Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2013

Rechtsprechung
   EuGH, 19.06.2014 - C-501/12, C-502/12, C-503/12, C-504/12, C-505/12, C-506/12, C-540/12, C-541/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,13732
EuGH, 19.06.2014 - C-501/12, C-502/12, C-503/12, C-504/12, C-505/12, C-506/12, C-540/12, C-541/12 (https://dejure.org/2014,13732)
EuGH, Entscheidung vom 19.06.2014 - C-501/12, C-502/12, C-503/12, C-504/12, C-505/12, C-506/12, C-540/12, C-541/12 (https://dejure.org/2014,13732)
EuGH, Entscheidung vom 19. Juni 2014 - C-501/12, C-502/12, C-503/12, C-504/12, C-505/12, C-506/12, C-540/12, C-541/12 (https://dejure.org/2014,13732)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,13732) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    "Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 2, 3 Abs. 1 Buchst. c und 6 Abs. 1 - Unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters - Ermittlung des Grundgehalts von Beamten anhand des Lebensalters - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Specht u.a.

    Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 2, 3 Abs. 1 Buchst. c und 6 Abs. 1 - Unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters - Ermittlung des Grundgehalts von Beamten anhand des Lebensalters - ...

  • EU-Kommission

    Thomas Specht (C-501/12), Jens Schombera (C-502/12), Alexander Wieland (C-503/12), Uwe Schönefeld (C-504/12), Antje Wilke (C-505/12) und Gerd Schini (C-506/12) gegen Land Berlin und Rena Schmeel (C-540/12) und Ralf Schuster (C-541/12) gegen Bundesrepublik

    Ersuchen um Vorabentscheidung: Verwaltungsgericht Berlin - Deutschland. Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 2, 3 Abs. 1 Buchst. c und 6 Abs. 1 - Unmittelbare Diskriminierung wegen des ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Altersbenachteiligung von Beamtinnen und Beamten durch Festlegung der Grundgehaltsstufe nach dem Lebensalter; Haftungsansprüche von Beamtinnen und Beamten bei der Stufenzuordnung i.R.d. Überleitung in eine neue Besoldungsordnung

  • hensche.de

    Beamter, Besoldungsdienstalter, Diskriminierung: Alter

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersbenachteiligung von Beamtinnen und Beamten durch Festlegung der Grundgehaltsstufe nach dem Lebensalter; Haftungsansprüche von Beamtinnen und Beamten bei der Stufenzuordnung im Rahmen der Überleitung in eine neue Besoldungsordnung; Vorabentscheidungsersuchen des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Beamtenbesoldung - Kein rückwirkender Schadensersatz

  • badische-zeitung.de (Pressebericht, 20.06.2014)

    Übergangsregeln im Besoldungsrecht für Beamte ist rechtens

  • boorberg.de (Pressemitteilung)

    Zur altersdiskriminierenden Besoldung

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Zur Altersdiskriminierung von Beamten

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Neues zur Altersdiskriminierung von Beamten

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Neues zur Altersdiskriminierung von Beamten

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Altersdiskriminierung von Beamten: Im Prinzip ja ...

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Frühere Beamtenbesoldung nach Altersstufen war diskriminierend

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Altersdiskriminierung von Beamten bei der Besoldung

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Schini

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 2, 3 Abs. 1 Buchst. c und 6 Abs. 1 - Unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters - Ermittlung des Grundgehalts von Beamten anhand des Lebensalters - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2014, 1294
  • EuZW 2014, 749
  • NZA 2014, 831
  • DÖV 2014, 758
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (291)Zitiert selbst (23)

  • EuGH, 08.09.2011 - C-297/10

    Hennigs und Mai - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 - …

    Auszug aus EuGH, 19.06.2014 - C-501/12
    Rn. 42 Wie der Gerichtshof in Rn. 58 des Urteils Hennigs und Mai (C-297/10 und C-298/10, EU:C:2011:560) festgestellt hat, unterscheidet sich in diesem Fall das Grundgehalt, das zwei am selben Tag in derselben Besoldungsgruppe eingestellte Beamte mit der gleichen oder einer vergleichbaren Berufserfahrung, aber unterschiedlichem Alter erhalten, aufgrund ihres Lebensalters zum Zeitpunkt ihrer Einstellung.

    Rn. 48 Hierzu hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass das Ziel der Honorierung der von einem Arbeitnehmer erworbenen Berufserfahrung, die es diesem ermöglicht, seine Arbeit besser zu verrichten, in der Regel ein legitimes Ziel der Entgeltpolitik darstellt (Urteil Hennigs und Mai, EU:C:2011:560, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Auch wenn die in den Ausgangsverfahren in Rede stehende Maßnahme dem Beamten einen stufenweisen Aufstieg in seiner Besoldungsgruppe nach Maßgabe seines fortschreitenden Lebensalters und damit seines Dienstalters ermöglicht, erfolgt aber die erstmalige Einstufung in eine bestimmte Stufe einer bestimmten Besoldungsgruppe eines Beamten ohne jede Berufserfahrung bei seiner Einstellung allein anhand seines Alters (Urteil Hennigs und Mai, EU:C:2011:560, Rn. 74 und 75).

    Rn. 51 Wie der Gerichtshof in Rn. 77 des Urteils Hennigs und Mai (EU:C:2011:560) festgestellt hat, folgt daraus in einem solchen Fall, dass die bei der Einstellung des Beamten stattfindende Einstufung in eine Grundgehaltsstufe anhand des Lebensalters über das hinausgeht, was zur Erreichung des von der deutschen Regierung angeführten legitimen Ziels - der Berücksichtigung der Berufserfahrung, die der Beamte vor seiner Einstellung erworben hat - erforderlich ist.

    Rn. 58 Da das Vergleichsgehalt auf der Grundlage des von den Bestandsbeamten zuvor bezogenen, auf dem Besoldungsdienstalter beruhenden Gehalts festgelegt wurde, wurde mit dem durch das BerlBesÜG geschaffenen System eine diskriminierende Situation perpetuiert, in der Beamte allein wegen ihres Einstellungsalters ein geringeres Gehalt beziehen als andere Beamte, obwohl sie sich in einer vergleichbaren Situation befinden (vgl. entsprechend Urteil Hennigs und Mai, EU:C:2011:560, Rn. 84).

    Rn. 59 Diese Ungleichbehandlung kann sich im Rahmen des BBesG Bln n. F. perpetuieren, da die endgültige Neueinstufung der Bestandsbeamten ausgehend von der Stufe oder der Überleitungsstufe vollzogen wurde, die dem jeweiligen Beamten zugewiesen worden war (vgl. entsprechend Urteil Hennigs und Mai, EU:C:2011:560, Rn. 85).

    Rn. 64 Zunächst ist festzustellen, dass die Wahrung des Besitzstands einer Personengruppe ein zwingender Grund des Allgemeininteresses ist (Urteile Kommission/Deutschland, C-456/05, EU:C:2007:755, Rn. 63, sowie Hennigs und Mai, EU:C:2011:560, Rn. 90).

    Rn. 72 Was erstens den Kontext betrifft, in dem das BerlBesÜG erlassen wurde, ist darauf hinzuweisen, dass aus den Vorlageentscheidungen hervorgeht, dass die zuständigen nationalen Gesetzgeber das BBesG a. F. bereits vor Erlass des Urteils Hennigs und Mai (EU:C:2011:560) aufgehoben und, um die mit ihm verbundene Diskriminierung wegen des Alters zu beseitigen, die Besoldungsregelung der Bundesbeamten und der Beamten des Landes Berlin reformiert hatten.

    Anders als bei dem Sachverhalt, der dem Urteil Hennigs und Mai (EU:C:2011:560) zugrunde liege, könne das im Rahmen der Ausgangsverfahren anwendbare deutsche Recht keinen Anspruch der diskriminierten Beamten auf Zahlung des Unterschieds zwischen ihrer Besoldung und der Besoldung der Beamten begründen, denen aufgrund ihres Lebensalters die höchste Besoldungsstufe zugeordnet worden sei.

    Rn. 104 Es ist festzustellen, dass die Art und der Umfang der den Mitgliedstaaten nach Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78 hinsichtlich einer nationalen Regelung wie dem BBesG a. F. obliegenden Verpflichtung mit der Verkündung des Urteils Hennigs und Mai (EU:C:2011:560) erläutert und verdeutlicht worden sind.

    Rn. 105 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass zwar durch die Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts, die der Gerichtshof im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens vornimmt, erforderlichenfalls erläutert und verdeutlicht wird, in welchem Sinn und mit welcher Tragweite diese Vorschrift seit ihrem Inkrafttreten zu verstehen und anzuwenden ist oder gewesen wäre (…vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil RWE Vertrieb, C-92/11, EU:C:2013:180, Rn. 58), doch ist es Sache des nationalen Gerichts, zu beurteilen, ob nicht Art und Umfang der Verpflichtungen, die den Mitgliedstaaten nach Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78 in Bezug auf Rechtsvorschriften wie die in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden obliegen, gleichwohl erst seit dem Urteil Hennigs und Mai (EU:C:2011:560), d. h. seit dem 8. September 2011, als klar und präzise angesehen werden konnten (…vgl. entsprechend Urteil Hogan u. a., C-398/11, EU:C:2013:272, Rn. 51 und 52).

  • EuGH, 19.11.1991 - C-6/90

    Francovich und Bonifaci / Italien

    Auszug aus EuGH, 19.06.2014 - C-501/12
    Rn. 87 Mit seiner vierten Frage befragt das vorlegende Gericht den Gerichtshof nach den Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters durch das BBesG a. F. Es möchte wissen, ob sich diese Folgen aus der Richtlinie 2000/78 oder aus der auf das Urteil Francovich u. a. (C-6/90 und C-9/90, EU:C:1991:428) zurückgehenden Rechtsprechung ergeben und ob im letztgenannten Fall die Voraussetzungen für eine Haftung der Bundesrepublik Deutschland erfüllt sind.

    Rn. 98 Drittens ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Grundsatz der Haftung des Staates für Schäden, die dem Einzelnen durch dem Staat zuzurechnende Verstöße gegen das Unionsrecht entstehen, dem System der Verträge innewohnt, auf denen die Union beruht (vgl. in diesem Sinne Urteile Francovich u. a., EU:C:1991:428, Rn. 35, Brasserie du pêcheur und Factortame, C-46/93 und C-48/93, EU:C:1996:79, Rn. 31, sowie Transportes Urbanos y Servicios Generales, C-118/08, EU:C:2010:39, Rn. 29).

  • EuGH, 30.06.2011 - C-262/09

    Meilicke u.a. - Freier Kapitalverkehr - Einkommensteuer - Bescheinigung über die …

    Auszug aus EuGH, 19.06.2014 - C-501/12
    Rn. 112 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs mangels einer einschlägigen Unionsregelung die Verfahrensmodalitäten, die den Schutz der dem Bürger aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung eines jeden Mitgliedstaats sind; sie dürfen jedoch nicht ungünstiger sein als diejenigen, die gleichartige Sachverhalte innerstaatlicher Art regeln (Äquivalenzgrundsatz), und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. u. a. Urteile Meilicke u. a., C-262/09, EU:C:2011:438, Rn. 55, und Pelati, C-603/10, EU:C:2012:639, Rn. 23).

    Solche Fristen sind nämlich nicht geeignet, die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte praktisch unmöglich zu machen oder übermäßig zu erschweren (Urteil Meilicke u. a., EU:C:2011:438, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 26.01.1999 - C-18/95

    Terhoeve - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Kombinierte Veranlagung der …

    Auszug aus EuGH, 19.06.2014 - C-501/12
    Rn. 93 Unter Bezugnahme auf die Urteile Terhoeve (C-18/95, EU:C:1999:22, Rn. 57) und Landtová (…C-399/09, EU:C:2011:415, Rn. 51) wirft das vorlegende Gericht jedoch die Frage auf, ob die Wahrung des Gleichheitssatzes, wenn eine unionsrechtswidrige Diskriminierung festgestellt wurde und solange keine Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gleichbehandlung erlassen wurden, nur dadurch gewährleistet werden kann, dass den Angehörigen der benachteiligten Gruppe dieselben Vorteile gewährt werden wie die, in deren Genuss die Angehörigen der privilegierten Gruppe kommen.

    Rn. 95 Was zweitens die Urteile Terhoeve (EU:C:1999:22) und Landtová (EU:C:2011:415) betrifft, hat der Gerichtshof im Wesentlichen entschieden, dass die Wahrung des Gleichheitssatzes, wenn das nationale Recht unter Verstoß gegen das Unionsrecht eine unterschiedliche Behandlung mehrerer Personengruppen vorsieht und solange keine Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gleichbehandlung erlassen wurden, nur dadurch gewährleistet werden kann, dass den Angehörigen der benachteiligten Gruppe dieselben Vorteile gewährt werden wie die, in deren Genuss die Angehörigen der privilegierten Gruppe kommen.

  • EuGH, 22.06.2011 - C-399/09

    Landtová - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Soziale Sicherheit - Zwischen …

    Auszug aus EuGH, 19.06.2014 - C-501/12
    Rn. 93 Unter Bezugnahme auf die Urteile Terhoeve (…C-18/95, EU:C:1999:22, Rn. 57) und Landtová (C-399/09, EU:C:2011:415, Rn. 51) wirft das vorlegende Gericht jedoch die Frage auf, ob die Wahrung des Gleichheitssatzes, wenn eine unionsrechtswidrige Diskriminierung festgestellt wurde und solange keine Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gleichbehandlung erlassen wurden, nur dadurch gewährleistet werden kann, dass den Angehörigen der benachteiligten Gruppe dieselben Vorteile gewährt werden wie die, in deren Genuss die Angehörigen der privilegierten Gruppe kommen.

    Rn. 95 Was zweitens die Urteile Terhoeve (EU:C:1999:22) und Landtová (EU:C:2011:415) betrifft, hat der Gerichtshof im Wesentlichen entschieden, dass die Wahrung des Gleichheitssatzes, wenn das nationale Recht unter Verstoß gegen das Unionsrecht eine unterschiedliche Behandlung mehrerer Personengruppen vorsieht und solange keine Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gleichbehandlung erlassen wurden, nur dadurch gewährleistet werden kann, dass den Angehörigen der benachteiligten Gruppe dieselben Vorteile gewährt werden wie die, in deren Genuss die Angehörigen der privilegierten Gruppe kommen.

  • EuGH, 26.01.2010 - C-118/08

    Transportes Urbanos y Servicios Generales - Verfahrensautonomie der …

    Auszug aus EuGH, 19.06.2014 - C-501/12
    Rn. 98 Drittens ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Grundsatz der Haftung des Staates für Schäden, die dem Einzelnen durch dem Staat zuzurechnende Verstöße gegen das Unionsrecht entstehen, dem System der Verträge innewohnt, auf denen die Union beruht (vgl. in diesem Sinne Urteile Francovich u. a., EU:C:1991:428, Rn. 35, Brasserie du pêcheur und Factortame, C-46/93 und C-48/93, EU:C:1996:79, Rn. 31, sowie Transportes Urbanos y Servicios Generales, C-118/08, EU:C:2010:39, Rn. 29).

    Rn. 99 Hierzu hat der Gerichtshof entschieden, dass die Geschädigten einen Entschädigungsanspruch haben, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind: Die unionsrechtliche Norm, gegen die verstoßen worden ist, bezweckt die Verleihung von Rechten an die Geschädigten, der Verstoß gegen diese Norm ist hinreichend qualifiziert, und zwischen diesem Verstoß und dem den Geschädigten entstandenen Schaden besteht ein unmittelbarer Kausalzusammenhang (vgl. in diesem Sinne Urteil Transportes Urbanos y Servicios Generales, EU:C:2010:39, Rn. 30).

