Rechtsprechung
| EuGH, 19.06.2018 - C-181/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Europäischer Gerichtshof
Gnandi
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger - Richtlinie 2008/115/EG - Art. 3 Nr. 2 - Begriff "illegaler Aufenthalt" - Art. 6 - Erlass einer Rückkehrentscheidung vor der ...
- Europäischer Gerichtshof
Gnandi
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger - Richtlinie 2008/115/EG - Art. 3 Nr. 2 - Begriff "illegaler Aufenthalt" - Art. 6 - Erlass einer Rückkehrentscheidung vor der ...
- Europäischer Gerichtshof
Gnandi
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger - Richtlinie 2008/115/EG - Art. 3 Nr. 2 - Begriff "illegaler Aufenthalt"- Art. 6 - Erlass einer Rückkehrentscheidung vor der ...
- Informationsverbund Asyl und Migration
- ra.de
- milo.bamf.de
EGRL 9/2003, Art 2; EGRL 9/2003, Art 3; EGRL 85/2005, Art 7; EGRL 85/2005, Art 39; EGRL 115/2008, Art 2 Abs 1; EGRL 115/2008, Art 3; EGRL 115/2008, Art 5; EGRL 115/2008, Art 7; EGR... L 115/2008, Art 8; EGRL 115/2008, Art 9 Abs 1; EGRL 115/2008, Art 13; EGRL 115/2008, Art 15 Abs 1; EURL 32/2013, Art 46; EURL 33/2013, Art 2; EURL 33/2013, Art 3 Abs 1; VwGO, § 80 Abs 5; AEUV, Art 267
Togo: EuGH Verbindung von Ablehnungs- und Rückkehrentscheidung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Justiz und Inneres - Die Mitgliedstaaten dürfen nach der Ablehnung eines Antrags auf internationalen Schutz eine Rückkehrentscheidung erlassen, sofern sie das Rückkehrverfahren aussetzen, bis über den Rechtsbehelf gegen die Ablehnung entschieden wurde
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Gnandi
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger - Richtlinie 2008/115/EG - Art. 3 Nr. 2 - Begriff "illegaler Aufenthalt"- Art. 6 - Erlass einer Rückkehrentscheidung vor der ...
- lto.de (Kurzinformation)
Waffengleichheit für Flüchtlinge: Keine Abschiebung im laufenden Verfahren
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Abgelehnte Asylbewerber dürfen vor Entscheidung über Rechtsbehelf ausgewiesen werden, sofern Rückkehrverfahren ausgesetzt wird
Besprechungen u.ä.
- verfassungsblog.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Voller Rechtsschutz! Abschiebungen sind auch nach verweigertem Eilrechtsschutz europarechtswidrig
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Gnandi
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger - Richtlinie 2008/115/EG - Art. 3 Nr. 2 - Begriff "illegaler Aufenthalt" - Art. 6 - Erlass einer Rückkehrentscheidung vor der ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2017 - C-181/16
- EuGH, 25.10.2017 - C-181/16
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-181/16
- EuGH, 19.06.2018 - C-181/16
Papierfundstellen
- NVwZ 2018, 1625
Wird zitiert von ... (447) Zitiert selbst (13)
- EuGH, 17.12.2015 - C-239/14
Tall - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …
Auszug aus EuGH, 19.06.2018 - C-181/16
Rn. 34 Es ist nicht Sache des Gerichtshofs, sich im Rahmen eines Ersuchens um Vorabentscheidung zur Auslegung nationaler Vorschriften zu äußern (Urteil vom 17. Dezember 2015, Tall, C-239/14, EU:C:2015:824, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 51 Fünftens ist hinsichtlich des vom vorlegenden Gericht in seiner Frage angeführten Erfordernisses der Beachtung der Anforderungen, die sich aus dem Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und dem Grundsatz der Nichtzurückweisung ergeben, hervorzuheben, dass die Richtlinie 2008/115 ebenso wie die Richtlinie 2005/85 unter Beachtung der insbesondere in der Charta anerkannten Grundrechte und Grundsätze ausgelegt werden muss, wie sich aus dem 24. Erwägungsgrund der Richtlinie 2008/115 und dem achten Erwägungsgrund der Richtlinie 2005/85 ergibt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Dezember 2015, Tall, C-239/14, EU:C:2015:824, Rn. 50).
Rn. 52 Was speziell die in Art. 13 der Richtlinie 2008/115 vorgesehenen Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Rückkehr und die in Art. 39 der Richtlinie 2005/85 vorgesehenen Rechtsbehelfe gegen abschlägige Entscheidungen über Anträge auf internationalen Schutz anbelangt, sind ihre Merkmale im Einklang mit Art. 47 der Charta zu bestimmen, wonach jede Person, deren durch das Recht der Union garantierte Rechte oder Freiheiten verletzt worden sind, das Recht hat, nach Maßgabe der in diesem Artikel vorgesehenen Bedingungen bei einem Gericht einen wirksamen Rechtsbehelf einzulegen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Dezember 2014, Abdida, C-562/13, EU:C:2014:2453, Rn. 45, und vom 17. Dezember 2015, Tall, C-239/14, EU:C:2015:824, Rn. 51).
Rn. 54 Wenn ein Staat entscheidet, eine Person, die internationalen Schutz beantragt, in ein Land abzuschieben, bei dem ernsthafte Gründe befürchten lassen, dass tatsächlich die Gefahr einer Art. 18 der Charta in Verbindung mit Art. 33 der Genfer Konvention oder Art. 19 Abs. 2 der Charta widersprechenden Behandlung dieser Person besteht, erfordert nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs das in Art. 47 der Charta vorgesehene Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf, dass der Antragsteller über einen Rechtsbehelf mit kraft Gesetzes aufschiebender Wirkung gegen den Vollzug der Maßnahme verfügt, die seine Abschiebung ermöglicht (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Dezember 2014, Abdida, C-562/13, EU:C:2014:2453, Rn. 52, und vom 17. Dezember 2015, Tall, C-239/14, EU:C:2015:824, Rn. 54).
Rn. 55 Der Gerichtshof hat zwar bereits entschieden, dass es mit dem Grundsatz der Nichtzurückweisung und mit Art. 47 der Charta grundsätzlich zu vereinbaren ist, wenn ein Rechtsbehelf, der nur gegen die abschlägige Entscheidung über einen Antrag auf internationalen Schutz eingelegt wird, keine aufschiebende Wirkung hat, da der Vollzug einer solchen Entscheidung für sich genommen nicht zur Abschiebung des betreffenden Drittstaatsangehörigen führen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Dezember 2015, Tall, C-239/14, EU:C:2015:824, Rn. 56).
Rn. 56 Dagegen muss der Rechtsbehelf gegen eine Rückkehrentscheidung im Sinne von Art. 6 der Richtlinie 2008/115 kraft Gesetzes aufschiebende Wirkung haben, damit gegenüber dem betreffenden Drittstaatsangehörigen die Einhaltung der sich aus dem Grundsatz der Nichtzurückweisung und aus Art. 47 der Charta ergebenden Anforderungen gewährleistet ist, da der Drittstaatsangehörige durch diese Entscheidung tatsächlich der Gefahr einer Art. 18 der Charta in Verbindung mit Art. 33 der Genfer Konvention oder Art. 19 Abs. 2 der Charta widersprechenden Behandlung ausgesetzt sein könnte (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Dezember 2014, Abdida, C-562/13, EU:C:2014:2453, Rn. 52 und 53, sowie vom 17. Dezember 2015, Tall, C-239/14, EU:C:2015:824, Rn. 57 und 58).
- EuGH, 18.12.2014 - C-562/13
Abdida - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen …
Auszug aus EuGH, 19.06.2018 - C-181/16
Rn. 52 Was speziell die in Art. 13 der Richtlinie 2008/115 vorgesehenen Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Rückkehr und die in Art. 39 der Richtlinie 2005/85 vorgesehenen Rechtsbehelfe gegen abschlägige Entscheidungen über Anträge auf internationalen Schutz anbelangt, sind ihre Merkmale im Einklang mit Art. 47 der Charta zu bestimmen, wonach jede Person, deren durch das Recht der Union garantierte Rechte oder Freiheiten verletzt worden sind, das Recht hat, nach Maßgabe der in diesem Artikel vorgesehenen Bedingungen bei einem Gericht einen wirksamen Rechtsbehelf einzulegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Dezember 2014, Abdida, C-562/13, EU:C:2014:2453, Rn. 45, …und vom 17. Dezember 2015, Tall, C-239/14, EU:C:2015:824, Rn. 51).Rn. 54 Wenn ein Staat entscheidet, eine Person, die internationalen Schutz beantragt, in ein Land abzuschieben, bei dem ernsthafte Gründe befürchten lassen, dass tatsächlich die Gefahr einer Art. 18 der Charta in Verbindung mit Art. 33 der Genfer Konvention oder Art. 19 Abs. 2 der Charta widersprechenden Behandlung dieser Person besteht, erfordert nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs das in Art. 47 der Charta vorgesehene Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf, dass der Antragsteller über einen Rechtsbehelf mit kraft Gesetzes aufschiebender Wirkung gegen den Vollzug der Maßnahme verfügt, die seine Abschiebung ermöglicht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Dezember 2014, Abdida, C-562/13, EU:C:2014:2453, Rn. 52, …und vom 17. Dezember 2015, Tall, C-239/14, EU:C:2015:824, Rn. 54).
Rn. 56 Dagegen muss der Rechtsbehelf gegen eine Rückkehrentscheidung im Sinne von Art. 6 der Richtlinie 2008/115 kraft Gesetzes aufschiebende Wirkung haben, damit gegenüber dem betreffenden Drittstaatsangehörigen die Einhaltung der sich aus dem Grundsatz der Nichtzurückweisung und aus Art. 47 der Charta ergebenden Anforderungen gewährleistet ist, da der Drittstaatsangehörige durch diese Entscheidung tatsächlich der Gefahr einer Art. 18 der Charta in Verbindung mit Art. 33 der Genfer Konvention oder Art. 19 Abs. 2 der Charta widersprechenden Behandlung ausgesetzt sein könnte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Dezember 2014, Abdida, C-562/13, EU:C:2014:2453, Rn. 52 und 53, …sowie vom 17. Dezember 2015, Tall, C-239/14, EU:C:2015:824, Rn. 57 und 58).
- EuGH, 21.12.2011 - C-411/10
Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er …
Auszug aus EuGH, 19.06.2018 - C-181/16
Im Übrigen sind nach Art. 18 der Charta sowie nach Art. 78 Abs. 1 AEUV die Vorschriften der Genfer Konvention zu beachten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2011, N. S. u. a., C-411/10 und C-493/10, EU:C:2011:865, Rn. 75).
- EuGH, 15.02.2016 - C-601/15
Das Unionsrecht gestattet die Inhaftierung eines Asylbewerbers, wenn dies aus …
Auszug aus EuGH, 19.06.2018 - C-181/16
Rn. 48 Viertens besteht das Hauptziel der Richtlinie 2008/115 - wie aus ihren Erwägungsgründen 2 und 4 hervorgeht - in der Einführung einer wirksamen Rückkehr- und Rückübernahmepolitik unter vollständiger Achtung der Grundrechte und der Würde der Betroffenen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Juli 2014, Pham, C-474/13, EU:C:2014:2096, Rn. 20, und vom 15. Februar 2016, N., C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 75 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 13.09.2016 - C-165/14
Das Unionsrecht gestattet es nicht, einem für einen minderjährigen Unionsbürger …
Auszug aus EuGH, 19.06.2018 - C-181/16
Folglich hat der Gerichtshof - auch von Amts wegen - zu prüfen, ob der Ausgangsrechtsstreit fortbesteht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. September 2016, Rendón Marín, C-165/14, EU:C:2016:675, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 24.06.2015 - C-373/13
T. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …
Auszug aus EuGH, 19.06.2018 - C-181/16
Rn. 53 Ferner ist festzustellen, dass der Grundsatz der Nichtzurückweisung in Art. 18 und in Art. 19 Abs. 2 der Charta als Grundrecht gewährleistet ist (Urteil vom 24. Juni 2015, H. T., C-373/13, EU:C:2015:413, Rn. 65) und u. a. im zweiten Erwägungsgrund der Richtlinie 2005/85 sowie im achten Erwägungsgrund und in Art. 5 der Richtlinie 2008/115 bekräftigt wird. - EuGH, 17.07.2014 - C-474/13
Pham - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie 2008/115/EG …
Auszug aus EuGH, 19.06.2018 - C-181/16
Rn. 48 Viertens besteht das Hauptziel der Richtlinie 2008/115 - wie aus ihren Erwägungsgründen 2 und 4 hervorgeht - in der Einführung einer wirksamen Rückkehr- und Rückübernahmepolitik unter vollständiger Achtung der Grundrechte und der Würde der Betroffenen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Juli 2014, Pham, C-474/13, EU:C:2014:2096, Rn. 20, …und vom 15. Februar 2016, N., C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 75 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 07.06.2016 - C-47/15
Die Rückführungsrichtlinie verbietet es, dass gegen einen Drittstaatsangehörigen …
Auszug aus EuGH, 19.06.2018 - C-181/16
Rn. 39 Insoweit geht aus der Definition des Begriffs "illegaler Aufenthalt" in Art. 3 Nr. 2 der Richtlinie 2008/115 hervor, dass jeder Drittstaatsangehörige, der sich, ohne die Voraussetzungen für die Einreise in einen Mitgliedstaat oder den dortigen Aufenthalt zu erfüllen, in dessen Hoheitsgebiet befindet, schon allein deswegen dort illegal aufhältig ist (Urteil vom 7. Juni 2016, Affum, C-47/15, EU:C:2016:408, Rn. 48). - EuGH, 27.09.2012 - C-179/11
Ein Mitgliedstaat, der mit einem Asylantrag befasst ist, muss die …
Auszug aus EuGH, 19.06.2018 - C-181/16
Insoweit geht aus Art. 2 Buchst. c der Richtlinie 2003/9 hervor, dass der Betroffene seine Eigenschaft als Person, die internationalen Schutz beantragt hat, im Sinne dieser Richtlinie behält, solange noch nicht endgültig über seinen Antrag entschieden wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. September 2012, Cimade und GISTI, C-179/11, EU:C:2012:594, Rn. 53). - EuGH, 05.11.2014 - C-166/13
Drittstaatsangehörige, die zur Rechtswidrigkeit ihres Aufenthalts ordnungsgemäß …
Auszug aus EuGH, 19.06.2018 - C-181/16
Rn. 65 Schließlich sollen die Mitgliedstaaten nach dem sechsten Erwägungsgrund der Richtlinie 2008/115 ein faires und transparentes Rückkehrverfahren gewährleisten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Juni 2014, Mahdi, C-146/14 PPU, EU:C:2014:1320, Rn. 40, und vom 5. November 2014, Mukarubega, C-166/13, EU:C:2014:2336, Rn. 61). - EuGH, 05.06.2014 - C-146/14
Die gerichtliche Prüfung einer Haftverlängerung muss es dem zuständigen Gericht …
- EuGH, 10.01.2012 - C-534/11
Arslan - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie …
- EuGH, 28.07.2011 - C-69/10
Samba Diouf - Richtlinie 2005/85/EG - Mindestnormen für Verfahren in den …
- EuGH, 14.05.2020 - C-924/19
Die Verwahrung von Asylbewerbern bzw. Drittstaatsangehörigen, die Gegenstand …
Rn. 121 Die in Rn. 116 des vorliegenden Urteils vorgenommene Auslegung steht auch im Einklang mit dem mit der Richtlinie 2008/115 verfolgten Ziel, eine wirksame Rückkehr- und Rückübernahmepolitik unter vollständiger Wahrung der Grundrechte und der Würde der betroffenen Personen einzuführen (Urteil vom 19. Juni 2018, Gnandi, C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 127 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs sind die Merkmale eines wirksamen Rechtsbehelfs im Sinne von Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115 im Einklang mit Art. 47 der Charta zu bestimmen, wonach jede Person, deren durch das Recht der Union garantierte Rechte oder Freiheiten verletzt worden sind, das Recht hat, nach Maßgabe der in diesem Artikel vorgesehenen Bedingungen bei einem Gericht einen wirksamen Rechtsbehelf einzulegen (…Urteile vom 18. Dezember 2014, Abdida, C-562/13, EU:C:2014:2453, Rn. 45, und vom 19. Juni 2018, Gnandi, C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 52).
Rn. 130 Danach genügt eine nationale Regelung, nach der der Adressat einer von einer Verwaltungsbehörde erlassenen Rückkehrentscheidung diese nicht zumindest in einer Instanz vor einem Gericht anfechten kann, nicht den Anforderungen von Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115 und Art. 47 der Charta (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Juni 2018, Gnandi, C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Dies ist nach Art. 6 Abs. 6 der Richtlinie 2008/115 zulässig (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Juni 2018, Gnandi, C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 49).
Rn. 209 Als Zweites ist festzustellen, dass ein Drittstaatsangehöriger - es sei denn, ihm wurde gemäß Art. 6 Abs. 4 der Richtlinie 2008/115 eine Aufenthaltsberechtigung oder ein Aufenthaltstitel erteilt - ab der erstinstanzlichen Ablehnung seines Antrags auf internationalen Schutz durch die zuständige Behörde illegal aufhältig im Sinne dieser Richtlinie ist, unabhängig vom Vorliegen einer Bleibeberechtigung bis zur Entscheidung über den Rechtsbehelf gegen die Ablehnung (Urteil vom 19. Juni 2018, Gnandi, C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 59, …und Beschluss vom 5. Juli 2018, C u. a., C-269/18 PPU, EU:C:2018:544, Rn. 47).
Und auch wenn er ab dem Zeitpunkt, zu dem sein Asylantrag erstinstanzlich abgelehnt wurde, in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2008/115 fällt, darf er, solange der gegen die Ablehnung seines Asylantrags eingelegte Rechtsbehelf anhängig ist, nicht Gegenstand einer Haftmaßnahme gemäß Art. 15 dieser Richtlinie sein (Urteil vom 19. Juni 2018, Gnandi, C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 61 und 62).
- BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 19.19
Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer …
Der Kläger beantragte im März 2019 unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - (Gnandi-Urteil) nach § 80 Abs. 7 VwGO erneut, die aufschiebende Wirkung der Klage anzuordnen.Rn. 25 Für die Verbindung einer ablehnenden Entscheidung über den Antrag auf Gewährung internationalen Schutzes durch die zuständige Behörde mit dem Erlass einer Rückkehrentscheidung vor der Entscheidung über den Rechtsbehelf gegen die Ablehnung des Antrages hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 [ECLI:EU:C:2018:465], Gnandi - s.a. Beschluss vom 5. Juli 2018 - C-269/18 PPU [ECLI:EU:C:2018:544] -) entschieden, dass die RL 2008/115/EG in Verbindung mit der RL 2005/85/EG im Licht des Grundsatzes der Nichtzurückweisung und des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf, die in den Art. 18, 19 Abs. 2 und Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind, dem Erlass einer Rückkehrentscheidung gemeinsam mit der Ablehnung des Schutzantrages nicht schlechthin entgegenstehen.
