Rechtsprechung
| EuGH, 05.03.2019 - C-349/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Europäischer Gerichtshof
Eesti Pagar
Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Verordnung (EG) Nr. 800/2008 (Gruppenfreistellungsverordnung) - Art. 8 Abs. 2 - Beihilfen, die einen Anreizeffekt haben - Begriff "Beginn des Vorhabens" - Befugnisse der nationalen Behörden - Rechtswidrige Beihilfe - ...
- Europäischer Gerichtshof
Eesti Pagar
Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Verordnung (EG) Nr. 800/2008 (Gruppenfreistellungsverordnung) - Art. 8 Abs. 2 - Beihilfen, die einen Anreizeffekt haben - Begriff "Beginn des Vorhabens" - Befugnisse der nationalen Behörden - Rechtswidrige Beihilfe - ...
- Wolters Kluwer
Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Verordnung (EG) Nr. 800/2008 (Gruppenfreistellungsverordnung) - Art. 8 Abs. 2 - Beihilfen, die einen Anreizeffekt haben - Begriff "Beginn des Vorhabens" - Befugnisse der nationalen Behörden - Rechtswidrige Beihilfe - ...
- Wolters Kluwer
Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 5. März 2019. Eesti Pagar AS gegen Ettevõtluse Arendamise Sihtasutus und Majandus- ja Kommunikatsiooniministeerium. Vorabentscheidungsersuchen des Tallinna Ringkonnakohus. Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Verordnung (EG) Nr. 800/2008 (Gruppenfreistellungsverordnung) - Art. 8 Abs. 2 - Beihilfen, die einen Anreizeffekt haben - Begriff "Beginn des Vorhabens" - Befugnisse der nationalen Behörden - Rechtswidrige Beihilfe - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2018 - C-349/17
- EuGH, 05.03.2019 - C-349/17
Papierfundstellen
- EuZW 2019, 379
Wird zitiert von ... (137) Zitiert selbst (25)
- EuGH, 21.07.2016 - C-493/14
Dilly's Wellnesshotel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - …
Auszug aus EuGH, 05.03.2019 - C-349/17
Im Rahmen dieses Systems sind die Mitgliedstaaten zum einen verpflichtet, bei der Kommission alle Maßnahmen anzumelden, mit denen eine Beihilfe im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV eingeführt oder umgestaltet werden soll, und zum anderen, gemäß Art. 108 Abs. 3 AEUV solche Maßnahmen nicht durchzuführen, solange die Kommission nicht abschließend über sie entschieden hat (Urteil vom 21. Juli 2016, Dilly's Wellnesshotel, C-493/14, EU:C:2016:577, Rn. 31 und 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).Ferner kann die Kommission nach Art. 108 Abs. 4 AEUV Verordnungen zu den Arten staatlicher Beihilfen erlassen, für die der Rat nach Art. 109 AEUV festgelegt hat, dass sie von dem in Art. 108 Abs. 3 AEUV vorgesehenen Verfahren ausgenommen werden können (Urteil vom 21. Juli 2016, Dilly's Wellnesshotel, C-493/14, EU:C:2016:577, Rn. 33 und 34).
Rn. 58 Die Verordnung Nr. 994/98, auf deren Grundlage später die Verordnung Nr. 800/2008 erlassen wurde, wurde gemäß Art. 94 des EG-Vertrags (später Art. 89 EG, jetzt Art. 109 AEUV) erlassen (Urteil vom 21. Juli 2016, Dilly's Wellnesshotel, C-493/14, EU:C:2016:577, Rn. 35).
Umgekehrt ergibt sich aus dem siebten Erwägungsgrund dieser Verordnung, dass staatliche Beihilfen, die nicht von dieser Verordnung erfasst werden, weiterhin der in Art. 108 Abs. 3 AEUV vorgesehenen Anmeldepflicht unterliegen (Urteil vom 21. Juli 2016, Dilly's Wellnesshotel, C-493/14, EU:C:2016:577, Rn. 36).
Die Einhaltung der in diesen Verordnungen - also auch der Verordnung Nr. 800/2008 - vorgesehenen Voraussetzungen ermöglicht es, die vollständige Erreichung dieser Ziele zu gewährleisten (Urteil vom 21. Juli 2016, Dilly's Wellnesshotel, C-493/14, EU:C:2016:577, Rn. 37 und 38).
- EuGH, 11.11.2015 - C-505/14
Klausner Holz Niedersachsen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 107 AEUV und …
Auszug aus EuGH, 05.03.2019 - C-349/17
Rn. 137 Allerdings dürfen nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften nicht ungünstiger sein als die, die bei ähnlichen internen Sachverhalten gelten (Grundsatz der Äquivalenz), und nicht so ausgestaltet sein, dass sie die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung eingeräumten Rechte praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Grundsatz der Effektivität) (Urteil vom 11. November 2015, Klausner Holz Niedersachsen, C-505/14, EU:C:2015:742, Rn. 40).Rn. 138 Zum Grundsatz der Effektivität hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass jeder Fall, in dem sich die Frage stellt, ob eine nationale Verfahrensvorschrift die Anwendung des Unionsrechts unmöglich macht oder übermäßig erschwert, unter Berücksichtigung der Stellung dieser Vorschrift im gesamten Verfahren, des Verfahrensablaufs und der Besonderheiten des Verfahrens vor den verschiedenen nationalen Stellen zu prüfen ist (Urteil vom 11. November 2015, Klausner Holz Niedersachsen, C-505/14, EU:C:2015:742, Rn. 41).
Rn. 139 In diesem Zusammenhang ist davon auszugehen, dass das nationale Recht nicht zur Folge haben darf, die Anwendung des Unionsrechts insofern zu verhindern, als es es den nationalen Gerichten oder Behörden unmöglich macht, ihrer Verpflichtung nachzukommen, die Beachtung von Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. November 2015, Klausner Holz Niedersachsen, C-505/14, EU:C:2015:742, Rn. 42 und 45).
Rn. 140 Eine nationale Rechtsvorschrift, die die nationalen Gerichte oder eine nationale Behörde daran hinderte, sämtliche Konsequenzen aus einem Verstoß gegen Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV zu ziehen, ist nämlich als mit dem Effektivitätsgrundsatz unvereinbar anzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. November 2015, Klausner Holz Niedersachsen, C-505/14, EU:C:2015:742, Rn. 42 und 45).
- EuGH, 21.11.2013 - C-284/12
Deutsche Lufthansa - Staatliche Beihilfen - Art. 107 AEUV und 108 AEUV - Einer …
Auszug aus EuGH, 05.03.2019 - C-349/17
Um dieses Ziel zu erreichen, wird die Durchführung eines Beihilfevorhabens ausgesetzt, bis die Zweifel an seiner Vereinbarkeit durch die abschließende Entscheidung der Kommission beseitigt sind (Urteil vom 21. November 2013, Deutsche Lufthansa, C-284/12, EU:C:2013:755, Rn. 25 und 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 88 In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof klargestellt, dass das in Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV angeordnete Verbot der Durchführung von Beihilfevorhaben unmittelbare Wirkung hat und dass die unmittelbare Anwendbarkeit des in dieser Bestimmung enthaltenen Durchführungsverbots jede Beihilfemaßnahme betrifft, die durchgeführt wird, ohne dass sie angezeigt worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. November 2013, Deutsche Lufthansa, C-284/12, EU:C:2013:755, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 89 Der Gerichtshof hat daraus geschlossen, dass die nationalen Gerichte nach ihrem nationalen Recht sicherstellen müssen, dass sämtliche Konsequenzen aus einer Verletzung von Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV sowohl hinsichtlich der Gültigkeit der Durchführungsakte als auch hinsichtlich der Wiedereinziehung der unter Verletzung dieser Bestimmung gewährten finanziellen Unterstützungen gezogen werden, und dass Gegenstand ihrer Aufgabe somit die Anordnung von Maßnahmen ist, die geeignet sind, der Rechtswidrigkeit der Durchführung der Beihilfen abzuhelfen, damit der Empfänger in der bis zur Entscheidung der Kommission noch verbleibenden Zeit nicht weiterhin frei über sie verfügen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. November 2013, Deutsche Lufthansa, C-284/12, EU:C:2013:755, Rn. 30 und 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 12.02.2008 - C-199/06
CELF und ministre de la Culture und de la Communication - Staatliche Beihilfen - …
Auszug aus EuGH, 05.03.2019 - C-349/17
Rn. 132 Aus der Sicht des Beihilfeempfängers besteht der nicht gerechtfertigte Vorteil indessen auch in der Nichtzahlung von Zinsen, die er auf den fraglichen Betrag der Beihilfe gezahlt hätte, wenn er sich diesen Betrag während der Dauer der Rechtswidrigkeit auf dem Markt hätte leihen müssen, sowie in der Verbesserung seiner Wettbewerbsposition gegenüber den anderen Marktteilnehmern während dieser Dauer (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Februar 2008, CELF und Ministre de la Culture et de la Communication, C-199/06, EU:C:2008:79, Rn. 51).Rn. 133 Damit wäre in einer Situation wie der im Ausgangsrechtsstreit in Rede stehenden unbeschadet der auf sie anwendbaren Verjährungsvorschriften eine nur in einer Verpflichtung zur Rückforderung ohne Zinsen bestehende Maßnahme grundsätzlich nicht geeignet, den Auswirkungen der Rechtswidrigkeit vollständig abzuhelfen, da sie die frühere Situation nicht wiederherstellen und die Wettbewerbsverzerrung nicht vollständig beseitigen würde (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Februar 2008, CELF und Ministre de la Culture et de la Communication, C-199/06, EU:C:2008:79, Rn. 52 bis 54, …sowie vom 8. Dezember 2011, Residex Capital IV, C-275/10, EU:C:2011:814, Rn. 33 und 34).
Rn. 134 Die nationale Stelle ist daher gemäß Art. 108 Abs. 3 AEUV verpflichtet, dem Beihilfeempfänger aufzugeben, für die Dauer der Rechtswidrigkeit Zinsen zu zahlen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Februar 2008, CELF und Ministre de la Culture et de la Communication, C-199/06, EU:C:2008:79, Rn. 52, …sowie vom 8. Dezember 2011, Residex Capital IV, C-275/10, EU:C:2011:814, Rn. 33 bis 35).
- EuGH, 08.12.2011 - C-275/10
Residex Capital IV - Art. 88 Abs. 3 EG - Staatliche Beihilfen - Beihilfe, die …
Auszug aus EuGH, 05.03.2019 - C-349/17
Durch die Rückzahlung der Beihilfe verliert der Empfänger den Vorteil, den er auf dem Markt gegenüber seinen Mitbewerbern besaß, und die Lage vor der Zahlung der Beihilfe wird wiederhergestellt (Urteil vom 8. Dezember 2011, Residex Capital IV, C-275/10, EU:C:2011:814, Rn. 33 und 34).Rn. 133 Damit wäre in einer Situation wie der im Ausgangsrechtsstreit in Rede stehenden unbeschadet der auf sie anwendbaren Verjährungsvorschriften eine nur in einer Verpflichtung zur Rückforderung ohne Zinsen bestehende Maßnahme grundsätzlich nicht geeignet, den Auswirkungen der Rechtswidrigkeit vollständig abzuhelfen, da sie die frühere Situation nicht wiederherstellen und die Wettbewerbsverzerrung nicht vollständig beseitigen würde (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Februar 2008, CELF und Ministre de la Culture et de la Communication, C-199/06, EU:C:2008:79, Rn. 52 bis 54, sowie vom 8. Dezember 2011, Residex Capital IV, C-275/10, EU:C:2011:814, Rn. 33 und 34).
Rn. 134 Die nationale Stelle ist daher gemäß Art. 108 Abs. 3 AEUV verpflichtet, dem Beihilfeempfänger aufzugeben, für die Dauer der Rechtswidrigkeit Zinsen zu zahlen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Februar 2008, CELF und Ministre de la Culture et de la Communication, C-199/06, EU:C:2008:79, Rn. 52, sowie vom 8. Dezember 2011, Residex Capital IV, C-275/10, EU:C:2011:814, Rn. 33 bis 35).
- EuGH, 27.06.2017 - C-74/16
Die Steuerbefreiungen, in deren Genuss die katholische Kirche in Spanien kommt, …
Auszug aus EuGH, 05.03.2019 - C-349/17
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über die ihm vorgelegten Fragen zu befinden, wenn sie die Auslegung des Unionsrechts betreffen (Urteil vom 27. Juni 2017, Congregación de Escuelas Pías Provincia Betania, C-74/16, EU:C:2017:496, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).Der Gerichtshof kann die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 27. Juni 2017, Congregación de Escuelas Pías Provincia Betania, C-74/16, EU:C:2017:496, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Dieses Erfordernis gilt ganz besonders im Bereich des Wettbewerbs, der durch komplexe tatsächliche und rechtliche Verhältnisse gekennzeichnet ist (Urteil vom 27. Juni 2017, Congregación de Escuelas Pías Provincia Betania, C-74/16, EU:C:2017:496, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 13.06.2013 - C-630/11
HGA u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen mit regionaler …
Auszug aus EuGH, 05.03.2019 - C-349/17
Rn. 78 Was das Urteil vom 13. Juni 2013, HGA u. a./Kommission (C-630/11 P bis C-633/11 P, EU:C:2013:387), betrifft, das von dem vorlegenden Gericht in seinem Vorabentscheidungsersuchen angeführt wird, hat der Gerichtshof in Rn. 109 jenes Urteils zwar im Wesentlichen ausgeführt, dass im Kontext von Art. 107 Abs. 3 Buchst. a AEUV die Notwendigkeit einer Beihilfe für ein regionales Investitionsprojekt auf der Grundlage anderer Kriterien als der Einreichung des Beihilfeantrags vor Beginn der Durchführung des Projekts nachgewiesen werden kann.Klare, nicht an Bedingungen geknüpfte und übereinstimmende Auskünfte stellen unabhängig von der Form ihrer Mitteilung solche Zusicherungen dar (Urteil vom 13. Juni 2013, HGA u. a./Kommission, C-630/11 P bis C-633/11 P, EU:C:2013:387, Rn. 132).
- EuGH, 21.12.2011 - C-465/10
Chambre de commerce und d'industrie de l'Indre - Vorabentscheidungsersuchen - …
Auszug aus EuGH, 05.03.2019 - C-349/17
Rn. 119 Speziell in Bezug auf die Voraussetzung, dass der Verstoß gegen eine Bestimmung des Unionsrechts die Folge einer Handlung oder Unterlassung eines Wirtschaftsteilnehmers sein muss, hat der Gerichtshof klargestellt, dass die Verjährungsregelung des Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 dieser Verordnung nicht für die Verfolgung von Unregelmäßigkeiten gilt, die auf Fehler der nationalen Behörden zurückzuführen sind, die im Namen und zulasten des Haushalts der Union einen finanziellen Vorteil gewähren (Urteil vom 21. Dezember 2011, Chambre de commerce et d'industrie de l'Indre, C-465/10, EU:C:2011:867, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).Ein solcher Umstand wirkt sich als solcher nicht auf die Einstufung als "Unregelmäßigkeit" im Sinne von Art. 1 Abs. 2 der Verordnung Nr. 2988/95 aus (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2011, Chambre de commerce et d'industrie de l'Indre, C-465/10, EU:C:2011:867, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 06.10.2015 - C-59/14
Firma Ernst Kollmer Fleischimport und -export - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Auszug aus EuGH, 05.03.2019 - C-349/17
Rn. 123 Die Begehung einer Unregelmäßigkeit, die die Verjährungsfrist in Lauf setzt, ist von der Erfüllung zweier Voraussetzungen abhängig, nämlich von einer Handlung oder Unterlassung eines Wirtschaftsteilnehmers, die sich als Verstoß gegen das Unionsrecht darstellt, und einem Schaden oder einem potenziellen Schaden für den Unionshaushalt (Urteil vom 6. Oktober 2015, Firma Ernst Kollmer Fleischimport und -export, C-59/14, EU:C:2015:660, Rn. 24).Rn. 124 Wenn der Verstoß gegen das Unionsrecht nach dem Eintritt des Schadens aufgedeckt wurde, beginnt die Verjährungsfrist zum Zeitpunkt der Begehung der Unregelmäßigkeit zu laufen, d. h. zu dem Zeitpunkt, zu dem sich sowohl die Handlung oder Unterlassung eines Wirtschaftsteilnehmers, die sich als Verstoß gegen das Unionsrecht darstellt, als auch der Schaden für den Unionshaushalt oder die Haushalte, die von der Union verwaltet werden, ereignet haben (Urteil vom 6. Oktober 2015, Firma Ernst Kollmer Fleischimport und -export, C-59/14, EU:C:2015:660, Rn. 25).
- EuGH, 22.12.2010 - C-131/10
Corman - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union - Verordnung …
Auszug aus EuGH, 05.03.2019 - C-349/17
Rn. 116 Mit dem Erlass der Verordnung Nr. 2988/95 und insbesondere ihres Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 hat der Unionsgesetzgeber nämlich beschlossen, eine allgemeine Verjährungsregelung für diesen Bereich einzuführen, in der zum einen eine in allen Mitgliedstaaten geltende Mindestfrist festgelegt und zum anderen auf die Möglichkeit der Verfolgung einer die finanziellen Interessen der Europäischen Union beeinträchtigenden Unregelmäßigkeit nach Ablauf von vier Jahren seit ihrer Begehung verzichtet werden sollte (Urteil vom 22. Dezember 2010, Corman, C-131/10, EU:C:2010:825, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 117 Folglich kann seit Inkrafttreten der Verordnung Nr. 2988/95 jede die finanziellen Interessen der Union beeinträchtigende Unregelmäßigkeit grundsätzlich - und soweit es nicht ausnahmsweise um Sektoren geht, für die der Unionsgesetzgeber eine kürzere Frist vorgesehen hat - von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten innerhalb einer Frist von vier Jahren verfolgt werden (Urteil vom 22. Dezember 2010, Corman, C-131/10, EU:C:2010:825, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 05.05.2011 - C-201/10
Ze Fu Fleischhandel und Vion Trading - Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - …
- EuGH, 05.10.2006 - C-368/04
Transalpine Ölleitung in Österreich - Staatliche Beihilfen - Artikel 88 Absatz 3 …
- EuGH, 15.12.2005 - C-148/04
Unicredito Italiano - Staatliche Beihilfen - Entscheidung 2002/581/EG - …
- EuGH, 11.09.2008 - C-75/05
Kronofrance / Deutschland u.a. - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
- EuGH, 14.09.2017 - C-628/15
The Trustees of the BT Pension Scheme - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier …
- EuGH, 08.03.2016 - C-431/14
Der Gerichtshof bestätigt, dass der griechische Staat verpflichtet ist, von …
- EuGH, 24.06.2004 - C-278/02
Handlbauer
- EuGH, 19.03.2015 - C-672/13
OTP Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfe - Art. 107 Abs. 1 …
- EuGH, 20.06.2013 - C-568/11
Agroferm - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Erzeugnis auf Zuckerbasis, das …
- EuGH, 11.06.2015 - C-52/14
Pfeifer & Langen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der finanziellen …
- EuGH, 07.08.2018 - C-120/17
Ministru kabinets - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Förderung …
- EuGH, 24.05.2012 - C-97/11
Amia - Umwelt - Abfalldeponien - Richtlinie 1999/31/EG - Sonderabgabe für die …
- EuGH, 13.06.2013 - C-671/11
Unanimes u.a. - Landwirtschaft - Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für …
- EuGH, 05.10.2010 - C-173/09
Elchinov - Soziale Sicherheit - Freier Dienstleistungsverkehr - …
- EuGH, 20.05.2010 - C-160/09
Ioannis Katsivardas - Nikolaos Tsitsikas - Verordnung (EWG) Nr. 1591/84 - …
- EuGH, 29.07.2019 - C-654/17
Bayerische Motoren Werke/ Kommission und Freistaat Sachsen - Rechtsmittel - …
Rn. 125 Zur ersten dieser Prämissen, die die jeweiligen Beihilfenkontrollbefugnisse der Kommission und der Mitgliedstaaten betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten, wie das Gericht in Rn. 165 des angefochtenen Urteils ausgeführt hat, im Rahmen des mit dem AEU-Vertrag eingerichteten Kontrollsystems zum einen verpflichtet sind, bei der Kommission alle Maßnahmen anzumelden, mit denen eine Beihilfe im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV eingeführt oder umgestaltet werden soll, und zum anderen, gemäß Art. 108 Abs. 3 AEUV solche Maßnahmen nicht durchzuführen, solange die Kommission nicht abschließend über sie entschieden hat (vgl. etwa Urteil vom 5. März 2019, Eesti Pagar, C-349/17, EU:C:2019:172, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).Dementsprechend wurde gemäß Art. 94 des EG-Vertrags (später Art. 89 EG, jetzt Art. 109 AEUV) die Verordnung (EG) Nr. 994/98 des Rates vom 7. Mai 1998 über die Anwendung der Artikel [107 und 108 AEUV] auf bestimmte Gruppen horizontaler Beihilfen (…ABl. 1998, L 142, S. 1) erlassen, auf deren Grundlage später die Verordnung Nr. 800/2008 erging (vgl. etwa Urteil vom 5. März 2019, Eesti Pagar, C-349/17, EU:C:2019:172, Rn. 57 und 58 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Umgekehrt ergibt sich aus dem siebten Erwägungsgrund dieser Verordnung, dass staatliche Beihilfen, die nicht von dieser Verordnung erfasst werden, weiterhin der in Art. 108 Abs. 3 AEUV vorgesehenen Anmeldepflicht unterliegen (vgl. etwa Urteil vom 5. März 2019, Eesti Pagar, C-349/17, EU:C:2019:172, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 135 Zum anderen hat die Kommission durch die Verordnung Nr. 800/2008 im Wesentlichen nur ex ante die Befugnisse wahrgenommen, die ihr Art. 107 Abs. 3 AEUV für alle Beihilfen einräumt, die die Voraussetzungen dieser Verordnung erfüllen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. März 2019, Eesti Pagar, C-349/17, EU:C:2019:172, Rn. 65).
Rn. 137 Wird ein Beihilfeantrag gemäß der Verordnung Nr. 800/2008 an die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats gerichtet, prüft allerdings zunächst nur diese nationale Behörde unter Berücksichtigung der ihr unterbreiteten Angaben, ob die beantragte Beihilfe alle maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt, die in dieser Verordnung aufgestellt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. März 2019, Eesti Pagar, C-349/17, EU:C:2019:172, Rn. 66 und 93).
Umgekehrt ist eine Beihilfe, die nach dieser Verordnung gewährt wurde, obwohl nicht alle für die Gewährung aufgestellten Voraussetzungen erfüllt waren, unter Verstoß gegen die Anmeldepflicht gewährt worden und muss als rechtswidrig angesehen werden (Urteil vom 5. März 2019, Eesti Pagar, C-349/17, EU:C:2019:172, Rn. 99).
Rn. 139 In einer solchen Situation obliegt es nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs sowohl den nationalen Gerichten als auch den Trägern der Verwaltung der Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass alle Konsequenzen, die sich aus dem Verstoß gegen Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV ergeben, gezogen werden, insbesondere was die Gültigkeit der Durchführungshandlungen und die Wiedereinziehung der unter Verstoß gegen diese Bestimmung gewährten Beihilfen betrifft (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. März 2019, Eesti Pagar, C-349/17, EU:C:2019:172, Rn. 89 bis 92, 100 und 130).
Rn. 140 Im Übrigen obliegt es der Kommission nach Art. 10 Abs. 1 der Verordnung Nr. 659/1999, eine solche unter Verstoß gegen die Verordnung Nr. 800/2008 gewährte Beihilfe entweder von Amts wegen oder im Rahmen der Beschwerde eines Beteiligten anhand der Art. 107 und 108 AEUV zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. März 2019, Eesti Pagar, C-349/17, EU:C:2019:172, Rn. 114).
Rn. 141 Denn auch wenn die Kommission Gruppenfreistellungsverordnungen für Beihilfen erlassen kann, um eine wirksame Überwachung der Wettbewerbsregeln im Bereich staatlicher Beihilfen zu gewährleisten und die Verwaltungsabläufe zu vereinfachen, können solche Verordnungen in keiner Weise ihre Kontrollbefugnis in diesem Bereich schwächen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Juli 2016, Dilly's Wellnesshotel, C-493/14, EU:C:2016:577, Rn. 38, und vom 5. März 2019, Eesti Pagar, C-349/17, EU:C:2019:172, Rn. 60).
Insoweit befinden sich diese Stellen auf derselben Ebene wie die potenziellen Beihilfeempfänger und müssen sich vergewissern, dass ihre Entscheidungen im Einklang mit dieser Verordnung stehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. März 2019, Eesti Pagar, C-349/17, EU:C:2019:172, Rn. 101 und 102).
Rn. 143 Wenn eine nationale Stelle eine Beihilfe unter fehlerhafter Anwendung der Verordnung Nr. 800/2008 gewährt, tut sie dies folglich unter Missachtung sowohl dieser Verordnung als auch von Art. 108 Abs. 3 AEUV (Urteil vom 5. März 2019, Eesti Pagar, C-349/17, EU:C:2019:172, Rn. 103).
Denn da die Überwachung der staatlichen Beihilfen durch die Kommission in Art. 108 AEUV zwingend vorgeschrieben ist, darf ein beihilfebegünstigtes Unternehmen auf die Ordnungsmäßigkeit der Beihilfe grundsätzlich nur dann vertrauen, wenn diese unter Einhaltung des in diesem Artikel vorgesehenen Verfahrens gewährt wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. März 2019, Eesti Pagar, C-349/17, EU:C:2019:172, Rn. 98 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2024 - 6 A 10425/24
Rücknahme und Rückforderung von EU-Fördermitteln
Stellt eine nationale Stelle fest, dass eine Beihilfe unionsrechtswidrig gewährt und ausgezahlt wurde, ist sie unionsrechtlich verpflichtet, aus eigener Initiative im Entscheidungszeitpunkt sämtliche Konsequenzen aus einer Verletzung des Durchführungsverbotes zu ziehen (vgl. EuGH, Urteil vom 5. März 2019 C-349/17 , curia Rn. 89;… Urteil vom 7. April 2022 C-102/21 u.a. , curia Rn. 47 f.).Zu diesem Zweck kann die nationale Stelle als Schutzmaßnahme auch beschließen, die Durchführung der Beihilfe auszusetzen und bereits ausgezahlte Zuwendungen zurückzufordern (vgl. EuGH, Urteil vom 5. März 2019 C-349/17 , curia Rn. 89 ff.).
Die unionsrechtliche Pflicht, aus eigener Initiative Schutzmaßnahmen zu ergreifen, kann auch dann schon bestehen, wenn vor den Unionsgerichten noch ein Rechtsstreit über die Kommissionsentscheidung im Notifizierungsverfahren anhängig ist und daher noch nicht rechtskräftig feststeht, dass die Beihilfe gegen Unionsrecht verstößt (vgl. EuGH…, Urteil vom 11. März 2010 C-1/09 , curia Rn. 36; Urteil vom 5. März 2019 C-349/17 , curia Rn. 39).
Dieses sogenannte Durchführungsverbot ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union in den Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar (stRspr, vgl. EuGH…, Urteil vom 11. Dezember 1973 - Rs. 120/73 -, curia Rn. 8; Urteil vom 5. März 2019 - C-349/17 -, curia Rn. 88;… vgl. auch Nowak, in: Pechstein/Nowak/Häde, Frankfurter Kommentar EUV/GRC/AEUV, 2. Aufl. 2023, Art. 108 AEUV, Rn. 50. m.w.N.).
Rn. 29 Stellt eine nationale Stelle - wie hier der Beklagte - fest, dass eine Beihilfe im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV unionsrechtswidrig gewährt und ausgezahlt wurde, ist diese unionsrechtlich verpflichtet, aus eigener Initiative im Entscheidungszeitpunkt sämtliche Konsequenzen aus einer Verletzung von Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV zu ziehen (vgl. EuGH, Urteil vom 5. März 2019 - C-349/17 -, curia Rn. 89;… Urteil vom 7. April 2022 - C-102/21 u.a. -, curia Rn. 47 f.).
Diese vom Gerichtshof der Europäischen Union zunächst im Fall einer (nationalen) Konkurrentenklage für die nationalen Gerichte entwickelten Pflichten (vgl. EuGH…, Urteil vom 21. November 2013 - C-284/12 -, curia Rn. 29 ff.;… Beschluss vom 4. April 2014 - C-27/13 -, curia Rn. 24 ff.) gelten entsprechend dem Gebot der loyalen Zusammenarbeit aus Art. 4 Abs. 3 EUV nicht allein für nationale Gerichte, sondern auch für die mit dem Beihilfevorgang betrauten nationalen Behörden (vgl. EuGH, Urteil vom 5. März 2019 - C-349/17 -, curia Rn. 92;… Urteil vom 7. April 2022 - C-102/21 u.a. -, curia Rn. 47).
Zu diesem Zweck kann die nationale Stelle neben einstweiligen Maßnahmen auch beschließen, die Durchführung der in Rede stehenden Beihilfe im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV auszusetzen und die Rückforderung bereits gezahlter Zuwendungen - wie hier durch einen Verwaltungsakt - anzuordnen (vgl. EuGH, Urteil vom 5. März 2019 - C-349/17 -, curia Rn. 89 ff. unter Bezugnahme auf EuGH, Urteil vom 21. November 2013 - C-284/12 -, curia).
Vielmehr muss danach die jeweils zuständige nationale Stelle bereits vor rechtskräftigem Abschluss eines unionsgerichtlichen Verfahrens aus eigener Initiative entsprechende Schutzmaßnahmen treffen, wenn die Voraussetzungen, die solche Maßnahmen rechtfertigen, erfüllt sind, d.h. wenn unzweifelhaft eine staatliche Beihilfe im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV vorliegt, die Durchführung der Beihilfe unmittelbar bevorsteht oder diese bereits durchgeführt wurde und keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, die eine Rückforderung als Schutzmaßnahme unangemessen erscheinen lassen (vgl. EuGH…, Urteil vom 11. März 2010 - C-1/09 -, curia Rn. 36; Urteil vom 5. März 2019 - C-349/17 -, curia Rn. 39).
Einem sorgfältigen Wirtschaftsteilnehmer ist es dabei nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union auch regelmäßig möglich, sich zu vergewissern, dass das Notifizierungsverfahren vor der Europäischen Kommission ordnungsgemäß eingehalten wurde (vgl. EuGH, Urteil vom 5. März 2019 - C-349/17 -, curia Rn. 96 ff.;… Urteil vom 20. März 1997 - C-24/95 -, curia Rn. 38, 41 ff., jeweils m.w.N.).
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union muss die nationale Stelle nämlich jedenfalls auch dann, wenn die Europäische Kommission selbst keine Rücknahme der gewährten Beihilfe angeordnet hat, aus eigener Initiative über erforderliche Schutzmaßnahmen entscheiden (vgl. EuGH, Urteil vom 5. März 2019 - C-349/17 -, curia Rn. 44 und 83 ff.;… Urteil vom 11. März 2010 - C-1/09 -, curia Rn. 26 ff.).
Denn sollte die Kommissionsentscheidung rechtskräftig für nichtig erklärt werden, ist die Rückforderung logische Folge der Unionsrechtswidrigkeit der Beihilfe, die aufgrund der noch rechtzeitigen Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle durchgesetzt werden könnte (vgl. EuGH, Urteil vom 5. März 2019 - C-349/17 -, curia Rn. 131;… Urteil vom 8. Dezember 2011 - C-275/10 -, curia Rn. 33 f.).
- BGH, 27.07.2023 - I ZB 43/22
Zulässigkeit von Intra-EU-Investor-Staat-Schiedsverfahren bei dem ICSID auf …
Dies ist unter Berücksichtigung der Stellung der Vorschrift im gesamten Verfahren, des Verfahrensablaufs und der Besonderheiten des Verfahrens vor den verschiedenen nationalen Stellen zu prüfen (EuGH…, Urteil vom 11. November 2015 - C-505/14, EuZW 2016, 57 [juris Rn. 40 f.] - Klausner Holz; Urteil vom 5. März 2019 - C-349/17, EuZW 2019, 379 [juris Rn. 137 f.] - Eesti Pagar;… Urteil vom 7. April 2022 - C-116/20, juris Rn. 100 f. - Avio Lucos, jeweils mwN).
- EuGH, 24.11.2020 - C-445/19
Viasat Broadcasting UK - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - …
Im Rahmen dieses Systems sind die Mitgliedstaaten zum einen verpflichtet, bei der Kommission alle Maßnahmen anzumelden, mit denen eine Beihilfe im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV eingeführt oder umgestaltet werden soll, und zum anderen, gemäß Art. 108 Abs. 3 AEUV solche Maßnahmen nicht durchzuführen, solange die Kommission nicht abschließend über sie entschieden hat (Urteil vom 5. März 2019, Eesti Pagar, C-349/17, EU:C:2019:172, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 26 Zum anderen ist das nationale Gericht nach dem Unionsrecht verpflichtet, dem Beihilfeempfänger aufzugeben, für die Dauer der Rechtswidrigkeit der Beihilfe Zinsen zu zahlen (…Urteile vom 12. Februar 2008, CELF und Ministre de la Culture et de la Communication, C-199/06, EU:C:2008:79, Rn. 52 und 55, sowie vom 5. März 2019, Eesti Pagar, C-349/17, EU:C:2019:172, Rn. 134).
Rn. 27 Diese Verpflichtung des nationalen Gerichts ergibt sich daraus, dass die Durchführung einer Beihilfe unter Verstoß gegen Art. 108 Abs. 3 AEUV ihrem Empfänger einen nicht gerechtfertigten Vorteil verschafft, der zum einen in der Nichtzahlung von Zinsen, die er auf den fraglichen Betrag der mit dem Binnenmarkt vereinbaren Beihilfe gezahlt hätte, wenn er sich diesen Betrag bis zum Erlass der abschließenden Entscheidung der Kommission auf dem Markt hätte leihen müssen, und zum anderen in der Verbesserung seiner Wettbewerbsposition gegenüber den anderen Marktteilnehmern während der Dauer der Rechtswidrigkeit der betreffenden Beihilfe besteht (…Urteile vom 12. Februar 2008, CELF und Ministre de la Culture et de la Communication, C-199/06, EU:C:2008:79, Rn. 51, sowie vom 5. März 2019, Eesti Pagar, C-349/17, EU:C:2019:172, Rn. 132).
Rn. 36 Darüber hinaus muss jede Ausnahme von der allgemeinen Regel dieser den Mitgliedstaaten nach den Verträgen obliegenden und einen Grundbestandteil des Kontrollsystems von staatlichen Beihilfen darstellenden Anmeldepflicht ausdrücklich vorgesehen sein (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. März 2019, Eesti Pagar, C-349/17, EU:C:2019:172, Rn. 59 und 60).
In diesem Zusammenhang kann die Kommission nach Art. 108 Abs. 4 AEUV Verordnungen zu den Arten von staatlichen Beihilfen erlassen, für die der Rat nach Art. 109 AEUV festgelegt hat, dass sie von dem in Art. 108 Abs. 3 AEUV vorgesehenen Verfahren ausgenommen werden können (Urteil vom 5. März 2019, Eesti Pagar, C-349/17, EU:C:2019:172, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 38 Gemäß Art. 94 des EG-Vertrags (später Art. 89 EG, jetzt Art. 109 AEUV) war daher die Verordnung (EG) Nr. 994/98 des Rates vom 7. Mai 1998 über die Anwendung der Artikel [107 und 108 AEUV] auf bestimmte Gruppen horizontaler Beihilfen (…ABl. 1998, L 142, S. 1), erlassen worden, auf deren Grundlage später die Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel [107 und 108 AEUV] (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) (…ABl. 2008, L 214, S. 3), dann die Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 [AEUV] (…ABl. 2014, L 187, S. 1) erlassen wurden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. März 2019, Eesti Pagar, C-349/17, EU:C:2019:172, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 39 Wie jeweils im siebten Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 800/2008 und der Verordnung Nr. 651/2014 ausgeführt, unterliegen staatliche Beihilfen im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV, die nicht von diesen Verordnungen erfasst werden, weiterhin der in Art. 108 Abs. 3 AEUV vorgesehenen Anmeldepflicht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. März 2019, Eesti Pagar, C-349/17, EU:C:2019:172, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Insbesondere kann der Empfänger einer Beihilfe, wenn sie ohne vorherige Anmeldung bei der Kommission gewährt wurde, so dass sie gemäß Art. 108 Abs. 3 AEUV rechtswidrig ist, in diesem Moment kein berechtigtes Vertrauen in die Ordnungsmäßigkeit der Gewährung dieser Beihilfe (Urteil vom 5. März 2019, Eesti Pagar, C-349/17, EU:C:2019:172, Rn. 98 und die dort angeführte Rechtsprechung) und folglich auch nicht in die des Vorteils haben, den er aus der Nichtzahlung für die Dauer ihrer Rechtswidrigkeit geschuldeter Zinsen zieht.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2024 - 4 B 1116/23
Rückforderung unionsrechtswidriger Beihilfen; Anordnung einer sofortigen …
Rn. 24 Vgl. EuGH, Urteil vom 5.3.2019 - C-349/17 -, ECLI:EU:C:2019:172, juris, Rn. 83 ff., 92, 141; dem folgend OVG NRW, Urteil vom 6.3.2024 - 4 A 1581/23 -, juris, Rn. 64 ff., m. w. N.Rn. 26 Vgl. EuGH, Urteile vom 5.3.2019 - C-349/17 -, ECLI:EU:C:2019:172, juris, Rn. 88 f., und vom 21.11.2013 - C-284/12 -, ECLI:EU:C:2013:755, juris, Rn. 29 ff.
Rn. 28 vgl. EuGH, Urteil vom 5.3.2019 - C-349/17 -, ECLI:EU:C:2019:172, juris, Rn. 91, m. w. N.,.
Rn. 30 Vgl. EuGH, Urteil vom 5.3.2019 - C-349/17 -, ECLI:EU:C:2019:172, juris, Rn. 130 ff., 141.
Rn. 37 Vgl. EuGH, Urteil vom 5.3.2019 - C-349/17 -, ECLI:EU:C:2019:172, juris, Rn. 83 ff., 89 ff.; dem folgend OVG NRW, Urteil vom 6.3.2024 - 4 A 1581/23 -, juris, Rn. 66, m. w. N.
Rn. 39 vgl. EuGH, Urteil vom 5.3.2019 - C-349/17 -, ECLI:EU:C:2019:172, juris, Rn. 96 ff.; dem folgend OVG NRW, Urteil vom 6.3.2024 - 4 A 1581/23 -, juris, Rn. 62,.
Rn. 47 Vgl. EuGH, Urteil vom 5.3.2019 - C-349/17 -, ECLI:EU:C:2019:172, juris, Rn. 130 ff.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2025 - 4 A 1555/23
Befristeter Rahmen; Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020; Novemberhilfe; …
Rn. 74 Vgl. EuGH, Urteil vom 5.3.2019 - C-349/17 -, ECLI:EU:C:2019:172, juris, Rn. 56 ff.Rn. 90 Vgl. EuGH, Urteil vom 5.3.2019 - C-349/17 -, ECLI:EU:C:2019:172, juris, Rn. 68 ff.; EuG, Urteil vom 21.12.2022 - T-525/21 -, ECLI:EU:T:2022:835; juris, Rn. 31.
Rn. 115 Vgl. BVerwG, Urteil vom 13.11.1997 - 3 C 33.96 -, BVerwGE 105, 354 = juris, Rn. 29; siehe auch EuGH, Urteil vom 5.3.2019 - C-349/17 -, ECLI:EU:C:2019:172, juris, Rn. 97 f., 102, m. w. N.
Rn. 119 Vgl. EuGH, Urteil vom 5.3.2019 - C-349/17 -, ECLI:EU:C:2019:172, juris, Rn. 97 f., 102, m. w. N.
Rn. 124 Vgl. EuGH, Urteil vom 5.3.2019 - C-349/17 -, ECLI:EU:C:2019:172, juris, Rn. 89 ff.
- EuGH, 16.10.2019 - C-4/18
Winterhoff - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames …
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über die ihm vorgelegten Fragen zu befinden, wenn sie die Auslegung des Unionsrechts betreffen (Urteil vom 5. März 2019, Eesti Pagar, C-349/17, EU:C:2019:172, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).Der Gerichtshof kann die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 5. März 2019, Eesti Pagar, C-349/17, EU:C:2019:172, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 08.06.2023 - C-50/21
Die Begrenzung der Anzahl von Lizenzen für die Dienstleistung der …
Rn. 38 Zu Letzterem ist darauf hinzuweisen, dass die Notwendigkeit, zu einer dem nationalen Gericht dienlichen Auslegung des Unionsrechts zu gelangen, es erforderlich macht, dass dieses Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in dem sich seine Fragen stellen, darlegt oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen die Fragen beruhen (Urteil vom 5. März 2019, Eesti Pagar, C-349/17, EU:C:2019:172, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 43 Somit ist, da das vorlegende Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen seiner Vorlagefragen festgelegt hat, festzustellen, dass es nicht Sache des Gerichtshofs ist, dessen Richtigkeit zu überprüfen (Urteil vom 5. März 2019, Eesti Pagar, C-349/17, EU:C:2019:172, Rn. 50).
- EuG, 09.09.2020 - T-745/17
Kerkosand/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfe für ein …
Rn. 40 Erstens ist ein Mitgliedstaat nur dann, wenn eine von ihm erlassene Beihilfemaßnahme die einschlägigen in der Verordnung Nr. 651/2014 vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt, von seiner Anmeldepflicht befreit; umgekehrt wurde eine Beihilfe, wenn sie nach dieser Verordnung gewährt wurde, obwohl nicht alle für ihre Gewährung aufgestellten Voraussetzungen erfüllt waren, unter Verstoß gegen die Anmeldepflicht gewährt und ist als rechtswidrig anzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. März 2019, Eesti Pagar, C-349/17, EU:C:2019:172, Rn. 99, …und vom 29. Juli 2019, Bayerische Motoren Werke und Freistaat Sachsen/Kommission, C-654/17 P, EU:C:2019:634, Rn. 138).Rn. 43 Daraus ergibt sich viertens, dass die Kommission mit dem Erlass der Verordnung Nr. 651/2014 den nationalen Stellen keine Befugnis zur endgültigen Entscheidung in Bezug auf den Umfang der Freistellung von der Anmeldepflicht und damit in Bezug auf die Beurteilung der in dieser Verordnung aufgestellten Voraussetzungen für eine solche Freistellung übertragen hat, da sich diese Stellen insoweit auf derselben Ebene wie die potenziellen Beihilfeempfänger befinden und sich vergewissern müssen, dass ihre Entscheidungen im Einklang mit der Verordnung stehen; gewährt eine nationale Stelle in fehlerhafter Anwendung der Verordnung eine Beihilfe, tut sie dies mithin unter Missachtung sowohl der Verordnung als auch von Art. 108 Abs. 3 AEUV (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. März 2019, Eesti Pagar, C-349/17, EU:C:2019:172, Rn. 101 bis 103, …und vom 29. Juli 2019, Bayerische Motoren Werke und Freistaat Sachsen/Kommission, C-654/17 P, EU:C:2019:634, Rn. 142 und 143).
Jede andere Auslegung hätte zur Folge, dass die nationalen Behörden trotz der Erfüllung der Freistellungsvoraussetzungen nicht automatisch befugt wären, auf eine Anmeldung der fraglichen Maßnahme zu verzichten und sie durchzuführen, und weiterhin Gefahr liefen, gegen Art. 108 Abs. 3 AEUV zu verstoßen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. März 2019, Eesti Pagar, C-349/17, EU:C:2019:172, Rn. 59, 86, 87 und 99 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 29. Juli 2019, Bayerische Motoren Werke und Freistaat Sachsen/Kommission, C-654/17 P, EU:C:2019:634, Rn. 128 und 138).
So ergibt sich aus dem siebten Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 651/2014, dass nur staatliche Beihilfen, die nicht von ihr erfasst werden, weiter der in Art. 108 Abs. 3 AEUV vorgesehenen Anmeldepflicht unterliegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. März 2019, Eesti Pagar, C-349/17, EU:C:2019:172, Rn. 57 bis 59, …und vom 29. Juli 2019, Bayerische Motoren Werke und Freistaat Sachsen/Kommission, C-654/17 P, EU:C:2019:634, Rn. 127 und 128).
Die eigentliche Wahrnehmung der Kontrolle, ob die nationalen Behörden die in einer Gruppenfreistellungsverordnung vorgesehenen Freistellungsvoraussetzungen eingehalten haben, kommt hingegen einer reinen Rechtmäßigkeitskontrolle gleich, die notwendigerweise keine Erwägungen umfasst, die auf einem Ermessen der Kommission beruhen, da sie darüber nur dann verfügt, wenn sie Art. 107 Abs. 3 Buchst. a AEUV in einem Einzelfall anwendet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. März 2019, Eesti Pagar, C-349/17, EU:C:2019:172, Rn. 78 und 79).
Solche Bestimmungen stellen ebenfalls das Ergebnis einer ex ante erfolgten Wahrnehmung der der Kommission durch Art. 107 Abs. 3 AEUV verliehenen Befugnisse dar (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. März 2019, Eesti Pagar, C-349/17, EU:C:2019:172, Rn. 65 und 102, …sowie vom 29. Juli 2019, Bayerische Motoren Werke und Freistaat Sachsen/Kommission, C-654/17 P, EU:C:2019:634, Rn. 135), sind aber im Unterschied zu Verhaltensregeln rechtlich verbindlich und in der internen Rechtsordnung der Mitgliedstaaten nach Art. 288 Abs. 2 AEUV unmittelbar anwendbar.
- EuGH, 18.05.2021 - C-83/19
Wegen möglicher politischer Einflussnahme: EuGH besorgt über rumänische …
So muss es insbesondere einem Gericht, das nicht in letzter Instanz entscheidet, freistehen, dem Gerichtshof die Fragen vorzulegen, bei denen es Zweifel hat, wenn es der Ansicht ist, dass es aufgrund der rechtlichen Beurteilung eines übergeordneten Gerichts, selbst wenn es Verfassungsrang hat, zu einem unionsrechtswidrigen Urteil gelangen könnte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. März 2019, Eesti Pagar, C-349/17, EU:C:2019:172, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2025 - 4 A 1793/23
Anreizeffekt; Befristeter Rahmen; Beginn der Arbeiten; Bundesregelung …
- EuGH, 07.04.2022 - C-102/21
Autonome Provinz Bozen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - …
- EuGH, 03.03.2020 - C-75/18
Die in Ungarn auf den Umsatz von Telekommunikations- und Einzelhandelsunternehmen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2024 - 4 A 1581/23
Primärrechtlicher Begriff des "Unternehmens" nach den Wettbewerbsvorschriften des …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2019 - C-627/18
Nelson Antunes da Cunha - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rückforderung einer …
- EuGH, 03.03.2020 - C-323/18
Die in Ungarn auf den Umsatz von Telekommunikations- und Einzelhandelsunternehmen …
- EuGH, 12.09.2024 - C-741/22
Casino de Spa u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Gemeinsames …
- EuGH, 14.03.2024 - C-516/22
Das Vereinigte Königreich hat durch ein Urteil seines Obersten Gerichtshofs gegen …
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Missbrauch einer beherrschenden Stellung: Ausschließlichkeitsklauseln in …
- EuGH, 30.04.2020 - C-627/18
Nelson Antunes da Cunha - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2025 - C-416/24
On Air Media Professionals - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen …
- EuGH, 04.03.2021 - C-362/19
Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, mit dem der Beschluss der …
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Das Gericht hat rechtsfehlerhaft die Zuständigkeit der Kommission verneint, die …
- EuGH, 14.11.2019 - C-585/17
Dilly's Wellnesshotel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - …
- EuGH, 01.12.2022 - C-370/21
DOMUS-SOFTWARE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2011/7/EU - …
- BGH, 27.07.2023 - I ZB 75/22
Zulässigkeit von Intra-EU-Investor-Staat-Schiedsverfahren bei dem ICSID auf …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2024 - 4 A 357/21
Keine Corona-Soforthilfe ohne Nebenbestimmungen
- BGH, 27.07.2023 - I ZB 74/22
Zulässigkeit von Intra-EU-Investor-Staat-Schiedsverfahren bei dem ICSID auf …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2024 - 4 A 2550/22
Befristeter Rahmen; Bundesregelung Kleinbeihilfen; NRW-Soforthilfe 2020; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2025 - 4 A 274/23
Befristeter Rahmen; Bundesregelung; Kleinbeihilfen; NRW-Soforthilfe 2020; …
- VG Hamburg, 24.06.2026 - 16 K 587/24
- VG Hamburg, 24.06.2026 - 16 K 589/24
Zur isolierten Bewilligung einer Überbrückungshilfe an Teile eines …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2026 - C-757/23
Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Vom Königreich Belgien durchgeführte …
- VG Hamburg, 01.10.2024 - 16 K 898/22
Erfolglose Klage einer Museumsbetreiberin gegen die Rückforderung von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2025 - 4 A 2551/22
Verbundene Unternehmen müssen Corona-Soforthilfe zurückzahlen
- LG Essen, 12.04.2024 - 2 O 447/22
Schiedsspruch, Vollstreckbarkeit, Unionsrecht
- VG Hamburg, 16.05.2024 - 16 K 2208/21
Erfolglose Klage der Betreiberin einer Event-Agentur gegen den Widerruf und die …
- EuGH, 12.10.2023 - C-11/22
Est Wind Power - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Beihilfen …
- VG Hamburg, 01.10.2024 - 16 K 3948/22
Erfolglose Klage der Betreiberinnen von Pensionen gegen Rückforderungen von …
- VG Cottbus, 03.02.2023 - 3 K 1618/19
Verstoß gegen Vergaberecht: Widerruf der Förderung ist die Regel!
- EuG, 06.10.2021 - T-745/18
Covestro Deutschland/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung …
- EuG, 06.10.2021 - T-196/19
AZ/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung Deutschlands zugunsten …
- VG Hamburg, 01.10.2024 - 16 K 3948/24
- EuGH, 07.04.2022 - C-447/20
IFAP - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - …
- EuGH, 03.07.2019 - C-242/18
UniCredit Leasing - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …
- VG Köln, 05.12.2025 - 16 K 717/24
- OVG Sachsen, 10.04.2024 - 6 A 91/23
Anordnung der sofortigen Vollziehung; Aufrechnung im Insolvenzverfahren
- Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2021 - C-124/20
Nach Auffassung von Generalanwalt Hogan können sich iranische Unternehmen vor den …
- EuGH, 03.03.2021 - C-434/19
Poste Italiane - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2019 - C-558/18
Generalanwalt Tanchev: Der Gerichtshof sollte die Vorabentscheidungsersuchen zu …
- EuG, 06.11.2024 - T-713/22
Portumo - Madeira u. a./ Kommission (Zone franche de Madère) - Staatliche …
- VG Köln, 05.12.2025 - 16 K 3014/24
Subvention; Zuwendung; Neustarthilfe; Befristeter Rahmen; Bundesregelung; …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-882/19
Nach Ansicht von Generalanwalt Pitruzzella kann ein nationales Gericht eine …
- VG Hamburg, 09.12.2025 - 16 K 2800/25
Zur Unionsrechtswidrigkeit der Zuwendung einer Förderung nach der Hamburger …
- EuG, 06.11.2024 - T-462/22
Millennium BCP und BCP África/ Kommission (Zone franche de Madère) - …
- EuGH, 31.10.2025 - C-24/25
Mission - Trading - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung …
- EuGH, 12.05.2021 - C-844/19
INSS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-445/19
Viasat Broadcasting UK - Vorabentscheidungsersuchen - Staatliche Beihilfen - …
- EuG, 20.12.2023 - T-415/21
Die Union muss den Schaden, der der Banca Popolare di Bari durch einen Beschluss …
- VG Weimar, 04.05.2026 - 8 K 649/19
Vorlage an den Thüringischen. Verfassungsgerichtshof wegen Verfassungswidrigkeit …
- VG Hamburg, 29.04.2026 - 16 K 3160/23
Zum zeitlichen Rahmen einer Gewährung von Beihilfen nach der Bundesregelung …
- EuGH, 08.07.2021 - C-120/20
Koleje Mazowieckie - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eisenbahnverkehr - Zuweisung …
- EuGH, 09.10.2025 - C-416/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Verordnung (EU) Nr. …
- EuG, 28.02.2024 - T-390/20
Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland/ Kommission - Staatliche Beihilfen …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2025 - C-545/24
Utiledulci - Vorlage zur Vorabentscheidung - Von Portugal angewandte …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2026 - 4 A 2068/23
Corona-Förderprogramm Überbrückungshilfe III NRW steht im Einklang mit …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2026 - C-755/23
Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Vom Königreich Belgien durchgeführte …
- EuGH, 31.01.2023 - C-284/21
Kommission/ Braesch u.a. - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 107 und 108 …
- OLG Hamm, 27.03.2026 - 9 U 91/24
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2026 - C-752/23
Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Vom Königreich Belgien durchgeführte …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2022 - 12 A 4033/19
Widerruf und Rückforderung einer einem Milcherzeuger gewährten Tiersonderbeihilfe …
- EuGH, 29.06.2023 - C-756/21
International Protection Appeals Tribunal u.a. (Attentat au Pakistan) - Vorlage …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2022 - C-470/20
Veejaam und Espo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 108 Abs. 3 AEUV - …
- EuGH, 30.11.2021 - C-466/21
Land Rheinland-Pfalz/ Deutsche Lufthansa - Vorläufiger Rechtsschutz - …
- EuG, 02.10.2024 - T-624/15
European Food u. a./ Kommission - Staatliche Beihilfe - Art. 107 und 108 AEUV - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2022 - 12 A 4035/19
Widerruf und Rückforderung einer einem Milcherzeuger gewährten Tiersonderbeihilfe
- EuGH, 07.12.2023 - C-700/22
RegioJet und STUDENT AGENCY - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-347/20
Zinātnes parks - Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung (EU) Nr. 651/2014 - …
- EuG, 30.03.2022 - T-324/17
Kartell auf dem Luftfrachtmarkt: Das Gericht entscheidet über die Klagen mehrerer …
- EuGH, 09.09.2021 - C-294/20
GE Auto Service Leasing - Vorlage zur Vorabentscheidung - Harmonisierung der …
- OVG Niedersachsen, 19.05.2021 - 10 LA 205/20
Beihilfe; Rückforderung; Spezialregelung; Vertrauen, schutzwürdiges; …
- EuGH, 23.11.2023 - C-758/21
Ryanair und Airport Marketing Services - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
- EuGH, 19.10.2023 - C-186/22
Sad Trasporto Locale - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Verordnung (EG) …
- EuGH, 22.01.2020 - C-814/18
Ursa Major Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Fischereipolitik …
- EuGH, 19.06.2025 - C-671/23
Lietuvos bankas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verhinderung der Nutzung des …
- VG Düsseldorf, 06.06.2024 - 9 K 8472/23
Corona, Überbrückungshilfe IV, verbundene Unternehmen, Mutterkonzern, Ausland, …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2026 - C-670/24
Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Vereinigtes Königreich - …
- EuGH, 11.12.2025 - C-121/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie …
- EuG, 27.09.2023 - T-12/15
Staatliche Beihilfen
- Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2020 - C-362/19
Kommission/ Fútbol Club Barcelona - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2026 - 4 E 415/26
Zur Beschränkung der Gewährung von Prozesskostenhilfe für juristische Personen; …
- VG Hamburg, 20.03.2026 - 16 K 4919/22
Es bedarf der Klärung durch den Gerichtshof der Europäischen Union, ob der …
- VG Köln, 29.05.2026 - 16 K 3501/23
- EuGH, 20.05.2021 - C-6/20
Riigi Tugiteenuste Keskus - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche …
- VG Düsseldorf, 07.11.2024 - 9 K 6356/23
Corona, Überbrückungshilfe, Beihilfe, Förderrichtlinien, Verbund, Familie, …
- EuGH, 08.05.2024 - C-734/22
Finanzprokuratur - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eigenmittel der Europäischen …
- EuGH, 28.10.2021 - C-915/19
Eco Fox - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Biodieselmarkt - …
- EuGH, 25.11.2020 - C-799/19
Sociálna poist'ovňa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2023 - C-516/22
Kommission/ Vereinigtes Königreich (Arrêt de la Cour suprême) - …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-451/21
Steuervorbescheide: Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott hat die Kommission zu …
- EuG, 21.09.2022 - T-95/21
Portugal/ Kommission (Zone Franche de Madère) - Staatliche Beihilfen - Freizone …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2023 - C-221/22
Kommission/ Deutsche Telekom - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer …
- EuGH, 01.10.2020 - C-743/18
Elme Messer Metalurgs - Vorlage zur Vorabentscheidung - Strukturfonds - …
- VG Köln, 05.11.2025 - 16 K 3532/23
Subvention; Zuwendung; Coronahilfe Profisport; Befristeter Rahmen; …
- EuGH, 20.05.2021 - C-128/19
Azienda Sanitaria Provinciale di Catania - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- VG Braunschweig, 20.08.2025 - 8 A 427/24
Novemberhilfe; Dezemberhilfe; Billigkeitsleistung; Unternehmensverbund; …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2023 - C-758/21
Ryanair und Airport Marketing Services - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
- EuG, 16.01.2020 - T-257/18
Iberpotash/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Bergbau - Maßnahme, die zum einen …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2019 - C-261/18
Kommission/ Irland (Windfarm Derrybrien) - Vertragsverletzung - Nichtdurchführung …
- VG Düsseldorf, 06.03.2026 - 18 K 6015/23
- VG Düsseldorf, 03.09.2025 - 18 K 5304/23
Corona-Überbrückungshilfe III Plus; Diskothek; Klagebegehren; Klagefrist; Ablauf …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-680/20
Unilever Italia Mkt. Operations - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - …
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2023 - 1 L 35/21
Rücknahme einer Zuwendungsgewährung an einen sich in Schwierigkeiten befindenden …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2026 - C-734/23
Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Vom Königreich Belgien durchgeführte …
- VG Düsseldorf, 06.03.2026 - 18 K 6016/23
- VG Düsseldorf, 06.03.2026 - 18 K 6019/23
- VG Würzburg, 28.04.2026 - W 8 K 25.66
Coronavirus, SARS-CoV-2, Anfechtungsklage, Corona-Soforthilfe, Widerruf wegen …
- VG Köln, 05.12.2025 - 16 K 5014/23
- Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-454/21
Engie Global LNG Holding u. a./ Kommission - Rechtsmittel - Beihilferecht - …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2021 - C-165/20
Air Berlin - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - …
- EuGH, 10.04.2025 - C-657/23
Ministerstvo zemědělství - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2023 - C-615/21
Napfény-Toll - Vorlage zur Vorabentscheidung - Nationales Besteuerungsverfahren - …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2022 - C-234/21
Défense Active des Amateurs d'Armes u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- EuGH, 28.04.2022 - C-251/21
Piltenes meži - Vorlage zur Vorabentscheidung - Europäischer …
- EuG, 10.11.2021 - T-678/20
Solar Electric u.a./ Kommission - Staatliche Beihilfen - Markt für aus …
- EuG, 24.03.2022 - T-745/17
Kerkosand/ Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung
- Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2020 - C-128/19
Azienda Sanitaria Provinciale di Catania - Staatliche Beihilfe - Begriffe …
- EuG, 11.06.2020 - T-516/19
VDV eTicket Service/ Kommission und INEA
- Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2026 - C-52/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Verordnung (EU) Nr. …
- VG Düsseldorf, 28.05.2025 - 16 K 2713/23
- EuGH, 11.01.2024 - C-220/23
Prezes Urzędu Regulacji Energetyki - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-340/22
Cofidis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Direkte Besteuerung - Art. 49 AEUV - …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-186/18
José Cánovas Pardo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinschaftlicher …
- VG Düsseldorf, 31.07.2025 - 9 K 7656/23
Corona-Überbrückungshilfe IV; Ablauf des Befristeten Rahmens der EU-Kommission; …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2023 - C-11/22
Est Wind Power - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Beihilfen …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2019 - C-386/18
Coöperatieve Producentenorganisatie en Beheersgroep Texel - Vorlage zur …
- EuG, 19.03.2025 - T-350/23
Kargins/ Kommission - Außervertragliche Haftung - Staatliche Beihilfen - …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2018 - C-349/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Eesti Pagar
Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Verordnung (EG) Nr. 800/2008 - Beihilfen, die einen Anreizeffekt haben - Einreichung eines Beihilfeantrags, bevor mit der Durchführung des Vorhabens begonnen wird - Beurteilung dieses Kriteriums - Befugnisse der ...
- Europäischer Gerichtshof
Eesti Pagar
Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Verordnung (EG) Nr. 800/2008 - Beihilfen, die einen Anreizeffekt haben - Einreichung eines Beihilfeantrags, bevor mit der Durchführung des Vorhabens begonnen wird - Beurteilung dieses Kriteriums - Befugnisse der ...
- ra.de
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Verordnung (EG) Nr. 800/2008 - Beihilfen, die einen Anreizeffekt haben - Einreichung eines Beihilfeantrags, bevor mit der Durchführung des Vorhabens begonnen wird - Beurteilung dieses Kriteriums - Befugnisse der ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2018 - C-349/17
- EuGH, 05.03.2019 - C-349/17
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (18)
- Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2013 - C-630/11
HGA u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Von der Kommission …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2018 - C-349/17
Rn. 72 Diese Schlussfolgerung werde weder durch die Ausführungen in den Rn. 106 bis 109 des Urteils vom 13. Juni 2013, HGA u. a./Kommission (C-630/11 P, EU:C:2013:387), noch durch das Argument von Eesti Pagar, wonach Letztere ohne Schwierigkeiten und zu marginalen Kosten von den Verträgen hätte zurücktreten können, noch durch die Zusammenfassung der Antworten der Kommission auf "häufig gestellte Fragen" entkräftet.Rn. 89 Der Gerichtshof hat im Kern entschieden (vgl. Rn. 106 ff. seines Urteils vom 13. Juni 2013, HGA u. a./Kommission, C-630/11 P, EU:C:2013:387), dass das Kriterium der Einreichung des Beihilfeantrags vor Beginn der Durchführung des Investitionsprojekts nur eine widerlegliche Vermutung ist -, so dass die Beihilfeempfänger alternative Beweise vorlegen dürfen, aus denen sich ergibt, dass die fragliche Maßnahme durchaus eine Anreizwirkung hatte.
{FN:18} Urteil vom 13. Juni 2013, HGA u. a./Kommission (C-630/11 P, EU:C:2013:387, Rn. 106 bis 109).
{FN:20} Schlussanträge in der Rechtssache HGA, C-630/11 P (EU:C:2013:194, Nr. 66).
- EuGH, 13.06.2013 - C-630/11
HGA u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen mit regionaler …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2018 - C-349/17
Rn. 72 Diese Schlussfolgerung werde weder durch die Ausführungen in den Rn. 106 bis 109 des Urteils vom 13. Juni 2013, HGA u. a./Kommission (C-630/11 P, EU:C:2013:387), noch durch das Argument von Eesti Pagar, wonach Letztere ohne Schwierigkeiten und zu marginalen Kosten von den Verträgen hätte zurücktreten können, noch durch die Zusammenfassung der Antworten der Kommission auf "häufig gestellte Fragen" entkräftet.Rn. 89 Der Gerichtshof hat im Kern entschieden (vgl. Rn. 106 ff. seines Urteils vom 13. Juni 2013, HGA u. a./Kommission, C-630/11 P, EU:C:2013:387), dass das Kriterium der Einreichung des Beihilfeantrags vor Beginn der Durchführung des Investitionsprojekts nur eine widerlegliche Vermutung ist -, so dass die Beihilfeempfänger alternative Beweise vorlegen dürfen, aus denen sich ergibt, dass die fragliche Maßnahme durchaus eine Anreizwirkung hatte.
{FN:18} Urteil vom 13. Juni 2013, HGA u. a./Kommission (C-630/11 P, EU:C:2013:387, Rn. 106 bis 109).
- EuGH, 12.02.2008 - C-199/06
CELF und ministre de la Culture und de la Communication - Staatliche Beihilfen - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2018 - C-349/17
{FN:32} Urteil vom 22. Februar 2008, CELF und Ministre de la Culture et de la Communication (C-199/06, EU:C:2008:79, Rn. 50 bis 54).Der Beihilfeempfänger hat dadurch einen ungerechtfertigten Vorteil erhalten (Urteil vom 22. Februar 2008, CELF und Ministre de la Culture et de la Communication, C-199/06, EU:C:2008:79, Rn. 50 bis 52 und 55).
- EuGH, 20.03.1997 - C-24/95
Land Rheinland-Pfalz / Alcan Deutschland - Staatliche Beihilfen - Rückforderung …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2018 - C-349/17
{FN:28} Urteil vom 20. März 1997, Alcan Deutschland (C-24/95, EU:C:1997:163, Rn. 41). - EuGH, 22.06.1989 - 103/88
Fratelli Costanzo / Comune di Milano
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2018 - C-349/17
{FN:24} Die Verpflichtung zur Rückforderung besteht im Übrigen nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs (vgl. u. a. Urteil vom 22. Juni 1989, Fratelli Costanzo/Comune di Milano, 103/88, EU:C:1989:256, Rn. 30 und 31) für alle nationalen Stellen, sowohl die Gerichte als auch die Verwaltungsbehörden. - EuGH, 11.11.2015 - C-505/14
Klausner Holz Niedersachsen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 107 AEUV und …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2018 - C-349/17
{FN:35} Sieht das nationale Recht höhere Zinsen vor als das Unionsrecht, so sind die strengeren nationalen Bestimmungen anzuwenden (vgl. Urteil vom 11. November 2015, Klausner Holz Niedersachsen, C-505/14, EU:C:2015:742, Rn. 40). - EuG, 16.07.2014 - T-309/12
Zweckverband Tierkörperbeseitigung / Kommission - Staatliche Beihilfen - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2018 - C-349/17
{FN:26} Urteil vom 1. März 2017, SNCM/Kommission (…T-454/13, EU:T:2017:134, Rn. 299); vgl. dazu auch Urteil vom 16. Juli 2014, Zweckverband Tierkörperbeseitigung/Kommission (T-309/12, EU:T:2014:676, Rn. 237 bis 241), sowie Urteil vom 16. Mai 2000, Frankreich/Ladbroke Racing und Kommission (…C-83/98 P, EU:C:2000:248, Rn. 58 bis 61), und Schlussanträge des Generalanwalts Cosmas vom 23. November 1999 (EU:C:1999:577, Nrn. 53 bis 98). - EuGH, 16.05.2000 - C-83/98
Frankreich / Ladbroke Racing und Kommission - "Rechtsmittel - Wettbewerb - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2018 - C-349/17
{FN:26} Urteil vom 1. März 2017, SNCM/Kommission (…T-454/13, EU:T:2017:134, Rn. 299); vgl. dazu auch Urteil vom 16. Juli 2014, Zweckverband Tierkörperbeseitigung/Kommission (…T-309/12, EU:T:2014:676, Rn. 237 bis 241), sowie Urteil vom 16. Mai 2000, Frankreich/Ladbroke Racing und Kommission (C-83/98 P, EU:C:2000:248, Rn. 58 bis 61), und Schlussanträge des Generalanwalts Cosmas vom 23. November 1999 (EU:C:1999:577, Nrn. 53 bis 98). - EuGH, 05.10.2006 - C-232/05
Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Staatliche …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2018 - C-349/17
{FN:33} Urteil vom 5. Oktober 2006, Kommission/Frankreich (C-232/05, EU:C:2006:651, Rn. 53). - EuG, 20.09.2011 - T-394/08
Regione autonoma della Sardegna u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2018 - C-349/17
{FN:19} Urteil vom 20. September 2011, Regione autonoma della Sardegna u. a./Kommission (T-394/08, T-408/08, T-453/08 und T-454/08, EU:T:2011:493). - EuGH, 03.09.2015 - C-89/14
Das Unionsrecht steht einer italienischen Regelung nicht entgegen, die durch …
- EuG, 01.03.2017 - T-454/13
SNCM / Kommission - Staatliche Beihilfen - Seekabotage - Beihilfen Frankreichs …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.11.1999 - C-83/98
Frankreich / Ladbroke Racing und Kommission
- EuGH, 05.10.2010 - C-173/09
Elchinov - Soziale Sicherheit - Freier Dienstleistungsverkehr - …
- EuGH, 05.10.2006 - C-368/04
Transalpine Ölleitung in Österreich - Staatliche Beihilfen - Artikel 88 Absatz 3 …
- EuGH, 30.03.2000 - C-236/98
JämO - "Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt …
- EuGH, 16.07.1992 - C-83/91
Meilicke / ADV-ORGA
- EuGH, 10.03.1981 - 36/80
Irish Creamery Milk Suppliers Association
- Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2019 - C-654/17
Bayerische Motoren Werke/ Kommission und Freistaat Sachsen - Rechtsmittel - …
{FN:44} Sollte sie durchgeführt worden sein, müsste sie als "rechtswidrige Beihilfe" im Sinne von Art. 1 Buchst. f der Verordnung Nr. 659/1999 behandelt werden (Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet in der Rechtssache Eesti Pagar, C-349/17, EU:C:2018:768, Nr. 107).
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