Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008

Rechtsprechung
   EuGH, 05.03.2009 - C-222/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1820
EuGH, 05.03.2009 - C-222/07 (https://dejure.org/2009,1820)
EuGH, Entscheidung vom 05.03.2009 - C-222/07 (https://dejure.org/2009,1820)
EuGH, Entscheidung vom 05. März 2009 - C-222/07 (https://dejure.org/2009,1820)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,1820) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vorabentscheidungsersuchen - Art. 12 EG - Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Art. 39 EG, 43 EG, 49 EG und 56 EG - Durch den EG-Vertrag verbürgte Grundfreiheiten - Art. 87 EG - Staatliche Beihilfe - Richtlinie 89/552/EWG - Ausübung der Fernsehtätigkeit ...

  • Europäischer Gerichtshof

    UTECA

    Vorabentscheidungsersuchen - Art. 12 EG - Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Art. 39 EG, 43 EG, 49 EG und 56 EG - Durch den EG-Vertrag verbürgte Grundfreiheiten - Art. 87 EG - Staatliche Beihilfe - Richtlinie 89/552/EWG - Ausübung der Fernsehtätigkeit - ...

  • EU-Kommission PDF

    UTECA

    Vorabentscheidungsersuchen - Art. 12 EG - Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Art. 39 EG, 43 EG, 49 EG und 56 EG - Durch den EG-Vertrag verbürgte Grundfreiheiten - Art. 87 EG - Staatliche Beihilfe - Richtlinie 89/552/EWG - Ausübung der Fernsehtätigkeit - ...

  • EU-Kommission

    UTECA

    Vorabentscheidungsersuchen - Art. 12 EG - Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Art. 39 EG, 43 EG, 49 EG und 56 EG - Durch den EG-Vertrag verbürgte Grundfreiheiten - Art. 87 EG - Staatliche Beihilfe - Richtlinie 89/552/EWG - Ausübung der Fernsehtätigkeit - ...

  • Wolters Kluwer

    Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit der Verpflichtung von Fernsehveranstaltern teilweiser Mittelabführung zur Vorfinanzierung inländischer Produktionen; Fehlen der Eigenschaft als staatliche Beihilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit der Verpflichtung von Fernsehveranstaltern teilweiser Mittelabführung zur Vorfinanzierung inländischer Produktionen; Fehlen der Eigenschaft als staatliche Beihilfe - [Unión de Televisiones Comerciales Asociadas (UTECA) gegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - EIN MITGLIEDSTAAT DARF FERNSEHVERANSTALTER VERPFLICHTEN, EINEN TEIL IHRER BETRIEBSEINNAHMEN AUF DIE FINANZIERUNG EUROPÄISCHER SPIEL- UND FERNSEHFILME ZU VERWENDEN

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    UTECA

    Vorabentscheidungsersuchen - Art. 12 EG - Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Art. 39 EG, 43 EG, 49 EG und 56 EG - Durch den EG-Vertrag verbürgte Grundfreiheiten - Art. 87 EG - Staatliche Beihilfe - Richtlinie 89/552/EWG - Ausübung der Fernsehtätigkeit - ...

  • lehofer.at (Kurzinformation)

    Sprache ist Kultur genug

  • beck.de (Kurzinformation)

    Urteil in der Rechtssache UTECA

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EU-Mitgliedsstaat darf Fernsehveranstalter verpflichten, einen Teil der Betriebseinnahmen in Filme der Landessprache zu investieren - Filme in der Originalsprache einer der Amtssprachen des betreffenden Mitgliedstaats

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Supremo (Spanien) eingereicht am 3. Mai 2007 - UTECA (Unión de Televisiones Comerciales Asociadas) / Federación de Asociaciones de Productores Audiovisuales, Ente Público RTVE und Administración Estado

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Supremo (Spanien) - Auslegung der Art. 12 EG und 87 Abs. 3 EG sowie des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 89/552/EWG des Rates vom 3. Oktober 1989 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2009, 254
  • DÖV 2009, 417
  • ZUM 2009, 395
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 11.01.2007 - C-40/05

    Lyyski - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Art. 39 EG - Beschränkungen - …

    Auszug aus EuGH, 05.03.2009 - C-222/07
    Rn. 37 Was schließlich Art. 12 EG betrifft, um dessen Auslegung das vorlegende Gericht ebenfalls ersucht und in dem das allgemeine Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verankert ist, ist daran zu erinnern, dass er als eigenständige Grundlage nur auf gemeinschaftsrechtliche Sachverhalte angewandt werden kann, für die der EG-Vertrag keine speziellen Diskriminierungsverbote vorsieht (Urteil vom 11. Januar 2007, Lyyski, C-40/05, Slg. 2007, I-99, Randnr. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 38 Auf den Gebieten der Arbeitnehmerfreizügigkeit, der Niederlassungsfreiheit, der Dienstleistungsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs ist das Diskriminierungsverbot aber durch die Art. 39 Abs. 2 EG, 43 EG, 49 EG und 56 EG konkretisiert worden (vgl. zu Art. 39 Abs. 2 EG Urteil Lyyski, Randnr. 34, zu Art. 49 EG Urteil vom 11. Dezember 2003, AMOK, C-289/02, Slg. 2003, I-15059, Randnr. 26, und zu den Art. 43 EG und 56 EG Urteil vom 10. Januar 2006, Cassa di Risparmio di Firenze u. a., C-222/04, Slg. 2006, I-289, Randnr. 99).

  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE …

    Auszug aus EuGH, 05.03.2009 - C-222/07
    Rn. 42 Nach ständiger Rechtsprechung verlangt die Qualifizierung als Beihilfe, dass alle in Art. 87 EG genannten Voraussetzungen erfüllt sind, d. h., erstens muss es sich um eine staatliche Maßnahme oder eine Maßnahme unter Inanspruchnahme staatlicher Mittel handeln, zweitens muss diese Maßnahme geeignet sein, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, drittens muss dem Begünstigten durch sie ein Vorteil gewährt werden, und viertens muss sie den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen (Urteil vom 24. Juli 2003, Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg, C-280/00, Slg. 2003, I-7747, Randnrn.
  • EuGH, 13.03.2001 - C-379/98

    PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine …

    Auszug aus EuGH, 05.03.2009 - C-222/07
    Die in dieser Bestimmung vorgenommene Unterscheidung zwischen "staatlichen" und "aus staatlichen Mitteln gewährten" Beihilfen bedeutet nämlich nicht, dass alle von einem Staat gewährten Vorteile unabhängig davon Beihilfen darstellen, ob sie aus staatlichen Mitteln finanziert werden oder nicht, sondern dient nur dazu, in den Beihilfebegriff die unmittelbar vom Staat gewährten Vorteile sowie diejenigen, die über eine vom Staat benannte oder errichtete öffentliche oder private Einrichtung gewährt werden, einzubeziehen (Urteil vom 13. März 2001, PreussenElektra, C-379/98, Slg. 2001, I-2099, Randnr. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.01.2006 - C-222/04

    Cassa di Risparmio di Firenze u.a. - Staatliche Beihilfen - Artikel 87 EG und 88 …

    Auszug aus EuGH, 05.03.2009 - C-222/07
    Rn. 38 Auf den Gebieten der Arbeitnehmerfreizügigkeit, der Niederlassungsfreiheit, der Dienstleistungsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs ist das Diskriminierungsverbot aber durch die Art. 39 Abs. 2 EG, 43 EG, 49 EG und 56 EG konkretisiert worden (vgl. zu Art. 39 Abs. 2 EG Urteil Lyyski, Randnr. 34, zu Art. 49 EG Urteil vom 11. Dezember 2003, AMOK, C-289/02, Slg. 2003, I-15059, Randnr. 26, und zu den Art. 43 EG und 56 EG Urteil vom 10. Januar 2006, Cassa di Risparmio di Firenze u. a., C-222/04, Slg. 2006, I-289, Randnr. 99).
  • EuGH, 09.07.1997 - C-34/95

    De Agostini

    Auszug aus EuGH, 05.03.2009 - C-222/07
    29 und 44, und vom 9. Juli 1997, De Agostini und TV-Shop, C-34/95 bis C-36/95, Slg. 1997, I-3843, Randnr. 3).
  • EuGH, 02.02.1988 - 67/85

    Van der Kooy / Kommission

    Auszug aus EuGH, 05.03.2009 - C-222/07
    Rn. 46 Soweit eine Maßnahme eines Mitgliedstaats wie die im Ausgangsverfahren fragliche für öffentlich-rechtliche Fernsehveranstalter gilt, ist außerdem nicht ersichtlich, dass etwa der betreffende Vorteil von der Kontrolle der öffentlichen Stellen über solche Fernsehveranstalter oder diesen von den genannten Stellen erteilten Anweisungen abhängt (vgl. entsprechend Urteil vom 2. Februar 1988, Kwekerij van der Kooy u. a./Kommission, 67/85, 68/85 und 70/85, Slg. 1988, 219, Randnr. 37).
  • EuGH, 13.12.2007 - C-250/06

    DIE ERTEILUNG DES "MUST CARRY"-STATUS AN RUNDFUNKVERANSTALTER KANN DURCH …

    Auszug aus EuGH, 05.03.2009 - C-222/07
    Rn. 25 Eine solche Beschränkung von durch den EG-Vertrag verbürgten Grundfreiheiten kann jedoch gerechtfertigt sein, wenn sie zwingenden Gründen des Allgemeininteresses entspricht, geeignet ist, die Erreichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (Urteil vom 13. Dezember 2007, United Pan-Europe Communications Belgium u. a., C-250/06, Slg. 2007, I-11135, Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.12.2003 - C-289/02

    AMOK - Freier Dienstleistungsverkehr - In einem Mitgliedstaat niedergelassener …

    Auszug aus EuGH, 05.03.2009 - C-222/07
    Rn. 38 Auf den Gebieten der Arbeitnehmerfreizügigkeit, der Niederlassungsfreiheit, der Dienstleistungsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs ist das Diskriminierungsverbot aber durch die Art. 39 Abs. 2 EG, 43 EG, 49 EG und 56 EG konkretisiert worden (vgl. zu Art. 39 Abs. 2 EG Urteil Lyyski, Randnr. 34, zu Art. 49 EG Urteil vom 11. Dezember 2003, AMOK, C-289/02, Slg. 2003, I-15059, Randnr. 26, und zu den Art. 43 EG und 56 EG Urteil vom 10. Januar 2006, Cassa di Risparmio di Firenze u. a., C-222/04, Slg. 2006, I-289, Randnr. 99).
  • EuGH, 09.02.1995 - C-412/93

    Leclerc-Siplec / TF1 und M6

    Auszug aus EuGH, 05.03.2009 - C-222/07
    Rn. 19 Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie keine vollständige Harmonisierung der Bestimmungen in den von ihr erfassten Bereichen vornimmt, sondern Mindestnormen vorsieht, denen Fernsehsendungen, die ihren Ursprung in der Europäischen Gemeinschaft haben und für den Empfang dort bestimmt sind, entsprechen müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Februar 1995, Leclerc-Siplec, C-412/93, Slg. 1995, I-179, Randnrn.
  • EuGH, 17.07.2008 - C-500/06

    RECHTSVORSCHRIFTEN, DIE ZU EINEM VERBOT VON WERBUNG FÜR MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE …

    Auszug aus EuGH, 05.03.2009 - C-222/07
    Bei der Ausübung dieser Befugnis sind jedoch die durch den Vertrag garantierten Grundfreiheiten zu beachten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Oktober 1999, ARD, C-6/98, Slg. 1999, I-7599, Randnr. 49, und vom 17. Juli 2008, Corporación Dermoestética, C-500/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 31).
  • EuGH, 28.10.1999 - C-6/98

    ARD - Fernsehsendungen - Beschränkung der Sendezeit für Werbung

  • EuGH, 28.11.1989 - 379/87

    Groener / Minister for Education und City of Dublin Vocational Education …

  • EuGH, 04.10.2011 - C-403/08

    Ein Lizenzsystem für die Weiterverbreitung von Fußballspielen, das …

    Rn. 93 Für die Prüfung der Rechtfertigung einer Beschränkung wie der in den Ausgangsverfahren fraglichen ist zu beachten, dass eine Beschränkung von durch den Vertrag verbürgten Grundfreiheiten nur gerechtfertigt sein kann, wenn sie zwingenden Gründen des Allgemeininteresses entspricht, geeignet ist, die Erreichung des mit ihr verfolgten, im Allgemeininteresse liegenden Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. März 2009, UTECA, C-222/07, Slg. 2009, I-1407, Randnr. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 105 Jedoch darf eine solche Beschränkung zusätzlich nicht über das hinausgehen, was erforderlich ist, um das Ziel des Schutzes des fraglichen geistigen Eigentums zu erreichen (vgl. in diesem Sinne Urteil UTECA, Randnrn.

  • EuGH, 22.09.2011 - C-244/10

    Deutschland kann die Weiterverbreitung von Sendungen in kurdischer Sprache, die …

    Rn. 34 Ferner ist darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie keine vollständige Harmonisierung der Bestimmungen in den von ihr erfassten Bereichen vornimmt, sondern Mindestnormen vorsieht, denen Fernsehsendungen entsprechen müssen, die ihren Ursprung in der Union haben und dazu bestimmt sind, dort empfangen zu werden (vgl. Urteil vom 5. März 2009, UTECA, C-222/07, Slg. 2009, I-1407, Randnr. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.09.2011 - C-279/08

    Kommission / Niederlande - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 87 Abs. 1 …

    Rn. 105 Ferner bedeutet die in dieser Bestimmung vorgenommene Unterscheidung zwischen "staatlichen" und "aus staatlichen Mitteln gewährten" Beihilfen nicht, dass alle von einem Staat gewährten Vorteile unabhängig davon Beihilfen darstellen, ob sie aus staatlichen Mitteln finanziert werden oder nicht, sondern dient nur dazu, in den Beihilfebegriff die unmittelbar vom Staat gewährten Vorteile sowie diejenigen, die über eine vom Staat benannte oder errichtete öffentliche oder private Einrichtung gewährt werden, einzubeziehen (Urteile PreussenElektra, Randnr. 58, und vom 5. März 2009, UTECA, C-222/07, Slg. 2009, I-1407, Randnr. 43).
  • EuG, 24.09.2015 - T-674/11

    TV2/Danmark / Kommission - Staatliche Beihilfen - Öffentlich-rechtlicher Rundfunk …

    Rn. 194 Im Übrigen hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 5. März 2009, UTECA (C-222/07, Slg, EU:C:2009:124, Rn. 47), festgestellt, dass eine Maßnahme eines Mitgliedstaats, mit der Fernsehveranstalter verpflichtet werden, 5 % ihrer Betriebseinnahmen auf die Vorfinanzierung europäischer Spiel- und Fernsehfilme und davon wiederum 60 % auf Werke, deren Originalsprache eine der Amtssprachen dieses Mitgliedstaats ist, zu verwenden, keine staatliche Beihilfe zugunsten der Filmindustrie dieses Mitgliedstaats darstellt.

    Insoweit hat der Gerichtshof ausgeführt, dass der Vorteil, der mit einer solchen Maßnahme der Filmindustrie dieses Mitgliedstaats gewährt wird, kein Vorteil ist, der unmittelbar vom Staat oder über eine von ihm benannte oder errichtete öffentliche oder private Einrichtung gewährt wird, sondern aus einer allgemeinen Regelung resultiert, mit der den Fernsehveranstaltern, ob öffentlich-rechtlich oder privat, auferlegt wird, einen Teil ihrer Betriebseinnahmen auf die Vorfinanzierung von Spiel- oder Fernsehfilmen zu verwenden (Urteil UTECA, EU:C:2009:124, Rn. 44 und 45).

    Gleiches gilt für die Rechtssache, die dem Urteil UTECA, oben in Rn. 194 angeführt, EU:C:2009:124), zugrunde lag und in der die Fernsehveranstalter vom Staat verpflichtet worden waren, einen bestimmten Anteil ihrer Betriebseinnahmen für einen besonderen Zweck (Vorfinanzierung europäischer Spiel- und Fernsehfilme) zu verwenden.

  • EuGH, 17.11.2009 - C-169/08

    DIE SARDISCHE REGIONALSTEUER AUF ZU TOURISTISCHEN ZWECKEN DURCHGEFÜHRTE LANDUNGEN …

    Rn. 42 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die Rechtfertigung einer Beschränkung der durch den EG-Vertrag verbürgten Grundfreiheiten nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs, abgesehen vom Bestehen eines legitimen Ziels, das zwingenden Gründen des Allgemeininteresses entspricht, voraussetzt, dass die in Frage stehende Maßnahme geeignet ist, die Erreichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, und dass sie nicht über dasjenige hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. Urteile vom 30. Januar 2007, Kommission/Dänemark, C-150/04, Slg. 2007, I-1163, Randnr. 46, und Gouvernement de la Communauté française et gouvernement wallon, oben angeführt, Randnr. 55, sowie Urteil vom 5. März 2009, UTECA, C-222/07, I-0000, Randnr. 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2018 - C-135/16

    Georgsmarienhütte u.a. - Vorabentscheidungsfrage nach der Gültigkeit - Beschluss …

    Vgl. auch Urteil vom 5. März 2009, UTECA (C-222/07, EU:C:2009:124, Rn. 43 bis 47), über Zwangsbeiträge, die bei Fernsehveranstaltern für die Filmherstellung erhoben werden und keine Übertragung staatlicher Mittel mit sich bringen.
  • EuGH, 04.09.2014 - C-474/12

    Schiebel Aircraft - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - …

    Rn. 21 Das Diskriminierungsverbot ist aber in den Bereichen der Freizügigkeit der Arbeitnehmer und der Niederlassungsfreiheit durch die Art. 45 Abs. 2 AEUV und 49 AEUV umgesetzt worden (vgl. in diesem Sinne Urteile Cassa di Risparmio di Firenze u. a., C-222/04, EU:C:2006:8, Rn. 99, Lyyski, C-40/05, EU:C:2007:10, Rn. 34, UTECA, C-222/07, EU:C:2009:124, Rn. 38, und Hervis Sport- és Divatkereskedelmi, EU:C:2014:47, Rn. 25).
  • EuGH, 10.06.2010 - C-140/09

    Fallimento Traghetti del Mediterraneo - Staatliche Beihilfen - Zuschüsse an ein …

    54 und 72, vom 17. Juli 2008, Essent Netwerk Noord u. a., C-206/06, Slg. 2008, I-5497, Randnr. 96, sowie vom 5. März 2009, UTECA, C-222/07, Slg. 2009, I-1407, Randnrn.

    63 und 64, sowie UTECA, Randnr. 42).

  • EuGH, 25.01.2011 - C-382/08

    Neukirchinger - Luftverkehr - Bewilligung zur Durchführung gewerblicher …

    Rn. 30 Um dem vorlegenden Gericht eine sachdienliche Antwort zu geben, sind die Vorlagefragen somit unter dem Gesichtspunkt des Art. 12 EG zu prüfen, in dem das allgemeine Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit verankert ist (vgl. u. a. Urteile vom 11. Januar 2007, Lyyski, C-40/05, Slg. 2007, I-99, Randnr. 33, und vom 5. März 2009, UTECA, C-222/07, Slg. 2009, I-1407, Randnr. 37).
  • EuGH, 18.07.2013 - C-234/12

    Die italienische Regelung über Fernsehwerbung, die für Bezahlfernsehen eine …

    29 und 44, vom 5. März 2009, UTECA, C-222/07, Slg. 2009, I-1407, Randnr. 19, sowie vom 22. September 2011, Mesopotamia Broadcast und Roj TV, C-244/10 und C-245/10, Slg. 2011, I-8777, Randnr. 34).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012 - C-566/10

    Italien / Kommission - Rechtsmittel - Sprachenregelung - Bekanntmachung von …

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2020 - C-705/19

    Axpo Trading - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Förderung …

  • VG Aachen, 15.01.2024 - 9 K 1163/20

    Berliner Abkommen; Dienstleistungsfreiheit; Dienstleistungsrichtlinie; …

  • EuGH, 09.11.2017 - C-657/15

    TV2/ Danmark - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 107 Abs. 1 AEUV - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-13/07

    Kommission / Rat - Welthandelsorganisation (WTO) - Beitritt Vietnams - Festlegung …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2012 - C-283/11

    Nach Auffassung von Generalanwalt Bot ist die Begrenzung der Kostenerstattung, …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2012 - C-201/11

    Generalanwalt Jääskinen schlägt dem Gerichtshof vor, die von FIFA und UEFA …

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2009 - C-169/08

    Presidente del Consiglio dei Ministri - Freier Dienstleistungsverkehr (Art. 49 …

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2011 - C-498/10

    X - Freier Dienstleistungsverkehr - Verpflichtung des inländischen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-137/09

    Nach Ansicht von Generalanwalt Yves Bot darf die Gemeinde Maastricht Personen, …

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2021 - C-64/20

    An tAire Talmhaíochta Bia agus Mara, Éire agus an tArd-Aighne - Vorlage zur …

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2012 - C-399/10

    Bouygues und Bouygues Télécom / Kommission u.a. - Rechtsmittel - Staatliche …

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.05.2011 - C-244/10

    Mesopotamia Broadcast und Roj TV - Koordinierung bestimmter Rechts- und …

  • EuGH, 06.10.2010 - C-487/09

    Inmogolf - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 69/335/EWG - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2013 - C-677/11

    Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE - Staatliche Beihilfen - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2012 - C-205/11

    FIFA / Kommission - Rechtsmittel - Fernsehen - Fernsehen ohne Grenzen - Art. 3a …

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2017 - C-656/15

    Kommission/ TV2/Danmark - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 107 Abs. 1 …

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2013 - C-234/12

    Sky Italia - Richtlinie 2010/13/EU - Audiovisuelle Mediendienste - Begrenzung der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2012 - C-204/11

    FIFA / Kommission - Rechtsmittel - Fernsehen - Fernsehen ohne Grenzen - Art. 3a …

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2017 - C-657/15

    TV2/ Danmark - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 107 Abs. 1 AEUV - …

  • VG Köln, 12.02.2025 - 21 K 2338/23
  • VG Köln, 12.02.2025 - 21 K 2966/22
  • VG Köln, 12.02.2025 - 21 K 2337/23
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-222/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9892
Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-222/07 (https://dejure.org/2008,9892)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04.09.2008 - C-222/07 (https://dejure.org/2008,9892)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04. September 2008 - C-222/07 (https://dejure.org/2008,9892)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,9892) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    UTECA

    Richtlinie 89/552/EWG "Fernsehen ohne Grenzen" - Europäische Werke - Verpflichtung der Fernsehveranstalter zur Vorfinanzierung von europäischen Spiel- und Fernsehfilmen - Sprachenquote - Mindestharmonisierung - Grundfreiheiten des EG-Vertrags - Wettbewerb - Staatliche ...

  • EU-Kommission PDF

    UTECA

    Richtlinie 89/552/EWG "Fernsehen ohne Grenzen" - Europäische Werke - Verpflichtung der Fernsehveranstalter zur Vorfinanzierung von europäischen Spiel- und Fernsehfilmen - Sprachenquote - Mindestharmonisierung - Grundfreiheiten des EG-Vertrags - Wettbewerb - Staatliche ...

  • EU-Kommission

    UTECA

    Richtlinie 89/552/EWG ‚Fernsehen ohne Grenzen‘ - Europäische Werke - Verpflichtung der Fernsehveranstalter zur Vorfinanzierung von europäischen Spiel- und Fernsehfilmen - Sprachenquote - Mindestharmonisierung - Grundfreiheiten des EG-Vertrags - Wettbewerb - ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lehofer.at (Kurzinformation und Auszüge)

    Fernsehrichtlinie

  • beck.de (Kurzinformation)

    EU: Vereinbarkeit von Förderverpflichtungen für Fernsehveranstalter mit EG-Recht

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (86)

  • EuGH, 12.12.2002 - C-456/00

    Frankreich / Kommission - "Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Gemeinsame …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-222/07
    {FN:96} - Urteile vom 22. März 1977, 1annelli & Volpi (74/76, Slg. 1977, 557, Randnr. 11) und Steinike & Weinlig (78/76, Slg. 1977, 595, Randnr. 8), vgl. ferner Urteile vom 12. Dezember 2002, Frankreich/Kommission (C-456/00, Slg. 2002, I-11949, Randnr. 41), und vom 23. Februar 2006, Atzeni u. a. (C-346/03 und C-529/03, Slg. 2006, I-1875, Randnr. 84).

    {FN:110} - Urteil Frankreich/Kommission (zitiert in Fn. 104, Randnrn. 36 und 37).

    {FN:111} - Urteile Frankreich/Kommission (zitiert in Fn. 104, Randnr. 37) und Pearle u. a. (zitiert in Fn. 105, Randnrn. 36 und 41 am Ende).

    {FN:119} - Urteil Frankreich/Kommission (zitiert in Fn. 104, Randnrn. 34 und 37).

  • EuGH, 20.11.2003 - C-126/01

    GEMO SA - "Staatliche Beihilfen - System der Finanzierung eines öffentlichen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-222/07
    Rn. 126 Anders als UTECA meint, hat daran auch die jüngere Rechtsprechung, insbesondere die Urteile GEMO, Pearle, Forum 187 und Laboratoires Boiron, nichts geändert.

    {FN:104} - Urteile vom 16. Mai 2002, Frankreich/Kommission ("Stardust Marine", C-482/99, Slg. 2002, I-4397, Randnr. 23), und vom 20. November 2003, GEMO (C-126/01, Slg. 2003, I-13769, Randnr. 23); vgl. auch Urteile Steinike & Weinlig (zitiert in Fn. 96, Randnr. 21), und vom 2. Februar 1988, van der Kooy/Kommission (67/85, 68/85 und 70/85, Slg. 1988, 219, Randnr. 35).

    {FN:107} - Urteil GEMO (zitiert in Fn. 104, Randnrn. 7 und 27).

    {FN:109} - Im selben Sinne das Urteil GEMO (zitiert in Fn. 104, Randnr. 26).

  • EuGH, 09.02.1995 - C-412/93

    Leclerc-Siplec / TF1 und M6

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-222/07
    {FN:18} - Vgl. dazu den 13. Erwägungsgrund der Richtlinie 89/552 sowie die Urteile vom 9. Februar 1995, Leclerc-Siplec (C-412/93, Slg. 1995, I-179, Randnrn.

    {FN:23} - Ähnlich bereits, bezogen auf das Verhältnis von Art. 3 Abs. 1 und Art. 19 der Richtlinie 89/552, das Urteil Leclerc-Siplec (zitiert in Fn. 18, Randnrn. 40, 41 und 47).

    {FN:32} - Dass es das Hauptziel der Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen ist", die freie Ausstrahlung von Fernsehsendungen sicherzustellen, ergibt sich u. a. aus den Urteilen Leclerc-Siplec (zitiert in Fn. 18, Randnr. 28), De Agostini und TV-Shop (zitiert in Fn. 18, Randnr. 3) und ARD (zitiert in Fn. 20, Randnr. 28).

    {FN:33} - Urteil Leclerc-Siplec (zitiert in Fn. 18, Randnr. 44).

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2017 - C-413/15

    Generalanwältin Sharpston präzisiert die Kriterien zur Bestimmung einer "dem …

    Vgl. schließlich Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache UTECA (C-222/07, EU:C:2008:468, Nr. 124).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2011 - C-498/10

    X - Freier Dienstleistungsverkehr - Verpflichtung des inländischen …

    {FN:17} - Vgl. meine Schlussanträge vom 4. September 2008 in der Rechtssache UTECA (C-222/07, Urteil vom 5. März 2009, Slg. 2009, I-1407, Nr. 77 und die dort zitierte Rechtsprechung), sowie Kokott/Ost, Europäische Grundfreiheiten und nationales Steuerrecht, EuZW 2011, S. 496, 497 ff.
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2008 - C-282/07

    Truck Center - Niederlassungsfreiheit - Quellensteuer - Mobiliensteuervorabzug …

    Siehe zum Verhältnis von Diskriminierungen und Beschränkungen auch meine Schlussanträge vom 4. September 2008, UTECA (C-222/07, Slg. 2008, I-0000, Nr. 77).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht Generalanwalt beim EuGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht