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Rechtsprechung
   EuGH, 22.06.2006 - C-399/03   

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https://dejure.org/2006,9034
EuGH, 22.06.2006 - C-399/03 (https://dejure.org/2006,9034)
EuGH, Entscheidung vom 22.06.2006 - C-399/03 (https://dejure.org/2006,9034)
EuGH, Entscheidung vom 22. Juni 2006 - C-399/03 (https://dejure.org/2006,9034)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Staatliche Beihilfen - Bestehende Beihilferegelung - Steuerung für Koordinationszentren mit Sitz in Belgien - Zuständigkeit des Rates

  • Judicialis

    Entscheidung 2003/531/EG

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Rat

    Staatliche Beihilfen - Bestehende Beihilferegelung - Steuerregelung für Koordinationszentren mit Sitz in Belgien - Zuständigkeit des Rates

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Rat

    Staatliche Beihilfen - Bestehende Beihilferegelung - Steuerregelung für Koordinationszentren mit Sitz in Belgien - Zuständigkeit des Rates

  • EU-Kommission

    Kommission / Rat

    Wettbewerb , Staatliche Beihilfen

  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Beihilfe zu Gunsten bestimmter in Belgien niedergelassener Koordinierungszentren durch die belgische Regierung; Kompetenzkonflikt zwischen Rat und Kommission; Abgrenzung von bestehender zu neuer Beihilferegelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung 2003/531/EG
    Staatliche Beihilfen - Bestehende Beihilferegelung - Steuerung für Koordinationszentren mit Sitz in Belgien - Zuständigkeit des Rates

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Rat

    Staatliche Beihilfen - Bestehende Beihilferegelung - Steuerregelung für Koordinationszentren mit Sitz in Belgien - Zuständigkeit des Rates

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen den Rat der Europäischen Union, eingereicht am 25. September 2003

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung 2003/531/EG des Rates über die Gewährung einer Beihilfe zugunsten bestimmter in Belgien niedergelassener Koordinierungszentren durch die belgische Regierung (ABl. L 184, S. 17)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2006, 497
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 29.06.2004 - C-110/02

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 22.06.2006 - C-399/03
    19 Der Rat macht geltend, dass die in dem Urteil vom 29. Juni 2004 in der Rechtssache C-110/02 (Kommission/Rat, Slg. 2004, I-6333) gefundene Lösung nicht auf das vorliegende Verfahren übertragbar sei, da er eine neue Beihilfe genehmigt habe, die sich von der Beihilfe unterscheide, die die Kommission für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt habe.

    23 In dem oben genannten Urteil Kommission/Rat hat der Gerichtshof klargestellt, unter welchen Voraussetzungen der Rat eine Entscheidung treffen kann, die eine staatliche Beihilfe genehmigt, wenn die Kommission eine Entscheidung erlassen hat, mit der sie die Unvereinbarkeit einer solchen Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt hat.

    Er hat daraus abgeleitet, dass der Rat nicht mehr ermächtigt sei, die ihm in dieser Bestimmung übertragene Ausnahmebefugnis auszuüben, um eine Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären, wenn der betroffene Mitgliedstaat keinen Antrag nach dieser Bestimmung an ihn gerichtet habe, bevor die Kommission die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt habe (Urteil Kommission/Rat, Randnr. 33).

    25 Diese Auslegung trägt zur Rechtssicherheit bei, da sich durch sie verhindern lässt, dass über ein und dieselbe staatliche Beihilfe von der Kommission und vom Rat nacheinander widersprüchliche Entscheidungen erlassen werden (Urteil Kommission/Rat, Randnr. 35).

    27 Nach ständiger Rechtsprechung würden die von der Kommission nach den Artikeln 87 EG und 88 EG erlassenen Entscheidungen offensichtlich ihrer Wirkung beraubt, wenn man zuließe, dass ein Mitgliedstaat den Empfängern einer rechtswidrigen Beihilfe eine neue Beihilfe in Höhe der rechtswidrigen Beihilfe gewähre, die dazu bestimmt sei, die Auswirkungen der Rückzahlungen zu neutralisieren, zu denen diese Empfänger nach der betreffenden Entscheidung verpflichtet seien (Urteil Kommission/Rat, Randnr. 43).

