Rechtsprechung
| EuGH, 26.03.2015 - C-316/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Fenoll
Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 31 Abs. 2 - Richtlinie 2003/88/EG - Art. 7 - Begriff "Arbeitnehmer" - Behinderte Person - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub - Mit dem Unionsrecht unvereinbare nationale ...
- Europäischer Gerichtshof
Fenoll
Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Art. 31 Abs. 2 - Richtlinie 2003/88/EG - Art. 7 - Begriff "Arbeitnehmer" - Behinderte Person - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub - Mit dem Unionsrecht unvereinbare nationale ...
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Begriff 'Arbeitnehmer' im Sinne von Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments - finanzielle Vergütung für krankheitsbedingt nicht genommene Urlaubstage - Person, die in ein Centre d'aide par le travail (Zentrum für 'Hilfe durch Arbeit') ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)
Behinderte Menschen in europäischen Behindertenwerkstätten sind unionsrechtlich Arbeitnehmer
- reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)
Behinderte Menschen in europäischen Behindertenwerkstätten sind unionsrechtlich Arbeitnehmer
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Fenoll
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Cour de cassation (Frankreich) - Auslegung des Art. 3 der Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (ABl. ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2014 - C-316/13
- EuGH, 26.03.2015 - C-316/13
Wird zitiert von ... (44) Zitiert selbst (10)
- EuGH, 31.05.1989 - 344/87
Bettray / Staatssecretaris van Justitie
Auszug aus EuGH, 26.03.2015 - C-316/13
Rn. 34 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs spielt es nämlich für die Frage, ob jemand als Arbeitnehmer im Sinne des Unionsrechts anzusehen ist, keine Rolle, wie hoch die Produktivität des Betroffenen ist, woher die Mittel für seine Entlohnung stammen oder ob diese eine eingeschränkte Höhe aufweist (vgl. Urteile Bettray, 344/87, EU:C:1989:226, Rn. 15 und 16, Kurz, C-188/00, EU:C:2002:694, Rn. 32, sowie Trojani, C-456/02, EU:C:2004:488, Rn. 16).Rn. 36 In diesem Zusammenhang leiten die Association de parents et d'amis de personnes handicapées mentales (APEI) d'Avignon und die französische Regierung aus dem Sachverhalt, der dem Urteil Bettray (344/87, EU:C:1989:226) zugrunde lag, ab, dass Herr Fenoll dementsprechend nicht als "Arbeitnehmer" eingestuft werden könne, da seine Tätigkeiten im CAT "La Jouvene" angeblich mit denjenigen vergleichbar seien, die von Personen ausgeübt würden, die in einem Therapiezentrum für Suchtkranke wie dem in jenem Urteil in Rede stehenden aufgenommen worden seien.
Rn. 38 Zwar hat der Gerichtshof in Rn. 17 des Urteils Bettray (344/87, EU:C:1989:226) entschieden, dass Tätigkeiten nicht als tatsächliche und echte wirtschaftliche Tätigkeiten angesehen werden können, die nur ein Mittel der Rehabilitation oder der Wiedereingliederung der Betroffenen in das Arbeitsleben darstellen.
Rn. 39 Sodann ist festzustellen, dass - auch wenn die Arbeitsplätze im CAT "La Jouvene" genau wie diejenigen, die in der Rechtssache, in der das Urteil Bettray (344/87, EU:C:1989:226) erging, für Suchtkranke bestimmt waren, Personen vorbehalten sind, die infolge von in ihrer Person begründeten Umständen nicht in der Lage sind, unter normalen Bedingungen zu arbeiten - sich aus den dem Gerichtshof vorgelegten Akten gleichwohl ergibt, dass die Konzeption der Regelung über die Funktionsweise eines CAT und somit über die von den Behinderten dort ausgeübten Tätigkeiten so geartet ist, dass diese Tätigkeiten nicht als lediglich untergeordnet und unwesentlich im Sinne der in Rn. 27 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung erscheinen.
- EuGH, 14.10.2010 - C-428/09
Union syndicale Solidaires Isère - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der …
Auszug aus EuGH, 26.03.2015 - C-316/13
Rn. 24 Insoweit ist festzustellen, dass die Richtlinie 2003/88 - wie der Generalanwalt in Nr. 29 seiner Schlussanträge ausführt - weder auf den Arbeitnehmerbegriff der Richtlinie 89/391 verweist noch auf die Definition dieses Begriffs, wie sie sich aus einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten ergibt (vgl. in diesem Sinne Urteil Union syndicale Solidaires Isère, C-428/09, EU:C:2010:612, Rn. 27).Rn. 25 Hieraus ergibt sich, dass der Arbeitnehmerbegriff für die Zwecke der Anwendung der Richtlinie 2003/88 nicht nach Maßgabe der nationalen Rechtsordnungen unterschiedlich ausgelegt werden kann, sondern eine eigenständige unionsrechtliche Bedeutung hat (Urteil Union syndicale Solidaires Isère, C-428/09, EU:C:2010:612, Rn. 28).
Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (vgl. in diesem Sinne Urteile Union syndicale Solidaires Isère, C-428/09, EU:C:2010:612, Rn. 28, und Neidel, C-337/10, EU:C:2012:263, Rn. 23).
Rn. 29 Erstens hat der Gerichtshof entschieden, dass sich das nationale Gericht im Rahmen der ihm obliegenden Prüfung, ob der Betreffende unter den Arbeitnehmerbegriff fällt, auf objektive Kriterien stützen und eine Gesamtwürdigung aller Umstände der bei ihm anhängigen Rechtssache vornehmen muss, die die Art der in Rede stehenden Tätigkeiten und des Verhältnisses zwischen den fraglichen Parteien betreffen (Urteil Union syndicale Solidaires Isère, C-428/09, EU:C:2010:612, Rn. 29).
- EuGH, 07.09.2004 - C-456/02
Trojani
Auszug aus EuGH, 26.03.2015 - C-316/13
Rn. 34 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs spielt es nämlich für die Frage, ob jemand als Arbeitnehmer im Sinne des Unionsrechts anzusehen ist, keine Rolle, wie hoch die Produktivität des Betroffenen ist, woher die Mittel für seine Entlohnung stammen oder ob diese eine eingeschränkte Höhe aufweist (vgl. Urteile Bettray, 344/87, EU:C:1989:226, Rn. 15 und 16, Kurz, C-188/00, EU:C:2002:694, Rn. 32, sowie Trojani, C-456/02, EU:C:2004:488, Rn. 16).Dabei ging es um die Situation einer Person, die aufgrund ihrer Drogenabhängigkeit nach nationalen Rechtsvorschriften eingestellt worden war, die bezweckten, Personen Arbeit zu verschaffen, die infolge von in ihrer Person begründeten Umständen auf unbestimmte Zeit nicht in der Lage sind, unter normalen Bedingungen zu arbeiten (vgl. Urteil Trojani, C-456/02, EU:C:2004:488, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Dabei können nicht nur der Status und die Praxis des im Ausgangsverfahren in Rede stehenden CAT als Aufnahmeeinrichtung sowie die verschiedenen Aspekte der Zielsetzung seines Programms zur sozialen Unterstützung, sondern auch die Art der Leistungen und die Modalitäten ihrer Erbringung berücksichtigt werden (vgl. entsprechend Urteil Trojani, C-456/02, EU:C:2004:488, Rn. 24).
- EuGH, 03.05.2012 - C-337/10
Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle …
Auszug aus EuGH, 26.03.2015 - C-316/13
Diese Ausnahmen sind nämlich allein zu dem Zweck erlassen worden, das ordnungsgemäße Funktionieren der Dienste zu gewährleisten, die in Situationen von besonderer Schwere und besonderem Ausmaß für den Schutz der öffentlichen Sicherheit, Gesundheit und Ordnung unerlässlich sind (Urteil Neidel, C-337/10, EU:C:2012:263, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (vgl. in diesem Sinne Urteile Union syndicale Solidaires Isère, C-428/09, EU:C:2010:612, Rn. 28, und Neidel, C-337/10, EU:C:2012:263, Rn. 23).
- EuGH, 19.11.1991 - C-6/90
Francovich und Bonifaci / Italien
Auszug aus EuGH, 26.03.2015 - C-316/13
Darüber hinaus könnte sich die durch die Unvereinbarkeit des nationalen Rechts mit dem Unionsrecht geschädigte Partei in einer solchen Situation jedoch auf die auf dem Urteil Francovich u. a. (C-6/90 und C-9/90, EU:C:1991:428) beruhende Rechtsprechung berufen, um gegebenenfalls Ersatz des ihr entstandenen Schadens zu erlangen (…vgl. Urteil Dominguez, C-282/10, EU:C:2012:33, Rn. 43). - EuGH, 24.01.2012 - C-282/10
Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung …
Auszug aus EuGH, 26.03.2015 - C-316/13
Darüber hinaus könnte sich die durch die Unvereinbarkeit des nationalen Rechts mit dem Unionsrecht geschädigte Partei in einer solchen Situation jedoch auf die auf dem Urteil Francovich u. a. (C-6/90 und C-9/90, EU:C:1991:428) beruhende Rechtsprechung berufen, um gegebenenfalls Ersatz des ihr entstandenen Schadens zu erlangen (vgl. Urteil Dominguez, C-282/10, EU:C:2012:33, Rn. 43). - EuGH, 03.10.2000 - C-303/98
DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER BESTIMMTE ASPEKTE DER …
Auszug aus EuGH, 26.03.2015 - C-316/13
Rn. 20 Daher hat der Gerichtshof entschieden, dass der Anwendungsbereich der Richtlinie 89/391 weit zu verstehen ist, so dass die in Art. 2 Abs. 2 Unterabs. 1 dieser Richtlinie vorgesehenen Ausnahmen eng auszulegen sind (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile Simap, C-303/98, EU:C:2000:528, Rn. 34 und 35, sowie Kommission/Spanien, C-132/04, EU:C:2006:18, Rn. 22). - EuGH, 20.09.2007 - C-116/06
Kiiski - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Schutz schwangerer …
Auszug aus EuGH, 26.03.2015 - C-316/13
Rn. 31 Der Gerichtshof hat insoweit nämlich bereits entschieden, dass es für die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des Unionsrechts ohne Bedeutung ist, dass ein Beschäftigungsverhältnis nach nationalem Recht ein Rechtsverhältnis sui generis ist (vgl. Urteil Kiiski, C-116/06, EU:C:2007:536, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 19.11.2002 - C-188/00
Kurz - "Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
Auszug aus EuGH, 26.03.2015 - C-316/13
Rn. 34 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs spielt es nämlich für die Frage, ob jemand als Arbeitnehmer im Sinne des Unionsrechts anzusehen ist, keine Rolle, wie hoch die Produktivität des Betroffenen ist, woher die Mittel für seine Entlohnung stammen oder ob diese eine eingeschränkte Höhe aufweist (vgl. Urteile Bettray, 344/87, EU:C:1989:226, Rn. 15 und 16, Kurz, C-188/00, EU:C:2002:694, Rn. 32, sowie Trojani, C-456/02, EU:C:2004:488, Rn. 16). - EuGH, 12.01.2006 - C-132/04
Kommission / Spanien - Sozialvorschriften
Auszug aus EuGH, 26.03.2015 - C-316/13
Rn. 20 Daher hat der Gerichtshof entschieden, dass der Anwendungsbereich der Richtlinie 89/391 weit zu verstehen ist, so dass die in Art. 2 Abs. 2 Unterabs. 1 dieser Richtlinie vorgesehenen Ausnahmen eng auszulegen sind (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile Simap, C-303/98, EU:C:2000:528, Rn. 34 und 35, sowie Kommission/Spanien, C-132/04, EU:C:2006:18, Rn. 22).
- EuGH, 06.11.2018 - C-684/16
Max-Planck-Gesellschaft - Ein Arbeitnehmer darf seine erworbenen Ansprüche auf …
Rn. 68 Art. 7 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2003/88 kann daher, obwohl er die Kriterien der Unbedingtheit und hinreichenden Genauigkeit erfüllt, die für eine unmittelbare Wirkung erforderlich sind (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom heutigen Tag, Bauer und Willmeroth, C-569/16 und C-570/16, Rn. 71 bis 73), nicht in einem Rechtsstreit zwischen Privaten geltend gemacht werden, um die volle Wirksamkeit des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub zu gewährleisten und zu erreichen, dass jede entgegenstehende nationalrechtliche Bestimmung unangewendet bleibt (Urteil vom 26. März 2015, Fenoll, C-316/13, EU:C:2015:200, Rn. 48). - EuGH, 21.02.2018 - C-518/15
Matzak - Rufbereitschaft zuhause als Arbeitszeit
Das wesentliche Merkmal, das ein Arbeitsverhältnis definiert, bleibt, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (Urteil vom 26. März 2015, Fenoll, C-316/13, EU:C:2015:200, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 06.11.2018 - C-569/16
Bauer - Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers können von dessen ehemaligem …
Rn. 78 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, kann Art. 7 der Richtlinie 2003/88 daher nicht in einem Rechtsstreit zwischen Privaten geltend gemacht werden, um die volle Wirksamkeit des Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub zu gewährleisten und zu erreichen, dass jede entgegenstehende nationalrechtliche Bestimmung unangewendet bleibt (Urteil vom 26. März 2015, Fenoll, C-316/13, EU:C:2015:200, Rn. 48).
