Rechtsprechung
| EuGH, 14.05.2019 - C-391/16, C-77/17, C-78/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Europäischer Gerichtshof
M (Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Asylpolitik - Internationaler Schutz - Richtlinie 2011/95/EU - Flüchtlingseigenschaft - Art. 14 Abs. 4 bis 6 - Verweigerung der Zuerkennung bzw. Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft im ...
- Europäischer Gerichtshof
M (Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Asylpolitik - Internationaler Schutz - Richtlinie 2011/95/EU - Flüchtlingseigenschaft - Art. 14 Abs. 4 bis 6 - Verweigerung der Zuerkennung bzw. Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft im ...
- Wolters Kluwer
Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 14. Mai 2019. M gegen Ministerstvo vnitra und X und X gegen Commissaire général aux réfugiés et aux apatrid...
- doev.de
M u.a. - Aberkennung der Rechtsstellung als Flüchtling aus Gründen der öffentlichen Sicherheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Asylpolitik - Internationaler Schutz - Richtlinie 2011/95/EU - Flüchtlingseigenschaft - Art. 14 Abs. 4 bis 6 - Verweigerung der Zuerkennung bzw. Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft im ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Die Bestimmungen der Richtlinie über Flüchtlinge in Bezug auf die Aberkennung und die Verweigerung der Zuerkennung der Rechtsstellung als Flüchtling aus Gründen, die mit dem Schutz der Sicherheit oder der Allgemeinheit ...
- lto.de (Pressebericht, 14.05.2019)
Rechtsstellung von kriminellen Ausländern: Flüchtlingseigenschaft auch ohne Anerkennung
- haufe.de (Kurzinformation)
Auch schwer straffällige Flüchtlinge dürfen nicht in jedem Fall abgeschoben werden
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Abschiebung schwer straffälliger Flüchtlinge aus der EU
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
M (Révocation du statut de réfugié)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Asylpolitik - Internationaler Schutz - Richtlinie 2011/95/EU - Flüchtlingseigenschaft - Art. 14 Abs. 4 bis 6 - Verweigerung der Zuerkennung bzw. Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft im ...
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2018 - C-391/16
- EuGH, 14.05.2019 - C-391/16, C-77/17, C-78/17
Papierfundstellen
- NVwZ 2019, 1189
Wird zitiert von ... (58) Zitiert selbst (15)
- EuGH, 24.06.2015 - C-373/13
T. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …
Auszug aus EuGH, 14.05.2019 - C-391/16
Rn. 50 Der Gerichtshof habe zwar bereits im Urteil vom 24. Juni 2015, H. T. (C-373/13, EU:C:2015:413, Rn. 71 und 94 bis 98), über das Zusammenspiel zwischen Art. 33 Abs. 2 des Genfer Abkommens und der Richtlinie 2011/95 entschieden, doch habe er noch nicht die Frage geklärt, ob Art. 14 Abs. 4 und 6 dieser Richtlinie mit Art. 1 Abschnitt C und Art. 42 Abs. 1 des Genfer Abkommens und damit mit Art. 78 Abs. 1 AEUV, Art. 18 der Charta und den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts im Sinne von Art. 6 Abs. 3 EUV im Einklang stehe.So habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 24. Juni 2015, H. T. (C-373/13, EU:C:2015:413, Rn. 95), klar festgestellt, dass die Aufhebung eines Aufenthaltstitels und die Aberkennung der Rechtsstellung als Flüchtling zwei unterschiedliche Fragen mit verschiedenen Folgen seien.
Rn. 89 Zu Art. 13 der Richtlinie 2011/95 hat der Gerichtshof entschieden, dass die Mitgliedstaaten nach dieser Vorschrift einem Drittstaatsangehörigen oder einem Staatenlosen, der die materiellen Voraussetzungen erfüllt, um gemäß den Kapiteln II und III dieser Richtlinie als Flüchtling anerkannt zu werden, die Flüchtlingseigenschaft zuerkennen, ohne in dieser Hinsicht über ein Ermessen zu verfügen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Juni 2015, H. T., C-373/13, EU:C:2015:413, Rn. 63, …sowie vom 12. April 2018, A und S, C-550/16, EU:C:2018:248, Rn. 52 und 54).
Wie in Art. 14 Abs. 6 dieser Richtlinie ausdrücklich vorgesehen, können diese Personen jedoch bestimmte im Genfer Abkommen vorgesehene Rechte geltend machen oder weiterhin geltend machen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Juni 2015, H. T., C-373/13, EU:C:2015:413, Rn. 71), was, wie der Generalanwalt in Nr. 100 seiner Schlussanträge hervorgehoben hat, bestätigt, dass sie ungeachtet dieser Aberkennung oder Verweigerung die Eigenschaft als Flüchtling namentlich im Sinne von Art. 1 Abschnitt A dieses Abkommens haben oder behalten.
Rn. 106 Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass sich der Flüchtling, der von einer der in Art. 14 Abs. 4 und 5 der Richtlinie 2011/95 genannten Fallgestaltungen erfasst wird, unabhängig vom Verlust des an die Flüchtlingseigenschaft im Sinne dieser Richtlinie geknüpften Aufenthaltstitels möglicherweise auf einer anderen Rechtsgrundlage rechtmäßig im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats aufhalten darf (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Juni 2015, H. T., C-373/13, EU:C:2015:413, Rn. 94).
- EuGH, 01.03.2016 - C-443/14
Der Gerichtshof äußert sich zum Verhältnis zwischen der Freizügigkeit von …
Auszug aus EuGH, 14.05.2019 - C-391/16
Somit hat die Richtlinie 2011/95 nach diesen primärrechtlichen Vorschriften diese Regeln zu wahren (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. März 2016, Alo und Osso, C-443/14 und C-444/14, EU:C:2016:127, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 19. Juni 2018, Gnandi, C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 80 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass sich, wie der dritte Erwägungsgrund der Richtlinie 2011/95 bestätigt, das gemeinsame europäische Asylsystem, zu dem diese Richtlinie gehört, auf die uneingeschränkte und umfassende Anwendung des Genfer Abkommens und des Protokolls sowie die Versicherung stützt, dass niemand dorthin zurückgeschickt wird, wo er Verfolgung ausgesetzt ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Dezember 2011, N. S. u. a., C-411/10 und C-493/10, EU:C:2011:865, Rn. 75, sowie vom 1. März 2016, Alo und Osso, C-443/14 und C-444/14, EU:C:2016:127, Rn. 30).
Rn. 88 Weichen die verschiedenen Sprachfassungen einer Vorschrift des Unionsrechts voneinander ab, muss aber nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die fragliche Vorschrift nach der allgemeinen Systematik und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (Urteile vom 1. März 2016, Alo und Osso, C-443/14 und C-444/14, EU:C:2016:127, Rn. 27, …sowie vom 24. Januar 2019, Balandin u. a., C-477/17, EU:C:2019:60, Rn. 31).
- EuGH, 12.04.2018 - C-550/16
Ein unbegleiteter Minderjähriger, der während des Asylverfahrens volljährig wird, …
Auszug aus EuGH, 14.05.2019 - C-391/16
Rn. 89 Zu Art. 13 der Richtlinie 2011/95 hat der Gerichtshof entschieden, dass die Mitgliedstaaten nach dieser Vorschrift einem Drittstaatsangehörigen oder einem Staatenlosen, der die materiellen Voraussetzungen erfüllt, um gemäß den Kapiteln II und III dieser Richtlinie als Flüchtling anerkannt zu werden, die Flüchtlingseigenschaft zuerkennen, ohne in dieser Hinsicht über ein Ermessen zu verfügen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Juni 2015, H. T., C-373/13, EU:C:2015:413, Rn. 63, sowie vom 12. April 2018, A und S, C-550/16, EU:C:2018:248, Rn. 52 und 54).
- EuGH, 19.06.2018 - C-181/16
Die Mitgliedstaaten dürfen nach der Ablehnung eines Antrags auf internationalen …
Auszug aus EuGH, 14.05.2019 - C-391/16
Somit hat die Richtlinie 2011/95 nach diesen primärrechtlichen Vorschriften diese Regeln zu wahren (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. März 2016, Alo und Osso, C-443/14 und C-444/14, EU:C:2016:127, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 19. Juni 2018, Gnandi, C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 21.12.2011 - C-411/10
Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er …
Auszug aus EuGH, 14.05.2019 - C-391/16
Rn. 80 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass sich, wie der dritte Erwägungsgrund der Richtlinie 2011/95 bestätigt, das gemeinsame europäische Asylsystem, zu dem diese Richtlinie gehört, auf die uneingeschränkte und umfassende Anwendung des Genfer Abkommens und des Protokolls sowie die Versicherung stützt, dass niemand dorthin zurückgeschickt wird, wo er Verfolgung ausgesetzt ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Dezember 2011, N. S. u. a., C-411/10 und C-493/10, EU:C:2011:865, Rn. 75, …sowie vom 1. März 2016, Alo und Osso, C-443/14 und C-444/14, EU:C:2016:127, Rn. 30). - EuGH, 05.04.2016 - C-404/15
Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls muss aufgeschoben werden, wenn …
Auszug aus EuGH, 14.05.2019 - C-391/16
Daher können die Mitgliedstaaten einen Ausländer nicht entfernen, ausweisen oder ausliefern, wenn es ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme gibt, dass für ihn die reale Gefahr besteht, im Bestimmungsland einer durch Art. 4 und Art. 19 Abs. 2 der Charta verbotenen Behandlung ausgesetzt zu werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru, C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 86 bis 88, …sowie vom 24. April 2018, MP [Subsidiärer Schutz eines Opfers früherer Folterungen], C-353/16, EU:C:2018:276, Rn. 41). - EuGH, 15.02.2016 - C-601/15
Das Unionsrecht gestattet die Inhaftierung eines Asylbewerbers, wenn dies aus …
Auszug aus EuGH, 14.05.2019 - C-391/16
Rn. 77 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach einem allgemeinen Auslegungsgrundsatz ein Unionsrechtsakt so weit wie möglich in einer seine Gültigkeit nicht in Frage stellenden Weise und im Einklang mit dem gesamten Primärrecht und insbesondere mit den Bestimmungen der Charta auszulegen ist (Urteil vom 15. Februar 2016, N., C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 13.09.2018 - C-369/17
Eine Person kann nicht von der Gewährung subsidiären Schutzes ausgeschlossen …
Auszug aus EuGH, 14.05.2019 - C-391/16
Rn. 81 Darüber hinaus ergibt sich aus den Erwägungsgründen 4, 23 und 24 der Richtlinie 2011/95, dass das Genfer Abkommen einen wesentlichen Bestandteil des internationalen Rechtsrahmens für den Schutz von Flüchtlingen darstellt und dass die Bestimmungen dieser Richtlinie über die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und über deren Inhalt erlassen wurden, um die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten bei der Anwendung des Abkommens auf der Grundlage gemeinsamer Konzepte und Kriterien für die Anerkennung von Asylbewerbern als Flüchtlinge im Sinne von Art. 1 dieses Abkommens zu leiten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 31. Januar 2017, Lounani, C-573/14, EU:C:2017:71, Rn. 41, und vom 13. September 2018, Ahmed, C-369/17, EU:C:2018:713, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 24.04.2018 - C-353/16
Einer Person, die in ihrem Herkunftsland in der Vergangenheit Opfer von …
Auszug aus EuGH, 14.05.2019 - C-391/16
Daher können die Mitgliedstaaten einen Ausländer nicht entfernen, ausweisen oder ausliefern, wenn es ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme gibt, dass für ihn die reale Gefahr besteht, im Bestimmungsland einer durch Art. 4 und Art. 19 Abs. 2 der Charta verbotenen Behandlung ausgesetzt zu werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru, C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 86 bis 88, sowie vom 24. April 2018, MP [Subsidiärer Schutz eines Opfers früherer Folterungen], C-353/16, EU:C:2018:276, Rn. 41). - EuGH, 27.02.2018 - C-266/16
Das Fischereiabkommen EU-Marokko ist gültig, weil es auf die Westsahara und die …
Auszug aus EuGH, 14.05.2019 - C-391/16
Rn. 71 Insoweit ergibt sich aus Art. 19 Abs. 3 Buchst. b EUV und Art. 267 Abs. 1 Buchst. b AEUV, dass der Gerichtshof ohne jede Ausnahme befugt ist, im Wege der Vorabentscheidung über die Auslegung und die Gültigkeit der Handlungen der Unionsorgane zu entscheiden, da diese Handlungen in vollem Umfang mit den Verträgen und den aus ihnen abzuleitenden Verfassungsgrundsätzen sowie den Bestimmungen der Charta im Einklang stehen müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Februar 2018, Western Sahara Campaign UK, C-266/16, EU:C:2018:118, Rn. 44 und 46). - EuGH, 31.01.2017 - C-573/14
Ein Asylantrag kann abgelehnt werden, wenn der Antragsteller an den Aktivitäten …
- EuGH, 12.07.2005 - C-304/02
DER GERICHTSHOF VERURTEILT ERSTMALS EINEN MITGLIEDSTAAT WEGEN EINES …
- EuGH, 26.06.2007 - C-305/05
DAS RECHT AUF EIN FAIRES VERFAHREN WIRD NICHT DADURCH VERLETZT, DASS …
- EuGH, 17.07.2014 - C-481/13
Qurbani - Vorabentscheidungsersuchen - Genfer Abkommen vom 28. Juli 1951 über die …
- EuGH, 24.01.2019 - C-477/17
