Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidungen unten: Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2014 | EuGH, 17.07.2014

Rechtsprechung
   EuGH, 17.07.2014 - C-58/13 und C-59/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,17072
EuGH, 17.07.2014 - C-58/13 und C-59/13 (https://dejure.org/2014,17072)
EuGH, Entscheidung vom 17.07.2014 - C-58/13 und C-59/13 (https://dejure.org/2014,17072)
EuGH, Entscheidung vom 17. Juli 2014 - C-58/13 und C-59/13 (https://dejure.org/2014,17072)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,17072) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    "Vorabentscheidungsersuchen - Freizügigkeit - Zugang zum Rechtsanwaltsberuf - Möglichkeit, den Angehörigen eines Mitgliedstaats, die die Qualifikation für den Rechtsanwaltsberuf in einem anderen Mitgliedstaat erworben haben, die Eintragung in das Verzeichnis der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Torresi

    Vorabentscheidungsersuchen - Freizügigkeit - Zugang zum Rechtsanwaltsberuf - Möglichkeit, den Angehörigen eines Mitgliedstaats, die die Qualifikation für den Rechtsanwaltsberuf in einem anderen Mitgliedstaat erworben haben, die Eintragung in das Verzeichnis der ...

  • EU-Kommission

    Angelo Alberto Torresi (C-58/13) und Pierfrancesco Torresi (C-59/13) gegen Consiglio dell"Ordine degli Avvocati di Macerata.

    Ersuchen um Vorabentscheidung: Consiglio Nazionale Forense - Italien. Vorabentscheidungsersuchen - Freizügigkeit - Zugang zum Rechtsanwaltsberuf - Möglichkeit, den Angehörigen eines Mitgliedstaats, die die Qualifikation für den Rechtsanwaltsberuf in einem anderen ...

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Eintragung als Rechtsanwalt unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaats in einem anderen EU-Mitgliedstaat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Mitgliedstaat des Universitätsabschlusses nach Erwerb des Befähigungsnachweises in anderem Mitgliedstaat; Vorabentscheidungsersuchen des italienischen Consiglio Nazionale Forense

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freizügigkeit - In einen Mitgliedstaat zurückzukehren, um dort den Rechtsanwaltsberuf unter der in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Berufsbezeichnung auszuüben, stellt keine missbräuchliche Praktik dar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Niederlassung eines Europäischen Rechsanwalts im Heimatland

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geplante Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedsstaat als dem ausbildenden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Erwerb des Anwaltsabschlusses im Nachbarland ist kein Missbrauch von EU-Rechten

  • juve.de (Kurzinformation)

    Anwaltszulassungen in der EU

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Eintragung als Rechtsanwalt unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaats in einem anderen EU-Mitgliedstaat

  • deutscheranwaltspiegel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Culture Clash - Die Sache Torresi

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Torresi

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Consiglio Nazionale Forense - Auslegung von Art. 3 der Richtlinie 98/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 zur Erleichterung der ständigen Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat als dem, ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2849
  • ZIP 2014, 57
  • EuZW 2014, 782
  • BB 2014, 2254
  • DÖV 2014, 803
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (49)Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 19.09.2006 - C-506/04

    DIE BESTIMMUNGEN DES LUXEMBURGISCHEN RECHTS ÜBER DIE SPRACHKENNTNISSE, DIE …

    Auszug aus EuGH, 17.07.2014 - C-58/13
    Rn. 16 Unter Berufung auf das Urteil Wilson (C-506/04, EU:C:2006:587) machen die Herren Torresi zudem geltend, der Consiglio Nazionale Forense erfülle nicht die Voraussetzung der Unparteilichkeit, da es sich bei seinen Mitgliedern um Anwälte handle, die von den einzelnen Ausschüssen der örtlichen Rechtsanwaltskammern, einschließlich jenes Ausschusses, der Partei des Ausgangsverfahrens sei, gewählt würden.

    Rn. 18 Was genauer die Unabhängigkeit der vorlegenden Einrichtung betrifft, so setzt dieses Erfordernis voraus, dass die Einrichtung vor Interventionen oder Druck von außen geschützt ist, die die Unabhängigkeit des Urteils ihrer Mitglieder im Hinblick auf die ihnen unterbreiteten Rechtsstreitigkeiten gefährden könnten (vgl. Urteil Wilson, EU:C:2006:587, Rn. 51).

    Der Consiglio Nazionale Forense hat somit - wie von der Rechtsprechung des Gerichtshofs verlangt (vgl. Urteil Wilson, EU:C:2006:587, Rn. 49) - gegenüber der Stelle, die die mit einem Rechtsbehelf angefochtene Entscheidung erlassen hat, die Eigenschaft eines Dritten.

    Rn. 37 Wie sich aus dem sechsten Erwägungsgrund der Richtlinie 98/5 ergibt, wollte der Unionsgesetzgeber mit dieser Richtlinie zudem insbesondere der Unterschiedlichkeit der nationalen Vorschriften über die Voraussetzungen der Eintragung bei den zuständigen Stellen ein Ende setzen, die den Ungleichheiten und Hindernissen für die Freizügigkeit zugrunde lagen (vgl. Urteile Kommission/Luxemburg, C-193/05, EU:C:2006:588, Rn. 34, und Wilson, EU:C:2006:587, Rn. 64).

    Rn. 38 In diesem Zusammenhang nimmt Art. 3 der Richtlinie 98/5 eine vollständige Harmonisierung der Voraussetzungen für die Ausübung des mit dieser Richtlinie verliehenen Niederlassungsrechts vor, indem er bestimmt, dass jeder Rechtsanwalt, der seinen Beruf in einem anderen Mitgliedstaat ausüben möchte als dem, in dem er seine Berufsqualifikation erworben hat, sich bei der zuständigen Stelle dieses Mitgliedstaats eintragen zu lassen hat, die die Eintragung des Rechtsanwalts "anhand einer Bescheinigung über dessen Eintragung bei der zuständigen Stelle des Herkunftsstaats" vorzunehmen hat (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Luxemburg, EU:C:2006:588, Rn. 35 und 36, und Wilson, EU:C:2006:587, Rn. 65 und 66).

    Rn. 39 Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass sich die Vorlage einer Bescheinigung über die Eintragung bei der zuständigen Stelle des Herkunftsmitgliedstaats gegenüber der zuständigen Stelle des Aufnahmemitgliedstaats als die einzige Voraussetzung für die Eintragung des Betreffenden im Aufnahmemitgliedstaat erweist, die es ihm ermöglicht, in diesem Mitgliedstaat unter seiner ursprünglichen Berufsbezeichnung tätig zu sein (vgl. Urteile Kommission/Luxemburg, EU:C:2006:588, Rn. 37, und Wilson, EU:C:2006:587, Rn. 67).

  • EuGH, 13.03.2014 - C-155/13

    SICES u.a. - Landwirtschaft - Verordnung (EG) Nr. 341/2007 - Art. 6 Abs. 4 - …

    Auszug aus EuGH, 17.07.2014 - C-58/13
    Rn. 42 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs eine betrügerische oder missbräuchliche Berufung auf das Unionsrecht nicht erlaubt ist (vgl. insbesondere Urteile Halifax u. a., C-255/02, EU:C:2006:121, Rn. 68, sowie SICES u. a., C-155/13, EU:C:2014:145, Rn. 29).

    Rn. 44 Die Feststellung einer missbräuchlichen Praxis verlangt das Vorliegen eines objektiven und eines subjektiven Elements (vgl. Urteil SICES u. a., EU:C:2014:145, Rn. 31).

    Rn. 45 Hinsichtlich des objektiven Elements muss sich aus einer Gesamtwürdigung der objektiven Umstände ergeben, dass trotz formaler Einhaltung der in der Unionsregelung vorgesehenen Bedingungen das Ziel dieser Regelung nicht erreicht wurde (vgl. Urteil SICES u. a., EU:C:2014:145, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 19.09.2006 - C-193/05

    Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

    Auszug aus EuGH, 17.07.2014 - C-58/13
    Rn. 37 Wie sich aus dem sechsten Erwägungsgrund der Richtlinie 98/5 ergibt, wollte der Unionsgesetzgeber mit dieser Richtlinie zudem insbesondere der Unterschiedlichkeit der nationalen Vorschriften über die Voraussetzungen der Eintragung bei den zuständigen Stellen ein Ende setzen, die den Ungleichheiten und Hindernissen für die Freizügigkeit zugrunde lagen (vgl. Urteile Kommission/Luxemburg, C-193/05, EU:C:2006:588, Rn. 34, und Wilson, EU:C:2006:587, Rn. 64).

