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Rechtsprechung
   EuG, 05.08.2003 - T-116/01, T-118/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3839
EuG, 05.08.2003 - T-116/01, T-118/01 (https://dejure.org/2003,3839)
EuG, Entscheidung vom 05.08.2003 - T-116/01, T-118/01 (https://dejure.org/2003,3839)
EuG, Entscheidung vom 05. August 2003 - T-116/01, T-118/01 (https://dejure.org/2003,3839)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Staatliche Beihilfen - Nichtigkeitsklage - Entscheidung über die Einstellung eines nach Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag eingeleiteten Prüfverfahrens - Begriff der staatlichen Beihilfe - Inanspruchnahme von Dienstleistungen durch den Staat zum Marktpreis - Beihilfen ...

  • Judicialis

    Entscheidung 2001/247/EG der Kommission vom 29. November 2000 über die Beihilferegelung Spaniens zugunsten des Schifffahrtsunternehmens Ferries Golfo de Vizcaya Art. 2; ; EGV Art. ... 87; ; EGV Art. 88 Abs. 2; ; EGV Art. 253; ; EGV Art. 295

  • Europäischer Gerichtshof

    P & O European Ferries (Vizcaya) / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof

    Diputación Foral de Vizcaya / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    P & O European Ferries (Vizcaya), SA (T-116/01) und Diputación Foral de Vizcaya (T-118/01) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Artikel 88 Absatz 3 EG
    1. Staatliche Beihilfen - Nicht angemeldete Beihilfe - Annahme der Mitteilung einer neuen Vereinbarung zwischen Empfänger und Geber durch die Kommission - Keine Auswirkung auf die Rechtswidrigkeit der Beihilfe

  • EU-Kommission

    P & O European Ferries (Vizcaya), SA (T-116/01) und Diputación Foral de Vizcaya (T-118/01

    Wettbewerb , Staatliche Beihilfen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klagen auf Nichtigkeit der Entscheidung 2001/247/EG der Kommission vom 29. November 2000 über die Beihilferegelung Spaniens zugunsten des Schifffahrtsunternehmens Ferries Golfo de Vizcaya ; Staatliche Verpflichtung zum Erwerb von Reisegutscheinen für die ...

  • Wolters Kluwer

    Klagen auf Nichtigkeit der Entscheidung 2001/247/EG der Kommission vom 29. November 2000 über die Beihilferegelung Spaniens zugunsten des Schifffahrtsunternehmens Ferries Golfo de Vizcaya ; Staatliche Verpflichtung zum Erwerb von Reisegutscheinen für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung des Artikels 2 der Entscheidung 2001/247/EG der Kommission vom 29. November 2000 über die Beihilferegelung Spaniens zugunsten des Schifffahrtsunternehmens Ferries Golfo de Vizcaya SA, jetzt P & O European Ferries (Vizcaya) SA, der die Rückzahlung der für ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (56)

  • EuGH, 29.02.1996 - C-56/93

    Belgien / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.08.2003 - T-116/01
    Artikel 87 Absatz 1 EG unterscheidet nämlich nicht nach den Gründen oder Zielen der staatlichen Maßnahmen, sondern beschreibt diese nach ihren Wirkungen (Urteile des Gerichtshofes vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-56/93, Belgien/Kommission, Slg. 1996, I-723, Randnr. 79, und vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-241/94, Frankreich/Kommission, Slg. 1996, I-4551, Randnr. 20).

    Um feststellen zu können, ob eine Maßnahme wie die in Rede stehende dem begünstigten Unternehmen einen Vorteil verschafft, ist zu prüfen, ob sich der Staat entsprechend dem Vorbringen der Diputación genauso verhalten hat wie ein unter normalen marktwirtschaftlichen Bedingungen handelnder privater Investor (Urteil des Gerichtshofes vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission, Slg. 1990, I-959, Randnr. 29), dessen Größe mit der der Einrichtungen des öffentlichen Sektors vergleichbar ist.

    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Artikels 253 EG genügt, nicht nur anhand ihres Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand ihres Kontextes sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (Urteile vom 29. Februar 1996, Belgien/Kommission, Randnr. 86, und Kommission/Sytraval und Brink's France, Randnr. 63).

    Dabei ist daran zu erinnern, dass das Begründungserfordernis nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach dem Inhalt des Rechtsakts, der Art der angeführten Gründe und dem Interesse zu beurteilen ist, das die Adressaten oder andere durch den Rechtsakt unmittelbar und individuell betroffene Personen an Erläuterungen haben können (Urteile vom 29. Februar 1996, Belgien/Kommission, Randnr. 86, und Kommission/Sytraval und Brink's France, Randnr. 63).

    Im Bereich der staatlichen Beihilfen besteht aber ein bedeutendes öffentliches Interesse daran, zu verhindern, dass das Funktionieren des Marktes durch wettbewerbsschädliche Beihilfen verfälscht wird; deshalb ist es nach ständiger Rechtsprechung erforderlich, dass rechtswidrige Beihilfen zur Wiederherstellung der früheren Lage zurückgezahlt werden (Urteile Deufil/Kommission, Randnr. 24, und vom 21. März 1990, Belgien/Kommission, Randnr. 66).

    Die Aufhebung einer rechtswidrig gewährten staatlichen Beihilfe durch Rückforderung ist die logische Folge der Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit (Urteil vom 21. März 1990, Belgien/Kommission, Randnr. 66).

    Die Verpflichtung des Staates, eine von der Kommission als unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt angesehene Beihilfe aufzuheben, dient nämlich der Wiederherstellung der früheren Lage (Urteile des Gerichtshofes vom 4. April 1995 in der Rechtssache C-350/93, Kommission/Italien, Slg. 1995, I-699, Randnr. 21, und vom 17. Juni 1999 in der Rechtssache C-75/97, Belgien/Kommission, Slg. 1999, I-3671, Randnr. 64).

    Was die Verpflichtung der Kommission zur Begründung einer die Rückforderung einer rechtswidrigen Beihilfe anordnenden Entscheidung angeht, so ist dieses Organ daher nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes, wenn eine staatliche Beihilfe entgegen Artikel 88 Absatz 3 EG bereits gewährt worden ist, nicht verpflichtet, besondere Gründe für die Ausübung ihrer Befugnis anzugeben, den nationalen Behörden die Rückforderung der Beihilfe aufzugeben (Urteile des Gerichtshofes vom 14. September 1994 in den Rechtssachen C-278/92 bis C-280/92, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4103, Randnr. 78, vom 17. Juni 1999, Belgien/Kommission, Randnr. 82, und CETM/Kommission, Randnr. 172).

  • EuG, 28.01.1999 - T-14/96

    Bretagne Angleterre Irlande (BAI) gegen Kommission der Europäischen …

    Auszug aus EuG, 05.08.2003 - T-116/01
    Mit Urteil vom 28. Januar 1999 in der Rechtssache T-14/96 (BAI/Kommission, Slg. 1999, II-139, im Folgenden: Urteil BAI) erklärte das Gericht die Entscheidung vom 7. Juni 1995 mit der Begründung für nichtig, die Kommission habe ihre Schlussfolgerung, dass die neue Vereinbarung keine staatliche Beihilfe darstelle, auf eine fehlerhafte Auslegung von Artikel 92 Absatz 1 EG-Vertrag gestützt.

    Da die vorliegende Klage aber gegen einen anderen Rechtsakt gerichtet ist als die Klage, die zum Urteil BAI geführt hat, betreffen die beiden Klagen nicht denselben Gegenstand.

    Außerdem betrifft die vorliegende Klage nicht dieselben Parteien wie die Rechtssache, in der das Urteil BAI ergangen ist.

    Da die Rechtskraft der Erhebung der vorliegenden Klage nicht entgegensteht, steht sie auch nicht den Klagegründen entgegen, die die Klägerinnen in den vorliegenden Rechtssachen vorbringen; es braucht deshalb nicht geprüft zu werden, ob diese Klagegründe vom Gericht im Kern bereits im Urteil BAI gewürdigt worden sind.

    Aus der Feststellung des Gerichts im Urteil BAI, dass die neue Vereinbarung kein normales Handelsgeschäft darstelle, könne nicht geschlossen werden, dass das Gericht sie als unter Verstoß gegen Artikel 87 Absatz 1 EG gewährte Beihilfe eingestuft habe.

    Somit kann eine zugunsten eines Unternehmens getroffene staatliche Maßnahme nicht allein deshalb von vornherein vom Begriff der staatlichen Beihilfe im Sinne von Artikel 87 EG ausgenommen werden, weil sich die Vertragsparteien zu gegenseitigen Leistungen verpflichten (Urteil BAI, Randnr. 71).

    Die Kommission macht geltend, dass dieser Klagegrund unzulässig sei, da er im Kern darauf gerichtet sei, die vom Gericht im Urteil BAI vorgenommene Würdigung des Begriffes der Beihilfe in Frage zu stellen, und deshalb im Widerspruch zum Grundsatz der Rechtskraft stehe.

    Die Kommission macht geltend, der Umstand, dass sie ursprünglich keine Einwände gegen die streitige Beihilfe erhoben habe, sei nicht geeignet, ein berechtigtes Vertrauen des begünstigten Unternehmens in die Rechtmäßigkeit der in Durchführung der neuen Vereinbarung gewährten Beihilfe zu wecken, da, wie sie bereits dargetan habe, die Voraussetzungen des Artikels 88 Absatz 3 EG nicht erfüllt worden seien und die Entscheidung vom 7. Juni 1995 durch das Urteil BAI für nichtig erklärt worden sei.

  • EuGH, 26.09.1996 - C-241/94

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.08.2003 - T-116/01
    Artikel 87 Absatz 1 EG unterscheidet nämlich nicht nach den Gründen oder Zielen der staatlichen Maßnahmen, sondern beschreibt diese nach ihren Wirkungen (Urteile des Gerichtshofes vom 29. Februar 1996 in der Rechtssache C-56/93, Belgien/Kommission, Slg. 1996, I-723, Randnr. 79, und vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-241/94, Frankreich/Kommission, Slg. 1996, I-4551, Randnr. 20).

    Eine solche Verpflichtung würde nämlich die Mitgliedstaaten, die Beihilfen unter Verstoß gegen die Anmeldepflicht aus Artikel 88 Absatz 3 EG zahlen, zu Lasten derjenigen begünstigen, die Beihilfen bereits in der Planungsphase anmelden (Urteile des Gerichtshofes vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-301/87, Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-307, Randnr. 33, und des Gerichts vom 29. September 2000 in der Rechtssache T-55/99, CETM/Kommission, Slg. 2000, II-3207, Randnr. 103).

    26 ff., und vom 22. März 2001 in der Rechtssache C-17/99, Frankreich/Kommission, Slg. 2001, I-2481).

    Nach dem Urteil Frankreich/Kommission vom 14. Februar 1990 gibt die Kommission nur dann, wenn sie meint, nicht über ausreichende Informationen für den Erlass einer abschließenden Entscheidung zu verfügen, einem Mitgliedstaat auf, Informationen vorzulegen (in diesem Sinne Urteil Deutschland und Pleuger Worthington/Kommission, Randnr. 26).

  • EuG, 15.09.1998 - T-126/96

    EFIM / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.08.2003 - T-116/01
    Weiter trägt die Kommission vor, dass Artikel 88 Absatz 3 EG den Mitgliedstaaten eine förmliche Anmeldung vorschreibe (Urteil des Gerichts vom 15. September 1998 in den Rechtssachen T-126/96 und T-127/96, BFM und EFIM/Kommission, Slg. 1998, II-3437, Randnr. 47) und dass eine Mitteilung durch die Anwälte der Klägerin in der Rechtssache T-116/01 nicht als Anmeldung angesehen werden könne.

    1993, C 75, S. 2] sowie Urteil BFM und EFIM/Kommission, Randnr. 47).

    Ist die Kommission aufgrund einer ersten Prüfung zu der Überzeugung gelangt, dass eine staatliche Beihilfe mit dem Vertrag unvereinbar ist, oder hat sie hierbei nicht alle Schwierigkeiten hinsichtlich der Beurteilung der Vereinbarkeit dieser Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt ausräumen können, so ist sie nämlich nach ständiger Rechtsprechung verpflichtet, alle erforderlichen Stellungnahmen einzuholen und zu diesem Zweck das Verfahren des Artikels 88 Absatz 2 EG einzuleiten (vgl. insbesondere Urteil des Gerichtshofes vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-367/95 P, Kommission/Sytraval und Brink's France, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 39, sowie Urteil BFM und EFIM/Kommission, Randnr. 44).

    Der Gerichtshof hat festgestellt, dass die Eröffnungsmitteilung lediglich dem Zweck dient, von den Beteiligten alle Auskünfte zu erhalten, die dazu beitragen können, der Kommission Klarheit über ihr weiteres Vorgehen zu verschaffen (Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 70/72, Kommission/Deutschland, Slg. 1973, 813, Randnr. 19, sowie Urteil BFM und EFIM/Kommission, Randnr. 45).

  • EuGH, 11.07.1996 - C-39/94

    SFEI u.a.

    Auszug aus EuG, 05.08.2003 - T-116/01
    Nach ständiger Rechtsprechung soll diese Bestimmung verhindern, dass der Handel zwischen Mitgliedstaaten durch von staatlichen Stellen gewährte Vergünstigungen beeinträchtigt wird, die in verschiedenartiger Weise durch die Bevorzugung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen (Urteile des Gerichtshofes vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 310/85, Deufil/Kommission, Slg. 1987, 901, Randnr. 8, vom 15. März 1994 in der Rechtssache C-387/92, Banco Exterior de España, Slg. 1994, I-877, Randnr. 12, und vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache C-39/94, SFEI u. a., Slg. 1996, I-3547, Randnr. 58).

    Um beurteilen zu können, ob eine staatliche Maßnahme eine Beihilfe darstellt, ist daher zu bestimmen, ob das begünstigte Unternehmen eine wirtschaftliche Vergünstigung erhält, die es unter normalen Marktbedingungen nicht erhalten hätte (Urteile des Gerichtshofes SFEI u. a., Randnr. 60, und vom 29. Juni 1999 in der Rechtssache C-256/97, DM Transport, Slg. 1999, I-3913, Randnr. 22.).

    Im Urteil vom 11. Dezember 1973 in der Rechtssache 120/73 (Lorenz, Slg. 1973, 1471, Randnr. 6) hat der Gerichtshof entschieden: "Für den Fall, dass die Kommission es unterlässt, ein förmliches Verfahren einzuleiten, obwohl sie durch einen Mitgliedstaat von der beabsichtigten Einführung oder Umgestaltung einer Beihilfe unterrichtet worden ist, besagt Artikel [88 Absatz 3 EG], dass der betreffende Staat nach Ablauf der zur ersten Prüfung des Vorhabens ausreichenden Frist die geplante Beihilfemaßnahme unter der Bedingung durchführen darf, dass er dies der Kommission zuvor anzeigt; damit fällt die Beihilfe dann unter die Regelung für bestehende Beihilfen." In späteren Urteilen hat der Gerichtshof entschieden, dass diese Frist zwei Monate nicht überschreiten darf (siehe z. B. Urteile des Gerichtshofes vom 20. März 1984 in der Rechtssache 84/82, Deutschland/Kommission, Slg. 1984, 1451, Randnr. 11, SFEI u. a., Randnr. 38, und Österreich/Kommission, Randnr. 74).

  • EuGH, 21.03.1991 - 303/88

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.08.2003 - T-116/01
    Unter diesen Umständen habe sie als sorgfältiger öffentlicher Investor gehandelt, der eine langfristige strukturelle oder sektorielle Gesamtpolitik verfolge (Urteile des Gerichtshofes vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-303/88, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1433, Randnrn.

    21 und 22, und in der Rechtssache C-305/98, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1603, Randnr. 23).

    Andernfalls wären die Artikel 87 EG und 88 EG völlig wirkungslos, da sich die nationalen Behörden auf ihr eigenes rechtswidriges Verhalten stützen könnten, um die Wirksamkeit von nach diesen Bestimmungen des Vertrages erlassenen Entscheidungen der Kommission auszuschalten (Urteile des Gerichtshofes vom 20. September 1990, Kommission/Deutschland, Randnr. 17, und vom 7. März 2002 in der Rechtssache C-310/99, Italien/Kommission, Slg. 2002, I-2289, Randnr. 104).

  • EuGH, 12.07.1973 - 70/72

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuG, 05.08.2003 - T-116/01
    Der Gerichtshof hat festgestellt, dass die Eröffnungsmitteilung lediglich dem Zweck dient, von den Beteiligten alle Auskünfte zu erhalten, die dazu beitragen können, der Kommission Klarheit über ihr weiteres Vorgehen zu verschaffen (Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 70/72, Kommission/Deutschland, Slg. 1973, 813, Randnr. 19, sowie Urteil BFM und EFIM/Kommission, Randnr. 45).

    Zwar ist nicht auszuschließen, dass sich der Empfänger einer rechtswidrigen Beihilfe ausnahmsweise auf Umstände berufen kann, aufgrund deren sein Vertrauen in die Ordnungsgemäßheit der Beihilfe geschützt ist, so dass er sie nicht zurückzuzahlen braucht (Urteil des Gerichtshofes vom 20. September 1990 in der Rechtssache C-5/89, Kommission/Deutschland, Slg. 1990, I-3437, Randnr. 16).

    Andernfalls wären die Artikel 87 EG und 88 EG völlig wirkungslos, da sich die nationalen Behörden auf ihr eigenes rechtswidriges Verhalten stützen könnten, um die Wirksamkeit von nach diesen Bestimmungen des Vertrages erlassenen Entscheidungen der Kommission auszuschalten (Urteile des Gerichtshofes vom 20. September 1990, Kommission/Deutschland, Randnr. 17, und vom 7. März 2002 in der Rechtssache C-310/99, Italien/Kommission, Slg. 2002, I-2289, Randnr. 104).

  • EuGH, 15.02.2001 - C-99/98

    DIE KOMMISSION MUSS DIE VORPRÜFUNG STAATLICHER BEIHILFEN BINNEN EINER FRIST VON …

    Auszug aus EuG, 05.08.2003 - T-116/01
    Die Klägerin in der Rechtssache T-116/01 erläutert, dass vor dem Erlass der Entscheidung vom 7. Juni 1995 keine staatliche Beihilfe nach der neuen Vereinbarung gewährt worden sei, da der Erlass der Entscheidung eine Vorbedingung für das Inkrafttreten der neuen Vereinbarung gewesen sei, nach der die angebliche Beihilfe im Einklang mit dem gewährt worden sei, was der Gerichtshof im Urteil vom 15. Februar 2001 in der Rechtssache C-99/98 (Österreich/Kommission, Slg. 2001, I-1101, Randnrn.

    Drittens tragen alle Schreiben, die die Klägerinnen der Kommission gesandt haben, darunter auch die Mitteilung vom 27. März 1995, das Aktenzeichen, das die Kommission in dem die ursprüngliche Vereinbarung betreffenden Dossier verwendet hat, nämlich "NN 40/93" (vgl. hierzu Urteil Österreich/Kommission, Randnr. 42).

    Andernfalls wäre es der Kommission möglich, den Erlass einer etwaigen Entscheidung über die Einleitung eines förmlichen Verfahrens nach Artikel 88 Absatz 2 EG dann, wenn sie ursprünglich eine später für nichtig erklärte Genehmigung erteilt habe, länger aufzuschieben, als wenn sie den Fall im ersten Verfahren ordnungsgemäß bearbeitet habe (Urteil Österreich/Kommission, Randnrn.

  • EuGH, 14.01.1997 - C-169/95

    Spanien / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.08.2003 - T-116/01
    Sie stützt sich dabei auf die von ihr vollständig zitierten Randnummern 51 bis 54 der Entscheidungsgründe des Urteils des Gerichtshofes vom 14. Januar 1997 in der Rechtssache C-169/95 (Spanien/Kommission, Slg. 1997, I-135).

    Der Umstand, dass die Kommission ursprünglich eine positive Entscheidung erlassen hatte, mit der die streitige Beihilfe genehmigt wurde, konnte bei P&O Ferries kein berechtigtes Vertrauen wecken, da diese Entscheidung fristgemäß auf dem Klageweg angefochten und anschließend vom Gemeinschaftsrichter für nichtig erklärt wurde (Urteil Spanien/Kommission, Randnr. 53).

    Was die Verpflichtung der Kommission zur Begründung einer die Rückforderung einer rechtswidrigen Beihilfe anordnenden Entscheidung angeht, so ist dieses Organ daher nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes, wenn eine staatliche Beihilfe entgegen Artikel 88 Absatz 3 EG bereits gewährt worden ist, nicht verpflichtet, besondere Gründe für die Ausübung ihrer Befugnis anzugeben, den nationalen Behörden die Rückforderung der Beihilfe aufzugeben (Urteile des Gerichtshofes vom 14. September 1994 in den Rechtssachen C-278/92 bis C-280/92, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4103, Randnr. 78, vom 17. Juni 1999, Belgien/Kommission, Randnr. 82, und CETM/Kommission, Randnr. 172).

  • EuGH, 11.12.1973 - 120/73

    Lorenz GmbH / Bundesrepublik Deutschland u.a.

    Auszug aus EuG, 05.08.2003 - T-116/01
    Im Urteil vom 11. Dezember 1973 in der Rechtssache 120/73 (Lorenz, Slg. 1973, 1471, Randnr. 6) hat der Gerichtshof entschieden: "Für den Fall, dass die Kommission es unterlässt, ein förmliches Verfahren einzuleiten, obwohl sie durch einen Mitgliedstaat von der beabsichtigten Einführung oder Umgestaltung einer Beihilfe unterrichtet worden ist, besagt Artikel [88 Absatz 3 EG], dass der betreffende Staat nach Ablauf der zur ersten Prüfung des Vorhabens ausreichenden Frist die geplante Beihilfemaßnahme unter der Bedingung durchführen darf, dass er dies der Kommission zuvor anzeigt; damit fällt die Beihilfe dann unter die Regelung für bestehende Beihilfen." In späteren Urteilen hat der Gerichtshof entschieden, dass diese Frist zwei Monate nicht überschreiten darf (siehe z. B. Urteile des Gerichtshofes vom 20. März 1984 in der Rechtssache 84/82, Deutschland/Kommission, Slg. 1984, 1451, Randnr. 11, SFEI u. a., Randnr. 38, und Österreich/Kommission, Randnr. 74).

    Der im Urteil Lorenz aufgestellte und in Artikel 4 Absatz 6 der Verordnung Nr. 659/1999 festgeschriebene Grundsatz kann nur in Bezug auf eine Beihilfe geltend gemacht werden, die gemäß dem Verfahren des Artikels 88 Absatz 3 EG angemeldet worden ist.

  • EuGH, 24.02.1987 - 310/85

    Deufil / Kommission

  • EuGH, 07.02.1985 - 240/83

    Procureur de la République / ADBHU

  • EuG, 29.09.2000 - T-55/99

    CETM / Kommission

  • EuG, 30.04.2002 - T-195/01

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄSST ERSTMALS IM BEREICH DER STAATLICHEN BEIHILFEN …

  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

  • EuGH, 25.07.2002 - C-50/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN …

  • EuGH, 01.06.1999 - C-302/97

    Konle - "Niederlassungsfreiheit Freier Kapitalverkehr Artikel 52 EG-Vertrag (nach …

  • EuGH, 21.03.1990 - 142/87

    Belgien / Kommission

  • EuGH, 20.09.1990 - C-5/89

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 14.02.1990 - 301/87

    Frankreich / Kommission

  • EuGH, 21.11.1991 - C-354/90

    Fédération nationale du commerce extérieur des produits alimentaires u.a. / …

  • EuGH, 17.06.1999 - C-75/97

    Belgien / Kommission - Staatliche Beihilfen - Begriff - Erhöhte Ermäßigung der …

  • EuGH, 22.11.2001 - C-53/00

    Ferring - "Staatliche Beihilfen - Steuerliche Vergünstigung für bestimmte …

  • EuGH, 29.06.1999 - C-256/97

    DM Transport - "Artikel 92 Absatz 2 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 87 …

  • EuGH, 15.03.1994 - C-387/92

    Banco Exterior de España / Ayuntamiento de Valencia

  • EuGH, 07.03.2002 - C-310/99

    Italien / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Leitlinien für …

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    Kommission / Sytraval und Brink's France - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …

  • EuGH, 14.09.1994 - C-278/92

    Spanien / Kommission

  • EuGH, 22.03.1961 - 42/59

    Société nouvelle des usines de Pontlieue - Aciéries du Temple (S.N.U.P.A.T.) …

  • EuGH, 15.02.2001 - C-239/99

    Nachi Europe - "Gemeinsame Handelspolitik - Schutz gegen Dumpingpraktiken - …

  • EuGH, 04.06.2002 - C-503/99

    Kommission / Belgien - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 52 …

  • EuGH, 19.10.2000 - C-15/98

    Italien und Sardegna Lines / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfen der …

  • EuGH, 20.03.1984 - 84/82

    Deutschland / Kommission

  • EuG, 27.01.1998 - T-67/94

    Ladbroke Racing / Kommission

  • EuGH, 22.10.2002 - C-241/01

    'National Farmers'' Union'

  • EuGH, 22.03.2001 - C-17/99

    Frankreich / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Rettungs- und …

  • EuGH, 06.11.1984 - 182/83

    Fearon / Irish Land Commission

  • EuGH, 24.11.1987 - 223/85

    RSV / Kommission

  • EuGH, 30.01.1997 - C-178/95

    Wiljo / Belgischer Staat

  • EuGH, 27.11.2001 - C-424/99

    Kommission / Österreich - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • EuG, 15.03.2001 - T-73/98

    Prayon Rupel / Kommission

  • EuGH, 19.09.1985 - 172/83

    Hoogovens Groep / Kommission

  • EuGH, 04.04.1995 - C-350/93

    Kommission / Italien

  • EuGH, 13.04.1994 - C-324/90

    Deutschland und Pleuger Worthington / Kommission

  • EuGH, 22.09.1988 - 358/85

    Frankreich / Parlament

  • EuG, 04.04.2001 - T-288/97

    Regione Autonoma Friuli-Venezia Giulia / Kommission

  • EuG, 24.04.1996 - T-551/93
  • EuGH, 12.07.1962 - 14/61

    Koninklijke Nederlandsche Hoogovens en Staalfabrieken N.V. gegen Hohe Behörde der …

  • EuGH, 22.03.1961 - 49/59

    Anforderungen an die Form und den Inhalt eines Schreibens von der hohen Behörde; …

  • EuG, 05.06.1996 - T-162/94

    NMB France SARL, NMB-Minebea-GmbH, NMB UK Ltd und NMB Italia Srl gegen Kommission …

  • EuGH, 27.10.1987 - 146/85

    Diezler / ESC

  • EuG, 08.03.1990 - T-28/89

    Claude Maindiaux und andere gegen Wirtschafts- und Sozialausschuss. - Beamte - …

  • RG, 22.03.1893 - V 40/93

    Unterschrift von Prozessschriften.

  • EuGH, 27.10.1987 - 431/85
  • EuGH - C-305/98 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Keeling / HABM - Rechtsmittel gegen den Beschluß des Gerichts erster Instanz …

  • EuGH, 19.09.1985 - 226/83
  • EuGH, 01.06.2006 - C-442/03

    P&O European Ferries (Vizcaya) / Kommission - Staatliche Beihilfen - Rechtsmittel …

    1 Die P & O European Ferries (Vizcaya) SA, ehemals Ferries Golfo de Vizcaya SA (im Folgenden P & O Ferries), und die Diputación Foral de Vizcaya (Provinzrat von Vizcaya, im Folgenden: Diputación) beantragen mit ihren Rechtsmitteln die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 5. August 2003 in den Rechtssachen T-116/01 und T-118/01 (P & O European Ferries [Vizcaya] und Diputación Foral de Vizcaya/Kommission, Slg. 2003, II-2957, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klagen auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2001/247/EG der Kommission vom 29. November 2000 über die Beihilferegelung Spaniens zugunsten des Schifffahrtsunternehmens Ferries Golfo de Vizcaya (…ABl. 2001, L 89, S. 28, im Folgenden: angefochtene Entscheidung) abgewiesen hat.

    4 Mit Klageschriften, die am 25. bzw. 31. Mai 2001 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen sind, haben P & O Ferries (Rechtssache T-116/01) und die Diputación (Rechtssache T-118/01) Klage auf Nichtigerklärung des Artikels 2 der angefochtenen Entscheidung bzw. auf Nichtigerklärung der Entscheidung insgesamt erhoben.

    P & O Ferries ist als Streithelferin zur Unterstützung der Anträge der Diputación in der Rechtssache T-118/01 zugelassen worden.

    Die Diputación ist als Streithelferin zur Unterstützung der Anträge von P & O Ferries in der Rechtssache T-116/01 zugelassen worden.

  • EuG, 13.05.2020 - T-8/18

    Das Gericht weist die Klagen gegen den Beschluss der Kommission ab, mit dem die …

    In diesem Fall wird ein solches einem Erwerb durch eine Behörde eines Mitgliedstaats vorangehendes Ausschreibungsverfahren üblicherweise als ausreichend angesehen, um auszuschließen, dass der betreffende Staat dem Dienstleistungsunternehmen, das den Zuschlag erhalten hat, einen Vorteil gewähren kann, den es sonst unter normalen Marktbedingungen nicht erhalten hätte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. August 2003, P & O European Ferries [Vizcaya] und Diputación Foral de Vizcaya/Kommission, T-116/01 und T-118/01, EU:T:2003:217, Rn. 118).

    In einer so gelagerten Situation ist nämlich zum einen erforderlich, dass der Staat einen tatsächlichen Bedarf an diesen Dienstleistungen hatte, und zum anderen, dass der Erwerb dieser Dienstleistungen im Wege eines offenen, transparenten und nicht diskriminierenden Verfahrens erfolgt ist, das geeignet ist, die Gleichbehandlung der Dienstleister, die die betreffenden Dienstleistungen anbieten können, sicherzustellen und zu gewährleisten, dass die fraglichen Dienstleistungen zum Marktpreis erworben werden, der gewährleistet, dass die öffentliche Hand dem Dienstleistungserbringer, dem der Zuschlag erteilt wurde, beim Erwerb dieser Dienstleistungen keinen Vorteil verschafft (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. August 2003, P & O European Ferries [Vizcaya] und Diputación Foral de Vizcaya/Kommission, T-116/01 und T-118/01, EU:T:2003:217, Rn. 112 bis 120;… vgl. auch entsprechend Urteile vom 24. Oktober 2013, Land Burgenland u. a./Kommission, C-214/12 P, C-215/12 P und C-223/12 P, EU:C:2013:682, Rn. 93 und 94, …und vom 16. Juli 2015, BVVG, C-39/14, EU:C:2015:470, Rn. 32).

  • EuG, 13.05.2020 - T-607/17

    Das Gericht weist die Klagen gegen den Beschluss der Kommission ab, mit dem die …

    In diesem Fall wird ein solches einem Erwerb durch eine Behörde eines Mitgliedstaats vorangehendes Ausschreibungsverfahren üblicherweise als ausreichend angesehen, um auszuschließen, dass der betreffende Staat dem Dienstleistungsunternehmen, das den Zuschlag erhalten hat, einen Vorteil gewähren kann, den es sonst unter normalen Marktbedingungen nicht erhalten hätte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. August 2003, P & O European Ferries [Vizcaya] und Diputación Foral de Vizcaya/Kommission, T-116/01 und T-118/01, EU:T:2003:217, Rn. 118).

    In einer so gelagerten Situation ist nämlich zum einen erforderlich, dass der Staat einen tatsächlichen Bedarf an diesen Dienstleistungen hatte, und zum anderen, dass der Erwerb dieser Dienstleistungen im Wege eines offenen, transparenten und nicht diskriminierenden Verfahrens erfolgt ist, das geeignet ist, die Gleichbehandlung der Dienstleister, die die betreffenden Dienstleistungen anbieten können, sicherzustellen und zu gewährleisten, dass die fraglichen Dienstleistungen zum Marktpreis erworben werden, der gewährleistet, dass die öffentliche Hand dem Dienstleistungserbringer, dem der Zuschlag erteilt wurde, beim Erwerb dieser Dienstleistungen keinen Vorteil verschafft (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. August 2003, P & O European Ferries [Vizcaya] und Diputación Foral de Vizcaya/Kommission, T-116/01 und T-118/01, EU:T:2003:217, Rn. 112 bis 120;… vgl. auch entsprechend Urteile vom 24. Oktober 2013, Land Burgenland u. a./Kommission, C-214/12 P, C-215/12 P und C-223/12 P, EU:C:2013:682, Rn. 93 und 94, …und vom 16. Juli 2015, BVVG, C-39/14, EU:C:2015:470, Rn. 32).

  • EuG, 22.04.2016 - T-50/06

    Das Gericht bestätigt die Entscheidung der Kommission, mit der die Rückforderung …

    Rn. 251 Auch wenn die Gebote der Rechtssicherheit, die private Interessen schützen, gewahrt werden müssen, sind sie jedoch gegen die Gebote des Schutzes der öffentlichen Interessen abzuwägen, zu denen im Bereich der staatlichen Beihilfen das Interesse daran gehört, zu verhindern, dass das Funktionieren des Marktes durch wettbewerbsschädliche Beihilfen verfälscht wird; deshalb ist es nach ständiger Rechtsprechung erforderlich, dass rechtswidrige Beihilfen zur Wiederherstellung der früheren Lage zurückgezahlt werden (vgl. Urteil vom 5. August 2003, P & O European Ferries [Vizcaya] und Diputación Foral de Vizcaya/Kommission, T-116/01 und T-118/01, Slg, EU:T:2003:217, Rn. 207 und 208 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 03.03.2011 - T-117/07

    Areva u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Projekte im Bereich …

    Rn. 224 Das Erfordernis einer gerichtlichen Kontrolle ist ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts, der sich aus den gemeinsamen Verfassungstraditionen in den Mitgliedstaaten ergibt und auch in den Art. 6 und 13 EMRK verankert ist (Urteile des Gerichts vom 15. Mai 1986, Johnston, 222/84, Slg. 1986, 1651, Randnr. 18, und vom 25. Juli 2002, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, C-50/00 P, Slg. 2002, I-6677, Randnr. 39; Urteil vom 5. August 2003, P & O European Ferries [Vizcaya] und Diputación Foral de Vizcaya/Kommission, T-116/01 und T-118/01, Slg. 2003, II-2957, Randnr. 209).
  • EuG, 15.06.2010 - T-177/07

    Der italienische Zuschuss zum Kauf oder zur Anmietung digitaler terrestrischer …

    Die Verpflichtung des Staates, eine von der Kommission als unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt angesehene Beihilfe aufzuheben, dient nämlich der Wiederherstellung der früheren Lage (vgl. Urteil des Gerichts vom 5. August 2003, P & O European Ferries [Vizcaya] und Diputación Foral de Vizcaya/Kommission, T-116/01 und T-118/01, Slg. 2003, II-2957, Randnr. 223 und die dort angeführte Rechtsprechung), so dass der Empfänger den Vorteil, den er gegenüber seinen Konkurrenten tatsächlich besessen hat, verliert (vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 7. März 2002, 1talien/Kommission, C-310/99, Slg. 2002, I-2289, Randnr. 99, und vom 29. April 2004, Deutschland/Kommission, C-277/00, Slg. 2004, I-3925, Randnr. 75 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 30.11.2009 - T-427/04

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DIE RÜCKFORDERUNG …

    Rn. 263 Allerdings ist die Möglichkeit für den Empfänger einer rechtswidrigen Beihilfe, sich auf außergewöhnliche Umstände zu berufen, aufgrund deren sein Vertrauen in die Ordnungsgemäßheit der Beihilfe geschützt ist, und sich daher ihrer Rückzahlung zu widersetzen, nicht auszuschließen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts BFM und EFIM/Kommission, oben in Randnr. 254 angeführt, Randnr. 70, und vom 5. August 2003, P & O European Ferries [Vizcaya] und Diputación Foral de Vizcaya/Kommission, T-116/01 und T-118/01, Slg. 2003, II-2957, Randnrn.
  • EuG, 15.11.2018 - T-207/10

    Das Gericht bestätigt die Rechtsakte der Europäischen Kommission, mit denen die …

    Die Verpflichtung des Staates, eine von der Kommission als unvereinbar mit dem Binnenmarkt angesehene Beihilfe aufzuheben, dient nämlich der Wiederherstellung der früheren Lage (vgl. Urteil vom 5. August 2003, P & O European Ferries [Vizcaya] und Diputación Foral de Vizcaya/Kommission, T-116/01 und T-118/01, EU:T:2003:217, Rn. 223 und die dort angeführte Rechtsprechung), so dass der Empfänger den Vorteil, den er gegenüber seinen Konkurrenten tatsächlich besessen hat, verliert (…vgl. Urteile vom 7. März 2002, 1talien/Kommission, C-310/99, EU:C:2002:143, Rn. 99 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 29. April 2004, Deutschland/Kommission, C-277/00, EU:C:2004:238, Rn. 75 und die dort angeführte Rechtsprechung;… Urteil vom 15. Juni 2010, Mediaset/Kommission, T-177/07, EU:T:2010:233, Rn. 169).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-442/03

    P&O European Ferries (Vizcaya) / Kommission - Anfechtung eines Urteils des …

    Die vorliegenden Rechtssachen betreffen die Rechtsmittel der P&O European Ferries (Vizcaya) SA (im Folgenden: P&O) und der Diputación Foral de Vizcaya (Provinzrat von Biskaya, im Folgenden: Diputación) gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 5. August 2003 in den verbundenen Rechtssachen T-116/01 und T-118/01, P&O European Ferries (Vizcaya) SA und Diputación Foral de Vizcaya/Kommission (im Folgenden: angefochtenes Urteil){FN-VERWEIS:2}, mit dem die Entscheidung 2001/247/EG der Kommission vom 29. November 2000 über die Beihilferegelung Spaniens zugunsten des Schifffahrtsunternehmens P&O, das seinerzeit Ferries Golfo de Vizcaya hieß (im Folgenden: streitige Entscheidung){FN-VERWEIS:3}, bestätigt worden war.

    {FN:2} - Slg. 2003, II-2957.

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-303/05

    GENERALANWALT RUIZ-JARABO IST DER ANSICHT, DASS DER EUROPÄISCHE HAFTBEFEHL MIT …

    Ebenso wurde in den Urteilen vom 3. Mai 2002 in der Rechtssache T-177/01 (Jégo-Quéré/Kommission, Slg. 2002, II-2365, Randnrn. 42 und 47), vom 15. Januar 2003 in den verbundenen Rechtssachen T-377/00, T-379/00, T-380/00, T-260/01 und T-272/01 (Philip Morris u. a./Kommission, Slg. 2003, II-1, Randnr. 122) und vom 5. August 2003 in den verbundenen Rechtssachen T-116/01 und T-118/01 (P & O European Feries [Vizcaya] u. a./Kommission, Slg. 2003, II-2957) entschieden.
  • EuG, 09.12.2015 - T-233/11

    Griechenland / Kommission - Staatliche Beihilfen - Bergbausektor - Subvention, …

  • EuG, 03.03.2011 - T-121/07

    Alstom / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Projekte im Bereich …

  • EuG, 22.04.2016 - T-60/06

    Italien / Kommission - Staatliche Beihilfen - Richtlinie 92/81/EWG - …

  • EuG, 12.09.2007 - T-239/04

    Italien / Kommission - Staatliche Beihilfen - Rechtsvorschriften, die für …

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2022 - C-331/20

    Volotea/ Kommission - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2007 - C-199/06

    CELF und ministre de la Culture und de la Communication - Staatliche Beihilfen - …

  • KG, 23.06.2011 - 2 Verg 7/10

    Zuschlag darf auch auf ein Unterkostenangebot erfolgen!

  • EuG, 22.04.2016 - T-56/06

    Frankreich / Kommission - Staatliche Beihilfen - Richtlinie 92/81/EWG - …

  • EuG, 12.09.2007 - T-323/04

    Brandt Italia / Kommission

  • EuG, 30.11.2009 - T-17/05

    France Télécom / Kommission

  • EuG, 07.05.2020 - T-694/18

    DEI/ Kommission

  • EuG, 19.03.2014 - T-88/14

    Acimovic / Slowenien und Dezelna banka Slovenije

  • EuG, 04.10.2013 - T-415/13

    FN

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