Balandin u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung …
- EuGH, 18.06.2024 - C-753/22
Anerkennung als Flüchtling: Ein Mitgliedstaat ist nicht verpflichtet, die in …
Rn. 71 Wie in Rn. 62 des vorliegenden Urteils ausgeführt, erkennen die Mitgliedstaaten nach Art. 13 der Richtlinie 2011/95 einem Drittstaatsangehörigen oder einem Staatenlosen, der die Voraussetzungen der Kapitel II und III dieser Richtlinie erfüllt, die Flüchtlingseigenschaft zu, ohne in dieser Hinsicht über ein Ermessen zu verfügen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Juni 2015, T., C-373/13, EU:C:2015:413, Rn. 63, vom 14. Mai 2019, M u. a. [Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft], C-391/16, C-77/17 und C-78/17, EU:C:2019:403, Rn. 89, …sowie vom 16. Januar 2024, 1ntervyuirasht organ na DAB pri MS [Frauen als Opfer häuslicher Gewalt], C-621/21, EU:C:2024:47, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 26.04.2022 - C-401/19
Die Verpflichtung der Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten, die …
Lässt eine Vorschrift des abgeleiteten Unionsrechts mehr als eine Auslegung zu, ist daher die Auslegung, bei der die Bestimmung mit dem Primärrecht vereinbar ist, derjenigen vorzuziehen, die zur Feststellung ihrer Unvereinbarkeit mit diesem führt (Urteil vom 14. Mai 2019, M u. a. [Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft], C-391/16, C-77/17 und C-78/17, EU:C:2019:403, Rn. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 16.01.2024 - C-621/21
Gewalt gegen Frauen: Der Gerichtshof erläutert die Voraussetzungen für die …
Da nämlich die Mitgliedstaaten nach Art. 13 der Richtlinie 2011/95 verpflichtet sind, der antragstellenden Person, die die nach dieser Richtlinie erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, diese Eigenschaft zuzuerkennen, ohne in dieser Hinsicht über ein Ermessen zu verfügen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Juni 2015, T., C-373/13, EU:C:2015:413, Rn. 63, und vom 14. Mai 2019, M u. a. [Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft], C-391/16, C-77/17 und C-78/17, EU:C:2019:403, Rn. 89), wäre nur in einem solchen Fall noch zu prüfen, ob WS der subsidiäre Schutzstatus zuzuerkennen ist.
- EuGH, 06.07.2023 - C-663/21
Aberkennung und Ablehnung der Flüchtlingseigenschaft: Der Gerichtshof erläutert …
Rn. 35 Insoweit ist zwar darauf hinzuweisen, dass die in Art. 14 Abs. 4 der Richtlinie 2011/95 genannten Fälle, in denen die Mitgliedstaaten die Flüchtlingseigenschaft aberkennen können, im Wesentlichen denen entsprechen, in denen die Mitgliedstaaten einen Flüchtling nach Art. 21 Abs. 2 dieser Richtlinie und Art. 33 Abs. 2 der Genfer Konvention zurückweisen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Mai 2019, M u. a. [Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft], C-391/16, C-77/17 und C-78/17, EU:C:2019:403, Rn. 93).Daher können die Mitgliedstaaten einen Ausländer nicht abschieben, ausweisen oder ausliefern, wenn es ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme gibt, dass für ihn die reale Gefahr besteht, im Bestimmungsland einer durch Art. 4 und Art. 19 Abs. 2 der Charta verbotenen Behandlung ausgesetzt zu werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Mai 2019, M u. a. [Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft], C-391/16, C-77/17 und C-78/17, EU:C:2019:403, Rn. 94).
Rn. 37 Wenn die Zurückweisung eines Flüchtlings, der von einer der in Art. 14 Abs. 4 sowie in Art. 21 Abs. 2 der Richtlinie 2011/95 genannten Fallgruppen erfasst wird, ihn der Gefahr aussetzen würde, in seinen in Art. 4 und Art. 19 Abs. 2 der Charta verankerten Grundrechten verletzt zu werden, kann der betreffende Mitgliedstaat daher nicht gemäß Art. 33 Abs. 2 der Genfer Konvention vom Grundsatz der Nichtzurückweisung abweichen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Mai 2019, M u. a. [Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft], C-391/16, C-77/17 und C-78/17, EU:C:2019:403, Rn. 95).
Rn. 38 Soweit Art. 14 Abs. 4 der Richtlinie 2011/95 in den darin genannten Fällen vorsieht, dass die Mitgliedstaaten die "Flüchtlingseigenschaft" im Sinne dieser Richtlinie aberkennen können, während Art. 33 Abs. 2 der Genfer Konvention die Zurückweisung eines sich in einer solchen Situation befindlichen Flüchtlings in einen Staat, in dem sein Leben oder seine Freiheit bedroht sind, zulässt, sieht das Unionsrecht somit einen weiteren internationalen Schutz der betreffenden Flüchtlinge vor, als er durch diese Konvention gewährleistet wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Mai 2019, M u. a. [Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft], C-391/16, C-77/17 und C-78/17, EU:C:2019:403, Rn. 96).
- EuGH, 27.02.2025 - C-454/23
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts …
Rn. 26 Insofern führt das vorlegende Gericht zum einen aus, dass der Gerichtshof im Rahmen der Rechtssache, in der das Urteil vom 14. Mai 2019, M u. a. (Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft) (C-391/16, C-77/17 und C-78/17, EU:C:2019:403), ergangen sei, mit der Frage befasst gewesen sei, ob die Bestimmungen der Richtlinie 2011/95, insbesondere Art. 14 Abs. 4 bis 6, die es den Mitgliedstaaten erlaubten, die Flüchtlingseigenschaft abzuerkennen oder ihre Zuerkennung abzulehnen, eine Erlöschens- bzw. Ausschlussklausel einführten, die nicht im Genfer Abkommen vorgesehen sei, und ob diese Bestimmungen im Hinblick auf die Vorschriften der Charta und des AEUV, nach denen die Asylpolitik der Europäischen Union das Genfer Abkommen achten müsse, gültig seien.Der Umstand, dass die betreffende Person von einer der in Art. 14 Abs. 4 und 5 der Richtlinie 2011/95 genannten Fallgestaltungen erfasst wird, bedeutet nämlich nicht, dass sie die materiellen Voraussetzungen einer begründeten Furcht vor Verfolgung in ihrem Herkunftsland, von denen die Eigenschaft als Flüchtling abhängt, nicht mehr erfüllt (Urteil vom 14. Mai 2019, M u. a. [Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft], C-391/16, C-77/17 und C-78/17, EU:C:2019:403, Rn. 97 und 98).
