Rechtsprechung
| BGH, 06.07.2015 - AnwZ (Brfg) 24/14 |
Volltextveröffentlichungen (20)
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Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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BORA § 12
- openjur.de
§ 12 BORA
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Anwaltliches Berufsrecht: Geltung des Umgehungsverbots für einen zum Insolvenzverwalter bestellten Rechtsanwalt
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 12 RABerufsO
Anwaltliches Berufsrecht: Geltung des Umgehungsverbots für einen zum Insolvenzverwalter bestellten Rechtsanwalt - IWW
§ 112e Satz 1 BRAO, § ... 112e Satz 2 BRAO, § 124a Abs. 6 VwGO, § 112a Abs. 1, § 112c Abs. 1 BRAO, § 42 VwGO, § 73 Abs. 2 Nr. 1 BRAO, § 73 Abs. 2 Nr. 4 BRAO, § 12 BORA, § 59b Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 lit. a, § 191a Abs. 2 BRAO, § 191a Abs. 1 BRAO, Art. 12 GG, § 56 InsO, §§ 56 ff. InsO, Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG, § 313 InsO, § 292 InsO, § 270 InsO, § 3 BRAO, § 3 Abs. 1 BRAO, § 80 Abs. 1 InsO, § 3 Abs. 3 BRAO, § 45 Abs. 1 Nr. 3 BRAO, § 7 Nr. 8 BRAO, § 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO, § 43c Abs. 1 Satz 2, § 59b Abs. 2 Nr. 2 BRAO, § 5 Abs. 1 lit. g FAO, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG, § 11 Abs. 1 RDG, § 675 BGB, § 97 InsO, § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 154 Abs. 2 VwGO, § 194 Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 52 Abs. 1, 2 GKG, § 52 Abs. 2 GKG
- Wolters Kluwer
Erstreckung des Verbots der Verbindungsaufnahme zu einem Beteiligten ohne rechtsanwaltliche Genemigung auf einen zum Insolvenzverwalter bestellten Rechtsanwalt
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Anwendung des anwaltlichen Berufsrechts auf den Insolvenzverwalter-Rechtsanwalt
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
BORA § 12; BRAO § 43
Geltung des berufsrechtlichen Umgehungsverbots für den zum Insolvenzverwalter bestellten Rechtsanwalt (BGH, Urt. v. 06.07.2015 - AnwZ - Anwaltsblatt
BORA § 12
Auch für den anwaltlichen Insolvenzverwalter gilt das Umgehungsverbot - Anwaltsblatt
BORA § 12
Auch für den anwaltlichen Insolvenzverwalter gilt das Umgehungsverbot - ra.de
- BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Anwendung des anwaltlichen Berufsrechts auf anwaltliche Insolvenzverwalter
- anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erstreckung des Verbots der Verbindungsaufnahme zu einem Beteiligten ohne rechtsanwaltliche Genemigung auf einen zum Insolvenzverwalter bestellten Rechtsanwalt
- datenbank.nwb.de
Anwaltliches Berufsrecht: Geltung des Umgehungsverbots für einen zum Insolvenzverwalter bestellten Rechtsanwalt
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Umgehungsverbot gilt auch für (anwaltlichen) Insolvenzverwalter!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- lto.de (Kurzinformation)
Anwaltlicher Insolvenzverwalter: Wer als Anwalt auftritt, muss auch so handeln
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der direkte Kontakt des Insolvenzverwalters zum anwaltlich vertretenen Gegner
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Verbot der Verbindungsaufnahme zum Beteiligten ohne rechtsanwaltliche Genehmigung gilt auch für zum Insolvenzverwalter bestellten Rechtsanwalt
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Ein zum Insolvenzverwalter bestellter Anwalt unterliegt dem Umgehungsverbot des § § 12 BORA
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verbot der Verbindungsaufnahme zum Beteiligten ohne rechtsanwaltliche Genehmigung gilt auch für zum Insolvenzverwalter bestellten Rechtsanwalt
- rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)
Umgehungsverbot gilt auch für anwaltlichen Insolvenzverwalter
- soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)
Berufsverband der Insolvenzverwalter unterstützt Verfassungsbeschwerde gegen Anwendung des Anwaltsberufsrechts auf Insolvenzverwalter
- soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Leitsatz)
Anwendbarkeit des anwaltlichen Berufsrechts auf Insolvenzverwalter
- juve.de (Kurzinformation)
Insolvenzverwalter können anwaltlichem Berufsrecht unterliegen
Besprechungen u.ä.
- BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Anwendung des anwaltlichen Berufsrechts auf anwaltliche Insolvenzverwalter
Verfahrensgang
- AGH Bayern, 17.02.2014 - BayAGH III - 4 - 5/13
- AGH Bayern, 17.02.2014 - BayAGH III - 4 - 7/13
- AGH Bayern, 17.02.2014 - BayAGH III - 7/13
- BGH, 05.12.2014 - AnwZ (Brfg) 26/14
- BGH, 29.12.2014 - AnwZ (Brfg) 24/14
- BGH, 06.06.2015 - AnwZ (Brfg) 24/14
- BGH, 06.07.2015 - AnwZ (Brfg) 24/14
- BVerfG, 28.10.2015 - 1 BvR 2400/15
- BGH, 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 26/14
- BGH, 25.08.2016 - AnwZ (Brfg) 26/14
Papierfundstellen
- NJW 2015, 3241
- NJW 2015, 8
- ZIP 2014, 830
- ZIP 2015, 1546
- ZIP 2015, 60
- MDR 2015, 1043
- NZI 2015, 910
- NJ 2016, 294
- VersR 2015, 1534
- WM 2015, 1532
- AnwBl 2015, 714
- AnwBl Online 2015, 417
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (14)
- AGH Bayern, 17.02.2014 - BayAGH III - 4 - 5/13
Berufsrechte und -pflichten: Anwendung des anwaltlichen Berufsrechts auf …
Auszug aus BGH, 06.07.2015 - AnwZ (Brfg) 24/14
Rn. 6 Der Anwaltsgerichtshof hat die Klage abgewiesen (ZIP 2014, 830 mit zust. Anm. Kleine-Cosack, EWiR 2014, 361).Das Urteil des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs (Az. BayAGH III - 4 - 5/13) vom 17. Februar 2014 wird aufgehoben.
Rn. 22 An den im Urteil vom 12. Oktober 2004 entwickelten Grundsätzen hält der Senat insbesondere deshalb fest, weil es nach wie vor es keine Berufsordnung für Insolvenzverwalter gibt (…ebenso etwa Henssler/Prütting/Busse, BRAO, 4. Aufl., § 3 Rn. 14; Kleine-Cosack, EWiR 2014, 361, 362;… Uhlenbruck/Vallender, InsO, 14. Aufl., § 58 Rn. 26 f.;… HmbKomm-InsO/Frind, 5. Aufl., § 58 Rn. 4;… K. Schmidt/Ries, InsO, 8. Aufl., § 56 Rn. 59;… Lind in Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, Insolvenzrecht, 2. Aufl., § 56 Rn. 35;… Laukemann, Die Unabhängigkeit des Insolvenzverwalters, 2010, S. 47 ff.;… iE auch Jaeger/Gerhardt, InsO, § 58 Rn. 19).
- BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07
Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer …
Auszug aus BGH, 06.07.2015 - AnwZ (Brfg) 24/14
Sie beruht auf der Satzungskompetenz, welche der bei der Bundesrechtsanwaltskammer eingerichteten Satzungsversammlung durch § 59b Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 lit. a, § 191a Abs. 2 BRAO übertragen worden ist (BVerfG, NJW 2001, 3325, 3326; BRAK-Mitt. 2009, 73, 77).Diese Beschränkung der Berufsfreiheit ist jedoch nicht nur durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls legitimiert, sondern genügt auch dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (BVerfG, BRAK-Mitt. 2009, 73, 77).
- BGH, 23.04.2012 - AnwZ (Brfg) 35/11
Anwaltliche Berufspflicht: Vertretung widerstreitender Interessen bei Vertretung …
Auszug aus BGH, 06.07.2015 - AnwZ (Brfg) 24/14
Erteilt der Vorstand der Rechtsanwaltskammer eine derartige missbilligende Belehrung, so stellt dies eine hoheitliche Maßnahme dar, die geeignet ist, den Rechtsanwalt in seinen Rechten zu beeinträchtigen; als solche ist sie anfechtbar (BGH, Beschluss vom 25. November 2002 - AnwZ (B) 41/02, BGHZ 153, 61, 63; Urteil vom 23. April 2012 - AnwZ (Brfg) 35/11, NJW 2012, 3039 Rn. 5).
- BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84
Heilpraktikergesetz
Auszug aus BGH, 06.07.2015 - AnwZ (Brfg) 24/14
Unter einem Beruf im verfassungsrechtlichen Sinne wird jede erlaubte Tätigkeit verstanden, unabhängig davon, ob sie einem traditionellen oder rechtlich fixierten Berufsbild entspricht (BVerfGE 68, 272, 281; 78, 179, 193; BVerfG, ZIP 2002, 2048, 2049). - BGH, 17.10.2003 - V ZR 429/02
Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Verbot der Umgehung des Gegenanwalts; …
Auszug aus BGH, 06.07.2015 - AnwZ (Brfg) 24/14
Hat dieser zur Wahrung seiner Rechte die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts für notwendig erachtet, so soll er davor geschützt sein, bei direkter Kontaktaufnahme durch den Rechtsanwalt der Gegenseite wegen fehlender eigener Rechtskenntnisse und mangels rechtlicher Beratung übervorteilt zu werden (BGH, Urteil vom 17. Oktober 2003 - V ZR 429/02, NJW 2003, 3692, 3693). - BVerfG, 03.08.2004 - 1 BvR 135/00
Zum Rechtsschutz bei der Vorauswahl von Insolvenzverwaltern durch das Gericht
Auszug aus BGH, 06.07.2015 - AnwZ (Brfg) 24/14
Das Bundesverfassungsgericht hat die Tätigkeit von Insolvenzverwaltern schon im Jahre 2004 nicht mehr als bloße Nebentätigkeit der Berufsausübung von Rechtsanwälten oder von Kaufleuten angesehen, sondern als Beruf im Sinne von Art. 12 GG, der vielen Personen maßgeblich zur Schaffung und Aufrechterhaltung der Lebensgrundlage diene, entweder allein oder neben einem anderen Beruf (BVerfG, WM 2004, 1781, 1782;… ebenso z.B. Zipperer in: Uhlenbruck, InsO, 14. Aufl., § 56 Rn. 4). - BVerfG, 27.09.2002 - 1 BvR 2251/01
Anspruch eines "Erbensuchers" auf Vergütung; Verfassungskonforme Auslegung des …
Auszug aus BGH, 06.07.2015 - AnwZ (Brfg) 24/14
Unter einem Beruf im verfassungsrechtlichen Sinne wird jede erlaubte Tätigkeit verstanden, unabhängig davon, ob sie einem traditionellen oder rechtlich fixierten Berufsbild entspricht (BVerfGE 68, 272, 281; 78, 179, 193; BVerfG, ZIP 2002, 2048, 2049). - BGH, 25.11.2002 - AnwZ (B) 41/02
Presserecht.de
Auszug aus BGH, 06.07.2015 - AnwZ (Brfg) 24/14
Erteilt der Vorstand der Rechtsanwaltskammer eine derartige missbilligende Belehrung, so stellt dies eine hoheitliche Maßnahme dar, die geeignet ist, den Rechtsanwalt in seinen Rechten zu beeinträchtigen; als solche ist sie anfechtbar (BGH, Beschluss vom 25. November 2002 - AnwZ (B) 41/02, BGHZ 153, 61, 63;… Urteil vom 23. April 2012 - AnwZ (Brfg) 35/11, NJW 2012, 3039 Rn. 5). - BGH, 08.12.2005 - IX ZB 308/04
Voraussetzungen der Entlassung des Insolvenzverwalters wegen Pflichtverletzungen
Auszug aus BGH, 06.07.2015 - AnwZ (Brfg) 24/14
Der Bundesgerichtshof geht in gefestigter Rechtsprechung ebenfalls davon aus, dass die Ausübung des Amtes eines Insolvenzverwalters durch Art. 12 GG geschützt ist, und macht deshalb die Entlassung eines Insolvenzverwalters gemäß § 56 InsO grundsätzlich vom Vorliegen eines wichtigen Grundes abhängig (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - IX ZB 308/04, WM 2006, 440, 44; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 9. Juli 2009 - IX ZB 35/09, WM 2009, 1662 Rn. 6 zum Amt des Treuhänders). - BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81
Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an die Bauvorlagenberechtigung für …
Auszug aus BGH, 06.07.2015 - AnwZ (Brfg) 24/14
Unter einem Beruf im verfassungsrechtlichen Sinne wird jede erlaubte Tätigkeit verstanden, unabhängig davon, ob sie einem traditionellen oder rechtlich fixierten Berufsbild entspricht (BVerfGE 68, 272, 281; 78, 179, 193; BVerfG, ZIP 2002, 2048, 2049). - BGH, 12.10.2004 - WpSt (R) 1/04
Verbot der "Doppelverfolgung" bei Verstoß gegen die Berufsordnungen der …
- BVerfG, 12.07.2001 - 1 BvR 2272/00
Verfassungsmäßigkeit des Umgehungsverbots
- BGH, 17.01.1985 - IX ZR 59/84
Verjährung der Konkursverwalterhaftung
- BGH, 09.07.2009 - IX ZB 35/09
Entlassung des vorläufigen Treuhänders wegen herabsetzender Äußerungen über den …
- BGH, 18.07.2016 - AnwZ (Brfg) 22/15
Berufspflichten des Rechtsanwalts: Unverzügliche Beantwortung einer Anfrage des …
Erteilt der Vorstand der Rechtsanwaltskammer einem Kammermitglied eine derartige missbilligende Belehrung, so stellt diese eine hoheitliche Maßnahme dar, die geeignet ist, den Rechtsanwalt in seinen Rechten zu beeinträchtigen; als solche ist sie anfechtbar (BGH, Beschluss vom 25. November 2002 - AnwZ (B) 41/02, BGHZ 153, 61, 62 f.; BGH, Urteile vom 26. Oktober 2015 - AnwZ (Brfg) 25/15, juris Rn. 9; vom 6. Juli 2015 - AnwZ (Brfg) 24/14, juris Rn. 11 und vom 23. April 2012 - AnwZ (Brfg) 35/11, AnwBl. 2012, 769 Rn. 5). - BGH, 26.10.2015 - AnwZ (Brfg) 25/15
Anwaltgerichtliches Verfahren: Berufspflichtverletzung bei fahrlässigem Verstoß …
Erteilt der Vorstand der Rechtsanwaltskammer einem Kammermitglied eine derartige missbilligende Belehrung, so stellt diese eine hoheitliche Maßnahme dar, die geeignet ist, den Rechtsanwalt in seinen Rechten zu beeinträchtigen; als solche ist sie anfechtbar (BGH, Beschluss vom 25. November 2002 - AnwZ (B) 41/02, BGHZ 153, 61, 62 f.; BGH, Urteile vom 6. Juli 2015 - AnwZ (Brfg) 24/14, juris Rn. 11 und vom 23. April 2012 - AnwZ (Brfg) 35/11, NJW 2012, 3039 Rn. 5).Mit diesem Schutz vor Überrumpelung dient die Regelung einem fairen Verfahren und damit dem Gemeinwohlinteresse an einer geordneten Rechtspflege (…BVerfG, NJW 2009, 829 Rn. 48; NJW 2001, 3325, 3326; BGH, Urteile vom 6. Juli 2015 aaO Rn. 15 …und vom 8. Februar 2011 - VI ZR 311/09, NJW 2011, 1005 Rn. 6; Thümmel, NJW 2011, 1850, 1851;… Böhnlein in Feuerich/Weyland, BRAO, 8. Aufl., § 12 BORA Rn. 1 mwN).
- BGH, 24.11.2022 - IX ZB 11/22
Notwendigkeit der elektronischen Übermittlung einer Beschwerdeschrift im …
Der Umstand, dass der Insolvenzverwalter einen eigenständigen Beruf im Sinne von Art. 12 Abs. 1 GG ausübt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - IX ZB 308/04, WM 2006, 440, 441; Urteil vom 6. Juli 2015 - AnwZ(Brfg) 24/14, WM 2015, 1532 Rn. 20; BVerfG, WM 2004, 1781, 1782), ändert nichts daran, dass der anwaltliche Insolvenzverwalter zugleich auch Rechtsanwalt im Sinne von § 130d ZPO ist.
- BVerfG, 28.10.2015 - 1 BvR 2400/15
Nichtannahmebeschluss: Zur Erstreckung des Umgehungsverbots des § 12 Abs 1 BORA …
das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 2015 - AnwZ (Brfg) 24/14 -,. - BGH, 15.11.2021 - NotZ(Brfg) 2/21
Tätigkeit als Insolvenzverwalterin nicht auf Wartezeit für Notarstelle …
Rn. 32 Dass auch der Insolvenzverwalter - wenn er denn insoweit überhaupt persönlich tätig wird - Umgang mit verschiedenen Schuldnern, Gläubigern, Arbeitnehmern und sonstigen Dritten sowie mit Gerichten und Behörden pflegt oder er im Rahmen der Vermögensverwertung oder Sanierung möglicherweise auch Verträge zu entwerfen hat oder im Einzelfall Beteiligte berät, ist damit im Kern nicht vergleichbar (vgl. zur Unterscheidung der Verwaltertätigkeit vom Kernbereich der in § 3 BRAO beschriebenen anwaltlichen Tätigkeit auch BGH, Urteil vom 6. Juli 2015 - AnwZ (Brfg) 24/14, NZI 2015, 910 Rn. 24).Nicht von entscheidender Bedeutung ist mithin, ob die Insolvenzverwaltung zum Berufsbild des Rechtsanwalts gehört (so zB BGH, Urteil vom 6. Juli 2015 aaO Rn. 23, 26), sie mittlerweile - obwohl auch anderen Berufsgruppen zugänglich - überwiegend von Rechtsanwälten ausgeübt wird und es überdies möglich ist, einen Fachanwaltstitel für Insolvenzrecht zu erwerben (vgl. § 5 Abs. 1 Buchst. g, § 14 FAO).
- AGH Hessen, 13.03.2017 - 1 AGH 9/16
Keine Zulassung als Syndikusanwalt bei überwiegender Tätigkeit als …
Es werde in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des BGH vom 6. Juli 2015 verwiesen (Az. AnwZ (Brfg) 24/14).(BVerfG Urteil vom 12. Januar 2016, Az 1 BvR 3102/13; BGH Urteil vom 6. Juli 2015 - AnwZ (Brfg) 24/14; BGH Urteil vom 12. Oktober 2004 - Az.: WpSt (R) 1/04; BGHSt 49, 263 f. [BGH 12.10.2004 - WpSt (R) 1/04] [BGH 12.10.2004 - WpSt (R) 1/04] [BGH 12.10.2004 - WpSt (R) 1/04] ).
- AGH Niedersachsen, 08.11.2019 - AGH 38/16 Erteilt der Vorstand der RAK einem Kammermitglied eine derartige missbilligende Belehrung, so stellt diese eine hoheitliche Maßnahme dar, die geeignet ist, den Rechtsanwalt in seinen Rechten zu beeinträchtigen; als solche ist sie anfechtbar (BGH, Beschl. v. 25.11.2002 - AnwZ (B) 41/02, BGHZ 153, 61, 62 f.;… Urt. v. 2.7.2018 - AnwZ (Brfg) 24/17 Rn. 11; v. 18.7.2016 - AnwZ (Brfg) 22/15 Rn. 10; v. 26.10.2015 - AnwZ (Brfg) 25/15 Rn. 9; v. 6.7.2015 - AnwZ (Brfg) 24/14 Rn. 11 und v. 23.4.2012 - AnwZ (Brfg) 35/11, NJW 2012, 3039 Rn. 5).
- ArbG München, 04.01.2019 - 36 Ca 11585/17
Keine arbeitsvertragliche Pflicht zur Herausgabe der Vergütung aus …
Das wäre nicht möglich, wenn es sich bei der Insolvenzverwaltung nicht um eine anwaltliche Tätigkeit handelte, vgl BGH vom 06.07.2015, AnwZ (Brfg) 24/14. - BGH, 17.04.2019 - AnwSt (B) 11/18
Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde
Die in der Beschwerdeschrift angeführten Rechtsfragen sind durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 2015 (AnwZ (Brfg) 24/14, NJW 2015, 3241 Rn. 29) geklärt.
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Rechtsprechung
| BGH, 06.11.2014 - I ZB 38/14 |
Volltextveröffentlichungen (21)
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ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1
- MIR - Medien Internet und Recht
Flugkosten - Zur Frage, ob und wann die Kosten einer Flugreise zu den erstattungsfähigen Reisekosten eines Rechtsanwalts zur Terminswahrnehmung zählen
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Flugkosten
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Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Flugreisekosten des Hauptbevollmächtigten zur Terminswahrnehmung; Erstattungsfähigkeit von Kosten des unterbevollmächtigten Terminsvertreters - Flugkosten
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Flugkosten
§ 91 Abs 1 S 1 ZPO
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Flugreisekosten des Hauptbevollmächtigten zur Terminswahrnehmung; Erstattungsfähigkeit von Kosten des unterbevollmächtigten Terminsvertreters - Flugkosten - verkehrslexikon.de
Anwaltskostenerstattung für Flugreisen
- IWW
§ 247 BGB, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 92 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Erstattungsfähigkeit der Flugreise eines Rechtsanwalts zur zeitsparenden Terminswahrnehmung
- Anwaltsblatt
§ 91 ZPO
Kosten des Unterbevollmächtigten bis zu 110 Prozent erstattungsfähig - Anwaltsblatt
§ 91 ZPO
Kosten des Unterbevollmächtigten bis zu 110 Prozent erstattungsfähig - ra.de
- rabüro.de
Zur Erstattungsfähigkeit von Flugreisekosten des Hauptbevollmächtigten zur Terminswahrnehmung und zur Erstattungsfähigkeit von Kosten des unterbevollmächtigten Terminsvertreters
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Flugkosten
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ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
Erstattungsfähigkeit der Flugreise eines Rechtsanwalts zur zeitsparenden Terminswahrnehmung - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Flugkosten
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Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Flugreisekosten des Hauptbevollmächtigten zur Terminswahrnehmung; Erstattungsfähigkeit von Kosten des unterbevollmächtigten Terminsvertreters - Flugkosten
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Wann sind Flugkosten erstattungsfähige Reisekosten?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Flugkosten des Rechtsanwalts
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kostenerstattung für den Unterbevollmächtigten
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Zur Erstattung der Flugkosten von Prozessbevollmächtigten
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Höhe der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten bei Beauftragung zur Terminwahrnehmung
- ipweblog.de (Kurzinformation)
Flugkosten
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Höhe der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten bei Beauftragung zur Terminwahrnehmung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bei Frage der Erstattungsfähigkeit von Flugreisekosten zur Wahrnehmung eines Gerichtstermins durch Rechtsanwalt ist Zeitersparnis zu berücksichtigen - Weitere wichtige Umstände sind Höhe der Mehrkosten und Bedeutung des Rechtsstreits
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2015, 8
- NJW-RR 2015, 761
- MDR 2015, 547
- GRUR 2015, 509
- FamRZ 2015, 1021
- VersR 2015, 909
- MIR 2015, Dok. 036
- AnwBl 2015, 529
- AnwBl Online 2015, 297
- Rpfleger 2015, 425
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (13)
- BGH, 13.12.2007 - IX ZB 112/05
Erstattung der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts bei Geltendmachung von …
Auszug aus BGH, 06.11.2014 - I ZB 38/14
Rn. 10 Flugkosten werden erstattet, wenn die dabei entstehenden Mehrkosten nicht außer Verhältnis zu den Kosten einer Bahnreise stehen (BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - IX ZB 112/05, NJW-RR 2008, 654 Rn. 13 = RPfleger 2008, 279).Für die Prüfung, ob die Mehrkosten einer Flugreise außer Verhältnis zu den Kosten der Benutzung der Bahn stehen, kommt es außer auf die Höhe der Mehrkosten und die Bedeutung des Rechtsstreits auch auf die bei Benutzung des Flugzeugs gewonnene Zeitersparnis an (BGH, NJW-RR 2008, 654 Rn. 13 f.).
In Anwendung dieser Kriterien hat der Bundesgerichtshof den Ansatz von Flugkosten für die Erstattung fiktiver Reisekosten in einem Fall abgelehnt, in dem die Höhe der Flugkosten 240% der Kosten der Bahnreise sowie beinahe die Hälfte des noch streitigen Klagebetrags erreichten und die gewonnene Zeitersparnis allenfalls einen halben Arbeitstag betrug (vgl. BGH, NJW-RR 2008, 654 Rn. 10, 14).
- BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten
Auszug aus BGH, 06.11.2014 - I ZB 38/14
Eine wesentliche Überschreitung wird im Regelfall anzunehmen sein, wenn die Kosten des Unterbevollmächtigten die ersparten Reisekosten um mehr als 1/10 überschreiten (BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2010 - VIII ZB 30/02, NJW 2003, 898, 901).Die Partei und ihr Hauptbevollmächtigter können bei der Entscheidung darüber, ob ein Unterbevollmächtigter mit der Teilnahme an der mündlichen Verhandlung beauftragt wird, die zu veranschlagenden Reisekosten, etwa im Hinblick auf Fahrt- und Termindauer, nicht sicher voraussehen (BGH, NJW 2003, 898, 901).
- BGH, 26.02.2014 - XII ZB 499/11
Kostenfestsetzung: Berechnung erstattungsfähiger Kosten für den …
Auszug aus BGH, 06.11.2014 - I ZB 38/14
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellen diese Kosten notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO dar, wenn durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten erstattungsfähige Reisekosten des Hauptbevollmächtigten erspart werden, die ansonsten bei der Wahrnehmung des Termins durch den Hauptbevollmächtigten entstanden wären (BGH…, Beschluss vom 10. Juli 2012 - VIII ZB 106/11, NJW 2012, 2888 Rn. 7; Beschluss vom 26. Februar 2014 - XII ZB 499/11, NJW-RR 2014, 763 Rn. 8, mwN).Sie trifft lediglich die Obliegenheit, unter mehreren gleichgearteten Maßnahmen die kostengünstigere auszuwählen (…vgl. BGH, NJW 2012, 2888 Rn. 8; BGH…, Beschluss vom 12. September 2013 - I ZB 39/13, GRUR 2014, 607 Rn. 5 = NJW-RR 2014, 886 - Klageerhebung an einem dritten Ort; BGH, NJW-RR 2014, 763 Rn. 9).
- BGH, 10.07.2012 - VIII ZB 106/11
Kostenausgleichsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines …
Auszug aus BGH, 06.11.2014 - I ZB 38/14
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellen diese Kosten notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO dar, wenn durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten erstattungsfähige Reisekosten des Hauptbevollmächtigten erspart werden, die ansonsten bei der Wahrnehmung des Termins durch den Hauptbevollmächtigten entstanden wären (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2012 - VIII ZB 106/11, NJW 2012, 2888 Rn. 7;… Beschluss vom 26. Februar 2014 - XII ZB 499/11, NJW-RR 2014, 763 Rn. 8, mwN).Sie trifft lediglich die Obliegenheit, unter mehreren gleichgearteten Maßnahmen die kostengünstigere auszuwählen (vgl. BGH, NJW 2012, 2888 Rn. 8; BGH…, Beschluss vom 12. September 2013 - I ZB 39/13, GRUR 2014, 607 Rn. 5 = NJW-RR 2014, 886 - Klageerhebung an einem dritten Ort;… BGH, NJW-RR 2014, 763 Rn. 9).
- BGH, 12.09.2013 - I ZB 39/13
Reisekostenerstattung: Rechtsmissbräuchliche Ausübung des Wahlrechts unter …
Auszug aus BGH, 06.11.2014 - I ZB 38/14
Sie trifft lediglich die Obliegenheit, unter mehreren gleichgearteten Maßnahmen die kostengünstigere auszuwählen (…vgl. BGH, NJW 2012, 2888 Rn. 8; BGH, Beschluss vom 12. September 2013 - I ZB 39/13, GRUR 2014, 607 Rn. 5 = NJW-RR 2014, 886 - Klageerhebung an einem dritten Ort;… BGH, NJW-RR 2014, 763 Rn. 9). - OLG Hamburg, 03.03.2010 - 4 W 249/09
Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit von Flugreise- und …
Auszug aus BGH, 06.11.2014 - I ZB 38/14
Da aber stets mit einer - auch kurzfristigen - Verlegung eines Gerichtstermins gerechnet werden muss, darf ein Flugpreistarif in der Economy Class gewählt werden, der die Möglichkeit zur kurzfristigen Umbuchung des Flugs gewährleistet (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 3. März 2010 - 4 W 249/09, juris; OLG Brandenburg, NJW-RR 2014, 828, 830 = RPfleger 2014, 106; aA OLG Zweibrücken, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 6 W 20/14, juris). - OLG Celle, 20.03.2014 - 2 W 57/14
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten; Begrenzung durch die …
Auszug aus BGH, 06.11.2014 - I ZB 38/14
Im Regelfall sind Kosten der Unterbevollmächtigung bis zur Höhe von 110% der ersparten Reisekosten zu erstatten (ebenso OLG Frankfurt, OLGR 2005, 33, 34; KG, VersR 2008, 271; OLG Hamburg, Beschluss vom 2. November 2011 - 8 W 71/11, juris; OLG Celle, JurBüro 2014, 368, 369; aA OLG Oldenburg, MDR 2008, 532). - OLG Hamburg, 02.11.2011 - 8 W 71/11
Kostenfestsetzungsverfahren: Höhe der erstattungsfähigen fiktiven Reisekosten bei …
Auszug aus BGH, 06.11.2014 - I ZB 38/14
Im Regelfall sind Kosten der Unterbevollmächtigung bis zur Höhe von 110% der ersparten Reisekosten zu erstatten (ebenso OLG Frankfurt, OLGR 2005, 33, 34; KG, VersR 2008, 271; OLG Hamburg, Beschluss vom 2. November 2011 - 8 W 71/11, juris; OLG Celle, JurBüro 2014, 368, 369; aA OLG Oldenburg, MDR 2008, 532). - OLG Frankfurt, 29.09.2004 - 12 W 152/04
Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattung der Kosten des unterbevollmächtigten …
Auszug aus BGH, 06.11.2014 - I ZB 38/14
Im Regelfall sind Kosten der Unterbevollmächtigung bis zur Höhe von 110% der ersparten Reisekosten zu erstatten (ebenso OLG Frankfurt, OLGR 2005, 33, 34; KG, VersR 2008, 271; OLG Hamburg, Beschluss vom 2. November 2011 - 8 W 71/11, juris; OLG Celle, JurBüro 2014, 368, 369; aA OLG Oldenburg, MDR 2008, 532). - KG, 24.10.2007 - 2 W 114/07
Berücksichtigung von Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwaltes des Klägers
Auszug aus BGH, 06.11.2014 - I ZB 38/14
Im Regelfall sind Kosten der Unterbevollmächtigung bis zur Höhe von 110% der ersparten Reisekosten zu erstatten (ebenso OLG Frankfurt, OLGR 2005, 33, 34; KG, VersR 2008, 271; OLG Hamburg, Beschluss vom 2. November 2011 - 8 W 71/11, juris; OLG Celle, JurBüro 2014, 368, 369; aA OLG Oldenburg, MDR 2008, 532). - OLG Oldenburg, 18.02.2008 - 5 W 8/08
Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Prozessbevollmächtigten bei Nichtzulassung …
- OLG Brandenburg, 09.09.2013 - 6 W 77/13
- OLG Zweibrücken, 06.05.2014 - 6 W 20/14
Erstattungsfähigkeit von Flugkosten des Prozessbevollmächtigten zur Wahrnehmung …
- BGH, 09.05.2023 - VIII ZB 53/21
Rechtsanwaltsvergütung: Voraussetzung des Anfalls der gesetzlichen Gebühren und …
Eine wesentliche Überschreitung wird im Regelfall anzunehmen sein, wenn die Kosten des Unterbevollmächtigten die ersparten Reisekosten um mehr als 1/10 überschreiten (…BGH, Beschlüsse vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02, aaO unter B II 2 c; vom 6. November 2014 - I ZB 38/14, NJW-RR 2015, 761 Rn. 16 f.;… vom 30. August 2022 - VIII ZB 87/20, NJW-RR 2023, 205 Rn. 19). - BGH, 07.02.2018 - XII ZB 112/17
Kostenfestsetzung: Maßstab für die Notwendigkeit von Rechtsverfolgungs- und …
Rn. 24 (1) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist - ebenso wie bei §§ 162 Abs. 1 VwGO, 80 Satz 1 FamFG - Maßstab für die Notwendigkeit von Kosten zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die Kosten auslösende Maßnahme im damaligen Zeitpunkt als sachdienlich ansehen durfte (…vgl. etwa Senatsbeschluss vom 26. Februar 2014 - XII ZB 499/11 - FamRZ 2014, 747 Rn. 9;… BGH Beschlüsse vom 8. November 2017 - VII ZB 81/16 - MDR 2018, 58 Rn. 9; vom 6. November 2014 - I ZB 38/14 - NJW-RR 2015, 761 Rn. 9;… vom 4. April 2006 - VI ZB 66/04 - VersR 2006, 1089 Rn. 6;… BGHZ 166, 117 = NJW 2006, 2260 Rn. 20 …und vom 20. Oktober 2005 - VII ZB 53/05 - NJW 2006, 446 Rn. 12;… vgl. auch BGHZ 209, 120 = NJW 2016, 2751 Rn. 8). - BGH, 30.08.2022 - VIII ZB 87/20
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der für die Beauftragung eines …
Eine wesentliche Überschreitung wird im Regelfall erst dann anzunehmen sein, wenn die Kosten des Unterbevollmächtigten die ersparten Reisekosten des Hauptbevollmächtigten um mehr als 1/10 überschreiten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. November 2014 - I ZB 38/14, NJW-RR 2015, 761 Rn. 17; vom 10. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02, NJW 2003, 898 unter II 2 c).
- BGH, 07.11.2023 - VIII ZB 9/23
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Anwalts im Zivilprozess bei …
Eine wesentliche Überschreitung wird im Regelfall anzunehmen sein, wenn die Kosten des Unterbevollmächtigten die ersparten Reisekosten des Hauptbevollmächtigten um mehr als 1/10 überschreiten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. November 2014 - I ZB 38/14, NJW-RR 2015, 761 Rn. 16 f.;… vom 30. August 2022 - VIII ZB 87/20, NJW-RR 2023, 205 Rn. 19;… vom 9. Mai 2023 - VIII ZB 53/21, NJW 2023, 2126 Rn. 12; jeweils mwN). - FG Baden-Württemberg, 18.01.2016 - 11 KO 840/15
Eingeschränkte Erstattungsfähigkeit von Flugkosten eines Prozessbevollmächtigten …
Das setzt jedoch voraus, dass die infolge der Wahl dieses Beförderungsmittels entstehenden Mehrkosten nicht außer Verhältnis zu den Kosten einer Bahnreise stehen (ständige Rspr. des BGH, vgl. den Beschluss vom 6. November 2014 I ZB 38/14, AnwBl 2015, 529).In seinem Beschluss vom 6. November 2014 I ZB 38/14 (…a. a. O.) hat er andererseits entschieden, dass die Nutzung eines Flugzeugs bei einer damit verbundenen Zeitersparnis von vier Stunden nicht unverhältnismäßig sei, wenn die Kosten der Flugreise diejenigen einer Bahnreise zwar um 58, 5 % - und damit erheblich - überstiegen, der Wert der Sache aber mit 30.000 EUR etwa das 15-fache der für die Vergleichsberechnung mit rund 2.000 EUR angesetzten Flugreise betrage.
