Rechtsprechung
| EuG, 27.09.2006 - T-44/02 OP, T-54/02 OP, T-56/02 OP, T-60/02 OP, T-61/02 OP |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Wettbewerb - Artikel 81 EG - Vereinbarung über die Festlegung der Preise und der Gebührenstruktur für Dienstleistungen des Umtauschs von Bargeld - Deutschland - Nachweise für die Zuwiderhandlung - Einspruch
- Judicialis
EG Art. 81; ; Entscheidung 2003/25/EG
- Europäischer Gerichtshof
Dresdner Bank / Kommission
Wettbewerb - Artikel 81 EG - Vereinbarung über die Festlegung der Preise und der Gebührenstruktur für Dienstleistungen des Umtauschs von Bargeld - Deutschland - Nachweise für die Zuwiderhandlung - Einspruch
- EU-Kommission
Dresdner Bank / Kommission
Wettbewerb - Artikel 81 EG - Vereinbarung über die Festlegung der Preise und der Gebührenstruktur für Dienstleistungen des Umtauschs von Bargeld - Deutschland - Nachweise für die Zuwiderhandlung - Einspruch
- EU-Kommission
Dresdner Bank / Kommission
Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Abgestimmte Verhaltensweisen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EG Art. 81; Entscheidung 2003/25/EG
Wettbewerb - Artikel 81 EG - Vereinbarung über die Festlegung der Preise und der Gebührenstruktur für Dienstleistungen des Umtauschs von Bargeld - Deutschland - Nachweise für die Zuwiderhandlung - Einspruch - Wettbewerb - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einspruchsverfahren und Versäumnisverfahren vor dem Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften; Möglichkeit einer Geltendmachung von Verteidigungsmitteln im Falle einer bereits bestandenen Möglichkeit der Geltendmachung der Verteidigungsmittel bereits im ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Wettbewerb - DAS GERICHT ERHÄLT DIE NICHTIGERKLÄRUNG DER ENTSCHEIDUNG AUFRECHT, MIT DER DIE KOMMISSION GEGEN FÜNF DEUTSCHE BANKEN SANKTIONEN VERHÄNGT HAT
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Dresdner Bank / Kommission
Wettbewerb - Artikel 81 EG - Vereinbarung über die Festlegung der Preise und der Gebührenstruktur für Dienstleistungen des Umtauschs von Bargeld - Deutschland - Nachweise für die Zuwiderhandlung - Einspruch
- 123recht.net (Pressemeldung, 27.9.2006)
Deutschen Banken bleiben Millionenstrafen erspart // EU-Gericht weist Kommission erneut ab
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung der Entscheidung C(2001)3693 endg. der Kommission vom 11. Dezember 2001 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (Sache COMP/E-1/37.919 [ex 37.391]) über Bankgebühren für den Umtausch von Währungen des Euro-Gebiets (Deutschland) sowie, hilfsweise, ...
Verfahrensgang
- EuG, 14.10.2004 - T-44/02
- EuG, 27.09.2006 - T-44/02 OP, T-54/02 OP, T-56/02 OP, T-60/02 OP, T-61/02 OP
Wird zitiert von ... (46) Zitiert selbst (39)
- EuG, 26.10.2000 - T-41/96
DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, IN DER DEM …
Auszug aus EuG, 27.09.2006 - T-44/02
53 Nach ständiger Rechtsprechung ist es für das Vorliegen einer Vereinbarung im Sinne von Artikel 81 Absatz 1 EG erforderlich und ausreichend, dass die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten (Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-7/89, Hercules Chemicals/Kommission, Slg. 1991, II-1711, Randnr. 256, und vom 26. Oktober 2000 in der Rechtssache T-41/96, Bayer/Kommission, Slg. 2000, II-3383, Randnr. 67; vgl. in diesem Sinne auch Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnr. 112, und vom 29. Oktober 1980 in den Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, Van Landewyck u. a./Kommission, Slg. 1980, 3125, Randnr. 86).54 Hinsichtlich der Ausdrucksform des gemeinsamen Willens genügt es, dass eine Abmachung Ausdruck des Willens der Vertragsparteien ist, sich auf dem Markt im Einklang mit ihr zu verhalten (Urteil Bayer/Kommission, Randnr. 68; vgl. in diesem Sinne auch Urteile ACF Chemiefarma/Kommission, Randnr. 112, und Van Landewyck u. a./Kommission, Randnr. 86).
55 Der Begriff der Vereinbarung im Sinne von Artikel 81 Absatz 1 EG, wie er in der Rechtsprechung ausgelegt worden ist, setzt das Vorliegen einer Willensübereinstimmung zwischen mindestens zwei Parteien voraus, deren Ausdrucksform unerheblich ist, sofern sie den Willen der Parteien getreu wiedergibt (Urteil Bayer/Kommission, Randnr. 69).
- EuGH, 29.10.1980 - 209/78
Van Landewyck / Kommission
Auszug aus EuG, 27.09.2006 - T-44/02
53 Nach ständiger Rechtsprechung ist es für das Vorliegen einer Vereinbarung im Sinne von Artikel 81 Absatz 1 EG erforderlich und ausreichend, dass die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten (Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-7/89, Hercules Chemicals/Kommission, Slg. 1991, II-1711, Randnr. 256, und vom 26. Oktober 2000 in der Rechtssache T-41/96, Bayer/Kommission, Slg. 2000, II-3383, Randnr. 67; vgl. in diesem Sinne auch Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnr. 112, und vom 29. Oktober 1980 in den Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, Van Landewyck u. a./Kommission, Slg. 1980, 3125, Randnr. 86).54 Hinsichtlich der Ausdrucksform des gemeinsamen Willens genügt es, dass eine Abmachung Ausdruck des Willens der Vertragsparteien ist, sich auf dem Markt im Einklang mit ihr zu verhalten (Urteil Bayer/Kommission, Randnr. 68; vgl. in diesem Sinne auch Urteile ACF Chemiefarma/Kommission, Randnr. 112, und Van Landewyck u. a./Kommission, Randnr. 86).
- EuGH, 15.07.1970 - 41/69
Chemiefarma / Kommission
Auszug aus EuG, 27.09.2006 - T-44/02
53 Nach ständiger Rechtsprechung ist es für das Vorliegen einer Vereinbarung im Sinne von Artikel 81 Absatz 1 EG erforderlich und ausreichend, dass die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten (Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-7/89, Hercules Chemicals/Kommission, Slg. 1991, II-1711, Randnr. 256, und vom 26. Oktober 2000 in der Rechtssache T-41/96, Bayer/Kommission, Slg. 2000, II-3383, Randnr. 67; vgl. in diesem Sinne auch Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnr. 112, und vom 29. Oktober 1980 in den Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, Van Landewyck u. a./Kommission, Slg. 1980, 3125, Randnr. 86).54 Hinsichtlich der Ausdrucksform des gemeinsamen Willens genügt es, dass eine Abmachung Ausdruck des Willens der Vertragsparteien ist, sich auf dem Markt im Einklang mit ihr zu verhalten (Urteil Bayer/Kommission, Randnr. 68; vgl. in diesem Sinne auch Urteile ACF Chemiefarma/Kommission, Randnr. 112, und Van Landewyck u. a./Kommission, Randnr. 86).
- EuGH, 13.02.1979 - 85/76
Hoffmann-La Roche / Kommission
Auszug aus EuG, 27.09.2006 - T-44/02
155 Zur Rüge der Verwendung belastender Beweisstücke, zu denen die Klägerinnen nicht gehört worden seien, weist das Gericht darauf hin, dass es die Wahrung der Verteidigungsrechte erfordert, dass das betroffene Unternehmen Gelegenheit hatte, zum Vorliegen und zur Erheblichkeit der von der Kommission angeführten Tatsachen, Rügen und Umstände sachgerecht Stellung zu nehmen (Urteile des Gerichtshofes vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461, Randnr. 11, und vom 17. Januar 1984 in den Rechtssachen 43/82 und 63/82, VBVB und VBBB/Kommission, Slg. 1984, 19, Randnr. 25). - EuGH, 27.09.1988 - 89/85
Ahlström / Kommission
Auszug aus EuG, 27.09.2006 - T-44/02
Nur unter dieser Voraussetzung kann die Mitteilung der Beschwerdepunkte nämlich den ihr durch die Gemeinschaftsverordnungen zugewiesenen Zweck erfüllen, der darin besteht, den Unternehmen und Unternehmensvereinigungen alle erforderlichen Angaben zur Verfügung zu stellen, damit sie sich sachgerecht verteidigen können, bevor die Kommission eine endgültige Entscheidung erlässt (Urteil des Gerichtshofes vom 31. März 1993 in den Rechtssachen C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1307, Randnr. 42). - EuGH, 03.07.1991 - 62/86
AKZO / Kommission
Auszug aus EuG, 27.09.2006 - T-44/02
157 Grundsätzlich sind nur Schriftstücke, die in der Mitteilung der Beschwerdepunkte angeführt oder erwähnt wurden, zulässige Beweismittel (Urteile des Gerichts vom 10. März 1992 in der Rechtssache T-11/89, Shell/Kommission, Slg. 1992, II-757, Randnr. 55, und in der Rechtssache T-13/89, ICI/Kommission, Slg. 1992, II-1021, Randnr. 34; vgl. außerdem in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 3. Juli 1991 in der Rechtssache C-62/86, AKZO/Kommission, Slg. 1991, I-3359, Randnr. 21). - EuGH, 08.07.1999 - C-49/92
Kommission / Anic Partecipazioni - "Rechtsmittel - Geschäftsordnung der …
Auszug aus EuG, 27.09.2006 - T-44/02
59 Das Gericht weist darauf hin, dass für den Nachweis eines Verstoßes gegen Artikel 81 Absatz 1 EG die Kommission die von ihr festgestellten Zuwiderhandlungen zu beweisen und die Beweise beizubringen hat, durch die das Vorliegen der eine Zuwiderhandlung darstellenden Tatsachen rechtlich hinreichend belegt wird (Urteile des Gerichtshofes vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-185/95 P, Baustahlgewebe/Kommission, Slg. 1998, I-8417, Randnr. 58, und vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-49/92 P, Kommission/Anic Partecipazioni, Slg. 1999, I-4125, Randnr. 86). - EuGH, 07.01.2004 - C-204/00
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ …
Auszug aus EuG, 27.09.2006 - T-44/02
Dies sei umso mehr geboten, als die nach Artikel 81 EG verbotenen Vereinbarungen oft verheimlicht würden, so dass auf ihr Vorliegen nur aus der Gesamtbetrachtung einer Vielzahl von Indizien geschlossen werde könne (Urteil des Gerichtshofes vom 7. Januar 2004 in den Rechtssachen C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, Aalborg Portland u. a./Kommission, Slg. 2004, I-123, Randnr. 55, und Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo in der Rechtssache C-338/00 P, Volkswagen/Kommission, Urteil des Gerichtshofes vom 18. September 2003, Slg. 2003, I-9189, I-9193). - EuGH, 31.03.1993 - 89/85
Ahlström / Kommission
Auszug aus EuG, 27.09.2006 - T-44/02
Nur unter dieser Voraussetzung kann die Mitteilung der Beschwerdepunkte nämlich den ihr durch die Gemeinschaftsverordnungen zugewiesenen Zweck erfüllen, der darin besteht, den Unternehmen und Unternehmensvereinigungen alle erforderlichen Angaben zur Verfügung zu stellen, damit sie sich sachgerecht verteidigen können, bevor die Kommission eine endgültige Entscheidung erlässt (Urteil des Gerichtshofes vom 31. März 1993 in den Rechtssachen C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, Slg. 1993, I-1307, Randnr. 42). - EuGH, 25.10.1983 - 107/82
AEG / Kommission
Auszug aus EuG, 27.09.2006 - T-44/02
Daher sind diese Unterlagen als Beweismittel auszuschließen (Urteil des Gerichts vom 30. September 2003 in den Rechtssachen T-191/98, T-212/98 bis T-214/98, Atlantic Container Line u. a./Kommission, Slg. 2003, II-3275, Randnr. 338; vgl. außerdem in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 25. Oktober 1983 in der Rechtssache 107/82, AEG/Kommission, Slg. 1983, 3151, Randnrn. - EuGH, 15.02.2005 - C-12/03
DAS RECHTSMITTEL GEGEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ, MIT DEM DIE …
- EuGH, 08.07.1999 - C-199/92
Hüls / Kommission - Rechtsmittel - Verfahrensordnung des Gerichts - …
- EuGH, 15.10.2002 - C-238/99
DSM und DSM Kunststoffen / Kommission
- EuGH, 08.07.1999 - C-235/92
Montecatini / Kommission - "Rechtsmittel - Geschäftsordnung der Kommission - …
- EuG, 30.09.2003 - T-191/98
DAS GERICHT ERSTER INSTANZ HEBT GELDBUSSEN IN REKORDHÖHE VON 273 MILLIONEN EURO …
- EuG, 15.03.2000 - T-25/95
DAS GERICHT SETZT DIE GEGEN DAS ZEMENTKARTELL VERHÄNGTEN GELDBUSSEN UM FAST 140 …
- EuGH, 18.09.2003 - C-338/00
Volkswagen / Kommission - "Rechtsmittel - Wettbewerb - Vertrieb von …
- EuG, 06.07.2000 - T-62/98
DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE REKORDGELDBUSSE GEGEN VOLKSWAGEN WEGEN …
- EuGH, 30.07.1996 - C-84/95
Bosphorus / Minister for Transport, Energy und Communications u.a.
- EuGH, 17.01.1984 - 43/82
VBVB und VBBB / Kommission EWG
- EuG, 20.04.1999 - T-305/94
DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT …
- EuGH, 17.12.1998 - C-185/95
DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER" …
- EuG, 10.03.1992 - T-11/89
Shell International Chemical Company Ltd gegen Kommission der Europäischen …
- EuG, 17.12.1991 - T-7/89
SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- EuG, 14.12.2005 - T-210/01
General Electric / Kommission - Nichtigkeitsklage - Wettbewerb - Entscheidung der …
- EuG, 10.03.1992 - T-13/89
Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen …
- EuGH, 18.11.1999 - C-151/98
Pharos / Kommission - Rechtsmittel - Tierarzneimittel - Somatosalm - Verfahren …
- EuGH, 27.09.1988 - 129/85
- Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-250/99
Degussa / Kommission
- EuGH, 27.09.1988 - 116/85
- EuGH, 27.09.1988 - 125/85
- EuGH, 27.09.1988 - 114/85
- EuGH, 21.02.1984 - 337/82
St. Nikolaus Brennerei und Likörfabrik / Hauptzollamt Krefeld
- Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-252/99
Wacker-Chemie und Hoechst / Kommission
- EuG, 14.05.1998 - T-337/94
Enso-Gutzeit OY gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Artikel 85 …
- EuGH, 29.10.1980 - 218/78
- EuG, 12.12.1996 - T-16/91
Rendo NV, Centraal Overijsselse Nutsbedrijven NV und Regionaal Energiebedrijf …
- EuGH, 29.10.1980 - 215/78
- EuG, 14.10.2004 - T-56/02
Bayerische Hypo- und Vereinsbank / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung
- EuG, 16.06.2015 - T-655/11
FSL u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Bananen in …
Rn. 176 Hierzu muss die Kommission hinreichend aussagekräftige und übereinstimmende Beweise beibringen, um die feste Überzeugung zu begründen, dass die behauptete Zuwiderhandlung stattgefunden hat (…vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 28. März 1984, Compagnie royale asturienne des mines und Rheinzink/Kommission, 29/83 und 30/83, Slg. 1984, 1679, Rn. 20, …und vom 31. März 1993, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Slg. 1993, I-1307, Rn. 127;… des Gerichts vom 21. Januar 1999, Riviera Auto Service u. a./Kommission, T-185/96, T-189/96 und T-190/96, Slg. 1999, II-93, Rn. 47, vom 27. September 2006, Dresdner Bank u. a./Kommission, T-44/02 OP, T-54/02 OP, T-56/02 OP, T-60/02 OP und T-61/02 OP, Slg. 2006, II-3567, Rn. 62, …und vom 15. Dezember 2010, E.ON Energie/Kommission, T-141/08, Slg. 2010, II-5761, Rn. 48).Es genügt, wenn ein von der Kommission angeführtes Bündel von Indizien im Ganzen betrachtet dem genannten Erfordernis entspricht (…vgl. Urteil Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, oben in Rn. 49 angeführt, Rn. 513 bis 523, und Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Rn. 176 angeführt, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Das Vorliegen einer wettbewerbswidrigen Verhaltensweise oder Vereinbarung kann folglich aus einer Reihe von Koinzidenzen und Indizien abgeleitet werden, die bei einer Gesamtbetrachtung mangels einer anderen schlüssigen Erklärung den Beweis für eine Verletzung der Wettbewerbsregeln darstellen können (…Urteil des Gerichtshofs vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, Slg. 2004, I-123, Rn. 55 bis 57, und Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Rn. 176 angeführt, Rn. 64 und 65).
Der Richter kann also, besonders im Rahmen einer Klage auf Nichtigerklärung eines Beschlusses, mit dem eine Geldbuße verhängt wird, nicht zu dem Ergebnis gelangen, dass die Kommission die betreffende Zuwiderhandlung rechtlich hinreichend nachgewiesen hat, wenn ihm in dieser Frage ein Zweifel verbleibt (Urteile JFE Engineering u. a./Kommission, oben in Rn. 42 angeführt, Rn. 177, Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Rn. 176 angeführt, Rn. 60, …und vom 15. Dezember 2010, E.ON Energie/Kommission, oben in Rn. 176 angeführt, Rn. 51).
Zwar durfte das Gericht u. a. berücksichtigen, dass ein Verfasser ein persönliches Interesse gehabt haben könnte, die Tatsachen zu beschönigen, um seinen Vorgesetzten ein ihren Erwartungen entsprechendes Ergebnis präsentieren zu können, um daraus auf die Notwendigkeit einer geringeren Einschätzung der Glaubhaftigkeit eines Schriftstücks zu schließen (vgl. in diesem Sinne Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Rn. 176 angeführt, Rn. 132), doch können solche Erwägungen im vorliegenden Fall keine Anwendung finden, da der Umstand, dass die Notizen von P1 nicht dazu bestimmt waren, von jedermann gelesen zu werden, für die These spricht, dass sie die Wirklichkeit so, wie sie vom Verfasser empfunden wurde, getreu wiedergeben.
Zwar hat das Gericht die Beherrschung der bei Unterredungen, die Gegenstand eines Protokolls sind, verwendeten Sprache durch den Protokollführer bei der Bewertung von dessen Glaubhaftigkeit berücksichtigt (vgl. in diesem Sinne Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Rn. 176 angeführt, Rn. 132), doch zeigen im vorliegenden Fall nicht nur die Notizen von P1, dass dieser das Englische gut beherrschte, sondern die Kommission hat zudem - von den Klägerinnen unwidersprochen - ausgeführt, dass P1 ein Diplom der Wirtschaftswissenschaften der Universität von Kalifornien (Vereinigte Staaten) erworben hatte (Erwägungsgrund 169 des angefochtenen Beschlusses), was auch P2 von Pacific in der Anhörung angab.
- EuG, 08.07.2008 - T-99/04
GEGEN EIN BERATUNGSUNTERNEHMEN, DAS ZUR DURCHFÜHRUNG EINES KARTELLS BEIGETRAGEN …
67 und 173, und vom 27. September 2006, Dresdner Bank u. a./Kommission, T-44/02 OP, T-54/02 OP, T-56/02 OP, T-60/02 OP und T-61/02 OP, Slg. 2006, II-3567, Randnrn. - EuG, 12.12.2014 - T-551/08
H&R ChemPharm / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Paraffinwachse - …
Rn. 99 Nach der Rechtsprechung hat die Kommission die von ihr festgestellten Zuwiderhandlungen zu beweisen und die Beweismittel beizubringen, die das Vorliegen der eine Zuwiderhandlung darstellenden Tatsachen rechtlich hinreichend beweisen (…Urteil des Gerichtshofs vom 17. Dezember 1998, Baustahlgewebe/Kommission, C-185/95 P, Slg. 1998, I-8417, Rn. 58; vgl. Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Dresdner Bank u. a./Kommission, T-44/02 OP, T-54/02 OP, T-56/02 OP, T-60/02 OP und T-61/02 OP, Slg. 2006, II-3567, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).Das Gericht kann daher nicht davon ausgehen, dass die Kommission das Vorliegen der betreffenden Zuwiderhandlung rechtlich hinreichend nachgewiesen hat, wenn bei ihm noch Zweifel in dieser Hinsicht bestehen; dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um eine Klage auf Nichtigerklärung einer Entscheidung zur Verhängung einer Geldbuße handelt (Urteile des Gerichts Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Rn. 99 angeführt, Rn. 60, …und vom 12. Juli 2011, Hitachi u. a./Kommission, T-112/07, Slg. 2011, II-3871, Rn. 58).
Angesichts der Art der betreffenden Zuwiderhandlungen sowie der Art und der Schwere der ihretwegen verhängten Sanktionen gilt die Unschuldsvermutung insbesondere in Verfahren wegen Verletzung der für Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln, die zur Verhängung von Geldbußen oder Zwangsgeldern führen können (…Urteil Hitachi u. a./Kommission, oben in Rn. 101 angeführt, Rn. 59; vgl. in diesem Sinne auch Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Rn. 99 angeführt, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Es genügt, wenn ein von der Kommission angeführtes Bündel von Indizien im Ganzen betrachtet dem genannten Erfordernis entspricht (vgl. Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Rn. 99 angeführt, Rn. 62 und 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Das Vorliegen einer wettbewerbswidrigen Verhaltensweise oder Vereinbarung kann folglich aus einer Reihe von Koinzidenzen und Indizien abgeleitet werden, die bei einer Gesamtbetrachtung mangels einer anderen schlüssigen Erklärung den Beweis für eine Verletzung der Wettbewerbsregeln darstellen können (…Urteil Aalborg Portland u. a./Kommission, oben in Rn. 77 angeführt, Rn. 55 bis 57; vgl. auch Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Rn. 99 angeführt, Rn. 64 und 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 12.12.2014 - T-544/08
Hansen & Rosenthal und H&R Wax Company Vertrieb / Kommission - Wettbewerb - …
Rn. 79 Nach der Rechtsprechung hat die Kommission die von ihr festgestellten Zuwiderhandlungen zu beweisen und die Beweismittel beizubringen, die das Vorliegen der eine Zuwiderhandlung darstellenden Tatsachen rechtlich hinreichend beweisen (…Urteil des Gerichtshofs vom 17. Dezember 1998, Baustahlgewebe/Kommission, C-185/95 P, Slg. 1998, I-8417, Rn. 58; vgl. Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Dresdner Bank u. a./Kommission, T-44/02 OP, T-54/02 OP, T-56/02 OP, T-60/02 OP und T-61/02 OP, Slg. 2006, II-3567, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).Der Richter kann also, besonders im Rahmen einer Klage auf Nichtigerklärung einer eine Geldbuße verhängenden Entscheidung, nicht zu dem Ergebnis gelangen, dass die Kommission die betreffende Zuwiderhandlung rechtlich hinreichend nachgewiesen hat, wenn ihm in dieser Frage ein Zweifel verbleibt (Urteile des Gerichts Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Rn. 79 angeführt, Rn. 60, …und vom 12. Juli 2011, Hitachi u. a./Kommission, T-112/07, Slg. 2011, II-3871, Rn. 58).
Angesichts der Art der betreffenden Zuwiderhandlungen sowie der Art und der Schwere der ihretwegen verhängten Sanktionen gilt die Unschuldsvermutung insbesondere in Verfahren wegen Verletzung der für Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln, die zur Verhängung von Geldbußen oder Zwangsgeldern führen können (Urteil Hitachi u. a./Kommission, oben in Rn. 81 angeführt, Rn. 59, vgl. in diesem Sinne auch Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Rn. 79 angeführt, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Es genügt, wenn ein von der Kommission angeführtes Bündel von Indizien im Ganzen betrachtet dem genannten Erfordernis entspricht (vgl. Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Rn. 79 angeführt, Rn. 62 und 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Das Vorliegen einer wettbewerbswidrigen Verhaltensweise oder Vereinbarung kann daher aus einer Reihe von Koinzidenzen und Indizien abgeleitet werden, die bei einer Gesamtbetrachtung mangels einer anderen schlüssigen Erklärung den Beweis für eine Verletzung der Wettbewerbsregeln darstellen können (Urteil Aalborg Portland u. a./Kommission, oben in Rn. 61 angeführt, Rn. 55 bis 57, vgl. ebenso Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Rn. 79 angeführt, Rn. 64 und 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 12.12.2014 - T-550/08
Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen / Kommission - Wettbewerb - Kartelle …
Rn. 86 Nach der Rechtsprechung hat die Kommission die von ihr festgestellten Zuwiderhandlungen zu beweisen und die Beweismittel beizubringen, die das Vorliegen der eine Zuwiderhandlung darstellenden Tatsachen rechtlich hinreichend beweisen (…Urteil des Gerichtshofs vom 17. Dezember 1998, Baustahlgewebe/Kommission, C-185/95 P, Slg. 1998, I-8417, Rn. 58; vgl. Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Dresdner Bank u. a./Kommission, T-44/02 OP, T-54/02 OP, T-56/02 OP, T-60/02 OP und T-61/02 OP, Slg. 2006, II-3567, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).Das Gericht kann daher nicht davon ausgehen, dass die Kommission das Vorliegen der betreffenden Zuwiderhandlung rechtlich hinreichend nachgewiesen hat, wenn bei ihm noch Zweifel in dieser Hinsicht bestehen; dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um eine Klage auf Nichtigerklärung einer Entscheidung zur Verhängung einer Geldbuße handelt (Urteile des Gerichts Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Rn. 86 angeführt, Rn. 60, …und vom 12. Juli 2011, Hitachi u. a./Kommission, T-112/07, Slg. 2011, II-3871, Rn. 58).
Angesichts der Art der betreffenden Zuwiderhandlungen sowie der Art und der Schwere der ihretwegen verhängten Sanktionen gilt die Unschuldsvermutung insbesondere in Verfahren wegen Verletzung der für Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln, die zur Verhängung von Geldbußen oder Zwangsgeldern führen können (…Urteil Hitachi u. a./Kommission, oben in Rn. 88 angeführt, Rn. 59; vgl. in diesem Sinne auch Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Rn. 86 angeführt, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Es genügt, wenn ein von der Kommission angeführtes Bündel von Indizien im Ganzen betrachtet dem genannten Erfordernis entspricht (vgl. Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Rn. 86 angeführt, Rn. 62 und 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Das Vorliegen einer wettbewerbswidrigen Verhaltensweise oder Vereinbarung kann folglich aus einer Reihe von Koinzidenzen und Indizien abgeleitet werden, die bei einer Gesamtbetrachtung mangels einer anderen schlüssigen Erklärung den Beweis für eine Verletzung der Wettbewerbsregeln darstellen können (…Urteil Aalborg Portland u. a./Kommission, oben in Rn. 68 angeführt, Rn. 55 bis 57; vgl. auch Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Rn. 86 angeführt, Rn. 64 und 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 12.07.2011 - T-113/07
Toshiba / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Projekte im Bereich …
Rn. 78 Nach der Rechtsprechung obliegt es der Kommission, die von ihr festgestellten Zuwiderhandlungen nachzuweisen und Beweise beizubringen, die geeignet sind, das Vorliegen der Tatsachen, die eine Zuwiderhandlung darstellen, rechtlich hinreichend zu belegen (vgl. Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Dresdner Bank u. a./Kommission, T-44/02 OP, T-54/02 OP, T-56/02 OP, T-60/02 OP und T-61/02 OP, Slg. 2006, II-3567, Randnr. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).Der Richter kann also, besonders im Rahmen einer Klage auf Nichtigerklärung einer eine Geldbuße verhängenden Entscheidung, nicht zu dem Ergebnis gelangen, dass die Kommission die betreffende Zuwiderhandlung rechtlich hinreichend nachgewiesen hat, wenn ihm in dieser Frage ein Zweifel verbleibt (Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Randnr. 78 angeführt, Randnr. 60).
Angesichts der Art der betreffenden Zuwiderhandlungen sowie der Art und der Schwere der ihretwegen verhängten Sanktionen gilt die Unschuldsvermutung insbesondere in Verfahren wegen Verletzung der für Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln, die zur Verhängung von Geldbußen oder Zwangsgeldern führen können (vgl. in diesem Sinne Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Randnr. 78 angeführt, Randnr. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Es genügt, wenn ein von der Kommission angeführtes Bündel von Indizien im Ganzen betrachtet dem genannten Erfordernis entspricht (vgl. Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Randnr. 78 angeführt, Randnrn.
Das Vorliegen einer wettbewerbswidrigen Verhaltensweise oder Vereinbarung kann folglich aus einer Reihe von Koinzidenzen und Indizien abgeleitet werden, die bei einer Gesamtbetrachtung mangels einer anderen schlüssigen Erklärung den Beweis für eine Verletzung der Wettbewerbsregeln darstellen können (vgl. Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Randnr. 78 angeführt, Randnrn.
- EuG, 12.07.2011 - T-112/07
Das Gericht hebt die gegen Mitsubishi und Toshiba wegen ihrer Beteiligung am …
Rn. 57 Nach der Rechtsprechung obliegt es der Kommission, die von ihr festgestellten Zuwiderhandlungen nachzuweisen und Beweise beizubringen, die geeignet sind, das Vorliegen der Tatsachen, die eine Zuwiderhandlung darstellen, rechtlich hinreichend zu belegen (vgl. Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Dresdner Bank u. a./Kommission, T-44/02 OP, T-54/02 OP, T-56/02 OP, T-60/02 OP und T-61/02 OP, Slg. 2006, II-3567, Randnr. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).Das Gericht kann daher nicht davon ausgehen, dass die Kommission das Vorliegen der betreffenden Zuwiderhandlung rechtlich hinreichend nachgewiesen hat, wenn bei ihm noch Zweifel in dieser Hinsicht bestehen, insbesondere dann, wenn es sich um eine Klage auf Nichtigerklärung einer Entscheidung zur Verhängung einer Geldbuße handelt (Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Randnr. 57 angeführt, Randnr. 60).
Angesichts der Art der betreffenden Zuwiderhandlungen sowie der Art und der Schwere der ihretwegen verhängten Sanktionen gilt die Unschuldsvermutung insbesondere in Verfahren wegen Verletzung der für Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln, die zur Verhängung von Geldbußen oder Zwangsgeldern führen können (vgl. in diesem Sinne Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Randnr. 57 angeführt, Randnr. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Es genügt, wenn ein von der Kommission angeführtes Bündel von Indizien im Ganzen betrachtet dem genannten Erfordernis entspricht (vgl. Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Randnr. 57 angeführt, Randnrn.
Das Vorliegen einer wettbewerbswidrigen Verhaltensweise oder Vereinbarung kann folglich aus einer Reihe von Koinzidenzen und Indizien abgeleitet werden, die bei einer Gesamtbetrachtung mangels einer anderen schlüssigen Erklärung den Beweis für eine Verletzung der Wettbewerbsregeln darstellen können (vgl. Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Randnr. 57 angeführt, Randnrn.
- EuG, 13.09.2013 - T-566/08
Total Raffinage Marketing / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
Rn. 35 Nach der Rechtsprechung hat die Kommission die von ihr festgestellten Zuwiderhandlungen zu beweisen und die Beweismittel beizubringen, die das Vorliegen der eine Zuwiderhandlung darstellenden Tatsachen rechtlich hinreichend beweisen (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 17. Dezember 1998, Baustahlgewebe/Kommission, C-185/95 P, Slg. 1998, I-8417, Randnr. 58, und Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Dresdner Bank u. a./Kommission, T-44/02 OP, T-54/02 OP, T-56/02 OP, T-60/02 OP und T-61/02 OP, Slg. 2006, II-3567, Randnr. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).Der Richter kann also, besonders im Rahmen einer Klage auf Nichtigerklärung einer eine Geldbuße verhängenden Entscheidung, nicht zu dem Ergebnis gelangen, dass die Kommission die betreffende Zuwiderhandlung rechtlich hinreichend nachgewiesen hat, wenn ihm in dieser Frage ein Zweifel verbleibt (Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Randnr. 35 angeführt, Randnr. 60).
Angesichts der Art der betreffenden Zuwiderhandlungen sowie der Art und der Schwere der ihretwegen verhängten Sanktionen gilt die Unschuldsvermutung insbesondere in Verfahren wegen Verletzung der für Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln, die zur Verhängung von Geldbußen oder Zwangsgeldern führen können (vgl. in diesem Sinne Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Randnr. 35 angeführt, Randnr. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Es genügt, wenn ein von der Kommission angeführtes Bündel von Indizien im Ganzen betrachtet dem genannten Erfordernis entspricht (vgl. Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Randnr. 35 angeführt, Randnrn.
55 bis 57; vgl. auch Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Randnr. 35 aufgeführt, Randnrn.
- EuG, 12.07.2011 - T-133/07
Mitsubishi Electric / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Projekte im …
Rn. 72 Nach der Rechtsprechung obliegt es der Kommission, die von ihr festgestellten Zuwiderhandlungen nachzuweisen und Beweise beizubringen, die geeignet sind, das Vorliegen der Tatsachen, die eine Zuwiderhandlung darstellen, rechtlich hinreichend zu belegen (vgl. Urteil des Gerichts vom 27. September 2006, Dresdner Bank u. a./Kommission, T-44/02 OP, T-54/02 OP, T-56/02 OP, T-60/02 OP und T-61/02 OP, Slg. 2006, II-3567, Randnr. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).Der Richter kann also, besonders im Rahmen einer Klage auf Nichtigerklärung einer eine Geldbuße verhängenden Entscheidung, nicht zu dem Ergebnis gelangen, dass die Kommission die betreffende Zuwiderhandlung rechtlich hinreichend nachgewiesen hat, wenn ihm in dieser Frage ein Zweifel verbleibt (Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Randnr. 72 angeführt, Randnr. 60).
Angesichts der Art der betreffenden Zuwiderhandlungen sowie von Art und Schwere der ihretwegen verhängten Sanktionen gilt die Unschuldsvermutung insbesondere in Verfahren wegen Verletzung der für Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln, die zur Verhängung von Geldbußen oder Zwangsgeldern führen können (vgl. in diesem Sinne Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Randnr. 72 angeführt, Randnr. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Es genügt, wenn ein von der Kommission angeführtes Bündel von Indizien im Ganzen betrachtet dem genannten Erfordernis entspricht (vgl. Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Randnr. 72 angeführt, Randnrn.
Das Vorliegen einer wettbewerbswidrigen Verhaltensweise oder Vereinbarung kann folglich aus einer Reihe von Koinzidenzen und Indizien abgeleitet werden, die bei einer Gesamtbetrachtung mangels einer anderen schlüssigen Erklärung den Beweis für eine Verletzung der Wettbewerbsregeln darstellen können (vgl. Urteil Dresdner Bank u. a./Kommission, oben in Randnr. 72 angeführt, Randnrn.
- EuG, 01.07.2010 - T-321/05
Das Gericht bestätigt im Wesentlichen die Entscheidung der Kommission, mit der …
179, 180 und 275, und vom 27. September 2006, Dresdner Bank u. a./Kommission, T-44/02 OP, T-54/02 OP, T-56/02 OP, T-60/02 OP und T-61/02 OP, Slg. 2006, II-3567, Randnrn. - EuG, 12.04.2013 - T-442/08
Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission, mit der eine …
- EuG, 03.03.2011 - T-110/07
Das Gericht setzt die Geldbußen einiger Mitglieder des Kartells über isolierte …
- EuG, 12.12.2014 - T-558/08
Eni / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Paraffinwachse - …
- EuG, 12.04.2013 - T-410/08
GEMA / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Urheberrechte in Bezug auf die …
- EuG, 12.04.2013 - T-432/08
AKM / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Urheberrechte in Bezug auf die …
- EuG, 12.04.2013 - T-401/08
Säveltäjäin Tekijänoikeustoimisto Teosto / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - …
- BFH, 19.05.2010 - XI R 6/09
Sortenwechsel als sonstige Leistung - Anforderungen an den Nachweis der …
- EuGH, 19.12.2013 - C-239/11
Der Gerichtshof weist die das Kartell auf dem Markt für gasisolierte …
- EuG, 09.12.2008 - T-111/08
MasterCard u.a. / Kommission - Wettbewerb - Beschluss einer …
- EuG, 08.07.2008 - T-53/03
BPB / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt - Entscheidung, mit …
- EuG, 27.03.2014 - T-56/09
Das Gericht setzt die im Rahmen eines Kartells auf dem europäischen …
- EuG, 16.09.2013 - T-373/10
Villeroy & Boch u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer, …
- EuG, 16.09.2013 - T-380/10
Wabco Europe u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer, deutscher, …
- EuG, 08.07.2008 - T-52/03
Knauf Gips / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Gipsplattenmarkt - …
- EuG, 10.12.2014 - T-90/11
Das Gericht bestätigt, dass der französische Ordre national des pharmaciens den …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-176/19
Kommission/ Servier u. a. - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Missbrauch …
- EuG, 14.03.2013 - T-587/08
Fresh Del Monte Produce / Kommission - 'Wettbewerb - Kartelle - Bananenmarkt - …
- EuG, 11.07.2014 - T-541/08
Sasol u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Paraffinwachse - …
- EuG, 16.09.2013 - T-364/10
Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen verschiedene Gesellschaften …
- EuG, 23.01.2014 - T-391/09
Evonik Degussa und AlzChem / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
- EuG, 28.06.2016 - T-216/13
Telefónica / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Portugiesischer und spanischer …
- EuG, 16.06.2011 - T-208/08
Gosselin Group und Stichting Administratiekantoor Portielje / Kommission - …
- EuG, 14.04.2011 - T-461/07
Das Gericht bestätigt die Geldbuße in Höhe von 10,2 Millionen Euro, die gegen …
- EuG, 16.06.2011 - T-186/06
Solvay / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid und …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2009 - C-441/07
Kommission / Alrosa - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer …
- EuG, 16.06.2011 - T-240/07
Heineken Nederland und Heineken / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - …
- EuG, 16.06.2011 - T-235/07
Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen die Heineken NV und ihre …
- EuG, 29.06.2012 - T-370/09
GDF Suez / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Deutscher und französischer …
- EuG, 27.09.2012 - T-357/06
Koninklijke Wegenbouw Stevin / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - …
- EuG, 25.10.2011 - T-348/08
Das Gericht erklärt die Geldbuße von 9,9 Mio. Euro für nichtig, die gegen …
- EuG, 11.07.2014 - T-540/08
Esso u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Paraffinwachse - Markt …
- EuGöD, 13.06.2012 - F-63/11
Macchia / Kommission - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - …
- EuG, 04.04.2019 - T-61/18
Rodriguez Prieto/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Sache "Eurostat" - …
- EuG, 17.01.2019 - T-348/16
Aristoteleio Panepistimio Thessalonikis/ ERCEA
- EuG, 30.05.2013 - T-172/12
Brauerei Beck / OHMI - Aldi (Be Light) - Gemeinschaftsmarke - …
- EuG, 08.10.2015 - T-358/13
Italien / Kommission - ELER - Rechnungsabschluss der Zahlstellen der …
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Rechtsprechung
| EuG, 14.10.2004 - T-54/02 OP-DEP |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Wettbewerb - Artikel 81 EG - Vereinbarung über die Preise und die Gebührenstruktur für Dienstleistungen des Währungsumtauschs - Deutschland - Versäumnisverfahren
- Judicialis
Entscheidung 2003/25/EG vom 11. Dezember 2001 in einem Verfahren nach Art. 81 EG-Vertrag; ; EG-Vertrag beigefügtes Protokolls über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralb... anken und der Europäischen Zentralbank Art. 52; ; Empfehlung 98/286/EG vom 23. April 1998 zu Bankentgelten im Zusammenhang mit der Umstellung auf den Euro Art. 3; ; EGV Art. 81 Abs. 1
- Europäischer Gerichtshof
Bayerische Hypo- und Vereinsbank (früher Vereins- und Westbank) / Kommission
Verfahren - Kostenfestsetzung
- Europäischer Gerichtshof
Bayerische Hypo- und Vereinsbank (früher Vereins- und Westbank) / Kommission
Verfahren - Kostenfestsetzung
- Europäischer Gerichtshof
Vereins- und Westbank / Kommission
- Wolters Kluwer
Klage einer Bank auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2003/25/EG in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag hinsichtlich der Absprache über die Erhebung von Bankgebühren für den Umtausch von Währungen des Euro-Gebiets; Wettbewerbswidrige Vereinbarung unter Banken im ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Vereins- und Westbank / Kommission
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- EuG, 26.10.2000 - T-41/96
DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, IN DER DEM …
Auszug aus EuG, 14.10.2004 - T-54/02
52 Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine Vereinbarung im Sinne von Artikel 81 Absatz 1 EG schon dann vor, wenn die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten (in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnr. 112, und vom 29. Oktober 1980 in den Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, Van Landewyck u. a./Kommission, Slg. 1980, 3125, Randnr. 86; Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-7/89, Hercules Chemicals/Kommission, Slg. 1991, II-1711, Randnr. 256, und vom 26. Oktober 2000 in der Rechtssache T-41/96, Bayer/Kommission, Slg. 2000, II-3383, Randnr. 67).53 Hinsichtlich der Ausdrucksform des gemeinsamen Willens genügt es, dass eine Abmachung Ausdruck des Willens der Vertragsparteien ist, sich auf dem Markt im Einklang mit ihr zu verhalten (in diesem Sinne Urteile ACF Chemiefarma/Kommission, Randnr. 112, und Van Landewyck u. a./Kommission, Randnr. 86, und Urteil Bayer/Kommission, Randnr. 68).
54 Folglich ist der Begriff der Vereinbarung im Sinne von Artikel 81 Absatz 1 EG, wie er in der Rechtsprechung ausgelegt worden ist, durch das Vorliegen einer Willensübereinstimmung zwischen mindestens zwei Parteien gekennzeichnet, deren Ausdrucksform unerheblich ist, sofern sie den Willen der Parteien getreu wiedergibt (Bayer/Kommission, Randnr. 69).
- EuGH, 29.10.1980 - 209/78
Van Landewyck / Kommission
Auszug aus EuG, 14.10.2004 - T-54/02
52 Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine Vereinbarung im Sinne von Artikel 81 Absatz 1 EG schon dann vor, wenn die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten (in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnr. 112, und vom 29. Oktober 1980 in den Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, Van Landewyck u. a./Kommission, Slg. 1980, 3125, Randnr. 86; Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-7/89, Hercules Chemicals/Kommission, Slg. 1991, II-1711, Randnr. 256, und vom 26. Oktober 2000 in der Rechtssache T-41/96, Bayer/Kommission, Slg. 2000, II-3383, Randnr. 67).53 Hinsichtlich der Ausdrucksform des gemeinsamen Willens genügt es, dass eine Abmachung Ausdruck des Willens der Vertragsparteien ist, sich auf dem Markt im Einklang mit ihr zu verhalten (in diesem Sinne Urteile ACF Chemiefarma/Kommission, Randnr. 112, und Van Landewyck u. a./Kommission, Randnr. 86, und Urteil Bayer/Kommission, Randnr. 68).
- EuGH, 15.07.1970 - 41/69
Chemiefarma / Kommission
Auszug aus EuG, 14.10.2004 - T-54/02
52 Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine Vereinbarung im Sinne von Artikel 81 Absatz 1 EG schon dann vor, wenn die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten (in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnr. 112, und vom 29. Oktober 1980 in den Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, Van Landewyck u. a./Kommission, Slg. 1980, 3125, Randnr. 86; Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-7/89, Hercules Chemicals/Kommission, Slg. 1991, II-1711, Randnr. 256, und vom 26. Oktober 2000 in der Rechtssache T-41/96, Bayer/Kommission, Slg. 2000, II-3383, Randnr. 67).53 Hinsichtlich der Ausdrucksform des gemeinsamen Willens genügt es, dass eine Abmachung Ausdruck des Willens der Vertragsparteien ist, sich auf dem Markt im Einklang mit ihr zu verhalten (in diesem Sinne Urteile ACF Chemiefarma/Kommission, Randnr. 112, und Van Landewyck u. a./Kommission, Randnr. 86, und Urteil Bayer/Kommission, Randnr. 68).
- EuG, 14.05.1998 - T-337/94
Enso-Gutzeit OY gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Artikel 85 …
Auszug aus EuG, 14.10.2004 - T-54/02
Folglich kann das Protokoll B ohne Untermauerung durch andere Beweismittel nicht als unwiderlegbarer Beweis für das Vorliegen einer solchen Vereinbarung betrachtet werden (vgl. analog Urteil des Gerichts vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-337/94, Enso-Gutzeit/Kommission, Slg. 1998, II-1571, Randnr. 91). - EuG, 17.12.1991 - T-7/89
SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
Auszug aus EuG, 14.10.2004 - T-54/02
52 Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine Vereinbarung im Sinne von Artikel 81 Absatz 1 EG schon dann vor, wenn die betreffenden Unternehmen ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck gebracht haben, sich auf dem Markt in einer bestimmten Weise zu verhalten (in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnr. 112, und vom 29. Oktober 1980 in den Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78, Van Landewyck u. a./Kommission, Slg. 1980, 3125, Randnr. 86; Urteile des Gerichts vom 17. Dezember 1991 in der Rechtssache T-7/89, Hercules Chemicals/Kommission, Slg. 1991, II-1711, Randnr. 256, und vom 26. Oktober 2000 in der Rechtssache T-41/96, Bayer/Kommission, Slg. 2000, II-3383, Randnr. 67).
- EuG, 26.09.2013 - T-187/06
Schräder / CPVO (SUMCOL 01) - Verfahren - Kostenfestsetzung - Anwaltshonorar - …
Rn. 35 Jedenfalls seien diese Kosten nicht objektiv erforderlich, da die der Rechnung zugrunde liegenden Tätigkeiten nicht im Rahmen des Gerichtsverfahrens erfolgt seien, sondern im Anschluss an das Verfahren (vgl. Beschlüsse des Gerichts vom 27. November 2000, Elder/Kommission, T-78/99 DEP, Slg. 2000, II-3717, Randnr. 17, vom 24. Januar 2002, Groupe Origny/Kommission, T-38/95 DEP, Slg. 2002, II-217, Randnr. 31, und vom 25. November 2009, Bayerische Hypo- und Vereinsbank/Kommission, T-54/02 DEP, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 43).
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