Rechtsprechung
| EuG, 14.12.2005 - T-369/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
Richtlinie 67/548/EWG
- Europäischer Gerichtshof
Arizona Chemical u.a. / Kommission
Richtlinie 67/548/EWG - Ablehnung der Aufhebung der Einstufung von Kolofonium als gefährlicher Stoff - Nichtigkeitsklage - Nicht anfechtbare Handlung - Schadensersatzklage - Verjährung - Einrede der Rechtswidrigkeit - Unzulässigkeit
- EU-Kommission
Arizona Chemical u.a. / Kommission
Richtlinie 67/548/EWG - Ablehnung der Aufhebung der Einstufung von Kolofonium als gefährlicher Stoff - Nichtigkeitsklage - Nicht anfechtbare Handlung - Schadensersatzklage - Verjährung - Einrede der Rechtswidrigkeit - Unzulässigkeit
- EU-Kommission
Arizona Chemical u.a. / Kommission
Angleichung der Rechtsvorschriften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung der Entscheidung D (2003) 430245 der Kommission vom 20. August 2003, mit der der Antrag der Klägerinnen abgelehnt wird, Rosin in der Liste gefährlicher Stoffe in Anhang I der der Richtlinie 67/548/EWG vom 27. Juni 1967 zur Angleichung der Rechts- und ...
Verfahrensgang
- EuG, 16.01.2004 - T-369/03
- EuG, 14.12.2005 - T-369/03
- EuGH, 13.03.2007 - C-150/06
- EuG - T-369/03
Papierfundstellen
- Slg. 2005, II-5839
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (75)
- EuG, 11.09.2002 - T-13/99
DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES, DIE VERWENDUNG BESTIMMTER …
Auszug aus EuG, 14.12.2005 - T-369/03
72 Vorab ist an die Rechtsprechung zu erinnern, wonach die Tatsache, dass eine Person in irgendeiner Weise in das Verfahren eingreift, das zum Erlass eines Gemeinschaftsrechtsakts führt, nur dann geeignet ist, diese Person hinsichtlich des fraglichen Rechtsakts zu individualisieren - was zwangsläufig bedeutet, dass der Rechtsakt ihr gegenüber verbindliche Rechtswirkungen entfaltet -, wenn die anwendbare Gemeinschaftsregelung ihr bestimmte Verfahrensgarantien einräumt (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 17. Januar 2002 in der Rechtssache T-47/00, Rica Foods/Kommission, Slg. 2002, II-113, Randnr. 55, vom 11. September 2002 in den Rechtssachen T-13/99, Pfizer Animal Health/Rat, Slg. 2002, II-3305, Randnr. 101, und T-70/99, Alpharma/Rat, Slg. 2002, II-3495, Randnr. 93; Beschlüsse des Gerichts vom 29. April 2002 in der Rechtssache T-339/00, Bactria/Kommission, Slg. 2002, II-2287, Randnr. 51, und vom 16. Februar 2005 in der Rechtssache T-142/03, Fost Plus/Kommission, Slg. 2005, II-0000, Randnrn.Die Lage der Klägerinnen kann auch nicht mit dem Sachverhalt verglichen werden, der den Urteilen Pfizer Animal Health/Rat und Alpharma/Rat (zitiert oben in Randnr. 72) zugrunde lag, in denen das Gericht entschied, dass das Verfahren nach Artikel 24 der Richtlinie 70/524/EWG des Rates vom 23. November 1970 über Zusatzstoffe in der Tierernährung (ABl. L 270, S. 1) als solches zwar den betroffenen Wirtschaftsteilnehmern kein Beteiligungsrecht einräumte, jedoch zu berücksichtigen war, dass der Kläger als Antragsteller gemäß Artikel 9g Absätze 2 und 4 der Richtlinie 70/524 selbst die Einleitung des Verfahrens nach Artikel 4 dieser Richtlinie veranlasst hatte.
Die zuletzt genannte Vorschrift bestimmt nämlich ausdrücklich, dass der Entscheidungsprozess auf Antrag des betreffenden Wirtschaftsteilnehmers eingeleitet wird, und gewährt diesem ferner im Gegensatz zu den Bestimmungen, die für das in der vorliegenden Rechtssache in Frage stehende Verfahren gelten, Verfahrensgarantien wie etwa das Recht, während der verschiedenen Abschnitte dieses Verfahrens über eine etwaige Vorschriftswidrigkeit, eine Ablehnung oder sogar eine bloße Zurückstellung seines Antrags unterrichtet zu werden (Urteile Pfizer Animal Health/Rat, zitiert oben in Randnr. 72, Randnrn. 101 und 102, und Alpharma/Rat, zitiert oben in Randnr. 72, Randnrn. 93 und 94).
85 Richtig ist auch, dass die Kommission und die Arbeitsgruppe, die die Adressaten dieser Informationen sind, in der Vorprüfungsphase, die der Ausarbeitung eines Vorschlags zur Änderung der Richtlinie 67/548 vorausgeht, verpflichtet sind, alle relevanten Gesichtspunkte des Einzelfalls sorgfältig und unparteiisch zu untersuchen (vgl. entsprechend Urteile Pfizer Animal Health/Rat, zitiert oben in Randnr. 72, Randnrn. 171 und 172, und Alpharma/Rat, zitiert oben in Randnr. 72, Randnrn. 182 und 183, unter Bezugnahme auf das Urteil Technische Universität München, zitiert oben in Randnr. 43, Randnr. 14).
Festzustellen ist ferner, dass das Gericht im Rahmen der Gemeinschaftsregelung über die Antibiotika in der Tiernahrung sowie im Rahmen der Anwendung des Vorsorgegrundsatzes, der eine möglichst erschöpfende wissenschaftliche Risikobewertung auf der Grundlage wissenschaftlicher Gutachten verlangt, die auf den Grundsätzen der höchsten Fachkompetenz, der Transparenz und der Unabhängigkeit beruhen, entschieden hat, dass die Sorgfaltspflicht eine wichtige Verfahrensgarantie zur Gewährleistung der wissenschaftlichen Objektivität der Maßnahmen und zur Verhinderung des Erlasses willkürlicher Maßnahmen darstellt (Urteile Pfizer Animal Health/Rat, Randnr. 172, und Alpharma/Rat, Randnr. 183).
Diese Auslegung wird dadurch bestätigt, dass in den Urteilen Pfizer Animal Health/Rat und Alpharma/Rat, zitiert oben in Randnummer 72, die Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage nicht ausgehend von der Sorgfaltspflicht als Verfahrensgarantie zum Schutze der Klägerinnen, sondern wegen anderer Kriterien - einschließlich in der betreffenden Regelung ausdrücklich vorgesehener Verfahrensgarantien - bejaht wurde, aufgrund deren davon auszugehen war, dass die Klägerinnen von der angefochtenen Verordnung individuell betroffen waren (Urteile Pfizer Animal Health/Rat, zitiert oben in Randnr. 72, Randnrn. 90 ff., und Alpharma/Rat, zitiert oben in Randnr. 72, Randnrn. 82 ff.).
Außerdem wurde in den genannten Urteilen die Sorgfaltspflicht nur bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Rechtsakte berücksichtigt (Urteile Pfizer Animal Health/Rat, zitiert oben in Randnr. 72, Randnrn. 171 ff., und Alpharma/Rat, zitiert oben in Randnr. 72, Randnrn. 182 ff.).
88 Im Rahmen des Verfahrens zur Anpassung der Richtlinie 67/548 an den technischen Fortschritt stellt die Sorgfaltspflicht in erster Linie eine wesentliche und objektive Förmlichkeit dar, die im öffentlichen Interesse an einer Regelung aufgestellt wurde, die der auf den Grundsätzen der höchsten Fachkompetenz, der Transparenz und der Unabhängigkeit beruhenden wissenschaftlichen Objektivität genügt (vgl. entsprechend Urteil Pfizer Animal Health/Rat, zitiert oben in Randnr. 72, Randnrn. 171 und 172, und Schlussanträge des Generalanwalts M. Poiares Maduro zum Urteil des Gerichtshofes vom 22. Februar 2005 in der Rechtssache C-141/02 P, Kommission/max.mobil, Slg. 2005, I-1286, Nrn. 55 und 56).
Die von der Rechtsprechung im Rahmen dieser Verwaltungsverfahren herausgearbeiteten Schutzgrundsätze können daher nicht unverändert auf die Verfahren übertragen werden, die zum Erlass von Maßnahmen mit allgemeiner Geltung führen, und im letztgenannten Fall kann folglich das Bestehen der Sorgfaltspflicht nicht zur Gewährung einer individuellen Verfahrensgarantie führen (vgl. in diesem Sinne zum Recht auf Anhörung Urteil Pfizer Animal Health/Rat, zitiert oben in Randnr. 72, Randnr. 487 und die dort zitierte Rechtsprechung).
- EuGH, 21.11.1991 - C-269/90
Technische Universität München / Hauptzollamt München-Mitte
Auszug aus EuG, 14.12.2005 - T-369/03
43 Um Kolofonium zutreffend einzustufen, habe die Kommission die ihr von den Klägerinnen vorgelegten Informationen daher sorgfältig und unparteiisch prüfen müssen (Urteil des Gerichtshofes vom 21. November 1991 in der Rechtssache C-269/90, Technische Universität München, Slg. 1991, I-5469, und Urteil des Gerichts vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache T-54/99, max.mobil/Kommission, Slg. 2002, II-313).85 Richtig ist auch, dass die Kommission und die Arbeitsgruppe, die die Adressaten dieser Informationen sind, in der Vorprüfungsphase, die der Ausarbeitung eines Vorschlags zur Änderung der Richtlinie 67/548 vorausgeht, verpflichtet sind, alle relevanten Gesichtspunkte des Einzelfalls sorgfältig und unparteiisch zu untersuchen (vgl. entsprechend Urteile Pfizer Animal Health/Rat, zitiert oben in Randnr. 72, Randnrn. 171 und 172, und Alpharma/Rat, zitiert oben in Randnr. 72, Randnrn. 182 und 183, unter Bezugnahme auf das Urteil Technische Universität München, zitiert oben in Randnr. 43, Randnr. 14).
Die Tragweite der Sorgfaltspflicht unterscheidet sich daher deutlich von der, die in den Verwaltungsverfahren anzutreffen ist, die auf den Erlass individueller Handlungen gerichtet sind und in denen der Schutzcharakter der Sorgfaltspflicht gegenüber den Einzelnen von der Rechtsprechung anerkannt wurde (vgl. insbesondere Urteil Technische Universität München, zitiert oben in Randnr. 43, Randnr. 14; Urteile des Gerichts vom 18. September 1995 in der Rechtssache T-167/94, Nölle/Rat und Kommission, Slg. 1995, II-2589, Randnrn.
- EuG, 30.01.2002 - T-54/99
max.mobil / Kommission
Auszug aus EuG, 14.12.2005 - T-369/03
43 Um Kolofonium zutreffend einzustufen, habe die Kommission die ihr von den Klägerinnen vorgelegten Informationen daher sorgfältig und unparteiisch prüfen müssen (Urteil des Gerichtshofes vom 21. November 1991 in der Rechtssache C-269/90, Technische Universität München, Slg. 1991, I-5469, und Urteil des Gerichts vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache T-54/99, max.mobil/Kommission, Slg. 2002, II-313).47 Die Klägerinnen machen geltend, Artikel 95 EG lasse in Analogie die berechtigte Erwartung entstehen, dass jede Maßnahme im Bereich der öffentlichen Gesundheit, wie die Einstufung von Kolofonium als ein die Haut sensibilisierender Stoff, auf den neuesten Informationen beruhe und "alle auf wissenschaftliche Ergebnisse gestützten neuen Entwicklungen" berücksichtige; die Einhaltung der Verpflichtung der Kommission zu einer sorgfältigen und unparteiischen Prüfung müsse gerichtlicher Kontrolle unterliegen (Urteil max.mobil/Kommission, zitiert oben in Randnr. 43, Randnr. 56), und zwar unabhängig von der Form der Handlung, mit der die Kommission das Verwaltungsprüfverfahren einstelle, da diese Handlung verbindliche Rechtswirkungen erzeuge, die die Interessen des Klägers durch einen Eingriff in seine Rechtsstellung beeinträchtigen könnten (Urteil des Gerichts vom 25. Juni 1998 in der Rechtssache T-120/96, Lilly Industries/Kommission, Slg. 1998, II-2571, Randnrn. 49 und 55).
Hieraus ergibt sich auch, dass sich die Klägerinnen zu Unrecht auf das Urteil max.mobil/Kommission, zitiert oben in Randnummer 43, berufen, das übrigens zwischenzeitlich vom Gerichtshof im Rechtsmittelverfahren aufgehoben wurde (Urteil Kommission/max.mobil, zitiert oben in Randnr. 88).
- EuGH, 02.12.1971 - 5/71
Zuckerfabrik Schoeppenstedt / Rat
Auszug aus EuG, 14.12.2005 - T-369/03
99 Die Klägerinnen tragen vor, die Zulässigkeit einer Schadensersatzklage setze voraus, dass die Rechtswidrigkeit des Verhaltens der Beklagten, der entstandene Schaden und das Bestehen eines Kausalzusammenhangs zwischen dem Verhalten und dem Schaden dargelegt werde (Urteil des Gerichtshofes vom 2. Dezember 1971 in der Rechtssache 5/71, Zuckerfabrik Schöppenstedt/Rat, Slg. 1971, 975).Selbst wenn die angefochtene Handlung Gesetzescharakter hätte - was tatsächlich nicht der Fall sei -, stelle ihr Erlass durch die Kommission eine hinreichend qualifizierte Verletzung einer höherrangigen, dem Schutz des Einzelnen dienenden Rechtsnorm dar (Urteil Zuckerfabrik Schöppenstedt/Rat, zitiert oben in Randnr. 99, und Urteil des Gerichts vom 15. April 1997 in der Rechtssache T-390/94, Schröder u. a./Kommission, Slg. 1997, II-501), weil gegen den EG-Vertrag und mehrere tragende Grundsätze des Gemeinschaftsrechts zum Schutz der Rechte des Einzelnen und seiner berechtigten Erwartungen verstoßen worden sei.
- EuG, 11.09.2002 - T-70/99
Alpharma / Rat
Auszug aus EuG, 14.12.2005 - T-369/03
72 Vorab ist an die Rechtsprechung zu erinnern, wonach die Tatsache, dass eine Person in irgendeiner Weise in das Verfahren eingreift, das zum Erlass eines Gemeinschaftsrechtsakts führt, nur dann geeignet ist, diese Person hinsichtlich des fraglichen Rechtsakts zu individualisieren - was zwangsläufig bedeutet, dass der Rechtsakt ihr gegenüber verbindliche Rechtswirkungen entfaltet -, wenn die anwendbare Gemeinschaftsregelung ihr bestimmte Verfahrensgarantien einräumt (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 17. Januar 2002 in der Rechtssache T-47/00, Rica Foods/Kommission, Slg. 2002, II-113, Randnr. 55, vom 11. September 2002 in den Rechtssachen T-13/99, Pfizer Animal Health/Rat, Slg. 2002, II-3305, Randnr. 101, und T-70/99, Alpharma/Rat, Slg. 2002, II-3495, Randnr. 93; Beschlüsse des Gerichts vom 29. April 2002 in der Rechtssache T-339/00, Bactria/Kommission, Slg. 2002, II-2287, Randnr. 51, und vom 16. Februar 2005 in der Rechtssache T-142/03, Fost Plus/Kommission, Slg. 2005, II-0000, Randnrn.Festzustellen ist ferner, dass das Gericht im Rahmen der Gemeinschaftsregelung über die Antibiotika in der Tiernahrung sowie im Rahmen der Anwendung des Vorsorgegrundsatzes, der eine möglichst erschöpfende wissenschaftliche Risikobewertung auf der Grundlage wissenschaftlicher Gutachten verlangt, die auf den Grundsätzen der höchsten Fachkompetenz, der Transparenz und der Unabhängigkeit beruhen, entschieden hat, dass die Sorgfaltspflicht eine wichtige Verfahrensgarantie zur Gewährleistung der wissenschaftlichen Objektivität der Maßnahmen und zur Verhinderung des Erlasses willkürlicher Maßnahmen darstellt (Urteile Pfizer Animal Health/Rat, Randnr. 172, und Alpharma/Rat, Randnr. 183).
- EuG, 16.07.1998 - T-199/96
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN WAR BERECHTIGT, BERGAMOTTÖL IN …
Auszug aus EuG, 14.12.2005 - T-369/03
74 Auf einem Gebiet, das dem der Richtlinie 67/548 benachbart ist, nämlich dem Gebiet der kosmetischen Mittel, das durch die Richtlinie 76/768/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel (…ABl. L 262, S. 169) in der insbesondere durch die Richtlinie 93/35/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 (…ABl. L 151, S. 32) geänderten Fassung geregelt wird, hat das Gericht ferner entschieden, dass zwar der Grundsatz des kontradiktorischen Verfahrens ein fundamentaler Grundsatz des Gemeinschaftsrechts ist, der in allen Verwaltungsverfahren anwendbar ist, die gegen eine bestimmte Person eröffnet werden und zu einer diese Person beschwerenden Maßnahme führen können, er jedoch normalerweise nicht in Verfahren gilt, die zum Erlass von Maßnahmen mit allgemeiner Geltung führen (vgl. Urteil des Gerichts vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache T-199/96, Bergaderm und Goupil/Kommission, Slg. 1998, II-2805, Randnr. 58 und die dort zitierte Rechtsprechung).Dies ist insbesondere bei Antidumpingverfahren der Fall, in deren Rahmen bestimmte ausdrücklich vorgesehene Verteidigungsrechte beim Erlass eines Rechtsakts mit allgemeiner Geltung zu wahren sind (Urteil Bergaderm und Goupil/Kommission, Randnr. 59; Beschlüsse Molkerei Großbraunshain und Bene Nahrungsmittel/Kommission, zitiert oben in Randnr. 73, Randnr. 69, und vom 30. Januar 2001, La Conqueste/Kommission, zitiert oben in Randnr. 73, Randnr. 46).
- EuGH, 01.04.2004 - C-263/02
DER GERICHTSHOF HAT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN, UNTER DENEN EIN …
Auszug aus EuG, 14.12.2005 - T-369/03
Nach dieser Rechtsprechung kann eine Nichtigkeitsklage einer natürlichen oder juristischen Person, die nicht die in Artikel 230 Absatz 4 EG aufgestellten Voraussetzungen erfüllt, keinesfalls für zulässig erklärt werden (Urteil des Gerichtshofes vom 1. April 2004 in der Rechtssache C-263/02 P, Kommission/Jégo-Quéré, Slg. 2004, I-3425, Randnr. 36; Urteil des Gerichts vom 22. Februar 2000 in der Rechtssache T-138/98, ACAV u. a./Rat, Slg. 2000, II-341, Randnr. 68, und Beschluss vom 29. April 2002, Bactria/Kommission, zitiert oben in Randnr. 72, Randnr. 54). - EuGH, 25.07.2002 - C-50/00
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN …
Auszug aus EuG, 14.12.2005 - T-369/03
Hinzuzufügen ist, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes, selbst wenn nach einer konkreten Prüfung der nationalen Verfahrensvorschriften dargetan werden könnte, dass diese Vorschriften es dem Einzelnen nicht gestatten, eine Klage zu erheben, mit der er die Gültigkeit der angefochtenen Handlung in Frage stellen kann, dieser Umstand keineswegs die vorstehenden Erwägungen erschüttern würde, da eine solche Regelung es in jedem Einzelfall erforderlich machen würde, dass der Gemeinschaftsrichter das nationale Verfahrensrecht prüft und auslegt, was seine Zuständigkeit im Rahmen der Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Gemeinschaftshandlungen überschreiten würde (Urteil des Gerichtshofes vom 25. Juli 2002 in der Rechtssache C-50/00 P, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, Slg. 2002, I-6677, Randnr. 43). - EuGH, 11.11.1981 - 60/81
IBM / Kommission
Auszug aus EuG, 14.12.2005 - T-369/03
Die angefochtene Handlung sei ihrem Wesen nach eine Verwaltungsmaßnahme und rufe verbindliche Rechtswirkungen hervor, da sie mit der Zurückweisung des Rückstufungsantrags und der damit einhergehenden Einstellung des Verwaltungsverfahrens zur Prüfung von Kolofonium die Beurteilung dieses Antrags und der zu seiner Begründung vorgebrachten maßgeblichen Daten durch die Beklagte abschließe (Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, Randnr. 10, und Urteil des Gerichts vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache T-64/89, Automec/Kommission, Slg. 1990, II-367, Randnr. 42). - EuGH, 17.11.1987 - 142/84
BAT und Reynolds / Kommission
Auszug aus EuG, 14.12.2005 - T-369/03
45 Die angefochtene Handlung sei mit einer Entscheidung über die Einstellung des Beschwerdeverfahrens oder die Zurückweisung einer Beschwerde im Bereich des gemeinschaftlichen Wettbewerbsrechts (Urteile des Gerichtshofes vom 11. Oktober 1983 in der Rechtssache 210/81, Demo-Studio Schmidt/Kommission, Slg. 1983, 3045, vom 17. November 1987 in den Rechtssachen 142/84 und 156/84, BAT und Reynolds/Kommission, Slg. 1987, 4487, und vom 16. Juni 1994 in der Rechtssache C-39/93, SFEI u. a./Kommission, Slg. 1994, I-2681; Urteile des Gerichts vom 17. Februar 2000 in der Rechtssache T-241/97, Stork Amsterdam/Kommission, Slg. 2000, II-309, und max.mobil/Kommission, zitiert oben in Randnr. 43) oder mit einer - anfechtbaren, da endgültige Rechtswirkungen erzeugenden - Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens zur Prüfung staatlicher Beihilfen nach Artikel 88 Absatz 2 EG gleichzusetzen (Urteile des Gerichtshofes vom 30. Juni 1992 in den Rechtssachen C-47/91, Italien/Kommission, Slg. 1992, I-4145, und C-312/90, Spanien/Kommission, Slg. 1992, I-4117; Urteil des Gerichts vom 15. September 1998 in den Rechtssachen T-126/96 und T-127/96, BFM und EFIM/Kommission, Slg. 1998, II-3437). - EuGH, 24.06.1986 - 53/85
AKZO Chemie / Kommission
- EuG, 18.09.1992 - T-24/90
Automec Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
- EuGH, 16.05.1991 - C-358/89
Extramet Industrie / Rat
- EuGH, 14.05.1975 - 74/74
CNTA / Kommission
- EuGH, 20.03.1997 - C-57/95
INSTITUTIONELLES RECHT
- EuGH, 26.04.1988 - 97/86
Asteris / Kommission
- EuGH, 22.02.2005 - C-141/02
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION IST NICHT VERPFLICHTET, AUFGRUND DER BESCHWERDE EINES …
- EuG, 15.09.1998 - T-95/96
DIE KOMMISSION WIRD WEGEN NICHT RECHTZEITIGEM TÄTIGWERDEN IM FALL DER …
- EuGH, 30.09.2003 - C-76/01
Eurocoton u.a. / Rat - "Rechtsmittel - Dumping - Nichtannahme eines Vorschlags …
- EuGH, 17.05.2001 - C-449/98
IECC / Kommission - "Rechtsmittel - Entscheidung über die Zurückweisung einer …
- EuGH, 14.01.1987 - 281/84
Zuckerfabrik Bedburg / Rat und Kommission
- EuGH, 17.05.1990 - C-87/89
Sonito u.a. / Kommission
- EuGH, 24.11.1992 - C-15/91
Buckl u.a. / Kommission
- EuG, 21.04.2005 - T-28/03
Holcim (Deutschland) / Kommission - Artikel 85 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 EG) - …
- EuGH, 30.06.1992 - C-47/91
Italien / Kommission
- EuG, 15.09.1998 - T-126/96
EFIM / Kommission
- EuGH, 11.10.1983 - 210/81
Demo-Studio Schmidt
- EuGH, 27.01.1982 - 256/80
Birra Wührer / Rat und Kommission
- EuG, 18.09.1995 - T-167/94
Detlef Nölle gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen …
- EuGH, 02.06.1976 - 56/74
Kampffmeyer / Rat und Kommission
- EuG, 10.07.1990 - T-64/89
Automec Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Verfahren - …
- EuGH, 11.07.1985 - 87/77
Salerno u.a. / Kommission und Rat
- EuG, 03.02.2005 - T-19/01
Chiquita Brands u.a. / Kommission - Gemeinsame Marktorganisation - Bananen - …
- EuGH, 16.06.1994 - C-39/93
S.F.E.I. u.a. / Kommission
- EuG, 17.03.2005 - T-285/03
Agraz u.a. / Kommission - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation für …
- EuGH, 30.06.1992 - C-312/90
Spanien / Kommission
- EuG, 09.07.1999 - T-231/97
New Europe Consulting und Brown / Kommission
- EuGH, 30.01.2002 - C-151/01
La Conqueste / Kommission
- EuG, 15.04.1997 - T-390/94
Aloys Schröder, Jan und Karl-Julius Thamann gegen Kommission der Europäischen …
- EuG, 09.11.1994 - T-46/92
Scottish Football Association gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- EuGH, 08.03.1972 - 42/71
Nordgetreide GmbH & Co. / Kommission
- EuGH, 12.12.2003 - C-258/02
Bactria / Kommission - "Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1896/2000 - …
- EuG, 28.10.1993 - T-83/92
Zunis Holding SA, Finan Srl und Massinvest SA gegen Kommission der Europäischen …
- EuGH, 26.04.1988 - 207/86
Apesco / Kommission EWG
- EuG, 22.02.2000 - T-138/98
ACAV u.a. / Rat
- EuG, 19.09.2001 - T-54/00
Federación de Cofradías de Pescadores de Guipúzcoa u.a. / Rat - "Fischerei - …
- EuG, 15.09.1998 - T-109/97
Molkerei Großbraunshain und Bene Nahrungsmittel / Kommission - "Schutz von …
- EuG, 17.12.2003 - T-346/03
Krikorian u.a. / Parlament u.a. - Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft - …
- EuG, 10.02.2005 - T-291/04
Enviro Tech Europe und Enviro Tech International / Kommission - Vorläufiger …
- EuG, 30.01.2001 - T-215/00
La Conqueste / Kommission - "Nichtigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr. 1338/2000 - …
- EuGH, 14.01.1993 - C-257/90
Italsolar / Kommission
- EuG, 02.06.2004 - T-123/03
Pfizer / Kommission
- EuG, 17.01.2002 - T-47/00
Rica Foods / Kommission
- EuG, 29.04.2002 - T-339/00
Bactria / Kommission - "Verordnung (EG) Nr. 1896/2000 - Richtlinie 98/8/EG - …
- EuGH, 16.07.1981 - 33/80
Albini / Rat und Kommission
- EuG, 17.02.2000 - T-241/97
Stork Amsterdam / Kommission
- EuG, 16.04.1997 - T-20/94
Johannes Hartmann gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der …
- EuG, 25.06.1998 - T-120/96
UMWELT UND VERBRAUCHER
- EuG, 30.04.2003 - T-154/02
Villiger Söhne / Rat - "Nichtigkeitsklage - Artikel 3 Nummer 1 und Artikel 4 …
- EuG, 04.05.1998 - T-84/97
BEUC / Kommission - "Antidumpingverfahren - Interessierte Partei - Ablehnung - …
- EuGH, 27.10.1977 - 126/75
Giry / Kommission
- EuG, 17.01.2001 - T-124/99
Autosalone Ispra dei Fratelli Rossi / EAG - "Schadensersatzklage - …
- EuG, 16.02.2005 - T-142/03
Fost Plus / Kommission - Nichtigkeitsklage - Klage einer juristischen Person - …
- EuG, 12.09.2002 - T-113/00
DuPont Teijin Films Luxembourg u.a. / Kommission
- EuG, 10.02.2004 - T-215/01
Calberson GE / Kommission
- EuGH, 15.03.1984 - 64/82
Tradax / Kommission
- EuG, 31.01.2001 - T-76/94
Jansma / Rat und Kommission
- EuG, 04.02.1998 - T-246/93
Bühring / Rat und Kommission
- EuG, 22.10.1996 - T-154/94
Comité des salines de France und Compagnie des salins du Midi et des salines de …
- EuG, 11.12.1998 - T-22/98
Scottish Soft Fruit Growers / Kommission - "Gemeinsame Agrarpolitik - Himbeeren …
- EuG, 15.05.1997 - T-175/96
Georges Berthu gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wirtschafts- …
- EuG, 12.03.1998 - T-207/97
Berthu / Rat - "Wirtschafts- und Währungspolitik - Verordnung des Rates über …
- EuGH, 28.09.1983 - 193/82
Rosana / Rat
- EuG, 09.11.1999 - T-114/99
CSR PAMPRYL gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Nichtigkeitsklage …
- EuG, 04.10.1996 - T-5/96
Sveriges Betodlares Centralförening und Sven Åke Henrikson gegen Kommission der …
- EuG, 07.09.2010 - T-532/08
Norilsk Nickel Harjavalta und Umicore / Kommission - Nichtigkeitsklage - Umwelt …
Die Klägerinnen weisen darauf hin, dass sie sich nicht auf besondere Verfahrensgarantien aus der Richtlinie 67/548 beriefen, so dass die Bezugnahme der Kommission auf den Beschluss des Gerichts vom 14. Dezember 2005, Arizona Chemical u. a./Kommission (T-369/03, Slg. 2005, II-5839, Randnr. 76), irrelevant sei.Eine solche Handlung kann jedoch nicht als solche Gegenstand einer Nichtigkeitsklage im Sinne des Art. 230 EG sein, da sie keine verbindlichen Rechtswirkungen erzeugt, die die Interessen der Klägerinnen durch eine qualifizierte Änderung ihrer Rechtsstellung beeinträchtigen können (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichtshofs vom 17. März 2009, Ayyanarsamy/Kommission und Deutschland, C-251/08 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung; Beschluss vom 14. Dezember 2005, Arizona Chemical u. a./Kommission, oben in Randnr. 83 angeführt, Randnrn.
42 und 43 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 14. Dezember 2005, Arizona Chemical u. a./Kommission, oben in Randnr. 83 angeführt, Randnr. 73).
Rn. 106 In Bezug auf die angefochtene Richtlinie genügt der Hinweis, dass die einschlägigen Verfahrensvorschriften, die das Verfahren zu ihrem Erlass regeln, insbesondere die Nrn. 4.1.2 bis 4.1.5 des Anhangs VI der Richtlinie 67/548, keine solchen Verfahrensgarantien zugunsten von Wirtschaftsteilnehmern vorsehen, die von dem Ergebnis eines Verfahrens zur Anpassung der Richtlinie 67/548 an den technischen Fortschritt potenziell betroffen sind (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 14. Dezember 2005, Arizona Chemical u. a./Kommission, oben in Randnr. 83 angeführt, Randnrn.
Ebenso ist die Auffassung zurückzuweisen, dass die Verfahren zur Anpassung an den technischen Fortschritt mit anderen Verwaltungsverfahren vergleichbar seien, wie denjenigen im Bereich des Wettbewerbs, staatlicher Beihilfen oder des Dumpings, in deren Rahmen bestimmte ausdrücklich vorgesehene Verteidigungsrechte beim Erlass eines Rechtsakts mit individueller oder allgemeiner Geltung zu garantieren und zu wahren sind (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 14. Dezember 2005, Arizona Chemical u. a./Kommission, oben in Randnr. 83 angeführt, Randnrn.
Insoweit ist auch darauf hinzuweisen, dass grundsätzlich weder das Verfahren zur Ausarbeitung allgemein geltender Rechtsakte noch die Art dieser Rechtsakte selbst gemäß den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts wie etwa dem Anspruch auf rechtliches Gehör eine Beteiligung der Betroffenen erfordert, da davon ausgegangen wird, dass deren Interessen durch die für den Erlass dieser Rechtsakte zuständigen politischen Instanzen wahrgenommen werden (vgl. Beschluss vom 14. Dezember 2005, Arizona Chemical u. a./Kommission, oben in Randnr. 83 angeführt, Randnr. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 23.04.2018 - T-561/14
Das Gericht der EU bestätigt die Entscheidung der Kommission, im Rahmen der …
Rn. 85 Aus einer ständigen Rechtsprechung geht in der Tat hervor, dass eine ablehnende Maßnahme der Kommission nach der Art des Antrags zu beurteilen ist, der durch sie beschieden wird (vgl. Beschluss vom 14. Dezember 2005, Arizona Chemical u. a./Kommission, T-369/03, EU:T:2005:458, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 97 Außerdem enthält die Verordnung Nr. 211/2011 für das Verfahren, das auf die Registrierung einer geplanten EBI folgt, Vorschriften, die als Verfahrensgarantien zugunsten der Organisatoren eingestuft werden können, was bedeutet, dass die gemäß Art. 10 der Verordnung Nr. 211/2011 vorgelegte Mitteilung ihnen gegenüber verbindliche Rechtswirkungen entfaltet (…vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 12. September 2002, DuPont Teijin Films Luxembourg u. a./Kommission, T-113/00, EU:T:2002:214, Rn. 47 bis 55, und Beschluss vom 14. Dezember 2005, Arizona Chemical u. a./Kommission, T-369/03, EU:T:2005:458, Rn. 72 und 82).
- EuG, 07.09.2010 - T-539/08
Etimine und Etiproducts / Kommission - Nichtigkeitsklage - Umwelt und Schutz der …
42 und 43 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 14. Dezember 2005, Arizona Chemical u. a./Kommission, Slg. 2005, II-5839, Randnr. 73).Rn. 112 In Bezug auf die angefochtene Richtlinie genügt der Hinweis, dass die einschlägigen Verfahrensvorschriften, die das Verfahren zu ihrem Erlass regeln, insbesondere die Nrn. 4.1.2 bis 4.1.5 des Anhangs VI der Richtlinie 67/548, keine solchen Verfahrensgarantien zugunsten von Wirtschaftsteilnehmern vorsehen, die von dem Ergebnis eines Verfahrens zur Anpassung der Richtlinie 67/548 an den technischen Fortschritt potenziell betroffen sind (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 14. Dezember 2005, Arizona Chemical u. a./Kommission, oben in Randnr. 110 angeführt, Randnrn. 72 bis 80 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 02.03.2010 - T-16/04
Das Gericht weist die gegen die Gültigkeit der Richtlinie über ein System für den …
Mangels ausdrücklich garantierter Verfahrensrechte widerspräche es daher dem Wortlaut und dem Geist von Art. 230 EG, wenn ein Einzelner nur aufgrund seiner Beteiligung an der Vorbereitung eines Rechtssetzungsakts später gegen diesen Klage erheben dürfte (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichts vom 14. Dezember 2005, Arizona Chemical u. a./Kommission, T-369/03, Slg. 2005, II-5839, Randnrn. - EuG, 21.01.2014 - T-309/10
Klein / Kommission - Außervertragliche Haftung - Medizinprodukte - Art. 8 und 18 …
Rn. 52 Im Fall eines sukzessiv eingetretenen Schadens erfasst die Verjährungsfrist nach Art. 46 der Satzung des Gerichtshofs die mehr als fünf Jahre vor der Unterbrechungshandlung liegende Zeit, ohne etwaige später entstandene Ansprüche zu berühren (Beschlüsse des Gerichts vom 14. Dezember 2005, Arizona Chemical u. a./Kommission, T-369/03, Slg. 2005, II-5839, Rn. 116, …und vom 10. April 2008, 2K-Teint u. a./Kommission und EIB, T-336/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 106). - EuG, 09.09.2008 - T-212/03
DAS GERICHT WEIST DIE VON MYTRAVEL ERHOBENE KLAGE AUF SCHADENSERSATZ AB
73 bis 76, Beschluss des Gerichts vom 14. Dezember 2005, Arizona Chemicals u. a./Kommission, T-369/03, Slg. 2005, II-5839, Randnr. 88, und Urteil Agraz u. a./Kommission, siehe oben, Randnr. 49; vgl. auch Urteil des Gerichts vom 9. Juli 1999, New Europe Consulting und Brown/Kommission, T-231/97, Slg. 1999, II-2403, Randnrn. - EuG, 16.12.2015 - T-138/14
Chart / EAD - Außervertragliche Haftung - Örtliche Bedienstete bei der Delegation …
Die Voraussetzung eines sicheren Schadens ist erfüllt, wenn der Schadenseintritt unmittelbar bevorsteht und mit hinreichender Sicherheit vorhersehbar ist, auch wenn der Schaden noch nicht genau beziffert werden kann (…Urteil vom 14. Januar 1987, Zuckerfabrik Bedburg u. a./Rat und Kommission, 281/84, Slg, EU:C:1987:3, Rn. 14, und Beschluss vom 14. Dezember 2005, Arizona Chemical u. a./Kommission, T-369/03, Slg, EU:T:2005:458, Rn. 106).Rn. 58 Im Fall eines sukzessiv eingetretenen Schadens erfasst die Verjährung nach Art. 46 der Satzung des Gerichtshofs die mehr als fünf Jahre vor der Unterbrechungshandlung liegende Zeit, ohne etwaige später entstandene Ansprüche zu berühren (Beschlüsse vom 14. Dezember 2005, Arizona Chemical u. a./Kommission, T-369/03, Slg, EU:T:2005:458, Rn. 116, …und vom 10. April 2008, 2K-Teint u. a./Kommission und EIB, T-336/06, EU:T:2008:104, Rn. 106).
- EuG, 20.12.2023 - T-415/21
Die Union muss den Schaden, der der Banca Popolare di Bari durch einen Beschluss …
Rn. 31 Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass gemäß Art. 46 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union die Verjährung durch Einreichung der Klageschrift beim Gerichtshof oder dadurch unterbrochen wird, dass der Geschädigte seinen Anspruch vorher gegenüber dem zuständigen Organ geltend macht (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 14. Dezember 2005, Arizona Chemical u. a./Kommission, T-369/03, EU:T:2005:458, Rn. 116). - Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-478/21
Antidumping-Klage: Generalanwältin Medina schlägt dem Gerichtshof vor, die …
{FN:18} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Oktober 1983, Fediol/Kommission (…191/82, EU:C:1983:259, Rn. 31), und vom 17. Januar 2002, Rica Foods/Kommission (…T-47/00, EU:T:2002:7, Rn. 55), sowie Beschluss vom 14. Dezember 2005, Arizona Chemical u. a./Kommission (T-369/03, EU:T:2005:458, Rn. 72). - EuG, 16.12.2011 - T-291/04
Enviro Tech Europe und Enviro Tech International / Kommission - Umwelt und …
Rn. 106 Was erstens die Beteiligung der Klägerinnen an dem Verfahren, das zum Erlass der angefochtenen Einstufung geführt hat, und das Bestehen eventueller Verfahrensgarantien zu ihren Gunsten betrifft, ist festzustellen, dass die einschlägigen Rechtsvorschriften keine Verfahrensgarantien zum Schutz der Klägerinnen vorsehen, auf die sie sich berufen könnten, um ihre Klagebefugnis im Hinblick auf die angefochtene Richtlinie nachzuweisen (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichts vom 14. Dezember 2005, Arizona Chemical u. a./Kommission, T-369/03, Slg. 2005, II-5839, Randnrn. - EuG, 10.09.2020 - T-246/19
Kambodscha und CRF/ Kommission - Nichtigkeitsklage - Einfuhren von Indica-Reis …
- EuG, 10.03.2021 - T-245/17
ViaSat/ Kommission - Untätigkeits- und Nichtigkeitsklage - Elektronische …
- EuGH, 13.03.2007 - C-150/06
Rechtsmittel-Zurückweisung
- Generalanwalt beim EuGH, 18.10.2012 - C-460/09
Inalca und Cremonini / Kommission - Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der …
- EuG, 04.11.2009 - T-212/03
MyTravel Group plc gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- EuG, 21.09.2011 - T-1/10
PPG und SNF / ECHA - Nichtigkeitsklage - REACH - Ermittlung von Acrylamid als …
- EuG, 20.03.2014 - T-43/13
Donnici / Parlament - Schadensersatzklage - Mitglieder des Europäischen …
- EuG, 15.07.2011 - T-108/08
Zino Davidoff / OHMI - Kleinakis kai SIA (GOOD LIFE) - Gemeinschaftsmarke - …
- EuG, 19.02.2008 - T-82/06
Apple Computer International / Kommission - Nichtigkeitsklage - Gemeinsamer …
- EuG, 15.12.2009 - T-107/06
Inet Hellas / Kommission - Nichtigkeitsklage - Einführung der Domäne oberster …
- EuG, 10.03.2014 - T-518/12
Spirlea / Kommission - Nichtigkeitsklage - Öffentliche Gesundheit - Beschluss, im …
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