Rechtsprechung
   KG, 26.06.2002 - 24 W 309/01   

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KG, 26.06.2002 - 24 W 309/01 (https://dejure.org/2002,1462)
KG, Entscheidung vom 26.06.2002 - 24 W 309/01 (https://dejure.org/2002,1462)
KG, Entscheidung vom 26. Juni 2002 - 24 W 309/01 (https://dejure.org/2002,1462)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Nutzerwechsel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung; Videoüberwachung der Wohnanlage; Eingriff in Persönlichkeitsrecht der Wohnungseigentümer; Zusätzliche Messkosten als Gemeinschaftskosten

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Beschlussfassung über Anbringung einer Videoüberwachung muss den Datenschutz beachten; §§ 16 Abs. 2, 21 Abs. 3, 22 WEG; 7 Abs. 2, 8 Abs. 2 HeizkostenVO

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Videoüberwachung der Wohnanlage durch Kleinstkamera in Klingeltableau; zusätzliche Ablesekosten bei Nutzerwechsel

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 16 Abs. 2, 21 Abs. 3 WEG

  • Judicialis

    WEG § 16 II; ; WEG § 21 III; ; HetzKVO § 7 II; ; HetzKVO § 8 II; ; HetzKVO § 9 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Videoüberwachung der Wohnanlage; zusätzliche Messkosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Viedeoüberwachung in Wohnungseigentumsanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nomos.de PDF, S. 49 (Leitsatz)

    §§ 16 Abs. 2, 21 Abs. 3, 22 Abs. 1 WEG; § 6b BDSG; §§ 7 Abs. 2, 8 Abs. 2, 9b HeizKVO
    Wohnungseigentum - Videoüberwachung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Videoüberwachung im Eingangsbereich?

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Videoüberwachung des Hauseingangs: Was zulässig ist - und was nicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2798
  • MDR 2002, 1364
  • NZM 2002, 702
  • FGPrax 2002, 211
  • ZMR 2002, 864
  • NJ 2003, 95 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.06.1984 - VII ZB 15/83

    Kosten für einen Aufzug bei einer aus mehreren Gebäuden bestehenden

    Auszug aus KG, 26.06.2002 - 24 W 309/01
    Die Verursachung allein ist noch kein Grund, von der allgemeinen Kostenverteilung abzugehen (vgl. BGHZ 92, 18 = NJW 1984, 2576).
  • BGH, 12.10.2001 - V ZR 268/00

    Übertragung eines übergebauten Gebäudeteils bei Veräußerung des darunter

    Auszug aus KG, 26.06.2002 - 24 W 309/01
    Für das Landgericht bestand in dieser Hinsicht noch kein Aufklärungsbedarf, weil dies in dieser Form noch nicht vorgetragen worden war (vgl. zum Eigengrenzüberbau BGH NJW 2002, 54 = MDR 2002, 22 = NZM 2002, 43 = GE 2002, 126).
  • LG Berlin, 31.10.2000 - 65 S 279/00

    Videoüberwachung

    Auszug aus KG, 26.06.2002 - 24 W 309/01
    Damit folgt der Eigentümerbeschluss nicht den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes in § 6 b, der mit Wirkung vom 23. Mai 2001 vor Erlass des Beschlusses des Landgerichts vom 1. Oktober 2001 eingeführt worden ist (BGB5. I, 904; siehe dazu Huff a.a.O, 90 ff.; Gerhold/Heil DuD 2001, 377, 379 f.; und zur Videoüberwachung allgemein: OIG Karlsruhe WuM 2000, 128; LG Berlin NZM 2001, 207; LG Itzehoe NJW-RR 1999, 1394; AG Schöneberg GE 2001, 211; AG Wedding WuM 1998, 342; Horst NZM 2000, 937).
  • OLG Karlsruhe, 12.08.1998 - 6 U 64/97

    Zulässigkeit einer Überwachungseinrichtung in Form von zwei Videokameras zur

    Auszug aus KG, 26.06.2002 - 24 W 309/01
    Damit folgt der Eigentümerbeschluss nicht den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes in § 6 b, der mit Wirkung vom 23. Mai 2001 vor Erlass des Beschlusses des Landgerichts vom 1. Oktober 2001 eingeführt worden ist (BGB5. I, 904; siehe dazu Huff a.a.O, 90 ff.; Gerhold/Heil DuD 2001, 377, 379 f.; und zur Videoüberwachung allgemein: OIG Karlsruhe WuM 2000, 128; LG Berlin NZM 2001, 207; LG Itzehoe NJW-RR 1999, 1394; AG Schöneberg GE 2001, 211; AG Wedding WuM 1998, 342; Horst NZM 2000, 937).
  • BGH, 16.03.2010 - VI ZR 176/09

    Überwachungskamera auf Privatgrundstück

    Insoweit kommt etwa die Beeinträchtigung der Rechte von Mietern in einem privaten Miethaus (vgl. dazu etwa KG, WuM 2008, 663; LG Darmstadt, aaO; Horst, NZM 2000, 937, 940), von Betroffenen in einer Wohnungseigentumsanlage (vgl. KG, NZM 2002, 702 f.; OLG Karlsruhe , NZM 2002, 703 f.; Huff, NZM 2002, 89 ff., 688 f.), aber auch von Grundstücksnachbarn in Betracht.
  • AG Brandenburg, 22.01.2016 - 31 C 138/14

    Keine Videoüberwachung des Nachbargrundstücks!

    Nach ständiger kommt eine Beeinträchtigung solcher Rechte insbesondere für Grundstücksnachbarn ( BGH , Urteil vom 25.04.1995, Az.: VI ZR 272/94, u.a. in: NJW 1995, Seiten 1955 ff.; OLG Köln , Beschluss vom 30.10.2008, Az.: 21 U 22/08, u.a. in: NJW 2009, Seiten 1827 f.; OLG München , Beschluss vom 04.01.2012, Az.: 20 U 4641/11, u.a. in: "juris"; LG Berlin , Urteil vom 23.07.2015, Az.: 57 S 215/14, u.a. in: Grundeigentum 2015, Seiten 1100 f.; LG Detmold , Urteil vom 08.07.2015, Az.: 10 S 52/15, u.a. in: ZD 2015, Seiten 530 f.; LG Potsdam , Urteil vom 29.05.2015, Az.: 1 S 35/12, u.a. in: BeckRS 2015, Nr.: 17524; LG Potsdam , Urteil vom 22.04.2009, Az.: 13 S 9/09, u.a. in: BeckRS 2010, Nr.: 09078; BeckRS 2010, Nr.: 09078; AG München , Urteil vom 20.03.2015, Az.: 191 C 23903/14, u.a. in: BeckRS 2015, Nr.: 20085; AG Lemgo , Urteil vom 24.02.2015, Az.: 19 C 302/14, u.a. in: BeckRS 2015, Nr.: 12299; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 06.07.2012, Az.: 34 C 97/11 ) und Mieter in einem privaten Mietshaus ( KG Berlin , WuM 2008, Seite 663; Horst , NZM 2000, Seiten 937 ff. ) sowie für Betroffene in einer Wohnungseigentumsanlage ( KG Berlin , NZM 2002, Seiten 702 f.; OLG Karlsruhe , NZM 2002, Seiten 703 f.; AG Bergisch Gladbach , Urteil vom 03.09.2015, Az.: 70 C 17/15, u.a. in: "juris"; Huff , NZM 2002, Seiten 89 ff. ) in Betracht, die sich der Überwachungsmaßnahme nicht entziehen können, da sie gezwungen sind, dementsprechende Verkehrsflächen zu nutzen ( Stöber , NJW 2015, Seiten 3681 ff.; Neuner , JuS 2015, Seiten 961 ff.; Elzer , NJW 2013, Seiten 3537 ff.; Reinhold , NJW 2009, Seiten 1787 f. ).

    Damit entsprechen diese "Kameras" der Beklagten aber grundsätzlich auch nicht den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes in § 6b ( KG Berlin , Beschluss vom 26.06.2002, Az.: 24 W 309/01, u.a. in: NJW 2002, Seiten 2798 f.; OLG Karlsruhe , WM 2000, Seite 128; LG Berlin , NZM 2001, Seite 207; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 06.07.2012, Az.: 34 C 97/11; AG Berlin-Schöneberg , GE 2001, Seite 211; AG Berlin-Wedding , WuM 1998, 342 f.; Horst , in: NZM 2000, Seiten 937 ff. ).

  • BGH, 24.05.2013 - V ZR 220/12

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit der Überwachung des Eingangsbereichs einer

    In der Rechtsprechung der Instanzgerichte wird eine Befugnis des einzelnen Wohnungseigentümers zur Überwachung von Teilen des Gemeinschaftseigentums mit der Möglichkeit einer Speicherung der Bildaufzeichnungen verneint (KG, ZWE 2002, 409, 412 und OLG Köln, WuM 2007, 646 [beide Hauseingangsbereich]; OLG Düsseldorf, NJW 2007, 780, 781 [eigener KfZ-Stellplatz im Innenhof der Anlage]).
  • BGH, 08.04.2011 - V ZR 210/10

    Wohnungseigentumssache: Nachträglicher Einbau einer Videoanlage im Klingeltableau

    Der nachträgliche Einbau einer Videokamera am Klingeltableau der Wohnanlage stellt eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums dar (OLG Köln, ZMR 2008, 559; Huff, NZM 2002, 89, 91, 92; Merle in Bärmann, WEG, 11. Auflage, § 22 Rn. 106; aA KG, NZM 2002, 702, 703).

    Durch eine derart zufällige Einbeziehung eines Wohnungseigentümers in die Bildübertragung erleidet er keinen über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehenden Nachteil (vgl. auch OLG Köln, ZMR 2008, 559, 560; BayOblG, NZM 2005, 107, 108; KG Berlin, NZM 2002, 702, 703).

    c) § 6b BDSG, dessen Wertungen im Rahmen des § 14 Nr. 1 WEG zu berücksichtigten sind (Merle in Bärmann, WEG, 11. Auflage, § 22 Rn. 276;Hogenschurz in Jenissen, WEG, 2. Auflage, § 22 Rn. 107; Huff, NZM 2002, 89, 90; vgl. auch BayOblG, MietRB 2005, 180, 181; KG, NJW 2002, 2798, 2799), steht der Zulässigkeit der Anbringung der fraglichen Videokamera im Klingeltableau nicht entgegen.

  • AG München, 22.11.2018 - 213 C 15498/18

    Nachbarargusaugen

    Insoweit kommt etwa die Beeinträchtigung der Rechte von Mietern in einem privaten Miethaus (vgl. dazu etwa KG, NZM 2009, 736 = WuM 2008, 663; LG Darmstadt, NZM 2000, 360; Horst, NZM 2000, 937 [940]), von Betroffenen in einer Wohnungseigentumsanlage (vgl. KG, NJW 2002, 2798 = NZM 2002, 702; OLG Karlsruhe, NJW 2002, 2799 = NZM 2002, 703; Huff, NZM 2002, 89, 688 f.), aber auch von Grundstücksnachbarn in Betracht.".
  • OLG Köln, 05.07.2005 - 24 U 12/05

    Heimliche Videoüberwachung der gemeinschaftlichen Waschküche eines

    Eine Videoüberwachung anstelle einer Videoaufzeichnung hätte - vorbehaltlich ihrer Zulässigkeit (vgl. zu den Grenzen eines entsprechenden Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft: KG NJW 2002, 2798) - auch die Beklagte weniger beeinträchtigt, da die oben beschriebenen Wiederholungs- und Missbrauchsgefahren nicht erst entstanden wären.

    Das Kammergericht (NJW 2002, 2798) erklärte schließlich die Einführung der Videoüberwachung im Hauseingangsbereichs einer Wohnungseigentumsanlage für unzulässig, die es jedem Bewohner ermöglicht hätte, den Eingangsbereich per Tastendruck vom eigenen Fernsehgerät aus einzusehen.

  • BayObLG, 27.10.2004 - 2Z BR 124/04

    Eigentümerbeschluss zur Videoüberwachung des Hauseingangsbereichs der

    Dies muss aber im Eigentümerbeschluss im Einzelnen geklärt sein (KG FGPrax 2002, 211 f. = NZM 2002, 702).

    Die Frage der Zulässigkeit und der Grenzen einer Videoüberwachung ist umstritten (vgl. OLG Karlsruhe NZM 2002, 703; KG FGPrax 2002, 211; AG Frankfurt a. Main NZM 2003, 68 f.; Bärmann/Pick WEG 9. Aufl. § 15 Rn. 22; Gottschalg, Rechtsprechungsübersicht zum Wohnungseigentumsrecht, FGPrax 2003, 47/51; Drasdo, Literaturübersicht zum Wohnungseigentum, NZM 2003, 704/708).

    Jedenfalls muss im Eigentümerbeschluss auch festgelegt sein (so auch KG FGPrax 2002, 211 f.), dass und wie der Umstand der Beobachtung und der verantwortlichen Stelle erkennbar gemacht wird (vgl. § 6 Abs. 2 BDSG) und wie das erforderliche Löschen der Daten geregelt wird (vgl. § 6 Abs. 5 BDSG).

  • AG Gemünden/Main, 28.07.2017 - 11 C 187/17

    Klage gegen Videoüberwachungsanlage auf Nachbargrundstück

    Insoweit kommt etwa die Beeinträchtigung der Rechte von Mietern in einem privaten Miethaus (vgl. dazu etwa KG WuM 2008, 663; LG Darmstadt, a.a.O.; Horst, NZM 2000, 937, 940), von Betroffenen in einer Wohnungseigentumsanlage (vgl. KG NZM 2002, 702 f.; OLG Karlsruhe NZM 2002, 703 f.; Huff, NZM 2002, 89 ff., 688 f.), aber auch von Grundstücksnachbarn in Betracht.".
  • LG Dortmund, 28.10.2014 - 9 S 1/14

    Wann ist der Einbau funkbasierter Heizkostenverteiler unzulässig?

    Da ein die Erhebung, Speicherung, Übermittlung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten betreffender Eigentümerbeschluss den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes entsprechen muss ( BayObLG NZM 2005, 107; KG NZM 2002, 702 ), kann die nähere Ausgestaltung nicht erst in dem zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und der Ablesefirma abzuschließenden Vertrag erfolgen.
  • OLG Köln, 09.05.2007 - 16 Wx 13/07

    Einbau einer Türsprech- und Videoanlage als bauliche Veränderung

    Insofern findet die solche Anlagen betreffende Rechtsprechung der Obergerichte keine unmittelbare Anwendung (so z.B. KG, NZM 2002, 702; BayObLG, WuM 2005, 478).
  • AG München, 01.02.2023 - 171 C 11188/22

    Streit um Kamera auf Nachbargrundstück

  • OLG München, 04.01.2012 - 20 U 4641/11

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Voraussetzung eines Abwehranspruchs gegen das

  • AG Kassel, 12.11.2009 - 800 C 612/08

    Wohnungseigentumsanlage: Ständige Videoüberwachung der im Gemeinschaftseigentum

  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 30.09.2008 - 72 C 26/08

    Erfordernis eines Eigentümerbeschlusses im Falle der Montage von Videokameras

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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 05.02.2002 - 1 U 2314/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2284
OLG Nürnberg, 05.02.2002 - 1 U 2314/01 (https://dejure.org/2002,2284)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 05.02.2002 - 1 U 2314/01 (https://dejure.org/2002,2284)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 05. Februar 2002 - 1 U 2314/01 (https://dejure.org/2002,2284)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Versprechen einer Vertragsstrafe in AGB ; Bierlieferungsvertrag; Treu und Glauben bei AGB; Benachteiligung in AGB; Verschuldensunabhängige Vertragsstrafe

  • Judicialis

    AGBG § 9

  • prewest.de PDF

    § 9 AGBG
    Bierlieferungsvertrag - AGB - Vertragsstrafen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz)

    AGBG § 9
    Vertragsstrafe in den AGB eines Bierlieferungsvertrages

  • archive.org (Leitsatz und Auszüge)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 917
  • MDR 2002, 629
  • NZM 2002, 966
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.02.1989 - VIII ZR 45/88

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung einer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.02.2002 - 1 U 2314/01
    Diese Berechnung steht - worauf die Klägerin zutreffend hinweist - im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vergleiche BGHZ 107, 67, 69 f.).
  • BGH, 27.02.1985 - VIII ZR 85/84

    Auslegung eines Bierlieferungsvertrages im Hinblick auf ein mit einem Dritten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.02.2002 - 1 U 2314/01
    Diese Konstellation weist Ähnlichkeiten mit den Fällen auf, in denen - von der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vergleiche BGH NJW 85, 2693, 2694) für unwirksam befunden - bei Fortbestehen der Bezugsverpflichtung des Gastwirtes formularmäßig die Rückgabe von leihweise überlassenem Gaststätteninventar bei Vertragsverletzung vereinbart war: In beiden Fällen wird dem Gastwirt die Grundlage seiner Erwerbstätigkeit entzogen, während er gleichzeitig weiterhin finanziell für die Erfüllung seiner Vertragspflichten einzustehen hat.
  • BGH, 18.04.1984 - VIII ZR 50/83

    Unwirksamkeit eines Vertragsstrafeversprechens in einem Pachtvertrag

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.02.2002 - 1 U 2314/01
    Die Rechtslage ist aber eine andere bei formularmäßigen Klauseln: Hier sind Versprechen einer Vertragsstrafe unabhängig von einem Verschulden nur wirksam, wenn wichtige Gründe dafür vorliegen (Palandt-Heinrichs a.a.O., § 339 Rn. 3 und § 11 ABGB Rn. 33; BGHZ 72, 174, 178/179; BGH NJW 85, 57 f.).
  • BGH, 28.09.1978 - II ZR 10/77

    Wirksamkeit von Straffracht- und Schmuggelklauseln in Konnossementsbedingungen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.02.2002 - 1 U 2314/01
    Die Rechtslage ist aber eine andere bei formularmäßigen Klauseln: Hier sind Versprechen einer Vertragsstrafe unabhängig von einem Verschulden nur wirksam, wenn wichtige Gründe dafür vorliegen (Palandt-Heinrichs a.a.O., § 339 Rn. 3 und § 11 ABGB Rn. 33; BGHZ 72, 174, 178/179; BGH NJW 85, 57 f.).
  • OLG Frankfurt, 13.11.2007 - 11 U 24/07

    Schadensersatzansprüche wegen Verletzung einer vertraglichen

    Es sprich Einiges dafür, dass eine Schadensersatzpauschale von 50 % den nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge zu erwartenden Schaden übersteigt (vgl. OLG München MDR 2002, 445, das bereits eine Pauschale von 30 % des Tagespreises der von dritter Seite bezogenen Getränke für überhöht gehalten hat; Kieninger in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl., § 309 Nr. 5 Rdn. 19; a. A. für eine 30 %-Pauschale OLG Nürnberg NJW-RR 2002, 917).
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2007 - 24 U 207/06

    Zur Wirksamkeit eines Vertragsstrafenversprechens bei Verstoß gegen

    Dies kommt in § 339 BGB deutlich zum Ausdruck (vgl. OLG Nürnberg U. v. 25.02.1992 - 11 U 2744/91 bei Juris und MDR 2002, 629).
  • LG Köln, 15.03.2011 - 21 O 95/10

    Vereinbarkeit eines Bierlieferungsvertrags mit den guten Sitten

    Die - möglicherweise unzulässige - Vereinbarung einer Vertragsstrafe (vgl. OLG Nürnberg, NJW-RR 2002, 917f.) ist hierin nicht zu sehen.
  • OLG Naumburg, 21.02.2013 - 1 W 9/13

    Bierlieferungsvertrag: Wirksamkeit einer Klausel über eine Schadensersatzpflicht

    Gemeint ist offenbar die Entscheidung 1 U 2314/01, NJW-RR 2002, 917 f. Zieht man sie heran, so erkennt man leicht, dass es sich um einen anderen Fall handelte.
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 30.11.2000 - 1 U 99/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3636
OLG Jena, 30.11.2000 - 1 U 99/00 (https://dejure.org/2000,3636)
OLG Jena, Entscheidung vom 30.11.2000 - 1 U 99/00 (https://dejure.org/2000,3636)
OLG Jena, Entscheidung vom 30. November 2000 - 1 U 99/00 (https://dejure.org/2000,3636)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    Vertragsanpassung wegen Fehlens der Geschäftsgrundlage sowie Anspruch aus c.i.c.
    Kalkulationsirrtum beim Werkvertrag, Voraussetzungen für Anspruch auf Anpassung der Vergütung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Kalkulationsirrtum; Werkvertrag; Vertragsanpassung; Fehlkalkulation

Kurzfassungen/Presse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Vertragsanpassung wegen Fehlens der Geschäftsgrundlage sowie Anspruch aus c.i.c.
    Kalkulationsirrtum beim Werkvertrag, Voraussetzungen für Anspruch auf Anpassung der Vergütung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kalkulationsirrtum: Kann Unternehmer Preisanpassung verlangen? (IBR 2002, 62)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.07.1998 - X ZR 17/97

    Anfechtung einer Willenserklärung wegen eines Kalkulationsirrtums; Hinweispflicht

    Auszug aus OLG Jena, 30.11.2000 - 1 U 99/00
    Denn er habe dargelegt, dass die beim Vergleich der konkurrierenden Angebote unübersehbaren und in ihrer Dimension auch nicht nachvollziehbaren Preisunterschiede das Vorliegen eines Kalkulationsirrtums geradezu aufgedrängt hätten und damit eine Pflicht des Auftraggebers zur Aufklärung begründet gewesen sei (BGH, Urteil vom 07.07.1998, BauR 1998, 1089, 1093).

    Nur in einem solchen Ausnahmefall kann es nach den Grundsätzen von Treu und Glauben gerechtfertigt sein, den Auftraggeber entgegen seinem eigenen Interesse als verpflichtet anzusehen, an der Aufklärung eines Kalkulationsfehlers eines Bieters mitzuwirken (BGH-BauR 1998, 1089 ff.).

    Dies wäre etwa dann der Fall, wenn der Auftragnehmer (Kläger) durch die Vertragsdurchführung zu dem angebotenen (falschen) Preis in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geriete (BGH BauR 1998, 1089 ff.) bzw. wenn das Festhalten an der ursprünglichen Regelung aus sonstigen Gründen zu einem untragbaren, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht mehr zu vereinbarenden Ergebnis führen würde (BGH NJW 1995, 1360).

  • BGH, 13.07.1995 - VII ZR 142/94

    Ergänzende Auslegung eines Bauvertrags

    Auszug aus OLG Jena, 30.11.2000 - 1 U 99/00
    Ein Anspruch auf Anpassung der vereinbarten Vergütung komme nur unter besonderen Umständen in Betracht (BGH NJW-RR 1995, 1360), z. B. wenn der andere Vertragsteil sich die unrichtige Kalkulation soweit zu Eigen gemacht habe, dass eine Verweigerung der Anpassung gegen das Verbot des venire contra factum proprium verstoßen würde, ferner wenn beide Parteien einen bestimmten Berechnungsmaßstab zur Grundlage ihrer Vereinbarung gemacht hätten oder wenn die andere Seite den Irrtum bemerkt und treuwidrig ausgenutzt habe.

    Wie das Landgericht Meiningen zutreffend ausgeführt hat, kommt ein Anspruch auf Anpassung der Vergütung nur unter ganz besonderen Umständen in Betracht (BGH NJW-RR 1995, 1360).

  • BGH, 04.10.1979 - VII ZR 11/79

    Risiko einer Fehlkalkulation; Funktion der Schlussrechnung

    Auszug aus OLG Jena, 30.11.2000 - 1 U 99/00
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH NJW 1980, 180; BGH NJW-RR 1986, 569; BGH-BauR 1983, 368) sei allein auf das Bestehen eines vorvertraglichen Vertrauensverhältnisses abzustellen; irgendwelche Zumutbarkeitskriterien bestünden nicht.

    Die Erkennbarkeit eines Missverhältnisses zwischen Preis und Leistung genügt regelmäßig nicht (BGH NJW 1980, 180).

  • BGH, 03.02.1995 - V ZR 222/93

    Anpassung des Erbbauzinses wegen erheblicher oder wesentlicher Änderung der

    Auszug aus OLG Jena, 30.11.2000 - 1 U 99/00
    Dies wäre etwa dann der Fall, wenn der Auftragnehmer (Kläger) durch die Vertragsdurchführung zu dem angebotenen (falschen) Preis in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geriete (BGH BauR 1998, 1089 ff.) bzw. wenn das Festhalten an der ursprünglichen Regelung aus sonstigen Gründen zu einem untragbaren, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht mehr zu vereinbarenden Ergebnis führen würde (BGH NJW 1995, 1360).
  • BGH, 19.12.1985 - VII ZR 188/84

    Kalkulationsirrtum

    Auszug aus OLG Jena, 30.11.2000 - 1 U 99/00
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH NJW 1980, 180; BGH NJW-RR 1986, 569; BGH-BauR 1983, 368) sei allein auf das Bestehen eines vorvertraglichen Vertrauensverhältnisses abzustellen; irgendwelche Zumutbarkeitskriterien bestünden nicht.
  • BGH, 28.04.1983 - VII ZR 259/82

    Anfechtung eines Vertrages wegen Preis- oder Kalkulationsirrtums des Anbieters

    Auszug aus OLG Jena, 30.11.2000 - 1 U 99/00
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH NJW 1980, 180; BGH NJW-RR 1986, 569; BGH-BauR 1983, 368) sei allein auf das Bestehen eines vorvertraglichen Vertrauensverhältnisses abzustellen; irgendwelche Zumutbarkeitskriterien bestünden nicht.
  • OLG Düsseldorf, 01.07.1997 - 21 U 245/96

    Rechnungsprüfung durch Auftraggeber als Schuldanerkenntnis: Verwirkung von

    Auszug aus OLG Jena, 30.11.2000 - 1 U 99/00
    Dem Auftraggeber ist es auch zuzumuten, seine Einwendungen innerhalb der Frist des § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B vorzubringen, da er sich in dieser Zeit ohnehin mit der Rechnungsprüfung befasst und eine zeitnahe Klärung der Ausführung der Bauleistungen - wie bereits ausgeführt - zur Vermeidung von Aufklärungs- und Beweisschwierigkeiten beiträgt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.07.1997, BauR 1997, Seite 1052 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.06.2002 - 11 W 13/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3478
OLG Köln, 03.06.2002 - 11 W 13/02 (https://dejure.org/2002,3478)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.06.2002 - 11 W 13/02 (https://dejure.org/2002,3478)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Juni 2002 - 11 W 13/02 (https://dejure.org/2002,3478)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Grundsatz "pacta sunt servanda"; Bereicherungsausgleich nach § 817 S.2 BGB; Prozesskostenhilfe (PKH); Ausnutzung der Zwangslage des Vertragspartners; Sittenwidrige Rückzahlungsvereinbarung zwischen Zahnarzt und Dentallabor; Existenzgefährdung des Vertragspartners

  • Judicialis

    StGB § 263; ; BGB § 134; ; BGB § 242; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 138 Abs. 2; ; BGB § 812 Abs. 1; ; BGB § 817 Satz 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB §§ 134 138 812 817
    Arztrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Labor - Nichtigkeit einer Skontoabzugsvereinbarung zwischen Zahntechniker und Zahnarzt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1630
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 336/89

    Schwarzarbeit: Wertersatz für geleistete Arbeit

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2002 - 11 W 13/02
    Die rechtspolitisch problematische und den Bereicherungsgläubiger hart treffende Vorschrift ist einschränkend auszulegen, wenn ihre Anwendung im Einzelfall zu unbilligen Ergebnissen führen würde (vgl. etwa BGHZ 111, 308 ff. - zur Schwarzarbeit - ferner Palandt/Sprau, 61. Aufl., § 817 Rn. 20 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2002 - 11 W 13/02
    Die nach § 138 Abs. 1 BGB nichtige Vereinbarung musste von der Antragstellerin nicht nach dem Grundsatz "pacta sunt servanda" - der bei einseitiger Ausnutzung der Vertragsfreiheit ohnehin einer kritischen Betrachtung bedarf, vgl. BVerfGE 89, 214, 231 ff. - beachtet werden.
  • BGH, 28.02.1989 - IX ZR 130/88

    Wirksamkeit des Abschlusses risikoreicher Geschäfte

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2002 - 11 W 13/02
    Für die vorliegende Prüfung im Prozesskostenhilfeverfahren reicht die Feststellung, dass ein Rechtsgeschäft der vorgetragenen Art nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren ist, es mithin jedenfalls nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist (zur Definition vgl. BGHZ 86, 82, 88; 107, 92, 97).
  • BGH, 08.12.1982 - IVb ZR 333/81

    Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsverzichts

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2002 - 11 W 13/02
    Für die vorliegende Prüfung im Prozesskostenhilfeverfahren reicht die Feststellung, dass ein Rechtsgeschäft der vorgetragenen Art nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren ist, es mithin jedenfalls nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist (zur Definition vgl. BGHZ 86, 82, 88; 107, 92, 97).
  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Ob die Beauftragung des Laborarztes (deswegen) sogar als nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig anzusehen ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 3. Juni 2002 - 11 W 13/02, MedR 2003, 460), bedarf keiner Entscheidung.
  • OLG Hamm, 13.01.2011 - 18 U 88/10

    Keine Rückzahlung von sogenanntem "Brautgeld"

    Das von § 138 BGB mit Nichtigkeit sanktionierte Verhalten darf nicht im Umkehrschluss legalisiert werden (Palandt/Sprau, 69. Auflage 2010, § 817 Rn. 18; BGHZ 111, 308; OLG Köln NJW-RR 2002, 1630).
  • OLG Düsseldorf, 17.07.2009 - 16 U 168/08

    Rückabwicklung eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines Pkw-Kaufs im

    Dies gilt beispielsweise für eine zwischen 2 Personen getroffene Vereinbarung, die den Betrug an Dritten ermöglichen soll (OLG Köln, NJW-RR 2002, 1630).
  • OVG Niedersachsen, 18.04.2012 - 8 LA 6/11

    Voraussetzungen für den Widerruf der Approbation eines Arztes bei Betrug

    Denn dieses hat die Unwirksamkeit der zwischen Kläger und C. geschlossenen Verträge selbstständig tragend auch mit einer Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB begründet (vgl. hierzu auch OLG Köln, Beschl. v. 3.6.2002 - 11 W 13/02 -, NJW-RR 2002, 1630), mit der sich der Kläger in seinem Zulassungsvorbringen nicht auseinandergesetzt hat.
  • OLG Frankfurt, 19.03.2010 - 10 U 163/09

    Zum Vergütungsanspruch des Betreibers einer Internetplattform, auf der Heil- und

    Mit den Krankenkassenleistungen soll aber die ordnungsgemäße Behandlung des Patienten und nicht die Provision der Klägerin sichergestellt werden (vgl. auch OLG Köln NJW-RR 2002, 1630 im Hinblick auf eine sittenwidrige Umsatzbeteiligung eines Zahnarztes an Laborleistungen).
  • LG Köln, 03.06.2004 - 15 O 797/01

    Rückvergütung in bar oder in Form von Sachleistungen zwischen Zahnärzten und

    Als Nichtigkeitsgrund kommt zunächst § 134 BGB wegen Verstoßes gegen § 263 StGB in Betracht (so OLG Köln, NJW-RR 2002, 1630 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 31.10.2001 - 7 U 1847/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10509
OLG Koblenz, 31.10.2001 - 7 U 1847/00 (https://dejure.org/2001,10509)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31.10.2001 - 7 U 1847/00 (https://dejure.org/2001,10509)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31. Oktober 2001 - 7 U 1847/00 (https://dejure.org/2001,10509)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.05.1975 - IV ZR 19/74

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung der Stufenklage

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.10.2001 - 7 U 1847/00
    Durch die Erhebung der Stufenklage im Mai 1994 wurde die Verjährung hinsichtlich der Pflichtteilsergänzungsansprüche unterbrochen (vgl. BGH NJW 1975, 1409).
  • OLG Dresden, 29.09.2009 - 3 U 1341/09

    Pflichtteilsansprüche eines nichtehelichen Abkömmlings eines zu Zeiten der

    Ohne die Sonderregelung in Art. 235 § 1 Abs. 2 EGBGB a.F. würde für diese Abkömmlinge zweifellos erneut Art. 230 EGBGB bzw. der Umkehrschluss aus Art. 235 § 1 Abs. 1 EGBGB eingreifen; dem nichehelichen Kind wären dann, entsprechend der damaligen, bis zum 01.04.1998 geltenden materiellen Erbrechtslage des BGB, Erbersatzansprüche gemäß §§ 1934a ff. BGB a.F. und für den Fall von deren Entziehung durch Verfügung von Todes wegen über § 2338a BGB a.F. Pflichtteilsansprüche erwachsen, die auch Pflichtteilsergänzungsansprüche umfasst hätten (vgl. OLG Koblenz OLGR 2002, 73).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.05.2001 - 9 U 147/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3589
OLG Köln, 08.05.2001 - 9 U 147/00 (https://dejure.org/2001,3589)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.05.2001 - 9 U 147/00 (https://dejure.org/2001,3589)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Mai 2001 - 9 U 147/00 (https://dejure.org/2001,3589)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Entschädigung aus einer gebündelten Geschäfts- und Betriebsversicherung; Grob fahrlässige Herbeiführung eines Schadens durch den Versicherungsnehmer; Vorwurf der besonders schweren Sorgfaltspflichtverletzung im Umgang mit erhitzten Fett auf einem Gasherd in ...

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; AFB 87 § 1 Nr. 1 a; ; AFB 87 § 14 Nr. 1; ; VVG § 61

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61; AFB 87 § 14 Nr. 1
    Grobe Fahrlässigkeit bei Zurücklassen einer Pfanne mit erhitztem Fett auf einem brennenden Gasherd

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    VVG § 61; AFB 87 § 14 Nr. 1
    Versicherungsrecht; Verbraucherrecht; Versicherung; grobe Fahrlässigkeit; Grobe Fahrlässigkeit bei Zurücklassen von einer Pfanne mit erhitztem Fett auf einem Gasherd

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 311
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2001 - 9 U 147/00
    Hinzu kommen muss in subjektiver Hinsicht ein unentschuldbares Fehlverhalten, ein gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigertes Verschulden (vgl. BGH, r+s 1989, 193 = VersR 1989, 840; r+s 1989, 209 = VersR 1989, 582; Senat, r+s 2000, 296 (Umgang mit Gasofen); Prölss in Prölss/Martin, a.a.O.).
  • BGH, 05.04.1989 - IVa ZR 39/88

    Subjektive Voraussetzungen grober Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2001 - 9 U 147/00
    Hinzu kommen muss in subjektiver Hinsicht ein unentschuldbares Fehlverhalten, ein gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigertes Verschulden (vgl. BGH, r+s 1989, 193 = VersR 1989, 840; r+s 1989, 209 = VersR 1989, 582; Senat, r+s 2000, 296 (Umgang mit Gasofen); Prölss in Prölss/Martin, a.a.O.).
  • BGH, 12.10.1988 - IVa ZR 46/87

    Begriff der groben Fahrlässigkeit bei einem Kfz-Diebstahl

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2001 - 9 U 147/00
    Grobe Fahrlässigkeit setzt objektiv voraus, dass der Versicherungsnehmer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in hohem Maße außer Acht lässt und das Nächstliegende, das jedem in der gegebenen Situation einleuchtet, nicht beachtet (vgl. BGH, r+s 1989, 62 = VersR 1989, 141; Prölss in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 6, Rn 117; § 61, Rn 11 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 11.04.2000 - 9 U 145/99

    Grob fahrlässiger Umgang mit Propangasflaschen, Versicherung, Feuerversicherung,

    Auszug aus OLG Köln, 08.05.2001 - 9 U 147/00
    Hinzu kommen muss in subjektiver Hinsicht ein unentschuldbares Fehlverhalten, ein gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigertes Verschulden (vgl. BGH, r+s 1989, 193 = VersR 1989, 840; r+s 1989, 209 = VersR 1989, 582; Senat, r+s 2000, 296 (Umgang mit Gasofen); Prölss in Prölss/Martin, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 10 U 88/09

    Kommt fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Gebäudeversicherung

    Das Erhitzen von Fett in einem Topf auf einem Küchenherd ist wegen der damit verbundenen hohen Brandgefahr ein Vorgang, der besondere Aufmerksamkeit verlangt und nur unter Einhaltung strenger Sorgfaltsanforderungen durchgeführt werden darf (OLG Karlsruhe, Urt. v. 7.2.2008, VersR 2008, 639 - 12 U 126/07; OLG Köln, Urt. v. 8.5.2001, VersR 2002, 311 - 9 U 147/00; OLG Zweibrücken, Urt. v. 28.4.1999, VersR 2001, 455 - 1 U 30/98; OLG Köln, Urt. v. 25.10.1995, VersR 1996, 1491 - 13 U 42/95; LG Köln, Urt. v. 27.10.2005, VersR 2006, 695 - 24 O 544/04).
  • OLG Dresden, 24.04.2003 - 4 U 193/03

    Leistungsfreiheit wegen grobfahrlässiger Schadensherbeiführung: Wohnungsbrand

    Die Rechtsprechung hat sie beispielsweise bejaht, wenn siedendes Fett auf einem Herd unbeaufsichtigt gelassen wird (vgl. OLG Köln VersR 1996, 1491, 1492; VersR 2002, 311; OLG Bamberg Urteil vom 25.01.1999 - 4 U 125/97), der Versicherungsnehmer mit brennender Zigarette auf der Couch einschläft (KG Urteil vom 12.01.1998 - 6 U 1466/87) oder ein über längere Zeit regelmäßig genutztes Adventsgesteck mit brennenden Kerzen unbeaufsichtigt lässt (OLG Oldenburg VersR 2002, 753).
  • OLG Frankfurt, 23.02.2005 - 7 U 113/04

    Gebäudeversicherung: Grob fahrlässiges Herbeiführen eines Brandes durch den

    Dagegen kann zur Begründung der groben Fahrlässigkeit nicht das Urteil des Oberlandesgerichts Köln (VersR 2002, 311) herangezogen werden, in dem es als objektiv grob fahrlässig bezeichnet worden ist, dass ein Koch eine offene Pfanne mit erhitztem Öl auf einem Gasherd mit offener Flamme unbeaufsichtigt gelassen hatte.
  • VG Würzburg, 13.10.2016 - W 5 K 15.967

    Fahrlässigkeit durch Verlassen der Wohnung während eines Kochvorgangs

    Das Erhitzen von Fett in einem Topf auf einem Küchenherd ist wegen der damit verbundenen hohen Brandgefahr ein Vorgang, der besondere Aufmerksamkeit verlangt und nur unter Einhaltung strenger Sorgfaltsanforderungen durchgeführt werden darf (OLG Karlsruhe, U. v. 7.2.2008 - 12 U 126/07 - VersR 2008, 639; OLG Köln, U.v. 8.5.2001 - 9 U 147/00 - VersR 2002, 311; OLG Zweibrücken, U.v. 28.4.1999 - 1 U 30/98 - VersR 2001, 455; OLG Köln, U.v. 25.10.1995 - 13 U 42/95 - VersR 1996, 1491.
  • VG Würzburg, 13.10.2016 - W 5 K 15.966

    Kostentragungspflicht für Feuerwehreinsatz

    Das Erhitzen von Fett in einem Topf auf einem Küchenherd ist wegen der damit verbundenen hohen Brandgefahr ein Vorgang, der besondere Aufmerksamkeit verlangt und nur unter Einhaltung strenger Sorgfaltsanforderungen durchgeführt werden darf (OLG Karlsruhe, U. v. 7.2.2008 - 12 U 126/07 - VersR 2008, 639; OLG Köln, U.v. 8.5.2001 - 9 U 147/00 - VersR 2002, 311; OLG Zweibrücken, U.v. 28.4.1999 - 1 U 30/98 - VersR 2001, 455; OLG Köln, U.v. 25.10.1995 - 13 U 42/95 - VersR 1996, 1491).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 23.07.2001 - 1 Verg. 2/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6075
OLG Naumburg, 23.07.2001 - 1 Verg. 2/01 (https://dejure.org/2001,6075)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23.07.2001 - 1 Verg. 2/01 (https://dejure.org/2001,6075)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23. Juli 2001 - 1 Verg. 2/01 (https://dejure.org/2001,6075)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Durchführung eines Feststellungsverfahrens; Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs bei Vergaberechtsverletzungen; Pflicht zur Erteilung zusätzlicher Auskünfte gegenüber Bieter eines Vergabeverfahrens; "Sachdienlichkeit" einer Auskunft der ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Auskunftspflicht nach § 17 Nr. 7 Abs. 1 VOB/A

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Naumburg, 26.02.2004 - 1 Verg 17/03

    Rechtsfolgen unterschiedlicher Veröffentlichung der Anforderungen an die

    Nach § 17 Nr. 6 VOL/A sind Anfragen der Bewerber um sachdienliche Auskünfte unverzüglich und sachlich zutreffend zu beantworten; unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes sind die Antworten jeweils allen Bewerbern zugänglich zu machen (vgl. auch OLG Naumburg, Beschluss v. 23. Juli 2001, 1 Verg 2/01).
  • OLG Frankfurt, 24.01.2017 - 11 Verg 1/16

    Zur Bedeutung des Vorrangs des eigenwirtschaftlichen Verkehrs bei der Vergabe

    Hierfür genügt die nicht auszuschließende Möglichkeit eines Schadensersatzanspruches des Bieters gegen die Vergabestelle für den Fall der Feststellung eines konkreten Vergaberechtsverstoßes (OLG Naumburg OLGR 2002, 73) oder jedes nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 4.2.2009, 1 Verg 4/08; OLG Frankfurt, Beschl. vom 6.2.2003, 11 Verg 3/02; Möllenkamp in: Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 3. Aufl., § 123 Rdnr. 29Weber in: Schulte/Just, Kartellrecht, 2. Aufl., § 123 Rdnr. 23; Brauer in: Zieckow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl., § 123 GWB Rd. 14, Summa in: Heiermann/Zeiss, jurisPK-Vergaberecht, 4. Aufl. 2013, § 114 GWB Rdnr. 134 f).
  • OLG Naumburg, 23.04.2007 - 1 U 47/06

    Isolierarbeiten

    Das vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren endete mit dem am 23. Juli 2001 verkündeten Beschluss des Vergabesenats des Oberlandesgerichts Naumburg, 1 Verg 2/01, mit dem festgestellt wurde, dass die Klägerin durch die Vergabe des Auftrags an die Fa. M. in ihren Rechten verletzt worden sei.

    Die Akten des Vergabenachprüfungsverfahrens VK - OFD LSA - 7/00 der Oberfinanzdirektion des Landes Sachsen-Anhalt und 1 Verg 2/01 des Oberlandesgerichts Naumburg wurden zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

  • OLG Schleswig, 13.04.2006 - 1 (6) Verg 10/05

    Auslegung einer Leistungsbeschreibung

    Sie können zur Leistungsbeschreibung nach § 17 Nr. 6 Abs. 2 VOL/A Auskünfte der Vergabestelle verlangen (vgl. OLG Naumburg, Beschl. v. 23.07.2001, 1 Verg 2/01, OLGR 2002, 73; OLG Brandenburg, Urt. v. 20.04.2004, 6 U 116/03, BauR 2005, 575).
  • OLG Frankfurt, 06.02.2003 - 11 Verg 3/02

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Erledigung des

    Nach ganz herrschender Auffassung, der sich der Senat anschließt, setzt der Feststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein Feststellungsinteresse voraus Hierfür genügt die nicht auszuschließende Möglichkeit eines Schadensersatzanspruches des Bieters gegen die Vergabestelle für den Fall der Feststellung eines konkreten Vergaberechtsverstoßes (OLG Naumburg OLGR 2002, 73) oder jedes nach Lage des Falles anzuerkennendes Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (OLG Düsseldorf WuW/E Verg. 459; Byok/Jäger, Vergaberecht, § 114 Rn. 748).
  • OLG Naumburg, 09.10.2008 - 1 Verg 8/08

    Steinrestaurierung

    Für die Beurteilung des Obsiegens bzw. Unterliegens eines Beteiligten ist, worauf die Vergabekammer zu Recht abstellt, allein der Ausgang des Nachprüfungsverfahrens im Verhältnis zu dem von ihm gestellten Antrag bzw. zu den Anträgen in diesem Verfahren maßgeblich (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. nur Beschlüsse vom 7. August 2001, 1 Verg 1/01 - OLGR Naumburg 2002, 73 -, vom 28. September 2001, 1 Verg 9/01 - VergabeR 2002, 200 -, und vom 23. April 2003, 1 Verg 1/03 - ZfBR 2003, 831 - , jeweils m.w.N.).
  • VK Sachsen, 24.04.2008 - 1/SVK/015-08

    Aufklärung der Vermutung einer Mischkalkulation

    Die Auskunftspflicht des öffentlichen Auftraggebers dient der Einhaltung eines fairen, mit möglichst großer Beteiligung geführten Wettbewerbs und damit auch der Gleichbehandlung der beteiligten Bewerber (OLG Naumburg, B. v. 23.7.2001, 1 Verg 2/01, 2. VK Bund, B. v. 11.9.2002, VK 2-42/02).
  • VK Hessen, 24.05.2018 - 69d-VK-27/17

    Gesetzliche Bedingungen für Flüchtlingsaufnahme geändert: Aufhebung rechtmäßig!

    Angesichts der Höhe der etwaigen Schadensersatzforderung, für die der Auftragswert des Angebots der Antragstellerin in Betracht gezogen werden kann und die bei einer sofortigen zivilrechtlichen Geltendmachung zur sachlichen Zuständigkeit eines Landgerichts geführt hätte, war es - wie anerkannt (OLG Naumburg, Beschluss vom 27. Juli 2001 - Az.: 1 Verg 2/01 -) sachgerecht, dass der Antragsgegner nach Übermittlung des Antrags einen Rechtsanwalt hinzog.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 07.08.2001 - 1 Verg 1/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10380
OLG Naumburg, 07.08.2001 - 1 Verg 1/01 (https://dejure.org/2001,10380)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07.08.2001 - 1 Verg 1/01 (https://dejure.org/2001,10380)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07. August 2001 - 1 Verg 1/01 (https://dejure.org/2001,10380)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    GWB § 128 Abs. 3
    Unterlegener im Vergabeverfahren - Kostenentscheidung

  • ibr-online

    Primärrechtsschutz; isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Naumburg, 09.10.2008 - 1 Verg 8/08

    Steinrestaurierung

    Eine isolierte Anfechtung der Kostenlastentscheidung der Vergabekammer ist nach § 116 Abs. 1 GWB statthaft (ständige Rechtsprechung u.a. des erkennenden Senats, vgl. nur Beschlüsse vom 7. August 2001, 1 Verg 1/01, sowie vom 6. April 2005, 1 Verg 2/05 - VergabeR 2005, 676 - , letzterer m.w.N.).

    Für die Beurteilung des Obsiegens bzw. Unterliegens eines Beteiligten ist, worauf die Vergabekammer zu Recht abstellt, allein der Ausgang des Nachprüfungsverfahrens im Verhältnis zu dem von ihm gestellten Antrag bzw. zu den Anträgen in diesem Verfahren maßgeblich (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. nur Beschlüsse vom 7. August 2001, 1 Verg 1/01 - OLGR Naumburg 2002, 73 -, vom 28. September 2001, 1 Verg 9/01 - VergabeR 2002, 200 -, und vom 23. April 2003, 1 Verg 1/03 - ZfBR 2003, 831 - , jeweils m.w.N.).

    Insoweit ist es kostenrechtlich unerheblich, ob die konkrete Rechtsverletzung, die die Vergabekammer zum Anlass für ihren Eingriff genommen hat, von der Antragstellerin selbst bereits gerügt worden ist oder nicht (so bereits der erkennende Senat in den Beschlüssen vom 7. August 2001, 1 Verg 1/01 , vom 28. September 2001, 1 Verg 9/01 , und vom 23. April 2003, 1 Verg 1/03 , jeweils für einen von Amts wegen aufgegriffenen Vergaberechtsverstoß).

  • OLG Naumburg, 23.04.2003 - 1 Verg 1/03

    Kostenentscheidung im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren

    Für die Beurteilung des Obsiegens bzw. Unterliegens eines Beteiligten ist, worauf die Vergabekammer zu Recht abstellt, allein der Ausgang des Nachprüfungsverfahrens im Verhältnis zu dem von ihm gestellten Antrag in diesem Verfahren maßgeblich (vgl. Beschluss des Senats vom 07. August 2001 - 1 Verg 1/01 -, S. 4 des Umdruckes; Beschluss vom 28. September 2001 ­ 1 Verg 9/01 ­ S. 4 des Umdrucks, so auch Gröning in: Motzke/ Pietzcker/ Prieß, Komm. z. VOB/A, 2001, § 128 GWB Rn. 12).

    Für die Beurteilung des Obsiegens bzw. Unterliegens eines Beteiligten i.S.v. § 128 Abs. 3 S. 1 GWB ist allein der Ausgang des Nachprüfungsverfahrens im Verhältnis zu dem von ihm gestellten Antrag in diesem Verfahren maßgeblich (vgl. Beschluss des Senats vom 07. August 2001 - 1 Verg 1/01 -, S. 4 des Umdruckes; Beschluss vom 28. September 2001 ­ 1 Verg 9/01 ­ S. 4 des Umdrucks, so auch Gröning in: Motzke/ Pietzcker/ Prieß, Komm. z. VOB/A, 2001, § 128 GWB Rn. 12).

  • OLG Naumburg, 28.09.2001 - 1 Verg 9/01

    Vergabestelle als Mitunterlegene im Vergabenachprüfungsverfahren -

    Für die Beurteilung des Obsiegens bzw. Unterliegens eines Beteiligten ist, worauf die Beteiligte zu 1) zu Recht verweist, allein der Ausgang des Nachprüfungsverfahrens im Verhältnis zu dem von ihm gestellten Antrag in diesem Verfahren maßgeblich (vgl. Beschluss des Senats vom 07.08.2001 - 1 Verg 1/01 -, S. 4 des Umdruckes).
  • BayObLG, 19.02.2003 - Verg 32/02

    Streitwert für Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammer - Bruttoauftragssumme

    Gleichfalls den Bruttobetrag legen das Oberlandesgericht Dresden (vgl. OLG Dresden Beschluss vom 5.4.2001 WVerg 8/00) und das OLG Naumburg (vgl. OLG Naumburg Beschluss vom 7.8.2001, 1 Verg 1/01) zu Grunde.
  • VK Schleswig-Holstein, 05.08.2004 - VK-SH 19/04

    Nachunternehmer-Erklärung notwendig, auch wenn Formular fehlt

    Ob das auf einer entsprechenden Rüge eines Bieters oder auf Maßnahmen der Vergabekammer nach § 114 Abs. 1 S. 2 GWB beruht, ist für den für die Kostenentscheidung allein maßgeblichen Verfahrensausgang unerheblich (vgl. OLG Jena, Beschluss v. 30.01.2002, Az.: 6 Verg 9/01; OLG Naumburg, Beschluss v. 28.09.2001, Az.: 1 Verg 9/01 und Beschluss v. 07.08.2001, Az.: 1 Verg 1/01).
  • BayObLG, 12.03.2002 - Verg 3/02

    Gegenstandswert des Verfahrens vor Vergabekammer - Besprechungsgebühr bei

    Im übrigen spricht dafür, daß ein Auftrag nicht zu Netto-, sondern zu Bruttopreisen vergeben wird (im Ergebnis ebenso OLG Naumburg Beschluß vom 7.8.2001, 1 Verg 1/01).
  • OLG Naumburg, 24.03.2003 - 1 Verg 1/03
    Für die Beurteilung des Obsiegens bzw. Unterliegens eines Beteiligten i.S.v. § 128 Abs. 3 S. 1 GWB ist allein der Ausgang des Nachprüfungsverfahrens im Verhältnis zu dem von ihm gestellten Antrag in diesem Verfahren maßgeblich (vgl. Beschluss des Senats vom 07. August 2001 - 1 Verg 1/01 -, S. 4 des Umdruckes; Beschluss vom 28. September 2001 - 1 Verg 9/01 - S. 4 des Umdrucks, so auch Gröning in: Motzke/ Pietzcker/ Prieß, Komm. z. VOB/A, 2001, § 128 GWB Rn. 12).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 21.05.2002 - 2 U 41/01   

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https://dejure.org/2002,10289
OLG Brandenburg, 21.05.2002 - 2 U 41/01 (https://dejure.org/2002,10289)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.05.2002 - 2 U 41/01 (https://dejure.org/2002,10289)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Mai 2002 - 2 U 41/01 (https://dejure.org/2002,10289)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Supervorfahrtsregelung; Anspruch auf Zahlung des Verkehrswerts eines Grundstücks; Vermutungswirkung eines Erbscheins; Unmöglichkeit der Restitution ; Vermögenverlust jüdischer Eigentümer in der NS-Zeit ; Investitionsvorrangbescheid; Amtshaftung wegen Nichtbeteiligung im ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    VermG § 1; ; VermG § ... 1 Abs. 6; ; VermG § 2; ; VermG § 3 Abs. 1; ; VermG § 3 a; ; VermG § 3 a Abs. 7; ; VermG § 3 a Abs. 3; ; VermG § 3 a Abs. 3 Sätze 1 - 3 a. F.; ; VermG § 3 a Abs. 3 Satz 6 a. F.; ; VermG § 3 a Abs. 5 Satz 2; ; VermG § 3 a Abs. 7 Satz 1; ; BbgGO § 61 Abs. 1 S. 2; ; InVorG § 16; ; InVorG § 16 Abs. 1; ; InVorG § 16 Abs. 1 Satz 3; ; InVorG § 28 Abs. 1; ; InVorG § 10; ; BGB § 2365; ; BGB § 313 Satz 2; ; BGB § 387; ; BGB § 839; ; BGB § 892 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 2032; ; BGB § 2039; ; BGB § 2040 Abs. 2; ; GG Art. 34; ; VwVfG § 41 Abs. 1; ; VwVfG § 43 Abs. 1; ; VwVfG § 28; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    Geltendmachung von Ansprüchen auf Zahlung des Verkehrswertes eines verkauften Grundstücks nach den Ausgleichsvorschriften des Investitionsvorranggesetzes bei Verlust des Restitutionsrechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.06.1999 - V ZR 259/98

    Anspruch des Restitutionsberechtigten auf Auskehrung erzielter Mindestmiet- oder

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2002 - 2 U 41/01
    Daß eine solche Abwägung im Rahmen des § 16 InVorG geboten sein kann, ergibt sich auch aus Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (NJW 2000, 437; BGHZ 142, 111 ff.).
  • BGH, 16.07.1999 - V ZR 129/98

    Rechtsweg für Streitigkeiten über die Höhe des auszukehrenden Erlöses

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2002 - 2 U 41/01
    Daß eine solche Abwägung im Rahmen des § 16 InVorG geboten sein kann, ergibt sich auch aus Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (NJW 2000, 437; BGHZ 142, 111 ff.).
  • LG Frankfurt/Oder, 30.05.2001 - 11 O 441/99
    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.05.2002 - 2 U 41/01
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 30. Mai 2001 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) - Az.: 11 O 441/99 - wird zurückgewiesen.
  • VG Frankfurt/Oder, 24.04.2006 - 8 K 928/99
    Endgültig untergegangen ist der Restitutionsanspruch des Klägers in einer Weise, dass er nicht mehr wiederaufleben kann, erst nach Klageerhebung am 1. Juni 1999, als der Zweiterwerber der streitgegenständlichen Grundstücke, Herr ..., als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wurde und damit zumindest nach § 892 Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gutgläubig Eigentum erworben hat (vgl. zum Untergang des Restitutionsanspruchs bei einem Rechtserwerb nach § 892 Abs. 1 Satz 1 BGB : Bundesgerichtshof, Urteil vom 25. Juli 2003 - V ZR 192/02 , Seite 8 des amtlichen Entscheidungsabdrucks; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21. Mai 2002 - 2 U 41/01 , VIZ 2003, 100 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 28.06.2001 - 5 U 102/99   

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https://dejure.org/2001,10241
OLG Schleswig, 28.06.2001 - 5 U 102/99 (https://dejure.org/2001,10241)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28.06.2001 - 5 U 102/99 (https://dejure.org/2001,10241)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 28. Juni 2001 - 5 U 102/99 (https://dejure.org/2001,10241)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Teilurteil; Streitgenossenschaft; Kaufpreiserstattung; Gefahr widersprechender Entscheidungen

  • Judicialis

    ZPO § 301; ; HGB § 25 I

  • rechtsportal.de

    ZPO § 301; HGB § 25 Abs. 1
    Gefahr widersprechender Entscheidungen bei Teilurteil; Firmenfortführungshaftung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.11.1991 - II ZR 85/91

    Begriff der Firmenfortführung

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.06.2001 - 5 U 102/99
    Ein solcher Erwerb liegt auch dann vor, wenn einzelne Vermögensbestandteile oder Betätigungsfelder von der Übernahme ausgenommen werden, solange nur der den Schwerpunkt des Unternehmens bildende wesentliche Kern desselben übernommen wird, so daß sich der außen für den Rechtsverkehr in Erscheinung tretende Tatbestand als Weiterführung des Unternehmens in seinem wesentlichen Bestand darstellt (vgl. BGH WM 1992, 55).
  • BGH, 11.04.1988 - II ZR 313/87

    Erwerb eines Handelsunternehmens vom Sequester

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.06.2001 - 5 U 102/99
    Die Verwertung nach § 825 ZPO ist aus den von dem Bundesgerichtshof zur Verwertung im Rahmen eines Konkursverfahrens angeführten Erwägungen (vgl. BGH NJW 1988, 1912, 1913) nicht vom Erwerbsbegriff des § 25 HGB erfaßt (vgl. Nörr/Scheying, Handbuch des Schuldrechts, Band 2, 1983, S. 368).
  • BGH, 12.01.1999 - VI ZR 77/98

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.06.2001 - 5 U 102/99
    Der Senat verkennt nicht, daß etwas anderes ausnahmsweise dann gilt, wenn die Gefahr widersprechender Entscheidungen besteht (vgl. BGH NJW 1999, 1035).
  • OLG Frankfurt, 30.03.2000 - 16 U 130/98

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Geltendmachung mangelnder Prüffähigkeit einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 28.06.2001 - 5 U 102/99
    Die Gefahr einer widersprüchlichen Entscheidung besteht jedenfalls dann nicht (mehr), wenn der Senat das Teilurteil bestätigt (vgl. OLG Frankfurt OLG Report 2000, 278, 279 zu einer rechtskräftigen Entscheidung eines Berufungsgerichts).
  • OLG Hamm, 30.08.1995 - 25 U 90/95
    Auszug aus OLG Schleswig, 28.06.2001 - 5 U 102/99
    In einem solchen Fall ist der Erlaß eines Teilurteils grundsätzlich zulässig (vgl. BGH NJW 1988, 2113; OLG Hamm NJW-RR 1996, 1083).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 20 U 3/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10346
OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 20 U 3/01 (https://dejure.org/2001,10346)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.05.2001 - 20 U 3/01 (https://dejure.org/2001,10346)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Mai 2001 - 20 U 3/01 (https://dejure.org/2001,10346)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Laminat; Abmahnverein; Wettbewerbswidriges Verhalten ; Vorsprung durch Rechtsbruch; Bauprodukt; Täuschng über die Produktbeschaffenheit

  • Judicialis

    UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 25; ; UWG § 3; ; Bauproduktengesetz § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; Bauproduktengesetz § 5 Abs. 3; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 545 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Vertrieb eines Produkts nach Änderung der hierfür geltenden DIN

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.06.1991 - I ZR 234/89

    Sahnesiphon - Irreführung/sonst

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 20 U 3/01
    a) Dabei kommen DIN-Normen als solche nicht in Betracht; sie sind keine Rechtsvorschriften, sondern lediglich auf freiwillige Anwendung ausgerichtete Empfehlungen (BGH GRUR 1994, 640 - Ziegelvorhangfassade; GRUR 1991, 921 - Sahnesiphon).

    Die Rechtslage unterscheidet sich insofern vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu Normen auf Grund des Gerätesicherheitsgesetzes (GRUR 1991, 921 - Sahnesiphon; dort war die Norm als anerkannte Regel der Technik im Sinne des § 3 Abs. 1 S. 1 Gerätesicherheitsgesetzes anzusehen, eine Veröffentlichung nach § 11 dieses Gesetzes hatte nur deklaratorische Bedeutung, zudem sollte die Norm - anders als hier - einem Unfallrisiko vorbeugen.

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1994, 640 - Ziegelvorhangfassade; GRUR 1991, 921 - Sahnesiphon) bedarf eine DIN-Norm für ihre Qualifikation als allgemeine Regel der Technik in ihrer Handhabung einer Branchenübung und der Durchsetzung bei den beteiligten Verkehrskreisen.

  • BGH, 14.04.1994 - I ZR 123/92

    Ziegelvorhangfassade - Verletzung schützenswerter Interessen;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 20 U 3/01
    a) Dabei kommen DIN-Normen als solche nicht in Betracht; sie sind keine Rechtsvorschriften, sondern lediglich auf freiwillige Anwendung ausgerichtete Empfehlungen (BGH GRUR 1994, 640 - Ziegelvorhangfassade; GRUR 1991, 921 - Sahnesiphon).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1994, 640 - Ziegelvorhangfassade; GRUR 1991, 921 - Sahnesiphon) bedarf eine DIN-Norm für ihre Qualifikation als allgemeine Regel der Technik in ihrer Handhabung einer Branchenübung und der Durchsetzung bei den beteiligten Verkehrskreisen.

  • BGH, 22.04.1999 - I ZR 108/97

    Tierheilpraktiker

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 20 U 3/01
    In ihrer Fehlvorstellung wären die Verkehrskreise auch nicht schützenswert (vgl. BGH NJW 2000, 870 m.w.N. - Tierheilpraktiker).
  • BGH, 13.12.1984 - I ZR 71/83

    Zulässigkeit des Vertriebs von Abschleppseilen mit den DIN-Normen nicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 20 U 3/01
    Es müsste sich um Personen handeln, die zum einen den Inhalt der DIN EN 13329 kennen (andere können nicht getäuscht werden, vgl. BGH GRUR 1985, 555 - Abschleppseile), also ein sehr spezielles Wissen haben, sich andererseits, aber grundsätzlich falsche Vorstellungen über den regelmäßig nur empfehlenden Charakter von DIN-Normen und über die im Streitfall gar nicht beabsichtigte Ausgrenzung der Produkte der Antragsgegnerin machen; die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu DIN-Normen hat den Gesichtspunkt eines möglichen Irrtums über die Qualität der DIN-Normen ihrerseits nicht herangezogen.
  • BGH, 10.06.1964 - Ib ZR 128/62

    Werbung mit "empfohlenem Richtpreis"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 20 U 3/01
    Des weiteren würde die Beachtung der Fehlvorstellung den Irrtum verfestigen statt zu seiner Beseitigung beizutragen (vgl. BGH GRUR 1965, 96-20 % unter dem empfohlenen Richtpreis).
  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 287/97

    Fachverband

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 20 U 3/01
    Insbesondere bedarf es keiner Entscheidung, ob er derart ausgestattet ist, dass er in der Lage ist, das Wettbewerbsverhalten zu beobachten, zu beurteilen und zu verfolgen, und ob es schädlich ist, dass er nach seinem Vorbringen zumindestens einen erheblichen Teil der Tätigkeit einem "namhaften sogenannten Abmahnverein" überlässt (vgl. Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 21. Aufl., Rdnr. 25 zu § 13 UWG, s. aber auch BGH WRP 2000, 1275/8 - Fachverband).
  • BGH, 24.01.1985 - I ZR 22/83

    "DIN 2093"; Irreführung durch Werbung unter Hinweis auf eine DIN-Norm

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 20 U 3/01
    Das Argument des Antragstellers - unter Verweis auf den Bundesgerichtshof (GRUR 1985, 973 - DIN 2093) -, dass in diesen Fällen eine Abweichung auch vom in der DIN-Norm vorgesehenen Herstellungsverfahren als irreführende Angabe über die Beschaffenheit der Ware (§ 3 UWG) anzusehen sei (vgl. auch Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 21. Aufl., Rdnr. 148 zu § 3 UWG), geht daher fehl.
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