Der betreffende Mitgliedstaat muss aber gewährleisten, dass alle Rechtswirkungen der Rückkehrentscheidung bis zur Entscheidung über den Rechtsbehelf gegen die Ablehnung ausgesetzt werden, dass der Antragsteller während dieses Zeitraums in den Genuss der Rechte aus der RL 2003/9/EG zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten kommen kann und dass er sich auf jede nach Erlass der Rückkehrentscheidung eingetretene Änderung der Umstände berufen kann, die im Hinblick auf die RL 2008/115/EG und insbesondere ihren Art. 5 erheblichen Einfluss auf die Beurteilung seiner Situation haben kann (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 60 ff., 68); auch muss sichergestellt sein, dass der Ausländer nicht zwecks Abschiebung in Haft genommen wird (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 62;… Beschluss vom 5. Juli 2018 - C-269/18 PPU - Rn. 54, 56).
Daher darf insbesondere die in Art. 7 RL 2008/115/EG vorgesehene Frist für die freiwillige Ausreise nicht zu laufen beginnen, solange der Betroffene ein Bleiberecht hat (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 61 f.).
Der Gerichtshof der Europäischen Union nimmt in seinem Beschluss vom 5. Juli 2018 - C-269/18 PPU - Rn. 52 erkennbar Bezug auf sein wenige Wochen zuvor ergangenes Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - und baut auf diesem auf.
Rn. 31 3.2.2 Nach dem Rechtsschutzsystem der Verwaltungsgerichtsordnung ist es den Betroffenen auch möglich, "sich auf jede nach Erlass der Rückkehrentscheidung eingetretene Änderung der Umstände zu berufen, die in Anbetracht der Richtlinie 2008/115 und insbesondere ihres Art. 5 erheblichen Einfluss auf die Beurteilung ihrer Situation haben kann" (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 64).
Dass Präklusionsregelungen im Asylverfahren schlechthin ausgeschlossen sind (so wohl Hruschka, Asylmagazin 2018, 290 ), folgt weder aus dem Gnandi-Urteil (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 -) noch aus der sonstigen Rechtsprechung des EuGH und wirft für den Senat auch keine klärungsbedürftigen Rechtsfragen im Sinne des Art. 267 AEUV auf.
Rn. 37 Die vom EuGH herausgearbeiteten Verfahrensgarantien fordern, dass die in Art. 7 RL 2008/115/EG vorgesehene Frist für die freiwillige Ausreise nicht zu laufen beginnen darf, solange der Betroffene ein Bleiberecht hat (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 62).
Nach dem Grundsatz der Waffengleichheit sind dabei während der Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs und, falls er eingelegt wird, bis zur Entscheidung über ihn u.a. alle Wirkungen der Rückkehrentscheidung auszusetzen (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 61).
Für die volle Wirksamkeit des Rechtsbehelfs genügt es zwar nicht, dass der betreffende Mitgliedstaat (faktisch) davon absieht, die Rückkehrentscheidung zwangsweise umzusetzen (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 62).
Ergeht die Rückkehrentscheidung gleich nach der erstinstanzlichen Ablehnung des Antrages auf internationalen Schutz durch die zuständige Behörde oder zusammen mit ihr in einer einzigen behördlichen Entscheidung, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass die Person, die internationalen Schutz beantragt hat, in transparenter Weise über die Einhaltung der Garantien informiert wird, die sich bei einer solchen Verknüpfung ergeben, also die Aussetzung aller Wirkungen der Rückkehrentscheidung, der Nichtlauf der Frist für die freiwillige Ausreise, solange ein Bleiberecht besteht, ein Bleiberecht bis zur Entscheidung über den Rechtsbehelf gegen die Ablehnung, der Ausschluss von Abschiebungshaft, der Genuss der Rechte, die sich aus der Aufnahmerichtlinie ergeben, sowie die Möglichkeit, sich auf jede nach Erlass der Rückkehrentscheidung eingetretene Änderung der Umstände berufen zu können, die in Anbetracht der RL 2008/115/EG und insbesondere ihres Art. 5 erheblichen Einfluss auf die Beurteilung ihrer Situation haben kann (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 65, 67).
Rn. 72 a) Die unionsrechtliche Informationspflicht soll den Einzelnen über die ihm im Zusammenhang mit der Rückkehrentscheidung zustehenden Rechte und Garantien aufklären und ihn so bei der effektiven Wahrnehmung gegebener Rechtsschutzmöglichkeiten unterstützen (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 54, 65).
Dies bestätigt, dass der Gerichtshof in seinem Gnandi-Urteil (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 54, 65) keine Veranlassung gesehen hat, die Frage eines Rechtswidrigkeitszusammenhanges ausdrücklich anzusprechen und verneinend zu klären.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2019 - 11 A 610/19 Die volle Wirksamkeit eines Antrags gemäß § 36 Abs. 3 AsylG i. V. m. § 80 Abs. 5 VwGO auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen eine auf der Grundlage der §§ 34 Abs. 1, 36 Abs. 1 AsylG i. V. m. § 59 Abs. 1 und 2 AufenthG verfügte Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass die Wochenfrist für die freiwillige Ausreise mit Bekanntgabe des Bundesamtsbescheids zu laufen beginnt (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018, Gnandi, C-181/16, EU:C:2018:465, und Beschluss vom 5. Juli 2018, PPU, C-269/18, EU:C:2018:544).
Rn. 15 Zur Begründung der Berufung tragen die Kläger im Wesentlichen vor, der EuGH habe in seinem Urteil vom 19. Juni 2018, C-181/16, Gnandi, ausgeführt, dass einem Ausländer grundsätzlich ein wirksamer Rechtsbehelf zustehe, der kraft Gesetzes aufschiebende Wirkung entfalten müsse.
Rn. 32 Vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018, Gnandi, C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 37 ff., 41 = juris, Rn. 37 ff.; BVerwG, Urteil vom 21. August 2018 - 1 C 21.17 -, InfAuslR 2019, 3 ff. = juris, Rn. 18; Wittkopp, Abschiebung abgelehnter Asylbewerber im Einklang mit Unionsrecht - Das Urteil "Gnandi" des EuGH, ZAR 2018, 325 ff, 327 f.
Rn. 34 Vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018, Gnandi, C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 36 = juris, Rn. 36.
Rn. 36 Vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018, Gnandi, C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 49, 59 = juris, Rn. 49 ff.; Wittkopp, ZAR 2018, 325 ff, 327.
Rn. 42 1. In seinem Urteil vom 19. Juni 2018 in der Rechtssache C-181/16, Gnandi, hat sich der EuGH zur Auslegung der Richtlinien 2008/115/EG sowie der - vorliegend nicht mehr anwendbaren - Richtlinie 2005/85/EG des Rates vom 1. Dezember 2005 über Mindestnormen für Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft (…ABl. 2005, L 326, S. 13, Verfahrensrichtlinie a. F.) verhalten und entschieden, dass sie dem Erlass einer Rückkehrentscheidung, die gleich nach der Ablehnung eines Antrags auf internationalen Schutz durch die zuständige Behörde oder zusammen mit ihr in einer einzigen behördlichen Entscheidung und somit vor der Entscheidung über den Rechtsbehelf gegen die Ablehnung ergeht, nicht entgegensteht, sofern der betreffende Mitgliedstaat u. a. gewährleistet, dass alle Rechtswirkungen der Rückkehrentscheidung bis zur Entscheidung über den Rechtsbehelf gegen die Ablehnung ausgesetzt werden.
Rn. 43 Vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018, Gnandi, C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 61 ff. = juris, Rn. 61 ff.
Rn. 45 Vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018, Gnandi, C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 58 = juris, Rn. 58; ebenso Urteil vom 26. September 2018, Belastingdienst/Toeslagen, C-175/17, EU:C:2018:776, Rn. 33 = juris, Rn. 33.
Rn. 47 Vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018, Gnandi, C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 61 ff. = juris, Rn. 61 ff.; ebenso Urteil vom 26. September 2018, Belastingdienst/Toeslagen, C-175/17, EU: C:2018:776, Rn. 33 = juris, Rn. 33.
Rn. 49 Vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018, Gnandi, C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 65 = juris, Rn. 65.
Rn. 54 Vgl. VG Düsseldorf, Beschlüsse vom 18. April 2019 - 20 L 1179/19.A -, juris, Rn. 35 ff., und vom 25. Januar 2019 - 3 L 2586/18.A -, juris, Rn. 112; VG Freiburg, Beschluss vom 6. Februar 2019 - A 14 K 221/19 -, juris, Rn. 6; VG Aachen, Beschluss vom 14. Februar 2019 - 2 L 1865/18.A -, juris, Rn. 36 ff., 43; VG Berlin, Beschluss vom 30. November 2018 - 31 L 682.18 A -, juris, Rn. 21 ff.; VG Frankfurt, Beschluss vom 26. November 2018 - 5 L 4508/18.F.A -, juris, Rn. 19 f.; VG Münster, Beschluss vom 8. Oktober 2018 - 9 L 976/18.A -, juris, Rn. 11; Wittkopp, ZAR 2018, 325 ff, 328; kritisch, insbesondere mit Blick auf die Zulassung neuen Vorbringens: Gutmann, Rückführungsschutz eines Asylbewerbers bis zur Entscheidung über seinen Rechtsbehelf - Beachtung der Genfer Flüchtlingskonvention, NVwZ 2018, 1625 ff., 1629 f.; zu weitgehend: Hruschka, Umfassender Rechtsschutz im Asylverfahren, Asylmagazin 9/2018, S. 290 ff., 291, der eine aufschiebende Wirkung der Klage für erforderlich hält; ders., Voller Rechtsschutz! Abschiebungen sind auch nach verweigertem Eilrechtsschutz europarechtswidrig, in: Verfassungsblog, 28. November 2018, im Internet abrufbar unter: https://verfassungsblog.de/ voller-rechtsschutz-warum-abschiebungen-ohne-asylrechtlichen-eilrechtsschutz-europarechtswidrig-sind/; a. A. auch VG Aachen, Beschluss vom 15. Januar 2019 - 3 L 1715/18.A -, juris, Rn. 29 ff., 33; VG Arnsberg, Beschlüsse vom 22. Februar 2019 - 3 L 1991/18.A -, S. 7 ff. des Beschlussabdrucks, und vom 17. Dezember 2018 - 3 L 1935/18.A -, juris, Rn. 12 ff., 23.
Rn. 57 Vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018, Gnandi, C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 62 = juris, Rn. 62.
Rn. 61 vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018, Gnandi, C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 61 = juris, Rn. 61,.
Rn. 64 Vgl. VG Bremen, Beschluss vom 2. April 2019 - 2 V 3028/18 -, juris, Rn. 62; VG Leipzig, Beschluss vom 28. März 2019 - 3 L 152/19.A -, juris, Rn. 31; abweichend VG Minden, Beschluss vom 26. März 2019 - 10 L 1297/18.A -, juris, Rn. 52 und 122, und VG Stuttgart, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - A 2 K 10728/18 -, juris, Rn. 5, die § 36 Abs. 1 bzw. Abs. 3 Satz 8 AsylG unionsrechtskonform so auslegen, dass die Ausreisefrist regelmäßig erst nach Ablauf der Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs zu laufen beginnen soll; kritisch hierzu: Wittmann, Die Ablehnung des Asylantrags als "offensichtlich unbegründet" nach EuGH Rs. C-181/16 ("Gnandi") und C-269/18 PPU ("C, J und S"), ZAR 2019, 45 ff., 52; von einer Unionsrechtswidrigkeit ausgehend: VG Aachen, Beschluss vom 14. Februar 2019 - 2 L 1865/18.A -, juris, Rn. 44; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 11 S 2125/18 -, juris, Rn. 14; Wittkopp, ZAR 2018, 325 ff, 328.
Rn. 85 vgl. EuGH, Urteile vom 19. Juni 2018, Gnandi, C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 48 ff. = juris, Rn. 48 ff., und vom 10. September 2013, PPU, C-383/13, EU:C:2013:533, Rn. 42 = juris, Rn. 42,.
- BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 1.19
Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer …
Die Anforderungen, die sich nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 [ECLI:EU:C:2018:465], Gnandi -) für eine Verbindung einer ablehnenden Asylentscheidung mit einer Rückkehrentscheidung in Gestalt einer Abschiebungsandrohung durch das Unionsrecht ergeben (3.1), sind im Ergebnis ebenfalls gewahrt (3.2).Rn. 16 Für die Verbindung einer ablehnenden Entscheidung über den Antrag auf Gewährung internationalen Schutzes durch die zuständige Behörde mit dem Erlass einer Rückkehrentscheidung vor der Entscheidung über den Rechtsbehelf gegen die Ablehnung des Antrages hat der EuGH (Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - s.a. Beschluss vom 5. Juli 2018 - C-269/18 PPU [ECLI:EU:C:2018:544] -) entschieden, dass die RL 2008/115/EG in Verbindung mit der RL 2005/85/EG im Licht des Grundsatzes der Nichtzurückweisung und des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf, die in den Art. 18, 19 Abs. 2 und Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind, dem Erlass einer Rückkehrentscheidung gemeinsam mit der Ablehnung des Schutzantrages nicht schlechthin entgegenstehen.
Der betreffende Mitgliedstaat muss aber gewährleisten, dass alle Rechtswirkungen der Rückkehrentscheidung bis zur Entscheidung über den Rechtsbehelf gegen die Ablehnung ausgesetzt werden, dass der Antragsteller während dieses Zeitraums in den Genuss der Rechte aus der RL 2003/9/EG zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten kommen kann und dass er sich auf jede nach Erlass der Rückkehrentscheidung eingetretene Änderung der Umstände berufen kann, die im Hinblick auf die RL 2008/115/EG und insbesondere ihren Art. 5 erheblichen Einfluss auf die Beurteilung seiner Situation haben kann (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 60 ff., 68); auch muss sichergestellt sein, dass der Ausländer nicht zwecks Abschiebung in Haft genommen wird (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 62;… Beschluss vom 5. Juli 2018 - C-269/18 PPU - Rn. 54, 56).
Daher darf insbesondere die in Art. 7 RL 2008/115/EG vorgesehene Frist für die freiwillige Ausreise nicht zu laufen beginnen, solange der Betroffene ein Bleiberecht hat (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 61 f.).
Rn. 22 3.2.4 Nach dem Rechtsschutzsystem der Verwaltungsgerichtsordnung ist es den Betroffenen auch möglich, "sich auf jede nach Erlass der Rückkehrentscheidung eingetretene Änderung der Umstände zu berufen, die in Anbetracht der Richtlinie 2008/115 und insbesondere ihres Art. 5 erheblichen Einfluss auf die Beurteilung ihrer Situation haben kann" (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 64).
Dass Präklusionsregelungen im Asylverfahren schlechthin ausgeschlossen sind (so wohl Hruschka, Asylmagazin 2018, 290 ), folgt weder aus dem Gnandi-Urteil (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 -) noch aus der sonstigen Rechtsprechung des EuGH und wirft für den Senat auch keine klärungsbedürftigen Rechtsfragen im Sinne des Art. 267 AEUV auf.
Rn. 27 a) Die vom EuGH herausgearbeiteten Verfahrensgarantien fordern allerdings, dass die in Art. 7 RL 2008/115/EG vorgesehene Frist für die freiwillige Ausreise nicht zu laufen beginnen darf, solange der Betroffene ein Bleiberecht hat (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 62).
Nach dem Grundsatz der Waffengleichheit sind dabei während der Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs und, falls er eingelegt wird, bis zur Entscheidung über ihn alle Wirkungen der Rückkehrentscheidung auszusetzen (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 61).
Ergeht die Rückkehrentscheidung gleich nach der erstinstanzlichen Ablehnung des Antrages auf internationalen Schutz durch die zuständige Behörde oder zusammen mit ihr in einer einzigen behördlichen Entscheidung, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass die Person, die internationalen Schutz beantragt hat, in transparenter Weise über die Einhaltung der Garantien informiert wird, die sich bei einer solchen Verknüpfung ergeben, also die Aussetzung aller Wirkungen der Rückkehrentscheidung, der Nichtlauf der Frist für die freiwillige Ausreise, solange ein Bleiberecht besteht, ein Bleiberecht bis zur Entscheidung über den Rechtsbehelf gegen die Ablehnung, der Ausschluss von Abschiebungshaft, der Genuss der Rechte, die sich aus der Aufnahmerichtlinie ergeben, sowie die Möglichkeit, sich auf jede nach Erlass der Rückkehrentscheidung eingetretene Änderung der Umstände berufen zu können, die in Anbetracht der RL 2008/115/EG und insbesondere ihres Art. 5 erheblichen Einfluss auf die Beurteilung ihrer Situation haben kann (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 65, 67).
Rn. 39 a) Die unionsrechtliche Informationspflicht soll den Einzelnen über die ihm im Zusammenhang mit der Rückkehrentscheidung zustehenden Rechte und Garantien aufklären und ihn so bei der effektiven Wahrnehmung gegebener Rechtsschutzmöglichkeiten unterstützen (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 54, 65).
Dies bestätigt, dass der Gerichtshof in seinem Gnandi-Urteil (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 54, 65) keine Veranlassung gesehen hat, die Frage eines Rechtswidrigkeitszusammenhanges ausdrücklich anzusprechen und verneinend zu klären.
- BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 20.19
Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer …
Rn. 25 Für die Verbindung einer ablehnenden Entscheidung über den Antrag auf Gewährung internationalen Schutzes durch die zuständige Behörde mit dem Erlass einer Rückkehrentscheidung vor der Entscheidung über den Rechtsbehelf gegen die Ablehnung des Antrages hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 [ECLI:EU:C:2018:465], Gnandi - s.a. Beschluss vom 5. Juli 2018 - C-269/18 PPU [ECLI:EU:C:2018:544] -) entschieden, dass die RL 2008/115/EG in Verbindung mit der RL 2005/85/EG im Licht des Grundsatzes der Nichtzurückweisung und des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf, die in den Art. 18, 19 Abs. 2 und Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind, dem Erlass einer Rückkehrentscheidung gemeinsam mit der Ablehnung des Schutzantrages nicht schlechthin entgegenstehen.Der betreffende Mitgliedstaat muss aber gewährleisten, dass alle Rechtswirkungen der Rückkehrentscheidung bis zur Entscheidung über den Rechtsbehelf gegen die Ablehnung ausgesetzt werden, dass der Antragsteller während dieses Zeitraums in den Genuss der Rechte aus der RL 2003/9/EG zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten kommen kann und dass er sich auf jede nach Erlass der Rückkehrentscheidung eingetretene Änderung der Umstände berufen kann, die im Hinblick auf die RL 2008/115/EG und insbesondere ihren Art. 5 erheblichen Einfluss auf die Beurteilung seiner Situation haben kann (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 60 ff., 68); auch muss sichergestellt sein, dass der Ausländer nicht zwecks Abschiebung in Haft genommen wird (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 62;… Beschluss vom 5. Juli 2018 - C-269/18 PPU - Rn. 54, 56).
Daher darf insbesondere die in Art. 7 RL 2008/115/EG vorgesehene Frist für die freiwillige Ausreise nicht zu laufen beginnen, solange der Betroffene ein Bleiberecht hat (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 61 f.).
Der Gerichtshof der Europäischen Union nimmt in seinem Beschluss vom 5. Juli 2018 - C-269/18 PPU - Rn. 52 erkennbar Bezug auf sein wenige Wochen zuvor ergangenes Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - und baut auf diesem auf.
Rn. 31 3.2.2 Nach dem Rechtsschutzsystem der Verwaltungsgerichtsordnung ist es den Betroffenen auch möglich, "sich auf jede nach Erlass der Rückkehrentscheidung eingetretene Änderung der Umstände zu berufen, die in Anbetracht der Richtlinie 2008/115 und insbesondere ihres Art. 5 erheblichen Einfluss auf die Beurteilung ihrer Situation haben kann" (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 64).
Dass Präklusionsregelungen im Asylverfahren schlechthin ausgeschlossen sind (so wohl Hruschka, Asylmagazin 2018, 290 ), folgt weder aus dem Gnandi-Urteil (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 -) noch aus der sonstigen Rechtsprechung des EuGH und wirft für den Senat auch keine klärungsbedürftigen Rechtsfragen im Sinne des Art. 267 AEUV auf.
Rn. 37 Die vom EuGH herausgearbeiteten Verfahrensgarantien fordern, dass die in Art. 7 RL 2008/115/EG vorgesehene Frist für die freiwillige Ausreise nicht zu laufen beginnen darf, solange der Betroffene ein Bleiberecht hat (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 62).
Nach dem Grundsatz der Waffengleichheit sind dabei während der Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs und, falls er eingelegt wird, bis zur Entscheidung über ihn u.a. alle Wirkungen der Rückkehrentscheidung auszusetzen (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 61).
Für die volle Wirksamkeit des Rechtsbehelfs genügt es zwar nicht, dass der betreffende Mitgliedstaat (faktisch) davon absieht, die Rückkehrentscheidung zwangsweise umzusetzen (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 62).
Ergeht die Rückkehrentscheidung gleich nach der erstinstanzlichen Ablehnung des Antrages auf internationalen Schutz durch die zuständige Behörde oder zusammen mit ihr in einer einzigen behördlichen Entscheidung, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass die Person, die internationalen Schutz beantragt hat, in transparenter Weise über die Einhaltung der Garantien informiert wird, die sich bei einer solchen Verknüpfung ergeben, also die Aussetzung aller Wirkungen der Rückkehrentscheidung, der Nichtlauf der Frist für die freiwillige Ausreise, solange ein Bleiberecht besteht, ein Bleiberecht bis zur Entscheidung über den Rechtsbehelf gegen die Ablehnung, der Ausschluss von Abschiebungshaft, der Genuss der Rechte, die sich aus der Aufnahmerichtlinie ergeben, sowie die Möglichkeit, sich auf jede nach Erlass der Rückkehrentscheidung eingetretene Änderung der Umstände berufen zu können, die in Anbetracht der RL 2008/115/EG und insbesondere ihres Art. 5 erheblichen Einfluss auf die Beurteilung ihrer Situation haben kann (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 65, 67).
Rn. 72 a) Die unionsrechtliche Informationspflicht soll den Einzelnen über die ihm im Zusammenhang mit der Rückkehrentscheidung zustehenden Rechte und Garantien aufklären und ihn so bei der effektiven Wahrnehmung gegebener Rechtsschutzmöglichkeiten unterstützen (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 54, 65).
Dies bestätigt, dass der Gerichtshof in seinem Gnandi-Urteil (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 54, 65) keine Veranlassung gesehen hat, die Frage eines Rechtswidrigkeitszusammenhanges ausdrücklich anzusprechen und verneinend zu klären.
- BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 22.19
Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer …
Rn. 23 Für die Verbindung einer ablehnenden Entscheidung über den Antrag auf Gewährung internationalen Schutzes durch die zuständige Behörde mit dem Erlass einer Rückkehrentscheidung vor der Entscheidung über den Rechtsbehelf gegen die Ablehnung des Antrages hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 [ECLI:EU:C:2018:465], Gnandi - s.a. Beschluss vom 5. Juli 2018 - C-269/18 PPU [ECLI:EU:C:2018:544] -) entschieden, dass die RL 2008/115/EG in Verbindung mit der RL 2005/85/EG im Licht des Grundsatzes der Nichtzurückweisung und des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf, die in den Art. 18, 19 Abs. 2 und Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind, dem Erlass einer Rückkehrentscheidung gemeinsam mit der Ablehnung des Schutzantrages nicht schlechthin entgegenstehen.Der betreffende Mitgliedstaat muss aber gewährleisten, dass alle Rechtswirkungen der Rückkehrentscheidung bis zur Entscheidung über den Rechtsbehelf gegen die Ablehnung ausgesetzt werden, dass der Antragsteller während dieses Zeitraums in den Genuss der Rechte aus der RL 2003/9/EG zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten kommen kann und dass er sich auf jede nach Erlass der Rückkehrentscheidung eingetretene Änderung der Umstände berufen kann, die im Hinblick auf die RL 2008/115/EG und insbesondere ihren Art. 5 erheblichen Einfluss auf die Beurteilung seiner Situation haben kann (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 60 ff., 68); auch muss sichergestellt sein, dass der Ausländer nicht zwecks Abschiebung in Haft genommen wird (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 62;… Beschluss vom 5. Juli 2018 - C-269/18 PPU - Rn. 54, 56).
Daher darf insbesondere die in Art. 7 RL 2008/115/EG vorgesehene Frist für die freiwillige Ausreise nicht zu laufen beginnen, solange der Betroffene ein Bleiberecht hat (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 61 f.).
Der Gerichtshof der Europäischen Union nimmt in seinem Beschluss vom 5. Juli 2018 - C-269/18 PPU - Rn. 52 erkennbar Bezug auf sein wenige Wochen zuvor ergangenes Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - und baut auf diesem auf.
Rn. 29 3.2.2 Nach dem Rechtsschutzsystem der Verwaltungsgerichtsordnung ist es den Betroffenen auch möglich, "sich auf jede nach Erlass der Rückkehrentscheidung eingetretene Änderung der Umstände zu berufen, die in Anbetracht der Richtlinie 2008/115 und insbesondere ihres Art. 5 erheblichen Einfluss auf die Beurteilung ihrer Situation haben kann" (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 64).
Dass Präklusionsregelungen im Asylverfahren schlechthin ausgeschlossen sind (so wohl Hruschka, Asylmagazin 2018, 290 ), folgt weder aus dem Gnandi-Urteil (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 -) noch aus der sonstigen Rechtsprechung des EuGH und wirft für den Senat auch keine klärungsbedürftigen Rechtsfragen im Sinne des Art. 267 AEUV auf.
Rn. 35 Die vom EuGH herausgearbeiteten Verfahrensgarantien fordern, dass die in Art. 7 RL 2008/115/EG vorgesehene Frist für die freiwillige Ausreise nicht zu laufen beginnen darf, solange der Betroffene ein Bleiberecht hat (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 62).
Nach dem Grundsatz der Waffengleichheit sind dabei während der Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs und, falls er eingelegt wird, bis zur Entscheidung über ihn u.a. alle Wirkungen der Rückkehrentscheidung auszusetzen (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 61).
Für die volle Wirksamkeit des Rechtsbehelfs genügt es zwar nicht, dass der betreffende Mitgliedstaat (faktisch) davon absieht, die Rückkehrentscheidung zwangsweise umzusetzen (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 62).
Ergeht die Rückkehrentscheidung gleich nach der erstinstanzlichen Ablehnung des Antrages auf internationalen Schutz durch die zuständige Behörde oder zusammen mit ihr in einer einzigen behördlichen Entscheidung, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass die Person, die internationalen Schutz beantragt hat, in transparenter Weise über die Einhaltung der Garantien informiert wird, die sich bei einer solchen Verknüpfung ergeben, also die Aussetzung aller Wirkungen der Rückkehrentscheidung, der Nichtlauf der Frist für die freiwillige Ausreise, solange ein Bleiberecht besteht, ein Bleiberecht bis zur Entscheidung über den Rechtsbehelf gegen die Ablehnung, der Ausschluss von Abschiebungshaft, der Genuss der Rechte, die sich aus der Aufnahmerichtlinie ergeben, sowie die Möglichkeit, sich auf jede nach Erlass der Rückkehrentscheidung eingetretene Änderung der Umstände berufen zu können, die in Anbetracht der RL 2008/115/EG und insbesondere ihres Art. 5 erheblichen Einfluss auf die Beurteilung ihrer Situation haben kann (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 65, 67).
Rn. 70 a) Die unionsrechtliche Informationspflicht soll den Einzelnen über die ihm im Zusammenhang mit der Rückkehrentscheidung zustehenden Rechte und Garantien aufklären und ihn so bei der effektiven Wahrnehmung gegebener Rechtsschutzmöglichkeiten unterstützen (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 54, 65).
Dies bestätigt, dass der Gerichtshof in seinem Gnandi-Urteil (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 54, 65) keine Veranlassung gesehen hat, die Frage eines Rechtswidrigkeitszusammenhanges ausdrücklich anzusprechen und verneinend zu klären.
- VG Minden, 26.03.2019 - 10 L 1297/18
Abschiebungsandrohung Asylverfahren Ausreisefrist Bleiberecht Informationspflicht
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Juni 2018 - C-181/16 (Gnandi) -.Rn. 26 - vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 (Gnandi) -, NVwZ 2018, 1625, Rn. 56 und 58 -,.
Rn. 28 Vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 (Gnandi) -, NVwZ 2018, 1625, Rn. 61 und 62.
Zwar hat der Gerichtshof mit dieser Entscheidung die im Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 (Gnandi) für den Fall der Ablehnung eines Asylantrags als "einfach" unbegründet aufgestellten Grundsätze zum Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf auf die Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet übertragen.
Rn. 109 Vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 (Gnandi) -, NVwZ 2018, 1625, Rn. 38 bis 59.
Rn. 116 Vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 (Gnandi) -, NVwZ 2018, 1625, Rn. 61.
Rn. 118 Vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 (Gnandi) -, NVwZ 2018, 1625, Rn. 62 bis 64 und Rn. 68.
Rn. 141 Vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 (Gnandi) -, NVwZ 2018, 1625, Rn. 62; Funke-Kaiser, in: GK-AsylG, § 36 Rn. 15.1 (Stand: 1. März 2019).
Ein solches Erfordernis hat der Gerichthof der Europäischen Union weder in seinem Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 (Gnandi) - noch in seinem Beschluss vom 5. Juli 2018 - C-269/18 PPU (C und J, S) - aufgestellt.
Rn. 145 Vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni - C-181/16 (Gnandi) -, NVwZ 2018, 1625, Rn. 54, 56 und 58.
Rn. 173 Vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni - C-181/16 (Gnandi) -, NVwZ 2018, 1625, Rn. 65; Wittkopp, ZAR 2018, 325, 329.
Rn. 177 Vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni - C-181/16 (Gnandi) -, NVwZ 2018, 1625, Rn. 65.
Rn. 179 Vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 (Gnandi) -, NVwZ 2018, 1625, Rn. 68.
Rn. 183 - vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 (Gnandi) -, NVwZ 2018, 1625, Rn. 54 -,.
- BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 21.19
Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer …
Rn. 17 Für die Verbindung einer ablehnenden Entscheidung über den Antrag auf Gewährung internationalen Schutzes durch die zuständige Behörde mit dem Erlass einer Rückkehrentscheidung vor der Entscheidung über den Rechtsbehelf gegen die Ablehnung des Antrages hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 [ECLI:EU:C:2018:465], Gnandi - s.a. Beschluss vom 5. Juli 2018 - C-269/18 PPU [ECLI:EU:C:2018:544] -) entschieden, dass die RL 2008/115/EG in Verbindung mit der RL 2005/85/EG im Licht des Grundsatzes der Nichtzurückweisung und des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf, die in den Art. 18, 19 Abs. 2 und Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind, dem Erlass einer Rückkehrentscheidung gemeinsam mit der Ablehnung des Schutzantrages nicht schlechthin entgegenstehen.Der betreffende Mitgliedstaat muss aber gewährleisten, dass alle Rechtswirkungen der Rückkehrentscheidung bis zur Entscheidung über den Rechtsbehelf gegen die Ablehnung ausgesetzt werden, dass der Antragsteller während dieses Zeitraums in den Genuss der Rechte aus der RL 2003/9/EG zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten kommen kann und dass er sich auf jede nach Erlass der Rückkehrentscheidung eingetretene Änderung der Umstände berufen kann, die im Hinblick auf die RL 2008/115/EG und insbesondere ihren Art. 5 erheblichen Einfluss auf die Beurteilung seiner Situation haben kann (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 60 ff., 68); auch muss sichergestellt sein, dass der Ausländer nicht zwecks Abschiebung in Haft genommen wird (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 62;… Beschluss vom 5. Juli 2018 - C-269/18 PPU - Rn. 54, 56).
Daher darf insbesondere die in Art. 7 RL 2008/115/EG vorgesehene Frist für die freiwillige Ausreise nicht zu laufen beginnen, solange der Betroffene ein Bleiberecht hat (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 61 f.).
Der Gerichtshof der Europäischen Union nimmt in seinem Beschluss vom 5. Juli 2018 - C-269/18 PPU - Rn. 52 erkennbar Bezug auf sein wenige Wochen zuvor ergangenes Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - und baut auf diesem auf.
Rn. 23 3.2.2 Nach dem Rechtsschutzsystem der Verwaltungsgerichtsordnung ist es den Betroffenen auch möglich, "sich auf jede nach Erlass der Rückkehrentscheidung eingetretene Änderung der Umstände zu berufen, die in Anbetracht der Richtlinie 2008/115 und insbesondere ihres Art. 5 erheblichen Einfluss auf die Beurteilung ihrer Situation haben kann" (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 64).
Dass Präklusionsregelungen im Asylverfahren schlechthin ausgeschlossen sind (so wohl Hruschka, Asylmagazin 2018, 290 ), folgt weder aus dem Gnandi-Urteil (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 -) noch aus der sonstigen Rechtsprechung des EuGH und wirft für den Senat auch keine klärungsbedürftigen Rechtsfragen im Sinne des Art. 267 AEUV auf.
Rn. 29 Die vom EuGH herausgearbeiteten Verfahrensgarantien fordern, dass die in Art. 7 RL 2008/115/EG vorgesehene Frist für die freiwillige Ausreise nicht zu laufen beginnen darf, solange der Betroffene ein Bleiberecht hat (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 62).
Nach dem Grundsatz der Waffengleichheit sind dabei während der Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs und, falls er eingelegt wird, bis zur Entscheidung über ihn u.a. alle Wirkungen der Rückkehrentscheidung auszusetzen (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 61).
Für die volle Wirksamkeit des Rechtsbehelfs genügt es zwar nicht, dass der betreffende Mitgliedstaat (faktisch) davon absieht, die Rückkehrentscheidung zwangsweise umzusetzen (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 62).
Ergeht die Rückkehrentscheidung gleich nach der erstinstanzlichen Ablehnung des Antrages auf internationalen Schutz durch die zuständige Behörde oder zusammen mit ihr in einer einzigen behördlichen Entscheidung, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass die Person, die internationalen Schutz beantragt hat, in transparenter Weise über die Einhaltung der Garantien informiert wird, die sich bei einer solchen Verknüpfung ergeben, also die Aussetzung aller Wirkungen der Rückkehrentscheidung, der Nichtlauf der Frist für die freiwillige Ausreise, solange ein Bleiberecht besteht, ein Bleiberecht bis zur Entscheidung über den Rechtsbehelf gegen die Ablehnung, der Ausschluss von Abschiebungshaft, der Genuss der Rechte, die sich aus der Aufnahmerichtlinie ergeben, sowie die Möglichkeit, sich auf jede nach Erlass der Rückkehrentscheidung eingetretene Änderung der Umstände berufen zu können, die in Anbetracht der RL 2008/115/EG und insbesondere ihres Art. 5 erheblichen Einfluss auf die Beurteilung ihrer Situation haben kann (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 65, 67).
Rn. 63 a) Die unionsrechtliche Informationspflicht soll den Einzelnen über die ihm im Zusammenhang mit der Rückkehrentscheidung zustehenden Rechte und Garantien aufklären und ihn so bei der effektiven Wahrnehmung gegebener Rechtsschutzmöglichkeiten unterstützen (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 54, 65).
Dies bestätigt, dass der Gerichtshof in seinem Gnandi-Urteil (EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - Rn. 54, 65) keine Veranlassung gesehen hat, die Frage eines Rechtswidrigkeitszusammenhanges ausdrücklich anzusprechen und verneinend zu klären.
- VG Minden, 16.04.2019 - 10 K 2632/17
Abschiebungsandrohung Asylverfahren Ausreisefrist Bleiberecht Informationspflicht …
Rn. 73 Vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 (Gnandi) -, NVwZ 2018, 1625, Rn. 38 bis 59.Rn. 80 Vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 (Gnandi) -, NVwZ 2018, 1625, Rn. 61.
Rn. 82 Vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 (Gnandi) -, NVwZ 2018, 1625, Rn. 62 bis 64 und Rn. 68.
Zwar hat der Gerichtshof mit dieser Entscheidung die im Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 (Gnandi) - für den Fall der Ablehnung eines Asylantrags als "einfach" unbegründet aufgestellten Grundsätze zum Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf auf die Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet übertragen.
Rn. 120 - so ausdrücklich EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 (Gnandi) -, NVwZ 2018, 1625, Rn. 61, und für den Fall der Abweisung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet Beschluss vom 5. Juli 2018 - C-269/18 PPU (C und J, S) - , juris Rn. 50 f. -,.
Ein solches Erfordernis hat der Gerichthof der Europäischen Union weder in seinem Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 (Gnandi) - noch in seinem Beschluss vom 5. Juli 2018 - C-269/18 PPU (C und J, S) - aufgestellt.
Rn. 126 Vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni - C-181/16 (Gnandi) -, NVwZ 2018, 1625, Rn. 54, 56 und 58.
Rn. 150 a) Nach den Ausführungen des Gerichtshofs der Europäischen Union im Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 (Gnandi) - folgt aus dem sechsten Erwägungsgrund der Richtlinie 2008/115/EG, wonach die Mitgliedstaaten ein faires und transparentes Rückkehrverfahren gewährleisten, dass sie, wenn die Abschiebungsandrohung - wie hier - mit der Ablehnung des Antrags auf internationalen Schutz verbunden wird, dafür Sorge zu tragen haben, dass der Antragsteller in transparenter Weise über die Einhaltung der für ihn im Zusammenhang mit der Rückkehr geltenden Verfahrensgarantien informiert wird.
Rn. 151 Vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni - C-181/16 (Gnandi) -, NVwZ 2018, 1625, Rn. 65; Wittkopp, ZAR 2018, 325, 329.
Rn. 155 Vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni - C-181/16 (Gnandi) -, NVwZ 2018, 1625, Rn. 65.
Rn. 157 Vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 (Gnandi) -, NVwZ 2018, 1625, Rn. 68; VG Bremen, Beschluss vom 2. April 2019 - 2 V 3028/18 -, juris Rn. 69.
Rn. 161 - vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C-181/16 (Gnandi) -, NVwZ 2018, 1625, Rn. 54 -,.
- EuGH, 22.11.2022 - C-69/21
Ein Drittstaatsangehöriger, der an einer schweren Krankheit leidet, darf nicht …
Rn. 88 Allerdings ist zweitens darauf hinzuweisen, dass das Hauptziel der Richtlinie 2008/115 - wie aus ihren Erwägungsgründen 2 und 4 hervorgeht - in der Einführung einer wirksamen Rückkehr- und Rückübernahmepolitik unter vollständiger Achtung der Grundrechte und der Würde der Betroffenen besteht (Urteil vom 19. Juni 2018, Gnandi, C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung). - VGH Baden-Württemberg, 02.01.2023 - 12 S 1841/22
Generalpräventive Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen, zu dessen Gunsten das …
- EuGH, 17.10.2024 - C-156/23
Ararat - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …
- BVerwG, 16.02.2022 - 1 C 6.21
Ausweisungsbezogenes Einreise- und Aufenthaltsverbot bei allein asylrechtlicher …
- VG Berlin, 30.11.2018 - 31 L 682.18
Asylrecht: Verbindung der Abschiebungsandrohung mit der Ablehnung des …
- EuGH, 05.07.2018 - C-269/18
C u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Art. 99 …
- EuGH, 03.06.2021 - C-546/19
Westerwaldkreis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …
- VGH Baden-Württemberg, 12.12.2018 - A 11 S 1923/17
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- EuGH, 24.02.2021 - C-673/19
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Bayerische Motoren Werke/ Kommission und Freistaat Sachsen - Rechtsmittel - …
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Nichtbetreiben des Asylverfahrens infolge Nichterscheinens zum Anhörungstermin, …
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Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären …
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Pflicht zur Beachtung der europäischen Vorgaben bei Ablehnung eines Antrages auf …
- VGH Baden-Württemberg, 18.12.2018 - 11 S 2125/18
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vollstreckung der Ausreisepflicht gegenüber …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2023 - 4 LB 145/20
Asyl Eritrea; Ableistung des Nationaldienstes; Abgabe einer Reueerklärung
- VG Ansbach, 18.08.2020 - AN 17 K 20.30137
Implizite Anordnung des Einreise- und Aufenthaltsverbots durch behördliche …
- VG Ansbach, 06.10.2020 - AN 17 K 17.33251
Erfolglose Asylklage jordanischer Staatsangehöriger
- OVG Niedersachsen, 06.09.2022 - 11 LB 198/20
Amnesty International; Ausreise, illegal; Baloch Republican Students …
- VG Ansbach, 10.03.2020 - AN 17 K 19.31331
Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft einer aus dem Gazastreifen …
- BVerwG, 21.08.2018 - 1 A 16.17
Bundesverwaltungsgericht bestätigt schleswig-holsteinische Abschiebungsanordnung …
- VG Ansbach, 06.10.2020 - AN 17 K 17.33258
Abschiebungsandrohung nach Jordanien für Familie mit zwei minderjährigen Kindern
- VG Regensburg, 09.07.2020 - RN 14 S 20.31033
Unrechtmäßigkeit der Abschiebungsanordnung
- BVerwG, 09.01.2019 - 1 C 36.18
Übergang der Zuständigkeit für die Entscheidung über den Asylantrag auf …
- VG Ansbach, 06.10.2020 - AN 17 K 17.33123
Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären …
- EuGH, 02.07.2020 - C-18/19
Stadt Frankfurt am Main - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …
- VG Minden, 10.12.2019 - 10 L 336/19
Abschiebungsandrohung Asylverfahren Ausreisefrist Bleiberecht Folgeantrag …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.05.2020 - C-233/19
CPAS de Liège - Vorlage zur Vorabentscheidung - Einwanderungspolitik - Richtlinie …
- EuGH, 19.12.2024 - C-244/24
Vorübergehender Schutz für Vertriebene aus der Ukraine: Ein Mitgliedstaat, der …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2024 - C-156/23
Ararat - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …
- VG Minden, 30.08.2019 - 10 L 370/19
Offensichtlich unbegründet; minderjährige Kinder; handlungsunfähige Ausländer; …
- VG Düsseldorf, 22.01.2019 - 29 L 3642/18
Dublin III-VO Belgien systemische Mängel Rechtsbehelf wirksam EuGH aufschiebende …
- BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 53.20
EuGH soll klären, ob die Dublin III-Überstellungsfrist durch behördliche …
- VG Minden, 04.05.2023 - 2 L 847/22
- VG Sigmaringen, 07.06.2021 - A 4 K 3124/19
Familie, Abschiebungsandrohung
- EuGH, 30.09.2020 - C-402/19
CPAS de Seraing - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2020 - C-441/19
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Retour d'un mineur non accompagné) - …
- EuGH, 13.05.2026 - C-877/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts …
- OVG Niedersachsen, 31.01.2023 - 4 LB 246/19
Albinismus; Asyl; wirtschaftliches Existenzminimum; Flüchtlingseigenschaft; …
- VG Arnsberg, 11.01.2019 - 10 L 1601/18
- VG Magdeburg, 14.10.2019 - 8 A 18/19
Rückführung verletzlicher anerkannter international Schutzberechtigter nach …
- BVerwG, 11.12.2023 - 1 B 13.23
Erlass einer Abschiebungsandrohung trotz Vorliegens eines Abschiebungsverbots?
- VGH Baden-Württemberg, 29.11.2018 - 12 S 2504/18
Einstweiliger Rechtsschutz im Asylfolgeverfahren
- Generalanwalt beim EuGH, 01.08.2025 - C-313/25
Generalanwalt Spielmann: Das Gericht, das die Rechtmäßigkeit der Inhaftnahme …
- EuGH, 27.04.2023 - C-528/21
M.D. (Interdiction d'entrée en Hongrie) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2021 - 19 A 810/16
Maßgeblichkeit der Staatsangehörigkeit zur Festlegung der Flüchtlingseigenschaft
- BGH, 21.09.2021 - XIII ZB 140/19
Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen in den Libanon …
- VG Ansbach, 11.03.2020 - AN 16 S 20.30165
Aussetzung der Vollziehung der Abschiebungsandrohung vor dem Hintergrund der …
- VG Düsseldorf, 28.01.2020 - 15 L 3299/19
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2020 - C-402/19
CPAS de Seraing - Vorlage zur Vorabentscheidung - Einwanderungspolitik - …
- VGH Bayern, 21.05.2025 - 19 B 24.1772
Chancen-Aufenthaltsrecht, Dublin-Verfahren, Überstellungsfrist, Recht auf …
- EuGH, 16.11.2021 - C-821/19
Ungarn hat dadurch, dass es die Organisationstätigkeit, die darauf abzielt, …
- EuGH, 04.09.2025 - C-313/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - …
- VG Gießen, 12.06.2020 - 6 K 8852/17
Nationaldienst in Eritrea
- VG Aachen, 14.02.2019 - 2 L 1865/18
Nigeria; offensichtlich unbegründet; Abschiebungsandrohung; Rückkehrentscheidung; …
- VG Freiburg, 06.02.2019 - A 14 K 221/19
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag, um eine drohende Aufenthaltsbeendigung …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-228/21
Ministero dell'Interno (Brochure commune - Refoulement indirect) - Vorlagen zur …
- EuGH, 30.09.2020 - C-233/19
CPAS de Liège - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2021 - C-184/20
Vyriausioji tarnybinės etikos komisija - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- VG Karlsruhe, 22.08.2019 - A 19 K 1718/17
Hinsichtlich des befristeten Einreise- und Aufenthaltsverbots ist allein die …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2024 - 4 LB 215/20
Asyl Russische Förderation; interner Schutz für Tschetschenen; Berücksichtigung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2019 - 11 A 610/19
Gewährung von Prozesskostenhilfe im Umfang der Berufungszulassung; Hinreichende …
- VG Magdeburg, 03.06.2019 - 8 A 107/18
Staatlicher Schutz vor einer Verfolgung durch den Geheimbund der Poro; Folgen der …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2020 - C-36/20
Ministerio Fiscal (Behörde, bei der ein Antrag auf internationalen Schutz …
- EuGH, 30.03.2023 - C-338/21
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Délai de transfert - Traite des …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-497/20
Randstad Italia
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2024 - 18 A 1327/22
Einhergehen eines Einreise- und Aufenthaltsverbots stets mit einer …
- VG Aachen, 17.05.2023 - 4 K 1665/20
Zwangsheirat; unglaubhaft; vage; widersprüchlich; innerstaatlicher bewaffneter …
- VG Gelsenkirchen, 13.06.2023 - 9a K 3660/20
Abschiebungsverbot, Kindswohl, familiäre Bindung, Eltern, Elternteil, Vater
- VG Würzburg, 15.04.2021 - W 10 K 19.31993
Rechtswidrige Abschiebungsandrohung
- VGH Bayern, 06.12.2018 - 10 CS 18.2271
(Keine) Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Medizinstudiums …
- VG Gelsenkirchen, 13.06.2023 - 9a K 250/21
Abschiebungsverbot Kindswohl familiäre Bindung
- VG Minden, 08.10.2025 - 1 L 533/25
Abschiebungsandrohung Angaben, unrichtige Anordnung der sofortigen Vollziehung …
- VG Hannover, 24.09.2024 - 4 B 3126/24
Aussetzung der Abschiebung; Beendigung des legalen Aufenthaltes; Einstellung des …
- VG Karlsruhe, 29.04.2021 - A 12 K 1229/20
Algerien: Lösung bei Unionswidrigkeiten der Ausreisefristen nach alter Fassung, …
- VG Meiningen, 18.01.2019 - 5 E 1536/18
Wegfall der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Ablehnung eines …
- VG Ansbach, 07.12.2018 - AN 4 S 18.31385
Rechtsschutzanforderungen nach europäischem Recht und deutsches …
- VGH Bayern, 21.05.2025 - 19 B 24.1765
Chancen-Aufenthaltsrecht, Dublin-Verfahren, Überstellungsfrist, Recht auf …
- VG Gelsenkirchen, 09.04.2024 - 9a K 1073/21
Kindeswohl; EUGH; inlandsbezogenes Abschiebungshindernis
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-83/19
Nach Auffassung von Generalanwalt Bobek verstoßen die vorläufige Ernennung des …
- VG Würzburg, 17.04.2020 - W 8 S 20.30448
Unzulässiger Zweitantrag eines nigerianischen Staatsangehörigen nach erfolglosem …
- OVG Thüringen, 23.06.2025 - 3 KO 620/23
Zur europarechtskonformen Zweitantragsregelung des § 71a AsylVfG 1992 und zu …
- VG Augsburg, 25.07.2024 - Au 9 K 24.30521
Irak, Einreise auf dem Landweg, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft …
- VG Augsburg, 30.11.2023 - Au 9 K 23.30923
Unzulässiger Asylantrag (Irak)
- Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2024 - C-244/24
Kaduna - Vorlage zur Vorabentscheidung - Asylpolitik - Vorübergehender Schutz im …
- VG Augsburg, 18.04.2024 - Au 9 K 23.31177
Irak, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (verneint), unglaubwürdiger …
- VG Aachen, 05.08.2020 - 4 K 1394/19
Asyl; Mongolei; Abschiebungsandrohung; Gnandi
- VGH Bayern, 21.05.2025 - 19 B 24.1863
Chancen-Aufenthaltsrecht, Dublin-Verfahren, Überstellungsfrist, Recht auf …
- VG Gelsenkirchen, 17.10.2023 - 9a K 3404/20
Inlandsbezogenes Abschiebungshindernis Kindeswohl Asylverfahren …
- VG Gelsenkirchen, 13.06.2023 - 9a K 4131/20
Abschiebungsverbot, Kindswohl, familiäre Bindung
- VG Aachen, 04.05.2023 - 4 K 1665/20
Irak: Eine vom Bundesamt erlassene Abschiebungsandrohung gegenüber Eltern ist …
- VG Ansbach, 13.07.2021 - AN 17 K 21.30074
Kein Anspruch auf Zuerkennung - Einzelfall - Bidun in Kuwait
- VG Ansbach, 08.12.2020 - AN 17 K 17.34665
Israel: Klage eines staatenlosen Palästinensers abgewiesen; keine drohende …
- VG Ansbach, 19.11.2020 - AN 17 K 17.33572
Erfolglose Klage eines Palästinensers
- VG Bremen, 02.04.2019 - 2 V 3028/18
Albanien / offensichtlich unbegründet - Abschiebungsandrohung; Asyl Albanien; …
- VG Aachen, 20.03.2019 - 7 K 3127/17
- VG Karlsruhe, 18.11.2025 - A 11 K 10781/25
- OVG Thüringen, 24.07.2025 - 3 KO 14/25
Europarechtskonformität der Zweitantragsregelung des § 71a AsylG (juris: AsylVfG …
- VG Ansbach, 26.04.2022 - AN 17 K 17.34206
Konversion zum Christentum nicht glaubhaft gemacht
- VG Ansbach, 25.10.2021 - AN 17 K 18.50444
Aufnahmebedingungen für Schutzberechtigte in Griechenland
- VG Freiburg, 26.10.2020 - 10 K 2573/20
Feststellung des Verlusts eines Freizügigkeitsrechts; Abschiebungsandrohung und …
- VGH Bayern, 21.05.2025 - 19 B 25.199
Chancen-Aufenthaltsrecht, Dublin-Verfahren, Überstellungsfrist, Recht auf …
- VG Aachen, 14.03.2025 - 7 K 2294/24
- VG München, 27.11.2023 - M 10 K 17.47749
Asylrecht (Gambia), Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und § 60 Abs. 7 Satz 1 …
- VG Karlsruhe, 29.04.2021 - A 12 K 10774/18
Libanon: Bescheid des Bundesamts rechtmäßig.
- VG Würzburg, 16.09.2020 - W 10 K 20.30919
Kein Anspruch auf Feststellung zielstaatsbezogener Abschiebungsverbote …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.11.2023 - 4 LB 82/19
Fluchtalternative; unerträgliche Härte nach Folterung im Herkunftsstaat und …
- VG München, 10.11.2022 - M 10 K 17.45586
Trotz schwerer Verletzung eines Polizisten keine Inhaftierungsgefahr in Gambia
- Vg Karlsruhe, 26.05.2021 - A 12 K 3560/19
Algerien: Konversion zum Christentum; oberflächliche und widersprüchliche Angaben …
- VG Karlsruhe, 22.07.2020 - A 18 K 2703/19
Nigeria: Keine Voraussetzungen für eine Zuerkennung von internationalem Schutz; …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.11.2023 - 4 LB 466/20
Allgemeine Haftbedingungen in der Ukraine; Rückkehrgefährdung eines ukrainischen …
- VG Freiburg, 19.12.2022 - 7 K 3853/20
Ausweisung eines syrischen Straftäters
- VG Ansbach, 30.05.2022 - AN 17 K 17.31562
Herkunft aus dem Iran - Konversion zum christlichen Glauben und psychische …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-748/19
Generalanwalt Bobek: Das Unionsrecht steht der in Polen praktizierten Abordnung …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2026 - C-218/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Einwanderungspolitik - Richtlinie 2008/115/EG - …
- VG Ansbach, 31.03.2022 - AN 17 K 17.33311
Mehrfacher Religionswechsel eines Asylsuchenden aus dem Iran
- VG Bremen, 02.03.2020 - 7 V 12/20
Albanien: Eilrechtsschutz abgewiesen; Offensichtlichkeitsentscheidung rechtmäßig; …
- VG Gelsenkirchen, 11.06.2024 - 9a K 4069/21
Nigeria: Abschiebungsverbot wegen Kindeswohl und familiären Bindungen
- Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2022 - C-69/21
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Éloignement - Cannabis …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2021 - C-132/20
Generalanwalt Bobek: Die vom Obersten Gericht Polens geschilderten Umstände sind …
- VG Ansbach, 09.06.2021 - AN 17 K 18.50626
Keine systemischen Mängel bei den griechischen Aufnahmebedingungen
- VG Karlsruhe, 28.04.2021 - A 12 K 589/20
Guinea: bescheid des Bundesamts rechtmäßig.
- VG Gelsenkirchen, 15.09.2020 - 9a K 3046/18
Fristlaufverbot Bleiberecht Gnandi-Entscheidung Abschiebungsandrohung …
- VG Würzburg, 10.01.2020 - W 10 K 19.31481
Verfolgungsgeschichte unglaubhaft
- VG Würzburg, 09.12.2019 - W 10 S 19.31482
Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Abschiebungsandrohung in den Kongo
- VG Münster, 08.10.2018 - 9 L 976/18
Die Rechtsschutzmöglichkeiten des vorläufigen Rechtsschutzes gegenüber einer …
- VG Gelsenkirchen, 22.11.2024 - 9a K 54/24
Kindeswohl; EuGH; inlandsbezogenes Abschiebungshindernis
- VG Arnsberg, 15.12.2022 - 5 K 4118/19
- VG Magdeburg, 15.12.2020 - 8 A 128/20
Haftung des Ausländers für Kosten eines stornierten Fluges als erster …
- VG Sigmaringen, 12.07.2022 - 14 K 1888/21
Aufenthaltsrecht: Inlandsbezogene Ausweisung
- VG Würzburg, 01.03.2021 - W 6 K 20.30790
Erfolglose Asylklage einer minderjährigen Ukrainerin/Armenierin
- VG Würzburg, 10.03.2020 - W 4 S 20.30289
Unzulässiger Asylantrag nach Flüchtlingsanerkennung in Slowenien
- BVerwG, 09.01.2019 - 1 C 25.18
- BVerwG, 09.01.2019 - 1 C 26.18
Übergang der Zuständigkeit für die Entscheidung über den Asylantrag auf …
- VG Düsseldorf, 14.12.2018 - 11 L 3248/18
Effektiver Rechtsschutz offensichtlich unbegründet EuGH
- VG Würzburg, 08.04.2021 - W 4 K 21.30180
Unzulässiger Asylantrag bei vorheriger Schutzzuerkennung in Slowenien
- VG Düsseldorf, 18.04.2019 - 20 L 1179/19
- VG Freiburg, 04.02.2019 - A 1 K 189/19
Zu den Bedingungen der Aufnahme und der Unterbringung von vulnerablen …
- VG Aachen, 04.07.2023 - 4 L 408/23
Antragsfrist; Zustellung; Abschiebungsandrohung; Rückkehrentscheidung; familiäre …
- VG Berlin, 13.08.2020 - 34 K 639.17
Ausländerrecht: Anforderungen an die Zuerkennung eines Flüchtlingsstatus …
- VG Würzburg, 15.07.2020 - W 10 K 19.31764
Kein Asylrecht allein wegen schlechter humanitärer Verhältnisse
- EuGH, 05.03.2026 - C-150/24
Rückführung von illegal aufhältigen Personen: Bei der Berechnung der …
- OVG Bremen, 30.10.2020 - 2 B 318/20
- VG Regensburg, 01.07.2020 - RO 4 S 20.30992
Zur Ausreisefrist in der Abschiebungsandrohung nach unzulässigem Zweitantrag
- VG Würzburg, 10.01.2020 - W 10 K 19.31483
Interner Schutz in der Demokratischen Republik Kongo
- VG Karlsruhe, 13.06.2019 - A 7 K 2457/19
Anwendung der Gnandi-Entscheidung auf das deutsche Asylverfahren
- Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2026 - C-706/25
Generalanwältin Medina: Bei der Ausübung ihrer Zuständigkeit für die Errichtung …
- BVerwG, 09.01.2019 - 1 C 19.18
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2025 - 18 B 74/25
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren; Abschiebung eines …
- VG Ansbach, 11.03.2021 - AN 17 K 19.31246
Zur Rückkehrperspektive einer Familie nach Jordanien
- VG Hannover, 18.08.2020 - 1 B 3782/20
Abschiebungsandrohung; offensichtlich unbegründet; Wochenfrist
- VG Würzburg, 21.08.2019 - W 6 S 19.31426
Erfolgreicher Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Abschiebungsandrohung
- VG Düsseldorf, 25.01.2019 - 3 L 2586/18
Asylrecht (Demokratische Republik Kongo)
- BVerwG, 09.01.2019 - 1 C 35.18
- BVerwG, 08.01.2019 - 1 C 18.18
- VG Ansbach, 11.11.2021 - AN 17 K 17.32049
Kein Nachfluchtgrund einer iranischen Asylbewerberin wegen Konversion zum …
- VG Gelsenkirchen, 18.06.2020 - 9a L 598/20
- VG Karlsruhe, 22.05.2020 - A 4 K 10187/18
Zweitantrag nach Ablehnung des Asylantrages in einem anderen Mitgliedstaat; hier: …
- VG Aachen, 13.05.2019 - 5 L 171/19
Zweitantrag; Ausreisefrist; Bekanntgabe; Rückführungsrichtlinie; …
- BVerwG, 09.01.2019 - 1 C 24.18
- VG Würzburg, 18.06.2026 - W 6 S 26.31230
Armenien, Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet, Asylantrag …
- VG Stade, 18.05.2021 - 1 A 3880/17
Côte d'Ivoire: Fehlendes Rechtschutzbedürfnis bei Anfechtung der …
- VG Ansbach, 28.01.2021 - AN 17 K 18.50329
Anfechtungsklage gegen Asylablehnung als unzulässig und Abschiebungsandrohung …
- VG Ansbach, 31.01.2020 - AN 17 S 19.31324
Anpassung der Ausreisefrist bei offensichtlich unbegründeten Asylanträgen an die …
- EuGH, 20.10.2022 - C-825/21
Centre public d'action sociale de Liège (Retrait ou suspension d'une décision de …
- VG Karlsruhe, 29.10.2021 - A 14 K 1304/20
Keine Gewährung subsidiären Schutzes für eritreische Mütter von Kleinkindern; …
- VG Freiburg, 29.10.2021 - 4 K 6622/18
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Wahrung der ehelichen Lebensgemeinschaft …
- VG Trier, 05.04.2019 - 7 L 1263/19
Dublin-Verfahren; Italien; systemische Mängel; Schwangere und Familien mit …
- VG Stade, 30.07.2018 - 2 B 1616/18
- VG Berlin, 24.09.2019 - 33 L 142.19
Einstweilige Anordnung auf Mitteilung der fehlenden Vollziehbarkeit einer …
- VG Trier, 05.04.2019 - 7 L 977/19
Dublin-Verfahren (L) (Italien)
- VGH Bayern, 05.07.2018 - 20 B 17.31636
Klageabweisendes Berufungsurteil in Abänderung einer subsidiären Schutz …
- VG Sigmaringen, 22.03.2022 - 1 K 2764/20
Rechtmäßigkeit einer sog. inlandsbezogenen Ausweisung
- VG Berlin, 01.07.2026 - 35 L 212.26
- BGH, 12.09.2023 - XIII ZA 6/23
Zurückweisung des Antrags auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die …
- VG Wiesbaden, 24.05.2022 - 5 L 244/22
Unzulässiger Zweitantrag, Eilverfahren
- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-322/19
The International Protection Appeals Tribunal u.a. - Vorlage zur …
- VG Potsdam, 18.05.2020 - 12 L 841/19
- VG Ansbach, 21.05.2021 - AN 17 K 18.50704
Rückkehr einer Familie nach Griechenland
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-355/19
Asociaţia "Forumul Judecătorilor Din România" und Asociaţia …
- VG Frankfurt/Oder, 11.09.2020 - 10 K 1594/18
Afghanistan: Dublin: keine systemischen Mängel in Ungarn
- VG Ansbach, 23.07.2020 - AN 17 K 19.50826
Abschiebungsverbot für Griechenland für Familie mit minderjährigen Kindern
- VG Minden, 24.07.2025 - 1 L 822/25
Abschiebungsverbot Anordnung, einstweilige Behandlung, unmenschliche oder …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2025 - C-636/23
Al Hoceima - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grenzkontrollen, Asyl und …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-756/21
International Protection Appeals Tribunal u.a. (Attentat au Pakistan) - Vorlage …
- VG Ansbach, 25.11.2020 - AN 17 S 18.50625
Keine Bedenken gegen Rückkehr gesundheitlich nicht eingeschränkter, …
- VG Berlin, 17.04.2020 - 38 L 251.20
Corona-Pandemie gefährdet Existenzsicherung der georgischen Bevölkerung nicht, …
- VG Minden, 08.05.2025 - 1 L 521/25
Ablehnung als unzulässig Anwendungsvorrang des Unionrechts Asylantrag, förmlicher …
- VG Karlsruhe, 14.04.2025 - A 13 K 1933/25
Asylfolgeantrag bei Ablehnung des Erstantrags im Jahr 1998
- VG Ansbach, 23.01.2024 - AN 17 S 24.30038
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag (Benin)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2023 - 4 LB 436/19
Humanitäre Lage in Gambia; Abschiebungsverbot
- VG Minden, 21.06.2021 - 1 L 359/21
Auslegung, unionsrechtskonform Ausweisung funktionslos Gefährdung der …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-291/19
SO - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vertrag über den Beitritt der Republik …
- VG Minden, 05.08.2020 - 12 L 179/20
- VG Saarlouis, 16.10.2018 - 6 L 1070/18
Verbrauch eines Ausweisungsinteresses
- EuGH, 22.06.2023 - C-711/21
Belgischer Staat (Éléments postérieurs à la décision de retour) - Vorlage zur …
- VG Potsdam, 29.09.2021 - 6 L 411/21
Zweitantrag
- VG Ansbach, 26.03.2021 - AN 17 K 19.50345
Erfolglose Klage in einem asylrechtlichen Verfahren (Abschiebung eines dort …
- VG Frankfurt/Oder, 26.02.2021 - 2 K 2258/16
- VG Ansbach, 14.01.2021 - AN 17 K 19.50797
Keine Gefahr der Verelendung für anerkannte, erwachsene, erwerbsfähige …
- VG Ansbach, 07.12.2020 - AN 17 K 18.50528
Keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung für in Ungarn anerkannte …
- VG Potsdam, 30.11.2020 - 12 L 527/20
- VG Würzburg, 27.08.2020 - W 10 S 20.30920
Abschiebung einer Nigerianerin trotz minderjähriger Kinder
- VG Berlin, 28.07.2020 - 38 L 349.20
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung
- VG Würzburg, 19.12.2019 - W 4 S 19.32094
Rechtmäßigkeit der Androhung einer sofortigen Abschiebung für einen in Italien …
- VG Minden, 06.06.2019 - 2 L 560/19
- VG Berlin, 24.09.2018 - 36 L 358.18
Drohende Abschiebung in die Türkei bei Zweifel an schwerwiegenden Gründen im …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2022 - C-338/21
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Délai de transfert - Traite des …
- VG Freiburg, 11.11.2021 - A 10 K 2224/21
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Bundesamts für …
- VG Gelsenkirchen, 11.03.2021 - 11 L 202/21
Ladungsfähige Anschrift, Ausweisung, Unterstützung einer terroristischen …
- VG Frankfurt/Oder, 11.02.2021 - 4 K 2006/16
Kamerun: Klage abgewiesen; Keine asylrelevante Verfolgung wegen Homosexualität …
- VG Ansbach, 28.01.2021 - AN 17 S 19.50328
Einstweiliger Rechtsschutz gegen asylrechtliche Abschiebungsandrohung nach …
- VGH Baden-Württemberg, 17.07.2019 - A 9 S 2976/18
Somalia: Berufung begründet, die Klage gegen die Versagung der Feststellung eines …
- Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2019 - C-704/17
D. H. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …
- VG Berlin, 12.03.2024 - 34 L 410.23
Asylverfahren: Anordnung der sofortigen Vollziehung der Abschiebungsandrohung bei …
- VG Aachen, 22.08.2023 - 2 K 2963/20
Homosexuell; Zweitantrag; widersprüchlich; gesteigert
- VG Ansbach, 28.12.2021 - AN 17 K 19.50679
Keine Abschiebung anerkannt schutzberechtigter Familie mit minderjährigen Kindern …
- VG Bremen, 17.12.2021 - 2 K 1541/19
Syrien: Dublin Bulgarien: Unzulässiger Asylantrag; Internationaler Schutz durch …
- VG Würzburg, 05.10.2021 - W 4 K 20.30192
Unzulässiger Asylantrag bei vorheriger Schutzzuerkennung in Italien
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2021 - 19 A 810/6
Äthiopien: Kein Flüchtlingsschutz für Antragsteller mit behaupteter eritreischer …
- VG Regensburg, 20.04.2021 - RN 11 S 21.30503
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag eines libanesichen Asylbewerbers.
- VG München, 17.06.2020 - M 11 K 17.49930
Ausschluss der Flüchtlingseigenschaft wegen schwerer inländischer Straftat
- VG Augsburg, 05.03.2020 - Au 7 K 19.31087
Unzulässiger Asylantrag eines bereits in Italien anerkannten, nigerianischen …
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.2019 - 6 A 11397/18
Asylverfahren; Präklusion verspäteten Vorbringens und gesteigertes Vorbringen
- VG Magdeburg, 14.10.2019 - 8 A 274/19
Rückführung verletzlicher Nachgeborener von anerkannten international …
- VGH Baden-Württemberg, 17.07.2019 - A 9 S 1569/18
Somalia: Auf die Berufung der Beklagten wird die Klage abgewiesen. Kein …
- VG Köln, 22.05.2019 - 12 L 702/19
- VG Magdeburg, 20.05.2019 - 11 B 14/19
Befristete Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage bei offensichtlich …
- VG Ansbach, 19.02.2026 - AN 18 S 26.30037
Ablehnung eines Zweitantrages (Erstverfahren in Griechenland) als unzulässig mit …
- VG Ansbach, 15.04.2024 - AN 1 S 24.30737
Erfolgloser Eilrechtsschutz gegen enen unzulässigen Asylfolgeantrag
- VG Chemnitz, 07.03.2022 - 6 K 3717/17
Pakistan: Keine Gruppenverfolgung von Christen; keine Individualverfolgung …
- VG Ansbach, 22.02.2022 - AN 17 K 19.51031
Keine Abschiebung einer in Griechenland anerkannt Schutzberechtigten
- VG Ansbach, 01.12.2021 - AN 17 K 19.50329
Unzulässiger Asylantrag eines in Griechenland anerkannten Flüchtlings
- VG Chemnitz, 11.11.2021 - 6 K 1930/18
Pakistan: Kein internationaler Schutz wegen vorgebrachter Verfolgung durch …
- VG Potsdam, 10.05.2021 - 12 L 99/21
- VG Ansbach, 23.04.2021 - AN 17 K 18.50608
Zur richtlinienkonformen Auslegung von § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG …
- VG Karlsruhe, 31.03.2021 - A 12 K 1049/20
Algerien: Keine Verfolgung oder Verletzung der Menschenrechte bei Diskriminierung …
- VG München, 10.03.2021 - M 32 K 19.32369
Offensichtlich Unzulässige Asylklage (Folgeantrag, Nigeria)
- VG München, 10.03.2021 - M 32 K 18.32869
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag einer nigerianischen Frau mit zwei …
- VG München, 10.03.2021 - M 32 K 19.31027
Offensichtlich unbegründete Asylklage (Nigeria)
- VG Ansbach, 10.02.2021 - AN 17 K 18.50427
Keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung eines in Griechenland …
- VG Potsdam, 23.12.2020 - 12 L 928/20
- VG Frankfurt/Oder, 21.12.2020 - 10 K 5/19
Tschad: erfolgslose Klage, keine Anerkennung und kein Abschiebungsverbot, auch …
- VG Potsdam, 01.12.2020 - 12 K 2813/19
- VG Ansbach, 22.10.2020 - AN 17 K 20.50084
Keine systemischen Mängel im ungarischen Asylsystem
- VG Ansbach, 22.10.2020 - AN 17 K 19.51160
Keine grundrechtswidrig Behandlung von Asylsuchenden in Ungarn
- VG Würzburg, 19.10.2020 - W 10 K 20.30990
Rückkehr nach Nigeria oder Elfenbeinküste für Kläger mit Familie zumutbar
- VG Ansbach, 22.09.2020 - AN 17 K 20.50039
Abschiebung anerkannt Schutzberechtigter nach Ungarn
- VG Potsdam, 29.06.2020 - 12 L 1109/19
- VG Düsseldorf, 22.05.2020 - 1 K 7147/18
- VG Ansbach, 05.03.2020 - AN 17 K 19.50306
Lebensbedingungen subsidiär Schutzberechtigter in Portugal
- VG Frankfurt/Oder, 31.03.2025 - 9 K 112/24
- VG Weimar, 06.11.2024 - 4 K 386/21
Türkei: syrische Ehefrau mit Schutzstatus in Deutschland als "familiärer Belang" …
- VG Stuttgart, 02.07.2024 - A 16 K 2072/23
Nigeria: vorgebrachte Verfolgung eines Mannes aus Biafra nach Teilnahme an …
- VG Ansbach, 03.05.2024 - AN 17 S 23.31690
Ablehnung eines Asylantrags eines venezolanischen Staatsangehörigen als …
- VG Regensburg, 21.07.2022 - RO 11 S 22.31102
Syrien: Dublin: Keine systemischen Mängel in Bulgarien
- VG Karlsruhe, 11.07.2022 - A 14 K 1157/22
Äthiopien: Widersprüchlicher und unglaubhafter Vortrag; keine …
- VG Chemnitz, 04.11.2021 - 6 K 2399/18
Pakistan: ausreichende Existenzgrundlage möglich
- VG Ansbach, 05.08.2021 - AN 17 K 19.50552
Drittstaatenverfahren: Erfolgreiche Klage gegen die Ablehnung des Asylantrages …
- VG Potsdam, 14.06.2021 - 9 K 1329/16
- VG Ansbach, 09.06.2021 - AN 17 K 18.50600
Systemische Mängel bei den Aufnahmebedingungen in Griechenland
- VG Karlsruhe, 19.04.2021 - A 4 K 6798/19
Vereinbarkeit der asylverfahrensrechtlichen Abschiebungsandrohung mit Unionsrecht …
- VG Ansbach, 01.04.2021 - AN 17 K 18.50543
Erfolgreiche Klage einer Familie mit drei Kindern im Alter von drei, fünf und …
- VG Stuttgart, 29.03.2021 - A 6 K 19816/17
Nigeria: veränderte Sicherheitslage bei früheren ethnisch-religiösen Spannungen …
- VG Frankfurt/Oder, 11.03.2021 - 4 K 1976/17
Kamerun: Klageabweisung wegen fehlender Verfolgungsgefahr und Verfolgungsgrund; …
- VG Ansbach, 20.08.2020 - AN 17 K 19.50549
Verpflichtungsklage auf Zuerkennung eines nationalen Abschiebungsverbotes …
- VG Chemnitz, 21.07.2020 - 4 K 2960/17
Venezuela: Klage abgewiesen. Kein Anspruch auf die Zuerkennung der …
- VG München, 16.04.2020 - M 4 S 20.30879
Aufenthalt eines Ausländers im Bundesgebiet nur aus wirtschaftlichen Motiven und …
- VG Aachen, 30.03.2023 - 4 K 1843/21
Asyl; Irak; Abschiebungsandrohung; Rückführungsrichtlinie; Kindeswohl
- VG Cottbus, 19.07.2022 - 5 L 141/22
- VG Ansbach, 01.12.2021 - AN 17 K 19.50922
Syrien: Dublin: systemische Mängel in Griechenland
- VG Frankfurt/Oder, 20.10.2021 - 10 K 2565/18
Kamerun: Klage abgewiesen.
- VG Chemnitz, 07.09.2021 - 6 K 316/18
Pakistan: Interner Schutz und inländische Fluchtalternative bei Bedrohung durch …
- VG Chemnitz, 26.07.2021 - 6 K 2248/17
Pakistan: Existenzsicherung trotz verschlechteter wirtschaftlicher Situation …
- VG Karlsruhe, 14.06.2021 - A 12 K 3331/20
Guinea: Drohende Zwangsheirat begründet keine Flüchtlingseigenschaft wegen …
- VG Oldenburg, 02.06.2021 - 5 A 4362/17
Türkei: Klage gegen Offensichtlichkeitsentscheidung des Bundesamtes überwiegend …
- VG Frankfurt/Oder, 07.05.2021 - 10 K 657/19
Vietnam: Keine Gefahr der Doppelbestrafung; Drogenhandel
- VG Ansbach, 05.05.2021 - AN 17 K 18.50658
Erniedrigende Behandlung von rückkehrenden anerkannten Schutzberechtigte nach …
- VG Ansbach, 27.04.2021 - AN 17 K 19.50253
Abschiebungsverbote in Bezug auf Griechenland für anerkannt Schutzberechtigte …
- VG Chemnitz, 21.04.2021 - 6 K 1094/18
Pakistan: keine flüchtlingsrelevante Verfolgung bei drohender Zwangsheirat; …
- VG Chemnitz, 13.04.2021 - 6 K 3240/17
Pakistan: keine Lebensgefahr infolge eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts
- VG Ansbach, 23.03.2021 - AN 17 K 20.50273
Keine systemischen Mängel im griechischen Asylsystem und den Aufnahmebedingungen
- VG München, 10.03.2021 - M 32 K 18.32871
Abweisung einer Asylklage als offensichtlich unbegründet
- VG München, 10.03.2021 - M 32 K 19.31010
Erfolglose Asylklage (Nigeria)
- VG München, 10.03.2021 - M 32 K 19.33067
Offensichtlich unbegründete Klage auf Flüchtlingsanerkennung (Nigeria)
- VG Düsseldorf, 27.01.2021 - 12 K 19/21
Afghanistan: Dublin: keine systemischen Mängel in Rumänien
- VG Aachen, 04.12.2020 - 8 K 422/18
Russische Föderation: Flüchtlingseigenschaft bei konkreter Einzelverfolgung wegen …
- VG Regensburg, 19.11.2020 - RO 11 K 20.31474
Überstellung eines international schutzberechtigten jungen Mannes nach …
- VG Berlin, 30.10.2020 - 38 L 440.20
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung
- VG Würzburg, 30.09.2020 - W 10 S 20.31082
Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären …
- VG Potsdam, 04.09.2020 - 12 L 215/20
- VG Karlsruhe, 22.01.2024 - A 10 K 4360/23
Tunesien: Angemessene Rückkehrperspektive für Ausländer, die im Bundesgebiet in …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2023 - C-711/21
Belgischer Staat (Éléments postérieurs à la décision de retour) - Vorlage zur …
- VG Bayreuth, 18.01.2023 - B 3 K 22.30076
Unzulässiger Asylantrag nach internationalem Schutz in Bulgarien
- VG Lüneburg, 18.11.2022 - 5 A 135/21
Irak: Dublin: Keine systemischen Mängel in Rumänien
- VG Saarlouis, 02.03.2022 - 3 K 1505/21
Asylrecht (Libanon): Einzelfall eines offensichtlich unbegründeten Asylbegehrens …
- VG Chemnitz, 04.11.2021 - 6 K 2048/19
Pakistan: Keine Zuerkennung von Flüchtlings- und subsidiärem Schutz aufgrund …
- VG Berlin, 04.11.2021 - 32 L 162.21
Burkina Faso: Keine Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die …
- VG Ansbach, 26.10.2021 - AN 17 K 19.50176
Aufhebung einer Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG …
- VG Frankfurt/Oder, 15.09.2021 - 9 K 3559/17
Kenia: Bescheid des Bundesamtes rechtmäßig, § 77 II AsylG. Auch unter …
- VG Magdeburg, 06.07.2021 - 7 A 239/20
Türkei: Bescheid des Bundesamtes rechtmäßig. Der Kläger hat keinen Anspruch auf …
- VG Schwerin, 07.05.2021 - 5 A 4137/17
Syrien, Abschiebungsandrohung nach Griechenland: Ablehnung des Asylantrages als …
- VG Chemnitz, 01.03.2021 - 3 K 1116/17
Irak: Vorbringen des sunnitischen Antragstellers aus Bagdad über Verfolgung und …
- VG Ansbach, 28.01.2021 - AN 17 K 17.51133
Keine Rückführung einer international schutzberechtigen alleinstehenden und …
- VG München, 03.04.2020 - M 10 S19.34493
Senegal, Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet:Antrag auf …
- VG München, 20.03.2020 - M 8 S 19.34200
Erfolglose Klage gegen Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet …
- VG Stuttgart, 11.12.2018 - A 2 K 10728/18
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung
- VG Frankfurt/Oder, 26.02.2025 - 9 K 1033/23
- VG Frankfurt/Oder, 19.02.2025 - 9 K 77/23
- VG Berlin, 09.01.2024 - 23 K 324.22
Syrien: Dublin: Keine systemischen Mängel in Dänemark
- VG Bremen, 10.10.2023 - 2 V 1604/23
Unzulässigkeitsentscheidung: Rückführung anerkannt Schutzberechtigter nach …
- VG Ansbach, 28.03.2023 - AN 17 S 23.30327
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag eines beninischen Staatsangehörigen
- VG Freiburg, 27.02.2023 - A 10 K 2798/22
Verpflichtung des BAMF, das Wohl des Kindes und dessen familiären Bindungen …
- VG Dresden, 08.08.2022 - 3K 92/21
Türkei: Keine landesweit drohende flüchtlingsrechtliche Verfolgung wegen …
- VG Berlin, 05.05.2022 - 38 K 168.19
Georgien: Keine Gruppenverfolgung von Zeugen Jehovas; keine drohende Verfolgung …
- VG Frankfurt/Oder, 16.03.2022 - 10 K 2905/17
Kamerun: Unglaubhafter Vortrag zu Verfolgung wegen Mitgliedschaft im SCNC; …
- VG Schwerin, 08.02.2022 - 5 A 818/19
Burkina Faso: Unglaubhaftes und gesteigertes Vorbringen; Laut Auswärtigem Amt …
- VG Chemnitz, 09.11.2021 - 6 K 1029/21
Albanien: Interner Schutz und inländische Fluchtalternative bei vorgetragener …
- VG Frankfurt/Oder, 05.08.2021 - 9 K 3464/17
Kenia: keine Verfolgungsfurcht; keine Gruppenverfolgung bei Bisexualität; …
- VG Frankfurt/Oder, 14.04.2021 - 9 K 294/17
Kenia: Ablehnung als offensichtlich unbegründet gemäß § 30 Abs. 3 Nr. 4 AsylG; …
- VG Berlin, 12.01.2021 - 38 L 633.20
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebungsandrohung
- VG Potsdam, 27.11.2020 - 12 L 603/20
- VG Greifswald, 23.09.2020 - 3 B 1214/20
Asylrecht
- VG Würzburg, 17.07.2020 - W 10 K 19.31704
Hinsichtlich der Abschiebungsandrohung erfolgreiche Klage eines Nigerianers gegen …
- VG München, 03.04.2020 - M 10 S 19.34493
Abschiebung bei drohender Genitalverstümmelung
- VG Bremen, 02.03.2020 - 7 V 2810/19
- VG Berlin, 30.01.2020 - 38 L 549.19
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung
- VG Würzburg, 09.12.2019 - W 10 S 19.31484
Abschiebungsandrohung gegenüber Kleinstkind in den Kongo
- VG Magdeburg, 19.08.2019 - 8 A 11/19
Kein internationaler Schutz in der Bundesrepublik Deutschland für in der Republik …
- VG Karlsruhe, 04.04.2019 - A 5 K 9505/17
Zustellung, Wohnung, Gemeinschaftsunterkunft, Aufnahmeeinrichtung, wirksame …
- VG Hannover, 21.11.2018 - 1 B 6754/18
Einstellung des Asylverfahrens - Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO
- VG Ansbach, 24.11.2023 - AN 17 S 23.31446
Offensichtlich unbegründeter Asylangtrag (Benin) - Skarifizierungen
- VG München, 27.06.2023 - M 16 K 21.32451
Moldau: Kein Abschiebungsverbot wegen humanitärer Lage
- VG Bremen, 25.02.2022 - 2 K 540/22
Ghana: Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet rechtmäßig
- VG Freiburg, 29.07.2021 - A 4 K 3830/19
Algerien: verneintes Abschiebungshindernis wegen Sichelzellenanämie
- VG Frankfurt/Oder, 18.06.2021 - 10 K 1228/20
Asylrecht; sicherer-Drittstaat-Verfahren; Bulgarien
- VG Schwerin, 28.05.2021 - 5 A 4595/17As
Côte d'Ivoire: Bescheid rechtmäßig. Zudem stand und steht dem Kläger eine interne …
- VG Frankfurt/Oder, 29.04.2021 - 9 K 3896/17
Kenia: Kein Verlassen des Herkunftslandes wegen Verfolgung; Angedrohte …
- VG Freiburg, 08.01.2021 - A 4 K 387/18
Nigeria; Abschiebungsverbot; HIV
- VG Karlsruhe, 30.11.2020 - 4 K 2929/20
Ablehnung des Asylantrages eines Kindes als offensichtlich unbegründet
- VG Augsburg, 13.06.2024 - Au 9 K 24.30493
Einstweiliger Rechtsschutz, äthiopischer Staatsangehöriger, Folgeantrag, …
- VG Bayreuth, 21.04.2023 - B 9 K 22.31171
Maßgebliche Sach- und Rechtslage im Asylstreitverfahren, Belehrung über …
- VG Potsdam, 26.03.2021 - 12 L 85/21
Persönliches Gespräch, Zweitantrag
- VG Stuttgart, 26.02.2021 - A 6 K 12810/17
Pakistan: Keine Verfolgung wegen Zugehörigkeit zur Zikri-Gemeinde und zum …
- VG Köln, 15.09.2020 - 6 L 1498/20
- VG Köln, 03.07.2020 - 4 L 1009/20
Indien: Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO abgelehnt. Keine aufschiebende Wirkung …
- VG Frankfurt/Main, 19.06.2020 - 5 L 1533/20
Abschiebungsandrohung bei ungeklärter Staatsangehörigkeit
- VG Potsdam, 13.05.2020 - 12 L 52/20
- VG Oldenburg, 28.11.2019 - 7 B 3364/19
Asyl; Lage; Marokko; offensichtlich unbegründet; Offensichtlichkeitsurteil; …
- VG Würzburg, 24.09.2018 - W 2 S 18.31990
Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsandrohung …
- VG Berlin, 28.08.2018 - 36 L 321.18
Abschiebung eines wegen einer schweren Straftat verurteilten türkischen …
- VG Würzburg, 29.07.2025 - W 2 S 25.33435
Afghanistan, Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet, Austausch …
- VG Ansbach, 10.07.2024 - AN 17 S 24.30990
Rechtmäßige Abschiebungsandrohung bzgl. mehrerer Länder
- VG Würzburg, 23.01.2023 - W 5 S 23.30041
Erfolgloses Eilverfahren bei Ablehnung eines Asylantrages als offensichtlich …
- OVG Niedersachsen, 24.02.2022 - 4 MC 11/22
Abänderungsantrag; Abschiebungsandrohung; Asylantrag; Ausreisefrist; Erledigung; …
- VG Ansbach, 06.08.2021 - AN 17 K 21.30365
Offensichtlich unbegründete Klage bei Ausreisegründen aus dem privaten Bereich …
- VG Köln, 08.07.2021 - 8 L 1186/21
- VG Potsdam, 05.07.2021 - 12 L 360/21
- VG Frankfurt/Oder, 26.03.2021 - 10 K 4281/17
- VG Ansbach, 04.01.2021 - AN 15 S 18.31236
Zur Frage des abgeleiteten Flüchtlingsschutzes
- VG Würzburg, 10.11.2020 - W 8 S 20.31230
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag - kein landesweiter bewaffneter Konflikt …
- VG Köln, 06.10.2020 - 17 K 6621/19
- VG Würzburg, 17.07.2020 - W 10 K 19.32022
Covid-19-Pandemie kein zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot
- VG Potsdam, 23.03.2020 - 12 L 1094/18
Irak, Yeziden, offensichtlich unbegründet, Zustellung, Gemeinschaftsunterkunft, …
- VG Würzburg, 23.05.2019 - W 2 S 19.30960
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag
- VG Würzburg, 26.09.2018 - W 2 S 18.32013
Erfolgreicher Eilantrag eines ivorischen Asylbewerbers wegen offensichtlich …
- VG Weimar, 17.02.2026 - 7 K 1707/21
Altersgrenze zur Heranziehung zum Wehrdienst in der Russischen Föderation
- VG München, 17.04.2025 - M 6 S 24.33803
Herkunftsland Afghanistan, Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich …
- VG Ansbach, 15.01.2025 - AN 10 S 25.30025
Marokko: Qualifizierte Ablehnung wegen missbräuchlicher Asylantragstellung
- VG Köln, 24.07.2024 - 15 L 1242/24
- VG Ansbach, 15.12.2023 - AN 17 S 23.31653
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag (Benin)
- VG Weimar, 11.07.2023 - 4 K 378/21
AsylR Türkei: keine landesweite Gruppenverfolgung der Jesiden in der Türkei
- VG München, 15.06.2023 - M 10 K 18.31956
Senegal: Sicherer Herkunftsstaat; Staatlicher Schutz; Gesichertes Existenzminimum …
- VG Köln, 30.08.2022 - 22 L 1335/22
- VG Bremen, 17.02.2022 - 2 K 2656/19
Ghana: Existenzsicherung möglich
- VG Frankfurt/Oder, 01.12.2021 - 10 K 198/19
Tschad: Klage abgewiesen. Selbst bei Wahrunterstellung der klägerischen Angaben …
- VG Frankfurt/Oder, 24.11.2021 - 10 K 1569/19
- VG Berlin, 28.09.2021 - 6 L 309.21
- VG Potsdam, 16.09.2021 - 9 K 223/18
Kenia: Kein Verlassen des Heimatlandes wegen Verfolgung; Zwangsheirat; …
- VG Sigmaringen, 03.08.2021 - A 8 K 1082/19
- VG Magdeburg, 04.06.2021 - 7 A 268/20
Kamerun: Bescheid des Bundesamtes rechtmäßig.
- VG Saarlouis, 21.05.2021 - 3 K 315/21
Einzelfall tadtschikischer Asylbewerber, bei dem die Voraussetzungen eines …
- VG München, 29.03.2021 - M 32 K 18.32745
Nigeria: Abschiebungsverbot für alleinerziehende Mutter eines Kleinkindes mit …
- VG Berlin, 03.02.2021 - 38 L 542.20
- VG Frankfurt/Oder, 27.11.2020 - 10 K 146/19
Tschad: Anerkennung des Abschiebungsverbotes gemäß § 60 Abs. 5 AufenthG aufgrund …
- VG Berlin, 31.01.2020 - 3 L 1026.19
- VG Göttingen, 25.10.2019 - 2 B 307/19
Aserbaidschan: § 80 Abs. 5 VwGO, Ablehnung des Antrags auf Gewährung vorläufigen …
- VG Trier, 22.10.2018 - 1 L 5128/18
Sudan: Dublinverfahren; § 80 Abs. 5 VwGO, Ablehnung der aufschiebenden Wirkung; …
- VG Stuttgart, 03.03.2026 - A 6 K 28/26
- VG Ansbach, 14.08.2025 - AN 10 S 25.31972
- VG Karlsruhe, 08.11.2024 - A 11 K 5683/24
Algerien: Offensichtlich unbegründet wegen wirtschaftlichen Gründen
- VG München, 22.07.2024 - M 10 S 24.32024
Asylrecht (Senegal), Asylantragsablehnung als offensichtlich unbegründet, Keine …
- VG Ansbach, 04.07.2024 - AN 17 S 23.30794
Asylantragstellerin aus Kuba, Asylvorbringen, das nicht von Belang ist, Prüfung …
- VG Halle, 18.12.2023 - 7 A 297/23
Kamerun: Kein subsidiärer Schutz wegen innerstaatlichem bewaffneten Konflikt um …
- VG Hannover, 25.10.2023 - 1 B 4022/23
Abschiebungsandrohung; Rückkehrentscheidung; Abschiebungsandrohungen bei …
- VG Hannover, 25.10.2023 - 1 B 3578/23
Abschiebungsandrohung; Rückkehrentscheidung; Abschiebungsandrohungen bei …
- VG München, 27.06.2023 - M 32 S 23.30364
Asyl: Erfolgloser Eilantrag eines aus der Ukraine einreisenden nigerianischen …
- VG Freiburg, 08.09.2022 - A 15 K 2314/18
Pakistan: Kein subsidiärer Schutz für einen Christen bei mangelnder allgemeiner …
- VG Frankfurt/Oder, 17.11.2021 - 9 K 861/18
Kenia: Unglaubwürdiger Vortrag zu drohender FGM; Verweis auf internen Schutz
- VG Frankfurt/Oder, 05.03.2021 - 9 K 1784/17
- VG Arnsberg, 17.08.2020 - 13 L 697/20
Irak: Dublin: "Gnandi-Entscheidung" für Fälle nach Dublin-III-VO nicht …
- VG Ansbach, 04.07.2024 - AN 17 S 24.30794
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag (Kuba)
- VG Berlin, 10.05.2023 - 9 K 314.22
Afghanistan: Dublin: Keine systemischen Mängel in Österreich
- VG Wiesbaden, 25.05.2021 - 5 K 1116/20
Ghana: Asylantrag offensichtlich unbegründet, da keine Widerlegung der …
- VG Magdeburg, 08.04.2021 - 7 A 277/20
Kamerun: inländische Fluchtalternative vor anglophonen Separatisten gegeben; …
- VG Karlsruhe, 30.11.2020 - A 4 K 2929/20
- VG Potsdam, 12.10.2020 - 12 L 556/20
- VG Weimar, 11.08.2025 - 7 E 2688/25
Prüfungsgegenstand im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bei …
- VG Ansbach, 21.11.2024 - AN 10 S 24.32222
Tunesien: Dublin Frankreich: Unbegründeter Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO; Keine …
- VG Ansbach, 11.08.2021 - AN 17 K 20.31046
Peru: Unglaubhafter Vortrag zu Anwerbung durch kriminelle Banden
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Rechtsprechung
| EuGH, 25.10.2017 - C-181/16 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Gnandi
(fremdsprachig)
- Europäischer Gerichtshof
Gnandi
(fremdsprachig)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2017 - C-181/16
- EuGH, 25.10.2017 - C-181/16
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-181/16
- EuGH, 19.06.2018 - C-181/16
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- EuGH, 10.01.2012 - C-534/11
Arslan - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 25.10.2017 - C-181/16
Rn. 4 Estimant que la question relative à l'articulation entre l'arrêt du 30 mai 2013, Arslan (C-534/11, EU:C:2013:343), et l'article 6, paragraphe 6, de la directive 2008/115, soulevée par la présente affaire, méritait l'attention d'une formation de jugement plus importante, la quatrième chambre a décidé, le 5 octobre 2017, de renvoyer l'affaire devant la Cour aux fins de sa réattribution à telle formation de jugement, en application de l'article 60, paragraphe 3, de son règlement de procédure.
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-181/16
Gnandi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2008/115/EG - Rückführung …
Rn. 9 Mit Beschluss vom 25. Oktober 2017, Gnandi (C-181/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:830), hat der Gerichtshof das mündliche Verfahren wiedereröffnet und die in Art. 23 seiner Satzung bezeichneten Beteiligten aufgefordert, zu den drei Fragen im Anhang des Beschlusses schriftlich Stellung zu nehmen.Rn. 10 In den vorliegenden Schlussanträgen werde ich nur auf die durch die Fragen des Gerichtshofs im Anhang des Beschlusses vom 25. Oktober 2017, Gnandi (C-181/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:830), aufgeworfene Problematik eingehen, die - wie wir später sehen werden - im Wesentlichen die Tragweite von Art. 6 Abs. 6 der Richtlinie 2008/115 betrifft.
Rn. 14 Die Fragen des Gerichtshofs, die sich im Anhang des Beschlusses vom 25. Oktober 2017, Gnandi (C-181/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:830), befinden, mit dem das mündliche Verfahren wiedereröffnet worden ist, und die Erörterungen zwischen den Beteiligten in der Sitzung vom 11. Dezember 2017 gehen im Kern dahin, ob gegenüber einer Person, die internationalen Schutz beantragt und deren Antrag wie der von Herrn Gnandi von der für seine Prüfung zuständigen Verwaltungsbehörde abgelehnt wurde, die aber im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats verbleiben darf, bis über den gegen die abschlägige Entscheidung der Behörde eingelegten gerichtlichen Rechtsbehelf entschieden wurde, die den Mitgliedstaaten durch Art. 6 Abs. 6 der Richtlinie 2008/115 zuerkannte Befugnis ausgeübt werden darf, mit einem einzigen Rechtsakt eine Entscheidung über die Beendigung des legalen Aufenthalts sowie eine Rückkehrentscheidung zu erlassen.
Das Vorbringen der Regierungen, die auf die Fragen des Gerichtshofs im Beschluss vom 25. Oktober 2017, Gnandi (C-181/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:830), geantwortet haben, und der Regierungen, die in der Sitzung vom 11. Dezember 2017 mündliche Ausführungen gemacht haben, kann meiner Ansicht nach dieses Ergebnis nicht in Frage stellen.
Rn. 29 Dieses Dokument - das so lange gültig sein muss, wie dem Antragsteller der Aufenthalt im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats gestattet ist{FN-VERWEIS:28} - ist zwar kein Aufenthaltstitel{FN-VERWEIS:29} im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002{FN-VERWEIS:30}, stellt aber - wie die Kommission in ihrer Antwort auf die erste der schriftlichen Fragen im Anhang des Beschlusses vom 25. Oktober 2017, Gnandi (C-181/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:830), hervorgehoben hat - eine von den Behörden eines Mitgliedstaats ausgestellte Erlaubnis dar, die einen Drittstaatsangehörigen zum rechtmäßigen Aufenthalt im Hoheitsgebiet des jeweiligen Mitgliedstaats berechtigt{FN-VERWEIS:31}, wenn auch befristet und nur für die Zwecke des Verfahrens.
Rn. 47 Was fünftens die teleologischen Argumente anbelangt, auf die sich einige Mitgliedstaaten in ihren Antworten auf die Fragen des Gerichtshofs im Beschluss vom 25. Oktober 2017, Gnandi (C-181/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:830), und in der mündlichen Verhandlung vom 11. Dezember 2017 gestützt haben, stimmt es zweifellos, dass Art. 6 Abs. 6 der Richtlinie 2008/115 eine zügige Behandlung der Rückkehrverfahren ermöglichen soll.
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2017 - C-181/16 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Gnandi
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2008/115/EG - Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger - Anweisung, das Staatsgebiet zu verlassen - Ausstellung dieser Anweisung gleich nach der Ablehnung des Asylantrags und vor Ausschöpfung der Rechtsbehelfe
- Europäischer Gerichtshof
Gnandi
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2008/115/EG - Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger - Anweisung, das Staatsgebiet zu verlassen - Ausstellung dieser Anweisung gleich nach der Ablehnung des Asylantrags und vor Ausschöpfung der Rechtsbehelfe
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2017 - C-181/16
- EuGH, 25.10.2017 - C-181/16
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-181/16
- EuGH, 19.06.2018 - C-181/16
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (27)
- EuGH, 15.02.2016 - C-601/15
Das Unionsrecht gestattet die Inhaftierung eines Asylbewerbers, wenn dies aus …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2017 - C-181/16
Der Gerichtshof habe jedoch in dem Urteil vom 15. Februar 2016, N. (C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 75), präzisiert, dass die praktische Wirksamkeit der Richtlinie 2008/115 verlangen könne, dass ein nach dieser Richtlinie eingeleitetes Rückführungsverfahren in dem Stadium, in dem es wegen der Stellung eines Antrags auf internationalen Schutz unterbrochen worden sei, wiederaufgenommen werden könne, gleich nachdem dieser Antrag erstinstanzlich abgelehnt worden sei.Rn. 44 Was als Zweites die Auswirkungen der Herrn Gnandi erteilten zeitweiligen Aufenthaltserlaubnis auf die Anweisung vom 3. Juni 2014, das Staatsgebiet zu verlassen, anbelangt, geht aus der Antwort auf das Klarstellungsersuchen hervor, dass dem Conseil d'État (Staatsrat) zufolge die vom Gerichtshof im Urteil vom 15. Februar 2016, N. (C-601/15 PPU, EU:C:2016:84), vertretene Auslegung der Richtlinie 2008/115 dem entgegensteht, dass eine solche Erlaubnis zu einer stillschweigenden Rücknahme dieser Anweisung führt.
Rn. 45 In diesem Zusammenhang weise ich zum einen darauf hin, dass die Untersuchung der vom Conseil d'État (Staatsrat) gestellten Vorlagefrage u. a. erfordert, dass geprüft wird, ob und unter welchen Bedingungen die vom Gerichtshof im Urteil vom 15. Februar 2016, N. (C-601/15 PPU, EU:C:2016:84), entwickelte Lösung auf das Ausgangsverfahren angewandt werden kann, so dass die Antwort des Gerichtshofs auf diese Frage - und sei es nur in Bezug auf diesen Punkt - für die Entscheidung, die das vorlegende Gericht im Ausgangsverfahren zu treffen hat, sachdienlich bleibt.
Rn. 72 Diesem Ergebnis steht meines Erachtens das von der belgischen Regierung angeführte Urteil vom 15. Februar 2016, N. (C-601/15 PPU, EU:C:2016:84), nicht entgegen.
Rn. 75 Nach Ansicht der belgischen Regierung muss ein Rückführungsverfahren, da es gemäß dem Urteil vom 15. Februar 2016, N. (C-601/15 PPU, EU:C:2016:84), nach der Ablehnung des Asylantrags in erster Instanz fortgesetzt werden kann, auch gleich nach einer solchen Ablehnung eingeleitet werden können.
Die tatsächlichen und rechtlichen Umstände des Ausgangsverfahrens in der vorliegenden Rechtssache unterscheiden sich deutlich von denen, die der Rechtssache zugrunde lagen, in der das Urteil vom 15. Februar 2016, N. (C-601/15 PPU, EU:C:2016:84), ergangen ist, so dass die in der letztgenannten Rechtssache gefundene Lösung nicht automatisch auf die erstgenannte Rechtssache übertragen werden kann.
Rn. 79 Daraus folgt, dass eine analoge Anwendung des Urteils vom 15. Februar 2016, N. (C-601/15 PPU, EU:C:2016:84), auf das vorliegende Verfahren - angesichts der Unterschiede zwischen den Ausgangsrechtsstreitigkeiten in der vorliegenden Rechtssache und derjenigen, in der jenes Urteil ergangen ist - nicht nur aus Gesichtspunkten der Auslegung nicht gestattet wäre, sondern im Wesentlichen zu dem nicht hinnehmbaren Ergebnis führte, dass den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gewährt würde, auf der Grundlage der Richtlinie 2008/115 ein Rückführungsverfahren einzuleiten, obwohl die von dieser Richtlinie geforderten Voraussetzungen nicht erfüllt wären.
In diesem Sinne steht das Urteil vom 15. Februar 2016, N. (C-601/15 PPU, EU:C:2016:84), im Einklang mit Art. 6 Abs. 4 der Richtlinie 2008/115, dem zufolge, wenn ein Mitgliedstaat beschließt, einem Drittstaatsangehörigen eine Aufenthaltsberechtigung zu erteilen, und eine Rückkehrentscheidung ergangen ist, diese für die Dauer dieser Berechtigung einfach ausgesetzt werden kann, und auch mit Art. 9 dieser Richtlinie, dem zufolge die Abschiebung "aufgeschoben" wird, wenn sie gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung verstoßen würde.
{FN:27} Vgl. Rn. 75 des Urteils vom 15. Februar 2016, N. (C-601/15 PPU, EU:C:2016:84).
{FN:30} Vgl. Rn. 76 des Urteils vom 15. Februar 2016, N. (C-601/15 PPU, EU:C:2016:84).
{FN:33} Vgl. insbesondere Rn. 44 des Urteils vom 15. Februar 2016, N. (C-601/15 PPU, EU:C:2016:84).
- EuGH, 10.01.2012 - C-534/11
Arslan - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2017 - C-181/16
In Rn. 48 seines Urteils vom 30. Mai 2013, Arslan (C-534/11, EU:C:2013:343), hat der Gerichtshof präzisiert, dass dieses Recht ausschließt, dass ein solcher Asylbewerber als "illegal aufhältig" im Sinne der Richtlinie 2008/115 angesehen werden kann.Rn. 55 Meines Erachtens geht aus den Erwägungen des Gerichtshofs in den Rn. 44 bis 49 der Begründung des Urteils vom 30. Mai 2013, Arslan (C-534/11, EU:C:2013:343), sowie ganz allgemein aus dem Verhältnis zwischen der Richtlinie 2008/115 und der Richtlinie 2005/85 - jetzt Richtlinie 2013/32 - klar hervor, dass ein Drittstaatsangehöriger, der Asyl beantragt hat, nicht als im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats, in dem er seinen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat, illegal aufhältig gelten kann, solange er aufgrund des Unionsrechts oder des nationalen Rechts berechtigt ist, sich - bis zum Ausgang des Verfahrens über diesen Antrag - in diesem Hoheitsgebiet aufzuhalten.
Rn. 71 Ein solches Recht schließt aus, dass er als illegal aufhältig im Sinne der Richtlinie 2008/115 angesehen werden kann{FN-VERWEIS:26}, wie diese im Urteil vom 30. Mai 2013, Arslan (C-534/11, EU:C:2013:343), ausgelegt wurde, und damit, dass gegen ihn eine Rückkehrentscheidung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 dieser Richtlinie ergehen kann.
Rn. 74 Dieser Standpunkt, der bereits in Rn. 60 des Urteils vom 30. Mai 2013, Arslan (C-534/11, EU:C:2013:343), eingenommen wurde, ist dem Gerichtshof zufolge durch das Erfordernis gerechtfertigt, dass die Erreichung des mit der Richtlinie 2008/115 verfolgten Ziels, das darin besteht, eine wirksame Rückkehr- und Rückübernahmepolitik für illegal aufhältige Drittstaatsangehörige zu schaffen, nicht beeinträchtigt wird{FN-VERWEIS:28}.
Es ist deshalb klar, dass das Handbuch, wenn darin ausgeführt wird, dass eine Entscheidung über die Ablehnung eines Asylantrags mit einer Rückkehrverpflichtung verbunden werden kann, nicht auf eine Entscheidung Bezug nimmt, gegen die ein Rechtsbehelf gemäß Art. 46 Abs. 1 der Richtlinie 2013/32 gegeben ist, da eine solche Lesart gegen die im Urteil Arslan{FN-VERWEIS:38} aufgestellten Grundsätze verstieße.
{FN:21} Vgl. Urteil vom 30. Mai 2013, Arslan (C-534/11, EU:C:2013:343, Rn. 48 und 49).
{FN:38} Vgl. Urteil vom 30. Mai 2013, Arslan (C-534/11, EU:C:2013:343).
- EuGH, 24.10.2013 - C-180/12
Stoilov i Ko - Vorabentscheidungsersuchen - Wegfall einer Rechtsgrundlage der im …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2017 - C-181/16
{FN:7} Vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 16. Juli 1992, Meilicke (…C-83/91, EU:C:1992:332, Rn. 22), vom 27. November 2012, Pringle (…C-370/12, EU:C:2012:756, Rn. 83), und vom 24. Oktober 2013, Stoilov i Ko (C-180/12, EU:C:2013:693, Rn. 36).{FN:8} Vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 16. Juli 1992, Lourenço Dias (…C-343/90, EU:C:1992:327, Rn. 15), vom 21. Februar 2006, Ritter-Coulais (…C-152/03, EU:C:2006:123, Rn. 14), und vom 24. Oktober 2013, Stoilov i Ko (C-180/12, EU:C:2013:693, Rn. 37).
{FN:9} Vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 16. Dezember 1981, Foglia (…244/80, EU:C:1981:302, Rn. 18 und 21), vom 30. September 2003, 1nspire Art (…C-167/01, EU:C:2003:512, Rn. 45), und vom 24. Oktober 2013, Stoilov i Ko (C-180/12, EU:C:2013:693, Rn. 38).
{FN:10} Vgl. Urteile vom 16. Juli 1992, Lourenço Dias (…C-343/90, EU:C:1992:327, Rn. 20), vom 21. Februar 2006, Ritter-Coulais (…C-152/03, EU:C:2006:123, Rn. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 24. Oktober 2013, Stoilov i Ko (C-180/12, EU:C:2013:693, Rn. 38).
Vgl. auch Urteil vom 24. Oktober 2013, Stoilov i Ko (C-180/12, EU:C:2013:693, Rn. 39 bis 46).
Vgl. auch Urteile vom 27. Juni 2013, Di Donna (…C-492/11, EU:C:2013:428, Rn. 24 bis 31), und vom 24. Oktober 2013, Stoilov i Ko (C-180/12, EU:C:2013:693, Rn. 39 bis 46).
- EuGH, 17.12.2015 - C-239/14
Tall - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2017 - C-181/16
Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 17. Dezember 2015, Tall (C-239/14, EU:C:2015:824, Rn. 51 bis 53), entschieden hat, sind die Merkmale dieses Rechtsbehelfs im Einklang mit Art. 47 der Charta, der den Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes bekräftigt, und im Licht des in Art. 19 Abs. 2 der Charta niedergelegten Grundsatzes der Nichtzurückweisung{FN-VERWEIS:23} auszulegen.Dieselben Grundsätze wurden vom Gerichtshof bestätigt, insbesondere in den Urteilen vom 18. Dezember 2014, Abdida (…C-562/13, EU:C:2014:2453, Rn. 52 und 53), und vom 17. Dezember 2015, Tall (C-239/14, EU:C:2015:824, Rn. 58).
{FN:25} Hinsichtlich einer Entscheidung, einen Folgeantrag auf Asyl nicht weiter zu prüfen, vgl. Urteil vom 17. Dezember 2015, Tall (C-239/14, EU:C:2015:824, Rn. 56).
- EuGH, 21.02.2006 - C-152/03
DIE DEUTSCHE REGELUNG, NACH DER DIE BERÜCKSICHTIGUNG "NEGATIVER EINKÜNFTE" AUS …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2017 - C-181/16
{FN:8} Vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 16. Juli 1992, Lourenço Dias (…C-343/90, EU:C:1992:327, Rn. 15), vom 21. Februar 2006, Ritter-Coulais (C-152/03, EU:C:2006:123, Rn. 14), und vom 24. Oktober 2013, Stoilov i Ko (…C-180/12, EU:C:2013:693, Rn. 37).{FN:10} Vgl. Urteile vom 16. Juli 1992, Lourenço Dias (…C-343/90, EU:C:1992:327, Rn. 20), vom 21. Februar 2006, Ritter-Coulais (C-152/03, EU:C:2006:123, Rn. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 24. Oktober 2013, Stoilov i Ko (…C-180/12, EU:C:2013:693, Rn. 38).
- EuGH, 18.12.2014 - C-562/13
Abdida - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2017 - C-181/16
Dieselben Grundsätze wurden vom Gerichtshof bestätigt, insbesondere in den Urteilen vom 18. Dezember 2014, Abdida (C-562/13, EU:C:2014:2453, Rn. 52 und 53), und vom 17. Dezember 2015, Tall (…C-239/14, EU:C:2015:824, Rn. 58).{FN:16} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Dezember 2014, Abdida (C-562/13, EU:C:2014:2453, Rn. 39).
- EuGH, 28.07.2011 - C-69/10
Samba Diouf - Richtlinie 2005/85/EG - Mindestnormen für Verfahren in den …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2017 - C-181/16
Rn. 90 Was den Zeitraum nach dem Urteil des CCE vom 31. Oktober 2014 und nach der Einlegung der Kassationsbeschwerde gegen dieses Urteil anbelangt, ist anzumerken, dass der Gerichtshof im Urteil vom 28. Juli 2011, Samba Diouf (C-69/10, EU:C:2011:524), präzisiert hat, dass die Richtlinie 2005/85 nicht vorschreibt, dass es zwei Gerichtsinstanzen geben muss, und dass der Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes dem Einzelnen den Zugang zu einem Gericht und nicht zu mehreren Gerichtsinstanzen eröffnet{FN-VERWEIS:39}.In seinem Urteil vom 28. Juli 2011, Samba Diouf (C-69/10, EU:C:2011:524, Rn. 61), hat der Gerichtshof anerkannt, dass das "Ziel der Richtlinie 2005/85 [darin besteht], einen gemeinsamen Garantierahmen aufzustellen, durch den die uneingeschränkte Wahrung der Genfer Konvention [das am 28. Juli 1951 in Genf unterzeichnete Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge] und der Grundrechte sichergestellt werden kann", darunter das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf.
- EuGH, 16.07.1992 - C-343/90
Lourenço Dias / Director da Alfândega do Porto
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2017 - C-181/16
{FN:8} Vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 16. Juli 1992, Lourenço Dias (C-343/90, EU:C:1992:327, Rn. 15), vom 21. Februar 2006, Ritter-Coulais (…C-152/03, EU:C:2006:123, Rn. 14), und vom 24. Oktober 2013, Stoilov i Ko (…C-180/12, EU:C:2013:693, Rn. 37).{FN:10} Vgl. Urteile vom 16. Juli 1992, Lourenço Dias (C-343/90, EU:C:1992:327, Rn. 20), vom 21. Februar 2006, Ritter-Coulais (…C-152/03, EU:C:2006:123, Rn. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 24. Oktober 2013, Stoilov i Ko (…C-180/12, EU:C:2013:693, Rn. 38).
- EGMR, 07.07.2015 - 60125/11
V.M. AND OTHERS v. BELGIUM
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2017 - C-181/16
{FN:48} Urteil des EGMR vom 7. Juli 2015, V. M. u. a./Belgien (ECLI:CE:ECHR:2015:0707JUD006012511).{FN:49} Urteil des EGMR vom 7. Juli 2015, V. M. u. a./Belgien (ECLI:CE:ECHR:2015:0707JUD006012511, Rn. 197 ff.).
- EGMR, 14.02.2017 - 46721/15
ALLANAZAROVA c. RUSSIE
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2017 - C-181/16
{FN:24} Vgl. zuletzt Urteil des EGMR vom 14. Februar 2017, Allanazarova/Russland (ECLI:CE:ECHR:2017:0214JUD004672115, Rn. 96 bis 99 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:39} Vgl. Rn. 69. Zu Art. 13 der EMRK vgl. zuletzt das Urteil des EGMR vom 14. Februar 2017, Allanazarova/Russland (ECLI:CE:ECHR:2017:0214JUD004672115, Rn. 98), in dem bestätigt wird, dass diese Vorschrift die Vertragsstaaten nicht dazu verpflichtet, im Bereich der Rückführungsmaßnahmen zwei Rechtszüge einzuführen, und es ausreicht, dass zumindest ein innerstaatliches Rechtsmittel existiert, das die von dieser Vorschrift verlangten Voraussetzungen für einen effektiven Rechtsschutz erfüllt, d. h. ein Rechtsmittel, das eine genaue Prüfung und eine gründliche Untersuchung der Behauptung ermöglicht, dass die Gefahr einer Art. 3 der EMRK widersprechenden Behandlung bestehe, und das in Bezug auf die streitige Maßnahme kraft Gesetzes aufschiebende Wirkung hat.
- EuGH, 30.09.2003 - C-167/01
Inspire Art - "Artikel 43 EG, 46 EG und 48 EG - Gesellschaft, die in einem …
- EuGH, 27.11.2012 - C-370/12
Pringle - Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro …
- EuGH, 21.10.2010 - C-467/08
Die Anwendung der "Abgabe für Privatkopien" auf Vervielfältigungsmedien, die von …
- EuGH, 28.04.2011 - C-61/11
El Dridi - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie …
- EuGH, 27.02.2014 - C-79/13
Die Geldleistung, die Asylbewerbern gewährt wird, muss sie in die Lage versetzen, …
- EuGH, 06.12.2011 - C-329/11
Die "Rückführungsrichtlinie" steht nationalen Rechtsvorschriften entgegen, nach …
- EuGH, 07.06.2016 - C-47/15
Die Rückführungsrichtlinie verbietet es, dass gegen einen Drittstaatsangehörigen …
- EuGH, 16.12.1981 - 244/80
Foglia / Novello
- EuGH, 16.07.1992 - C-83/91
Meilicke / ADV-ORGA
- EuGH, 10.06.2011 - C-155/11
Mohammad Imran - Vorabentscheidungsersuchen - Erledigung
- EGMR, 17.11.2016 - 60125/11
V.M. ET AUTRES c. BELGIQUE
- EuGH, 27.06.2013 - C-492/11
Di Donna - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Mediation in Zivil- und …
- EuGH, 22.10.2012 - C-252/11
Sujetová
- EuGH, 03.03.2016 - C-537/15
Euro Bank
- EuGH, 23.03.2016 - C-319/15
Overseas Financial und Oaktree Finance
- EuGH, 05.06.2014 - C-350/13
Antonio Gramsci Shipping u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle …
- EuGH, 18.03.1980 - 39/79
- EuGH, 05.07.2018 - C-269/18
C u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Art. 99 …
In Nr. 55 seiner Schlussanträge vom 15. Juni 2017 in der Rechtssache Gnandi (C-181/16, EU:C:2017:467) habe Generalanwalt Mengozzi nämlich den Rn. 44 bis 49 des Urteils vom 30. Mai 2013, Arslan (C-534/11, EU:C:2013:343), entnommen, dass "ein Drittstaatsangehöriger, der Asyl beantragt hat, nicht als im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats, in dem er seinen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat, illegal aufhältig gelten kann, solange er aufgrund des Unionsrechts oder des nationalen Rechts berechtigt ist, sich - bis zum Ausgang des Verfahrens über diesen Antrag - in diesem Hoheitsgebiet aufzuhalten". - Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2018 - C-175/17
Belastingdienst/ Toeslagen (Aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels) - Vorlage …
{FN:19} Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Gnandi (C-181/16, EU:C:2017:467, Nrn. 58 und 59).{FN:21} Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Gnandi (C-181/16, EU:C:2017:467, Nr. 88).
{FN:22} Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Gnandi (C-181/16, EU:C:2017:467, Nr. 91).
- Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2018 - C-180/17
Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie (Aufschiebende Wirkung des …
{FN:19} Voir, en ce sens, conclusions de l'avocat général Mengozzi dans l'affaire Gnandi (C-181/16, EU:C:2017:467, points 58 et 59).{FN:21} Voir, en ce sens, conclusions de l'avocat général Mengozzi dans l'affaire Gnandi (C-181/16, EU:C:2017:467, point 88).
{FN:22} Voir, en ce sens, conclusions de l'avocat général Mengozzi dans l'affaire Gnandi (C-181/16, EU:C:2017:467, point 91).
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-181/16
Gnandi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2008/115/EG - Rückführung …
{FN:4} EU:C:2017:467. - Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-360/16
Hasan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Asylpolitik - Kriterien und Verfahren zur …
Zwar ist dieses Bleiberecht einem Aufenthaltsrecht nicht gleichzustellen, doch kann ein Antragsteller nicht als illegal aufhältig angesehen werden, solange er das Ende des seinen Asylantrag betreffenden Verfahrens abwartet, zumindest bis zur erstinstanzlichen Ablehnung (vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Gnandi, C-181/16, EU:C:2017:467, Nrn. 53 bis 55, …sowie Urteil vom 30. Mai 2013, Arslan, C-534/11, EU:C:2013:343, Rn. 44 bis 49).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-181/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Gnandi
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2008/115/EG - Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger - Anweisung, das Staatsgebiet zu verlassen - Ausstellung dieser Anweisung gleich nach der Ablehnung des Asylantrags durch die zuständige Verwaltungsbehörde - ...
- Europäischer Gerichtshof
Gnandi
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2008/115/EG - Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger - Anweisung, das Staatsgebiet zu verlassen - Ausstellung dieser Anweisung gleich nach der Ablehnung des Asylantrags durch die zuständige Verwaltungsbehörde - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2008/115/EG - Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger - Anweisung, das Staatsgebiet zu verlassen - Ausstellung dieser Anweisung gleich nach der Ablehnung des Asylantrags durch die zuständige Verwaltungsbehörde - ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2017 - C-181/16
- EuGH, 25.10.2017 - C-181/16
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-181/16
- EuGH, 19.06.2018 - C-181/16
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- EuGH, 10.01.2012 - C-534/11
Arslan - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-181/16
Rn. 8 Die Vierte Kammer hat in der Annahme, dass die Rechtssache eine Frage zu dem Verhältnis zwischen dem Urteil vom 30. Mai 2013, Arslan (C-534/11, EU:C:2013:343), und Art. 6 Abs. 6 der Richtlinie 2008/115 aufwirft, am 5. Oktober 2017 beschlossen, gemäß Art. 60 Abs. 3 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs anzuregen, die Rechtssache an einen größeren Spruchkörper zu verweisen.Die zweite Frage betraf zum einen die Tragweite von Art. 6 Abs. 6 der Richtlinie 2008/115 und zum anderen die Möglichkeit, dass für diese Vorschrift die "binäre Logik" des Urteils vom 30. Mai 2013, Arslan (C-534/11, EU:C:2013:343), gilt, wonach für die Anwendung der Richtlinie der Aufenthalt eines Drittstaatsangehörigen entweder legal oder illegal ist.
Rn. 31 Wie ich in den Nrn. 54 und 55 meiner Schlussanträge vom 15. Juni 2017 ausgeführt habe, wird dieser Schluss durch das Urteil vom 30. Mai 2013, Arslan (C-534/11, EU:C:2013:343), bestätigt, in dem der Gerichtshof für Recht erkannt hat, dass "Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115 in Verbindung mit deren neuntem Erwägungsgrund dahin auszulegen ist, dass diese Richtlinie auf einen Drittstaatsangehörigen, der im Sinne der Richtlinie 2005/85 um internationalen Schutz ersucht hat, im Zeitraum zwischen der Antragstellung bis zum Erlass der erstinstanzlichen Entscheidung über diesen Antrag oder gegebenenfalls bis zur Entscheidung über einen allfälligen Rechtsbehelf gegen diese Entscheidung keine Anwendung findet"{FN-VERWEIS:32}.
Rn. 33 Es trifft zu, dass dem Urteil vom 30. Mai 2013, Arslan (C-534/11, EU:C:2013:343), eine "binäre Logik" zugrunde liegt, wonach ein Drittstaatsangehöriger im Hinblick auf die Richtlinie 2008/115 entweder "legal" (bzw. "nicht illegal") oder "illegal" aufhältig ist.
Rn. 34 Diese Feststellung und der Standpunkt des Gerichtshofs in Nr. 1 des Tenors des Urteils vom 30. Mai 2013, Arslan (C-534/11, EU:C:2013:343), haben im Übrigen allgemeine Geltung, losgelöst vom Sachverhalt des jenem Urteil zugrunde liegenden Ausgangsrechtsstreits.
Rn. 35 Wie ich in den Nrn. 55 bis 57 meiner Schlussanträge vom 15. Juni 2017 ausgeführt habe, ist im Übrigen die Lösung, zu der der Gerichtshof im Urteil vom 30. Mai 2013, Arslan (C-534/11, EU:C:2013:343), hinsichtlich der Situation eines Asylbewerbers, der gemäß Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2005/85 im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats verbleiben darf, gelangt ist, auf die Situation eines Antragstellers, dessen Antrag in erster Instanz abgelehnt wurde und der nach dem nationalen Recht bis zur Entscheidung über den gegen die Ablehnung eingelegten Rechtsbehelf in dem Mitgliedstaat verbleiben darf, unmittelbar übertragbar.
Rn. 38 Es ist darauf hinzuweisen, dass - wie ich in den Nrn. 72 bis 82 meiner Schlussanträge vom 15. Juni 2017 ausgeführt habe und wie sich aus den Urteilen vom 30. Mai 2013, Arslan (C-534/11, EU:C:2013:343, Rn. 60), und vom 15. Februar 2016, N. (…C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 75 und 76), ergibt - die Unanwendbarkeit der Richtlinie 2008/115 auf Personen, die internationalen Schutz beantragen und bis zum Abschluss des Verfahrens über ihren Antrag im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats verbleiben dürfen, und allgemeiner auf Drittstaatsangehörige, die nicht illegal aufhältig im Sinne von Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie sind, in dem Sinne zu verstehen ist, dass ein Rückkehrverfahren nach dieser Richtlinie gegenüber einem solchen Antragsteller oder Drittstaatsangehörigen nicht rechtsgültig eingeleitet werden kann, und nicht in dem Sinne, dass ein bereits begonnenes Verfahren zwingend zu annullieren ist, wenn der Betroffene im Lauf des Verfahrens internationalen Schutz beantragt oder aus anderen Gründen ein befristetes Aufenthaltsrecht erwirbt{FN-VERWEIS:34}.
Rn. 49 Dabei lässt sich die Richtlinie 2008/115 von derselben "binären Logik" leiten, wie sie dem Urteil vom 30. Mai 2013, Arslan (C-534/11, EU:C:2013:343), zugrunde liegt, das sich daher als mit dem Geist dieser Richtlinie im Einklang stehend erweist.
{FN:32} Vgl. Urteil vom 30. Mai 2013, Arslan (C-534/11, EU:C:2013:343, Rn. 49 und Nr. 1 des Tenors).
{FN:33} Vgl. Urteil vom 30. Mai 2013, Arslan (C-534/11, EU:C:2013:343, Rn. 48).
- EuGH, 25.10.2017 - C-181/16
Gnandi
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-181/16
Rn. 9 Mit Beschluss vom 25. Oktober 2017, Gnandi (C-181/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:830), hat der Gerichtshof das mündliche Verfahren wiedereröffnet und die in Art. 23 seiner Satzung bezeichneten Beteiligten aufgefordert, zu den drei Fragen im Anhang des Beschlusses schriftlich Stellung zu nehmen.Rn. 10 In den vorliegenden Schlussanträgen werde ich nur auf die durch die Fragen des Gerichtshofs im Anhang des Beschlusses vom 25. Oktober 2017, Gnandi (C-181/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:830), aufgeworfene Problematik eingehen, die - wie wir später sehen werden - im Wesentlichen die Tragweite von Art. 6 Abs. 6 der Richtlinie 2008/115 betrifft.
Rn. 14 Die Fragen des Gerichtshofs, die sich im Anhang des Beschlusses vom 25. Oktober 2017, Gnandi (C-181/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:830), befinden, mit dem das mündliche Verfahren wiedereröffnet worden ist, und die Erörterungen zwischen den Beteiligten in der Sitzung vom 11. Dezember 2017 gehen im Kern dahin, ob gegenüber einer Person, die internationalen Schutz beantragt und deren Antrag wie der von Herrn Gnandi von der für seine Prüfung zuständigen Verwaltungsbehörde abgelehnt wurde, die aber im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats verbleiben darf, bis über den gegen die abschlägige Entscheidung der Behörde eingelegten gerichtlichen Rechtsbehelf entschieden wurde, die den Mitgliedstaaten durch Art. 6 Abs. 6 der Richtlinie 2008/115 zuerkannte Befugnis ausgeübt werden darf, mit einem einzigen Rechtsakt eine Entscheidung über die Beendigung des legalen Aufenthalts sowie eine Rückkehrentscheidung zu erlassen.
Das Vorbringen der Regierungen, die auf die Fragen des Gerichtshofs im Beschluss vom 25. Oktober 2017, Gnandi (C-181/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:830), geantwortet haben, und der Regierungen, die in der Sitzung vom 11. Dezember 2017 mündliche Ausführungen gemacht haben, kann meiner Ansicht nach dieses Ergebnis nicht in Frage stellen.
Rn. 29 Dieses Dokument - das so lange gültig sein muss, wie dem Antragsteller der Aufenthalt im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats gestattet ist{FN-VERWEIS:28} - ist zwar kein Aufenthaltstitel{FN-VERWEIS:29} im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002{FN-VERWEIS:30}, stellt aber - wie die Kommission in ihrer Antwort auf die erste der schriftlichen Fragen im Anhang des Beschlusses vom 25. Oktober 2017, Gnandi (C-181/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:830), hervorgehoben hat - eine von den Behörden eines Mitgliedstaats ausgestellte Erlaubnis dar, die einen Drittstaatsangehörigen zum rechtmäßigen Aufenthalt im Hoheitsgebiet des jeweiligen Mitgliedstaats berechtigt{FN-VERWEIS:31}, wenn auch befristet und nur für die Zwecke des Verfahrens.
Rn. 47 Was fünftens die teleologischen Argumente anbelangt, auf die sich einige Mitgliedstaaten in ihren Antworten auf die Fragen des Gerichtshofs im Beschluss vom 25. Oktober 2017, Gnandi (C-181/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:830), und in der mündlichen Verhandlung vom 11. Dezember 2017 gestützt haben, stimmt es zweifellos, dass Art. 6 Abs. 6 der Richtlinie 2008/115 eine zügige Behandlung der Rückkehrverfahren ermöglichen soll.
- EuGH, 15.02.2016 - C-601/15
Das Unionsrecht gestattet die Inhaftierung eines Asylbewerbers, wenn dies aus …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-181/16
Rn. 38 Es ist darauf hinzuweisen, dass - wie ich in den Nrn. 72 bis 82 meiner Schlussanträge vom 15. Juni 2017 ausgeführt habe und wie sich aus den Urteilen vom 30. Mai 2013, Arslan (…C-534/11, EU:C:2013:343, Rn. 60), und vom 15. Februar 2016, N. (C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 75 und 76), ergibt - die Unanwendbarkeit der Richtlinie 2008/115 auf Personen, die internationalen Schutz beantragen und bis zum Abschluss des Verfahrens über ihren Antrag im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats verbleiben dürfen, und allgemeiner auf Drittstaatsangehörige, die nicht illegal aufhältig im Sinne von Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie sind, in dem Sinne zu verstehen ist, dass ein Rückkehrverfahren nach dieser Richtlinie gegenüber einem solchen Antragsteller oder Drittstaatsangehörigen nicht rechtsgültig eingeleitet werden kann, und nicht in dem Sinne, dass ein bereits begonnenes Verfahren zwingend zu annullieren ist, wenn der Betroffene im Lauf des Verfahrens internationalen Schutz beantragt oder aus anderen Gründen ein befristetes Aufenthaltsrecht erwirbt{FN-VERWEIS:34}.{FN:44} Vgl. in diesem Sinne Urteile El Dridi (…C-61/11 PPU, EU:C:2011:268, Rn. 59), und vom 15. Februar 2016, N. (C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 75).
Schon mit der Feststellung der Illegalität des Aufenthalts wird das Ziel, die Abschiebung so schnell wie möglich vorzunehmen, festgelegt und ist grundsätzlich einzuhalten (vgl. Urteil vom 15. Februar 2016, N., C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 76).
- EuGH, 07.06.2016 - C-47/15
Die Rückführungsrichtlinie verbietet es, dass gegen einen Drittstaatsangehörigen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-181/16
{FN:9} Vgl. Urteil vom 7. Juni 2016, Affum (C-47/15, EU:C:2016:408, Rn. 48).{FN:10} Vgl. Urteil vom 7. Juni 2016, Affum (C-47/15, EU:C:2016:408, Rn. 48).
- EuGH, 21.10.2010 - C-467/08
Die Anwendung der "Abgabe für Privatkopien" auf Vervielfältigungsmedien, die von …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-181/16
{FN:7} Vgl. u. a. Urteil vom 21. Oktober 2010, Padawan (C-467/08, EU:C:2010:620, Rn. 32). - EuGH, 28.04.2011 - C-61/11
El Dridi - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-181/16
{FN:44} Vgl. in diesem Sinne Urteile El Dridi (C-61/11 PPU, EU:C:2011:268, Rn. 59), und vom 15. Februar 2016, N. (…C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 75). - Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2017 - C-181/16
Gnandi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2008/115/EG - Rückführung …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-181/16
{FN:4} EU:C:2017:467. - EGMR, 30.03.2006 - 14653/02
DERE v. TURKEY
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-181/16
{FN:14} Doc 14673/02 vom 25. November 2002.
- Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2024 - C-244/24
Kaduna - Vorlage zur Vorabentscheidung - Asylpolitik - Vorübergehender Schutz im …
{FN:41} Zur Stützung der vorstehenden Auslegung verweist dieses Gericht auf die Urteile vom 30. Mai 2013, Arslan (…C-534/11, EU:C:2013:343, Rn. 48 und 49), und vom 19. Juni 2018, Gnandi (…C-181/16, EU:C:2018:465, Rn. 59), sowie auf die Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Gnandi (C-181/16, EU:C:2018:90, Nr. 49).
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