    Rn. 38 In diesem Zusammenhang nimmt Art. 3 der Richtlinie 98/5 eine vollständige Harmonisierung der Voraussetzungen für die Ausübung des mit dieser Richtlinie verliehenen Niederlassungsrechts vor, indem er bestimmt, dass jeder Rechtsanwalt, der seinen Beruf in einem anderen Mitgliedstaat ausüben möchte als dem, in dem er seine Berufsqualifikation erworben hat, sich bei der zuständigen Stelle dieses Mitgliedstaats eintragen zu lassen hat, die die Eintragung des Rechtsanwalts "anhand einer Bescheinigung über dessen Eintragung bei der zuständigen Stelle des Herkunftsstaats" vorzunehmen hat (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Luxemburg, EU:C:2006:588, Rn. 35 und 36, und Wilson, EU:C:2006:587, Rn. 65 und 66).

    Rn. 39 Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass sich die Vorlage einer Bescheinigung über die Eintragung bei der zuständigen Stelle des Herkunftsmitgliedstaats gegenüber der zuständigen Stelle des Aufnahmemitgliedstaats als die einzige Voraussetzung für die Eintragung des Betreffenden im Aufnahmemitgliedstaat erweist, die es ihm ermöglicht, in diesem Mitgliedstaat unter seiner ursprünglichen Berufsbezeichnung tätig zu sein (vgl. Urteile Kommission/Luxemburg, EU:C:2006:588, Rn. 37, und Wilson, EU:C:2006:587, Rn. 67).

  • EuGH, 31.01.2013 - C-394/11

    Belov - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 267 AEUV - Begriff "nationales Gericht" …

    Auszug aus EuGH, 17.07.2014 - C-58/13
    Rn. 17 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof zur Beurteilung der Frage, ob es sich bei der vorlegenden Einrichtung um ein "Gericht" im Sinne von Art. 267 AEUV handelt, nach ständiger Rechtsprechung auf eine Reihe von Merkmalen abstellt, wie gesetzliche Grundlage der Einrichtung, ständiger Charakter, obligatorische Gerichtsbarkeit, streitiges Verfahren, Anwendung von Rechtsnormen durch die Einrichtung sowie deren Unabhängigkeit (vgl. insbesondere Urteile Miles u. a., C-196/09, EU:C:2011:388, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Belov, C-394/11, EU:C:2013:48, Rn. 38).

    Die nationalen Gerichte können den Gerichtshof nur anrufen, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig ist und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden haben, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt (vgl. Urteil Belov, EU:C:2013:48, Rn. 39 und 41).

  • EuGH, 30.09.2003 - C-167/01

    Inspire Art - "Artikel 43 EG, 46 EG und 48 EG - Gesellschaft, die in einem …

    Auszug aus EuGH, 17.07.2014 - C-58/13
    Rn. 43 Insbesondere ist ein Mitgliedstaat im Hinblick auf die Bekämpfung der missbräuchlichen Ausnutzung der Niederlassungsfreiheit berechtigt, Maßnahmen zu treffen, die verhindern sollen, dass sich einige seiner Staatsangehörigen unter Ausnutzung der durch den AEU-Vertrag geschaffenen Möglichkeiten in missbräuchlicher Weise den Vorschriften des nationalen Rechts entziehen (vgl. Urteil Inspire Art, C-167/01, EU:C:2003:512, Rn. 136).
  • EuGH, 12.03.2014 - C-456/12

    Der Gerichtshof klärt die Vorschriften über das Aufenthaltsrecht …

    Auszug aus EuGH, 17.07.2014 - C-58/13
    Rn. 46 In Bezug auf das subjektive Element muss die Absicht ersichtlich sein, sich einen ungerechtfertigten Vorteil aus der Unionsregelung dadurch zu verschaffen, dass die entsprechenden Voraussetzungen willkürlich geschaffen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil O. und B., C-456/12, EU:C:2014:135, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.02.2006 - C-255/02

    DIE SECHSTE MEHRWERTSTEUERRICHTLINIE LÄSST EINEN VORSTEUERABZUG NICHT ZU, WENN …

    Auszug aus EuGH, 17.07.2014 - C-58/13
    Rn. 42 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs eine betrügerische oder missbräuchliche Berufung auf das Unionsrecht nicht erlaubt ist (vgl. insbesondere Urteile Halifax u. a., C-255/02, EU:C:2006:121, Rn. 68, sowie SICES u. a., C-155/13, EU:C:2014:145, Rn. 29).
  • EuGH, 07.11.2000 - C-168/98

