Rechtsprechung
| EuGH, 29.06.2004 - C-486/01 P |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Front national / Parlament
- EU-Kommission
Front national gegen Europäisches Parlament.
Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - Unmittelbares Betroffensein - Kriterien - Entscheidung des Parlaments über die Auflösung einer Fraktion, die aus einer nationalen politischen Partei ...
- EU-Kommission
Front national gegen Europäisches Parlament
Vorschriften über die Organe
- Wolters Kluwer
Untersagung der Bildung der "Technischen Fraktion der unabhängigen Abgeordneten (TDI) - gemischte Fraktion" ; Auflösung einer unabhängigen Fraktion mangels politischer Zugehörigkeit; Auslegung des Artikel 230 Abs. 4 EG vor dem Hintergrund der Bildung einer neuen Fraktion; ...
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Front national / Parlament
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Front national / Parlament
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Rechtsmittel gegen das Urteil in den verbundenen Rechtssachen T-222/99, T-327/99 und T-329/99, mit dem das Gericht die Klage des Front National (T-327/99) auf Aufhebung der Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 14. September 1999 abgewiesen hat, mit der rückwirkend die Inexistenz der ...
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (35) Zitiert selbst (7)
- EuG, 02.10.2001 - T-222/99
DAS GERICHT ERSTER INSTANZ WEIST DIE KLAGEN VON ABGEORDNETEN UND DER FRONT …
Auszug aus EuGH, 29.06.2004 - C-486/01
betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Dritte erweiterte Kammer) vom 2. Oktober 2001 in den verbundenen Rechtssachen T-222/99, T-327/99 und T-329/99 (Martinez u. a./Parlament, Slg. 2001, II-2823) wegen Aufhebung dieses Urteils,.1 Der Front national hat mit Rechtsmittelschrift, die am 12. Dezember 2001 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß den Artikeln 225 EG und 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 2. Oktober 2001 in den verbundenen Rechtssachen T-222/99, T-327/99 und T-329/99 (Martinez u. a./Parlament, Slg. 2001, II-2823, im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem seine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 14. September 1999 über die Auslegung von Artikel 29 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments und über die rückwirkende Auflösung der "Technischen Fraktion der unabhängigen Abgeordneten (TDI) - gemischte Fraktion" (im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen worden war.
9 Der Front national ist der Auffassung, dass er durch dieses Abstimmungsergebnis beschwert sei, und hat mit Klageschrift, die am 19. November 1999 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, eine Klage auf Nichtigerklärung der streitigen Entscheidung erhoben (Rechtssache T-327/99).
Mit Klageschriften, die bei der Kanzlei des Gerichts am 5. Oktober bzw. am 22. November 1999 eingegangen sind, sind zwei Klagen mit demselben Gegenstand auch von Herrn Martinez und Herrn de Gaulle (Rechtssache T-222/00) sowie von Frau Bonino, den Herren Pannella, Cappato, Dell'Alba, Della Vedova, Dupuis, Turco sowie der Lista Emma Bonino eingereicht worden (Rechtssache T-329/99).
14 Schließlich hat das Gericht zu der Einrede der Unzulässigkeit, mit der das Parlament in Zweifel gezogen hatte, dass die in Artikel 230 Absatz 4 EG vorgesehenen Zulässigkeitsvoraussetzungen vorlägen, in Randnummer 65 des angefochtenen Urteils entschieden, dass anzunehmen sei, dass die streitige Handlung Herrn Martinez und Herrn de Gaulle sowie die in der Rechtssache T-329/99 klagenden Abgeordneten insoweit unmittelbar betreffe, als diese Handlung diese Abgeordneten, ohne dass dafür eine zusätzliche Handlung erforderlich wäre, daran hindere, sich in Form der TDI-Fraktion zu einer Fraktion im Sinne von Artikel 29 der Geschäftsordnung zusammenzuschließen, was die Voraussetzungen für die Ausübung ihres Mandats unmittelbar berühre.
"66 In der Rechtssache T-327/99 ist festzustellen, dass [der] Front national als eine französische politische Partei eine juristische Person ist, deren satzungsmäßiger Zweck darin besteht, durch ihre Mitglieder im Rahmen nationaler und europäischer Institutionen politische Ideen und Vorhaben zu fördern.
19 Das Gericht hat die bei ihm anhängige Nichtigkeitsklage daher abgewiesen und dem Front national dessen eigene Kosten und die Kosten des Parlaments in der Rechtssache T-327/99 auferlegt.
Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 2. Oktober 2001 in den verbundenen Rechtssachen T-222/99, T-327/99 und T-329/99 (Martinez u. a./Parlament) wird aufgehoben, soweit die Klage des Front national (Rechtssache T-327/99) damit für zulässig erklärt wird.
- EuGH, 23.04.1986 - 294/83
Les Verts / Parlament
Auszug aus EuGH, 29.06.2004 - C-486/01
In diesem Zusammenhang beruft sich der Front national insbesondere auf das Urteil vom 23. April 1986 in der Rechtssache 294/83 (Les Verts/Parlament, Slg. 1986, 1339) und weist das Vorbringen des Parlaments zurück, nach der Wahl gebe es zwischen den politischen Parteien, die am Wahlkampf teilgenommen hätten, und der gewählten Versammlung keine Rechtsbeziehungen mehr.41 Im Übrigen ist das Vorbringen des Front national zurückzuweisen, das darauf gestützt ist, dass der Gerichtshof im Urteil Les Verts/Parlament die grundsätzliche Gleichheit der politischen Gruppierungen bei der Beteiligung an der Kampagne für die Wahl der Abgeordneten in das Parlament anerkannt habe, wobei diese Gleichheit fortbestehen müsse, nachdem die Wahl erfolgt sei.
42 So war in der Rechtssache, die zum Urteil Les Verts/Parlament geführt hat, die klagende Partei von den in jener Rechtssache streitigen Entscheidungen des Parlaments unmittelbar betroffen, da diese im Hinblick auf die Wahl der Mitglieder des Parlaments, die 1984 stattfand, die Verteilung der Mittel auf die politischen Gruppierungen - zu denen diese Partei gehörte - regelten, ohne dass eine zusätzliche Handlung erforderlich gewesen wäre, und zwar so, dass die Berechnung des Teils der Mittel, der den einzelnen politischen Gruppierungen zuzuteilen war, automatisch erfolgte und, wie der Gerichtshof in Randnummer 31 des Urteils festgestellt hat, keinerlei Ermessen unterlag.
- EuGH, 18.05.1994 - C-309/89
Codorniu / Rat
Auszug aus EuGH, 29.06.2004 - C-486/01
31 Zu der Voraussetzung, dass die natürliche oder juristische Person von der mit der Klage angefochtenen Entscheidung "individuell" betroffen sein muss, trägt der Front national vor, dass er die in der Rechtsprechung und insbesondere im Urteil vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache C-309/89 (Codorniu/Rat, Slg. 1994, I-1853) aufgestellten Voraussetzungen erfülle, da er von der streitigen Handlung sowohl wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften als auch aufgrund ihn aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände betroffen sei.
- EuGH, 05.05.1998 - C-404/96
Glencore Grain / Kommission - Nothilfe der Gemeinschaft für die Staaten der …
Auszug aus EuGH, 29.06.2004 - C-486/01
34 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die in Artikel 230 Absatz 4 EG genannte Voraussetzung, dass eine natürliche oder juristische Person von der mit der Klage angefochtenen Entscheidung "unmittelbar" betroffen sein muss, nur dann erfüllt ist, wenn die beanstandete Maßnahme der Gemeinschaft sich auf die Rechtsstellung dieser Person unmittelbar auswirkt und ihren Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lässt, ihr Erlass vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Gemeinschaftsregelung ergibt, ohne dass weitere Durchführungsvorschriften angewandt werden (vgl. u. a. Urteil vom 5. Mai 1998 in der Rechtssache C-404/96 P, Glencore Grain/Kommission, Slg. 1998, I-2435, Randnr. 41, und die darin zitierte Rechtsprechung). - EuGH, 21.02.2002 - C-486/01
Front National und Martinez / Parlament
Auszug aus EuGH, 29.06.2004 - C-486/01
Dieser Antrag ist jedoch durch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 21. Februar 2002 in den Rechtssachen C-486/01 P-R und C-488/01 P-R (Front National und Martinez/Parlament, Slg. 2002, I-1843) u. a. mit der Begründung zurückgewiesen worden, die Anordnung der genannten Aussetzung des Vollzugs sei nicht geeignet, den schweren und nicht wieder gutzumachenden Schaden zu vermeiden, auf den sich der Antragsteller berufe. - EuG, 27.11.2001 - T-222/00
Otto Wöhr GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Staatliche …
Auszug aus EuGH, 29.06.2004 - C-486/01
Mit Klageschriften, die bei der Kanzlei des Gerichts am 5. Oktober bzw. am 22. November 1999 eingegangen sind, sind zwei Klagen mit demselben Gegenstand auch von Herrn Martinez und Herrn de Gaulle (Rechtssache T-222/00) sowie von Frau Bonino, den Herren Pannella, Cappato, Dell'Alba, Della Vedova, Dupuis, Turco sowie der Lista Emma Bonino eingereicht worden (Rechtssache T-329/99). - EuGH, 16.06.1970 - 69/69
Alcan / Kommission
Auszug aus EuGH, 29.06.2004 - C-486/01
24 Das Parlament trägt zweitens vor, die Behauptung, dass der Front national durch die streitige Handlung unmittelbar betroffen sei, stehe auch im Widerspruch zur Rechtsprechung des Gerichtshofes und insbesondere zum Urteil vom 16. Juni 1970 in der Rechtssache 69/69 (Alcan u. a./Kommission, Slg. 1970, 385), nach dem ein Kläger von einer Handlung nur unmittelbar betroffen sein könne, wenn diese als solche die unmittelbare Wirkung habe, ihm ein Recht zu entziehen oder ihm eine Verpflichtung aufzuerlegen, so dass ein solcher Kläger in eine ähnliche Lage gebracht würde wie diejenige, in der er sich befinden würde, wenn er Adressat dieser Handlung wäre.
- EuGH, 02.07.2009 - C-343/07
DIE EINTRAGUNG DER BEZEICHNUNG "BAYERISCHES BIER" IN DAS VERZEICHNIS DER …
Nach ständiger Rechtsprechung ist die Voraussetzung, dass eine natürliche oder juristische Person von der mit der Klage angefochtenen gemeinschaftlichen Regelung unmittelbar betroffen sein muss, nämlich nur dann erfüllt, wenn diese Regelung sich auf die Rechtsstellung dieser Person unmittelbar auswirkt und ihren Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lässt, ihr Erlass vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Gemeinschaftsregelung ergibt, ohne dass weitere Durchführungsvorschriften angewandt werden (vgl. Urteile vom 5. Mai 1998, Glencore Grain/Kommission, C-404/96 P, Slg. 1998, I-2435, Randnr. 41, vom 29. Juni 2004, Front national/Parlament, C-486/01 P, Slg. 2004, I-6289, Randnr. 34, und vom 22. März 2007, Regione Siciliana/Kommission, C-15/06 P, Slg. 2007, I-2591, Randnr. 31). - EuGH, 13.03.2008 - C-125/06
Kommission / Infront WM - Rechtsmittel - Richtlinie 89/552/EWG - Fernsehen - …
Rn. 47 Nach ständiger Rechtsprechung ist die in Art. 230 Abs. 4 EG genannte Voraussetzung, dass eine natürliche oder juristische Person von der Entscheidung unmittelbar betroffen sein muss, nur dann erfüllt, wenn sich die beanstandete Maßnahme der Gemeinschaft auf die Rechtsstellung dieser Person unmittelbar auswirkt und ihren Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lässt, ihre Durchführung vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Gemeinschaftsregelung ergibt, ohne dass weitere Durchführungsvorschriften angewandt werden (vgl. insbesondere Urteile Dreyfus/Kommission, Randnr. 43, vom 29. Juni 2004, Front national/Parlament, C-486/01 P, Slg. 2004, I-6289, Randnr. 34, und vom 2. Mai 2006, Regione Siciliana/Kommission, C-417/04 P, Slg. 2006, I-3881, Randnr. 28). - EuGH, 28.04.2015 - C-456/13
T & L Sugars und Sidul Açúcares / Kommission - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - …
Rn. 37 Aus den vorstehenden Erwägungen ergibt sich, dass die Rechtsmittelführerinnen, da sie keine Zuckerherstellerinnen sind und deshalb in ihrer Rechtsstellung durch die Verordnung Nr. 222/2011 und die Durchführungsverordnung Nr. 293/2011 nicht unmittelbar berührt werden, in Bezug auf diese Verordnungen nicht unmittelbar betroffen im Sinne von Art. 263 Abs. 4 letzter Satzteil AEUV sind (vgl. Urteile Glencore Grain/Kommission, C-404/96 P, EU:C:1998:196, Rn. 41, Front national/Parlament, C-486/01 P, EU:C:2004:394, Rn. 34, Kommission/Ente per le Ville Vesuviane und Ente per le Ville Vesuviane/Kommission, C-445/07 P und C-455/07 P, EU:C:2009:529, Rn. 45, und Stichting Woonpunt u. a./Kommission, C-132/12 P, EU:C:2014:100, Rn. 68).
- Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-352/19
Generalanwalt Bobek plädiert für eine offenere Auslegung des Kriteriums der …
Für eine wissenschaftliche Erörterung vgl. z. B. Barents, R., Remedies and Procedures before the EU Courts, Kluwer Law International, Alphen aan den Rijn, 2016, S. 238. Dagegen kommt es auf die Wirkungen eines Unionsrechtsakts auf rechtlich nicht geschützte Interessen des Klägers nach Art. 263 Abs. 4 AEUV nicht an, vgl. z. B. Urteil vom 29. Juni 2004, Front national/Parlament (C-486/01 P, EU:C:2004:394, Rn. 35 und 36).{FN:17} Vgl. z. B. Urteile vom 5. November 2019, EZB u. a./Trasta Komercbanka u. a. (…C-663/17 P, C-665/17 P und C-669/17 P, EU:C:2019:923, Rn. 103), und vom 29. Juni 2004, Front national/Parlament (C-486/01 P, EU:C:2004:394, Rn. 34).
- EuGH, 10.09.2009 - C-445/07
Kommission / Ente per le Ville vesuviane und Ente per le Ville Vesuviane / …
Rn. 45 Nach ständiger Rechtsprechung ist hierbei die in Art. 230 Abs. 4 EG genannte Voraussetzung, dass eine natürliche oder juristische Person von der mit der Klage angefochtenen Entscheidung unmittelbar betroffen sein muss, nur dann erfüllt, wenn zwei Kriterien kumulativ erfüllt sind, nämlich erstens, dass die beanstandete Maßnahme der Gemeinschaft sich auf die Rechtsstellung dieser Person unmittelbar auswirkt, und zweitens, dass sie ihren Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lässt, ihre Umsetzung vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Gemeinschaftsregelung ohne Anwendung anderer Durchführungsvorschriften ergibt (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 5. Mai 1998, Glencore Grain/Kommission, C-404/96 P, Slg. 1998, I-2435, Randnr. 41, vom 29. Juni 2004, Front national/Parlament, C-486/01 P, Slg. 2004, I-6289, Randnr. 34, vom 2. Mai 2006, Regione Siciliana/Kommission, Randnr. 28, und vom 22. März 2007, Regione Siciliana/Kommission, Randnr. 31). - EuG, 21.06.2023 - T-628/22
Taxonomie: Das Gericht weist die Klage eines Europaabgeordneten gegen die …
Rn. 30 Insoweit ergibt sich zwar aus der Rechtsprechung, dass eine Handlung des Parlaments, die sich auf die Bedingungen auswirkt, unter denen seine Mitglieder ihre parlamentarischen Aufgaben wahrnehmen, eine Handlung ist, die deren Rechtsstellung unmittelbar betrifft (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Juni 2004, Front national/Parlament, C-486/01 P, EU:C:2004:394, Rn. 35, …und vom 2. Oktober 2001, Martinez u. a./Parlament, T-222/99, T-327/99 und T-329/99, EU:T:2001:242, Rn. 60 bis 65). - EuG, 26.09.2014 - T-630/13
DK Recycling und Roheisen / Kommission - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System …
Rn. 30 Die Voraussetzung der unmittelbaren Betroffenheit ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann erfüllt, wenn sich erstens die beanstandete Maßnahme auf die Rechtsstellung des Einzelnen unmittelbar auswirkt, und sie zweitens ihren Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lässt, ihre Umsetzung vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Unionsregelung ohne Anwendung anderer Durchführungsvorschriften ergibt (…Urteile vom 5. Mai 1998, Dreyfus/Kommission, C-386/96 P, Slg, EU:C:1998:193, Rn. 43, vom 29. Juni 2004, Front national/Parlament, C-486/01 P, Slg, EU:C:2004:394, Rn. 34, …und vom 10. September 2009, Kommission/Ente per le Ville vesuviane und Ente per le Ville vesuviane/Kommission, C-445/07 P und C-455/07 P, Slg, EU:C:2009:529, Rn. 45). - EuG, 02.03.2010 - T-16/04
Das Gericht weist die gegen die Gültigkeit der Richtlinie über ein System für den …
Rn. 97 Außerdem ist nach ständiger Rechtsprechung die Voraussetzung im Sinne von Art. 230 Abs. 4 EG, dass eine natürliche oder juristische Person von der mit der Klage angefochtenen Handlung unmittelbar betroffen sein muss, nur dann erfüllt, wenn diese Handlung sich auf die Rechtsstellung dieser Person unmittelbar auswirkt und ihren Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lässt, ihr Erlass vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Gemeinschaftsregelung ergibt, ohne dass weitere Durchführungsvorschriften angewandt werden (Urteile des Gerichtshofs vom 29. Juni 2004, Front national/Parlament, C-486/01 P, Slg. 2004, I-6289, Randnr. 34, und vom 22. März 2007, Regione Siciliana/Kommission, C-15/06 P, Slg. 2007, I-2591, Randnr. 31). - EuGH, 02.05.2006 - C-417/04
Regione Siciliana / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale …
28 Zur Beantwortung dieses Vorbringens ist zunächst daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung die in Artikel 230 Absatz 4 EG genannte Voraussetzung, dass eine natürliche oder juristische Person von der mit der Klage angefochtenen Entscheidung unmittelbar betroffen sein muss, nur dann erfüllt ist, wenn die beanstandete Maßnahme der Gemeinschaft sich auf die Rechtsstellung dieser Person unmittelbar auswirkt und ihren Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lässt, ihr Erlass vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Gemeinschaftsregelung ergibt, ohne dass weitere Durchführungsvorschriften angewandt werden (vgl. Urteile vom 5. Mai 1998 in der Rechtssache C-404/96 P, Glencore Grain/Kommission, Slg. 1998, I-2435, Randnr. 41, und vom 29. Juni 2004 in der Rechtssache C-486/01 P, Front national/Parlament, Slg. 2004, I-6289, Randnr. 34). - EuG, 28.09.2016 - T-600/15
PAN Europe u.a. / Kommission - Nichtigkeitsklage - Pflanzenschutzmittel - …
Rn. 18 Die Voraussetzung der unmittelbaren Betroffenheit erfordert nach ständiger Rechtsprechung erstens, dass sich die beanstandete Maßnahme unmittelbar auf die Rechtsstellung des Einzelnen auswirkt, und zweitens, dass sie ihren Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lässt, ihre Umsetzung vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Unionsregelung ohne Anwendung anderer Durchführungsvorschriften ergibt (…Urteile vom 5. Mai 1998, Dreyfus/Kommission, C-386/96 P, EU:C:1998:193, Rn. 43, vom 29. Juni 2004, Front national/Parlament, C-486/01 P, EU:C:2004:394, Rn. 34, …und vom 10. September 2009, Kommission/Ente per le Ville vesuviane und Ente per le Ville vesuviane/Kommission, C-445/07 P und C-455/07 P, EU:C:2009:529, Rn. 45). - EuGH, 22.03.2007 - C-15/06
Regione Siciliana / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2019 - C-663/17
EZB/ Trasta Komercbanka u. a. - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - …
- EuG, 12.04.2013 - T-442/08
Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission, mit der eine …
- EuG, 25.09.2015 - T-268/10
PPG und SNF / ECHA - REACH - Ermittlung von Acrylamid als besonders …
- EuG, 15.10.2008 - T-345/05
DAS GERICHT WEIST DIE KLAGE AUF NICHTIGERKLÄRUNG DER ENTSCHLIESSUNG DES …
- EuG, 30.04.2014 - T-17/12
Hagenmeyer und Hahn / Kommission - Verbraucherschutz - Verordnung (EG) Nr. …
- EuG, 26.09.2014 - T-614/13
Romonta / Kommission - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System für den Handel mit …
- EuGH, 10.09.2009 - C-455/07
Ente per le Ville vesuviane / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für …
- EuGH, 03.04.2009 - C-387/08
VDH Projektentwicklung und Edeka Rhein-Ruhr / Kommission - Rechtsmittel - …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2016 - C-158/14
A u.a. - Art. 267 AEUV - Art. 263 Abs. 4 AEUV - Zulässigkeit einer Klage auf …
- EuG, 26.09.2014 - T-634/13
Arctic Paper Mochenwangen / Kommission - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System …
- EuG, 26.09.2014 - T-629/13
Molda / Kommission - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System für den Handel mit …
- EuG, 07.03.2013 - T-93/10
Bilbaína de Alquitranes u.a. / ECHA - REACH - Ermittlung von Pech, Kohlenteer, …
- EuG, 07.03.2013 - T-96/10
Rütgers Germany u.a. / ECHA - REACH - Ermittlung von Anthracenöl, Anthracenpaste …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2009 - C-445/07
Kommission / Ente per le Ville vesuviane und Ente per le Ville Vesuviane / …
- EuG, 30.04.2015 - T-135/13
Hitachi Chemical Europe u.a. / ECHA - REACH - Ermittlung bestimmter …
- EuG, 26.09.2014 - T-631/13
Raffinerie Heide / Kommission - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System für den …
- EuG, 07.03.2013 - T-94/10
Rütgers Germany u.a. / ECHA - REACH - Ermittlung von Anthracenöl als besonders …
- EuG, 30.04.2015 - T-134/13
Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung ED/169/2012 der Europäischen Agentur …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2014 - C-456/13
T & L Sugars und Sidul Açúcares / Kommission - Rechtsmittel - Landwirtschaft - …
- EuG, 07.03.2013 - T-95/10
Cindu Chemicals u.a. / ECHA - REACH - Ermittlung von Anthracenöl, anthracenfrei, …
- EuG, 13.03.2015 - T-673/13
European Coalition to End Animal Experiments / ECHA - Nichtigkeitsklage - REACH - …
- EuG, 24.06.2014 - T-1/10
PPG und SNF / ECHA
- EuG, 21.09.2011 - T-346/10
Borax Europe / ECHA - Nichtigkeitsklage - REACH - Ermittlung von Borsäure und …
- EuG, 21.09.2011 - T-343/10
Etimine und Etiproducts / ECHA - Nichtigkeitsklage - REACH - Ermittlung von …
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Rechtsprechung
| EuGH, 21.02.2002 - C-486/01 P-R, C-488/01 P-R |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Judicialis
EG Art. 242; ; EG Art. ... 225; ; EG-Satzung Art. 49; ; Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments über die rückwirkende Auflösung der Technischen Fraktion der unabhängigen Abgeordneten (TDI) - gemischte Fraktion Art. 29 Abs. 1
- Judicialis
- Europäischer Gerichtshof
Front national / Parlament
«Pourvoi - Sursis à l'exécution d'un arrêt du Tribunal - Déclaration de constitution d'un groupe au sens de l'article 29 du règlement du Parlement européen»
- EU-Kommission
Front National und Martinez / Parlament
Artikel 242 EG und 243 EG
1. Vorläufiger Rechtsschutz - Einstweilige Anordnungen - Befugnisse des Richters der einstweiligen Anordnung - Grenzen - Keine Befugnis des Gerichts als Richter der einstweiligen Anordnung zum Erlass von Anordnungen, die Wirkungen erzeugen sollen, bis ein Urteil des ... - EU-Kommission
Front National und Martinez / Parlament
- Wolters Kluwer
Entscheidung über die Auflösung der TDI-Fraktion ; Stellungnahme des Ausschusses zur Frage der Zulässigkeit der Erklärung über die Bildung der TDI-Fraktion ; Anforderungen an die Bildung einer Fraktion innerhalb des Parlaments; Untersagung der Bildung einer TDI-Fraktion ...
- Wolters Kluwer
Entscheidung über die Auflösung der TDI-Fraktion ; Stellungnahme des Ausschusses zur Frage der Zulässigkeit der Erklärung über die Bildung der TDI-Fraktion ; Anforderungen an die Bildung einer Fraktion innerhalb des Parlaments; Untersagung der Bildung einer TDI-Fraktion ...
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1. Vorläufiger Rechtsschutz - Einstweilige Anordnungen - Befugnisse des Richters der einstweiligen Anordnung - Grenzen - Keine Befugnis des Gerichts als Richter der einstweiligen Anordnung zum Erlass von Anordnungen, die Wirkungen erzeugen sollen, bis ein Urteil des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- EuG, 25.11.1999 - T-222/99
- EuG, 02.10.2001 - T-222/99
- EuGH, 21.02.2002 - C-486/01 P-R, C-488/01 P-R
- EuGH, 11.11.2003 - C-486/01
- Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2004 - C-486/01
- EuGH, 29.06.2004 - C-486/01
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- EuG, 02.10.2001 - T-222/99
DAS GERICHT ERSTER INSTANZ WEIST DIE KLAGEN VON ABGEORDNETEN UND DER FRONT …
Auszug aus EuGH, 21.02.2002 - C-486/01
Der Front national und Jean-Claude Martinez haben mit zwei Rechtsmittelschriften, die am 17. Dezember 2001 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen sind, gemäß den Artikeln 225 EG und 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes jeweils ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 2. Oktober 2001 in den verbundenen Rechtssachen T-222/99, T-327/99 und T-329/99 (Martinez u. a./Parlament, Slg. 2001, II-2823; im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem die Klagen abgewiesen worden sind, die sie erhoben hatten, um die Nichtigerklärung der Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 14. September 1999 über die Auslegung von Artikel 29 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments über die rückwirkende Auflösung der Technischen Fraktion der unabhängigen Abgeordneten (TDI) - gemischte Fraktion" (im Folgenden: streitige Entscheidung) zu erreichen.Mit Klageschriften, die am 5. Oktober, am 19. November bzw. am 22. November 1999 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen sind, haben Herr Martinez und Herr de Gaulle (Rechtssache T-222/99), der Front national (Rechtssache T-327/99) und Frau Bonino, Herr Pannella, Herr Cappato, Herr Dell'Alba, Herr Della Vedova, Herr Dupuis, Herr Turco und die Lista Emma Bonino (im Folgenden: Frau Bonino u. a.) (Rechtssache T-329/99) Nichtigkeitsklagen gegen die streitige Entscheidung erhoben.
Der Präsident des Gerichts hat dem Antrag mit Beschluss vom 25. November 1999 in der Rechtssache T-222/99 R (Martinez und de Gaulle/Parlament, Slg. 1999, II-3397) stattgegeben und die Kostenentscheidung vorbehalten.
- EuGH, 24.10.1996 - C-73/95
Viho / Kommission
Auszug aus EuGH, 21.02.2002 - C-486/01
Ein solches Rechtsmittel stellt nämlich in Wirklichkeit einen Antrag auf bloße Überprüfung der beim Gericht eingereichten Klage dar, was nicht in die Zuständigkeit des Gerichtshofes fällt (siehe z. B. Urteile vom 24. Oktober 1996 in der Rechtssache C-73/95 P, Viho/Kommission, Slg. 1996, I-5457, Randnrn. - EuGH, 04.07.2000 - C-352/98
Bergaderm und Goupil / Kommission - "Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der …
Auszug aus EuGH, 21.02.2002 - C-486/01
25 und 26, und vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-352/98 P, Bergaderm und Goupil/Kommission, Slg. 2000, I-5291, Randnrn.
- EuGH, 11.02.1999 - C-390/95
Antillean Rice Mills u.a. - Befugnis des Rates, Einfuhrbeschränkungen für …
Auszug aus EuGH, 21.02.2002 - C-486/01
Die Würdigung der Tatsachen ist, sofern die dem Gericht vorgelegten Beweismittel nicht verfälscht werden, daher keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofes unterliegt (siehe u. a. Urteil vom 11. Februar 1999 in der Rechtssache C-390/95 P, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1999, I-769, Randnr. 29). - EuGH, 15.12.2000 - C-361/00
Cho Yang Shipping / Kommission
Auszug aus EuGH, 21.02.2002 - C-486/01
Daraus folgt, dass der Präsident des Gerichts allein dafür zuständig ist, im Rahmen eines beim Gericht anhängigen Verfahrens den Vollzug einer Handlung durch einen mit Gründen versehenen Beschluss auszusetzen, ohne dass er die Wirkungen eines solchen Beschlusses auf ein etwaiges Rechtsmittel erstrecken kann, das beim Gerichtshof eingelegt werden könnte, und dass allein dieser für die Entscheidung über alle im Rahmen eines Rechtsmittels gestellten Anträge auf Aussetzung des Vollzugs zuständig ist (Beschluss vom 15. Dezember 2000 in der Rechtssache C-361/0 P[R], Cho Yang Shipping/Kommission, Slg. 2000, I-11657, Randnr. 99). - EuGH, 30.04.1997 - C-89/97
Moccia Irme / Kommission
Auszug aus EuGH, 21.02.2002 - C-486/01
Außerdem ist gegen eine ablehnende Entscheidung ein Antrag auf Aussetzung des Vollzugs grundsätzlich nicht gegeben, weil die Anordnung einer Aussetzung keine Änderung der Lage des Antragstellers herbeiführen könnte (vgl. Beschlüsse vom 31. Juli 1989 in der Rechtssache 206/89 R, S./Kommission, Slg. 1989, 2841, Randnr. 14, und vom 30. April 1997 in der Rechtssache C-89/97 P[R], Moccia Irme/Kommission, Slg. 1997, I-2327, Randnr. 45). - EuGH, 31.07.1989 - C-206/89
S. / Kommission
Auszug aus EuGH, 21.02.2002 - C-486/01
Außerdem ist gegen eine ablehnende Entscheidung ein Antrag auf Aussetzung des Vollzugs grundsätzlich nicht gegeben, weil die Anordnung einer Aussetzung keine Änderung der Lage des Antragstellers herbeiführen könnte (vgl. Beschlüsse vom 31. Juli 1989 in der Rechtssache 206/89 R, S./Kommission, Slg. 1989, 2841, Randnr. 14, und vom 30. April 1997 in der Rechtssache C-89/97 P[R], Moccia Irme/Kommission, Slg. 1997, I-2327, Randnr. 45). - LG Regensburg, 28.11.1989 - S 206/89
Auszug aus EuGH, 21.02.2002 - C-486/01
Außerdem ist gegen eine ablehnende Entscheidung ein Antrag auf Aussetzung des Vollzugs grundsätzlich nicht gegeben, weil die Anordnung einer Aussetzung keine Änderung der Lage des Antragstellers herbeiführen könnte (vgl. Beschlüsse vom 31. Juli 1989 in der Rechtssache 206/89 R, S./Kommission, Slg. 1989, 2841, Randnr. 14, und vom 30. April 1997 in der Rechtssache C-89/97 P[R], Moccia Irme/Kommission, Slg. 1997, I-2327, Randnr. 45).
- EuGH, 19.08.2024 - C-600/22
Puigdemont i Casamajó und Comín i Oliveres/ Parlament
Rn. 52 En ce qui concerne, en second lieu, la demande de sursis à l'exécution de l'arrêt attaqué lui-même, il y a lieu de rappeler que, si, selon l'article 60 du statut de la Cour de justice de l'Union européenne, un pourvoi contre un arrêt du Tribunal n'a pas, en principe, d'effet suspensif, la Cour peut, en application de l'article 278 TFUE, si elle estime que les circonstances l'exigent, ordonner le sursis à l'exécution de l'arrêt visé par un pourvoi (voir, en ce sens, ordonnance du président de la Cour du 21 février 2002, Front national et Martinez/Parlement, C-486/01 P-R et C-488/01 P-R, EU:C:2002:116, point 71).En effet, alors que l'octroi d'un tel sursis ne peut avoir pour effet de modifier la situation de la partie qui sollicite une protection provisoire, l'existence d'un intérêt à agir de cette partie, qui constitue une condition de recevabilité de sa demande en référé, suppose que cette demande soit susceptible, par son résultat, de lui procurer un bénéfice [voir, en ce sens, ordonnances du président de la Cour du 21 février 2002, Front national et Martinez/Parlement, C-486/01 P-R et C-488/01 P-R, EU:C:2002:116, point 73, ainsi que du 29 mars 2012, Golnisch/Parlement, C-570/11 P(R), EU:C:2012:200, point 13, et ordonnance du vice-président de la Cour du 20 mars 2023, Xpand Consortium e.a./Commission, C-739/22 P(R), EU:C:2023:228, point 22].
- EuGH, 03.12.2014 - C-431/14
Griechenland / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Rechtsmittel - Antrag auf …
Nach Art. 278 AEUV kann der Gerichtshof jedoch, wenn er dies den Umständen nach für nötig hält, die Durchführung des angefochtenen Urteils aussetzen (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs, Front national und Martinez/Parlament, C-486/01 P-R und C-488/01 P-R, EU:C:2002:116, Rn. 71).Festzustellen ist aber auch, dass nach ständiger Rechtsprechung ein Antrag auf Aussetzung des Vollzugs gegen eine ablehnende Entscheidung nur in Ausnahmefällen statthaft ist, weil die Anordnung einer Aussetzung keine Änderung der Lage des Antragstellers herbeiführen könnte (vgl. Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs, Front national und Martinez/Parlament, EU:C:2002:116, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 29.04.2005 - C-404/04
Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung …
13 Es ist zwar richtig, dass im Rahmen des Artikels 242 EG die beantragten Maßnahmen grundsätzlich den formalen Rahmen des Rechtsmittels, mit dem sie zusammenhängen, nicht überschreiten dürfen; festzustellen ist aber auch, dass nach ständiger Rechtsprechung ein Antrag auf Aussetzung des Vollzugs gegen eine ablehnende Entscheidung nur in Ausnahmefällen gegeben ist, weil die Anordnung einer Aussetzung keine Änderung der Lage des Antragstellers herbeiführen könnte (vgl. Beschluss vom 21. Februar 2002 in den Rechtssachen C-486/01 P-R und C-488/01 P-R, Front National und Martinez/Parlament, Slg. 2002, I-1843, Randnr. 73 und die dort genannte Rechtsprechung).
- EuGH, 29.06.2004 - C-486/01
Front national / Parlament
Dieser Antrag ist jedoch durch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 21. Februar 2002 in den Rechtssachen C-486/01 P-R und C-488/01 P-R (Front National und Martinez/Parlament, Slg. 2002, I-1843) u. a. mit der Begründung zurückgewiesen worden, die Anordnung der genannten Aussetzung des Vollzugs sei nicht geeignet, den schweren und nicht wieder gutzumachenden Schaden zu vermeiden, auf den sich der Antragsteller berufe. - EuG, 23.05.2016 - T-754/14
Efler u.a./ Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Institutionelles Recht - …
In der Tat verfolgt das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach ständiger Rechtsprechung allein den Zweck, die volle Wirksamkeit der künftigen Entscheidung zur Hauptsache sicherzustellen und so die Lückenlosigkeit des vom Unionsrichter gewährten Rechtsschutzes zu gewährleisten (…vgl. Beschlüsse vom 3. Mai 1996, Deutschland/Kommission, C-399/95 R, EU:C:1996:193, Rn. 46, vom 21. Februar 2002, Front national und Martinez/Parlament, C-486/01 P-R und C-488/01 P-R, EU:C:2002:116, Rn. 87, …und vom 27. September 2004, Kommission/Akzo und Akcros, C-7/04 P[R], EU:C:2004:566, Rn. 36). - EuGH, 29.04.2004 - C-162/01
Beusmans / Rat und Kommission
112 Nach den Artikeln 225 EG und 58 Absatz 1 der Satzung des Gerichtshofes ist die Würdigung der Tatsachen, sofern die dem Gericht vorgelegten Beweismittel nicht verfälscht werden, jedoch keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofes im Rahmen eines Rechtsmittels unterliegt (vgl. u. a. Beschluss vom 21. Februar 2002 in den Rechtssachen C-486/01 P-R und C-488/01 P-R, Front National und Martinez/Parlament, Slg. 2002, I-1843, Randnrn. - EuGH, 11.11.2003 - C-488/01
Martinez / Parlament
Dieser Antrag wurde jedoch durch Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 21. Februar 2002 in den Rechtssachen C-486/01 P-R und C-488/01 P-R (Front National und Martinez/Parlament, Slg. 2002, I-1843) u. a. mit der Begründung zurückgewiesen, die Anordnung der genannten Aussetzung des Vollzugs sei nicht geeignet, den schweren und nicht wieder gutzumachenden Schaden zu vermeiden, auf den sich der Antragsteller berufe. - EuGH, 08.04.2014 - C-78/14
Kommission / ANKO - Vorläufiger Rechtsschutz - Rechtsmittel - Antrag auf …
Gemäß Art. 278 AEUV kann der Gerichtshof jedoch, wenn er dies den Umständen nach für nötig hält, die Durchführung des angefochtenen Urteils aussetzen (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs Front National und Martinez/Parlament, C-486/01 P-R und C-488/01 P-R, EU:C:2002:116, Rn. 71). - EuG, 18.03.2008 - T-411/07
Aer Lingus Group / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Kontrolle von …
Rn. 46 Was zweitens den Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der angefochtenen Entscheidung angeht, so ist gegen eine ablehnende Verwaltungsentscheidung ein Antrag auf Aussetzung des Vollzugs nicht gegeben, weil die Anordnung einer Aussetzung keine Änderung der Lage des Antragstellers herbeiführen könnte (Beschluss des Präsidenten der Zweiten Kammer des Gerichtshofs vom 31. Juli 1989, S./Kommission, C-206/89 R, Slg. 1989, 2841, Randnr. 14, Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 30. April 1997, Moccia Irme/Kommission, C-89/97 P[R], Slg. 1997, I-2327, Randnr. 45, und vom 21. Februar 2002, Front national und Martinez/Parlament, C-486/01 P[R] und C-488/01 P[R], Slg. 2002, I-1843, Randnr. 73). - EuG, 11.07.2002 - T-107/01
Lormines / Kommission - "Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Aussetzung …
Es ist daran zu erinnern, dass ein Antrag auf Aussetzung des Vollzugs grundsätzlich nicht gegen eine ablehnende Verwaltungsentscheidung gegeben ist, weil die Anordnung einer Aussetzung keine Änderung der Lage des Antragstellers herbeiführen könnte (vgl. insbesondere Beschluss des Präsidenten der Zweiten Kammer des Gerichtshofes vom 31. Juli 1989 in der Rechtssache C-206/89 R, S./Kommission, Slg. 1989, 2841, Randnr. 14; Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 30. April 1997 in der Rechtssache C-89/97 P[R], Moccia Irme/Kommission, Slg. 1997, I-2327, Randnr. 45, und vom 21. Februar 2002 in den Rechtssachen C-486/01 P[R] und C-488/01 P[R], Front national und Martinez/Parlament, Slg. 2002, I-1843, Randnr. 73). - EuGH, 27.06.2002 - C-274/00
Simon / Kommission - "Rechtsmittel - Beamte - Beanspruchung des …
- EuG, 15.11.2007 - T-215/07
Donnici / Parlament - Vorläufiger Rechtsschutz - Beschluss des Europäischen …
- EuGH, 22.06.2004 - C-151/03
Meyer / Kommission
- EuG, 13.04.2021 - T-12/21
PJ/ EIT
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Rechtsprechung
| EuGH, 11.11.2003 - C-486/01 P-R, C-488/01 P-R |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Front national / Parlament
(Appeal - Statement of formation of a group under Rule 29(1) of the Rules of Procedure of the European Parliament - Lack of political affinities - Retroactive dissolution of the TDI Group - Appeal manifestly inadmissible in part and manifestly unfounded in part)
Verfahrensgang
- EuG, 25.11.1999 - T-222/99
- EuG, 02.10.2001 - T-222/99
- EuGH, 21.02.2002 - C-486/01
- EuGH, 11.11.2003 - C-486/01 P-R, C-488/01 P-R
- Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2004 - C-486/01
- EuGH, 29.06.2004 - C-486/01
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2004 - C-486/01 P |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Front national / Parlament
- EU-Kommission
Front national gegen Europäisches Parlament.
Rechtsmittel - Erklärung über die Bildung einer Fraktion gemäß Artikel 29 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments - Fehlende politische Zusammengehörigkeit - Rückwirkende Auflösung der TDI-Fraktion - Anschlussrechtsmittel - Auslegung des Artikels ...
- EU-Kommission
Front national gegen Europäisches Parlament
Vorschriften über die Organe
Kurzfassungen/Presse
- 123recht.net (Pressemeldung, 20.1.2004)
Kaum Chancen für gemischte Rechts-Links-Fraktion im Europaparlament // Rechtsmittel der Front National unzulässig
Verfahrensgang
- EuG, 25.11.1999 - T-222/99
- EuG, 02.10.2001 - T-222/99
- EuGH, 21.02.2002 - C-486/01
- EuGH, 11.11.2003 - C-486/01
- Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2004 - C-486/01 P
- EuGH, 29.06.2004 - C-486/01
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (31)
- EuG, 02.10.2001 - T-327/99
Handlung des Europäischen Parlaments betreffend eine Bestimmung seiner …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2004 - C-486/01
Der Front National, eine französische politische Partei, hat ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 2. Oktober 2001 in der Rechtssache T-327/99 eingelegt, mit dem seine Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses des Europäischen Parlaments vom 14. September 1999 über die rückwirkende Auflösung der "Technischen Fraktion der unabhängigen Abgeordneten (TDI) - Gemischte Fraktion" als unbegründet abgewiesen worden war.Am 19. November 1999 hat der Front National beim Gericht erster Instanz eine Klage mit dem Antrag erhoben, die Entscheidung des Europäischen Parlaments über die Auflösung der TDI-Fraktion für nichtig zu erklären und dem beklagten Organ die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen (Rechtssache T-327/99).
In der Rechtssache T-327/99 hat das Parlament förmlich keine Einrede der Unzulässigkeit gemäß Artikel 114 der Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz erhoben.
"66 In der Rechtssache T-327/99 ist festzustellen, dass die Front national als eine französische politische Partei eine juristische Person ist, deren satzungsmäßiger Zweck darin besteht, durch ihre Mitglieder im Rahmen nationaler und europäischer Institutionen politische Ideen und Vorhaben zu fördern.
- festzustellen, dass die Klage des Front National in der Rechtssache T-327/99 unzulässig oder gegebenenfalls unbegründet ist, und.
Nach Ansicht des Parlaments war die Nichtigkeitsklage des Front National (Rechtssache T-327/99) unzulässig, weil die Klagebefugnis gefehlt habe, da keine unmittelbare Betroffenheit vorgelegen habe.
das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 2. Oktober 2001 in den verbundenen Rechtssachen T-222/99, T-327/99 und T-329/99 (Martinez u. a./Europäisches Parlament) auf der Grundlage der Anschließung an das Rechtsmittel durch das Parlament aufzuheben, weil in ihm die Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage des Front National gegen die Entscheidung vom 14. September 1999 festgestellt worden ist, durch die die rückwirkende Auflösung der Technischen Fraktion der unabhängigen Abgeordneten (TDI) verfügt worden war;.
- EuGH, 26.02.2002 - C-23/00
Rat / Boehringer - "Rechtsmittel - Zulässigkeit - Antrag auf Teilaufhebung eines …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2004 - C-486/01
Als Beispiele kann ich die Urteile vom 21. Januar 1999 in der Rechtssache C-73/97 P (Frankreich/Comafrika u. a., Slg. 1999, I-185) und vom 26. Februar 2002 in der Rechtssache C-23/00 P (Rat/Boehringer u. a., Slg. 2002, I-1873) nennen.{FN:10} - Rechtssache C-23/00 P (Slg. 2002, I-1873, Nr. 31).
- EuG, 02.10.2001 - T-222/99
DAS GERICHT ERSTER INSTANZ WEIST DIE KLAGEN VON ABGEORDNETEN UND DER FRONT …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2004 - C-486/01
Bereits am 5. Oktober 1999 hatten Herr Martinez und Herr de Gaulle Klage gegen die Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 14. September 1999 erhoben, mit der die Stellungnahme des Ausschusses für konstitutionelle Fragen über die Zulässigkeit der Erklärung über die Bildung der TDI-Fraktion gemäß Artikel 29 der Geschäftsordnung gebilligt worden war (Rechtssache T-222/99); am 22. November haben Frau Bonino und Herr Panella, Herr Cappato, Herr Dell'Alba, Herr Della Vedova, Herr Dupuis, Herr Turco und die Lista Emma Bonino diese Entscheidung angefochten (Rechtssache T-329/99).das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 2. Oktober 2001 in den verbundenen Rechtssachen T-222/99, T-327/99 und T-329/99 (Martinez u. a./Europäisches Parlament) auf der Grundlage der Anschließung an das Rechtsmittel durch das Parlament aufzuheben, weil in ihm die Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage des Front National gegen die Entscheidung vom 14. September 1999 festgestellt worden ist, durch die die rückwirkende Auflösung der Technischen Fraktion der unabhängigen Abgeordneten (TDI) verfügt worden war;.
- EuGH, 14.02.1995 - C-279/93
Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2004 - C-486/01
{FN:20} - Urteile vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93 (Schumacker, Slg. 1995, I-225, Randnr. 30), vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-107/94 (Asscher, Slg. 1996, I-3089, Randnr. 40), vom 25. Oktober 1998 in den verbundenen Rechtssachen C-9/97 und C-118/97 (Jokela und Pitkäranta, Slg. 1998, I-6267, Randnr. 45) und vom 14. September 1999 in der Rechtssache C-391/97 (Gschwind, Slg. 1999, I-5451, Randnr. 21). - EuGH, 23.04.1986 - 294/83
Les Verts / Parlament
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2004 - C-486/01
{FN:15} - Urteil vom 23. April 1986 in der Rechtssache 294/83 (Les Verts/Parlament, Slg. 1986, 1339). - EuGH, 25.07.2002 - C-50/00
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2004 - C-486/01
In dem Urteil, das er am 25. Juli 2002 (Slg. 2002, I-6677) erlassen hat, hat er zwar anerkannt, dass diese Voraussetzung im Licht des Grundsatzes eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes unter Berücksichtigung der verschiedenen Umstände, die einen Kläger individualisieren können, auszulegen ist, er hat jedoch angenommen, dass eine solche Auslegung nicht dazu führen könne, dass die im Vertrag vorgeschriebene Voraussetzung außer Acht gelassen werde, ohne dass die den Gemeinschaftsgerichten durch den Vertrag verliehenen Befugnisse überschritten würden, wobei es Sache der Mitgliedstaaten sei, das geltende System gemäß Artikel 48 EU zu reformieren. - EuGH, 27.06.1996 - C-107/94
Asscher / Staatssecretaris van Financiën
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2004 - C-486/01
{FN:20} - Urteile vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93 (Schumacker, Slg. 1995, I-225, Randnr. 30), vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-107/94 (Asscher, Slg. 1996, I-3089, Randnr. 40), vom 25. Oktober 1998 in den verbundenen Rechtssachen C-9/97 und C-118/97 (Jokela und Pitkäranta, Slg. 1998, I-6267, Randnr. 45) und vom 14. September 1999 in der Rechtssache C-391/97 (Gschwind, Slg. 1999, I-5451, Randnr. 21). - EuG, 03.05.2002 - T-177/01
IN DEM BEMÜHEN UM EINE STÄRKUNG DES RECHTSSCHUTZES FÜR BÜRGER/BÜRGERINNEN UND …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2004 - C-486/01
Das Gericht erster Instanz hatte sich diesem Versuch im Urteil vom 3. Mai 2002 in der Rechtssache T-177/01 (Jégo/Quéré/Kommission, Slg. 2002, II-2365) angeschlossen. - EuGH, 14.09.1999 - C-391/97
Gschwind - "Artikel 48 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 39 EG) …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2004 - C-486/01
{FN:20} - Urteile vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93 (Schumacker, Slg. 1995, I-225, Randnr. 30), vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-107/94 (Asscher, Slg. 1996, I-3089, Randnr. 40), vom 25. Oktober 1998 in den verbundenen Rechtssachen C-9/97 und C-118/97 (Jokela und Pitkäranta, Slg. 1998, I-6267, Randnr. 45) und vom 14. September 1999 in der Rechtssache C-391/97 (Gschwind, Slg. 1999, I-5451, Randnr. 21). - EuGH, 06.03.1979 - 92/78
Simmenthal / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2004 - C-486/01
{FN:18} - Siehe die Urteile vom 13. Mai 1971 in den verbundenen Rechtssachen 41/70 bis 44/70 (International Fruit Company u. a./Kommission, Slg. 1971, 411, Randnrn. 23 bis 29), vom 6. März 1979 in der Rechtssache 92/78 (Simmenthal/Kommission, Slg. 1977, 777, Randnrn. 25 und 26), vom 29. März 1979 in der Rechtssache 113/77 (NTN Toyo Bearing/Rat, Slg. 1979, 1185, Randnrn. 11 und 12), in der Rechtssache 118/77 (ISO/Rat, Slg. 1979, 1277, Randnr. 26), in der Rechtssache 119/77 (Nippon Seiko/Rat und Kommission, Slg. 1979, 1303, Randnr. 14), in der Rechtssache 120/77 (Koyo Seiko/Rat und Kommission, Slg. 1979, 1337, Randnr. 25) und in der Rechtssache 121/77 (Nachi Fujikoshi u. a./Rat, Slg. 1979, 1363, Randnr. 11), vom 11. Juli 1985 in den verbundenen Rechtssachen 87/77, 130/77, 22/83, 9/84 und 10/84 (Salerno u. a./Kommission und Rat, Slg. 1985, 2523, Randnr. 31), vom 17. März 1987 in der Rechtssache 333//85 (Mannesmann-Röhrenwerke/Rat, Slg. 1987, 1381, Randnr. 14), vom 14. Januar 1988 in der Rechtssache 55/86 (Arposol/Rat, Slg. 1988, 13, Randnrn. 11 bis 13), vom 26. April 1988 in der Rechtssache 207/86 (Apesco/Kommission, Slg. 1988, 2151, Randnr. 12), vom 26. Juni 1990 in der Rechtssache C-152/88 (Sofrimport/Kommission, Slg. 1990, I-2477, Randnr. 9) und vom 5. Mai 1998 in der Rechtssache C-404/96 (Glencore Grain/Kommission, Slg. 1998, I-2435, Randnr. 41). - EuGH, 13.05.1971 - 41/70
International Fruit Company u.a. / Kommission
- EuGH, 29.03.1979 - 113/77
NTN Toyo Bearing / Rat
- EuGH, 26.06.1990 - 152/88
Sofrimport / Kommission
- EuGH, 09.01.2003 - C-76/00
Petrotub und Republica / Rat - Rechtsmittel - Schutz gegen Dumpingpraktiken - …
- EuGH, 05.05.1998 - C-404/96
Glencore Grain / Kommission - Nothilfe der Gemeinschaft für die Staaten der …
- EuGH, 11.07.1985 - 87/77
Salerno u.a. / Kommission und Rat
- EuGH, 21.01.1999 - C-73/97
Frankreich / Comafrica u.a. - Rechtsmittel - Bananensektor - Nichtigerklärung der …
- EuGH, 05.10.2000 - C-432/98
Rat / Chvatal u.a. - "Rechtsmittel - Beamte - Endgültiges Ausscheiden aus dem …
- EuGH, 26.04.1988 - 207/86
Apesco / Kommission EWG
- EuGH, 17.03.1987 - 333/85
Mannesmannröhren-Werke / Rat
- EuGH, 29.03.1979 - 118/77
ISO / Rat
- EuGH, 29.03.1979 - 119/77
Nippon Seiko / Rat
- EuGH, 14.01.1988 - 55/86
Arposol / Rat
- EuGH, 29.03.1979 - 121/77
Nachi Fujikoshi / Rat
- EuG, 10.01.2005 - T-357/03
Gollnisch u.a. / Parlament - Entscheidung des Präsidiums des Europäischen …
- EuGH, 29.03.1979 - 120/77
Koyo Seiko / Rat und Kommission
- EuGH, 11.07.1985 - 9/84
Dienstbezüge für Bedienstete der Europäischen Gemeinschaft ; Festlegung von …
- EuGH, 11.07.1985 - 10/84
Dienstbezüge für Bedienstete der Europäischen Gemeinschaft ; Festlegung von …
- EuGH, 13.05.1971 - 44/70
- EuGH, 11.07.1985 - 130/77
Dienstbezüge für Bedienstete der Europäischen Gemeinschaft ; Festlegung von …
- EuGH, 11.07.1985 - 22/83
Dienstbezüge für Bedienstete der Europäischen Gemeinschaft ; Festlegung von …
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