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Rechtsprechung
   BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,32765
BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21 (https://dejure.org/2021,32765)
BGH, Entscheidung vom 02.06.2021 - 3 StR 21/21 (https://dejure.org/2021,32765)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 2021 - 3 StR 21/21 (https://dejure.org/2021,32765)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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  • HRR Strafrecht

    § 129 StGB; § 257 StGB; § 261 StGB; § 50 StGB; § 46 Abs. 3 StGB
    Begriff der kriminellen Vereinigung (übergeordnetes gemeinsames Interesse; Abgrenzung zu individuellen Einzelinteressen; bezweckte Begehung von Straftaten; Abgrenzung zur Bande; Gesamtwürdigung); Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot durch Mehrfachmilderung; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Erfordernis der Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses; Heranziehung äußerer Tatumstände

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 129 Abs 2 StGB, § 261 StPO
    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Erfordernis der Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses; Heranziehung äußerer Tatumstände

  • IWW

    § 264 Abs. 1 StPO, § ... 132 Alt. 1, § 25 Abs. 2, § 27 Abs. 1 StGB, § 129 Abs. 1 Satz 1, 2 StGB, § 129 Abs. 2 StGB, Rahmenbeschlusses 2008/841/JI, § 127 StGB, § 146 Abs. 2, § 152a Abs. 3, § 152b Abs. 2, § 184b Abs. 2, § 184c Abs. 2, § 232 Abs. 3 Nr. 3, § 233 Abs. 2 Nr. 4, § 236 Abs. 4 Nr. 1, § 244 Abs. 1 Nr. 2, § 244a Abs. 1, § 250 Abs. 1 Nr. 2, § 253 Abs. 4, § 260 Abs. 1 Nr. 2, § 260a Abs. 1, § 261 Abs. 5, § 263 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 5, § 265e Nr. 2, § 266a Abs. 4 Satz 2 Nr. 4, § 267 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1, Abs. 4, § 275 Abs. 2, § 284 Abs. 3 Nr. 2, § 300 Satz 2 Nr. 2, § 303b Abs. 4 Satz 2 Nr. 2, § 335 Nr. 3 StGB, § 98a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 StPO, § 129 Abs. 1 StGB, § 74a Abs. 1 Nr. 4 GVG, § 129 StGB, § 154a StPO, Rahmenbeschluss 2008/841/JI, § 129 Abs. 2 StPO, § 265 Abs. 1 StPO, § 129b Abs. 1 Satz 3 StGB, § 257 Abs. 1 StGB, § 261 StGB, § 257 Abs. 3 Satz 1 StGB, § 261 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 261 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 StGB, § 2 Abs. 3 StGB, § 261 Abs. 2 StGB, § 261 Abs. 1 StGB, § 261 Satz 1 Nr. 2 StGB, § 261 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB, § 261 Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 259 Abs. 1 StGB, § 50 StGB, § 263 Abs. 5 StGB, § 46a Nr. 1, § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 49 Abs. 1 StGB, § 49 StGB, § 46a Nr. 1 StGB, § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BtMG, § 29a Abs. 1 Satz 2 BtMG, § 301 StPO, § 261 Abs. 5 StGB, § 261 Abs. 6 Satz 1 StGB, § 261 Abs. 2 Nr. 2 StGB, § 357 Satz 1 StPO, §§ 2 f. StPO, § 74a Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 GVG, §§ 73, 73c StGB

  • Wolters Kluwer

    Fallen der Tätergruppierungen aus dem Bereich der organisierten Kriminalität ebenso wie sonstige Zusammenschlüsse aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität unter die Legaldefinition der kriminellen Vereinigung; Heranziehen der äußeren Tatumstände zur Ermittlung des für ...

  • bghst-wolterskluwer

    StGB § 129 Abs. 2
    Kriminelle Vereinigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Unter die Legaldefinition der kriminellen Vereinigung können auch Tätergruppierungen aus dem Bereich der organisierten Kriminalität ebenso wie sonstige Zusammenschlüsse aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität fallen. Erforderlich hierfür ist neben den sonstigen ...

  • rechtsportal.de

    Fallen der Tätergruppierungen aus dem Bereich der organisierten Kriminalität ebenso wie sonstige Zusammenschlüsse aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität unter die Legaldefinition der kriminellen Vereinigung; Heranziehen der äußeren Tatumstände zur Ermittlung des für ...

  • datenbank.nwb.de

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Erfordernis der Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses; Heranziehung äußerer Tatumstände

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gemeinschafts- und Einzelinteresse einer "kriminellen Vereinigung"

Besprechungen u.ä. (2)

  • Lehrstuhl für Strafrecht Prof. Marxen (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    "Achtung Abzocke!"-Fall

    § 129 Abs. 2 StGB
    Materielles Strafrecht, s) Straftaten gegen Staat und öffentliche Ordnung, Strafrecht BT

  • zfistw.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Gewinnerzielung als übergeordnetes gemeinsames Interesse einer Vereinigung nach § 129 Abs. 2 StGB - Zur Frage der Anwendbarkeit des § 129 StGB im Zusammenhang mit einer kriminellen wirtschaftlichen Betätigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 66, 137
  • NJW 2021, 2813
  • NStZ 2022, 606
  • StV 2021, 714
 
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Wird zitiert von ... (130)Zitiert selbst (57)

  • BGH, 03.12.2009 - 3 StR 277/09

    Freispruch vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21
    Zuvor hatte die Rechtsprechung unter einer - im Strafgesetzbuch nicht näher definierten - Vereinigung einen auf eine gewisse Dauer angelegten, freiwilligen organisatorischen Zusammenschluss von mindestens drei Personen verstanden, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, dass sie sich untereinander als einheitlicher Verband fühlen (s. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216 Rn. 23 mwN; vgl. bereits zur ?Verbindung? RG, Urteil vom 23. Februar 1931 - 2 D 834/30, JW 1931, 3667).

    Wie bereits nach der früheren Rechtslage können Tätergruppierungen aus dem Bereich der organisierten Kriminalität ebenso wie sonstige Zusammenschlüsse aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität auch unter den neuen Begriff der kriminellen Vereinigung fallen (vgl. BT-Drucks. 18/11275 S. 11; BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216 Rn. 42).

    Das gemeinsame Interesse muss insbesondere über die bezweckte Begehung der konkreten Straftaten und ein Handeln um eines persönlichen materiellen Vorteils willen hinausgehen (vgl. BGH…, Beschluss vom 9. Februar 2021 - AK 3 und 4/21, juris Rn. 24;… Urteile vom 14. Juni 2018 - 3 StR 585/17, BGHSt 63, 138 Rn. 22; vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216 Rn. 42; LG Köln, Beschluss vom 9. November 2020 - 101 Qs 72/20, NStZ-RR 2021, 74 ff.; BT-Drucks. 18/11275 S. 11;… LK/Krauß, StGB, 13. Aufl., § 129 Rn. 40 f.;… SKStGB/Stein/Greco, 9. Aufl., § 129 Rn. 15;… SSWStGB/Lohse, 5. Aufl., § 129 Rn. 18;… s. auch Montenegro, GA 2019, 489, 502; Martin, Kriminalistik 2018, 269, 271).

    Dies gilt insbesondere für eine Abgrenzung zur Bande (vgl. bereits BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216 Rn. 29; zur bewaffneten Gruppe im Sinne des § 127 StGB s. BGH…, Urteil vom 14. Juni 2018 - 3 StR 585/17, BGHSt 63, 138 Rn. 14 ff.).

    Demgegenüber stellt § 129 Abs. 1 StGB die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung als solche unter Strafe (BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216 Rn. 29).

    (3) Die sich aus der Gesetzesbegründung ergebenden Erwägungen bei Neufassung des § 129 StGB bestätigen, dass neben der - möglicherweise nur rudimentären - Organisationsstruktur gerade das Tatbestandsmerkmal der Verfolgung eines übergeordneten Interesses zur Unterscheidung zwischen Bande und Vereinigung dienen soll (s. BT-Drucks. 18/11275 S. 11; vgl. zuvor bereits BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216 Rn. 44 aE).

  • BGH, 09.02.2021 - AK 3/21

    Gründung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung: "Goyim Partei …

    Auszug aus BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21
    Das gemeinsame Interesse muss insbesondere über die bezweckte Begehung der konkreten Straftaten und ein Handeln um eines persönlichen materiellen Vorteils willen hinausgehen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2021 - AK 3 und 4/21, juris Rn. 24;… Urteile vom 14. Juni 2018 - 3 StR 585/17, BGHSt 63, 138 Rn. 22;… vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216 Rn. 42; LG Köln, Beschluss vom 9. November 2020 - 101 Qs 72/20, NStZ-RR 2021, 74 ff.; BT-Drucks. 18/11275 S. 11;… LK/Krauß, StGB, 13. Aufl., § 129 Rn. 40 f.;… SKStGB/Stein/Greco, 9. Aufl., § 129 Rn. 15;… SSWStGB/Lohse, 5. Aufl., § 129 Rn. 18;… s. auch Montenegro, GA 2019, 489, 502; Martin, Kriminalistik 2018, 269, 271).

    Ein solches Interesse liegt bei Zusammenschlüssen zur Verfolgung weltanschaulich-ideologischer, religiöser oder politischer Ziele regelmäßig bereits mit Blick hierauf vor (vgl. beispielsweise BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2021 - AK 3 und 4/21, NStZ-RR 2021, 136, 137;… vom 3. September 2020 - AK 22/20, juris Rn. 16;… vom 22. Juli 2020 - AK 17/20, juris Rn. 22; vom 6. Februar 2020 - AK 1/20, NStZ-RR 2020, 245).

    Da die übrigen Anforderungen an eine Vereinigung durch die Legaldefinition der Vereinigung gegenüber der früheren Rechtsprechung herabgesetzt wurden (vgl. BT-Drucks. 18/11275 S. 11; BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2021 - AK 3 und 4/21, NStZ-RR 2021, 136, 137 mwN; vom 22. März 2018 - StB 32/17, NStZ-RR 2018, 206, 207), hätte dies zur Folge, dass eine Bande häufig, wenn nicht gar im Regelfall auch eine Vereinigung darstellt.

  • BGH, 31.10.2018 - 2 StR 281/18

    Hehlerei (Definitionen: Sich-Verschaffen, Absetzen; Absatzhilfe: Erfordernis …

    Auszug aus BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21
    Unabhängig davon tragen die bisherigen Feststellungen jedoch ein Verwahren im Sinne des § 261 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB nF, nachdem der Angeklagte die Herkunft des Geldes zu dem Zeitpunkt gekannt hatte, zu dem er es erlangte (vgl. zu bedingtem Vorsatz nach § 261 Abs. 2 aF BGH…, Urteil vom 13. Juli 2017 - 1 StR 536/16, juris Rn. 29 mwN;… MüKoStGB/Neuheuser, 3. Aufl., § 261 Rn. 76; zum Begriff des Verwahrens BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2018 - 2 StR 281/18, NJW 2019, 1311 Rn. 39 mwN).

    Da er 10.000 EUR an sich nahm, um das Geld für jemand anderen in die Türkei zu bringen, erschließt sich nicht, dass er es nicht zumindest im Sinne des § 261 Abs. 2 Nr. 2 StGB aF, § 261 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB nF verwahrte (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2018 - 2 StR 281/18, NJW 2019, 1311 Rn. 39 mwN).

  • BGH, 13.07.2017 - 1 StR 536/16

    Umsatzsteuerhinterziehung (Konkurrenzverhältnis von Umsatzsteuervoranmeldungen …

    Auszug aus BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21
    Unabhängig davon tragen die bisherigen Feststellungen jedoch ein Verwahren im Sinne des § 261 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB nF, nachdem der Angeklagte die Herkunft des Geldes zu dem Zeitpunkt gekannt hatte, zu dem er es erlangte (vgl. zu bedingtem Vorsatz nach § 261 Abs. 2 aF BGH, Urteil vom 13. Juli 2017 - 1 StR 536/16, juris Rn. 29 mwN;… MüKoStGB/Neuheuser, 3. Aufl., § 261 Rn. 76; zum Begriff des Verwahrens BGH…, Beschluss vom 31. Oktober 2018 - 2 StR 281/18, NJW 2019, 1311 Rn. 39 mwN).

    Dies ist der Fall, wenn sich die Herkunft des Gegenstands aus einer Katalogtat im Sinne des § 261 Abs. 1 StGB aF nach der Sachlage geradezu aufdrängt und der Täter gleichwohl handelt, weil er dies aus besonderer Gleichgültigkeit oder großer Unachtsamkeit außer Acht lässt (s. BGH, Urteil vom 13. Juli 2017 - 1 StR 536/16, wistra 2018, 43 Rn. 20 mwN; s. auch BGH…, Urteil vom 8. September 2011 - 1 StR 38/11, BGHR AO § 378 Leichtfertigkeit 5 Rn. 17).

  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 196/11

    Zuständigkeit (Staatsschutzkammer; Rüge; absoluter Revisionsgrund auch ohne …

    Auszug aus BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21
    Ohne dass es in der Sache maßgebend darauf ankommt, ist in verfahrensrechtlicher Hinsicht ergänzend zu bemerken, dass gemäß § 74a Abs. 1 Nr. 4 GVG für Straftaten nach § 129 StGB grundsätzlich besondere Strafkammern bei den Landgerichten, in deren Bezirk ein Oberlandesgericht seinen Sitz hat, für den Bezirk dieses Oberlandesgerichts als erkennendes Gericht des ersten Rechtszuges zuständig sind und mithin über nahezu sämtliche Bandentaten mit Ausnahme von Betäubungsmitteldelikten entscheiden müssten, sofern die Verfolgung nicht bereits bis zur Entscheidung über die Zulassung der Anklage gemäß § 154a StPO beschränkt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. September 1980 - StB 32/80, BGHSt 29, 341, 343 ff.; vom 13. September 2011 - 3 StR 196/11, BGHSt 57, 3 Rn. 23 mwN).

    Eine Ausnahmekonstellation nach § 74a Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 GVG, in der dem Angeklagten neben dem Vereinigungsdelikt ein in Tateinheit stehender Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last liegt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 3 StR 196/11, BGHSt 57, 3 Rn. 18 ff.), ist nicht gegeben.

  • BGH, 22.03.2018 - StB 32/17

    Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung: Alltagsleben …

    Auszug aus BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21
    Wenngleich die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer Vereinigung auf der Grundlage der Legaldefinition nicht erfordert, dass sich der Täter in das ?Verbandsleben? der Organisation integriert und sich deren Willen unterordnet, so setzt die Tathandlung doch eine gewisse einvernehmliche Eingliederung des Täters in die Organisation voraus (s. BGH, Beschlüsse vom 22. März 2018 - StB 32/17, NStZ-RR 2018, 207 mwN;… vom 7. Mai 2019 - AK 13/19, juris Rn. 14).

    Da die übrigen Anforderungen an eine Vereinigung durch die Legaldefinition der Vereinigung gegenüber der früheren Rechtsprechung herabgesetzt wurden (vgl. BT-Drucks. 18/11275 S. 11; BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2021 - AK 3 und 4/21, NStZ-RR 2021, 136, 137 mwN; vom 22. März 2018 - StB 32/17, NStZ-RR 2018, 206, 207), hätte dies zur Folge, dass eine Bande häufig, wenn nicht gar im Regelfall auch eine Vereinigung darstellt.

  • BGH, 14.06.2018 - 3 StR 585/17

    Bildung und Befehlen von bewaffneten Gruppen (Anzahl notwendiger Mitglieder; …

    Auszug aus BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21
    Das gemeinsame Interesse muss insbesondere über die bezweckte Begehung der konkreten Straftaten und ein Handeln um eines persönlichen materiellen Vorteils willen hinausgehen (vgl. BGH…, Beschluss vom 9. Februar 2021 - AK 3 und 4/21, juris Rn. 24; Urteile vom 14. Juni 2018 - 3 StR 585/17, BGHSt 63, 138 Rn. 22;… vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216 Rn. 42; LG Köln, Beschluss vom 9. November 2020 - 101 Qs 72/20, NStZ-RR 2021, 74 ff.; BT-Drucks. 18/11275 S. 11;… LK/Krauß, StGB, 13. Aufl., § 129 Rn. 40 f.;… SKStGB/Stein/Greco, 9. Aufl., § 129 Rn. 15;… SSWStGB/Lohse, 5. Aufl., § 129 Rn. 18;… s. auch Montenegro, GA 2019, 489, 502; Martin, Kriminalistik 2018, 269, 271).

    Dies gilt insbesondere für eine Abgrenzung zur Bande (vgl. bereits BGH…, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216 Rn. 29; zur bewaffneten Gruppe im Sinne des § 127 StGB s. BGH, Urteil vom 14. Juni 2018 - 3 StR 585/17, BGHSt 63, 138 Rn. 14 ff.).

  • BGH, 08.09.2011 - 1 StR 38/11

    Vorsatz und Irrtum bei der Steuerhinterziehung (Beweiswürdigung; Irrtum über die …

    Auszug aus BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21
    Dies ist der Fall, wenn sich die Herkunft des Gegenstands aus einer Katalogtat im Sinne des § 261 Abs. 1 StGB aF nach der Sachlage geradezu aufdrängt und der Täter gleichwohl handelt, weil er dies aus besonderer Gleichgültigkeit oder großer Unachtsamkeit außer Acht lässt (s. BGH…, Urteil vom 13. Juli 2017 - 1 StR 536/16, wistra 2018, 43 Rn. 20 mwN; s. auch BGH, Urteil vom 8. September 2011 - 1 StR 38/11, BGHR AO § 378 Leichtfertigkeit 5 Rn. 17).
  • BGH, 10.10.2018 - 2 StR 564/17

    Hehlerei (Definition des Sich-Verschaffens; ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal …

    Auszug aus BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21
    Dagegen erfordert ein Sich-Verschaffen gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 StGB nF ebenso wie bei § 261 Abs. 2 Nr. 1 StGB aF, dass der Täter eine eigentümerähnliche Verfügungsgewalt im Wege abgeleiteten Erwerbs erhält (s. BT-Drucks. 19/24180 S. 31; BGH…, Beschluss vom 13. Januar 2015 - 5 StR 541/14, NZWiSt 2015, 272 Rn. 5; entsprechend zu § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB BGH, Urteil vom 24. März 1998 - 1 StR 558/97, BGHSt 44, 62, 65 f.; zu § 259 Abs. 1 StGB BGH, Urteil vom 10. Oktober 2018 - 2 StR 564/17, BGHSt 63, 274 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 27.11.2018 - 5 StR 234/18

    Selbstgeldwäsche durch den Vortäter (Einzahlung auf ein vom Täter geführtes …

    Auszug aus BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21
    Demnach kann der bis zur Sicherstellung des Geldes fortlaufende Transport eine einheitliche Tat darstellen (…vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 27. März - 2 StR 561/18, NJW 2019, 2182 Rn. 21; vom 27. November 2018 - 5 StR 234/18, BGHSt 63, 268 Rn. 24 mwN).
  • BGH, 11.11.2020 - 1 StR 328/19

    Urkundenfälschung (Begriff der unechten Urkunde: Einverständnis des aus der …

  • BVerfG, 28.07.2015 - 2 BvR 2558/14

    Verfassungskonforme Auslegung des Geldwäschetatbestandes bei Honorarannahme durch …

  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96

    Entscheidungen zur Geldwäsche

  • BGH, 15.08.2018 - 5 StR 100/18

    Geldwäsche (Feststellungen zur Vortat; taugliche Tatobjekte; Buchgeld; Surrogate; …

  • BGH, 20.09.2018 - 3 StR 195/18

    Geiselnahme (Bemächtigungslage; Tateinheit mit Körperverletzung bei …

  • BGH, 07.09.2016 - 1 StR 154/16

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung (Voraussetzungen: erforderliche …

  • BGH, 28.10.2010 - 3 StR 179/10

    Kriminelle Vereinigung; terroristische Vereinigung; Teilorganisation …

  • BGH, 27.03.2019 - 2 StR 561/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (keine …

  • BGH, 12.07.2016 - 1 StR 595/15

    Geldwäsche (Begriff des Verwahrens und des Verwendens bei Buchgeld; …

  • BGH, 04.07.2018 - 5 StR 46/18

    Plauener Mordfall von 1987

  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 231/11

    Kriminelle Vereinigung (inländische; ausländische; geografische Zuordnung; …

  • BGH, 21.01.2016 - 4 StR 384/15

    Geldwäsche (Vortat: Anforderungen an die Darstellung im Urteil)

  • BGH, 20.02.2019 - 3 StR 400/18

    Zulässigkeitsanforderungen bei der Revision des Nebenklägers

  • BGH, 16.12.2020 - 4 StR 297/20

    Beihilfe (Voraussetzungen der Beihilfe; doppelter Gehilfenvorsatz: erforderliche …

  • BGH, 12.03.2020 - 4 StR 537/19

    Dauer des Vorwegvollzugs

  • BGH, 26.07.2018 - 3 StR 626/17

    Geldwäsche (subjektiver Tatbestand; Vorsatz hinsichtlich des Herrührens aus einer …

  • BGH, 24.03.1998 - 1 StR 558/97

    Tatbestandsmerkmal des Sichverschaffens bei der Geldfälschung; Beihilfe; …

  • BGH, 12.02.1953 - 3 StR 718/52

    Begünstigungsabsicht bei Handeln in Absicht der Erlangung des Fahrlohns - …

  • BGH, 04.04.2019 - 3 StR 31/19

    Umfang des Anfechtungswillen bei von der Staatsanwaltschaft eingelegtem …

  • BGH, 06.03.2019 - 3 StR 286/18

    Betrug (Irrtum bei Personenmehrheiten; Person des Verfügenden; …

  • BGH, 10.09.1986 - 3 StR 287/86

    Strafbarkeit wegen Verabredung eines Verbrechens des schweren Raubes - …

  • BGH, 09.10.2002 - 1 StR 137/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …

  • BGH, 26.09.1980 - StB 32/80

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des OLG - Beschränkung - Eröffnung des …

  • BGH, 13.01.2015 - 5 StR 541/14

    Fehlende Erörterung einer möglichen Vortatbeteiligung bei der Verurteilung wegen …

  • BGH, 07.04.2020 - 6 StR 34/20

    Begünstigung (Vorteilssicherungsabsicht)

  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 230/97

    Möglichkeit der Beteiligung an einem beendeten Austausch von Betäubungsmitteln …

  • BGH, 10.12.2002 - 4 StR 451/02

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Verfahrenshindernis der …

  • BGH, 18.03.2014 - 3 StR 1/14

    Subjektiver Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen …

  • BGH, 10.11.2020 - 3 StR 308/20

    Berichtigung des Urteilstenors (Mittäterschaft; Gesamtschuldnerschaft bei …

  • BGH, 11.10.2018 - 4 StR 274/18

    Revisibilität der Strafzumessung (Annahme eines minder schweren Falles)

  • BGH, 31.05.2011 - 3 StR 97/11

    Kompensationslösung (keine Anwendung auf andere Verfahrensmängel); Relativierung …

  • KG, 09.05.2012 - 161 Ss 49/12

    Revision im Strafverfahren: Revisionsrüge der Staatsanwaltschaft der Verhandlung …

  • BGH, 26.02.1975 - 2 StR 681/74

    Strafbarkeit wegen schweren Raubes und wegen Vergewaltigung - Anforderungen an …

  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 37/20

    Amtsanmaßung kein eigenhändiges Delikt (Rechtsgut; Schutz des Staates und der …

  • BGH, 07.05.2019 - AK 13/19

    Terroristische Vereinigung (Revolution Chemnitz; Vereinigungsbegriff; …

  • BGH, 19.12.2018 - 2 StR 291/18

    Führung des Urkundenbeweises durch Verlesung (Feststellungen rechtskräftiger …

  • BGH, 20.08.2020 - 3 StR 94/20

    Voraussetzungen des Computerbetrugs bei Bestellungen im Internet unter unbefugter …

  • LG Köln, 09.11.2020 - 101 Qs 72/20

    Kriminelle Vereinigung, Begriff, Abgrenzung zur Bande

  • BGH, 30.07.2013 - 4 StR 247/13

    Wirksame Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch (keine …

  • BGH, 28.03.2018 - 2 StR 176/17

    Tateinheit (Abgrenzung zur Tatmehrheit bei einer Mehrzahl von Einzeltaten und …

  • BGH, 28.05.2018 - 3 StR 88/18

    Voraussetzungen einer konkurrenzrechtlichen Bewertungseinheit beim Handeltreiben …

  • BGH, 09.09.2020 - 2 StR 304/20

    Amtsanmaßung (kein eigenhändiges Delikt; keine Beihilfe durch bloße Kenntnis von …

  • BGH, 22.07.2020 - AK 17/20

    Anordnung der Fortdauer einer Untersuchungshaft; Mitgliedschaftliche Beteiligung …

  • BGH, 14.05.1996 - 1 StR 149/96

    Beschränkung der Revision - Einzelne Taten - Nicht angegriffene Verurteilungen - …

  • BGH, 06.02.2020 - AK 1/20

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer ausländischen terroristischen …

  • BGH, 03.09.2020 - AK 22/20

    Dringender Tatverdacht wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung als …

  • BGH, 28.07.2021 - 1 StR 519/20

    Besonders schwere Steuerhinterziehung (Strafbarkeit von beantragten …

    Auf die Revisionen der beiden Angeklagten hat der Senat die Strafbarkeit der Haupttaten, namentlich die Abgabe der Körperschaftsteuererklärungen mitsamt der unrichtigen Bescheinigungen über den tatsächlich unterbliebenen Einbehalt der Kapitalertragsteuer nebst Solidaritätszuschlag auf die Dividendenkompensationszahlungen sowie mitsamt der beigefügten entgegen den Abreden ausgestellten und damit unrichtigen Berufsträgerbescheinigungen (ab 2009) vollumfänglich überprüft, auch mit Blick auf die zu Lasten der Einziehungsbeteiligten angeordnete Einziehung (vgl. § 357 Satz 1 StPO; vgl. dazu nur BGH, Urteile vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21 Rn. 62 …und vom 11. November 2020 - 1 StR 328/19 Rn. 26).
  • BGH, 12.08.2021 - 3 StR 441/20

    NSU-Urteil gegen Zschäpe und zwei Mitangeklagte rechtskräftig

    Dieses große Tatinteresse hat nicht deshalb eine geringere Bedeutung für eine Beteiligung der Angeklagten als Mittäterin, weil es sich mit den übergeordneten gemeinsamen Zielen aller Mitglieder des NSU deckt (zur Bedeutung solcher Ziele für den - vor dem 24. August 2017 geltenden - Vereinigungsbegriff im Sinne der §§ 129 ff. StGB aF vgl. BGH…, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216 Rn. 40 f.; zum übergeordneten gemeinsamen Interesse gemäß § 129 Abs. 2 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB nF s. BGH, Urteil vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21, juris Rn. 21 ff.).
  • BGH, 12.09.2023 - 3 StR 306/22

    Verurteilungen der Angeklagten im Cyberbunker-Verfahren rechtskräftig

    Danach müssen ein organisatorisches, ein personelles, ein zeitliches und ein interessenbezogenes Element gegeben sein (vgl. hierzu im Einzelnen BGH, Urteil vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21, BGHSt 66, 137 Rn. 19 ff.;… s. ferner BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2022 - 3 StR 403/20, juris Rn. 9;… vom 2. Juni 2021 - 3 StR 61/21, BGHR StGB § 129 Abs. 2 Vereinigung 2 Rn. 8;… vom 2. Juni 2021 - 3 StR 33/21, NStZ 2022, 159 Rn. 5;… MüKoStGB/Schäfer/Anstötz, 4. Aufl., § 129 Rn. 14 ff.).

    Notwendig ist darüber hinaus das Tätigwerden in einem übergeordneten gemeinsamen Interesse (vgl. BGH…, Beschluss vom 28. Juni 2022 - 3 StR 403/20, juris Rn. 10; Urteil vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21, BGHSt 66, 137 Rn. 20;… Beschluss vom 2. Juni 2021 - 3 StR 33/21, NStZ 2022, 159 Rn. 6).

    Wie bereits nach der früheren Rechtslage können nicht nur Zusammenschlüsse mit einer politischen Agenda, sondern auch Tätergruppierungen aus dem Bereich der organisierten Kriminalität ebenso wie sonstige Zusammenschlüsse aus dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität unter den Begriff der kriminellen Vereinigung fallen (vgl. BGH…, Beschluss vom 28. Juni 2022 - 3 StR 403/20, juris Rn. 11; Urteile vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21, BGHSt 66, 137 Rn. 21;… vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216 Rn. 42;… LK/Krauß, StGB, 13. Aufl., § 129 Rn. 14 f.; BT-Drucks. 18/11275 S. 11).

    Das gemeinsame Interesse muss insbesondere über die bezweckte Begehung der konkreten Straftaten und ein Handeln um eines persönlichen materiellen Vorteils willen hinausgehen (vgl. BGH…, Beschluss vom 28. Juni 2022 - 3 StR 403/20, juris Rn. 11; Urteil vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21, BGHSt 66, 137 Rn. 21;… Beschlüsse vom 2. Juni 2021 - 3 StR 61/21, BGHR StGB § 129 Abs. 2 Vereinigung 2 Rn. 9;… vom 2. Juni 2021 - 3 StR 33/21, NStZ 2022, 159 Rn. 7;… NK-StGB/Eschelbach, 6. Aufl., § 129 Rn. 43 ff.;… LK/Krauß, StGB, 13. Aufl., § 129 Rn. 40 f.;… MüKoStGB/Schäfer/Anstötz, 4. Aufl., § 129 Rn. 22;… SSW-StGB/Lohse, 5. Aufl., § 129 Rn. 18).

    Zur Ermittlung des für eine Vereinigung erforderlichen übergeordneten gemeinsamen Interesses können im Rahmen einer Gesamtwürdigung indiziell die äußeren Tatumstände herangezogen werden; insbesondere ein hoher Organisationsgrad spricht vielfach für das Vorliegen eines solchen (vgl. BGH…, Beschluss vom 28. Juni 2022 - 3 StR 403/20, juris Rn. 11; Urteil vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21, BGHSt 66, 137 Rn. 21 ff. mwN;… Beschlüsse vom 2. Juni 2021 - 3 StR 61/21, BGHR StGB § 129 Abs. 2 Vereinigung 2 Rn. 9;… vom 2. Juni 2021 - 3 StR 33/21, NStZ 2022, 159 Rn. 9).

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Rechtsprechung
   BGH, 07.06.2021 - 1 StR 314/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,23315
BGH, 07.06.2021 - 1 StR 314/20 (https://dejure.org/2021,23315)
BGH, Entscheidung vom 07.06.2021 - 1 StR 314/20 (https://dejure.org/2021,23315)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 2021 - 1 StR 314/20 (https://dejure.org/2021,23315)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB; § 266a Abs. 1 StGB; § 78a Satz 1 StGB
    Unterbrechung der Verjährung (Unterbrechungswirkung eines Durchsuchungsbeschlusses für mehrere Einzeltaten); Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Verjährungsbeginn)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Strafverurteilung wegen Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Beginn und Unterbrechung der Verfolgungsverjährung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 78 Abs 1 S 1 StGB, § 78 Abs 3 Nr 4 StGB, § 78 Abs 4 StGB, § 78a S 1 StGB, § 78a S 2 StGB
    Strafverurteilung wegen Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Beginn und Unterbrechung der Verfolgungsverjährung

  • IWW

    § 357 Satz 1 StPO, § ... 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG, § 206a Abs. 1 StPO, § 78 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Nr. 4, Abs. 4, § 78a Satz 1, 2, § 78c Abs. 1 StGB, § 266a Abs. 1 StGB, § 23 Abs. 1 Satz 2 SGB IV, § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Abs. 2 Satz 1 StGB, § 264 Abs. 1 StPO, § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Variante 2 StGB, § 266a Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO, § 154 StPO, § 154a StPO, § 271 Abs. 1 StGB, § 415 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Beginn der Verjährungsfrist mit dem Verstreichenlassen des Fälligkeitszeitpunktes für das Entrichten der Sozialversicherungsbeiträge; Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Beginn der Verjährungsfrist mit dem Verstreichenlassen des Fälligkeitszeitpunktes für das Entrichten der Sozialversicherungsbeiträge; Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 312
  • StV 2021, 714 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 05.04.2000 - 5 StR 226/99

    BGH hebt Urteil gegen Mannheimer Konzertveranstalter teilweise auf

    Auszug aus BGH, 07.06.2021 - 1 StR 314/20
    Für die Bestimmung des Verfolgungswillens der Strafverfolgungsorgane ist maßgeblich, was mit der jeweiligen richterlichen Handlung bezweckt wird (BGH, Beschluss vom 5. April 2000 - 5 StR 226/99 Rn. 26, BGHR StGB § 78c Abs. 1 Nr. 4 Durchsuchung 1).

    (aa) Grundsätzlich bezieht sich die Unterbrechungswirkung auf alle verfahrensgegenständlichen Taten (§ 264 Abs. 1 StPO), sofern nicht der Verfolgungswille der Strafverfolgungsorgane erkennbar auf eine oder mehrere Taten beschränkt ist (st. Rspr.;… BGH, Beschlüsse vom 26. Juni 2018 - 1 StR 71/18 Rn. 7 und vom 5. April 2000 - 5 StR 226/99 Rn. 26, BGHR StGB § 78c Abs. 1 Nr. 4 Durchsuchung 1;… Urteil vom 10. November 2016 - 4 StR 86/16 Rn. 20; je mwN).

  • BGH, 01.09.2020 - 1 StR 58/19

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Verjährungsbeginn: Beendigung der Tat mit …

    Auszug aus BGH, 07.06.2021 - 1 StR 314/20
    (a) Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 1. September 2020 - 1 StR 58/19), die nach Verkündung des angefochtenen Urteils ergangen ist, beginnt bei Taten gemäß § 266a Abs. 1 StGB die Verjährungsfrist mit dem Verstreichenlassen des Fälligkeitszeitpunktes für das Entrichten der Sozialversicherungsbeiträge.
  • BGH, 11.11.2020 - 1 StR 328/19

    Urkundenfälschung (Begriff der unechten Urkunde: Einverständnis des aus der …

    Auszug aus BGH, 07.06.2021 - 1 StR 314/20
    Die Urteilsaufhebung ist auf den Mitangeklagten M., der keine Revision eingelegt hat, nach § 357 Satz 1 StPO zu erstrecken (zur Verjährung vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2020 - 1 StR 328/19 Rn. 21 mwN).
  • BGH, 29.01.2015 - 1 StR 587/14

    Untreue (hier: Anwalt, der Fremdgelder auf sein Geschäftskonto leitet; Abgrenzung …

    Auszug aus BGH, 07.06.2021 - 1 StR 314/20
    Insbesondere in Wirtschaftsstrafverfahren, die durch eine Tatserie geprägt sind, kann es zur durch einen Durchsuchungsbeschluss herbeigeführten Unterbrechungswirkung bezüglich mehrerer verfolgter prozessualer Taten ausreichen, wenn in einem frühen Ermittlungsstadium der Tatverdacht, dessen Einzelheiten die Ermittlungen noch klären müssen, weiter gefasst ist, die Einzeltaten aber unter zusammenfassenden kennzeichnenden Merkmalen bestimmbar sind (BGH…, Urteil vom 22. August 2006 - 1 StR 547/05, BGHR StGB § 78c Abs. 1 Nr. 4 Durchsuchung 2 Rn. 25; Beschluss vom 29. Januar 2015 - 1 StR 587/14 Rn. 9).
  • BGH, 29.09.2010 - XII ZR 41/09

    Zivilprozess: Klärung der Existenz einer Prozesspartei

    Auszug aus BGH, 07.06.2021 - 1 StR 314/20
    Dem Vorwurf der mittelbaren Falschbeurkundung (§ 271 Abs. 1 StGB) könnte entgegenstehen, dass weder die Beweiskraft des Handelsregisters (vgl. dazu BGH…, Beschluss vom 14. Juni 2016 - 3 StR 128/16, BGHR StGB § 271 Abs. 1 Öffentlicher Glaube 5, 6 Rn. 5 f.) noch der notariellen Urkunde vom 25. April 2013 sich auf die Tatsache erstrecken könnte, dass die - tatsächlich nicht existente - H. nicht vor dem Notar erschienen war, sondern unter diesem Aliasnamen die Angeklagte Br. Der Umfang der Beweiskraft einer notariellen Urkunde ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. September 2010 - XII ZR 41/09 Rn. 11, 18 sowie im Beschluss vom 6. August 2004 - 2 StR 241/04, BGHR StGB § 348 Abs. 1 Notar 6 offengeblieben; einer Erstreckung der Beweiskraft des § 415 Abs. 1 ZPO auf die Personenidentität könnte der Beschluss vom 21. August 2018 - 3 StR 205/18, BGHR StGB § 271 Abs. 1 Öffentlicher Glaube 8 Rn. 5, 15 entgegenstehen.
  • BGH, 10.11.2016 - 4 StR 86/16

    Betrug; Bankrott; Verjährung (Beginn, verjährungsunterbrechende …

    Auszug aus BGH, 07.06.2021 - 1 StR 314/20
    (aa) Grundsätzlich bezieht sich die Unterbrechungswirkung auf alle verfahrensgegenständlichen Taten (§ 264 Abs. 1 StPO), sofern nicht der Verfolgungswille der Strafverfolgungsorgane erkennbar auf eine oder mehrere Taten beschränkt ist (st. Rspr.;… BGH, Beschlüsse vom 26. Juni 2018 - 1 StR 71/18 Rn. 7 …und vom 5. April 2000 - 5 StR 226/99 Rn. 26, BGHR StGB § 78c Abs. 1 Nr. 4 Durchsuchung 1; Urteil vom 10. November 2016 - 4 StR 86/16 Rn. 20; je mwN).
  • BGH, 22.08.2006 - 1 StR 547/05

    Abrechnungsbetrug durch Ärzte (Kick-Back-Zahlungen; Irrtum bei massenhaftem …

    Auszug aus BGH, 07.06.2021 - 1 StR 314/20
    Insbesondere in Wirtschaftsstrafverfahren, die durch eine Tatserie geprägt sind, kann es zur durch einen Durchsuchungsbeschluss herbeigeführten Unterbrechungswirkung bezüglich mehrerer verfolgter prozessualer Taten ausreichen, wenn in einem frühen Ermittlungsstadium der Tatverdacht, dessen Einzelheiten die Ermittlungen noch klären müssen, weiter gefasst ist, die Einzeltaten aber unter zusammenfassenden kennzeichnenden Merkmalen bestimmbar sind (BGH, Urteil vom 22. August 2006 - 1 StR 547/05, BGHR StGB § 78c Abs. 1 Nr. 4 Durchsuchung 2 Rn. 25;… Beschluss vom 29. Januar 2015 - 1 StR 587/14 Rn. 9).
  • BGH, 21.08.2018 - 3 StR 205/18

    Prüfung der möglichen Verneinung eines besonders schweren Falles des Betruges …

    Auszug aus BGH, 07.06.2021 - 1 StR 314/20
    Dem Vorwurf der mittelbaren Falschbeurkundung (§ 271 Abs. 1 StGB) könnte entgegenstehen, dass weder die Beweiskraft des Handelsregisters (vgl. dazu BGH…, Beschluss vom 14. Juni 2016 - 3 StR 128/16, BGHR StGB § 271 Abs. 1 Öffentlicher Glaube 5, 6 Rn. 5 f.) noch der notariellen Urkunde vom 25. April 2013 sich auf die Tatsache erstrecken könnte, dass die - tatsächlich nicht existente - H. nicht vor dem Notar erschienen war, sondern unter diesem Aliasnamen die Angeklagte Br. Der Umfang der Beweiskraft einer notariellen Urkunde ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. September 2010 - XII ZR 41/09 Rn. 11, 18 sowie im Beschluss vom 6. August 2004 - 2 StR 241/04, BGHR StGB § 348 Abs. 1 Notar 6 offengeblieben; einer Erstreckung der Beweiskraft des § 415 Abs. 1 ZPO auf die Personenidentität könnte der Beschluss vom 21. August 2018 - 3 StR 205/18, BGHR StGB § 271 Abs. 1 Öffentlicher Glaube 8 Rn. 5, 15 entgegenstehen.
  • BGH, 06.08.2004 - 2 StR 241/04

    Falschbeurkundung im Amt (rechtserhebliche Tatsache; Feststellung der Identität …

    Auszug aus BGH, 07.06.2021 - 1 StR 314/20
    Dem Vorwurf der mittelbaren Falschbeurkundung (§ 271 Abs. 1 StGB) könnte entgegenstehen, dass weder die Beweiskraft des Handelsregisters (vgl. dazu BGH…, Beschluss vom 14. Juni 2016 - 3 StR 128/16, BGHR StGB § 271 Abs. 1 Öffentlicher Glaube 5, 6 Rn. 5 f.) noch der notariellen Urkunde vom 25. April 2013 sich auf die Tatsache erstrecken könnte, dass die - tatsächlich nicht existente - H. nicht vor dem Notar erschienen war, sondern unter diesem Aliasnamen die Angeklagte Br. Der Umfang der Beweiskraft einer notariellen Urkunde ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. September 2010 - XII ZR 41/09 Rn. 11, 18 sowie im Beschluss vom 6. August 2004 - 2 StR 241/04, BGHR StGB § 348 Abs. 1 Notar 6 offengeblieben; einer Erstreckung der Beweiskraft des § 415 Abs. 1 ZPO auf die Personenidentität könnte der Beschluss vom 21. August 2018 - 3 StR 205/18, BGHR StGB § 271 Abs. 1 Öffentlicher Glaube 8 Rn. 5, 15 entgegenstehen.
  • BGH, 14.06.2016 - 3 StR 128/16

    Mittelbare Falschbeurkundung bei Eintragung einer Kapitalerhöhung …

    Auszug aus BGH, 07.06.2021 - 1 StR 314/20
    Dem Vorwurf der mittelbaren Falschbeurkundung (§ 271 Abs. 1 StGB) könnte entgegenstehen, dass weder die Beweiskraft des Handelsregisters (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 14. Juni 2016 - 3 StR 128/16, BGHR StGB § 271 Abs. 1 Öffentlicher Glaube 5, 6 Rn. 5 f.) noch der notariellen Urkunde vom 25. April 2013 sich auf die Tatsache erstrecken könnte, dass die - tatsächlich nicht existente - H. nicht vor dem Notar erschienen war, sondern unter diesem Aliasnamen die Angeklagte Br. Der Umfang der Beweiskraft einer notariellen Urkunde ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. September 2010 - XII ZR 41/09 Rn. 11, 18 sowie im Beschluss vom 6. August 2004 - 2 StR 241/04, BGHR StGB § 348 Abs. 1 Notar 6 offengeblieben; einer Erstreckung der Beweiskraft des § 415 Abs. 1 ZPO auf die Personenidentität könnte der Beschluss vom 21. August 2018 - 3 StR 205/18, BGHR StGB § 271 Abs. 1 Öffentlicher Glaube 8 Rn. 5, 15 entgegenstehen.
  • BGH, 08.09.2020 - 4 StR 75/20

    Verjährungsfrist (Verjährungsbeginn beim Betrug); Unterbrechung der Verjährung …

  • BGH, 26.06.2018 - 1 StR 71/18

    Unterbrechung der Verjährung durch eine richterlicher Beschlagnahme- oder …

  • FG Hessen, 07.10.2024 - 4 K 443/22

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Provisionszahlungen für die am Markt angebotene …

    Auf die Revision der Klägerin hat der BGH das Urteil durch Beschluss vom 07.06.2021 im Verfahren 1 StR 314/20 (veröffentlicht z.B. in wistra 2021, 494) lediglich in Bezug auf den strafrechtlichen Ausspruch über die von der Kammer zu den Fällen Nr. 26 bis 38 gebildeten Einzelstrafen nebst Bildung der Gesamtstrafe nebst den diesbezüglichen Feststellungen i.S.d. § 353 Abs. 2 StPO (…d.h. zur Schuldfeststellung, vgl. Temming in Gercke / Temming / Zöllner, § 353 StPO Rn. 10, 7. Aufl. 2023) aufgehoben, da der Senat der Ansicht war, dass die Erwägungen des Landgerichts zur Strafzumessung wegen der als lückenhaft zur beurteilenden Feststellungen zum Schuldumfang durchgreifenden Bedenken begegneten.

    Der 1. Strafsenat des BGH habe die Rechtsauffassung des Landgerichts zur Steuerbarkeit und Steuerpflicht der Umsätze im konkreten Streitfall durch Beschluss vom 07.06.2021 im Verfahren 1 StR 314/20 bestätigt.

    Soweit der BGH im Beschluss vom 07.06.2021 (1 StR 314/20, wistra 2021, 494) im Fall der Klägerin zu einem anderen Ergebnis gekommen sei, beruhe dies (so der BGH im Beschluss vom 12.01.2022 - 1 StR 436/21) auf dem Umstand, dass die Klägerin nicht nur Abdeckrechnung erstellt habe, sondern die Provisionen auch für tatsächlich erbrachte Lohnbuchhaltungsleistungen (im Rahmen des sog. "kompletten Servicepakts") gezahlt worden seien (Entscheidungsgründe unter 2. b. cc.).

    Ein allgemeines Verkehrsverbot oder ein fehlender Wettbewerb wegen des bloßen "Handels mit Scheinrechnungen" entsprechend der Bewertung des BGH im Beschluss vom 12.01.2022 (1 StR 436/21, wistra 2022, 299) liegt nicht vor (so im Ergebnis ohne ausdrückliche eigene Begründung für den Streitfall auch BGH vom 07.06.2021 - 1 StR 314/20, wistra 2021, 494).

    Soweit den Ausführungen des BGH im Beschluss vom 12.01.2022 (1 StR 436/21, wistra 2022, 299) entgegen der vorherigen Beurteilung des Streifalls durch Beschluss vom 07.06.2021 (1 StR 314/20, wistra 2021, 494) etwas anderes zu entnehmen sein sollte und insoweit z.B. eine Trennung zwischen den Leistungen der Tätergruppe mit und ohne das "komplette Servicepaket" erforderlich sein sollte (vgl. den in Abweichung vom Votum des Generalbundesanwalts im Verfahren 1 StR 314/20 nunmehr angebrachten Verweis auf die lohnbuchhalterischen Leistungen als Grund für die Steuerbarkeit gemäß BGH vom 12.01.2022 a. a. O. unter 2. b. cc.), vermag sich der Senat dem aus den genannten Erwägungen nicht anzuschließen.

  • BGH, 08.03.2023 - 1 StR 281/22

    Einziehung (Abgrenzung von Tatertrag und Tatobjekt: rechtsgutbezogene Wertung; …

    Zum Zeitpunkt seines Erlasses gingen die Ermittlungsbehörden nur von einem singulären Betrugsfall zu Lasten des Anzeigeerstatters T. aus; die Tatserie war noch nicht erkannt, sodass sich der Verfolgungswille noch nicht auf eine solche richten konnte (vgl. dazu und zum in einem solchen Fall großzügigeren Maßstab: BGH…, Urteil vom 22. August 2006 - 1 StR 547/05, BGHR StGB § 78c Abs. 1 Nr. 4 Durchsuchung 2 Rn. 25; Beschlüsse vom 7. Juni 2021 - 1 StR 314/20 Rn. 12 …und vom 29. Januar 2015 - 1 StR 587/14 Rn. 9).
  • BGH, 30.03.2022 - 2 StR 151/21

    Strafverfolgungsverjährung (Verjährungsbeginn: Betrug; Unterbrechung: Ermittlung …

    Für die Bestimmung des Verfolgungswillens ist der Zweck der (richterlichen) Untersuchungsmaßnahme maßgeblich (BGH, Beschluss vom 5. April 2000 - 5 StR 226/99, NStZ 2000, 427; BGH, Urteil vom 22. August 2006 - 1 StR 547/05, NStZ 2007, 213, 215; BGH, Beschluss vom 7. Juni 2021 - 1 StR 314/20, NStZ-RR 2021, 312, 313).

    Dementsprechend genügt es für die Darstellung der Verdachtslage, dass die Taten unter zusammenfassend kennzeichnenden Merkmalen bestimmbar sind, falls die Maßnahme wegen einer Vielzahl von Taten im prozessualen Sinne erfolgt, deren Einzelheiten die Ermittlungen noch klären müssen (vgl. BGH…, Urteil vom 14. Juni 2000 - 3 StR 94/00, aaO; BGH, Beschluss vom 7. Juni 2021 - 1 StR 314/20, NStZ-RR 2021, 312 mwN).

  • BGH, 12.01.2022 - 1 StR 436/21

    Umsatzsteuerhinterziehung (keine steuerbaren Umsätze durch den Handel mit …

    cc) Soweit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. November 2006 - 5 StR 324/06 (…insbesondere Rn. 7, 9) eine abweichende Rechtsauffassung zugrunde gelegen haben sollte (vgl. § 301 StPO), teilt der allein für Steuerstrafsachen nunmehr zuständige 1. Strafsenat diese Ansicht nicht (vgl. auch den Beschluss des Senats vom 7. Juni 2021 - 1 StR 314/20 Rn. 6 f., 19 f. zu einem abweichenden Sachverhalt, in welchem die Hauptangeklagte nicht nur mit Abdeckrechnungen handelte, sondern auch für die Übernahme von Lohnbuchhaltungstätigkeiten, mithin für steuerpflichtige sonstige Leistungen, Entgelte vereinnahmte (§ 3 Abs. 9 UStG)).
  • LG Hamburg, 23.03.2023 - 620 KLs 2/22

    Umsatzsteuerhinterziehung: Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen bei vorgetäuschten …

    Insoweit wurden für die Kunden der Servicegesellschaften - hier für die Angeklagten A. und A3 - nämlich neben dem reinen Verkauf von Abdeckrechnungen gegen Provisionszahlung auch sonstige Serviceleistungen wie die Übernahme der Lohnbuchhaltung ausgeführt, indem sie zum Schein einige der Arbeiter anmeldeten, (unvollständige) Beitragsmeldungen gegenüber den Sozialversicherungsträgern und (unvollständige) Lohnsteueranmeldungen abgaben (vgl. dazu auch BGH, Beschl. v. 7. Juni 2021 - 1 StR 314/20, NZWiSt 2022, 460 sowie der Hinweis auf die erforderliche Differenzierung in BGH, Beschl. v. 12. Januar 2022 - 1 StR 436/21, a.a.O.).
  • BGH, 08.04.2025 - 1 StR 522/24

    Bildung einer Gesamtstrafe (keine Gesamtfreiheitsstrafe bei ausschließlicher …

    Auf die hiergegen gerichtete Revision der Angeklagten hatte der Senat mit Beschluss vom 7. Juni 2021 - 1 StR 314/20 - unter anderem das Verfahren in 30 Fällen wegen Verjährung und in einem Fall der mittelbaren Falschbeurkundung nach § 154 StPO eingestellt sowie den verbleibenden Strafausspruch, soweit es die Angeklagte betroffen hatte, mit den jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
  • BGH, 09.04.2025 - 1 StR 522/24

    Bildung einer Gesamtstrafe (keine Gesamtfreiheitsstrafe bei ausschließlicher …

    Auf die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten hatte der Senat mit Beschluss vom 7. Juni 2021 - 1 StR 314/20 - nahezu den gesamten Strafausspruch, soweit es den Angeklagten betroffen hatte, mit den jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
  • LG Nürnberg-Fürth, 23.12.2021 - 12 KLs 504 Js 196/15

    Wahldeutige Verurteilung zu Beihilfe oder Begünstigung bei unklarer Tatbeendigung

    Da die Kammer den Übergabezeitpunkt der Abdeckrechnungen nicht feststellen konnte, kann sie auch nicht beurteilen, ob die unter B.II.3.b geschilderten Taten des JI im Zeitpunkt der Übergabezeit bereits beendet waren (eine Feststellung, die für die Annahme einer Beihilfe an sich nötig wäre, vgl. BGH, Beschluss vom 23.01.2019 - 1 StR 450/18; vom 07.06.2021 - 1 StR 314/20).
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   BGH, 02.12.2020 - 4 StR 422/20   

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BGH, Entscheidung vom 02.12.2020 - 4 StR 422/20 (https://dejure.org/2020,42509)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2020 - 4 StR 422/20 (https://dejure.org/2020,42509)
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  • Doctrine

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  • HRR Strafrecht

    § 74 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 StGB
    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern (Charakter einer Nebenstrafe)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Berücksichtigung der Einziehungsentscheidung im Rahmen der Strafzumessung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB, § 74 Abs 1 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Berücksichtigung der Einziehungsentscheidung im Rahmen der Strafzumessung

  • IWW

    § 111p Abs. 1 Satz 1 StPO, § 111p Abs. 1 Satz 2 StPO, § 74 Abs. 1 StGB, § 74 StGB, § 74 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 StGB, § 337 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Angemessene Berücksichtigung der Einziehung des Erlöses aus der Notveräußerung des zur Tatbegehung genutzten und beschlagnahmten Kfz i.R.d. Strafzumessung

  • rechtsportal.de

    StGB § 74 Abs. 1 ; StPO § 111p Abs. 1 S. 1-2
    Angemessene Berücksichtigung der Einziehung des Erlöses aus der Notveräußerung des zur Tatbegehung genutzten und beschlagnahmten Kfz i.R.d. Strafzumessung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 208
  • StV 2021, 714 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.05.2018 - 3 StR 8/18

    Einziehung von Tatmitteln als Nebenstrafe (bestimmender Gesichtspunkt für die …

    Auszug aus BGH, 02.12.2020 - 4 StR 422/20
    Eine Maßnahme nach dieser Vorschrift hat indes den Charakter einer Nebenstrafe und stellt damit eine Strafzumessungsentscheidung dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. November 2018 - 4 StR 332/18, NStZ-RR 2019, 88; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526 und vom 12. März 2013 - 2 StR 43/13, StV 2013, 565).

    Wird dem Täter auf diese Weise ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert bzw. - wie hier - ein an die Stelle dieses Gegenstands getretener, nicht unerheblicher Erlös entzogen, ist dies als ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafen angemessen zu berücksichtigen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 2020 - 4 StR 525/19, NStZ 2020, 407, 408; vom 5. November 2019 - 2 StR 447/19, StV 2020, 232; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526).

  • BGH, 21.11.2018 - 4 StR 332/18

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch); Einziehung (Berücksichtigung bei der …

    Auszug aus BGH, 02.12.2020 - 4 StR 422/20
    Eine Maßnahme nach dieser Vorschrift hat indes den Charakter einer Nebenstrafe und stellt damit eine Strafzumessungsentscheidung dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. November 2018 - 4 StR 332/18, NStZ-RR 2019, 88; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526 und vom 12. März 2013 - 2 StR 43/13, StV 2013, 565).

    c) Die Aufhebung des Strafausspruchs zieht auch die Aufhebung der Entscheidung über die Einziehung des Erlöses aus der Notveräußerung des Kraftfahrzeugs nach sich, denn diese steht mit der Strafbemessung in einem untrennbaren inneren Zusammenhang (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2018 - 4 StR 332/18, NStZ-RR 2019, 88).

  • BGH, 11.02.2020 - 4 StR 525/19

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und …

    Auszug aus BGH, 02.12.2020 - 4 StR 422/20
    Wird dem Täter auf diese Weise ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert bzw. - wie hier - ein an die Stelle dieses Gegenstands getretener, nicht unerheblicher Erlös entzogen, ist dies als ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafen angemessen zu berücksichtigen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 2020 - 4 StR 525/19, NStZ 2020, 407, 408; vom 5. November 2019 - 2 StR 447/19, StV 2020, 232; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526).
  • BGH, 08.07.1955 - 1 StR 245/55
    Auszug aus BGH, 02.12.2020 - 4 StR 422/20
    a) Das Landgericht hat bei der Strafzumessung nicht bedacht, dass es dem Angeklagten mit der Einziehung des aus einer Notveräußerung (§ 111p Abs. 1 Satz 1 StPO) des zur Tatbegehung genutzten und beschlagnahmten Kraftfahrzeugs VW Golf GTI stammenden Erlöses in Höhe von 15.633,92 EUR, der gemäß § 111p Abs. 1 Satz 2 StPO an die Stelle des veräußerten Gegenstands trat und daher der Einziehung gemäß § 74 Abs. 1 StGB unterlag (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 1955 - 1 StR 245/55, BGHSt 8, 46, 53), einen ihm gehörenden Gegenstand von erheblichem Wert entzogen hat und dies im Rahmen der Strafzumessung angemessen zu berücksichtigen war.
  • BGH, 05.11.2019 - 2 StR 447/19

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und …

    Auszug aus BGH, 02.12.2020 - 4 StR 422/20
    Wird dem Täter auf diese Weise ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert bzw. - wie hier - ein an die Stelle dieses Gegenstands getretener, nicht unerheblicher Erlös entzogen, ist dies als ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafen angemessen zu berücksichtigen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 2020 - 4 StR 525/19, NStZ 2020, 407, 408; vom 5. November 2019 - 2 StR 447/19, StV 2020, 232; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526).
  • BGH, 12.03.2013 - 2 StR 43/13

    Einziehung als bestimmender Strafzumessungsgrund

    Auszug aus BGH, 02.12.2020 - 4 StR 422/20
    Eine Maßnahme nach dieser Vorschrift hat indes den Charakter einer Nebenstrafe und stellt damit eine Strafzumessungsentscheidung dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. November 2018 - 4 StR 332/18, NStZ-RR 2019, 88; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526 und vom 12. März 2013 - 2 StR 43/13, StV 2013, 565).
  • BGH, 14.03.2024 - 4 StR 354/23

    Diebstahl mit Waffen (gefährliches Werkzeug: objektive Beschaffenheit, objektive …

    Sollte der Angeklagte M. das Eigentum an dem Tatfahrzeug wirksam auf den Justizfiskus übertragen haben, wird im Rahmen der Strafzumessung zu beachten sein, dass hierin - abhängig vom Wert des Pkw - ein bestimmender Strafzumessungsgrund i.S.v. § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO liegen könnte (vgl. z.B. BGH…, Beschluss vom 14. März 2023 - 4 StR 451/22 Rn. 13 mwN; Beschluss vom 2. Dezember 2020 - 4 StR 422/20 Rn. 5).
  • BGH, 14.03.2023 - 4 StR 451/22

    Besonders schwerer räuberischer Diebstahl (auf frischer Tat betroffen: …

    Dem schließt sich der Senat an und weist für die neue Hauptverhandlung darauf hin, dass es sich bei einer Einziehungsentscheidung, durch die dem Angeklagten ein Gegenstand von nicht unerheblichem Wert entzogen wird, um einen bestimmenden Strafzumessungsgrund im Sinne von § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO handelt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2020 - 4 StR 422/20 Rn. 5; Beschluss vom 20. Oktober 2020 - 4 StR 214/20, StV 2021, 714; Beschluss vom 11. Februar 2020 - 4 StR 525/19, NStZ 2020, 407, 408;… Fischer, StGB, 70. Aufl., § 46 Rn. 71 mwN).
  • BGH, 20.12.2023 - 4 StR 188/23

    Strafzumessung (Strafmilderungsgrund: engmaschige und lückenlose polizeiliche …

    Eine Maßnahme nach dieser Vorschrift hat den Charakter einer Nebenstrafe und stellt damit eine Strafzumessungsentscheidung dar (vgl. BGH, Beschluss vom 14. September 2021 - 4 StR 21/21, StV 2022, 24, 25 mwN; Beschluss vom 2. Dezember 2020 - 4 StR 422/20 Rn. 5; Beschluss vom 11. Februar 2020 - 4 StR 525/19, NStZ 2020, 407, 408; Beschluss vom 21. November 2018 - 4 StR 332/18, NStZ-RR 2019, 88).
  • BGH, 16.10.2024 - 6 StR 388/24

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Verfolgungsverjährung: …

    Wird dem Täter auf diese Weise ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert entzogen, ist dies als ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafen angemessen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2020 ? 4 StR 422/20, Rn. 5; Urteil vom 12. Oktober 1993 - 1 StR 585/93).
  • BGH, 24.10.2024 - 4 StR 249/24

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Handeltreiben mit Cannabis; Einziehung …

    b) Die mit rechtsfehlerhaften Erwägungen unterbliebene Einziehung der Fahrzeuge nötigt wegen der Wechselwirkung zwischen Strafe und Einziehung zur Aufhebung des gesamten Strafausspruchs (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2020 - 4 StR 422/20 Rn. 5;… Beschluss vom 9. Oktober 2018 - 4 StR 318/18 Rn. 3), denn es ist nicht auszuschließen, dass das neue Tatgericht die gemäß § 74 Abs. 1 StGB in seinem Ermessen stehende Einziehung mit tragfähiger Begründung anordnet.
  • BGH, 18.08.2022 - 4 StR 157/22

    Absehen von der Einziehung des sichergestellten Motorrads aus prozessökonomischen …

    Die Strafkammer hat bei der Einziehung dieses Tatmittels nach § 74 Abs. 1 StGB die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme (§ 74f Abs. 1 Satz 1 StGB) nicht geprüft und das ihr zukommende Ermessen nicht ausgeübt (vgl. zu den Anforderungen BGH…, Beschluss vom 28. Juni 2022 - 3 StR 128/22 Rn. 4 mwN; s. ferner zur Berücksichtigung der Einziehung werthaltiger Tatmittel bei der Strafbemessung BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2020 - 4 StR 422/20 Rn. 5;… Beschluss vom 11. Februar 2020 - 4 StR 525/19 Rn. 3).
  • BGH, 07.04.2026 - 5 StR 127/26
    Wird dem Täter auf diese Weise ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert entzogen, ist dies bei der Strafbemessung als ein bestimmender Gesichtspunkt angemessen zu berücksichtigen (vgl. Senat…, Beschluss vom 9. Juni 2020 - 5 StR 188/20, Rn. 2; BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 2020 - 4 StR 422/20, Rn. 5; …und vom 9. November 2021 - 2 StR 135/21, Rn. 4;… Urteil vom 24. Oktober 2024 - 4 StR 249/24, Rn. 18).
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    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 74 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 StGB; § 267 StPO
    Urteilsgründe (Urteilsformel: keine Angabe von Mittäterschaft oder des Vorliegens eines gesetzlichen Regelbeispiels); Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern (Berücksichtigung bei der Strafzumessung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Einziehung: Berücksichtigung des Wertes des eingezogenen Gegenstandes bei der Strafzumessung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 74 Abs 1 StGB, § 74 Abs 3 S 1 StGB, § 267 StPO
    Einziehung: Berücksichtigung des Wertes des eingezogenen Gegenstandes bei der Strafzumessung

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 74 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 StGB, § 55 StGB, § 358 Nr. 2 StPO, § 55 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigen der Einziehung eines dem Täter zustehenden Gegenstands von erheblichem Wert bei der Strafzumessung (hier: Mercedes Benz CLS)

  • rechtsportal.de

    StGB § 74 Abs. 1 ; StGB § 74 Abs. 3 S. 1
    Berücksichtigen der Einziehung eines dem Täter zustehenden Gegenstands von erheblichem Wert bei der Strafzumessung (hier: Mercedes Benz CLS)

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berücksichtigen der Einziehung eines dem Täter zustehenden Gegenstands bei der Strafzumessung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 714 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.05.2018 - 3 StR 8/18

    Einziehung von Tatmitteln als Nebenstrafe (bestimmender Gesichtspunkt für die …

    Auszug aus BGH, 20.10.2020 - 4 StR 214/20
    Eine Maßnahme nach dieser Vorschrift hat indes den Charakter einer Nebenstrafe und stellt damit eine Strafzumessungsentscheidung dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. November 2018 - 4 StR 332/18, NStZ-RR 2019, 88; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526 und vom 12. März 2013 - 2 StR 43/13, StV 2013, 565).

    Wird dem Täter auf diese Weise ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert entzogen, ist dies deshalb als ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe und insoweit im Wege der Gesamtbetrachtung der den Täter betreffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 2020 - 4 StR 525/19, NStZ 2020, 407, 408; vom 5. November 2019 - 2 StR 447/19, StV 2020, 232; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526).

  • BGH, 21.11.2018 - 4 StR 332/18

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch); Einziehung (Berücksichtigung bei der …

    Auszug aus BGH, 20.10.2020 - 4 StR 214/20
    Eine Maßnahme nach dieser Vorschrift hat indes den Charakter einer Nebenstrafe und stellt damit eine Strafzumessungsentscheidung dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. November 2018 - 4 StR 332/18, NStZ-RR 2019, 88; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526 und vom 12. März 2013 - 2 StR 43/13, StV 2013, 565).

    b) Dies zieht auch die Aufhebung der für sich genommen rechtsfehlerfreien Einziehungsentscheidung nach sich, denn diese steht mit der Bemessung der Strafe in einem untrennbaren inneren Zusammenhang (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2018 - 4 StR 332/18, NStZ-RR 2019, 88).

  • BGH, 11.02.2020 - 4 StR 525/19

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und …

    Auszug aus BGH, 20.10.2020 - 4 StR 214/20
    Wird dem Täter auf diese Weise ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert entzogen, ist dies deshalb als ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe und insoweit im Wege der Gesamtbetrachtung der den Täter betreffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 2020 - 4 StR 525/19, NStZ 2020, 407, 408; vom 5. November 2019 - 2 StR 447/19, StV 2020, 232; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526).
  • BGH, 20.11.2019 - 4 StR 318/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Darstellung der Ergebnisse …

    Auszug aus BGH, 20.10.2020 - 4 StR 214/20
    Der Senat sieht mit Blick auf die in den Urteilsgründen enthaltene Beweiserwägung, am Tatfahrzeug habe sich "DNA des Angeklagten sicherstellen' lassen, Anlass zu dem Hinweis, dass dies den Anforderungen, die an die Darlegung der Ergebnisse von DNA-Gutachten zu stellen sind (vgl. nur BGH, Beschluss vom 20. November 2019 - 4 StR 318/19, NJW 2020, 350), nicht genügt.
  • BGH, 05.11.2019 - 2 StR 447/19

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und …

    Auszug aus BGH, 20.10.2020 - 4 StR 214/20
    Wird dem Täter auf diese Weise ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert entzogen, ist dies deshalb als ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe und insoweit im Wege der Gesamtbetrachtung der den Täter betreffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 2020 - 4 StR 525/19, NStZ 2020, 407, 408; vom 5. November 2019 - 2 StR 447/19, StV 2020, 232; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526).
  • BGH, 15.04.2009 - 3 StR 128/09

    Urteilsformel (keine Aufnahme mittäterschaftlicher Begehung); rechtsstaatswidrige …

    Auszug aus BGH, 20.10.2020 - 4 StR 214/20
    Der Senat hat den Schuldspruch berichtigt; in die Urteilsformel ist nicht aufzunehmen, ob der Angeklagte als Alleintäter oder als Mittäter gehandelt hat und ob die Tat wegen Vorliegens eines gesetzlichen Regelbeispiels als besonders schwerer Fall einzuordnen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2009 - 3 StR 128/09, NStZ-RR 2009, 248;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 260 Rn. 24 mwN).
  • BGH, 12.03.2013 - 2 StR 43/13

    Einziehung als bestimmender Strafzumessungsgrund

    Auszug aus BGH, 20.10.2020 - 4 StR 214/20
    Eine Maßnahme nach dieser Vorschrift hat indes den Charakter einer Nebenstrafe und stellt damit eine Strafzumessungsentscheidung dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. November 2018 - 4 StR 332/18, NStZ-RR 2019, 88; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526 und vom 12. März 2013 - 2 StR 43/13, StV 2013, 565).
  • BGH, 11.05.2021 - 4 StR 1/21

    Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte …

    Eine Einziehungsentscheidung nach § 74 StGB hat den Charakter einer Nebenstrafe und stellt damit eine Strafzumessungsentscheidung dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2020 - 4 StR 214/20; vom 21. November 2018 ? 4 StR 332/18, NStZ-RR 2019, 88; vom 3. Mai 2018 ? 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526 und vom 12. März 2013 ? 2 StR 43/13, StV 2013, 565).
  • BGH, 04.11.2021 - 6 StR 12/20

    Urteile in der Regensburger Korruptions-Affäre teilweise aufgehoben

    In die Urteilsformel wäre nicht aufzunehmen, ob ein Angeklagter als Allein- oder als Mittäter gehandelt hat (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2020 - 4 StR 214/20).
  • BGH, 14.03.2023 - 4 StR 451/22

    Besonders schwerer räuberischer Diebstahl (auf frischer Tat betroffen: …

    Dem schließt sich der Senat an und weist für die neue Hauptverhandlung darauf hin, dass es sich bei einer Einziehungsentscheidung, durch die dem Angeklagten ein Gegenstand von nicht unerheblichem Wert entzogen wird, um einen bestimmenden Strafzumessungsgrund im Sinne von § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO handelt (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Beschluss vom 2. Dezember 2020 - 4 StR 422/20 Rn. 5; Beschluss vom 20. Oktober 2020 - 4 StR 214/20, StV 2021, 714; Beschluss vom 11. Februar 2020 - 4 StR 525/19, NStZ 2020, 407, 408;… Fischer, StGB, 70. Aufl., § 46 Rn. 71 mwN).
  • BGH, 25.03.2021 - 3 StR 10/20

    Änderung der Geschäftsverteilung während des laufenden Geschäftsjahres aufgrund …

    Die Urteilsformel ist daher zu berichtigen; es ist dort regelmäßig nicht aufzunehmen, ob sich die Tat bei Vorliegen eines gesetzlichen Regelbeispiels als besonders schwerer Fall darstellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2020 - 4 StR 214/20, juris Rn. 2; vom 15. April 2009 - 3 StR 128/09, NStZ-RR 2009, 248).
  • BGH, 09.06.2021 - 4 StR 523/20

    Unerlaubtes Ausüben der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe (Konkurrenzen)

    Zwar hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Maßnahme nach § 74 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 StGB den Charakter einer Nebenstrafe und stellt damit eine Strafzumessungsentscheidung dar; wird dem Täter auf diese Weise ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert entzogen, ist dies deshalb als ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe und insoweit im Wege der Gesamtbetrachtung der den Täter betreffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2020 - 4 StR 214/20; vom 21. November 2018 - 4 StR 332/18, NStZ-RR 2019, 88; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526; vom 5. November 2019 - 2 StR 447/19, StV 2020, 232; jeweils mwN).
  • BGH, 03.11.2022 - 3 StR 321/21

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Absehen von einem …

    Explizit zu würdigen wäre die Einziehung gemäß § 74 Abs. 1 Alternative 2, Abs. 3 Satz 1 StGB aufgrund ihres Strafcharakters nur dann gewesen, wenn das - bei Urteilsverkündung mindestens dreieinhalb Jahre alte - Mobiltelefon derart wertvoll gewesen wäre, dass die Maßnahme zwingend als bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der Strafe (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO) zu beurteilen wäre (…vgl. LK/Schneider, 13. Aufl., § 46 Rn. 16;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 725; ferner - jeweils ein Kraftfahrzeug betreffend - BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526; vom 21. November 2018 - 4 StR 332/18, NStZ-RR 2019, 88;… vom 5. November 2019 - 2 StR 447/19, juris Rn. 4; vom 20. Oktober 2020 - 4 StR 214/20, juris Rn. 4).
  • BGH, 30.03.2022 - 2 StR 151/21

    Strafverfolgungsverjährung (Verjährungsbeginn: Betrug; Unterbrechung: Ermittlung …

    d) Die Verfahrenseinstellung bedingt die aus der Entscheidungsformel ersichtliche Abänderung des Schuldspruchs, wobei gesetzliche Regelbeispiele nicht Gegenstand der Urteilsformel sind (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2020 - 4 StR 214/20, juris Rn. 2;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 260 Rn. 25 mwN).
  • BGH, 29.04.2024 - 6 StR 117/24

    Entscheidung bei Gesetzesänderung, Schuldspruchänderung (Teilrechtskraft); …

    Lediglich ergänzend weist der Senat darauf hin, dass die Annahme eines besonders schweren Falles nach § 34 Abs. 3 KCanG - entsprechend den allgemein annerkanten Grundsätzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. April 2009 - 3 StR 128/09, NStZ-RR 2009, 248; vom 20. Oktober 2020 - 4 StR 214/20;… Meyer-Goßner/Appl, Die Urteile in Strafsachen, 30. Aufl., Rn. 49;… Rieß, GA 2007, 377, 383, jeweils mwN) - keine Aufnahme in die Urteilsformel (§ 260 Abs. 4 StPO) findet.
  • BGH, 05.11.2024 - 6 StR 377/24

    Entscheidung bei Gesetzesänderung, Schuldspruchänderung; …

    Abgesehen davon, dass die vom Landgericht gewählte Formulierung nicht die bei der Einziehung von Tatmitteln nach § 74 Abs. 1 StGB notwendige Ermessensausübung erkennen lässt (vgl. BGH…, Beschluss vom 31. Mai 2023 - 6 StR 79/23, Rn. 5 mwN), hätte das Landgericht in den Blick nehmen müssen, dass die Einziehung von Tatmitteln gemäß § 74 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 StGB - anders als die Einziehung des Wertes von Taterträgen nach §§ 73, 73c StGB - den Charakter einer Nebenstrafe hat und deshalb bei der Strafzumessung zu berücksichtigen ist, falls es sich um einen Gegenstand von beträchtlichem Wert handelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. November 2019 - 2 StR 447/19; vom 11. Februar 2020 - 4 StR 525/19, NStZ 2020, 407, 408; vom 20. Oktober 2020 - 4 StR 214/20, Rn. 4 mwN).
  • BGH, 17.10.2023 - 6 StR 220/23

    Besonders schwerer Fall des Diebstahls (Einbrechen in einen umschlossenen Raum); …

    Im Hinblick auf die neue Hauptverhandlung weist er vorsorglich darauf hin, dass die Einziehung von Tatmitteln nach § 74 StGB - anders als die Einziehung des Wertes von Taterträgen gemäß §§ 73, 73c StGB (vgl. BVerfGE 156, 354) - den Charakter einer Nebenstrafe hat und deshalb bei der Strafzumessung zu berücksichtigen ist, falls es sich um einen Gegenstand von beträchtlichem Wert handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2020 - 4 StR 214/20, Rn. 4 mwN).
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