als Ausgleich anzusehen ist, der die Gegenleistung für Leistungen bildet, die von den Unternehmen, denen sie zugutekommt, zur Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen erbracht werden, so dass diese Unternehmen in Wirklichkeit keinen finanziellen Vorteil erhalten und die genannte Maßnahme somit nicht bewirkt, dass sie gegenüber den mit ihnen im Wettbewerb stehenden Unternehmen in eine günstigere Wettbewerbsstellung gelangen (vgl. in diesem Sinne Urteile Ferring, Randnr. 27, Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg, Randnr. 87, Enirisorse, Randnr. 31, und Essent Netwerk Noord u. a., Randnr. 80).
- EuGH, 16.12.2008 - C-213/07
DAS GEMEINSCHAFTSRECHT ENTHÄLT EINE ERSCHÖPFENDE AUFZÄHLUNG DER AUF DIE …
Der Gerichtshof ist jedoch befugt, dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben, die es diesem ermöglichen, für die Entscheidung der bei ihm anhängigen Rechtssache über die Frage der Vereinbarkeit zu befinden (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1993, Hünermund u. a., C-292/92, Slg. 1993, I-6787, Randnr. 8, vom 23. März 2006, Enirisorse, C-237/04, Slg. 2006, I-2843, Randnr. 24, und Centro Europa 7, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 04.02.2016 - C-211/15
Orange / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe der Französischen …
Rn. 41 Es ist nämlich hervorzuheben, dass das Urteil Enirisorse (C-237/04, EU:C:2006:197) eine ganz besondere staatliche Maßnahme betraf, die sich auf eine allgemeine Regel des Zivilrechts bezog, nach der die Aktionäre einer Gesellschaft nur in abschließend aufgeführten Fällen unter Einlösung ihrer Aktien aus der Gesellschaft austreten konnten.Rn. 57 Drittens muss ich in Fortführung dessen, was ich oben zur gebotenen Auslegung des Urteils Enirisorse (C-237/04, EU:C:2006:197) ausgeführt habe, darauf hinweisen, dass der gewählte Bezugsrahmen, nämlich die "normale Situation", mit der die sich aus der fraglichen Maßnahme ergebende Situation zu vergleichen ist, nicht die "für die mit France Télécom konkurrierenden Unternehmen geltende, nach allgemeinem Sozialversicherungsrecht vorgesehene Regelung der Rentenbeiträge der Arbeitgeber" sein kann.
{FN:10} - C-237/04, EU:C:2006:197.
{FN:16} - C-237/04, EU:C:2006:197, Rn. 43 bis 49.
{FN:17} - Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro in der Rechtssache Enirisorse (C-237/04, EU:C:2006:21, Nr. 32).
- EuGH, 01.07.2008 - C-341/06
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- EuGH, 10.06.2010 - C-140/09
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- EuGH, 10.03.2009 - C-345/06
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- EuGH, 31.01.2008 - C-380/05
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- Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2008 - C-49/07
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- Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2008 - C-113/07
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- EuGH, 12.01.2023 - C-702/20
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- EuGH, 01.10.2009 - C-247/08
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- EuG, 28.11.2008 - T-254/00
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- EuG, 26.02.2015 - T-385/12
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- Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2009 - C-101/08
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- EuGH, 27.02.2014 - C-470/12
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- Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2012 - C-440/11
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- EuGH, 09.11.2006 - C-205/05
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- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2010 - C-78/08
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- Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2008 - C-345/06
GENERALANWÄLTIN SHARPSTON SCHLÄGT VOR, DIE DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG ÜBER DIE …
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- EuG, 26.05.2016 - T-479/11
Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission, die implizite unbeschränkte …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2011 - C-106/09
Nach Ansicht von Generalanwalt Niilo Jääskinen können schädliche Steuermaßnahmen …
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- OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2014 - 1 S 54.13
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- OVG Berlin-Brandenburg, 18.02.2014 - 1 S 53.13
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- EuGH, 13.02.2014 - C-419/12
Crono Service u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 49 AEUV, 101 AEUV und 102 …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.02.2012 - C-618/10
Banco Español de Crédito - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Art. 6 Abs. …
- EuGH, 13.02.2014 - C-162/12
Airport Shuttle Express u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 49 AEUV, 101 …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2006 - C-220/05
Auroux u.a. - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 93/37/EG - Begriff des …
- EuGH, 01.07.2008 - C-342/06