    28 Der Gerichtshof hat demgemäß entschieden, dass der Rat, der einer Entscheidung der Kommission, mit der die Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt wird, nicht dadurch die Wirkung nehmen dürfe, dass er selbst diese Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erkläre, eine solche Entscheidung ebenso wenig dadurch ihrer Wirkung berauben dürfe, dass er nach Artikel 88 Absatz 2 Unterabsatz 3 EG eine Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erkläre, die dazu bestimmt sei, die Empfänger der für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärten rechtswidrigen Beihilfe für die Rückzahlung zu entschädigen, zu denen sie aufgrund der fraglichen Entscheidung verpflichtet seien (Urteil Kommission/Rat, Randnrn.

  • EuGH, 04.12.2013 - C-111/10

    Der Gerichtshof weist die Klagen der Kommission gegen die Entscheidungen des …

    Rn. 41 Dazu hat der Gerichtshof dargelegt, dass diese zeitliche Beschränkung der Befugnis des Rates auch zeigt, dass der Rat nicht mehr ermächtigt ist, die ihm nach Art. 108 Abs. 2 Unterabs. 3 AEUV übertragene Ausnahmebefugnis auszuüben, um eine Beihilfe für mit dem Binnenmarkt vereinbar zu erklären, wenn der betroffene Mitgliedstaat keinen Antrag nach dieser Bestimmung an ihn gerichtet hat, bevor die Kommission die betreffende Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt und so das Verfahren nach Art. 108 Abs. 2 Unterabs. 1 AEUV abgeschlossen hat (Urteile Kommission/Rat, Randnr. 33, und vom 22. Juni 2006, Kommission/Rat, C-399/03, Slg. 2006, I-5629, Randnr. 24).
  • EuGH, 04.12.2013 - C-121/10

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Art. 108 Abs. 1 und …

    Rn. 42 Dazu hat der Gerichtshof dargelegt, dass diese zeitliche Beschränkung der Befugnis des Rates auch zeigt, dass der Rat nicht mehr ermächtigt ist, die ihm nach Art. 108 Abs. 2 Unterabs. 3 AEUV übertragene Ausnahmebefugnis auszuüben, um eine Beihilfe für mit dem Binnenmarkt vereinbar zu erklären, wenn der betroffene Mitgliedstaat keinen Antrag nach dieser Bestimmung an ihn gerichtet hat, bevor die Kommission die betreffende Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt und so das Verfahren nach Art. 108 Abs. 2 Unterabs. 1 AEUV abgeschlossen hat (Urteile Kommission/Rat, Randnr. 33, und vom 22. Juni 2006, Kommission/Rat, C-399/03, Slg. 2006, I-5629, Randnr. 24).
  • EuGH, 04.12.2013 - C-118/10

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Art. 108 Abs. 1 und …

    Rn. 45 Dazu hat der Gerichtshof dargelegt, dass diese zeitliche Beschränkung der Befugnis des Rates auch zeigt, dass der Rat nicht mehr ermächtigt ist, die ihm nach Art. 108 Abs. 2 Unterabs. 3 AEUV übertragene Ausnahmebefugnis auszuüben, um eine Beihilfe für mit dem Binnenmarkt vereinbar zu erklären, wenn der betroffene Mitgliedstaat keinen Antrag nach dieser Bestimmung an ihn gerichtet hat, bevor die Kommission die betreffende Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt und so das Verfahren nach Art. 108 Abs. 2 Unterabs. 1 AEUV abgeschlossen hat (Urteile Kommission/Rat, Randnr. 33, und vom 22. Juni 2006, Kommission/Rat, C-399/03, Slg. 2006, I-5629, Randnr. 24).
  • EuGH, 04.12.2013 - C-117/10

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Art. 88 Abs. 1 und …

    Rn. 53 Dazu hat der Gerichtshof dargelegt, dass diese zeitliche Beschränkung der Befugnis des Rates auch zeigt, dass der Rat nicht mehr ermächtigt ist, die ihm nach Art. 88 Abs. 2 Unterabs. 3 EG übertragene Ausnahmebefugnis auszuüben, um eine Beihilfe für mit dem Binnenmarkt vereinbar zu erklären, wenn der betroffene Mitgliedstaat keinen Antrag nach dieser Bestimmung an ihn gerichtet hat, bevor die Kommission die betreffende Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt und so das Verfahren nach Art. 88 Abs. 2 Unterabs. 1 EG abgeschlossen hat (Urteile Kommission/Rat, Randnr. 33, und vom 22. Juni 2006, Kommission/Rat, C-399/03, Slg. 2006, I-5629, Randnr. 24).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2013 - C-118/10