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DES GROSSHERZOGTUMS LUXEMBURG AB UND BESTÄTIGT …

    Auszug aus EuGH, 17.07.2014 - C-58/13
    Rn. 36 Hierzu hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass die genannte Richtlinie einen Mechanismus der gegenseitigen Anerkennung der Berufsbezeichnungen der zuwandernden Rechtsanwälte schafft, die unter der im Herkunftsmitgliedstaat erworbenen Berufsbezeichnung arbeiten wollen (vgl. Urteil Luxemburg/Parlament und Rat, C-168/98, EU:C:2000:598, Rn. 56).
  • EuGH, 23.10.2008 - C-286/06

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 17.07.2014 - C-58/13
    Rn. 48 In diesem Zusammenhang ist davon auszugehen, dass das Recht der Angehörigen eines Mitgliedstaats, zum einen den Mitgliedstaat, in dem sie ihre beruflichen Qualifikationen erwerben wollen, und zum anderen den Mitgliedstaat, in dem sie ihren Beruf ausüben möchten, zu wählen, im Binnenmarkt der Ausübung der von den Verträgen gewährleisteten Grundfreiheiten innewohnt (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Spanien, C-286/06, EU:C:2008:586, Rn. 72).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus EuGH, 17.07.2014 - C-58/13
    Rn. 32 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass es den innerstaatlichen Gerichten, selbst bei Vorliegen einer Rechtsprechung des Gerichtshofs, zu der betreffenden Rechtsfrage unbenommen bleibt, den Gerichtshof zu befassen, wenn sie es für angebracht halten (vgl. Urteil Cilfit u. a., 283/81, EU:C:1982:335, Rn. 13 bis 15), ohne dass der Umstand, dass die Bestimmungen, um deren Auslegung ersucht wird, bereits vom Gerichtshof ausgelegt worden sind, einer neuerlichen Entscheidung des Gerichtshofs entgegenstünde (…vgl. in diesem Sinne Urteil Boxus u. a., C-128/09 bis C-131/09, C-134/09 und C-135/09, EU:C:2011:667, Rn. 32).
  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

  • EuGH, 14.06.2011 - C-196/09

    Miles u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Begriff "Gericht eines Mitgliedstaats" …

  • EuGH, 18.10.2011 - C-128/09

    Boxus u.a. - Umweltverträglichkeitsprüfung bei Projekten - Richtlinie 85/337/EWG …

  • EuGH, 06.11.2018 - C-569/16

    Bauer - Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers können von dessen ehemaligem …

    Rn. 21 Dem ist jedoch erstens zu entgegnen, dass es den innerstaatlichen Gerichten selbst bei Vorliegen einer Rechtsprechung des Gerichtshofs zu der betreffenden Rechtsfrage unbenommen bleibt, den Gerichtshof zu befassen, wenn sie es für angebracht halten, ohne dass der Umstand, dass die Bestimmungen, um deren Auslegung ersucht wird, bereits vom Gerichtshof ausgelegt worden sind, einer neuerlichen Entscheidung des Gerichtshofs entgegenstünde (Urteil vom 17. Juli 2014, Torresi, C-58/13 und C-59/13, EU:C:2014:2088, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.10.2020 - C-181/19

    Ein früherer Wanderarbeitnehmer und seine Kinder, denen ein Aufenthaltsrecht …

    Rn. 76 Zweitens ist die Situation eines Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats, der bereits Zugang zum Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaats gefunden hat und auch ein Aufenthaltsrecht aufgrund von Art. 10 der Verordnung Nr. 492/2011 genießt, von der Situation zu unterscheiden, in der Hinweise darauf vorliegen, dass der betreffende ehemalige Arbeitnehmer einen Rechtsmissbrauch, der von den Vorschriften des Unionsrechts nicht gedeckt ist, begangen hat, indem er die Voraussetzungen für den Erhalt der fraglichen sozialen Vergünstigungen nach Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 492/2011 willkürlich herbeigeführt hat (vgl. entsprechend Urteil vom 17 Juli 2014, Torresi, C-58/13 und C-59/13, EU:C:2014:2088, Rn. 42 und 46).
  • VG Wiesbaden, 28.03.2019 - 6 K 1016/15

    Die Vorlage dient der Klärung, ob der Petitionsausschuss des Hessischen Landtages …

    Dabei wird auf eine Reihe von Merkmalen abgestellt, wie z. B. die gesetzliche Grundlage der Einrichtung, ihr ständiger Charakter, die obligatorische Gerichtsbarkeit, das streitige Verfahren, die Anwendung von Rechtsnormen durch die Einrichtung sowie ihre Unabhängigkeit (vgl. u. a. Urteile vom 17. Juli 2014, Torresi, C-58/13 und C-59/13, EU:C:2014:2088, Rn. 17, …sowie vom 6. Oktober 2015, Consorci Sanitari del Maresme, C-203/14, EU:C:2015:664, Rn. 17).

    Erforderlich ist es daher die spezifische Natur der gerichtlichen oder verwaltungsrechtlichen Aufgaben zu untersuchen, die die vorlegende Stelle in dem konkreten normativen Kontext ausübt und in dem sie sich zur Anrufung des Gerichtshofs veranlasst sieht, um zu überprüfen, ob bei der Einrichtung ein Rechtsstreit anhängig ist und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden hat, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Juli 2014, Torresi, C-58/13 und C-59/13, EU:C:2014:2088, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {RN: 57.} Der erste, externe, Aspekt setzt voraus, dass die Einrichtung ihre Funktionen in völliger Autonomie ausübt, ohne mit irgendeiner Stelle hierarchisch verbunden oder ihr untergeordnet zu sein und ohne von irgendeiner Stelle Anordnungen oder Anweisungen zu erhalten (vgl. Urteile vom 17. Juli 2014, Torresi, C-58/13 und C-59/13, EU:C:2014:2088, Rn. 22, …sowie vom 6. Oktober 2015, Consorci Sanitari del Maresme, C-203/14, EU:C:2015:664, Rn. 19), wodurch sie vor Interventionen oder Druck von außen geschützt ist, die die Unabhängigkeit des Urteils ihrer Mitglieder im Hinblick auf die ihnen unterbreiteten Rechtsstreitigkeiten gefährden könnten (…vgl. Urteile vom 19. September 2006, Wilson, C-506/04, EU:C:2006:587, Rn. 51…, vom 9. Oktober 2014, TDC, C-222/13, EU:C:2014:2265, Rn. 30, …sowie vom 6. Oktober 2015, Consorci Sanitari del Maresme, C-203/14, EU:C:2015:664, Rn. 19); EuGH, Urteil vom 16.02.2017, Ramón Margarit Panicello, Az. C-503/15, EU:C:2017:126, Rn. 37).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2014 - C-58/13 und C-59/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,8647
Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2014 - C-58/13 und C-59/13 (https://dejure.org/2014,8647)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10.04.2014 - C-58/13 und C-59/13 (https://dejure.org/2014,8647)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10. April 2014 - C-58/13 und C-59/13 (https://dejure.org/2014,8647)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,8647) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Torresi

    Begriff des "Gerichts eines Mitgliedstaats" - Consiglio Nazionale Forense - Unabhängigkeit - Unparteilichkeit - Art. 3 der Richtlinie 98/5/EG - Gültigkeit - Ständige Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Qualifikation ...

  • EU-Kommission

    Angelo Alberto Torresi (C-58/13) und Pierfrancesco Torresi (C-59/13) gegen Consiglio dell"Ordine degli Avvocati di Macerata.

    Ersuchen um Vorabentscheidung: Consiglio Nazionale Forense - Italien. Vorabentscheidungsersuchen - Freizügigkeit - Zugang zum Rechtsanwaltsberuf - Möglichkeit, den Angehörigen eines Mitgliedstaats, die die Qualifikation für den Rechtsanwaltsberuf in einem anderen ...

  • rechtsportal.de

    Begriff des 'Gerichts eines Mitgliedstaats' - Consiglio Nazionale Forense - Unabhängigkeit - Unparteilichkeit - Art. 3 der Richtlinie 98/5/EG - Gültigkeit - Ständige Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Qualifikation ...

  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freizügigkeit - Nach Ansicht von Generalanwalt Wahl liegt allein darin, dass ein Bürger sich entschließt, den Titel des Rechtsanwalts in einem anderen Mitgliedstaat zu erwerben, um in den Genuss vorteilhafterer Rechtsvorschriften zu kommen, kein Rechtsmissbrauch

  • wolterskluwer-online.de (Zusammenfassung)

    Angelo Alberto Torresi und Pierfrancesco Torresi / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati di Macerata

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (45)

  • EuGH, 19.09.2006 - C-506/04

    DIE BESTIMMUNGEN DES LUXEMBURGISCHEN RECHTS ÜBER DIE SPRACHKENNTNISSE, DIE …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2014 - C-58/13
    Insbesondere könnte sich die Frage stellen, ob das neuere Urteil Wilson von der Entscheidung Gebhard nicht in diesem Punkt implizit abgerückt ist.

    Daher werde ich zunächst erläutern, warum der Gerichtshof meines Erachtens mit dem Urteil Wilson nicht von der Entscheidung Gebhard abrücken wollte.

    a) Das Urteil Wilson ist von der Entscheidung Gebhard nicht abgerückt.

    Rn. 33 Grundsätzlich gehört das Urteil Wilson meines Erachtens zu der Reihe von Entscheidungen, die die Rechtsprechung des Gerichtshofs begründen, wonach nationale Einrichtungen, vor denen Entscheidungen von Berufsorganisationen angefochten werden können, die Merkmale eines "Gerichts" im Sinne von Art. 267 AEUV je nach den besonderen Umständen des Einzelfalls erfüllen können{FN-VERWEIS:19} oder nicht{FN-VERWEIS:20}.

    Rn. 35 Im Urteil Wilson hat der Gerichtshof hervorgehoben, dass der Begriff der Unabhängigkeit zwei Aspekte umfasst, einen externen und einen internen.

    Rn. 38 Im Urteil Wilson kam der Gerichtshof nach Prüfung des relevanten rechtlichen Hintergrunds zu dem Schluss, dass diese Garantien nicht gewahrt waren.

    b) Das Urteil Wilson sollte von der Entscheidung Gebhard nicht abrücken.

    Rn. 45 Vor allem aber bin ich der Ansicht, dass der Gerichtshof von der Entscheidung Gebhard jedenfalls nicht abrücken sollte, indem er ipso facto die im Urteil Wilson entwickelte Begründung auf einen anderen rechtlichen Zusammenhang anwendet.

    Rn. 46 Wie bereits erwähnt, hat der Gerichtshof im Urteil Wilson nicht ein Vorabentscheidungsersuchen für unzulässig erklärt, sondern lediglich die ihm von der luxemburgischen Cour administrative vorgelegten Fragen nach der Vereinbarkeit der einschlägigen luxemburgischen Regelung mit Art. 9 der Richtlinie 98/5 beantwortet.

    Rn. 52 Ich warne jedoch davor, das Urteil Wilson als Grundsatzurteil aufzufassen, das durch die Aufnahme einer Neuerung in die vorherige Rechtsprechung nunmehr vom Gerichtshof eine vertiefte Prüfung aller möglichen Gründe verlangen würde, die Anlass zu Zweifeln an der Unparteilichkeit (oder Unabhängigkeit im engeren Sinne) der vorlegenden Einrichtung geben könnten.

    {FN:12} - Urteil vom 19. September 2006, Wilson (C-506/04, Slg. 2006, I-8613).

    {FN:18} - Urteil Wilson (…Rn. 54 ff).

    Hinzuweisen ist darauf, dass der Gerichtshof in der letztgenannten, nach dem Urteil Wilson entschiedenen Rechtssache die österreichische Oberste Berufungs- und Disziplinarkommission (für Rechtsanwälte) als "Gericht" im Sinne von Art. 267 AEUV angesehen hat.

    Vgl. auch Urteil vom 30. Mai 2002, Schmid (…C-516/99, Slg. 2002, I-4573, Rn. 36), und das Urteil Wilson, Rn. 49.

    {FN:22} - Urteil Wilson (…Rn. 51 bis 53).

    {FN:23} - Urteil Wilson (…Rn. 18 und 54).

    {FN:75} - Urteil Wilson (…Rn. 66 und 67).

  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2014 - C-58/13
    Eine solche Auslegung dieser Entscheidung findet sich jedoch offenbar im Urteil Gebhard nirgends bestätigt.

    {FN:13} - Urteil vom 30. November 1995, Gebhard (C-55/94, Slg. 1995, I-4165).

    {FN:19} - Vgl. Urteile vom 30. Juni 1966, Vaassen-Göbbels (61/65, Slg. 1966, 261), vom 6. Oktober 1981, Broekmeulen (246/80, Slg. 1981, 2311), vom 8. April 1992, Bauer (C-166/91, Slg. 1992, I-2797), das Urteil Gebhard und aus jüngerer Zeit das Urteil vom 22. Dezember 2010, Koller (C-118/09, Slg. 2010, I-13627).

    {FN:42} - Vgl. Urteil Gebhard (…insbesondere Rn. 10 bis 12).

  • EuGH, 31.01.2013 - C-394/11

    Belov - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 267 AEUV - Begriff "nationales Gericht" …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2014 - C-58/13
    {FN:10} - Vgl. u. a. Beschluss vom 26. November 1999, ANAS (…C-192/98, Slg. 1999, I-8583, Rn. 22 und 23), und Urteil vom 31. Januar 2013, Belov (C-394/11, Rn. 40 und 41).

    {FN:32} - Cassazione Civile, Sezioni Unite, Beschluss vom 11. Januar 1997, Nr. 12. Zur Bedeutung dieses Aspekts vgl. das Urteil Belov (…Rn. 49) und Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano in der Rechtssache Schmid (Nr. 31).

    {FN:61} - Vgl. Urteil Belov (…Rn. 52).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2019 - C-347/18

    Salvoni - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EU) Nr. …

    {FN:9} Vgl. Urteile vom 17. September 1997, Dorsch Consult (…C-54/96, EU:C:1997:413, Rn. 23), und, aus jüngerer Zeit, vom 17. Juli 2014, Torresi (C-58/13 und C-59/13, EU:C:2014:2088, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:10} Vgl. u. a. Urteil vom 17. Juli 2014, Torresi (C-58/13 und C-59/13, EU:C:2014:2088, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:39} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in den verbundenen Rechtssachen Torresi (C-58/13 und C-59/13, EU:C:2014:265, Nrn. 72 und 73).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2023 - C-115/22

    Dopingbekämpfung und Datenschutz: Nach Ansicht von Generalanwältin Capeta …

    Vgl. z. B. Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in den verbundenen Rechtssachen Torresi (C-58/13 und C-59/13, EU:C:2014:265, Nr. 27) sowie Wahl, N., und Prete, L., "The Gatekeepers of Article 267 TFEU: On Jurisdiction and Admissibility of References for Preliminary Rulings", Common Market Law Review, Bd. 55(2), 2018, S. 511 bis 548 (S. 522).

    {FN:53} Vgl. hierzu Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in den verbundenen Rechtssachen Torresi (C-58/13 und C-59/13, EU:C:2014:265, Nrn. 46 bis 54) und des Generalanwalts Bobek in der Rechtssache Pula Parking (C-551/15, EU:C:2016:825, Nrn. 76 bis 107).

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2019 - C-585/18

    Generalanwalt Tanchev kommt zu dem Ergebnis, dass die neu geschaffene …

    {FN:69} Vgl. insoweit Urteil vom 4. Februar 1999, Köllensperger and Atzwanger (…C-103/97, EU:C:1999:52, Rn. 24), sowie Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Torresi (C-58/13 und C-59/13, EU:C:2014:265, Rn. 45 bis 54) und des Generalanwalts Bobek in der Rechtssache Pula Parking (…C-551/15, EU:C:2016:825, Rn. 81 bis 107).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2023 - C-718/21

    Generalanwalt Rantos bezweifelt, dass das Verfahren, mit dem die KRS ihre …

    Zuvor hatte Generalanwalt Wahl im Wesentlichen für eine weniger enge Auslegung der Eigenschaft einer unabhängigen Einrichtung im Rahmen des Begriffs "Gericht" im Sinne von Art. 267 AEUV als bei dem von Art. 6 EMRK und Art. 47 der Charta plädiert (Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in den verbundenen Rechtssachen Torresi, C-58/13 und C-59/13, EU:C:2014:265, Nrn. 48 bis 51).

    {FN:38} Wie Generalanwalt Wahl bemerkt hat, brächte eine zu enge Anwendung der in der Rechtsprechung des Gerichtshofs aufgestellten Kriterien für die Zulässigkeit von Vorlagen nach Art. 267 AEUV nämlich das Risiko mit sich, zu einem Ergebnis zu führen, das im Gegensatz zu dem Ergebnis steht, gemäß Art. 6 EMRK und Art. 47 der Charta den Schutz von Einzelpersonen zu stärken und ein hohes Niveau des Grundrechtsschutzes zu gewährleisten, da Einzelpersonen die Möglichkeit genommen würde, über ihre auf das Unionsrecht gegründeten Ansprüche von einem "gesetzlichen Richter" (dem Gerichtshof) entscheiden zu lassen, und in der Konsequenz die Wirksamkeit des Unionsrechts in der gesamten Union geschwächt würde (vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in den verbundenen Rechtssachen Torresi, C-58/13 und C-59/13, EU:C:2014:265, Nr. 49).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2021 - C-132/20

    Generalanwalt Bobek: Die vom Obersten Gericht Polens geschilderten Umstände sind …

    {FN:16} Vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Pula Parking (C-551/15, EU:C:2016:825, Nrn. 85 und 86) und Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in den verbundenen Rechtssachen Torresi (C-58/13 und C-59/13, EU:C:2014:265, Nr. 53).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2026 - C-560/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Recht, sich im Hoheitsgebiet …

    Vgl. entsprechend Urteil vom 17. Juli 2014, Torresi (…C-58/13 und C-59/13, EU:C:2014:2088, Rn. 50), sowie Schlussanträge von Generalanwalt Wahl in diesen verbundenen Rechtssachen (C-58/13 und C-59/13, EU:C:2014:265, Nrn. 91 und 92).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2015 - C-497/12

    Gullotta und Farmacia di Gullotta Davide & C. - Vorabentscheidungsersuchen - …

    {FN:10} - Vgl. hierzu meine Schlussanträge in den verbundenen Rechtssachen Torresi (C-58/13 und C-59/13, EU:C:2014:265, Nrn. 19 bis 81).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht Generalanwalt beim EuGH

Rechtsprechung
   EuGH, 17.07.2014 - C-59/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,111683
EuGH, 17.07.2014 - C-59/13 (https://dejure.org/2014,111683)
EuGH, Entscheidung vom 17.07.2014 - C-59/13 (https://dejure.org/2014,111683)
EuGH, Entscheidung vom 17. Juli 2014 - C-59/13 (https://dejure.org/2014,111683)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,111683) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Erwerb des Rechtsanwaltstitels im EU-Ausland

Sonstiges

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 24.07.2025 - B 8 SO 6/24 R

    Wann reist ein Ausländer im Sinne von § 23 Absatz 3 Nummer 4 SGB XII alte Fassung …

    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist eine betrügerische oder missbräuchliche Berufung auf das Unionsrecht nicht erlaubt (vgl EuGH vom 22.12.2010 - C-303/08 - Bozkurt, EU:C:2010:800, RdNr 47; EuGH vom 13.3.2014 - C-155/13 - Sices ua, EU:C:2014:145 RdNr 29 ff; EuGH vom 17.7.2014 - C-58/13 und C-59/13 - Torresi, EU:C:2014:2088 RdNr 42, 46; EuGH vom 6.10.2020 - C-181/19 - Jobcenter Krefeld, EU:C:2020:794 RdNr 76, vgl zu Artikel 35 RL 2004/38/EG (Betrug und Rechtsmissbrauch) auch Bekanntmachung der Kommission, Leitfaden zum Freizügigkeitsrecht der Unionsbürger und ihrer Familien, C/2023/1392, ABl EU DE Reihe C vom 22.12.2023, S 70 ff unter 16).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2025 - L 3 AS 410/22

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer ohne …

    Rn. 80 Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH ist eine betrügerische oder missbräuchliche Berufung auf das Unionsrecht nicht erlaubt (EuGH, Urteile vom 17. Juli 2014 - C-58/13 und C-59/13 -, Rn. 42;… vom 20. September 2007 - C-16/05 -, Rn. 64 ;… vom 21. Februar 2006 - C-255/02 -, Rn. 68, alle zitiert nach juris).

    Der hierzu erforderliche Nachweis setzt voraus, dass eine Gesamtwürdigung der objektiven Umstände das Nichterreichen des Ziels der Regelung trotz formaler Einhaltung der unionsrechtlichen Bedingungen ergibt und als subjektives Element die Absicht ersichtlich wird, sich einen unionsrechtlich vorgesehenen Vorteil durch willkürliche Schaffung der entsprechenden Voraussetzungen zu verschaffen (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Juli 2014 - C-58/13 und C-59/13 -, Rn. 44ff., juris).

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2026 - C-683/24

    Glücksspiel: Nach Ansicht von Generalanwalt Emiliou ist das …

    {FN:18} Vgl. u. a. Urteil vom 17. Juli 2014, Torresi (C-58/13 und C-59/13, EU:C:2014:2088, Rn. 44 bis 46).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht