Rechtsprechung
| EuGH, 02.09.2010 - C-399/08 P |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Rechtsmittel - Art. 87 EG - Von den Mitgliedstaaten gewährte Beihilfen - Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland zugunsten der Deutschen Post AG - Art. 86 EG - Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse - Ausgleich der Mehrkosten einer nicht kostendeckenden ...
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Deutsche Post
Rechtsmittel - Art. 87 EG - Von den Mitgliedstaaten gewährte Beihilfen - Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland zugunsten der Deutschen Post AG - Art. 86 EG - Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse - Ausgleich der Mehrkosten einer nicht kostendeckenden ...
- EU-Kommission
Commission / Deutsche Post
Rechtsmittel - Art. 87 EG - Von den Mitgliedstaaten gewährte Beihilfen - Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland zugunsten der Deutschen Post AG - Art. 86 EG - Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse - Ausgleich der Mehrkosten einer nicht kostendeckenden ...
- EU-Kommission
Commission / Deutsche Post
Rechtsmittel - Art. 87 EG - Von den Mitgliedstaaten gewährte Beihilfen - Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland zugunsten der Deutschen Post AG - Art. 86 EG - Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse - Ausgleich der Mehrkosten einer nicht kostendeckenden ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsmittel - Art. 87 EG - Von den Mitgliedstaaten gewährte Beihilfen - Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland zugunsten der Deutschen Post AG - Art. 86 EG - Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse - Ausgleich der Mehrkosten einer nicht kostendeckenden ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Kommission / Deutsche Post
Rechtsmittel - Art. 87 EG - Von den Mitgliedstaaten gewährte Beihilfen - Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland zugunsten der Deutschen Post AG - Art. 86 EG - Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse - Ausgleich der Mehrkosten einer nicht kostendeckenden ...
- 123recht.net (Pressemeldung, 2.9.2010)
Post AG gewinnt Streit um angebliche Paket-Subventionen // Schlappe für EU-Kommission und Post-Wettbewerber
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Rechtsmittel der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Urteil des Gerichts Erster Instanz (Dritte erweiterte Kammer) vom 1. Juli 2008 in der Rechtssache T-266/02, Deutsche Post AG, unterstützt durch Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen ...
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte erweiterte Kammer) vom 1. Juli 2008 in der Rechtssache T-266/02 (Deutsche Post/Kommission), mit dem das Gericht die Entscheidung 2002/753/EG der Kommission vom 19. Juni 2002 über Maßnahmen der Bundesrepublik ...
Verfahrensgang
- EuG, 11.06.2007 - T-266/02
- EuG, 01.07.2008 - T-266/02
- Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2010 - C-399/08
- EuGH, 02.09.2010 - C-399/08 P
Papierfundstellen
- EuZW 2010, 788
Wird zitiert von ... (69) Zitiert selbst (15)
- EuGH, 17.07.2008 - C-206/06
Essent Netwerk Noord u.a. - Binnenmarkt für Elektrizität - Nationale Regelung, …
Auszug aus EuGH, 02.09.2010 - C-399/08
Rn. 38 Nach ständiger Rechtsprechung verlangt die Qualifizierung als "Beihilfe" im Sinne von Art. 87 Abs. 1 EG, dass alle in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen erfüllt sind (Urteile vom 21. März 1990, Belgien/Kommission, "Tubemeuse", C-142/87, Slg. 1990, I-959, Randnr. 25, vom 1. Juli 2008, Chronopost und La Poste/Ufex u. a., C-341/06 P und C-342/06 P, Slg. 2008, I-4777, Randnr. 125, und vom 17. Juli 2008, Essent Netwerk Noord u. a., C-206/06, Slg. 2008, I-5497, Randnr. 63).Als staatliche Beihilfen gelten nach ständiger Rechtsprechung Maßnahmen gleich welcher Art, die mittelbar oder unmittelbar Unternehmen begünstigen oder die als ein wirtschaftlicher Vorteil anzusehen sind, den das begünstigte Unternehmen unter normalen Marktbedingungen nicht erhalten hätte (Urteile Enirisorse, Randnr. 30, Servizi Ausiliari Dottori Commercialisti, Randnr. 59, und Essent Netwerk Noord u. a., Randnr. 79).
Rn. 41 In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof zu Unternehmen, die mit einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind, festgestellt, dass eine staatliche Maßnahme nicht von Art. 87 Abs. 1 EG erfasst wird, soweit sie als Ausgleich anzusehen ist, der die Gegenleistung für Leistungen bildet, die von den Unternehmen, denen sie zugutekommt, zur Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen erbracht werden, so dass diese Unternehmen in Wirklichkeit keinen finanziellen Vorteil erhalten und die genannte Maßnahme somit nicht bewirkt, dass sie gegenüber den mit ihnen im Wettbewerb stehenden Unternehmen in eine günstigere Wettbewerbsstellung gelangen (vgl. in diesem Sinne Urteile Ferring, Randnr. 27, Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg, Randnr. 87, Enirisorse, Randnr. 31, und Essent Netwerk Noord u. a., Randnr. 80).
Rn. 42 Ein derartiger Ausgleich ist im konkreten Fall jedoch nur dann nicht als staatliche Beihilfe zu qualifizieren, wenn eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sind (Urteile Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg, Randnr. 88, Servizi Ausiliari Dottori Commercialisti, Randnr. 61, und Essent Netwerk Noord u. a., Randnr. 81).
Rn. 43 Insbesondere darf der Ausgleich nicht über das hinausgehen, was erforderlich ist, um die Kosten der Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unter Berücksichtigung der dabei erzielten Einnahmen und eines angemessenen Gewinns aus der Erfüllung dieser Verpflichtungen ganz oder teilweise zu decken (vgl. in diesem Sinne Urteile Ferring, Randnr. 32, Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg, Randnr. 92, Servizi Ausiliari Dottori Commercialisti, Randnr. 66, und Essent Netwerk Noord u. a., Randnr. 84).
- EuGH, 30.03.2006 - C-451/03
DAS AUSSCHLIESSLICHE RECHT DER ITALIENISCHEN STEUERBEISTANDSZENTREN ZUR …
Auszug aus EuGH, 02.09.2010 - C-399/08
38 und 39, vom 30. März 2006, Servizi Ausiliari Dottori Commercialisti, C-451/03, Slg. 2006, I-2941, Randnr. 56, und vom 17. November 2009, Presidente del Consiglio dei Ministri, C-169/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 52).Als staatliche Beihilfen gelten nach ständiger Rechtsprechung Maßnahmen gleich welcher Art, die mittelbar oder unmittelbar Unternehmen begünstigen oder die als ein wirtschaftlicher Vorteil anzusehen sind, den das begünstigte Unternehmen unter normalen Marktbedingungen nicht erhalten hätte (Urteile Enirisorse, Randnr. 30, Servizi Ausiliari Dottori Commercialisti, Randnr. 59, und Essent Netwerk Noord u. a., Randnr. 79).
Rn. 42 Ein derartiger Ausgleich ist im konkreten Fall jedoch nur dann nicht als staatliche Beihilfe zu qualifizieren, wenn eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sind (Urteile Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg, Randnr. 88, Servizi Ausiliari Dottori Commercialisti, Randnr. 61, und Essent Netwerk Noord u. a., Randnr. 81).
Rn. 43 Insbesondere darf der Ausgleich nicht über das hinausgehen, was erforderlich ist, um die Kosten der Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unter Berücksichtigung der dabei erzielten Einnahmen und eines angemessenen Gewinns aus der Erfüllung dieser Verpflichtungen ganz oder teilweise zu decken (vgl. in diesem Sinne Urteile Ferring, Randnr. 32, Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg, Randnr. 92, Servizi Ausiliari Dottori Commercialisti, Randnr. 66, und Essent Netwerk Noord u. a., Randnr. 84).
- EuGH, 22.11.2001 - C-53/00
Ferring - "Staatliche Beihilfen - Steuerliche Vergünstigung für bestimmte …
Auszug aus EuGH, 02.09.2010 - C-399/08
93 und 94 des angefochtenen Urteils ausgeführt, dass die Kommission sehr wohl zu einer solchen Prüfung verpflichtet gewesen sei, und zwar selbst dann, wenn, wie sie im vorliegenden Fall geltend mache, die Voraussetzungen, die in den Urteilen vom 22. November 2001, Ferring (C-53/00, Slg. 2001, I-9067), und vom 24. Juli 2003, Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg (C-280/00, Slg. 2003, I-7747), aufgestellt worden seien, nicht vorgelegen hätten.Rn. 41 In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof zu Unternehmen, die mit einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind, festgestellt, dass eine staatliche Maßnahme nicht von Art. 87 Abs. 1 EG erfasst wird, soweit sie als Ausgleich anzusehen ist, der die Gegenleistung für Leistungen bildet, die von den Unternehmen, denen sie zugutekommt, zur Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen erbracht werden, so dass diese Unternehmen in Wirklichkeit keinen finanziellen Vorteil erhalten und die genannte Maßnahme somit nicht bewirkt, dass sie gegenüber den mit ihnen im Wettbewerb stehenden Unternehmen in eine günstigere Wettbewerbsstellung gelangen (vgl. in diesem Sinne Urteile Ferring, Randnr. 27, Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg, Randnr. 87, Enirisorse, Randnr. 31, und Essent Netwerk Noord u. a., Randnr. 80).
Rn. 43 Insbesondere darf der Ausgleich nicht über das hinausgehen, was erforderlich ist, um die Kosten der Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unter Berücksichtigung der dabei erzielten Einnahmen und eines angemessenen Gewinns aus der Erfüllung dieser Verpflichtungen ganz oder teilweise zu decken (vgl. in diesem Sinne Urteile Ferring, Randnr. 32, Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg, Randnr. 92, Servizi Ausiliari Dottori Commercialisti, Randnr. 66, und Essent Netwerk Noord u. a., Randnr. 84).
- EuGH, 23.03.2006 - C-237/04
Enirisorse - Staatliche Beihilfen - Artikel 87 EG und 88 EG - Begriff der …
Auszug aus EuGH, 02.09.2010 - C-399/08
Rn. 39 So muss es sich, damit eine Maßnahme als staatliche Beihilfe qualifiziert werden kann, erstens um eine staatliche Maßnahme oder eine Maßnahme unter Inanspruchnahme staatlicher Mittel handeln, zweitens muss die Maßnahme geeignet sein, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, drittens muss dem Begünstigten durch sie ein Vorteil gewährt werden und viertens muss sie den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 23. März 2006, Enirisorse, C-237/04, Slg. 2006, I-2843, Randnrn.Als staatliche Beihilfen gelten nach ständiger Rechtsprechung Maßnahmen gleich welcher Art, die mittelbar oder unmittelbar Unternehmen begünstigen oder die als ein wirtschaftlicher Vorteil anzusehen sind, den das begünstigte Unternehmen unter normalen Marktbedingungen nicht erhalten hätte (Urteile Enirisorse, Randnr. 30, Servizi Ausiliari Dottori Commercialisti, Randnr. 59, und Essent Netwerk Noord u. a., Randnr. 79).
Rn. 41 In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof zu Unternehmen, die mit einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind, festgestellt, dass eine staatliche Maßnahme nicht von Art. 87 Abs. 1 EG erfasst wird, soweit sie als Ausgleich anzusehen ist, der die Gegenleistung für Leistungen bildet, die von den Unternehmen, denen sie zugutekommt, zur Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen erbracht werden, so dass diese Unternehmen in Wirklichkeit keinen finanziellen Vorteil erhalten und die genannte Maßnahme somit nicht bewirkt, dass sie gegenüber den mit ihnen im Wettbewerb stehenden Unternehmen in eine günstigere Wettbewerbsstellung gelangen (vgl. in diesem Sinne Urteile Ferring, Randnr. 27, Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg, Randnr. 87, Enirisorse, Randnr. 31, und Essent Netwerk Noord u. a., Randnr. 80).
- EuGH, 28.06.2005 - C-189/02
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ …
Auszug aus EuGH, 02.09.2010 - C-399/08
Rn. 75 Nach ständiger Rechtsprechung können Rügen, die gegen nichttragende Gründe einer Entscheidung des Gerichts gerichtet sind, nicht zur Aufhebung dieser Entscheidung führen und gehen daher ins Leere (Urteile vom 7. November 2002, Hirschfeldt/EUA, C-184/01 P, Slg. 2002, I-10173, Randnr. 48, vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnr. 148, und Beschluss vom 9. März 2007, Schneider Electric/Kommission, C-188/06 P, Randnr. 64). - EuGH, 07.01.2004 - C-204/00
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ …
Auszug aus EuGH, 02.09.2010 - C-399/08
Rn. 84 Wie sich aus Art. 230 EG ergibt, ist Gegenstand der Nichtigkeitsklage die Überwachung der Rechtmäßigkeit der Handlungen der dort aufgeführten Gemeinschaftsorgane, so dass mit der Prüfung der im Rahmen einer solchen Klage geltend gemachten Klagegründe ein Ersatz für die umfassende Sachverhaltsermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens weder bezweckt noch bewirkt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, Slg. 2004, I-123, Randnr. 103). - EuGH, 06.10.2009 - C-501/06
DIE KOMMISSION MUSS ERNEUT PRÜFEN, OB DIE ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN VON …
Auszug aus EuGH, 02.09.2010 - C-399/08
Rn. 97 Nach ständiger Rechtsprechung muss sich die von den Gemeinschaftsgerichten ausgeübte Kontrolle der Würdigung komplexer wirtschaftlicher Gegebenheiten - wie der im vorliegenden Fall - durch die Kommission notwendigerweise auf die Prüfung beschränken, ob die Vorschriften über das Verfahren und die Begründung eingehalten wurden, ob der Sachverhalt zutreffend festgestellt wurde und ob kein offensichtlicher Beurteilungsfehler oder Ermessensmissbrauch vorliegt (Urteile Aalborg Portland u. a./Kommission, Randnr. 279, und vom 6. Oktober 2009, GlaxoSmithKline Services u. a./Kommission u. a., C-501/06 P, C-513/06 P, C-515/06 P und C-519/06 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 85). - EuGH, 18.03.2010 - C-419/08
Trubowest Handel und Makarov / Rat und Kommission - Rechtsmittel - Dumping - …
Auszug aus EuGH, 02.09.2010 - C-399/08
Diese Beurteilung ist somit, sofern die Beweise nicht verfälscht werden, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs unterliegt (vgl. u. a. Urteil vom 18. März 2010, Trubowest Handel und Makarov/Rat und Kommission, C-419/08 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. - EuGH, 07.11.2002 - C-184/01
Hirschfeldt / EUA - "Rechtsmittel - Beamte - Internes Auswahlverfahren - …
Auszug aus EuGH, 02.09.2010 - C-399/08
Rn. 75 Nach ständiger Rechtsprechung können Rügen, die gegen nichttragende Gründe einer Entscheidung des Gerichts gerichtet sind, nicht zur Aufhebung dieser Entscheidung führen und gehen daher ins Leere (Urteile vom 7. November 2002, Hirschfeldt/EUA, C-184/01 P, Slg. 2002, I-10173, Randnr. 48, vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnr. 148, und Beschluss vom 9. März 2007, Schneider Electric/Kommission, C-188/06 P, Randnr. 64). - EuGH, 09.03.2007 - C-188/06
Rechtsmittel-Zurückweisung
Auszug aus EuGH, 02.09.2010 - C-399/08
Rn. 75 Nach ständiger Rechtsprechung können Rügen, die gegen nichttragende Gründe einer Entscheidung des Gerichts gerichtet sind, nicht zur Aufhebung dieser Entscheidung führen und gehen daher ins Leere (Urteile vom 7. November 2002, Hirschfeldt/EUA, C-184/01 P, Slg. 2002, I-10173, Randnr. 48, vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnr. 148, und Beschluss vom 9. März 2007, Schneider Electric/Kommission, C-188/06 P, Randnr. 64). - EuGH, 24.07.2003 - C-280/00
DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE …
- EuGH, 21.03.1990 - 142/87
Belgien / Kommission
- EuGH, 01.07.2008 - C-341/06
Chronopost und La Poste / UFEX u.a. - Rechtsmittel - Ordnungsgemäßheit des …
- EuGH, 17.11.2009 - C-169/08
DIE SARDISCHE REGIONALSTEUER AUF ZU TOURISTISCHEN ZWECKEN DURCHGEFÜHRTE LANDUNGEN …
- EuG, 01.07.2008 - T-266/02
Deutsche Post / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der deutschen …
- EuG, 10.05.2016 - T-47/15
Das Gericht bestätigt, dass das deutsche Gesetz von 2012 über erneuerbare …
Rn. 59 Dazu ist festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung als staatliche Beihilfen Maßnahmen gleich welcher Art gelten, die unmittelbar oder mittelbar Unternehmen begünstigen oder die als ein wirtschaftlicher Vorteil anzusehen sind, den das begünstigte Unternehmen unter normalen Marktbedingungen nicht erhalten hätte (vgl. Urteil vom 2. September 2010, Kommission/Deutsche Post, C-399/08 P, EU:C:2010:481, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 15.07.2020 - T-778/16
The General Court of the European Union annuls the decision taken by the …
Rn. 107 Was die Voraussetzung betrifft, wonach durch die fragliche Maßnahme ein wirtschaftlicher Vorteil gewährt werden muss, so ist zu beachten, dass als staatliche Beihilfen nach ständiger Rechtsprechung Maßnahmen gleich welcher Art gelten, die mittelbar oder unmittelbar Unternehmen begünstigen oder die als ein wirtschaftlicher Vorteil anzusehen sind, den das begünstigte Unternehmen unter normalen Marktbedingungen nicht erhalten hätte (vgl. Urteil vom 2. September 2010, Kommission/Deutsche Post, C-399/08 P, EU:C:2010:481, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung…, Urteil vom 9. Oktober 2014, Ministerio de Defensa und Navantia, C-522/13, EU:C:2014:2262, Rn. 21). - EuG, 16.07.2014 - T-309/12
Zweckverband Tierkörperbeseitigung / Kommission - Staatliche Beihilfen - …
Der vorliegende Klagegrund betrifft speziell die dritte dieser Voraussetzungen, wonach Maßnahmen gleich welcher Art, die mittelbar oder unmittelbar Unternehmen begünstigen oder die als ein wirtschaftlicher Vorteil anzusehen sind, den das begünstigte Unternehmen unter normalen Marktbedingungen nicht erhalten hätte, als staatliche Beihilfen gelten (Urteil des Gerichtshofs vom 2. September 2010, Kommission/Deutsche Post, C-399/08 P, Slg. 2010, I-7831, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 09.06.2011 - C-71/09
Die den Unternehmen in Venedig und Chioggia gewährten Sozialbeitrags-entlastungen …
Rn. 34 Was den zweiten und den dritten Teil dieses Rechtsmittelgrundes angeht, die die Rechtshängigkeit im Verhältnis zur Rechtssache T-231/00 betreffen, ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung Rügen, die gegen nichttragende Gründe einer Entscheidung des Gerichts gerichtet sind, nicht zur Aufhebung dieser Entscheidung führen können und daher ins Leere gehen (Urteil vom 2. September 2010, Kommission/Deutsche Post, C-399/08 P, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 75 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 91 Dazu ist festzustellen, dass als staatliche Beihilfen nach ständiger Rechtsprechung Maßnahmen gleich welcher Art gelten, die mittelbar oder unmittelbar Unternehmen begünstigen oder die als ein wirtschaftlicher Vorteil anzusehen sind, den das begünstigte Unternehmen unter normalen Marktbedingungen nicht erhalten hätte (Urteil Kommission/Deutsche Post, Randnr. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 92 Zwar hat der Gerichtshof klargestellt, dass eine staatliche Maßnahme nicht von Art. 87 Abs. 1 EG erfasst wird, soweit sie als Ausgleich anzusehen ist, der die Gegenleistung für Leistungen bildet, die von Unternehmen, die mit einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind, zur Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen erbracht werden, so dass diese Unternehmen in Wirklichkeit keinen finanziellen Vorteil erhalten und die genannte Maßnahme somit nicht bewirkt, dass sie gegenüber den mit ihnen im Wettbewerb stehenden Unternehmen in eine günstigere Wettbewerbsstellung gelangen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Deutsche Post, Randnr. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 18.02.2016 - C-446/14
Deutschland / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Dienstleistungen …
Rn. 21 Nach ständiger Rechtsprechung erfordert die Qualifizierung als "Beihilfe" im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV, dass alle in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. in diesem Sinne Urteile Belgien/Kommission, C-142/87, EU:C:1990:125, Rn. 25, Chronopost und La Poste/UFEX u. a., C-341/06 P und C-342/06 P, EU:C:2008:375, Rn. 121, und Kommission/Deutsche Post, C-399/08 P, EU:C:2010:481, Rn. 38).Rn. 22 So muss es sich, damit eine nationale Maßnahme als staatliche Beihilfe qualifiziert werden kann, erstens um eine staatliche Maßnahme oder eine Maßnahme unter Inanspruchnahme staatlicher Mittel handeln, zweitens muss die Maßnahme geeignet sein, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, drittens muss dem Begünstigten durch sie ein Vorteil gewährt werden und viertens muss sie den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile Enirisorse, C-237/04, EU:C:2006:197, Rn. 38 und 39, Servizi Ausiliari Dottori Commercialisti, C-451/03, EU:C:2006:208, Rn. 56, und Kommission/Deutsche Post, C-399/08 P, EU:C:2010:481, Rn. 39).
Als staatliche Beihilfen gelten nach ständiger Rechtsprechung Maßnahmen gleich welcher Art, die mittelbar oder unmittelbar Unternehmen begünstigen können oder die als wirtschaftlicher Vorteil anzusehen sind, den das begünstigte Unternehmen unter normalen Marktbedingungen nicht erhalten hätte (vgl. in diesem Sinne Urteile Enirisorse, C-237/04, EU:C:2006:197, Rn. 30, Servizi Ausiliari Dottori Commercialisti, C-451/03, EU:C:2006:208, Rn. 59, und Kommission/Deutsche Post, C-399/08 P, EU:C:2010:481, Rn. 40).
- OLG Hamm, 27.02.2020 - 2 U 131/18
Holzlieferverträge verstoßen gegen europäisches Beihilferecht
Rn. 169 Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH verlangt die Qualifizierung als "Beihilfe" im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV, dass alle in dieser Bestimmung enthaltenen Umstände - kumulativ - erfüllt sind (Urteil vom 02.09.2010, C-399/08 P - juris Tz. 38 m.w.N. - Kommission/Deutsche Post).Rn. 170 Damit eine Maßnahme als staatliche Beihilfe qualifiziert werden kann, muss erstens dem Begünstigten durch sie ein Vorteil gewährt werden, muss es sich zweitens um eine staatliche Maßnahme oder eine Maßnahme unter Inanspruchnahme staatlicher Mittel handeln, drittens muss die Maßnahme geeignet sein, den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten zu beeinträchtigen und viertens muss sie den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen (EuGH, Urteil vom 02.09.2010, C-399/08 P - juris Tz. 39 m.w.N. - Kommission/Deutsche Post).
- EuGH, 08.09.2011 - C-279/08
Kommission / Niederlande - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 87 Abs. 1 …
30 und 31, und vom 2. September 2010, Kommission/Deutsche Post, C-399/08 P, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 63). - EuGH, 09.10.2014 - C-522/13
Ministerio de Defensa und Navantia - Vorabentscheidungsersuchen - Wettbewerb - …
Rn. 19 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs verlangt die Qualifizierung als "Beihilfe" im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV, dass alle in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen erfüllt sind (Urteil Kommission/Deutsche Post, C-399/08 P, EU:C:2010:481, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 20 So muss es sich, damit eine nationale Maßnahme als staatliche Beihilfe im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV qualifiziert werden kann, erstens um eine staatliche Maßnahme oder eine Maßnahme unter Inanspruchnahme staatlicher Mittel handeln, zweitens muss die Maßnahme geeignet sein, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, drittens muss dem Begünstigten durch sie ein selektiver Vorteil gewährt werden und viertens muss sie den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen (Urteil Kommission/Deutsche Post, EU:C:2010:481, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Als staatliche Beihilfen gelten nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs Maßnahmen gleich welcher Art, die mittelbar oder unmittelbar Unternehmen begünstigen oder die als ein wirtschaftlicher Vorteil anzusehen sind, den das begünstigte Unternehmen unter normalen Marktbedingungen nicht erhalten hätte (Urteil Kommission/Deutsche Post, EU:C:2010:481, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 24.09.2019 - T-760/15
The General Court annuls the Commission's decision on the aid measure implemented …
Rn. 144 Was jedoch die Voraussetzung anbelangt, wonach die fragliche Maßnahme einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen muss, ist daran zu erinnern, dass als staatliche Beihilfen nach ständiger Rechtsprechung Maßnahmen gleich welcher Art gelten, die mittelbar oder unmittelbar Unternehmen begünstigen oder die als ein wirtschaftlicher Vorteil anzusehen sind, den das begünstigte Unternehmen unter normalen Marktbedingungen nicht erhalten hätte (vgl. Urteil vom 2. September 2010, Kommission/Deutsche Post, C-399/08 P, EU:C:2010:481, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung;… Urteil vom 9. Oktober 2014, Ministerio de Defensa und Navantia, C-522/13, EU:C:2014:2262, Rn. 21).Mit der Prüfung der im Rahmen einer solchen Klage geltend gemachten Klagegründe wird daher ein Ersatz für die umfassende Sachverhaltsermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens weder bezweckt noch bewirkt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. September 2010, Kommission/Deutsche Post, C-399/08 P, EU:C:2010:481, Rn. 84).
- EuG, 02.07.2015 - T-425/04
Bei dem Aktionärsvorschuss, der France Télécom von den französischen Behörden …
Rn. 186 Nach ständiger Rechtsprechung verlangt die Qualifizierung als "Beihilfe" im Sinne von Art. 87 Abs. 1 EG, dass alle in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. Urteil vom 2. September 2010, Kommission/Deutsche Post, C-399/08 P, Slg, EU:C:2010:481, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 187 So muss es sich, damit eine nationale Maßnahme als staatliche Beihilfe im Sinne von Art. 87 Abs. 1 EG qualifiziert werden kann, erstens um eine staatliche Maßnahme oder eine Maßnahme unter Inanspruchnahme staatlicher Mittel handeln, zweitens muss die Maßnahme geeignet sein, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, drittens muss dem Begünstigten durch sie ein selektiver Vorteil gewährt werden, und viertens muss sie den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen (vgl. Urteil Kommission/Deutsche Post, oben in Rn. 186 angeführt, EU:C:2010:481, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 190 Was die Voraussetzung angeht, wonach dem Begünstigten mit der fraglichen Maßnahme ein Vorteil gewährt werden muss, ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung als staatliche Beihilfen Maßnahmen gleich welcher Art gelten, die mittelbar oder unmittelbar Unternehmen begünstigen oder die als ein wirtschaftlicher Vorteil anzusehen sind, den das begünstigte Unternehmen unter normalen Marktbedingungen nicht erhalten hätte (vgl. Urteil Kommission/Deutsche Post, oben in Rn. 186 angeführt, EU:C:2010:481, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 21.12.2016 - C-164/15
Der Gerichtshof bestätigt, dass Irland von den Fluggesellschaften, die eine …
- EuG, 24.09.2019 - T-755/15
The General Court confirms the Commission's decision on the aid measure granted …
- EuG, 12.05.2021 - T-816/17
Kein selektiver Vorteil einer luxemburgischen Tochtergesellschaft des …
- EuGH, 21.12.2011 - C-27/09
und Sicherheitspolitik - Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel Frankreichs gegen …
- EuGH, 04.06.2015 - C-15/14
Der Gerichtshof bestätigt - wie schon zuvor das Gericht -, dass der zwischen dem …
- EuGH, 06.03.2018 - C-579/16
Kommission/ FIH Holding und FIH Erhversbank - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen …
- EuG, 09.06.2011 - T-277/00
Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Klagebefugnis - …
- EuG, 02.03.2012 - T-29/10
Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission über die verschiedenen …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2016 - C-524/14
Kommission / Hansestadt Lübeck - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
- EuGH, 24.10.2013 - C-77/12
Deutsche Post / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Entscheidung …
- EuGH, 27.10.2011 - C-47/10
Österreich / Scheucher-Fleisch u.a. - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. …
- EuG, 14.07.2016 - T-143/12
Das Gericht der Europäischen Union erklärt den Beschluss der Kommission, mit dem …
- EuGH, 10.02.2011 - C-260/09
Der Gerichtshof bestätigt die Geldbuße in Höhe von 500 000 Euro, die gegen das …
- EuGH, 19.09.2018 - C-438/16
Der Gerichtshof entscheidet, dass das Gericht der EU erneut prüfen muss, ob die …
- EuGH, 08.03.2017 - C-660/15
Viasat Broadcasting UK/ TV2/Danmark - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Art. …
- EuG, 06.04.2022 - T-508/19
Mead Johnson Nutrition (Asia Pacific) u.a./ Kommission - Staatliche Beihilfen - …
- EuG, 26.11.2015 - T-461/13
Das Gericht der Europäischen Union bestätigt den Beschluss der Kommission, mit …
- EuGH, 05.03.2015 - C-667/13
Banco Privado Português und Massa Insolvente do Banco Privado Português - Vorlage …
- EuG, 13.12.2017 - T-712/15
Die EZB ist befugt, eine Aufsicht über die Crédit mutuel-Gruppe durch die …
- EuG, 12.11.2013 - T-499/10
Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission über die staatliche Beihilfe, …
- EuGH, 30.06.2016 - C-270/15
Belgien / Kommission - Rechtsmittel - Beihilfen der belgischen Behörden zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2015 - C-15/14
Kommission / MOL - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Vertrag zwischen dem …
- EuG, 13.12.2012 - T-199/11
Strack / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Art. 17, 17a, …
- EuGH, 12.09.2024 - C-579/22
Anglo Austrian AAB/ EZB und Far East - Rechtsmittel - Wirtschafts- und …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2026 - C-757/23
Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Vom Königreich Belgien durchgeführte …
- EuGH, 28.01.2016 - C-61/15
EASA/ Heli-Flight - Rechtsmittel - Zivilluftfahrt - Eingereichte Anträge auf …
- EuGH, 16.04.2015 - C-690/13
Trapeza Eurobank Ergasias - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen …
- EuG, 20.09.2023 - T-131/16
Steuervorbescheide (Tax rulings): Die Gesellschaften multinationaler Konzerne in …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2011 - C-27/09
Frankreich / Volksmudschaheddin-Organisation Iran - Rechtsmittel - Restriktive …
- EuG, 08.06.2022 - T-363/19
Vereinigtes Königreich/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Vom Vereinigten …
- EuGH, 14.12.2016 - C-577/15
SV Capital / ABE - Rechtsmittel - Antrag auf Einleitung einer Untersuchung gegen …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-76/15
Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott verstößt die Garantie Belgiens für die …
- EuG, 26.11.2015 - T-462/13
Comunidad Autónoma del País Vasco und Itelazpi / Kommission - Staatliche …
- EuG, 28.01.2016 - T-427/12
Das Gericht bestätigt, dass die Garantie, die Österreich der BayernLB im Rahmen …
- EuG, 12.11.2013 - T-570/08
Deutsche Post / Kommission - Staatliche Beihilfen - Postdienst - Entscheidung, …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2024 - C-535/22
Aeris Invest/ Kommission und SRB - Rechtsmittel - Wirtschafts- und …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2019 - C-262/18
Kommission/ Dôvera zdravotná poistʼovňa - Rechtsmittel - …
- EuG, 01.03.2017 - T-454/13
SNCM / Kommission - Staatliche Beihilfen - Seekabotage - Beihilfen Frankreichs …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2024 - C-579/22
Anglo Austrian AAB/ EZB und Far East - Rechtsmittel - Wirtschafts- und …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2024 - C-541/22
García Fernández u. a./ Kommission und SRB - Rechtsmittel - Wirtschafts- …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2016 - C-660/15
Viasat Broadcasting UK/ TV2/Danmark - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
- EuG, 26.11.2015 - T-463/13
Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission vom 19. Juni 2013, mit dem die …
- EuG, 08.12.2011 - T-421/07
Deutsche Post / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der deutschen …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2011 - C-47/10
Österreich / Scheucher-Fleisch u.a. - Rechtsmittel - Von der Republik Österreich …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015 - C-597/13
Total / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.05.2020 - C-556/19
Eco TLC - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Erweiterte …
- EuG, 10.04.2019 - T-388/11
Deutsche Post/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Postsektor - Finanzierung der …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2013 - C-262/12
Nach Auffassung von Generalanwalt Jääskinen fällt der französische Mechanismus …
- EuG, 13.12.2017 - T-52/16
Crédit mutuel Arkéa/ EZB - Wirtschafts- und Währungspolitik - Aufsicht über …
- EuG, 18.09.2015 - T-421/07
Deutsche Post / Kommission - Staatliche Beihilfen - Briefzustellung - Maßnahmen …
- EuG, 08.04.2014 - T-319/11
Das Gericht bestätigt das der ABN Amro auferlegte Beteiligungsverbot
- EuG, 03.07.2013 - T-209/11
MB System / Kommission - Staatliche Beihilfen - Von Deutschland zugunsten der …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2017 - C-579/16
Kommission/ FIH Holding und FIH Erhversbank - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen …
- EuG, 11.09.2014 - T-425/11
Griechenland / Kommission - Staatliche Beihilfe - Griechische Kasinos - System, …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-767/21
Rivière u. a./ Parlament - Rechtsmittel - Institutionelles Recht - Europäisches …
- EuG, 26.11.2015 - T-465/13
Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission vom 19. Juni 2013, mit dem die …
- EuG, 19.10.2022 - T-850/19
Griechenland/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Tätigkeiten, die mit der …
- EuG, 05.02.2018 - T-208/16
Ranocchia/ ERCEA - Forschung und technologische Entwicklung - Aufrufe zur …
- SG Düsseldorf, 01.12.2010 - S 2 (14) KA 114/08
Vertragsarztangelegenheiten
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2010 - C-399/08 P |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Deutsche Post
Rechtsmittel - Art. 87 Abs. 1 EG - Staatliche Beihilfen - Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse - Beweislast - Prüfungsmethode der Kommission für die Feststellung eines Vorteils - Kontrollbefugnisse des Gerichts
- EU-Kommission
Kommission / Deutsche Post
Rechtsmittel - Art. 87 Abs. 1 EG - Staatliche Beihilfen - Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse - Beweislast - Prüfungsmethode der Kommission für die Feststellung eines Vorteils - Kontrollbefugnisse des Gerichts
- EU-Kommission
Kommission / Deutsche Post
Rechtsmittel - Art. 87 Abs. 1 EG - Staatliche Beihilfen - Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse - Beweislast - Prüfungsmethode der Kommission für die Feststellung eines Vorteils - Kontrollbefugnisse des Gerichts“
- rechtsportal.de
Rechtsmittel - Art. 87 Abs. 1 EG - Staatliche Beihilfen - Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse - Beweislast - Prüfungsmethode der Kommission für die Feststellung eines Vorteils - Kontrollbefugnisse des Gerichts
Verfahrensgang
- EuG, 11.06.2007 - T-266/02
- EuG, 01.07.2008 - T-266/02
- Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2010 - C-399/08 P
- EuGH, 02.09.2010 - C-399/08
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (37)
- EuGH, 25.03.1998 - C-174/97
FFSA u.a. / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Rechtsmittel - Steuerliche …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2010 - C-399/08
Nachdem das Gericht im Urteil FFSA u. a./Kommission festgestellt hatte, dass der Finanzausgleich in Form einer Steuervergünstigung eine staatliche Beihilfe darstellt, hat es entschieden, dass die Zahlung einer staatlichen Beihilfe nach Art. 86 Abs. 2 EG dann nicht unter das Verbot des Art. 87 EG fällt, wenn die betreffende Beihilfe nur die Mehrkosten ausgleichen soll, die dem mit einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betrauten Unternehmen durch die Erfüllung der ihm übertragenen besonderen Aufgabe entstehen, und wenn ihre Gewährung erforderlich ist, um diesem Unternehmen die Erfüllung seiner Gemeinwohlverpflichtungen unter wirtschaftlich tragbaren Bedingungen zu ermöglichen{FN-VERWEIS:16}.Im Urteil Ferring hat der Gerichtshof die Analyse des Vorteilsbegriffs durch das Gericht im Urteil FFSA u. a./Kommission (oben in Fn. 14 angeführt) verworfen.
{FN:31} - Beschluss vom 25. März 1998, FFSA u. a./Kommission (C-174/97 P, Slg. 1998, I-1303, Randnr. 33).
- EuGH, 27.11.2003 - C-34/01
Enirisorse - "Öffentliche Unternehmen - Zuweisung eines Teils einer an den Staat …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2010 - C-399/08
{FN:27} - Nr. 118. Vgl. auch die Schlussanträge in der Rechtssache, in der das Urteil vom 27. November 2003, Enirisorse (C-34/01 bis C-38/01, Slg. 2003, I-14243), ergangen ist, in denen Generalanwältin Stix-Hackl Zweifel an der Möglichkeit geäußert hat, die Lösung aus dem Urteil Ferring auf einen Fall anzuwenden, in dem die Gemeinwohlverpflichtungen nicht klar definiert waren.{FN:36} - Vgl. Urteil Enirisorse (oben in Fn. 27 angeführt) und Urteil des Gerichts vom 12. Februar 2008, BUPA u. a./Kommission (T-289/03, Slg. 2008, II-81, Randnr. 160), in dem das Gericht entschieden hat, dass das Urteil Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg flexibel und unter Berücksichtigung des Sinns und Zwecks der darin enthaltenen Voraussetzungen anzuwenden ist.
- EuG, 12.02.2008 - T-289/03
DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DAS …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2010 - C-399/08
Der BIEK rügt darüber hinaus, das Gericht habe gegen die im Urteil BUPA u. a./Kommission entwickelten Voraussetzungen verstoßen.{FN:36} - Vgl. Urteil Enirisorse (oben in Fn. 27 angeführt) und Urteil des Gerichts vom 12. Februar 2008, BUPA u. a./Kommission (T-289/03, Slg. 2008, II-81, Randnr. 160), in dem das Gericht entschieden hat, dass das Urteil Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg flexibel und unter Berücksichtigung des Sinns und Zwecks der darin enthaltenen Voraussetzungen anzuwenden ist.
- EuGH, 22.11.2007 - C-525/04
Spanien / Lenzing - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Nichteintreibung von …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2010 - C-399/08
{FN:9} - Für den Bereich der Unternehmenszusammenschlüsse vgl. Urteile vom 15. Februar 2005, Kommission/Tetra Laval (C-12/03 P, Slg. 2005, I-987, Randnr. 39), und vom 22. November 2007, Spanien/Lenzing (C-525/04 P, Slg. 2007, I-9947, Randnr. 56).{FN:11} - Beschluss vom 25. April 2002, DSG/Kommission (C-323/00 P, Slg. 2002, I-3919, Randnr. 43), und Urteil Spanien/Lenzing (oben in Fn. 9 angeführt, Randnr. 57).