    Kommission / Rat - Staatliche Beihilfen - Befugnisse des Rates - Art. 108 Abs. 2 …

    {FN:10} - Rechtssache C-399/03, Kommission/Rat (Slg. 2006, I-5629).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2013 - C-121/10

    Kommission / Rat - Staatliche Beihilfen - Befugnisse des Rates - Art. 108 Abs. 2 …

    {FN:12} - Rechtssache C-399/03, Kommission/Rat (Slg. 2006, I-5629).
  • EuG, 18.03.2010 - T-189/08

    Forum 187 / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - …

    Am selben Tag erklärte der Gerichtshof mit dem Urteil Kommission/Rat (C-399/03, Slg. 2006, I-5629) auch die Entscheidung 2003/531 für nichtig.
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2012 - C-350/11

    Argenta Spaarbank - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - …

    Die Regelung für die Koordinationszentren, die mehrmals geändert worden war, aber weiterhin von der allgemeinen belgischen Steuerregelung abwich, lag mehreren Rechtsstreitigkeiten vor dem Gerichtshof zugrunde, darunter denjenigen, in denen die Urteile vom 22. Juni 2006, Kommission/Rat (C-399/03, Slg. 2006, I-5629), betreffend die dem Königreich Belgien im Juli 2003 vom Rat erteilte Genehmigung zur Gewährung der Beihilferegelung für bestimmte Koordinationszentren, deren Anerkennung spätestens am 31. Dezember 2005 auslief, sowie Belgien und Forum 187/Kommission (C-182/03 und C-217/03, Slg. 2006, I-5479), betreffend die Rechtmäßigkeit der oben genannten Entscheidung der Kommission, ergangen sind.
  • EuG, 18.03.2010 - T-94/08

    Centre de Coordination Carrefour / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche …

    Am selben Tag erklärte der Gerichtshof mit dem Urteil Kommission/Rat (C-399/03, Slg. 2006, I-5629) auch die Entscheidung 2003/531 für nichtig.
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2013 - C-111/10

    Kommission / Rat - Staatliche Beihilfen - Befugnisse des Rates - Art. 108 Abs. 2 …

    {FN:12} - Rechtssache C-399/03, Kommission/Rat (Slg. 2006, I-5629).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2013 - C-117/10

    Kommission / Rat - Staatliche Beihilfen - Zuständigkeit des Rates - Art. 88 Abs. …

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   EuGH, 16.07.2003 - C-399/03   

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https://dejure.org/2003,70225
EuGH, 16.07.2003 - C-399/03 (https://dejure.org/2003,70225)
EuGH, Entscheidung vom 16.07.2003 - C-399/03 (https://dejure.org/2003,70225)
EuGH, Entscheidung vom 16. Juli 2003 - C-399/03 (https://dejure.org/2003,70225)
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   EuGH, 25.09.2003 - C-399/03   

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EuGH, Entscheidung vom 25. September 2003 - C-399/03 (https://dejure.org/2003,70119)
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   Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-399/03   

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https://dejure.org/2006,15659
Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-399/03 (https://dejure.org/2006,15659)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09.02.2006 - C-399/03 (https://dejure.org/2006,15659)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09. Februar 2006 - C-399/03 (https://dejure.org/2006,15659)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (92)

  • EuGH, 26.06.2003 - C-217/03

    Belgien / Kommission - Staatliche Beihilfen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-399/03
    Verbundene Rechtssachen C-182/03 und C-217/03.

    Gegen die Entscheidung der Kommission richten sich die vom Königreich Belgien und vom Forum 187 ASBL(4) , einem Verein belgischen Rechts, der ein Verband der in Belgien bestehenden Koordinierungszentren ist, erhobenen Nichtigkeitsklagen in den verbundenen Rechtssachen C-182/03 und C-217/03.

    Das Gericht erster Instanz hat mit Beschluss vom 16. Mai 2003 die Klage und den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz an den Gerichtshof abgegeben; die Verfahren sind unter den Nummern C-217/03 undC-217/03 R in das Register des Gerichtshofes eingetragen worden.