Rn. 38 Der vom Erinnerungsgegner außerdem in Bezug genommene Beschluss des BGH vom 6. November 2014 I ZB 38/14 ist für den Streitfall deshalb nur eingeschränkt ergiebig, weil die Kostenrelationen im dortigen Verfahren andere waren.
- OLG München, 11.11.2020 - 11 W 1430/20
Beschwerde, Telekommunikation, Kostenfestsetzungsbeschluss, Widerspruch, …
Rn. 21 2. Eine Vergleichsrechnung ("110% - Grenze" im Sinne der BGH-Rechtsprechung, vgl. zuletzt etwa Beschluss vom 06.11.2014 - I ZB 38/14; Beschluss vom 26.02.2014 - XII ZB 499/11; Hansens, RVGreport 14, 373 ff.) ist hier nicht anzustellen, weil auch bei Wahrnehmung des Verhandlungstermins in München durch die in Köln ansässigen Prozessbevollmächtigten der Klägerin selbst deren Reisekosten nur in Höhe fiktiver Reisekosten eines Anwaltes an dem am weitesten vom Gerichtsort entfernt gelegenen Ort innerhalb des Gerichtsbezirks zuerkannt würden (vgl. BGH, Beschluss vom 09.05.2018 - I ZB 62/17); dies aus folgenden Gründen:. - OLG München, 09.07.2025 - 11 W 839/25
Zur Frage der Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Terminsvertreters (sog. "110 …
Rn. 8 2. Die Parteien verkennen nicht, dass die Kosten für einen Terminsvertreter dann erstattungsfähig sind, wenn sie die (fiktiven) Reisekosten des Hauptbevollmächtigten um nicht mehr als ca. 10% übersteigen (sog. "110 %-Grenze", vgl. etwa BGH, Beschl. v. 06.11.2014 - I ZB 38/14; Senat, Beschl. v. 15.02.2016 - 11 W 198/16;… Gerold/Schmidt-Müller-Rabe, RVG, 26. Aufl., VV 3401 Rn. 85 ff.; Hansens, RVG-Report 2014, 373). - BPatG, 28.06.2019 - 1 Ni 18/14 Rn. 65 Für einen Kurzstreckenflug sind nur die Kosten der Economy Class erstattungsfähig (vgl. BGH, B. v. 6.11.2014 in der Sache I ZB 38/14, GRUR 2015, 509 ff; OLG Brandenburg, B. v. 9.9.2013 in der Sache 6 W 77/13, veröffentlicht in Juris; OLG Stuttgart, B. v. 10.3.2010 in der Sache 8 W 121/10, MDR 2010, 898 sowie OLG Düsseldorf, B. v. 17.12.2008 in der Sache I-10 W 93/08, NJW-RR 2009, 1422 f. - beide auch abrufbar über Juris).
- LAG Bremen, 18.12.2024 - 1 Ta 44/24
Beschwerde gegen die Festsetzung von Reisekosten einer auswärtigen Rechtsanwältin
Für die Frage, ob Mehrkosten der Fluganreise im Vergleich zu den fiktiven Bahnreisekosten angemessen sind, kommt es auch auf die bei Benutzung des Flugzeugs gewonnene Zeitersparnis an (vgl. BGH, Beschluss vom 06.11.2014 - I ZB 38/14 - juris Rn. 12ff.). - OLG Düsseldorf, 28.07.2015 - 20 W 79/14
Erstattungsfähigkeit der Kosten von im Heimatland des Schutzrechtsinhabers …
Nach ständiger Rechtsprechung stellen diese Kosten notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung i. S. von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO dar, wenn durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten erstattungsfähige Reisekosten des Hauptbevollmächtigten erspart werden, die ansonsten bei der Wahrnehmung des Termins durch den Hauptbevollmächtigten entstanden wären (BGH, GRUR 2015, 509 Rn. 9 - Flugkosten). - AG Wipperfürth, 26.03.2021 - 9 C 245/19
Gebührenrecht
- OLG Frankfurt, 25.11.2016 - 18 W 166/16
Erstattungsfähigkeit von Flugkosten für Prozessbevollmächtigten
- OLG Köln, 12.07.2017 - 17 W 87/17
Umfang der Erstattung der Kosten eines Verkehrsanwalts
- LG Landshut, 09.10.2015 - 33 T 2522/15
Festsetzung von Kosten eines auswärtigen Anwalts
- BPatG, 23.12.2019 - 6 Ni 10/15
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Rechtsprechung
| BGH, 24.07.2014 - I ZR 53/13 |
Volltextveröffentlichungen (25)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- MIR - Medien Internet und Recht
Spezialist für Familienrecht - Entsprechen die Fähigkeiten eines Rechtsanwalts, der sich als Spezialist auf dem Rechtsgebiet einer Fachanwaltschaft bezeichnet, denen eines Fachanwalts, besteht keine Veranlassung der Untersagung einer solchen Bezeichnung.
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Spezialist für Familienrecht
- rechtsinformationen.bund.de
Wettbewerbsverstoß: Werbung eines Rechtsanwalts mit Spezialkenntnissen entsprechend einer Fachanwaltschaft - Spezialist für Familienrecht
- rechtsprechung-im-internet.de
Spezialist für Familienrecht
§ 4 Nr 11 UWG, § 43b BRAO, § 7 RABerufsO
Wettbewerbsverstoß: Werbung eines Rechtsanwalts mit Spezialkenntnissen entsprechend einer Fachanwaltschaft - Spezialist für Familienrecht - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Als "Spezialist für Familienrecht" darf sich bezeichnen, wer über die Fähigkeiten eines entsprechenden Fachanwalts verfügt
- IWW
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, §§ ... 3, 4 Nr. 11 UWG, § 43b BRAO, § 7 Abs. 2 BORA, § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 UWG, §§ 8, 3, § 4 Nr. 11 UWG, § 7 Abs. 1 BORA, § 7 BORA, § 7 Abs. 1 Satz 2 BORA, § 43c BRAO, Art. 24 der Richtlinie 2006/123/EG, Art. 24 Abs. 1 der Richtlinie 2006/123/EG, Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie 2006/123/EG, Richtlinie 2006/123/EG, Art. 12 Abs. 1 GG, § 1 FAO, § 5 UWG, § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 BORA, § 5 Abs. 1 Satz 1, 2 Nr. 3 UWG, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Tragen der Darlegungslast und Beweislast eines Rechtsanwalts für die Richtigkeit seiner Selbsteinschätzung hinsichtlich der Bezeichnung als Spezialist; Gefahr einer Verwechslung der Bezeichnung "Spezialist für Familienrecht" mit der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
UWG § 4 Nr. 11; BRAO § 43 b; BORA § 7
Zulässige Entwertung des Fachanwaltstitels; Bezeichnung als "Spezialist für ..."; Rechtsanwaltswerbung; irreführende Werbung; Unterlassung - Betriebs-Berater
"Spezialist für Familienrecht" - Berechtigung eines Rechtsanwalts zur Führung einer entsprechenden Bezeichnung
- Anwaltsblatt
§ 4 UWG 2004, § 43 BRAO
Anwalt darf mit "Spezialist für Familienrecht" werben - Anwaltsblatt
§ 4 UWG 2004, § 43 BRAO
Anwalt darf mit "Spezialist für Familienrecht" werben - ra.de
- BRAK-Mitteilungen
"Spezialist für Familienrecht"
- anwaltsblatt-datenbank.de
- juris.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Anwalt darf mit "Spezialist für Familienrecht" werben
- RA Kotz
"Spezialist für Familienrecht" - eine zulässige Berufsbezeichnung?
- rechtsportal.de
Tragen der Darlegungslast und Beweislast eines Rechtsanwalts für die Richtigkeit seiner Selbsteinschätzung hinsichtlich der Bezeichnung als Spezialist; Gefahr einer Verwechslung der Bezeichnung "Spezialist für Familienrecht" mit der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für ...
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)
Spezialist für Familienrecht
- datenbank.nwb.de
- ibr-online
"Spezialist für ...": Auch bei gleichbenannter Fachanwaltschaft nicht wettbewerbswidrig!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (17)
- internet-law.de (Kurzinformation)
Wann darf sich ein Rechtsanwalt als Spezialist bezeichnen?
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Rechtsanwalt darf sich als Spezialist für ein Rechtsgebiet bezeichnen auch wenn es für das Rechtsgebiet eine Fachanwaltschaft gibt - hier: Spezialist für Familienrecht
- kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)
Anwälte dürfen sich "Spezialist” für ein Rechtsgebiet nennen
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Wann darf sich ein Rechtsanwalt "Spezialist" nennen?
- lto.de (Kurzinformation)
Grenzen der Anwaltswerbung - Wer Spezialist ist, darf sich auch so nennen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Spezialist für Familienrecht
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Zur Zulässigkeit einer Bezeichnung als "Spezialist für Familienrecht"
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Bezeichnung "Spezialist für Familienrecht" ist nicht ohne weiteres irreführend
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
"Spezialist für Familienrecht" - Berechtigung eines Rechtsanwalts zur Führung einer entsprechenden Bezeichnung
- ipweblog.de (Kurzinformation)
Spezialist für Familienrecht
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bezeichnung "Spezialist für Familienrecht" ist nicht ohne weiteres irreführend
- rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)
Zulässige Anwaltswerbung mit Spezialisierung - Spezialist für Familienrecht
- haufe.de (Kurzinformation)
Selbsternannter Spezialist muss nicht (mehr) mehr können als ein Fachanwalt
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Fachanwalt oder Spezialist oder beides?
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Spezialist für Erbrecht - Abrenzung zu Fachanwälten und Experten für Erbrecht
- juraforum.de (Kurzinformation)
Rechtsanwälte dürfen sich "Spezialist" nennen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Rechtsanwalt darf unter bestimmten Voraussetzungen mit "Spezialist für Familienrecht" werben - Verwechselungsgefahr mit Fachanwaltstitel bei Vorliegen von entsprechenden Fähigkeiten unerheblich
Besprechungen u.ä. (3)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Rechtsanwalt als Spezialist für Familienrecht
- juris.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Anwalt darf mit "Spezialist für Familienrecht" werben
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
"Spezialist für ..." ist auch bei gleichbenannter Fachanwaltschaft nicht wettbewerbswidrig! (IBR 2015, 170)
Verfahrensgang
- LG Konstanz, 13.04.2012 - 8 O 33/11
- OLG Karlsruhe, 01.03.2013 - 4 U 120/12
- BGH, 24.07.2014 - I ZR 53/13
Papierfundstellen
- NJW 2015, 28
- NJW 2015, 704
- NJW 2015, 8
- MDR 2015, 306
- GRUR 2015, 286
- NJ 2015, 129
- FamRZ 2015, 497
- VersR 2015, 731
- WM 2015, 794
- MIR 2015, Dok. 013
- BB 2015, 257
- DB 2015, 305
- AnwBl 2015, 266
- AnwBl Online 2015, 110
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (17)
- BVerfG, 28.07.2004 - 1 BvR 159/04
Werbung eines Rechtsanwalts mit der Bezeichnung "Spezialist für Verkehrsrecht" im …
Auszug aus BGH, 24.07.2014 - I ZR 53/13
Sofern zutreffende Angaben über die spezielle Qualifikation des Anwalts nicht irreführend sind, ist ein berufsrechtliches Werbeverbot dagegen nicht gerechtfertigt (BVerfG, NJW 2004, 2656, 2657).Rn. 18 c) Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings bei der Bezeichnung eines Rechtsanwalts als "Spezialist für Verkehrsrecht" grundsätzlich die Gefahr einer Irreführung mit einer Fachanwaltsbezeichnung von vornherein als ausgeschlossen angesehen (BVerfG, NJW 2004, 2656, 2658).
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist im Übrigen auf den hier zur Entscheidung stehenden Fall schon deshalb nicht übertragbar, weil es im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keinen Fachanwalt für Verkehrsrecht gab (vgl. BVerfG, NJW 2004, 2656, 2658).
- OLG Stuttgart, 24.01.2008 - 2 U 91/07
Wettbewerbsverstoß eines Rechtsanwalts: Zeitungswerbung mit der Bezeichnung …
Auszug aus BGH, 24.07.2014 - I ZR 53/13
Rn. 25 cc) Angesichts der vom Berufungsgericht festgestellten Verwechslungsgefahr zwischen den Bezeichnungen "Spezialist" und "Fachanwalt" ist es im Hinblick auf die Interessenlage des rechtsuchenden Publikums und der Anwaltschaft gerechtfertigt, von einem sich selbst als Spezialisten bezeichnenden Rechtsanwalt zumindest die Expertise eines Fachanwalts zu erwarten (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2008, 177, 178 = WRP 2008, 513; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 431, 432 f.).Rn. 26 dd) Ob an den Nachweis der Richtigkeit einer Selbsteinschätzung als Spezialist noch höhere Anforderungen zu stellen sind, wenn sie für Rechtsgebiete in Anspruch genommen wird, die nicht mit Fachanwaltschaften vollständig identisch sind (vgl. OLG Stuttgart, GRUR-RR 2008, 177, 178), braucht nicht entschieden zu werden.
- BGH, 09.06.2011 - I ZR 113/10
Zertifizierter Testamentsvollstrecker
Auszug aus BGH, 24.07.2014 - I ZR 53/13
Rn. 8 1. Das Berufungsgericht ist allerdings zu Recht davon ausgegangen, dass es sich bei § 7 Abs. 2 BORA um eine Konkretisierung der Werbebeschränkung des § 43b BRAO und damit um eine Marktverhaltensregelung handelt und dass Zuwiderhandlungen unlautere geschäftliche Handlungen im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG darstellen (BGH, Urteil vom 9. Juni 2011 - I ZR 113/10, GRUR 2012, 215 = WRP 2012, 75 - Zertifizierter Testamentsvollstrecker;… Urteil vom 18. Oktober 2012 - I ZR 137/11, GRUR 2013, 409 Rn. 15 = WRP 2013, 496 - Steuerbüro).Diese im Wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet liegende Feststellung des Berufungsgerichts zur Verkehrsauffassung ist nur daraufhin vom Revisionsgericht überprüfbar, ob das Berufungsgericht bei seiner Würdigung gegen gesetzliche Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BGH, GRUR 2012, 215 Rn. 13 - Zertifizierter Testamentsvollstrecker).
- BGH, 18.10.2012 - I ZR 137/11
Steuerbüro
Auszug aus BGH, 24.07.2014 - I ZR 53/13
Rn. 8 1. Das Berufungsgericht ist allerdings zu Recht davon ausgegangen, dass es sich bei § 7 Abs. 2 BORA um eine Konkretisierung der Werbebeschränkung des § 43b BRAO und damit um eine Marktverhaltensregelung handelt und dass Zuwiderhandlungen unlautere geschäftliche Handlungen im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG darstellen (BGH, Urteil vom 9. Juni 2011 - I ZR 113/10, GRUR 2012, 215 = WRP 2012, 75 - Zertifizierter Testamentsvollstrecker; Urteil vom 18. Oktober 2012 - I ZR 137/11, GRUR 2013, 409 Rn. 15 = WRP 2013, 496 - Steuerbüro).In einem solchen Fall, in dem die Täuschung des Verkehrs lediglich auf dem Verständnis einer an sich zutreffenden Angabe beruht, ist für die Anwendung des § 5 UWG grundsätzlich eine höhere Irreführungsquote als bei einer Täuschung mit objektiv unrichtigen Angaben erforderlich; außerdem ist eine Interessenabwägung vorzunehmen (BGH…, Urteil vom 18. März 2010 - I ZR 172/08, GRUR 2010, 1024 Rn. 25 = WRP 2010, 1390 - Master of Science Kieferorthopädie; BGH, GRUR 2013, 409 Rn. 29 - Steuerbüro).
- BGH, 22.10.2009 - I ZR 73/07
Hier spiegelt sich Erfahrung
Auszug aus BGH, 24.07.2014 - I ZR 53/13
Nach der Senatsrechtsprechung muss der Beklagte, der eine Spitzenstellung - nichts anderes gilt für die Zugehörigkeit zu einer Spitzengruppe - für sich in Anspruch nimmt, die sie begründenden Tatsachen darlegen und beweisen, wenn seine Werbung als unrichtig beanstandet wird und die klagende Partei diese Tatsachen entweder überhaupt nicht oder nur mit erheblichen Schwierigkeiten aufklären kann (BGH, Urteil vom 22. Oktober 2009 - I ZR 73/07, GRUR 2010, 352 Rn. 22 = WRP 2010, 636 - Hier spiegelt sich Erfahrung). - BVerfG, 07.03.2012 - 1 BvR 1209/11
Stattgebender Kammerbeschluss: Übermäßige berufsrechtliche Werbebeschränkung für …
Auszug aus BGH, 24.07.2014 - I ZR 53/13
Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit sind aber nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie den Berufstätigen nicht übermäßig oder unzumutbar treffen, also dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen (BVerfG, GRUR 2012, 72, 73; GesR 2012, 360, 361). - BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 407/11
Stattgebender Kammerbeschluss: Zulässigkeit der Werbung für Arztpraxis mit …
Auszug aus BGH, 24.07.2014 - I ZR 53/13
Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit sind aber nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie den Berufstätigen nicht übermäßig oder unzumutbar treffen, also dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen (BVerfG, GRUR 2012, 72, 73; GesR 2012, 360, 361). - OLG Nürnberg, 20.03.2007 - 3 U 2675/06
Irreführende Werbung eines Rechtsanwalts bei Verwendung der Bezeichnung …
Auszug aus BGH, 24.07.2014 - I ZR 53/13
Jedenfalls wenn das Fachgebiet, für das sich der werbende Rechtsanwalt als Spezialist bezeichnet, auch ein Rechtsgebiet ist, für das eine Fachanwaltschaft besteht, ist zur Überprüfung dieser Werbebehauptung auf die jeweiligen Anforderungen der Fachanwaltsordnung an besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen zurückzugreifen (OLG Nürnberg, GRUR-RR 2007, 292, 293). - BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 4/90
Unzulässigkeit der Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung durch die …
Auszug aus BGH, 24.07.2014 - I ZR 53/13
Der Rechtsanwalt, der eine Fachanwaltsbezeichnung führt, weist damit das rechtsuchende Publikum auf Spezialkenntnisse hin, über die er im Unterschied zu anderen Rechtsanwälten verfügt, die keine Fachanwaltsbezeichnung führen dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 1990 - AnwZ (B) 4/90, BGHZ 111, 229, 231;… Urteil vom 25. November 2013 - AnwZ (B) 44/12, NJW-RR 2014, 751 Rn. 11). - BGH, 25.11.2013 - AnwZ (Brfg) 44/12
Erlaubnis zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für …
Auszug aus BGH, 24.07.2014 - I ZR 53/13
Der Rechtsanwalt, der eine Fachanwaltsbezeichnung führt, weist damit das rechtsuchende Publikum auf Spezialkenntnisse hin, über die er im Unterschied zu anderen Rechtsanwälten verfügt, die keine Fachanwaltsbezeichnung führen dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 1990 - AnwZ (B) 4/90, BGHZ 111, 229, 231; Urteil vom 25. November 2013 - AnwZ (B) 44/12, NJW-RR 2014, 751 Rn. 11). - OLG Karlsruhe, 13.05.2009 - 6 U 49/08
Werbung mit der Bezeichnung "Spezialist" verstößt gegen BORA
- BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11
Biomineralwasser
- BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01
BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus
- BGH, 18.03.2010 - I ZR 172/08
Master of Science Kieferorthopädie
- BGH, 11.12.2003 - I ZR 50/01
Dauertiefpreise
- OLG Karlsruhe, 01.03.2013 - 4 U 120/12
Spezialist für Familienrecht - Wettbewerbsverstoß: Rechtsanwaltswerbung mit der …
- BVerfG, 06.07.2001 - 1 BvR 1063/00
Werbung von Rechtsanwälten für Dienstleistungen
- BGH, 21.07.2016 - I ZR 26/15
LGA tested - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Vorenthalten einer …
Sie kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht bei seiner Würdigung gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BGH…, Urteil vom 9. Juni 2011 - I ZR 113/10, GRUR 2012, 215 Rn. 13 = WRP 2012, 75 - Zertifizierter Testamentsvollstrecker;… Urteil vom 6. November 2014 - I ZR 104/12, GRUR 2014, 88 Rn. 31 = WRP 2014, 57 - Vermittlung von Netto-Policen; Urteil vom 24. Juli 2014 - I ZR 53/13, GRUR 2015, 286 Rn. 14 = WRP 2015, 340 - Spezialist für Familienrecht). - BGH, 31.03.2016 - I ZR 86/13
Himalaya Salz - Schutz geografischer Herkunftsangaben: Kennzeichenrechtlich …
Rn. 27 (1) Nach der Rechtsprechung des Senats zum Lauterkeitsrecht ist allerdings in Fällen, in denen die Täuschung des Verkehrs lediglich auf dem Verständnis einer an sich zutreffenden Angabe beruht, für die Bejahung einer Irreführungsgefahr neben einer Interessenabwägung grundsätzlich auch eine höhere Irreführungsquote erforderlich als bei einer Täuschung mit objektiv unrichtigen Angaben (vgl. nur BGH…, Urteil vom 24. September 2013 - I ZR 219/12, GRUR 2013, 1252 Rn. 17 = WRP 2013, 1582 - Medizinische Fußpflege; Urteil vom 24. Juli 2014 - I ZR 53/13, GRUR 2015, 286 Rn. 20 = WRP 2015, 340 - Spezialist für Familienrecht, jeweils mwN). - BGH, 05.12.2016 - AnwZ (Brfg) 31/14
Fachanwalt wirbt zusätzlich mit "Spezialist für Erbrecht" - darf er das?
Der Kläger wiederholt und vertieft sein erstinstanzliches Vorbringen und verweist ergänzend auf das nach der Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs ergangene Urteil des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 24. Juli 2014 (I ZR 53/13, NJW 2015, 704).Sie entspricht den unionsrechtlichen Vorgaben in Art. 24 der Richtlinie 2006/123/EG vom 12. Dezember 2006 (BGH, Urteil vom 24. Juli 2014 - I ZR 53/13, NJW 2015, 704 Rn. 11 f.) und steht mit der in Art. 12 Abs. 1 GG garantierten Berufsausübungsfreiheit in Einklang (BGH, Urteil vom 24. Juli 2014, aaO Rn. 13).
Rn. 14 Demgegenüber hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in einem Urteil vom 24. Juli 2014 (I ZR 53/13, NJW 2015, 704) entschieden, dass einem Rechtsanwalt die Führung der Bezeichnung "Spezialist" für ein Rechtsgebiet, für welches eine Fachanwaltschaft besteht, dann nicht untersagt werden kann, wenn er über Fähigkeiten verfügt, die denjenigen eines Fachanwalts entsprechen.
Der Entscheidung liegt eine vom damaligen Berufungsgericht getroffene und revisionsrechtlich gebilligte Feststellung dahingehend zugrunde, dass ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Rechtsuchender die nach Art eines Titels verwendeten Begriffe "Spezialist" und "Fachanwalt" als Synonyme versteht (BGH, Urteil vom 24. Juli 2014, aaO Rn. 14 ff.).
Dieses Urteil hat Zustimmung (…Kleine-Cosack, BRAO, 7. Aufl., Vor § 43b Rn. 37), aber auch Kritik erfahren (Remmertz, NJW 2015, 707; Kleinemenke, GRUR-Prax 2015, 68; Huff, WRP 2015, 343; Omsels, jurisPR-WettbR 2/2015 Anm. 3).
Qualifizierende Zusätze darf ein Rechtsanwalt nur dann verwenden, wenn er nicht nur in der Vergangenheit - etwa im Zeitpunkt der Verleihung der Befugnis, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen - über besondere Kenntnisse und Fähigkeiten verfügte und in erheblichem Umfang tätig war, sondern auch im Zeitpunkt der Verwendung (vgl. Kilian, WuB 2015, 687, 690).
- BGH, 29.07.2021 - I ZR 114/20
Wettbewerbsverstoß: Internet-Werbung eines Zahnarztes mit den Angaben " …
Gehören die Mitglieder des Gerichts - wie im Streitfall - selbst zu den angesprochenen Verkehrskreisen, bedarf es im Allgemeinen keines durch eine Meinungsumfrage untermauerten Sachverständigengutachtens, um das Verkehrsverständnis zu ermitteln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 24. Juli 2014 - I ZR 53/13, GRUR 2015, 286 Rn. 15 = WRP 2015, 340 - Spezialist für Familienrecht, mwN).In einem solchen Fall, in dem die Täuschung des Verkehrs lediglich auf dem Verständnis einer an sich zutreffenden Angabe beruht, ist für die Anwendung des § 5 UWG grundsätzlich eine höhere Irreführungsquote als bei einer Täuschung mit objektiv unrichtigen Angaben erforderlich; außerdem ist eine Interessenabwägung vorzunehmen (BGH…, Urteil vom 18. März 2010 - I ZR 172/08, GRUR 2010, 1024 Rn. 25 = WRP 2010, 1390 - Master of Science Kieferorthopädie;… Urteil vom 18. Oktober 2012 - I ZR 137/11, GRUR 2013, 409 Rn. 29 = WRP 2013, 496 - Steuerbüro;… Urteil vom 24. September 2013 - I ZR 219/12, GRUR 2013, 1252 Rn. 17 = WRP 2013, 1582 - Medizinische Fußpflege; BGH, GRUR 2015, 286 Rn. 20 - Spezialist für Familienrecht).
Eine solche hat der Senat bei der Werbung eines Rechtsanwalts mit der Angabe "Spezialist für Familienrecht" mit Blick auf eine Verwechslungsgefahr zwischen dieser Bezeichnung und der Bezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht" angenommen (vgl. BGH, GRUR 2015, 286 Rn. 24 f. und 27 - Spezialist für Familienrecht).
- AnwG Berlin, 05.03.2018 - 1 AnwG 34/16
Datenschutzrechtliche Bedenken gegen die Nutzung personenbezogener Daten zu …
Auch soweit Werbung und Direktwerbung zulässig ist, müssen die berufsbezogenen Angaben in der Werbung wahr sein (BGH, Urt. v. 24.7.2014 - I ZR 53/13). - BGH, 13.07.2023 - I ZR 60/22
Wettbewerbsverstoß eines Zahnarztes: Abrechnung eines Gewinnanteils gegenüber …
Rn. 28 (1) Allerdings kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats unter besonderen Voraussetzungen auch eine objektiv richtige Angabe irreführend sein, wenn sie beim Verkehr, an den sie sich richtet, gleichwohl zu einer Fehlvorstellung führt (vgl. BGH…, Urteil vom 18. März 2010 - I ZR 172/08, GRUR 2010, 1024 [juris Rn. 25] = WRP 2010, 1390 - Master of Science Kieferorthopädie;… Urteil vom 18. Oktober 2012 - I ZR 137/11, GRUR 2013, 409 [juris Rn. 29] = WRP 2013, 496 - Steuerbüro;… Urteil vom 24. September 2013 - I ZR 219/12, GRUR 2013, 1252 [juris Rn. 17] = WRP 2013, 1582 - Medizinische Fußpflege; Urteil vom 24. Juli 2014 - I ZR 53/13, GRUR 2015, 286 [juris Rn. 20] - Spezialist für Familienrecht;… Urteil vom 29. Juli 2021 - I ZR 114/20, GRUR 2021, 1315 [juris Rn. 31] = WRP 2021, 1444 - Kieferorthopädie). - OLG Frankfurt, 30.04.2015 - 6 U 3/14
Unlautere Werbung mit Spezialisierungshinweisen eines Rechtsanwalts; …
Diese Grundsätze sind auch bei der Auslegung des § 7 Abs. 2 BORA anzuwenden (BGH Urt. v. 24.7.2014 - I ZR 53/13, Rn. 20 - Spezialist für Familienrecht).Der angesprochene Verkehr werde nicht erkennen, dass ein "Fachanwalt für Familienrecht" besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem betreffenden Rechtsgebiet in einem förmlichen Prüfungsverfahren bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachgewiesen hat, während die Verwendung des Begriffs "Spezialist für Familienrecht" nur auf einer Selbsteinschätzung des werbenden Anwalts beruht und eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle, ob diese Selbsteinschätzung zutreffend ist, nicht stattgefunden hat (vgl. BGH Urt. v. 24.7.2014 - I ZR 53/13, Rn. 17, 25 - Spezialist für Familienrecht).
- OLG Jena, 25.05.2016 - 2 U 514/15
Markenlogo auf Werkstattpylone - Wettbewerbsverstoß eines Autohausbetreibers: …
Vielmehr entspricht ein entsprechend gewandeltes Verbraucherverständnis der neueren Rechtsprechung zu (tatsächlich mit entsprechenden Fähigkeiten ausgestatteten) "Spezialisten" (vgl. beispielhaft bei Rechtsanwälten: BGH GRUR 2015, 286 - Spezialist für Familienrecht). - OLG Düsseldorf, 04.12.2025 - 20 U 38/25
Irreführende Werbung einer Fluggesellschaft im Zusammenhang mit der Kompensation …
In einem solchen Fall, in dem die Täuschung des Verkehrs lediglich auf dem Verständnis einer an sich zutreffenden Angabe beruht, ist für die Anwendung des § 5 UWG grundsätzlich eine höhere Irreführungsquote als bei einer Täuschung mit objektiv unrichtigen Angaben erforderlich (…offen gelassen in BGH Urt. v. 11.9.2025 - I ZR 14/23, GRUR-RS 2025, 27844 Rn. 21 - Bequemer Kauf auf Rechnung II, unter Hinweis auf Koch, WRP 2024, 1196 Rn. 20); außerdem ist eine Interessenabwägung vorzunehmen (…BGH, GRUR 2021, 1315 Rn. 31 - Kieferorthopädie;… GRUR 2010, 1024 Rn. 25 - Master of Science Kieferorthopädie; GRUR 2015, 286 Rn. 20 - Spezialist für Familienrecht).Gehören die Mitglieder des Gerichts - wie im Streitfall - selbst zu den angesprochenen Verkehrskreisen, bedarf es im Allgemeinen keines durch eine Meinungsumfrage untermauerten Sachverständigengutachtens, um das Verkehrsverständnis zu ermitteln (st. Rspr.; vgl. nur BGH GRUR 2015, 286 Rn. 15 - Spezialist für Familienrecht;… GRUR 2021, 1315 Rn. 18 - Kieferorthopädie, jew. m.w.N.).
- OLG Karlsruhe, 11.01.2023 - 6 U 233/22
Wissenschaftlicher Dienst für Familienfragen II, familienpsychologische Gutachten …
In einem solchen Fall, in dem die Täuschung des Verkehrs lediglich auf dem Verständnis einer an sich zutreffenden Angabe beruht, ist für die Anwendung des § 5 UWG grundsätzlich eine höhere Irreführungsquote als bei einer Täuschung mit objektiv unrichtigen Angaben erforderlich; außerdem ist eine Interessenabwägung vorzunehmen (…vgl. BGH, GRUR 2010, 1024 Rn. 25 - Master of Science Kieferorthopädie;… GRUR 2013, 409 Rn. 29- Steuerbüro;… GRUR 2013, 1252 Rn. 17- Medizinische Fußpflege; GRUR 2015, 286 Rn. 20 - Spezialist für Familienrecht;… GRUR 2021, 1315 Rn. 31 - Kieferorthopädie). - AnwG Frankfurt/Main, 09.01.2020 - IV AG 27/19
Zur Selbstbezeichnung eines Rechtsanwalts als "Verkehrsrechtsexperte" und …
- AnwG Köln, 03.02.2016 - 3 AnwG 14/15
Fachanwaltschaften: Unzulässige Werbung mit dem Abschluss einer theoretischen …
- OLG Frankfurt, 15.10.2015 - 6 U 167/14
Irreführende Werbung mit Unternehmensgeschichte nach Unternehmensaufspaltung
- OLG Köln, 24.06.2016 - 6 U 190/15
Darlegungs- und Beweislast des Unterlassungsschuldners bei einer …
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2019 - 90 H 3.18
Irreführende Werbung eines Arztes
- BGH, 28.10.2015 - AnwZ (Brfg) 31/14
(Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Bezeichnung eines Rechtsanwalts als …
- BGH, 01.06.2016 - I ZR 112/15
Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an eine ausreichende Begründung beim …
- OLG Düsseldorf, 18.06.2020 - 20 U 35/19
- OLG Frankfurt, 22.01.2026 - 6 U 362/24
Irreführung durch Bezeichnung als "Arzt für ästhetische Medizin"
- OLG Karlsruhe, 08.03.2017 - 6 U 166/16
Schwarzwaldmarie - Wettbewerbsverstoß: Irreführung einer Werbung mit dem Begriff …
- OLG Frankfurt, 30.04.2015 - 6 U 86/14
Irreführende Verwendung einer rechtsgebietsbezogenen Rechtsbeistandsbezeichnung
- OLG Düsseldorf, 12.11.2020 - 20 U 87/19
Abmahnung wegen Verwendung der Angabe 'Kinderzahnarztpraxis' Keine …
- OLG München, 05.03.2020 - 29 U 830/19
Marktverhaltensregel, Klagebegehren, Berufsrechtliches Verfahren, Doppelte …
- LG Essen, 06.12.2019 - 45 O 27/19
Werbung eines Frisörs mit Beratung zu Problemen mit der Kopfhaut
- LG Hagen, 15.12.2015 - 21 O 129/13
Anspruch auf Unterlassung der Bewerbung einer Vermittlung von speziell geschulten …
- BerG Heilberufe Berlin, 09.05.2018 - 90 K 8.15
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Rechtsprechung
| BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 368/13 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Arbeitnehmerüberlassung - Nachweispflichten des Arbeitgebers
- openjur.de
Arbeitnehmerüberlassung; Nachweispflichten des Arbeitgebers
- Bundesarbeitsgericht
Arbeitnehmerüberlassung - Nachweispflichten des Arbeitgebers
- rechtsinformationen.bund.de
Arbeitnehmerüberlassung - Nachweispflichten des Arbeitgebers
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2 Abs 1 S 2 Nr 6 NachwG, § 11 Abs 1 S 2 AÜG, § 13 AÜG, § 9 Nr 2 AÜG, § 10 Abs 4 AÜG
Arbeitnehmerüberlassung - Nachweispflichten des Arbeitgebers - IWW
§ 10 Abs. 4 AÜG, § ... 9 Nr. 2 AÜG, § 13 AÜG, § 373 ZPO, § 305 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 2 Abs. 1 NachwG, § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 NachwG, § 11 Abs. 1 Satz 2 AÜG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 20 GG, § 91 Abs. 1, § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Leiharbeitnehmers auf Nachweis der im Entleiherbetrieb geltenden Arbeitsbedingungen
- zip-online.de
Keine Pflicht des Verleihers zum Nachweis der Arbeitsbedingungen des Entleiherbetriebs gegenüber Leiharbeitnehmern
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Verleiher muss keine Auskunft über Equal-Pay-Lohn erteilen
- bag-urteil.com
Arbeitnehmerüberlassung - Nachweispflichten des Arbeitgebers
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- arbeitsrecht-hessen.de
Verleiher muss keine Auskunft über Equal-Pay-Lohn erteilen
- rechtsportal.de
Anspruch eines Leiharbeitnehmers auf Nachweis der im Entleiherbetrieb geltenden Arbeitsbedingungen
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Equal-pay in der Arbeitnehmerüberlassung - und die Nachweispflichten des Arbeitgebers
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unwirksame Tarifverträge - und die arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Arbeitnehmerüberlassung und die Nachweispflichten des Arbeitgebers
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Arbeitnehmerüberlassung und die Nachweispflichten des Arbeitgebers
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Bezugnahme auf unwirksamen Tarifvertrag
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Bezugnahme auf unwirksamen Tarifvertrag - Darlegungslast - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist - Nachweispflichten des Arbeitgebers
- templin-thiess.de (Kurzinformation und Auszüge)
Was tun, wenn die Auskunft des Entleihers unvollständig ist?
Besprechungen u.ä. (2)
- cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)
Keine besondere Nachweispflicht gegenüber Zeitarbeitnehmer
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Verleiher muss wesentliche Arbeitsbedingungen des Entleiherbetriebs nicht nachweisen
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 07.05.2012 - 15 Ca 144/12
- LAG Köln, 16.01.2013 - 3 Sa 744/12
- BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 368/13
Papierfundstellen
- BAGE 151, 170
- NJW 2015, 8
- ZIP 2015, 1945
- MDR 2015, 1189
- NZA 2015, 877
- BB 2015, 1715
- DB 2015, 1848
Wird zitiert von ... (47) Zitiert selbst (13)
- BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11
Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")
Auszug aus BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 368/13
§ 1 Nr. 4 Arbeitsvertrag verweist auf wegen der fehlenden Tariffähigkeit der CGZP unwirksame Tarifverträge (vgl. dazu im Einzelnen BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 12 ff., BAGE 144, 306).Der Kläger war zwar nicht gehalten, Ausschlussfristen aus unwirksamen Tarifverträgen der CGZP, die auch nicht kraft Bezugnahme als Allgemeine Geschäftsbedingung Bestandteil des Arbeitsvertrags geworden sind, einzuhalten (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 35, BAGE 144, 306;… 24. September 2014 - 5 AZR 506/12 - Rn. 14).
Das folgt schon aus dem grundsätzlichen Vorrang einer ausdrücklich in den Arbeitsvertrag aufgenommenen Klausel vor einer nur durch die pauschale Bezugnahme auf einen Tarifvertrag anwendbaren Regelung (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 40, BAGE 144, 306).
Rn. 27 a) Der Arbeitnehmer kann ersehen, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, "ausgeschlossen" sind, wenn sie nicht innerhalb bestimmter Fristen in der in der Klausel bezeichneten Weise geltend gemacht werden (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 48 f., BAGE 144, 306).
Eine schriftliche Geltendmachung des Anspruchs aus § 10 Abs. 4 AÜG "dem Grunde nach" reicht nach dem Wortlaut der Klausel aus und ermöglicht es auch dem Leiharbeitnehmer, der die Entgeltregelung für vergleichbare Stammarbeitnehmer noch nicht im Einzelnen kennt, innerhalb einer angemessenen Überlegungsfrist sich für jede Überlassung den Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt zu sichern (vgl. dazu im Einzelnen BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 50 ff., BAGE 144, 306).
Er hat den Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt, der mit der Überlassung entsteht und ratierlich zu dem im Arbeitsvertrag für die Vergütung bestimmten Zeitpunkt fällig wird (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 42, BAGE 144, 306), erstmals mit Schreiben vom 22. Dezember 2010 gegenüber der Beklagten geltend gemacht.
Ein solcher ist der Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt nicht (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 56, BAGE 144, 306).
- BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 778/12
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Bezugnahme auf unwirksamen …
Auszug aus BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 368/13
Wegen der Unwirksamkeit der CGZP-Tarifverträge geht die Bezugnahmeklausel insgesamt ins Leere: Die in Bezug genommenen Tarifverträge können auf arbeitsvertraglicher Ebene keine Wirkung entfalten, damit sind die dazugehörigen Kollisionsregeln hinfällig (vgl. BAG 25. September 2013 - 5 AZR 778/12 - Rn. 16).Sie hält den Arbeitnehmer nicht davon ab, alle erforderlichen Schritte zur Verhinderung des Untergangs eines Anspruchs zu unternehmen, sondern entlastet ihn, wenn er jene trotz Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht ergreifen konnte (vgl. BAG 25. September 2013 - 5 AZR 778/12 - Rn. 20;… 24. September 2014 - 5 AZR 506/12 - Rn. 23).
Vertraut der Leiharbeitnehmer auf die Rechtswirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Gestaltung und in diesem Zusammenhang auf die Tariffähigkeit einer Arbeitnehmerkoalition, ist dieses Vertrauen ebenso wenig geschützt wie das des Verleihers (BAG 25. September 2013 - 5 AZR 778/12 - Rn. 25 f.;… vgl. auch - zur Verjährung - BAG 13. März 2013 - 5 AZR 424/12 - Rn. 25, BAGE 144, 322;… 24. September 2014 - 5 AZR 506/12 - Rn. 30).
- BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 506/12
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - arbeitsvertragliche …
Auszug aus BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 368/13
Der Kläger war zwar nicht gehalten, Ausschlussfristen aus unwirksamen Tarifverträgen der CGZP, die auch nicht kraft Bezugnahme als Allgemeine Geschäftsbedingung Bestandteil des Arbeitsvertrags geworden sind, einzuhalten (…BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 35, BAGE 144, 306; 24. September 2014 - 5 AZR 506/12 - Rn. 14).Sie hält den Arbeitnehmer nicht davon ab, alle erforderlichen Schritte zur Verhinderung des Untergangs eines Anspruchs zu unternehmen, sondern entlastet ihn, wenn er jene trotz Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht ergreifen konnte (…vgl. BAG 25. September 2013 - 5 AZR 778/12 - Rn. 20; 24. September 2014 - 5 AZR 506/12 - Rn. 23).
Vertraut der Leiharbeitnehmer auf die Rechtswirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Gestaltung und in diesem Zusammenhang auf die Tariffähigkeit einer Arbeitnehmerkoalition, ist dieses Vertrauen ebenso wenig geschützt wie das des Verleihers (…BAG 25. September 2013 - 5 AZR 778/12 - Rn. 25 f.;… vgl. auch - zur Verjährung - BAG 13. März 2013 - 5 AZR 424/12 - Rn. 25, BAGE 144, 322; 24. September 2014 - 5 AZR 506/12 - Rn. 30).
- BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10
Equal Pay" -Anspruch des Leiharbeitnehmers und Ausschlussfrist
Auszug aus BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 368/13
Zur Ermittlung der Höhe des Anspruchs ist deshalb ein Gesamtvergleich der Entgelte im Überlassungszeitraum anzustellen (BAG 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 35 f., BAGE 137, 249).Gelingt es dem Verleiher, die Auskunft des Entleihers zu erschüttern, bleibt es bei dem Grundsatz, dass der Anspruchsteller die anspruchsbegründenden Tatsachen darlegen und beweisen muss (vgl. BAG 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 36, BAGE 137, 249;… 13. März 2013 - 5 AZR 146/12 - Rn. 22).
§ 11 Abs. 1 Satz 2 AÜG bestimmt zwar ergänzende Nachweispflichten im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung, diese betreffen aber nur das Vertragsverhältnis zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer (BAG 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 16 ff., BAGE 137, 249).
- BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 146/12
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Darlegungslast
Auszug aus BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 368/13
Gelingt es dem Verleiher, die Auskunft des Entleihers zu erschüttern, bleibt es bei dem Grundsatz, dass der Anspruchsteller die anspruchsbegründenden Tatsachen darlegen und beweisen muss (…vgl. BAG 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 - Rn. 36, BAGE 137, 249; 13. März 2013 - 5 AZR 146/12 - Rn. 22).Beruft sich der Leiharbeitnehmer - alternativ - auf ein allgemeines Entgeltschema, hat er dieses konkret zu benennen, seinen Inhalt vorzutragen und darzulegen, dass ein solches im Betrieb des Entleihers im Überlassungszeitraum tatsächlich Anwendung fand und wie er danach fiktiv einzugruppieren gewesen wäre (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 146/12 - Rn. 23).
- BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 89/01
Nachweis tarifvertraglicher Ausschlußfristen
Auszug aus BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 368/13
Rn. 36 b) Zudem begründet eine Verletzung von Nachweispflichten für sich genommen den Einwand rechtsmissbräuchlichen Verhaltens nicht (vgl. BAG 17. April 2002 - 5 AZR 89/01 - zu III 3 b der Gründe, BAGE 101, 75;… 21. Februar 2012 - 9 AZR 486/10 - Rn. 30). - BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 486/10
Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs - tarifliche Ausschlussfristen
Auszug aus BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 368/13
Rn. 36 b) Zudem begründet eine Verletzung von Nachweispflichten für sich genommen den Einwand rechtsmissbräuchlichen Verhaltens nicht (vgl. BAG 17. April 2002 - 5 AZR 89/01 - zu III 3 b der Gründe, BAGE 101, 75; 21. Februar 2012 - 9 AZR 486/10 - Rn. 30). - BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 424/12
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Verjährung
Auszug aus BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 368/13
Vertraut der Leiharbeitnehmer auf die Rechtswirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Gestaltung und in diesem Zusammenhang auf die Tariffähigkeit einer Arbeitnehmerkoalition, ist dieses Vertrauen ebenso wenig geschützt wie das des Verleihers (…BAG 25. September 2013 - 5 AZR 778/12 - Rn. 25 f.; vgl. auch - zur Verjährung - BAG 13. März 2013 - 5 AZR 424/12 - Rn. 25, BAGE 144, 322;… 24. September 2014 - 5 AZR 506/12 - Rn. 30). - BAG, 24.04.2014 - 8 AZR 1081/12
Auskunftsanspruch nach § 13 AÜG - Verjährung
Auszug aus BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 368/13
Die Vergleichsmöglichkeit zwischen den Leistungen des Verleihers und den nach dem Gleichbehandlungsgebot zustehenden Leistungen wird für den Leiharbeitnehmer durch den allein gegenüber dem Entleiher bestehenden und gerichtlich einklagbaren gesetzlichen Auskunftsanspruch nach § 13 AÜG gewährleistet (vgl. BAG 24. April 2014 - 8 AZR 1081/12 - Rn. 18). - BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 566/98
Arbeitnehmerstatus (Versicherungsvertreter)
Auszug aus BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 368/13
Entsprechen die unter Beweis gestellten Tatsachenbehauptungen nicht diesen Anforderungen, hat die Beweiserhebung aufgrund dieses unzulässigen Ausforschungsbeweisantritts zu unterbleiben (BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 566/98 - zu II 2 a aa der Gründe). - BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 1046/12
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")
- LAG Köln, 16.01.2013 - 3 Sa 744/12
Arbeitsentgelt; Anspruch auf equal pay; Verjährung; Arbeitsvertragliche …
- ArbG Köln, 07.05.2012 - 15 Ca 144/12
Entgeltansprüche eines Arbeitnehmers aus einem beendeten Arbeitsverhältnis
- ArbG Berlin, 01.04.2021 - 42 Ca 16289/20
Online-Attest ohne vorherige Untersuchung: Kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung
Entsprechen die unter Beweis gestellten Tatsachenbehauptungen nicht den Anforderungen, hat die Beweiserhebung auf Grund dieses unzulässigen Ausforschungsbeweisantritts zu unterbleiben (vgl. BAG…, Urteil vom 15. Dezember 1999 - 5 AZR 566/98 -, Rn. 28, juris; BAG…, Urteil vom 12. Juli 2007 - 2 AZR 722/05 -, Rn. 16, juris; BAG, Urteil vom 25. März 2015 - 5 AZR 368/13 -, BAGE 151, 170-179, Rn. 23). - BAG, 30.10.2019 - 6 AZR 465/18
Die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf kirchliche Arbeitsrechtsregelungen genügt …
Erst wenn zusätzlich die Voraussetzungen eines individuellen Rechtsmissbrauchs erfüllt sind, ist es dem Arbeitgeber verwehrt, sich auf die Ausschlussfrist zu berufen (…vgl. BAG 22. Januar 2019 - 9 AZR 149/17 - Rn. 51; 25. März 2015 - 5 AZR 368/13 - Rn. 36, BAGE 151, 170). - BAG, 16.10.2019 - 4 AZR 66/18
Abweichung vom "Equal-Pay-Grundsatz' durch Bezugnahme auf Tarifvertrag
Nur die Vereinbarung solcher Tarifbedingungen zwischen den Arbeitsvertragsparteien erlaubt es dem Verleiher, dem Leiharbeitnehmer im Entleihzeitraum andere wesentliche Arbeitsbedingungen als diejenigen der Stammarbeitnehmer des Entleihers zu gewähren (zur Unterscheidung zwischen Vertrags- und Arbeitsbedingungen zB BAG 25. März 2015 - 5 AZR 368/13 - Rn. 35 mwN, BAGE 151, 170).
- BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 767/13
Arbeitszeitkonto - Arbeitszeitguthaben - Darlegungslast
Dessen Vernehmung hätte - unbeschadet der sonstigen Voraussetzungen einer Parteivernehmung - einen unzulässigen Ausforschungsbeweis dargestellt (vgl. BAG 25. März 2015 - 5 AZR 368/13 - Rn. 23), zumal eine Präzisierung der Angaben durch den Geschäftsführer anlässlich seiner Anhörung gemäß § 141 ZPO im Berufungstermin nicht erfolgte. - BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 228/21
Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - Auslandsbezug
Rn. 25 a) Das Regelungsgefüge von § 1 Abs. 1 Satz 1, § 9 Nr. 1 und § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG aF differenziert - wie das AÜG aF insgesamt (vgl. BAG 25. März 2015 - 5 AZR 368/13 - Rn. 35, BAGE 151, 170;… zum Unionsrecht vgl. EuGH 11. April 2013 - C-290/12 - [Della Rocca] Rn. 37, 40) - zwischen den verschiedenen Vertragsverhältnissen der bei der Arbeitnehmerüberlassung beteiligten Personen. - BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 149/17
Urlaubsabgeltungsanspruch der Erben - Ausschlussfrist
Rn. 51 (1) Verstößt ein Arbeitgeber gegen die in § 2 oder § 3 Satz 1 NachwG normierten Nachweispflichten, hindert ihn dies - für sich genommen - nicht, die Erfüllung eines vom Arbeitnehmer erhobenen Anspruchs unter Berufung auf die Ausschlussfrist abzulehnen, wenn die Voraussetzungen eines individuellen Rechtsmissbrauchs nicht erfüllt sind (vgl. BAG 25. März 2015 - 5 AZR 368/13 - Rn. 36, BAGE 151, 170;… 21. Februar 2012 - 9 AZR 486/10 - Rn. 30). - BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 139/21
Arbeitnehmerüberlassung mit Auslandsbezug - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses
Rn. 37 aa) Das Regelungsgefüge von § 1 Abs. 1 Satz 1, § 9 Nr. 1 und § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG aF differenziert - wie das AÜG aF insgesamt (vgl. BAG 25. März 2015 - 5 AZR 368/13 - Rn. 35, BAGE 151, 170) - zwischen den verschiedenen Vertragsverhältnissen der bei der Arbeitnehmerüberlassung beteiligten Personen. - BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 500/14
Verbotswidrige Arbeitsvergütung - Privatschule in Sachsen
Zum anderen hätte sich die Vernehmung des Zeugen im Hinblick auf eine Möglichkeit der Klägerin zur Einflussnahme auf den mit ihr geschlossenen Arbeitsvertrag und insbesondere dessen § 15 als Ausforschungsbeweis dargestellt (vgl. BAG 25. März 2015 - 5 AZR 368/13 - Rn. 23).. - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.06.2016 - 2 Sa 213/15
Annahmeverzug und Freistellung des Arbeitnehmers zum Ausgleich geleisteter …
Die Auskunft des Entleihers über das einem vergleichbaren Stammarbeitnehmer gewährte Arbeitsentgelt ist das gesetzlich vorgesehene Mittel, das dem Leiharbeitnehmer ermöglichen soll, die Einhaltung des Gebots der Gleichbehandlung zu überprüfen und die Höhe des Anspruchs aus § 10 Abs. 4 AÜG zu berechnen (BAG 25. März 2015 - 5 AZR 368/13). - LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2018 - 5 Sa 298/17
Haftungsausschluss für Personenschäden - Vorsatz
Entsprechen die unter Beweis gestellten Tatsachenbehauptungen nicht diesen Anforderungen, hat die Beweiserhebung aufgrund dieses unzulässigen Ausforschungsbeweisantritts zu unterbleiben (vgl. BAG 25.03.2015 - 5 AZR 368/13 - Rn. 23 mwN). - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2020 - 5 Sa 48/20
Überstundenvergütung - Urlaubsabgeltung - Arbeitnehmerhaftung wegen …
- BAG, 26.01.2016 - 1 ABR 13/14
Tarifzuständigkeit - Antragsbefugnis
- LSG Baden-Württemberg, 27.06.2017 - L 11 R 643/17
Arbeitnehmerüberlassung - Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Anspruch des …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.01.2024 - 5 Sa 37/23
Arbeitnehmerüberlassung - Besserstellung von Leiharbeitnehmern gegenüber eigenen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2024 - 8 Sa 142/23
Nutzungsausfallentschädigung bei vertragswidriger Nichtüberlassung eines auch zur …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.02.2024 - 2 Sa 92/23
Überstundenausgleich - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Beweiswert - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.05.2018 - 8 Sa 14/18
Unzureichende Berufungsbegründung - Übertragung und Verfall von Urlaub - …
- ArbG Bonn, 20.11.2024 - 5 Ca 663/24
Betriebsratsvorsitzender gibt privaten Chatverkehr an Personalabteilung weiter: …
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2022 - 7 Sa 32/22
Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - Annahmeverzugsvergütung
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.07.2022 - 2 Sa 30/22
Entgeltfortzahlung - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Beweiswert
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.04.2018 - 8 Sa 422/17
Berufsausbildungsverhältnis - Kündigung in der Probezeit - keine Anrechnung von …
- LAG Hamm, 28.01.2025 - 17 SLa 369/24
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.05.2023 - 2 Sa 154/22
Kurzarbeit - Annahmeverzug - Urlaubsabgeltung
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2018 - 7 Sa 406/17
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses: Privattätigkeiten während …
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.12.2017 - 5 Sa 245/17
Annahmeverzug - Ausschlussfrist - Mindestlohn
- LAG Nürnberg, 24.02.2025 - 1 SLa 149/24
Schadensersatzanspruch gegen einen Ex-Kollegen für den Verlust des Arbeitsplatzes …
- ArbG Koblenz, 22.05.2024 - 4 Ca 3251/23
Kein böswilliges Unterlassen von Zwischenverdienst durch unterbliebene …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.02.2024 - 2 Sa 101/23
Kündigungsschutzklage - Klagefrist - Schleppnetzantrag
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.03.2016 - 5 Sa 255/15
Stufenklage auf Auskunfts- und Rechnungslegung - Provision
- LAG Nürnberg, 27.09.2016 - 7 Sa 424/14
Arbeitnehmerhaftung - Dienst-Kfz - Rückgabe - Sicherungsübereignung
- LAG Niedersachsen, 03.03.2026 - 6 Sa 559/23
Bemessung der Vergütung als freigestelltes Betriebsratsmitglied
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.05.2020 - 3 Sa 435/19
Außerordentliche Kündigung - Spesenbetrug - Darlegungs- und Beweislast
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.10.2018 - 8 Sa 39/18
Außerordentliche Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers - Arbeitsverhältnis - …
- ArbG Düsseldorf, 02.08.2019 - 14 Ca 1816/19
- LAG Thüringen, 13.12.2018 - 4 Sa 68/16
Einhaltung der Kündigungserklärungsfrist bei fristlosen Kündigungen
- ArbG Düsseldorf, 24.08.2018 - 14 Ca 3999/18
- LAG Sachsen-Anhalt, 01.02.2021 - 8 Ca 1800/20
Versetzung - Schadensersatzansprüche
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.08.2022 - 2 Sa 66/22
Außerordentliche Kündigung - Rücksichtnahmepflicht - Ankündigung einer Erkrankung
- LAG Berlin-Brandenburg, 31.08.2017 - 21 Sa 315/17
Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlte Arbeitszeitbefreiung bzw. auf …
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2021 - 3 Sa 234/21
Annahmeverzug - Entbehrlichkeit eines tatsächlichen Angebots - Darlegungs- und …
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2018 - 5 Sa 357/17
Kündigungsschutzklage - Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers im Hinblick …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.2024 - 5 Sa 105/23
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Monokausalität - Corona-Test-Verweigerung
- ArbG Hagen, 23.07.2025 - 2 Ca 434/25
Anhörung des Betriebsrats, Nachfrage beim Betriebsrat
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.01.2019 - 8 Sa 31/18
Zustandekommen eines Arbeitsvertrags - faktisches Arbeitsverhältnis
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.08.2018 - 8 Sa 2/18
Betriebsteilübergang: Darlegungs- und Beweislast
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2016 - 5 Sa 1784/15
Anteilige Kürzung einer tarifvertraglichen Pflegezulage bei Teilzeit
- ArbG Halle, 01.02.2021 - 8 Ca 1800/20
Versetzung - Schadensersatzansprüche
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Rechtsprechung
| BGH, 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 54/13 |
Volltextveröffentlichungen (19)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
FAO § 5 Abs. 1 Buchst. q, § 14j
- openjur.de
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Verleihungsvoraussetzungen für die Fachanwaltsbezeichnung für "Urheber- und Medienrecht": Anerkennungsfähigkeit von Fallbearbeitungen aus dem Telekommunikationsrecht; Voraussetzungen einer fachgebietsbezogenen Zuordnung einer Fallbearbeitung; selbständige Anerkennung ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 5 Abs 1 Buchst q FAO, § 14j FAO
Verleihungsvoraussetzungen für die Fachanwaltsbezeichnung für "Urheber- und Medienrecht": Anerkennungsfähigkeit von Fallbearbeitungen aus dem Telekommunikationsrecht; Voraussetzungen einer fachgebietsbezogenen Zuordnung einer Fallbearbeitung; selbständige Anerkennung ... - IWW
§ 43c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 2 Abs. 1 FAO, § 2 Abs. 2 FAO, § 5 Abs. 1 Buchst. q F... AO, § 14j Nr. 1 bis 6 FAO, § 14j Nr. 1 bis 3 FAO, § 5 Abs. 3 Satz 1 Buchst. a und b FAO, § 14j Nr. 6 FAO, § 5 Abs. 1 Buchst. c FAO, § 10 Nr. 1 Buchst. e FAO, § 5 Abs. 1 Buchst. k FAO, § 14d Nr. 2 FAO, § 5 Abs. 1 Buchst. c, § 10 Nr. 1 FAO, § 5 Abs. 1 Buchst. a, § 8 FAO, §§ 42a ff. BRAO, § 14j FAO, § 14k FAO, § 3 Nr. 24 TKG, § 1 Satz 2 FAO, § 12 Nr. 1, § 14c Nr. 5, § 14f Nr. 1, § 14i Nr. 3, § 14j Nr. 5 FAO, §§ 8 ff. FAO, § 5 Abs. 1 Buchst. q, § 5 Abs. 1 Buchst. q Satz 1 FAO, § 10 Nr. 1, § 5 Abs. 1 Buchst. c Satz 1 FAO, § 14d Nr. 2, Art. 20 Abs. 3 GG, § 101 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 9 UrhG, § 5 Abs. 1 Buchst. q Satz 3 FAO, § 5 Abs. 1 FAO, § 5 Abs. 1 Buchst. m FAO, § 1922 BGB, § 10 Nr. 1 Buchst. a FAO, § 14j Nr. 1 FAO, § 362 Abs. 1 BGB, § 14j Nr. 2, 5 und 6 FAO, § 5 Satz 1 FAO, § 5 Abs. 4 FAO, § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 154 Abs. 2 VwGO, § 194 Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 52 Abs. 1 GKG
- Wolters Kluwer
Erwerb der erforderlichen besonderen praktischen Erfahrungen im Fachgebiet "Urheber- und Medienrecht" durch Fallbearbeitungen aus dem Telekommunikationsrecht
- Betriebs-Berater
Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung auf dem Gebiet des Urheber und Medienrechts
- Anwaltsblatt
FAO § 5 Abs. 1 Buchst. q, § 14j
Fachanwalt Urheber- und Medienrecht: Welche Fälle zählen? - Anwaltsblatt
FAO § 5 Abs. 1 Buchst. q, § 14j
Fachanwalt Urheber- und Medienrecht: Welche Fälle zählen? - BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Besondere praktische Erfahrungen im Urheber- und Medienrecht
- anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de
FAO § 5 Abs. 1q ; FAO § 14j
Erwerb der erforderlichen besonderen praktischen Erfahrungen im Fachgebiet "Urheber- und Medienrecht" durch Fallbearbeitungen aus dem Telekommunikationsrecht - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Vertrag betrifft verschiedene Rechtsgebiete: Wann kann eine fachgebietsbezogene Zuordnung der Fallbearbeitung erfolgen?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht - und die Fälle aus dem Telekommunikationsrecht
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Fallzahlen des angehenden Fachanwalts - bei fachgebietsübergreifenden Mandaten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Fallzahlen des angehenden Fachanwalts - einstweilige Verfügung und anschließende Klage
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Telekommunikationsrechtsfälle müssen für praktische Erfahrungen im Urheber- und Medienrecht einen konkreten Bezug hierzu haben
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung auf dem Gebiet des Urheber- und Medienrechts
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Telekommunikationsrechtsfälle müssen für praktische Erfahrungen im Urheber- und Medienrecht einen konkreten Bezug hierzu haben
Besprechungen u.ä.
- BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Besondere praktische Erfahrungen im Urheber- und Medienrecht
Verfahrensgang
- AGH Sachsen, 14.06.2013 - AGH 1/12
- BGH, 04.01.2014 - AnwZ (Brfg) 54/13
- BGH, 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 54/13
Papierfundstellen
- NJW 2015, 8
- NJW-RR 2015, 745
- MDR 2015, 548
- GRUR 2015, 713
- MMR 2016, 53
- BB 2015, 897
- DB 2015, 1101
- K&R 2015, 392
- AnwBl 2015, 523
- AnwBl Online 2015, 263
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (27)
- BGH, 10.03.2014 - AnwZ (Brfg) 58/12
Verleihung der Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht": Anforderungen an …
Auszug aus BGH, 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 54/13
Fallbearbeitungen aus dem Telekommunikationsrecht genügen nur dann für den Erwerb der erforderlichen besonderen praktischen Erfahrungen im Fachgebiet "Urheber- und Medienrecht", wenn die Fälle einen konkret darzulegenden urheber- oder medienrechtlichen Bezug aufweisen (Fortführung von Senatsurteil vom 10. März 2014, AnwZ (Brfg) 58/12, NJW-RR 2014, 752 Rn. 13 ff. und Senatsbeschluss vom 25. Februar 2008, AnwZ (B) 17/07, NJW-RR 2008, 925 Rn. 10 ff.).Sie ist daher als alternative Antragstellung zu werten, woraus sich ein alternativer Referenzzeitraum vom 16. März 2006 bis zum 2. Juni 2010 ergibt (vgl. Senat, Urteile vom 10. März 2014 - AnwZ (Brfg) 58/12, NJW-RR 2014, 752 Rn. 9, 44 und vom 10. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 9/11, NJW-RR 2012, 298 Rn. 7).
Die Grundsätze der Rechtsprechung des erkennenden Senats zu § 5 Abs. 1 Buchst. c FAO (Arbeitsrecht) und § 10 Nr. 1 Buchst. e FAO (Grundzüge des Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrechts; Beschluss vom 25. Februar 2008 - AnwZ (B) 17/07, NJW-RR 2008, 925 Rn. 10 ff.; Urteil vom 10. März 2014 - AnwZ (Brfg) 58/12, NJW-RR 2014, 752 Rn. 13 ff.; vgl. zu § 5 Abs. 1 Buchst. k FAO (Verkehrsrecht) und § 14d Nr. 2 FAO (Versicherungsrecht) Senatsurteil vom 27. Oktober 2014 - AnwZ (Brfg) 85/13, juris Rn. 11 f.) sind auf die - hier zu beantwortende - Frage übertragbar, ob Fälle aus den in § 14j Nr. 6 FAO genannten Bereichen nur dann ausreichende Erfahrungen im Urheber- und Medienrecht ausweisen, wenn sie urheber- oder medienrechtliche Bezüge besitzen.
Maßgebend ist mithin ausschließlich, ob der konkret vom Antragsteller bearbeitete Fall einem der genannten Bereiche zuzuordnen ist (vgl. Senat, Urteil vom 10. März 2014 - AnwZ (Brfg) 58/12, NJW-RR 2014, 752 Rn. 13 f.; Beschluss vom 20. April 2009 - AnwZ (B) 48/08, BRAK-Mitt. 2009, 177 Rn. 8).
Dementsprechend ist es nicht ausreichend, wenn im Rahmen einer solchen Fallbearbeitung zwar Fragen aus dem Fachgebiet eine Rolle spielen können, tatsächlich aber nicht relevant werden (vgl. für Fallbearbeitungen aus den in § 10 Nr. 1 Buchst. e FAO aufgeführten Nebengebieten Senat, Urteil vom 10. März 2014, aaO Rn. 14 f.).
Entscheidend ist vielmehr die konkrete von der Bearbeitung betroffene Fragestellung (vgl. Senat, Urteil vom 10. März 2014, aaO Rn. 15 ff.; Beschluss vom 20. April 2009, aaO Rn. 7 ff.; Hartung/Scharmer, aaO § 5 FAO Rn. 54, 67), die im Rahmen der Geltendmachung der Vergütungsforderung durch die Klägerin eine Rolle gespielt hat.
Denn ein gerichtliches Verfahren liegt nur vor, wenn - wie vorliegend nicht - ein Klageverfahren eingeleitet worden ist (vgl. für den Begriff des rechtsförmlichen Verfahrens in § 5 Abs. 1 Buchst. c Satz 1 FAO: Senat, Urteil vom 10. März 2014, aaO Rn. 33;… vgl. zur notwendigen Anhängigkeit des gerichtlichen Verfahrens Offermann-Burckart, Fachanwalt werden und bleiben, 3. Aufl., Rn. 519 mit Hinweis auf Ziffer II 6 der "Berliner Empfehlungen 2009";… Hartung/Scharmer, aaO § 5 FAO Rn. 261).
- BGH, 25.02.2008 - AnwZ (B) 17/07
Nachweis der Fallbearbeitung auf dem Fachgebiet Arbeitsrecht; Bearbeitung von …
Auszug aus BGH, 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 54/13
Fallbearbeitungen aus dem Telekommunikationsrecht genügen nur dann für den Erwerb der erforderlichen besonderen praktischen Erfahrungen im Fachgebiet "Urheber- und Medienrecht", wenn die Fälle einen konkret darzulegenden urheber- oder medienrechtlichen Bezug aufweisen (Fortführung von Senatsurteil vom 10. März 2014, AnwZ (Brfg) 58/12, NJW-RR 2014, 752 Rn. 13 ff. und Senatsbeschluss vom 25. Februar 2008, AnwZ (B) 17/07, NJW-RR 2008, 925 Rn. 10 ff.).Die Grundsätze der Rechtsprechung des erkennenden Senats zu § 5 Abs. 1 Buchst. c FAO (Arbeitsrecht) und § 10 Nr. 1 Buchst. e FAO (Grundzüge des Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrechts; Beschluss vom 25. Februar 2008 - AnwZ (B) 17/07, NJW-RR 2008, 925 Rn. 10 ff.; Urteil vom 10. März 2014 - AnwZ (Brfg) 58/12, NJW-RR 2014, 752 Rn. 13 ff.; vgl. zu § 5 Abs. 1 Buchst. k FAO (Verkehrsrecht) und § 14d Nr. 2 FAO (Versicherungsrecht) Senatsurteil vom 27. Oktober 2014 - AnwZ (Brfg) 85/13, juris Rn. 11 f.) sind auf die - hier zu beantwortende - Frage übertragbar, ob Fälle aus den in § 14j Nr. 6 FAO genannten Bereichen nur dann ausreichende Erfahrungen im Urheber- und Medienrecht ausweisen, wenn sie urheber- oder medienrechtliche Bezüge besitzen.
Rn. 11 (1) Entstehungsgeschichte sowie Sinn und Zweck der Fachanwaltsbezeichnungen gebieten ein Verständnis von § 14j Nr. 6 FAO im Sinne eines erforderlichen urheber- oder medienrechtlichen Bezuges der Fallbearbeitungen aus den dort genannten Rechtsbereichen (vgl. für § 5 Abs. 1 Buchst. c und § 10 Nr. 1 FAO Senat, Beschluss vom 25. Februar 2008, aaO Rn. 12; zu § 5 Abs. 1 Buchst. a und § 8 FAO (Verwaltungsrecht) vgl. Senat, Urteil vom 25. November 2013 - AnwZ (Brfg) 44/12, NJW-RR 2014, 751 Rn. 11).
Vor allem aber rechnet derjenige, der einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht aufsucht, nicht damit, dass dieser seine besonderen praktischen Erfahrungen zu wesentlichen Teilen - § 5 Abs. 1 Buchst. q FAO lässt insoweit bis zu 65 von 80 Fällen zu - durch telekommunikationsrechtliche Fallbearbeitungen erworben hat, die keinen Bezug zum Urheber- und Medienrecht aufweisen (vgl. zu den Fachanwaltsbezeichnungen für das Arbeitsrecht und das Sozialrecht Senat, Beschluss vom 25. Februar 2008, aaO; zur Fachanwaltsbezeichnung für das Verwaltungsrecht vgl. Senat, Urteil vom 25. November 2013, aaO; zum Fachanwalt für Verkehrsrecht vgl. Senat, Urteil vom 27. Oktober 2014, aaO).
Fälle aus dem Telekommunikationsrecht können diesen Zweck daher nur erfüllen, wenn sie wenigstens einen urheber- oder medienrechtlichen Bezug haben, bei ihnen also auch urheber- oder medienrechtliche Fragen eine Rolle spielen (vgl. zum Fachanwalt für Arbeitsrecht Senat, Beschluss vom 25. Februar 2008, aaO; zum Fachanwalt für Verkehrsrecht vgl. Senat, Urteil vom 27. Oktober 2014, aaO Rn. 11 f.).
Zu berücksichtigen ist nämlich, dass die Fachanwaltsordnung in § 1 Satz 2 FAO nicht eine einheitliche Fachanwaltsbezeichnung für das Urheber- und Medienrecht sowie für das Informationstechnologierecht kennt, sondern für das Urheber- und Medienrecht einerseits und das Informationstechnologierecht andererseits jeweils eine eigene Fachanwaltsbezeichnung mit unterschiedlichen Anforderungen vorsieht (vgl. § 5 Abs. 1 Buchst. q in Verbindung mit § 14j FAO und § 5 Abs. 1 Buchst. r in Verbindung mit § 14k FAO; zu den unterschiedlichen Fachanwaltsbezeichnungen für das Arbeitsrecht und das Sozialrecht vgl. Senat, Beschluss vom 25. Februar 2008, aaO Rn. 13).
Fälle aus dem Telekommunikationsrecht können diesen Zweck nur erfüllen, wenn sie wenigstens einen urheber- oder medienrechtlichen Bezug haben, bei ihnen also auch urheber- oder medienrechtliche Fragen eine Rolle spielen (vgl. zu § 10 Nr. 1 und § 5 Abs. 1 Buchst. c Satz 1 FAO Senat, Beschluss vom 25. Februar 2008, aaO Rn. 12; vgl. zu § 14d Nr. 2 und § 5 Abs. 1 Buchst. k FAO Senat, Urteil vom 27. Oktober 2014, aaO).
- BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 85/09
Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung: Höhergewichtung von Fällen mit mehreren …
Auszug aus BGH, 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 54/13
Rn. 55 aa) Ein Fall im Sinne von § 5 Abs. 1 FAO ist jede juristische Aufarbeitung eines einheitlichen Lebenssachverhalts, der sich von anderen Lebenssachverhalten dadurch unterscheidet, dass die zu beurteilenden Tatsachen und die Beteiligten verschieden sind (…vgl. zu § 5 Satz 1 FAO a.F. Senat, Beschlüsse vom 6. März 2006 - AnwZ (B) 36/05, BGHZ 166, 292 Rn. 12 und vom 12. Juli 2010 - AnwZ (B) 85/09, NJW-RR 2011, 279 Rn. 3).Sachen, die ein Anwalt sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bearbeitet, zählen folgerichtig nur als ein Fall, auch wenn sich das Mandat auf mehrere gerichtliche Instanzen erstreckt (Senat, Beschluss vom 12. Juli 2010, aaO).
Etwa erforderliche Korrekturen werden durch § 5 Abs. 4 FAO ermöglicht, wonach Bedeutung, Umfang und Schwierigkeit einzelner Fälle zu einer höheren (oder niedrigeren) Gewichtung führen können (Senat, Beschluss vom 12. Juli 2010, aaO; Urteil vom 8. April 2013 - AnwZ (Brfg) 54/11, BGHZ 197, 118 Rn. 51; Vossebürger in Feuerich/Weyland, aaO § 5 FAO Rn. 4; Hartung/Scharmer, aaO § 5 FAO Rn. 53).
Einer erweiternden Auslegung des Fallbegriffs in § 5 Abs. 1 FAO bedarf es deshalb nicht (Senat, Beschluss vom 12. Juli 2010, aaO).
Sie erscheint angesichts der im beabsichtigten Klageverfahren im Verhältnis zum vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren zusätzlich verfolgten Rechtsschutzziele und der deshalb zu prüfenden zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen gerechtfertigt (zur Höhergewichtung, wenn sich bei einer Fallbearbeitung über mehrere Instanzen andere rechtliche Fragen stellen, vgl. Senat, Beschluss vom 12. Juli 2010, aaO Rn. 6;… Vossebürger in Feuerich/Weyland, aaO § 5 FAO Rn. 4).
- BGH, 27.10.2014 - AnwZ (Brfg) 85/13
Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung: Anforderungen an den Nachweis …
Auszug aus BGH, 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 54/13
Die Grundsätze der Rechtsprechung des erkennenden Senats zu § 5 Abs. 1 Buchst. c FAO (Arbeitsrecht) und § 10 Nr. 1 Buchst. e FAO (Grundzüge des Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrechts;… Beschluss vom 25. Februar 2008 - AnwZ (B) 17/07, NJW-RR 2008, 925 Rn. 10 ff.; Urteil vom 10. März 2014 - AnwZ (Brfg) 58/12, NJW-RR 2014, 752 Rn. 13 ff.; vgl. zu § 5 Abs. 1 Buchst. k FAO (Verkehrsrecht) und § 14d Nr. 2 FAO (Versicherungsrecht) Senatsurteil vom 27. Oktober 2014 - AnwZ (Brfg) 85/13, juris Rn. 11 f.) sind auf die - hier zu beantwortende - Frage übertragbar, ob Fälle aus den in § 14j Nr. 6 FAO genannten Bereichen nur dann ausreichende Erfahrungen im Urheber- und Medienrecht ausweisen, wenn sie urheber- oder medienrechtliche Bezüge besitzen.Dementsprechend sind für die Auslegung der eine Fachanwaltschaft betreffenden Vorschriften der Fachanwaltsordnung die berechtigten Erwartungen des rechtsuchenden Publikums, für welches die Fachanwaltsbezeichnung maßgeblich bestimmt ist, von entscheidender Bedeutung (Senat, Urteile vom 25. November 2013, aaO Rn. 14 und vom 27. Oktober 2014, aaO Rn. 12).
Vor allem aber rechnet derjenige, der einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht aufsucht, nicht damit, dass dieser seine besonderen praktischen Erfahrungen zu wesentlichen Teilen - § 5 Abs. 1 Buchst. q FAO lässt insoweit bis zu 65 von 80 Fällen zu - durch telekommunikationsrechtliche Fallbearbeitungen erworben hat, die keinen Bezug zum Urheber- und Medienrecht aufweisen (vgl. zu den Fachanwaltsbezeichnungen für das Arbeitsrecht und das Sozialrecht Senat, Beschluss vom 25. Februar 2008, aaO; zur Fachanwaltsbezeichnung für das Verwaltungsrecht vgl. Senat, Urteil vom 25. November 2013, aaO; zum Fachanwalt für Verkehrsrecht vgl. Senat, Urteil vom 27. Oktober 2014, aaO).
Fälle aus dem Telekommunikationsrecht können diesen Zweck daher nur erfüllen, wenn sie wenigstens einen urheber- oder medienrechtlichen Bezug haben, bei ihnen also auch urheber- oder medienrechtliche Fragen eine Rolle spielen (vgl. zum Fachanwalt für Arbeitsrecht Senat, Beschluss vom 25. Februar 2008, aaO; zum Fachanwalt für Verkehrsrecht vgl. Senat, Urteil vom 27. Oktober 2014, aaO Rn. 11 f.).
Fälle aus dem Telekommunikationsrecht können diesen Zweck nur erfüllen, wenn sie wenigstens einen urheber- oder medienrechtlichen Bezug haben, bei ihnen also auch urheber- oder medienrechtliche Fragen eine Rolle spielen (vgl. zu § 10 Nr. 1 und § 5 Abs. 1 Buchst. c Satz 1 FAO Senat, Beschluss vom 25. Februar 2008, aaO Rn. 12; vgl. zu § 14d Nr. 2 und § 5 Abs. 1 Buchst. k FAO Senat, Urteil vom 27. Oktober 2014, aaO).
- BGH, 20.04.2009 - AnwZ (B) 48/08
Voraussetzungen der Verleihung der Bezeichnung Fachanwalt für Erbrecht
Auszug aus BGH, 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 54/13
Das ist nur der Fall, wenn sie Bezüge zu beiden Fachgebieten hat, das heißt wenn Fragen aus beiden Fachgebieten für die argumentative Auseinandersetzung "eine Rolle spielen" (vgl. Senat, Beschluss vom 20. April 2009 - AnwZ (B) 48/08, BRAK-Mitt. 2009, 177 Rn. 9).Maßgebend ist mithin ausschließlich, ob der konkret vom Antragsteller bearbeitete Fall einem der genannten Bereiche zuzuordnen ist (vgl. Senat…, Urteil vom 10. März 2014 - AnwZ (Brfg) 58/12, NJW-RR 2014, 752 Rn. 13 f.; Beschluss vom 20. April 2009 - AnwZ (B) 48/08, BRAK-Mitt. 2009, 177 Rn. 8).
Der verschiedene Rechtsgebiete berührende Fall muss vielmehr eine für die juristische Bearbeitung relevante erbrechtliche Frage aufwerfen, das heißt einen Bearbeitungsschwerpunkt im Erbrecht enthalten (Senat, Beschluss vom 20. April 2009, aaO Rn. 9;… zur Erforderlichkeit eines Bearbeitungsschwerpunktes im Fachgebiet vgl. Hartung/Scharmer, BORA/FAO, 5. Aufl., § 5 FAO Rn. 58 ff.).
Entscheidend ist vielmehr die konkrete von der Bearbeitung betroffene Fragestellung (vgl. Senat, Urteil vom 10. März 2014, aaO Rn. 15 ff.; Beschluss vom 20. April 2009, aaO Rn. 7 ff.; Hartung/Scharmer, aaO § 5 FAO Rn. 54, 67), die im Rahmen der Geltendmachung der Vergütungsforderung durch die Klägerin eine Rolle gespielt hat.
- BGH, 25.11.2013 - AnwZ (Brfg) 44/12
Erlaubnis zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt für …
Auszug aus BGH, 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 54/13
Rn. 11 (1) Entstehungsgeschichte sowie Sinn und Zweck der Fachanwaltsbezeichnungen gebieten ein Verständnis von § 14j Nr. 6 FAO im Sinne eines erforderlichen urheber- oder medienrechtlichen Bezuges der Fallbearbeitungen aus den dort genannten Rechtsbereichen (vgl. für § 5 Abs. 1 Buchst. c und § 10 Nr. 1 FAO Senat…, Beschluss vom 25. Februar 2008, aaO Rn. 12; zu § 5 Abs. 1 Buchst. a und § 8 FAO (Verwaltungsrecht) vgl. Senat, Urteil vom 25. November 2013 - AnwZ (Brfg) 44/12, NJW-RR 2014, 751 Rn. 11).Dementsprechend sind für die Auslegung der eine Fachanwaltschaft betreffenden Vorschriften der Fachanwaltsordnung die berechtigten Erwartungen des rechtsuchenden Publikums, für welches die Fachanwaltsbezeichnung maßgeblich bestimmt ist, von entscheidender Bedeutung (Senat, Urteile vom 25. November 2013, aaO Rn. 14 und vom 27. Oktober 2014, aaO Rn. 12).
Vor allem aber rechnet derjenige, der einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht aufsucht, nicht damit, dass dieser seine besonderen praktischen Erfahrungen zu wesentlichen Teilen - § 5 Abs. 1 Buchst. q FAO lässt insoweit bis zu 65 von 80 Fällen zu - durch telekommunikationsrechtliche Fallbearbeitungen erworben hat, die keinen Bezug zum Urheber- und Medienrecht aufweisen (vgl. zu den Fachanwaltsbezeichnungen für das Arbeitsrecht und das Sozialrecht Senat, Beschluss vom 25. Februar 2008, aaO; zur Fachanwaltsbezeichnung für das Verwaltungsrecht vgl. Senat, Urteil vom 25. November 2013, aaO; zum Fachanwalt für Verkehrsrecht vgl. Senat, Urteil vom 27. Oktober 2014, aaO).
- BGH, 08.04.2013 - AnwZ (Brfg) 54/11
Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung: Anwendung der Gewichtungsregelung; …
Auszug aus BGH, 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 54/13
Etwa erforderliche Korrekturen werden durch § 5 Abs. 4 FAO ermöglicht, wonach Bedeutung, Umfang und Schwierigkeit einzelner Fälle zu einer höheren (oder niedrigeren) Gewichtung führen können (Senat…, Beschluss vom 12. Juli 2010, aaO; Urteil vom 8. April 2013 - AnwZ (Brfg) 54/11, BGHZ 197, 118 Rn. 51;… Vossebürger in Feuerich/Weyland, aaO § 5 FAO Rn. 4;… Hartung/Scharmer, aaO § 5 FAO Rn. 53).Rn. 63 3. Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 8. April 2013 - AnwZ (Brfg) 54/11, BGHZ 197, 118 Rn. 20 ff.) ist im Anschluss an die Ermittlung der berücksichtigungsfähigen Fälle zu prüfen, welches Gewicht den einzelnen Fällen zukommt, das heißt, ob Bedeutung, Umfang und Schwierigkeit einzelner Fälle zu einer höheren oder niedrigeren Gewichtung führen (§ 5 Abs. 4 FAO).
- BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08
Sommer unseres Lebens
Auszug aus BGH, 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 54/13
Fallgestaltungen dieser Art ergeben sich bei Verstößen gegen das Urheber- oder Medienrecht unter Nutzung von Telekommunikationsanlagen und -verbindungen wie beispielsweise beim Filesharing (…vgl. hierzu Keber in Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht, 3. Aufl., Kapitel 23 Rn. 69 ff.), der sog. Verbreiterhaftung (…vgl. hierzu MüKoBGB/Rixecker, 6. Aufl., Anhang zu § 12 Rn. 199;… MüKoBGB/Wagner, 6. Aufl., § 824 Rn. 30;… Söder in BeckOK, Informations- und Medienrecht, Stand 1. November 2014, § 823 BGB Rn. 13), der Haftung von Inhabern von Internetanschlüssen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 - I ZR 121/08, NJW 2010, 2061) und bei Auskunftsansprüchen gegenüber Telekommunikationsunternehmen gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 9 UrhG. - BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87
Einkommensanrechnung
Auszug aus BGH, 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 54/13
Das aus Art. 20 Abs. 3 GG folgende Bestimmtheitsgebot erfordert nur, dass die Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können (vgl. BVerfGE 78, 205, 212; BVerfGE 84, 133, 149; BVerfGE 87, 234, 263; BVerfGE 102, 254, 337). - BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90
Abwicklung von DDR-Einrichtungen
Auszug aus BGH, 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 54/13
Das aus Art. 20 Abs. 3 GG folgende Bestimmtheitsgebot erfordert nur, dass die Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können (vgl. BVerfGE 78, 205, 212; BVerfGE 84, 133, 149; BVerfGE 87, 234, 263; BVerfGE 102, 254, 337). - BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92
Zollkriminalamt
- BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02
Gefährliche Täter
- BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94
Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos
- BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84
Schatzregal der Länder
- BAG, 07.02.2007 - 5 AZR 270/06
Arbeitnehmerstatus - Gastvertrag nach § 20 NV-Solo
- BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvL 9/08
Dienstbeschädigungsausgleich
- BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 36/05
Gewichtung der Fälle für die Erlangung der Fachanwalts-Qualifikation; Begriff des …
- BGH, 08.04.2013 - AnwZ (Brfg) 16/12
Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung: Widerruf durch die …
- BGH, 26.11.2012 - AnwZ (Brfg) 56/11
Widerruf der Erlaubnis zum Führen einer Fachanwaltsbezeichnung: Wahrung der …
- BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 900/88
Entziehung des Doktorgrades wegen Unwürdigkeit
- BGH, 25.09.2013 - AnwZ (Brfg) 52/12
Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Arbeitsrecht: Fallbegriff und …
- BVerfG, 22.10.2014 - 1 BvR 1815/12
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Berufsausübungsfreiheit gem. Art 12 …
- BVerfG, 20.03.2007 - 1 BvR 142/07
Berufsrecht - Rechtsanwälte: Versagung der Verleihung einer …
- BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 4/90
Unzulässigkeit der Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung durch die …
- BGH, 10.10.2011 - AnwZ (Brfg) 9/11
Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung: Verlängerung des Referenzzeitraums bei …
- BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 743/90
Unzulässigkeit der Führung der Fachgebietsbezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht"
- BVerfG, 14.01.1992 - 1 BvR 957/89
Verbot der Führung einer Fachanwaltsbezeichnung mangels Nachweises praktischer …
- BGH, 17.05.2018 - III ZR 195/17
Anspruch auf Zahlung allgemeiner Krankenhausleistungen: Begrenzung der …
Auch die Auslegungsbedürftigkeit einer Norm steht dem Bestimmtheitsgebot nicht entgegen, solange die Auslegung unter Nutzung der anerkannten juristischen Methodik zu bewältigen ist (BVerfGE 110, 33, 56 f; BGH, Urteil vom 9. Februar 2015 - AnwZ [Brfg] 54/13, NJW-RR 2015, 745 Rn. 21; jeweils mwN). - LG Bad Kreuznach, 01.03.2017 - 1 S 84/16
Internet-Werbevertrag: Vertragliche Einordnung; Bestimmtheit des Vertrags …
Der BGH ist außerdem in zwei anderen Entscheidungen, die ebenfalls Eintragungen in einem elektronischen Branchenverzeichnis bzw. einen Online-Anzeigenvertrag zum Gegenstand hatten, - ebenfalls ohne inhaltliche Auseinandersetzung mit der Frage, um welchen Vertragstyp es sich handelt - gerade nicht von einem Dienstvertrag mit werkvertraglichen Elementen, sondern von einem Werkvertrag ausgegangen (BGH, Urteil vom 26.07.2012 - VII ZR 262/11 = NJW-RR 2012, 1261 und BGH, Senat für Anwaltssachen, Urteil vom 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 54/13, dort Rn. 53, zitiert nach juris). - BGH, 20.03.2017 - AnwZ (Brfg) 11/16
Verleihung der Bezeichnung "Fachanwalt für Medizinrecht": Nachweis besonderer …
Ein Rechtsanwalt, der eine Fachanwaltsbezeichnung führt, weist das rechtsuchende Publikum damit auf Spezialkenntnisse und praktische Erfahrungen hin, über die er im Unterschied zu anderen Rechtsanwälten verfügt, die keine Fachanwaltsbezeichnung führen dürfen (vgl. Senat, Urteil vom 9. Februar 2015 - AnwZ (Brfg) 54/13, BRAK-Mitt. 2015, 150 Rn. 12 mwN).Für die Auslegung der Vorschriften der Fachanwaltsordnung sind deshalb maßgeblich die berechtigten Erwartungen des rechtsuchenden Publikums (…vgl. nur Senat, Urteile vom 25. November 2013 - AnwZ (Brfg) 44/12, NJW-RR 2014, 751 Rn. 14; vom 27. Oktober 2014 - AnwZ (Brfg) 85/13, NJW-RR 2015, 253 Rn. 12 und vom 9. Februar 2015, aaO Rn. 13).
Insoweit hat der Senat in seiner Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 9. Februar 2015 aaO zum Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht) die Erwartung als berechtigt angesehen, dass der Fachanwalt seine praktischen Erfahrungen auch auf den Kerngebieten dieses Fachbereiches erworben hat.
- BGH, 22.06.2020 - AnwZ (Brfg) 48/19
Verleihungsvoraussetzungen für den Titel "Fachanwalt für Transport- und …
Rn. 20 Ein Rechtsanwalt, der eine Fachanwaltsbezeichnung führt, weist das rechtsuchende Publikum damit auf Spezialkenntnisse und praktische Erfahrungen hin, über die er im Unterschied zu anderen Rechtsanwälten verfügt, die keine Fachanwaltsbezeichnung führen dürfen (…vgl. Senat, Urteile vom 20. März 2017 - AnwZ (Brfg) 11/16, juris Rn. 22 mwN und vom 9. Februar 2015 - AnwZ (Brfg) 54/13, BRAK-Mitt. 2015, 150 Rn. 12 mwN).Für die Auslegung der Vorschriften der Fachanwaltsordnung sind deshalb maßgeblich die berechtigten Erwartungen des rechtsuchenden Publikums (vgl. nur Senat, Urteile vom 20. März 2017 aaO; vom 9. Februar 2015 aaO Rn. 13; vom 27. Oktober 2014 - AnwZ (Brfg) 85/13, NJW-RR 2015, 253 Rn. 12 und vom 25. November 2013 - AnwZ (Brfg) 44/12, NJW-RR 2014, 751 Rn. 14).
Insoweit hat der Senat in seiner Rechtsprechung die Erwartung als berechtigt angesehen, dass der Fachanwalt seine praktischen Erfahrungen auch auf den Kerngebieten dieses Fachbereiches erworben hat (vgl. Urteile vom 20. März 2017 aaO zum Fachanwalt für Medizinrecht und vom 9. Februar 2015 aaO zum Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht).
- AGH Hamburg, 26.07.2016 - II ZU 2/14
Voraussetzungen der Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Sozialrecht: …
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn ein Schwerpunkt der Bearbeitung in dem in § 11 FAO näher umschriebenen Fachgebiet Sozialrecht liegt; dafür genügt es, wenn eine Frage aus diesem Fachgebiet erheblich ist (s. nur BGH, Beschluss v. 06.03.2006, AnwZ (B) 36/05; Beschluss v. 20.04.2009, AnwZ (B) 48/08; Beschluss v. 08.04.2013, AnwZ (Brfg) 54/11; BGH, Urt. v. 10.03.2014, AnwZ (Brfg) 58/12 oder BGH, Urt. v. 09.02.2015, AnwZ (Brfg) 54/13).Erheblich ist eine Frage aus dem Fachgebiet des Sozialrechtes, wenn sie für die argumentative Auseinandersetzung eine Rolle spielt (…BGH, Urt. v. 10.03.2014, AnwZ (Brfg) 58/12 oder BGH, Urt. v. 09.02.2015, AnwZ (Brfg) 54/13).
An solchen Bezügen fehlt es, wenn sozialrechtliche Fragestellungen für die gerichtliche Fallbearbeitung letztlich nicht relevant sind (…s. nur BGH, Urt. v. 10.03.2014, AnwZ (Brfg) 58/12, Rz. 20), etwa weil sie nur im Rahmen einer Vorprüfung erwogen wurden (so die Beispiele aus BGH, Urt. v. 09.02.2015, AnwZ (Brfg) 54/13) oder unstreitig sind (s. das Beispiel aus dem einen Fachanwalt für Erbrecht betreffenden Fall des BGH, Beschluss v. 20.04.2009, AnwZ (B) 48/08 über eine unstreitige Gesamtrechtsnachfolge).
Eine solche Beratung des Mandanten im Hinblick auf Folgerungen eines prozessbeendigenden Vergleichs ist insoweit nicht anders zu bewerten als etwa vorgenommene Vorprüfungen aus dem betreffenden Fachgebiet (vgl. BGH, Urt. v. 09.02.2015, AnwZ (Brfg) 54/13).
In Verfahren, welche das Führen von Fachanwaltsbezeichnungen betreffen, ist der Streitwert regelmäßig auf EUR 12.500,00 festzusetzen (…s. nur BGH, Urt. v. 08.04.2013, AnwZ (Brfg) 16/12 oder Urt. v. 09.02.2015, AnwZ (Brfg) 54/13).
- BGH, 28.11.2016 - AnwZ (Brfg) 53/15
Verleihungsvoraussetzungen für eine Fachanwaltsbezeichnung: Gewichtung der …
Dies gilt sowohl für den ursprünglichen Referenzzeitraum gemäß § 5 Abs. 1 FAO vom 1. Mai 2008 bis zum 30. April 2011 als auch für einen alternativen Referenzzeitraum vom 16. Januar 2009 bis zum 15. Januar 2012, der möglicherweise nach dem Schreiben des Klägers vom 16. Januar 2012 zu bestimmen ist, mit dem er die vorliegend zu beurteilende Fallliste bei der Beklagten eingereicht hat (vgl. zur Nachmeldung von Fällen und sich daraus ergebenden alternativen Referenzzeiträumen Senat, Urteile vom 9. Februar 2015 - AnwZ (Brfg) 54/13, NJW-RR 2015, 745 Rn. 8;… vom 10. März 2014 - AnwZ (Brfg) 58/12, NJW-RR 2014, 752 Rn. 9 und vom 10. Oktober 2011 - AnwZ (Brfg) 9/11, NJW-RR 2012, 298 Rn. 7; Scharmer in Hartung/Scharmer, BORA/FAO, 6. Aufl., § 5 FAO Rn. 370 f.).Rn. 15 b) Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 8. April 2013 - AnwZ (Brfg) 54/11, BGHZ 197, 118 Rn. 20, 31 und vom 9. Februar 2015, aaO Rn. 63 mwN) ist im Anschluss an die Ermittlung der berücksichtigungsfähigen Fälle zu prüfen, welches Gewicht den einzelnen Fällen zukommt, das heißt ob Bedeutung, Umfang und Schwierigkeit einzelner Fälle zu einer höheren oder niedrigeren Gewichtung führen (§ 5 Abs. 4 FAO; zur Verfassungsgemäßheit dieser Regelung vgl. Senat, Urteil vom 8. April 2013, aaO Rn. 20 ff.).
- BGH, 14.10.2024 - AnwZ (Brfg) 25/24
Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Erbrecht"; Nachweis …
Der Kläger übersieht, dass nach der Rechtsprechung des Senats für die Beurteilung, ob eine Fallbearbeitung ausreichende praktische Erfahrungen auf dem betreffenden Fachgebiet vermittelt, danach zu unterscheiden ist, ob der Fall originär diesem Gebiet zuzurechnen ist oder ob er thematisch einem anderen Rechtsbereich unterfällt und lediglich Berührungspunkte zum relevanten Fachgebiet aufweist (…vgl. Senat, Urteile vom 10. März 2014 - AnwZ (Brfg) 58/12, NJW-RR 2014, 752 Rn. 13 bis 18 [zum Fachgebiet "Arbeitsrecht"] und vom 9. Februar 2015 - AnwZ (Brfg) 54/13, NJW-RR 2015, 745 Rn. 10, 37 [zum Fachgebiet "Urheber- und Medienrecht"]; jeweils mwN).Rn. 11 Bei Fällen, die dem relevanten Fachgebiet nicht originär zuzuordnen sind, weil sie nicht schon von sich aus grundsätzlich einen erbrechtlichen Schwerpunkt aufweisen, ist dagegen der erforderliche inhaltliche Bezug zum Erbrecht nur gegeben, wenn im konkreten Fall erbrechtliche Fragen für die argumentative Auseinandersetzung tatsächlich eine Rolle spielen (vgl. Senat, Beschluss vom20. April 2009 - AnwZ (Brfg) 48/08, BRAK-Mitt. 2009, 177 Rn. 9 sowie Urteile vom 10. März 2014 - AnwZ (Brfg) 58/12, NJW-RR 2014, 752 Rn. 14 bis 18 [zum Fachgebiet "Arbeitsrecht"] und vom 9. Februar 2015 - AnwZ (Brfg) 54/13,NJW-RR 2015, 745 Rn. 10, 37 [zum Fachgebiet "Urheber- und Medienrecht"]; jeweils mwN).
So wird ein Fall, dessen Schwerpunkt in einem anderen Fachgebiet liegt, nicht bereits dadurch zu einem (auch) erbrechtlichen Fall, dass einem Anspruch eine unstreitige Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 1922 BGB zugrunde liegt (vgl. Senat, Beschluss vom 20. April 2009 - AnwZ (B) 48/08, BRAK-Mitt. 2009, 177 Rn. 9 sowie Urteile vom 10. März 2014 - AnwZ (Brfg) 58/12, NJW-RR 2014, 752 Rn. 15, 20 [zum Fachgebiet "Arbeitsrecht"] und vom 9. Februar 2015 - AnwZ (Brfg) 54/13, NJW-RR 2015, 745 Rn. 37 [zum Fachgebiet "Urheber- und Medienrecht"]).
- BGH, 25.02.2019 - AnwZ (Brfg) 80/18
Gewichtung einzelner Fälle bei Beantragung der Fachanwaltsbezeichnung für …
Rn. 11 (1) Unter einem "Fall" ist jede juristische Aufarbeitung eines einheitlichen Lebenssachverhalts zu verstehen, der sich von anderen Lebenssachverhalten dadurch unterscheidet, dass die zu beurteilenden Tatsachen und die Beteiligten verschieden sind (vgl. nur Senat, Urteil vom 9. Februar 2015 - AnwZ (Brfg) 54/13, juris Rn. 55;… Beschlüsse vom 27. April 2016 aaO Rn. 5 und vom 6. März 2006 - AnwZ (B) 36/05, NJW 2006, 1513 Rn. 12; jeweils mwN).Sachen, die ein Anwalt sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bearbeitet, zählen folgerichtig nur als ein Fall (Senat, Urteil vom 9. Februar 2015 aaO).
Dies gilt auch dann, wenn sich das Mandat auf mehrere gerichtliche Instanzen erstreckt (vgl. nur Senat, Urteil vom 9. Februar 2015 aaO; Beschlüsse vom 27. April 2016 aaO und vom 12. Juli 2010 - AnwZ (B) 85/09, NJW-RR 2011, 279 Rn. 3).
- BGH, 28.10.2019 - AnwZ (Brfg) 14/19
Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Mehrfache Anrechenbarkeit einer …
In Verfahren, welche das Führen von Fachanwaltsbezeichnungen betreffen, setzt der Senat den Streitwert regelmäßig auf 12.500 EUR fest (vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 2015 - AnwZ (Brfg) 54/13, juris Rn. 65 mwN). - BGH, 11.06.2019 - AnwZ (Brfg) 74/18
Nachweis von Fallbearbeitungen für den Erwerb einer Fachanwaltsbezeichnung
Rn. 10 Der Senat hat bereits für andere Fachanwaltsbezeichnungen entschieden, bei denen die Fachanwaltsordnung den Nachweis besonderer Kenntnisse bestimmter Rechtsgebiete "in Grundzügen" verlangt, dass eine Berücksichtigung von Fällen aus diesen Rechtsgebieten im Rahmen des praktischen Fallquorums gemäß § 5 FAO voraussetzt, dass ein spezifischer Bezug zur eigentlichen Spezialmaterie des jeweiligen Fachanwaltsgebiets gegeben ist (für die Grundzüge des Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrechts beim Fachanwalt für Arbeitsrecht, § 10 Nr. 1 Buchst. e) FAO: Senat, Beschluss vom 25. Februar 2008 - AnwZ (B) 17/07, NJW-RR 2008, 925 Rn. 10 ff.; Urteil vom 10. März 2014 - AnwZ (Brfg) 58/12, NJW-RR 2014, 752 Rn. 12; für die Grundzüge des Telekommunikationsrechts beim Fachanwalt für Urheber und Medienrecht, § 14j Nr. 6 FAO: Senat, Urteil vom 9. Februar 2015 - AnwZ (Brfg) 54/13, NJW-RR 2015, 745 Rn. 10 ff.; ähnlich für den Begriff des Versicherungsrechts in § 14d Nr. 2 FAO beim Fachanwalt für Verkehrsrecht: Senat, Urteil vom 27. Oktober 2014 - AnwZ (Brfg) 85/13, NJW-RR 2015, 253 Rn. 10 ff.). - AGH Bayern, 22.01.2018 - BayAGH III - 4 - 9/17
Fachanwalt für Medizinrecht: Fälle aus dem Arzneimittel- oder …
- BGH, 14.11.2018 - AnwZ (Brfg) 29/18
Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung für Medizinrecht: Nachweis der besonderen …
- AGH Schleswig-Holstein, 19.02.2018 - 2 AGH 2/15
Fachanwaltschaften: Besondere praktische Erfahrungen im Medizinrecht
- BGH, 07.03.2019 - AnwZ (Brfg) 67/18
Anspruch eines Rechtsanwalts zur Führung des Titels "Fachanwalt für …
- AGH Bayern, 16.07.2018 - BayAGH III - 4 - 12/17
Fachanwaltschaften: Besondere praktische Erfahrungen im Erbrecht
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Rechtsprechung
| AnwG Köln, 10.11.2014 - 10 EV 116/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Anwaltsblatt
§ 43a BRAO
"Dümmste Bezirksregierung Deutschlands" ist nicht unsachlich - Anwaltsblatt
§ 43a BRAO
"Dümmste Bezirksregierung Deutschlands" ist nicht unsachlich - BRAK-Mitteilungen
Dem Sachlichkeitsgebot (gerade noch) genügende Äußerungen
- anwaltsblatt-datenbank.de
- RA Kotz
Sachlichkeitsgebot - "die wahrscheinlich dümmste Bezirksregierung Deutschlands"
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AnwG Köln, 10.11.2014 - 10 EV 116/14
- AnwG Köln, 23.07.2018 - 10 EV 116/14
- AnwG Köln, 30.08.2018 - 10 EV 116/14
Papierfundstellen
- NJW 2015, 8
- NJW-RR 2015, 1013
- AnwBl 2015, 444
- AnwBl Online 2015, 220
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81
Standesrichtlinien
Auszug aus AnwG Köln, 10.11.2014 - 10 EV 116/14
Diese Regelung entspricht dem, was zur Aufrechterhaltung einer funktionsfähigen Rechtspflege unerlässlich ist und ist daher verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 76, 171 [193] = NJW 1988, 191).Ein Verhalten, auch wenn es einen Beleidigungstatbestand erfüllt, kann daher nur dann als Verletzung beruflicher Pflichten beanstandet werden, wenn es nicht in Wahrnehmung berechtigter Interessen erfolgt ist (BVerfG NJW 1988, 191).
- BVerfG, 28.07.2014 - 1 BvR 482/13
Auch überspitzte Äußerungen fallen nur in engen Grenzen als Schmähkritik aus dem …
Auszug aus AnwG Köln, 10.11.2014 - 10 EV 116/14
Wesentliches Merkmal der Schmähung ist mithin eine das sachliche Anliegen völlig in den Hintergrund drängende persönliche Kränkung (BVerfG (2. Kammer des Ersten Senats), Beschluss vom 15.4.2008 - 1 BvR 1793/07; BVerfG, Beschluss vom 28.07.2014, 1 BvR 482/13).Dem Rechtsanwalt ist es erlaubt, zur plastischen Darstellung seiner Position auch starke und eindringliche Ausdrücke zu benutzen, um seine Rechtsposition zu unterstreichen, ohne jedes Wort auf die Waagschale legen zu müssen (BVerfG, Beschluss vom 28.07.2014, 1 BvR 482/13).
- BVerfG, 02.07.2013 - 1 BvR 1751/12
Die Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als "Winkeladvokatur" kann von der …
Auszug aus AnwG Köln, 10.11.2014 - 10 EV 116/14
Hierbei ist eine Abwägung zwischen der Schwere der Persönlichkeitsbeeinträchtigung durch die Äußerung und den Einbußen bei der Meinungsfreiheit durch das Verbot der Äußerung vorzunehmen (BVerfG (3. Kammer des Ersten Senats), Beschluss vom 2.7.2013 - 1 BvR 1751/12, NJW 2013, 3021).Anders als in der Entscheidung zur "Winkeladvokatur" (BVerfG NJW 2013, 3021) ist dies nicht nur eine begrenzt gewichtige Herabsetzung allein in der beruflichen Ehre der Volljuristinnen.
- BVerfG, 15.04.2008 - 1 BvR 1793/07
Zu einer berufsrechtlichen Rüge wegen Verletzung des Sachlichkeitsgebots
Auszug aus AnwG Köln, 10.11.2014 - 10 EV 116/14
Wesentliches Merkmal der Schmähung ist mithin eine das sachliche Anliegen völlig in den Hintergrund drängende persönliche Kränkung (BVerfG (2. Kammer des Ersten Senats), Beschluss vom 15.4.2008 - 1 BvR 1793/07; BVerfG, Beschluss vom 28.07.2014, 1 BvR 482/13).
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