- BSG, 13.07.2017 - B 4 AS 17/16 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
Arbeitnehmer ist danach jeder, der eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt, wobei Tätigkeiten außer Betracht bleiben, die einen so geringen Umfang haben, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellen (vgl EuGH vom 10.9.2014 - Rs C-270/13 <Haralambidis> - NVwZ 2014, 1508 ff, juris RdNr 28; EuGH vom 26.3.2015 - Rs C-316/13 <Fenoll> - NZA 2015, 1444 ff, juris RdNr 27;… BSG vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R - BSGE 107, 66 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 21, RdNr 18;… BSG vom 3.12.2015 - B 4 AS 44/15 R - BSGE 120, 149 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 43, RdNr 26 mwN). - BSG, 29.03.2022 - B 4 AS 2/21 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
Die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des Rechts der Europäischen Union beurteilt sich allein nach objektiven Kriterien, die das Arbeitsverhältnis im Hinblick auf Rechte und Pflichten kennzeichnen (EuGH vom 6.11.2003 - C-413/01 - Ninni-Orasche, juris RdNr 24; EuGH vom 21.2.2013 - C-46/12 - juris RdNr 40). Arbeitnehmer in diesem Sinne ist jeder, der eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt, wobei Tätigkeiten außer Betracht bleiben, die einen so geringen Umfang haben, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellen (EuGH vom 6.11.2003 - C-413/01 - Ninni-Orasche, juris RdNr 26 mwN; EuGH vom 14.6.2012 - C-542/09 - Kommission/Niederlande, juris RdNr 68; EuGH vom 26.3.2015 - C-316/13 - juris RdNr 27; EuGH vom 16.7.2020 - C-658/18 - juris RdNr 93; im Anschluss daran etwa BSG vom 12.9.2018 - B 14 AS 18/17 R - juris RdNr 19; BSG vom 27.1.2021 - B 14 AS 42/19 R - juris RdNr 17;… BSG vom 27.1.2021 - B 14 AS 25/20 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 59 RdNr 19). - BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 31.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
Auch aus der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der gemäß Art. 6 Abs. 1 EUV der gleiche Rang wie den Verträgen zuerkannt ist (…stRspr, zuletzt EuGH, Urteile vom 30. Juni 2016 - C-178/15, Sobczyszyn - NZA 2016, 877 Rn. 20 …und vom 11. November 2015 - C-219/14, Greenfield - NZA 2015, 1501 Rn. 27), kann ein Arbeitnehmer keine weitergehenden Schutzrechte herleiten (zum einheitlichen Arbeitnehmerbegriff von Richtlinie und Art. 31 Abs. 2 GrCh: EuGH, Urteil vom 26. März 2015 - C-316/13, Fenoll - NZA 2015, 1444 Rn. 23 ff.). - BAG, 25.07.2023 - 9 AZR 43/22
Arbeitnehmerbegriff im Urlaubsrecht - Fremdgeschäftsführer einer GmbH
Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (EuGH 26. März 2015 - C-316/13 - [Fenoll] Rn. 27 mwN). - EuGH, 16.07.2020 - C-658/18
Governo della Repubblica italiana (Status der italienischen Friedensrichter) - …
Rn. 88 Als Zweites ist darauf hinzuweisen, dass der Arbeitnehmerbegriff für die Zwecke der Anwendung der Richtlinie 2003/88 nicht nach Maßgabe der nationalen Rechtsordnungen unterschiedlich ausgelegt werden kann, sondern eine eigenständige unionsrechtliche Bedeutung hat (Urteile vom 26. März 2015, Fenoll, C-316/13, EU:C:2015:200, Rn. 25, …und vom 20. November 2018, Sindicatul Familia Constanţa u. a., C-147/17, EU:C:2018:926, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 89 Diese Feststellung ist für die Auslegung der Arbeitnehmerbegriffe des Art. 7 der Richtlinie 2003/88 und des Art. 31 Abs. 2 der Charta gleichermaßen geboten, um die Einheitlichkeit des persönlichen Geltungsbereichs des Anspruchs der Arbeitnehmer auf bezahlten Urlaub zu gewährleisten (Urteil vom 26. März 2015, Fenoll, C-316/13, EU:C:2015:200, Rn. 26).
Rn. 93 Daher ist zum einen darauf hinzuweisen, dass "Arbeitnehmer" jeder ist, der eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt, wobei Tätigkeiten außer Betracht bleiben, die einen so geringen Umfang haben, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellen (Urteil vom 26. März 2015, Fenoll, C-316/13, EU:C:2015:200, Rn. 27).
Rn. 96 In diesem Zusammenhang ist zur Art des im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Rechtsverhältnisses, in dessen Rahmen die Antragstellerin des Ausgangsverfahrens ihre Aufgaben wahrnimmt, darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass es für die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des Unionsrechts ohne Bedeutung ist, dass ein Beschäftigungsverhältnis nach nationalem Recht ein Rechtsverhältnis sui generis ist (Urteil vom 26. März 2015, Fenoll, C-316/13, EU:C:2015:200, Rn. 31).
- Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017 - C-214/16
Nach Ansicht von Generalanwalt Tanchev ist es mit dem Unionsrecht unvereinbar, …
{FN:11} Vgl. insbesondere Urteile vom 20. Januar 2009, Schultz-Hoff u. a. (C-350/06 und C-520/06, EU:C:2009:18), vom 10. September 2009, Vicente Pereda (C-277/08, EU:C:2009:542), vom 22. November 2011, KHS (C-214/10, EU:C:2011:761), vom 24. Januar 2012, Dominguez (C-282/10, EU:C:2012:33), vom 3. Mai 2012, Neidel (C-337/10, EU:C:2012:263), vom 21. Juni 2012, ANGED (C-78/11, EU:C:2012:372), und vom 8. November 2012, Heimann und Toltschin (C-229/11 und C-230/11, EU:C:2012:693), Beschluss vom 21. Februar 2013, Maestre García (C-194/12, EU:C:2013:102), sowie Urteile vom 15. Januar 2014, Association de médiation sociale (C-176/12, EU:C:2014:2), vom 22. Mai 2014, Lock (C-539/12, EU:C:2014:351), vom 12. Juni 2014, Bollacke (C-118/13, EU:C:2014:1755), vom 26. März 2015, Fenoll (C-316/13, EU:C:2015:200), vom 11. November 2015, Greenfield (C-219/14, EU:C:2015:745), vom 12. Februar 2015, Sähköalojen ammattiliitto, C-396/13 (EU:C:2015:86), vom 30. Juni 2016, Sobczyszyn (C-178/15, EU:C:2016:502), und vom 20. Juli 2016, Maschek (C-341/15, EU:C:2016:576).{FN:12} Vgl. Urteil vom 26. März 2015, Fenoll (C-316/13, EU:C:2015:200).
Vgl. z. B. Urteil vom 26. März 2015, Fenoll (C-316/13, EU:C:2015:200).
- Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2018 - C-619/16
Generalanwalt Bot schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass der Umstand …
{FN:5} Vgl. zur Richtlinie 89/391 entsprechend Urteil vom 26. März 2015, Fenoll (C-316/13, EU:C:2015:200, Rn. 20).{FN:7} Vgl. u. a. Urteil vom 26. März 2015, Fenoll (C-316/13, EU:C:2015:200, Rn. 24 bis 27).
- LSG Sachsen, 06.12.2022 - L 4 AS 939/20
- EuGH, 09.11.2023 - C-271/22
Keolis Agen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2021 - C-742/19
Ministrstvo za obrambo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der Sicherheit …
- BVerwG, 19.11.2015 - 2 C 3.15
Abgeltung; Altersteilzeit; Arbeitnehmerbegriff; Beamter; Beendigung des …
- OLG Celle, 18.09.2024 - 1 Ws 186/24
Antrag eines in der Sicherungsverwahrung befindlichen Verurteilten auf Abgeltung …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 36.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-518/15
Matzak - Vorabentscheidungsersuchen - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 32.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2020 - C-658/18
Governo della Repubblica italiana (Status der italienischen Friedensrichter) - …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 37.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 33.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- EuGH, 07.07.2016 - C-46/15
Ambisig - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …
- LSG Bayern, 19.11.2018 - L 11 AS 912/18
Leistungen, Einkommen, Aufenthaltsrecht, Lebensunterhalt, Anordnungsanspruch, …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 34.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- LSG Sachsen, 18.04.2023 - L 4 AS 821/21
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 43.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 35.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 42.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 44.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 41.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 38.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 39.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- BVerwG, 20.07.2017 - 2 C 40.16
Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten in den …
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2022 - L 3 AS 1050/19
Leistungsausschluss von EU-Ausländern - EU-Freizügigkeitsrecht - …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2016 - C-406/15
Milkova - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung in …
- LSG Sachsen, 18.04.2023 - L 4 AS 822/21
- VGH Baden-Württemberg, 03.08.2018 - 11 S 1351/18
Einstweiliger Rechtsschutz in Verfahren um das Bestehen eines Aufenthaltsrechts …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2020 - C-585/19
Academia de Studii Economice din Bucureşti - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- SG Berlin, 29.04.2019 - S 144 AS 20797/15
EU-Ausländer; unfreiwillige Arbeitslosigkeit; Bestätigung über unfreiwillige …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2018 - C-300/17
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- Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2016 - C-46/15
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- FG Rheinland-Pfalz, 14.05.2025 - 2 K 1931/23
Vorleistungspflicht inländischer Familienkassen
- EuGH, 09.11.2023 - C-275/22
Keolis Agen
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2014 - C-316/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Fenoll
Sozialpolitik - Begriff des Arbeitnehmers - Richtlinie 2003/88/EG -Person, die in ein Centre d'aide par le travail (Zentrum für "Hilfe durch Arbeit") aufgenommen wurde - Behinderte Person - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub - Charta der Grundrechte - Zeitlicher ...
- EU-Kommission
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Sozialpolitik - Begriff des Arbeitnehmers - Richtlinie 2003/88/EG -Person, die in ein Centre d'aide par le travail (Zentrum für 'Hilfe durch Arbeit') aufgenommen wurde - Behinderte Person - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub - Charta der Grundrechte - Zeitlicher ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2014 - C-316/13
- EuGH, 26.03.2015 - C-316/13
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (25)
- EuGH, 31.05.1989 - 344/87
Bettray / Staatssecretaris van Justitie
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2014 - C-316/13
Rn. 35 Die Beteiligten des vorliegenden Verfahrens haben insoweit das Urteil Bettray (EU:C:1989:226) und die Frage seiner Erheblichkeit für die Entscheidung in der vorliegenden Rechtssache ausgiebig erörtert.Ich sehe darin einen ersten kleinen Unterschied zur Rechtssache Bettray (EU:C:1989:226), denn Herr Bettray wurde nicht aufgrund seiner Fähigkeit, eine bestimmte Tätigkeit auszuüben, ausgewählt, sondern die auszuübenden Tätigkeiten wurden entsprechend seinen Fähigkeiten gestaltet{FN-VERWEIS:41}.
Rn. 44 Diese Einschätzung steht im Übrigen völlig in Einklang mit dem Grundsatz, dass das Urteil Bettray (EU:C:1989:226) streng auf den konkreten Fall begrenzt werden muss, und genauso mit der oben vertretenen Ansicht, dass die Bedingung einer echten und tatsächlichen Tätigkeit in einem sozial geprägten Kontext weniger entscheidend als im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit und deshalb nicht strikt einzuhalten ist.
{FN:34} - Vgl. u. a. Urteile Bettray (344/87, EU:C:1989:226, Rn. 15), Bernini (…C-3/90, EU:C:1992:89, Rn. 16), Kurz (…C-188/00, EU:C:2002:694, Rn. 33) und Trojani (…EU:C:2004:488, Rn. 16).
{FN:35} - Vgl. u. a. Urteil Bettray (EU:C:1989:226, Rn. 13 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:36} - Urteil Bettray (EU:C:1989:226, Rn. 17 und 20).
{FN:37} - Urteil Bettray (EU:C:1989:226, Rn. 18).
{FN:38} - Urteil Bettray (EU:C:1989:226, Rn. 19).
{FN:39} - Urteil Bettray (EU:C:1989:226, Rn. 13 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:41} - Vgl. Urteil Bettray (EU:C:1989:226, Rn. 19).
- EuGH, 24.01.2012 - C-282/10
Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2014 - C-316/13
{FN:20} - Urteil Dominguez (C-282/10, EU:C:2012:33, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung) und Überprüfung Kommission/Strack (…C-579/12 RX II, EU:C:2013:570, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:45} - Urteile Farrell (…C-356/05, EU:C:2007:229, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung) und Dominguez (C-282/10, EU:C:2012:33, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:47} - Siehe Urteil Dominguez (EU:C:2012:33, Rn. 22 ff.) sowie die Nrn. 72 bis 74 und 88 der Schlussanträge von Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache Dominguez (C-282/10, EU:C:2011:559).
{FN:49} - Urteil Dominguez (EU:C:2012:33, Rn. 33 bis 36).
{FN:50} - Urteil Dominguez (EU:C:2012:33, Rn. 36 bis 37 und 42).
{FN:51} - Urteile Dominguez (EU:C:2012:33, Rn. 24 und 25) und Association de médiation sociale (…EU:C:2014:2, Rn. 38 und 39).
{FN:52} - Urteil Dominguez (EU:C:2012:33, Rn. 23).
{FN:56} - Dies hat der Gerichtshof in der Rechtssache Dominguez in dem Fall angenommen, in dem sich gezeigt hat, dass eine konforme Auslegung des nationalen Rechts nicht möglich ist (vgl. Urteil Dominguez [EU:C:2012:33 Rn. 43]).
{FN:60} - EU:C:2012:33.
- EuGH, 07.09.2004 - C-456/02
Trojani
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2014 - C-316/13
{FN:31} - Vgl. u. a. Urteil Trojani (C-456/02, EU:C:2004:488, Rn. 15).{FN:32} - Urteil Trojani (EU:C:2004:488, Rn. 17).
{FN:33} - Urteil Trojani (EU:C:2004:488, Rn. 24).
{FN:34} - Vgl. u. a. Urteile Bettray (…344/87, EU:C:1989:226, Rn. 15), Bernini (…C-3/90, EU:C:1992:89, Rn. 16), Kurz (…C-188/00, EU:C:2002:694, Rn. 33) und Trojani (EU:C:2004:488, Rn. 16).
{FN:40} - Urteile Birden (…C-1/97, EU:C:1998:568, Rn. 31) und Trojani (EU:C:2004:488, Rn. 19).
{FN:44} - Vgl. u. a. Urteil Trojani (EU:C:2004:488, Rn. 15).
- EuGH, 14.10.2010 - C-428/09
Union syndicale Solidaires Isère - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2014 - C-316/13
{FN:19} - Vgl. auch Urteil Union syndicale Solidaires Isère (C-428/09, EU:C:2010:612, Rn. 27).{FN:26} - Und im Gegensatz zu dem, was das vorlegende Gericht zu verstehen gibt: vgl. Urteil Union syndicale Solidaires Isère (EU:C:2010:612, Rn. 27).
{FN:27} - Urteil Union syndicale Solidaires Isère (EU:C:2010:612, Rn. 28).
{FN:29} - Urteil Union syndicale Solidaires Isère (EU:C:2010:612, Rn. 29).
{FN:30} - Vgl. entsprechend Urteil Union syndicale Solidaires Isère (EU:C:2010:612, Rn. 30).
- EuGH, 15.01.2014 - C-176/12
Art. 27 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der das Recht auf …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2014 - C-316/13
{FN:46} - Urteil Association de médiation sociale (C-176/12, EU:C:2014:2).{FN:51} - Urteile Dominguez (…EU:C:2012:33, Rn. 24 und 25) und Association de médiation sociale (EU:C:2014:2, Rn. 38 und 39).
Im Urteil Association de médiation sociale (EU:C:2014:2) ist der Gerichtshof anders vorgegangen, indem er zunächst geprüft hat, ob die Unionsvorschrift die Voraussetzungen dafür erfüllt, dass ihr eine unmittelbare Wirkung zuerkannt wird, und dann geprüft hat, ob eine unionsrechtskonforme Auslegung der nationalen Vorschrift möglich war (…vgl. Rn. 35 bis 40 des fraglichen Urteils).
- EuGH, 22.11.2011 - C-214/10
KHS - Zu Urlaubsansprüchen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Verfall schon nach …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2014 - C-316/13
{FN:16} - Das vorlegende Gericht bezieht sich hier u. a. auf das Urteil KHS (C-214/10, EU:C:2011:761).{FN:21} - Urteil KHS (EU:C:2011:761, Rn. 34).
{FN:23} - Urteil KHS (EU:C:2011:761, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-282/10
Nach Ansicht von Generalanwältin Trstenjak kann die Ausübung des Anspruchs auf …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2014 - C-316/13
Rn. 60 Einer solchen Möglichkeit ist bereits Generalanwältin Trstenjak in ihren Schlussanträgen in der Rechtssache Dominguez (EU:C:2011:559) nachgegangen, in denen sie festgestellt hat, dass selbst dann, wenn der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub grundsätzlich die Voraussetzungen für einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts erfüllen würde, eine am Urteil Kücükdeveci (EU:C:2010:21) orientierte unmittelbare Anwendung eines solchen Grundsatzes, wenn eine konforme Auslegung des nationalen Rechts nicht möglich sei, nicht in Betracht komme{FN-VERWEIS:59}.{FN:47} - Siehe Urteil Dominguez (…EU:C:2012:33, Rn. 22 ff.) sowie die Nrn. 72 bis 74 und 88 der Schlussanträge von Generalanwältin Trstenjak in der Rechtssache Dominguez (C-282/10, EU:C:2011:559).
{FN:59} - EU:C:2011:559, Nrn. 89 bis 169.
- Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2009 - C-555/07
Kücükdeveci - Richtlinie 2000/78/EG - Verbot der Altersdiskriminierung - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2014 - C-316/13
{FN:58} - Urteil Kücükdeveci (C-555/07, EU:C:2010:21).{FN:61} - Vgl. Nr. 69 der Schlussanträge von Generalanwalt Bot in der Rechtssache Kücükdeveci (C-555/07, EU:C:2009:429).
- Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2011 - C-393/10
O'Brien - Richtlinie 97/81/EG - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit - Begriff …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2014 - C-316/13
{FN:25} - Urteil O'Brien (C-393/10, EU:C:2012:110, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).Vgl. auch Nr. 25 der Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in der Rechtssache O'Brien (C-393/10, EU:C:2011:746).
- EuGH, 19.01.2010 - C-555/07
Kücükdeveci - Kündigungsfrist in § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB verstößt gegen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2014 - C-316/13
Rn. 60 Einer solchen Möglichkeit ist bereits Generalanwältin Trstenjak in ihren Schlussanträgen in der Rechtssache Dominguez (EU:C:2011:559) nachgegangen, in denen sie festgestellt hat, dass selbst dann, wenn der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub grundsätzlich die Voraussetzungen für einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts erfüllen würde, eine am Urteil Kücükdeveci (EU:C:2010:21) orientierte unmittelbare Anwendung eines solchen Grundsatzes, wenn eine konforme Auslegung des nationalen Rechts nicht möglich sei, nicht in Betracht komme{FN-VERWEIS:59}.{FN:58} - Urteil Kücükdeveci (C-555/07, EU:C:2010:21).
- EuGH, 19.09.2013 - C-579/12
Réexamen Commission / Strack - Überprüfung des Urteils des Gerichts in der …
- EuGH, 13.06.2013 - C-415/12
Brandes - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub
- EuGH, 08.11.2012 - C-229/11
Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub kann bei in einem Sozialplan vereinbarter …
- EuGH, 22.11.2005 - C-144/04
DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF …
- EuGH, 19.11.1991 - C-6/90
Francovich und Bonifaci / Italien
- EuGH, 03.05.2012 - C-337/10
Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle …
- EuGH, 23.03.1982 - 53/81
Levin / Staatssecretaris van Justitie
- EuGH, 26.06.2001 - C-173/99
BECTU - "Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der …
- EuGH, 01.03.2012 - C-393/10
O'Brien - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit - Begriff "Teilzeitbeschäftigte, …
- EuGH, 26.02.1992 - C-3/90
Bernini / Minister van Onderwijs en Wetenschappen
- EuGH, 26.11.1998 - C-1/97
Birden / Stadtgemeinde Bremen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit …
- EuGH, 19.11.2002 - C-188/00
Kurz - "Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2010 - C-236/09
Nach Ansicht von Generalanwältin Juliane Kokott ist es nicht mit den …
- EuGH, 19.04.2007 - C-356/05
Farrell - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - Richtlinien 72/166/EWG, …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1989 - 344/87
I. Bettray gegen Staatssecretaris van Justitie. - Begriff des Arbeitnehmers - …
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