    Die Rechtssachen C-182/03 und C-217/03 sind zu gemeinsamer mündlicher Verhandlung und Entscheidung verbunden worden.

    B - Die Klagen gegen die Entscheidung der Kommission (verbundene Rechtssachen C-182/03 und C-217/03).

    b) Die Rechtssache C-217/03 (Forum 187/Kommission).

    Forum 187 beantragt schließlich, der Kommission die Verfahrenskosten in den Rechtssachen C-217/03 und T-276/02(35) aufzuerlegen.

    Wenn der Gerichtshof meinen Vorschlägen folgt, schlage ich in der Rechtssache C-217/03 vor, da Forum 187 teilweise mit seinen Anträgen unterliegt, die Kosten wie folgt aufzuteilen: Forum 187 trägt die Hälfte seiner Kosten in der Rechtssache C-217/03; die Kommission trägt ihre eigenen Kosten in dieser Rechtssache sowie die Hälfte der Kosten von Forum 187; schließlich trägt die Kommission die Kosten in der Rechtssache C-217/03 R.

    - In den verbundenen Rechtssachen C-182/03 und C-217/03.

    Forum 187 ASBL wird zur Tragung der Hälfte seiner Kosten in der Rechtssache C-217/03 verurteilt.

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten des Verfahrens in der Rechtssache C-217/03 R.

    (9)  - Klagebeantwortung der Kommission in der Rechtssache C-217/03 (Nrn. 27 und 31).

  • EuGH, 16.05.2002 - C-482/99

    Frankreich / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Artikel 87 Absatz 1 EG - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-399/03
    (79)  - Urteile vom 16. Mai 2002 in der Rechtssache C-482/99 (Frankreich/Kommission, Slg. 2002, I-4397, Randnr. 68), vom 24. Juli 2003 in der Rechtssache C-280/00 (Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg, Slg. 2003, I-7747, Randnr. 74) und vom 20. November 2003 in der Rechtssache C-126/01 (GEMO, Slg. 2003, I-13769, Randnr. 21).

    (97)  - Siehe insbesondere die Urteile Frankreich/Kommission (Randnr. 24 und die dort zitierte Rechtsprechung) und GEMO (Randnr. 24).

    (100)  - Urteile vom 17. September 1980 in der Rechtssache 730/79 (Philip Morris/Kommission, Slg. 1980, 2671, Randnr. 11) und vom 11. November 1987 in der Rechtssache 259/85 (Frankreich/Kommission, Slg. 1987, 4393, Randnr. 24).

  • EuGH, 26.06.1990 - 152/88

    Sofrimport / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-399/03
    (56)  - Urteile vom 1. Juli 1965 in den Rechtssachen 106/63 und 107/63 (Toepfer/Kommission, Slg. 1965, 547), vom 17. Januar 1985 in der Rechtssache 11/82 (Piraiki-Patraiki/Kommission, Slg. 1985, 207, Randnr. 31), vom 26. Juni 1990 in der Rechtssache C-152/88 (Sofrimport/Kommission, Slg. 1990, I-2477, Randnr. 11) und vom 11. Februar 1999 in der Rechtssache C-390/95 P (Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1999, I-769, Randnrn.

    Desgleichen hat der Gerichtshof in dem Urteil Sofrimport/Kommission mit der Begründung entschieden, dass die Firma Sofrimport von zwei Verordnungen der Kommission individuell betroffen sei, durch die die Erteilung von Einfuhrlizenzen für den Import von Äpfeln aus Chile in die Europäische Gemeinschaft ausgesetzt wurde, dass sie Waren importiere, die sich auf dem Weg befunden hätten, und dass der Text, aufgrund dessen die streitigen Verordnungen erlassen worden seien, die Kommission verpflichte, beim Erlass von Maßnahmen zur Aussetzung von Einfuhrlizenzen der besonderen Lage derartiger Erzeugnisse Rechnung zu tragen.

    (104)  - Urteil vom 14. Mai 1975 in der Rechtssache 74/74 (CNTA/Kommission, Slg. 1975, 533, Randnr. 44) und Urteil Sofrimport/Kommission (Randnr. 26).

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