Die Bestimmungen der Richtlinie 2011/95 sind daher unter Beachtung des Genfer Abkommens, der anderen in Art. 78 Abs. 1 AEUV angesprochenen einschlägigen Verträge und der in der Charta, insbesondere in deren Art. 18, anerkannten Rechte auszulegen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. März 2016, Alo und Osso, C-443/14 und C-444/14, EU:C:2016:127, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 14. Mai 2019, M u. a. [Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft], C-391/16, C-77/17 und C-78/17, EU:C:2019:403, Rn. 74).
Rn. 59 Viertens ist darauf hinzuweisen, dass die in Art. 14 Abs. 4 der Richtlinie 2011/95 genannten Fälle, in denen die Mitgliedstaaten die Flüchtlingseigenschaft aberkennen oder - nach Art. 14 Abs. 5 der Richtlinie - die Zuerkennung dieser Eigenschaft ablehnen können, zwar im Wesentlichen denen entsprechen, in denen die Mitgliedstaaten einen Flüchtling nach Art. 21 Abs. 2 dieser Richtlinie und Art. 33 Abs. 2 des Genfer Abkommens zurückweisen können (Urteil vom 14. Mai 2019, M u. a. [Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft], C-391/16, C-77/17 und C-78/17, EU:C:2019:403, Rn. 93).
Rn. 60 Wenn die Zurückweisung eines Flüchtlings, der von einer der in Art. 14 Abs. 4 und 5 sowie Art. 21 Abs. 2 der Richtlinie 2011/95 genannten Fallgruppen erfasst wird, ihn der Gefahr aussetzen würde, in seinen in Art. 4 und Art. 19 Abs. 2 der Charta verankerten Grundrechten verletzt zu werden - wonach Folter und unmenschliche oder erniedrigende Strafen und Behandlungen unabhängig vom Verhalten der betreffenden Person ebenso wie die Ausweisung in einen Staat, in dem einer Person das ernsthafte Risiko einer solchen Behandlung droht, uneingeschränkt verboten sind -, darf der betreffende Mitgliedstaat jedoch nicht gemäß Art. 33 Abs. 2 des Genfer Abkommens vom Grundsatz der Nichtzurückweisung abweichen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Mai 2019, M u. a. [Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft], C-391/16, C-77/17 und C-78/17, EU:C:2019:403, Rn. 94 und 95).
Rn. 61 Soweit Art. 14 Abs. 4 und 5 der Richtlinie in den darin genannten Fällen vorsieht, dass die Mitgliedstaaten die "Flüchtlingseigenschaft" aberkennen oder die Zuerkennung dieser Eigenschaft verweigern können, während Art. 33 Abs. 2 des Genfer Abkommens die Zurückweisung eines sich in einer solchen Situation befindlichen Flüchtlings in einen Staat, in dem sein Leben oder seine Freiheit bedroht sind, zulässt, sieht das Unionsrecht somit einen weiter gehenden internationalen Schutz der betreffenden Flüchtlinge vor, als er durch das Abkommen gewährleistet wird (Urteil vom 14. Mai 2019, M u. a. [Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft], C-391/16, C-77/17 und C-78/17, EU:C:2019:403, Rn. 96).
Rn. 68 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie 2011/95 nach Art. 78 Abs. 1 AEUV und Art. 18 der Charta die Regeln des Genfer Abkommens zu wahren hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Mai 2019, M u. a. [Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft], C-391/16, C-77/17 und C-78/17, EU:C:2019:403, Rn. 74 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 70 Da der Gerichtshof, wie in Rn. 36 des vorliegenden Urteils ausgeführt, im Urteil vom 14. Mai 2019, M u. a. (Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft) (C-391/16, C-77/17 und C-78/17, EU:C:2019:403, Rn. 97), entschieden hat, dass die Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft oder die Ablehnung ihrer Zuerkennung auf der Grundlage von Art. 14 Abs. 4 oder Art. 14 Abs. 5 der Richtlinie nicht dazu führt, dass der betreffende Drittstaatsangehörige die Eigenschaft als Flüchtling im Sinne von Art. 2 Buchst. d der Richtlinie 2011/95 und Art. 1 Abschnitt A des Genfer Abkommens verliert, kann Art. 14 Abs. 4 und 5 der Richtlinie nicht dahin ausgelegt werden, dass mit ihm den in Art. 12 Abs. 2 der Richtlinie und Art. 1 Abschnitt F des Genfer Abkommens aufgeführten Gründen neue Gründe für den Ausschluss von der Anerkennung als Flüchtling hinzugefügt würden.
Rn. 71 Es ist im Übrigen darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof im angeführten Urteil zu dem Ergebnis gelangt ist, dass die Prüfung von Art. 14 Abs. 4 bis 6 der Richtlinie 2011/95 nichts ergeben hatte, was die Gültigkeit dieser Bestimmungen im Hinblick auf Art. 78 Abs. 1 AEUV und Art. 18 der Charta beeinträchtigen könnte (Urteil vom 14. Mai 2019, M u. a. [Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft], C-391/16, C-77/17 und C-78/17, EU:C:2019:403, Rn. 112).
- EuGH, 18.06.2024 - C-352/22
Die Anerkennung als Flüchtling in einem Mitgliedstaat steht der Auslieferung des …
Rn. 39 Bevor die vom vorlegenden Gericht ausdrücklich angeführten Vorschriften geprüft werden, ist als Erstes festzustellen, dass nach Art. 13 der Richtlinie 2011/95 die Mitgliedstaaten einem Drittstaatsangehörigen oder einem Staatenlosen, der die Voraussetzungen der Kapitel II und III dieser Richtlinie erfüllt, die Flüchtlingseigenschaft im Sinne von Art. 2 Buchst. e der Richtlinie zuerkennen und dass die Mitgliedstaaten in dieser Hinsicht über kein Ermessen verfügen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Juni 2015, T., C-373/13, EU:C:2015:413, Rn. 63, vom 14. Mai 2019, M u. a. [Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft], C-391/16, C-77/17 und C-78/17, EU:C:2019:403, Rn. 89, …sowie vom 16. Januar 2024, 1ntervyuirasht organ na DAB pri MS [Frauen als Opfer häuslicher Gewalt], C-621/21, EU:C:2024:47, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).In dem durch diese Richtlinie geschaffenen System verfügt daher ein Drittstaatsangehöriger oder ein Staatenloser, der diese Voraussetzungen erfüllt, allein aus diesem Grund über die Eigenschaft als Flüchtling im Sinne von Art. 2 Buchst. d der Richtlinie und Art. 1 Abschnitt A der Genfer Flüchtlingskonvention (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Mai 2019, M u. a. [Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft], C-391/16, C-77/17 und C-78/17, EU:C:2019:403, Rn. 85 und 86).
Rn. 41 Die mit der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft verbundene förmliche Anerkennung als Flüchtling hat zur Folge, dass der Flüchtling nach Art. 2 Buchst. b der Richtlinie 2011/95 internationalen Schutz im Sinne dieser Richtlinie genießt und damit alle in Kapitel VII der Richtlinie vorgesehenen Rechte und Leistungen beanspruchen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Mai 2019, M u. a. [Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft], C-391/16, C-77/17 und C-78/17, EU:C:2019:403, Rn. 91).
- Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2021 - C-91/20
Bundesrepublik Deutschland (Maintien de l'unité familiale) - Vorlage zur …
Vgl. auch Erwägungsgründe 4, 23 und 24 der Richtlinie 2011/95 sowie Urteil vom 14. Mai 2019, M u. a. (Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft) (C-391/16, C-77/17 und C-78/17, EU:C:2019:403, Rn. 80 bis 83 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Vgl. auch Urteile vom 13. September 2018, Ahmed (…C-369/17, EU:C:2018:713, Rn. 37), und vom 14. Mai 2019, M u. a. (Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft) (C-391/16, C-77/17 und C-78/17, EU:C:2019:403, Rn. 79).
{FN:70} C-391/16, C-77/17 und C-78/17, EU:C:2019:403.
{FN:71} Vgl. Urteil vom 14. Mai 2019, M u. a. (Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft) (C-391/16, C-77/17 und C-78/17, EU:C:2019:403, Rn. 83).
- VGH Baden-Württemberg, 15.04.2021 - 12 S 2505/20
Ausweisung aus dem Bundesgebiet
Unionsrechtlich ist der Schutz vor Zurückweisung nach der Richtlinie 2011/95/EU weiter als der nach Art. 33 Abs. 2 GFK (vgl. EuGH, Urteil vom 14.05.2019 - C-391/16 u.a. -, juris Rn. 96 ff.). - EuGH, 02.02.2021 - C-481/19
Eine natürliche Person, gegen die die Behörden wegen Insidergeschäften ermitteln, …
Lässt eine solche Vorschrift mehr als eine Auslegung zu, ist daher die Auslegung, bei der sie mit dem Primärrecht vereinbar ist, derjenigen vorzuziehen, die zur Feststellung ihrer Unvereinbarkeit mit ihm führt (Urteil vom 14. Mai 2019, M u. a. [Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft], C-391/16, C-77/17 und C-78/17, EU:C:2019:403, Rn. 77). - Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2019 - C-311/18
Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe ist der Beschluss 2010/87/EU der …
Ferner ist ein Unionsrechtsakt so weit wie möglich in einer seine Gültigkeit nicht in Frage stellenden Weise und im Einklang mit dem gesamten Primärrecht und insbesondere mit den Bestimmungen der Charta auszulegen (vgl. u. a. Urteil vom 14. Mai 2019, M u. a. [Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft], C-391/16, C-77/17 und C-78/17, EU:C:2019:403, Rn. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 06.07.2023 - C-8/22
Aberkennung und Ablehnung der Flüchtlingseigenschaft: Der Gerichtshof erläutert …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2024 - C-753/22
Generalanwältin Medina: Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet, die in einem …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2023 - C-222/22
Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (Conversion religieuse ultérieure) - Vorlage …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2022 - C-817/19
Generalanwalt Pitruzzella: Übermittlung sowie allgemeine und unterschiedslose …
- EuGH, 27.03.2025 - C-217/23
Laghman - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …
- EuGH, 29.02.2024 - C-222/22
Ein Asylantrag aufgrund eines Religionswechsels nach dem Verlassen des …
- EuGH, 02.07.2020 - C-18/19
Stadt Frankfurt am Main - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …
- EuGH, 23.05.2019 - C-720/17
Bilali - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …
- EuGH, 02.09.2021 - C-930/19
Nach Ansicht des Gerichtshofs befindet sich ein Drittstaatsangehöriger, der Opfer …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-483/20
Nach Ansicht von Generalanwalt Pikamäe läuft es dem Unionsrecht zuwider, dass ein …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2022 - C-72/22
Valstybės sienos apsaugos tarnyba - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- EuGH, 25.03.2021 - C-501/18
Balgarska Narodna Banka - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-621/21
Ehrenverbrechen, Zwangsverheiratung und häusliche Gewalt: Generalanwalt Richard …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2024 - C-158/23
Keren - Vorlage zur Vorabentscheidung - Asylpolitik - Richtlinie 2011/95/EU - …
- VGH Baden-Württemberg, 15.06.2020 - 12 S 1163/20
Geltungsbereich des Reiseausweises für Flüchtlinge
- EuGH, 29.07.2019 - C-556/17
Torubarov - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Politik im Bereich Asyl …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2023 - C-352/22
Generalstaatsanwaltschaft Hamm (Demande d'extradition d'un réfugié vers la …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2020 - C-897/19
Ruska Federacija - EWR-Abkommen und Freiheit der Inanspruchnahme von …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-374/22
Commissaire général aux réfugiés und aux apatrides (Unité familiale) - Vorlage …
- EuGH, 04.02.2025 - C-158/23
Internationaler Schutz: Dass Personen, denen internationaler Schutz zuerkannt …
- EuGH, 18.01.2024 - C-451/22
Katastrophe des Flugs MH17: Die Vertraulichkeit bestimmter …
- EuGH, 28.10.2020 - C-608/19
INAIL - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Verordnung (EU) …
- VG München, 22.04.2021 - M 24 K 20.67
Erfolglose Klage eines straffälligen jordanischen Staatsangehörigen gegen …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2024 - C-406/22
Ministerstvo vnitra České republiky, Odbor azylové a migrační politiky …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2023 - C-402/22
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Crime particulièrement grave) - …
- VGH Bayern, 05.10.2021 - 10 ZB 21.1725
Ausweisung nach Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen mehrfacher …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2021 - C-930/19
Belgischer Staat (Droit de séjour en cas de violence domestique) - Vorlage zur …
- EuGH, 26.03.2026 - C-202/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts …
- VGH Bayern, 26.10.2020 - 10 ZB 20.2140
Rechtmäßige Ausweisung aus spezialpräventiven Gründen
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-663/21
Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (Réfugié ayant commis un crime grave) - …
- OVG Hamburg, 08.11.2021 - 2 Bf 539/19
Straftaten im Sinne des AufenthG 2004 § 60 Abs 8 S 3; Verfolgungsgefahr für einen …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2020 - C-507/19
Bundesrepublik Deutschland (Statut de réfugié d'un apatride d'origine …
- EuGH, 30.01.2020 - C-513/18
Autoservizi Giordano - Vorlage zur Vorabentscheidung - Besteuerung von …
- VGH Baden-Württemberg, 11.06.2024 - 12 S 1700/23
Schutz von Minderjährigen im Rahmen der Aufnahmerichtlinie; Bestellung eines …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2021 - C-921/19
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Éléments ou faits nouveaux) - …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2024 - C-771/22
HDI Global - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Pauschalreisen …
- VG Freiburg, 24.11.2021 - A 7 K 1773/20
Widerruf einer Flüchtlingseigenschaft (Syrien) wegen Begehung einer Straftat
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2020 - C-36/20
Ministerio Fiscal (Behörde, bei der ein Antrag auf internationalen Schutz …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2022 - C-19/21
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Refus de prise en charge d'un mineur …
- VG München, 08.03.2022 - M 4 K 20.32787
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung nach § 60 Abs. 8 S. 3 AufenthG bei …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-8/22
Commissaire général aux réfugiés und aux apatrides (Réfugié ayant commis un crime …
- EGMR, 15.02.2024 - 53254/20
U c. FRANCE
- EuG, 23.09.2020 - T-510/18
Kaddour/ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen …
- VG Stuttgart, 10.02.2022 - A 11 K 8038/19
Abschiebung bei Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
- Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2024 - C-677/22
Przedsiębiorstwo A. (Délai de paiement de 120 jours fixé par le débiteur) - …
- VG München, 20.05.2021 - M 11 K 18.32133
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- Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2025 - C-656/23
Vorlage zur Vorabentscheidung - Asylpolitik - Richtlinie 2011/95/EU - Normen für …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2019 - C-513/18
Autoservizi Giordano - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/96/EG - …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2018 - C-391/16, C-77/17 et C-78/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
M (Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Asylpolitik - Richtlinie 2011/95/EU - Verweigerung der Zuerkennung bzw. Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft - Verurteilung wegen einer besonders schweren Straftat - Art. 14 Abs. 4 bis 6 ...
- Europäischer Gerichtshof
M (Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Asylpolitik - Richtlinie 2011/95/EU - Verweigerung der Zuerkennung bzw. Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft - Verurteilung wegen einer besonders schweren Straftat - Art. 14 Abs. 4 bis 6 ...
- ra.de
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Asylpolitik - Richtlinie 2011/95/EU - Verweigerung der Zuerkennung bzw. Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft - Verurteilung wegen einer besonders schweren Straftat - Art. 14 Abs. 4 bis 6 ...
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Nach Auffassung von Generalanwalt Wathelet sind die Bestimmungen der Richtlinie über Flüchtlinge, nach denen ein Mitgliedstaat den Flüchtlingsstatus verweigern oder aberkennen darf, mit dem Unionsrecht vereinbar
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2018 - C-391/16, C-77/17 et C-78/17
- EuGH, 14.05.2019 - C-391/16
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (39)
- EuGH, 17.06.2010 - C-31/09
Ein vertriebener Palästinenser genießt den Schutz oder Beistand des Hilfswerks …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2018 - C-391/16
Rn. 70 In diesem Sinne hat der Gerichtshof in den Urteilen Bolbol{FN-VERWEIS:29} und Abed El Karem El Kott u. a.{FN-VERWEIS:30} Art. 1 Abschnitt D des Genfer Abkommens - auf den Art. 12 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2011/95 ausdrücklich verweist - ausgelegt, und zwar im Rahmen der Auslegung dieser sekundärrechtlichen Bestimmung gemäß Art. 267 AEUV.{FN:26} Vgl. u. a. Urteile vom 2. März 2010, Salahadin Abdulla u. a. (…C-175/08, C-176/08, C-178/08 und C-179/08, EU:C:2010:105, Rn. 51 bis 54), vom 17. Juni 2010, Bolbol (C-31/09, EU:C:2010:351, Rn. 36 bis 38), vom 9. November 2010, B und D (…C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:661, Rn. 76 bis 78), vom 5. September 2012, Y und Z (…C-71/11 und C-99/11, EU:C:2012:518, Rn. 47 und 48), vom 19. Dezember 2012, Abed El Karem El Kott u. a. (…C-364/11, EU:C:2012:826, Rn. 42 und 43), vom 1. März 2016, Alo und Osso (…C-443/14 und C-444/14, EU:C:2016:127, Rn. 28 bis 30), und vom 31. Januar 2017, Lounani (…C-573/14, EU:C:2017:71, Rn. 41 und 42).
{FN:29} Urteil vom 17. Juni 2010 (C-31/09, EU:C:2010:351, Rn. 42 bis 52).
Vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Bolbol (C-31/09, EU:C:2010:119, Nrn. 36 bis 90).
Vgl. dazu Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Bolbol (C-31/09, EU:C:2010:119, Nr. 16 und Fn. 20).
- EuGH, 24.06.2015 - C-373/13
T. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2018 - C-391/16
{FN:14} Aus dem Urteil vom 24. Juni 2015, H. T. (C-373/13, EU:C:2015:413, Rn. 75), ergibt sich, dass Art. 21 Abs. 2 und Art. 14 Abs. 4 und 5 der Richtlinie 2011/95 einen weniger weiten Anwendungsbereich als Art. 24 Abs. 1 dieser Richtlinie haben, der die Aufhebung nur des Aufenthaltstitels eines Flüchtlings aus "zwingenden Gründen der nationalen Sicherheit oder öffentlichen Ordnung" gestattet.{FN:21} In diesem restriktiven Sinne ist meines Erachtens Rn. 43 des Urteils vom 24. Juni 2015, H. T. (C-373/13, EU:C:2015:413), zu verstehen, in der der Gerichtshof anerkannt hat, dass die Mitgliedstaaten unbeschadet der Einhaltung ihrer in Art. 21 Abs. 1 der Richtlinie 2011/95 genannten völkerrechtlichen Verpflichtungen und ihrer Verpflichtungen aus der Charta einen Flüchtling zurückweisen können, der die Voraussetzungen von Art. 21 Abs. 2 dieser Richtlinie erfüllt.
Gegen die betroffenen Flüchtlinge kann folglich eine Rückführungsentscheidung ergehen, und sie können gegebenenfalls in ein Drittland ausgewiesen werden, in dem ihnen nicht die Gefahr droht, verfolgt zu werden oder ernsthaften Schaden im Sinne von Art. 15 der Richtlinie 2011/95 - d. h. die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe, Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung sowie eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts - zu erleiden (vgl. Urteil vom 24. Juni 2015, H. T., C-373/13, EU:C:2015:413, Rn. 43), falls ein solches Drittland bereit ist, sie aufzunehmen.
Letztere behalten alle anderen Rechte aus Kapitel VII der Richtlinie (vgl. Urteil vom 24. Juni 2015, H. T., C-373/13, EU:C:2015:413, Rn. 95), wobei die zwingenden Gründe der nationalen Sicherheit oder öffentlichen Ordnung, die den Entzug eines Aufenthaltstitels rechtfertigen können, auch eine Einschränkung der Leistungen im Zusammenhang mit der Wahrung des Familienverbands und der Ausstellung von Reiseausweisen zur Folge haben können (vgl. Art. 23 Abs. 4 und Art. 25 Abs. 1 der Richtlinie 2011/95).
- EuGH, 09.11.2010 - C-57/09
Eine Person kann von der Anerkennung als Flüchtling ausgeschlossen werden, wenn …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2018 - C-391/16
{FN:26} Vgl. u. a. Urteile vom 2. März 2010, Salahadin Abdulla u. a. (…C-175/08, C-176/08, C-178/08 und C-179/08, EU:C:2010:105, Rn. 51 bis 54), vom 17. Juni 2010, Bolbol (…C-31/09, EU:C:2010:351, Rn. 36 bis 38), vom 9. November 2010, B und D (C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:661, Rn. 76 bis 78), vom 5. September 2012, Y und Z (…C-71/11 und C-99/11, EU:C:2012:518, Rn. 47 und 48), vom 19. Dezember 2012, Abed El Karem El Kott u. a. (…C-364/11, EU:C:2012:826, Rn. 42 und 43), vom 1. März 2016, Alo und Osso (…C-443/14 und C-444/14, EU:C:2016:127, Rn. 28 bis 30), und vom 31. Januar 2017, Lounani (…C-573/14, EU:C:2017:71, Rn. 41 und 42).Vgl. auch Urteil vom 9. November 2010, B und D (C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:661, Rn. 101 und 104).
{FN:53} Die von Art. 14 Abs. 4 der Richtlinie 2011/95 erfasste Situation unterscheidet sich insoweit von der in Abs. 3 dieses Artikels geregelten Situation, die Gegenstand einer der beiden Rechtssachen war, in denen das Urteil vom 9. November 2010, B und D (C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:661, Rn. 60), ergangen ist.
- EuGH, 19.12.2012 - C-364/11
Ein Palästinenser, der gezwungen war, das Einsatzgebiet des UNRWA zu verlassen, …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2018 - C-391/16
{FN:26} Vgl. u. a. Urteile vom 2. März 2010, Salahadin Abdulla u. a. (…C-175/08, C-176/08, C-178/08 und C-179/08, EU:C:2010:105, Rn. 51 bis 54), vom 17. Juni 2010, Bolbol (…C-31/09, EU:C:2010:351, Rn. 36 bis 38), vom 9. November 2010, B und D (…C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:661, Rn. 76 bis 78), vom 5. September 2012, Y und Z (…C-71/11 und C-99/11, EU:C:2012:518, Rn. 47 und 48), vom 19. Dezember 2012, Abed El Karem El Kott u. a. (C-364/11, EU:C:2012:826, Rn. 42 und 43), vom 1. März 2016, Alo und Osso (…C-443/14 und C-444/14, EU:C:2016:127, Rn. 28 bis 30), und vom 31. Januar 2017, Lounani (…C-573/14, EU:C:2017:71, Rn. 41 und 42).{FN:30} Urteil vom 19. Dezember 2012 (C-364/11, EU:C:2012:826, Rn. 46 bis 65).
Vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Abed El Karem El Kott u. a. (C-364/11, EU:C:2012:569, Nrn. 22 bis 24).
- EuGH, 01.03.2016 - C-443/14
Der Gerichtshof äußert sich zum Verhältnis zwischen der Freizügigkeit von …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2018 - C-391/16
{FN:26} Vgl. u. a. Urteile vom 2. März 2010, Salahadin Abdulla u. a. (…C-175/08, C-176/08, C-178/08 und C-179/08, EU:C:2010:105, Rn. 51 bis 54), vom 17. Juni 2010, Bolbol (…C-31/09, EU:C:2010:351, Rn. 36 bis 38), vom 9. November 2010, B und D (…C-57/09 und C-101/09, EU:C:2010:661, Rn. 76 bis 78), vom 5. September 2012, Y und Z (…C-71/11 und C-99/11, EU:C:2012:518, Rn. 47 und 48), vom 19. Dezember 2012, Abed El Karem El Kott u. a. (…C-364/11, EU:C:2012:826, Rn. 42 und 43), vom 1. März 2016, Alo und Osso (C-443/14 und C-444/14, EU:C:2016:127, Rn. 28 bis 30), und vom 31. Januar 2017, Lounani (…C-573/14, EU:C:2017:71, Rn. 41 und 42).{FN:40} Vgl. u. a. Urteil vom 1. März 2016, Alo und Osso (C-443/14 und C-444/14, EU:C:2016:127, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EGMR, 18.10.2006 - 46410/99
Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2018 - C-391/16
Zu den bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Abschiebemaßnahme zu berücksichtigenden Faktoren vgl. Urteile des EGMR vom 2. August 2001, Boultif/Schweiz (CE:ECHR:2001:0802JUD005427300, Nr. 48), und vom 18. Oktober 2006, Üner/Niederlande (CE:ECHR:2006:1018JUD004641099, Nrn. 57 und 58).{FN:82} Vgl. u. a. Urteile des EGMR vom 9. Oktober 2003, Slivenko/Lettland (CE:ECHR:2003:1009JUD004832199, Nr. 96), und in diesem Sinne vom 18. Oktober 2006, Üner/Niederlande (CE:ECHR:2006:1018JUD004641099, Nr. 59).
- EuGH, 17.07.2014 - C-481/13
Qurbani - Vorabentscheidungsersuchen - Genfer Abkommen vom 28. Juli 1951 über die …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2018 - C-391/16
{FN:22} Vgl. Urteil vom 17. Juli 2014, Qurbani (C-481/13, EU:C:2014:2101, Rn. 23 bis 25).{FN:28} Vgl. Urteil vom 17. Juli 2014, Qurbani (C-481/13, EU:C:2014:2101, Rn. 24).
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2010 - C-31/09
Nach Ansicht von Generalanwältin Sharpston gewährt die Richtlinie 2004/83 …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2018 - C-391/16
Vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Bolbol (C-31/09, EU:C:2010:119, Nrn. 36 bis 90).Vgl. dazu Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Bolbol (C-31/09, EU:C:2010:119, Nr. 16 und Fn. 20).
- EGMR, 07.07.1989 - 14038/88
Jens Söring
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2018 - C-391/16
{FN:18} Vgl. u. a. Urteile des EGMR vom 7. Juli 1989, Soering/Vereinigtes Königreich (CE:ECHR:1989:0707JUD001403888, Nrn. 90 und 91), vom 15. November 1996, Chahal/Vereinigtes Königreich (CE:ECHR:1996:1115JUD002241493, Nrn. 74 und 80), und vom 17. Dezember 1996, Ahmed/Österreich (CE:ECHR:1996:1217JUD002596494, Nrn. 39 und 41). - EuGH, 05.04.2016 - C-404/15
Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls muss aufgeschoben werden, wenn …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2018 - C-391/16
{FN:15} Vgl. Urteile vom 5. April 2016, Aranyosi und Căldăraru (C-404/15 und C-659/15 PPU, EU:C:2016:198, Rn. 85), vom 6. September 2016, Petruhhin (…C-182/15, EU:C:2016:630, Rn. 56), und vom 24. April 2018, MP (Subsidiärer Schutz eines Opfers von Folterhandlungen) (…C-353/16, EU:C:2018:276, Rn. 36). - EuGH, 05.09.2012 - C-71/11
Bestimmte Formen schwerer Eingriffe in die Glaubensbetätigung in der …
- EuGH, 02.03.2010 - C-175/08
Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände, …
- EuGH, 06.09.2016 - C-182/15
Petruhhin - Auslieferung von Unionsbürgern an einen Drittstaat
- EuGH, 31.01.2013 - C-12/11
Ein Luftfahrtunternehmen muss Fluggäste, deren Flug aufgrund außergewöhnlicher …
- EGMR, 02.08.2001 - 54273/00
- EGMR, 15.11.1996 - 22414/93
- EGMR, 09.10.2003 - 48321/99
SLIVENKO v. LATVIA
- EuGH, 12.12.1972 - 21/72
International Fruit Company u.a. / Produktschap voor Groenten en Fruit
- EuGH, 03.06.2008 - C-308/06
DIE RICHTLINIE ÜBER DIE MEERESVERSCHMUTZUNG DURCH SCHIFFE, DIE UNTER ANDEREM IM …
- EuGH, 12.07.2005 - C-154/04
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE GÜLTIGKEIT DER GEMEINSCHAFTSRICHTLINIE ÜBER …
- EuGH, 29.01.2009 - C-19/08
Petrosian - Asylrecht - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Wiederaufnahme durch einen …
- EuGH, 25.02.2010 - C-386/08
Erzeugnisse mit Ursprung im Westjordanland fallen nicht unter die …
- EuGH, 24.04.2018 - C-353/16
Einer Person, die in ihrem Herkunftsland in der Vergangenheit Opfer von …
- EGMR, 01.03.2018 - 58681/12
EJIMSON v. GERMANY
- EuGH, 31.01.2017 - C-573/14
Ein Asylantrag kann abgelehnt werden, wenn der Antragsteller an den Aktivitäten …
- EuGH, 10.09.1996 - C-61/94
Kommission / Deutschland
- EuGH, 12.07.2005 - C-304/02
DER GERICHTSHOF VERURTEILT ERSTMALS EINEN MITGLIEDSTAAT WEGEN EINES …
- EGMR, 17.12.1996 - 25964/94
- EuGH, 26.06.2007 - C-305/05
DAS RECHT AUF EIN FAIRES VERFAHREN WIRD NICHT DADURCH VERLETZT, DASS …
- EuGH, 24.11.2016 - C-464/14
SECIL - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Art. 63 bis 65 …
- EuGH, 18.12.2014 - C-562/13
Abdida - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen …
- EuGH, 04.05.2010 - C-533/08
TNT Express Nederland - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen - …
- EuGH, 16.09.2010 - C-149/10
Chatzi - Sozialpolitik - Richtlinie 96/34/EG - Rahmenvereinbarung über …
- EGMR, 26.06.2012 - 26828/06
Kuric and Others v. Slovenia
- EuGH, 10.03.2005 - C-96/03
van Schaijk
- Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2012 - C-364/11
Abed El Karem El Kott u.a. - Richtlinie 2004/83/EG - Voraussetzungen, die …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2006 - C-391/04
Georgakis - Insidergeschäfte - Richtlinie 89/592/EWG - Geschäfte mit an der Börse …
- EGMR, 10.04.2012 - 30909/06
[ENG]
- EuGH, 10.03.2005 - C-97/03
van Schaijk - Landwirtschaft - Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-663/21
Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (Réfugié ayant commis un crime grave) - …
{FN:70} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet in den verbundenen Rechtssachen M u. a. (Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft) (C-391/16, C-77/17 und C-78/17, EU:C:2018:486, Nr. 129).{FN:71} Wie Generalanwalt Wathelet in seinen Schlussanträgen in den verbundenen Rechtssachen M u. a. (Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft) (C-391/16, C-77/17 und C-78/17, EU:C:2018:486) festgestellt hat, "könnte ein Mitgliedstaat, der in Wahrnehmung [der in Art. 14 Abs. 4 und 5 der Richtlinie 2011/95 vorgesehenen Befugnisse] einem Flüchtling den Zugang zu einer bestimmten ärztlichen Versorgung verwehrte, gegen Art. 35 der Charta (betreffend das Recht auf Gesundheitsversorgung) verstoßen".
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-8/22
Commissaire général aux réfugiés und aux apatrides (Réfugié ayant commis un crime …
{FN:70} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet in den verbundenen Rechtssachen M u. a. (Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft) (C-391/16, C-77/17 und C-78/17, EU:C:2018:486, Nr. 129).{FN:71} Wie Generalanwalt Wathelet in seinen Schlussanträgen in den verbundenen Rechtssachen M u. a. (Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft) (C-391/16, C-77/17 und C-78/17, EU:C:2018:486) festgestellt hat, "könnte ein Mitgliedstaat, der in Wahrnehmung [der in Art. 14 Abs. 4 und 5 der Richtlinie 2011/95 vorgesehenen Befugnisse] einem Flüchtling den Zugang zu einer bestimmten ärztlichen Versorgung verwehrte, gegen Art. 35 der Charta (betreffend das Recht auf Gesundheitsversorgung) verstoßen".
- Generalanwalt beim EuGH, 06.03.2025 - C-656/23
Vorlage zur Vorabentscheidung - Asylpolitik - Richtlinie 2011/95/EU - Normen für …
{FN:19} Vgl. in diesem Sinne Urteil M u. a. (Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft), Rn. 90 bis 92 und 98, 99, 106, 110 und 111. In seinen Schlussanträgen in der Rechtssache M u. a. (Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft) (C-391/16, C-77/17 und C-78/17, EU:C:2018:486, Nr. 78) stellte Generalanwalt Wathelet fest, dass "sich aus der allgemeinen Systematik [der Qualifikationsrichtlinie ergibt], dass die Voraussetzungen für den Erwerb der Flüchtlingseigenschaft einerseits und für die Zuerkennung bzw. den Entzug der Rechtsstellung eines Flüchtlings andererseits zwei unterschiedliche Konzepte darstellen".
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