La Poste / Ufex u.a. - Rechtsmittel - Ordnungsgemäßheit des Verfahrens vor dem …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2016 - C-272/15
Swiss International Air Lines - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System für den …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.12.2010 - C-279/08
Kommission / Niederlande - Rechtsmittel - Zulässigkeit der Klage im ersten …
- EuG, 28.02.2024 - T-364/20
Dänemark/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Öffentliche Finanzierung der festen …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2009 - C-169/08
Presidente del Consiglio dei Ministri - Freier Dienstleistungsverkehr (Art. 49 …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2026 - C-266/24
Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Beihilfe der Niederlande zugunsten von KLM …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2015 - C-39/14
BVVG - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Programm zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2007 - C-380/05
Centro Europa 7
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2006 - C-217/05
Confederación Española de Empresarios de Estaciones de Servicio - Wettbewerb - …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-222/07
UTECA - Richtlinie 89/552/EWG "Fernsehen ohne Grenzen" - Europäische Werke - …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2010 - C-81/09
Idryma Typou - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG, 44 Abs. 2 Buchst. g EG und 48 …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2012 - C-399/10
Bouygues und Bouygues Télécom / Kommission u.a. - Rechtsmittel - Staatliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009 - C-305/08
CoNISMa - Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Verfahren zur Vergabe …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2022 - C-702/20
DOBELES HES - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 107 Abs. 1 AEUV - …
- Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2013 - C-677/11
Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE - Staatliche Beihilfen - …
- EuG, 05.10.2020 - T-479/11
Frankreich/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Erdölsuche - Von Frankreich …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-81/10
France Télécom / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen für France …
- VG Mainz, 21.02.2024 - 3 K 149/23
Raumordnungsentscheidung keine EU-Beihilfe
- FG München, 23.11.2015 - 7 K 3198/14
Kein negativer Progressionsvorbehalt für Verluste aus einem österreichischen …
- EuG, 15.01.2015 - T-1/12
Das Gericht der EU bestätigt, dass die Beihilfen der SNCF für SeaFrance nicht mit …
- EuG, 06.10.2009 - T-8/06
FAB / Kommission - Staatliche Beihilfen - Digitales terrestrisches Fernsehen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-238/20
Sātiņi-S - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2014 - C-173/13
Nach Ansicht von Generalanwalt Jääskinen werden männliche Arbeitnehmer bei der …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2008 - C-164/07
Wood - Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit - Art. 12 Abs. 1 EG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2012 - C-379/11
Caves Krier Frères - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Art. 21 AEUV und 45 AEUV - …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2006 - C-237/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Enirisorse
Begriff der staatlichen Beihilfen - Öffentliches Unternehmen mit Kapitalbeteiligung an einem Privatunternehmen - Befugnis zum Ausscheiden unter Verzicht auf alle Rechte am Gesellschaftsvermögen
- EU-Kommission
Enirisorse
Begriff der staatlichen Beihilfen - Öffentliches Unternehmen mit Kapitalbeteiligung an einem Privatunternehmen - Befugnis zum Ausscheiden unter Verzicht auf alle Rechte am Gesellschaftsvermögen
- EU-Kommission
Enirisorse
Wettbewerb , Staatliche Beihilfen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2006 - C-237/04
- EuGH, 23.03.2006 - C-237/04
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (23)
- EuGH, 13.03.2001 - C-379/98
PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2006 - C-237/04
{FN:22} - Vgl. in diesem Sinne Urteile Sloman Neptun (Randnr. 21), Ecotrade (Randnr. 36) und vom 13. März 2001 in der Rechtssache C-379/98 (PreussenElektra, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 62).In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bei der Einstufung als staatliche Beihilfe nicht danach unterscheidet, ob die Vorteile aus staatlichen Mitteln direkt oder indirekt gewährt werden (siehe u. a. Urteil PreussenElektra, Randnr. 58).
- EuGH, 02.07.1974 - 173/73
Italien / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2006 - C-237/04
Vgl. bereits in diesem Sinne Urteil vom 2. Juli 1974 in der Rechtssache 173/73 (Italien/Kommission, Slg. 1974, 709, Randnr. 33).{FN:26} - Urteile Italien/Kommission (Randnr. 33), Ecotrade (Randnr. 36) und Adria-Wien (Randnr. 42).
- EuGH, 23.04.1991 - C-41/90
Höfner und Elser / Macrotron
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2006 - C-237/04
{FN:12} - Urteil vom 23. April 1991 in der Rechtssache C-41/90 (Höfner und Elster, Slg. 1991, I-1979, Randnr. 21).
- EuGH, 11.07.2006 - C-205/03
FENIN / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Einrichtungen, die das spanische …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2006 - C-237/04
{FN:14} - Vgl. hierzu meine Schlussanträge in der Rechtssache C-205/03 P (FENIN/Kommission, beim Gerichtshof anhängig). - EuGH, 16.05.2002 - C-482/99
Frankreich / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Artikel 87 Absatz 1 EG - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2006 - C-237/04
{FN:20} - Urteil vom 16. Mai 2002 in der Rechtssache C-482/99 (Frankreich/Kommission, Slg. 2002, I-4397, Randnr. 24). - EuGH, 25.10.2001 - C-475/99
DER GERICHTSHOF NIMMT ZU DEM QUASI-MONOPOL STELLUNG, ÜBER DAS DIE …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2006 - C-237/04
{FN:13} - Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 2001 in der Rechtssache C-475/99 (Ambulanz Glöckner, Slg. 2001, I-8089, Randnr. 21). - EuGH, 12.09.2000 - C-180/98
Pavlov u.a. - "Pflichtmitgliedschaft in einem Berufsrentenfonds - Vereinbarkeit …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2006 - C-237/04
{FN:15} - Urteil vom 12. September 2000 in den Rechtssachen C-180/98 bis C-184/98 (Pavlov u. a., Slg. 2000, I-6451, Randnr. 75). - EuGH, 19.09.2000 - C-156/98
Deutschland / Kommission - "Beihilfe für Unternehmen der neuen deutschen Länder - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2006 - C-237/04
{FN:19} - Vgl. Urteil vom 19. September 2000 in der Rechtssache C-156/98 (Deutschland/Kommission, Slg. 2000, I-6857, Randnr. 30). - EuGH, 03.03.2005 - C-172/03
Heiser - Mehrwertsteuer - Befreiung der im Rahmen ärztlicher Berufe erbrachten …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2006 - C-237/04
{FN:17} - Siehe u. a. Urteil vom 3. März 2005 in der Rechtssache C-172/03 (Heiser, Slg. 2005, I-1627, Randnr. 36). - EuGH, 17.03.1993 - C-72/91
Sloman Neptun / Bodo Ziesemer
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2006 - C-237/04
{FN:21} - Vgl. Urteil vom 17. März 1993 in den Rechtssachen C-72/91 und C-73/91 (Slg. 1993, I-887, Randnr. 21). - EuGH, 01.12.1998 - C-200/97
Ecotrade / Altiforni e Ferriere di Servola - "Staatliche Beihilfen Begriff Ohne …
- EuGH, 30.01.1985 - 290/83
Kommission / Frankreich
- EuGH, 24.07.2003 - C-280/00
DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE …
- EuGH, 11.07.1996 - C-39/94
SFEI u.a.
- EuGH, 08.11.2001 - C-143/99
Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke - "Energieabgabe - …
- EuGH, 22.03.1977 - 78/76
Steinike & Weinlig
- EuGH, 16.11.1995 - C-244/94
FFSA u.a. / Ministère de l'Agriculture und de la Pêche
- EuGH, 09.09.2004 - C-72/03
Carbonati Apuani
- EuGH, 21.01.1993 - C-188/91
Deutsche Shell / Hauptzollamt Hamburg-Harburg
- EuGH, 26.01.1993 - C-320/90
Telemarsicabruzzo u.a. / Circostel u.a.
- EuGH, 13.01.2005 - C-174/02
Streekgewest
- EuGH, 26.01.1993 - C-322/90
- EuGH, 24.07.2003 - C-297/01
Sicilcassa u.a. - "Staatliche Beihilfen - Artikel 87 EG und 88 EG - Neue Beihilfe …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-270/15
Belgien / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Verhütung, Kontrolle …
{FN:15} - Vgl. beispielsweise Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Kommission/MOL (C-15/14 P, EU:C:2015:32, Nrn. 43 ff.), des Generalanwalts Jääskinen in den verbundenen Rechtssachen Kommission und Spanien/Regierung von Gibraltar und Vereinigtes Königreich (C-106/09 P und C-107/09 P, EU:C:2011:215, Nrn. 176 ff.), des Generalanwalts Jääskinen in den verbundenen Rechtssachen Graphos u. a. (C-78/08 bis C-80/08, EU:C:2010:411, Nrn. 79 ff.), des Generalanwalts Poiares Maduro in der Rechtssache Enirisorse (C-237/04, EU:C:2006:21, Nrn. 47 ff.), des Generalanwalts Mischo in der Rechtssache Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke (C-143/99, EU:C:2001:250, Nrn. 36 ff.) und des Generalanwalts Darmon in den verbundenen Rechtssachen Sloman Neptun (C-72/91 und C-73/91, EU:C:1992:130, Nrn. 47 ff.). - Generalanwalt beim EuGH, 04.02.2016 - C-211/15
Orange / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe der Französischen …
{FN:17} - Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro in der Rechtssache Enirisorse (C-237/04, EU:C:2006:21, Nr. 32).
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