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Rechtsprechung
   EuG, 10.07.1990 - T-64/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,210
EuG, 10.07.1990 - T-64/89 (https://dejure.org/1990,210)
EuG, Entscheidung vom 10.07.1990 - T-64/89 (https://dejure.org/1990,210)
EuG, Entscheidung vom 10. Juli 1990 - T-64/89 (https://dejure.org/1990,210)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    EWG Art. 85; ; Verordnung Nr. 17 Art. 3 Abs. 2; ; Verordnung Nr. 99/63 Art. 6; ; Verfahrensordnung Art. 38 § 1 Buchst. c

  • EU-Kommission

    Automec Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Verfahren - Zulässigkeit - Vorbereitende Maßnahme.

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vertragshändlervertrag über den Vertrieb von Kraftfahrzeugen; Entscheidungsqualität einer Maßnahme des Direktors einer Generaldirektion; Anfechtbarkeit von in einem mehrphasigen Verfahren ergehenden Handlungen oder Entscheidungen; Anforderungen an die Darstellung des ...

Sonstiges

 
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Wird zitiert von ... (108)Zitiert selbst (23)

  • EuGH, 17.11.1987 - 142/84

    BAT und Reynolds / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.07.1990 - T-64/89
    Die Mitteilung der Beschwerdepunkte soll nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81 (… IBM, a. a. O.) den Anspruch auf rechtliches Gehör wahren, während die in Artikel 6 der Verordnung Nr. 99/63 vorgesehene Mitteilung die verfahrensmässigen Rechte der Beschwerdeführer sichern soll, die jedoch nicht so weit wie der Anspruch auf rechtliches Gehör der Unternehmen gehen, gegen die sich die Untersuchung der Kommission richtet ( Urteil vom 17. November 1987 in den verbundenen Rechtssachen 142/84 und 156/84, BAT und Reynolds/Kommission, Slg. 1987, 4487, 4573 ).

    Diese endgültige Entscheidung kann Gegenstand einer Klage sein ( Urteil vom 11. Oktober 1983 in der Rechtssache 210/81, Demo-Studio Schmidt/Kommission, Slg. 1983, 3045; Urteil vom 28. März 1985 in der Rechtssache 298/83, CICCE/Kommission, Slg. 1985, 1105; Urteil vom 17. November 1987 in den verbundenen Rechtssachen 142/84 und 156/84, BAT und Reynolds/Kommission, Slg. 1987, 4487 ).

    Dies ergibt sich in erster Linie schon aus dem Wortlaut des Schreibens, das im Gegensatz zu den Entscheidungen der Kommission über andere Beschwerden keinen ausdrücklichen Hinweis darauf enthält, daß die Beschwerde zurückgewiesen wird und das Verfahren eingestellt werden soll ( Urteile in der Rechtssache 210/81, Demo-Studio Schmidt, a. a. O., 3049, in der Rechtssache 298/83, CICCE, a. a. O., 1121, und in den verbundenen Rechtssachen 142/84 und 156/84, BAT und Reynolds, a. a. O., 4503 ff.).

    Danach ist für diese Entscheidungen kennzeichnend, daß sie die eingeleitete Untersuchung abschließen, ( eventuell ) eine Beurteilung der fraglichen Vereinbarungen umfassen und die Beschwerdeführer ausser für den Fall, daß sie neues Beweismaterial vorbringen, daran hindern, die Wiederaufnahme der Untersuchung zu verlangen ( Urteil in den verbundenen Rechtssachen 142/84 und 156/84, BAT und Reynolds, a. a. O., 4571 ).

  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.07.1990 - T-64/89
    Im Fall von Handlungen oder Entscheidungen, die in einem mehrphasigen Verfahren, insbesondere zum Abschluß eines internen Verfahrens, ergehen, liegt eine anfechtbare Handlung grundsätzlich nur bei Maßnahmen vor, die den Standpunkt des Organs zum Abschluß dieses Verfahrens endgültig festlegen, nicht aber bei Zwischenmaßnahmen, die die abschließende Entscheidung vorbereiten sollen ( Urteil vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, 2651, Randnrn.

    Die Mitteilung der Beschwerdepunkte soll nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81 ( IBM, a. a. O.) den Anspruch auf rechtliches Gehör wahren, während die in Artikel 6 der Verordnung Nr. 99/63 vorgesehene Mitteilung die verfahrensmässigen Rechte der Beschwerdeführer sichern soll, die jedoch nicht so weit wie der Anspruch auf rechtliches Gehör der Unternehmen gehen, gegen die sich die Untersuchung der Kommission richtet ( Urteil vom 17. November 1987 in den verbundenen Rechtssachen 142/84 und 156/84, BAT und Reynolds/Kommission, Slg. 1987, 4487, 4573 ).

    Aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81 ( IBM, a. a. O.) ergibt sich aber, daß die Mitteilung der Beschwerdepunkte keine Entscheidung, sondern lediglich eine gegenüber der abschließenden Entscheidung vorbereitende Verfahrenshandlung ist.

    Sie würde damit, wie der Gerichtshof in dem Urteil vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81 ( IBM, a. a. O.) hervorgehoben hat, der Erörterung der sachlichen Probleme vorgreifen und die verschiedenen Phasen des Verwaltungs - und des gerichtlichen Verfahrens durcheinanderbringen; dies wäre mit der im Vertrag vorgesehenen Zuständigkeitsverteilung zwischen der Kommission und den Gemeinschaftsgerichten sowie mit dem Klagesystem des Vertrages und den Erfordernissen einer geordneten Rechtspflege und eines ordnungsgemässen Ablaufs des Verwaltungsverfahrens der Kommission unvereinbar.

  • EuGH, 03.03.1982 - 14/81

    Alpha Steel / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.07.1990 - T-64/89
    Sie hat sich dafür auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes berufen, wonach eine Maßnahme, mit der die angefochtene Maßnahme im Laufe des Verfahrens ersetzt oder erweitert wird, als eine neue Tatsache anzusehen ist, die die Klägerin zur Anpassung ihrer Anträge und ihres Vorbringens berechtigt ( Urteil vom 3. März 1982 in der Rechtssache 14/81, Alpha Steel/Kommission, Slg. 1982, 749, 763; Urteil vom 24. September 1987 in den verbundenen Rechtssachen 351/85 und 360/85, Fabrique de fer de Charleroi und Dillinger Hüttenwerke/Kommission, Slg. 1987, 3639, 3672; Urteil vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 103/85, Stahlwerke Peine-Salzgitter/Kommission, Slg. 1988, 4131, 4149 ).

    Die vom Gerichtshof insoweit aufgestellten Grundsätze betreffen nämlich zum einen den Fall, daß eine - ausdrückliche oder stillschweigende - individuelle Entscheidung durch eine andere Entscheidung mit gleichem Gegenstand ersetzt wird ( Urteile vom 3. März 1982 in der Rechtssache 14/81, Alpha Steel, a. a. O., …und vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 103/85, Stahlwerke Peine-Salzgitter, a. a. O.), und zum anderen den Fall, daß die Geltung einer Vorschrift des abgeleiteten Rechts verlängert wird, ohne daß die in ihr enthaltene grundsätzliche Regelung, die den Kern des Streitgegenstands bildet, geändert wird (… Urteil vom 24. September 1987 in den verbundenen Rechtssachen 351/85 und 360/85, Fabrique de fer de Charleroi u. a., a. a. O.).

  • EuGH, 28.03.1985 - 298/83

    CICCE / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.07.1990 - T-64/89
    Diese endgültige Entscheidung kann Gegenstand einer Klage sein ( Urteil vom 11. Oktober 1983 in der Rechtssache 210/81, Demo-Studio Schmidt/Kommission, Slg. 1983, 3045; Urteil vom 28. März 1985 in der Rechtssache 298/83, CICCE/Kommission, Slg. 1985, 1105; Urteil vom 17. November 1987 in den verbundenen Rechtssachen 142/84 und 156/84, BAT und Reynolds/Kommission, Slg. 1987, 4487 ).

    Dies ergibt sich in erster Linie schon aus dem Wortlaut des Schreibens, das im Gegensatz zu den Entscheidungen der Kommission über andere Beschwerden keinen ausdrücklichen Hinweis darauf enthält, daß die Beschwerde zurückgewiesen wird und das Verfahren eingestellt werden soll ( Urteile in der Rechtssache 210/81, Demo-Studio Schmidt, a. a. O., 3049, in der Rechtssache 298/83, CICCE, a. a. O., 1121, und in den verbundenen Rechtssachen 142/84 und 156/84, BAT und Reynolds, a. a. O., 4503 ff.).

  • EuGH, 11.10.1983 - 210/81

    Demo-Studio Schmidt

    Auszug aus EuG, 10.07.1990 - T-64/89
    Diese endgültige Entscheidung kann Gegenstand einer Klage sein ( Urteil vom 11. Oktober 1983 in der Rechtssache 210/81, Demo-Studio Schmidt/Kommission, Slg. 1983, 3045; Urteil vom 28. März 1985 in der Rechtssache 298/83, CICCE/Kommission, Slg. 1985, 1105; Urteil vom 17. November 1987 in den verbundenen Rechtssachen 142/84 und 156/84, BAT und Reynolds/Kommission, Slg. 1987, 4487 ).

    Dies ergibt sich in erster Linie schon aus dem Wortlaut des Schreibens, das im Gegensatz zu den Entscheidungen der Kommission über andere Beschwerden keinen ausdrücklichen Hinweis darauf enthält, daß die Beschwerde zurückgewiesen wird und das Verfahren eingestellt werden soll ( Urteile in der Rechtssache 210/81, Demo-Studio Schmidt, a. a. O., 3049, in der Rechtssache 298/83, CICCE, a. a. O., 1121, und in den verbundenen Rechtssachen 142/84 und 156/84, BAT und Reynolds, a. a. O., 4503 ff.).

  • EuGH, 14.07.1988 - 103/85

    Stahlwerke Peine-Salzgitter / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.07.1990 - T-64/89
    Sie hat sich dafür auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes berufen, wonach eine Maßnahme, mit der die angefochtene Maßnahme im Laufe des Verfahrens ersetzt oder erweitert wird, als eine neue Tatsache anzusehen ist, die die Klägerin zur Anpassung ihrer Anträge und ihres Vorbringens berechtigt ( Urteil vom 3. März 1982 in der Rechtssache 14/81, Alpha Steel/Kommission, Slg. 1982, 749, 763; Urteil vom 24. September 1987 in den verbundenen Rechtssachen 351/85 und 360/85, Fabrique de fer de Charleroi und Dillinger Hüttenwerke/Kommission, Slg. 1987, 3639, 3672; Urteil vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 103/85, Stahlwerke Peine-Salzgitter/Kommission, Slg. 1988, 4131, 4149 ).

    Die vom Gerichtshof insoweit aufgestellten Grundsätze betreffen nämlich zum einen den Fall, daß eine - ausdrückliche oder stillschweigende - individuelle Entscheidung durch eine andere Entscheidung mit gleichem Gegenstand ersetzt wird (… Urteile vom 3. März 1982 in der Rechtssache 14/81, Alpha Steel, a. a. O., und vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 103/85, Stahlwerke Peine-Salzgitter, a. a. O.), und zum anderen den Fall, daß die Geltung einer Vorschrift des abgeleiteten Rechts verlängert wird, ohne daß die in ihr enthaltene grundsätzliche Regelung, die den Kern des Streitgegenstands bildet, geändert wird (… Urteil vom 24. September 1987 in den verbundenen Rechtssachen 351/85 und 360/85, Fabrique de fer de Charleroi u. a., a. a. O.).

  • EuGH, 19.01.1984 - 65/83

    Erdini / Rat

    Auszug aus EuG, 10.07.1990 - T-64/89
    Sie verweist insoweit auf das Urteil des Gerichtshofes vom 19. Januar 1984 in der Rechtssache 65/83 ( Erdini/Rat, Slg. 1984, 211 ), in dem der Gerichtshof eine Klage gegen eine Maßnahme für zulässig erklärt habe, die wegen der Stellung ihres Urhebers von dem Adressaten als eine Entscheidung der zuständigen Stelle habe angesehen werden können.

    60 Das gleiche gilt für die Gegenargumentation der Klägerin zu diesem Punkt, die sich insbesondere auf das Urteil vom 19. Januar 1984 in der Rechtssache 65/83 (… Erdini/Rat, a. a. O.) stützt, in dem der Gerichtshof die Klage eines Beamten für zulässig erklärt hat, mit der die Aufhebung eines nicht von der zuständigen Anstellungsbehörde herrührenden Schreibens begehrt wurde.

  • EuGH, 12.07.1957 - 7/56

    Frl. Dineke Algera, Herr Giacomo Cicconardi, Frau Simone Couturer, Herr Ignazio …

    Auszug aus EuG, 10.07.1990 - T-64/89
    Nach dieser Rechtsprechung können Maßnahmen der Organe nur dann als inexistent angesehen werden, wenn ihnen besonders schwere und offensichtliche Mängel anhaften ( z. B. Urteil vom 26. Februar 1987 in der Rechtssache 15/85, Consorzio cooperative d' Abruzzo/Kommission, Slg. 1987, 1005, 1035; Urteil vom 21. Februar 1974 in den verbundenen Rechtssachen 15/73 bis 33/73, 52/73, 53/73, 57/73 bis 109/73, 116/73, 117/73, 123/73, 132/73 und 135/73 bis 137/73, Kortner-Schots u. a./Rat, Kommission und Parlament, Slg. 1974, 177, 191; Urteil vom 12. Juli 1957 in den verbundenen Rechtssachen 7/56 und 3/57 bis 7/57, Algera u. a./Gemeinsame Versammlung, Slg. 1957, 83, 126 ).
  • EuGH, 02.12.1971 - 5/71

    Zuckerfabrik Schoeppenstedt / Rat

    Auszug aus EuG, 10.07.1990 - T-64/89
    Ein auf irgendeine Schadensersatzleistung gerichteter Antrag ermangelt dagegen der notwendigen Bestimmtheit und ist deshalb als unzulässig anzusehen ( Urteil vom 2. Dezember 1971 in der Rechtssache 5/71, Zuckerfabrik Schöppenstedt/Rat, Slg. 1971, 975, 984 ).
  • EuGH, 26.02.1987 - 15/85

    Consorzio Cooperative d'Abruzzo / Kommission

    Auszug aus EuG, 10.07.1990 - T-64/89
    Nach dieser Rechtsprechung können Maßnahmen der Organe nur dann als inexistent angesehen werden, wenn ihnen besonders schwere und offensichtliche Mängel anhaften ( z. B. Urteil vom 26. Februar 1987 in der Rechtssache 15/85, Consorzio cooperative d' Abruzzo/Kommission, Slg. 1987, 1005, 1035; Urteil vom 21. Februar 1974 in den verbundenen Rechtssachen 15/73 bis 33/73, 52/73, 53/73, 57/73 bis 109/73, 116/73, 117/73, 123/73, 132/73 und 135/73 bis 137/73, Kortner-Schots u. a./Rat, Kommission und Parlament, Slg. 1974, 177, 191; Urteil vom 12. Juli 1957 in den verbundenen Rechtssachen 7/56 und 3/57 bis 7/57, Algera u. a./Gemeinsame Versammlung, Slg. 1957, 83, 126 ).
  • EuGH, 29.03.1979 - 113/77

    NTN Toyo Bearing / Rat

  • EuGH, 25.09.1979 - 232/78

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 21.02.1974 - 15/73

    Kortner u.a. / Rat u.a.

  • EuGH, 08.03.1972 - 42/71

    Nordgetreide GmbH & Co. / Kommission

  • EuGH, 29.09.1987 - 351/85

    Fabrique de fer de Charleroi / Kommission

  • EuGH, 14.12.1966 - 3/66

    Alfieri / Parlament

  • EuGH, 22.10.1986 - 75/84

    Metro / Kommission

  • EuGH, 04.06.1986 - 78/85

    Groupe des Droites européennes / Parlament

  • EuGH, 14.02.1989 - 346/87

    Bossi / Kommission

  • EuGH, 05.10.1988 - 294/86

    Technointorg / Kommission und Rat

  • EuGH, 05.10.1988 - 56/85

    Brother / Kommission

  • EuGH, 12.07.1988 - 383/87

    Kommission / Rat

  • EuGH, 07.10.1987 - 248/86

    Brüggemann / ESC

  • EuG, 18.09.1992 - T-24/90

    Automec Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …

    10 Am 17. Februar 1989 erhob die Klägerin Aufhebungsklage gegen dieses Schreiben (Rechtssache T-64/89).

    14 Am 10. Juli 1990 wies das Gericht die Anfechtungsklage der Klägerin gegen das Schreiben der Kommission vom 30. November 1988 als unzulässig ab mit der Begründung, daß dieses Schreiben keine Entscheidung über die Beschwerde der Klägerin darstelle, sondern Teil eines vorbereitenden Meinungsaustauschs in der ersten der drei Phasen des Verfahrens nach Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 und Artikel 6 der Verordnung Nr. 99/63 gewesen sei (Urteil vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache T-64/89, Automec/Kommission, Slg. 1990, II-367).

    Folgende Schriftstücke, die die Parteien zu den Akten der Rechtssache T-64/89 (Automec I) gereicht hatten, sind indessen von Amts wegen berücksichtigt worden:.

    ° Antrag der Klägerin an die Kommission vom 25. Januar 1988 gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 (Anlage 5 zur Klageschrift in der Rechtssache T-64/89);.

    ° Schreiben der Klägerin an die Kommission vom 1. September 1988 (Anlage 8 zur Klageschrift in der Rechtssache T-64/89);.

    ° Schreiben der Klägerin an die Kommission vom 4. Oktober 1989 (Anlage zur Stellungnahme der Klägerin zum Antrag der Kommission auf Erlaß einer Zwischenentscheidung in der Rechtssache T-64/89).

    ° die vorliegende Rechtssache mit der bereits anhängigen Rechtssache T-64/89 zu verbinden;.

    In ihrer nach Verkündung des Urteils in der Rechtssache T-64/89 eingereichten Erwiderung beantragt sie,.

    ° den Antrag der Klägerin auf Verbindung der vorliegenden Rechtssache mit der anhängigen Rechtssache T-64/89 zurückzuweisen;.

    Gewiß hat die Klägerin in ihrer Klageschrift in der Rechtssache T-64/89 (S. 15 und 17) der Kommission eine Verletzung des Artikels 10 Absatz 1 der Verordnung Nr. 123/85 vorgeworfen, der ihr die Entziehung des Vorteils der Anwendung dieser Verordnung gestattet, soweit diese anwendbar war.

    Diese Antwort, die nach der Klageerhebung in der Rechtssache T-64/89 erfolgt ist, enthält keinerlei Hinweis auf die Rücknahme der Freistellung.

  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT …

    9 und 10, und vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, Michelin/Kommission, Slg. 1983, 3461, Randnr. 7; Urteile des Gerichts vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache T-64/89, Automec/Kommission, Slg. 1990, II-367, Randnr. 46, und vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache T-36/91, ICI/Kommission, Slg. 1995, II-1847, Randnr. 69).
  • EuG, 27.03.2017 - T-603/15

    Frank/ Kommission - Nichtigkeitsklage - Rahmenprogramm für Forschung und …

    Insbesondere muss im Fall einer Nichtigkeitsklage die Maßnahme, deren Nichtigerklärung begehrt wird, klar bezeichnet werden (Urteil vom 10. Juli 1990, Automec/Kommission, T-64/89, EU:T:1990:42, Rn. 67).
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