Rechtsprechung
| BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 323/14 |
Volltextveröffentlichungen (18)
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Erwerb der in Wohnungseigentum umgewandelten Mietwohnung durch Ausübung des Vorkaufsrechts: Erlöschen des Mietverhältnisses durch Konfusion; Verschaffung des ungestörten alleinigen Besitzes als Hauptpflicht des Vermieters; Berufung auf fortbestehende Nutzungsbefugnisse ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 464 BGB, § 472 BGB, § 535 Abs 1 S 2 BGB, § 545 BGB, § 566 BGB
Erwerb der in Wohnungseigentum umgewandelten Mietwohnung durch Ausübung des Vorkaufsrechts: Erlöschen des Mietverhältnisses durch Konfusion; Verschaffung des ungestörten alleinigen Besitzes als Hauptpflicht des Vermieters; Berufung auf fortbestehende Nutzungsbefugnisse ... - IWW
§ 546 BGB, § ... 985 BGB, § 1004 BGB, § 566 Abs. 1 BGB, § 577 BGB, § 472 BGB, § 577 Abs. 1, 3, § 546 Abs. 1 BGB, § 566 Abs. 2 BGB, § 535 BGB, § 535 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 570b BGB, § 464 Abs. 2 BGB, § 545 BGB, § 545 Satz 1 BGB
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 464, 472, 535 Abs. 1 S. 2, 545, 566, 577
Erlöschen des Mietverhältnisses durch Eigentumserwerb an der Mietsache - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Mietvertragliche Vereinbarung der Mitbenutzung eines Gartenteils; Erlöschen eines Mietverhältnisses durch Konfusion; Nachträglicher Erwerb des mit dem Recht zur Gebrauchsnutzung verbundenen Eigentums an der Mietsache durch den Mieter; Mieterseitiger Erwerb einer in ...
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Ausübung des Vorkaufsrechts lässt altes Mietverhältnis erlöschen; §§ 464, 472, 535, 545, 566, 577 BGB
- ra.de
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 464, 472, 535, 545, 566, 577
Erlöschen eines Mietverhältnisses durch Konfusion bei nachträglichem Eigentumserwerb - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mietvertragliche Vereinbarung der Mitbenutzung eines Gartenteils; Erlöschen eines Mietverhältnisses durch Konfusion; Nachträglicher Erwerb des mit dem Recht zur Gebrauchsnutzung verbundenen Eigentums an der Mietsache durch den Mieter; Mieterseitiger Erwerb einer in ...
- rechtsportal.de
Mietvertragliche Vereinbarung der Mitbenutzung eines Gartenteils; Erlöschen eines Mietverhältnisses durch Konfusion; Nachträglicher Erwerb des mit dem Recht zur Gebrauchsnutzung verbundenen Eigentums an der Mietsache durch den Mieter; Mieterseitiger Erwerb einer in ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vermieter muss ungestörten alleinigen Besitz verschaffen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gebrauchsüberlassung an den Mieter
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das von einem Mitmieter ausgeübte Vorkaufsrecht - oder: der (Mit-)Mieter als Vermieter
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das ausgeübte Vorkaufsrecht des Mieters - und die Miteigentümer
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Vorkaufsrecht des Mieters - und der mitvermietete Dachgarten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fortsetzung des Mietgebrauchs - durch einen Mitmieter
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Erlöschen des Mietverhältnisses durch Erwerb des Mietobjekts
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Erlöschen des Mietverhältnisses durch Erwerb des Mietobjekts
- anwalt.de (Kurzinformation)
Ausübung des Vorkaufsrechts durch einen von zwei Mietern
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kein Mietvertrag möglich, wenn der Vermieter die Wohnung mitnutzt?
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Personenverschiedenheit im Mietverhältnis
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Kein Mietvertrag möglich, wenn der Vermieter die Wohnung mit nutzt?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vorkaufsrecht bricht Miete! (IMR 2016, 268)
Verfahrensgang
- AG Köln, 20.02.2014 - 222 C 364/13
- LG Köln, 28.11.2014 - 10 S 58/14
- BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 323/14
Papierfundstellen
- NJW-RR 2016, 784
- MDR 2016, 818
- NZM 2016, 467
- ZMR 2016, 771
- JZ 2016, 473
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (28)
- BGH, 14.07.1995 - V ZR 31/94
Bindung des Vorkaufsberechtigten an eine im Kaufvertrag getroffene Regelung über …
Auszug aus BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 323/14
Die beiden Kaufverträge unterscheiden sich deshalb grundsätzlich nur dadurch, dass an die Stelle des Erstkäufers der Vorkaufsberechtigte tritt, der vertragliche Regelungsgehalt, wie er sich aus der Kaufvertragsurkunde erschließt, im Übrigen aber unverändert bleibt (BGH, Urteile vom 14. Dezember 1995 - III ZR 34/95, BGHZ 131, 318, 320; vom 14. Juli 1995 - V ZR 31/94, WM 1995, 1996 unter II 2; jeweils mwN; vom 28. November 1962 - VIII ZR 236/61, WM 1963, 31).Auf diese Weise wird unmittelbar über die Festlegung des Vertragsinhalts gewährleistet, dass den Vorkaufsberechtigten nach dem Inhalt seines Kaufvertrages keine anderen Bedingungen treffen als diejenigen, die für den Erstkäufer aufgrund seines Kaufvertrages mit dem durch die Vorkaufsverpflichtung gebundenen Verkäufer gegolten hätten (BGH, Urteil vom 14. Juli 1995 - V ZR 31/94, aaO).
Rn. 29 Dass die Kläger bei Abschluss des Kaufvertrages über die Dachgeschosswohnung mit der W. kollusiv zu Lasten der Beklagten zusammengewirkt und dabei Bedingungen vereinbart hätten, die für den Beklagten zu 2 keine Verbindlichkeit entfalten könnten (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 14. Juli 1995 - V ZR 31/94, aaO unter II 3 c), hat das Berufungsgericht ohne Rechtsfehler verneint.
- BFH, 07.06.2006 - IX R 14/04
Grundstücksgemeinschaft; Vermietung an Miteigentümer; Zurechnung von Einkünften
Auszug aus BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 323/14
Genauso wie ein Schuldverhältnis zwischen denselben Personen nicht entstehen kann, erlischt es in der Regel wieder, wenn sich Forderung und Schuld nachträglich in einer Person vereinen (BGH, Urteile vom 1. Juni 1967 - II ZR 150/66, BGHZ 48, 214, 218; vom 4. Juli 1991 - III ZR 101/90, BGHZ 115, 116, 121 f.; vom 14. Juni 1995 - IV ZR 212/94, WM 1995, 1693 unter 3 a; BVerwG, NVwZ-RR 2014, 310, 311; BFH, Urteil vom 7. Juni 2006 - IX R 14/04, juris Rn. 15; jeweils mwN).Dementsprechend kann ein Mietverhältnis nicht wirksam entstehen, wenn auf Gebrauchsnutzerseite eine Person beteiligt ist, die zugleich Vermieterstellung einnimmt (BGH…, Urteil vom 4. Juli 1991 - III ZR 101/90, aaO; BFH, Urteil vom 7. Juni 2006 - IX R 14/04, aaO), und ein Mietverhältnis erlischt, wenn der Mieter - wie hier der Beklagte zu 2 - nachträglich das Eigentum mit dem daraus fließenden Gebrauchsrecht an der Mietsache erwirbt (…Senatsurteil vom 9. Juni 2010 - VIII ZR 189/09, WuM 2010, 518 Rn. 18 mwN; ebenso schon RGZ 49, 285, 286).
Ein die Identität des ursprünglichen Mietverhältnisses kennzeichnendes Überlassen der Mieträume an die Beklagten durch einen außerhalb dieser Rechtsbeziehung stehenden Dritten ist dagegen mit dem Erwerb der Wohnung durch den Beklagten zu 2 entfallen, so dass ein dem ursprünglichen Mietverhältnis gleichartiges Rechtsverhältnis zwischen den Beklagten nicht mehr neu entstehen konnte (vgl. BGH…, Urteil vom 4. Juli 1991- III ZR 101/90, aaO; BFH, Urteil vom 7. Juni 2006 - IX R 14/04, aaO).
- BGH, 04.07.1991 - III ZR 101/90
Zulässigkeit einer gemeinsamen Jagdausübungsberechtigung von Jagdpächter und …
Auszug aus BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 323/14
Genauso wie ein Schuldverhältnis zwischen denselben Personen nicht entstehen kann, erlischt es in der Regel wieder, wenn sich Forderung und Schuld nachträglich in einer Person vereinen (BGH, Urteile vom 1. Juni 1967 - II ZR 150/66, BGHZ 48, 214, 218; vom 4. Juli 1991 - III ZR 101/90, BGHZ 115, 116, 121 f.; vom 14. Juni 1995 - IV ZR 212/94, WM 1995, 1693 unter 3 a; BVerwG, NVwZ-RR 2014, 310, 311; BFH…, Urteil vom 7. Juni 2006 - IX R 14/04, juris Rn. 15; jeweils mwN).Dementsprechend kann ein Mietverhältnis nicht wirksam entstehen, wenn auf Gebrauchsnutzerseite eine Person beteiligt ist, die zugleich Vermieterstellung einnimmt (BGH, Urteil vom 4. Juli 1991 - III ZR 101/90, aaO; BFH…, Urteil vom 7. Juni 2006 - IX R 14/04, aaO), und ein Mietverhältnis erlischt, wenn der Mieter - wie hier der Beklagte zu 2 - nachträglich das Eigentum mit dem daraus fließenden Gebrauchsrecht an der Mietsache erwirbt (…Senatsurteil vom 9. Juni 2010 - VIII ZR 189/09, WuM 2010, 518 Rn. 18 mwN; ebenso schon RGZ 49, 285, 286).
Ein die Identität des ursprünglichen Mietverhältnisses kennzeichnendes Überlassen der Mieträume an die Beklagten durch einen außerhalb dieser Rechtsbeziehung stehenden Dritten ist dagegen mit dem Erwerb der Wohnung durch den Beklagten zu 2 entfallen, so dass ein dem ursprünglichen Mietverhältnis gleichartiges Rechtsverhältnis zwischen den Beklagten nicht mehr neu entstehen konnte (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 1991- III ZR 101/90, aaO; BFH…, Urteil vom 7. Juni 2006 - IX R 14/04, aaO).
- BGH, 28.05.2008 - VIII ZR 133/07
Verjährungsbeginn von Ansprüchen des Wohnraummieters gegen den früheren Vermieter …
Auszug aus BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 323/14
Rn. 20 aa) § 566 Abs. 1 BGB, wonach bei Veräußerung eines dem Mieter überlassenen Wohnraums von dem Vermieter an einen Dritten der Erwerber an Stelle des Vermieters in die sich aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten eintritt, bewirkt, dass im Augenblick des Eigentumsübergangs kraft Gesetzes ein neues Mietverhältnis zwischen dem Erwerber des Grundstücks und dem Mieter entsteht, und zwar mit demselben Inhalt, den es zuvor mit dem Veräußerer besessen hat (BGH, Urteile vom 28. Mai 2008 - VIII ZR 133/07, NJW 2008, 2256 Rn. 17;… vom 2. Februar 2006 - IX ZR 67/02, BGHZ 166, 125 Rn. 14; vom 3. Mai 2000 - XII ZR 42/98, NJW 2000, 2346 unter 2; jeweils mwN).Das Mietverhältnis der Beklagten zu 1 mit der W. ist also vorbehaltlich einer im Streitfall nicht relevanten Haftung nach § 566 Abs. 2 BGB in der Weise beendet worden, dass allein der Beklagte zu 2 als Erwerber der Wohnung für die nach dem Eigentumswechsel entstehenden oder fällig werdenden Verpflichtungen aus dem nunmehr nur noch mit ihm bestehenden Nutzungsrechtsverhältnis einzustehen hatte (vgl. Senatsurteil vom 28. Mai 2008 - VIII ZR 133/07, aaO).
- BGH, 02.12.2011 - V ZR 74/11
Wohnungseigentum: Ermächtigung des teilenden Eigentümers in der Teilungserklärung …
Auszug aus BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 323/14
Insbesondere ist es rechtlich nicht zu beanstanden, dass die W. den Vertrag nicht an etwaigen Nutzungsinteressen der Beklagten ausgerichtet, sondern es hinsichtlich des Sondernutzungsrechts am Garten bei dem bestehenden Zustand belassen und mit Verkauf der Dachgeschosswohnung als der letzten Wohnung auf ihr insoweit noch bestehendes Änderungsrecht verzichtet hat (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2011 - V ZR 74/11, NJW 2012, 676 Rn. 16). - BGH, 16.09.1987 - VIII ZR 156/86
Widerspruch gegen Verlängerung des Mietverhältnisses durch außerordentliche …
Auszug aus BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 323/14
Rn. 33 Eine Fortsetzung des Mietgebrauchs im Sinne von § 545 Satz 1 BGB liegt immer (nur) dann vor, wenn Art und Umfang des Mietgebrauchs, wie er bis zur Beendigung der Mietzeit ausgeübt wurde, auch über den Zeitpunkt der Beendigung hinaus aufrechterhalten bleibt (Senatsurteil vom 16. September 1987 - VIII ZR 156/86, WM 1988, 88 unter II 2 c aa mwN). - BGH, 21.01.2015 - VIII ZR 51/14
Entgangener Gewinn als Schaden des Mieters bei Vereitelung seines Vorkaufsrechts
Auszug aus BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 323/14
Mit der Einräumung des Vorkaufsrechts im Umwandlungsfall (§ 570b BGB aF; § 577 BGB) hat der Gesetzgeber das Ziel verfolgt, den Mieter vor spekulativen Umwandlungen von Mietwohnungen durch Verschaffung der Möglichkeit zu schützen, die Wohnung zu einem Kaufpreis zu erwerben, den auch ein Dritter für die Wohnung zu zahlen bereit ist (Senatsurteil vom 21. Januar 2015 - VIII ZR 51/14, WM 2015, 687 Rn. 37 mwN). - BGH, 08.05.2015 - V ZR 62/14
Grundstücksnutzung durch einen Telekommunikationsdienstleistungsanbieter: Bindung …
Auszug aus BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 323/14
Eine Gebrauchsüberlassung wiederum ist mehr als die Gestattung oder Duldung eines (Mit-)Gebrauchs oder die bloße Einräumung der Möglichkeit zum (Mit-)Gebrauch (BGH, Urteile vom 8. Mai 2015 - V ZR 62/14, NZM 2015, 592 Rn. 18; vom 18. November 1955 - V ZR 162/54, BGHZ 19, 85, 93; BFHE 139, 408, 410; jeweils mwN). - BGH, 14.12.1995 - III ZR 34/95
Bindung des Vorkaufsberechtigten an eine Maklerklausel
Auszug aus BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 323/14
Die beiden Kaufverträge unterscheiden sich deshalb grundsätzlich nur dadurch, dass an die Stelle des Erstkäufers der Vorkaufsberechtigte tritt, der vertragliche Regelungsgehalt, wie er sich aus der Kaufvertragsurkunde erschließt, im Übrigen aber unverändert bleibt (BGH, Urteile vom 14. Dezember 1995 - III ZR 34/95, BGHZ 131, 318, 320; vom 14. Juli 1995 - V ZR 31/94, WM 1995, 1996 unter II 2; jeweils mwN; vom 28. November 1962 - VIII ZR 236/61, WM 1963, 31). - BGH, 28.09.2005 - VIII ZR 399/03
Rechtsfolgen der Veräußerung von Teilen des Mietobjekts
Auszug aus BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 323/14
Vielmehr sind die Kläger, die in dem mit der W. geschlossenen Kaufvertrag ohnehin klarstellend die Nutzung der betreffenden Gartenfläche für die Dauer des bestehenden Mietverhältnisses gestattet haben, mit Erwerb der Erdgeschosswohnung gemäß § 566 Abs. 1 BGB in den bestehenden Mietvertrag eingetreten (vgl. Senatsurteil vom 28. September 2005 - VIII ZR 399/03, NJW 2005, 3781 unter 1 mwN). - BGH, 12.12.2012 - XII ZR 6/12
Geschäftsraummiete: Vermieterhaftung für Schäden an Mietersachen durch einen mit …
- BGH, 14.06.1995 - IV ZR 212/94
Fortbestehen des Rückforderungsanspruchs nach Überleitung auf den Träger der …
- BGH, 17.07.2002 - XII ZR 86/01
Übergang der Rechte und Pflichten aus einem Breitbandkabel-Nutzungsvertrag bei …
- BGH, 02.02.2006 - IX ZR 67/02
Rechtsfolgen des Erwerbs eines an die Gesellschaft vermieteten Grundstücks durch …
- BGH, 09.06.2010 - VIII ZR 189/09
Anspruch des Mieters gegen den Zwangsverwalter der Mietwohnung auf Rückzahlung …
- BVerwG, 14.11.2013 - 5 C 25.12
Rückerstattung; Rückerstattungsanspruch; Anspruch auf Rückerstattung; …
- BGH, 03.05.2000 - XII ZR 42/98
Geltung einer Schiedsvereinbarung gegen Rechtsnachfolger des Vermieters
- BGH, 01.06.1967 - II ZR 150/66
Keine Konfusionswirkung bei Testamentsvollstreckung und Vorerbschaft
- BGH, 28.11.1962 - VIII ZR 236/61
Anspruch auf Maklerlohn gegenüber Vorkaufsrechtsberechtigten bei Ausübung des …
- BGH, 01.02.1989 - VIII ZR 126/88
Erfüllung der Gebrauchsüberlassungspflicht durch den Vermieter
- BGH, 17.12.2008 - VIII ZR 13/08
Eigentumsverschaffungsanspruch bei Eintritt des Mieters in Ausübung seines …
- BGH, 22.10.1975 - VIII ZR 122/74
Begriff der Überlassung
- LSG Sachsen-Anhalt, 13.11.2014 - L 5 AS 585/13
Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - ernsthafte Mietzinsforderungen - …
- BGH, 18.11.1955 - V ZR 162/54
Standgeld für Straßenverkaufsstand
- BFH, 04.12.1980 - V R 60/79
Überlassung von Parkplätzen als steuerpflichtige Leistung
- KG, 26.11.2001 - 24 W 6774/00
Herausgabe von Kellerräumen an die Wohnungseigentümergemeinschaft
- BFH, 09.11.1983 - I R 188/79
Keine Hinzurechnung bei Benutzung von Kaianlagen aufgrund eines …
- RG, 19.09.1901 - VI 169/01
64. Erlöschen des Mietvertrages.
- BGH, 24.08.2016 - VIII ZR 100/15
Schadensersatzanspruch nach Preismanipulation des Verkäufers bei eBay-Auktion …
Ein Vertrag setzt deshalb zu seiner wirksamen Entstehung begrifflich mindestens zwei zustimmende Willenserklärungen verschiedener Rechtssubjekte voraus (Senatsurteil vom 27. April 2016 - VIII ZR 323/14, WuM 2016, 341 Rn. 18 mwN;… Palandt/Ellenberger, BGB, 75. Aufl., Einf. v. § 145 Rn. 1;… Erman/Müller, BGB, 14. Aufl., Einl. § 104 Rn. 16;… Staudinger/Bork, BGB, Neubearb. 2015, Vorbem. zu §§ 145 - 156 Rn. 2).Mit diesem Erfordernis einer Personenverschiedenheit der Vertragspartner korrespondiert das Erlöschen eines solchen Schuldverhältnisses bei nachträglicher Vereinigung von Gläubiger- und Schuldnerstellung in einer Person (Konfusion; vgl. zuletzt Senatsurteil vom 27. April 2016 - VIII ZR 323/14, aaO).
- BGH, 25.04.2018 - VIII ZR 176/17
Wohnraummietverhältnis zwischen einer Miteigentümergemeinschaft und einem ihrer …
Dem wirksamen Zustandekommen eines solchen Mietvertrags steht nicht entgegen, dass der Miteigentümer hieran sowohl auf Mieterseite als auch - neben anderen Miteigentümern - auf Vermieterseite beteiligt ist (Bestätigung und Fortführung der Senatsurteile vom 27. April 2016, VIII ZR 323/14, WuM 2016, 341 Rn. 18 mwN;… vom 24. August 2016, VIII ZR 100/15, BGHZ 211, 331 Rn. 21).Das Amtsgericht habe zutreffend unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Senatsurteil vom 27. April 2016 - VIII ZR 323/14) ausgeführt, dass der vorbezeichnete Vertrag trotz dessen Bezeichnung als Mietvertrag mietvertragliche Beziehungen der Parteien nicht begründet habe.
Wie die Revision mit Recht rügt, kann ein Mietverhältnis über Wohnraum, anders als das Berufungsgericht aufgrund eines Fehlverständnisses des Senatsurteils vom 27. April 2016 (VIII ZR 323/14, WuM 2016, 341 Rn. 18 und Ls. 1) gemeint hat, auch zwischen den Mitgliedern einer Miteigentümergemeinschaft und einem ihrer Mitglieder - hier der Klägerin zu 1 (neben dem an der Gemeinschaft nicht beteiligten Kläger zu 2) - begründet werden.
Dementsprechend hat es die Ausführungen des Senats in dessen Urteil vom 27. April 2016 (VIII ZR 323/14, aaO), welches sich auf die - hier offensichtlich nicht gegebene - Fallgestaltung bezog, dass der Mieter zugleich alleiniger Vermieter der Wohnung (geworden) ist, falsch verstanden und deshalb zu Unrecht gemeint, der Annahme eines Mietverhältnisses stehe im Streitfall entgegen, dass die Klägerin zu 1 sowohl auf Seiten der Vermieter als auch auf Seiten der Mieter an dem Mietvertrag beteiligt sei.
Rn. 23 b) Ebenfalls noch frei von Rechtsfehlern ist der - auch von der Revision nicht angegriffene - Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, dass ein Schuldverhältnis nach allgemeiner Auffassung voraussetzt, dass Gläubiger und Schuldner (mindestens zwei) verschiedene Personen sind (siehe nur Senatsurteile vom 27. April 2016 - VIII ZR 323/14, aaO Rn. 18;… vom 24. August 2016- VIII ZR 100/15, BGHZ 211, 331 Rn. 21).
Rn. 24 c) Aus dem Senatsurteil vom 27. April 2016 (VIII ZR 323/14, aaO mwN) ergibt sich - entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts - nichts anderes.
Im Gegenteil ist der Senat (auch) in dieser Entscheidung, wie dort im Einzelnen ausgeführt worden ist, von der seit langem gefestigten Rechtsprechung ausgegangen, dass ein Schuldverhältnis (nur dann) erst gar nicht entstehen kann beziehungsweise in der Regel erlischt, wenn sich die Vertragsparteien und damit die Gläubiger- und Schuldnerstellung - mithin Forderung und Schuld - in einer Person vereinigen (vgl. bereits RGZ 49, 285, 286;… Senatsurteile vom 9. Juni 2010 - VIII ZR 189/09, NZM 2010, 698 Rn. 18 f.; vom 27. April 2016 - VIII ZR 323/14, aaO mwN).
Dementsprechend hat der Senat in seinem von den Vorinstanzen zur Begründung ihrer fehlerhaften Rechtsauffassung angeführten Urteil vom 27. April 2016 (VIII ZR 323/14, aaO) auch nicht etwa zu erkennen gegeben, die hierzu seit langem bestehende, von den Vorinstanzen jedoch nicht berücksichtigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ändern zu wollen.
- BGH, 23.02.2022 - VIII ZR 305/20
Zulässigkeit von "differenzierten Preisabreden" in Kaufverträgen über eine mit …
Rn. 22 Demnach ist zwischen den Parteien gemäß § 464 Abs. 2 BGB ein selbständiger Kaufvertrag zu denselben Bedingungen neu begründet worden, wie er zwischen der Beklagten und der Erstkäuferin abgeschlossen worden ist (vgl. etwa BGH, Urteile vom 27. April 2016 - VIII ZR 323/14, NJW-RR 2016, 784 Rn. 28; vom 24. Februar 1995 - V ZR 244/93, NJW 1995, 1827 unter II 1 [zu § 505 Abs. 2 BGB in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung; im Folgenden: aF]; vom 3. Dezember 1999 - V ZR 329/98, NJW 2000, 1033 unter II [zu § 505 Abs. 2 BGB aF]).Denn im Eigentum des Verkäufers steht in diesen Fällen bei Vertragsschluss und - worauf die Revisionserwiderung zutreffend hinweist - gerade bei einer Übertragung an den Vorkaufsberechtigten auch bis zur Beendigung seiner Eigentümerstellung (vgl. Senatsurteil vom 27. April 2016 - VIII ZR 323/14, NJW-RR 2016, 784 Rn. 18 mwN [zum Zeitpunkt des Erlöschens des Mietverhältnisses durch Konfusion]) "nur" eine vermietete Wohnung.
Rn. 53 Etwas anderes gilt hier auch nicht etwa deshalb, weil das Mietverhältnis zwischen den Parteien mit dem Erwerb des Eigentums der Klägerin an der bis dahin an sie vermieteten Eigentumswohnung - also mit der Eintragung der Klägerin als Eigentümerin im Grundbuch - durch Konfusion erloschen ist (vgl. Senatsurteil vom 27. April 2016 - VIII ZR 323/14, NJW-RR 2016, 784 Rn. 18 mwN).
- BGH, 04.09.2019 - XII ZR 52/18
Gestattung dem Mieter der Nutzung eines im Eigentum des Vermieters stehenden …
Sie erfordert, wenn - wie hier bei der Raummiete - der Gebrauch der Mietsache notwendig deren Besitz voraussetzt, die vom Vermieter vorzunehmende Verschaffung des ungestörten (Mit-)Besitzes an den Mieter, damit dieser die Mietsache, insbesondere auch unter Ausschluss des Vermieters, benutzen kann (vgl. BGH Urteil vom 27. April 2016 - VIII ZR 323/14 - NJW-RR 2016, 784 Rn. 22 mwN). - BGH, 19.07.2018 - IX ZR 307/16
Rückgewährklage nach Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung bei …
Die Schuldnerin hatte dem Beklagten die Gebäude zu überlassen und zu belassen und daher den ungestörten Gebrauch dauerhaft während der gesamten Vertragszeit zu gewähren (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 2016 - VIII ZR 323/14, NZM 2016, 467 Rn. 22). - AG Mönchengladbach, 18.12.2019 - 35 C 97/19
Erbe zugleich Vermieter und Mieter: Mietvertrag beendet!
Wenn auf Mieterseite mehrere Personen stehen, von denen eine Person zugleich auf Vermieterseite steht, entfällt der gesamte Mietvertrag durch Konfusion (BGH, Urteil vom 27.04.2016 - VIII ZR 323/14 -, Rn. 17 f., juris).Angesichts der oben genannten jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, NJW 2002, 338: Vermieterstellung bei Erbengemeinschaft und BGH, Urteil vom 27.04.2016 - VIII ZR 323/14 -, Rn. 17 f., juris: Konfusion) geht das Gericht auch für die vorliegende Konstellation von Konfusion aus.
- OLG Köln, 04.10.2019 - 1 U 83/18
Anforderungen an die Form einer Nachtragsvereinbarung in einem schriftlich …
Die hiernach geschuldete Gebrauchsüberlassung ist daher mehr als die Gestattung oder Duldung eines (Mit-)Gebrauchs oder die bloße Einräumung der Möglichkeit zum (Mit-)Gebrauch (vgl. BGH…, Urteil vom 8. Mai 2015 - V ZR 62/14, NZM 2015, 592, zitiert juris Rn. 18; vom 27. April 2016 - VIII ZR 323/14, NZW 2016, 467, zitiert juris Rn. 18; jeweils mwN). - BGH, 24.07.2025 - IX ZR 134/23
Insolvenzanfechtung - Konfusion, Rückgewähranspruch, Verjährung, …
Rn. 17 1. Im Ausgangspunkt zutreffend hat das Berufungsgericht angenommen, dass ein Schuldverhältnis in der Regel erlischt, wenn sich Forderung und Schuld nachträglich in einer Person vereinen (vgl. etwa BGH…, Urteil vom 23. April 2009 - IX ZR 19/08, WM 2009, 1048 Rn. 19; vom 27. April 2016 - VIII ZR 323/14, WuM 2016, 341 Rn. 18 jeweils mwN). - BFH, 24.02.2021 - XI R 8/19
Geschäftsveräußerung bei Erwerb eines vom Veräußerer zunächst gepachteten und …
Wie ein Schuldverhältnis zwischen denselben Personen nicht entstehen kann, erlischt es in der Regel wieder, wenn sich Forderung und Schuld nachträglich in einer Person vereinen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 27.04.2016 - VIII ZR 323/14, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 2016, 784, Rz 18, m.w.N.).Dementsprechend erlischt --für ein Pachtverhältnis gilt nichts anderes-- ein Mietverhältnis, wenn der Mieter nachträglich das Eigentum mit dem daraus fließenden Gebrauchsrecht an der Mietsache erwirbt (vgl. BGH-Urteil in NJW-RR 2016, 784, Rz 18, m.w.N.).
- BGH, 15.12.2021 - VII ZB 38/20
Nachweis der Rechtsnachfolge durch Offenkundigkeit oder öffentlich beglaubigte …
Es handelt sich hierbei indes nicht um einen Fall der (gesetzlich angeordneten) Rechtsnachfolge - auf welchen § 727 Abs. 1 ZPO im Klauselerteilungsverfahren direkt anwendbar wäre -, vielmehr entsteht zwischen dem Erwerber des Grundstücks und dem Mieter ein neues Mietverhältnis mit dem gleichen Inhalt, mit dem es zuvor mit dem Veräußerer bestanden hat (st. Rspr.: BGH…, Urteil vom 4. September 2019 - XII ZR 52/18 Rn. 24, BGHZ 223, 106; Urteil vom 27. April 2016 - VIII ZR 323/14 Rn. 20, NJW-RR 2016, 467;… Urteil vom 15. Oktober 2014 - XII ZR 163/12 Rn. 10, BGHZ 202, 354;… Urteil vom 28. Mai 2008 - VIII ZR 133/07 Rn. 17, NJW 2008, 2256; jeweils m.w.N.). - FG Hamburg, 15.10.2024 - 3 K 159/22
Kein Abschlag für die Vermietung bei der Bedarfswertermittlung, wenn der Erwerber …
- AG München, 31.05.2016 - 421 C 17180/15
Beendigung eines Mietverhältnisses durch Konfusion
- BGH, 28.08.2025 - IX ZR 134/23
Abtretung einer Forderung gegen einen Drittschuldner in anfechtbarer Weise an …
- OLG Dresden, 08.03.2021 - 5 U 2247/20
Mietvertrag über Lagerfläche oder Lagervertrag?
- LG München II, 15.02.2017 - 11 O 590/16
Kein Schadensersatz- und Aufwendungsersatzanspruch eines Werkunternehmers gegen …
- LG Berlin, 13.06.2017 - 63 S 278/16
Mieter und Vermieter identisch: Kein Mietverhältnis!
- OLG Hamburg, 08.07.2024 - 5 U 97/23
Vorkaufsrechtsausübung an einem bebauten Grundstück: Fehlenende Baugenehmigung …
- LG München I, 23.05.2024 - 5 HKO 7237/23
Gesellschafterdarlehen, Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder, …
- LG Berlin, 16.06.2017 - 63 S 281/16
Vorkaufsrecht des Mieters eines Reihenhauses
- LG Bremen, 14.02.2018 - 1 S 96/17
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Rechtsprechung
| BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 223 StGB; § 22 StGB; § 15 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 260 StPO
Fehlende Feststellungen zur subjektiven Tatseite bei der versuchten Körperverletzung; kein Teilfreispruch bei ursprünglich tatmehrheitlich angeklagten und sodann tateinheitlich abgeurteilten Taten - HRR Strafrecht
§ 129 Abs. 1 StGB; § 129a Abs. 1 StGB; § 52 Abs. 1 StGB; § 53 Abs. 1 StGB
Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (kriminelle/terroristische Vereinigung; mitgliedschaftliche Beteiligungsakte; Zusammenfassung zur tatbestandlichen Handlungseinheit; Reichweite; Tateinheit; Tatmehrheit; Klammerwirkung; Verwirklichung einer anderen Strafvorschrift; ...
- lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Mitgliedschaft in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung: Bestimmung der Konkurrenzverhältnisse bei strafbaren Handlungen im Rahmen der Mitgliedschaft
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 52 Abs 1 Alt 1 StGB, § 53 Abs 1 StGB, § 129 Abs 1 Alt 2 StGB, § 129a Abs 1 StGB, § 130 StGB
Mitgliedschaft in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung: Bestimmung der Konkurrenzverhältnisse bei strafbaren Handlungen im Rahmen der Mitgliedschaft - IWW
§ 32 Abs. 2 StGB, § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 129 Abs. 1 Var. 2 StGB, § 354 Abs. 3 StPO, § 53 StGB
- Wolters Kluwer
Versuchte Körperverletzung beim Schlagen einer Brille aus dem Gesicht ohne Beschädigung der Brille und ohne Verletzungsfolgen
- Wolters Kluwer
Konkurrenzverhältnis von auf mitgliedschaftliche Beteiligungsakte an einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung gerichteten Handlungen
- ra.de
- bghst-wolterskluwer
StGB § 129 Abs. 1, § 129a Abs. 1, § 52 Abs. 1, § 53 Abs. 1
Konkurrenzverhältnis bei §§ 129, 129a StGB - datenbank.nwb.de
Mitgliedschaft in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung: Bestimmung der Konkurrenzverhältnisse bei strafbaren Handlungen im Rahmen der Mitgliedschaft
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Konkurrenzen bei kriminellen Vereinigungen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rechter Terror
- Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling)
(Kurzinformation)
Konkurrenzverhältnisse von Organisationsdelikten und Begleittaten
Verfahrensgang
- AG Eschweiler, 10.09.2012 - 30 Cs 287/12
- LG Köln, 27.01.2014 - 101 KLs 1/13
- BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14
Papierfundstellen
- BGHSt 60, 308
- NJW 2016, 657
- NStZ 2016, 464
- StV 2016, 499
- JZ 2016, 473
Wird zitiert von ... (153) Zitiert selbst (35)
- BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80
Das Konkurrenzverhältnis der strafbaren Mitgliedschaft in einer kriminellen …
Auszug aus BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14
Demgegenüber hat das Landgericht - gemäß der früheren Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 291 f.; allgemein BGH, Urteil vom 29. August 1952 - 4 StR 963/51, BGHSt 3, 165) - eine Klammerwirkung schon immer dann verneint, wenn nur eines der zu verbindenden Delikte gewichtiger als § 129 StGB war.a) Zwischen einer Straftat, die ein Mitglied einer kriminellen Vereinigung in Verfolgung deren Ziele begeht, und dem darin liegenden Verstoß gegen § 129 Abs. 1 Var. 2 StGB besteht Tateinheit (BGH…, Beschluss vom 7. Dezember 1979 - 3 StR 299/79, juris Rn. 26; Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 290 f.; Urteil vom 16. April 1980 - 3 StR 64/80, MDR 1980, 684, 685;… Beschluss vom 8. Mai 1980 - 3 StR 170/80, juris Rn. 2; Urteil vom 8. September 1982 - 3 StR 241/82, NStZ 1982, 517, 518; Beschluss vom 23. Dezember 2009 - StB 51/09, NStZ 2010, 445, 446 f.;… LK/Krauß, StGB, 12. Aufl., § 129 Rn. 194;… SK-StGB/Rudolphi/Stein, 63. Lfg., § 129 Rn. 34;… S/S/Sternberg-Lieben, StGB, 29. Aufl., § 129 Rn. 27;… Krauth, Festschrift für Kleinknecht, 1985, 215, 218;… Cording, Der Strafklageverbrauch bei Dauerund Organisationsdelikten, 1993, S. 112).
Da es aber nach dem eindeutigen Gesetzeswortlautlaut des § 129 Abs. 1 StGB für die Strafbarkeit nach dieser Vorschrift nicht ausreicht, bloß Mitglied in einer Vereinigung zu sein, begründet das Faktum der Mitgliedschaft keinen rechtswidrigen Zustand; vielmehr ist eine Beteiligung als Mitglied erforderlich, also eine aktive Förderungshandlung, in der sich die Eingliederung des Täters in die Organisation und seine Unterordnung unter deren Willen manifestiert (BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 294;… MüKo-StGB/Schäfer aaO, Rn. 87;… Haberstumpf aaO, 978).
aa) Allerdings hat der Senat bislang ohne weitere Begründung stets alle mitgliedschaftlichen Beteiligungsakte zusammengefasst und aus diesem Umstand auf Idealkonkurrenz zwischen dem gesamten Organisationsdelikt (…zum Begriff MüKo-StGB/Schäfer aaO, Rn. 5 mwN;… Cording aaO, S. 122, 129 ff.) und einer durch einen der Einzelakte begangenen anderen Straftat geschlossen (BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 290 f.).
Darauf hat - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung zu anderen tatbestandlichen Handlungseinheiten, insbesondere Dauerdelikten (…vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 24. August 1988 - 2 StR 432/88, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 2;… vom 6. September 1988 - 1 StR 481/88, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 3;… vom 6. September 1989 - 2 StR 353/89, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 6) - die Annahme einer Klammerwirkung des § 129 Abs. 1 Var. 2 StGB bezüglich mehrerer als Mitglied begangener sonstiger Straftaten aufgebaut (BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 291 f.; Beschluss vom 11. August 2004 - 3 StR 202/04, NStZ 2005, 46, 47).
Über diese aus den genannten Gründen der materiellen Gerechtigkeit gebotene materiellrechtliche Ausnahme vom Grundsatz der Klammerwirkung hinaus hatte die Rechtsprechung des Senats in diesen Fallkonstellationen in strafprozessualer Hinsicht weitere Konsequenzen: Durch eine Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung nach § 129 Abs. 1 StGB trat kein Strafklageverbrauch hinsichtlich eines mit dieser idealkonkurrierenden schwereren Delikts ein, wenn letzteres nicht von der früheren Anklage - auch nicht als mitgliedschaftlicher Beteiligungsakt - erfasst war (BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 292 ff.).
Auf eine entsprechende Anwendung der in der Rechtsprechung des Senats angestellten Erwägungen zur Frage des Strafklageverbrauchs bei bereits abgeurteiltem Organisationsdelikt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 292 ff.) müsse daher nicht zurückgegriffen werden (BGH, Urteil vom 16. März 1989 - 4 StR 60/89, BGHSt 36, 151, 152 in Abgrenzung zu OLG Hamm, Beschluss vom 9. September 1985 - 1 Ws 83/85, JR 1986, 203).
Damit wäre - nach den Grundsätzen der bisherigen Senatsrechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288) - jedenfalls hinsichtlich der hierzu in Tateinheit stehenden Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung in dem Umfang, in dem diese weitere Delikte zu verklammern in der Lage gewesen wäre, Strafklageverbrauch eingetreten.
- BGH, 16.03.1989 - 4 StR 60/89
Strafklageverbrauch bei Dauerstraftat
Auszug aus BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14
bb) Anders als die genannten Judikate des Senats zu Konkurrenzen zwischen Organisationsdelikten und damit zusammentreffenden sonstigen Straftaten geht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Konkurrenzverhältnis zwischen dem Besitz und dem Führen einer Schusswaffe (§§ 51, 52 WaffG) und einer unter Nutzung der Waffe begangenen anderen Straftat trotz des Charakters dieser Verstöße gegen das Waffenrecht als Dauerdelikte von Tatmehrheit aus, wenn die andere Straftat auf einem neuen, bei Inbesitznahme der Waffe noch nicht vorliegenden Willensentschluss beruht (BGH, Urteile vom 16. März 1989 - 4 StR 60/89, BGHSt 36, 151, 153; vom 15. April 1998 - 2 StR 670/97, NStZ-RR 1999, 8; Beschluss vom 18. Februar 1999 - 5 StR 45/99, NStZ 1999, 347; vgl. auch Beschluss vom 30. Juni 1982 - 3 StR 44/82).Dabei soll es nicht darauf ankommen, ob die mittels der Waffe begangene weitere Straftat schwerer wiegt als das Waffendelikt (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. Februar 1996 - 5 StR 9/96, BGHR WaffG § 53 Abs. 1 Konkurrenzen 3; noch offengelassen in BGH, Urteil vom 16. März 1989 - 4 StR 60/89, BGHSt 36, 151, 153).
Nach Beendigung der anderen Straftat soll in der weiteren Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe eine weitere materiellrechtliche Handlung liegen (BGH, Urteil vom 16. März 1989 - 4 StR 60/89, BGHSt 36, 151, 154).
Auf eine entsprechende Anwendung der in der Rechtsprechung des Senats angestellten Erwägungen zur Frage des Strafklageverbrauchs bei bereits abgeurteiltem Organisationsdelikt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 292 ff.) müsse daher nicht zurückgegriffen werden (BGH, Urteil vom 16. März 1989 - 4 StR 60/89, BGHSt 36, 151, 152 in Abgrenzung zu OLG Hamm, Beschluss vom 9. September 1985 - 1 Ws 83/85, JR 1986, 203).
Die genannte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat zwischen den Dauerdelikten des Waffenbesitzes bzw. -führens und den Organisationsdelikten der § 129 Abs. 1 Var. 2, § 129a Abs. 1 Var. 2 StGB einen wesentlichen Unterschied darin gesehen, dass bei letzteren ein neuer Willensentschluss, der eine Zäsur des "Dauerdelikts' begründen könne, nicht vorliege, weil das Wirken als Mitglied bereits die Bereitschaft voraussetze, im Sinne der Zielsetzung der Vereinigung kriminell tätig zu werden (BGH, Urteil vom 16. März 1989 - 4 StR 60/89, BGHSt 36, 151, 153).
- OLG Hamm, 09.09.1985 - 1 Ws 83/85
Auszug aus BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14
Auf eine entsprechende Anwendung der in der Rechtsprechung des Senats angestellten Erwägungen zur Frage des Strafklageverbrauchs bei bereits abgeurteiltem Organisationsdelikt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 292 ff.) müsse daher nicht zurückgegriffen werden (BGH, Urteil vom 16. März 1989 - 4 StR 60/89, BGHSt 36, 151, 152 in Abgrenzung zu OLG Hamm, Beschluss vom 9. September 1985 - 1 Ws 83/85, JR 1986, 203).Dass durch den vom Senat gewählten Lösungsweg wieder ein Gleichlauf von materieller und prozessualer Tat möglich wird (vgl. auch IV.), was insbesondere Probleme im Bereich der Strafzumessung zu vermeiden hilft, die durch die vorherige Aburteilung von in Idealkonkurrenz stehenden Teilen einer Tat im Sinne des § 264 StPO entstehen können (vgl. Werle, NJW 1980, 2671, 2673; zu diesbezüglichen Lösungsansätzen OLG Hamm, Beschluss vom 9. September 1985 - 1 Ws 83/85, NStZ 1986, 278, 279;… Erb aaO, 275 ff.), mag das Ergebnis bestätigen, vermag es aber nicht zu begründen.
- BGH, 07.12.1979 - 3 StR 299/79
Vergehen gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz - Ablehnung …
Auszug aus BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14
a) Zwischen einer Straftat, die ein Mitglied einer kriminellen Vereinigung in Verfolgung deren Ziele begeht, und dem darin liegenden Verstoß gegen § 129 Abs. 1 Var. 2 StGB besteht Tateinheit (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1979 - 3 StR 299/79, juris Rn. 26; Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 290 f.; Urteil vom 16. April 1980 - 3 StR 64/80, MDR 1980, 684, 685;… Beschluss vom 8. Mai 1980 - 3 StR 170/80, juris Rn. 2; Urteil vom 8. September 1982 - 3 StR 241/82, NStZ 1982, 517, 518; Beschluss vom 23. Dezember 2009 - StB 51/09, NStZ 2010, 445, 446 f.;… LK/Krauß, StGB, 12. Aufl., § 129 Rn. 194;… SK-StGB/Rudolphi/Stein, 63. Lfg., § 129 Rn. 34;… S/S/Sternberg-Lieben, StGB, 29. Aufl., § 129 Rn. 27;… Krauth, Festschrift für Kleinknecht, 1985, 215, 218;… Cording, Der Strafklageverbrauch bei Dauerund Organisationsdelikten, 1993, S. 112).Es geht mithin nicht um die bloße Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen (…so aber Herdegen aaO in Kritik an einer Formulierung in BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1979 - 3 StR 299/79, juris Rn. 26), sondern um Handlungsidentität.
- BGH, 07.08.1996 - 3 StR 318/96
Ausüben einer geheimdienstlichen Tätigkeit kein Dauerdelikt
Auszug aus BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14
Dies folgt allerdings nicht daraus, dass es sich bei § 129 Abs. 1 Var. 2 StGB um ein Dauerdelikt handeln würde (so aber Fleischer, NJW 1979, 1337, 1338 f.); ein solches ist gegeben, wenn der Täter einen von ihm begründeten rechtswidrigen Zustand aufrechterhält oder durch tatbestandserhebliche Handlungen weiter verwirklicht (BGH, Beschluss vom 7. August 1996 - 3 StR 318/96, BGHSt 42, 215, 216 mwN).Darüber hinaus ergibt sich aus der Verknüpfung zwischen den einzelnen, stoßweise begangenen (vgl. Werle, NJW 1980, 2671, 2674) und für sich betrachtet strafrechtlich oftmals neutralen Beteiligungshandlungen mit der auf einen längeren Zeitraum angelegten Mitgliedschaft, in der sich die Eingliederung des Täters in die Organisation widerspiegelt und durch die die Tätigkeiten erst ihr Unwerturteil erhalten, dass eine Mehrzahl von Tätigkeiten zu einer Tatbestandsverwirklichung zusammengefasst werden soll (vgl. zur insoweit vergleichbaren Tatbestandsstruktur des § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB: BGH, Beschluss vom 7. August 1996 - 3 StR 318/96, BGHSt 42, 215, 217;… vgl. Cording aaO, S. 54).
- BGH, 18.02.1999 - 5 StR 45/99
Anwendung von Notwehr auf ein Waffendelikt (Straflosigkeit; Unmittelbarkeit des …
Auszug aus BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14
bb) Anders als die genannten Judikate des Senats zu Konkurrenzen zwischen Organisationsdelikten und damit zusammentreffenden sonstigen Straftaten geht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Konkurrenzverhältnis zwischen dem Besitz und dem Führen einer Schusswaffe (§§ 51, 52 WaffG) und einer unter Nutzung der Waffe begangenen anderen Straftat trotz des Charakters dieser Verstöße gegen das Waffenrecht als Dauerdelikte von Tatmehrheit aus, wenn die andere Straftat auf einem neuen, bei Inbesitznahme der Waffe noch nicht vorliegenden Willensentschluss beruht (BGH, Urteile vom 16. März 1989 - 4 StR 60/89, BGHSt 36, 151, 153; vom 15. April 1998 - 2 StR 670/97, NStZ-RR 1999, 8; Beschluss vom 18. Februar 1999 - 5 StR 45/99, NStZ 1999, 347; vgl. auch Beschluss vom 30. Juni 1982 - 3 StR 44/82). - BGH, 18.07.1984 - 2 StR 322/84
Fortgesetztes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in besonders schwerem Fall - …
Auszug aus BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14
Dafür spricht zudem, dass auf diesem Wege Probleme bei der Schwerebestimmung vermieden werden, wie sie bereits heute im Zusammenhang mit der Entklammerung auftreten (…vgl. hierzu die Kritik bei Peters aaO, 267 f. gegenüber BGH, Urteil vom 18. Juli 1984 - 2 StR 322/84, BGHSt 33, 4, 6 f.). - BGH, 15.04.1998 - 2 StR 670/97
Erwerb einer halbautomatischen Selbstladekurzwaffe - Ausüben der tatsächlichen …
Auszug aus BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14
bb) Anders als die genannten Judikate des Senats zu Konkurrenzen zwischen Organisationsdelikten und damit zusammentreffenden sonstigen Straftaten geht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Konkurrenzverhältnis zwischen dem Besitz und dem Führen einer Schusswaffe (§§ 51, 52 WaffG) und einer unter Nutzung der Waffe begangenen anderen Straftat trotz des Charakters dieser Verstöße gegen das Waffenrecht als Dauerdelikte von Tatmehrheit aus, wenn die andere Straftat auf einem neuen, bei Inbesitznahme der Waffe noch nicht vorliegenden Willensentschluss beruht (BGH, Urteile vom 16. März 1989 - 4 StR 60/89, BGHSt 36, 151, 153; vom 15. April 1998 - 2 StR 670/97, NStZ-RR 1999, 8; Beschluss vom 18. Februar 1999 - 5 StR 45/99, NStZ 1999, 347; vgl. auch Beschluss vom 30. Juni 1982 - 3 StR 44/82). - BGH, 07.02.1996 - 5 StR 9/96
Revisionsrechtliche Überprüfung einer Sachbeschädigung verbunden mit Verstoßes …
Auszug aus BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14
Dabei soll es nicht darauf ankommen, ob die mittels der Waffe begangene weitere Straftat schwerer wiegt als das Waffendelikt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 1996 - 5 StR 9/96, BGHR WaffG § 53 Abs. 1 Konkurrenzen 3; noch offengelassen in BGH, Urteil vom 16. März 1989 - 4 StR 60/89, BGHSt 36, 151, 153). - BGH, 30.06.1982 - 3 StR 44/82
Tateinheit zwischen Erwerb einer Schußwaffe und einem späteren Waffenvergehen
Auszug aus BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14
bb) Anders als die genannten Judikate des Senats zu Konkurrenzen zwischen Organisationsdelikten und damit zusammentreffenden sonstigen Straftaten geht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Konkurrenzverhältnis zwischen dem Besitz und dem Führen einer Schusswaffe (§§ 51, 52 WaffG) und einer unter Nutzung der Waffe begangenen anderen Straftat trotz des Charakters dieser Verstöße gegen das Waffenrecht als Dauerdelikte von Tatmehrheit aus, wenn die andere Straftat auf einem neuen, bei Inbesitznahme der Waffe noch nicht vorliegenden Willensentschluss beruht (BGH, Urteile vom 16. März 1989 - 4 StR 60/89, BGHSt 36, 151, 153; vom 15. April 1998 - 2 StR 670/97, NStZ-RR 1999, 8; Beschluss vom 18. Februar 1999 - 5 StR 45/99, NStZ 1999, 347; vgl. auch Beschluss vom 30. Juni 1982 - 3 StR 44/82). - BGH, 03.12.2009 - 3 StR 277/09
Freispruch vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgehoben
- BGH, 30.03.2001 - StB 4/01
Schindler muß sich doch vor dem Kammergericht verantworten
- BGH, 12.11.2004 - 2 StR 367/04
Ablehnung eines Beweisantrags (Beweis des Gegenteils; zweifelhafte Sachkunde …
- BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68
Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte
- BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvR 873/80
Kriminelle Vereinigung
- BGH, 02.12.2008 - 3 StR 203/08
Schuldspruch und Berufsverbot gegen rechtsextreme Strafverteidigerin …
- BGH, 23.12.2009 - 1 BJs 26/77
Verena Becker der Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Buback und seinen …
- BGH, 12.02.1998 - 1 StR 588/97
Einheitliche Beschlussentscheidung bei Ablehnungsgesuch gegen mehrere Richter; …
- BGH, 13.09.2011 - 3 StR 262/11
Kriminelle Vereinigung (inländische; ausländische; geografische Zuordnung; …
- BGH, 23.01.2003 - 4 StR 412/02
Keine Einbeziehung einer rechtskräftigen Vorverurteilung bei vorheriger …
- BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81
Erschießung - § 212, WaffenG, § 52 StGB, Dauerdelikt, Klammerwirkung, …
- BGH, 06.09.1989 - 2 StR 353/89
Doppelverwertung bei Versuchsmilderung
- BGH, 20.12.2001 - 2 StE 11/00
Antrag auf Ausservollzugsetzung der Untersuchungshaft; Fortdauer der …
- BGH, 11.08.2004 - 3 StR 202/04
Abwesenheit vorgeschriebener Verfahrensbeteiligter (notwendige Verteidigung); …
- BGH, 15.02.2007 - StB 19/06
Tateinheit und Tatmehrheit bei mehreren Betätigungsakten für eine oder mehrere …
- BGH, 13.12.1967 - 2 StR 548/67
Absehen von der Einbeziehung schon abgeurteilter Straftaten in die neue …
- BGH, 06.09.1988 - 1 StR 481/88
Einstellung eines mehrere Tatbestände umfassenden Dauerdelikts - Tateinheit der …
- BGH, 08.09.1982 - 3 StR 241/82
Strafverfolgung - Beschränkung - Verletzung - Revisibilität
- BGH, 22.10.1979 - StB 52/79
- BGH, 29.08.1952 - 4 StR 963/51
- OLG Karlsruhe, 24.06.1977 - 3 Ws 99/77
- BGH, 24.08.1988 - 2 StR 432/88
Vorliegen der Voraussetzungen für die Zusammenfassung mehrerer Taten zur …
- BGH, 08.05.1980 - 3 StR 170/80
Zusammenfassung zweier Taten zu einer einheitlichen Handlung aufgrund der …
- BGH, 17.12.1992 - StB 21/92
- BGH, 16.04.1980 - 3 StR 64/80
Richtige Besetzung einer Strafkammer in einer Hauptverhandlung - Auslieferung …
- BGH, 14.11.2024 - 3 StR 189/24
Der BGH ändert seine Rechtsprechung zu den Konkurrenzen bei mitgliedschaftlicher …
Nur wenn mindestens zwei andere, durch verschiedene Beteiligungsakte begangene Gesetzesverstöße ein - mehr als unwesentlich - höheres Gewicht als das Vereinigungsdelikt haben, stehen sie, obwohl sie mit diesem jeweils tateinheitlich zusammenfallen, in Tatmehrheit zueinander (Aufgabe von BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308).Zwar entspricht die konkurrenzrechtliche Beurteilung durch das Oberlandesgericht der mit dem Beschluss vom 9. Juli 2015 (3 StR 537/14, BGHSt 60, 308) begründeten Rechtsprechung des Senats zu den Konkurrenzen bei mitgliedschaftlicher Beteiligung im Sinne der §§ 129 ff. StGB.
Ein tatmehrheitliches Zusammentreffen (so noch für die Geheimbündelei nach §§ 128, 129 RStGB RG, Urteil vom 8. Mai 1890 - 997/90, JW 1890, 228; für die mitgliedschaftliche Beteiligung nach § 129 Abs. 1 StGB aF OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Juni 1977 - 3 Ws 99/77, NJW 1977, 2222) scheidet schon im Hinblick auf die eindeutige Regelung in § 52 Abs. 1 Alternative 1 StGB aus (vgl. insbesondere BGH…, Beschluss vom 7. Dezember 1979 - 3 StR 299/79 (S), juris Rn. 26 (in BGHSt 29, 149 nicht abgedruckt); Urteile vom 16. April 1980 - 3 StR 64/80 (S), NJW 1980, 2029, 2030; vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 290 f.; Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308 Rn. 24 mwN).
a) Vor der oben genannten Entscheidung aus dem Jahr 2015 (BGHSt 60, 308) hatte der Senat ebenfalls in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass mehrere mit der mitgliedschaftlichen Beteiligung idealkonkurrierende Straftaten, auch wenn sie an sich im Verhältnis zueinander selbständig sind, aufgrund einer Klammerwirkung zu einer materiellrechtlichen Tat verbunden werden können.
b) Mit dem Beschluss vom 9. Juli 2015 (3 StR 537/14, BGHSt 60, 308) hat der Senat sodann die Auffassung vertreten, die Verbindung aller mitgliedschaftlichen Beteiligungshandlungen zu einer tatbestandlichen Handlungseinheit habe bei solchen - im Vereinigungsinteresse ausgeführten - Einzelakten zu unterbleiben, die auch den Tatbestand einer weiteren Strafvorschrift erfüllten.
Eine Auslegung, wonach tatbestandsmäßig ausschließlich die einzelnen Beteiligungshandlungen seien und nach dem Beitritt zur Vereinigung jede von ihnen den Tatbestand stets aufs Neue ("stoßweise") erfülle (so Werle, NJW 1980, 2671, 2674;… ders., Die Konkurrenz bei Dauerdelikt, Fortsetzungstat und zeitlich gestreckter Gesetzesverletzung (fortan: Konkurrenz), 1981, S. 162, 169; im Anschluss daran BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308 Rn. 27), entspricht diesem Verständnis nicht (…s. Krauth, FS Kleinknecht, 1985, S. 215, 224 f.).
Da sich die rechtliche Einheit der mitgliedschaftlichen Beteiligungsakte bereits aus dem dort pauschal bestimmten Handlungsunrecht ergibt, bedarf sie keiner zusätzlichen materiellen Rechtfertigung (so aber BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308 Rn. 35 ff.).
Zwar spricht vieles dafür, dass der Gesetzesentwurf auf das Verständnis von der rechtlichen Einheit aller mitgliedschaftlichen Beteiligungsakte, das sich zuvor in der Rechtsprechung zum damals geltenden § 129 Abs. 1 StGB durchgesetzt hatte, schlicht Bezug nahm (so BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308 Rn. 36).
Dies spricht gegen eine Sichtweise, die den für die Konkurrenzen ausschlaggebenden Unterschied zwischen anderweitig strafbaren und "neutralen" Betätigungen darin erkennt, dass letztere die Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie - mittelbar - noch unbestimmter (Individual-)Rechtsgüter bloß steigerten, während erstere ein solches Rechtsgut bereits verletzten (so aber BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308 Rn. 38 f.).
Handelt es sich um eine Straftat, deren Begehung lediglich der Förderung des organisatorischen Zusammenhalts oder der Schlagkraft der Organisation dient, so ist der Bezug zu einem durch die Vereinigungsdelikte mittelbar geschützten (Individual-)Rechtsgut ohnehin zumeist nicht herzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308 Rn. 40).
(2) Die konkurrenzrechtliche Beurteilung einzelner Dauerstraftaten lässt sich (entgegen BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308 Rn. 31 ff.) nicht auf das in § 129a Abs. 1 Alternative 2 StGB geregelte Organisationsdelikt übertragen.
Dabei handelt es sich nicht um eine bloße Fiktion (so aber BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308 Rn. 34).
c) Ferner ist an der ab dem Jahr 2015 praktizierten konkurrenzrechtlichen Rechtsprechung nicht deshalb festzuhalten, weil auf diese Weise mit Blick auf den Ne-bis-in-idem-Grundsatz (Art. 103 Abs. 3 GG) ein Gleichlauf von materiellrechtlicher und prozessualer Tat erreicht werden könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308 Rn. 41).
Zunächst vermag ein als wünschenswert erachtetes Ergebnis für sich gesehen nicht die sachliche Richtigkeit einer bestimmten Rechtsanwendung zu begründen (ebenso BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, aaO).
- BGH, 20.12.2018 - 3 StR 236/17
Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach dem …
Gleiches gilt für Beteiligungshandlungen, die nicht gesondert strafbar sind (wie beispielsweise die Vorbereitung und Leitung von Versammlungen des Comité Directeur sowie Verhandlungen auf internationaler Ebene); diese werden durch das Organisationsdelikt als tatbestandliche Handlungseinheit zusammengefasst und treten in ihrer Gesamtheit als materiellrechtlich eigenständige Tat (§ 53 StGB) zu den auch andere Straftatbestände erfüllenden Betätigungsakten hinzu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, 34 35 BGHSt 60, 308, 311 f., 319 f.;… vom 20. Dezember 2016 - 3 StR 355/16, BGHR StGB § 129a Konkurrenzen 6; vom 8. November 2017 - AK 54/17, NStZ-RR 2018, 42, 43).Da es sich bei den der Vorverurteilung zugrundeliegenden Taten um getrennte Lebensvorgänge handelt und sachlich-rechtlich selbständige Taten grundsätzlich auch prozessual selbständig sind (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, juris Rn. 47 (insoweit in BGHSt 60, 308 nicht abgedruckt);… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 264 Rn. 2, 6 mwN), ist hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen Beteiligungshandlungen kein Strafklageverbrauch eingetreten.
Hierzu träten weitere mitgliedschaftliche Beteiligungshandlungen, die nicht gegen ein anderes Strafgesetz als die §§ 129a, 129b StGB verstoßen (etwa Vorbereitung und Leitung von Versammlungen des Comité Directeur sowie Verhandlungen auf internationaler Ebene), als weitere materiell selbständige Tat (§ 2 VStGB, § 53 StGB) hinzu (s. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308, 311 f., 319 f.;… vom 20. Dezember 2016 - 3 StR 355/16, BGHR StGB § 129a Konkurrenzen 6; vom 8. November 2017 - AK 54/17, NStZ-RR 2018, 42, 43).
- LG Trier, 13.12.2021 - 2a KLs 5 Js 30/15
Haftstrafen im Cyberbunker-Prozess
Denn die nachhaltige aufeinander abgestimmte gemeinsame Verfolgung einer derartigen übergeordneten Zielsetzung ist nach Auffassung der Rechtsprechung in der Regel nur dann möglich, wenn die Mitglieder der Gruppierung sich unter Zurückstellung ihrer individuellen Einzelmeinungen einem auf die Erreichung des gemeinsamen Ziels gerichteten Gruppenwillen unterordnen (BGH, Urt. 3 StR 277/09 v. 03.12.2009, NJW 2010, 1979, 1982 ff.; BGH, Beschl. 3 StR 537/14 v. 09.07.2015, NJW 2016, 657 Rn. 13, 15).
- BGH, 12.09.2023 - 3 StR 306/22
Verurteilungen der Angeklagten im Cyberbunker-Verfahren rechtskräftig
Der Gruppenwille konnte dabei - wie hier - darauf gerichtet sein, einem der Mitglieder die Entscheidungsbefugnisse zuzuweisen mit der Folge, dass die anderen Mitglieder sich dessen Willen unterordneten (…vgl. BGH, Urteile vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216 Rn. 37 mwN;… vom 1. Oktober 1991 - 5 StR 390/91, BGHR StGB § 129 Gruppenwille 1;… LK/Krauß, StGB, 13. Aufl., § 129 Rn. 27 ff.; s. ferner BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, juris Rn. 13). - BGH, 19.03.2025 - 3 StR 173/24
Verurteilung der Angeklagten Lina E. wegen linksextremistischer Gewalttaten …
Rn. 70 c) Nach der vormaligen, im Jahr 2015 begründeten konkurrenzrechtlichen Rechtsprechung erstreckte sich die tatbestandliche Handlungseinheit der Beteiligungsakte des Mitglieds nicht auf im Vereinigungsinteresse vorgenommene Betätigungen, die gegen ein weiteres Strafgesetz verstoßen; solche Handlungen waren als jeweils eigenständige Tat aus dieser rechtlichen Einheit ausgegliedert (so grundlegend BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308;… nachfolgend etwa BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2016 - 3 StR 355/16, BGHR StGB § 129a Konkurrenzen 6 Rn. 5;… vom 20. Februar 2019 - AK 4/19, BGHR VStGB § 8 Abs. 1 Konkurrenzen 1 Rn. 27;… vom 19. Oktober 2022 - 3 StR 310/21, NStZ 2023, 727 Rn. 16). - BGH, 10.07.2017 - GSSt 4/17
Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (natürliche Handlungseinheit; …
Solche Handlungseinheiten werden etwa bei Delikten mit pauschalierenden Handlungsbeschreibungen wie z.B. den Organisationsdelikten der §§ 129 ff. StGB (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308, 311 ff.) sowie in Fällen wiederholter oder fortlaufender Tatbestandsverwirklichungen (sog. tatbestandliche Handlungseinheit im weiteren Sinne;… vgl. dazu LK/Rissing-van Saan aaO, Vor § 52 Rn. 23 ff., 36 mwN) angenommen. - OLG Düsseldorf, 16.06.2021 - 7 StS 3/19
Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen …
Im Verhältnis zu den weiteren mitgliedschaftlichen Beteiligungsakten, die keinen weiteren Straftatbestand verwirklichen, (Fall 1) steht dieser in Tatmehrheit (vgl. BGHSt 60, 308, Rn. 23 ff.). - BGH, 07.05.2019 - AK 13/19
Terroristische Vereinigung (Revolution Chemnitz; Vereinigungsbegriff; …
Das Faktum der Mitgliedschaft begründet für sich noch keinen rechtswidrigen Zustand; gefordert ist nach dem Gesetzeswortlaut vielmehr eine Beteiligung als Mitglied, also eine Förderung, in der sich die Eingliederung des Täters in die Organisation manifestiert (BGH, Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 294; Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308, 313 f.).Nach der neueren Rechtsprechung des Senats zur konkurrenzrechtlichen Beurteilung handelt es sich bei mitgliedschaftlichen Beteiligungshandlungen im Sinne von §§ 129, 129a StGB, die zugleich den Tatbestand einer anderen Strafvorschrift erfüllen, materiellrechtlich um Taten, die - soweit sich nach allgemeinen Grundsätzen nichts anderes ergibt - sowohl untereinander als auch zu der Gesamtheit der sonstigen mitgliedschaftlichen Beteiligungsakte in Tatmehrheit im Sinne von § 53 Abs. 1 StGB stehen (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308, 311 f.).
- BGH, 19.04.2018 - 3 StR 286/17
Urteil im Fall des Anschlags auf einen Polizeibeamten im Auftrag des "IS" …
Anders als bei der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer Vereinigung gemäß § 129a Abs. 1 Alternative 2 StGB, bei der wegen ihres Charakters als Organisationsdelikt mehrere Beteiligungshandlungen jedenfalls dann, wenn sie nicht ihrerseits einen weiteren Straftatbestand erfüllen, zu einer tatbestandlichen Handlungseinheit verknüpft werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308, 311 f., 319 f.;… vom 20. Dezember 2016 - 3 StR 355/16, BGHR StGB § 129a Konkurrenzen 6), kommt wegen der unterschiedlichen rechtlichen Struktur bei den Tatbestandsvarianten des Unterstützens und Werbens nach § 129a Abs. 5 StGB eine solche normativ vorgegebene pauschale Zusammenfassung mehrerer unterstützender Einzelakte nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. August 2017 - AK 34/17, NStZ-RR 2017, 347, 348; vom 19. Oktober 2017 - AK 56/17, StV 2018, 103, 106). - BGH, 31.05.2016 - 3 StR 86/16
Kriminelle Vereinigung (einschränkende Auslegung; Schutzzweck der Norm; …
Diese Zielsetzung muss durch den internen Willensbildungsprozess der Mitglieder gedeckt sein und daher, wenn sie nur von einigen Angehörigen der Gruppierung aktiv verfolgt wird, von den übrigen zumindest mitgetragen werden (…BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 1992 -StB 21-25/92, BGHR StGB § 129 Gruppenwille 2; vom 9. Juli 2015 -3 StR 537/14, JZ 2016, 473, 474).In Bezug auf Körperverletzungsdelikte fehlt es insbesondere an Anhaltspunkten dafür, dass ihnen ein koordiniertes, von einem übergeordneten ideologischen Ziel der AN GP und einem entsprechenden Gruppenwillen getragenes Vorgehen zugrunde lag, wie es beispielsweise der Fall sein kann, wenn eine Vereinigung es darauf anlegt, körperliche Auseinandersetzungen gezielt zu suchen oder zu provozieren (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216, 231 f.; Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, JZ 2016, 473, 474 f.).
Im Hinblick auf die neue Hauptverhandlung weist der Senat auf seine geänderte Rechtsprechung zum Konkurrenzverhältnis von Handlungen hin, die mitgliedschaftliche Beteiligungsakte an einer kriminellen Vereinigung darstellen und zugleich den Tatbestand einer anderen Strafvorschrift erfüllen (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 -3 StR 537/14, BGHSt 60, 308, 311 ff.).
- BGH, 01.06.2023 - 4 StR 225/22
Betrug (Vermögensschaden: Prinzip der Gesamtsaldierung, Eingehungsbetrug, …
- BGH, 09.02.2021 - AK 3/21
Gründung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung: "Goyim Partei …
- BGH, 28.06.2022 - 3 StR 403/20
Kriminelle Vereinigung bei Betrieb eines sog. Hawala-Banking-Systems …
- BGH, 06.10.2016 - AK 52/16
Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund der Mitgliedschaft in einer …
- BGH, 21.09.2020 - StB 28/20
Haftbeschwerdeverfahren gegen Untersuchungshaft: Nachprüfung der Beurteilung des …
- BGH, 15.11.2016 - 3 StR 236/15
Divergenzvorlage; keine Tateinheit trotz teilweiser Identität der …
- BGH, 04.04.2019 - AK 12/19
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Vollzug der Untersuchungshaft …
- BGH, 15.06.2022 - 3 StR 295/21
Einziehung von Tatmitteln und Taterträgen bei Verurteilung wegen Mitgliedschaft …
- BGH, 11.07.2023 - AK 35/23
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
- BGH, 18.12.2018 - StB 52/18
Strafklageverbrauch und prozessualer Tatbegriff bei mitgliedschaftlicher …
- BGH, 24.07.2025 - 3 StR 382/24
Strafgerichtsbarkeit des Bundes (besondere Bedeutung der Sache bei der …
- BGH, 21.04.2022 - AK 14/22
BGH trifft zwei Entscheidungen zur Untersuchungshaft von sog. IS-Rückkehrerinnen
- BGH, 05.04.2018 - StB 2/18
Beschwerde gegen die Anordnung körperlicher Untersuchungen (Unzulässigkeit; keine …
- BGH, 15.05.2019 - AK 22/19
Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (Förderung …
- OLG Stuttgart, 08.02.2018 - 2 StE 21/16
Vier Betreiber des Internetportals Altermedia-Deutschland u. a. wegen …
- BGH, 09.02.2021 - AK 5/21
Strafverurteilung wegen Beihilfe zum Verbrechen gegen die Menschlichkeit u.a.: …
- BGH, 18.05.2016 - StB 11/16
Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (Gruppe Freital; Einschüchterung …
- BGH, 03.11.2022 - AK 36/22
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
- BGH, 11.01.2018 - AK 75/17
Dringender Tatverdacht wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen …
- OLG Düsseldorf, 03.04.2017 - 5 StS 1/14
Lebenslange Freiheitsstrafe und mehrjährige Haftstrafen: Verurteilung wegen …
- BGH, 05.09.2019 - AK 49/19
Bildung terroristischer Vereinigungen (Vereinigungsbegriff; …
- BGH, 13.07.2023 - AK 21/23
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
- BGH, 06.04.2017 - AK 14/17
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Reservehaltung von …
- BGH, 11.07.2023 - StB 34/23
Patriotische Union
- BGH, 13.10.2021 - AK 44/21
Haftprüfung: Dringender Tatverdacht für Kriegsverbrechen gegen Personen durch …
- BGH, 11.01.2018 - AK 77/17
- OLG München, 29.04.2020 - 7 St 9/19
Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland - Konkurrenz …
- BGH, 30.10.2018 - 3 StR 167/18
Volksverhetzung (Leugnen oder Verherrlichen des Holocausts; böswillige …
- BGH, 03.04.2019 - StB 5/19
BGH; Beschwerde (noch nicht vollstreckter Haftbefehl: Erfolg nicht bereits …
- OLG Düsseldorf, 29.04.2020 - 7 StS 4/19
Staatsschutzverfahren gegen Carla-Josephine S.
- BGH, 11.01.2018 - AK 76/17
- BGH, 07.09.2017 - AK 42/17
Haftprüfung (Fristberechnung bei neu hinzutretendem Tatvorwurf); dringender …
- BGH, 22.02.2018 - AK 4/18
Untersuchungshaft wegen des Verdachts von Kriegsverbrechen gegen Personen in …
- BGH, 20.12.2023 - AK 89/23
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
- BGH, 03.02.2021 - AK 50/20
Untersuchungshaft wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Neue …
- BGH, 19.04.2017 - StB 9/17
Fortdauer der Untersuchungshaft (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr; …
- BGH, 10.07.2025 - 3 StR 496/23
Koblenzer Urteil wegen Versklavung einer Jesidin
- BGH, 17.10.2019 - AK 56/19
Fortdauer der Untersuchungshaft: Dringender Tatverdacht der Mitgliedschaft in …
- BGH, 19.10.2017 - AK 56/17
Grenzen des Begriffs der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung durch …
- BGH, 14.07.2016 - StB 22/16
Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer …
- BGH, 11.07.2023 - AK 46/23
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
- BGH, 14.07.2021 - AK 37/21
Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer …
- BGH, 03.03.2021 - AK 10/21
Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; …
- BGH, 17.08.2017 - AK 34/17
Unterstützung einer terroristischen Vereinigung durch die Anfertigung von …
- BGH, 07.09.2016 - 1 StR 422/15
Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Erhebung der Besetzungsrüge
- BGH, 22.07.2020 - AK 16/20
Anordnung der Fortdauer einer Untersuchungshaft; Mitgliedschaftliche Beteiligung …
- BGH, 28.06.2018 - StB 11/18
Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Betätigung in einer …
- BGH, 20.12.2016 - 3 StR 355/16
Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (terroristische Vereinigung; …
- BGH, 09.06.2017 - 1 StR 39/17
Transnationales Doppelbestrafungsverbot (Begriff der Tat: unionsrechtlicher …
- BGH, 10.07.2024 - StB 29/24
Sofortige Beschwerde gegen Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens …
- LG München II, 15.01.2021 - 2 KLs 380 Js 108323/19
Zur Strafbarkeit eines Mediziners wegen Blutdopings
- BGH, 02.06.2016 - AK 28/16
Dringender Tatverdacht wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung als …
- OLG Frankfurt, 29.10.2021 - 2 OJs 29/20
Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung ("IS") einer …
- BGH, 20.12.2023 - AK 86/23
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
- BGH, 14.05.2020 - AK 8/20
Haftprüfung bei Tatvorwurf der Unterstützung einer ausländischen terroristischen …
- BGH, 06.12.2023 - AK 87/23
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
- BGH, 20.04.2021 - AK 30/21
Strafbare Beteiligung an Aktivitäten des Islamischen Staates: Voraussetzungen …
- BGH, 28.06.2018 - StB 10/18
Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland …
- OLG Düsseldorf, 27.05.2022 - 6 StS 2/21
Goyim-Bewegung als kriminelle Vereinigung Hass-Postings gegen Juden als …
- BGH, 09.03.2022 - AK 6/22
Kriegsverbrechen gegen Personen durch entwürdigende oder erniedrigende …
- BGH, 24.07.2018 - 3 StR 88/17
Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verbindung von …
- BGH, 19.10.2022 - 3 StR 310/21
Verständigung (Verbot verfahrensübergreifender Gesamtlösungen; …
- OLG Düsseldorf, 10.10.2018 - 6 StS 5/18
Neue Anklage gegen Nils D. wegen Mordes in drei Fällen und der Begehung von …
- BGH, 17.10.2019 - StB 26/19
Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und Verletzung …
- KG, 23.04.2021 - 2 StE 6/20
Ehefrau; Haushalt; IS-Mitglied; einvernehmlich; Eingliederung; Anpreisen; …
- BGH, 09.06.2020 - AK 12/20
Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer …
- OLG Bremen, 08.09.2017 - 1 Ws 98/17
Strafklageverbrauch wegen Tateinheit zwischen Waffendelikt und bewaffnetem …
- BGH, 13.07.2023 - AK 34/23
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
- BGH, 20.02.2019 - AK 4/19
Kriegsverbrechen gegen Personen und Mitgliedschaft in einer ausländischen …
- BGH, 21.08.2024 - StB 39/24
Beschwerde betreffend die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung und …
- BGH, 16.12.2021 - StB 38/21
Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer …
- BGH, 07.08.2018 - 3 StR 74/18
Abgrenzung der Tatbeiträge bei gemeinschaftlich begangener gefährlicher …
- BGH, 13.07.2023 - AK 22/23
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
- BGH, 12.10.2022 - AK 32/22
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
- BGH, 09.09.2020 - 2 StR 261/20
Gegenstand des Urteils (verfahrensrechtlicher Tatbegriff: allgemeiner Maßstab, …
- BGH, 05.03.2025 - 3 StR 35/24
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einer Verfahrensrüge …
- BGH, 13.06.2019 - StB 13/19
Betätigung in einer terroristischen Vereinigung im Ausland als Mitglied; …
- BGH, 13.07.2023 - AK 28/23
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
- BGH, 11.07.2023 - AK 23/23
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
- BGH, 11.07.2023 - AK 25/23
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
- BGH, 12.07.2023 - AK 38/23
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
- BGH, 12.07.2023 - AK 24/23
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
- BGH, 04.05.2022 - AK 17/22
Dringender Tatverdacht von Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Mitwirkung der …
- BGH, 19.12.2017 - AK 72/17
Haftprüfung: Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland; …
- BGH, 11.07.2023 - AK 44/23
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
- BGH, 13.07.2023 - AK 47/23
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
- BGH, 13.07.2023 - AK 45/23
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
- BGH, 11.07.2023 - AK 42/23
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
- BGH, 11.07.2023 - AK 26/23
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
- BGH, 12.07.2023 - AK 40/23
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
- BGH, 08.05.2024 - AK 43/24
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
- BGH, 12.07.2023 - AK 41/23
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
- BGH, 12.07.2023 - AK 39/23
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
- BGH, 05.10.2023 - AK 56/23
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
- BGH, 12.07.2023 - AK 43/23
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
- BGH, 12.07.2023 - AK 27/23
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
- BGH, 12.11.2020 - AK 35/20
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen eines dringenden …
- OLG München, 27.04.2017 - 8 St 2/16
Syrien, Ausreise, Angeklagte, Hauptverhandlung, Einreise, Versorgung, …
- BGH, 20.12.2023 - StB 73/23
Untersuchungshaft (Haftbeschwerde; dringender Tatverdacht; Haftgrund der …
- BGH, 17.12.2015 - StB 15/15
Umgrenzungsfunktion der Anklage (unzureichende individualisierende Angaben beim …
- BGH, 13.07.2017 - AK 31/17
Dringender Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen …
- BGH, 08.11.2017 - AK 54/17
Fortdauer von Untersuchungshaft: Dringender Tatverdacht der Beteiligung an der …
- BGH, 14.07.2016 - StB 23/16
Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung: Beteiligung …
- OLG Düsseldorf, 22.04.2016 - 7 StS 1/15
Strafverfahren gegen Mustafa C. und Sebastian B.: Verurteilung wegen …
- OLG Düsseldorf, 26.07.2022 - 7 StS 2/22
Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen …
- BGH, 30.03.2017 - AK 18/17
Anordnunng der Fortdauer der Untersuchungshaft; Dringender Tatverdacht der …
- BGH, 19.08.2025 - 3 StR 85/25
- BGH, 16.05.2023 - 6 StR 545/22
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; …
- BGH, 10.08.2017 - AK 35/17
Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer …
- BGH, 21.01.2025 - 3 StR 538/24
Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland …
- BGH, 24.10.2024 - AK 85/24
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
- OLG Hamburg, 24.03.2022 - 3 St 2/21
Begehung von Kriegsverbrechen durch Eingliederung von Kindersoldaten durch …
- BGH, 31.07.2019 - AK 37/19
Fortdauer der Untersuchungshaft; dringender Tatverdacht; Beihilfe zum Mord aus …
- BGH, 10.07.2024 - StB 30/24
Sofortige Beschwerde gegen Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens …
- OLG Düsseldorf, 26.01.2021 - 6 StS 4/20
Hauptverhandlungstermine in dem Verfahren gegen Ravsan B.
- BGH, 20.10.2016 - AK 53/16
Prüfungsgegenstand im Haftprüfungsverfahren (vorgelegter Haftbefehl; …
- BGH, 18.03.2025 - 3 StR 452/24
Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung (Beihilfetaten …
- OLG Düsseldorf, 31.05.2022 - 6 StS 1/21
Mitgliedschaftliche Beteiligung an terroristischer Vereinigung Islamischer Staat …
- BGH, 06.02.2020 - AK 1/20
Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer ausländischen terroristischen …
- BGH, 19.04.2018 - AK 18/18
(Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung aufgrund der …
- BGH, 02.06.2021 - AK 33/21
Aufrechterhalten des Vollzugs der Untersuchungshaft "wegen derselben Tat" vor dem …
- OLG Stuttgart, 13.02.2020 - 32 OJs 8/15
Konkurrenzen bei einer Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im …
- BGH, 18.09.2019 - AK 50/19
Fortdauer der Untersuchungshaft auch über neun Monate hinaus wegen des dringenden …
- BGH, 15.12.2016 - AK 63/16
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
- BGH, 30.10.2024 - AK 83/24
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
- BGH, 05.06.2019 - AK 29/19
Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer …
- LG Hagen, 23.09.2021 - 31 Ks 2/20
- BGH, 03.03.2021 - AK 13/21
Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; …
- BGH, 18.12.2018 - AK 48/18
- BGH, 26.02.2020 - AK 3/20
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht wegen …
- BGH, 13.09.2017 - AK 38/17
- OLG Stuttgart, 20.01.2020 - 2 StE 9/19
Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung LTTE und Beihilfe …
- BGH, 27.02.2019 - AK 6/19
Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen …
- OLG Hamburg, 10.04.2024 - 3 St 1/24
Strafmilderung bei der Verurteilung einer Ehefrau eines IS-Kämpfers wegen …
- BGH, 15.12.2016 - AK 64/16
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
- BGH, 15.12.2016 - AK 65/16
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
- BGH, 14.11.2017 - 3 StR 145/16
Verwerfung der Revision als unbegründet; Rädelsführerschaft in einer kriminellen …
- BGH, 08.09.2022 - AK 29/22
Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland
- BGH, 13.09.2017 - AK 39/17
- BGH, 10.08.2017 - AK 36/17
Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer …
- BGH, 13.09.2017 - AK 40/17
- BGH, 30.10.2024 - AK 84/24
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
- BGH, 18.12.2018 - AK 50/18
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Rechtsprechung
| BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 46/15 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Erdgaslieferungsvertrag: Auslegung und vereinbarte Schriftform einer Änderungskündigung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 127 Abs 1 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 433 Abs 2 BGB
Erdgaslieferungsvertrag: Auslegung und vereinbarte Schriftform einer Änderungskündigung - IWW
§ 433 Abs. 2 BGB, § 115 Abs. 3 Satz 3 EnWG, § 127 Abs. 1 BGB, § 126 BGB, § 127 BGB, § 126 Abs. 1 BGB, § 127 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 126b BGB, § 315 BGB
- Wolters Kluwer
Änderungskündigung eines Sonderkundenvertrags durch das Gasversorgungsunternehmen mittels eines standardisierten Schreibens; Bestimmung des Regelungsgehalts einer Schriftformklausel; Auslegung von vorformulierten Erklärungen
- ponte-press.de
(Volltext/Auszüge)
Zur Änderungskündigung eines Sonderkundenvertrags durch das Gasversorgungsunternehmen mittels eines standardisierten Schreibens
- ra.de
- rechtsportal.de
BGB § 133 C; Gg § 157
Änderungskündigung eines Sonderkundenvertrags durch das Gasversorgungsunternehmen mittels eines standardisierten Schreibens; Bestimmung des Regelungsgehalts einer Schriftformklausel; Auslegung von vorformulierten Erklärungen - rechtsportal.de
Änderungskündigung eines Sonderkundenvertrags durch das Gasversorgungsunternehmen mittels eines standardisierten Schreibens; Bestimmung des Regelungsgehalts einer Schriftformklausel; Auslegung von vorformulierten Erklärungen
- datenbank.nwb.de
Erdgaslieferungsvertrag: Auslegung und vereinbarte Schriftform einer Änderungskündigung
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Änderungskündigung eines Sonderkundenvertrags durch das Gasversorgungsunternehmen
Verfahrensgang
- LG Berlin, 29.10.2012 - 28 O 131/11
- KG, 28.11.2014 - 6 U 236/12
- BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 46/15
- BGH, 23.08.2016 - VIII ZR 46/15
Papierfundstellen
- NJW 2016, 3713
- WM 2016, 2197
- JZ 2016, 473
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (7)
- BGH, 22.07.2014 - VIII ZR 313/13
Zum stillschweigenden Vertragsschluss durch Energieverbrauch
Auszug aus BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 46/15
Damit ist dem Kunden aber gleichzeitig auch bewusst, dass er durch den bloßen, nicht mit einer weiteren (ausdrücklichen) Erklärung verbundenen Weiterbezug von Gas ab dem 1. Januar 2007 das Angebot der Klägerin auf Belieferung zu dem G. -Komfort-Tarif durch schlüssiges Verhalten (vgl. zum konkludenten Vertragsschluss Senatsurteil vom 22. Juli 2014 - VIII ZR 313/13, BGHZ 202, 158 Rn. 12 mwN) annimmt und damit ein neues Vertragsverhältnis zu dem G. -Komfort-Tarif geschlossen wird.Rn. 30 3. Indem sie von der Klägerin ab dem 1. Januar 2007 weiter Gas bezog, hat - wie vorstehend unter II 1 bereits erörtert - die Beklagte das für sie als solches erkennbare Angebot der Klägerin, sie zu dem G. -Komfort-Tarif zu versorgen, durch schlüssiges Verhalten angenommen (vgl. Senatsurteil vom 22. Juli 2014 - VIII ZR 313/13, BGHZ 202, 158 aaO).
- BGH, 31.07.2013 - VIII ZR 162/09
Zur Unwirksamkeit von Klauseln zur Änderung des Gaspreises in …
Auszug aus BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 46/15
Dabei sind sie unabhängig von der Gestaltung des Einzelfalls sowie dem Willen und den Belangen der jeweiligen konkreten Vertragspartner nach ihrem typischen Sinn auszulegen (st. Rspr.; vgl. nur Senatsurteil vom 31. Juli 2013 - VIII ZR 162/09, BGHZ 198, 111 Rn. 30 mwN). - BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 888/08
Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende …
Auszug aus BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 46/15
Deshalb hätte für die Wahrung der Schriftform der Kündigung nach § 127 Abs. 2 Satz 1 BGB auch eine telekommunikative Übermittlung genügt, die unter den Voraussetzungen des § 126b BGB neben dem Telefax auch den Versand einer E-Mail umfasst (vgl. BAG, NZA 2010, 401, 404).
- BGH, 13.07.2011 - VIII ZR 342/09
Berufungsentscheidung: Verfahrensfehlerhafte Zurückverweisung nur eines …
Auszug aus BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 46/15
Damit ist zwischen den Parteien ein Tarifkundenverhältnis begründet und der zu Vertragsbeginn geltende Preis von 0, 0470 EUR/kWh zum vereinbarten Preis geworden, der einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB nicht unterliegt (st. Rspr.;… vgl. Senatsurteile vom 22. Februar 2012 - VIII ZR 34/11, NJW-RR 2012, 690 Rn. 38, vom 13. Juli 2011 - VIII ZR 342/09, NJW 2011, 2800 Rn. 36). - BGH, 22.02.2012 - VIII ZR 34/11
Gasbelieferungsvertrag: Vorbehaltlose Zahlung des auf Grund einer unwirksamen …
Auszug aus BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 46/15
Damit ist zwischen den Parteien ein Tarifkundenverhältnis begründet und der zu Vertragsbeginn geltende Preis von 0, 0470 EUR/kWh zum vereinbarten Preis geworden, der einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB nicht unterliegt (st. Rspr.; vgl. Senatsurteile vom 22. Februar 2012 - VIII ZR 34/11, NJW-RR 2012, 690 Rn. 38…, vom 13. Juli 2011 - VIII ZR 342/09, NJW 2011, 2800 Rn. 36). - BGH, 21.02.1996 - IV ZR 297/94
Rechtsfolgen der Nichteinhaltung gewillkürter Schriftform
Auszug aus BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 46/15
Rn. 26 Wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, gelten die für die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform in § 126 Abs. 1 BGB geregelten strengen Anforderungen, insbesondere das Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift, bei einer von den Parteien vereinbarten (gewillkürten) Schriftform nach § 127 Abs. 1 BGB nur "im Zweifel", mithin nur dann, wenn sich aus der gebotenen Auslegung der Schriftformvereinbarung nichts anderes ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 1996 - IV ZR 297/94, NJW-RR 1996, 641 unter II 2 a;… Staudinger/Hertel, BGB, Neubearb. 2012, § 127 Rn. 21;… MünchKommBGB/Eisele, 7. Aufl., § 127 Rn. 2). - BGH, 26.10.2011 - VIII ZR 108/10
Wasserlieferungsvertrag: Kündigung des Versorgungsvertrags durch den …
Auszug aus BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 46/15
Rn. 20 Die textliche Wendung "[…] müssen wir ihren Erdgaslieferungsvertrag zu den bisherigen Bedingungen zum 31.12.2006 beenden" lässt den Willen der Klägerin zur Kündigung des Sonderkundenvertrags zum 31. Dezember 2006 klar und unmissverständlich erkennen (vgl. zur Bedeutung des Begriffs "beenden" Senatsurteil vom 26. Oktober 2011 - VIII ZR 108/10, juris Rn. 14).
- BGH, 09.11.2016 - VIII ZR 246/15
Gaslieferungsvertrag: Ergänzende Auslegung des Grundversorgungsvertrags bei …
Rn. 13 1. Die von dem Streitfall zu der vertraglichen Grundlage der Lieferbeziehungen der Parteien aufgeworfenen Rechtsfragen sind durch den Senat mit Urteil vom 27. April 2016 (VIII ZR 46/15, ZNER 2016, 326) erörtert und beantwortet worden.Rn. 15 Das Berufungsgericht hat dem Schreiben vom 11. November 2006 rechtsfehlerfrei den für einen verständigen und redlichen Kunden der Klägerin erkennbaren Willen zur Kündigung des Sonderkundenvertrags mit der Beklagten zum 31. Dezember 2006 entnommen (vgl. Senatsurteil vom 27. April 2016 - VIII ZR 46/15, aaO Rn. 17 ff.).
Soweit die Revision demgegenüber meint, das Berufungsgericht habe den Text des Schreibens, der einen Kündigungswillen fraglich erscheinen lasse, nicht hinsichtlich seines gesamten Inhalts in die Betrachtung einbezogen, jedenfalls aber rechtlich nicht haltbare Schlussfolgerungen aus dem Schreiben gezogen, trifft dies aus den vom Senat im Urteil vom 27. April 2016 (VIII ZR 46/15, aaO) angeführten Gründen nicht zu.
Insoweit kann auch hier auf das Senatsurteil vom 27. April 2016 (VIII ZR 46/15, aaO Rn. 23 ff.) verwiesen werden, in dem sich der Senat mit den gegen diese Beurteilung gerichteten Argumenten der Revision, die im Streitfall in gleicher Weise vorgebracht werden, im Einzelnen auseinandergesetzt hat.
Denn der Beklagte hat, indem er von der Klägerin ab dem 1. Januar 2007 weiter Gas bezog, das für ihn als solches erkennbare Angebot der Klägerin, ihn zu dem G. -Komfort-Tarif zu versorgen, durch schlüssiges Verhalten angenommen (vgl. Senatsurteil vom 27. April 2016 - VIII ZR 46/15, aaO Rn. 30).
Damit ist zwischen den Parteien zum 1. Januar 2007 ein Grundversorgungsverhältnis begründet und der zu Vertragsbeginn geltende Preis von 0, 048 EUR/kWh (netto) zum vereinbarten Preis geworden, der einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB nicht unterliegt (vgl. Senatsurteil vom 27. April 2016 - VIII ZR 46/15, aaO mwN).
- BGH, 19.12.2018 - VIII ZR 336/18
Erdgaslieferungsvertrag: Zustandekommen eines Tarifkundenverhältnisses nach …
Rn. 13 1. Die im Streitfall maßgeblichen Rechtsfragen sind vom Senat in dem dasselbe Rechtsverhältnis der Parteien betreffenden Urteil vom 27. April 2016 (VIII ZR 46/15, NJW 2016, 3713), das den Lieferzeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum 20. April 2010 zum Gegenstand hatte, entschieden worden.Rn. 15 Das Berufungsgericht hat dem Schreiben vom 11. November 2006 rechtsfehlerfrei den für einen verständigen und redlichen Kunden erkennbaren Willen der Klägerin zur Kündigung des Sonderkundenvertrags mit der Beklagten zum 31. Dezember 2006 entnommen (vgl. Senatsurteile vom 27. April 2016 - VIII ZR 46/15, aaO Rn. 17 ff.;… vom 9. November 2016 - VIII ZR 246/15, aaO Rn. 15).
Soweit die Revision demgegenüber meint, das Berufungsgericht habe den Text des Schreibens, der einen Kündigungswillen fraglich erscheinen lasse, nicht hinsichtlich seines gesamten Inhalts in seine Betrachtung einbezogen, jedenfalls aber rechtlich nicht haltbare Schlussfolgerungen aus dem Schreiben gezogen, trifft dies aus den vom Senat im Urteil vom 27. April 2016 (VIII ZR 46/15, aaO) angeführten Gründen nicht zu.
Auch insoweit wird auf das Senatsurteil vom 27. April 2016 (VIII ZR 46/15, aaO Rn. 23 ff.) verwiesen, in dem sich der Senat mit den gegen diese Beurteilung gerichteten Argumenten der Revision, die im Streitfall in gleicher Weise vorgebracht werden, im Einzelnen auseinandergesetzt hat.
Denn wie der Senat im Urteil vom 27. April 2016 ausgeführt hat (VIII ZR 46/15, aaO Rn. 30), hat die Beklagte, indem sie von der Klägerin ab dem 1. Januar 2007 weiter Gas bezog, das für sie als solches erkennbare Angebot der Klägerin, sie zu dem G. -Komfort-Tarif zu versorgen, durch schlüssiges Verhalten angenommen.
Damit ist zwischen den Parteien ab dem 1. Januar 2007 ein Tarifkundenverhältnis begründet und der zu Vertragsbeginn geltende Preis von 0, 047 EUR/kWh zum vereinbarten Preis geworden, der einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB nicht unterliegt (vgl. Senatsurteile vom 27. April 2016 - VIII ZR 46/15, aaO;… vom 9. November 2016 - VIII ZR 246/15, aaO Rn. 17; jeweils mwN).
- OLG Koblenz, 08.10.2020 - 6 U 1945/19
Auftragnehmer muss Probleme zwar aufzeigen, sie aber nicht lösen!
Nach herrschender Auffassung genügt für die Wahrung der Schriftform gemäß § 127 Abs. 2 Satz 1 BGB auch die telekommunikative Übermittlung, weshalb eine Mitteilung per E-Mail im Falle einer rechtsgeschäftlich vereinbarten Schriftform ausreicht (vgl. BGH, Urteil v. 27.04.2016 - VIII ZR 46/15 -, NJW 2016, 3713 Rn. 28 zum Schrifterfordernis in AGB;… Ellenberger, in: Palandt, BGB, 79. Aufl. 2020, § 127 Rn. 2;… Einsele, in: MünchKomm BGB, 8. Aufl. 2018, § 127 Rn. 10;… Ganten, in: Beck'scher VOB-Kommentar Teil B, 3. Aufl. 2013, § 4 Rn. 56;… Voit, in: MesserschmidtNoit, Privates Baurecht, 3. Aufl. 2018, § 4 VOB/B Rn. 19;… Merkens, in: Kapellmann/Messerschmidt, VOB, 7. Aufl. 2020, § 4 VOB/B Rn. 99;… Fuchs, in: BeckOK VOB/B, 40. Ed. 30.04.2020, § 4 Abs. 3 Rn. 16).
- OLG Hamm, 07.12.2017 - 2 U 99/14
Grundversorgung ersetzt Sondervertragsverhältnis - Dreijahreslösung "regelt" …
Dadurch dass der Beklagte nach der Beendigung des bisherigen Versorgungsvertrags weiterhin Gas bezogen hat, hat er das Angebot der Klägerin konkludent angenommen (…vgl. BGH NJW 2014, 3150, zitiert nach juris, Rn. 12; BGH NJW 2016, 3713, zitiert nach juris, Rn. 20 - 22).Der zu Beginn dieses neuen Vertrags geltende Preis ist damit zum vereinbarten Ausgangspreis geworden, der keiner Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB unterliegt (vgl. BGH NJW 2016, 3713, zitiert nach juris, Rn. 30).
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2023 - 7 Sa 423/21
Betriebliche Altersversorgung - Versorgungsordnung - Auslegung - Antrag - …
Hierunter fallen Erklärungen auf Papier, aber beispielsweise auch ein Fax (BGH 27.04.2016 - VIII ZR 46/15 - Rn. 28, juris;… BAG 16.12.2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 36 mwN., juris), ein Computerfax, eine E-Mail (BGH 27.04.2016 - VIII ZR 46/15 - Rn. 28, juris;… BAG 16.12.2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 36 mwN., juris) oder eine SMS (…OLG Schleswig 25.01.2012 - 2 W 57/11 - Rn. 20 mwN.). - KG, 29.01.2024 - 2 U 160/21
Ausgleichszahlung für das Unterschreiten vertraglich vereinbarter …
Zwar gelten die für die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform in § 126 Abs. 1 BGB geregelten strengen Anforderungen bei einer von den Parteien vereinbarten (gewillkürten) Schriftform nach § 127 Abs. 1 BGB nur "im Zweifel", mithin dann, wenn sich aus der gebotenen Auslegung der Schriftformvereinbarung nichts anderes ergibt (BGH, Urteil vom 27. April 2016 - VIII ZR 46/15, juris Rn. 26;… Grüneberg/Ellenberger, a. a. O., § 127 Rn. 1). - OLG Köln, 17.06.2025 - 9 U 125/24
Eintrittspflichtigkeit der Rechtsschutzversicherung gemäß vereinbarter …
Vielmehr richten sich die Anforderungen einer gewillkürten Schriftform ebenso wie die Frage, ob die Formwahrung Gültigkeitsvoraussetzung für das Rechtsgeschäft ist, danach, welche Funktion die Parteien der gewillkürten Form beilegen wollten (…BeckOK/Wollenschläger, Stand 1.1.2025, § 127 BGB Rn. 2), was im Wege der Auslegung zu ermitteln ist (BGH, Urt. v. 27.04.2016 - VIII ZR 46/15 -, juris Rn. 26 f.;… Grüneberg/Ellenberger, BGB, 84. Aufl., § 127 Rn. 1). - OLG Hamm, 04.07.2024 - 20 U 8/24 Erkennbarer Sinn und Zweck der Regelung liegt darin, eine verkörperte Verfügbarkeit des Inhalts der Kündigungserklärung zu Dokumentations- und Beweiszwecken für den Versicherungsnehmer zu gewährleisten (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 27.4.2016 - VIII ZR 46/15 für eine ähnliche Klausel in einem Gaslieferungsvertrag).
- LG Bielefeld, 18.06.2024 - 9 O 187/23 Diesem Dokumentationsinteresse der Parteien ist unabhängig davon, ob die Kündigungserklärung eine eigenhändige Unterschrift aufweist, allein durch die schriftliche Übermittlung des Kündigungsinhalts und die daraus folgende Erkennbarkeit der für die Kündigung verantwortlich zeichnenden Personen Genüge getan (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 2016 - VIII ZR 46/15 -, Rn. 26 f, juris, mwN, zum Gaslieferungsvertrag).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 17.03.2016 - 3 C 7.15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
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VO (EG, Euratom) Nr. 2988/95 Art. 3; VO (EWG) Nr. 4115/88 Art. 16, 16a; VwVfG § 53; BGB a. F. §§ 197, 201; BGB §§ 195, 199
Extensivierungsbeihilfe; Rückforderung; Zinsen; Zinsanspruch; Zinsforderung; Zinsanspruch dem Grunde nach; feststellender Verwaltungsakt; Feststellung des Zinsanspruchs dem Grunde nach; nationales Recht; nach nationalem Recht geschuldete Zinsen; unionsrechtlich ... - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
VO (EG, Euratom) Nr. 2988/95 Art. 3
30-jährige Verjährungsfrist; Akzessorietät; Analogie; Extensivierungsbeihilfe; Feststellung des Zinsanspruchs dem Grunde nach; Hemmung der Verjährung; Mindestfrist; Nebenforderung; Rechtskraft; Rechtsprechung; Rechtssicherheit; Rückforderung; Sanktion; Unregelmäßigkeit; ... - rechtsinformationen.bund.de
Verjährung Zinsanspruch bei Rückzahlung einer Extensivierungsbeihilfe
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 EGV 2988/95, Art 16 EWGV 4115/88, Art 16a EWGV 4115/88, § 53 VwVfG, § 197 BGB vom 01.06.2001
Verjährung Zinsanspruch bei Rückzahlung einer Extensivierungsbeihilfe - Wolters Kluwer
Verjährung eines Teils der auf die Zurückzahlung einer Extensivierungsbeihilfe festgesetzten Zinsen; Einbeziehung von Zinsen in den Kreis der verwaltungsrechtlichen Maßnahmen; Unmittelbarer Schutz des Haushalts der Union mit dem Entzug des durch eine Unregelmäßigkeit zu ...
- ra.de
- rechtsportal.de
Extensivierungsbeihilfe; Rückforderung; Zinsen; Zinsanspruch; Zinsforderung; Zinsanspruch dem Grunde nach; feststellender Verwaltungsakt; Feststellung des Zinsanspruchs dem Grunde nach; nationales Recht; nach nationalem Recht geschuldete Zinsen; unionsrechtlich ...
- rechtsportal.de
Verjährung eines Teils der auf die Zurückzahlung einer Extensivierungsbeihilfe festgesetzten Zinsen; Einbeziehung von Zinsen in den Kreis der verwaltungsrechtlichen Maßnahmen; Unmittelbarer Schutz des Haushalts der Union mit dem Entzug des durch eine Unregelmäßigkeit zu ...
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verjährung öffentlich-rechtlicher Zinsansprüche
Verfahrensgang
- VG Stade, 27.11.2013 - 6 A 2368/12
- OVG Niedersachsen, 17.03.2015 - 10 LC 100/13
- BVerwG, 17.03.2016 - 3 C 7.15
Papierfundstellen
- BVerwGE 154, 259
- NVwZ 2016, 1572
- JZ 2016, 473
Wird zitiert von ... (31) Zitiert selbst (33)
- BVerwG, 21.10.2010 - 3 C 4.10
Landwirtschaft; Zucker; Einlagerung von Zucker; Lagerkostenvergütung; …
Auszug aus BVerwG, 17.03.2016 - 3 C 7.15
Sie unterliegen der absoluten Verjährungsfrist von zehn Jahren und der relativen, kenntnisabhängigen Verjährung von drei Jahren (Änderung der Rechtsprechung des Senats; vgl. BVerwG, Teilurteil vom 21. Oktober 2010 - 3 C 4.10 - Buchholz 451.511 § 14 MOG Nr. 3 Rn. 50).Rn. 26 a) In der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt, dass öffentlich-rechtliche Zinsforderungen, die nicht von den neuen Verjährungsvorschriften des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138) erfasst werden, grundsätzlich entsprechend §§ 197, 201 BGB a.F. in vier Jahren vom Schluss des Jahres ihrer Entstehung an verjähren (BVerwG, Teilurteil vom 21. Oktober 2010 - 3 C 4.10 - Buchholz 451.511 § 14 MOG Nr. 3 Rn. 49, Urteile vom 30. Januar 2013 - 8 C 2.12 - Buchholz 316 § 49a VwVfG Nr. 12 Rn. 19 und vom 17. August 1995 - 3 C 17.94 - BVerwGE 99, 109 m.w.N.).
Der Senat hat bereits in seinem Teilurteil vom 21. Oktober 2010 - 3 C 4.10 - (…Buchholz 451.511 § 14 MOG Nr. 3 Rn. 29) für die Feststellung einer Zinspflicht dem Grunde nach zum Ausdruck gebracht, dass das Interesse eines Klägers, eine Verjährungsunterbrechung in Ansehung der auflaufenden Zinsen zu vermeiden, nicht schützenswert ist.
Denn wenngleich die Zinspflicht mit der Aufhebung der Bewilligungen der Extensivierungsbeihilfe rückwirkend entstanden ist (vgl. BVerwG, Teilurteil vom 21. Oktober 2010 - 3 C 4.10 - Buchholz 451.511 § 14 MOG Nr. 3 Rn. 36 ff.), so sind die Zinsansprüche mit dem Bescheid vom 20. Mai 1997 doch nur dem Grunde nach festgestellt worden.
Für sie ist eine gegenüber den unionsrechtlichen Bestimmungen längere Verjährung entsprechend den Verjährungsvorschriften des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts in Betracht zu ziehen (vgl. BVerwG, Teilurteil vom 21. Oktober 2010 - 3 C 4.10 - Buchholz 451.511 § 14 MOG Nr. 3 Rn. 50, Vorlagebeschluss vom 21. Oktober 2010 - 3 C 3.10 - Buchholz 451.511 § 14 MOG Nr. 4 Rn. 18…, Urteil vom 30. Januar 2013 - 8 C 2.12 - Buchholz 316 § 49a VwVfG Nr. 12 Rn. 19, Schlussurteil vom 21. März 2013 - 3 C 14.12 - juris Rn. 22, 25; Guckelberger, Die Verjährung im öffentlichen Recht, S. 264 ff., 652 ff.).
Daraus hat der Senat zugleich gefolgert, an die Stelle der vierjährigen Verjährungsfrist des § 197 BGB a.F. trete mit dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts eine dreijährige Verjährungsfrist nach § 195 BGB (BVerwG, Teilurteil vom 21. Oktober 2010 - 3 C 4.10 - Buchholz 451.511 § 14 MOG Nr. 3 Rn. 50).
Rn. 40 Legt man zugrunde, dass die Anknüpfung an subjektive Umstände im öffentlichen Recht deshalb Schwierigkeiten begegnen kann, weil die Behörde typischerweise keine Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen und der Person des Schuldners hat (vgl. BVerwG, Teilurteil vom 21. Oktober 2010 - 3 C 4.10 - Buchholz 451.511 § 14 MOG Nr. 3 Rn. 50), so führt dies ebenso wie in parallel gegebenen Sachverhalten des Zivilrechts nach der Wertentscheidung des Gesetzgebers zur Verjährung innerhalb der Höchstfrist von zehn Jahren, nicht hingegen zu einer dreijährigen Verjährung (vgl. BVerwG…, Urteil vom 24. Januar 2007 - 3 A 2.05 - BVerwGE 128, 99 Rn. 53 f.).
- Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2012 - C-564/10
Pfeifer & Langen - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union - …
Auszug aus BVerwG, 17.03.2016 - 3 C 7.15
Die Verjährungsregelungen des Art. 3 VO (EG, Euratom) Nr. 2988/95 gelten für Zinsen, die jedenfalls dem Grunde nach unionsrechtlich und damit nicht allein nach nationalem Recht geschuldet werden (vgl. EuGH, Urteil vom 29. März 2012 - C-564/10, Pfeifer & Langen).In diesen weit gefassten Schutz fügen sich Zinsen ohne Weiteres ein, ohne das es darauf ankäme, ob diese als Verzugs- und/oder Ausgleichszinsen zu betrachten sind (vgl. EuGH, Urteil vom 29. März 2012 - C-564/10 [ECLI:EU:C:2012:190], Pfeifer & Langen - Rn. 47).
Rn. 17 Soweit der Senat in seinem Vorlagebeschluss vom 21. Oktober 2010 - 3 C 3.10 - (…Buchholz 451.511 § 14 MOG Nr. 4 Rn. 25) die finanziellen Interessen der Union deshalb als nicht betroffen angesehen hat, weil das Zinsaufkommen nicht dem Gemeinschaftshaushalt zu Gute komme, hat sich dies als unzutreffend erwiesen (EuGH, Urteil vom 29. März 2012 - C-564/10, Pfeifer & Langen - Rn. 44 m.w.N.; vgl. auch Art. 1 Nr. 4 VO Nr. 1287/95 und zuletzt Art. 55 Abs. 1, Art. 56 Abs. 2 VO Nr. 1306/2013).
Rn. 18 c) Diese Auslegung findet Bestätigung in dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 29. März 2012 - C-564/10, Pfeifer & Langen.
Fehle eine solche Regelung, so sei es Sache der Mitgliedstaaten, die Verjährung eines nur in seinem nationalen Recht vorgesehenen Zinsanspruchs selbst zu regeln (EuGH, Urteil vom 29. März 2012 - C-564/10, Pfeifer & Langen - Rn. 48-50).
Eine solche liegt hier vor, weshalb eine darüber hinaus gehende Anwendung auf verwaltungsrechtliche Maßnahmen dahin stehen kann (vgl. dazu EuGH, Schlussanträge vom 26. Januar 2012 - C-564/10 [ECLI:EU:C:2012:38], Pfeifer & Langen - Rn. 112 und Killmann/Glaser, Verordnung Nr. 2988/95, Art. 3 Rn. 12 f.).
- BVerwG, 30.01.2013 - 8 C 2.12
Auslegung; Ermessen; Erstattung; Erstattungspflicht; Erstattungszinsen; Hemmung …
Auszug aus BVerwG, 17.03.2016 - 3 C 7.15
Rn. 26 a) In der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt, dass öffentlich-rechtliche Zinsforderungen, die nicht von den neuen Verjährungsvorschriften des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138) erfasst werden, grundsätzlich entsprechend §§ 197, 201 BGB a.F. in vier Jahren vom Schluss des Jahres ihrer Entstehung an verjähren (BVerwG, Teilurteil vom 21. Oktober 2010 - 3 C 4.10 - Buchholz 451.511 § 14 MOG Nr. 3 Rn. 49, Urteile vom 30. Januar 2013 - 8 C 2.12 - Buchholz 316 § 49a VwVfG Nr. 12 Rn. 19 und vom 17. August 1995 - 3 C 17.94 - BVerwGE 99, 109 m.w.N.).Für sie ist eine gegenüber den unionsrechtlichen Bestimmungen längere Verjährung entsprechend den Verjährungsvorschriften des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts in Betracht zu ziehen (…vgl. BVerwG, Teilurteil vom 21. Oktober 2010 - 3 C 4.10 - Buchholz 451.511 § 14 MOG Nr. 3 Rn. 50, Vorlagebeschluss vom 21. Oktober 2010 - 3 C 3.10 - Buchholz 451.511 § 14 MOG Nr. 4 Rn. 18, Urteil vom 30. Januar 2013 - 8 C 2.12 - Buchholz 316 § 49a VwVfG Nr. 12 Rn. 19, Schlussurteil vom 21. März 2013 - 3 C 14.12 - juris Rn. 22, 25; Guckelberger, Die Verjährung im öffentlichen Recht, S. 264 ff., 652 ff.).
Der 8. Senat hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats offen gelassen, ob § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB auf Zinsansprüche anwendbar ist (BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2013 - 8 C 2.12 - Buchholz 316 § 49a VwVfG Nr. 12 Rn. 19).
- EuGH, 17.09.2014 - C-341/13
Cruz & Companhia - Vorabentscheidungsersuchen - Schutz der finanziellen …
Auszug aus BVerwG, 17.03.2016 - 3 C 7.15
Entsprechend diesem weitgreifenden Ansatz ist in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union geklärt, dass die Verfolgungsverjährung nach Art. 3 Abs. 1 (EG, Euratom) Nr. 2988/95, mit der in erster Linie eine für alle Mitgliedstaaten verbindliche Mindestfrist festgelegt wird, sowohl für verwaltungsrechtliche Sanktionen als auch für verwaltungsrechtliche Maßnahmen Geltung beansprucht (…EuGH, Urteile vom 24. Juni 2004 - C-278/02 [ECLI:EU:C:2004:388], Handlbauer - Rn. 30-35…, vom 29. Januar 2009 - C-278/07 bis 280/07 [ECLI:EU:C:2009:38], Vosding u.a. - Rn. 19-23…, vom 15. Januar 2009 - C-281/07 [ECLI:EU:C:2009:6], Bayerische Hypotheken- und Vereinsbank - Rn. 18…, vom 21. Dezember 2011 - C-465/10 [ECLI:EU:C:2011:867], Chambre de commerce et d'industrie de l'Indre - Rn. 53, vom 17. September 2014 - C-341/13 [ECLI:EU:C:2014:2230], Cruz & Companhia - Rn. 45…, vom 11. Juni 2015 - C- 52/14 [ECLI:EU:C:2015:381], Pfeifer & Langen - Rn. 23, 63 f. …und vom 3. September 2015 - C-383/14 [ECLI:EU:C:2015:541], Sodiaal International - Rn. 19 ff.).Vor dem Hintergrund, dass der Unionsgesetzgeber eine vierjährige Verjährungsfrist für die Verfolgung von Unregelmäßigkeiten als ausreichend erachtet hat, ist für die Verfolgungsverjährung eine 30- und auch eine 20-jährige Verjährungsfrist nicht mehr mit dem unionsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar (…EuGH, Urteile vom 5. Mai 2011 - C-201/10 und C-202/10 [ECLI:EU:C:2011:282], Ze Fu Fleischhandel und Vion Trading - Rn. 26 f., 36 ff. sowie vom 17. September 2014 - C-341/13, Cruz & Companhia - Rn. 59 ff.).
Allerdings wahrt die Anwendung einer solchen Verjährungsregelung den Grundsatz der Rechtssicherheit nur, wenn sie sich aus einer hinreichend vorhersehbaren Rechtsprechungspraxis ergibt (…EuGH, Urteile vom 5. Mai 2011 - C-201/10 und C 202/10, Ze Fu Fleischhandel und Vion Trading - Rn. 32 ff. sowie vom 17. September 2014 - C-341/13, Cruz & Companhia - Rn. 57 f.).
- EuGH, 11.06.2015 - C-52/14
Pfeifer & Langen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der finanziellen …
Auszug aus BVerwG, 17.03.2016 - 3 C 7.15
Entsprechend diesem weitgreifenden Ansatz ist in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union geklärt, dass die Verfolgungsverjährung nach Art. 3 Abs. 1 (EG, Euratom) Nr. 2988/95, mit der in erster Linie eine für alle Mitgliedstaaten verbindliche Mindestfrist festgelegt wird, sowohl für verwaltungsrechtliche Sanktionen als auch für verwaltungsrechtliche Maßnahmen Geltung beansprucht (…EuGH, Urteile vom 24. Juni 2004 - C-278/02 [ECLI:EU:C:2004:388], Handlbauer - Rn. 30-35…, vom 29. Januar 2009 - C-278/07 bis 280/07 [ECLI:EU:C:2009:38], Vosding u.a. - Rn. 19-23…, vom 15. Januar 2009 - C-281/07 [ECLI:EU:C:2009:6], Bayerische Hypotheken- und Vereinsbank - Rn. 18…, vom 21. Dezember 2011 - C-465/10 [ECLI:EU:C:2011:867], Chambre de commerce et d'industrie de l'Indre - Rn. 53…, vom 17. September 2014 - C-341/13 [ECLI:EU:C:2014:2230], Cruz & Companhia - Rn. 45, vom 11. Juni 2015 - C- 52/14 [ECLI:EU:C:2015:381], Pfeifer & Langen - Rn. 23, 63 f. …und vom 3. September 2015 - C-383/14 [ECLI:EU:C:2015:541], Sodiaal International - Rn. 19 ff.).Die Verfolgungsverjährung tritt ein, wenn innerhalb der Verjährungsfrist eine Unregelmäßigkeit nicht verfolgt, also keine verwaltungsrechtliche Maßnahme oder Sanktion verhängt wurde (vgl. Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 4 VO Nr. 2988/95; EuGH, Urteile vom 11. Juni 2015 - C-52/14, Pfeifer & Langen - Rn. 71 …und vom 24. Juni 2004 - C-278/02, Handlbauer - Rn. 34).
Rn. 23 a) Mit dem Erlass des Bescheids vom 20. Mai 1997 hat die Beklagte die mit dem unzulässigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, der nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts jedenfalls im Jahr 1996 stattgefunden hat, begangene Unregelmäßigkeit innerhalb der Verjährungsfrist von vier Jahren verfolgt (Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 VO Nr. 2988/95;… zum Verjährungsbeginn vgl. EuGH, Urteile vom 6. Oktober 2015 - C-59/14 [ECLI:EU:C:2015:660], Kollmer - Rn. 25, 26, 31 f., vom 11. Januar 2007 - C-279/05 [ECLI:EU:C:2007:18], Vonk Dairy Products - Rn. 41-43, vom 11. Juni 2015 - C-52/14, Pfeifer & Langen - Rn. 49 …und vom 21. Dezember 2011 - C-465/10, Chambre de commerce et d'industrie de'l Indre - Rn. 55-59).
- EuGH, 05.05.2011 - C-201/10
Ze Fu Fleischhandel und Vion Trading - Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - …
Auszug aus BVerwG, 17.03.2016 - 3 C 7.15
Vor dem Hintergrund, dass der Unionsgesetzgeber eine vierjährige Verjährungsfrist für die Verfolgung von Unregelmäßigkeiten als ausreichend erachtet hat, ist für die Verfolgungsverjährung eine 30- und auch eine 20-jährige Verjährungsfrist nicht mehr mit dem unionsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar (EuGH, Urteile vom 5. Mai 2011 - C-201/10 und C-202/10 [ECLI:EU:C:2011:282], Ze Fu Fleischhandel und Vion Trading - Rn. 26 f., 36 ff. …sowie vom 17. September 2014 - C-341/13, Cruz & Companhia - Rn. 59 ff.).Allerdings wahrt die Anwendung einer solchen Verjährungsregelung den Grundsatz der Rechtssicherheit nur, wenn sie sich aus einer hinreichend vorhersehbaren Rechtsprechungspraxis ergibt (EuGH, Urteile vom 5. Mai 2011 - C-201/10 und C 202/10, Ze Fu Fleischhandel und Vion Trading - Rn. 32 ff. …sowie vom 17. September 2014 - C-341/13, Cruz & Companhia - Rn. 57 f.).
- BVerwG, 24.01.2007 - 3 A 2.05
Verwaltungshaftung; Haftung für ordnungsgemäße Verwaltung; Schadensersatz wegen …
Auszug aus BVerwG, 17.03.2016 - 3 C 7.15
Rn. 40 Legt man zugrunde, dass die Anknüpfung an subjektive Umstände im öffentlichen Recht deshalb Schwierigkeiten begegnen kann, weil die Behörde typischerweise keine Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen und der Person des Schuldners hat (…vgl. BVerwG, Teilurteil vom 21. Oktober 2010 - 3 C 4.10 - Buchholz 451.511 § 14 MOG Nr. 3 Rn. 50), so führt dies ebenso wie in parallel gegebenen Sachverhalten des Zivilrechts nach der Wertentscheidung des Gesetzgebers zur Verjährung innerhalb der Höchstfrist von zehn Jahren, nicht hingegen zu einer dreijährigen Verjährung (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2007 - 3 A 2.05 - BVerwGE 128, 99 Rn. 53 f.).Rn. 41 Für Ersatzansprüche nach Art. 104a Abs. 5 GG hat der Senat dementsprechend anerkannt, dass die Kombination einer relativen, kenntnisabhängigen Verjährung mit einer absoluten Höchstfrist sachgerecht ist (BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2007 - 3 A 2.05 - BVerwGE 128, 99 Rn. 49-51).
- EuGH, 21.12.2011 - C-465/10
Chambre de commerce und d'industrie de l'Indre - Vorabentscheidungsersuchen - …
Auszug aus BVerwG, 17.03.2016 - 3 C 7.15
Entsprechend diesem weitgreifenden Ansatz ist in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union geklärt, dass die Verfolgungsverjährung nach Art. 3 Abs. 1 (EG, Euratom) Nr. 2988/95, mit der in erster Linie eine für alle Mitgliedstaaten verbindliche Mindestfrist festgelegt wird, sowohl für verwaltungsrechtliche Sanktionen als auch für verwaltungsrechtliche Maßnahmen Geltung beansprucht (…EuGH, Urteile vom 24. Juni 2004 - C-278/02 [ECLI:EU:C:2004:388], Handlbauer - Rn. 30-35…, vom 29. Januar 2009 - C-278/07 bis 280/07 [ECLI:EU:C:2009:38], Vosding u.a. - Rn. 19-23…, vom 15. Januar 2009 - C-281/07 [ECLI:EU:C:2009:6], Bayerische Hypotheken- und Vereinsbank - Rn. 18, vom 21. Dezember 2011 - C-465/10 [ECLI:EU:C:2011:867], Chambre de commerce et d'industrie de l'Indre - Rn. 53…, vom 17. September 2014 - C-341/13 [ECLI:EU:C:2014:2230], Cruz & Companhia - Rn. 45…, vom 11. Juni 2015 - C- 52/14 [ECLI:EU:C:2015:381], Pfeifer & Langen - Rn. 23, 63 f. …und vom 3. September 2015 - C-383/14 [ECLI:EU:C:2015:541], Sodiaal International - Rn. 19 ff.).Rn. 23 a) Mit dem Erlass des Bescheids vom 20. Mai 1997 hat die Beklagte die mit dem unzulässigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, der nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts jedenfalls im Jahr 1996 stattgefunden hat, begangene Unregelmäßigkeit innerhalb der Verjährungsfrist von vier Jahren verfolgt (Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 VO Nr. 2988/95;… zum Verjährungsbeginn vgl. EuGH, Urteile vom 6. Oktober 2015 - C-59/14 [ECLI:EU:C:2015:660], Kollmer - Rn. 25, 26, 31 f., vom 11. Januar 2007 - C-279/05 [ECLI:EU:C:2007:18], Vonk Dairy Products - Rn. 41-43…, vom 11. Juni 2015 - C-52/14, Pfeifer & Langen - Rn. 49 und vom 21. Dezember 2011 - C-465/10, Chambre de commerce et d'industrie de'l Indre - Rn. 55-59).
- BVerwG, 21.10.2010 - 3 C 3.10
Landwirtschaft; Zucker; Einlagerung von Zucker; Lagerkostenvergütung; …
Auszug aus BVerwG, 17.03.2016 - 3 C 7.15
Rn. 17 Soweit der Senat in seinem Vorlagebeschluss vom 21. Oktober 2010 - 3 C 3.10 - (…Buchholz 451.511 § 14 MOG Nr. 4 Rn. 25) die finanziellen Interessen der Union deshalb als nicht betroffen angesehen hat, weil das Zinsaufkommen nicht dem Gemeinschaftshaushalt zu Gute komme, hat sich dies als unzutreffend erwiesen (EuGH…, Urteil vom 29. März 2012 - C-564/10, Pfeifer & Langen - Rn. 44 m.w.N.; vgl. auch Art. 1 Nr. 4 VO Nr. 1287/95 und zuletzt Art. 55 Abs. 1, Art. 56 Abs. 2 VO Nr. 1306/2013).Für sie ist eine gegenüber den unionsrechtlichen Bestimmungen längere Verjährung entsprechend den Verjährungsvorschriften des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts in Betracht zu ziehen (vgl. BVerwG, Teilurteil vom 21. Oktober 2010 - 3 C 4.10 - Buchholz 451.511 § 14 MOG Nr. 3 Rn. 50, Vorlagebeschluss vom 21. Oktober 2010 - 3 C 3.10 - Buchholz 451.511 § 14 MOG Nr. 4 Rn. 18…, Urteil vom 30. Januar 2013 - 8 C 2.12 - Buchholz 316 § 49a VwVfG Nr. 12 Rn. 19, Schlussurteil vom 21. März 2013 - 3 C 14.12 - juris Rn. 22, 25; Guckelberger, Die Verjährung im öffentlichen Recht, S. 264 ff., 652 ff.).
- EuGH, 24.06.2004 - C-278/02
Handlbauer
Auszug aus BVerwG, 17.03.2016 - 3 C 7.15
Entsprechend diesem weitgreifenden Ansatz ist in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union geklärt, dass die Verfolgungsverjährung nach Art. 3 Abs. 1 (EG, Euratom) Nr. 2988/95, mit der in erster Linie eine für alle Mitgliedstaaten verbindliche Mindestfrist festgelegt wird, sowohl für verwaltungsrechtliche Sanktionen als auch für verwaltungsrechtliche Maßnahmen Geltung beansprucht (EuGH, Urteile vom 24. Juni 2004 - C-278/02 [ECLI:EU:C:2004:388], Handlbauer - Rn. 30-35…, vom 29. Januar 2009 - C-278/07 bis 280/07 [ECLI:EU:C:2009:38], Vosding u.a. - Rn. 19-23…, vom 15. Januar 2009 - C-281/07 [ECLI:EU:C:2009:6], Bayerische Hypotheken- und Vereinsbank - Rn. 18…, vom 21. Dezember 2011 - C-465/10 [ECLI:EU:C:2011:867], Chambre de commerce et d'industrie de l'Indre - Rn. 53…, vom 17. September 2014 - C-341/13 [ECLI:EU:C:2014:2230], Cruz & Companhia - Rn. 45…, vom 11. Juni 2015 - C- 52/14 [ECLI:EU:C:2015:381], Pfeifer & Langen - Rn. 23, 63 f. …und vom 3. September 2015 - C-383/14 [ECLI:EU:C:2015:541], Sodiaal International - Rn. 19 ff.).Die Verfolgungsverjährung tritt ein, wenn innerhalb der Verjährungsfrist eine Unregelmäßigkeit nicht verfolgt, also keine verwaltungsrechtliche Maßnahme oder Sanktion verhängt wurde (vgl. Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 4 VO Nr. 2988/95;… EuGH, Urteile vom 11. Juni 2015 - C-52/14, Pfeifer & Langen - Rn. 71 und vom 24. Juni 2004 - C-278/02, Handlbauer - Rn. 34).
- EuGH, 04.05.2006 - C-286/05
Haug - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften - …
- BGH, 23.10.1984 - VI ZR 30/83
Studenten-Vorlesungsstreik - § 249 BGB, Schadenszurechnung bei einem Unfall, der …
- BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 37.07
Vermögenszuordnung; Herausgabeanspruch; Erlösherausgabe; Erlösauskehr; …
- BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 26.14
Unionsrechtlicher Haftungsanspruch; unionsrechtswidrige Zuvielarbeit; …
- OVG Thüringen, 28.07.2011 - 3 KO 1326/10
Verjährung des Erstattungsanspruchs
- VGH Hessen, 13.05.2014 - 9 A 2289/12
Zinsforderung wegen der Überzahlung einer Zuwendung nach dem …
- BVerwG, 27.04.2005 - 8 C 5.04
Zinsanspruch: Verzögerungs-; Entstehung -; Fälligkeit -; Verjährung eines …
- BVerwG, 17.08.1995 - 3 C 17.94
Recht der Landwirtschaft: Hemmung der Verjährung bei nachträglich geltendgemchtem …
- BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 14.12
Landwirtschaft; Einlagerung von Zucker; Rückforderung von Lagerkostenvergütungen; …
- BFH, 11.12.2012 - VII R 61/10
Verjährung des Zinsanspruchs bei zurückgeforderter Ausfuhrerstattung
- EuGH, 11.01.2007 - C-279/05
Vonk Dairy Products - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Käse - Art. …
- OVG Sachsen, 17.12.2013 - 1 A 106/13
Verjährung von öffentlich-rechtlichen Erstattungsansprüchen nach der regelmäßigen …
- VGH Hessen, 09.12.2011 - 8 A 909/11
Verjährungshemmung durch aufgehobenen Leistungsbescheid
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2010 - 2 B 1.09
Zur Frage der Verjährung einer Zinsforderung wegen nicht alsbaldiger Verwendung …
- EuGH, 06.10.2015 - C-59/14
Firma Ernst Kollmer Fleischimport und -export - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- RG, 28.11.1908 - I 692/07
Welche Regeln gelten seit der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs für die …
- EuGH, 29.01.2009 - C-278/07
Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u.a. - Verordnung (EG, Euratom) …
- BFH, 17.03.2009 - VII R 3/08
Verjährung des Zinsanspruchs bei Rückforderung einer zu Unrecht geleisteten …
- EuGH, 29.03.2012 - C-564/10
Pfeifer & Langen - Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen …
- EuGH, 15.01.2009 - C-281/07
Bayerische Hypotheken- und Vereinsbank - Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - …
- BVerwG, 16.12.2010 - 3 C 7.10
Landwirtschaft; Flächenzahlung; Kulturpflanzen-Ausgleichszahlung; Übererklärung; …
- EuGH, 03.09.2015 - C-383/14
Sodiaal International - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der finanziellen …
- EuGH, 20.01.2000 - C-414/98
Groß Godems - Landwirtschaft — Verordnung (EWG) Nr. 4115/88 — Beihilferegelung …
- BVerwG, 15.11.2016 - 2 C 9.15
Verjährung bei der Rückforderung überzahlter beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge
Die regelmäßige Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche des Dienstherrn gegen den Beamten gemäß § 52 Abs. 2 BeamtVG beträgt entsprechend § 195 BGB drei Jahre (…BVerwG, Urteile vom 26. April 2012 - 2 C 15.10 - Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 35 Rn. 20 und vom 17. März 2016 - 3 C 7.15 - BVerwGE 154, 259 Rn. 38). - BVerwG, 16.06.2020 - 2 C 20.19
Antrag; Beginn der Verjährung; Effektivitätsgrundsatz; Feuerwehrbeamter; …
Der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat seine frühere Rechtsprechung, wonach §§ 195 und 199 BGB auf Ansprüche aus öffentlichem Recht nicht anwendbar seien (z.B. BVerwG…, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 21.11 - BVerwGE 142, 219 Rn. 38), inzwischen aufgegeben (BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 3 C 7.15 - BVerwGE 154, 259 Rn. 38). - BVerwG, 16.06.2020 - 2 C 8.19
Ausgleichsanspruch wegen unionsrechtswidriger Zuvielarbeit
Maßgeblich für solche auf öffentlichem Recht beruhenden Ansprüche ist die dreijährige Verjährungsfrist in entsprechender Anwendung von § 195 BGB (…BVerwG, Urteile vom 26. Juli 2012 - 2 C 70.11 - NVwZ 2012, 1472 Rn. 35 f. und vom 17. März 2016 - 3 C 7.15 - BVerwGE 154, 259 Rn. 38).Rn. 33 b) Der Verjährungsbeginn richtet sich nach § 199 Abs. 1 BGB (…BVerwG, Urteile vom 26. Juli 2012 - 2 C 70.11 - NVwZ 2012, 1472 Rn. 36 und vom 17. März 2016 - 3 C 7.15 - BVerwGE 154, 259 Rn. 38).
- BVerwG, 05.11.2021 - 2 B 15.21
Verjährung von Ansprüchen auf Nutzungsentgelt für die Inanspruchnahme von …
Erst aus dem Zusammenwirken von relativer Verjährungsfrist, absoluter Höchstfrist, Beginn, Ende, Hemmung und Unterbrechung (Neubeginn) ergibt sich der vom Gesetzgeber gewollte verjährungsrechtliche Interessenausgleich (vgl. BT-Drs. 14/7052 S. 177 ff., vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 3 C 7.15 - BVerwGE 154, 259 Rn. 39).Nur in solchen Anspruchssituationen kann dies ebenso wie in parallel gegebenen Sachverhalten des Zivilrechts nach der Wertentscheidung des Gesetzgebers zur Verjährung innerhalb der Höchstfrist von zehn Jahren (§ 199 Abs. 4 BGB) führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 3 C 7.15 - BVerwGE 154, 259 Rn. 40).
Das gilt auch für die übrigen, im Rahmen der Divergenzrüge von der Beschwerde zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18. April 1986 - 8 A 1.83 - Buchholz 454.4 § 19 II. WoBauG Nr. 1 S. 8 f. sowie Urteil vom 17. März 2016 - 3 C 7.15 - BVerwGE 154, 259 Rn. 40
). - OVG Sachsen, 30.04.2020 - 6 A 713/17
Widerruf und Rückforderung einer Subvention wegen Zweckverfehlung und …
Der Zinsanspruch aus § 49a Abs. 3 Satz 1 VwVfG unterliegt wie der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch nach § 49a Abs. 1 Satz 1 VwVfG seit dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 1. Januar 2002 der dreijährigen kenntnisabhängigen Verjährungsfrist analog §§ 195, 199 BGB n. F. (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 1 SächsVwVfZG; BVerwG…, Urteil vom 15. März 2017 - 10 C 3.16 -, juris Rn. 16 ff. und Urt. v. 17. März 2015 - 3 C 7.15 -, juris Rn. 38 ff.).Diese Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht inzwischen aufgegeben (vgl. Urt. v. 17. März 2015 - 3 C 7.15 -, juris Rn. 38 ff.), weshalb die in dem Teilurteil noch bejahte Möglichkeit, dass Zinsansprüche analog §§ 195, 199 Abs. 1 BGB rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs unabhängig von einer Kenntniserlangung verjähren, nicht mehr in Betracht kommt.
- VG Aachen, 12.10.2020 - 7 K 462/20
Keine Aufrechnung mit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandener …
Rn. 47 vgl. Hierzu BVerwG, Urteil vom 17.03.2016 - 3 C 7.15 -, juris Rn. 36, Teilurteil vom 21.10.2010 - 3 C 4.10 -, juris Rn. 19,.Rn. 51 Vgl. zu dieser Konstellation BVerwG, Urteil vom 17.03.2016 - 3 C 7.15 -, juris Rn. 36 m.N.
Rn. 70 vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 17.03.2016 - 3 C 7.15 -, juris Rn. 36 -.
- OVG Bremen, 24.08.2026 - 2 LA 222/24
Besoldung und Versorgung - Anspruchsentstehung; Betriebsrente; …
aa) Die regelmäßige Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche des Dienstherrn gegen den Beamten beträgt entsprechend § 195 BGB drei Jahre (BVerwG, Urt. v. 26.04.2012 - 2 C 15.10, juris Rn. 20, Urt. v. 17.03.2016 - 3 C 7.15, BVerwGE 154, 259 Rn. 38 …und Urt. v. 15.11.2016 - 2 C 9.15, juris Rn 24). - BVerwG, 05.11.2021 - 2 B 16.21
Festsetzung eines Nutzungsentgelts gegenüber einem Universitätsprofessor für die …
Erst aus dem Zusammenwirken von relativer Verjährungsfrist, absoluter Höchstfrist, Beginn, Ende, Hemmung und Unterbrechung (Neubeginn) ergibt sich der vom Gesetzgeber gewollte verjährungsrechtliche Interessenausgleich (vgl. BT-Drs. 14/7052 S. 177 ff., vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 3 C 7.15 - BVerwGE 154, 259 Rn. 39).Nur in solchen Anspruchssituationen kann dies ebenso wie in parallel gegebenen Sachverhalten des Zivilrechts nach der Wertentscheidung des Gesetzgebers zur Verjährung innerhalb der Höchstfrist von zehn Jahren (§ 199 Abs. 4 BGB) führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 3 C 7.15 - BVerwGE 154, 259 Rn. 40).
Das gilt auch für die übrigen, im Rahmen der Divergenzrüge von der Beschwerde zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18. April 1986 - 8 A 1.83 - Buchholz 454.4 § 19 II. WoBauG Nr. 1 S. 8 f. sowie Urteil vom 17. März 2016 - 3 C 7.15 - BVerwGE 154, 259 Rn. 40
). - BVerwG, 05.11.2021 - 2 B 19.21
Festsetzung eines Nutzungsentgelts gegenüber einem Universitätsprofessor für die …
Erst aus dem Zusammenwirken von relativer Verjährungsfrist, absoluter Höchstfrist, Beginn, Ende, Hemmung und Unterbrechung (Neubeginn) ergibt sich der vom Gesetzgeber gewollte verjährungsrechtliche Interessenausgleich (vgl. BT-Drs. 14/7052 S. 177 ff., vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 3 C 7.15 - BVerwGE 154, 259 Rn. 39).Nur in solchen Anspruchssituationen kann dies ebenso wie in parallel gegebenen Sachverhalten des Zivilrechts nach der Wertentscheidung des Gesetzgebers zur Verjährung innerhalb der Höchstfrist von zehn Jahren (§ 199 Abs. 4 BGB) führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 3 C 7.15 - BVerwGE 154, 259 Rn. 40).
Das gilt auch für die übrigen, im Rahmen der Divergenzrüge von der Beschwerde zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18. April 1986 - 8 A 1.83 - Buchholz 454.4 § 19 II. WoBauG Nr. 1 S. 8 f. sowie Urteil vom 17. März 2016 - 3 C 7.15 - BVerwGE 154, 259 Rn. 40
). - BVerwG, 05.11.2021 - 2 B 17.21
Festsetzung eines Nutzungsentgelts gegenüber einem Universitätsprofessor für die …
Erst aus dem Zusammenwirken von relativer Verjährungsfrist, absoluter Höchstfrist, Beginn, Ende, Hemmung und Unterbrechung (Neubeginn) ergibt sich der vom Gesetzgeber gewollte verjährungsrechtliche Interessenausgleich (vgl. BT-Drs. 14/7052 S. 177 ff., vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 3 C 7.15 - BVerwGE 154, 259 Rn. 39).Nur in solchen Anspruchssituationen kann dies ebenso wie in parallel gegebenen Sachverhalten des Zivilrechts nach der Wertentscheidung des Gesetzgebers zur Verjährung innerhalb der Höchstfrist von zehn Jahren (§ 199 Abs. 4 BGB) führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 - 3 C 7.15 - BVerwGE 154, 259 Rn. 40).
Das gilt auch für die übrigen, im Rahmen der Divergenzrüge von der Beschwerde zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18. April 1986 - 8 A 1.83 - Buchholz 454.4 § 19 II. WoBauG Nr. 1 S. 8 f. sowie Urteil vom 17. März 2016 - 3 C 7.15 - BVerwGE 154, 259 Rn. 40
). - BVerwG, 05.11.2021 - 2 B 18.21
Festsetzung eines Nutzungsentgelts gegenüber einem Universitätsprofessor für die …
- BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 5.18
Unterliegen eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs als …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2019 - 16 A 177/10
- OVG Sachsen, 25.10.2017 - 1 A 214/16
Zuwendung; Widerruf; Zuwendungszweck; Zweckverfehlung; Verjährung; Hemmung der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2019 - 16 A 175/10
- BVerwG, 10.04.2025 - 3 A 1.23
Schadensersatzanspruch des Bundes gegen das Land Brandenburg wegen Veruntreuung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2019 - 16 A 182/10
- VG Gießen, 21.10.2019 - 4 K 2262/19
"Zahlungsverjährung bei Grundstücksanschlusskosten"
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2020 - 1 L 33/20
Chefarzt-Nutzungsentgelt für privatärztliche Leistungen als Nebentätigkeit
- VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 4 S 2237/15
Rückforderung von Kosten eines während seines Soldatendienstverhältnisses …
- VGH Bayern, 12.03.2018 - 8 B 17.1999
Zahlungsanspruch aus einer eisenbahnrechtlichen Kreuzungsvereinbarung
- BVerwG, 17.03.2016 - 3 C 4.15
Mutterkuhprämie; Rückforderung; Zinsen; Zinsanspruch; Zinsforderung; …
- VG Frankfurt/Oder, 19.10.2023 - 1 K 1132/21
- VG Weimar, 04.05.2026 - 8 K 649/19
Vorlage an den Thüringischen. Verfassungsgerichtshof wegen Verfassungswidrigkeit …
- VG Berlin, 27.04.2018 - 5 K 296.15
Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge
- OVG Sachsen, 16.08.2023 - 6 A 549/22
Verjährung öffentlich-rechtlicher Zinsansprüche
- OVG Bremen, 27.09.2023 - 2 LC 72/23
Anrechnung von Renten; Betriebsrente; Grob fahrlässige Unkenntnis; …
- VG Greifswald, 13.03.2018 - 4 A 161/13
Verjährung von Vorgriffszinsen bei widerrufenem Subventionsbescheid
- VG Magdeburg, 30.06.2020 - 3 A 425/17
Verjährung eines öffentlich-rechtlichen Zinsanspruchs
- VG Magdeburg, 16.01.2018 - 3 A 225/16
Verjährung des Zinsanspruchs nach Subventionswiderruf
- VG Potsdam, 04.12.2019 - 3 K 1654/15
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