  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    Kücükdeveci - Kündigungsfrist in § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB verstößt gegen …

    Auszug aus EuGH, 19.06.2014 - C-501/12
    Rn. 89 Ist eine mit den Anforderungen dieser Richtlinie übereinstimmende Auslegung und Anwendung der nationalen Regelung nicht möglich, muss eine unionsrechtswidrige nationale Regelung, die in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt, nach dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts, der auch dem Verbot der Diskriminierung wegen des Alters zukommt, unangewendet gelassen werden (vgl. Urteil Kücükdeveci, C-555/07, EU:C:2010:21, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.04.2013 - C-335/11

    Eine heilbare oder unheilbare Krankheit, die eine physische, geistige oder …

    Auszug aus EuGH, 19.06.2014 - C-501/12
    Rn. 71 Zur Prüfung der Frage, ob ein Gesetz wie das BerlBesÜG über das zur Erreichung des verfolgten Ziels Erforderliche hinausgeht, ist dieses Gesetz in dem Kontext zu betrachten, in den es sich einfügt, wobei die Nachteile zu berücksichtigen sind, die mit ihm für die Betroffenen verbunden sein können (Urteil HK Danmark, C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222, Rn. 89).
  • EuGH, 05.03.1996 - C-46/93

    Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of …

    Auszug aus EuGH, 19.06.2014 - C-501/12
    Rn. 98 Drittens ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Grundsatz der Haftung des Staates für Schäden, die dem Einzelnen durch dem Staat zuzurechnende Verstöße gegen das Unionsrecht entstehen, dem System der Verträge innewohnt, auf denen die Union beruht (vgl. in diesem Sinne Urteile Francovich u. a., EU:C:1991:428, Rn. 35, Brasserie du pêcheur und Factortame, C-46/93 und C-48/93, EU:C:1996:79, Rn. 31, sowie Transportes Urbanos y Servicios Generales, C-118/08, EU:C:2010:39, Rn. 29).
  • EuGH, 12.10.2010 - C-45/09

    Die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des …

    Auszug aus EuGH, 19.06.2014 - C-501/12
    Sie verfügen nicht nur bei der Entscheidung darüber, welches konkrete Ziel von mehreren sie im Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik verfolgen wollen, sondern auch bei der Festlegung der zu seiner Erreichung geeigneten Maßnahmen über ein weites Ermessen (vgl. Urteile Palacios de la Villa, C-411/05, EU:C:2007:604, Rn. 68, und Rosenbladt, C-45/09, EU:C:2010:601, Rn. 41).
  • EuGH, 21.03.2013 - C-92/11

    Eine Standardklausel in Verbraucherverträgen unterliegt auch dann einer …

  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit …

  • EuGH, 15.04.2008 - C-268/06

    Impact - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 und Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung …

  • EuGH, 12.12.2006 - C-446/04

    Test Claimants in the FII Group Litigation - Niederlassungsfreiheit - Freier …

  • EuGH, 28.06.2012 - C-172/11

    Erny - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Art. 45 AEUV - Verordnung (EWG) Nr. …

  • EuGH, 10.06.2010 - C-395/08

    Bruno u.a. - Richtlinie 97/81/EG - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit - …

  • EuGH, 25.01.2007 - C-278/05

    DIE MITGLIEDSTAATEN SIND NICHT VERPFLICHTET, BEI ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT DES …

  • EuGH, 05.09.2012 - C-42/11

    Ein Mitgliedstaat kann die Vergünstigung der Nichtvollstreckung eines …

  • EuGH, 06.12.2007 - C-456/05

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG - …

  • EuGH, 26.09.2013 - C-546/11

    Dansk Jurist- og Økonomforbund - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - …

  • EuGH, 25.04.2013 - C-398/11

    Hogan u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Rechtsangleichung - …

  • EuGH, 16.10.2008 - C-452/06

    Synthon - Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel - Genehmigung für das …

  • EuGH, 18.10.2012 - C-603/10

    Pelati - Rechtsangleichung - Richtlinie 90/434/EWG - Gemeinsames Steuersystem für …

  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte …

    Rn. 52 Entsprechend verlangt er, dass Richtlinien im Lichte der maßgeblichen Grundrechte der Charta auszulegen sind, anerkennt aber bei einer inhaltlichen Offenheit der Richtlinien weitgehende Gestaltungsspielräume der Mitgliedstaaten, soweit hiermit die Richtlinien und die mit ihnen geschützten grundrechtlichen Interessen nur nicht ausgehöhlt werden (vgl. EuGH…, Urteil vom 21. Juli 2011, Fuchs u.a., C-159/10 u.a., EU:C:2011:508, Rn. 61 f. - unter Bezug auf Art. 15 Abs. 1 GRCh - Urteil vom 15. Januar 2014, Association de médiation sociale, C-176/12, EU:C:2014:2, Rn. 26 f.; vgl. weite Spielräume auch in EuGH…, Urteil vom 14. Februar 2008, Dynamic Medien, C-244/06, EU:C:2008:85, Rn. 41 ff.; Urteil vom 19. Juni 2014, Specht u.a., C-501/12 u.a., EU:C:2014:2005, Rn. 46 ff.;… Urteil vom 11. November 2014, Schmitzer, C-530/13, EU:C:2014:2359, Rn. 38;… Urteil vom 14. März 2017, G4S Secure Solutions, C-157/15, EU:C:2017:203, Rn. 34 ff.).
  • BAG, 29.09.2020 - 9 AZR 266/20

    Wann verfallen angesammelte Urlaubstage? (EuGH-Vorlage)

    Danach ist es Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung, die Verfahrensmodalitäten auszugestalten, die den Schutz der dem Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten (vgl. nur EuGH 19. Juni 2014 - C-501/12 bis C-506/12, C-540/12 und C-541/12 - Rn. 112;… 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 24 f. mwN), wenn es an einer unionsrechtlichen Regelung des Verfahrens der Rechtsdurchsetzung fehlt.

    Die getroffenen Regelungen dürfen jedoch nicht ungünstiger sein als diejenigen, die gleichartige Sachverhalte innerstaatlicher Art regeln (Äquivalenzgrundsatz), und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (…vgl. zu Verjährungsfristen EuGH 20. Dezember 2017 - C-500/16 - [Caterpillar Financial Services] Rn. 37 ff. mwN; zu Ausschlussfristen EuGH 19. Juni 2014 - C-501/12 bis C-506/12, C-540/12 und C-541/12 - Rn. 112).

  • BAG, 20.12.2022 - 9 AZR 266/20

    Verjährung von Urlaubsansprüchen nur nach Belehrung

    Danach ist es Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung, die Verfahrensmodalitäten auszugestalten, die den Schutz der dem Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten (vgl. nur EuGH 19. Juni 2014 - C-501/12 bis C-506/12, C-540/12 und C-541/12 - Rn. 112;… 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 24 f. mwN), wenn es an einer unionsrechtlichen Regelung des Verfahrens der Rechtsdurchsetzung fehlt.

    Die getroffenen Regelungen dürfen jedoch nicht ungünstiger sein als diejenigen, die gleichartige Sachverhalte innerstaatlicher Art regeln (Äquivalenzgrundsatz), und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (…vgl. zu Verjährungsfristen EuGH 20. Dezember 2017 - C-500/16 - [Caterpillar Financial Services] Rn. 37 ff. mwN; zu Ausschlussfristen EuGH 19. Juni 2014 - C-501/12 bis C-506/12, C-540/12 und C-541/12 - Rn. 112).

  • BAG, 21.01.2021 - 8 AZR 488/19

    Entgeltgleichheitsklage - Auskunft über das Vergleichsentgelt - Vermutung der …

    Wird eine unionsrechtswidrige Diskriminierung festgestellt und sind bislang keine Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gleichbehandlung getroffen worden, können die Gerichte die Wahrung des Grundsatzes der Gleichbehandlung nur dadurch gewährleisten, dass den Angehörigen der benachteiligten Gruppe dieselben Vorteile gewährt werden wie die, die den Angehörigen der privilegierten Gruppe zugutekommen, wobei diese Regelung, solange das Unionsrecht nicht richtig durchgeführt ist, das einzig gültige Bezugssystem bleibt (…vgl. etwa EuGH 7. Oktober 2019 - C-171/18 - [Safeway] Rn. 17, 40 jeweils mwN;… 28. Januar 2015 - C-417/13 - [Starjakob] Rn. 46; 19. Juni 2014 - C-501/12 bis C-506/12 - [Specht ua.] Rn. 95;… 22. Juni 2011 - C-399/09 - [Landtová] Rn. 51 mwN;… 21. Juni 2007 - C-231/06 bis C-233/06 - [Jonkman ua.] Rn. 39 mwN;… 28. September 1994 - C-408/92 - [Avdel Systems] Rn. 15 f.;… 7. Februar 1991 - C-184/89 - [Nimz] Rn. 18 ff. mwN;… 8. April 1976 - 43/75 - [Defrenne II] Rn. 15;… BAG 22. Oktober 2015 - 8 AZR 168/14 - Rn. 62 mwN).
  • OVG Niedersachsen, 28.09.2022 - 5 LC 208/17

    Altersdiskriminierende Besoldung; Ausschlussfrist; Begründungspflichten; …

    Die Frist zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen hinsichtlich des früheren altersdiskriminierenden Besoldungsgesetzes (§§ 27, 28 BBesG a. F.) hat mit der Verkündung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Juni 2014 (-C-501/12, Specht -) zu laufen begonnen.

    Rn. 8 Nachdem zwischenzeitlich der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 19. Juni 2014 (- C-501/12, Specht -, juris) und das Bundesverwaltungsgericht mit Urteilen vom 30. Oktober 2014 (vgl. u. a. - BVerwG 2 C 3.13 und 2 C 6.13 -, juris) festgestellt hatten, dass das den Entscheidungen zugrunde liegende Bundesbesoldungsgesetz mit seinen Besoldungsstufen altersdiskriminierend sei, informierte die Beklagte ihre Beschäftigten mit Personalrundschreiben Nr. 19/14 vom 19. Dezember 2014 über diese Rechtsprechung.

    Darüber hinaus gebiete es der unionsrechtliche Effektivitätsgrundsatz, diese Frist erst mit der Verkündung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Juni 2014 (- C 501/12, Specht -, juris) beginnen zu lassen.

    Der Europäische Gerichtshof habe sich in seiner Entscheidung vom 19. Juni 2014 (- C 501/12, Specht -, juris) mit der Rechtmäßigkeit der nach bundesdeutschem Besoldungsrecht bis zu einer Tätigkeitsdauer von etwa 30 Jahren ansteigenden Vergütung befasst, diese Frage als geklärt behandelt und nochmals ausgeführt, dass der Rückgriff auf das Kriterium des Dienstalters in der Regel zur Erreichung dieses Ziels angemessen sei, weil das Dienstalter mit der Berufserfahrung einhergehe.

    Rn. 45 Soweit bezweifelt werde, ob für den Beginn der Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG auf den Zeitpunkt der Verkündung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Hennigs und Mai am 8. September 2011 (- C-297/10 und C-298/10 -, juris) abzustellen sei, wäre jedenfalls auf dessen Urteil vom 19. Juni 2014 in der Sache Specht (- C-501/12 -, juris) abzustellen.

    Rn. 65 Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in seinem Urteil vom 19. Juni 2014 (- C-501/12, Specht -, juris Rn. 42 ff.) führte das durch die §§ 27 und 28 BBesG a. F. geschaffene Besoldungssystem zu einer unmittelbar auf dem Kriterium des Alters beruhenden Ungleichbehandlung im Sinne von Art. 2 Abs. 1 und 2 Buchst. a der Richtlinie 2000/78/EG, weil sich danach das Grundgehalt, das zwei gleichzeitig ernannte Beamte mit der gleichen oder einer vergleichbaren Berufserfahrung, aber unterschiedlichem Lebensalter erhielten, allein aufgrund ihres Lebensalters zum Zeitpunkt ihrer Ernennung unterschied.

    Rn. 81 b. Die Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 Satz 1 hat (erst) mit der Verkündung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Specht (C-501/12, juris) vom 19. Juni 2014 zu laufen begonnen, in welcher erstmalig festgestellt wurde, dass das Besoldungssystem nach §§ 27, 28 BBesG a. F. gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstößt.

    Davon sei der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 19. Juni 2014 (- C-501/12, Specht -, juris) selbst ausgegangen.

    Nunmehr ist der Senat der Überzeugung, dass die entscheidungserhebliche Rechtslage betreffend das altersdiskriminierende Besoldungssystem in §§ 27, 28 BBesG a. F. erst durch die Verkündung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Specht am 19. Juni 2014 (- C-501/12 -, juris) hinreichend geklärt worden ist mit der Folge, dass die Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG erst mit Ablauf des 19. August 2014 geendet hat.

    Diese Auffassung sei bis zur Verkündung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Juni 2014 (- C-501/12, Specht -, juris) "von der Mehrheit der deutschen Verwaltungsgerichte" geteilt worden.

    Insbesondere bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass Kommunen und/oder Verwaltungen abweichend von den o. a. Erlassen des Niedersächsischen Finanzministeriums vor Ergehen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Juni 2014 in Sachen Specht (- C-501/12 -, juris) in einer Vielzahl von Fällen Entschädigungszahlungen wegen altersdiskriminierender Besoldung an Beamte geleistet hätten.

    Rn. 98 Angesichts dessen hat erst die Verkündung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Specht (- C-501/12 -, juris) vom 19. Juni 2014, in welcher erstmalig festgestellt wurde, dass das Besoldungssystem nach §§ 27, 28 BBesG a. F. gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstößt, zu einer hinreichenden Klärung der Rechtslage geführt mit der Folge, dass mit der Verkündung dieser Entscheidung die Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG zu laufen begonnen hat.

    Rn. 99 c. Auch unter Berücksichtigung der (Personalrund-)Schreiben der Beklagten gilt weiterhin die Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG, die im vorliegenden Einzelfall gleichfalls mit der Verkündung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Specht (- C-501/12 -, juris) am 19. Juni 2014 zu laufen begonnen hat.

    Es ist auch nicht ausnahmsweise wegen der (Personalrund-)Schreiben der Beklagten von einem von der Verkündung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Specht (- C-501/12 -, juris) am 19. Juni 2014 abweichenden Fristbeginn auszugehen.

    Nach dem Vorstehenden (siehe unter B. I. 3. b) ist darauf abzustellen, dass der Kläger mit der Verkündung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Specht (- C-501/12 -, juris) am 19. Juni 2014 Kenntnis von seiner Benachteiligung erlangt hat.

    Rn. 107 Selbst wenn die Verkündung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Specht (- C-501/12 -, juris) am 19. Juni 2014 nicht als eine solche Zäsur angesehen werden sollte und folglich auch zeitlich davor ergangene (Personalrund-)Schreiben der Beklagten zu berücksichtigen wären, könnte nicht angenommen werden, dass diese deren Beamte und damit den Kläger von der Ausübung der Rechte nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz abgehalten oder die Ausübung übermäßig erschwert hätten.

    Er setzt voraus, dass die unionsrechtliche Norm, gegen die verstoßen worden ist, die Verleihung von Rechten an die Geschädigten bezweckt, der Verstoß gegen diese Norm hinreichend qualifiziert ist und dass zwischen diesem Verstoß und dem den Geschädigten entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (vgl. EuGH, Urteil vom 19.6.2014 - C 501/12, Specht -, juris Rn. 99; BVerwG…, Urteil vom 30.10.2014 - BVerwG 2 C 6.13 -, juris Rn. 25).

    dargelegt, geht der Senat nunmehr davon aus, dass die Rechtslage erst mit der Verkündung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs am 19. Juni 2014 in Sachen Specht (- C-501/12 -, juris) hinreichend geklärt worden ist mit der Folge, dass erst seit diesem Zeitpunkt ein hinreichend qualifizierter Verstoß gegen das Unionsrecht gegeben ist.

    Die mit der Übergangs- und Stichtagsregelung bezweckte Wahrung des Besitzstandes sei nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. EuGH, Urteil vom 19.6.2014 - C-501/12, Specht -, juris Rn. 53 ff.) grundsätzlich zu billigen.

    Dabei handelt es sich um einen zulässigen Grund für eine rückwirkende Stichtagsregelung (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 19.6.2014 - C-501/12, Specht -, juris Rn. 64).

    Rn. 152 Ferner hat der Europäische Gerichtshof in seinem zum Berliner Besoldungsüberleitungsgesetz ergangenen Urteil vom 19. Juni 2014 (- C-501/12, Specht -, juris Rn. 86) entschieden, dass Art. 2 und 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG dahin gehend auszulegen sind, dass sie nationalen Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen, die Modalitäten der Überleitung von Bestandsbeamten in ein neues Besoldungssystem festlegen und vorsehen, dass zum einen die Besoldungsstufe, der sie nunmehr zugeordnet werden, allein auf der Grundlage des unter dem alten Besoldungssystem erworbenen Grundgehalts ermittelt wird, obgleich dieses alte System auf einer Diskriminierung wegen des Alters des Beamten beruht, und dass sich zum anderen der weitere Aufstieg in eine neue Besoldungsstufe nunmehr allein nach der seit dem Inkrafttreten dieser Rechtsvorschriften erworbenen Berufserfahrung bemisst.

    Einige Bestandsbeamte würden allein wegen ihres Einstellungsalters ein geringeres Gehalt beziehen, obwohl sie sich in einer vergleichbaren Situation befänden (vgl. EuGH, Urteil vom 19.6.2014 - C-501/12, Specht -, juris Rn. 58 ff.).

    Die Beibehaltung der bisherigen Vergütungen und somit einer Regelung, die zu einer Ungleichbehandlung wegen des Alters führe, habe es ermöglicht, Einkommensverluste zu verhindern und ohne Widerstand der Gewerkschaftsverbände den Wechsel vom System des Bundesbesoldungsgesetzes a. F. zu dem des Besoldungsgesetzes n. F. zu vollziehen (vgl. EuGH, Urteil vom 19.6.2014 - C-501/12, Specht -, juris Rn. 64 ff. m. w. N.).

    Eine solche gesetzliche Überleitungsvorschrift erscheine somit als zur Erreichung des verfolgten Ziels, das darin bestehe, die Beibehaltung des Besitzstands zu gewährleisten, geeignet (vgl. EuGH, Urteil vom 19.6.2014 - C-501/12, Specht -, juris Rn. 68).

    Grundsätzlich stellten erhöhte finanzielle Lasten und eventuelle administrative Schwierigkeiten keine Rechtfertigung für die Nichtbeachtung des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters dar (EuGH, Urteil vom 19.6.2014 - C-501/12, Specht -, juris Rn. 77 m. w. N.).

    Somit sei davon auszugehen, dass die Methode, den Einzelfall jedes Bestandsbeamten zu prüfen, übermäßig kompliziert und in erhöhtem Maß fehlerträchtig gewesen wäre (EuGH, Urteil vom 19.6.2014 - C-501/12, Specht -, juris Rn. 78 f. m. w. N.).

    Unter diesen Umständen habe der nationale Gesetzgeber die Grenzen seines Ermessens nicht überschritten, als er es als weder realistisch noch wünschenswert angesehen habe, das neue Einstufungssystem rückwirkend auf alle Bestandsbeamten anzuwenden oder auf sie eine Überleitungsregelung anzuwenden, die dem bevorzugten Bestandsbeamten die Besoldung in der bisherigen Höhe so lange garantiere, bis er die nach dem neuen Besoldungssystem für die Erreichung einer höheren Besoldungsstufe erforderliche Erfahrung erworben habe (EuGH, Urteil vom 19.6.2014 - C-501/12, Specht -, juris Rn. 80).

    Den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Juni 2014 (- C-501/12, Specht -, juris) und vom 9. September 2015 (- C-20/13 -, juris R. 39 ff.) haben inhaltlich ähnliche Regelungen des Landes Berlin zugrunde gelegen.

    Das zuletzt bezogene Gehalt hat dabei hauptsächlich aus dem Grundgehalt bestanden, das bei der Einstellung ausschließlich anhand des Alters des Beamten berechnet worden war (vgl. EuGH, Urteil vom 19.6.2014 - C-501/12, Specht -, juris Rn. 56 f.).

    Die Mitgliedstaaten verfügten nicht nur bei der Entscheidung darüber, welches konkrete Ziel von mehreren sie im Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik verfolgen wollten, sondern auch bei der Festlegung der zu seiner Erreichung geeigneten Maßnahmen über ein weites Ermessen (EuGH, Urteil vom 19.6.2014 - C-501/12, Specht -, juris Rn. 46 m. w. N.;… Urteil vom 27.2.2020 - C-773/18 -, juris Rn. 42).

    Rn. 170 Nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist die Honorierung von Berufserfahrung, die den Arbeitnehmer befähigt, "seine Arbeit besser zu verrichten", in der Regel ein rechtmäßiges Ziel (vgl. EuGH…, Urteil vom 17.10.1989 - C-109/88, Danfoss -, juris Rn. 24 f.;… Urteil vom 3.10.2006 -17/05, Cadman -, juris Rn. 34;… Urteil vom 8.9.2011 - C-297/10 und C-298/10, Hennigs und Mai -, juris Rn. 72; Urteil vom 19.6.2014 - C-501/12, Specht -, juris Rn. 48).

    Der Rückgriff auf das Kriterium des Dienstalters ist in der Regel zur Erreichung dieses Ziels ein geeignetes, erforderliches und angemessenes Mittel, denn die Anciennität geht mit der Berufserfahrung einher (EuGH…, Urteil vom 17.10.1989 - C-109/88, Danfoss - juris Rn. 24;… Urteil vom 3.10.2006 - C-17/05, Cadman -, juris Rn. 35;… Urteil vom 8.9.2011 - C-297/10 und C-298/10, Hennigs und Mai -, juris Rn. 74; EuGH, Urteil vom 19.6.2014 - C-501/12, Specht -, juris Rn. 50).

    Nach dem Verständnis dieser Richtlinienbestimmung ist das eingesetzte Mittel "angemessen", wenn es das angestrebte rechtmäßige Ziel tatsächlich fördern kann, also zur Zielerreichung "geeignet" ist (vgl. EuGH, Urteil vom 19.6.2014 - C-501/12, Specht -, juris Rn. 65 ff.;… Bauer/Krieger/Günther, a. a. O., § 10 AGG Rn. 22a).

    Ein benachteiligendes Gesetz ist dabei in dem Kontext zu betrachten, in den es sich einfügt, wobei die Nachteile zu berücksichtigen sind, die mit ihm für die Betroffenen verbunden sein können (vgl. EuGH, Urteil vom 19.6.2014 - C-501/12, Specht -, juris Rn. 69 ff. m. w. N.).

    Rn. 185 Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verfügen die Mitgliedstaaten bei der Festlegung der zur Erreichung des jeweiligen legitimen Ziels - hier der Honorierung der Berufserfahrung und des Besitzstandschutzes - geeigneten Maßnahmen/Mittel über ein weites Ermessen (vgl. EuGH, Urteil vom 19.6.2014 - C-501/12, Specht -, juris Rn. 46 m. w. N.;… Urteil vom 27.2.2020 - C-773/18 -, juris Rn. 42;… Schleuser/Suckow/Plum, a. a. O., § 10 AGG Rn. 28).

    Auch wenn der Senat hinsichtlich des Beginns der Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 Satz 1 AGG nicht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts folgt, wonach die Rechtslage zur Frage der Altersdiskriminierung des damaligen Besoldungssystems bereits durch die Verkündung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 8. September 2011 (- C-297/10 und C-298/10, Hennigs und Mai -) hinreichend geklärt worden sei mit der Folge, dass die Ausschlussfrist mit Ablauf des 8. November 2011 geendet habe (vgl. BVerwG…, Urteil vom 30.10.2014 - BVerwG 2 C 3.13 -, juris Rn. 53), und nunmehr der Überzeugung ist, dass eine solche Klärung erst durch die Verkündung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Juni 2014 (- C-501/12, Specht -, juris) erfolgt ist, so dass die Ausschlussfrist erst mit Ablauf des 19. August 2014 geendet hat, liegt keine Divergenz vor.

    Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil in der Sache Specht (- C-501/12 -, juris) vom 19. Juni 2014 erstmalig die altersdiskriminierende Besoldung nach §§ 27, 28 BBesG a. F. festgestellt.

    Selbst wenn die Verkündung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Specht (- C-501/12 -, juris) am 19. Juni 2014 nicht als eine solche Zäsur angesehen werden sollte und folglich auch zeitlich davorliegende Personalrundschreiben der Beklagten zu berücksichtigen wären, hätten diese den Kläger nicht von einer effektiven Wahrnehmung seiner Entschädigungsansprüche abgehalten.

  • VG Bremen, 25.08.2015 - 6 K 83/15

    Schadensersatz wegen altersdiskriminierender Besoldung bis Ende 2013 - …

    Zwar steht nach den den Beteiligten bekannten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12) und des Bundesverwaltungsgerichts (…BVerwG, Urt. v. 30.10.2014 - 2 C 6.13 u.a.) zur Überzeugung des erkennenden Gerichts fest, dass auch die vormalige bremische Regelung der Besoldung, die bis zum 31.12.2013 gemäß § 1 Abs. 2 BremBesG -6- i.V.m. §§ 27, 28 BBesG in der bis zum 31.08.2006 geltenden Fassung auf Dienstaltersstufen abstellte, den Kläger unmittelbar aufgrund seines Lebensalters benachteiligt hat.

    Die bis 31.12.2013 im Land Bremen normierte Besoldung nach Besoldungsdienstaltersstufen nach § 1 Abs. 2 BremBesG i.V.m. §§ 27, 28 BBesG a.F. stellt eine Diskriminierung wegen des Alters nach der Richtlinie 2000/78/EG dar (vgl. EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).

    Eine Besoldung nach Erfahrungsstufen ist Europarechtlich zulässig (vgl. EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12), so dass § 15b BremBesG nicht zu beanstanden ist.

    Sie stellt infolgedessen eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters i.S.v. Art. 2 Richtlinie 2000/78/EG dar (vgl. EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).

    Diese Ungleichbehandlung ist jedoch nach Art. 6 Abs. 1 Richtlinie 2000/78/EG gerechtfertigt, weil sie dem legitimen Ziel der Besitzstandswahrung und des reibungslosen Übergangs der Besoldungssysteme dient (EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).

    Dieser setzt voraus, dass die unionsrechtliche Norm, gegen die verstoßen worden ist, die Verleihung von Rechten an -8- die Geschädigten bezweckt, der Verstoß gegen die Norm hinreichend qualifiziert ist und zwischen dem Verstoß und dem entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).

    Die bis 31.12.2013 in § 1 Abs. 2 BremBesG i.V.m. § 38 BBesG a. F. normierte Besoldung nach Lebensaltersstufen stellt eine Diskriminierung wegen des Alters nach der Richtlinie 2000/78/EG dar (vgl. im Hinblick auf §§ 27, 28 BBesG a. F. EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).

    Sie stellt infolgedessen eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters i.S.v. Art. 2 Richtlinie 2000/78/EG dar (vgl. EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).

    Dieses Vorgehen ist nach dem EuGH gerechtfertigt, weil es dem legitimen Ziel der Besitzstandswahrung und des reibungslosen Übergangs der Besoldungssysteme dient (EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).

    Zudem hätte eine Überleitungsregelung, die einer - nach Einschätzung des Gerichts - haushaltsmäßig relevanten Zahl von Beamten und Richtern eine vorteilhafte Neueinstufung ermöglicht hätte, der im Hinblick auf die desolate Haushaltssituation der Beklagten impliziten Zielsetzung der kostenneutralen Umstellung des Besoldungssystems widersprochen.Dass eine Überleitungsvorschrift finanzielle und administrative Beschränkungen berücksichtigen darf, hat der EuGH anerkannt (EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).

    Die bis 31.12.2013 in § 1 Abs. 2 BremBesG i.V.m. § 38 BBesG a. F. normierte Besoldung nach Besoldungslebensaltersstufen stellt eine Diskriminierung wegen des Alters nach der Richtlinie 2000/78/EG dar (vgl. EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).

    Eine Besoldung nach Erfahrungsstufen ist europarechtlich zulässig (vgl. EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12), so dass § 15e BremBesG nicht zu beanstanden ist.

    Dieser setzt voraus, dass die unionsrechtliche Norm, gegen die verstoßen worden ist, die Verleihung von Rechten an die Geschädigten bezweckt, der Verstoß gegen die Norm hinreichend qualifiziert ist und zwischen dem Ver-stoß und dem entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).

    Zwar steht nach den den Beteiligten bekannten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12) und des Bundesverwaltungsgerichts (…BVerwG, Urt. v. 30.10.2014 - 2 C 6.13 u.a.) zur Überzeugung des erkennenden Gerichts fest, dass auch die vormalige bremische Regelung der Besoldung, die bis zum 31.12.2013 gemäß § 1 Abs. 2 BremBesG i. V. m. §§ 27, 28 BBesG in der bis zum 31.08.2006 geltenden Fassung auf Dienstaltersstufen abstellte, die Klägerin unmittelbar aufgrund ihres Lebensalters benachteiligt hat.

    Die bis 31.12.2013 im Land Bremen normierte Besoldung nach Besoldungsdienstaltersstufen nach § 1 Abs. 2 BremBesG i. V. m. §§ 27, 28 BBesG a. F. stellt eine Diskriminierung wegen des Alters nach der Richtlinie 2000/78/EG dar (vgl. EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).

    Eine Besoldung nach Erfahrungsstufen ist europarechtlich zulässig (vgl. EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12), so dass § 15b BremBesG nicht zu beanstanden ist.

    Sie stellt infolgedessen eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters i.S.v. Art. 2 Richtlinie 2000/78/EG dar (vgl. EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).

    Diese Ungleichbehandlung ist jedoch nach Art. 6 Abs. 1 Richtlinie 2000/78/EG gerechtfertigt, weil sie dem legitimen Ziel der Besitzstandswahrung und des reibungslosen Übergangs der Besoldungssysteme dient (EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).

    Dieser setzt voraus, dass die unionsrechtliche Norm, gegen die verstoßen worden ist, die Verleihung von Rechten an die Geschädigten bezweckt, der Verstoß gegen die Norm hinreichend qualifiziert ist und zwischen dem Verstoß und dem entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).

    Die bis 31.12.2013 in § 1 Abs. 2 BremBesG i.V.m. § 38 BBesG a. F. normierte Besoldung nach Lebensaltersstufen stellt eine Diskriminierung wegen des Alters nach der Richtlinie 2000/78/EG dar (vgl. im Hinblick auf §§ 27, 28 BBesG a. F. EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).

    Sie stellt infolgedessen eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters i.S.v. Art. 2 Richtlinie 2000/78/EG dar (vgl. EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).Diese Ungleichbehandlung ist jedoch nach Art. 6 Abs. 1 Richtlinie 2000/78/EG gerechtfertigt.

    Dieses Vorgehen ist nach dem EuGH gerechtfertigt, weil es dem legitimen Ziel der Besitzstandswahrung und des reibungslosen Übergangs der Besoldungssysteme dient (EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).

    Dass eine Überleitungsvorschrift finanzielle und administrative Beschränkungen berücksichtigen darf, hat der EuGH anerkannt (EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).

    Die bis 31.12.2013 in § 1 Abs. 2 BremBesG i.V.m. § 38 BBesG a. F. normierte Besoldung nach Besoldungslebensaltersstufen stellt eine Diskriminierung wegen des Alters nach der Richtlinie 2000/78/EG dar (vgl. EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).

    Eine Besoldung nach Erfahrungsstufen ist europarechtlich zulässig (vgl. EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12), so dass § 15e BremBesG nicht zu beanstanden ist.

    Dieser setzt voraus, dass die unionsrechtliche Norm, gegen die verstoßen worden ist, die Verleihung von Rechten an die Geschädigten bezweckt, der Verstoß gegen die Norm hinreichend qualifiziert ist und zwischen dem Verstoß und dem entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).

    Zwar steht nach den den Beteiligten bekannten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12) und des Bundesverwaltungsgerichts (…BVerwG, Urt. v. 30.10.2014 - 2 C 6.13 u.a.) zur Überzeugung des erkennenden Gerichts fest, dass auch die vormalige bremische Regelung der Besoldung, die bis zum 31.12.2013 gemäß § 1 Abs. 2 BremBesG i.V.m. §§ 27, 28 BBesG in der bis zum 31.08.2006 geltenden Fassung auf Dienstaltersstufen abstellte, die Klägerin unmittelbar aufgrund ihres Lebensalters benachteiligt hat.

    Die bis 31.12.2013 im Land Bremen normierte Besoldung nach Besoldungsdienstaltersstufen nach § 1 Abs. 2 BremBesG i.V.m. §§ 27, 28 BBesG a.F. stellt eine Diskriminierung wegen des Alters nach der Richtlinie 2000/78/EG dar (vgl. EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).

    Eine Besoldung nach Erfahrungsstufen ist Europarechtlich zulässig (vgl. EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12), so dass § 15b BremBesG nicht zu beanstanden ist.

    Sie stellt infolgedessen eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters i.S.v. Art. 2 Richtlinie 2000/78/EG dar (vgl. EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).

    Diese Ungleichbehandlung ist jedoch nach Art. 6 Abs. 1 Richtlinie 2000/78/EG gerechtfertigt, weil sie dem legitimen Ziel der Besitzstandswahrung und des reibungslosen Übergangs der Besoldungssysteme -7- dient (EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).

    Dieser setzt voraus, dass die unionsrechtliche Norm, gegen die verstoßen worden ist, die Verleihung von Rechten an die Geschädigten bezweckt, der Verstoß gegen die Norm hinreichend qualifiziert ist und zwischen dem Verstoß und dem entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).

    Zwar steht nach den den Beteiligten bekannten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12) und des Bundesverwaltungsgerichts (…BVerwG, Urt. v. 30.10.2014 - 2 C 6.13 u. a.) zur Überzeugung des erkennenden Gerichts fest, dass auch die vormalige bremische Regelung der Besoldung, die bis zum 31.12.2013 gemäß § 1 Abs. 2 BremBesG i. V. m. § 38 BBesG in der bis zum 31.08.2006 geltenden Fassung auf Lebensaltersstufen abstellte, den Kläger unmittelbar aufgrund seines Lebensalters benachteiligt hat.

    Die bis 31.12.2013 im Land Bremen normierte Besoldung nach Lebensaltersstufen nach § 1 Abs. 2 BremBesG i. V. m. § 38 BBesG a. F. stellt eine Diskriminierung wegen des Alters nach der Richtlinie 2000/78/EG dar (vgl. im Hinblick auf §§ 27, 28 BBesG a. F. EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).

    Eine Besoldung nach Erfahrungsstufen ist europarechtlich zulässig (vgl. EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12), so dass § 15e BremBesG nicht zu beanstanden ist.

    Sie stellt infolgedessen eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters i.S.v. Art. 2 Richtlinie 2000/78/EG dar (vgl. EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).

    Diese Ungleichbehandlung ist jedoch nach Art. 6 Abs. 1 Richtlinie 2000/78/EG gerechtfertigt, weil sie dem legitimen Ziel der Besitzstandswahrung und des reibungslosen Übergangs der Besoldungssysteme dient (EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).

    Dieser setzt voraus, dass die unionsrechtliche Norm, gegen die verstoßen worden ist, die Verleihung von Rechten an die Geschädigten bezweckt, der Verstoß gegen die Norm hinreichend qualifiziert ist und zwischen dem Verstoß und dem entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (EuGH, Urt. v. 19.06.2014 - C-501/12).

  • BAG, 31.01.2023 - 9 AZR 456/20

    Urlaubsabgeltung - Verjährung

    Fehlt es an einer unionsrechtlichen Regelung des Verfahrens der Rechtsdurchsetzung, ist es nach ständiger Rechtsprechung des EuGH entsprechend dem Grundsatz der Verfahrensautonomie der Mitgliedsstaaten Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung, die Verfahrensmodalitäten auszugestalten, die den Schutz der dem Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten (vgl. EuGH 19. Juni 2014 - C-501/12 bis C-506/12, C-540/12 und C-541/12 - Rn. 112;… 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 24 f. mwN).

    Die getroffenen Regelungen dürfen jedoch nicht ungünstiger sein als diejenigen, die gleichartige Sachverhalte innerstaatlicher Art regeln (Äquivalenzgrundsatz), und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. EuGH 19. Juni 2014 - C-501/12 bis C-506/12, C-540/12 und C-541/12 - Rn. 112).

  • BAG, 07.09.2021 - 9 AZR 571/20

    BEM - Durchführungsanspruch des Arbeitnehmers?

    Fehlt es an einer unionsrechtlichen Regelung des Verfahrens der Rechtsdurchsetzung, ist es nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs entsprechend dem Grundsatz der Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung, die Verfahrensmodalitäten auszugestalten, die den Schutz der dem Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten (vgl. nur EuGH 19. Juni 2014 - C-501/12 bis C-506/12, C-540/12 und C-541/12 - Rn. 112;… 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 24 f. mwN;… BAG 27. Oktober 2020 - 9 AZR 531/19 - Rn. 20 mwN).

    Die vorliegend maßgeblichen unionsrechtlichen Fragen sind durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs geklärt (…vgl. EuGH 11. September 2019 - C-397/18 - [Nobel Plastiques Ibérica] Rn. 64;… 4. Juli 2013 - C-312/11 - [Kommission/Italien] Rn. 59;… 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 49, 54, 55; 19. Juni 2014 - C-501/12 bis C-506/12, C-540/12 und C-541/12 - Rn. 112;… 8. Juli 2010 - C-246/09 - [Bulicke] Rn. 24 f. mwN).

  • EuGH, 13.07.2016 - C-187/15

    Pöpperl - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 45 AEUV - Freizügigkeit der …

    Die für die Angehörigen der bevorzugten Gruppe geltende Regelung bleibt, solange das Unionsrecht nicht richtig durchgeführt ist, das einzig gültige Bezugssystem (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Januar 1999, Terhoeve, C-18/95, EU:C:1999:22, Rn. 57…, vom 22. Juni 2011, Landtová, C-399/09, EU:C:2011:415, Rn. 51, und vom 19. Juni 2014, Specht u. a., C-501/12 bis C-506/12, C-540/12 und C-541/12, EU:C:2014:2005, Rn. 95).
  • BVerwG, 06.04.2017 - 2 C 11.16

    Altersdiskriminierende Besoldung von Beamten begründet weiterhin Zahlungsanspruch …

    Denn das Grundgehalt, das zwei gleichzeitig ernannte Beamte mit der gleichen oder einer vergleichbaren Berufserfahrung, aber unterschiedlichem Lebensalter erhalten, unterscheidet sich allein aufgrund ihres Lebensalters zum Zeitpunkt ihrer Ernennung, ohne dass diese Ungleichbehandlung nach Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG gerechtfertigt ist (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12 u.a., Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 42 ff.; BVerwG…, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6.13 - BVerwGE 150, 234 Rn. 13 ff.).

    Auch die durch Gesetz festgelegten Besoldungsbedingungen der Beamten fallen in den Anwendungsbereich der Richtlinie (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12 u.a., Specht - NVwZ 2014, 1294 LS 1 und Rn. 36 f.).

    Rn. 23 Aus Art. 17 RL 2000/78/EG folgt unmittelbar kein Anspruch auf Besoldung nach der höchsten Stufe der jeweiligen Besoldungsgruppe (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12 u.a., Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 108; BVerwG…, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6.13 - BVerwGE 150, 234 Rn. 24).

    Es existiert damit bereits kein gültiges Bezugssystem, an dem sich die diskriminierungsfreie Behandlung des Klägers orientieren könnte (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12 u.a., Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 96; BVerwG…, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6.13 - BVerwGE 150, 234 Rn. 19 f.).

    Die entscheidungserhebliche Rechtsfrage der Vereinbarkeit eines mit §§ 27 und 28 BBesG a.F. vergleichbaren Entlohnungssystems mit der RL 2000/78/EG ist durch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 8. September 2011 - Rs. C-297/10 und C-298/10, Hennigs und Mai - geklärt worden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12 u.a., Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 104;… BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6.13 - BVerwGE 150, 234 Rn. 42 f. …und vom 6. April 2017 - 2 C 20.15 - Rn. 12 ff.).

    Die durch Gesetz festgelegten Besoldungsbedingungen der Beamten zählen als Arbeitsentgelt zu den Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen i.S.v. Art. 3 Abs. 1 Buchst. c RL 2000/78/EG (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12 u.a., Specht - NVwZ 2014, 1294 LS 1 und Rn. 36 f.).

    Der Gerichtshof hat Art. 3 Abs. 1 Buchst. c RL 2000/78/EG dahingehend ausgelegt, dass die - durch Gesetz festgelegten - Besoldungsbedingungen der Beamten in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12 u.a., Specht - NVwZ 2014, 1294 LS 1 und Rn. 36 f.).

    Durch dieses Urteil ist die entscheidungserhebliche Rechtslage geklärt worden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12 u.a., Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 104;… BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6.13 - BVerwGE 150, 234 Rn. 29 und 53 …und vom 6. April 2017 - 2 C 20.15 - juris Rn. 12 ff.).

    Auch besteht ein unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen dem auf das Gesetz zurückzuführenden Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot und dem dem Kläger entstandenen Schaden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12 u.a., Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 101 und 106).

    In diesem Urteil ist den Mitgliedstaaten der Bedeutungsgehalt von Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG in Bezug auf ein mit den §§ 27 und 28 BBesG a.F. vergleichbares Besoldungssystem erläutert und verdeutlicht worden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12 u.a., Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 104;… BVerwG, Urteile vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6.13 - BVerwGE 150, 234 Rn. 42 f. …und vom 6. April 2017 - 2 C 20.15 - juris Rn. 12 ff.).

    Rn. 51 Wie sich auch aus Art. 9 Abs. 3 RL 2000/78/EG ergibt, sind die Modalitäten des Verfahrens, die den Schutz der dem Bürger aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, mangels einer einschlägigen Unionsregelung nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung eines jeden Mitgliedstaats (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12 u.a., Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 112).

    Dementsprechend ist der Grundsatz der zeitnahen Geltendmachung eines Anspruchs auch auf den nicht normativ geregelten unionsrechtlichen Haftungsanspruch anwendbar (EuGH, Urteile vom 19. Juni 2014 - C-501/12 u.a., Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 110 bis 115 …und vom 9. September 2015 - C-20/13, Unland - ZBR 2015, 414 Rn. 72; BVerwG…, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 26.14 - Buchholz 232.0 § 87 BBG 2009 Nr. 1 Rn. 30).

    Rn. 53 Der Effektivitätsgrundsatz verlangt, dass die Ausübung der durch das Unionsrecht verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert wird (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12 u.a., Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 112).

  • BAG, 31.01.2023 - 9 AZR 244/20

    Urlaubsabgeltung - tarifvertragliche Ausschlussfrist

  • BAG, 11.11.2020 - 10 AZR 185/20

    Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei der Vergütung?

  • BAG, 21.10.2014 - 9 AZR 956/12

    Urlaubsdauer - Staffelung nach dem Alter

  • BAG, 09.12.2020 - 10 AZR 332/20

    Gleichbehandlung bei Nachtarbeit

  • EuGH, 27.02.2020 - C-773/18

    Land Sachsen-Anhalt (Besoldung der Beamten und Richter) - Vorlage zur …

  • BVerwG, 06.04.2017 - 2 C 12.16

    Altersdiskriminierende Besoldung von Beamten begründet weiterhin Zahlungsanspruch …

  • VG Münster, 01.10.2015 - 4 K 433/13

    Beamten steht Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung zu

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2015 - 4 S 1211/14

    Beamtenversorgung; Berücksichtigung von Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr

  • EuGH, 09.09.2015 - C-20/13

    Unland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - …

  • EuGH, 09.03.2017 - C-406/15

    Milkova - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung in …

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2017 - C-482/16

    Stollwitzer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78 …

  • ArbG Berlin, 18.03.2015 - 60 Ca 4638/14

    Anrechnung einschlägiger, höherwertiger Berufserfahrung - Stufenzuordnung nach …

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 3.13

    Besoldung; unmittelbare Altersdiskriminierung; Benachteiligungsverbot; …

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 31.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2017 - 3 A 1972/15

    Landes- und Kommunalbeamte erhalten Entschädigung für altersdiskriminierende …

  • BAG, 27.10.2020 - 9 AZR 531/19

    Urlaubsabgeltungsanspruch - tarifliche Ausschlussfristen

  • EuGH, 08.05.2019 - C-24/17

    Das österreichische Besoldungs- und Vorrückungssystem der Beamten und der …

  • VG Weimar, 21.01.2016 - 4 K 223/14

    Diskriminierungsfreie Besoldung und Allgemeine Zulage nach Thüringer …

  • BVerwG, 13.10.2022 - 2 C 24.21

    Beamtenrechtlicher Ausgleichsanspruch wegen Zuvielarbeit bei als Arbeitszeit zu …

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2018 - C-24/17

    Österreichischer Gewerkschaftsbund - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2018 - C-396/17

    Leitner - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - …

  • BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 413/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg

  • EuGH, 09.09.2015 - C-160/14

    Der portugiesische Staat muss den Arbeitnehmern von Air Atlantis, einer früheren …

  • VG Münster, 01.10.2015 - 4 K 1643/13

    Beamten steht Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung zu

  • BAG, 07.07.2020 - 9 AZR 323/19

    Urlaubsabgeltungsanspruch - tarifliche Ausschlussfristen

  • VG Berlin, 16.09.2016 - 7 K 156.10

    Höhere Besoldung aufgrund einer Diskriminierung wegen des Lebensalters

  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 700/14

    Einkommenssicherung nach TV UmBw - Altersdiskriminierung

  • VG Halle, 14.04.2016 - 5 A 38/15

    Entschädigung wegen Altersdiskriminierung

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2016 - C-157/15

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott kann ein Kopftuchverbot in Unternehmen …

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 6.13

    Besoldung; unmittelbare Altersdiskriminierung; Benachteiligungsverbot; …

  • EuGH, 08.05.2019 - C-396/17

    Das österreichische Besoldungs- und Vorrückungssystem der Beamten und der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2013 - C-501/12

    Specht u.a. - Sozialpolitik - Diskriminierungen von Arbeitnehmern wegen des …

  • VGH Hessen, 11.05.2016 - 1 A 1926/15

    Entschädigungsanspruch wegen altersdiskriminierender Besoldung

  • VG Gelsenkirchen, 28.07.2015 - 12 K 3414/12

    Trotz Altersdiskriminierung kein Geldersatz

  • BAG, 25.04.2017 - 1 AZR 427/15

    Vergütung nach bestehenden betrieblichen Entlohnungsgrundsätzen

  • BVerwG, 19.04.2018 - 2 C 40.17

    Freizeitausgleich für verlängerte Arbeitszeit bei der Leipziger Feuerwehr

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2017 - 4 S 926/16

    Europarechts -und Verfassungskonformität der Besoldung von Richtern nach …

  • VG Frankfurt/Main, 13.11.2015 - 9 K 2555/13

    Für die Bemessung der Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG gilt § 287 Abs. 1 ZPO. …

  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.2016 - 4 S 1930/14

    Dienstherrenwechsel; Verhinderung von Besoldungseinbußen

  • BVerwG, 27.06.2019 - 2 B 7.18

    Altersdiskriminierung; Besoldung; Besoldungsgesetzgeber; Einheit des …

  • BVerfG, 22.07.2019 - 2 BvR 1702/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die unterlassene Vorlage an den …

  • BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 459/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg

  • BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 461/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg

  • VG Ansbach, 07.03.2017 - AN 1 K 15.01021

    Kein Anspruch auf Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung

  • BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 464/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg

  • BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 463/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg

  • BAG, 09.12.2020 - 10 AZR 333/20

    Gleichbehandlung bei Nachtarbeit

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2016 - 7 B 21.15

    Bundesbeamte; Besoldung; Besoldungsgruppe A; Grundgehalt; Grundgehaltstabelle; …

  • BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 465/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg

  • BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 462/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg

  • VG Köln, 29.07.2015 - 3 K 3407/13

    Anspruch eines Beamten auf Besoldung aus dem Endgrundgehalt im Hinblick auf …

  • VG Gelsenkirchen, 28.07.2015 - 12 K 3415/12

    Altersdiskriminierung Besoldung Schadensersatz Entschädigung Unionsrechtlicher …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2020 - 3 A 1194/18

    Streit um einen Anspruch auf Entschädigung von Vermögensnachteile wegen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2019 - 6 A 2170/16

    Keine Entschädigung für muslimische Lehrerinnen

  • VG Meiningen, 20.08.2015 - 1 K 364/13

    Ungleichbehandlung bei Besoldung kommunaler Wahlbeamter

  • EuGH, 18.12.2014 - C-449/13

    Die Beweislast für die Erfüllung der vorvertraglichen Pflichten zur Information …

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 32.13

    Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von …

  • BAG, 22.10.2015 - 8 AZR 168/14

    Unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters - altersabhängige Herabsetzung der …

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 26.14

    Unionsrechtlicher Haftungsanspruch; unionsrechtswidrige Zuvielarbeit; …

  • VGH Hessen, 12.05.2025 - 1 A 1510/20

    Finanzieller Ausgleich für "Dienste in Bereitschaft"

  • LAG Hamburg, 11.06.2024 - 3 SLa 2/24

    Erlöschen des entstandenen Urlaubsabgeltungsanspruchs eines Arbeitnehmers mangels …

  • BVerwG, 10.04.2017 - 2 B 37.16

    Altersdiskriminierende Besoldung; Überleitungsgesetz auf Bundesebene

  • BVerfG, 07.10.2015 - 2 BvR 460/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Sächsische Besoldungsgesetz ohne Erfolg

  • BAG, 09.12.2015 - 4 AZR 684/12

    Teil-Unwirksamkeit eines Tarifvertrages wegen Altersdiskriminierung

  • BAG, 20.10.2016 - 6 AZR 715/15

    Arbeitszeit einer an einem Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen eingesetzten …

  • VG Köln, 07.10.2015 - 3 K 7209/12
  • BVerfG, 18.03.2022 - 2 BvR 1232/20

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechtsschutzanspruchs (Art 19 Abs 4 …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2016 - 1 A 1432/13

    Geltendmachung einer altersdiskrimminierenden Wirkung der Bemessung des …

  • VG Köln, 18.11.2015 - 3 K 6535/12
  • BAG, 27.04.2017 - 6 AZR 119/16

    Altersdiskriminierung durch altersabhängige Schichtfreizeittage?

  • BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 753/12

    Stufenzuordnung nach Herabgruppierung bei individueller Endstufe im Bereich des …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2017 - 3 A 80/16

    Landes- und Kommunalbeamte erhalten Entschädigung für altersdiskriminierende …

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 5.13

    Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von …

  • BVerwG, 16.06.2020 - 2 C 8.19

    Ausgleichsanspruch wegen unionsrechtswidriger Zuvielarbeit

  • BGH, 17.01.2019 - III ZR 209/17

    Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch: Verstoß der Bundesrepublik Deutschland …

  • OVG Saarland, 15.07.2015 - 1 A 355/13

    Entschädigung für Benachteiligung eines Beamten wegen des Lebensalters infolge …

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 36.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 33.13

    Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von …

  • EuGH, 28.01.2015 - C-417/13

    Starjakob - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG …

  • BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 161/18

    Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter - Diskriminierung jüngerer …

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 10.13

    Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von …

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 7.13

    Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von …

  • VG Hannover, 07.07.2017 - 13 A 2876/15

    Altersdiskriminierende Besoldung; Ausschlussfrist; Entschädigung; …

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 9.13

    Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von …

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 4.13

    Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von …

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 8.13

    Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von …

  • BVerwG, 27.07.2023 - 2 B 47.22

    Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung

  • BAG, 16.07.2019 - 1 AZR 842/16

    Sozialplanabfindung - Benachteiligung wegen des Alters - mittelbare …

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 11.13

    Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von …

  • BVerwG, 27.07.2023 - 2 B 46.22

    Einführung des Erfahrungsstufensystems im niedersächsischen Besoldungsrecht; …

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 32.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …

  • VG Trier, 03.03.2015 - 1 K 2015/14

    Keine Besoldung aus der Endstufe für Regierungsobersekretär wegen …

  • BFH, 07.02.2018 - XI K 1/17

    Zum Prüfungsmaßstab bei gerügtem Verstoß gegen den gesetzlichen Richter durch …

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 37.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 33.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …

  • LAG Hessen, 07.11.2014 - 14 SaGa 1496/14

    1. Nach Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit ist es möglich, dass …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2019 - 6 A 2628/16

    Keine Entschädigung für muslimische Lehrerinnen

  • BAG, 28.04.2026 - 5 AZR 96/25

    Mehrarbeitszuschläge - Teilzeitbeschäftigte - Benachteiligung

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 34.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 43.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-193/17

    Cresco Investigation - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gleichbehandlung in …

  • BVerwG, 19.04.2018 - 2 C 36.17

    Freizeitausgleich für verlängerte Arbeitszeit bei der Leipziger Feuerwehr

  • VG Stuttgart, 16.03.2016 - 8 K 4304/13

    Amtsangemessene Besoldung von Richtern in Baden-Württemberg

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 35.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 42.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 44.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 41.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 38.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 39.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …

  • BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 40.16

    Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …

  • VG München, 14.06.2016 - M 5 K 15.1829

    Frist zur Geltendmachung von Entschädigung wegen Verstoßes der Besoldung gegen …

  • BVerwG, 07.10.2020 - 2 C 19.19

    Geschlechtsneutrale Anrechnung von Kapitalbeträgen für Dienstzeiten aus …

  • EuGH, 04.10.2018 - C-571/16

    Kantarev - Vorlage zur Vorabentscheidung - Einlagensicherungssysteme - Richtlinie …

  • BVerwG, 06.04.2017 - 2 C 20.15

    Beamter; Erlangung der Kenntnis von der Benachteiligung; Klärung bei unsicherer …

  • VG München, 07.10.2014 - M 21 K 12.2137

    Nachzahlung der Besoldung; Verbot der Altersdiskriminierung

  • OVG Saarland, 06.08.2015 - 1 A 290/14

    Ausgleich einer Benachteiligung wegen des Alters; Wahrung der Frist des § 15 Abs. …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2018 - 2 A 11476/17

    Alter, altersdiskriminierende Besoldung, Altersdiskriminierung, Beamtenrecht, …

  • BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 108/19

    Jubiläumsgeld nach dem TVöD-AT - Beschäftigungszeit - Berücksichtigung von …

  • LAG Nürnberg, 21.07.2026 - 7 SLa 272/25

    Mehrarbeitszuschläge Teilzeitbeschäftigte (MTV SpedLog Bayern) - Diskriminierung …

  • VG Minden, 10.12.2015 - 4 K 1169/13
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2021 - 10 B 17.18

    Pausenzeiten unter Bereithaltungspflicht als Arbeitszeit

  • VG Minden, 10.12.2015 - 4 K 2629/13
  • LAG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - 17 Sa 84/15

    Tarifliche Arbeitszeitverkürzung im Alter - Ungleichbehandlung

  • LAG München, 23.06.2022 - 3 Sa 847/21

    Unbegründeter Anspruch auf Zahlung von geleisteten Überstunden

  • VGH Hessen, 11.05.2016 - 1 A 1927/15
  • VG Osnabrück, 22.07.2015 - 3 A 78/12

    Altersabhängige Besoldung; altersdiskriminierende Besoldung; …

  • OVG Niedersachsen, 12.03.2019 - 5 LC 68/17

    Diskriminierung; Verbot der Diskriminierung; Versorgungsabschlag

  • VG Ansbach, 07.03.2017 - AN 1 K 15.00300

    Angemessene Entschädigung wegen Altersdiskriminierung

  • OVG Saarland, 17.04.2020 - 1 A 135/18

    Europarechtswidrigkeit der Nichtberücksichtigung vor Vollendung des 17. …

  • EuGH, 11.11.2014 - C-530/13

    Schmitzer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG …

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 36.13

    Besoldung von Soldaten; Diskriminierung wegen des Alters; Endstufe der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2025 - C-19/23

    Dänemark/ Parlament und Rat (Salaires minimaux adéquats) - Nichtigkeitsklage - …

  • EuGH, 30.05.2017 - C-45/15

    Safa Nicu Sepahan/ Rat - Rechtsmittel - Schadensersatzklage - Gemeinsame Außen- …

  • EuGH, 24.02.2022 - C-262/20

    Glavna direktsia "Pozharna bezopasnost i zashtita na naselenieto" - Vorlage zur …

  • OVG Niedersachsen, 21.06.2018 - 5 LA 104/17

    Altersdiskriminierende Besoldung; Entschädigungsanspruch; rückwirkende …

  • VG Potsdam, 23.03.2016 - 2 K 1667/14

    Besoldung und Versorgung - altersdiskriminierende Besoldung

  • BVerwG, 26.04.2018 - 7 C 20.16

    Amtshaftungsanspruch; Anspruchsuntergang; Banking; Eigentumsbeeinträchtigung; …

  • BVerwG, 20.05.2015 - 2 A 9.13

    Zur Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.05.2022 - C-61/21

    Generalanwältin Kokott: Mitgliedstaaten können für Gesundheitsschäden durch zu …

  • BAG, 16.07.2019 - 1 AZR 537/17

    Unzulässiges Teilurteil - Abfindungsanspruch - mittelbare Benachteiligung wegen …

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.04.2018 - 2 LA 60/16

    Vergütung eines geleisteten Bereitschaftsdienstes nach dem unionsrechtlichen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2017 - 1 A 2493/15

    Zahlungsanspruch eines Beamten aus dem unionsrechtlichen Haftungsanspruch wegen …

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 39.13

    Zahlungsansprüche von Beamten wegen unzulässiger altersabhängiger Besoldung nur …

  • VGH Hessen, 15.09.2015 - 1 A 861/15

    Entschädigungsanspruch wegen altersdiskriminierender Besoldung

  • VG Halle, 15.08.2018 - 5 A 696/17

    Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung

  • OVG Niedersachsen, 14.07.2020 - 5 LC 133/18

    Anerkennung von Vordienstzeiten- Berufung

  • VG Kassel, 17.10.2018 - 1 K 682/18

    Neuregelung der hessischen Beamtenbesoldung verstößt nicht gegen Gleichheitssatz

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 38.13

    Zahlungsansprüche von Beamten wegen unzulässiger altersabhängiger Besoldung nur …

  • VG Halle, 15.08.2018 - 5 A 183/16

    Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung

  • VG Halle, 15.08.2018 - 5 A 65/18

    Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 47.13

    Zahlungsansprüche von Beamten wegen unzulässiger altersabhängiger Besoldung nur …

  • BVerwG, 27.12.2016 - 2 B 3.16

    Informationspflicht des Dienstherrn bei Dienstherrnwechsel; Dienstherrnwechsel …

  • VGH Hessen, 15.06.2016 - 1 A 1251/14

    Urlaubsabgeltungsanspruch für Beamte, Verjährung des unionsrechtlichen …

  • VG Hamburg, 15.03.2016 - 20 K 2997/12

    Besoldungssystem mit Überholeffekt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2015 - 6 A 1040/12

    Schadensersatzbegehren eines Beamten bzgl. der vom Land ersparten Aufwendungen …

  • BFH, 20.06.2023 - VII K 1/22

    Zum Prüfungsmaßstab bei gerügtem Verstoß gegen den gesetzlichen Richter durch …

  • VG Kassel, 22.01.2020 - 1 K 7170/17

    Neuregelung der hessischen Richterbesoldung verstößt nicht gegen Gleichheitssatz

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2016 - C-443/15

    Parris - Grundrechte - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung …

  • VG Potsdam, 23.03.2016 - 2 K 1549/14

    Besoldung und Versorgung; hier: altersdiskriminierende Besoldung

  • VGH Bayern, 23.11.2015 - 3 BV 13.2587

    Eingetragene Lebenspartnerschaft, Nachzahlung, Familienzuschlag, Haushaltsjahr, …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2021 - 1 A 4790/18

    Berücksichtigung der Ausbildung zum Fernmeldehandwerkerbei Festsetzung de …

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.02.2017 - 2 LA 86/16

    Entschädigungsansprüche wegen altersdiskriminierender Besoldung; vorherige …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2019 - C-13/18

    Sole-Mizo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …

  • OVG Niedersachsen, 21.06.2018 - 5 LA 149/17

    Altersdiskriminierende Besoldung; Entschädigungsanspruch; rückwirkende …

  • VG Frankfurt/Oder, 07.09.2017 - 2 K 738/14

    Recht der Bundesbeamten

  • VG München, 24.07.2017 - M 21 K 15.5318

    Schadensersatz wegen Altersdiskriminierung eines Soldaten

  • EuGH, 07.02.2019 - C-49/18

    Escribano Vindel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Haushaltssparmaßnahmen - …

  • VG München, 14.06.2016 - M 5 K 16.692

    Kein unionsrechtlicher Haftungsanspruch bei Diskriminierung wegen an das …

  • VG München, 02.07.2014 - M 5 K 13.4946

    Förderliche hauptberufliche Beschäftigungszeiten; vor Vollendung des 29. …

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.05.2020 - C-620/18

    Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona schlägt dem Gerichtshof vor, die von Ungarn …

  • VG München, 27.06.2017 - M 21 K 15.2367

    Erfolglose Klage auf Neuberechnung der Besoldung eines Majors

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2020 - 10 B 10.16

    Schadensersatz wegen Nichtgewährung von Beihilfe für eingetragenen Lebenspartner …

  • VGH Hessen, 03.05.2017 - 1 A 472/16

    Erfahrungsstufe bei Beförderung im Überleitungszeitraum

  • LAG Hamm, 26.08.2025 - 17 SLa 963/24
  • LAG Hamburg, 11.01.2018 - 7 Sa 91/17

    Tarifliche Kündigungsfrist - Kürzung - Sozialplan - Ungleichbehandlung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2020 - 10 B 10.16

    Beihilfe in Krankheitsfällen; Beihilfeberechtigung; Ausschluss von …

  • VG Ansbach, 24.03.2015 - AN 1 K 13.00476

    Die ermessensleitende Regelung in Ziff 31.2.8d BayVwVBes ist insoweit mit dem AGG …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2018 - 2 A 11424/17

    Beamtenbesoldung; altersdiskriminierende Vergütung; Höhe des …

  • LG München I, 17.06.2015 - 15 O 25524/13

    Kein Anspruch wegen unionsrechtlicher Staatshaftung mangels Geltung verschaffen …

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2022 - 4 S 1877/21

    Anerkennung ruhgehaltfähiger Dienstzeiten, hier: Ausbildungszeiten und Mehrarbeit …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.04.2016 - 12 B 31.14

    Emissionshandelsrecht - Zuteilung von kostenlosen Emissionsberechtigungen

  • BVerwG, 13.05.2019 - 3 B 2.19

    Amtliche Lebensmittelkontrolle; Bestandskraft; Fehlerfolge; Festsetzungszeitraum; …

  • EuGH, 26.02.2015 - C-515/13

    Ingeniørforeningen i Danmark - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - …

  • BAG, 15.01.2015 - 6 AZR 707/13

    Entwicklung einer Ausgleichszulage bei Höhergruppierungen

  • VG Würzburg, 14.05.2019 - W 1 K 18.1277

    Nachzahlung eines Familienzuschlags bei Umwandlung einer eingetragenen …

  • LAG Hessen, 22.11.2016 - 16 SaGa 1459/16

    Kein Verbot des Streiks der Piloten der Lufthansa am 23.11.2016

  • LG München I, 17.06.2015 - 15 O 860/14

    Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch - Beschäftigungsbedingungen befristet …

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2021 - C-205/20

    Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld (Effet direct) - Vorlage zur …

  • VerfGH Bayern, 21.04.2021 - 85-VII-20

    Erfolglose Popularklage gegen besoldungsrechtliche Übergangsvorschrift

  • OVG Niedersachsen, 16.04.2024 - 5 LC 48/21

    Streit um die Gewährung eines finanziellen Ausgleichs für Besatzungsmitglieder …

  • OVG Sachsen, 06.01.2017 - 2 A 233/16

    Altersdiskriminierende Besoldung

  • LAG Hamburg, 11.01.2018 - 7 Sa 95/17

    Tarifliche Kündigungsfrist - Kürzung - Sozialplan - Ungleichbehandlung

  • EuGH, 21.01.2015 - C-529/13

    Felber - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - …

  • OLG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 U 88/20

    Startgutschriften der VBL für rentenferne Versicherte

  • VG Neustadt, 24.10.2018 - 1 K 592/16

    Altersdiskriminierung, Beamtenrecht, Beamter, Besitzstandswahrung, Besoldung, …

  • VG Schleswig, 01.09.2016 - 11 A 244/14

    Besoldung nach Erfahrungsstufen - Entschädigung wegen Altersdiskriminierung

  • VG Düsseldorf, 01.04.2016 - 26 K 8357/12

    Altersdiskriminierung Besoldung Bamte Schadenersatz Besoldungsdienstalter …

  • VG München, 22.09.2015 - M 5 K 15.1896

    Entschädigungsanspruch; Diskriminierung; Besoldung; Lebensalter; Geltendmachung; …

  • LAG Hamm, 26.08.2015 - 2 Sa 263/15

    Altersdiskriminierung; Anspruch auf zusätzliche Schichtfreizeittage; …

  • EuGH, 16.06.2022 - C-65/21

    SGL Carbon/ Kommission - Rechtsmittel - Umwelt - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 - …

  • LAG Hamburg, 11.01.2018 - 7 Sa 101/17

    Tarifliche Kündigungsfrist - Kürzung - Sozialplan - Ungleichbehandlung

  • OVG Niedersachsen, 16.04.2024 - 5 LC 35/21

    Streit um die Gewährung eines finanziellen Ausgleichs für den Kapitän eines …

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2023 - C-122/22

    Generalanwältin Capeta: Der Verstoß der Kommission gegen die Richtlinie über die …

  • VG Greifswald, 05.12.2019 - 6 A 96/18

    Vergütung von Bereitschaftsdienst wie Volldienst im Anwendungsbereich der MArbV; …

  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 10 BV 13.1005

    Vermittlung von Lotterien im Internet - Feststellungsinteresse nach Erledigung …

  • VG Schleswig, 22.08.2016 - 11 A 583/14

    Besoldung

  • LAG Hessen, 26.11.2021 - 10 Sa 569/21

    Erlöschen des Anspruchs auf gesetzlichen Mindesturlaub nur bei Möglichkeit zur …

  • VG Darmstadt, 22.08.2019 - 1 K 989/15

    Ausgleichsanspruch wegen rechtswidriger Zuvielarbeit

  • OLG München, 18.02.2016 - 1 U 2599/15

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung unionsrechtlicher Vorschriften

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2020 - C-223/19

    YS (Betriebspensionen leitender Angestellter) - Vorabentscheidungsersuchen - …

  • BVerwG, 20.05.2019 - 3 B 3.19

    Vorgaben für die Erhebung von Gebühren für amtliche Lebensmittelkontrollen; …

  • OVG Sachsen, 30.01.2018 - 2 A 198/16

    Diskriminierende Besoldujng

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 26.15

    Beamte; Besitzstandswahrung; Besoldungsüberleitung; Dienstaltersstufe; …

  • VG München, 14.06.2016 - M 5 K 16.693

    Unionsrechtliches Verbot der Altersdiskriminierung bei der Besoldung von Richtern …

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2016 - C-122/15

    C - Steuerrecht - Nationales Einkommensteuerrecht - Art. 21 Abs. 1 der Charta der …

  • OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 81/15

    Anzeigepflicht; Äquivalenzgrundsatz; Beamter; Effektivitätsgrundsatz; …

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-460/18

    HK/ Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Versorgungsbezüge - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2016 - C-496/15

    Eschenbrenner - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …

  • VG Arnsberg, 11.04.2025 - 2 K 3646/22
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2020 - 4 B 21.17

    Erhöhung des Zusatzurlaubs für Polizeibeamte im Schichtdienst ab Vollendung des …

  • OLG München, 18.02.2016 - 1 U 2596/15

    Zur Frage der Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Versorgungsordnung der …

  • BVerwG, 21.05.2019 - 3 B 9.19

    Vorgaben für die Erhebung von Gebühren für amtliche Lebensmittelkontrollen; …

  • BVerwG, 21.05.2019 - 3 B 6.19

    Vorgaben für die Erhebung von Gebühren für amtliche Lebensmittelkontrollen; …

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 5 LA 194/15

    Altersabhängige Besoldung; Altersdiskriminierung; Besoldungsdienstalter; …

  • VG Berlin, 04.05.2016 - 26 K 238.14

    Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

  • OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 83/15

    Beamte; Familienzuschlag; Lebenspartnerschaft; Verjährung

  • VG Aachen, 16.07.2015 - 1 K 1462/13

    Stadt Düren: Schadensersatz für Beamte wegen altersdiskriminierender Besoldung

  • BVerwG, 21.05.2019 - 3 B 4.19

    Vorgaben für die Erhebung von Gebühren für amtliche Lebensmittelkontrollen; …

  • BVerwG, 21.05.2019 - 3 B 10.19

    Vorgaben für die Erhebung von Gebühren für amtliche Lebensmittelkontrollen; …

  • BVerwG, 21.05.2019 - 3 B 5.19

    Vorgaben für die Erhebung von Gebühren für amtliche Lebensmittelkontrollen; …

  • BVerwG, 21.05.2019 - 3 B 7.19

    Erhebung von Gebühren für amtliche Lebensmittelkontrollen; Festsetzung einer …

  • BVerwG, 21.05.2019 - 3 B 8.19

    Unionsrechtliche Vorgaben zur Erhebung von Gebühren für amtliche …

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.09.2017 - 2 LB 85/17

    Unionsrechtlicher Haftungsanspruch; keine Rückwirkung

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2023 - C-86/22

    Papier Mettler Italia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 98/34/EG - …

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.07.2017 - 2 LB 1/17

    Ungleichbehandlung bei der Einordnung von B(estandsb)eamten und neu eingestellten …

  • OLG München, 18.02.2016 - 1 U 2598/15

    Zur Frage der Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Versorgungsordnung der …

  • OLG München, 18.02.2016 - 1 U 2597/15

    Kein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung unionsrechtlicher Vorschriften

  • OVG Sachsen, 20.03.2018 - 2 A 306/17

    Stufenzuordnung; Überleitungsstufe; Erfahrensstufe

  • VG Aachen, 09.10.2015 - 1 K 2135/14

    Verheiratete; Verpartnerte; Ehe; eingetragene Lebenspartnerschaft; …

  • VG Arnsberg, 29.05.2015 - 13 K 3070/12

    Beantragung der Neufestsetzung einer beamtenrechtlichen Besoldung auf Grundlage …

  • EuGH, 05.09.2019 - C-801/18

    Caisse pour l'avenir des enfants - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2018 - 2 A 11475/17

    Altersdiskriminierende Besoldung; Höhe des unionsrechtlichen Haftungs- und des …

  • OVG Niedersachsen, 22.11.2023 - 5 LB 78/21

    21. Lebensjahr; Besoldungsdienstaltersstufe; Erfahrungsstufe; Besoldung …

  • VG Berlin, 18.02.2020 - 10 K 302.16
  • VG Magdeburg, 26.10.2017 - 8 A 213/16

    Verjährung von Anträgen nach AGG § 15 Abs 4 wegen Altersdiskriminierung

  • VG Aachen, 12.10.2015 - 1 K 1115/13

    Richter; Besoldung; Altersdiskriminierung; unionsrechtswidrig; …

  • VG Aachen, 16.07.2015 - 1 K 1237/13

    Beamte Besoldung Altersdiskriminierung unionsrechtswidrig …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2025 - 6 A 1622/23

    Unionsrechtlicher; Haftungsanspruch; Grundsatz der zeitnahen Geltendmachung; …

  • VG Arnsberg, 11.04.2025 - 2 K 3663/22
  • VG Ansbach, 12.07.2018 - AN 1 K 17.01359

    Anspruch auf Hinausschieben des Ruhestandseintritts eines Beamten

  • VG Magdeburg, 17.01.2018 - 8 A 289/16

    Beamter; diskriminierenden Besoldung nach dem Lebensalter; Ablauf der …

  • VG Magdeburg, 26.10.2017 - 8 A 209/16

    Fristen für Anträge auf Entschädigung wegen einer altersdiskriminierenden …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.08.2015 - 7 Sa 384/15

    Vergütung - arbeitsvertragliche Bezugnahme auf BAT- Lebensaltersstufen - …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2013 - 1 L 64/13

    Überleitung von Bestandsbeamten in eine höhere Stufe nach dem BesVersRErgG …

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.02.2024 - C-548/22

    Presidenza del Consiglio dei ministri u. a. (Rétribution des magistrats …

  • OVG Sachsen, 19.02.2018 - 2 A 137/17

    Diskriminierende Besoldung; Stufenzuordnung; Überleitungsbestimmung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2017 - 3 A 790/16

    Gewährung von Besoldung eines Beamten nach der höchsten Altersstufe hinsichtlich …

  • VG Köln, 28.05.2015 - 15 K 3786/14
  • VG Leipzig, 02.03.2016 - 3 K 153/14
  • VG Berlin, 23.09.2015 - 7 K 348.14

    Rechtmäßigkeit von Überleitungsregeln

  • VG Würzburg, 03.02.2015 - W 1 K 13.1282

    Hinausschieben des Ruhestandseintritts

  • VGH Bayern, 24.04.2023 - 3 ZB 23.484

    Besoldungseinbußen eines Beamten bei einem Bundeslandwechsel - erfolgloser …

  • VG München, 01.02.2023 - M 5 K 20.5702

    Benachteiligung durch mit Bundelandwechsel einhergehendem Systemwechsel …

  • VGH Bayern, 11.07.2019 - 3 ZB 18.387

    Rückwirkende Stufenfestsetzung unter Berücksichtigung der Vordienstzeiten

  • VG Magdeburg, 26.10.2017 - 8 A 387/16

    Entschädigung einer Bundesbeamtin wegen altersdiskriminierender Besoldung

  • VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 119-IV-14
  • VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 118-IV-14
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2015 - 4 B 39.12

    Besoldungsneuregelung im Land Berlin; Besoldungsüberleitung; maßgeblicher …

  • VG Bayreuth, 24.03.2015 - B 5 K 12.458

    Beamtenbesoldung nach Lebensalter; Entschädigungsanspruch nach § 15 AGG; Frist

  • VG Berlin, 19.12.2014 - 7 K 156.10

    Europarechtliche Beurteilung der nationalen Richterbesoldung alter Fassung; …

  • OVG Sachsen, 08.05.2018 - 2 A 350/16

    Diskriminierende Besoldung; Entschädigung; Antragsfrist

  • VG Greifswald, 14.10.2015 - 6 A 1139/12

    Besoldung eines Beamten; Diskriminierung durch altersabhängige Besoldung

  • VG Düsseldorf, 25.09.2015 - 13 K 7604/14

    Unzulässige Klageänderung fehlende Sachdienlichkeit Vorverfahren

  • VG Bayreuth, 14.04.2015 - B 5 K 14.537

    Beamtenbesoldung nach Lebensalter; Entschädigungsanspruch nach § 15 AGG; Frist …

  • VG Magdeburg, 17.08.2018 - 5 A 490/17

    Entschädigung wegen altersdiskriminierender Besoldung für Richter

  • VG Schleswig, 01.03.2017 - 11 A 18/13

    Recht der Richter: Rechtmäßigkeit der Überleitung des Besoldungssystems vom …

  • VG Bayreuth, 28.06.2016 - B 5 K 15.328

    Dienstrechtsreform in Bayern zum 1.1.2011: Überleitungsregelung in Art. 106 Abs. …

  • VG Bayreuth, 24.05.2016 - B 5 K 15.452

    Kein Entschädigungsanspruch wegen altersdiskriminierender Besoldung

  • VG Köln, 05.08.2015 - 23 K 4502/12
  • VG Bayreuth, 27.10.2015 - B 5 K 14.566

    Beamtenbesoldung, Lebensalter, Entschädigungsanspruch, Frist, Geltendmachung

  • VG Berlin, 24.04.2017 - 5 K 15.15

    Ungleichbehandlung durch das Besoldungsüberleitungsgesetz im Bezug auf vor dem …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2013 - C-501/12, C-502/12, C-503/12, C-504/12, C-505/12, C-506/12, C-540/12, C-541/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,33696
Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2013 - C-501/12, C-502/12, C-503/12, C-504/12, C-505/12, C-506/12, C-540/12, C-541/12 (https://dejure.org/2013,33696)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28.11.2013 - C-501/12, C-502/12, C-503/12, C-504/12, C-505/12, C-506/12, C-540/12, C-541/12 (https://dejure.org/2013,33696)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28. November 2013 - C-501/12, C-502/12, C-503/12, C-504/12, C-505/12, C-506/12, C-540/12, C-541/12 (https://dejure.org/2013,33696)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,33696) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Specht u.a.

    Sozialpolitik - Diskriminierungen von Arbeitnehmern wegen des Alters - Regelung eines Mitgliedstaats, nach der sich das Grundgehalt eines Beamten nach dessen Alter richtet

  • EU-Kommission

    Specht

    Sozialpolitik - Diskriminierungen von Arbeitnehmern wegen des Alters - Regelung eines Mitgliedstaats, nach der sich das Grundgehalt eines Beamten nach dessen Alter richtet“

  • Wolters Kluwer

    Altersabhängige Beamtenbesoldung; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Berlin

  • rechtsportal.de

    Altersabhängige Beamtenbesoldung; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Berlin

Kurzfassungen/Presse (2)

  • faz.net (Pressemeldung, 28.11.2013)

    Altersdiskriminierung: Deutschland muss wohl bei Beamtensold nachlegen

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 28.11.2013)

    Gehaltssystem für Beamte wackelt

Besprechungen u.ä. (2)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Besoldungsdienstaltersstufen (BDAs) in der Beamtenbesoldung auf dem Prüfstand des Europarechts

  • wiesekollegen.de (Entscheidungsbesprechung)

    Altersdiskriminierung im Thüringer Besoldungsgesetz; Ansprüche bis zum 31.12.2013 geltend machen!

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (23)

  • EuGH, 19.06.2014 - C-501/12

    Specht u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2013 - C-501/12
    Herr Specht (Rechtssache C-501/12), Herr Schombera (Rechtssache C-502/12), Herr Wieland (Rechtssache C-503/12), Herr Schönefeld (Rechtssache C-504/12), Frau Wilke (Rechtssache C-505/12) und Herr Schini (Rechtssache C-506/12) auf der einen und Frau Schmeel (Rechtssache C-540/12) sowie Herr Schuster (Rechtssache C-541/12) auf der anderen Seite (im Folgenden zusammenfassend: Kläger der Ausgangsverfahren) wurden zu Beamten auf Lebenszeit des Landes Berlin bzw. zu Beamten auf Lebenszeit der Bundesrepublik Deutschland ernannt.

    Rn. 29 In den Rechtssachen C-502/12 und C-506/12 begehren Herr Schombera und Herr Schini die Nachzahlung der Beträge, die sich aus der Differenz zwischen der tatsächlich gewährten Besoldungsstufe und der höchsten Besoldungsstufe ergeben, für die Zeit vom 1. Januar 2008 bis zum 1. August 2011, dem Zeitpunkt der Überleitung in das neue, auf der Berufserfahrung beruhende Besoldungssystem.

    Rn. 30 In den Rechtssachen C-501/12, C-503/12 und C-505/12 verlangen Herr Specht, Herr Wieland und Frau Wilke, ihnen für die Zeit von September 2006 bis zum 31. Juli 2011 (Rechtssache C-501/12) bzw. für die Zeit vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Juli 2011 (Rechtssachen C-503/12 und C-505/12) eine Besoldung nach der höchsten Besoldungsstufe zuzuerkennen.

    Rn. 32 In den Rechtssachen C-540/12 und C-541/12 schließlich beanstanden Frau Schmeel und Herr Schuster die Berechnung ihrer Besoldung und beantragen, ihnen die Beträge, die sich aus der Differenz zwischen der tatsächlich gewährten Besoldungsstufe und der höchsten Besoldungsstufe ergeben, rückwirkend ab dem Januar 2008 bis zum Zeitpunkt der Überleitung in das neue Besoldungssystem im Juli 2009 nachzuzahlen.

    Rn. 33 Die in den Rechtssachen C-501/12, C-503/12 und C-505/12 gestellten Fragen sind identisch.

    Die in den Rechtssachen C-502/12 und C-506/12 gestellten Fragen stimmen mit den Fragen 1 bis 5 in den Rechtssachen C-501/12, C-503/12 und C-505/12 überein.

    In der Rechtssache C-504/12 entsprechen die Fragen 1 bis 6 den in den Rechtssachen C-501/12, C-503/12 und C-505/12 gestellten Fragen 1 bis 3 und 6 bis 8. In den Rechtssachen C-540/12 und C-541/12 schließlich stimmen die gestellten Fragen ebenfalls mit den Fragen 1 bis 5 in den Rechtssachen C-501/12, C-503/12 und C-505/12 überein; der einzige Unterschied besteht darin, dass auf die Besoldung der Bundesbeamten und nicht der Beamten des Landes Berlin Bezug genommen wird.

    Rn. 34 Die Wiedergabe der Fragen in den Rechtssachen C-501/12, C-503/12 und C-505/12 schließt somit alle in den hier zu behandelnden Rechtssachen gestellten Fragen ein.

  • EuGH - C-504/12 (anhängig)

    Schönefeld

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2013 - C-501/12
    Herr Specht (Rechtssache C-501/12), Herr Schombera (Rechtssache C-502/12), Herr Wieland (Rechtssache C-503/12), Herr Schönefeld (Rechtssache C-504/12), Frau Wilke (Rechtssache C-505/12) und Herr Schini (Rechtssache C-506/12) auf der einen und Frau Schmeel (Rechtssache C-540/12) sowie Herr Schuster (Rechtssache C-541/12) auf der anderen Seite (im Folgenden zusammenfassend: Kläger der Ausgangsverfahren) wurden zu Beamten auf Lebenszeit des Landes Berlin bzw. zu Beamten auf Lebenszeit der Bundesrepublik Deutschland ernannt.

    Rn. 31 In der Rechtssache C-504/12 rügt Herr Schönefeld die Modalitäten seiner Einstufung in das neue Besoldungssystem und verlangt eine Nachzahlung in Höhe der Differenz zwischen der tatsächlich erhaltenen Besoldung und der, die er seiner Ansicht nach ab 1. August 2011 hätte erhalten müssen.

    In der Rechtssache C-504/12 entsprechen die Fragen 1 bis 6 den in den Rechtssachen C-501/12, C-503/12 und C-505/12 gestellten Fragen 1 bis 3 und 6 bis 8. In den Rechtssachen C-540/12 und C-541/12 schließlich stimmen die gestellten Fragen ebenfalls mit den Fragen 1 bis 5 in den Rechtssachen C-501/12, C-503/12 und C-505/12 überein; der einzige Unterschied besteht darin, dass auf die Besoldung der Bundesbeamten und nicht der Beamten des Landes Berlin Bezug genommen wird.

  • EuGH, 21.07.2011 - C-159/10

    Fuchs und Köhler - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2013 - C-501/12
    {FN:11} - Vgl. zur Anwendung der Bestimmungen dieser Richtlinie auf Beamte Urteile vom 18. Juni 2009, Hütter (C-88/08, Slg. 2009, I-5325), vom 12. Januar 2010, Wolf (C-229/08, Slg. 2010, I-1), vom 21. Juli 2011, Fuchs und Köhler (C-159/10 und C-160/10, Slg. 2011, I-6919), sowie vom 6. Dezember 2012, Dittrich u. a. (C-124/11, C-125/11 und C-143/11).

    {FN:20} - Vgl. Urteil Fuchs und Köhler (Randnr. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung) sowie Urteil vom 11. April 2013, HK Danmark (C-335/11 und C-337/11, Randnr. 82 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2013 - C-501/12
    {FN:24} - Vgl. Urteile vom 22. November 2005, Mangold (C-144/04, Slg. 2005, I-9981, Randnr. 77), und vom 12. Januar 2010, Petersen (C-341/08, Slg. 2010, I-47, Randnr. 81).
  • EuGH, 11.04.2013 - C-335/11

    Eine heilbare oder unheilbare Krankheit, die eine physische, geistige oder …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2013 - C-501/12
    {FN:20} - Vgl. Urteil Fuchs und Köhler (Randnr. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung) sowie Urteil vom 11. April 2013, HK Danmark (C-335/11 und C-337/11, Randnr. 82 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.11.1991 - C-6/90

    Francovich und Bonifaci / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2013 - C-501/12
    {FN:31} - Urteil vom 19. November 1991 (C-6/90 und C-9/90, Slg. 1991, I-5357).
  • EuGH, 08.09.2011 - C-297/10

    Hennigs und Mai - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2013 - C-501/12
    {FN:13} - C-297/10 und C-298/10, Slg. 2010, I-7965.
  • EuGH, 25.11.2010 - C-429/09

    Fuß - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2013 - C-501/12
    {FN:38} - Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. November 2010, Fuß (C-429/09, Slg. 2010, I-12167, Randnr. 73).
  • EuGH, 12.01.2010 - C-229/08

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2013 - C-501/12
    {FN:11} - Vgl. zur Anwendung der Bestimmungen dieser Richtlinie auf Beamte Urteile vom 18. Juni 2009, Hütter (C-88/08, Slg. 2009, I-5325), vom 12. Januar 2010, Wolf (C-229/08, Slg. 2010, I-1), vom 21. Juli 2011, Fuchs und Köhler (C-159/10 und C-160/10, Slg. 2011, I-6919), sowie vom 6. Dezember 2012, Dittrich u. a. (C-124/11, C-125/11 und C-143/11).
  • EuGH, 08.07.2010 - C-246/09

    Bulicke - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 8 und 9 - Nationales Verfahren zur …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2013 - C-501/12
    {FN:33} - C-246/09, Slg. 2009, I-7003.
  • EuGH, 06.11.2012 - C-286/12

    Die starke Absenkung des Rentenalters ungarischer Richter stellt eine nicht …

  • EuGH, 07.02.1991 - C-184/89

    Nimz / Freie und Hansestadt Hamburg

  • EuGH, 12.01.2010 - C-341/08

    Petersen - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 5 und Art. 6 Abs. 1 - Verbot der …

  • EuGH, 18.06.2009 - C-88/08

    Hütter - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - …

  • EuGH, 06.12.2012 - C-124/11

    Dittrich u.a. - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Nationale Regelung …

  • EuGH, 27.06.1990 - C-33/89

    Kowalska / Freie und Hansestadt Hamburg

  • EuGH, 04.12.1986 - 71/85

    Niederlande State / Federatie Nederlandse Vakbeweging

  • EuGH, 27.06.2013 - C-93/12

    Agrokonsulting-04 - Landwirtschaft - Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten - …

  • EuGH, 24.03.1987 - 286/85

    McDermott und Cotter / Minister for Social Welfare und Attorney-General

  • EuGH, 11.04.2013 - C-401/11

    Die Mitgliedstaaten müssen bei der Gewährung der Vorruhestandsbeihilfe an ältere …

  • EuGH, 13.12.1989 - 102/88

    Ruzius-Wilbrink / Bedrijfsvereniging voor Overheidsdiensten

  • EuGH, 18.01.2011 - C-272/10

    Souzana Berkizi-Nikolakaki gegen Anotato Symvoulio epilogis prosopikou (ASEP) und …

  • EuGH, 11.11.2004 - C-425/02

    Delahaye

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 3.13

    Besoldung; unmittelbare Altersdiskriminierung; Benachteiligungsverbot; …

    Diese Regelung ist jedoch im Sinne von Art. 6 Abs. 1 der RL 2000/78/EG gerechtfertigt, weil sie der Wahrung des Status quo dieser Beamten dient und eine rückwirkende Einstufung der Beamten nach Maßgabe eines unionsrechtskonformen Systems übermäßig großen Verwaltungsaufwand verursachen würde und überaus kompliziert und fehlerträchtig wäre (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294).

    Danach unterscheidet sich das Grundgehalt, das zwei gleichzeitig ernannte Beamte mit der gleichen oder einer vergleichbaren Berufserfahrung, aber unterschiedlichem Lebensalter erhalten, allein aufgrund ihres Lebensalters zum Zeitpunkt ihrer Ernennung (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 42 f.).

    Die Besoldungsbedingungen der Beamten der Mitgliedstaaten fallen in den persönlichen Anwendungsbereich dieser Richtlinie (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 37).

    Denn die Regelung führt dazu, dass auch ein älterer Beamter ohne jede Berufserfahrung bei seiner erstmaligen Berufung in ein Beamtenverhältnis allein aufgrund seines höheren Lebensalters höher eingestuft wird (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 50 f.).

    Es existiert damit bereits kein gültiges Bezugssystem, an dem sich die diskriminierungsfreie Behandlung des Klägers orientieren könnte (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 96).

    Mit der Höherstufung eines Beamten innerhalb des Systems der §§ 27 und 28 BBesG a.F. zum Ausgleich der Altersdiskriminierung würden aber diejenigen Beamten benachteiligt, die diese höhere Stufe unionsrechtlich zulässig aufgrund ihrer Berufserfahrung erlangt haben (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Bot vom 28. November 2013 - Rs. C-501/12, Specht - Rn. 100).

    Im Übrigen folgt aus Art. 17 der RL 2000/78/EG unmittelbar kein Anspruch des Klägers auf Zahlung einer Entschädigung oder eines Geldbetrages in Höhe des Unterschieds zwischen seiner tatsächlichen Besoldung und der Besoldung nach der höchsten Stufe seiner Besoldungsgruppe (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 108).

    Rn. 26 Der unionsrechtliche Haftungsanspruch setzt voraus, dass die unionsrechtliche Norm, gegen die verstoßen worden ist, die Verleihung von Rechten an die Geschädigten bezweckt, der Verstoß gegen diese Norm hinreichend qualifiziert ist und dass zwischen diesem Verstoß und dem den Geschädigten entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (stRspr; EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 99).

    Ferner besteht ein unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen dem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot und dem dem Kläger entstandenen Schaden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 101 und 106).

    Denn in diesem Urteil ist den Mitgliedstaaten der Bedeutungsgehalt von Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 der RL 2000/78/ EG in Bezug auf ein mit §§ 27 und 28 BBesG a.F. vergleichbares Besoldungssystem verdeutlicht worden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 104).

    Die entscheidungserhebliche Rechtsfrage der Vereinbarkeit eines mit §§ 27 und 28 BBesG a.F. vergleichbaren Entlohnungssystems mit der RL 2000/78/EG ist erst durch das Urteil des EuGH vom 8. September 2011 (Rs. C-297/10 und C-298/10, Hennigs und Mai) geklärt worden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 104).

    Diese Überleitungsregelung ist jedoch zur Wahrung des Besitzstands und zur Vermeidung eines übermäßigen Verwaltungsaufwands für die Regulierung der in der Vergangenheit liegenden Zeiten nach der Rechtsprechung des EuGH gerechtfertigt (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 64 ff. und 78 ff.).

    Der EuGH hat diese besonderen administrativen Schwierigkeiten hier ausnahmsweise für einen Übergangszeitraum als ausreichend gewichtig angesehen (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 78 ff.).

    Rn. 82 Das Urteil des EuGH vom 19. Juni 2014 (Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294) hat die vom Kläger bereits in seinem Widerspruch vom 29. Dezember 2009 geäußerte Rechtsansicht bestätigt, dass die §§ 27 und 28 BBesG a.F. zu einer nicht gerechtfertigten unmittelbaren Diskriminierung wegen des Lebensalters führen.

    Diese Anknüpfung an das Lebensalter eines Beamten erfasste potenziell sämtliche Beamte und damit die gesamte Tabelle der Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A. Da auch keine Kategorie bevorzugter Beamter benannt werden kann, ist es nach der Rechtsprechung des EuGH insbesondere auch nicht möglich, Beamte in die höchste Dienstaltersstufe einzuordnen und danach zu besolden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 95 bis 97).

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 6.13

    Besoldung; unmittelbare Altersdiskriminierung; Benachteiligungsverbot; …

    Diese Regelung ist jedoch im Sinne von Art. 6 Abs. 1 der RL 2000/78/EG gerechtfertigt, weil sie der Wahrung des Besitzstands dieser Beamten dient und eine rückwirkende Einstufung der Beamten nach Maßgabe eines unionsrechtskonformen Systems übermäßig großen Verwaltungsaufwand verursachen würde und überaus kompliziert und fehlerträchtig wäre (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294).

    Danach unterscheidet sich das Grundgehalt, das zwei gleichzeitig ernannte Beamte mit der gleichen oder einer vergleichbaren Berufserfahrung, aber unterschiedlichem Lebensalter erhalten, allein aufgrund ihres Lebensalters zum Zeitpunkt ihrer Ernennung (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 42 f.).

    Die Besoldungsbedingungen der Beamten der Mitgliedstaaten fallen in den persönlichen Anwendungsbereich dieser Richtlinie (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 37).

    Denn die Regelung führt dazu, dass auch ein älterer Beamter ohne jede Berufserfahrung bei seiner erstmaligen Berufung in ein Beamtenverhältnis allein aufgrund seines höheren Lebensalters höher eingestuft wird (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 50 f.).

    Es existiert damit bereits kein gültiges Bezugssystem, an dem sich die diskriminierungsfreie Behandlung des Klägers orientieren könnte (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 96).

    Mit der Höherstufung eines Beamten innerhalb des Systems der §§ 27 und 28 BBesG a.F. zum Ausgleich der Altersdiskriminierung würden aber diejenigen Beamten benachteiligt, die diese höhere Stufe unionsrechtlich zulässig aufgrund ihrer Berufserfahrung erlangt haben (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Bot vom 28. November 2013 - Rs. C-501/12, Specht - Rn. 100).

    Im Übrigen folgt aus Art. 17 der RL 2000/78/EG unmittelbar kein Anspruch des Klägers auf Zahlung einer Entschädigung oder eines Geldbetrages in Höhe des Unterschieds zwischen seiner tatsächlichen Besoldung und der Besoldung nach der höchsten Stufe seiner Besoldungsgruppe (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 108).

    Rn. 26 Der unionsrechtliche Haftungsanspruch setzt voraus, dass die unionsrechtliche Norm, gegen die verstoßen worden ist, die Verleihung von Rechten an die Geschädigten bezweckt, der Verstoß gegen diese Norm hinreichend qualifiziert ist und dass zwischen diesem Verstoß und dem den Geschädigten entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (stRspr; EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 99).

    Ferner besteht ein unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen dem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot und dem dem Kläger entstandenen Schaden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 101 und 106).

    Die entscheidungserhebliche Rechtsfrage der Vereinbarkeit eines mit §§ 27 und 28 BBesG a.F. vergleichbaren Entlohnungssystems mit der RL 2000/78/EG ist erst durch das Urteil des EuGH vom 8. September 2011 (Rs. C-297/10 und C-298/10, Hennigs und Mai) geklärt worden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 104).

    Rn. 67 Der so geregelte Aufstieg nach Erfahrungszeiten entspricht den Vorgaben der RL 2000/78/EG, weil diese Regelung nicht an das Lebensalter, sondern an die tatsächliche Berufserfahrung anknüpft (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 55 und 69 ff.).

    Sie ist jedoch zur Wahrung des Besitzstands und zur Vermeidung eines übermäßigen Verwaltungsaufwands für die Regulierung der in der Vergangenheit liegenden Zeiten nach der Rechtsprechung des EuGH gerechtfertigt (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 64 ff. und 78 ff.).

    Der EuGH hat diese besonderen administrativen Schwierigkeiten hier ausnahmsweise für einen Übergangszeitraum als ausreichend gewichtig angesehen (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 78 ff.).

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 10.13

    Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von …

    Danach unterscheidet sich das Grundgehalt, das zwei gleichzeitig ernannte Beamte mit der gleichen oder einer vergleichbaren Berufserfahrung, aber unterschiedlichem Lebensalter erhalten, allein aufgrund ihres Lebensalters zum Zeitpunkt ihrer Ernennung (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 42 f.).

    Die Besoldungsbedingungen der Beamten der Mitgliedstaaten fallen in den persönlichen Anwendungsbereich dieser Richtlinie (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 37).

    Denn die Regelung führt dazu, dass auch ein älterer Beamter ohne jede Berufserfahrung bei seiner erstmaligen Berufung in ein Beamtenverhältnis allein aufgrund seines höheren Lebensalters höher eingestuft wird (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 50 f.).

    Es existiert damit bereits kein gültiges Bezugssystem, an dem sich die diskriminierungsfreie Behandlung der Klägerin orientieren könnte (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 96).

    Mit der Höherstufung eines Beamten innerhalb des Systems der §§ 27 und 28 BBesG a.F. zum Ausgleich der Altersdiskriminierung würden aber diejenigen Beamten benachteiligt, die diese höhere Stufe unionsrechtlich zulässig aufgrund ihrer Berufserfahrung erlangt haben (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Bot vom 28. November 2013 - Rs. C-501/12, Specht - Rn. 100).

    Im Übrigen folgt aus Art. 17 der RL 2000/78/EG unmittelbar kein Anspruch der Klägerin auf Zahlung einer Entschädigung oder eines Geldbetrages in Höhe des Unterschieds zwischen ihrer tatsächlichen Besoldung und der Besoldung nach der höchsten Stufe ihrer Besoldungsgruppe (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 108).

    Rn. 27 Der unionsrechtliche Haftungsanspruch setzt voraus, dass die unionsrechtliche Norm, gegen die verstoßen worden ist, die Verleihung von Rechten an die Geschädigten bezweckt, der Verstoß gegen diese Norm hinreichend qualifiziert ist und dass zwischen diesem Verstoß und dem den Geschädigten entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (stRspr; EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 99).

    Ferner besteht ein unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen dem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot und dem der Klägerin entstandenen Schaden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 101 und 106).

    Die entscheidungserhebliche Rechtsfrage der Vereinbarkeit eines mit §§ 27 und 28 BBesG a.F. vergleichbaren Entlohnungssystems mit der RL 2000/78/EG ist erst durch das Urteil des EuGH vom 8. September 2011 (Rs. C-297/10 und C-298/10, Hennigs und Mai) geklärt worden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 104).

    Diese Überleitungsregelung ist jedoch zur Wahrung des Besitzstands und zur Vermeidung eines übermäßigen Verwaltungsaufwands für die Regulierung der in der Vergangenheit liegenden Zeiten nach der Rechtsprechung des EuGH gerechtfertigt (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 64 ff. und 78 ff.).

    Der EuGH hat diese besonderen administrativen Schwierigkeiten hier ausnahmsweise für einen Übergangszeitraum als ausreichend gewichtig angesehen (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 78 ff.).

    Rn. 83 Das Urteil des EuGH vom 19. Juni 2014 (Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294) hat die von der Klägerin bereits in ihrem Widerspruch vom 13. Dezember 2009 geäußerte Rechtsansicht bestätigt, dass die §§ 27 und 28 BBesG a.F. zu einer nicht gerechtfertigten unmittelbaren Diskriminierung wegen des Lebensalters führen.

    Diese Anknüpfung an das Lebensalter eines Beamten erfasste potenziell sämtliche Beamte und damit die gesamte Tabelle der Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A. Da auch keine Kategorie bevorzugter Beamter benannt werden kann, ist es nach der Rechtsprechung des EuGH insbesondere auch nicht möglich, Beamte in die höchste Dienstaltersstufe einzuordnen und danach zu besolden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 95 bis 97).

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 7.13

    Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von …

    Danach unterscheidet sich das Grundgehalt, das zwei gleichzeitig ernannte Beamte mit der gleichen oder einer vergleichbaren Berufserfahrung, aber unterschiedlichem Lebensalter erhalten, allein aufgrund ihres Lebensalters zum Zeitpunkt ihrer Ernennung (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 42 f.).

    Die Besoldungsbedingungen der Beamten der Mitgliedstaaten fallen in den persönlichen Anwendungsbereich dieser Richtlinie (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 37).

    Denn die Regelung führt dazu, dass auch ein älterer Beamter ohne jede Berufserfahrung bei seiner erstmaligen Berufung in ein Beamtenverhältnis allein aufgrund seines höheren Lebensalters höher eingestuft wird (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 50 f.).

    Es existiert damit bereits kein gültiges Bezugssystem, an dem sich die diskriminierungsfreie Behandlung der Klägerin orientieren könnte (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 96).

    Mit der Höherstufung eines Beamten innerhalb des Systems der §§ 27 und 28 BBesG a.F. zum Ausgleich der Altersdiskriminierung würden aber diejenigen Beamten benachteiligt, die diese höhere Stufe unionsrechtlich zulässig aufgrund ihrer Berufserfahrung erlangt haben (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Bot vom 28. November 2013 - Rs. C-501/12, Specht - Rn. 100).

    Im Übrigen folgt aus Art. 17 der RL 2000/78/EG unmittelbar kein Anspruch der Klägerin auf Zahlung einer Entschädigung oder eines Geldbetrages in Höhe des Unterschieds zwischen ihrer tatsächlichen Besoldung und der Besoldung nach der höchsten Stufe ihrer Besoldungsgruppe (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 108).

    Rn. 27 Der unionsrechtliche Haftungsanspruch setzt voraus, dass die unionsrechtliche Norm, gegen die verstoßen worden ist, die Verleihung von Rechten an die Geschädigten bezweckt, der Verstoß gegen diese Norm hinreichend qualifiziert ist und dass zwischen diesem Verstoß und dem den Geschädigten entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (stRspr; EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 99).

    Ferner besteht ein unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen dem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot und dem der Klägerin entstandenen Schaden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 101 und 106).

    Die entscheidungserhebliche Rechtsfrage der Vereinbarkeit eines mit §§ 27 und 28 BBesG a.F. vergleichbaren Entlohnungssystems mit der RL 2000/78/EG ist erst durch das Urteil des EuGH vom 8. September 2011 (Rs. C-297/10 und C-298/10, Hennigs und Mai) geklärt worden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 104).

    Diese Überleitungsregelung ist jedoch zur Wahrung des Besitzstands und zur Vermeidung eines übermäßigen Verwaltungsaufwands für die Regulierung der in der Vergangenheit liegenden Zeiten nach der Rechtsprechung des EuGH gerechtfertigt (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 64 ff. und 78 ff.).

    Der EuGH hat diese besonderen administrativen Schwierigkeiten hier ausnahmsweise für einen Übergangszeitraum als ausreichend gewichtig angesehen (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 78 ff.).

    Rn. 83 Das Urteil des EuGH vom 19. Juni 2014 (Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294) hat die von der Klägerin bereits in ihrem Widerspruch vom 22. Dezember 2009 geäußerte Rechtsansicht bestätigt, dass die §§ 27 und 28 BBesG a.F. zu einer nicht gerechtfertigten unmittelbaren Diskriminierung wegen des Lebensalters führen.

    Diese Anknüpfung an das Lebensalter eines Beamten erfasste potenziell sämtliche Beamte und damit die gesamte Tabelle der Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A. Da auch keine Kategorie bevorzugter Beamter benannt werden kann, ist es nach der Rechtsprechung des EuGH insbesondere auch nicht möglich, Beamte in die höchste Dienstaltersstufe einzuordnen und danach zu besolden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 95 bis 97).

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 9.13

    Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von …

    Danach unterscheidet sich das Grundgehalt, das zwei gleichzeitig ernannte Beamte mit der gleichen oder einer vergleichbaren Berufserfahrung, aber unterschiedlichem Lebensalter erhalten, allein aufgrund ihres Lebensalters zum Zeitpunkt ihrer Ernennung (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 42 f.).

    Die Besoldungsbedingungen der Beamten der Mitgliedstaaten fallen in den persönlichen Anwendungsbereich dieser Richtlinie (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 37).

    Denn die Regelung führt dazu, dass auch ein älterer Beamter ohne jede Berufserfahrung bei seiner erstmaligen Berufung in ein Beamtenverhältnis allein aufgrund seines höheren Lebensalters höher eingestuft wird (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 50 f.).

    Es existiert damit bereits kein gültiges Bezugssystem, an dem sich die diskriminierungsfreie Behandlung der Klägerin orientieren könnte (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 96).

    Mit der Höherstufung eines Beamten innerhalb des Systems der §§ 27 und 28 BBesG a.F. zum Ausgleich der Altersdiskriminierung würden aber diejenigen Beamten benachteiligt, die diese höhere Stufe unionsrechtlich zulässig aufgrund ihrer Berufserfahrung erlangt haben (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Bot vom 28. November 2013 - Rs. C-501/12, Specht - Rn. 100).

    Im Übrigen folgt aus Art. 17 der RL 2000/78/EG unmittelbar kein Anspruch der Klägerin auf Zahlung einer Entschädigung oder eines Geldbetrages in Höhe des Unterschieds zwischen ihrer tatsächlichen Besoldung und der Besoldung nach der höchsten Stufe ihrer Besoldungsgruppe (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 108).

    Rn. 27 Der unionsrechtliche Haftungsanspruch setzt voraus, dass die unionsrechtliche Norm, gegen die verstoßen worden ist, die Verleihung von Rechten an die Geschädigten bezweckt, der Verstoß gegen diese Norm hinreichend qualifiziert ist und dass zwischen diesem Verstoß und dem den Geschädigten entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (stRspr; EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 99).

    Ferner besteht ein unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen dem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot und dem der Klägerin entstandenen Schaden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 101 und 106).

    Die entscheidungserhebliche Rechtsfrage der Vereinbarkeit eines mit §§ 27 und 28 BBesG a.F. vergleichbaren Entlohnungssystems mit der RL 2000/78/EG ist erst durch das Urteil des EuGH vom 8. September 2011 (Rs. C-297/10 und C-298/10, Hennigs und Mai) geklärt worden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 104).

    Diese Überleitungsregelung ist jedoch zur Wahrung des Besitzstands und zur Vermeidung eines übermäßigen Verwaltungsaufwands für die Regulierung der in der Vergangenheit liegenden Zeiten nach der Rechtsprechung des EuGH gerechtfertigt (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 64 ff. und 78 ff.).

    Der EuGH hat diese besonderen administrativen Schwierigkeiten hier ausnahmsweise für einen Übergangszeitraum als ausreichend gewichtig angesehen (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 78 ff.).

    Rn. 83 Das Urteil des EuGH vom 19. Juni 2014 (Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294) hat die von der Klägerin bereits in ihrem Widerspruch vom 20. Dezember 2009 geäußerte Rechtsansicht bestätigt, dass die §§ 27 und 28 BBesG a.F. zu einer nicht gerechtfertigten unmittelbaren Diskriminierung wegen des Lebensalters führen.

    Diese Anknüpfung an das Lebensalter eines Beamten erfasste potenziell sämtliche Beamte und damit die gesamte Tabelle der Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A. Da auch keine Kategorie bevorzugter Beamter benannt werden kann, ist es nach der Rechtsprechung des EuGH insbesondere auch nicht möglich, Beamte in die höchste Dienstaltersstufe einzuordnen und danach zu besolden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 95 bis 97).

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 8.13

    Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von …

    Danach unterscheidet sich das Grundgehalt, das zwei gleichzeitig ernannte Beamte mit der gleichen oder einer vergleichbaren Berufserfahrung, aber unterschiedlichem Lebensalter erhalten, allein aufgrund ihres Lebensalters zum Zeitpunkt ihrer Ernennung (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 42 f.).

    Die Besoldungsbedingungen der Beamten der Mitgliedstaaten fallen in den persönlichen Anwendungsbereich dieser Richtlinie (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 37).

    Denn die Regelung führt dazu, dass auch ein älterer Beamter ohne jede Berufserfahrung bei seiner erstmaligen Berufung in ein Beamtenverhältnis allein aufgrund seines höheren Lebensalters höher eingestuft wird (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 50 f.).

    Es existiert damit bereits kein gültiges Bezugssystem, an dem sich die diskriminierungsfreie Behandlung des Klägers orientieren könnte (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 96).

    Mit der Höherstufung eines Beamten innerhalb des Systems der §§ 27 und 28 BBesG a.F. zum Ausgleich der Altersdiskriminierung würden aber diejenigen Beamten benachteiligt, die diese höhere Stufe unionsrechtlich zulässig aufgrund ihrer Berufserfahrung erlangt haben (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Bot vom 28. November 2013 - Rs. C-501/12, Specht - Rn. 100).

    Im Übrigen folgt aus Art. 17 der RL 2000/78/EG unmittelbar kein Anspruch des Klägers auf Zahlung einer Entschädigung oder eines Geldbetrages in Höhe des Unterschieds zwischen seiner tatsächlichen Besoldung und der Besoldung nach der höchsten Stufe seiner Besoldungsgruppe (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 108).

    Rn. 27 Der unionsrechtliche Haftungsanspruch setzt voraus, dass die unionsrechtliche Norm, gegen die verstoßen worden ist, die Verleihung von Rechten an die Geschädigten bezweckt, der Verstoß gegen diese Norm hinreichend qualifiziert ist und dass zwischen diesem Verstoß und dem den Geschädigten entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (stRspr; EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 99).

    Ferner besteht ein unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen dem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot und dem dem Kläger entstandenen Schaden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 101 und 106).

    Die entscheidungserhebliche Rechtsfrage der Vereinbarkeit eines mit §§ 27 und 28 BBesG a.F. vergleichbaren Entlohnungssystems mit der RL 2000/78/EG ist erst durch das Urteil des EuGH vom 8. September 2011 (Rs. C-297/10 und C-298/10, Hennigs und Mai) geklärt worden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 104).

    Diese Überleitungsregelung ist jedoch zur Wahrung des Besitzstands und zur Vermeidung eines übermäßigen Verwaltungsaufwands für die Regulierung der in der Vergangenheit liegenden Zeiten nach der Rechtsprechung des EuGH gerechtfertigt (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 64 ff. und 78 ff.).

    Der EuGH hat diese besonderen administrativen Schwierigkeiten hier ausnahmsweise für einen Übergangszeitraum als ausreichend gewichtig angesehen (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 78 ff.).

    Rn. 83 Das Urteil des EuGH vom 19. Juni 2014 (Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294) hat die vom Kläger bereits in seinem Widerspruch vom 22. Dezember 2009 geäußerte Rechtsansicht bestätigt, dass die §§ 27 und 28 BBesG a.F. zu einer nicht gerechtfertigten unmittelbaren Diskriminierung wegen des Lebensalters führen.

    Diese Anknüpfung an das Lebensalter eines Beamten erfasste potenziell sämtliche Beamte und damit die gesamte Tabelle der Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A. Da auch keine Kategorie bevorzugter Beamter benannt werden kann, ist es nach der Rechtsprechung des EuGH insbesondere auch nicht möglich, Beamte in die höchste Dienstaltersstufe einzuordnen und danach zu besolden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 95 bis 97).

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 4.13

    Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von …

    Danach unterscheidet sich das Grundgehalt, das zwei gleichzeitig ernannte Beamte mit der gleichen oder einer vergleichbaren Berufserfahrung, aber unterschiedlichem Lebensalter erhalten, allein aufgrund ihres Lebensalters zum Zeitpunkt ihrer Ernennung (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 42 f.).

    Die Besoldungsbedingungen der Beamten der Mitgliedstaaten fallen in den persönlichen Anwendungsbereich dieser Richtlinie (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 37).

    Denn die Regelung führt dazu, dass auch ein älterer Beamter ohne jede Berufserfahrung bei seiner erstmaligen Berufung in ein Beamtenverhältnis allein aufgrund seines höheren Lebensalters höher eingestuft wird (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 50 f.).

    Es existiert damit bereits kein gültiges Bezugssystem, an dem sich die diskriminierungsfreie Behandlung des Klägers orientieren könnte (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 96).

    Mit der Höherstufung eines Beamten innerhalb des Systems der §§ 27 und 28 BBesG a.F. zum Ausgleich der Altersdiskriminierung würden aber diejenigen Beamten benachteiligt, die diese höhere Stufe unionsrechtlich zulässig aufgrund ihrer Berufserfahrung erlangt haben (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Bot vom 28. November 2013 - Rs. C-501/12, Specht - Rn. 100).

    Im Übrigen folgt aus Art. 17 der RL 2000/78/EG unmittelbar kein Anspruch des Klägers auf Zahlung einer Entschädigung oder eines Geldbetrages in Höhe des Unterschieds zwischen seiner tatsächlichen Besoldung und der Besoldung nach der höchsten Stufe seiner Besoldungsgruppe (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 108).

    Rn. 27 Der unionsrechtliche Haftungsanspruch setzt voraus, dass die unionsrechtliche Norm, gegen die verstoßen worden ist, die Verleihung von Rechten an die Geschädigten bezweckt, der Verstoß gegen diese Norm hinreichend qualifiziert ist und dass zwischen diesem Verstoß und dem den Geschädigten entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (stRspr; EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 99).

    Ferner besteht ein unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen dem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot und dem dem Kläger entstandenen Schaden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 101 und 106).

    Die entscheidungserhebliche Rechtsfrage der Vereinbarkeit eines mit §§ 27 und 28 BBesG a.F. vergleichbaren Entlohnungssystems mit der RL 2000/78/EG ist erst durch das Urteil des EuGH vom 8. September 2011 (Rs. C-297/10 und C-298/10, Hennigs und Mai) geklärt worden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 104).

    Diese Überleitungsregelung ist jedoch zur Wahrung des Besitzstands und zur Vermeidung eines übermäßigen Verwaltungsaufwands für die Regulierung der in der Vergangenheit liegenden Zeiten nach der Rechtsprechung des EuGH gerechtfertigt (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 64 ff. und 78 ff.).

    Der EuGH hat diese besonderen administrativen Schwierigkeiten hier ausnahmsweise für einen Übergangszeitraum als ausreichend gewichtig angesehen (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 78 ff.).

    Rn. 83 Das Urteil des EuGH vom 19. Juni 2014 (Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294) hat die vom Kläger bereits in seinem Widerspruch vom 18. Dezember 2009 geäußerte Rechtsansicht bestätigt, dass die §§ 27 und 28 BBesG a.F. zu einer nicht gerechtfertigten unmittelbaren Diskriminierung wegen des Lebensalters führen.

    Diese Anknüpfung an das Lebensalter eines Beamten erfasste potenziell sämtliche Beamte und damit die gesamte Tabelle der Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A. Da auch keine Kategorie bevorzugter Beamter benannt werden kann, ist es nach der Rechtsprechung des EuGH insbesondere auch nicht möglich, Beamte in die höchste Dienstaltersstufe einzuordnen und danach zu besolden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 95 bis 97).

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 11.13

    Das Bundesverwaltungsgericht wird in Kürze über die Zulässigkeit von …

    Danach unterscheidet sich das Grundgehalt, das zwei gleichzeitig ernannte Beamte mit der gleichen oder einer vergleichbaren Berufserfahrung, aber unterschiedlichem Lebensalter erhalten, allein aufgrund ihres Lebensalters zum Zeitpunkt ihrer Ernennung (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 42 f.).

    Die Besoldungsbedingungen der Beamten der Mitgliedstaaten fallen in den persönlichen Anwendungsbereich dieser Richtlinie (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 37).

    Denn die Regelung führt dazu, dass auch ein älterer Beamter ohne jede Berufserfahrung bei seiner erstmaligen Berufung in ein Beamtenverhältnis allein aufgrund seines höheren Lebensalters höher eingestuft wird (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 50 f.).

    Es existiert damit bereits kein gültiges Bezugssystem, an dem sich die diskriminierungsfreie Behandlung der Klägerin orientieren könnte (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 96).

    Mit der Höherstufung eines Beamten innerhalb des Systems der §§ 27 und 28 BBesG a.F. zum Ausgleich der Altersdiskriminierung würden aber diejenigen Beamten benachteiligt, die diese höhere Stufe unionsrechtlich zulässig aufgrund ihrer Berufserfahrung erlangt haben (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Bot vom 28. November 2013 - Rs. C-501/12, Specht - Rn. 100).

    Im Übrigen folgt aus Art. 17 der RL 2000/78/EG unmittelbar kein Anspruch der Klägerin auf Zahlung einer Entschädigung oder eines Geldbetrages in Höhe des Unterschieds zwischen ihrer tatsächlichen Besoldung und der Besoldung nach der höchsten Stufe ihrer Besoldungsgruppe (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 108).

    Rn. 27 Der unionsrechtliche Haftungsanspruch setzt voraus, dass die unionsrechtliche Norm, gegen die verstoßen worden ist, die Verleihung von Rechten an die Geschädigten bezweckt, der Verstoß gegen diese Norm hinreichend qualifiziert ist und dass zwischen diesem Verstoß und dem den Geschädigten entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (stRspr; EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 99).

    Ferner besteht ein unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen dem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot und dem der Klägerin entstandenen Schaden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 101 und 106).

    Die entscheidungserhebliche Rechtsfrage der Vereinbarkeit eines mit §§ 27 und 28 BBesG a.F. vergleichbaren Entlohnungssystems mit der RL 2000/78/EG ist erst durch das Urteil des EuGH vom 8. September 2011 (Rs. C-297/10 und C-298/10, Hennigs und Mai) geklärt worden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 104).

    Diese Überleitungsregelung ist jedoch zur Wahrung des Besitzstands und zur Vermeidung eines übermäßigen Verwaltungsaufwands für die Regulierung der in der Vergangenheit liegenden Zeiten nach der Rechtsprechung des EuGH gerechtfertigt (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294 Rn. 64 ff. und 78 ff.).

    Der EuGH hat diese besonderen administrativen Schwierigkeiten hier ausnahmsweise für einen Übergangszeitraum als ausreichend gewichtig angesehen (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 78 ff.).

    Rn. 83 Das Urteil des EuGH vom 19. Juni 2014 (Rs. C-501/12, Specht - NVwZ 2014, 1294) hat die von der Klägerin bereits in ihrem Widerspruch vom 18. Dezember 2009 geäußerte Rechtsansicht bestätigt, dass die §§ 27 und 28 BBesG a.F. zu einer nicht gerechtfertigten unmittelbaren Diskriminierung wegen des Lebensalters führen.

    Diese Anknüpfung an das Lebensalter eines Beamten erfasste potenziell sämtliche Beamte und damit die gesamte Tabelle der Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A. Da auch keine Kategorie bevorzugter Beamter benannt werden kann, ist es nach der Rechtsprechung des EuGH insbesondere auch nicht möglich, Beamte in die höchste Dienstaltersstufe einzuordnen und danach zu besolden (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 a.a.O. Rn. 95 bis 97).

  • VG Aachen, 16.07.2015 - 1 K 1462/13

    Stadt Düren: Schadensersatz für Beamte wegen altersdiskriminierender Besoldung

    Rn. 21 Vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht -, NVwZ 2014, 1294, juris Rn. 40 ff.

    Rn. 24 Vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht -, a.a.O., juris Rn. 48 ff.; zur vergleichbaren Regelung des BAT: EuGH, Urteil vom 8. September 2011 - Rs. C-297/10 u.a., Hennings & Mai -, EuZW 2011, 883, juris Rn. 72 ff., m.w.N.

    Rn. 50 Vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht -, a.a.O., juris Rn. 104 f.; BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6/13 -, a.a.O., juris Rn. 43.

    Rn. 62 Vgl. zum SoldGG: BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 2 C 36/13 -, DokBer 2015, 137, juris Rn. 16 ff.; zum AGG: BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6/13 -, juris Rn. 41 ff. und Rn. 52 f.; EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12 u.a. - Specht, juris Rn. 105; VG Bayreuth, Urteil vom 24. März 2015 - B 5 K 12.458 -, juris Rn. 14; a.A. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 A 11216/12.OVG -, juris, wonach der Zeitpunkt des Inkrafttretens des AGG bzw. SoldGG maßgebend sei.

    Rn. 73 Vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht -, a.a.O., juris Rn. 101; BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6/13 -, a.a.O., juris Rn. 27.

    Rn. 91 Vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - 2 C 6/13 -, a.a.O., juris Rn. 29 f. und 53; EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht -, a.a.O., Rn. 103 ff.; für eine Umsetzungsfrist: Wonka, Das EuGH-Urteil vom 19.06.2014 zur Altersdiskriminierung in der Beamtenbesoldung (Rs. C-501/12 u.a.; Specht) - offen geblieben sind die Rechtsfolgen, DVBl. 2015, 79 (82); VG Arnsberg, Urteile vom 29. Mai 2015 - 13 K 3070/12 -, juris Rn. 31, und vom 5. Juni 2015 - 13 K 308/13 -, juris Rn. 27.

    Rn. 117 Vgl. EuGH, Urteile vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht -, a.a.O., Rn. 112 ff., und vom 30. Juni 2011 - Rs. C-262/09, Melicke u.a. -, EuZW 2011, 642, juris Rn. 55 ff.

    Rn. 124 Vgl. zu den Bedenken des Generalanwalts bei Kenntniserlangung kurz vor Jahresende: Schlussanträge des Generalanwalts Bot vom 28. November 2013 - Rs. C-501/12, Specht - , juris Rn. 118 f.

    Rn. 136 Vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht -, a.a.O., Rn. 95 ff., unter Ablehnung der Anwendung der in den Rechtssachen Terhoeve (Urteil vom 26. Januar 1999 - Rs. C-18/95 -) und Landtová (Urteil vom 22. Juni 2011 - Rs. 399/99 -) erarbeiteten Rechtsprechung.

    Rn. 138 Vgl. hierzu EuGH, Urteile vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht -, a.a.O., Rn. 48, vom 8. September 2011 - Rs. C-297/10 u.a., Hennings & Mai -, a.a.O., juris Rn. 72 ff. m.w.N., und vom.

    Rn. 140 Vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6/13 -, a.a.O., juris Rn. 18 ff.; a.A.: Schlussanträge des Generalanwalts Bot vom 28. November 2013 - Rs. C-501/12, Specht -, juris Rn. 106 ff.; OVG Sachsen Anhalt, Urteil vom 11. Dezember 2012 - 1 L 9/12 -, LKV 2013, 270, juris Rn. 169 ff.; Sächsisches OVG, Urteil vom 23. April 2013 - 2 A 150/12 -, juris Rn. 47 ff.

    Rn. 145 Vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht -, a.a.O., Rn. 53 ff; 94, und vom 8. September 2011 - Rs. C-297/10 u.a., Hennings & Mai -, a.a.O., juris Rn. 87 ff.

  • VG Aachen, 12.10.2015 - 1 K 1115/13

    Richter; Besoldung; Altersdiskriminierung; unionsrechtswidrig; …

    Rn. 24 Vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht -, NVwZ 2014, 1294, juris Rn. 40 ff.

    Rn. 27 Vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht -, a.a.O., juris Rn. 48 ff.; zur vergleichbaren Regelung des BAT: EuGH, Urteil vom 8. September 2011 - Rs. C-297/10 u.a., Hennings & Mai -, EuZW 2011, 883, juris Rn. 72 ff., m.w.N.

    Rn. 53 Vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht -, a.a.O., juris Rn. 104 f.; BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6/13 -, a.a.O., juris Rn. 43.

    Rn. 65 Vgl. zum SoldGG: BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 2 C 36/13 -, DokBer 2015, 137, juris Rn. 16 ff.; zum AGG: BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6/13 -, juris Rn. 41 ff. und Rn. 52 f.; EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12 u.a. - Specht, juris Rn. 105; VG Bayreuth, Urteil vom 24. März 2015 - B 5 K 12.458 -, juris Rn. 14; a.A. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 A 11216/12.OVG -, juris, wonach der Zeitpunkt des Inkrafttretens des AGG bzw. SoldGG maßgebend sei.

    Rn. 73 Vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht -, a.a.O., juris Rn. 101; BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6/13 -, a.a.O., juris Rn. 27.

    Rn. 91 Vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - 2 C 6/13 -, a.a.O., juris Rn. 29 f. und 53; EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht -, a.a.O., Rn. 103 ff.; für eine Umsetzungsfrist: Wonka, Das EuGH-Urteil vom 19.06.2014 zur Altersdiskriminierung in der Beamtenbesoldung (Rs. C-501/12 u.a.; Specht) - offen geblieben sind die Rechtsfolgen, DVBl. 2015, 79 (82); VG Arnsberg, Urteile vom 29. Mai 2015 - 13 K 3070/12 -, juris Rn. 31, und vom 5. Juni 2015 - 13 K 308/13 -, juris Rn. 27.

    Rn. 117 Vgl. EuGH, Urteile vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht -, a.a.O., Rn. 112 ff., und vom 30. Juni 2011 - Rs. C-262/09, Melicke u.a. -, EuZW 2011, 642, juris Rn. 55 ff.

    Rn. 123 Vgl. zu den Bedenken des Generalanwalts bei Kenntniserlangung kurz vor Jahresende: Schlussanträge des Generalanwalts Bot vom 28. November 2013 - Rs. C-501/12, Specht - , juris Rn. 118 f.

    Rn. 135 Vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht -, a.a.O., Rn. 95 ff., unter Ablehnung der Anwendung der in den Rechtssachen Terhoeve (Urteil vom 26. Januar 1999 - Rs. C-18/95 -) und Landtová (Urteil vom 22. Juni 2011 - Rs. 399/99 -) erarbeiteten Rechtsprechung.

    Rn. 137 Vgl. hierzu EuGH, Urteile vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht -, a.a.O., Rn. 48, vom 8. September 2011 - Rs. C-297/10 u.a., Hennings & Mai -, a.a.O., juris Rn. 72 ff. m.w.N., und vom.

    Rn. 139 Vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - 2 C 6/13 -, a.a.O., juris Rn. 18 ff.; a.A.: Schlussanträge des Generalanwalts Bot vom 28. November 2013 - Rs. C-501/12, Specht -, juris Rn. 106 ff.; OVG Sachsen Anhalt, Urteil vom 11. Dezember 2012 - 1 L 9/12 -, LKV 2013, 270, juris Rn. 169 ff.; Sächsisches OVG, Urteil vom 23. April 2013 - 2 A 150/12 -, juris Rn. 47 ff.

    Rn. 144 Vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2014 - Rs. C-501/12, Specht -, a.a.O., Rn. 53 ff; 94, und vom 8. September 2011 - Rs. C-297/10 u.a., Hennings & Mai -, a.a.O., juris Rn. 87 ff.

  • VG Aachen, 16.07.2015 - 1 K 1237/13

    Beamte Besoldung Altersdiskriminierung unionsrechtswidrig …

  • OVG Saarland, 15.07.2015 - 1 A 355/13

    Entschädigung für Benachteiligung eines Beamten wegen des Lebensalters infolge …

  • VG München, 02.07.2014 - M 5 K 13.4946

    Förderliche hauptberufliche Beschäftigungszeiten; vor Vollendung des 29. …

  • VG Bayreuth, 24.05.2016 - B 5 K 15.452

    Kein Entschädigungsanspruch wegen altersdiskriminierender Besoldung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2016 - 1 A 1451/13

    Bemessung der Besoldung eines Beamten nach der Endstufe der Besoldungsgruppe …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht Generalanwalt beim EuGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht