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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 28.05.2020

Rechtsprechung
   EuGH, 08.12.2020 - C-620/18, C-626/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,39731
EuGH, 08.12.2020 - C-620/18, C-626/18 (https://dejure.org/2020,39731)
EuGH, Entscheidung vom 08.12.2020 - C-620/18, C-626/18 (https://dejure.org/2020,39731)
EuGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2020 - C-620/18, C-626/18 (https://dejure.org/2020,39731)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Ungarn/ Parlament und Rat

    Nichtigkeitsklage - Richtlinie (EU) 2018/957 - Freier Dienstleistungsverkehr - Entsendung von Arbeitnehmern - Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen - Entlohnung - Entsendungsdauer - Bestimmung der Rechtsgrundlage - Art. 53 und 62 AEUV - Änderung einer bestehenden Richtlinie ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Ungarn/ Parlament und Rat

    Nichtigkeitsklage - Richtlinie (EU) 2018/957 - Freier Dienstleistungsverkehr - Entsendung von Arbeitnehmern - Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen - Entlohnung - Entsendungsdauer - Bestimmung der Rechtsgrundlage - Art. 53 und 62 AEUV - Änderung einer bestehenden Richtlinie ...

  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeitsklage - Richtlinie (EU) 2018/957 - Freier Dienstleistungsverkehr - Entsendung von Arbeitnehmern - Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen - Entlohnung - Entsendungsdauer - Bestimmung der Rechtsgrundlage - Art. 53 und 62 AEUV - Änderung einer bestehenden Richtlinie ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freizügigkeit - Der Gerichtshof weist die Nichtigkeitsklagen Ungarns und Polens gegen die Richtlinie zur Stärkung der Rechte entsandter Arbeitnehmer ab

  • lto.de (Kurzinformation)

    EU-Entsenderichtlinie: Verbesserte Lohnstandards für entsandte Arbeitnehmer bestätigt

  • beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)

    Ungarn und Polen scheitern mit Klage gegen Entsenderichtlinie - Ungarn und Polen scheitern mit Klage gegen Entsenderichtlinie

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erfolglose Klage gegen geänderte Entsenderichtlinie für Arbeitnehmer

  • esche.de (Kurzinformation)

    Posting of Workers Reform: Imminent Collapse of Cross-border Staff Deployment?

  • etl-rechtsanwaelte.de (Pressemitteilung)

    Klage Ungarns und Polens gegen geänderte Entsenderichtlinie für Arbeitnehmer erfolglos

  • esche.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Reform des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes: Grenzüberschreitender Personaleinsatz vor dem Bürokratie-Kollaps?

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2021, 547
  • NZA 2021, 113
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 03.12.2019 - C-482/17

    Der Gerichtshof weist die Klage der Tschechischen Republik gegen die Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 08.12.2020 - C-620/18
    Ergibt die Prüfung des betreffenden Rechtsakts, dass er zwei Zielsetzungen hat oder zwei Komponenten umfasst, und lässt sich eine von ihnen als die hauptsächliche oder überwiegende ausmachen, während die andere nur nebensächliche Bedeutung hat, so ist der Rechtsakt nur auf eine Rechtsgrundlage zu stützen, und zwar auf die, die die hauptsächliche oder überwiegende Zielsetzung oder Komponente erfordert (Urteil vom 3. Dezember 2019, Tschechische Republik/Parlament und Rat, C-482/17, EU:C:2019:1035, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 39 Auch kann zur Bestimmung der richtigen Rechtsgrundlage der rechtliche Zusammenhang, in den sich eine neue Regelung einfügt, berücksichtigt werden, insbesondere soweit dieser Zusammenhang Aufschluss über das Ziel dieser Regelung zu geben vermag (Urteil vom 3. Dezember 2019, Tschechische Republik/Parlament und Rat, C-482/17, EU:C:2019:1035, Rn. 32).

    Rn. 40 Somit sind bei einer Regelung, die, wie die angefochtene Richtlinie, eine bestehende Regelung ändert, für die Bestimmung der Rechtsgrundlage dieser Regelung auch die bestehende Regelung, die durch sie geändert wird, und vor allem deren Ziel sowie deren Inhalt zu berücksichtigen (Urteil vom 3. Dezember 2019, Tschechische Republik/Parlament und Rat, C-482/17, EU:C:2019:1035, Rn. 42).

    Rn. 42 In einem solchen Fall kann der Unionsgesetzgeber seine Aufgabe, über den Schutz dieser allgemeinen Interessen und übergreifenden Ziele der Union zu wachen, nämlich nur dann ordnungsgemäß wahrnehmen, wenn es ihm erlaubt ist, die einschlägigen Unionsvorschriften den veränderten Umständen oder neuen Erkenntnissen anzupassen (Urteil vom 3. Dezember 2019, Tschechische Republik/Parlament und Rat, C-482/17, EU:C:2019:1035, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 110 Zum einen verlangt der Grundsatz der Gleichbehandlung nach ständiger Rechtsprechung, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleichbehandelt werden, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (Urteil vom 3. Dezember 2019, Tschechische Republik/Parlament und Rat, C-482/17, EU:C:2019:1035, Rn. 164 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 111 Zum anderen verlangt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dass die von einer Unionsbestimmung eingesetzten Mittel zur Erreichung der mit der betreffenden Regelung zulässigerweise verfolgten Ziele geeignet sind und nicht über das dazu Erforderliche hinausgehen (Urteil vom 3. Dezember 2019, Tschechische Republik/Parlament und Rat, C-482/17, EU:C:2019:1035, Rn. 76 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es geht somit nicht darum, ob eine in diesem Bereich erlassene Maßnahme die einzig mögliche oder die bestmögliche war; sie ist vielmehr nur dann rechtswidrig, wenn sie gemessen an dem Ziel, das die zuständigen Organe zu verfolgen beabsichtigen, offensichtlich ungeeignet ist (Urteil vom 3. Dezember 2019, Tschechische Republik/Parlament und Rat, C-482/17, EU:C:2019:1035, Rn. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 114 Außerdem bezieht sich das weite Ermessen des Unionsgesetzgebers, das eine begrenzte gerichtliche Kontrolle seiner Ausübung impliziert, nicht ausschließlich auf die Art und die Tragweite der zu erlassenden Bestimmungen, sondern in bestimmtem Umfang auch auf die Feststellung der Grunddaten (Urteil vom 3. Dezember 2019, Tschechische Republik/Parlament und Rat, C-482/17, EU:C:2019:1035, Rn. 78 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach Art. 5 des Protokolls (Nr. 2) zum EU-Vertrag und zum AEU-Vertrag über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit müssen nämlich die Entwürfe von Gesetzgebungsakten berücksichtigen, dass die Belastung der Wirtschaftsteilnehmer so gering wie möglich gehalten wird und in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Ziel stehen muss (Urteil vom 3. Dezember 2019, Tschechische Republik/Parlament und Rat, C-482/17, EU:C:2019:1035, Rn. 79 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Daraus folgt, dass die Unionsorgane zumindest in der Lage sein müssen, die Grunddaten, die zur Begründung der angefochtenen Maßnahmen dieses Rechtsakts zu berücksichtigen waren und von denen die Ausübung ihres Ermessens abhing, beizubringen und klar und eindeutig darzulegen (Urteil vom 3. Dezember 2019, Tschechische Republik/Parlament und Rat, C-482/17, EU:C:2019:1035, Rn. 81 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 18.12.2007 - C-341/05

    Freier Dienstleistungsverkehr - Zur Vereinbarkeit einer kollektiven Maßnahme mit …

    Auszug aus EuGH, 08.12.2020 - C-620/18
    Rn. 164 Ungarn macht geltend, die angefochtene Richtlinie verstoße gegen Art. 56 AEUV sowie gegen das Urteil vom 18. Dezember 2007, Laval un Partneri (C-341/05, EU:C:2007:809), da sie vorsehe, dass die Ausübung des Streikrechts oder des Rechts, andere kollektive Maßnahmen zu ergreifen, die wirksame Umsetzung des freien Dienstleistungsverkehrs behindern könne.

    Rn. 167 Ungarn ist im Wesentlichen der Ansicht, dass Art. 1 Abs. 1 Buchst. b der angefochtenen Richtlinie die auf das Urteil vom 18. Dezember 2007, Laval un Partneri (C-341/05, EU:C:2007:809), zurückgehende Rechtsprechung des Gerichtshofs in Frage stelle, indem er die Ausübung des Streikrechts oder des Rechts, andere kollektive Maßnahmen zu ergreifen, vom Anwendungsbereich des Art. 56 AEUV ausschließe.

  • EuGH, 13.05.1997 - C-233/94

    Deutschland / Parlament und Rat

    Auszug aus EuGH, 08.12.2020 - C-620/18
    Rn. 47 Sind somit die Voraussetzungen für die Heranziehung von Art. 53 Abs. 1 AEUV in Verbindung mit Art. 62 AEUV als Rechtsgrundlage erfüllt, kann der Unionsgesetzgeber nicht deshalb daran gehindert sein, sich auf diese Rechtsgrundlage zu stützen, weil er auch solche Erfordernisse berücksichtigt hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Mai 1997, Deutschland/Parlament und Rat, C-233/94, EU:C:1997:231, Rn. 17, …und vom 4. Mai 2016, Philip Morris Brands u. a., C-547/14, EU:C:2016:325, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 106 Dies gilt insbesondere dann, wenn der Unionsgesetzgeber mittels Koordinierungsmaßnahmen, die den freien Dienstleistungsverkehr erleichtern sollen, dem von den verschiedenen Mitgliedstaaten verfolgten Allgemeininteresse Rechnung trägt und zur Wahrung dieses Interesses ein Schutzniveau festlegt, das in der Union akzeptabel erscheint (vgl. entsprechend Urteil vom 13. Mai 1997, Deutschland/Parlament und Rat, C-233/94, EU:C:1997:231, Rn. 17).

  • EuGH, 04.05.2016 - C-547/14

    Philip Morris Brands u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - …

    Auszug aus EuGH, 08.12.2020 - C-620/18
    Rn. 47 Sind somit die Voraussetzungen für die Heranziehung von Art. 53 Abs. 1 AEUV in Verbindung mit Art. 62 AEUV als Rechtsgrundlage erfüllt, kann der Unionsgesetzgeber nicht deshalb daran gehindert sein, sich auf diese Rechtsgrundlage zu stützen, weil er auch solche Erfordernisse berücksichtigt hat (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Mai 1997, Deutschland/Parlament und Rat, C-233/94, EU:C:1997:231, Rn. 17, und vom 4. Mai 2016, Philip Morris Brands u. a., C-547/14, EU:C:2016:325, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 48 Folglich müssen die vom Unionsgesetzgeber auf der Grundlage von Art. 53 Abs. 1 AEUV in Verbindung mit Art. 62 AEUV erlassenen Koordinierungsmaßnahmen nicht nur zum Ziel haben, die Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs zu erleichtern, sondern gegebenenfalls auch, den Schutz anderer grundlegender Interessen zu gewährleisten, die diese Freiheit beeinträchtigen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2016, Philip Morris Brands u. a., C-547/14, EU:C:2016:325, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 20.12.2017 - C-434/15

    Asociación Profesional Elite Taxi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 56 AEUV …

    Auszug aus EuGH, 08.12.2020 - C-620/18
    Rn. 160 Daraus folgt, dass eine Verkehrsdienstleistung im Sinne von Art. 58 Abs. 1 AEUV vom Anwendungsbereich des Art. 56 AEUV ausgeschlossen ist (Urteil vom 20. Dezember 2017, Asociación Profesional Elite Taxi, C-434/15, EU:C:2017:981, Rn. 48).
  • EuGH, 12.02.2015 - C-396/13

    Der Gerichtshof klärt den Begriff "Mindestlohnsatz" entsandter Arbeitnehmer

    Auszug aus EuGH, 08.12.2020 - C-620/18
    Rn. 144 Zum einen hatte der Begriff "Mindestlohnsätze" in vielen Mitgliedstaaten Auslegungsschwierigkeiten aufgeworfen, was in mehreren Vorabentscheidungsverfahren vor dem Gerichtshof zum Ausdruck kam, der diesen Begriff im Urteil vom 12. Februar 2015, Sähköalojen ammattiliitto (C-396/13, EU:C:2015:86, Rn. 38 bis 70), weit ausgelegt hat, und dabei über den im Recht des Aufnahmemitgliedstaats vorgesehenen Mindestlohn hinaus eine Reihe von Gesichtspunkten einbezog.
  • EuGH, 15.04.2008 - C-268/06

    Impact - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 und Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung …

    Auszug aus EuGH, 08.12.2020 - C-620/18
    Rn. 73 Unter Verweis auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs (…Urteile vom 13. September 2007, Del Cerro Alonso, C-307/05, EU:C:2007:509, Rn. 40 und 46, und vom 15. April 2008, Impact, C-268/06, EU:C:2008:223, Rn. 123) macht Ungarn geltend, dass der Grund für die in Art. 153 Abs. 5 AEUV enthaltene Ausnahme für "Arbeitsentgelt" darin liege, dass die Festsetzung des Lohn- und Gehaltsniveaus der Vertragsautonomie der Sozialpartner auf nationaler Ebene und der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet unterliege.
  • EuGH, 26.10.2010 - C-97/09

    Schmelz - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 24 Abs. 3 und 28i - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 08.12.2020 - C-620/18
    Rn. 104 Erstens ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof entschieden hat, dass das Verbot von Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs nicht nur für nationale Maßnahmen, sondern auch für Maßnahmen der Unionsorgane gilt (Urteil vom 26. Oktober 2010, Schmelz, C-97/09, EU:C:2010:632, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.09.2007 - C-307/05

    Del Cerro Alonso - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 der Rahmenvereinbarung über …

    Auszug aus EuGH, 08.12.2020 - C-620/18
    Rn. 73 Unter Verweis auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs (Urteile vom 13. September 2007, Del Cerro Alonso, C-307/05, EU:C:2007:509, Rn. 40 und 46, …und vom 15. April 2008, Impact, C-268/06, EU:C:2008:223, Rn. 123) macht Ungarn geltend, dass der Grund für die in Art. 153 Abs. 5 AEUV enthaltene Ausnahme für "Arbeitsentgelt" darin liege, dass die Festsetzung des Lohn- und Gehaltsniveaus der Vertragsautonomie der Sozialpartner auf nationaler Ebene und der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet unterliege.
  • EuGH, 05.05.2015 - C-146/13

    Der Gerichtshof weist die beiden Klagen Spaniens gegen die Verordnungen zur …

    Auszug aus EuGH, 08.12.2020 - C-620/18
    Rn. 82 Zum zweiten Teil dieses Klagegrundes ist festzustellen, dass eine Maßnahme nur dann ermessensmissbräuchlich ist, wenn aufgrund objektiver, schlüssiger und übereinstimmender Indizien anzunehmen ist, dass sie ausschließlich oder zumindest vorwiegend zu anderen Zwecken als denen, zu denen die betreffende Befugnis eingeräumt wurde, oder mit dem Ziel erlassen worden ist, ein Verfahren zu umgehen, das der AEU-Vertrag speziell vorsieht, um die konkrete Sachlage zu bewältigen (Urteil vom 5. Mai 2015, Spanien/Parlament und Rat, C-146/13, EU:C:2015:298, Rn. 56).
  • EuGH, 21.12.2016 - C-201/15

    Das Unionsrecht hindert einen Mitgliedstaat grundsätzlich nicht daran, unter …

  • EuGH, 12.02.2015 - C-48/14

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Richtlinie 2013/51/Euratom - Wahl der …

  • BAG, 24.06.2021 - 5 AZR 505/20

    Gesetzlicher Mindestlohn für entsandte ausländische Betreuungskräfte in …

    Doch hat der Gerichtshof der Europäischen Union schon seit längerem geklärt, dass der Begriff "Mindestlohnsätze" weit auszulegen ist und zumindest den im Recht des Aufnahmemitgliedstaats vorgesehenen Mindestlohn umfasst (vgl. EuGH 8. Dezember 2020 - C-620/18 - [Ungarn/Parlament und Rat] Rn. 144;… 12. Februar 2015 - C-396/13 - [Sähköalojen ammattiliitto] Rn. 32 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2023 - C-541/20

    Litauen/ Parlament und Rat () und temps de travail) - Nichtigkeitsklage - …

    {FN:29} Urteil vom 8. Dezember 2020, Ungarn/Parlament und Rat (C-620/18, EU:C:2020:1001, Rn. 159).

    {FN:32} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Dezember 2020, Ungarn/Parlament und Rat (C-620/18, EU:C:2020:1001, Rn. 160), und vom 20. Dezember 2017, Asociación Profesional Elite Taxi (…C-434/15, EU:C:2017:981, Rn. 48).

    {FN:38} Vgl. u. a. Urteil vom 8. Dezember 2020, Ungarn/Parlament und Rat (C-620/18, EU:C:2020:1001, Rn. 112 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:39} Urteile vom 8. Dezember 2020, Ungarn/Parlament und Rat (C-620/18, EU:C:2020:1001, Rn. 114 und die dort angeführte Rechtsprechung), vom 3. Dezember 2019, Tschechische Republik/Parlament und Rat (…C-482/17, EU:C:2019:1035, Rn. 78 und die dort angeführte Rechtsprechung) und vom 21. Juni 2018, Polen/Parlament und Rat, (C-5/16, EU:C:2020:1001, Rn. 151).

    {FN:40} Urteile vom 8. Dezember 2020, Ungarn/Parlament und Rat (C-620/18, EU:C:2020:1001, Rn. 115), und vom 3. Dezember 2019, Tschechische Republik/Parlament und Rat (…C-482/17, EU:C:2019:1035, Rn. 79 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:41} Urteile vom 21. Juni 2018, Polen/Parlament und Rat (C-5/16, EU:C:2020:1001, Rn. 170 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 3. Dezember 2019, Tschechische Republik/Parlament und Rat (…C-482/17, EU:C:2019:1035, Rn. 118).

    {FN:43} Urteile vom 21. Juni 2018, Polen/Parlament und Rat (C-5/16, EU:C:2020:1001, Rn. 170 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 17. Oktober 2013, Billerud Karlsborg und Billerud Skärblacka (…C-203/12, EU:C:2013:664, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:44} Urteile vom 8. Dezember 2020, Ungarn/Parlament und Rat (C-620/18, EU:C:2020:1001, Rn. 116), und vom 3. Dezember 2019, Tschechische Republik/Parlament und Rat (…C-482/17, EU:C:2019:1035, Rn. 81 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:45} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Juni 2018, Polen/Parlament und Rat (C-5/16, EU:C:2020:1001, Rn. 177 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:46} Vgl. Urteile vom 21. Juni 2018, Polen/Parlament und Rat, (C-5/16, EU:C:2020:1001, Rn. 167), und vom 13. März 2019, Polen/Parlament und Rat (…C-128/17, EU:C:2019:194, Rn. 106).

    {FN:57} Urteile vom 21. Juni 2018, Polen/Parlament und Rat, (C-5/16, EU:C:2020:1001, Rn. 159) und vom 8. Juli 2010, Afton Chemical (…C-343/09, EU:C:2010:419, Rn. 57).

    {FN:69} Vgl. u. a. Urteil vom 8. Dezember 2020, Ungarn/Parlament und Rat (C-620/18, EU:C:2020:1001, Rn. 110 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:98} Vgl. zu Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit Urteil vom 2. September 2021, Kommission/Deutschland (Umsetzung der Richtlinien 2009/72 und 2009/73) (…C-718/18, EU:C:2021:662, Rn. 60), und zu Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs Urteil vom 8. Dezember 2020, Ungarn/Parlament und Rat (C-620/18, EU:C:2020:1001, Rn. 104 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:107} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2020, Ungarn/Parlament und Rat (C-620/18, EU:C:2020:1001, Rn. 105).

    {FN:124} Urteil vom 8. Dezember 2020, Ungarn/Parlament und Rat (C-620/18, EU:C:2020:1001, Rn. 41 und 42 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:125} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2020 (Ungarn/Parlament und Rat, C-620/18, EU:C:2020:1001, Rn. 41, 42, 61, 62, 64 und 128).

    {FN:150} Vgl. zu Art. 9 AEUV Urteil vom 8. Dezember 2020, Ungarn/Parlament und Rat (C-620/18, EU:C:2020:1001, Rn. 46).

    {FN:174} Urteil vom 8. Dezember 2020, Ungarn/Parlament und Rat (C-620/18, EU:C:2020:1001, Rn. 119).

    {FN:348} Urteil vom 8. Dezember 2020, Ungarn/Parlament und Rat (C-620/18, EU:C:2020:1001, Rn. 119).

    {FN:367} Urteil vom 8. Dezember 2020, Ungarn/Parlament und Rat (C-620/18, EU:C:2020:1001, Rn. 128).

    {FN:422} Vgl. zu Art. 56 AEUV Urteil vom 8. Dezember 2020, Ungarn/Parlament und Rat (C-620/18, EU:C:2020:1001, Rn. 107).

    {FN:567} Vgl. Urteil vom 8. Dezember 2020, Ungarn/Parlament und Rat (C-620/18, EU:C:2020:1001, Rn. 112 und 113).

    {FN:579} Vgl. insoweit Urteil vom 8. Dezember 2020, Ungarn/Parlament und Rat (C-620/18, EU:C:2020:1001, Rn. 112 und 113).

    {FN:581} Urteil vom 8. Dezember 2020, Ungarn/Parlament und Rat (C-620/18, EU:C:2020:1001, Rn. 41 und 42 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:582} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2020 (Ungarn/Parlament und Rat, C-620/18, EU:C:2020:1001, Rn. 41, 42, 61, 62, 64 und 128).

    {FN:608} Entsprechend Urteil vom 8. Dezember 2020, Ungarn/Parlament und Rat (C-620/18, EU:C:2020:1001, Rn. 125).

    {FN:612} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2020 (Ungarn/Parlament und Rat, C-620/18, EU:C:2020:1001, Rn. 41, 42, 61, 62, 64 und 128).

  • EuGH, 16.02.2022 - C-156/21

    Maßnahmen zum Schutz des Haushalts der Union: Das Plenum des Gerichtshofs weist …

    Rn. 107 Nach ständiger Rechtsprechung muss die Wahl der Rechtsgrundlage eines Unionsrechtsakts auf objektiven und gerichtlich nachprüfbaren Umständen beruhen, zu denen das Ziel und der Inhalt des Rechtsakts gehören (…Urteile vom 3. Dezember 2019, Tschechische Republik/Parlament und Rat, C-482/17, EU:C:2019:1035, Rn. 31, vom 8. Dezember 2020, Ungarn/Parlament und Rat, C-620/18, EU:C:2020:1001, Rn. 38, …sowie vom 8. Dezember 2020, Polen/Parlament und Rat, C-626/18, EU:C:2020:1000, Rn. 43).

    Rn. 108 Auch kann zur Bestimmung der richtigen Rechtsgrundlage der rechtliche Zusammenhang, in den sich eine neue Regelung einfügt, berücksichtigt werden, insbesondere soweit dieser Zusammenhang Aufschluss über das Ziel dieser Regelung zu geben vermag (…Urteile vom 3. Dezember 2019, Tschechische Republik/Parlament und Rat, C-482/17, EU:C:2019:1035, Rn. 32, vom 8. Dezember 2020, Ungarn/Parlament und Rat, C-620/18, EU:C:2020:1001, Rn. 39, …sowie vom 8. Dezember 2020, Polen/Parlament und Rat, C-626/18, EU:C:2020:1000, Rn. 44).

  • EuGH, 04.10.2024 - C-541/20

    Der Gerichtshof bestätigt weitgehend die Gültigkeit des Mobilitätspakets

    Zu diesem Zweck muss er zumindest in der Lage sein, die Grunddaten, auf deren Grundlage dieser Rechtsakt erlassen wurde und von denen die Ausübung seines Ermessens abhing, beizubringen und klar und eindeutig darzulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2020, Ungarn/Parlament und Rat, C-620/18, EU:C:2020:1001, Rn. 116 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 219 Allerdings verfügt der Unionsgesetzgeber über ein weites Ermessen, das sich nicht nur auf die Art und die Tragweite der zu erlassenden Bestimmungen, sondern auch auf die Feststellung dieser Grunddaten bezieht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2020, Ungarn/Parlament und Rat, C-620/18, EU:C:2020:1001, Rn. 114 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es geht somit nicht darum, ob eine in diesem Bereich erlassene Maßnahme die einzig mögliche oder die bestmögliche war; sie ist vielmehr nur dann rechtswidrig, wenn sie gemessen an dem Ziel, das der Unionsgesetzgeber zu verfolgen beabsichtigt, offensichtlich ungeeignet ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2020, Ungarn/Parlament und Rat, C-620/18, EU:C:2020:1001, Rn. 112 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach Art. 5 des Protokolls über die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit müssen nämlich die Entwürfe von Gesetzgebungsakten berücksichtigen, dass die Belastung der Wirtschaftsteilnehmer so gering wie möglich gehalten wird und in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Ziel stehen muss (Urteil vom 8. Dezember 2020, Ungarn/Parlament und Rat, C-620/18, EU:C:2020:1001, Rn. 115 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 247 Die Grundsätze, die sich aus der in den Rn. 240 bis 246 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung ergeben, gelten in vollem Umfang für die Maßnahmen im Bereich der gemeinsamen Verkehrspolitik, wie die in der Verordnung 2020/1054 vorgesehenen, die auf der Grundlage von Art. 91 Abs. 1 AEUV erlassen wurde und die politische Entscheidungen und komplexe Prüfungen ihrer wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen impliziert (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2020, Ungarn/Parlament und Rat, C-620/18, EU:C:2020:1001, Rn. 112 und 113).

    In einem solchen Fall kann der Unionsgesetzgeber seine Aufgabe, über den Schutz dieser allgemeinen Interessen und übergreifenden Ziele zu wachen, nämlich nur dann ordnungsgemäß wahrnehmen, wenn es ihm erlaubt ist, die einschlägigen Unionsvorschriften den veränderten Umständen oder neuen Erkenntnissen anzupassen (Urteil vom 8. Dezember 2020, Ungarn/Parlament und Rat, C-620/18, EU:C:2020:1001, Rn. 41 und 42 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 267 Insbesondere hat der Gerichtshof insoweit festgestellt, dass der Unionsgesetzgeber unter Berücksichtigung der wesentlichen Veränderung des Binnenmarkts, berechtigt ist, einen Rechtsakt anzupassen, um einen Ausgleich der betroffenen Interessen vorzunehmen, um, durch eine Änderung der Bedingungen, unter denen die Dienstleistungsfreiheit ausgeübt wird, den sozialen Schutz der betroffenen Arbeitnehmer zu erhöhen und den Wettbewerb auf diesem Markt fairer zu machen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2020, Ungarn/Parlament und Rat, C-620/18, EU:C:2020:1001, Rn. 62 und 64).

    Rn. 353 Daraus folgt, dass die Verkehrsdienstleistungen im Sinne von Art. 58 Abs. 1 AEUV vom Anwendungsbereich von Art. 56 AEUV ausgeschlossen sind (Urteile vom 8. Dezember 2020, Ungarn/Parlament und Rat, C-620/18, EU:C:2020:1001, Rn. 160, …sowie vom 21. Dezember 2023, Kommission/Dänemark [Höchstparkdauer], C-167/22, EU:C:2023:1020, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 365 Als Beschränkung der Niederlassungsfreiheit sind nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs alle Maßnahmen anzusehen, die die Ausübung der in Art. 49 AEUV garantierten Freiheit unterbinden, behindern oder weniger attraktiv machen (…Urteile vom 7. September 2022, Cilevičs u. a., C-391/20, EU:C:2022:638, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 8. Juni 2023, Prestige and Limousine, C-50/21, EU:C:2023:448, Rn. 61), wobei dieses Verbot nicht nur für nationale Maßnahmen, sondern auch für Maßnahmen der Unionsorgane gilt (vgl. entsprechend zur Dienstleistungsfreiheit Urteil vom 8. Dezember 2020, Ungarn/Parlament und Rat, C-620/18, EU:C:2020:1001, Rn. 104 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die vom Unionsgesetzgeber auf dem Gebiet des freien Verkehrs der Verkehrsdienstleistungen erlassenen Maßnahmen können daher nicht nur bezwecken, die Ausübung dieser Freiheit zu erleichtern, sondern gegebenenfalls auch, den Schutz anderer von der Union anerkannter grundlegender Interessen zu gewährleisten, die durch diese Freiheit beeinträchtigt werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2020, Ungarn/Parlament und Rat, C-620/18, EU:C:2020:1001, Rn. 105), einschließlich der in der Präambel des AEU-Vertrags und in Art. 151 Abs. 1 AEUV genannten Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen sowie der Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes gemäß Art. 9 und Art. 151 Abs. 1 AEUV.

    Rn. 431 Was fünftens die anderen von der Republik Litauen und der Republik Polen angeführten Instrumente des abgeleiteten Rechts betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass hinsichtlich der verschiedenen in den Rn. 418 und 419 des vorliegenden Urteils angeführten Verordnungen und Richtlinien, auf die sich der letztere Mitgliedstaat stützt, die materielle Rechtmäßigkeit eines Unionsrechtsakts nicht anhand eines anderen Unionsrechtsakts derselben normativen Ebene geprüft werden kann, es sei denn, dass er in Anwendung des letztgenannten Rechtsakts erlassen wurde oder in einem dieser beiden Rechtsakte ausdrücklich vorgesehen ist, dass der eine Vorrang gegenüber dem anderen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2020, Ungarn/Parlament und Rat, C-620/18, EU:C:2020:1001, Rn. 119), was vorliegend nicht der Fall ist.

    Insoweit hat der Gerichtshof bereits speziell darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit, das dieser Richtlinie zugrunde liegende Gleichgewicht anzupassen, um das Ziel eines faireren Wettbewerbs in einem sich weiterentwickelnden Kontext bestmöglich zu erreichen, u. a. aus strukturellen Unterschieden der Entgeltregelungen und der sonstigen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, die in den Mitgliedstaaten gelten, ergibt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Dezember 2020, Ungarn/Parlament und Rat, C-620/18, EU:C:2020:1001, Rn. 63).

    Rn. 1425 Wie sich u. a. aus den Rn. 1210, 1223, 1308 und 1361 des vorliegenden Urteils ergibt, zielt Art. 1 der Richtlinie 2020/1057 nämlich ganz im Gegenteil darauf ab, den freien Verkehr der Verkehrsdienstleistungen zu erleichtern, indem er die Umstände festlegt, unter denen die in der Richtlinie 96/71 vorgesehenen Entsendevorschriften für Kraftfahrer, die Beförderungen im Straßenverkehr durchführen, einschließlich derjenigen, die Beförderungen im Dreiländerverkehr durchführen, gelten oder nicht, und gleichzeitig ein besseres Gleichgewicht zwischen den verschiedenen betroffenen Interessen in Anbetracht der Marktentwicklungen sicherzustellen und damit seine Verpflichtungen aus Art. 91 AEUV zu erfüllen (vgl. entsprechend Urteil vom 8. Dezember 2020, Ungarn/Parlament und Rat, C-620/18, EU:C:2020:1001, Rn. 48).

  • BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 228/21

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - Auslandsbezug

    Art. 3 Abs. 1 Buchst. d der Richtlinie 96/71/EG aF ist eine speziellere Kollisionsnorm iSv. Art. 23 der Rom I-VO und hat deshalb Vorrang vor den Regelungen der Rom I-VO (vgl. zu Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 96/71/EG aF und nF im Einzelnen: EuGH 8. Dezember 2020 - C-620/18 - [Ungarn/Parlament und Rat] Rn. 179 f.;… 8. Dezember 2020 - C-626/18 - [Polen/Parlament und Rat] Rn. 133 f.;… vgl. zu Art. 9 Rom I-VO einschränkend EuArbRK/Krebber 4. Aufl. VO (EG) 593/2008 Art. 23 Rn. 1 ).

    Rn. 64 cc) Es bedarf deshalb im Streitfall keiner Entscheidung, ob und ggf. inwieweit unter Beachtung von Art. 23 Rom I-VO ein Rückgriff auf Art. 9 Rom I-VO möglich ist, obwohl nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs - wie bereits ausgeführt - Art. 3 Abs. 1 Buchst. d der Richtlinie 96/71/EG aF als eine speziellere Kollisionsnorm iSv. Art. 23 der Rom I-VO anzusehen ist, die Vorrang vor den Regelungen der Rom I-VO hat (vgl. zu Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 96/71/EG aF und nF: EuGH 8. Dezember 2020 - C-620/18 - [Ungarn/Parlament und Rat] Rn. 179 f.;… 8. Dezember 2020 - C-626/18 - [Polen/Parlament und Rat] Rn. 133 f.).

  • EuGH, 11.11.2025 - C-19/23

    (Nur) zwei Bestimmungen in der EU-Mindestlohnrichtlinie für nichtig erklärt

    Rn. 56 Insoweit ist die ständige Rechtsprechung zu berücksichtigen, wonach die Wahl der Rechtsgrundlage eines Unionsrechtsakts auf objektiven und gerichtlich nachprüfbaren Umständen beruhen muss, zu denen das Ziel und der Inhalt des Rechtsakts gehören (…Urteile vom 12. November 1996, Vereinigtes Königreich/Rat, C-84/94, EU:C:1996:431, Rn. 25, und vom 8. Dezember 2020, Ungarn/Parlament und Rat, C-620/18, EU:C:2020:1001, Rn. 38).
  • EuGH, 16.02.2022 - C-157/21

    Maßnahmen zum Schutz des Haushalts der Union: Das Plenum des Gerichtshofs weist …

    Rn. 121 Nach ständiger Rechtsprechung muss die Wahl der Rechtsgrundlage eines Unionsrechtsakts auf objektiven und gerichtlich nachprüfbaren Umständen beruhen, zu denen das Ziel und der Inhalt des Rechtsakts gehören (…Urteile vom 3. Dezember 2019, Tschechische Republik/Parlament und Rat, C-482/17, EU:C:2019:1035, Rn. 31, vom 8. Dezember 2020, Ungarn/Parlament und Rat, C-620/18, EU:C:2020:1001, Rn. 38, …sowie vom 8. Dezember 2020, Polen/Parlament und Rat, C-626/18, EU:C:2020:1000, Rn. 43).

    Rn. 122 Auch kann zur Bestimmung der richtigen Rechtsgrundlage der rechtliche Zusammenhang, in den sich eine neue Regelung einfügt, berücksichtigt werden, insbesondere soweit dieser Zusammenhang Aufschluss über das Ziel dieser Regelung zu geben vermag (…Urteile vom 3. Dezember 2019, Tschechische Republik/Parlament und Rat, C-482/17, EU:C:2019:1035, Rn. 32, vom 8. Dezember 2020, Ungarn/Parlament und Rat, C-620/18, EU:C:2020:1001, Rn. 39, …sowie vom 8. Dezember 2020, Polen/Parlament und Rat, C-626/18, EU:C:2020:1000, Rn. 44).

  • BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 139/21

    Arbeitnehmerüberlassung mit Auslandsbezug - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses

    Art. 3 Abs. 1 Buchst. d der Richtlinie 96/71/EG aF stellt eine spezielle Kollisionsnorm iSv. Art. 23 Rom I-VO dar (vgl. zu Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 96/71/EG aF und nF im Einzelnen: EuGH 8. Dezember 2020 - C-620/18 - [Ungarn/Parlament und Rat] Rn. 179 f.;… 8. Dezember 2020 - C-626/18 - [Polen/Parlament und Rat] Rn. 133 f.;… vgl. zu Art. 9 Rom I-VO einschränkend EuArbRK/Krebber 4. Aufl. VO (EG) 593/2008 Art. 23 Rn. 1).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2021 - C-157/21

    Polen/ Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Art. 151 Abs. 1 der …

    Vgl. Urteile vom 8. Dezember 2020, Ungarn/Parlament und Rat (C-620/18, EU:C:2020:1001, Rn. 111), vom 3. Dezember 2019, Tschechische Republik/Parlament und Rat (…C-482/17, EU:C:2019:1035, Rn. 76), und vom 16. Juni 2015, Gauweiler u. a. (…C-62/14, EU:C:2015:400, Rn. 67).

    Es geht somit nicht darum, ob eine in diesem Bereich erlassene Maßnahme die einzig mögliche oder die bestmögliche war; sie ist vielmehr nur dann rechtswidrig, wenn sie gemessen an dem Ziel, das die zuständigen Organe zu verfolgen beabsichtigen, offensichtlich ungeeignet ist …" (Urteile vom 8. Dezember 2020, Ungarn/Parlament und Rat, C-620/18, EU:C:2020:1001, Rn. 112, …und vom 3. Dezember 2019, Tschechische Republik/Parlament und Rat, C-482/17, EU:C:2019:1035, Rn. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:32} Urteile vom 8. Dezember 2020, Ungarn/Parlament und Rat (C-620/18, EU:C:2020:1001, Rn. 82), vom 5. Mai 2015, Spanien/Parlament und Rat (…C-146/13, EU:C:2015:298, Rn. 56), und vom 13. November 1990, Fedesa u. a. (…C-331/88, EU:C:1990:391, Rn. 24).

  • EuG, 30.09.2026 - T-115/23

    Vollzug des Unionshaushalts - Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 - Allgemeine …

    Rn. 237 Nach der Rechtsprechung gilt das Verbot von Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs nicht nur für nationale Maßnahmen, sondern auch für Maßnahmen der Unionsorgane (vgl. Urteil vom 8. Dezember 2020, Ungarn/Parlament und Rat, C-620/18, EU:C:2020:1001, Rn. 104 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.02.2022 - C-160/20

    Filterzigaretten: Das von der ISO zur Bestimmung der Emissionshöchstwerte für …

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2025 - C-19/23

    Dänemark/ Parlament und Rat (Salaires minimaux adéquats) - Nichtigkeitsklage - …

  • EuGH, 28.01.2021 - C-649/19

    Spetsializirana prokuratura (Déclaration des droits) - Vorlage zur …

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2021 - C-428/19

    Rapidsped - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 96/71/EG - Freier …

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-152/20

    SC Gruber Logistics - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit …

  • FG Hamburg, 17.04.2024 - 4 K 91/21

    Arbeitsschutzkontrollgesetz - GSA Fleisch: Fremdpersonalverbot und …

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2026 - C-225/24

    Generalanwältin Tamara Ćapeta schlägt dem Gerichtshof vor, den Beschluss …

  • EuG, 07.12.2022 - T-275/19

    PNB Banka/ EZB - Wirtschafts- und Währungspolitik - Aufsicht über Kreditinstitute …

  • EuG, 07.12.2022 - T-301/19

    PNB Banka/ EZB - Wirtschafts- und Währungspolitik - Aufsicht über Kreditinstitute …

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2023 - C-330/22

    Überfischung: Nach Ansicht von Generalanwältin Capeta muss der Rat nach der …

  • EuGH, 18.12.2025 - C-633/23

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektrizitätsbinnenmarkt - Verordnung (EU) …

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-559/21

    Global Silicones Council u. a./ ECHA u. a. - Rechtsmittel - Festlegung einer …

  • EuG, 21.07.2025 - T-600/17

    Remolcadores Nosa Terra u.a./ Kommission und CRU

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2021 - C-556/20

    Schneider Electric u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - System aus Steuervorabzug …

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 28.05.2020 - C-620/18   

Zitiervorschläge
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28.05.2020 - C-620/18 (https://dejure.org/2020,12550)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28. Mai 2020 - C-620/18 (https://dejure.org/2020,12550)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Ungarn/ Parlament und Rat

    Nichtigkeitsklage - Richtlinie (EU) 2018/957 - Richtlinie 96/71/EG - Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen - Vorschriften über die Arbeitsbedingungen und den Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer - Falsche Rechtsgrundlage - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Ungarn/ Parlament und Rat

    Nichtigkeitsklage - Richtlinie (EU) 2018/957 - Richtlinie 96/71/EG - Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen - Vorschriften über die Arbeitsbedingungen und den Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer - Falsche Rechtsgrundlage - ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona schlägt dem Gerichtshof vor, die von Ungarn und Polen erhobenen Nichtigkeitsklagen gegen die Richtlinie, die die Rechte entsandter Arbeitnehmer stärkt, abzuweisen

Besprechungen u.ä.

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Binden die Grundfreiheiten den Unionsgesetzgeber?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (50)

  • EuGH, 23.11.1999 - C-369/96

    Arblade - Freier Dienstleistungsverkehr - Vorübergehender Ortswechsel von …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.05.2020 - C-620/18
    {FN:8} Urteile vom 28. März 1996, Guiot (…C-272/94, EU:C:1996:147, im Folgenden: Urteil Guiot, Rn. 10), vom 23. November 1999, Arblade u. a. (C-369/96 und C-376/96, EU:C:1999:575, im Folgenden: Urteil Arblade u. a., Rn. 33), und vom 15. März 2001, Mazzoleni und ISA (…C-165/98, EU:C:2001:162, im Folgenden: Urteil Mazzoleni und ISA, Rn. 22).

    {FN:11} Urteile Arblade u. a., Rn. 58 und 59, und Maksimovic u. a., Rn. 31.

    {FN:12} Urteile Arblade u. a., Rn. 34 und 35, vom 24. Januar 2002, Portugaia Construções (…C-164/99, EU:C:2002:40, im Folgenden: Urteil Portugaia Construções, Rn. 19), und vom 21. September 2006, Kommission/Österreich (…C-168/04, EU:C:2006:595, Rn. 37).

    {FN:13} Urteil Arblade u. a., Rn. 80. Siehe ferner auch Urteile Mazzoleni und ISA, Rn. 27, vom 25. Oktober 2001, Finalarte u. a. (…C-49/98, C-50/98, C-52/98 bis C-54/98 und C-68/98 bis C-71/98, EU:C:2001:564, Rn. 33), Portugaia Construções, Rn. 20, und vom 12. Oktober 2004, Wolff & Müller (…C-60/03, EU:C:2004:610, im Folgenden: Urteil Wolff & Müller, Rn. 35).

    {FN:15} Siehe Urteile Guiot, Rn. 15, und Arblade u. a., Rn. 51.

    {FN:80} Urteil Arblade u. a., Rn. 34.

  • EuGH, 07.11.2013 - C-522/12

    Isbir - Vorabentscheidungsersuchen - Freier Dienstleistungsverkehr - Entsendung …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.05.2020 - C-620/18
    {FN:28} Urteile vom 14. April 2005, Kommission/Deutschland (…C-341/02, EU:C:2005:220, Rn. 25 bis 43), vom 7. November 2013, Isbir (C-522/12, EU:C:2013:711, im Folgenden: Urteil Isbir, Rn. 39 bis 45), und Sähköalojen ammattiliitto, Rn. 38 bis 70.

    {FN:65} Urteil Isbir, Rn. 36 und 37.

    {FN:100} "Aus welchen Bestandteilen er sich für die Anwendung dieser Richtlinie zusammensetzt, ist daher im Recht des betreffenden Mitgliedstaats festzulegen, wobei diese Definition, wie sie sich aus den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften oder Tarifverträgen oder ihrer Auslegung durch die innerstaatlichen Gerichte ergibt, allerdings nicht zu einer Behinderung des freien Dienstleistungsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten führen darf" (Urteile Sähköalojen ammattiliitto, Rn. 34, und Isbir, Rn. 37).

  • EuGH, 12.09.2019 - C-64/18

    Maksimovic - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 56 AEUV - Freier …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.05.2020 - C-620/18
    Aus jüngerer Zeit siehe Urteile vom 12. September 2019, Maksimovic u. a. (C-64/18, C-140/18, C-146/18 und C-148/18, EU:C:2019:723, im Folgenden: Urteil Maksimovic u. a., Rn. 30 und 31), und vom 13. November 2018, Čepelnik (…C-33/17, EU:C:2018:896, im Folgenden: Urteil Čepelnik, Rn. 37 und 38).

    {FN:11} Urteile Arblade u. a., Rn. 58 und 59, und Maksimovic u. a., Rn. 31.

    {FN:19} Urteile Maksimovic u. a., Rn. 26, und De Clercq u. a., Rn. 47.

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.05.2020 - C-626/18

    Polen/ Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Richtlinie (EU) 2018/957 - …

    Rn. 2 Am selben Tag lege ich meine Schlussanträge zu der Parallelklage (C-620/18, Ungarn/Parlament und Rat){FN-VERWEIS:4} vor, die Ungarn aus ähnlichen Gründen gegen diese Richtlinie erhebt.

    Rn. 3 Ich verweise auf die Wiedergabe der einschlägigen Bestimmungen der Richtlinien 2018/957 und 96/71 in den Schlussanträgen in der Rechtssache C-620/18.

    Rn. 8 An der mündlichen Verhandlung, die am 3. März 2020 gemeinsam mit der mündlichen Verhandlung in der Rechtssache C-620/18 stattgefunden hat, haben der Rat, das Parlament, die Kommission sowie die polnische, die deutsche, die französische, die schwedische und die niederländische Regierung teilgenommen.

    Rn. 17 Was die Prüfung der einschlägigen Rechtsprechung des Gerichtshofs, den Prozess der Harmonisierung der Richtlinien über im Rahmen länderübergreifender Dienstleistungen entsandte Arbeitnehmer und allgemein die Entwicklung der Rechtsvorschriften der Union für diese Arbeitnehmer betrifft, verweise ich auf die Schlussanträge in der Rechtssache C-620/18{FN-VERWEIS:6}.

    Rn. 21 Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich hinsichtlich der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu den Rechtsgrundlagen der Rechtsakte der Union{FN-VERWEIS:7} sowie hinsichtlich der Analyse der Ziele, des Inhalts und des Kontexts der Richtlinie 2018/957{FN-VERWEIS:8} auf die Schlussanträge in der Rechtssache C-620/18.

    Aus den Gründen, die ich in den Schlussanträgen in der Rechtssache C-620/18{FN-VERWEIS:11} darlege, stimme ich auch diesem Argument nicht zu.

    Rn. 32 Ich verweise auf die in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache C-620/18 durchgeführte Analyse dieser Rechtsprechung bezüglich der Kontrolle der Vereinbarkeit der Harmonisierungsrichtlinien mit dem freien Dienstleistungsverkehr durch die Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit{FN-VERWEIS:12}.

    Rn. 51 Die Kontrolle der Harmonisierungsrichtlinien (wie u. a. der Richtlinie 2018/957) im Hinblick auf das Primärrecht, d. h. im vorliegenden Fall Art. 56 AEUV, hat gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofs, die ich in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache C-620/18{FN-VERWEIS:16} aufführe, im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu erfolgen.

    Rn. 91 Da das Vorbringen im Rahmen dieses Klagegrundes dem in der Rechtssache C-620/18 entspricht, verweise ich auf die Schlussanträge in der Rechtssache C-620/18{FN-VERWEIS:35}, denen zufolge dieser Klagegrund zurückzuweisen ist.

    {FN:4} Im Folgenden: Schlussanträge in der Rechtssache C-620/18.

    {FN:33} Vgl. Schlussanträge in der Rechtssache C-620/18, Nrn. 191 bis 200.

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-152/20

    SC Gruber Logistics - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit …

    {FN:12} Ich nehme Bezug auf meine Schlussanträge in der Rechtssache Ungarn/Parlament und Rat (C-620/18, EU:C:2020:392, Nrn. 191 ff.).

    Ich verweise auf meine Schlussanträge in der Rechtssache Ungarn/Parlament und Rat (C-620/18, EU:C:2020:392) und das in dieser Rechtssache ergangene Urteil vom 8. Dezember 2020 (EU:C:2020:1001).

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