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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2005

Rechtsprechung
   EuGH, 14.09.2006 - C-386/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,238
EuGH, 14.09.2006 - C-386/04 (https://dejure.org/2006,238)
EuGH, Entscheidung vom 14.09.2006 - C-386/04 (https://dejure.org/2006,238)
EuGH, Entscheidung vom 14. September 2006 - C-386/04 (https://dejure.org/2006,238)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Freier Kapitalverkehr - Körperschaftsteuer - Steuerbefreiung von Vermietungseinkünften - Wohnsitzvoraussetzung - Als gemeinnützig anerkannte privatrechtliche Stiftung

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 52; ; EG-Vertrag Art. 58; ; EG-Vertrag Art. 59; ; EG-Vertrag Art. 66; ; EG-Vertrag Art. 73b

  • Europäischer Gerichtshof

    Centro di Musicologia Walter Stauffer

    Freier Kapitalverkehr - Körperschaftsteuer - Steuerbefreiung von Vermietungseinkünften - Wohnsitzvoraussetzung - Als gemeinnützig anerkannte privatrechtliche Stiftung

  • EU-Kommission PDF

    Centro di Musicologia Walter Stauffer

    Freier Kapitalverkehr - Körperschaftsteuer - Steuerbefreiung von Vermietungseinkünften - Wohnsitzvoraussetzung - Als gemeinnützig anerkannte privatrechtliche Stiftung

  • EU-Kommission

    Centro di Musicologia Walter Stauffer

    Freier Kapitalverkehr

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Befreiung einer gemeinnützigen Stiftung privaten Rechts eines anderen Mitgliedstaates von der Körperschaftssteuer bei beschränkter Steuerpflichtigkeit im Inland; Unbeschränkte Steuerpflichtigkeit einer gemeinnützigen Stiftung im Inland; Unterwerfung bestimmter Einkünfte ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Kapitalverkehrsfreiheit: Körperschaftsteuerbefreiung darf nicht auf Vermietungseinkünfte einer inländischen, unbeschränkt steuerpflichtigen gemeinnützigen Stiftung beschränkt werden - Centro di Musicologia Walter Stauffer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freier Kapitalverkehr - Körperschaftsteuer - Steuerbefreiung von Vermietungseinkünften - Wohnsitzvoraussetzung - Als gemeinnützig anerkannte privatrechtliche Stiftung - Niederlassungsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Centro di Musicologia Walter Stauffer

    Freier Kapitalverkehr - Körperschaftsteuer - Steuerbefreiung von Vermietungseinkünften - Wohnsitzvoraussetzung - Als gemeinnützig anerkannte privatrechtliche Stiftung

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Gemeinnützige Vereine im Jahre 2009

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Ist die gemeinnützige Stiftung eines anderen Mitgliedstaats mit Vermietungseinkünften im Inland steuerpflichtig?

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    International tätige Stiftungen - Anerkennung der Gemeinnützigkeit bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Gemeinnützigkeit wirkt grundsätzlich europaweit

  • IWW (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Finanzanlagen - Das REITG offenbart diverse Schwachstellen

In Nachschlagewerken

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Bundesfinanzhofes vom 14. Juli 2004 in Sachen Centro di Musicologia Walter Stauffer gegen Finanzamt München für Körperschaften.

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 2 Nr 1, KStG § 5 Abs 1 Nr 9, KStG § 5 Abs 2 Nr 3
    Ausland; Beschränkte Steuerpflicht; Körperschaftsteuer; Stiftung; Vermietung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung von Artikel 52 EG-Vertrag (jetzt nach Änderung Artikel 43 EG), Artikel 58 EG-Vertrag (jetzt Artikel 48 EG), Artikel 59 EG-Vertrag (jetzt nach Änderung Artikel 49 EG) und Artikel 73b EG-Vertrag (jetzt Artikel 56 EG) - Nationale Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3765
  • EuZW 2006, 625
  • BB 2006, 874
 
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Wird zitiert von ... (96)Zitiert selbst (31)

  • EuGH, 07.09.2004 - C-319/02

    Manninen - Einkommensteuer - Steuergutschrift für von finnischen Gesellschaften …

    Auszug aus EuGH, 14.09.2006 - C-386/04
    Denn die in Artikel 73d Absatz 1 Buchstabe a EG-Vertrag vorgesehene Ausnahme wird ihrerseits durch Artikel 73d Absatz 3 EG-Vertrag eingeschränkt, wonach die in Artikel 73d Absatz 1 genannten nationalen Maßnahmen "weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des freien Kapital- und Zahlungsverkehrs im Sinne des Artikels 73b darstellen [dürfen]" (vgl. Urteil vom 7. September 2004 in der Rechtssache C-319/02, Manninen, Slg. 2004, I-7477, Randnr. 28).

    Nach der Rechtsprechung kann aber eine nationale Steuerregelung wie die im Ausgangsverfahren streitige, die zwischen unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen Stiftungen unterscheidet, nur dann als mit den Vertragsbestimmungen über den freien Kapitalverkehr vereinbar angesehen werden, wenn die unterschiedliche Behandlung Situationen betrifft, die nicht objektiv miteinander vergleichbar sind, oder wenn sie durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses wie die Notwendigkeit, die Kohärenz des Steuersystems und die Wirksamkeit der steuerlichen Kontrollen zu gewährleisten, gerechtfertigt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Juni 2000 in der Rechtssache C-35/98, Verkooijen, Slg. 2000, I-4071, Randnr. 43, und Urteil Manninen, Randnr. 29).

    Daraus folgt, dass eine solche steuerliche Maßnahme grundsätzlich keine nach Artikel 73d Absatz 1 Buchstabe a EG-Vertrag erlaubte Ungleichbehandlung darstellen kann, es sei denn, dass sie durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile Verkooijen, Randnr. 46, und Manninen, Randnr. 29, sowie Urteil vom 19. Januar 2006 in der Rechtssache C-265/04, Bouanich, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 38).

    54 Wie aus den Randnummern 21 bis 23 des Urteils Bachmann sowie 14 bis 16 des Urteils Kommission/Belgien hervorgeht, beruhen diese Entscheidungen auf der Feststellung, dass im belgischen Recht bei ein und demselben der Einkommensteuer unterliegenden Steuerpflichtigen ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Möglichkeit, Versicherungsbeiträge von den steuerbaren Einkünften abzuziehen, und der späteren Besteuerung der von den Versicherern gezahlten Beträge bestand (Urteil Manninen, Randnr. 42).

    (vgl. in diesem Sinne Urteil Verkooijen, Randnr. 59, Urteil vom 3. Oktober 2002 in der Rechtssache C-136/00, Danner, Slg. 2002, I-8147, Randnr. 56, sowie Urteile X und Y, Randnr. 50, und Manninen, Randnr. 49).

  • EuGH, 06.06.2000 - C-35/98

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF DIE GEWÄHRUNG EINER BEFREIUNG VON DER EINKOMMENSTEUER AUF …

    Auszug aus EuGH, 14.09.2006 - C-386/04
    Nach der Rechtsprechung kann aber eine nationale Steuerregelung wie die im Ausgangsverfahren streitige, die zwischen unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen Stiftungen unterscheidet, nur dann als mit den Vertragsbestimmungen über den freien Kapitalverkehr vereinbar angesehen werden, wenn die unterschiedliche Behandlung Situationen betrifft, die nicht objektiv miteinander vergleichbar sind, oder wenn sie durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses wie die Notwendigkeit, die Kohärenz des Steuersystems und die Wirksamkeit der steuerlichen Kontrollen zu gewährleisten, gerechtfertigt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Juni 2000 in der Rechtssache C-35/98, Verkooijen, Slg. 2000, I-4071, Randnr. 43, und Urteil Manninen, Randnr. 29).

    Daraus folgt, dass eine solche steuerliche Maßnahme grundsätzlich keine nach Artikel 73d Absatz 1 Buchstabe a EG-Vertrag erlaubte Ungleichbehandlung darstellen kann, es sei denn, dass sie durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile Verkooijen, Randnr. 46, und Manninen, Randnr. 29, sowie Urteil vom 19. Januar 2006 in der Rechtssache C-265/04, Bouanich, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 38).

    (vgl. in diesem Sinne Urteil Verkooijen, Randnr. 59, Urteil vom 3. Oktober 2002 in der Rechtssache C-136/00, Danner, Slg. 2002, I-8147, Randnr. 56, sowie Urteile X und Y, Randnr. 50, und Manninen, Randnr. 49).

  • EuGH, 21.11.2002 - C-436/00

    X und Y - "Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Einkommensteuer - …

    Auszug aus EuGH, 14.09.2006 - C-386/04
    53 Voraussetzung dafür, dass ein auf eine solche Rechtfertigung gestütztes Vorbringen Erfolg haben kann, ist jedoch, dass das Bestehen eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen der betreffenden Steuervergünstigung und dem Ausgleich dieser Vergünstigung durch einen bestimmten Steuerabzug feststeht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. November 1995 in der Rechtssache C-484/93, Svensson und Gustavsson, Slg. 1995, I-3955, Randnr. 18, vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-107/94, Asscher, Slg. 1996, I-3089, Randnr. 58, und vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-264/96, ICI, Slg. 1998, I-4695, Randnr. 29, sowie Urteil Vestergaard, Randnr. 24, und Urteil vom 21. November 2002 in der Rechtssache C-436/00, X und Y, Slg. 2002, I-10829, Randnr. 52).

    (vgl. in diesem Sinne Urteil Verkooijen, Randnr. 59, Urteil vom 3. Oktober 2002 in der Rechtssache C-136/00, Danner, Slg. 2002, I-8147, Randnr. 56, sowie Urteile X und Y, Randnr. 50, und Manninen, Randnr. 49).

  • EuGH, 28.10.1999 - C-55/98

    Vestergaard - Dienstleistungsfreiheit - Einkommensteuer - Steuerpflichtiges …

    Auszug aus EuGH, 14.09.2006 - C-386/04
    50 Darüber hinaus können die betroffenen Finanzbehörden sich aufgrund der Richtlinie 77/799/EWG des Rates vom 19. Dezember 1977 über die gegenseitige Amtshilfe der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern (…ABl. L 336, S. 15), geändert durch die Richtlinie 2004/106/EG des Rates vom 16. November 2004 (…ABl. L 359, S. 30), an die Behörden eines anderen Mitgliedstaats wenden, um alle Auskünfte zu erhalten, die sich als notwendig für die ordnungsgemäße Bemessung der Steuer eines Steuerpflichtigen einschließlich der Frage, ob diesem eine Steuerbefreiung gewährt werden kann, erweisen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-55/98, Vestergaard, Slg. 1999, I-7641, Randnr. 26, und vom 26. Juni 2003 in der Rechtssache C-422/01, Skandia und Ramstedt, Slg. 2003, I-6817, Randnr. 42).

    53 Voraussetzung dafür, dass ein auf eine solche Rechtfertigung gestütztes Vorbringen Erfolg haben kann, ist jedoch, dass das Bestehen eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen der betreffenden Steuervergünstigung und dem Ausgleich dieser Vergünstigung durch einen bestimmten Steuerabzug feststeht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. November 1995 in der Rechtssache C-484/93, Svensson und Gustavsson, Slg. 1995, I-3955, Randnr. 18, vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-107/94, Asscher, Slg. 1996, I-3089, Randnr. 58, und vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-264/96, ICI, Slg. 1998, I-4695, Randnr. 29, sowie Urteil Vestergaard, Randnr. 24, und Urteil vom 21. November 2002 in der Rechtssache C-436/00, X und Y, Slg. 2002, I-10829, Randnr. 52).

  • EuGH, 10.03.2005 - C-39/04

    Laboratoires Fournier - Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs …

    Auszug aus EuGH, 14.09.2006 - C-386/04
    15 Zunächst ist festzustellen, dass die direkten Steuern zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, dass diese ihre Befugnisse aber unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben müssen (vgl. u. a. Urteile vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-80/94, Wielockx, Slg. 1995, I-2493, Randnr. 16, vom 10. März 2005 in der Rechtssache C-39/04, Laboratoires Fournier, Slg. 2005, I-2057, Randnr. 14, und vom 23. Februar 2006 in der Rechtssache C-513/03, Van Hilten-van der Heijden, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 36).

    Eine nationale Regelung, die es den Steuerpflichtigen absolut unmöglich macht, derartige Nachweise zu erbringen, kann nicht mit der Wirksamkeit der steuerlichen Kontrolle gerechtfertigt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Laboratoires Fournier, Randnr. 25).

  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus EuGH, 14.09.2006 - C-386/04
    47 Der Gerichtshof hat wiederholt entscheiden, dass die Wirksamkeit der Steueraufsicht ein zwingender Grund des Allgemeininteresses ist, der eine Beschränkung der vom EG-Vertrag gewährleisteten Grundfreiheiten rechtfertigen kann (vgl. Urteil vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe-Zentral ["Cassis de Dijon"], Slg. 1979, 649, Randnr. 8, und vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-250/95, Futura Participations und Singer, Slg. 1997, I-2471, Randnr. 31).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN …

    Auszug aus EuGH, 14.09.2006 - C-386/04
    Die Gewährung einer Steuerbefreiung an derartige Stiftungen auszuschließen, obwohl es verschiedene Mittel gibt, deren Geschäftsbücher und Tätigkeiten zu prüfen, erscheint als eine Maßnahme, die über das zur Bekämpfung der Kriminalität Erforderliche hinausgeht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. November 2003 in der Rechtssache C-243/01, Gambelli, Slg. 2003, I-13031, Randnr. 74).
  • EuGH, 28.01.1992 - C-204/90

    Bachmann / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 14.09.2006 - C-386/04
    52 In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof bejaht, dass die Notwendigkeit, die Kohärenz einer Steuerregelung zu gewährleisten, eine Einschränkung der Ausübung der durch den Vertrag garantierten Grundrechte rechtfertigen kann (Urteile vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-204/90, Bachmann, Slg. 1992, I-249, Randnr. 28, und vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-300/90, Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-305, Randnr. 21).
  • EuGH, 27.06.1996 - C-107/94

    Asscher / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus EuGH, 14.09.2006 - C-386/04
    53 Voraussetzung dafür, dass ein auf eine solche Rechtfertigung gestütztes Vorbringen Erfolg haben kann, ist jedoch, dass das Bestehen eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen der betreffenden Steuervergünstigung und dem Ausgleich dieser Vergünstigung durch einen bestimmten Steuerabzug feststeht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. November 1995 in der Rechtssache C-484/93, Svensson und Gustavsson, Slg. 1995, I-3955, Randnr. 18, vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-107/94, Asscher, Slg. 1996, I-3089, Randnr. 58, und vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-264/96, ICI, Slg. 1998, I-4695, Randnr. 29, sowie Urteil Vestergaard, Randnr. 24, und Urteil vom 21. November 2002 in der Rechtssache C-436/00, X und Y, Slg. 2002, I-10829, Randnr. 52).
  • EuGH, 16.07.1998 - C-264/96

    Imperial Chemical Industries / Colmer - Niederlassungsrecht - Gesellschaftsteuer …

    Auszug aus EuGH, 14.09.2006 - C-386/04
    53 Voraussetzung dafür, dass ein auf eine solche Rechtfertigung gestütztes Vorbringen Erfolg haben kann, ist jedoch, dass das Bestehen eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen der betreffenden Steuervergünstigung und dem Ausgleich dieser Vergünstigung durch einen bestimmten Steuerabzug feststeht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. November 1995 in der Rechtssache C-484/93, Svensson und Gustavsson, Slg. 1995, I-3955, Randnr. 18, vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-107/94, Asscher, Slg. 1996, I-3089, Randnr. 58, und vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-264/96, ICI, Slg. 1998, I-4695, Randnr. 29, sowie Urteil Vestergaard, Randnr. 24, und Urteil vom 21. November 2002 in der Rechtssache C-436/00, X und Y, Slg. 2002, I-10829, Randnr. 52).
  • EuGH, 15.05.1997 - C-250/95

    Futura Participations und Singer / Administration des contributions

  • EuGH, 03.10.2002 - C-136/00

    Danner - "Freiwillige Altersversicherung - Versicherung bei einer in einem …

  • EuGH, 14.11.1995 - C-484/93

    Svensson und Gustavsson / Ministre du Logement und de l'Urbanisme

  • EuGH, 28.01.1992 - C-300/90

    Kommission / Belgien

  • EuGH, 04.03.2004 - C-334/02

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 26.06.2003 - C-422/01

    Skandia und Ramstedt - "Kapitalbildende Zusatzrentenversicherung - Abschluss bei …

  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

  • EuGH, 13.12.2005 - C-446/03

    EINE REGELUNG ÜBER DEN KONZERNABZUG, DIE ES EINER MUTTERGESELLSCHAFT VERWEHRT, …

  • EuGH, 21.06.1974 - 2/74

    Reyners / Belgischer Staat - Inländerbehandlung als grundsätzlicher Rechtssatz …

  • EuGH, 23.02.2006 - C-471/04

    Keller Holding - Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuer - Recht einer …

  • EuGH, 11.08.1995 - C-80/94

    Wielockx / Inspecteur der directe belastingen

  • EuGH, 21.09.1999 - C-307/97

    Saint-Gobain ZN - Niederlassungsfreiheit - Besteuerung der Einkünfte einer …

  • EuGH, 23.02.2006 - C-513/03

    van Hilten-van der Heijden - Kapitalverkehr - Artikel 73b Absatz 1 EG-Vertrag …

  • EuGH, 09.02.2006 - C-415/04

    Kinderopvang Enschede - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - …

  • EuGH, 16.03.1999 - C-222/97

    Trummer und Mayer - "Freier Kapitalverkehr - Nationales Verbot der Begründung …

  • EuGH, 05.03.2002 - C-515/99

    Reisch u.a. - "Freier Kapitalverkehr - Artikel 56 EG - Verfahren der Anzeige und …

  • EuGH, 13.11.2003 - C-153/02

    Neri - Niederlassungsfreiheit - Anerkennung der Diplome - Von einer Universität …

  • EuGH, 19.01.2006 - C-265/04

    Bouanich - Direkte Besteuerung - Freier Kapitalverkehr - Dividendensteuer - …

  • EuGH, 26.02.1991 - C-198/89

    Kommission / Griechenland

  • EuGH, 05.03.2002 - C-526/99

    Reisch - Freier Kapitalverkehr

  • EuGH, 05.03.2002 - C-524/99

    Reisch - Freier Kapitalverkehr

  • EuGH, 27.01.2009 - C-318/07

    DIE STEUERLICHE ABZUGSFÄHIGKEIT VON SPENDEN AN GEMEINNÜTZIGE EINRICHTUNGEN DARF …

    Rn. 16 Der Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 14. September 2006, Centro di Musicologia Walter Stauffer (C-386/04, Slg. 2006, I-8203), anerkannt, dass die Mitgliedstaaten entscheiden könnten, welche Interessen der Allgemeinheit sie durch Steuervergünstigungen fördern wollten, und sich dabei der Auffassung des in jener Rechtssache vorlegenden Gerichts angeschlossen, dass die Förderung der Allgemeinheit im Sinne des § 52 AO nicht voraussetze, dass diese Fördermaßnahmen deutschen Staatsangehörigen oder in Deutschland wohnhaften Personen zugutekommen müssten.

    Rn. 24 Mangels einer Definition des Begriffs "Kapitalverkehr" im Sinne von Art. 56 Abs. 1 EG im Vertrag hat der Gerichtshof der Nomenklatur im Anhang der Richtlinie 88/361/EWG des Rates vom 24. Juni 1988 zur Durchführung von Artikel 67 des Vertrages (dieser Artikel wurde durch den Vertrag von Amsterdam aufgehoben) (…ABl. L 178, S. 5) bereits Hinweischarakter zuerkannt, auch wenn diese Richtlinie auf die Art. 69 und 70 Abs. 1 EWG-Vertrag (die Art. 67 bis 73 des EWG-Vertrags wurden durch die Art. 73b bis 73g des EG-Vertrags ersetzt, jetzt Art. 56 EG bis 60 EG) gestützt ist, wobei die in ihr enthaltene Aufzählung gemäß ihrer Einleitung nicht erschöpfend ist (vgl. u. a. Urteile vom 23. Februar 2006, van Hilten-van der Heijden, C-513/03, Slg. 2006, I-1957, Randnr. 39, Centro di Musicologia Walter Stauffer, Randnr. 22, und vom 11. September 2008, Eckelkamp, C-11/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 38).

    Außerdem ist die unterschiedliche Behandlung nur dann gerechtfertigt, wenn sie nicht über das hinausgeht, was zum Erreichen des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Centro di Musicologia Walter Stauffer, Randnr. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 44 Zwar ist es legitim, dass ein Mitgliedstaat die Gewährung von Steuervergünstigungen Einrichtungen vorbehält, die bestimmte seiner Gemeinwohlziele verfolgen (vgl. in diesem Sinne Urteil Centro di Musicologia Walter Stauffer, Randnr. 57), doch kann er solche Vergünstigungen nicht Einrichtungen vorbehalten, die in seinem Hoheitsgebiet ansässig sind und deren Tätigkeiten ihn daher von bestimmten seiner Aufgaben entlasten können.

    Nach ständiger Rechtsprechung zählt nämlich das Erfordernis, einen Rückgang der Steuereinnahmen zu vermeiden, weder zu den in Art. 58 EG genannten Zielen noch zu den zwingenden Gründen des Allgemeininteresses, die eine Beschränkung einer vom Vertrag eingeräumten Freiheit rechtfertigen können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. September 2004, Manninen, C-319/02, Slg. 2004, I-7477, Randnr. 49, und Centro di Musicologia Walter Stauffer, Randnr. 59; vgl. entsprechend für den freien Dienstleistungsverkehr Urteile vom 3. Oktober 2002, Danner, C-136/00, Slg. 2002, I-8147, Randnr. 56, und vom 11. September 2007, Schwarz und Gootjes-Schwarz, C-76/05, Slg. 2007, I-6849, Randnr. 77).

    Rn. 48 Wie nämlich der Gerichtshof im Urteil Centro di Musicologia Walter Stauffer (Randnr. 39) entschieden hat, schreibt das Gemeinschaftsrecht den Mitgliedstaaten nicht vor, dafür zu sorgen, dass in ihrem Herkunftsmitgliedstaat als gemeinnützig anerkannte ausländische Einrichtungen im Inland automatisch die gleiche Anerkennung erhalten.

    Rn. 49 Gleichwohl können, wenn eine in einem Mitgliedstaat als gemeinnützig anerkannte Einrichtung die dafür nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaats vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt und ihr Ziel die Förderung identischer Interessen der Allgemeinheit ist, so dass sie auch im letztgenannten Mitgliedstaat als gemeinnützig anerkannt werden könnte, was die nationalen Stellen dieses Mitgliedstaats einschließlich der Gerichte zu beurteilen haben, die Stellen dieses Mitgliedstaats der Einrichtung das Recht auf Gleichbehandlung nicht allein aus dem Grund verwehren, dass sie nicht im Inland ansässig ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Centro di Musicologia Walter Stauffer, Randnr. 40; vgl. entsprechend für den freien Dienstleistungsverkehr Urteil Schwarz und Gootjes-Schwarz, Randnr. 81).

    Rn. 55 Nach den Grundsätzen, die der Gerichtshof im Urteil Centro di Musicologia Walter Stauffer (Randnr. 48) aufgestellt hat, darf ein Mitgliedstaat, bevor er einer Einrichtung, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig und dort als gemeinnützig anerkannt ist, eine Steuerbefreiung gewährt, Maßnahmen anwenden, mit denen er klar und genau nachprüfen kann, ob diese Einrichtung die nach nationalem Recht vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Befreiung erfüllt, und die tatsächliche Geschäftsführung der Einrichtung, z. B. auf der Grundlage der Vorlage des Jahresabschlusses und eines Tätigkeitsberichts, kontrollieren.

    Rn. 56 Gleiches gilt für einen Steuerpflichtigen, der in einem Mitgliedstaat die steuerliche Abzugsfähigkeit einer Spende an eine Einrichtung geltend macht, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig und dort als gemeinnützig anerkannt ist, auch wenn in einer solchen Situation, anders als in der Rechtssache, in der das Urteil Centro di Musicologia Walter Stauffer ergangen ist, der Steuerpflichtige, von dem die Finanzbehörden die erforderlichen Auskünfte einholen müssen, nicht die von der Spende begünstigte Einrichtung, sondern der Spender selbst ist.

    Rn. 61 Darüber hinaus können sich die betroffenen Finanzbehörden aufgrund der Richtlinie 77/799 an die Behörden eines anderen Mitgliedstaats wenden, um alle Auskünfte zu erhalten, die sich als notwendig für die ordnungsgemäße Bemessung der Steuer eines Steuerpflichtigen erweisen (Urteil Centro di Musicologia Walter Stauffer, Randnr. 50).

  • BFH, 21.01.2015 - X R 7/13

    Spendenabzug bei Zuwendungen an eine im EU-/EWR-Ausland ansässige Stiftung

    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH sowie des Bundesfinanzhofs (BFH) wird Art. 56 EG (jetzt Art. 63 AEUV) nicht verletzt, wenn der Spendenabzug auch im Fall der Zuwendungen an eine im EU-/EWR-Ausland ansässige Einrichtung den im Mitgliedstaat des Spenders geltenden nationalen Anforderungen unterworfen wird (s. z.B. EuGH-Urteile vom 14. September 2006 C-386/04 --Centro di Musicologia Walter Stauffer--, Slg. 2006, I-8203, Rz 39 und 48; Persche in Slg. 2009, I-359, Rz 54 f.; vom 16. Juni 2011 C-10/10 --Kommission/Österreich--, Slg. 2011, I-5389, Rz 32; BFH-Urteile vom 20. Dezember 2006 I R 94/02, BFHE 216, 269, BStBl II 2010, 331, unter III.3.a, und vom 27. Mai 2009 X R 46/05, BFH/NV 2009, 1633, unter II.3.

    Den Mitgliedstaaten steht nämlich --sofern sie das Unionsrecht beachten-- frei zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen sie bestimmte Interessen der Allgemeinheit dadurch fördern wollen, dass sie entweder Einrichtungen, die selbstlos mit diesen Interessen zusammenhängende Ziele verfolgen, Vergünstigungen gewähren oder Zuwendungen an diese Einrichtungen beim Zuwendenden steuerwirksam berücksichtigen (vgl. EuGH-Urteil Centro di Musicologia Walter Stauffer in Slg. 2006, I-8203, Rz 39).

    Er hat aber selbst in Bezug auf steuerliche Vergünstigungen im Zusammenhang mit der Gemeinnützigkeit (Steuerbefreiung der Einrichtung bzw. steuerwirksamer Abzug einer Spende beim Zuwendenden) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Mitgliedstaat die tatsächliche Geschäftsführung der ausländischen Einrichtung auf der Grundlage der Vorlage des Jahresabschlusses und eines Tätigkeitsberichts kontrollieren dürfe, bevor er eine Steuerbefreiung gewähre (EuGH-Urteile Centro di Musicologia Walter Stauffer in Slg. 2006, I-8203, Rz 48, und Persche in Slg. 2009, I-359, Rz 55).

  • EuGH, 17.09.2009 - C-182/08

    Glaxo Wellcome - Niederlassungsfreiheit und freier Kapitalverkehr - …

    Rn. 39 In Ermangelung einer Definition des Begriffs "Kapitalverkehr" im Vertrag hat der Gerichtshof der Nomenklatur im Anhang der Richtlinie 88/361/EWG des Rates vom 24. Juni 1988 zur Durchführung von Artikel 67 des Vertrages (dieser Artikel wurde durch den Vertrag von Amsterdam aufgehoben) (…ABl. L 178, S. 5) Hinweischarakter zuerkannt, auch wenn diese Richtlinie auf der Grundlage der Art. 69 und 70 Abs. 1 EWG-Vertrag (die Art. 67 bis 73 EWG-Vertrag wurden durch die Art. 73b bis 73g EG-Vertrag ersetzt, jetzt Art. 56 EG bis 60 EG) erlassen worden ist, wobei die in ihr enthaltene Liste gemäß ihrer Einleitung nicht erschöpfend ist (vgl. u. a. Urteile vom 23. Februar 2006, van Hilten-van der Heijden, C-513/03, Slg. 2006, I-1957, Randnr. 39, vom 14. September 2006, Centro di Musicologia Walter Stauffer, C-386/04, Slg. 2006, I-8203, Randnr. 22, vom 11. September 2008, Eckelkamp u. a., C-11/07, Slg. 2008, I-6845, Randnr. 38, und vom 27. Januar 2009, Persche, C-318/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 24).

    Rn. 45 Was zweitens Art. 52 EG-Vertrag betrifft, ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs mit der Niederlassungsfreiheit, die dieser Artikel den Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten zuerkennt und die für sie die Aufnahme und Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeiten sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen zu den gleichen Bedingungen wie den in den Rechtsvorschriften des Niederlassungsstaats für dessen eigene Angehörige festgelegten umfasst, für die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft haben, das Recht verbunden, ihre Tätigkeit in dem betreffenden Mitgliedstaat durch eine Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder Agentur auszuüben (Urteile vom 23. Februar 2006, Keller Holding, C-471/04, Slg. 2006, I-2107, Randnr. 29, Centro di Musicologia Walter Stauffer, Randnr. 17, und vom 11. Oktober 2007, ELISA, C-451/05, Slg. 2007, I-8251, Randnr. 62).

    Rn. 46 Der Begriff der Niederlassung im Sinne des Vertrags ist sehr weit gefasst und impliziert die Möglichkeit für einen Gemeinschaftsangehörigen, in stabiler und kontinuierlicher Weise am Wirtschaftsleben eines anderen Mitgliedstaats als seines Herkunftsstaats teilzunehmen und daraus Nutzen zu ziehen, wodurch die wirtschaftliche und soziale Verflechtung innerhalb der Gemeinschaft im Bereich der selbständigen Tätigkeiten gefördert wird (vgl. u. a. Urteile Centro di Musicologia Walter Stauffer, Randnr. 18, und ELISA, Randnr. 63).

    Denn die in Art. 73d Abs. 1 Buchst. a EG-Vertrag vorgesehene Ausnahme wird ihrerseits durch Art. 73d Abs. 3 EG-Vertrag eingeschränkt, wonach die in Art. 73d Abs. 1 genannten nationalen Maßnahmen "weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des freien Kapital- und Zahlungsverkehrs im Sinne des Artikels 73b darstellen [dürfen]" (vgl. Urteile vom 7. September 2004, Manninen, C-319/02, Slg. 2004, I-7477, Randnr. 28, und Centro di Musicologia Walter Stauffer, Randnr. 31).

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2005 - C-386/04   

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Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2005 - C-386/04 (https://dejure.org/2005,18168)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.12.2005 - C-386/04 (https://dejure.org/2005,18168)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - C-386/04 (https://dejure.org/2005,18168)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Centro di Musicologia Walter Stauffer

    Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Steuerbefreiung für gemeinnützige Stiftungen privaten Rechts - Voraussetzung der Gebietsansässigkeit

  • EU-Kommission PDF

    Centro di Musicologia Walter Stauffer

    Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Steuerbefreiung für gemeinnützige Stiftungen privaten Rechts - Voraussetzung der Gebietsansässigkeit

  • EU-Kommission

    Centro di Musicologia Walter Stauffer

    Freier Kapitalverkehr

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (27)

  • EuGH, 06.06.2000 - C-35/98

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF DIE GEWÄHRUNG EINER BEFREIUNG VON DER EINKOMMENSTEUER AUF …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2005 - C-386/04
    Zum Risiko eines Steuerausfalls führte der Gerichtshof etwa im Urteil Verkooijen aus, dass die Verringerung des Steueraufkommens "nicht als zwingender Grund des Allgemeininteresses anzusehen ..." sei{FN-VERWEIS:47}.

    {FN:12} - Siehe etwa die Urteile vom 13. April 2000 in der Rechtssache C-251/98 (Baars, Slg. 2000, I-2787) und vom 6. Juni 2000 in der Rechtssache C-35/98 (Verkooijen, Slg. 2000, I-4071).

    {FN:31} - Siehe insoweit das Urteil Verkooijen (zitiert in Fußnote 12), Randnrn.

  • EuGH, 07.09.2004 - C-319/02

    Manninen - Einkommensteuer - Steuergutschrift für von finnischen Gesellschaften …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2005 - C-386/04
    Der Gerichtshof hatte erst im Urteil Manninen{FN-VERWEIS:27} Gelegenheit, die grundsätzliche Regelungskompetenz der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern am Maßstab der Artikel 73b und 73d EG-Vertrag (jetzt Artikel 56 EG und 58 EG) zu prüfen.

    {FN:3} - Siehe insbesondere die Urteile vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93 (Schumacker, Slg. 1995, I-225, Randnr. 21) und vom 7. September 2004 in der Rechtssache C-319/02 (Manninen, Slg. 2004, I-7477, Randnr. 19).

    {FN:34} - Zur Systematik des freien Kapitalverkehrs ist auf das Urteil Manninen (zitiert in Fußnote 3), Randnrn.

  • EuGH, 01.06.1999 - C-302/97

    Konle - "Niederlassungsfreiheit Freier Kapitalverkehr Artikel 52 EG-Vertrag (nach …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2005 - C-386/04
    {FN:13} - Siehe etwa das Urteil vom 1. Juni 1999 in der Rechtssache C-302/97 (Konle, Slg. 1999, I-3099).

    {FN:16} - Urteil Konle (zitiert in Fußnote 13, Randnrn. 16 und 22).

  • EuGH, 13.07.2000 - C-423/98

    Albore - "Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Artikel 52 EG-Vertrag …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2005 - C-386/04
    Vgl. das Urteil vom 13. Juli 2000 in der Rechtssache C-423/98 (Albore, Slg. 2000, I-5965), wo die Beweggründe des Grundstückserwerbers im Hintergrund blieben.

    {FN:15} - Urteil Albore (zitiert in Fußnote 13), Randnr. 14. Überholt sind wohl in dieser Hinsicht die Urteile vom 14. Jänner 1988 in der Rechtssache 63/86 (Kommission/Italien, Slg. 1988, 29) und vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 305/87 (Kommission/Griechenland, Slg. 1989, 1461), die nationale Vorschriften betrafen, welche Staatsangehörigen von anderen Mitgliedstaaten den Erwerb von Immobilien in bestimmten innerstaatlichen Gebieten verbaten.

  • EuGH, 26.06.2003 - C-422/01

    Skandia und Ramstedt - "Kapitalbildende Zusatzrentenversicherung - Abschluss bei …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2005 - C-386/04
    {FN:45} - Vgl. etwa das Urteil vom 26. Juni 2003 in der Rechtssache C-422/01 (Skandia und Ramstedt, Slg. 2003, I-6817, Randnrn.

    {FN:46} - Urteil Skandia und Ramstedt (zitiert in Fußnote 45), Randnr. 42 m. w. N.

  • EuGH, 12.02.1987 - 221/85

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2005 - C-386/04
    {FN:22} - Urteile vom 12. Februar 1987 in der Rechtssache 221/85 (Kommission/Belgien, Slg. 1987, 719) und vom 17. Juni 1997 in der Rechtssache C-70/95 (Sodemare u. a., Slg. 1997, I-3395).

    {FN:39} - Urteil vom 28. Jänner 1992 in der Rechtssache C-300/90 (Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-305).

  • EuGH, 14.02.1995 - C-279/93

    Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2005 - C-386/04
    {FN:3} - Siehe insbesondere die Urteile vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93 (Schumacker, Slg. 1995, I-225, Randnr. 21) und vom 7. September 2004 in der Rechtssache C-319/02 (Manninen, Slg. 2004, I-7477, Randnr. 19).

    {FN:30} - Siehe das Urteil Schumacker (zitiert in Fußnote 3).

  • EuGH, 21.03.2002 - C-174/00

    Kennemer Golf - "Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil A Absatz 1 …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2005 - C-386/04
    Die Regierung des Vereinigten Königreichs sieht sich durch das Urteil vom 21. März 2002 in der Rechtssache C-174/00{FN-VERWEIS:9} bestätigt und fügt hinzu, der Gerichtshof habe sich vom insoweit abweichenden Vorschlag von Generalanwalt Cosmas in den Schlussanträgen vom 28. Jänner 1999 zur Rechtssache C-172/98{FN-VERWEIS:10} distanziert.

    {FN:9} - Kennemer Golf (Slg. 2002, I-3293).

  • EuGH, 21.09.1999 - C-307/97

    Saint-Gobain ZN - Niederlassungsfreiheit - Besteuerung der Einkünfte einer …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2005 - C-386/04
    Insoweit weist die Stiftung auf der Grundlage des Urteils des Gerichtshofes vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-307/97{FN-VERWEIS:32} darauf hin, dass eventuelle finanzielle Nachteile, die sich für Deutschland aus der Gewährung einer Einkommensteuerbefreiung, wie sie im deutsch-amerikanischen Abkommen vorgesehen sei, ergäben, den Eingriff in die Grundfreiheiten nicht rechtfertigen könnten.

    {FN:32} - Saint-Gobain (Slg. 1999, I-6161).

  • EuGH, 11.12.2003 - C-364/01

    Barbier - Auslegung der Artikel 48 und 52 EWG-Vertrag (später Artikel 48 und 52 …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2005 - C-386/04
    Ein neueres Urteil des Gerichtshofes hat unseres Erachtens die Eigenschaft des freien Kapitalverkehrs als objektbezogene Freiheit umgesetzt: Im Urteil vom 11. Dezember 2003 in der Rechtssache C-364/01{FN-VERWEIS:26} betreffend die Erbschaftsteuer in den Niederlanden in einem Fall, wo der Erblasser seinen Wohnsitz aus nicht wirtschaftlichen Gründen von den Niederlanden nach Belgien verlegt hatte, um anschließend Liegenschaften in den Niederlanden zu erwerben, fragte das vorlegende Gericht im Wesentlichen u. a., ob die Eröffnung des Schutzbereichs der Kapitalverkehrsfreiheit vom Vorliegen einer grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Tätigkeit abhänge.

    {FN:26} - Erben von Barbier (Slg. 2003, I-15013).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2005 - C-512/03

    Blanckaert - Freier Kapitalverkehr - Direkte Steuern - Einkommensteuer - …

  • EuGH, 12.12.1974 - 36/74

    Walrave und Koch / Association Union Cycliste Internationale u.a.

  • EuGH, 25.07.1991 - C-221/89

    The Queen / Secretary of State for Transport, ex parte Factortame

  • EuGH, 28.01.1986 - 270/83

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 27.06.1996 - C-107/94

    Asscher / Staatssecretaris van Financiën

  • EuGH, 04.12.1986 - 205/84

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 13.04.2000 - C-251/98

    Baars - "Niederlassungsfreiheit - Vermögensanlage in Anteilen an Gesellschaften …

  • EuGH, 17.06.1997 - C-70/95

    Sodemare u.a.

  • EuGH, 14.11.1995 - C-484/93

    Svensson und Gustavsson / Ministre du Logement und de l'Urbanisme

  • EuGH, 30.05.1989 - 305/87

    Kommission / Griechenland

  • EuGH, 16.03.1999 - C-222/97

    Trummer und Mayer - "Freier Kapitalverkehr - Nationales Verbot der Begründung …

  • EuGH, 28.01.1992 - C-300/90

    Kommission / Belgien

  • EuGH, 22.05.2003 - C-355/00

    Freskot - "Gemeinsame Agrarpolitik - Freier Warenverkehr - Freier …

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2005 - C-205/03

    FENIN / Kommission - Rechtsmittel - Einrichtungen, die das spanische nationale …

  • EuGH, 14.01.1988 - 63/86

    Kommission / Italien

  • EuGH, 29.06.1999 - C-172/98

    Kommission / Belgien - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats Artikel 6 …

  • EuGH, 28.04.1998 - C-120/95

    GEMEINSCHAFTSANGEHÖRIGE KÖNNEN IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT MEDIZINISCHE …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2023 - C-15/22

    Finanzamt G (Projets d'aide au développement) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    {FN:49} Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Persche (C-318/07, EU:C:2008:561, Nr. 35); vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Stix-Hackl in der Rechtssache Centro di Musicologia Walter Stauffer (C-386/04, EU:C:2005:785, Nrn. 58 bis 60).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2006 - C-76/05

    Schwarz und Gootjes - Schwarz - Freier Dienstleistungsverkehr - Freizügigkeit - …

    {FN:24} - In diesem Sinne auch die Ausführungen zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Stiftungen privaten Rechts in meinen Schlussanträgen vom 15. Dezember 2005 in der Rechtssache C-386/04 (Stauffer, Urteil vom 14. September 2006, Slg. 2006, I-0000, Nrn. 91 und 93).
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