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Weitere Entscheidung unten: EuGH, 21.09.1989

Rechtsprechung
   EuGH, 21.09.1989 - 46/87, 227/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,187
EuGH, 21.09.1989 - 46/87, 227/88 (https://dejure.org/1989,187)
EuGH, Entscheidung vom 21.09.1989 - 46/87, 227/88 (https://dejure.org/1989,187)
EuGH, Entscheidung vom 21. September 1989 - 46/87, 227/88 (https://dejure.org/1989,187)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 85; ; EWG-Vertrag Art. 86; ; VO (EWG) Nr. 17/62 Art. 14; ; VO (EWG) Nr. 17/62 Art. 16

  • EU-Kommission PDF

    Hoechst / Kommission

    Verordnung Nr . 17 des Rates, Artikel 14
    1 . Gemeinschaftsrecht - Grundsätze - Rechte der Verteidigung - Wahrung im Rahmen von Verwaltungsverfahren

  • EU-Kommission

    Hoechst / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung eines Zwangsgeldes ; Festsetzung von Preisen und Lieferquoten für bestimmte Erzeugnisse; Erlass eines Durchsuchungsbefehls; Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften

  • opinioiuris.de

    Hoechst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Gemeinschaftsrecht - Grundsätze - Rechte der Verteidigung - Wahrung im Rahmen von Verwaltungsverfahren - [Verordnung Nr. 17 des Rates, Artikel 14]

  • rechtsportal.de

    1. Gemeinschaftsrecht - Grundsätze - Rechte der Verteidigung - Wahrung im Rahmen von Verwaltungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigkeitsklage - Wettbewerbsrecht - Verordnung Nr. 17 - Nachprüfung - Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung - Begründung - Zwangsgeld - Verfahrensmängel.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 3080
  • ZIP 1989, 1281
  • NVwZ 1989, 1151 (Ls.)
  • WM 1989, 1665
  • BB 1989, 2275
  • DB 1989, 2112
 
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Wird zitiert von ... (123)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 26.06.1980 - 136/79

    National Panasonic / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.09.1989 - 46/87
    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, kann die Kommission zwischen diesen beiden Möglichkeiten je nach den Umständen des Einzelfalls wählen ( Urteil vom 26. Juni 1980 in der Rechtssache 136/79, National Panasonic, Slg. 1980, 2033 ).

    25 Wie der Gerichtshof im Urteil vom 26. Juni 1980 in der Rechtssache 136/79 (… National Panasonic, a. a. O., Randnr. 20 ) ausgeführt hat, ergibt sich aus der siebten und achten Begründungserwägung der Verordnung Nr. 17, daß die der Kommission in Artikel 14 der Verordnung übertragenen Befugnisse ihr die Erfuellung des ihr im EWG-Vertrag erteilten Auftrags ermöglichen sollen, über die Beachtung der Wettbewerbsregeln im Gemeinsamen Markt zu wachen.

    40 Wie der Gerichtshof schon in dem erwähnten Urteil vom 26. Juni 1980 ( National Panasonic, Randnr. 25 ) festgestellt hat, sind die wesentlichen Teile der Begründung einer Nachprüfungsentscheidung in Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung Nr. 17 selbst aufgeführt.

  • EuGH - 99/63 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Reynier / Kommission der EWG

    Auszug aus EuGH, 21.09.1989 - 46/87
    Sie ist nämlich erforderlich, damit "die Unternehmen und Unternehmensvereinigungen nach Abschluß der Untersuchungen das Recht haben, sich zu allen Beschwerdepunkten zu äussern, die die Kommission in ihren Entscheidungen in Betracht ziehen will" ( dritte Begründungserwägung der Verordnung Nr. 99/63 der Kommission vom 25. Juli 1963 über die Anhörung nach Artikel 19 Absätze 1 und 2 der Verordnung Nr. 17 des Rates, ABl.

    54 Artikel 1 der Verordnung Nr. 99/63 lautet : "Bevor die Kommission den Beratenden Ausschuß für Kartell - und Monopolfragen anhört, nimmt sie eine Anhörung nach Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung Nr. 17 vor." Diese Vorschrift bestätigt, daß die Anhörung der beteiligten Unternehmen und die des Ausschusses in denselben Fällen erforderlich sind.

  • EuGH, 13.02.1979 - 101/78

    Granaria / Hoofdproduktschap voor Akkerbouwprodukten

    Auszug aus EuGH, 21.09.1989 - 46/87
    64 Ein solches Verhalten, das mit der Verpflichtung aller Rechtssubjekte des Gemeinschaftsrechts unvereinbar ist, die volle Wirksamkeit der Handlungen der Gemeinschaftsorgane anzuerkennen, solange diese nicht vom Gerichtshof für ungültig erklärt worden sind, und die Vollziehbarkeit dieser Handlungen zu respektieren, solange der Gerichtshof nicht die Aussetzung ihres Vollzugs angeordnet hat ( siehe insbesondere das Urteil vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 101/78, Granaria, Slg. 1979, 623, Randnr. 5 ), lässt sich nicht mit übergeordneten rechtlichen Interessen rechtfertigen.
  • EuGH, 23.09.1986 - 5/85

    AKZO Chemie / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.09.1989 - 46/87
    Im Urteil vom 23. September 1986 in der Rechtssache 5/85 ( AKZO Chemie/Kommission, Slg. 1986, 2585 ) hat der Gerichtshof bereits entschieden, daß diese Ermächtigungsentscheidung nicht den in Artikel 17 des Fusionsvertrags niedergelegten Kollegialitätsgrundsatz verletzt.
  • EuGH, 09.11.1983 - 322/81

    Michelin / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.09.1989 - 46/87
    14 Bei der Auslegung des Artikels 14 der Verordnung Nr. 17 sind insbesondere die Erfordernisse zu berücksichtigen, die sich aus der Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ergeben, einem Grundsatz, dessen fundamentalen Charakter der Gerichtshof mehrfach hervorgehoben hat ( siehe insbesondere das Urteil vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, Michelin, Slg. 1983, 3461, Randnr. 7 ).
  • EuGH, 14.05.1974 - 4/73

    Nold KG / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.09.1989 - 46/87
    13 Nach ständiger Rechtsprechung gehören die Grundrechte zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, die der Gerichtshof im Einklang mit den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten und mit den völkerrechtlichen Verträgen, an deren Abschluß die Mitgliedstaaten beteiligt waren oder denen sie beigetreten sind, zu wahren hat ( siehe insbesondere das Urteil vom 14. Mai 1974 in der Rechtssache 4/73, Nold, Slg. 1974, 491 ).
  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

    Auszug aus EuGH, 21.09.1989 - 46/87
    Der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 kommt dabei besondere Bedeutung zu ( siehe insbesondere das Urteil vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84, Johnston, Slg. 1986, 1651 ).
  • EuGH, 18.05.1982 - 155/79

    AM & S / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.09.1989 - 46/87
    16 Wenngleich sich somit bestimmte Rechte der Verteidigung nur auf streitige Verfahren im Anschluß an eine Mitteilung von Beschwerdepunkten beziehen, sind andere, beispielsweise das Recht auf Hinzuziehung eines juristischen Beistands und der ( vom Gerichtshof im Urteil vom 18. Mai 1982 in der Rechtssache 155/79, AM & S, Slg. 1982, 1575, anerkannte ) Anspruch auf Wahrung der Vertraulichkeit des Schriftverkehrs zwischen Anwalt und Mandant, schon im Stadium der Voruntersuchung zu beachten.
  • EuGH, 14.12.1962 - 15/62
    Auszug aus EuGH, 21.09.1989 - 46/87
    Insoweit ist daran zu erinnern, daß der Gerichtshof sich für befugt erklärt hat, von der Kommission im Rahmen des EGKS-Vertrags vorgenommene Nachprüfungen daraufhin zu überprüfen, ob sie die Grenzen des Erlaubten überschritten haben ( Urteil vom 14. Dezember 1962 in den verbundenen Rechtssachen 5 bis 11 und 13 bis 15/62, San Michele u. a., Slg. 1962, 919 ).
  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 2728/13

    Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der …

    Dies gilt entsprechend für die durch die Europäische Union ausgeübte öffentliche Gewalt (EuGH…, Urteil vom 22. März 1961, SNUPAT/Hohe Behörde, 42 und 49/59, Slg. 1961, S. 101 ; Urteil vom 21. September 1989, Hoechst/Kommission, 46/87 und 227/88, Slg. 1989, S. 2859, Rn. 19;… Urteil vom 17. Oktober 1989, Dow Chemical Ibérica/Kommission, 97-99/87, Slg. 1989, S. 3165, Rn. 16;… Urteil vom 3. September 2008, Kadi, C-402/05 P und C-415/05 P, Slg. 2008, I-6351, Rn. 281;… Urteil vom 31. März 2011, Aurubis Balgaria, C-546/09, Slg. 2011, I-2531, Rn. 42; vgl. auch Art. 263 Abs. 1 Satz 1 AEUV;… Schmahl, in: Schulze/Zuleeg/Kadelbach, Europarecht, 3. Aufl. 2015, § 6 Rn. 36 ff.).

    In materiell-rechtlicher Hinsicht hat der Gerichtshof etwa den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (EuGH…, Urteil vom 22. März 1961, SNUPAT/Hohe Behörde, 42 und 49/59, Slg. 1961, S. 111 ; Urteil vom 21. September 1989, Hoechst/Kommission, 46/87 und 227/88, Slg. 1989, S. 2859, Rn. 19;… Urteil vom 17. Oktober 1989, Dow Chemical Ibérica/Kommission, 97-99/87, Slg. 1989, S. 3165, Rn. 16; vgl. auch Art. 263 Abs. 1 Satz 1 AEUV), den Bestimmtheitsgrundsatz (EuGH…, Urteil vom 9. Juli 1981, Gondrand und Garancini, 169/80, Slg. 1981, S. 1931, Rn. 17) und das Verhältnismäßigkeitsprinzip (EuGH…, Urteil vom 17. Mai 1984, Denkavit Nederland, 15/83, Slg. 1984, S. 2171, Rn. 25;… Urteil vom 18. Juni 2015, Estland/Parlament und Rat, C-508/13, EU:C:2015:403, Rn. 28; vgl. Art. 5 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 EUV) anerkannt (…zum Rechtsstaatsprinzip siehe von Danwitz, a.a.O., S. 1311 ff.).

  • EuGH, 22.10.2002 - C-94/00

    Roquette Frères - "Wettbewerbsrecht - Artikel 14 Absätze 3 und 6 der Verordnung …

    vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Auslegung von Artikel 14 der Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962, Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 des Vertrages (…ABl. 1962, Nr. 13, S. 204), und des Urteils vom 21. September 1989 in den Rechtssachen 46/87 und 227/88 (Hoechst/Kommission, Slg. 1989, 2859) erlässt DER GERICHTSHOF.

    Die Cour de cassation hat mit Urteil vom 7. März 2000, beim Gerichtshof eingegangen am 13. März 2000, gemäß Artikel 234 EG zwei Fragen nach der Auslegung von Artikel 14 der Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962, Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 des Vertrages (…ABl. 1962, Nr. 13, S. 204), und des Urteils vom 21. September 1989 in den Rechtssachen 46/87 und 227/88 (Hoechst/Kommission, Slg. 1989, 2859) zur Vorabentscheidung vorgelegt.

    Die Cour de cassation legt die Merkmale der Kontrolle dar, die dem zuständigen französischen Gericht gemäß Artikel 48 der Ordonnance und der erwähnten Entscheidung des Conseil constitutionnel vom 29. Dezember 1983 (siehe oben, Randnummer 6) obliege, und weist insoweit auf das Urteil Hoechst/Kommission hin, aus dem hervorgehe, dass die Kommission bei der Ausübung ihrer Nachprüfungsbefugnisse die verfahrensrechtlichen Garantien des nationalen Rechts beachten müsse.

    Die Cour de cassation führt jedoch aus, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe in seinem Urteil Niemietz/Deutschland vom 16. Dezember 1992 (Serie A, Nr. 251-B), das nach dem Urteil Hoechst/Kommission ergangen sei, entschieden, dass Artikel 8 EMRK auch bestimmte berufliche oder geschäftliche Tätigkeiten oder Räume erfassen könne.

    Hierbei kommt der EMRK besondere Bedeutung zu (vgl. insbesondere Urteile Hoechst/Kommission, Randnr. 13, und vom 6. März 2001 in der Rechtssache C-274/99 P, Connolly/Kommission, Slg. 2001, I-1611, Randnr. 37).

    Zudem hat der Gerichtshof klargestellt, dass die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten diesen allgemeinen Grundsatz zu beachten haben, wenn die Kommission an sie ein Unterstützungsersuchen nach Artikel 14 Absatz 6 der Verordnung Nr. 17 gerichtet hat (vgl. Urteil Hoechst/Kommission, Randnrn. 19 und 33).

    Bei der Bestimmung der Tragweite dieses Grundsatzes hinsichtlich des Schutzes der Geschäftsräume von Unternehmen ist die nach dem Urteil Hoechst/Kommission ergangene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu berücksichtigen, aus der sich zum einen ergibt, dass der Schutz der Wohnung, um den es in Artikel 8 EMRK geht, unter bestimmten Umständen auf Geschäftsräume ausgedehnt werden kann (vgl. insbesondere EGMR, Urteil vom 16. April 2002, Colas Est u. a./Frankreich, noch nicht in den Reports of Judgements and Decisions veröffentlicht, § 41), und zum anderen, dass der Eingriffsvorbehalt nach Artikel 8 Absatz 2 EMRK bei beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeiten oder Räumen sehr wohl weiter gehen könnte als in anderen Fällen (Urteil Niemietz/Deutschland, § 31).

    Daraus ergibt sich insbesondere, dass die Kommission, wenn sie mit Unterstützung der nationalen Behörden Nachprüfungsmaßnahmen ohne Mitwirkung der betroffenen Unternehmen vornehmen will, die insoweit im nationalen Recht vorgesehenen Verfahrensgarantien zu beachten hat (Urteil Hoechst/Kommission, Randnrn. 33 und 34).

    Sie haben die Wirksamkeit des Vorgehens der Kommission sicherzustellen und dabei zugleich verschiedene allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts zu beachten (Urteil Hoechst/Kommission, Randnr. 33).

    Gerade um die Wahrung des oben in Randnummer 27 genannten allgemeinen Grundsatzes sicherzustellen, hat der Gerichtshof entschieden, dass es Sache der zuständigen nationalen Stelle ist, zu prüfen, ob die beabsichtigten Zwangsmaßnahmen nicht willkürlich oder, gemessen am Gegenstand der Nachprüfung, unverhältnismäßig sind (Urteil Hoechst/Kommission, Randnr. 35).

    Weiter hat der Gerichtshof ausgeführt, dass die Kommission ihrerseits dafür zu sorgen hat, dass diese nationale Stelle über alle erforderlichen Mittel verfügt, um diese Kontrolle ausüben und bei der Durchführung dieser Maßnahmen für die Wahrung der Vorschriften des nationalen Rechts sorgen zu können (Urteil Hoechst/Kommission, Randnrn. 34 und 35).

    Vorab ist daran zu erinnern, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes die zuständige nationale Stelle bei der Ausübung ihrer Kontrollbefugnis nicht die Beurteilung der Notwendigkeit der angeordneten Nachprüfungen durch die Kommission, deren Sach- und Rechtserwägungen lediglich der Rechtmäßigkeitskontrolle durch den Gemeinschaftsrichter unterliegen, durch ihre eigene Beurteilung ersetzen darf (Urteil Hoechst/Kommission, Randnr. 35).

    So ist erstens darauf hinzuweisen, dass die der Kommission in Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung Nr. 17 übertragenen Befugnisse ihr die Erfüllung ihres Auftrags ermöglichen sollen, über die Beachtung der Wettbewerbsregeln im Gemeinsamen Markt zu wachen, wobei diese Regeln verhindern sollen, dass der Wettbewerb entgegen dem öffentlichen Interesse sowie zum Schaden der einzelnen Unternehmen und der Verbraucher verfälscht wird (Urteil Hoechst/Kommission, Randnr. 25), und damit zum wirtschaftlichen Wohl in der Gemeinschaft beitragen.

    Sodann bestehen zugunsten der Unternehmen, bei denen Nachprüfungen durchgeführt werden, unbeschadet der für die Durchführung der Zwangsmaßnahmen geltenden Garantien des innerstaatlichen Rechts verschiedene gemeinschaftsrechtliche Garantien, zu denen insbesondere das Recht auf Hinzuziehung eines juristischen Beistands oder der Anspruch auf Wahrung der Vertraulichkeit des Schriftverkehrs zwischen Anwälten und Mandanten gehört (vgl. Urteile AM & S Europe/Kommission, Randnrn. 18 bis 27, und Hoechst/Kommission, Randnr. 16, sowie Urteil vom 17. Oktober 1989 in der Rechtssache 85/87, Dow Benelux/Kommission, Slg. 1989, 3137, Randnr. 27).

    Schließlich ist die Kommission nach Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung Nr. 17 verpflichtet, Nachprüfungsentscheidungen unter Angabe von Gegenstand und Zweck der Nachprüfung zu begründen, was, wie der Gerichtshof klargestellt hat, insofern ein grundlegendes Erfordernis darstellt, als dadurch nicht nur die Berechtigung des beabsichtigten Eingriffs in den betroffenen Unternehmen aufgezeigt werden soll, sondern auch diese Unternehmen in die Lage versetzt werden sollen, den Umfang ihrer Mitwirkungspflicht zu erkennen und zugleich ihre Verteidigungsrechte zu wahren (Urteil Hoechst/Kommission, Randnr. 29).

    Falls diese Entscheidung vom Gemeinschaftsrichter für nichtig erklärt würde, wäre die Kommission dadurch gehindert, Unterlagen oder Beweisstücke, die sie sich im Zuge dieser Nachprüfung verschafft hätte, im Verfahren wegen Verstoßes gegen die Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft zu verwenden; andernfalls liefe sie Gefahr, dass die Entscheidung über den Wettbewerbsverstoß vom Gemeinschaftsrichter für nichtig erklärt würde, soweit sie auf derartige Beweismittel gestützt wäre (vgl. Beschlüsse vom 26. März 1987 in der Rechtssache 46/87 R, Hoechst/Kommission, Slg. 1987, 1549, Randnr. 34, und vom 28. Oktober 1987 in der Rechtssache 85/87 R, Dow Chemical Nederland/Kommission, Slg. 1987, 4367, Randnr. 17).

    Aufgrund der Nachprüfungsbefugnisse der Kommission nach Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung Nr. 17 sind die Bediensteten der Kommission lediglich berechtigt, die von ihnen bezeichneten Orte zu betreten, sich die von ihnen angeforderten Unterlagen vorlegen zu lassen und sich den Inhalt der von ihnen angegebenen Möbel zeigen zu lassen (Urteil Hoechst/Kommission, Randnr. 31).

    Demgegenüber umfassen die Zwangsmaßnahmen, die in die Zuständigkeit der nationalen Behörden fallen, die Befugnis, sich gewaltsam Zugang zu Räumen oder Möbeln zu verschaffen oder die Beschäftigten des Unternehmens zu zwingen, ihnen den Zugang hierzu zu gewähren; sie können auch Durchsuchungen ohne Einwilligung der Verantwortlichen des Unternehmens vornehmen (Urteil Hoechst/Kommission, Randnr. 31).

    Der Gerichtshof hat zwar insoweit anerkannt, dass die Unterstützung vorsorglich zu dem Zweck angefordert werden kann, sich über einen etwaigen Widerspruch des Unternehmens hinwegsetzen zu können (Urteil Hoechst/Kommission, Randnr. 32).

    Wie der Gerichtshof entschieden hat, impliziert ein solches Recht vielmehr auch die Befugnis, nach anderen Informationsquellen zu suchen, die noch nicht bekannt oder vollständig bezeichnet sind (Urteil Hoechst/Kommission, Randnr. 27).

  • EuGH, 16.02.2022 - C-156/21

    Maßnahmen zum Schutz des Haushalts der Union: Das Plenum des Gerichtshofs weist …

    Sie setzt insbesondere voraus, dass die Grundsätze der Rechtmäßigkeit [(…Urteil vom 29. April 2004, Kommission/CAS Succhi di Frutta, C-496/99 P, EU:C:2004:236, Rn. 63)], die einen transparenten, rechenschaftspflichtigen, demokratischen und pluralistischen [Gesetzgebungsprozess] voraussetzt, der Rechtssicherheit [(…Urteil vom 12. November 1981, Meridionale Industria Salumi u. a., 212/80 bis 217/80, EU:C:1981:270, Rn. 10)], des Verbots der willkürlichen Ausübung von Hoheitsgewalt [(Urteil vom 21. September 1989, Hoechst/Kommission, 46/87 und 227/88, EU:C:1989:337, Rn. 19)], des wirksamen Rechtsschutzes einschließlich des Zugangs zur Justiz durch unabhängige und unparteiische Gerichte [(…Urteile vom 27. Februar 2018, Associação Sindical dos Juízes Portugueses, C-64/16, EU:C:2018:117, Rn. 31, 40 und 41, …sowie vom 25. Juli 2018, Minister for Justice and Equality [Mängel des Justizsystems], C-216/18 PPU, EU:C:2018:586, Rn. 63 bis 67)] sowie der Gewaltenteilung [(…Urteile vom 22. Dezember 2010, DEB, C-279/09, EU:C:2010:811, Rn. 58…, vom 10. November 2016, Poltorak, C-452/16 PPU, EU:C:2016:858, Rn. 35, …und vom 10. November 2016, Kovalkovas, C-477/16 PPU, EU:C:2016:861, Rn. 36)] eingehalten werden [(Mitteilung der Kommission mit dem Titel 'Ein neuer EU-Rahmen zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips', COM(2014) 158 final, Anhang I)].
  • EuG, 11.12.2003 - T-66/99

    Minoan Lines / Kommission

    Die Klägerin ergänzt, dass eine derartige Auffassung in offensichtlichem Widerspruch zu den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit des Handelns der Gemeinschaftsorgane und des Schutzes gegen willkürliche Eingriffe der öffentlichen Gewalt in die Sphäre der privaten Betätigung jeder natürlichen oder juristischen Person stehe (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 21. September 1989 in den Rechtssachen 46/87 und 227/88, Hoechst/Kommission, Slg. 1989, 2859, Randnr. 19).

    So habe der Gerichtshof wiederholt festgestellt, dass der allgemeine Grundsatz der Beachtung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in Verwaltungsverfahren, die zu Sanktionen führen könnten, auch verlange, dass jede nicht wieder gutzumachende Beeinträchtigung dieses Anspruchs in Voruntersuchungsverfahren, etwa bei Nachprüfungen, verhindert werde (vgl. Urteil Hoechst/Kommission, Randnr. 15).

    Der Gerichtshof hat ausgeführt, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör von der Kommission sowohl in Verwaltungsverfahren, die zu Sanktionen führen können, als auch in Voruntersuchungsverfahren zu beachten ist, da verhindert werden muss, dass dieser Anspruch in Voruntersuchungsverfahren in nicht wieder gutzumachender Weise beeinträchtigt wird; insbesondere gilt dies bei Nachprüfungen, die für die Erbringung von Beweisen für rechtswidrige Verhaltensweisen von Unternehmen, die geeignet sind, deren Haftung auszulösen, von entscheidender Bedeutung sein können (Urteil Hoechst/Kommission, Randnr. 15).

    Was insbesondere die der Kommission durch Artikel 14 der Verordnung Nr. 17 übertragenen Nachprüfungsbefugnisse und die Frage angeht, inwieweit diese Befugnisse durch die Verteidigungsrechte eingeschränkt werden, so hat der Gerichtshof anerkannt, dass das Erfordernis eines Schutzes vor willkürlichen oder unverhältnismäßigen Eingriffen der öffentlichen Gewalt in die Sphäre der privaten Betätigung einer natürlichen oder juristischen Person einen allgemeinen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts darstellt (Urteil Hoechst/Kommission, Randnr. 19, und Urteil des Gerichtshofes vom 22. Oktober 2002 in der Rechtssache C-94/00, Roquette Frères, Slg. 2002, I-9011, Randnr. 27).

    Die Ausübung dieser Befugnisse dient daher der Aufrechterhaltung der vom Vertrag gewollten Wettbewerbsordnung, die die Unternehmen unbedingt zu beachten haben (Urteil Hoechst/Kommission, Randnr. 25).

    Im Einzelnen hat der Gerichtshof festgestellt: "Dabei kommt dem Recht, alle Räumlichkeiten, Grundstücke und Transportmittel der Unternehmen zu betreten, insofern besondere Bedeutung zu, als es der Kommission damit ermöglicht werden soll, das Beweismaterial für Zuwiderhandlungen gegen die Wettbewerbsregeln an den Orten zu sammeln, an denen es sich normalerweise befindet, d. h. in den Geschäftsräumen der Unternehmen" (Urteil Hoechst/Kommission, Randnr. 26).

    Der Gerichtshof hat außerdem darauf hingewiesen, dass es wichtig ist, die praktische Wirksamkeit der Nachprüfungen, eines von der Kommission für die Wahrnehmung ihrer Aufgabe als Hüterin des Vertrages auf dem Gebiet des Wettbewerbs benötigten Instruments, zu erhalten, und in diesem Zusammenhang festgestellt (Urteil Hoechst/Kommission, Randnr. 27): "Dieses Betretungsrecht wäre nutzlos, wenn sich die Bediensteten der Kommission darauf beschränken müssten, die Vorlage von Unterlagen oder Akten zu verlangen, die sie schon vorher genau bezeichnen können.

    Nach Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung Nr. 17 ist die Kommission verpflichtet, Nachprüfungsentscheidungen unter Angabe von Gegenstand und Zweck der Nachprüfung zu begründen, was, wie der Gerichtshof klargestellt hat, insofern ein grundlegendes Erfordernis darstellt, als dadurch nicht nur die Berechtigung des beabsichtigten Eingriffs in den betroffenen Unternehmen aufgezeigt werden soll, sondern auch diese Unternehmen in die Lage versetzt werden sollen, den Umfang ihrer Mitwirkungspflicht zu erkennen und zugleich ihre Verteidigungsrechte zu wahren (Urteile Hoechst/Kommission, Randnr. 29, und Roquette Frères, Randnr. 47).

    Falls diese Entscheidung vom Gemeinschaftsrichter für nichtig erklärt würde, wäre die Kommission dadurch gehindert, Unterlagen oder Beweisstücke, die sie sich im Zuge dieser Nachprüfung verschafft hat, im Verfahren wegen Verstoßes gegen die Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft zu verwenden; andernfalls liefe sie Gefahr, dass die Entscheidung über den Wettbewerbsverstoß vom Gemeinschaftsrichter für nichtig erklärt würde, soweit sie auf derartige Beweismittel gestützt wäre (vgl. Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 26. März 1987 in der Rechtssache 46/87 R, Hoechst/Kommission, Slg. 1987, 1549, Randnr. 34, und vom 28. Oktober 1987 in der Rechtssache 85/87 R, Dow Chemical Nederland/Kommission, Slg. 1987, 4367, Randnr. 17, sowie Urteil Roquette Frères, Randnr. 49).

    Nach der oben zitierten Rechtsprechung muss die Kommission bei ihrer Nachprüfungstätigkeit die Beachtung der Grundsätze der Rechtmäßigkeit des Handelns der Gemeinschaftsorgane und des Schutzes vor willkürlichen Eingriffen der öffentlichen Gewalt in die Sphäre der privaten Betätigung einer natürlichen oder juristischen Person sicherstellen (vgl. Urteil Hoechst/Kommission, Randnr. 19).

    Wie der Gerichtshof entschieden hat, kommt dem Recht, alle Räumlichkeiten, Grundstücke und Transportmittel der Unternehmen zu betreten, besondere Bedeutung zu, da der Kommission damit ermöglicht werden soll, das Beweismaterial für Zuwiderhandlungen gegen die Wettbewerbsregeln an den Orten zu sammeln, an denen es sich normalerweise befindet, d. h. in den "Geschäftsräumen der Unternehmen" (Urteil Hoechst/Kommission, Randnr. 26).

    Wie oben festgestellt, ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts zwar die praktische Wirksamkeit der Nachprüfungen der Kommission zu erhalten, doch muss diese ihrerseits die Beachtung der Verteidigungsrechte der von der Nachprüfung betroffenen Unternehmen sicherstellen und willkürliche oder unverhältnismäßige Eingriffe in die Sphäre der privaten Betätigung dieser Unternehmen unterlassen (Urteile Hoechst/Kommission, Randnr. 19, Dow Benelux/Kommission, Randnr. 30, Urteil des Gerichtshofes vom 17. Oktober 1989 in den Rechtssachen 97/87 bis 99/87, Dow Chemical Ibérica u. a./Kommission, Slg. 1989, 3165, Randnr. 16; Urteil des Gerichts vom 20. April 1999 in den Rechtssachen T-305/94 bis T-307/94, T-313/94 bis T-316/94, T-318/94, T-325/94, T-328/94, T-329/94 und T-335/94, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, so genanntes "PVC II"-Urteil, Slg. 1999, II-931, Randnr. 417).

  • BVerfG, 27.04.2021 - 2 BvR 206/14

    Verfassungsbeschwerde gegen eine im Verfahren der gegenseitigen Anerkennung …

    Rn. 79 Das Erfordernis einer Rechtsgrundlage für Eingriffe der öffentlichen Gewalt ist dabei als allgemeiner Rechtsgrundsatz des Unionsrechts anerkannt (vgl. EuGH, Urteil vom 21. September 1989, Hoechst, C-46/87 und C-227/88, Slg. 1989, I-2919 ) und nunmehr in Art. 52 Abs. 1 GRCh ausdrücklich niedergelegt.
  • EuGH, 06.04.1995 - C-241/91

    RTE und ITP / Kommission

    79 RTE vertritt deshalb die Auffassung, obwohl die Gemeinschaft nicht Partei der Übereinkunft sei, müssten ihre Regeln im Rahmen des Gemeinschaftsrechts berücksichtigt werden (Urteile vom 14. Mai 1974 in der Rechtssache 4/73, Nold/Kommission, Slg. 1974, 491, und vom 21. September 1989 in den Rechtssachen 46/87 und 227/88, Hoechst/Kommission, Slg. 1989, 2859).
  • EuGH, 18.10.1989 - 374/87

    Orkem / Kommission

    33 In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof unlängst in seinem Urteil vom 21. September 1989 in der Rechtssache 46/87 und 227/88 ( Hoechst/Kommission, Slg. 1989, 2859, Randnr. 15 ) ausgeführt, daß der Anspruch auf rechtliches Gehör in Verwaltungsverfahren, die zu Sanktionen führen können, beachtet werden muß, daß aber auch verhindert werden muß, daß dieser Anspruch in nicht wiedergutzumachender Weise in Voruntersuchungsverfahren beeinträchtigt wird; diese können von entscheidender Bedeutung für die Erbringung von Beweisen für rechtswidrige Verhaltensweisen von Unternehmen sein, die geeignet sind, deren Haftung auszulösen.
  • EuG, 11.12.2003 - T-65/99

    Strintzis Lines Shipping / Kommission

    Hilfsweise trägt die Kommission vor, selbst wenn ein Irrtum hinsichtlich des Adressaten der Nachprüfungsentscheidung vorgelegen hätte, sei daraus nicht abzuleiten, dass die Beweismittel nicht verwendet werden könnten, denn diese Folge sei nur für den Fall vorgesehen, dass die Kommission die ihr übertragenen Untersuchungsbefugnisse überschreite, damit diese Befugnisse so ausgeübt würden, dass die Wahrung der Rechte der betroffenen Unternehmen gewährleistet sei (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 26. März 1987 in der Rechtssache 46/87 R, Hoechst/Kommission, Slg. 1987, 1549, Randnr. 34).

    Der Gerichtshof hat ausgeführt, dass der Anspruch auf rechtliches Gehör von der Kommission sowohl in Verwaltungsverfahren, die zu Sanktionen führen können, als auch in Voruntersuchungsverfahren zu beachten ist, da verhindert werden muss, dass dieser Anspruch in Voruntersuchungsverfahren in nicht wieder gutzumachender Weise beeinträchtigt wird; insbesondere gilt dies bei Nachprüfungen, die für die Erbringung von Beweisen für rechtswidrige Verhaltensweisen von Unternehmen, die geeignet sind, deren Haftung auszulösen, von entscheidender Bedeutung sein können (Urteil des Gerichtshofes vom 21. September 1989 in den Rechtssachen 46/87 und 227/88, Hoechst/Kommission, Slg. 1989, 2859, Randnr. 15).

    Was insbesondere die der Kommission durch Artikel 14 der Verordnung Nr. 17 übertragenen Nachprüfungsbefugnisse und die Frage angeht, inwieweit diese Befugnisse durch die Verteidigungsrechte eingeschränkt werden, so hat der Gerichtshof anerkannt, dass das Erfordernis eines Schutzes vor willkürlichen oder unverhältnismäßigen Eingriffen der öffentlichen Gewalt in die Sphäre der privaten Betätigung einer natürlichen oder juristischen Person einen allgemeinen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts darstellt (Urteil Hoechst/Kommission, Randnr. 19, und Urteil des Gerichtshofes vom 22. Oktober 2002 in der Rechtssache C-94/00, Roquette Frères, Slg. 2002, I-9011, Randnr. 27).

    Die Ausübung dieser Befugnisse dient daher der Aufrechterhaltung der vom Vertrag gewollten Wettbewerbsordnung, die die Unternehmen unbedingt zu beachten haben (Urteil Hoechst/Kommission, Randnr. 25).

    Im Einzelnen hat der Gerichtshof festgestellt: "Dabei kommt dem Recht, alle Räumlichkeiten, Grundstücke und Transportmittel der Unternehmen zu betreten, insofern besondere Bedeutung zu, als es der Kommission damit ermöglicht werden soll, das Beweismaterial für Zuwiderhandlungen gegen die Wettbewerbsregeln an den Orten zu sammeln, an denen es sich normalerweise befindet, d. h. in den Geschäftsräumen der Unternehmen" (Urteil Hoechst/Kommission, Randnr. 26).

    Der Gerichtshof hat außerdem darauf hingewiesen, dass es wichtig ist, die praktische Wirksamkeit der Nachprüfungen, eines von der Kommission für die Wahrnehmung ihrer Aufgabe als Hüterin des Vertrages auf dem Gebiet des Wettbewerbs benötigten Instruments, zu erhalten, und in diesem Zusammenhang festgestellt (Urteil Hoechst/Kommission, Randnr. 27): "Dieses Betretungsrecht wäre nutzlos, wenn sich die Bediensteten der Kommission darauf beschränken müssten, die Vorlage von Unterlagen oder Akten zu verlangen, die sie schon vorher genau bezeichnen können.

    Nach Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung Nr. 17 ist die Kommission verpflichtet, Nachprüfungsentscheidungen unter Angabe von Gegenstand und Zweck der Nachprüfung zu begründen, was, wie der Gerichtshof klargestellt hat, insofern ein grundlegendes Erfordernis darstellt, als dadurch nicht nur die Berechtigung des beabsichtigten Eingriffs in den betroffenen Unternehmen aufgezeigt werden soll, sondern auch diese Unternehmen in die Lage versetzt werden sollen, den Umfang ihrer Mitwirkungspflicht zu erkennen und zugleich ihre Verteidigungsrechte zu wahren (Urteile Hoechst/Kommission, Randnr. 29, und Roquette Frères, Randnr. 47).

    Falls diese Entscheidung vom Gemeinschaftsrichter für nichtig erklärt würde, wäre die Kommission dadurch gehindert, Unterlagen oder Beweisstücke, die sie sich im Zuge dieser Nachprüfung verschafft hat, im Verfahren wegen Verstoßes gegen die Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft zu verwenden; andernfalls liefe sie Gefahr, dass die Entscheidung über den Wettbewerbsverstoß vom Gemeinschaftsrichter für nichtig erklärt würde, soweit sie auf derartige Beweismittel gestützt wäre (vgl. Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes in der Rechtssache Hoechst/Kommission, Randnr. 34, und vom 28. Oktober 1987 in der Rechtssache 85/87 R, Dow Chemical Nederland/Kommission, Slg. 1987, 4367, Randnr. 17, sowie Urteil Roquette Frères, Randnr. 49).

    Nach der oben zitierten Rechtsprechung muss die Kommission bei ihrer Nachprüfungstätigkeit die Beachtung der Grundsätze der Rechtmäßigkeit des Handelns der Gemeinschaftsorgane und des Schutzes vor willkürlichen Eingriffen der öffentlichen Gewalt in die Sphäre der privaten Betätigung einer natürlichen oder juristischen Person sicherstellen (vgl. Urteil Hoechst/Kommission, Randnr. 19).

    Wie der Gerichtshof entschieden hat, kommt dem Recht, alle Räumlichkeiten, Grundstücke und Transportmittel der Unternehmen zu betreten, besondere Bedeutung zu, da der Kommission damit ermöglicht werden soll, das Beweismaterial für Zuwiderhandlungen gegen die Wettbewerbsregeln an den Orten zu sammeln, an denen es sich normalerweise befindet, d. h. in den "Geschäftsräumen der Unternehmen" (Urteil Hoechst/Kommission, Randnr. 26).

    Wie oben festgestellt, ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts zwar die praktische Wirksamkeit der Nachprüfungen der Kommission zu erhalten, doch muss diese ihrerseits die Beachtung der Verteidigungsrechte der von der Nachprüfung betroffenen Unternehmen sicherstellen und willkürliche oder unverhältnismäßige Eingriffe in die Sphäre der privaten Betätigung dieser Unternehmen unterlassen (Urteile Hoechst/Kommission, Randnr. 19, Dow Benelux/Kommission, Randnr. 30, Urteil des Gerichtshofes vom 17. Oktober 1989 in den Rechtssachen 97/87, 98/87 und 99/87, Dow Chemical Ibérica u. a./Kommission, Slg. 1989, 3165, Randnr. 16; Urteil des Gerichts vom 20. April 1999 in den Rechtssachen T-305/94, T-306/94, T-307/94, T-313/94 bis T-316/94, T-318/94, T-325/94, T-328/94, T-329/94 und T-335/94, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, so genanntes "PVC II"-Urteil, Slg. 1999, II-931, Randnr. 417).

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2014 - C-37/13

    Nexans und Nexans France / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Verordnung …

    {FN:16} - Siehe dazu die Schlussanträge des Generalanwalts Mischo, Hoechst/Kommission (46/87 und 227/88, EU:C:1989:73, Rn. 206), sowie meine Schlussanträge Solvay/Kommission (…C-109/10 P, EU:C:2011:256, Rn. 138).

    {FN:18} - Urteile Hoechst/Kommission (46/87 und 227/88, EU:C:1989:337, Rn. 29), Dow Benelux/Kommission (…85/87, EU:C:1989:379, Rn. 8 und 40), Dow Chemical Ibérica u. a./Kommission (…97/87 bis 99/87, EU:C:1989:380, Rn. 26 und 45) und Roquette Frères (…C-94/00, EU:C:2002:603, Rn. 47); ähnlich Urteil Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission (…C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, EU:C:2002:582, Rn. 299).

    {FN:20} - In diesem Sinne Urteil National Panasonic/Kommission (…136/79, EU:C:1980:169, Rn. 21) sowie Schlussanträge des Generalanwalts Mischo, Hoechst/Kommission (46/87 und 227/88, EU:C:1989:73, Rn. 174), ferner meine Schlussanträge Solvay/Kommission (…C-109/10 P, EU:C:2011:256, Rn. 143).

    {FN:21} - So auch - in Bezug auf die Festlegung, ob ein Verstoß gegen Art. 81 EG oder 82 EG verfolgt wird - die Schlussanträge des Generalanwalts Mischo, Hoechst/Kommission (46/87 und 227/88, EU:C:1989:73, Rn. 176), sowie meine Schlussanträge Solvay/Kommission (…C-109/10 P, EU:C:2011:256, Rn. 144).

    {FN:22} - Urteile Hoechst/Kommission (46/87 und 227/88, EU:C:1989:337, Rn. 41), Dow Benelux/Kommission (…85/87, EU:C:1989:379, Rn. 10), Dow Chemical Ibérica u. a./Kommission (…97/87 bis 99/87, EU:C:1989:380, Rn. 45) und Roquette Frères (…C-94/00, EU:C:2002:603, Rn. 82).

    {FN:26} - Urteile Hoechst/Kommission (46/87 und 227/88, EU:C:1989:337, Rn. 41), Dow Benelux/Kommission (…85/87, EU:C:1989:379, Rn. 9) und Dow Chemical Ibérica u. a./Kommission (…97/87 bis 99/87, EU:C:1989:380, Rn. 45); siehe auch meine Schlussanträge Solvay/Kommission (…C-109/10 P, EU:C:2011:256, Rn. 138).

    {FN:27} - Vgl. dazu Urteile Hoechst/Kommission (46/87 und 227/88, EU:C:1989:337, Rn. 19), Dow Benelux/Kommission (…85/87, EU:C:1989:379, Rn. 30) und Dow Chemical Ibérica u. a./Kommission (…97/87 bis 99/87, EU:C:1989:380, Rn. 16).

    {FN:29} - Urteil Roquette Frères (…C-94/00, EU:C:2002:603, Rn. 84); vgl. auch Urteile Hoechst/Kommission (46/87 und 227/88, EU:C:1989:337, Rn. 27), Dow Benelux/Kommission (…85/87, EU:C:1989:379, Rn. 38) und Dow Chemical Ibérica u. a./Kommission (…97/87 bis 99/87, EU:C:1989:380, Rn. 24).

    {FN:30} - Vgl. dazu den 24. Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 1/2003 sowie deren Art. 4, ferner die Urteile National Panasonic/Kommission (…136/79, EU:C:1980:169, Rn. 20), AM & S/Kommission (…155/79, EU:C:1982:157, Rn. 15), Hoechst/Kommission (46/87 und 227/88, EU:C:1989:337, Rn. 25), Dow Benelux/Kommission (…85/87, EU:C:1989:379, Rn. 36), Dow Chemical Ibérica u. a./Kommission (…97/87 bis 99/87, EU:C:1989:380, Rn. 22) und Roquette Frères (…C-94/00, EU:C:2002:603, Rn. 42).

    {FN:44} - In diesem Sinne Urteile Hoechst/Kommission (46/87 und 227/88, EU:C:1989:337, Rn. 41), Dow Benelux/Kommission (…85/87, EU:C:1989:379, Rn. 9 und 15), Dow Chemical Ibérica u. a./Kommission (…97/87 bis 99/87, EU:C:1989:380, Rn. 45 und 51) und Roquette Frères (…C-94/00, EU:C:2002:603, Rn. 60 bis 62).

  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ …

    63 Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben muss die Kommission aber darüber wachen, dass die Verteidigungsrechte in Voruntersuchungsverfahren nicht beeinträchtigt werden, da diese Verfahren für die Erbringung von Beweisen für rechtswidrige Verhaltensweisen von Unternehmen, die geeignet sind, deren Haftung auszulösen, von entscheidender Bedeutung sein können (Urteil vom 21. September 1989 in den Rechtssachen 46/87 und 227/88, Hoechst/Kommission, Slg. 1989, 2859, Randnr. 15).
  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT …

  • EuG, 08.07.2008 - T-99/04

    GEGEN EIN BERATUNGSUNTERNEHMEN, DAS ZUR DURCHFÜHRUNG EINES KARTELLS BEIGETRAGEN …

  • EuG, 06.09.2013 - T-289/11

    Deutsche Bahn u.a. / Kommission - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Beschluss, …

  • EuGH, 16.05.2017 - C-682/15

    Die Gerichte eines Mitgliedstaats dürfen kontrollieren, ob die Ersuchen eines …

  • EuGH, 18.04.2024 - C-605/21

    Zuwiderhandlungen gegen das Wettbewerbsrecht der Union: Die frühere tschechische …

  • EuGH, 16.02.2022 - C-157/21

    Maßnahmen zum Schutz des Haushalts der Union: Das Plenum des Gerichtshofs weist …

  • EuG, 05.10.2020 - T-249/17

    Das Gericht erklärt die Nachprüfungsbeschlüsse der Kommission, die aufgrund des …

  • EuG, 11.12.2003 - T-59/99

    Ventouris / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2020 - C-606/18

    Nexans France und Nexans/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - …

  • EuGH, 06.10.2020 - C-245/19

    Richtlinie 2011/16/EU - Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der …

  • EuGH, 29.09.2011 - C-521/09

    Elf Aquitaine / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Art. 81 EG und 53 …

  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    DSM und DSM Kunststoffen / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2020 - C-245/19

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott müssen der Adressat, der betroffene …

  • EuG, 17.09.2007 - T-125/03

    DAS GERICHT PRÄZISIERT DIE REGELN, DIE FÜR DEN SCHUTZ DER VERTRAULICHKEIT DER …

  • EuGH, 18.06.2015 - C-583/13

    Deutsche Bahn u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015 - C-247/14

    HeidelbergCement / Kommission - Rechtsmittel - Märkte für Zement und verwandte …

  • EuG, 27.02.1992 - T-19/91

    Société d'hygiène dermatologique de Vichy gegen Kommission der Europäischen …

  • EuGH, 29.09.1998 - C-191/95

    IN EINEM VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN GEGEN EINEN MITGLIEDSTAAT UNTERLIEGEN DIE …

  • EuG, 14.11.2012 - T-135/09

    Nexans France und Nexans / Kommission - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - …

  • EuG, 12.12.1991 - T-39/90

    NV Samenwerkende Elektriciteits-Produktiebedrijven gegen Kommission der …

  • EuG, 25.11.2014 - T-402/13

    Das Gericht bestätigt die Nachprüfungsbeschlüsse, die die Kommission im …

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2018 - C-59/17

    SCI Château du Grand Bois - Vorabentscheidungsersuchen - Landwirtschaft - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2010 - C-550/07

    Nach Ansicht von Generalanwältin Juliane Kokott gilt das Anwaltsgeheimnis in …

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1994 - C-23/93

    TV10 SA gegen Commissariaat voor de Media. - Freier Dienstleistungsverkehr - …

  • EuGH, 28.01.2021 - C-466/19

    Qualcomm und Qualcomm Europe/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch …

  • EuGH, 17.03.2021 - C-64/20

    Das Gericht eines Mitgliedstaats ist verpflichtet, die ihm nach nationalem Recht …

  • EuG, 08.03.1995 - T-34/93

    Société Générale gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …

  • EuGH, 16.07.1992 - C-67/91

    Dirección General de Defensa de la Competencia / Asociación Española de Banca …

  • EuGH, 27.01.2026 - C-271/23

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats: Durch seine Abstimmung entgegen dem …

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2010 - C-34/09

    Ruiz Zambrano - Art. 18 AEUV, 20 AEUV und 21 AEUV - Grundrechte als allgemeine …

  • EuG, 28.04.2010 - T-446/05

    Das Gericht bestätigt die Geldbußen in einer Gesamthöhe von 23,44 Millionen Euro, …

  • EuGH, 17.10.1989 - 85/87

    Dow Benelux / Kommission

  • EuG, 24.05.2023 - T-451/20

    Wettbewerb: Die Klage von Meta Platforms Ireland (Facebook-Konzern) gegen eine …

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2009 - C-322/07

    Papierfabrik August Koehler u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Markt …

  • EuGH, 25.06.2014 - C-37/13

    Nexans und Nexans France / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Verordnung …

  • EuG, 24.06.1998 - T-596/97

    Dalmine / Kommission - "Nichtigkeitsklage - Wettbewerbsrecht - Entscheidung über …

  • EuG, 22.10.1997 - T-213/95

    SCK und FNK / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-70/10

    Rechtsangleichung

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2023 - C-605/21

    Heureka Group (Comparateurs de prix en ligne) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2014 - C-249/13

    Boudjlida - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie …

  • EuG, 30.10.2003 - T-125/03

    Akzo Nobel Chemicals und Akcros Chemicals / Kommission - Verfahren des …

  • EuG, 16.06.2015 - T-655/11

    FSL u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Bananen in …

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-244/99

    DSM und DSM Kunststoffen / Kommission

  • EuG, 26.10.2010 - T-23/09

    CNOP und CCG / Kommission - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Entscheidung, mit …

  • EuG, 17.12.2009 - T-57/01

    Solvay / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.02.2024 - C-623/22

    Belgian Association of Tax Lawyers u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • EuGH, 17.10.2019 - C-403/18

    Alcogroup und Alcodis/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - …

  • EuG, 25.06.2010 - T-66/01

    Imperial Chemical Industries / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer …

  • EuGH, 17.10.1989 - 97/87

    Dow Chemical Ibérica u.a. / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-17/10

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott schließt das Verbot der Doppelbestrafung …

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2001 - C-276/99

    Deutschland / Kommission

  • EuG, 14.03.2014 - T-302/11

    HeidelbergCement / Kommission - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - …

  • EuG, 22.03.2012 - T-458/09

    Die Kommission durfte bei Ermittlungen in einer Wettbewerbssache von Slovak …

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-109/10

    Solvay / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-303/05

    GENERALANWALT RUIZ-JARABO IST DER ANSICHT, DASS DER EUROPÄISCHE HAFTBEFEHL MIT …

  • EuGH, 29.06.1994 - C-135/92

    Fiskano / Kommission

  • EuG, 10.12.2014 - T-90/11

    Das Gericht bestätigt, dass der französische Ordre national des pharmaciens den …

  • EuG, 14.03.2014 - T-306/11

    Schwenk Zement / Kommission - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-125/07

    Erste Group Bank u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Nationales …

  • EuG, 15.10.2025 - T-306/23

    Red Bull u.a./ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Missbrauch einer …

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2016 - C-469/15

    FSL u.a./ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle (Art. 101 AEUV) - …

  • EuG, 13.07.2011 - T-151/07

    Kone u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für die Montage und …

  • EuG, 06.04.1995 - T-148/89

    Tréfilunion SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …

  • EuG, 27.09.2012 - T-357/06

    Koninklijke Wegenbouw Stevin / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2025 - C-271/23

    Generalanwältin Medina: Mit der Abstimmung entgegen dem Beschluss des Rates zur …

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2011 - C-521/09

    Elf Aquitaine / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Europäischer Markt für …

  • EuG, 17.12.2009 - T-58/01

    Solvay / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Sodamarkt in der Gemeinschaft - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2007 - C-408/04

    Kommission / Salzgitter - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Allgemeine …

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-141/02

    Kommission / max.mobil

  • EuG, 02.05.2000 - T-17/00

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  • EGMR, 18.04.2013 - 26419/10

    [FRE]

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2011 - C-463/10

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  • EuGH, 07.01.2004 - C-213/00

    Italcementi - Fabbriche Riunite Cemento / Kommission

  • EuGH, 07.01.2004 - C-219/00

    Cementir - Cementerie del Tirreno / Kommission

  • EuGH, 07.01.2004 - C-217/00

    Buzzi Unicem / Kommission

  • EuGH, 15.10.2002 - C-251/99

    Enichem / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2000 - C-423/98

    Albore

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2022 - C-203/21

    DELTA STROY 2003 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

  • EuGH, 07.01.2004 - C-205/00

    Irish Cement / Kommission

  • EuGH, 07.01.2004 - C-211/00

    Ciments français / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-137/07

    Österreichische Volksbanken / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Nationales …

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2005 - C-301/02

    Tralli / EZB

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.1997 - C-20/96

    Kelvin Albert Snares gegen Adjudication Officer.

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015 - C-267/14

    Buzzi Unicem / Kommission - Rechtsmittel - Märkte für Zement und verwandte …

  • EuG, 14.03.2014 - T-293/11

    Holcim (Deutschland) und Holcim / Kommission - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren …

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2012 - C-402/11

    Jager & Polacek / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. …

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-135/07

    Bank Austria Creditanstalt / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Nationales …

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-133/07

    Raiffeisen Zentralbank Österreich / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015 - C-268/14

    Italmobiliare / Kommission - Rechtsmittel - Märkte für Zement und verwandte …

  • EuG, 14.03.2014 - T-297/11

    Buzzi Unicem / Kommission - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1989 - 326/88

    Anklagemyndigheden gegen Hansen & Soen I/S. - Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.11.1989 - 70/88

    Europäisches Parlament gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Befugnis des …

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-690/20

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  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2006 - C-306/05

    SGAE

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1999 - C-223/98

    Freier Warenverkehr - Verordnung (EG) Nr. 3295/94 - Verbot der Überführung …

  • EuG, 11.01.2002 - T-77/01

    Diputación Foral de Álava u.a. / Kommission - "Nichtigkeitsklage - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-94/00

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  • EuG, 14.03.2014 - T-296/11

    Cementos Portland Valderrivas / Kommission - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1992 - C-67/91

    Dirección General de Defensa de la Competencia gegen Asociación Española de Banca …

  • FG Thüringen, 07.12.2000 - II 1280/00

    Erhebung eines Strafbetrages wegen der um einen Tag verspäteten Abgabe der …

  • EuG, 14.03.1996 - T-134/95

    Dysan Magnetics Ltd und Review Magnetics (Macao) Ltd gegen Kommission der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1991 - C-170/89

    Bureau Européen des Unions de Consommateurs gegen Kommission der Europäischen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1993 - C-60/92

    Otto BV gegen Postbank NV.

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Rechtsprechung
   EuGH, 21.09.1989 - 227/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,17570
EuGH, 21.09.1989 - 227/88 (https://dejure.org/1989,17570)
EuGH, Entscheidung vom 21.09.1989 - 227/88 (https://dejure.org/1989,17570)
EuGH, Entscheidung vom 21. September 1989 - 227/88 (https://dejure.org/1989,17570)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • DB 1989, 2112
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

    Auszug aus EuGH, 21.09.1989 - 227/88
    Nach Art. 13 GG genießen auch die Geschäftsräume von Unternehmen Grundrechtsschutz (BVerfGE 32 S. 54, 69).

    Den Schutzbereich des Grundrechts berühren nach (umstr.) Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nur die Durchsuchungen (BVerfGE 32 S. 54, 72; WuW/E VG 337).

    Der EuGH geht daran vorbei, daß zur freien Entfaltung der Persönlichkeit auch die unternehmerische Tätigkeit gehört und diese zu ihrer vollen Verwirklichung eines gegen staatliche Eingriffe geschützten räumlich-gegenständlichen Bereiches bedarf (BVerfGE 32 S. 54, 71).

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

    Auszug aus EuGH, 21.09.1989 - 227/88
    ., um etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung von sich aus nicht offenlegen oder herausgeben will" (BVerfG DB 1987 S. 1989 = NJW 1987 S. 2499; NJW 1979 S. 1539).

    Zuvor holt es allerdings in analoger Anwendung von § 46 Abs. 4 GWB bzw. § 81 GWB i.V. mit § 46 Abs. 1 und 2 OWiG und §§ 102, 105 StPO und gestützt auf Rechtsprechung des BVerfG (NJW 1979 S. 1539; DB 1987 S. 1989 = NJW 1987 S. 2499 zu vorkonstitutionellen, ausdrücklich so bezeichneten Durchsuchungsrechten) eine richterliche Anordnung ein.

  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84

    Zwangsvollstreckung III

    Auszug aus EuGH, 21.09.1989 - 227/88
    ., um etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung von sich aus nicht offenlegen oder herausgeben will" (BVerfG DB 1987 S. 1989 = NJW 1987 S. 2499; NJW 1979 S. 1539).

    Zuvor holt es allerdings in analoger Anwendung von § 46 Abs. 4 GWB bzw. § 81 GWB i.V. mit § 46 Abs. 1 und 2 OWiG und §§ 102, 105 StPO und gestützt auf Rechtsprechung des BVerfG (NJW 1979 S. 1539; DB 1987 S. 1989 = NJW 1987 S. 2499 zu vorkonstitutionellen, ausdrücklich so bezeichneten Durchsuchungsrechten) eine richterliche Anordnung ein.

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus EuGH, 21.09.1989 - 227/88
    Es enttäuscht ferner die Erwartungen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem "Solange II"-Beschluß (BVerfGE 73 S. 339) in den EuGH gesetzt hat, und lädt dazu ein, die Reichweite dieses Beschlusses auszuloten.
  • EuGH, 09.11.1983 - 322/81

    Michelin / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.09.1989 - 227/88
    (14) Bei der Auslegung des Art. 14 der Verordnung Nr. 17 sind insbesondere die Erfordernisse zu berücksichtigen, die sich aus der Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ergeben, einem Grundsatz, dessen fundamentalen Charakter der Gerichtshof mehrfach hervorgehoben hat (siehe insbes. Urteil vom 9.11.1983 - Rs. 322/81, Michelin, Slg. 1983 S. 3461, Rdn. 7).
  • EuGH, 14.05.1974 - 4/73

    Nold KG / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.09.1989 - 227/88
    (13) Nach ständiger Rechtsprechung gehören die Grundrechte zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, die der Gerichtshof im Einklang mit den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten und mit den völkerrechtlichen Verträgen, an deren Abschluß die Mitgliedstaaten beteiligt waren oder denen sie beigetreten sind, zu wahren hat (s. insbes. Urteil vöm 14.5.1974 - Rs. 4/73, Hold, Slg. 1974 S. 491).
  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

    Auszug aus EuGH, 21.09.1989 - 227/88
    Der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4.11.1950 kommt dabei besondere Bedeutung zu (siehe insbes. Urteil vom 15.5.1986 - Rs. 222/84, Johnston, Slg. 1986 S. 1651).
  • EuGH, 18.05.1982 - 155/79

    AM & S / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.09.1989 - 227/88
    (16) Wenngleich sich somit bestimmte Rechte der Verteidigung nur auf streitige Verfahren im Anschluß an eine Mitteilung von Beschwerdepunkten beziehen, sind andere, beispielsweise das Recht auf Hinzuziehung eines juristischen Beistands und der (vom Gerichtshof im Urteil vom 18.5.1982 - Rs. 155/79, AM & S., Slg. 1982 S. 1575, anerkannte) Anspruch auf Wahrung der Vertraulichkeit des Schriftverkehrs zwischen Anwalt und Mandant, schon im Stadium der Voruntersuchung zu beachten.
  • EuGH, 26.06.1980 - 136/79

    National Panasonic / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.09.1989 - 227/88
    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, kann die Kommission zwischen diesen beiden Möglichkeiten je nach den Umständen des Einzelfalls wählen (Urteil vom 26.6.1980 - Rs. 136/79, National Panasonic, Slg. 1980 S. 2033).
  • EuGH, 13.02.1979 - 101/78

    Granaria / Hoofdproduktschap voor Akkerbouwprodukten

    Auszug aus EuGH, 21.09.1989 - 227/88
    (64) Ein solches Verhalten, das mit der Verpflichtung aller Rechtssubjekte des Gemeinschaftsrechts unvereinbar ist, die volle Wirksamkeit der Handlungen der Gemeinschaftsorgane anzuerkennen, solange diese nicht vom Gerichtshof für ungültig erklärt worden sind, und die Vollziehbarkeit dieser Handlungen zu respektieren, solange der Gerichtshof nicht die Aussetzung ihres Vollzugs angeordnet hat (s. insbes. Urteil vom 13.2.1979 - Rs. 101/78, Granarta, Slg. 1979 S. 623, Rdn. 5), läßt sich nicht mit übergeordneten rechtlichen Interessen rechtfertigen.
  • EuGH, 23.09.1986 - 5/85

    AKZO Chemie / Kommission

  • EuGH, 18.10.1989 - 27/88

    Solvay / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.1989 - 374/87

    Orkem gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …

  • EuGH, 14.12.1962 - 15/62
  • RG, 25.05.1889 - I 103/89

    Frachtverträge oder Miete.

  • EGMR, 16.12.1992 - 13710/88
    In its judgment of 21 September 1989 in Joined Cases …'91/32#29949~~~669270~~~6381454 | yrk; whqvpvnyvf; oo; qefc; orpx-ef; orpx-yfx; mvc; znxebybt; qefc-znxebybt; erpugfcbegny.qr; rheyrk; vafgnamra; bcvavbvhevf.qr; erpugfcbegny.qr; phevn; m-orpx; m-orpx; phevn-svpurf; whevba-ef; whevf; m-oo; mvc-bjyvg; whqvpvnyvf-arh; vafgnamra-vagrea7; vafgnamra-arh~~~whqvpvnyvf; qefc; orpx-ef; znxebybt; qefc-znxebybt; erpugfcbegny.qr; phevn; rheyrk; vafgnamra; whevba-ef; whevba-ef; whevf; whqvpvnyvf-arh; vafgnamra-vagrea7; vafgnamra-arh~~~rheyrk; vafgnamra; vafgnamra-vagrea7; vafgnamra-arh" gvgyr="91/32 (8 mhtrbeqargr Ragfpurvqhatra)');">91/32 and 227/88 Hoechst v. Commission [1989] European Court Reports ("ECR") 2859 at 2924, the Court of Justice of the European Communities stated as follows:.
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.1989 - 46/87

    Hoechst AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Nichtigkeitsklage …

    VII - Zur Entscheidung vom 3. Februar 1987 zur Festsetzung eines Zwangsgelds gegen die Hoechst AG (Rechtssache 46/87) 2914 VIII - Zur Entscheidung vom 26. Mai 1988 zur Festsetzung der endgültigen Höhe des Zwangsgelds (Rechtssache 227/88) 2917 Herr Präsident,.

    Die Hoechst AG beantragt auch die Aufhebung dieser Entscheidung sowie die Aufhebung der aufgrund von Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 erlassenen Entscheidung vom 26. Mai 1988, mit der die Kommission die endgültige Höhe des Zwangsgelds auf 55 000 ECU festsetzte (Rechtssache 227/88).

    VIII - Zur Entscheidung vom 26. Mai 1988 zur Festsetzung der endgültigen Höhe des Zwangsgelds (Rechtssache 227/88) 252. Da weder die Nachprüfungsentscheidung noch die Entscheidung zur Festsetzung des Zwangsgelds rechtswidrig sind, sind die auf ihre Nichtigkeit gestützten Rügen, die die Hoechst AG zur Begründung ihres Antrags auf Aufhebung der Entscheidung zur Festsetzung der endgültigen Höhe des Zwangsgelds vorgebracht hat, zurückzuweisen.

    Abschließend schlage ich Ihnen somit vor, die Klagen der Hoechst AG (Rechtssachen 46/87 und 227/88) und der Dow Benelux NV (Rechtssache 85/87) sowie der Dow Chemical Ibèrica SA, der Alcudia SA und der Empresa Nacional del Petróleo SA (verbundene Rechtssachen 97 bis 99/88) abzuweisen und den Klägerinnen sämtliche Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Verfahrens der einstweiligen Anordnung in den Rechtssachen 46/87 und 85/87 aufzuerlegen.

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