Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.04.2003 - 5 U 16/03   

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https://dejure.org/2003,7190
OLG Hamm, 03.04.2003 - 5 U 16/03 (https://dejure.org/2003,7190)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.04.2003 - 5 U 16/03 (https://dejure.org/2003,7190)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. April 2003 - 5 U 16/03 (https://dejure.org/2003,7190)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten bzgl. einer Treppenanlage; Ausgestaltung der Unterhaltspflicht bei gemeinschaftlichen Anlagen; Voraussetzungen der Unterhaltslast eines Dienstbarkeitsberechtigten

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Beteiligung an den Reparaturkosten einer mitbenutzten fremden Treppe?

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Kostenbeteiligung bei Reparatur einer von Nachbar mitbenutzten Treppe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1020 Satz 2 § 1021 Abs. 1 Satz 2 §§ 741 ff.
    Reparaturkostenerstattung bei dinglichem Wegerecht zur Mitbenutzung einer Treppe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 737
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Koblenz, 31.05.2001 - 5 U 1378/00

    Unterhaltungspflicht für eine "Anlage" auf dem mit einer Dienstbarkeit belasteten

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2003 - 5 U 16/03
    Der ganz überwiegenden Meinung zufolge gilt diese Vorschrift allerdings nur, wenn allein der Berechtigte der Dienstbarkeit die Anlage nutzen darf, nicht aber, wenn dieses Recht dem Eigentümer und dem Berechtigten zusteht (OLG Koblenz, Urteil vom 31.5.2001, VRS 102, 190; OLG Köln NJW-RR 1996, 16; Palandt-Bassenge § 1020 Rn. 3; Staudinger-Ring § 1021 Rn. 5; Soergel-Stürner § 1021 Rn. 3).

    Vielmehr haben die Rechte der Klägerin und der Beklagten an der Treppenanlage einen unterschiedlichen Inhalt (vgl. OLG Koblenz VRS 102, 190; Palandt-Sprau § 741 Rn. 1).

    Es besteht keine planwidrige Lücke und es fehlt auch eine Vergleichbarkeit, da der Tatbestand der Mitbenutzung durch Eigentümer und Dienstbarkeitsberechtigten nicht vergleichbar ist mit einer gemeinschaftlichen Rechtszuständigkeit (OLG Koblenz VRS 102, 190; RG HRR 1940 Nr. 1248; KG NJW 1970, 1686; Staudinger-Ring § 1021 Rn. 5; OLG Köln NJW-RR 1996, 16).

    Die Beklagten haben durch die Klageabweisungsanträge zu erkennen gegeben, dass sie einer Geschäftsführung durch die Klägerin widersprechen (vgl. OLG Koblenz VRS 102, 190).

  • KG, 05.05.1970 - 1 W 1324/70
    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2003 - 5 U 16/03
    Daher muss, wenn wie im vorliegenden Fall eine Vereinbarung fehlt, jeder die Anlage gemäß seinen eigenen Belangen unterhalten, ohne jedoch dem anderen gegenüber dazu verpflichtet zu sein (RG HRR 1940 Nr. 1248; KG NJW 1970, 1686; MünchKomm-Falckenberg § 1021 Rn. 6; Soergel-Stürner § 1021 Rn. 3; Staudinger-Ring § 1020 Rn. 5; Erman-Küchenhoff/Grziwotz § 1021 Rn. 3).

    Es besteht keine planwidrige Lücke und es fehlt auch eine Vergleichbarkeit, da der Tatbestand der Mitbenutzung durch Eigentümer und Dienstbarkeitsberechtigten nicht vergleichbar ist mit einer gemeinschaftlichen Rechtszuständigkeit (OLG Koblenz VRS 102, 190; RG HRR 1940 Nr. 1248; KG NJW 1970, 1686; Staudinger-Ring § 1021 Rn. 5; OLG Köln NJW-RR 1996, 16).

  • OLG Köln, 05.07.1995 - 27 U 4/95

    Instandhaltung eines gemeinsamen Weges

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2003 - 5 U 16/03
    Der ganz überwiegenden Meinung zufolge gilt diese Vorschrift allerdings nur, wenn allein der Berechtigte der Dienstbarkeit die Anlage nutzen darf, nicht aber, wenn dieses Recht dem Eigentümer und dem Berechtigten zusteht (OLG Koblenz, Urteil vom 31.5.2001, VRS 102, 190; OLG Köln NJW-RR 1996, 16; Palandt-Bassenge § 1020 Rn. 3; Staudinger-Ring § 1021 Rn. 5; Soergel-Stürner § 1021 Rn. 3).

    Es besteht keine planwidrige Lücke und es fehlt auch eine Vergleichbarkeit, da der Tatbestand der Mitbenutzung durch Eigentümer und Dienstbarkeitsberechtigten nicht vergleichbar ist mit einer gemeinschaftlichen Rechtszuständigkeit (OLG Koblenz VRS 102, 190; RG HRR 1940 Nr. 1248; KG NJW 1970, 1686; Staudinger-Ring § 1021 Rn. 5; OLG Köln NJW-RR 1996, 16).

  • OLG Köln, 15.06.1990 - 20 U 216/89

    Pflicht zum Abwarten eines Regressfalles zur Bejahung des

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2003 - 5 U 16/03
    Die in der Rechtsprechung vereinzelt vertretene Gegenauffassung (OLG Köln NJW-RR 1990, 1165, 1166; LG Saarbrücken, Urteil vom 21.11.1995, Az.: 3 S 118/95, jurisweb.de) überzeugt dagegen nicht.

    Es entspricht der allgemeinen Auffassung, und auch die Klägerin selbst geht davon aus, dass zur Unterhaltung einer Anlage auch deren Verkehrssicherung gehört (OLG Köln NJW-RR 1990, 1165, 1166; Soergel-Stürner § 1020 Rn. 6; MünchKomm-Falckenberg § 1020 Rn. 11).

  • BGH, 02.04.1998 - III ZR 251/96

    Aufwendungsersatzanspruch eines privaten Grundstückseigentümers in der ehemaligen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2003 - 5 U 16/03
    Ein geäußerter Wille ist auch dann maßgebend, wenn er unvernünftig oder interessenwidrig sein sollte (vgl. BGHZ 138, 281, 287).
  • OLG Hamm, 14.07.1995 - 20 U 58/95
    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2003 - 5 U 16/03
    Der Dienstbarkeitsberechtigte "hält" nur dann eine Anlage auf dem Grundstück, wenn ihm die ausschließliche Befugnis zur Nutzung zusteht (Staudinger-Ring § 1020 Rn. 11; OLG Köln NJW-RR 1996, 96).
  • BGH, 03.02.1989 - V ZR 224/87

    Übernahme einer Baulast aufgrund einer Dienstbarkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2003 - 5 U 16/03
    Zwar ist allgemein anerkannt, dass zwischen dem Eigentümer des belasteten Grundstücks und dem Berechtigten ein gesetzliches Schuldverhältnis besteht (BGHZ 106, 348, 350; Palandt-Bassenge § 1018 Rn. 1).
  • LG Zweibrücken, 21.11.1995 - 3 S 118/95
    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2003 - 5 U 16/03
    Die in der Rechtsprechung vereinzelt vertretene Gegenauffassung (OLG Köln NJW-RR 1990, 1165, 1166; LG Saarbrücken, Urteil vom 21.11.1995, Az.: 3 S 118/95, jurisweb.de) überzeugt dagegen nicht.
  • BGH, 12.11.2004 - V ZR 42/04

    Kosten einer von dem Berechtigten und dem Eigentümer gemeinsam nutzbaren Anlage

    Nach herrschender Meinung wird eine Anlage im Sinne von § 1020 Satz 2 BGB von dem Dienstbarkeitsberechtigten nur "gehalten", wenn er das alleinige Benutzungsrecht hat (RG HRR 1940 Nr. 1248 sub E. I.; OLG Hamm MDR 2003, 737; OLG Köln [27. Zivilsenat] NJW-RR 1996, 16; im Ergebnis auch: OLG Karlsruhe OLGZ 1985, 100, 102; AnwaltKom-BGB/Otto, BGB, § 1021 Rdn. 11; Bamberger/Roth/Wegmann, BGB, § 1020 Rdn. 9; MünchKomm-BGB/Falckenberg, 4. Aufl., § 1020 Rdn. 9; Palandt/Bassenge, BGB, 63. Aufl., § 1020 Rdn. 3; Planck, BGB, 5. Aufl., § 1021 Anm. 3; RGRK/Rothe, BGB, 12. Aufl., § 1021 Rdn. 4; Soergel/Stürner, 13. Aufl., § 1021 Rdn. 3; Staudinger/Mayer [2002], § 1020 Rdn. 14).
  • VGH Bayern, 30.10.2014 - 15 B 13.2028

    Anfechtung einer Nebenbestimmung, gesicherte Erschließung, Einfachsicherung

    Nach der herrschenden Auffassung in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. zum folgenden: OLG Hamm, U.v. 3.4.2003 - 5 U 16/03 - MDR 2003, 737 = juris Rn. 10 bis 13) ist § 1020 Satz 2 BGB mit der Folge einer alleinigen Unterhaltspflicht des Dienstbarkeitsberechtigten nur anwendbar, wenn allein dieser die mittels der Grunddienstbarkeit auf dem belasteten Grundstück gesicherte Anlage nutzen darf, nicht aber, wenn dieses Recht - wie hier - dem Eigentümer und dem Berechtigten zusteht.
  • LG Hildesheim, 11.02.2005 - 7 S 272/04
    bb) Nach der herrschenden Ansicht liegt zudem ein "Halten einer Anlage" im Sinne des § 1020 Satz 2 BGB nur dann vor, wenn dem Dienstbarkeitsberechtigten die ausschließliche Befugnis zur Benutzung zusteht (OLG Köln NJW-RR 1996, 16; OLG Hamm MDR 2003, 737; Palandt-Bassenge, BGB, 64. Aufl., § 1020, Rdnr. 3; Staudinger-J. Mayer, a.a.O., § 1020, Rdnr. 14 m.w.N.); denn bei Anwendung des § 1020 Satz 2 BGB im Fall eines Mitbenutzungsrechts des Eigentümers des dienenden Grundstücks käme es zu einer vom Gesetzgeber bewusst nicht normierten Aufteilung der Unterhaltspflicht (vgl. Staudinger a.a.O.).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 20.03.2003 - 11 Wx 2/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7993
OLG Brandenburg, 20.03.2003 - 11 Wx 2/03 (https://dejure.org/2003,7993)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.03.2003 - 11 Wx 2/03 (https://dejure.org/2003,7993)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. März 2003 - 11 Wx 2/03 (https://dejure.org/2003,7993)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Haftungsbegrenzungen bei Inanspruchnahme aus übergegangener Betreuervergütung; Vergütungsanspruch des Betreuers gegenüber der Staatskasse

  • OLG Brandenburg PDF
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Festsetzung der Betreuervergütung nach Tod des Betreuten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 220
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 02.07.2002 - 25 Wx 31/02

    Festsetzung der Vergütung des Betreuers gegen den Erben

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2003 - 11 Wx 2/03
    Bei der Prüfung, ob die Betreuervergütung aus der Staatskasse oder dem Nachlass des verstorbenen Betreuten zu entrichten ist, sind nach soweit ersichtlich einhelliger Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. Thüringer OLG, FGPrax 2001, 22; BayObLG, BTPrax 2001, 163, OLG Hamm, RPfleger 2002, 314; OLG Düsseldorf, FamRZ 2002, 1659) die Haftungsbeschränkungen der Erben aus § 1836 e Abs. 1 S. 3 BGB zu berücksichtigen.
  • OLG Jena, 19.10.2000 - 6 W 512/00

    Betreuervergütung / Schuldner / Staatskasse

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2003 - 11 Wx 2/03
    Bei der Prüfung, ob die Betreuervergütung aus der Staatskasse oder dem Nachlass des verstorbenen Betreuten zu entrichten ist, sind nach soweit ersichtlich einhelliger Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. Thüringer OLG, FGPrax 2001, 22; BayObLG, BTPrax 2001, 163, OLG Hamm, RPfleger 2002, 314; OLG Düsseldorf, FamRZ 2002, 1659) die Haftungsbeschränkungen der Erben aus § 1836 e Abs. 1 S. 3 BGB zu berücksichtigen.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 28.01.2003 - 9 WF 860/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8893
OLG Koblenz, 28.01.2003 - 9 WF 860/02 (https://dejure.org/2003,8893)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.01.2003 - 9 WF 860/02 (https://dejure.org/2003,8893)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. Januar 2003 - 9 WF 860/02 (https://dejure.org/2003,8893)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Streitwert bei einer Ehescheidung; Zeitpunkt für die Festsetzung dieses Werts

  • Anwaltsblatt

    § 15 GKG 2004, § 12 GKG 2004, § 3 ZPO, § 4 ZPO, § 6 VStG 1974

  • rechtsportal.de

    GKG § 12 Abs. 2 § 15; ZPO § 4 Abs. 1 § 12 Abs. 1
    Bemessung des Streitwerts für familienrechtliche Streitigkeiten; Berücksichtigung von Änderungen während des laufenden Verfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1681
  • AnwBl 2003, 596
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 06.09.1995 - 26 WF 96/95
    Auszug aus OLG Koblenz, 28.01.2003 - 9 WF 860/02
    Dies entspricht einer weit verbreiteten Übung in der Rechtsprechung (vgl. z. B. OLG Köln, FamRZ 1997, 37 , OLG München OLGR 1998, 169 und die weiteren Nachweise bei Östreich/Winter, aaO.; bejahend auch Rahm/Künkel, aaO., IX Rdn. 18; Zöller/Herget, ZPO , 23. Aufl., § 3 Rn. 16 "Ehesachen" und Müller-Rabe in Handbuch Fachanwalt Familienrecht, 4. Aufl., 17. Kap. Rn. 46, jeweils m. w. N.).
  • OLG Köln, 16.06.1997 - 14 WF 65/97

    Zulässigkeit PKH Beschwerde

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.01.2003 - 9 WF 860/02
    Dies entspricht einer weit verbreiteten Übung in der Rechtsprechung (vgl. z. B. OLG Köln, FamRZ 1997, 37 , OLG München OLGR 1998, 169 und die weiteren Nachweise bei Östreich/Winter, aaO.; bejahend auch Rahm/Künkel, aaO., IX Rdn. 18; Zöller/Herget, ZPO , 23. Aufl., § 3 Rn. 16 "Ehesachen" und Müller-Rabe in Handbuch Fachanwalt Familienrecht, 4. Aufl., 17. Kap. Rn. 46, jeweils m. w. N.).
  • OLG Schleswig, 14.05.1997 - 9 U 95/96

    Kein "Integritätszuschlag" bei selbst vorgenommener Billigreparatur

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.01.2003 - 9 WF 860/02
    Anders als in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung des § 15 GKG , wonach dann, wenn der Wert des Streitgegenstandes bei Beendigung der Instanz höher als zu Beginn war, den entstandenen Gebühren der höhere Wert zugrunde gelegt werden sollte, kommt es nach der aktuellen Gesetzesfassung weder auf eine Werterhöhung noch auf eine Wertminderung während der Instanz an (vgl. über die vom Bezirksrevisor zitierten Nachweise hinaus, OLG Koblenz, 15. Zivilsenat OLGR 1997, 274; Pfälzisches OLG Zweibrücken OLGR 2001, 492; OLG Karlsruhe, FamRZ 1998, 572 ).
  • OLG Zweibrücken, 27.06.2001 - 5 WF 40/01

    Streitwert in Ehesachen; maßgebender Zeitpunkt; Erhöhung wegen außergewöhnlichen

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.01.2003 - 9 WF 860/02
    Anders als in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung des § 15 GKG , wonach dann, wenn der Wert des Streitgegenstandes bei Beendigung der Instanz höher als zu Beginn war, den entstandenen Gebühren der höhere Wert zugrunde gelegt werden sollte, kommt es nach der aktuellen Gesetzesfassung weder auf eine Werterhöhung noch auf eine Wertminderung während der Instanz an (vgl. über die vom Bezirksrevisor zitierten Nachweise hinaus, OLG Koblenz, 15. Zivilsenat OLGR 1997, 274; Pfälzisches OLG Zweibrücken OLGR 2001, 492; OLG Karlsruhe, FamRZ 1998, 572 ).
  • OLG Hamm, 13.03.2015 - 13 WF 19/15

    Berechnung des Verfahrenswerts einer Ehesache

    Vielmehr hat zunächst eine Kürzung um einen Freibetrag für jeden der Ehegatten zu erfolgen, welcher zwischen 15.000,00 EUR (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 4.8.2008, Az: 3 WF 178/08, FamRZ 2009, 74, juris, Rn. 8; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4.4.2008, Az: 2 WF 40/08, FamRZ 2008, 2050, juris, Rn. 11), 60.000,00 EUR (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 14.1.2014, Az: 17 WF 265/13, FuR 2014, 598, juris, Rn. 5; OLG Koblenz, Beschluss vom 28.1.2003, Az: 9 WF 860/02, FamRZ 2003, 1681, juris, Rn. 4) und 64.000,00 EUR (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 16.3.2005, Az: 11 WF 76/05, FamRZ 2006, 353, juris, Rn. 5) liegt.

    Von dem Differenzbetrag fließt ebenfalls lediglich ein Bruchteil in die Verfahrenswertberechnung ein, welcher nach ganz herrschender Auffassung bei nicht mehr als 5 % liegt (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 14.1.2014, Az: 17 WF 265/13, FuR 2014, 598, juris, Rn. 4; OLG Celle, Beschluss vom 29.6.2012, Az: 12 WF 140/12, FamRZ 2013, 149, juris, Rn. 21; OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.5.2010, Az: 13 WF 20/10, FamRZ 2011, 755, juris, Rn. 7; OLG Frankfurt, Beschluss vom 4.8.2008, Az: 3 WF 178/08, FamRZ 2009, 74, juris, Rn. 8; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4.4.2008, Az: 2 WF 40/08, FamRZ 2008, 2050, juris, Rn. 11; OLG Dresden, Beschluss vom 29.7.2005, Az: 20 WF 99/05, FamRZ 2006, 1053, juris, Rn. 8; OLG Hamm, Beschluss vom 16.3.2005, Az: 11 WF 76/05, FamRZ 2006, 353, juris, Rn. 5; OLG Koblenz, Beschluss vom 28.1.2003, Az: 9 WF 860/02, FamRZ 2003, 1681, juris, Rn. 12).

  • KG, 25.08.2016 - 19 WF 143/15

    Verfahrenswertbemessung in Ehesachen: Berücksichtigung eines selbstgenutzten

    Vielmehr hat zunächst eine Kürzung um einen Freibetrag für jeden der Ehegatten zu erfolgen (so zuletzt OLG Hamm, Beschluss vom 13. März 2015 - 13 WF 19/15 - juris; siehe ferner: OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Januar 2003 - 9 WF 860/02 - juris; OLG Hamm, Beschluss vom 16. März 2005 - 11 WF 76/05 - juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. April 2008 - 2 WF 40/08 - juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. August 2008 - 3 WF 178/08 -, juris, OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. Dezember 2008 - 17 WF 283/08 -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 17 WF 265/13 - juris; KG Berlin, Beschluss vom 05. Mai 2014 - 18 WF 60/14 -, juris; zur Höhe der jeweils abgesetzten Freibeträge siehe die tabellarische Aufstellung bei Herr, FuR, 2015, 377, 381 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 16.09.2013 - 5 WF 66/13

    Festsetzung des Verfahrenswertes in Ehe- und Versorgungsausgleichssachen bei

    Zwar wird teilweise vertreten, dass ein Freibetrag von 60.000 Euro je Ehegatte anzunehmen ist (vgl. etwa OLG Koblenz FamRZ 2003, 1681, 1682; OLG Hamm FamRZ 2006, 353 - dort sogar 64.000 Euro je Ehegatte; OLG Stuttgart, FamRZ 2010, 1940; OLG München, Beschluss vom 15.04.1998 - 26 WF 1314/97 - Juris Rn. 15 ff.; vgl. auch die Übersicht in Schneider/Herget/Thiel, a.a.O., Rn. 7223a).
  • OLG Dresden, 29.07.2005 - 20 WF 99/05

    Streitwert in Ehesachen

    Demgegenüber wird vertreten, es sei - wie bei anderen Vermögensobjekten auch - auf den Verkehrswert der Immobilie abzustellen, von dem allerdings, nach Abzug von Freibeträgen, nur ein (niedriger) prozentualer Anteil in Ansatz zu bringen sei; die dabei in Erwägung gezogenen Freibeträge liegen je Ehegatten zwischen 15 000, 00 EUR (siehe Johannsen/Henrich, Eherecht, 4. Aufl. 2003, § 606 ZPO Rn. 33) und - in Anlehnung an die zuletzt geltenden vermögenssteuerlichen Freibeträge - rund 60 000, 00 EUR (OLG Koblenz, JurBüro 2003, 474, 475; Schneider/Herget, aaO., Rn. 1120).
  • OLG Stuttgart, 22.01.2015 - 11 WF 6/15

    Verfahrenswertfestsetzung bei einverständlicher Ehescheidung: Berücksichtigung

    Die Höhe der Freibeträge wird allerdings nicht einheitlich gehandhabt: Teilweise werden 60.000,00 EUR pro Ehegatten in Abzug gebracht (vgl. OLG Koblenz, FamRZ 2003, 1681; OLG Stuttgart, FamRZ 2010, 1940; OLG München FamRZ 2009, 1703), teilweise 30.000,00 EUR pro Ehegatte (OLG Brandenburg, FamRZ 2011, 755; OLG Celle, FamRZ 2013, 149; KG Berlin, FamRZ 2010, 829: mindestens 30.000,00 EUR) oder auch nur 15.000,00 EUR pro Ehegatte (OLG Karlsruhe, FamRZ 2008, 2050; OLG Stuttgart, FamRZ 2009, 1176; eine Übersicht findet sich bei Schneider/Volpert/Fölsch, FamGKG. 2. Auflage 2014, Türck-Brocker § 43 RN 35).
  • OLG Brandenburg, 23.06.2014 - 15 WF 11/14

    Wertfestsetzung im Scheidungsverbundverfahren: Wertberechnung der Ehesache und

    Die Berücksichtigung eines Freibetrages in dieser Höhe entspricht nicht nur der Rechtsprechung mehrerer Oberlandesgerichte (z.B. OLG München, FamRZ 2009, 1703; OLG Stuttgart, FamRZ 2010, 1940; AGS 2011, 451; OLG Koblenz, FamRZ 2003, 1681; OLG Hamm, FamRZ 2005, 605); sie trägt auch dem teilweise in der Rechtsprechung (vgl. OLG Köln, FamRZ 2008, 2051; OLG Schleswig, AGS 2003, 319; OLG Dresden, FamRZ 2003, 1679; OLG Köln, FamRZ 1987, 183) auf unterschiedliche Weise zum Ausdruck kommenden Anliegen Rechung, die Aufwendungen der Ehegatten für ein angemessenes Hausgrundstück, und zwar unabhängig davon, ob ein solches - wie hier - angeschafft oder ein hierfür erforderlicher Geldbetrag angespart worden ist, bei der Vermögensbewertung außer Ansatz zu lassen.
  • OLG Saarbrücken, 11.11.2022 - 3 W 3/22

    1. In Fällen, in denen der Kläger als Erwerber eines seiner Behauptung nach von

    Diese gesetzliche Festlegung dient dem Ziel der Vereinfachung der Wertberechnung (vgl. BT-Drs. 12/6992, 62; OLG Koblenz, JurBüro 2003, 474).

    Für das erstinstanzliche Streitverfahren, hinsichtlich dessen der Streitwert hier in Frage steht, ist demnach der Eingang der Klageschrift vom 5. Oktober 2018 beim Landgericht Saarbrücken maßgeblich (vgl. BGH, NJW-RR 1998, 1452; OLG Koblenz, BeckRS 2003, 02814; OLG Oldenburg, NJW-RR 1999, 942).

  • OLG Brandenburg, 26.05.2010 - 13 WF 20/10

    Streitwertfestsetzung: Berücksichtigung eines Hausgrundstücks bei der

    Demgegenüber wird vertreten, es sei - wie bei anderen Vermögensobjekten auch - auf den Verkehrswert der Immobilie abzustellen, von dem allerdings, nach Abzug von Freibeträgen, nur ein (niedriger) prozentualer Anteil in Ansatz zu bringen sei; die dabei in Erwägung gezogenen Fallbeträge liegen je Ehegatten zwischen 15.000 EUR und - in Anlehnung an die zuletzt geltenden vermögenssteuerlichen Freibeträge - rund 60.000 EUR (OLG Koblenz, JurBüro 2003, 474, 475).
  • OLG Nürnberg, 18.02.2009 - 9 WF 1417/08

    Streitwertbemessung in Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftssachen: Berücksichtigung im

    Die absolut herrschende Meinung, der auch der Senat aus den genannten Gründen folgt, stellt für die Bemessung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Parteien auf den Zeitpunkt des Antragseingangs ab und berücksichtigt - abgesehen von den oben dargestellten Einschränkungen - nachträgliche Änderungen nicht (Hartmann, a. a. O., Rn 37 zu § 48 GKG; Zöller-Herget, 27. Auflage, § 3 ZPO, Rn 16, Stichwort Ehesachen; FA-FamR/Keske, 6. Auflage, 17. Kapitel, Rn 20; OLG Koblenz, FamRZ 2003, 1681 für den Rechtszustand ab 24.06.1994; OLG Karlsruhe, JurBüro 2003, 141; OLG Dresden, Beschluss vom 08.08.2002, FamRZ 2003, 1676).
  • OLG Köln, 15.08.2005 - 9 W 29/05

    Bestimmung des Streitwerts für einen Feststellungsantrag bei einem Streit über

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 05.07.2002 - 5 W 113/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,20408
OLG Oldenburg, 05.07.2002 - 5 W 113/02 (https://dejure.org/2002,20408)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05.07.2002 - 5 W 113/02 (https://dejure.org/2002,20408)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05. Juli 2002 - 5 W 113/02 (https://dejure.org/2002,20408)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Genehmigungsverfahren für eine Wohnraumkündigung durch den Betreuer: Voraussetzungen einer Genehmigungserteilung; notwendige Verfahrenspflegerbestellung und Einholung eines Sachverständigengutachtens; Zurückverweisung der Sache durch das Rechtsbeschwerdegericht an das ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1901 Abs. 2 BGB; § 1907 Abs. 1 BGB
    Vom Vormundschaftsgericht bei der Entscheidung über die Zustimmung zur Kündigung eines vom Betreuten begründeten Mietverhältnisses zu beachtende Kriterien; Reichweite und Grenzen des Selbstbestimmungsrechts eines Betreuten hinsichtlich der Wohnung

  • Wolters Kluwer

    Vom Vormundschaftsgericht bei der Entscheidung über die Zustimmung zur Kündigung eines vom Betreuten begründeten Mietverhältnisses zu beachtende Kriterien; Reichweite und Grenzen des Selbstbestimmungsrechts eines Betreuten hinsichtlich der Wohnung

  • Bt-Recht

    Genehmigung der Wohnraumkündigung für einen Betreuten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 587
  • NZM 2003, 232
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 13.08.1997 - 3Z BR 234/97

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung eines vom Betreuer abgeschlossenen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.07.2002 - 5 W 113/02
    Es kann sie nur dann als rechtsfehlerhaft beanstanden, wenn der Tatrichter sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewußt war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht oder die Grenzen des Ermessens überschritten hat (BayObLG FamRZ 1998, 455, 456).
  • OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 20 W 231/05

    Betreuung: Genehmigung einer vom Betreuer ausgesprochenen Wohnraumkündigung;

    Eine Genehmigung der Kündigung kommt in Anbetracht des hochrangigen Schutzes der Wohnung jedoch erst dann in Betracht, wenn eine Rückkehr in die eigene Wohnung auf Dauer ausgeschlossen ist (OLG Oldenburg, NJW-RR 2003, 587 ff mwN.).
  • LG Gera, 07.03.2024 - 7 T 336/23

    Betreuungsgerichtliche Genehmigung der Kündigung gegen Willen des Betroffenen

    Verfahrensrechtlich ist regelmäßig ein Sachverständigengutachten zu den Auswirkungen der Wohnungsaufgabe, zum Krankheitsverlauf und den verbliebenen Möglichkeiten selbständiger Lebensführung einzuholen (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 05.07.2002 - 5 W 113/02; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 05.11.2003 - 3Z BR 215/03 - ; jeweils juris).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.05.2002 - 13 U 7/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5462
OLG Köln, 15.05.2002 - 13 U 7/02 (https://dejure.org/2002,5462)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.05.2002 - 13 U 7/02 (https://dejure.org/2002,5462)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Mai 2002 - 13 U 7/02 (https://dejure.org/2002,5462)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Kündigung einer Privatkontos aufgrund eines rechtsradikalen Verhaltens des Klägers und Vertrieb der von ihm mit rechtsextremem Inhalt herausgegebenen Zeitschrift; Kontrahierungszwang der Sparkassen im Hinblick auf eine fristlose Kündigung eines Girovertrages aus ...

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AGB-SpK Nr. 26 Abs. 2; BGB §§ 627, 675; SpkVO NW § 5 Abs. 2
    Kontokündigung wegen Zugehörigkeit zur rechtsextremen Szene und Kontrahierungszwang

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2003, 1892
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.09.1997 - II ZR 165/96

    Umdeutung der außerordentlichen Kündigung des Geschäftsführervertrages in eine

    Auszug aus OLG Köln, 15.05.2002 - 13 U 7/02
    a) Die Umdeutung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche Kündigung eines - wie hier (vgl. Schimansky a.a.O.) - Dauerschuldverhältnisses kann vorgenommen werden, wenn nach der Sachlage anzunehmen ist, dass die ordentliche Kündigung dem Willen des Kündigenden entspricht und dieser Wille in seiner Erklärung für den Empfänger der Kündigung erkennbar zum Ausdruck kommt (vgl. BGH NJW 98, 76 - Dienstverhältnis; NJW 81, 976, 977 - Mietverhältnis).

    Dieser Wille ist gegenüber dem Verfügungskläger auch hinreichend deutlich zum Ausdruck gekommen, denn er wird in dem Schreiben ausdrücklich um Rückgabe seiner EC-Karten und nicht verbrauchten Scheckvordrucke gebeten (vgl. BGH NJW 98, 76).

  • BGH, 12.01.1981 - VIII ZR 332/79

    Voraussetzungen für die vorzeitige Beendigung eines Pachtvertrages - Anspruch auf

    Auszug aus OLG Köln, 15.05.2002 - 13 U 7/02
    a) Die Umdeutung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche Kündigung eines - wie hier (vgl. Schimansky a.a.O.) - Dauerschuldverhältnisses kann vorgenommen werden, wenn nach der Sachlage anzunehmen ist, dass die ordentliche Kündigung dem Willen des Kündigenden entspricht und dieser Wille in seiner Erklärung für den Empfänger der Kündigung erkennbar zum Ausdruck kommt (vgl. BGH NJW 98, 76 - Dienstverhältnis; NJW 81, 976, 977 - Mietverhältnis).
  • OLG Köln, 22.07.1992 - 16 U 31/92

    Girovertrag; Abschlußverpflichtung; Guthabenbasis; Sparkasse; Kündigung aus

    Auszug aus OLG Köln, 15.05.2002 - 13 U 7/02
    Angesichts der in § 5 Abs. 2 SpkVO NW bestimmten Kontrahierungspflicht gegenüber dem Verfügungskläger als natürlicher Person scheidet eine Kündigung unter beiden Gesichtspunkten aus (vgl. OLG Köln WM 93, 325, 327; Schimansky a.a.O.).
  • OLG Köln, 17.11.2000 - 13 W 89/00

    Wirksame fristgerechte Kündigung von Girokonten der NPD

    Auszug aus OLG Köln, 15.05.2002 - 13 U 7/02
    Die - auch vom Landgericht zitierten - Entscheidungen des OLG Köln (ZIP 00, 2159) und des OLG Brandenburg (ZIP 00, 2293), in denen die Zulässigkeit einer ordentlichen Kündigung von N.-Konten bejaht wurde, geben zu einer anderen Beurteilung keinen Anlass, denn in beiden Fällen fehlte es an einem Kontrahierungszwang.
  • OLG Brandenburg, 27.11.2000 - 13 W 69/00

    Wirksame fristgerechte Kündigung von Girokonten der NPD

    Auszug aus OLG Köln, 15.05.2002 - 13 U 7/02
    Die - auch vom Landgericht zitierten - Entscheidungen des OLG Köln (ZIP 00, 2159) und des OLG Brandenburg (ZIP 00, 2293), in denen die Zulässigkeit einer ordentlichen Kündigung von N.-Konten bejaht wurde, geben zu einer anderen Beurteilung keinen Anlass, denn in beiden Fällen fehlte es an einem Kontrahierungszwang.
  • LG Bonn, 18.01.2011 - 5 S 288/10

    Ein Busreiseveranstallter kann den Busreisevertrag mit einer sog. Neonazi-Gruppe

    b) Die Zugehörigkeit eines Vertragspartners oder der durch einen Vertragspartner erwarteten Kunden zu einer politischen Gruppierung ist in der Rechtsprechung dann als ausnahmsweise offenbarungspflichtiger Umstand anerkannt, wenn die Angehörigkeit zu der politischen Gruppierung in der Öffentlichkeit zu erheblichen Reaktionen führen und damit auch eine Imageschädigung verursachen kann (vgl. dazu etwa KG Berlin Urt. v. 28.05.2009 - 8 U 223/08 - NZM 2009, 784, zitiert in Juris Rdnr. 25ff. (Mietvertrag); LG Berlin Urt. v. 14.10.2008 - 29 O 143/08 - ZMR 2009, 121ff., zitiert in Juris Rdnr. 11 (Mietvertrag); OLG Köln Urt. v. 15.05.2002 - 13 U 7/02 - OLGR Köln 2003, 234ff., zitiert in Juris (Kündigung eines Girovertrages)).

    Nach den vorgenannten Ausführungen wäre sie hierzu jedoch verpflichtet gewesen (vgl. dazu KG Berlin Urt. v. 28.05.2009 - 8 U 223/08 - NZM 2009, 784, zitiert in Juris Rdnr. 25ff. (Mietvertrag); LG Berlin Urt. v. 14.10.2008 - 29 O 143/08 - ZMR 2009, 121ff., zitiert in Juris Rdnr. 11 (Mietvertrag); OLG Köln Urt. v. 15.05.2002 - 13 U 7/02 - OLGR Köln 2003, 234ff., zitiert in Juris (Kündigung eines Girovertrages)).

  • LG Berlin, 18.05.2017 - 37 O 103/17

    Keine Nutzung einer Kontoverbindung für Spendeneingang rechtsextremistischer

    Denn die Unterhaltung einer Geschäftsverbindung zu solchen Personen begründet den äußeren Anschein, die Verfolgung rechtsradikaler Ziele zu unterstützen oder zu billigen und bedeutet damit für eine ??? zumindest die Gefahr einer Rufschädigung, die sie als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut bei Abwägung der beiderseitigen Interessen grundsätzlich nicht hinzunehmen braucht (vgl. OLG Köln, Urteil vom 15. Mai 2002 - 13 U 7/02).
  • VG Düsseldorf, 05.11.2004 - 1 L 3081/04

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Rechtswegeröffnung zum Verwaltungsgericht;

    Für das Begehren des Antragstellers denkbar verbleibt ein zivilrechtlicher, so genannter mitttelbarer" Kontrahierungszwang gemäß § 826 BGB - vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 11.05.2004 - 8 E 379/04 -, NVwZ-RR 2004, 795 - 796; VG Hannover, Beschluss vom 29.05.2001 - 1 A 1782/01 u.a., -, NJW 2001, 3354, 3355 - OLG Köln, Beschluss vom 17.11.2000 - 13 W 89/00 - NJW 2001, 452 = WM 2001, 504-505, vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 15.05.2002 - 13 U 7/02 -, WM 2003, 1892- 1895; LG Berlin, Urteil vom 24.04.2003 - 21 S 1/03 -, WM 2003, 1895-1896 (zur Selbstverpflichtung); AG Charlottenburg, Urteil vom 20.11.2002 - 207 C 185/02 - , der im ordentlichen Rechtsweg zu verfolgen ist.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 09.09.2002 - 3 W 60/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3387
OLG Hamburg, 09.09.2002 - 3 W 60/02 (https://dejure.org/2002,3387)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09.09.2002 - 3 W 60/02 (https://dejure.org/2002,3387)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09. September 2002 - 3 W 60/02 (https://dejure.org/2002,3387)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • LawCommunity.de

    Umfang der Unterlassungspflicht bei rechtsverletzenden Metatags

  • JurPC

    Umfang der Löschungspflicht bei Verbot einer Website

  • aufrecht.de

    Zur Löschungspflicht bei Webseiten

Kurzfassungen/Presse

  • channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Die häufigsten Abmahnungen - Abmahngründe beim Warenverkauf im Internet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2003, 279
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Köln, 15.12.2009 - 15 U 90/09

    Anspruch auf Ersatz von Abmahnkosten wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts;

    Zwar wird zum Teil die Auffassung vertreten, dass der Unterlassungsschuldner nicht verpflichtet sei, einen ihm verbotenen Suchbegriff bei sämtlichen Suchmaschinen einzugeben und/oder die Betreiber von Suchmaschinen ohne konkrete Anhaltspunkte zwecks Erreichung der Löschung anzuschreiben; dies sei schon angesichts der Vielzahl von Suchmaschinen unzumutbar, so dass sich der Schuldner grundsätzlich auf eine regelmäßige Aktualisierung der Datenbanken der Suchmaschinen verlassen dürfe ( OLG Hamburg, Beschluss vom 09.09.2002 - 3 W 60/02 - MMR 2003, 279; ähnlich OLG Köln, Beschluss vom 13.06.2001 - 6 W 25/01 - MMR 2001, 695 ).
  • OLG Köln, 25.04.2007 - 6 W 40/07

    Herabsetzung des Ordnungsgeldes bei fehlendem Nachweis schuldhafter

    Eine entfernte Parallele zu dem vom Oberlandesgericht Hamburg mit Beschluss vom 09.09.2002 - 3 W 60/02 - behandelten Fall, wo der Schuldner damit rechnete, aus einer Suchmaschine werde der Hinweis auf eine gelöschte eigene Seite bei der nächsten automatischen Aktualisierung entfernt, besteht hier insoweit, als die Schuldner im Streitfall davon ausgehen konnten, dass letztlich kein Ticketanbieter ein Interesse daran hat, eine Veranstaltung unter einem anderen als dem vom Veranstalter benannten Titel anzubieten, so dass die Übernahme der den kooperierenden Vorverkaufsstellen mitgeteilten Titeländerung durch die "wilden" Ticketanbieter allenfalls eine Frage der Zeit sein werde.
  • LG Köln, 13.05.2009 - 28 O 348/08

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Veröffentlichung von

    Der Beklagten ist insoweit zuzustimmen, dass sie nicht jede Suchmaschine überprüfen kann (vgl. OLG Hamburg MMR 2003, 279).
  • OLG Zweibrücken, 28.01.2005 - 3 W 261/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtbarkeit einer isolierten Kostenentscheidung

    Die in der Akte enthaltene und damit vom Senat zu würdigende (vgl. Senat, etwa Beschluss vom 26. März 2002 - 3 W 60/02 - Keidel/Meyer-Holz aaO § 27 Rdnr. 42) Verfügung vom 16. September 2004 wonach "die Beschwerde nach Aktenlage nicht Erfolg versprechend erscheint", belegt, dass das Rechtsmittel nicht offensichtlich unbegründet war.
  • OLG Rostock, 17.02.2004 - 3 U 269/03

    Zum Anspruch auf Einlösung einer Gewinnzusage im Rahmen einer Werbebriefsendung

    bb) Maßgeblich ist, ob der durchschnittliche Verbraucher aus seiner Sicht nach einem generell - abstrakten Maßstab ohne nähere Prüfung den Eindruck hat, einen Preis gewonnen zu haben (OLG Stuttgart, Urteil vom 25.11.2002, MDR 2003, 350 f; OLG Koblenz, Urteil vom 26.09.2002, MDR 2002, 1359 ff; OLG Braunschweig, Urteil vom 09.09.2002, OLG-Report 2003, 47 ff).
  • OLG Zweibrücken, 23.04.2002 - 3 W 66/02

    Abschiebungshaftverfahren: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nach der

    Die Gesamtheit dieser vorstehend dargelegten Umstände, die der Senat als Gericht der weiteren Beschwerde als sich eindeutig aus dem Akteninhalt ergebende Tatsachen seiner Entscheidung zugrunde legen und auch selbst würdigen kann (vgl. Senat, etwa Beschluss vom 26. März 2002 - 3 W 60/02 - KG OLGZ 1983, 429, 431; BayObLGZ 1984, 178, 180; 1985, 63, 66; 1990, 63, 70 und NJW-RR 1989, 1092; 1994, 781, 782; Keidel/Kahl aaO § 27 Rdnrn. 42, 59) rechtfertigt die Bejahung der Voraussetzungen des § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AuslG (vgl. insoweit BGH FGPrax 2000, 130).
  • LG Stade, 17.02.2014 - 5 O 325/14

    Strafbewehrte Unterlassungserklärung: Verpflichtung zur Unterlassung der

    20 Wenn nun der Beklagte seine Homepage der Unterlassungsverpflichtung entsprechend anpasst und die Ferienobjekte der Klägerin löscht, kann er sich grundsätzlich auch auf eine regelmäßige Aktualisierung der Datenbanken der Suchmaschinen verlassen und muss nicht damit rechnen, dass sich eine von ihm bereits gelöschte Seite für längere Zeit weiterhin im Speicher eines dritten Servers befindet und dort noch aufgerufen werden kann (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschl. v. 09.09.2002 - Az. 3 W 60/02 - juris ).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 26.07.2002 - 8 UF 144/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10328
OLG Naumburg, 26.07.2002 - 8 UF 144/02 (https://dejure.org/2002,10328)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26.07.2002 - 8 UF 144/02 (https://dejure.org/2002,10328)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26. Juli 2002 - 8 UF 144/02 (https://dejure.org/2002,10328)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wohnungszuweisung während des Getrenntlebens; Eintritt der Rechtskraft des Scheidungsurteils während des Verfahrens; Richterlicher Hinweis bei Weiterführung des Verfahrens auf geänderter Rechtsgrundlage; Klärung der Besitzverhältnisse an der Wohnung der ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    GKG § 8 Abs. 1; ; BGB § 1361 b; ; ZPO § 139; ; ZPO § 621 e; ; HausratsVO § 2

  • rechtsportal.de

    Keine Unzulässigkeit des Verfahrens bei Beantragung der Wohnungszuweisung während des Getrenntlebens wird wenn während des Verfahrens die Rechtskraft des Scheidungsurteils eintritt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Naumburg, 18.09.1997 - 3 UF 66/97

    Antrag auf Zuweisung von Wohnraum in der ehemals ehelich-gemeinschaftlich

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.07.2002 - 8 UF 144/02
    Diese Konstellation ist in den Bestimmungen der HausratsVO nicht ausdrücklich geregelt, so dass sich die Zuweisung der Wohnung nach § 2 HausratsVO richtet (OLG Naumburg, FamRZ 1998, 1529 mit weiteren Nachweisen zum Sach- und Streitstand zu dieser umstrittenen Frage).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 11.12.2002 - 7 U 37/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7809
OLG Brandenburg, 11.12.2002 - 7 U 37/02 (https://dejure.org/2002,7809)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.12.2002 - 7 U 37/02 (https://dejure.org/2002,7809)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Dezember 2002 - 7 U 37/02 (https://dejure.org/2002,7809)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Fortbestand eines Anstellungsvertrages nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Feststellungsinteresse trotz verfolgter Vergütungsansprüche; Anforderungen an die Darlegung der Voraussetzungen für eine wirksame außerordentliche Kündigung; Pauschale Behauptung zur ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 284 Abs. 2; ; BGB § ... 286 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1 a. F.; ; BGB § 387; ; BGB § 388; ; BGB § 389; ; BGB § 626 Abs. 2; ; InsO § 108 Abs. 1; ; InsO § 113 Abs. 1; ; InsO § 201 Abs. 2; ; InsO § 208; ; InsO § 208 Abs. 1; ; InsO § 208 Abs. 3; ; InsO § 210; ; GmbHG § 43 Abs. 2; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 888; ; ZPO § 888 Abs. 1; ; ZPO § 888 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    1. Zur Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung im Insolvenzverfahren bei nicht gewahrter Frist gemäß § 626 Abs. 2 BGB2. Zur Aufrechnung der Vergütungsansprüche mit Schadensersatzansprüchen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2003, 324
  • NZA-RR 2003, 432
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.07.1988 - IX ZR 7/88

    Anwendung der Rang- und Quotenordnung bei drohender Masseunzulänglichkeit;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.12.2002 - 7 U 37/02
    Für die Weiterverfolgung eines Vergütungsanspruchs als Leistungsklage hätte dem Kläger das Rechtsschutzbedürfnis gefehlt, da die zu erstreitende Entscheidung nach § 210 InsO nicht mehr vollstreckbar gewesen wäre, und die Leistungsklage deshalb unzulässig gewesen wäre (BAG ZIP 1986, 1338; BGH ZIP 1988, 1068; Kilger/K. Schmidt, KO, 16. Aufl., § 60 Anm. 1).
  • BAG, 16.10.1985 - 4 AZR 431/84

    Zulässigkeit einer Zwangsvollstreckungsgegenklage wegen Masseunzulänglichkeit -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.12.2002 - 7 U 37/02
    Für die Weiterverfolgung eines Vergütungsanspruchs als Leistungsklage hätte dem Kläger das Rechtsschutzbedürfnis gefehlt, da die zu erstreitende Entscheidung nach § 210 InsO nicht mehr vollstreckbar gewesen wäre, und die Leistungsklage deshalb unzulässig gewesen wäre (BAG ZIP 1986, 1338; BGH ZIP 1988, 1068; Kilger/K. Schmidt, KO, 16. Aufl., § 60 Anm. 1).
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