Rechtsprechung
EuGH, 11.09.2008 - C-11/07, C-43/07 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 58 EG - Erbschaftsteuer Nationale Regelung der Veranlagung zur Vermögensübergangsteuer auf Immobilien, nach der der Abzug der auf einer Immobilie ruhenden hypothekarischen Belastungen vom Wert dieser Immobilie nicht erlaubt ist, wenn ...
- Europäischer Gerichtshof
Eckelkamp
Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 58 EG - Erbschaftsteuer - Nationale Regelung zur Berechnung der Vermögensübergangsteuer auf Immobilien, nach der der Abzug der auf einer Immobilie ruhenden hypothekarischen Belastungen vom Wert dieser Immobilie nicht erlaubt ist, wenn ...
- EU-Kommission
Eckelkamp
Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 58 EG - Erbschaftsteuer - Nationale Regelung zur Berechnung der Vermögensübergangsteuer auf Immobilien, nach der der Abzug der auf einer Immobilie ruhenden hypothekarischen Belastungen vom Wert dieser Immobilie nicht erlaubt ist, wenn ...
- EU-Kommission
Eckelkamp
Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 58 EG - Erbschaftsteuer − Nationale Regelung zur Berechnung der Vermögensübergangsteuer auf Immobilien, nach der der Abzug der auf einer Immobilie ruhenden hypothekarischen Belastungen vom Wert dieser Immobilie nicht erlaubt ist, ...
- IWW
- Wolters Kluwer
Steuerabzugsfähigkeit von auf einer vererbten Immobilie lastenden Schulden im Falle einer Ortsidentität dieser Immobilie und des Wohnortes des Erblassers vor dessen Ableben; Verpflichtung belgischer Gerichte nach Gemeinschaftsrecht zum Ausschluss der Anwendung von ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Kapitalverkehrsfreiheit: Ein Mitgliedstaat darf den Abzug von auf einem Nachlassgrundstück lastenden (hypothekarischen) Verbindlichkeiten bei Erbschaftsteuer/Vermögensübergangsteuer nicht davon abhängig machen, dass der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes in dem ...
- Judicialis
EG Art. 12; ; EG Art. 17; ; EG Art. 18; ; EG Art. 56; ; EG Art. 58
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Freier Kapitalverkehr: - Art. 56 EG und 58 EG - Erbschaftsteuer - Nationale Regelung der Veranlagung zur Vermögensübergangsteuer auf Immobilien, nach der der Abzug der auf einer Immobilie ruhenden hypothekarischen Belastungen vom Wert dieser Immobilie nicht erlaubt ist, wenn ...
- datenbank.nwb.de
Abzug der auf einer Immobilie ruhenden hypothekarischen Belastung vom Wert dieser Immobilie
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Eckelkamp
Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 58 EG - Erbschaftsteuer - Nationale Regelung zur Berechnung der Vermögensübergangsteuer auf Immobilien, nach der der Abzug der auf einer Immobilie ruhenden hypothekarischen Belastungen vom Wert dieser Immobilie nicht erlaubt ist, wenn ...
Besprechungen u.ä.
- wwp.ch
, S. 1 (Entscheidungsbesprechung)
Abzugsfähigkeit von Nachlassschulden auf ausländischen Immobilien (RA Jan Ole Luuk, RA Stefan Oesterhelt, RA Maurus Winzap)
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Hof van Beroep te Gent (Belgien), eingereicht am 18. Januar 2007 - Hans Eckelkamp u. a. / Belgischer Staat
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Hof van Beroep te Gent (Belgien) - Auslegung der Art. 12, 17, 18, 56 und 58 EG - Nationale Regelung über die Berechnung von Erbschaftssteuern auf Immobilien, nach der der Abzug der auf einer Immobilie ruhenden hypothekarischen Belastung vom Wert ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-11/07
- EuGH, 11.09.2008 - C-11/07, C-43/07
Papierfundstellen
- Slg. 2008, I-6845
- EuZW 2008, 639
- NZM 2008, 854
- FamRZ 2008, 2093
- BB 2008, 808
Wird zitiert von ... (72)
- EuGH, 16.06.2015 - C-62/14
Das von der EZB im September 2012 angekündigte OMT-Programm ist mit dem …
Im Rahmen dieses Verfahrens, das auf einer klaren Aufgabentrennung zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof beruht, fällt jede Beurteilung des Sachverhalts in die Zuständigkeit des nationalen Gerichts, das im Hinblick auf die Besonderheiten der Rechtssache sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung für den Erlass seines Urteils als auch die Erheblichkeit der dem Gerichtshof vorzulegenden Fragen zu beurteilen hat (…vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile WWF u. a., C-435/97, EU:C:1999:418, Rn. 31, und Lucchini, C-119/05, EU:C:2007:434, Rn. 43), während der Gerichtshof nur befugt ist, sich auf der Grundlage des ihm vom nationalen Gericht unterbreiteten Sachverhalts zur Auslegung oder zur Gültigkeit einer Unionsvorschrift zu äußern (Urteil Eckelkamp u. a., C-11/07, EU:C:2008:489, Rn. 52). - EuGH, 26.02.2019 - C-135/17
X (Sociétés intermédiaires établies dans des pays tiers) - Vorlage zur …
Diese Bestimmung kann somit nicht dahin verstanden werden, dass jede Steuerregelung, die zwischen Steuerpflichtigen nach ihrem Wohnort oder nach dem Staat ihrer Kapitalanlage unterscheidet, ohne Weiteres mit dem Vertrag vereinbar wäre (Urteile vom 11. September 2008, Eckelkamp u. a., C-11/07, EU:C:2008:489, Rn. 57…, vom 10. Februar 2011, Haribo Lakritzen Hans Riegel und Österreichische Salinen, C-436/08 und C-437/08, EU:C:2011:61, Rn. 56, …sowie vom 10. April 2014, Emerging Markets Series of DFA Investment Trust Company, C-190/12, EU:C:2014:249, Rn. 55). - EuGH, 22.04.2010 - C-510/08
Mattner - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 58 EG - Schenkungsteuer - …
Nach ständiger Rechtsprechung verbietet Art. 56 Abs. 1 EG ganz allgemein Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten (Urteile vom 11. September 2008, Eckelkamp u. a., C-11/07, Slg. 2008, I-6845, Randnr. 37, und Arens-Sikken, C-43/07, Slg. 2008, I-6887, Randnr. 28, sowie vom 12. Februar 2009, Block, C-67/08, Slg. 2009, I-883, Randnr. 18).Mangels einer Definition des Begriffs "Kapitalverkehr" im Sinne des Art. 56 Abs. 1 EG im EG-Vertrag hat der Gerichtshof bereits der Nomenklatur des Anhangs I der Richtlinie 88/361 - auch wenn diese Richtlinie auf die Art. 69 und 70 Abs. 1 EWG-Vertrag (später Art. 69 und 70 Abs. 1 EG-Vertrag, aufgehoben durch den Vertrag von Amsterdam) gestützt ist - Hinweischarakter zuerkannt, wobei nach der Einleitung dieses Anhangs die darin enthaltene Liste keine erschöpfende Aufzählung ist (vgl. u. a. Urteil vom 23. Februar 2006, van Hilten-van der Heijden, C-513/03, Slg. 2006, I-1957, Randnr. 39, sowie Urteile Eckelkamp u. a., Randnr. 38, Arens-Sikken, Randnr. 29, und Block, Randnr. 19).
Wie die Steuer auf Erbschaften, mit denen das Vermögen eines Erblassers auf eine oder mehrere Personen übergeht und die ebenfalls unter die Rubrik XI des genannten Anhangs I fallen (vgl. u. a. Urteile vom 17. Januar 2008, Jäger, C-256/06, Slg. 2008, I-123, Randnr. 25, Eckelkamp u. a., Randnr. 39, Arens-Sikken, Randnr. 30, Block, Randnr. 20, sowie vom 15. Oktober 2009, Busley und Cibrian Fernandez, C-35/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 18), fällt daher die steuerliche Behandlung von Schenkungen unabhängig davon, ob es sich um Geldbeträge, um bewegliche oder um unbewegliche Sachen handelt, unter die Vertragsbestimmungen über den Kapitalverkehr; ausgenommen sind die Fälle, die mit keinem der wesentlichen Elemente der betreffenden Transaktionen über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen (vgl. in diesem Sinne Urteil Persche, Randnr. 27).
Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu Erbschaften, dass Bestimmungen eines Mitgliedstaats zur Festlegung des Werts einer Immobilie für die Zwecke der Berechnung des Steuerbetrags, der bei einem Erwerb durch Schenkung anfällt, nicht nur einen in einem anderen Mitgliedstaat Ansässigen vom Kauf von im erstgenannten Mitgliedstaat belegenen Immobilien abhalten, sondern auch eine Wertminderung der Schenkung desjenigen bewirken können, der in einem anderen Mitgliedstaat als dem ansässig ist, in dem sich die Immobilien befinden (vgl. in diesem Sinne Urteile Jäger, Randnr. 30, Eckelkamp u. a., Randnr. 43, sowie Arens-Sikken, Randnr. 36).
Für Schenkungen ergibt sich aus dieser Rechtsprechung, dass zu den Maßnahmen, die als Beschränkungen des Kapitalverkehrs nach Art. 56 Abs. 1 EG verboten sind, solche gehören, die eine Wertminderung der Schenkung desjenigen bewirken, der in einem anderen Mitgliedstaat als dem ansässig ist, in dem sich die betreffenden Vermögensgegenstände befinden und der die Schenkung besteuert (vgl. entsprechend Urteile van Hilten-van der Heijden, Randnr. 44, Jäger, Randnr. 31, Eckelkamp u. a., Randnr. 44, Arens-Sikken, Randnr. 37, sowie Block, Randnr. 24).
Da im vorliegenden Fall die im Ausgangsverfahren streitigen innerstaatlichen Bestimmungen vorsehen, dass der Freibetrag auf die Steuerbemessungsgrundlage bei einer Schenkung, die eine in der Bundesrepublik Deutschland belegene Immobilie umfasst, niedriger ist, wenn Schenker und Schenkungsempfänger ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat haben, als wenn einer von ihnen seinen Wohnsitz im Inland hätte, und somit darauf hinauslaufen, dass die erstgenannte Kategorie von Schenkungen einer höheren Schenkungsteuer unterliegt als derjenigen, die im Rahmen der zweitgenannten Kategorie von Schenkungen erhoben wird, bewirken sie eine Beschränkung des Kapitalverkehrs, weil sie den Wert der Schenkung einer Immobilie mindern (vgl. entsprechend Urteil Eckelkamp u. a., Randnr. 45).
Da nämlich diese Bestimmungen die Anwendung eines Freibetrags auf die Steuerbemessungsgrundlage für die betreffende Immobilie vom Wohnsitz des Schenkers und des Schenkungsempfängers zum Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung abhängig machen, stellt die höhere Besteuerung der Schenkung unter Gebietsfremden eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs dar (vgl. entsprechend Urteil Eckelkamp u. a., Randnr. 46).
Sie kann somit nicht dahin verstanden werden, dass jede Steuerregelung, die zwischen Steuerpflichtigen nach ihrem Wohnort oder nach dem Mitgliedstaat ihrer Kapitalanlage unterscheidet, ohne Weiteres mit dem Vertrag vereinbar wäre (vgl. Urteile Jäger, Randnr. 40, Eckelkamp u. a., Randnr. 57, sowie Arens-Sikken, Randnr. 51).
Ferner ist die unterschiedliche Behandlung dieser beiden Kategorien von Schenkungen nur gerechtfertigt, wenn sie nicht über das hinausgeht, was zum Erreichen des mit dieser Regelung verfolgten Ziels erforderlich ist (vgl. Urteile vom 7. September 2004, Manninen, C-319/02, Slg. 2004, I-7477, Randnr. 29, Eckelkamp u. a., Randnrn. 58 und 59, sowie Arens-Sikken, Randnrn. 52 und 53).
Folglich ist die Situation von Frau Mattner mit der jedes Schenkungsempfängers, der eine in Deutschland belegene Immobilie von einem in Deutschland ansässigen Familienangehörigen erhält, sowie mit der eines dort ansässigen Schenkungsempfängers, der diese Zuwendung von einem dort nicht ansässigen Familienangehörigen empfängt, vergleichbar (vgl. in diesem Sinne Urteile Jäger, Randnr. 44, Eckelkamp u. a., Randnr. 61, sowie Arens-Sikken, Randnr. 55).
Hingegen erfolgt die Bestimmung der Steuerklasse und des Steuersatzes gemäß den §§ 15 und 19 ErbStG für beide Kategorien von Schenkungen nach denselben Regeln (vgl. entsprechend Urteile Eckelkamp u. a., Randnr. 62, sowie Arens-Sikken, Randnr. 56).
Indem der nationale Gesetzgeber Schenkungen an diese beiden Personengruppen - außer in Bezug auf die Höhe des Freibetrags, der dem Schenkungsempfänger gegebenenfalls zugutekommt - gleich behandelt, hat er anerkannt, dass zwischen ihnen im Hinblick auf die Modalitäten und die Voraussetzungen für die Erhebung der Schenkungsteuer kein Unterschied in der objektiven Situation besteht, der eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen könnte (vgl. entsprechend Urteile Eckelkamp u. a., Randnr. 63, sowie Arens-Sikken, Randnr. 57).
Dazu ist zunächst zu bemerken, dass der Gerichtshof im Rahmen seiner Rechtsprechung zum freien Kapitalverkehr und zum Erbrecht bereits festgestellt hat, dass ein Angehöriger eines Mitgliedstaats das Recht, sich auf die Bestimmungen des Vertrags zu berufen, nicht dadurch verliert, dass er steuerliche Vorteile nutzt, die ihm nach den in einem anderen Mitgliedstaat als seinem Wohnstaat geltenden Vorschriften legal offenstehen (Urteile vom 11. Dezember 2003, Barbier, C-364/01, Slg. 2003, I-15013, Randnr. 71, sowie Eckelkamp u. a., Randnr. 66).
Jedenfalls kann sich der Mitgliedstaat, in dem die Immobilie, die Gegenstand der Schenkung ist, belegen ist, zur Rechtfertigung einer sich aus seiner eigenen Regelung ergebenden Beschränkung des freien Kapitalverkehrs nicht auf die - unabhängig von seinem Willen bestehende - Möglichkeit für den Schenkungsempfänger berufen, in den Genuss eines vergleichbaren Freibetrags zu kommen, der von einem anderen Mitgliedstaat, wie dem des Wohnsitzes von Schenker und Schenkungsempfänger zum Zeitpunkt der Schenkung, gewährt wird und der ganz oder teilweise den Schaden ausgleichen könnte, der dem Schenkungsempfänger durch den geminderten Freibetrag entstanden ist, der bei der Berechnung der Schenkungsteuer im erstgenannten Mitgliedstaat angewandt worden ist (vgl. entsprechend Urteile Eckelkamp u. a., Randnr. 68, sowie Arens-Sikken, Randnr. 65).
Ein Mitgliedstaat kann sich nämlich nicht auf das Bestehen eines von einem anderen Mitgliedstaat - hier von dem Mitgliedstaat, in dem der Schenker und der Schenkungsempfänger wohnen - einseitig gewährten Vorteils berufen, um seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere denen aus den Vorschriften über den freien Kapitalverkehr, zu entgehen (vgl. Urteile Eckelkamp u. a., Randnr. 69, und Arens-Sikken, Randnr. 66).
- EuGH, 27.01.2009 - C-318/07
DIE STEUERLICHE ABZUGSFÄHIGKEIT VON SPENDEN AN GEMEINNÜTZIGE EINRICHTUNGEN DARF …
Mangels einer Definition des Begriffs "Kapitalverkehr" im Sinne von Art. 56 Abs. 1 EG im Vertrag hat der Gerichtshof der Nomenklatur im Anhang der Richtlinie 88/361/EWG des Rates vom 24. Juni 1988 zur Durchführung von Artikel 67 des Vertrages (dieser Artikel wurde durch den Vertrag von Amsterdam aufgehoben) (…ABl. L 178, S. 5) bereits Hinweischarakter zuerkannt, auch wenn diese Richtlinie auf die Art. 69 und 70 Abs. 1 EWG-Vertrag (die Art. 67 bis 73 des EWG-Vertrags wurden durch die Art. 73b bis 73g des EG-Vertrags ersetzt, jetzt Art. 56 EG bis 60 EG) gestützt ist, wobei die in ihr enthaltene Aufzählung gemäß ihrer Einleitung nicht erschöpfend ist (vgl. u. a. Urteile vom 23. Februar 2006, van Hilten-van der Heijden, C-513/03, Slg. 2006, I-1957, Randnr. 39, Centro di Musicologia Walter Stauffer, Randnr. 22, und vom 11. September 2008, Eckelkamp, C-11/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 38).So hat der Gerichtshof festgestellt, dass mit Erbschaften das Vermögen, das ein Verstorbener hinterlässt, auf eine oder mehrere Personen übergeht - oder anders gesagt, dass mit ihnen das Eigentum an verschiedenen Gegenständen und Rechten, aus denen dieses Vermögen besteht, auf die Erben übergeht (vgl. u. a. Urteile van Hilten-van der Heijden, Randnr. 42, und Eckelkamp, Randnr. 39).
Wie die Erbschaftsteuer fällt also die steuerliche Behandlung von Geld- oder Sachspenden unter die Vertragsbestimmungen über den freien Kapitalverkehr; ausgenommen sind die Fälle, die mit keinem der wesentlichen Elemente der betreffenden Transaktionen über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen (vgl. in diesem Sinne Urteil Eckelkamp, Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 17.10.2013 - C-181/12
Welte - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG bis 58 EG - Erbschaftsteuern - …
Nach ständiger Rechtsprechung gehören zu den Maßnahmen, die bei Erbschaften als Beschränkungen des Kapitalverkehrs nach Art. 56 Abs. 1 EG verboten sind, solche, die eine Wertminderung des Nachlasses dessen bewirken, der in einem anderen Mitgliedstaat als dem ansässig ist, in dessen Gebiet sich die betreffenden Vermögensgegenstände befinden und der deren Erwerb von Todes wegen besteuert (vgl. u. a. Urteil Barbier, Randnr. 62, Urteile vom 11. September 2008, Eckelkamp u. a., C-11/07, Slg. 2008, I-6845, Randnr. 44, und Arens-Sikken, C-43/07, Slg. 2008, I-6887, Randnr. 37, sowie Urteil Missionswerk Werner Heukelbach, Randnr. 22).Es ist festzustellen, dass eine solche Regelung, die im Fall der betreffenden Immobilie die Anwendung eines Freibetrags auf die Bemessungsgrundlage vom Wohnsitz des Erblassers und des Erwerbers zum Zeitpunkt des Erbfalls abhängig macht, dazu führt, dass Erwerbe von Todes wegen zwischen Gebietsfremden, die einen solchen Gegenstand umfassen, einer höheren Besteuerung unterliegen als Erwerbe, an denen zumindest ein Gebietsansässiger beteiligt ist, und daher eine Wertminderung des betreffenden Nachlasses bewirken (vgl. entsprechend Urteile Eckelkamp u. a., Randnrn. 45 und 46, Mattner, Randnrn. 27 und 28, sowie Missionswerk Werner Heukelbach, Randnr. 24).
Diese Bestimmung ist jedoch als Ausnahme vom Grundprinzip des freien Kapitalverkehrs eng auszulegen (vgl. entsprechend Urteil Eckelkamp u. a., Randnr. 57).
Sie kann somit nicht dahin verstanden werden, dass jede Steuerregelung, die zwischen Steuerpflichtigen nach ihrem Wohnort oder nach dem Mitgliedstaat ihrer Kapitalanlage unterscheidet, ohne Weiteres mit dem Vertrag vereinbar wäre (vgl. Urteil vom 17. Januar 2008, Jäger, C-256/06, Slg. 2008, I-123, Randnr. 40, sowie Urteile Eckelkamp u. a., Randnr. 57, Arens-Sikken, Randnr. 51, und Mattner, Randnr. 32).
Die in Art. 58 Abs. 1 Buchst. a EG vorgesehene Ausnahme wird nämlich ihrerseits durch Abs. 3 dieses Artikels eingeschränkt, wonach die in Art. 58 Abs. 1 genannten nationalen Vorschriften "weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des freien Kapital- und Zahlungsverkehrs im Sinne des Artikels 56 darstellen [dürfen]" (vgl. Urteile Jäger, Randnr. 41, Eckelkamp u. a., Randnr. 58, Arens-Sikken, Randnr. 52, und Mattner, Randnr. 33).
Außerdem kann die unterschiedliche Behandlung nur gerechtfertigt sein, wenn sie nicht über das hinausgeht, was zum Erreichen des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels erforderlich ist (vgl. Urteil vom 7. September 2004, Manninen, C-319/02, Slg. 2004, I-7477, Randnr. 29, sowie Urteile Eckelkamp u. a., Randnrn. 58 und 59, Arens-Sikken, Randnrn. 52 und 53, und Mattner, Randnr. 34).
Zu beachten ist jedoch, dass diese Argumentation vom Gerichtshof nicht nur, wie diese Regierungen vortragen, hinsichtlich der Berechnung der Schenkungsteuer für eine Immobilie zurückgewiesen worden ist (Urteil Mattner, Randnrn. 35 bis 38), sondern auch hinsichtlich der Berechnung der für einen solchen Gegenstand zu entrichtenden Erbschaftsteuer (vgl. Urteile Jäger, Randnr. 44, Eckelkamp u. a., Randnrn. 61 bis 63, und Arens-Sikken, Randnrn. 55 bis 57).
Weder das eine noch das andere dieser beiden Kriterien ist aber vom Ort des Wohnsitzes dieser Personen abhängig (vgl. in diesem Sinne Urteile Jäger, Randnr. 44, Eckelkamp u. a., Randnr. 61, und Arens-Sikken, Randnr. 55).
Indem der nationale Gesetzgeber Erwerbe von Todes wegen durch diese beiden Personengruppen - außer in Bezug auf die Höhe des Freibetrags, den der Erbe gegebenenfalls in Anspruch nehmen kann - gleich behandelt, hat er nämlich anerkannt, dass zwischen ihnen im Hinblick auf die Modalitäten und die Voraussetzungen für die Erhebung der Erbschaftsteuer kein objektiver Situationsunterschied besteht, der eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen könnte (vgl. entsprechend Urteile Eckelkamp u. a., Randnr. 63, Arens-Sikken, Randnr. 57, und Mattner, Randnr. 38).
- EuGH, 25.10.2012 - C-133/11
Folien Fischer und Fofitec - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - …
Wie der Gerichtshof bereits dargelegt hat, ist jedoch allein das vorlegende Gericht für die Feststellung und die Würdigung des Sachverhalts des ihm vorliegenden Rechtsstreits und für die Auslegung und die Anwendung des nationalen Rechts zuständig (vgl. Urteile vom 11. September 2008, Eckelkamp u. a., C-11/07, Slg. 2008, I-6845, Randnr. 32, und vom 26. Mai 2011, Stichting Natuur en Milieu u. a., C-165/09 bis C-167/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 47). - EuGH, 14.01.2010 - C-226/08
Die Mitgliedstaaten dürfen sich nur aus naturschutzfachlichen Gründen weigern, …
Zum ersten Punkt ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof gemäß Art. 234 EG, der auf einer klaren Trennung der Aufgaben zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof beruht, nur befugt ist, sich auf der Grundlage des ihm vom nationalen Gericht unterbreiteten Sachverhalts zur Auslegung oder zur Gültigkeit einer Gemeinschaftsvorschrift zu äußern (vgl. u. a. Urteile vom 16. März 1978, 0ehlschläger, 104/77, Slg. 1978, 791, Randnr. 4, und vom 16. September 1999, WWF u. a., C-435/97, Slg. 1999, I-5613, Randnr. 31), der dem Gerichtshof in Verbindung mit den vom vorlegenden Gericht gelieferten rechtlichen Gesichtspunkten eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen ermöglichen muss (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 11. September 2008, Eckelkamp u. a., C-11/07, Slg. 2008, I-6845, Randnr. 28). - FG Münster, 21.07.2016 - 9 K 2794/15
Möglichkeit des körperschaftsteuerlichen Verlustrücktrags nach einem …
aa) Soweit der Verlust nach dem schädlichen Beteiligungserwerb entstanden ist (1.890 EUR), gilt dies schon deshalb, weil nach dem Wortlaut der Norm allenfalls die Nutzung des bis zum schädlichen Beteiligungserwerb entstandenen Verlusts verhindert werden soll; eine Verlustnutzung und damit auch ein Verlustrücktrag des nach dem schädlichen Beteiligungserwerb entstandenen Verlusts soll demgegenüber nicht ausgeschlossen werden (…im Ergebnis ebenso Dötsch/Leibner in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, § 8c KStG Rz. 224, 226;… Frotscher in Frotscher/Drüen, § 8c KStG Rz. 80b;… Gosch/Roser, 3. Aufl. 2015, § 8c Rz. 28a; Meiisel/Bokeloh, Betriebs-Berater 2008, 808, 814;… Neumann in Rödder/Herlinghaus/Neumann, KStG, § 8c Rz. 178). - EuGH, 19.02.2009 - C-321/07
Schwarz - Richtlinie 91/439/EWG - Besitz von Fahrerlaubnissen verschiedener …
Jedenfalls ist der Gerichtshof in einem Verfahren nach Art. 234 EG nur befugt, sich auf der Grundlage des ihm vom vorlegenden Gericht unterbreiteten Sachverhalts zur Auslegung oder zur Gültigkeit einer Gemeinschaftsvorschrift zu äußern (vgl. Urteile vom 16. März 1978, 0ehlschläger, 104/77, Slg. 1978, 791, Randnr. 4, und vom 11. September 2008, Eckelkamp u. a., C-11/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 52). - EuGH, 08.06.2016 - C-479/14
Hünnebeck - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Art. 63 AEUV …
Allein das vorlegende Gericht ist für die Feststellung und die Würdigung des Sachverhalts des ihm vorliegenden Rechtsstreits und für die Auslegung und Anwendung des einzelstaatlichen Rechts zuständig (vgl. Urteil vom 11. September 2008, Eckelkamp u. a., C-11/07, EU:C:2008:489, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 14.06.2012 - C-618/10
Das nationale Gericht darf eine missbräuchliche Klausel eines Vertrags zwischen …
- EuGH, 12.02.2009 - C-67/08
Block - Kapitalverkehrsfreiheit - Art. 56 EG und 58 EG - Erbschaftsteuer - …
- EuGH, 25.10.2012 - C-553/11
Rintisch - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 10 Abs. 1 und 2 Buchst. a - …
- BFH, 15.12.2010 - II R 63/09
Vorlage an den EuGH: Auswirkungen der Kapitalverkehrsfreiheit auf die …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2019 - C-311/18
Facebook Ireland und Schrems
- EuGH, 17.09.2009 - C-182/08
Glaxo Wellcome - Niederlassungsfreiheit und freier Kapitalverkehr - …
- EuGH, 10.04.2014 - C-190/12
Ein Mitgliedstaat darf Dividenden, die von gebietsansässigen Gesellschaften an …
- EuGH, 10.02.2011 - C-436/08
Haribo Lakritzen Hans Riegel - Freier Kapitalverkehr - Körperschaftsteuer - …
- EuGH, 19.07.2012 - C-31/11
Scheunemann - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Direkte …
- EuGH, 31.03.2011 - C-450/09
Schröder - Freier Kapitalverkehr - Direkte Besteuerung - Besteuerung von …
- EuGH, 07.11.2013 - C-322/11
K - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 63 AEUV und 65 AEUV - Freier Kapitalverkehr …
- EuGH, 21.12.2021 - C-394/20
Finanzamt V () und déduction des parts réservataires) - Vorlage zur …
- BFH, 20.01.2015 - II R 37/13
EuGH-Vorlage: Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG bei mehrfachem Erwerb desselben …
- BVerwG, 15.04.2021 - 2 C 13.20
Reise des vorlegenden Richters zur mündlichen Verhandlung des EuGH keine …
- EuGH, 10.02.2011 - C-25/10
Missionswerk Werner Heukelbach
- EuGH, 05.12.2013 - C-561/12
Nordecon und Ramboll Eesti - Öffentliche Aufträge - Verhandlungsverfahren mit …
- EuGH, 12.12.2013 - C-303/12
Imfeld und Garcet - Niederlassungsfreiheit - Gleichbehandlung - Einkommensteuer - …
- EuGH, 26.05.2011 - C-165/09
Die Mitgliedstaaten verfügen bei der Ausgestaltung der Programme für die …
- FG Düsseldorf, 20.07.2020 - 4 K 1095/20
Vereinbarkeit der Neuregelung des § 16 Abs. 2 ErbStG durch das StUmgBG mit dem …
- EuGH, 06.02.2014 - C-424/12
Fatorie - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - …
- FG Düsseldorf, 14.11.2008 - 4 K 2226/08
Gemeinschaftsrechtmäßigkeit einer nationalen Regelung zur Schenkungsteuer mit …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2012 - C-31/11
Scheunemann - Grundfreiheiten - Abgrenzung - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.02.2018 - C-685/16
EV - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Kürzung steuerbarer …
- FG Hessen, 07.03.2019 - 10 K 541/17
§ 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG, Art. 40 EWR-Abkommen
- EuGH, 03.06.2010 - C-484/08
Eine nationale Regelung darf eine richterliche Kontrolle der Missbräuchlichkeit …
- FG Köln, 02.09.2021 - 7 K 1333/19
Vorlage: Höhere Erbschaftsteuer auf Vermietungsimmobilien in Kanada für …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2013 - C-181/12
Welte - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG, 57 EG und 58 EG - Erbschaftsteuer - …
- FG Münster, 30.11.2010 - 9 K 1842/10
Verlustabzugsverbot gilt nur beschränkt!
- Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-123/15
Feilen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Freier Kapitalverkehr - …
- EuGH, 21.02.2013 - C-332/11
ProRail - Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 - Zusammenarbeit auf dem Gebiet der …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2016 - C-479/14
Hünnebeck - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Art. 63 AEUV …
- EuGH, 25.10.2012 - C-387/11
Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 49 AEUV und …
- EuGH, 15.09.2011 - C-132/10
Halley - Direkte Besteuerung - Freier Kapitalverkehr - Art. 63 AEUV - …
- EuGH, 20.06.2013 - C-259/12
Rodopi-M 91 - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Grundsätze …
- EuGH, 03.07.2014 - C-19/14
Talasca - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 53 Abs. 2 und Art. 94 der …
- FG Hessen, 03.07.2013 - 1 K 608/10
Keine Steuerermäßigung nach § 27 ErbStG für in Österreich erfolgte Besteuerung …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2012 - C-168/11
Beker - Freier Kapitalverkehr - Vermeidung der Doppelbesteuerung durch die …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.12.2008 - C-378/07
Angelidaki u.a. - Befristete Beschäftigung - Richtlinie 1999/70/EG - …
- FG Hessen, 10.02.2014 - 1 V 2602/13
Zwischenberechtigte bei Ausschüttungen einer ausländischen Stiftung
- Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2010 - C-450/09
Schröder - Freier Kapitalverkehr - Einkommensteuer - Übertragung von Grundstücken …
- FG München, 16.02.2022 - 4 K 249/21
Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Erbschaftsteuer
- Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-18/15
Brisal - Steuerrecht - Freier Dienstleistungsverkehr (Art. 49 EG) - Nationale …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2009 - C-440/08
Gielen - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG - Direkte Besteuerung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2013 - C-303/12
Imfeld und Garcet - Freizügigkeit - Selbständige - Niederlassungsfreiheit - …
- EuGH, 16.06.2011 - C-212/10
Logstor ROR Polska
- Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2011 - C-10/10
Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 258 AEUV …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2021 - C-394/20
Finanzamt V () und déduction des parts réservataires) - Vorlage zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2009 - C-540/07
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier …
- EuGH, 26.05.2011 - C-166/09
Stichting Natuur en Milieu u.a. - Umwelt - Richtlinie 2008/1/EG - Genehmigung für …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2010 - C-105/08
Kommission / Portugal - Freier Dienstleistungsverkehr - Direkte Steuern - …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-538/07
Assitur - Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 92/50/EWG - Art. 29 - Nationale …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2019 - C-722/17
Reitbauer u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2009 - C-116/08
Meerts - Elternurlaub - Einseitige Beendigung eines Arbeitsvertrags durch den …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2009 - C-103/08
Gottwald - Art. 12 EG - Verbot der Diskriminierung aus Gründen der …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2009 - C-233/08
Kyrian - Richtlinie 76/308/EWG - Gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.12.2008 - C-379/07
Giannoudi - Befristete Beschäftigung - Richtlinie 1999/70/EG - Rahmenvereinbarung …
- EuGH, 14.11.2013 - C-257/13
Mlamali
- Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2013 - C-180/12
Stoilov i Ko - Verschiedene Entscheidungen und Rechtsbehelfe über dieselbe …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2013 - C-157/12
Salzgitter Mannesmann Handel - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …
- EuGH, 08.11.2012 - C-433/11
SKP - Vorabentscheidungsersuchen - Keine hinreichenden Angaben zum tatsächlichen …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2009 - C-505/07
Compañía Española de Comercialización de Aceite - Gemeinsame Marktorganisation …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-705/20
Fossil (Gibraltar) - Vorabentscheidungsersuchen - Staatliche Beihilfe - …
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-11/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Eckelkamp
Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 58 EG - Beschränkungen - Erbschaftsteuer - Abzugsfähigkeit bestimmter durch eine Hypothek gesicherter Schulden - Ablehnung mit der Begründung, dass der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes im Mitgliedstaat der Besteuerung nicht ...
- EU-Kommission
Eckelkamp
Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 58 EG - Beschränkungen - Erbschaftsteuer - Abzugsfähigkeit bestimmter durch eine Hypothek gesicherter Schulden - Ablehnung mit der Begründung, dass der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes im Mitgliedstaat der Besteuerung nicht ...
- EU-Kommission
Eckelkamp
Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 58 EG - Beschränkungen - Erbschaftsteuer - Abzugsfähigkeit bestimmter durch eine Hypothek gesicherter Schulden - Ablehnung mit der Begründung, dass der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes im Mitgliedstaat der Besteuerung nicht ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-11/07
- EuGH, 11.09.2008 - C-11/07
Papierfundstellen
- Slg. 2008, I-6845