- EuGH, 20.11.2003 - C-126/01
GEMO SA - "Staatliche Beihilfen - System der Finanzierung eines öffentlichen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2010 - C-399/08
Rn. 43 Schließlich hat Generalanwalt Jacobs in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache, in der das Urteil GEMO ergangen ist, vorgeschlagen, die Beurteilung staatlicher Finanzierungen von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, die von der Art des Zusammenhangs zwischen der gewährten Finanzierung und den auferlegten Gemeinwohlverpflichtungen und davon abhänge, wie klar diese Verpflichtungen definiert seien, anzuwenden{FN-VERWEIS:27}.Quigley, C., European State aid law and policy, Hart, Oxford, 2009, S. 158 ff. Vgl. auch die Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs in der Rechtssache, in der das Urteil vom 20. November 2003, GEMO (C-126/01, Slg. 2003, I-13769), ergangen ist (Nrn. 94 und 95).
- EuGH, 16.05.2000 - C-83/98
Frankreich / Ladbroke Racing und Kommission - "Rechtsmittel - Wettbewerb - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2010 - C-399/08
Rn. 19 Wie Generalanwalt Cosmas in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache, in der das Urteil Frankreich/Ladbroke Racing und Kommission ergangen ist, ausgeführt hat{FN-VERWEIS:6}, müssen Gerichtshof und Gericht wie auch das nationale Gericht, wenn sie zu prüfen haben, inwieweit eine nationale Maßnahme als staatliche Beihilfe im Sinne von Art. 92 Abs. 1 des EG-Vertrags (nach Änderung jetzt Art. 87 Abs. 1 EG) einzustufen ist, - grundsätzlich und so weit wie möglich - eine erschöpfende materielle Kontrolle durchführen.{FN:5} - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Mai 2000, Frankreich/Ladbroke Racing und Kommission (C-83/98 P, Slg. 2000, I-3271, Randnr. 25), und vom 1. Juli 2008, Chronopost/UFEX u. a. (C-341/06 P und C-342/06 P, Slg. 2008, I-4777, Randnr. 141, im Folgenden: Chronopost II).
- EuGH, 24.07.2003 - C-280/00
DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2010 - C-399/08
{FN:12} - Urteil vom 24. Juli 2003 (C-280/00, Slg. 2003, I-7747). - EuGH, 28.06.2005 - C-189/02
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2010 - C-399/08
{FN:53} - Urteile vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission (C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnr. 148), und vom 13. September 2007, Common Market Fertilizers/Kommission (C-443/05 P, Slg. 2007, I-7209, Randnr. 137). - EuGH, 11.07.1996 - C-39/94
SFEI u.a.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2010 - C-399/08
{FN:29} - Urteil vom 11. Juli 1996 (C-39/94, Slg. 1996, I-3547, Randnrn. - EuGH, 14.02.1990 - 301/87
Frankreich / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2010 - C-399/08
{FN:43} - Urteil vom 14. Februar 1990, Frankreich/Kommission (C-301/87, Slg. 1990, I-307, Randnrn. - EuGH, 25.01.1979 - 98/78
Racke / Hauptzollamt Mainz
- EuGH, 22.11.2001 - C-53/00
Ferring - "Staatliche Beihilfen - Steuerliche Vergünstigung für bestimmte …
- EuGH, 15.03.1994 - C-387/92
Banco Exterior de España / Ayuntamiento de Valencia
- EuGH, 03.07.2003 - C-83/01
Chronopost / Ufex u.a. - "Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Postsektor - Mit …
- EuGH, 07.02.1985 - 240/83
Procureur de la République / ADBHU
- EuGH, 18.07.2007 - C-326/05
Industrias Químicas del Vallés / Kommission - Rechtsmittel - Nichtaufnahme von …
- EuGH, 07.09.2006 - C-526/04
Laboratoires Boiron - Staatliche Beihilfen - Artikel 87 EG und 88 Absatz 3 EG - …
- EuG, 27.02.1997 - T-106/95
Fédération française des sociétés d'assurances (FFSA), Union des sociétés …
- EuG, 10.04.2003 - T-366/00
Scott / Kommission
- EuGH, 22.10.1991 - C-16/90
Nölle / Hauptzollamt Bremen-Freihafen
- EuGH, 13.09.2007 - C-443/05
Common Market Fertilizers / Kommission - Rechtsmittel - Antidumpingzölle - Art. …
- EuGH, 28.09.2006 - C-552/03
Masterfoods / Unilever Bestfoods - Rechtsmittel - Artikel 85 und 86 EG-Vertrag …
- EuGH, 11.11.2004 - C-186/02
Ramondín und Ramondín Cápsulas / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2009 - C-441/07
Kommission / Alrosa - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer …
- EuGH, 05.10.1989 - 290/87
Kommission / Niederlande
- EuG, 10.05.2000 - T-46/97
DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DER …
- EuGH, 28.10.2004 - C-164/01
van den Berg / Rat und Kommission
- EuGH, 25.04.2002 - C-323/00
DSG / Kommission - "Rechtsmittel - EGKS - Staatliche Beihilfen an …
- EuGH, 02.06.1994 - C-326/91
de Compte / Parlament
- EuGH, 28.06.1988 - 3/86
Kommission / Italien
- EuGH, 13.03.2007 - C-150/06
Rechtsmittel-Zurückweisung
- EuGH, 27.11.2003 - C-38/01
Enirisorse - Wettbewerb
- EuG, 10.05.1990 - T-117/89
Paul F. Sens gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
- EuGH, 15.02.2005 - C-12/03
DAS RECHTSMITTEL GEGEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ, MIT DEM DIE …
- EuGH, 01.07.2008 - C-341/06
Chronopost und La Poste / UFEX u.a. - Rechtsmittel - Ordnungsgemäßheit des …
- EuGH, 11.09.2008 - C-75/05
Kronofrance / Deutschland u.a. - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
- EuG, 01.07.2008 - T-266/02
Deutsche Post / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der deutschen …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".