Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.09.2001 - 23 U 3/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10410
OLG Frankfurt, 19.09.2001 - 23 U 3/00 (https://dejure.org/2001,10410)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.09.2001 - 23 U 3/00 (https://dejure.org/2001,10410)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. September 2001 - 23 U 3/00 (https://dejure.org/2001,10410)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 1 BGB
    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Sicherung der in einem Kaufhaus abgestellten Hubkarre

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrssicherungspflicht; Haftung; Kunde ; Sturz; Hubwagen; Palette; Schadensersatz; Schmerzensgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1674
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.12.1984 - VI ZR 218/83

    Anderweitige Ersatzmöglichkeit; Erfolgsaussichten eines einzulegenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2001 - 23 U 3/00
    Vielmehr sind nach der Rechtsprechung des BGH nur diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die nach den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs (BGH NJW 1985, 1076) im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren geeignet sind, Gefahren von Dritten weitestgehend abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer oder bei nicht ganz fernliegender bestimmungswidriger Benutzung drohen (BGH NJW 1978, 1629).
  • BGH, 15.04.1975 - VI ZR 19/74

    Sorgfaltspflichten im Hinblick auf Gefahren bei der Ausübung eines Berufes oder

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2001 - 23 U 3/00
    Eine Gefahr wird hiernach haftungsbegründend erst dann, wenn sich für ein sachkundiges Urteil die naheliegende Möglichkeit ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden können (BGH VersR 1975, 812).
  • BGH, 21.02.1978 - VI ZR 202/76

    Objektive Verkehrssicherheit einer Kleiderrutsche - Beschaffenheit von Anlagen in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.09.2001 - 23 U 3/00
    Vielmehr sind nach der Rechtsprechung des BGH nur diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die nach den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs (BGH NJW 1985, 1076) im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren geeignet sind, Gefahren von Dritten weitestgehend abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer oder bei nicht ganz fernliegender bestimmungswidriger Benutzung drohen (BGH NJW 1978, 1629).
  • AG Brandenburg, 02.11.2006 - 31 (33) C 4/03

    Grenzen der Verkehrssicherungspflicht eines Baumarktbetreibers: Schädigung eines

    Der Beklagten ist aber in ihrer Bewertung beizupflichten, dass eine solche bestimmungswidrige Verhaltensweise eines Kunden von ihr nicht als naheliegende Missbrauchsmöglichkeit bedacht und entsprechend weiter abgesichert werden muss ( OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 2001, Seiten 1674 f. = OLG-Report 2002, Seiten 54 f ).

    Den Geschädigten trifft nämlich ein Mitverschulden nach § 254 Abs. 1 BGB, wenn er diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die jedem ordentlichen und verständigen Menschen obliegt, um sich vor Schaden zu bewahren (sogenanntes Verschulden gegen sich selbst; BGH, BGHZ 3, Seite 49; BGH, BGHZ 9, Seite 318; OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 2001, Seiten 1674 ff. = OLG-Report 2002, Seiten 54 f. ).

    Die Beklagte musste somit nicht damit rechnen, dass sich ein Kunde, der diese " unstabile " Lage der Metall-Torbänder - im Gegensatz zu den Mitarbeitern der Beklagten - erkannt hatte, sich dann auch noch in deren unmittelbarer Nähe begibt ( OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 2001, Seiten 1674 ff. = OLG-Report 2002, Seiten 54 f. ).

    Angesichts des sorgfaltswidrigen Verhaltens des Klägers, der sich quasi sehenden Auges in ein selbstgesetztes Risiko begab, ist ein dermaßen ausgeprägtes Verschulden gegen sich selbst gegeben, dass auch bei Bejahung einer schuldhaften Verkehrssicherungspflichtverletzung der Beklagten - die hier aber nicht gegeben ist - deren Haftung wegen eines ganz überwiegenden Mitverschuldens des Klägers zurücktreten würde ( OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 2001, Seiten 1674 ff. = OLG-Report 2002, Seiten 54 f. ).

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.09.2001 - 27 U 34/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1186
OLG Hamm, 04.09.2001 - 27 U 34/01 (https://dejure.org/2001,1186)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.09.2001 - 27 U 34/01 (https://dejure.org/2001,1186)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. September 2001 - 27 U 34/01 (https://dejure.org/2001,1186)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO §§ 130, 131
    Insolvenzanfechtung von Kontokorrentverrechnungen wegen inkongruenter Deckung

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 554
  • ZIP 2001, 1683
  • NZI 2002, 201
  • NZI 2002, 28
  • WM 2001, 2246
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 353/98

    Ausführung von Überweisungsaufträgen nach Einleitung des

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2001 - 27 U 34/01
    Nach Ansicht der Kammer reiche - jedenfalls bei einer zunächst noch teilweise offenen Kreditlinie - auch der unmittelbare zeitliche Zusammenhang zwischen eingehenden Gutschriften und zugelassenen Belastungen nicht aus, um - wie der 9. Zivilsenat des BGH in seiner Entscheidung vom 25.02.1999 (BGH ZIP 1999, 665) - von einer kongruenten Deckung auszugehen.

    Zur Verrechnung von Kontogutschriften hat der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes zunächst in einer Entscheidung vom 25.02.1999 (ZIP 1999, 665 = NJW 1999, 3264) bei einem ungekündigten Kreditvertrag ohne nähere Erläuterung zur Überschreitung der Kreditlinie zum Zeitpunkt der einzelnen in Rede stehenden Haben-Buchungen die Kongruenz der Verrechnungen damit begründet, dass der Kontokorrentverkehr vereinbarungsgemäß abgewickelt wurde.

    Im Vordergrund der Bewertung einer Verrechnung als Bargeschäft steht demnach die Frage eines engen wirtschaftlichen, rechtlichen und zeitlichen Zusammenhangs zwischen Gut- und Lastschrift (BGH in ZIP 2001, 524; 1999, 665; 1999, 1271).

  • BGH, 25.01.2001 - IX ZR 6/00

    Gutschriften auf debitorisch geführtem Konto

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2001 - 27 U 34/01
    Im Vordergrund der Bewertung einer Verrechnung als Bargeschäft steht demnach die Frage eines engen wirtschaftlichen, rechtlichen und zeitlichen Zusammenhangs zwischen Gut- und Lastschrift (BGH in ZIP 2001, 524; 1999, 665; 1999, 1271).

    Dementsprechend ist ein anfechtungsrechtlicher Mindestbetrag in Höhe einer eingetretenen Debetsaldominderung, d.h. in Höhe einer nicht zu beanspruchenden Rückführung des Kredites, stets zuzuerkennen (vgl. BGH in ZIP 2001, 524; Heublein in ZIP 2000, 171).

  • BGH, 17.06.1999 - IX ZR 62/98

    Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Begünstigungsabsicht

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2001 - 27 U 34/01
    Die Verrechnungen auf dem Kontokorrentkonto stellen sich, wie das Landgericht entsprechend der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. insbesondere BGH in ZIP 1999, 1272 = NJW 1999, 3780) angenommen hat, als inkongruent dar, weil diese Buchungen die Verbindlichkeiten der Gemeinschuldnerin gegenüber der Beklagten reduzierten, ohne dass ein entsprechenden Rückführungsanspruch bestand.

    Im Vordergrund der Bewertung einer Verrechnung als Bargeschäft steht demnach die Frage eines engen wirtschaftlichen, rechtlichen und zeitlichen Zusammenhangs zwischen Gut- und Lastschrift (BGH in ZIP 2001, 524; 1999, 665; 1999, 1271).

  • LG Bochum, 07.12.2000 - 1 O 444/00
    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2001 - 27 U 34/01
    (Berufungsentscheidung zum Urteil des LG Bochum vom 07.12.20900, veröffentlicht in ZIP 2001, 87).

    Das Landgericht hat die Beklagte durch Urteil vom 07.12.2000 (veröffentlicht in ZIP 2001, 87) antragsgemäß verurteilt aus im wesentlichen folgenden Gründen: Dem Kläger stehe aus § 143 Abs. 1 S. 1 InsO ein entsprechender Rückgewähranspruch zu.

  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 227/92

    Konkursanfechtung bei Bardeckung

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2001 - 27 U 34/01
    Im Urteil vom 30.09.1993 (BGHZ 123, 320 ff. = NJW 1993, 3267) hat derselbe Senat schließlich ausgeführt, entscheidend sei, ob der Begünstigte in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der empfangenen Leistung eine gleichwertige Gegenleistung erbracht habe.
  • BGH, 24.10.1996 - IX ZR 284/95

    Entstehung und Anfechtbarkeit eines Pfandrechts aufgrund einer Pfandklausel im

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2001 - 27 U 34/01
    Gemäß Nr. 21 der AGB-Sparkassen konnte zwar zugunsten der Beklagten grundsätzlich an gegen sie selbst gerichteten künftigen Forderungen der Gemeinschuldnerin ein Pfandrecht begründet werden (vgl. hierzu und zur Wirksamkeit dieser AGB-Regelung etwa BGH in NJW 1998, 2596; WM 1996, 2250; OLG Dresden in WM 2001, 803; Schimanski, Bankrechts-Handbuch, § 19).
  • BGH, 30.04.1992 - IX ZR 176/91

    Zahlungsunfähigkeit bei Kreditsperre - Anfechtbarkeit der Verrechnung bei

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2001 - 27 U 34/01
    Später hat der nun zuständige IX. Senat des BGH mit Urteil vom 30.04.1992 (BGHZ 118, 171 ff.) erläutert, dass ein Bargeschäft einen Zusammenhang zwischen der Rechtshandlung und der Gegenleistung des Kreditinstitutes, die der Senat in der Zurverfügungstellung zusätzlichen Kredites sah, voraussetze.
  • BGH, 21.12.1977 - VIII ZR 255/76

    Konkursanfechtung und Lastschriftverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2001 - 27 U 34/01
    Der VIII. Zivilsenat des BGH hat schon in einer Entscheidung vom 21.12.1977 (BGHZ 70, 177 ff.) für Kontoverrechnungen angenommen, dass inkongruente Gutschriften - "soweit das Barkreditlimit nicht überschritten war" - nicht zu einer Benachteiligung der Gläubiger führten, weil die Gemeinschuldnerin aufgrund des Kreditvertrages über ihr gutgeschriebene Beträge sofort wieder verfügen durfte und dies auch getan hatte.
  • BFH, 20.12.1983 - VII R 80/80

    Auszahlungsanspruch - Girokonto - Pfändung

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2001 - 27 U 34/01
    Dementsprechend wird der Anspruch aus der Gutschrift bei einem debitorischen Konto zwar zur Vermeidung anderweitiger Verfügungen des Schuldners für pfändbar gehalten; ein Auszahlungsanspruch des Pfändungsgläubigers resultiert aus einer solchen Pfändung jedoch nicht (vgl. BGHZ 93, 323; BFHE 140, 404; Zöller, ZPO-Kommentar, 22. Aufl., Rn. 33 zu § 829; Baumbach/Hopt, HGB-Kommentar, 30. Aufl., Rn. 7 zu § 357 HGB).
  • OLG Dresden, 25.01.2001 - 16 U 2113/00

    Zur Entstehung eines Pfandrechts an Festgeldrückzahlungsanspruch sowie dessen

    Auszug aus OLG Hamm, 04.09.2001 - 27 U 34/01
    Gemäß Nr. 21 der AGB-Sparkassen konnte zwar zugunsten der Beklagten grundsätzlich an gegen sie selbst gerichteten künftigen Forderungen der Gemeinschuldnerin ein Pfandrecht begründet werden (vgl. hierzu und zur Wirksamkeit dieser AGB-Regelung etwa BGH in NJW 1998, 2596; WM 1996, 2250; OLG Dresden in WM 2001, 803; Schimanski, Bankrechts-Handbuch, § 19).
  • AG Duisburg, 16.03.1999 - 51 C 711/98

    Anfechtung von Zahlung an Gerichtsvollzieher

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 223/01

    Anfechtbarkeit eines Pfandrechts aufgrnd AGB-Banken; Anfechtung von Berechnungen

    Auf diese Besonderheit des früheren Falles hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 17. Juni 1999 (IX ZR 62/98, aaO) hingewiesen (diesen Unterschied übersehen OLG Hamm ZIP 2001, 1683, 1684 f; LG Bochum ZIP 2001, 87, 88; Eckardt EWiR 2001, 483, 484; de Bra NZI 1999, 249, 253).

    Dagegen ist es zur Werthaltigkeit der Gegenleistung des Kreditinstituts nicht nötig, daß es etwa bewußt auf einen Widerruf seines Kreditversprechens verzichtet (a.M. OLG Hamm ZIP 2001, 1683, 1686 f) oder dazu wegen Verschlechterung des Schuldnervermögens berechtigt gewesen wäre (a.M. Wischemeyer, aaO S. 90 f).

  • OLG München, 21.12.2001 - 23 U 4002/01

    Keine Insolvenzanfechtung wegen Verrechnung von Gutschriften auf

    Der Senat folgt der neueren Auffassung in der Rechtsprechung (BGH ZIP 1999, 1271, 1272, dazu EWiR 1999, 801 (Eckardt); OLG Hamm ZIP 2001, 1683, 1684, dazu EWiR 2001, 1065 (Heublein)) und Literatur (Dampf, KTS 1999, 145, 158f.; Steinhoff, ZIP, 2000, 1141, 1144), wonach Verrechnungen auf einem Kontokorrentkonto dann inkongruent sind, wenn die dem Kontoinhaber eingeräumte Kreditlinie nicht überschritten wird und der Kontokorrentkredit nicht gekündigt ist.

    Das insolvenzpolitisch unerwünschte Ergebnis, dass die Banken unter Umständen hierdurch gezwungen sind, bereits zu einem möglichst frühen Zeitpunkt eine Kündigung des Kontokorrentkredits auszusprechen und hierdurch möglicherweise die Insolvenz des Kunden einzuleiten, lässt sich durch die Regelung über die Bargeschäfte gem. § 142 InsO, die diese in der Ausprägung durch die Rechtsprechung erfahren hat (BGH ZIP 1999, 665, 668; BGH ZIP 2001, 524f., dazu EWiR 2001, 321 (Eckardt); OLG Hamm ZIP 2001, 1683, 1685f.) in hinnehmbarem Rahmen halten.

    Der Senat folgt der Auffassung, dass ein Bargeschäft nicht bereits deshalb von vornherein ausgeschlossen ist, weil eine inkongruente Verrechnung vorliegt (OLG Hamm ZIP 2001, 1683, 1686; Kübler/Prütting/Paulus, aaO, § 142 Rz.2).

    Um ein Austauschverhältnis i.S.v. § 142 InsO bejahen zu können, ist aber weitere Voraussetzung, dass ein enger wirtschaftlicher, rechtlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen Gut- und Lastschrift besteht (BGH ZIP 1999, 665, 668; OLG Hamm ZIP 2001, 1683, 1686; Dampf, KTS 1998, 145, 166; Steinhoff, ZIP 2000, 1141, 1149).

    Die Frage, ob Bardeckung darin nicht anzunehmen ist, wenn Kreditlimit ohne die Gutschriften zu keiner Zeit überschritten würde (so OLG Hamm ZIP 2001, 1683, 1686; Steinhoff, ZIP 2000, 1141, 1150; offen gelassen in BGH ZIP 1999, 665, 668 m.w.N.), bedarf hier keiner Entscheidung, da die Kreditlinie ohne die Gutschriften im gesamten Zeitraum überschritten gewesen wäre.

  • OLG Dresden, 01.09.2005 - 13 U 1139/05

    Zur Unwirksamkeit gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO einer aufgrund antizipierter

    Zwar ist eine gutgeschriebene Forderung - anders als der Anspruch auf die Gutschrift - infolge der Kontokorrentbindung nicht pfändbar (vgl. BGHZ 93, 315 = WM 1985, 344 = ZIP 1985, 339 unter III.3.b; BGHZ 84, 371 = WM 1982, 816 = ZIP 1982, 932 unter II.2), woraus gefolgert werden kann, dass ein Pfandrecht an einem Anspruch auf Gutschrift grundsätzlich mit Erteilung derselben erlischt, soweit sie auf einem debitorisch geführten Konto erfolgt (vgl. OLG Hamm, ZIP 2001, 1683 unter I.3).
  • LG Köln, 08.01.2002 - 3 O 325/01

    Anfechtbarkeit der Umbuchung und Verrechnung eines Guthabens auf

    a) Bei der Verrechnung von Zahlungseingängen auf einem Girokonto mit einem dort vorhandenen Debetsaldo liegt in der Regel eine inkongruente Deckung vor, wenn an dem betreffenden Tage keine fällige Forderung der Bank gegen den Gemeinschuldner aus dem Kreditverhältnis besteht; während bei vertraglich vereinbarter Überziehung eines Kontokorrentkontos ein (nicht allein aus der Kontokorrentabrede abzuleitender) fälliger Rückzahlungsanspruch der Bank erst entsteht, wenn diese gekündigt hat, kann allerdings bei nur geduldeter Überziehung ein ohne Kündigung jederzeit fälliger Anspruch des Kreditinstituts auf Rückzahlung begründet sein (BGH, NJW 1998, 1318 [1320]; NJW 1999, 3780 [3781]; OLG Hamm, ZIP 2001, 1683 [1684 f.]).

    Nichts anderes gilt im Ergebnis für das von der Beklagten in Anspruch genommene Pfandrecht gemäß Nr. 21 AGBSp (Bl. 59 d.A.), das ebenfalls nur eine Sicherung, nicht aber einen Anspruch auf Darlehensrückführung begründet (vgl. OLG Hamm, ZIP 2001, 1683 [1685]).

  • OLG Koblenz, 14.03.2002 - 2 U 46/00

    Abgrenzung von Zahlungsstockung und Zahlungseinstellung

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  • OLG Düsseldorf, 13.11.2003 - 12 U 43/03

    Anfechtung der Verrechnung von Gutschriften im Kontokorrent durch eine Bank

    Das Recht des Kontoinhabers, zur jederzeitigen Rückführung der ihm eingeräumten Kreditlinie und die daraus resultierende Pflicht der Bank zur Annahme eingehender Gelder reicht zur Kongruenz der Deckung nicht aus (vgl. BGH NJW 1999, 3780, 3781; OLG Hamm, ZIP 2001, 1683 ff.(1685); Kirchhof in Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, § 131 Rdnr. 44; Steinhoff, ZIP 2000, 1141 ff. (479) mwN).
  • KG, 29.11.2001 - 8 U 5537/00

    Kontokorrentverrechnung als unanfechtbare Bardeckung

    Der entgegenstehenden Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm (vgl. ZIP 2001 S. 1683), wonach Verrechnungen wegen inkongruenter Deckung anfechtbar sind, sofern die Kreditlinie des Gemeinschuldners deutlich unterschritten bleibt, indem zeitnah einzelne Gutschriften nicht zunächst zur Einhaltung der Kreditlinie dienen, vermag der Senat nicht zu folgen.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.01.2002 - 13 U 161/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4078
OLG Köln, 16.01.2002 - 13 U 161/00 (https://dejure.org/2002,4078)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.01.2002 - 13 U 161/00 (https://dejure.org/2002,4078)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Januar 2002 - 13 U 161/00 (https://dejure.org/2002,4078)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeit eines Darlehensvertrages wegen Sittenwidrigkeit oder Wuchers; Ausgewiesener anfänglicher effektiver Jahreszins im Darlehensvertrag; Persönliche Kreditunwürdigkeit des Darlehennehmers; Einbeziehung des Lebensversicherungsdeposits in die vertragliche ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 138, 607
    Keine Einbeziehung von Kreditvermittlungskosten in Effektivzinsberechnung bei Risikofinanzierung über Spezialbank

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB §§ 138 607
    Bankrecht; Sittenwidrige Zinshöhe bei dinglich gesichertem Kredit

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 563
  • WM 2003, 1119
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.06.1990 - XI ZR 280/89

    Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung beim Gelegenheitsdarlehen eines

    Auszug aus OLG Köln, 16.01.2002 - 13 U 161/00
    Die allgemeine Einschätzung des bei einem solchen Schuldner bestehenden besonderen Rückzahlungsrisikos darf aber bei der Feststellung eines auffälligen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung nicht unberücksichtigt bleiben (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 1199).

    Dafür wird im Allgemeinen eine relative Marktzinsüberschreitung von etwa 200% gefordert (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1199), wie sie selbst bei Einbeziehung der Vermittlungsgebühr und des Lebensversicherungs-Deposits nicht gegeben wäre.

  • BGH, 08.02.1994 - XI ZR 77/93

    Sittenwidrigkeit eines Gelegenheitsdarlehens

    Auszug aus OLG Köln, 16.01.2002 - 13 U 161/00
    Ein anderweitig nicht zu befriedigender Kreditbedarf begründet nicht in jedem Fall eine Zwangslage i.S.d. § 138 Abs. 2 BGB (vgl. BGH, NJW 1994, 1275).
  • BGH, 20.06.2000 - XI ZR 237/99

    Vergleichszins bei grundpfandrechtlich abgesicherten Darlehen

    Auszug aus OLG Köln, 16.01.2002 - 13 U 161/00
    Die Revision der Beklagten, mit der diese ihren Klageabweisungsantrag weiterverfolgt hat, führte zur Aufhebung des Berufungsurteils und Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht (Urteil des BGH vom 20.06.2000 - XI ZR 237/99 -).
  • BGH, 24.03.1988 - III ZR 24/87

    Auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung beim Ratenkredit;

    Auszug aus OLG Köln, 16.01.2002 - 13 U 161/00
    Da die Vorteile der Lebensversicherung für die Kreditlaufzeit hier ähnlich wie bei einer typischen Restschuldversicherung beiden Parteien in etwa gleichem Umfang zugute kommen, sind die auf die Kreditlaufzeit entfallenden Kosten der Lebensversicherung beim Vertrags- wie beim Marktzins außer Betracht zu lassen (BGH NJW 1988, 1661; Gundlach in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechtshandbuch, 2. Aufl., § 82 Rdnr. 20 m.w.Nachw.).
  • OLG Köln, 08.06.1999 - 15 U 159/98

    Sittenwidrigkeit eines hypothekarisch abgesicherten Ratenkredits

    Auszug aus OLG Köln, 16.01.2002 - 13 U 161/00
    Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten wurde zurückgewiesen (Urteil des OLG Köln vom 08.06.1999 - 15 U 159/98 -).
  • OLG Köln, 05.03.1996 - 22 U 142/95

    Sicherung eines Bankkredits durch Grundschuld und Abtretung der Mietforderungen

    Auszug aus OLG Köln, 16.01.2002 - 13 U 161/00
    Im Übrigen stellt die zusätzliche Absicherung des Grundschuldgläubigers durch Abtretung der Mieten aus dem belasteten Objekt schon deshalb keine Übersicherung dar, weil sich bereits die Grundschuld nach §§ 1123, 1192 BGB auf die Mietforderungen erstreckt und deren zusätzliche Abtretung der Grundschuldgläubigerin keine wesentlich effektivere Sicherheit bieten kann (vgl. OLG Köln, OLGR 1996, 278 = WM 1997, 759).
  • LG Bonn, 12.11.2004 - 3 O 190/04

    Verbraucherdarlehen, Effektivzins, Gesamtbetrag, Lebensversicherung,

    Auf derselben Grundannahme hat das OLG Köln in seinem Urteil vom 16.01.2002 (13 U 161/00, WM 2003, 1119 = ZIP 2002, 563) entschieden, dass ein bei dem Versicherer verzinslich hinterlegtes Lebensversicherungsdeposit, aus dem die Versicherungsprämien regelmäßig abgebucht wurden, nicht in die kreditvertragliche Effektivzinsberechnung einzubeziehen war.
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 26.04.2001 - 1 U 117/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3150
OLG Rostock, 26.04.2001 - 1 U 117/98 (https://dejure.org/2001,3150)
OLG Rostock, Entscheidung vom 26.04.2001 - 1 U 117/98 (https://dejure.org/2001,3150)
OLG Rostock, Entscheidung vom 26. April 2001 - 1 U 117/98 (https://dejure.org/2001,3150)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    BeurkG § 53; BNotO § 15 Abs. 2
    Haftung der Gemeinde wegen Verschuldens beim

  • Wolters Kluwer

    Haftung der Gemeinde; Verschulden beim Vertragsschluss; Unrichtige Behauptung des Bürgermeisters; Eforderliche Zustimmung; Kommunalaufsicht; Bürgschaft einer Gemeinde

  • Judicialis

    BGB § 254; ; BGB § ... 765 Abs. 1; ; BGB § 151; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 164 Abs. 3; ; BGB § 31; ; BGB § 89; ; BGB § 184 Abs. 1; ; BGB § 183 Satz 1; ; BGB § 182 Abs. 2; ; KV M-V § 58 Abs. 1 Satz 1; ; KV M-V § 58 Abs. 3 Satz 1; ; KV M-V § 58 Abs. 3; ; KV M-V § 58 Abs. 1; ; KV M-V § 38 Abs. 6; ; GmbHG § 51 a; ; ZPO § 138 Abs. 4; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; GesO § 17 Abs. 3 Nr. 4

  • rechtsportal.de

    Haftung der Gemeinde wegen Verschuldens beim Vertragsschluss (hier: unrichtige Behauptung des Bürgermeisters, die erforderliche Zustimmung der Kommunalaufsicht zu einer Bürgschaft der Gemeinde liege vor)

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Haftung der Gemeinde wegen Verschuldens beim Vertragsschluss durch falsche Behauptung des Bürgermeisters

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 241 Abs. 2 n. F., 839; KV M-V § 58
    Haftung der Gemeinde wegen Verschuldens bei Vertragsschluss (hier: unrichtige Behauptung, die erforderliche Zustimmung der Kommunalaufsicht liege vor)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 765, 151, 276, 242
    Haftung einer Gemeinde wegen Verschuldens bei Vertragsschluss

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 526
  • WM 2002, 1124
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.06.1999 - IX ZR 409/97

    Wirksamkeit der Bürgschaftserklärung einer kommunalen

    Auszug aus OLG Rostock, 26.04.2001 - 1 U 117/98
    Dies hat der BGH in einem Grundsatzurteil aus dem Jahre 1999, dem zu folgen ist, nochmals ausdrücklich klargestellt (NJW 1999, 3335, 3337 f.).

    Für diese Gültigkeit trifft die Beklagte nach den Grundsätzen des BGH-Urteils vom 10.6.1999 eine eigene rechtliche Verantwortung (NJW 1999, 3335, 3338 f.).

    Der vom Landgericht N eingenommene Rechtsstandpunkt, dass die Beklagte gemäß §§ 31, 89 BGB bzw. nach den Grundsätzen der culpa in contrahendo nicht hafte, weil andernfalls die Vorschriften über die beschränkte Vertretungsbefugnis des Bürgermeisters umgangen würden (Bl. 65 d. A.), ist zwischenzeitlich durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10.6.1999 (NJW 1999, 3335, 3338; vgl. dazu Singer, JZ 2000, 153, 154 unter II 1) überholt.

  • BGH, 15.11.1989 - VIII ZR 46/89

    Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen

    Auszug aus OLG Rostock, 26.04.2001 - 1 U 117/98
    Einer Beweiserhebung bedurfte es insoweit nicht, weil es sich bei der Valutierung des Darlehens um einen Vorgang handelt, der jedenfalls bis zur Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens (vgl. BGH NJW 1986, 3199, 3201; BGHZ 109, 205, 209) auch in den eigenen Geschäfts- und Verantwortungsbereich der Beklagten fiel.

    Anders als im Fall BGHZ 109, 205 (210) hat die Beklagte auch nicht vorgetragen, dass sie sich um Informationen bei der Gemeinschuldnerin bzw. dessen Geschäftsführer vergeblich bemüht habe.

  • BGH, 08.07.1986 - VI ZR 18/85

    Täuschung über die rechtsgeschäftliche Verbindlichkeit einer vom Bürgermeister

    Auszug aus OLG Rostock, 26.04.2001 - 1 U 117/98
    Dazu gehört insbesondere, dass bei dem Partner keine falschen Vorstellungen über Wirksamkeitshindernisse wie z. B. die Genehmigung eines Vertrages (BGHZ 18, 248, 252; BGH NJW 1986, 2939, 2940; Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Aufl. 2001, § 276 Rn. 73 und 77) hervorgerufen werden.

    Für die Verletzung von Sorgfaltspflichten aus Sonderrechtsbeziehungen wie dem Verschulden bei Vertragsschluss muß die Gemeinde daher einstehen (vgl. auch schon BGH NJW 1986, 2939, 2940 unter II 2 b aa).

  • BGH, 13.10.1983 - III ZR 158/82

    Ungültigkeit einer formwidrigen Verpflichtungserklärung

    Auszug aus OLG Rostock, 26.04.2001 - 1 U 117/98
    Die zunächst geltend gemachte Zinsforderung in Höhe von 8 %, die als Erfüllungsinteresse nicht ersatzfähig wäre (vgl. BGH NJW 1984, 606, 607; Palandt/Heinrichs, § 276 Rn. 100 m.w.N.), verfolgt der Kläger nach seiner Klageerweiterung nicht mehr.
  • OLG Brandenburg, 02.09.1998 - 1 U 4/98

    Verletzung des Eigentum- oder Persönlichkeitsrechts durch Fotografien; Abgrenzung

    Auszug aus OLG Rostock, 26.04.2001 - 1 U 117/98
    Dort wurde der Mitverschuldensvorwurf darauf gestützt, dass auch der Bürgschaftsgläubiger im eigenen Interesse gehalten sei, "sich mit den rechtlichen Voraussetzungen, unter denen die Körperschaften des öffentlichen Rechts Bürgschaften für Private übernehmen können, vertraut zu machen und deren Einhaltung im Einzelfall zu kontrollieren" (NJW 1999, 3339).
  • BGH, 10.02.2000 - IX ZR 397/98

    Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus OLG Rostock, 26.04.2001 - 1 U 117/98
    Die erforderliche Manifestation des Annahmewillens kam bereits darin zum Ausdruck, dass der Bürgschaftsgläubiger die ihm ausgehändigte Urkunde behielt (BGH NJW 2000, 1563).
  • BGH, 16.11.1978 - III ZR 81/77

    Maßnahmen zur Förderung des Fremdenverkehrs - Nutzung eines Uferstreifens -

    Auszug aus OLG Rostock, 26.04.2001 - 1 U 117/98
    Im Übrigen wären etwaige Mängel der kommunalverfassungsrechtlichen Förmlichkeiten, wie die Beklagte selbst einräumt, durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 06.04.1995 (Bl. 30 d. A.) geheilt (vgl. BGH NJW 1973, 1494, 1495; BGHZ 92, 165, 174; offen BGH NJW 1980, 117, 118).
  • BGH, 13.10.1955 - II ZR 44/54

    Haftung des Erwerbers für Altschulden bei schwebend unwirksamen Übernahmevertrag

    Auszug aus OLG Rostock, 26.04.2001 - 1 U 117/98
    Dazu gehört insbesondere, dass bei dem Partner keine falschen Vorstellungen über Wirksamkeitshindernisse wie z. B. die Genehmigung eines Vertrages (BGHZ 18, 248, 252; BGH NJW 1986, 2939, 2940; Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Aufl. 2001, § 276 Rn. 73 und 77) hervorgerufen werden.
  • BGH, 10.07.1986 - III ZR 19/85

    Formularmäßige Vereinbarung des Auszahlungsfortschritts bei einem

    Auszug aus OLG Rostock, 26.04.2001 - 1 U 117/98
    Einer Beweiserhebung bedurfte es insoweit nicht, weil es sich bei der Valutierung des Darlehens um einen Vorgang handelt, der jedenfalls bis zur Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens (vgl. BGH NJW 1986, 3199, 3201; BGHZ 109, 205, 209) auch in den eigenen Geschäfts- und Verantwortungsbereich der Beklagten fiel.
  • BGH, 08.06.1973 - V ZR 72/72

    Erstattung der entstehenden Kosten durch eine Betriebsverlagerung - Zusicherung

    Auszug aus OLG Rostock, 26.04.2001 - 1 U 117/98
    Im Übrigen wären etwaige Mängel der kommunalverfassungsrechtlichen Förmlichkeiten, wie die Beklagte selbst einräumt, durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 06.04.1995 (Bl. 30 d. A.) geheilt (vgl. BGH NJW 1973, 1494, 1495; BGHZ 92, 165, 174; offen BGH NJW 1980, 117, 118).
  • OLG Jena, 23.01.2013 - 7 U 336/12

    Gesellschafterbürgschaft als Eigenkapitalersatz; Kommunalaufsichtliche

    Die herrschende Meinung folgt ihr nicht, weil das Recht der Kommunalaufsicht diese Unterscheidung zwischen Genehmigung und Einwilligung nicht trifft, vielmehr beide Möglichkeiten als Genehmigung bezeichnet (BGH Urt. v. 19.03.1998, NJW 1998, 2138 ff.; OLG Rostock, NVwZ-RR 2002, 526 ff.; Schlempp/ Seeger, Kommunalverfassungsrecht Sachsen, SächsGemO § 120 Anm. 1.2).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 15.11.2001 - 13 U 44/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3741
OLG Celle, 15.11.2001 - 13 U 44/01 (https://dejure.org/2001,3741)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.11.2001 - 13 U 44/01 (https://dejure.org/2001,3741)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. November 2001 - 13 U 44/01 (https://dejure.org/2001,3741)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß durch Kfz-Sachverständigen: Einziehung der vom Auftraggeber gegen den Versicherer des Unfallgegners abgetretenen Forderungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 UWG ; § 1 RechtsberatungsG; § 5 RechtsberatungsG
    Unterlassungsanspruch ; Rechtsberatung; Kfz-Sachverständiger ; Gutachterkosten ; Sicherungsabtretung; Erlaubnispflichtige Rechtsbesorgung

  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsanspruch ; Rechtsberatung; Kfz-Sachverständiger ; Gutachterkosten ; Sicherungsabtretung; Erlaubnispflichtige Rechtsbesorgung

  • Judicialis

    UWG § 1; ; RechtsberatungsG § 1; ; RechtsberatungsG § 5

  • rechtsportal.de

    UWG § 1; RechtsberatungsG § 1 § 5
    Unerlaubte Rechtsberatung durch Kfz-Sachverständigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 786
  • MDR 2002, 728
  • MDR 2002, 728 (Volltext mit red. LS)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

    Auszug aus OLG Celle, 15.11.2001 - 13 U 44/01
    Für die Einstufung als erlaubnispflichtige Rechtsbesorgung kann in Anbetracht der Tatsache, dass nahezu alle Lebensbereiche rechtlich durchdrungen sind und kaum eine wirtschaftliche Betätigung ohne rechtsgeschäftliches Handeln möglich ist oder ohne rechtliche Wirkung bleibt, nicht allein auf die rechtlichen Formen und Auswirkungen des Verhaltens abgetreten werden (so: BVerfGE 97, 12, - 27 f -).
  • BGH, 05.07.1984 - I ZR 90/82

    Abnahme von Schadensregulierungen unter Abtretung von Ansprüchen eines Kunden an

    Auszug aus OLG Celle, 15.11.2001 - 13 U 44/01
    Der maßgebliche Zweck (vgl. BGH NJW 1985, 1223) bestimmt den Charakter des Geschäfts.
  • OLG Karlsruhe, 28.06.1995 - 6 U 244/94

    Kfz-Raparaturbetrieb; Fremde Rechtsangelegenheiten; Rechnung; Auftraggeber;

    Auszug aus OLG Celle, 15.11.2001 - 13 U 44/01
    Allein die Übersendung des Gutachtens ist ebenso wenig wie die Übersendung einer Kfz-Reparaturrechnung direkt an den Versicherer die Besorgung einer fremden Rechtsangelegenheit (vgl. OLG Karlsruhe, NJWE-WettbR 1996, 85; BGH NJW 2000, 2109).
  • AG Kaiserslautern, 20.05.2005 - 3 C 655/05

    Rechtsberatung: Ein Kraftfahrzeugsachverständiger, der sich geschäftsmäßig

    Damit werden den Geschädigten Rechtsangelegenheiten abgenommen, um die sie sich eigentlich selbst zu kümmern hätten (so ausdrücklich BGH, NJW 2005, 135, 136; a. A. OLG Celle, MDR 2002, 728; AG Gummersbach, Urteil vom 29.03.2001, 2 C 619/00 - zitiert nach juris).

    Das vorliegende Urteil weicht nicht nur von zwei Entscheidungen der ersten Abteilung des Amtsgerichts Kaiserslautern (1 C 431/04 und 1 C 2081/04), sondern auch von der Rechtsprechung des OLG Celle (MDR 2002, 728) ab.

  • LG Saarbrücken, 16.06.2008 - 13 S 31/08
    3) Zu keiner abweichenden Beurteilung führt ferner die vom Kläger angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 15.11.2001 (13 U 44/01).
  • LG Saarbrücken, 16.06.2008 - 13 S 33/08
    3) Zu keiner abweichenden Beurteilung führt ferner die vom Kläger angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 15.11.2001 (13 U 44/01).
  • LG Saarbrücken, 16.06.2008 - 13 S 32/08
    3) Zu keiner abweichenden Beurteilung führt ferner die vom Kläger angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 15.11.2001 (13 U 44/01).
  • LG Saarbrücken, 16.06.2008 - 13 S 41/08
    3) Zu keiner abweichenden Beurteilung führt ferner die vom Kläger angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 15.11.2001 (13 U 44/01).
  • LG Saarbrücken, 13.06.2008 - 13 S 39/08
    3) Zu keiner abweichenden Beurteilung führt ferner die vom Kläger angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 15.11.2001 (13 U 44/01).
  • LG Saarbrücken, 19.04.2007 - 11 S 181/06
    Denn nicht jede Abtretung, die es mit sich bringt, dass das abgetretene Recht gegenüber dem früheren Schuldner des Abtretenden verfolgt wird, stellt eine erlaubnispflichtige Rechtsverfolgung dar (vgl. z. B. OLG Celle, Urteil vom 15.11.2001, Az.: 13 U 44/01, BGH NJW 06, 1726 und BGH NJW 05, 3570).
  • AG Zweibrücken, 23.11.2010 - 6 C 337/10
    Das OLG Gelle (Urteil vom 15.11.2001, Az.: 13 U 44/01) hat wie folgt entschieden:.
  • AG Königstein/Taunus, 13.09.2007 - 25 C 1523/06
    Es bedarf vielmehr einer abwägenden Beurteilung des jeweils beanstandeten Verhaltens danach, ob es sich hierbei um Rechtsbesorgung handelt oder ob es um eine Tätigkeit geht, welche von anderen Dienstleistern erfüllt werden kann, ohne dass die Qualität der Dienstleistung oder die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege und die zu ihrer Aufrechterhaltung benötigten Rechtsberater beeinträchtigt würden (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2002, 786).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.07.2001 - 16 Wx 134/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3825
OLG Köln, 09.07.2001 - 16 Wx 134/01 (https://dejure.org/2001,3825)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.07.2001 - 16 Wx 134/01 (https://dejure.org/2001,3825)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Juli 2001 - 16 Wx 134/01 (https://dejure.org/2001,3825)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.09.2001 - 8 U 11/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4939
OLG Hamm, 17.09.2001 - 8 U 11/01 (https://dejure.org/2001,4939)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.09.2001 - 8 U 11/01 (https://dejure.org/2001,4939)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. September 2001 - 8 U 11/01 (https://dejure.org/2001,4939)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beherrschte AG; Aktionär; Beherrschungsvertrag; Gewinnabführungsvertrag; Ausgleichszahlung; Zinsanspruch

  • Judicialis

    AktG § 304; ; AktG § 305

  • rechtsportal.de

    AktG § 304 § 305
    Aktienrecht - Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages - Ausscheiden eines Aktionärs - Verrechnung von Ausgleichszahlungen mit Verzinsungsanspruch - Auszahlung der Barabfindung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AktG §§ 304, 305
    Kein Abzug vorerbrachter Ausgleichszahlungen von verzinstem Abfindungsbetrag für außenstehende Aktionäre ("Rütgers AG")

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 2003
  • BB 2002, 63
  • DB 2001, 2394
  • NZG 2002, 51
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 12.11.1997 - 7 U 4229/97
    Auszug aus OLG Hamm, 17.09.2001 - 8 U 11/01
    Die Kläger meinen, dass ihre Rechtsauffassung entgegen der Ansicht des angefochtenen Urteils auch den Entscheidungen LG München DB 1997, 2013 und OLG München DB 1998, 123 zugrunde liege.

    Gegen die erstgenannte Ansicht spricht, dass die Barabfindung als feste Größe und gleichbleibende Berechnungsgrundlage für die Zinsen durch die Ausgleichszahlungen nicht berührt werden und der Abfindungswert nicht gemindert werden darf (so schon LG München, DB 1997, 2013 und OLG München, DB 1998, 123 mit zust. Anm. von Hirte/Olschewsky in EWiR § 305 AktG 3/98, 967).

  • LG München I, 11.06.1997 - 15 HKO 11066/95
    Auszug aus OLG Hamm, 17.09.2001 - 8 U 11/01
    Die Kläger meinen, dass ihre Rechtsauffassung entgegen der Ansicht des angefochtenen Urteils auch den Entscheidungen LG München DB 1997, 2013 und OLG München DB 1998, 123 zugrunde liege.

    Gegen die erstgenannte Ansicht spricht, dass die Barabfindung als feste Größe und gleichbleibende Berechnungsgrundlage für die Zinsen durch die Ausgleichszahlungen nicht berührt werden und der Abfindungswert nicht gemindert werden darf (so schon LG München, DB 1997, 2013 und OLG München, DB 1998, 123 mit zust. Anm. von Hirte/Olschewsky in EWiR § 305 AktG 3/98, 967).

  • BGH, 12.03.2001 - II ZB 15/00

    Ausgleichsansprüche außenstehender Aktionäre bei Eingliederung in die herrschende

    Auszug aus OLG Hamm, 17.09.2001 - 8 U 11/01
    Insbesondere lässt sich eine Antwort auf die hier zu beantwortende Rechtsfrage nicht der Entscheidung des BGH vom 12.3.2001 - II ZB 15/00 - (NJW 2001, 2080) entnehmen, in der ausgeführt ist, dass eine frühere Abfindungsleistung infolge Eingliederung auf eine günstigere Abfindung aus einem Unternehmensvertrag anzurechnen ist (a.a.O., S. 2081) Insoweit handelt es sich nämlich um einen anderen Sachverhalt.
  • OLG Celle, 31.07.1998 - 9 W 128/97
    Auszug aus OLG Hamm, 17.09.2001 - 8 U 11/01
    Nach anderer Ansicht soll der Zinsanspruch ruhen, solange der Ausgleich verlangt wird (so u.a. OLG Celle NZG 1998, 987, 990).
  • OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 5 U 41/06

    Grundbuchberichtigungsanspruch: Notwendigkeit der vormundschaftsgerichtlichen

    Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 GBBerG bedurfte die Veräußerung eines Grundstücks durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts als nach Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB bestelltem gesetzlichem Vertreter der Erlaubnis des Vormundschaftsgerichts (vgl. OLG Rostock OLGR 2002, 198; OLG Dresden VIZ 1995, 664; Brandenburgisches OLG NotBZ 2004, 484, 485; wohl auch Thüringisches OLG DtZ 1996, 318).
  • OLG Hamburg, 29.01.2002 - 11 U 37/01

    Berechnung des Barabfindungsanspruchs eines außenstehenden Aktionärs;

    Darüber, daß die in der Zwischenzeit geleisteten Ausgleichszahlungen bei der Bestimmung der nebst Zinsen geschuldeten Barabfindung zu berücksichtigen sind, herrscht in Rechtsprechung (vgl. OLG Stuttgart AG 1998, 428 [432]; BayObLG AG 1996, 127 [131]; OLG München AG 1998, 239; OLG Hamm Urteil vom 17.09.2001, 8 U 11/01) und Literatur (vgl. Hüffer § 305 AktG Rdn. 26b; MünchKomm/Bilda § 305 AktG Rdn. 94; Stimpel AG 1998, 259 [260 f.], jeweils mit weiteren Nachweisen) Einigkeit.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 13.02.2001 - 3 U 543/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9410
OLG Koblenz, 13.02.2001 - 3 U 543/99 (https://dejure.org/2001,9410)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.02.2001 - 3 U 543/99 (https://dejure.org/2001,9410)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. Februar 2001 - 3 U 543/99 (https://dejure.org/2001,9410)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Widerklage; Schadenersatz; Pachtvertrag; Schriftform; Formerfordernis; Notarielle Beurkundung; Grundstückskaufvertrag

  • Judicialis

    BGB § 313; ; BGB § 125; ; BGB § 128; ; BGB § 313 Satz 1; ; BeurkG § 9 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 101 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Trier - 25 Lw 5/94
  • OLG Koblenz, 13.02.2001 - 3 U 543/99
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.11.1999 - V ZR 251/98

    Formgebot des § 313 BGB - Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.02.2001 - 3 U 543/99
    Dies ist dann der Fall, wenn die Vereinbarungen nach den Vorstellungen der Vertragschließenden wechselseitig derart voneinander abhängig sind, dass sie miteinander "stehen und fallen" sollen (BGH NJW 1980, S. 829, 830) oder wenn zumindest der Grundstücksvertrag von dem weiteren Geschäft in dieser Weise abhängig ist (BGH NJW 2000, S. 951); dazu genügt es, wenn nur einer der Vertragspartner den Willen hatte, die Vereinbarungen unlösbar miteinander zu verknüpfen, dem anderen dieser Wille erkennbar war und er dies billigte oder wenigstens hinnahm (vgl. BGH NJW 1988, S. 2880).

    Wenn nach der Rechtsprechung des BGH zur Wahrung des Formgebotes von § 313 Satz l BGB die rechtliche Einheit mehrerer Vereinbarungen - ggf. andeutungsweise - urkundlichen Ausdruck finden muss (vgl. z. B. BGH NJW 2000, S. 951), so bedeutet dies lediglich, dass es an der erforderlichen Beurkundung fehlt, wenn die gewollte Abhängigkeit zwischen den Vereinbarungen sich im Beurkundeten nicht wiederfindet, nicht dagegen, dass in diesem Fall der rechtliche Zusammenhang zu verneinen wäre.

  • BGH, 06.12.1979 - VII ZR 313/78

    Formbedürftigkeit eines Bauvertrages

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.02.2001 - 3 U 543/99
    Dies ist dann der Fall, wenn die Vereinbarungen nach den Vorstellungen der Vertragschließenden wechselseitig derart voneinander abhängig sind, dass sie miteinander "stehen und fallen" sollen (BGH NJW 1980, S. 829, 830) oder wenn zumindest der Grundstücksvertrag von dem weiteren Geschäft in dieser Weise abhängig ist (BGH NJW 2000, S. 951); dazu genügt es, wenn nur einer der Vertragspartner den Willen hatte, die Vereinbarungen unlösbar miteinander zu verknüpfen, dem anderen dieser Wille erkennbar war und er dies billigte oder wenigstens hinnahm (vgl. BGH NJW 1988, S. 2880).

    Nicht erforderlich ist, dass an jedem der Rechtsgeschäfte jeweils dieselben Parteien beteiligt sind (vgl. BGH NJW 1980, S. 829, 830).

  • BGH, 16.09.1988 - V ZR 77/87

    Wirksamkeit einer Auflassungsvormerkung - Anspruch auf Zustimmung zur Löschung -

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.02.2001 - 3 U 543/99
    Bei der Veräußerung eines Grundstücks erstreckt sich das Beurkundungserfordernis des § 313 Satz 1 BGB auf alle Vereinbarungen, aus denen sich nach dem Willen der Parteien das schuldrechtliche Veräußerungsgeschäft zusammensetzt (stdg. Rspr. des BGH; vgl. z. B. BGH NJW-RR 1989, S. 198, 199).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Verknüpfungswille Ausdruck im Vertrag gefunden hat (BGH NJW-RR 1989, S. 198, 199).

  • BGH, 27.10.1982 - V ZR 136/81

    Grundstückskauf - Sicherungsabrede - Formerfordernis - Notarielle Beurkundung

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.02.2001 - 3 U 543/99
    Das Formerfordernis gilt also bereits für Vereinbarungen, die mit einem beurkundungsbedürftigen Angebot in einem rechtlichen Zusammenhang stehen (BGH NJW 1983, S. 565).
  • BGH, 17.03.1988 - IX ZR 43/87

    Kausalität des Beratungsverschuldens eines Rechtsanwalts bei einem nicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.02.2001 - 3 U 543/99
    Dies ist dann der Fall, wenn die Vereinbarungen nach den Vorstellungen der Vertragschließenden wechselseitig derart voneinander abhängig sind, dass sie miteinander "stehen und fallen" sollen (BGH NJW 1980, S. 829, 830) oder wenn zumindest der Grundstücksvertrag von dem weiteren Geschäft in dieser Weise abhängig ist (BGH NJW 2000, S. 951); dazu genügt es, wenn nur einer der Vertragspartner den Willen hatte, die Vereinbarungen unlösbar miteinander zu verknüpfen, dem anderen dieser Wille erkennbar war und er dies billigte oder wenigstens hinnahm (vgl. BGH NJW 1988, S. 2880).
  • BGH, 08.03.1966 - V ZR 62/64

    Wirksamkeit von Vereinbarungen vor Abschluss eines Grundstücksgeschäfts -

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.02.2001 - 3 U 543/99
    Ist dies nicht der Fall, so besteht Formbedürftigkeit für alle Vereinbarungen, wenn der Verknüpfungswille bei sämtlichen Beteiligten sowohl des Grundstücksveräußerungsvertrages als auch der an sich formfreien Vereinbarung, vorhanden war (BGH DNotZ 1966, S. 736, 737).
  • BayObLG, 26.06.1980 - BReg. 3 Z 77/77

    Zum Anfallen der Beglaubigungsgebühr bei Vollmachtsabschriften

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.02.2001 - 3 U 543/99
    Vielmehr muss das beigefügte Schriftstück Erklärungen der an der Beurkundung Beteiligten enthalten (BayObLGZ 1980, S. 180, 182), Erklärungen Dritter also nur insoweit, als die Beteiligten sie zum Inhalt ihrer eigenen Erklärungen machen.
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 25.07.2001 - 3 U 96/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,21326
OLG Bamberg, 25.07.2001 - 3 U 96/00 (https://dejure.org/2001,21326)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25.07.2001 - 3 U 96/00 (https://dejure.org/2001,21326)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25. Juli 2001 - 3 U 96/00 (https://dejure.org/2001,21326)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    UWG § 3; PAngV § 1 Abs. 1
    Werbung für Geräte der Unterhaltungselektronik

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.07.1995 - I ZR 85/93

    FUNNY PAPER - Rufausbeutung

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.07.2001 - 3 U 96/00
    Die Klägerin hatte deshalb ein rechtliches Interesse (§ 256 Abs. 1 ZPO ) an der gerichtlichen Feststellung, dass die Abmahnung zu Unrecht erfolgt ist und der darin erhobene Unterlassungsanspruch nicht besteht (BGH, WRP 1995, 815, 817; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., Kap. 41, Rdn. 68).
  • OLG Zweibrücken, 13.03.2000 - 3 W 44/00

    Anordnung der Rückzahlung beigetriebenen Zwangsgeldes

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.07.2001 - 3 U 96/00
    Das Feststellungsinteresse des Abgemahnten entsteht nicht erst nach einer gewissen Zeit des Abwartens (vgl. Teplitzky, aaO., Rdn. 69, m.w.N.; offen gelassen im Beschluss des Senats vom 29.6.2000 - 3 W 44/00 -).
  • KG, 07.06.1983 - 5 U 1983/82
    Auszug aus OLG Bamberg, 25.07.2001 - 3 U 96/00
    Die Angabe der Typenbezeichnung fällt nicht hierunter (vgl. OLG Hamm, WRP 1982, 41, 42 und WRP 1982, 43, 44; OLG Koblenz, WRP 1982, 657, 658; OLG Stuttgart, WRP 19841 356; KG, GRUR 1984, 135, 137; OLG Köln, WRP 1984, 107, 108; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., § 3 UWG Rdn. 278; Großkomm/Lindacher, § 3 UWG Rdn. 925).
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