Rechtsprechung
| EuGH, 20.09.2016 - C-8/15 P, C-9/15 P, C-10/15 P |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Ledra Advertising / Kommission und EZB
Rechtsmittel - Stabilitätshilfeprogramm Republik Zypern -Memorandum of Understanding über spezifische wirtschaftspolitische Auflagen vom 26. April 2013 zwischen der Republik Zypern und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus - Funktionen der Europäischen Kommission und ...
- Europäischer Gerichtshof
Ledra Advertising / Kommission und EZB
Rechtsmittel - Stabilitätshilfeprogramm Republik Zypern -Memorandum of Understanding über spezifische wirtschaftspolitische Auflagen vom 26. April 2013 zwischen der Republik Zypern und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus - Funktionen der Europäischen Kommission und ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Wirtschaftspolitik - Der Gerichtshof bestätigt die Abweisung der Nichtigkeitsklagen und weist die Schadensersatzklagen in Bezug auf die Umstrukturierung des zyprischen Bankensektors in der Sache ab
- lto.de (Kurzinformation)
Klagen aus Zypern: Union haftet nicht für Verluste von Sparern
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Kein Schadensersatz aus außervertraglicher Haftung der Union nach Umstrukturierung des zyprischen Bankensektors
- spiegel.de (Pressebericht, 21.09.2016)
EU-Bürger können künftig gegen Sparmaßnahmen klagen
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Außervertragliche Haftung der EU bei Handlungen des ESM
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Chatziioannou / Kommission und EZB
Verfahrensgang
- EuG, 16.10.2014 - T-331/13
- EuG, 10.11.2014 - T-289/13
- Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-8/15
- EuGH, 20.09.2016 - C-8/15 P, C-9/15 P, C-10/15 P
- EuGH, 20.12.2017 - C-8/15
- EuG, 10.12.2018 - T-331/13
Papierfundstellen
- NJW 2016, 3291
- EuZW 2016, 836
Wird zitiert von ... (64) Zitiert selbst (12)
- EuGH, 27.11.2012 - C-370/12
Pringle - Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro …
Auszug aus EuGH, 20.09.2016 - C-8/15
Rn. 46 Das Gericht habe die Untätigkeit der Kommission nicht angemessen berücksichtigt, obwohl gemäß Rn. 164 des Urteils vom 27. November 2012, Pringle (C-370/12, EU:C:2012:756), die der Kommission durch den ESM-Vertrag übertragenen Aufgaben, wie in dessen Art. 13 Abs. 3 und 4 vorgesehen, es ihr erlaubten, über die Vereinbarkeit der vom ESM geschlossenen MoU mit dem Unionsrecht zu wachen, und obwohl gemäß Rn. 174 dieses Urteils das MoU, das mit dem Mitgliedstaat ausgehandelt werde, der ein Stabilitätshilfeersuchen stelle, nach Art. 13 Abs. 3 des ESM-Vertrags in voller Übereinstimmung mit dem Unionsrecht stehen müsse.Unter Berufung auf Rn. 161 des Urteils vom 27. November 2012, Pringle (C-370/12, EU:C:2012:756), hat es in Rn. 45 der Beschlüsse sodann darauf hingewiesen, dass der ESM-Vertrag der Kommission und der EZB zwar bestimmte Aufgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung der Ziele dieses Vertrags übertrage, die der Kommission und der EZB im Rahmen des ESM-Vertrags übertragenen Funktionen jedoch zum einen keine Entscheidungsbefugnis im eigentlichen Sinne umfassten und die Tätigkeiten dieser beiden Organe im Rahmen dieses Vertrags zum anderen nur den ESM verpflichteten.
Rn. 53 Wie nämlich der Gerichtshof in Rn. 161 des Urteils vom 27. November 2012, Pringle (C-370/12, EU:C:2012:756), entschieden hat, umfassen die der Kommission und der EZB im Rahmen des ESM-Vertrags übertragenen Funktionen, so bedeutsam sie auch sind, keine Entscheidungsbefugnis im eigentlichen Sinne.
Rn. 56 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die der Kommission und der EZB im Rahmen des ESM übertragenen Aufgaben ihre Befugnisse aufgrund des EU-Vertrags und des AEU-Vertrags nicht verfälschen (Urteil vom 27. November 2012, Pringle, C-370/12, EU:C:2012:756, Rn. 162).
Rn. 57 Was insbesondere die Kommission betrifft, so geht aus Art. 17 Abs. 1 EUV hervor, dass sie "die allgemeinen Interessen der Union [fördert]" und "die Anwendung des Unionsrechts [überwacht]" (Urteil vom 27. November 2012, Pringle, C-370/12, EU:C:2012:756, Rn. 163).
Rn. 58 Zudem erlegen ihr die durch den ESM-Vertrag übertragenen Aufgaben, wie in dessen Art. 13 Abs. 3 und 4 vorgesehen, die Verpflichtung auf, über die Vereinbarkeit der vom ESM geschlossenen MoU mit dem Unionsrecht zu wachen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. November 2012, Pringle, C-370/12, EU:C:2012:756, Rn. 164).
Rn. 67 Ferner ist darauf hinzuweisen, dass zwar die Mitgliedstaaten im Rahmen des ESM-Vertrags nicht das Recht der Union durchführen, so dass die Charta in diesem Rahmen nicht für sie gilt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. November 2012, Pringle, C-370/12, EU:C:2012:756, Rn. 178 bis 181), dass die Charta jedoch, wie der Generalanwalt in Nr. 85 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, für die Organe der Union auch dann gilt, wenn sie außerhalb des unionsrechtlichen Rahmens handeln.
Im Übrigen muss die Kommission im Rahmen der Annahme eines MoU wie desjenigen vom 26. April 2013 sowohl nach Art. 17 Abs. 1 EUV, der ihr die allgemeine Aufgabe überträgt, die Anwendung des Unionsrechts zu überwachen, als auch nach Art. 13 Abs. 3 und 4 des ESM-Vertrags, der ihr aufgibt, über die Vereinbarkeit der vom ESM geschlossenen MoU mit dem Unionsrecht zu wachen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. November 2012, Pringle, C-370/12, EU:C:2012:756, Rn. 163 und 164), sicherstellen, dass ein solches MoU mit den in der Charta verbürgten Grundrechten vereinbar ist.
- EuGH, 04.09.2014 - C-192/13
Spanien / Kommission - Rechtsmittel - Kohäsionsfonds - Kürzung des Zuschusses - …
Auszug aus EuGH, 20.09.2016 - C-8/15
Rn. 34 In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass ein Rechtsmittel nach Art. 256 AEUV und Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union auf Rechtsfragen beschränkt ist und auf die Unzuständigkeit des Gerichts, auf einen Verfahrensfehler, durch den die Interessen des Rechtsmittelführers beeinträchtigt werden, oder auf eine Verletzung des Unionsrechts durch das Gericht gestützt werden muss (vgl. Urteil vom 4. September 2014, Spanien/Kommission, C-192/13 P, EU:C:2014:2156, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 35 Aus Art. 256 AEUV und Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs sowie aus Art. 168 Abs. 1 Buchst. d und Art. 169 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs ergibt sich ferner, dass ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile des Urteils, dessen Aufhebung beantragt wird, und die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen muss (…vgl. u. a. Urteile vom 4. Juli 2000, Bergaderm und Goupil/Kommission, C-352/98 P, EU:C:2000:361, Rn. 34, und vom 4. September 2014, Spanien/Kommission, C-192/13 P, EU:C:2014:2156, Rn. 43).
Ein solches Rechtsmittel zielt nämlich in Wirklichkeit nur auf eine erneute Prüfung der beim Gericht eingereichten Klage ab, was nicht in die Zuständigkeit des Gerichtshofs fällt (vgl. Urteil vom 4. September 2014, Spanien/Kommission, C-192/13 P, EU:C:2014:2156, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Könnte nämlich ein Rechtsmittelführer sein Rechtsmittel nicht in dieser Weise auf bereits vor dem Gericht geltend gemachte Klagegründe und Argumente stützen, so würde dies dem Rechtsmittelverfahren einen Teil seiner Bedeutung nehmen (vgl. Urteil vom 4. September 2014, Spanien/Kommission, C-192/13 P, EU:C:2014:2156, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 10.11.2014 - T-289/13
Ledra Advertising / Kommission und EZB - Nichtigkeits- und Schadensersatzklage - …
Auszug aus EuGH, 20.09.2016 - C-8/15
Rn. 1 Mit ihren Rechtsmitteln beantragen die Ledra Advertising Ltd in der Rechtssache C-8/15 P, Herr Andreas Eleftheriou, Frau Eleni Eleftheriou und Frau Lilia Papachristofi in der Rechtssache C-9/15 P sowie Herr Christos Theophilou und Frau Eleni Theophilou in der Rechtssache C-10/15 P jeweils die Aufhebung der Beschlüsse des Gerichts der Europäischen Union vom 10. November 2014, Ledra Advertising/Kommission und EZB (T-289/13, EU:T:2014:981), vom 10. November 2014, Eleftheriou und Papachristofi/Kommission und EZB (T-291/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:978), und vom 10. November 2014, Theophilou/Kommission und EZB (T-293/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:979) (im Folgenden zusammen: angefochtene Beschlüsse), mit denen das Gericht ihre Klagen erstens auf Nichtigerklärung der Punkte 1.23 bis 1.27 des von der Republik Zypern und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) am 26. April 2013 geschlossenen Memorandum of Understanding über spezifische wirtschaftspolitische Auflagen (im Folgenden: MoU vom 26. April 2013) und zweitens auf Ersatz des Schadens, der ihnen durch die Aufnahme dieser Punkte in das MoU und durch eine Verletzung der Überwachungspflicht der Europäischen Kommission entstanden sein soll, als teils unzulässig und teils unbegründet abgewiesen hat.Die Beschlüsse des Gerichts der Europäischen Union vom 10. November 2014, Ledra Advertising/Kommission und EZB (T-289/13, EU:T:2014:981), vom 10. November 2014, Eleftheriou und Papachristofi/Kommission und EZB (T-291/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:978), und vom 10. November 2014, Theophilou/Kommission und EZB (T-293/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:979), werden aufgehoben..
Die beim Gericht in den Rechtssachen T-289/13, T-291/13 und T-293/13 erhobenen Klagen werden abgewiesen.
- EuG, 10.11.2014 - T-293/13
Nichtigkeits- und Schadensersatzklage; Stabilitätshilfeprogramm für Zypern; …
Auszug aus EuGH, 20.09.2016 - C-8/15
Rn. 1 Mit ihren Rechtsmitteln beantragen die Ledra Advertising Ltd in der Rechtssache C-8/15 P, Herr Andreas Eleftheriou, Frau Eleni Eleftheriou und Frau Lilia Papachristofi in der Rechtssache C-9/15 P sowie Herr Christos Theophilou und Frau Eleni Theophilou in der Rechtssache C-10/15 P jeweils die Aufhebung der Beschlüsse des Gerichts der Europäischen Union vom 10. November 2014, Ledra Advertising/Kommission und EZB (T-289/13, EU:T:2014:981), vom 10. November 2014, Eleftheriou und Papachristofi/Kommission und EZB (T-291/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:978), und vom 10. November 2014, Theophilou/Kommission und EZB (T-293/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:979) (im Folgenden zusammen: angefochtene Beschlüsse), mit denen das Gericht ihre Klagen erstens auf Nichtigerklärung der Punkte 1.23 bis 1.27 des von der Republik Zypern und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) am 26. April 2013 geschlossenen Memorandum of Understanding über spezifische wirtschaftspolitische Auflagen (im Folgenden: MoU vom 26. April 2013) und zweitens auf Ersatz des Schadens, der ihnen durch die Aufnahme dieser Punkte in das MoU und durch eine Verletzung der Überwachungspflicht der Europäischen Kommission entstanden sein soll, als teils unzulässig und teils unbegründet abgewiesen hat.Die Beschlüsse des Gerichts der Europäischen Union vom 10. November 2014, Ledra Advertising/Kommission und EZB (T-289/13, EU:T:2014:981), vom 10. November 2014, Eleftheriou und Papachristofi/Kommission und EZB (T-291/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:978), und vom 10. November 2014, Theophilou/Kommission und EZB (T-293/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:979), werden aufgehoben..
Die beim Gericht in den Rechtssachen T-289/13, T-291/13 und T-293/13 erhobenen Klagen werden abgewiesen.
- EuG, 10.11.2014 - T-291/13
Nichtigkeits- und Schadensersatzklage; Stabilitätshilfeprogramm für Zypern; …
Auszug aus EuGH, 20.09.2016 - C-8/15
Rn. 1 Mit ihren Rechtsmitteln beantragen die Ledra Advertising Ltd in der Rechtssache C-8/15 P, Herr Andreas Eleftheriou, Frau Eleni Eleftheriou und Frau Lilia Papachristofi in der Rechtssache C-9/15 P sowie Herr Christos Theophilou und Frau Eleni Theophilou in der Rechtssache C-10/15 P jeweils die Aufhebung der Beschlüsse des Gerichts der Europäischen Union vom 10. November 2014, Ledra Advertising/Kommission und EZB (T-289/13, EU:T:2014:981), vom 10. November 2014, Eleftheriou und Papachristofi/Kommission und EZB (T-291/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:978), und vom 10. November 2014, Theophilou/Kommission und EZB (T-293/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:979) (im Folgenden zusammen: angefochtene Beschlüsse), mit denen das Gericht ihre Klagen erstens auf Nichtigerklärung der Punkte 1.23 bis 1.27 des von der Republik Zypern und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) am 26. April 2013 geschlossenen Memorandum of Understanding über spezifische wirtschaftspolitische Auflagen (im Folgenden: MoU vom 26. April 2013) und zweitens auf Ersatz des Schadens, der ihnen durch die Aufnahme dieser Punkte in das MoU und durch eine Verletzung der Überwachungspflicht der Europäischen Kommission entstanden sein soll, als teils unzulässig und teils unbegründet abgewiesen hat.Die Beschlüsse des Gerichts der Europäischen Union vom 10. November 2014, Ledra Advertising/Kommission und EZB (T-289/13, EU:T:2014:981), vom 10. November 2014, Eleftheriou und Papachristofi/Kommission und EZB (T-291/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:978), und vom 10. November 2014, Theophilou/Kommission und EZB (T-293/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2014:979), werden aufgehoben..
Die beim Gericht in den Rechtssachen T-289/13, T-291/13 und T-293/13 erhobenen Klagen werden abgewiesen.
- EuGH, 04.07.2000 - C-352/98
Bergaderm und Goupil / Kommission - "Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der …
Auszug aus EuGH, 20.09.2016 - C-8/15
Rn. 35 Aus Art. 256 AEUV und Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs sowie aus Art. 168 Abs. 1 Buchst. d und Art. 169 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs ergibt sich ferner, dass ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile des Urteils, dessen Aufhebung beantragt wird, und die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen muss (vgl. u. a. Urteile vom 4. Juli 2000, Bergaderm und Goupil/Kommission, C-352/98 P, EU:C:2000:361, Rn. 34, …und vom 4. September 2014, Spanien/Kommission, C-192/13 P, EU:C:2014:2156, Rn. 43).Rn. 65 Zur ersten Voraussetzung hat der Gerichtshof bereits wiederholt festgestellt, dass ein hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm nachzuweisen ist, die dem Einzelnen Rechte verleihen soll (vgl. insbesondere Urteile vom 4. Juli 2000, Bergaderm und Goupil/Kommission, C-352/98 P, EU:C:2000:361, Rn. 42, …und vom 10. Juli 2014, Nikolaou/Rechnungshof, C-220/13 P, EU:C:2014:2057, Rn. 53).
- EuGH, 16.11.2011 - C-548/09
Bank Melli Iran / Rat - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - …
Auszug aus EuGH, 20.09.2016 - C-8/15
Rn. 69 In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass das in dieser Bestimmung der Charta verbürgte Grundrecht nicht uneingeschränkt gilt und seine Ausübung Beschränkungen unterworfen werden kann, die durch dem Gemeinwohl dienende Ziele der Union gerechtfertigt sind (vgl. Urteile vom 16. November 2011, Bank Melli Iran/Rat, C-548/09 P, EU:C:2011:735, Rn. 113, …und vom 12. Mai 2016, Bank of Industry and Mine/Rat, C-358/15 P, EU:C:2016:338, Rn. 55).Rn. 70 Das Eigentumsrecht kann daher, wie aus Art. 52 Abs. 1 der Charta hervorgeht, Beschränkungen unterworfen werden, sofern diese Beschränkungen tatsächlich dem Gemeinwohl dienenden Zielen entsprechen und nicht einen im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismäßigen und nicht tragbaren Eingriff darstellen, der das so gewährleistete Recht in seinem Wesensgehalt antasten würde (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. November 2011, Bank Melli Iran/Rat, C-548/09 P, EU:C:2011:735, Rn. 114, …und vom 12. Mai 2016, Bank of Industry and Mine/Rat, C-358/15 P, EU:C:2016:338, Rn. 56).
- EuGH, 12.05.2016 - C-358/15
Bank of Industry and Mine / Rat
Auszug aus EuGH, 20.09.2016 - C-8/15
Rn. 69 In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass das in dieser Bestimmung der Charta verbürgte Grundrecht nicht uneingeschränkt gilt und seine Ausübung Beschränkungen unterworfen werden kann, die durch dem Gemeinwohl dienende Ziele der Union gerechtfertigt sind (…vgl. Urteile vom 16. November 2011, Bank Melli Iran/Rat, C-548/09 P, EU:C:2011:735, Rn. 113, und vom 12. Mai 2016, Bank of Industry and Mine/Rat, C-358/15 P, EU:C:2016:338, Rn. 55).Rn. 70 Das Eigentumsrecht kann daher, wie aus Art. 52 Abs. 1 der Charta hervorgeht, Beschränkungen unterworfen werden, sofern diese Beschränkungen tatsächlich dem Gemeinwohl dienenden Zielen entsprechen und nicht einen im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismäßigen und nicht tragbaren Eingriff darstellen, der das so gewährleistete Recht in seinem Wesensgehalt antasten würde (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. November 2011, Bank Melli Iran/Rat, C-548/09 P, EU:C:2011:735, Rn. 114, und vom 12. Mai 2016, Bank of Industry and Mine/Rat, C-358/15 P, EU:C:2016:338, Rn. 56).
- EuGH, 19.07.2016 - C-526/14
Die Bankenmitteilung der Kommission ist gültig
Auszug aus EuGH, 20.09.2016 - C-8/15
Dies wiederum birgt die Gefahr, dass negative Auswirkungen auch in anderen Wirtschaftssektoren spürbar werden (Urteil vom 19. Juli 2016, Kotnik u. a., C-526/14, EU:C:2016:570, Rn. 50). - EuGH, 10.07.2003 - C-20/00
KEINE AUTOMATISCHE ENTSCHÄDIGUNG FÜR FISCHZÜCHTER, DIE AUFGRUND DES …
Auszug aus EuGH, 20.09.2016 - C-8/15
Sie können daher nicht als ungerechtfertigte Beschränkungen dieses Rechts angesehen werden (vgl. entsprechend Urteil vom 10. Juli 2003, Booker Aquaculture und Hydro Seafood, C-20/00 und C-64/00, EU:C:2003:397, Rn. 79 bis 86). - EuGH, 14.10.2014 - C-611/12
Die Kommission hat nicht rechtswidrig gehandelt, als sie den französischen …
- EuGH, 10.07.2014 - C-220/13
Nikolaou / Rechnungshof - Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung - …
- EuGH, 02.09.2021 - C-718/18
Kommission/ Deutschland () und 2009/73) - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats …
Dieses Recht gilt nämlich nicht schrankenlos, sondern seine Ausübung kann Beschränkungen unterworfen werden, die durch dem Gemeinwohl dienende Ziele der Union gerechtfertigt sind, sofern diese Beschränkungen gemäß Art. 52 Abs. 1 der Charta tatsächlich dem Gemeinwohl dienenden Zielen entsprechen und keinen im Hinblick auf diese Ziele unverhältnismäßigen und untragbaren Eingriff darstellen, der das so gewährleistete Recht in seinem Wesensgehalt antastet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 69 und 70 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 13.07.2018 - T-680/13
Das Gericht weist die Schadensersatzklagen mehrerer Einzelpersonen und …
Rn. 66 Im Anschluss an die Urteile vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB (C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701), und Mallis u. a./Kommission und EZB (C-105/15 P bis C-109/15 P, EU:C:2016:702), mit denen der Gerichtshof die vorstehend in Rn. 65 angeführten Verfahren beendete, ist das vorliegende Verfahren wiederaufgenommen worden.Rn. 85 Das Gericht ist ferner für die Entscheidung über eine Klage auf Ersatz der Schäden zuständig, die durch rechtswidrige Handlungen und Verhaltensweisen der Kommission oder der EZB im Zusammenhang mit den ihnen im Rahmen des ESM übertragenen Aufgaben verursacht wurden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 54 bis 60).
Die diesen Organen im Rahmen des ESM-Vertrags übertragenen Funktionen umfassen jedoch keine Entscheidungsbefugnis im eigentlichen Sinne, und die Tätigkeiten dieser beiden Organe im Rahmen des ESM-Vertrags verpflichten nur den ESM (…Urteile vom 27. November 2012, Pringle, C-370/12, EU:C:2012:756, Rn. 161, und vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 53).
Wie oben in Rn. 129 ausgeführt, umfassen die auf die Kommission und die EZB im Rahmen des ESM-Vertrags übertragenen Funktionen keine Entscheidungsbefugnis im eigentlichen Sinne, und die Tätigkeiten dieser beiden Organe im Rahmen des ESM-Vertrags verpflichten nur den ESM (…Urteile vom 27. November 2012, Pringle, C-370/12, EU:C:2012:756, Rn. 161, und vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 53).
Sie muss daher davon Abstand nehmen, ein Memorandum of Understanding zu unterzeichnen, dessen Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht sie bezweifelt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 56 bis 59).
Rn. 202 Infolgedessen darf ein Kläger der Kommission im Rahmen einer Schadensersatzklage rechtswidrige Verhaltensweisen im Zusammenhang mit der Annahme des Memorandum of Understanding vom 26. April 2013 im Namen des ESM zur Last legen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 55).
Rn. 203 Entgegen den Ausführungen der EZB kann dem Urteil vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB (C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701), nicht entnommen werden, dass die rechtswidrigen Verhaltensweisen im Zusammenhang mit der Annahme eines Memorandum of Understanding die einzigen rechtswidrigen Verhaltensweisen eines Organs der Union im Rahmen des ESM-Vertrags sind, die die außervertragliche Haftung dieses Organs auslösen können.
Zunächst nämlich hat der Gerichtshof in dem genannten Urteil festgestellt, dass die Rechtsnatur der Handlungen des ESM, die nur den ESM verpflichten und außerhalb der Unionsrechtsordnung stehen, nicht ausschließt, dass der Kommission und der EZB im Rahmen einer Klage aus außervertraglicher Haftung rechtswidrige Verhaltensweisen im Zusammenhang mit der Annahme eines Memorandum of Understanding im Namen des ESM zur Last gelegt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 53 bis 55).
Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass die EZB ebenso wie die Kommission die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: Charta) zu beachten hat, wenn sie außerhalb des unionsrechtlichen Rahmens handelt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 67).
Rn. 245 Nach ständiger Rechtsprechung, die entsprechend auf die außervertragliche Haftung der EZB nach Art. 340 Abs. 3 AEUV übertragbar ist, hängt die außervertragliche Haftung der Union im Sinne von Art. 340 Abs. 2 AEUV vom Vorliegen einer Reihe von Voraussetzungen ab, nämlich der Rechtswidrigkeit des dem Unionsorgan vorgeworfenen Verhaltens, dem tatsächlichen Bestehen des Schadens und der Existenz eines Kausalzusammenhangs zwischen dem Verhalten des Organs und dem geltend gemachten Schaden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 7. Oktober 2015, Accorinti u. a./EZB, T-79/13, EU:T:2015:756, Rn. 65).
Rn. 247 Insoweit hat der Gerichtshof wiederholt festgestellt, dass die außervertragliche Haftung erfordert, dass ein hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm nachzuweisen ist, die dem Einzelnen Rechte verleihen soll (Urteil vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Das Eigentumsrecht kann daher, wie aus Art. 52 Abs. 1 der Charta hervorgeht, Beschränkungen unterworfen werden, sofern diese Beschränkungen dem Gemeinwohl dienenden Zielen der Union entsprechen und nicht einen im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismäßigen und nicht tragbaren Eingriff darstellen, der das Recht in seinem Wesensgehalt antasten würde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 69 und 70 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Da die Banken eine wesentliche Finanzierungsquelle für Unternehmen darstellen und häufig eng untereinander verbunden sind, besteht das Risiko, dass die Insolvenz einer oder mehrerer Banken rasch auf andere Banken - sowohl im Herkunftsstaat als auch in anderen Mitgliedstaaten - übergreift und in der Folge negative Auswirkungen auch in anderen Wirtschaftssektoren spürbar werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 71 und 72 sowie die dort angeführte Rechtsprechung;… EGMR, 10. Juli 2012, Grainger u. a./Vereinigtes Königreich, CE:ECHR:2012:0710DEC003494010, Rn. 39 und 42, und 21. Juli 2016, Mamatas u. a./Griechenland, CE:ECHR:2016:0721JUD006306614, Rn. 103).
Rn. 256 Im Urteil vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB (C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 73 und 75), hat der Gerichtshof festgestellt, dass unter Berücksichtigung des oben in Rn. 255 genannten dem Gemeinwohl dienenden Ziels und in Anbetracht der den Einlegern bei den betroffenen Banken im Fall von deren Zahlungsunfähigkeit unmittelbar drohenden Gefahr finanzieller Verluste drei der oben in den Rn. 31 bis 35 dargelegten Maßnahmen, wie sie sich aus den Punkten 1.23 bis 1.27 des Memorandum of Understanding vom 26. April 2013 ergeben, keinen unverhältnismäßigen und nicht tragbaren Eingriff darstellen, der das gewährleistete Eigentumsrecht der genannten Einleger in ihrem Wesensgehalt antastet, und daher nicht als ungerechtfertigte Beschränkungen dieses Rechts angesehen werden können.
Rn. 257 Der Gerichtshof hat dagegen im Urteil vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB (C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701), nicht geprüft, ob die sonstigen schädlichen Maßnahmen mit dem Eigentumsrecht vereinbar sind.
Rn. 259 Im vorliegenden Fall bestreiten die Kläger nicht, dass, wie der Gerichtshof im Urteil vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB (C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701), festgestellt hat (…vgl. oben, Rn. 255 und 256), das mit der ersten Reihe von schädlichen Maßnahmen verfolgte Ziel dem Allgemeinwohl dient.
Rn. 260 Die Kläger tragen vor, der Gerichtshof habe im Urteil vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB (C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701), das Vorliegen einer möglichen Verletzung des Eigentumsrechts der Einleger lediglich unter dem Gesichtspunkt der Aufnahme der Punkte 1.23 bis 1.27 in das Memorandum of Understanding vom 26. April 2013 geprüft, die sich vor allem auf die erste Reihe von schädlichen Maßnahmen bezogen hätten.
Rn. 261 Dieses Argument beruht auf einem unzutreffenden Verständnis des Urteils vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB (C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701).
Rn. 263 Die Kläger machen geltend, die Schlussfolgerung, zu der der Gerichtshof im Urteil vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB (C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701), bezüglich des Vorliegens eines Verstoßes gegen das Eigentumsrecht gelangt sei, müsse im Licht der eng gefassten Klagebegehren der Kläger in jener Rechtssache gesehen werden.
Diese Beweise, die der Gerichtshof im Urteil vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB (C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701), nicht geprüft habe, seien im vorliegenden Fall einer eingehenden Prüfung zu unterziehen, um festzustellen, ob die schädlichen Maßnahmen einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Eigentumsrecht der Kläger darstellten, und um das Recht der Kläger auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz zu gewährleisten.
Diese Beweise sind als solche nicht zum Nachweis dafür geeignet, dass die Schlussfolgerungen, zu denen der Gerichtshof im Urteil vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB (C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701), bezüglich des Vorliegens eines solchen Verstoßes gegen das Eigentumsrecht gelangt ist, im vorliegenden Fall nicht anwendbar sind.
Rn. 288 An erster Stelle ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof im Urteil vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB (C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 73 bis 75), bereits ausdrücklich über das angemessene Verhältnis der ersten Reihe von schädlichen Maßnahmen zu dem verfolgten Ziel entschieden hat und zu dem Ergebnis gelangt ist, dass diese Maßnahmen keinen unverhältnismäßigen und nicht tragbaren Eingriff darstellen, der das gewährleistete Eigentumsrecht der Einleger der betroffenen Banken in ihrem Wesensgehalt antastet.
Rn. 289 An zweiter Stelle lassen im vorliegenden Fall die Ausführungen, die die Kläger zur Begründung ihrer Rüge bezüglich der mangelnden Verhältnismäßigkeit der ersten Reihe von schädlichen Maßnahmen gemacht haben, ohnehin kein anderes Ergebnis zu als das, zu dem der Gerichtshof im Urteil vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und Rat (C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 73 bis 75), insoweit gelangt ist.
- EuG, 09.02.2022 - T-868/16
QI u.a./ Kommission und EZB - Außervertragliche Haftung - Wirtschafts- und …
Rn. 46 Die außervertragliche Haftung der Union oder der EZB im Sinne dieser Bestimmungen hängt vom Vorliegen einer Reihe von Voraussetzungen ab, nämlich der Rechtswidrigkeit des dem Unionsorgan oder der EZB vorgeworfenen Verhaltens, dem tatsächlichen Bestehen des Schadens und der Existenz eines Kausalzusammenhangs zwischen dem Verhalten des Unionsorgans oder der EZB und dem geltend gemachten Schaden (vgl. Urteil vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung;… Urteile vom 16. Dezember 2020, Rat u. a./K. Chrysostomides & Co. u. a., C-597/18 P, C-598/18 P, C-603/18 P und C-604/18 P, EU:C:2020:1028, Rn. 79, …und vom 24. Januar 2017, Nausicaa Anadyomène und Banque d'escompte/EZB, T-749/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:21, Rn. 68).Insoweit geht nämlich aus Art. 17 Abs. 1 EUV hervor, dass die Kommission "die allgemeinen Interessen der Union [fördert]" und "die Anwendung des Unionsrechts [überwacht]" (…Urteile vom 27. November 2012, Pringle, C-370/12, EU:C:2012:756, Rn. 163, und vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 57).
Rn. 80 Aufgrund ihrer Pflicht zur Überwachung des Unionsrechts gemäß Art. 17 Abs. 1 EUV, wie sie in den Rn. 57 und 59 des Urteils vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB (C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701), anerkannt und in Rn. 96 des Urteils vom 16. Dezember 2020, Rat u. a./ K. Chrysostomides & Co. u. a. (C-597/18 P, C-598/18 P, C-603/18 P und C-604/18 P, EU:C:2020:1028), bestätigt worden ist, obliegt der Kommission nämlich keine allgemeine Pflicht, Unionsrechtsverstöße anderer Organe, Einrichtungen und Stellen der Union zu verhindern, was einer Ergebnispflicht gleichkäme (vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in den verbundenen Rechtssachen Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:290, Nrn. 69 und 71).
Insoweit hat sich der Gerichtshof in Rn. 59 des Urteils vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB (C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701), auf die Feststellung beschränkt, dass die Kommission aufgrund ihrer Rolle als Hüterin der Verträge, wie sie sich aus Art. 17 Abs. 1 EUV ergibt, davon Abstand nehmen müsste, ein Memorandum of Understanding zu unterzeichnen, dessen Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht sie bezweifelt.
Rn. 84 Diese Handlungen, Verhaltensweisen oder Untätigkeiten betreffen erstens das geltend gemachte Entstehen einer Verpflichtung zur "Konsultation" der öffentlichen Gläubiger der Hellenischen Republik im weiteren Sinne, soweit diese die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union einschließen, zweitens die Stellungnahme der EZB vom 17. Februar 2012, drittens die fehlende Beteiligung des Eurosystems, einschließlich der EZB, und sonstiger institutioneller Gläubiger an der Umstrukturierung der griechischen Staatsschuld, u. a. aufgrund der Durchführung der Vereinbarung vom 15. Februar 2012, die bereits Gegenstand der Urteile vom 7. Oktober 2015, Accorinti u. a./EZB (T-79/13, EU:T:2015:756), und vom 24. Januar 2017, Nausicaa Anadyomène und Banque d'escompte/EZB (T-749/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:21), gewesen ist, und viertens den Umstand, dass die Unionsorgane keine Maßnahmen erlassen haben, um einen Verstoß gegen Unionsprimärrecht im Sinne der Urteile vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB (C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 56 bis 58 und 68), und vom 16. Dezember 2020, Rat u. a./K. Chrysostomides & Co. u. a. (…C-597/18 P, C-598/18 P, C-603/18 P und C-604/18 P, EU:C:2020:1028, Rn. 96), zu verhindern.
Rn. 115 Das durch Art. 17 Abs. 1 der Charta garantierte Eigentumsrecht beschreibt das Recht einer jeden Person, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, und stellt eine Rechtsnorm dar, die Einzelnen Rechte verleihen soll und deren Beachtung eine Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit von Unionsakten ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 66, …und vom 23. Mai 2019, Steinhoff u. a./EZB, T-107/17, EU:T:2019:353, Rn. 96 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 118 Ferner bedeuten der Grundrechtscharakter dieser Regelung, mit der Einzelne geschützt werden, und die entsprechende Verpflichtung der Kommission und der EZB, für ihre Einhaltung zu sorgen, dass diese Einzelpersonen berechtigterweise erwarten dürfen, dass diese Organe bei der Ausübung ihrer Befugnisse auf einen Verstoß gegen eine derartige Regelung hinweisen oder sich nicht daran beteiligen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 57, 59 und 66 bis 75;… vom 16. Dezember 2020, Rat u. a./K. Chrysostomides & Co. u. a., C-597/18 P, C-598/18 P, C-603/18 P und C-604/18 P, EU:C:2020:1028, Rn. 96, …und vom 23. Mai 2019, Steinhoff u. a./EZB, T-107/17, EU:T:2019:353, Rn. 98).
Seine Ausübung kann Beschränkungen unterworfen werden, sofern diese Beschränkungen tatsächlich dem Gemeinwohl dienenden Zielen der Union entsprechen und nicht einen im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismäßigen und nicht tragbaren Eingriff darstellen, der das so gewährleistete Recht in seinem Wesensgehalt antasten würde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 69 und 70 und die dort angeführte Rechtsprechung;… Beschluss vom 12. März 2020, EMB Consulting u. a./EZB, C-571/19 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:208, Rn. 42, …und Urteil vom 23. Mai 2019, Steinhoff u. a./EZB, T-107/17, EU:T:2019:353, Rn. 99).
Rn. 120 Nach Art. 52 Abs. 1 der Charta muss nämlich jede Einschränkung der Ausübung der in der Charta anerkannten Rechte und Freiheiten gesetzlich vorgesehen sein und den Wesensgehalt dieser Rechte und Freiheiten achten; unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dürfen Einschränkungen nur vorgenommen werden, wenn sie erforderlich sind und den von der Union anerkannten dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen oder den Erfordernissen des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer tatsächlich entsprechen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung;… vom 16. Dezember 2020, Rat u. a./K. Chrysostomides & Co. u. a., C-597/18 P, C-598/18 P, C-603/18 P und C-604/18 P, EU:C:2020:1028, Rn. 155 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 23. Mai 2019, Steinhoff u. a./EZB, T-107/17, EU:T:2019:353, Rn. 100).
Rn. 127 Als Zweites ist festzustellen, dass, auch wenn der Erlass und die Durchführung des Gesetzes Nr. 4050/2012 somit zu einem Eingriff in das Eigentumsrecht der Kläger geführt haben, das Gesetz dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen entsprach, zu denen die Sicherstellung der Stabilität des Bankensystems des Euro-Währungsgebiets in seiner Gesamtheit gehörte (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 71 und 74).
- EuGH, 16.12.2020 - C-597/18
Der Gerichtshof bestätigt die Urteile des Gerichts, soweit es die …
Rn. 71 Hierzu verweist der Rat unter Bezugnahme auf das Urteil vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB (C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 55), darauf, dass die Kommission für die Rechtmäßigkeit der Handlungen des ESM in Verantwortung genommen werden könne.Rn. 79 Die außervertragliche Haftung der Union im Sinne von Art. 340 Abs. 2 AEUV hängt vom Vorliegen einer Reihe von Voraussetzungen ab, nämlich der Rechtswidrigkeit des dem Unionsorgan vorgeworfenen Verhaltens, dem tatsächlichen Bestehen des Schadens und der Existenz eines Kausalzusammenhangs zwischen dem Verhalten des Organs und dem geltend gemachten Schaden (Urteil vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 96 Wie Art. 17 Abs. 1 EUV zu entnehmen ist, "fördert [die Kommission] die allgemeinen Interessen der Union" und "überwacht die Anwendung des Unionsrechts" (…Urteile vom 27. November 2012, Pringle, C-370/12, EU:C:2012:756, Rn. 163, und vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 57).
Rn. 131 Drittens ist, soweit die Argumentation der Rechtsmittelführer das Aushandeln und den Abschluss des MoU vom 26. April 2013, die "Feststellung der Kommission, dass die von den zyprischen Behörden erlassenen Maßnahmen den Auflagen entsprechen", und die von der Kommission und der EZB erteilte Genehmigung für die Auszahlung der einzelnen Tranchen der FHF an die Republik Zypern betrifft, darauf hinzuweisen, dass die der Kommission und der EZB im Rahmen des ESM-Vertrags übertragenen Aufgaben, wie das Gericht in den Rn. 167 bis 169 des ersten angefochtenen Urteils und in den Rn. 166 bis 168 des zweiten angefochtenen Urteils zutreffend entschieden hat, keine Entscheidungsbefugnis im eigentlichen Sinne umfassen, so dass die Tätigkeiten dieser beiden Organe im Rahmen des ESM-Vertrags nur den ESM verpflichten (Urteil vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 148 Im Rahmen des ersten Teils dieses Rechtsmittelgrundes, der die Übernahme der gesicherten Einlagen der Laïki durch die BoC und den Verbleib der nicht gesicherten Einlagen bei der Laïki, die Umwandlung von 37, 5 % der nicht gesicherten Einlagen der BoC in Aktien sowie das vorübergehende Einfrieren eines weiteren Teils der nicht gesicherten Einlagen betrifft, tragen die Rechtsmittelführer zunächst vor, dass der Gerichtshof im Urteil vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB (C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701), lediglich die Punkte 1.23 bis 1.27 des MoU vom 26. April 2013 geprüft habe.
Rn. 154 Einleitend ist, wie das Gericht in Rn. 254 des ersten angefochtenen Urteils und in Rn. 253 des zweiten angefochtenen Urteils zutreffend ausgeführt hat, darauf hinzuweisen, dass das in Art. 17 Abs. 1 der Charta verbürgte Eigentumsrecht nicht uneingeschränkt gilt (Urteil vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 69).
Rn. 156 Zum ersten Teil des sechsten Rechtsmittelgrundes ist zunächst darauf hinzuweisen, dass das Gericht in Rn. 261 des ersten angefochtenen Urteils und in Rn. 260 des zweiten angefochtenen Urteils rechtsfehlerfrei festgestellt hat, dass die Würdigung, die der Gerichtshof in den Rn. 73 und 74 des Urteils vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB (C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701), hinsichtlich der ersten Reihe von in den Punkten 1.23 bis 1.27 des MoU vom 26. April 2013 genannten Maßnahmen vorgenommen hat, im vorliegenden Fall relevant ist.
- EuG, 23.05.2019 - T-107/17
Das Gericht weist die Schadensersatzklage privater Investoren gegen die EZB ab, …
Jedes Verhalten, das einem Schaden zugrunde liegt, kann eine außervertragliche Haftung begründen (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. März 2004, Bürgerbeauftragter/Lamberts, C-234/02 P, EU:C:2004:174, Rn. 50 bis 52 und 60; vgl. auch zum Verstoß gegen eine Handlungs- oder Unterlassungspflicht Urteil vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 55 bis 59, 67 und 68;… zu einer mit Gründen versehenen Stellungnahme Urteil vom 18. Dezember 2009, Arizmendi u. a./Rat und Kommission, T-440/03, T-121/04, T-171/04, T-208/04, T-365/04 und T-484/04, EU:T:2009:530, Rn. 66 bis 69;… zur Unterlassung einer individuell betreffenden Maßnahme Urteil vom 16. November 2017, Acquafarm/Kommission, T-458/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:810, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).Des Weiteren ist diese Bestimmung, in der das Recht einer jeden Person genannt wird, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, eine Rechtsnorm, die Einzelnen Rechte verleihen soll (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 66).
Insoweit ist daran zu erinnern, dass im Kontext einer Finanzhilfefazilität, die der Europäische Stabilitätsmechanismus an die Republik Zypern geleistet hat, bereits entschieden wurde, dass die Kommission nicht nur durch ein positives Tun gegen Art. 17 Abs. 1 der Charta verstoßen konnte, sondern auch durch ein "passives" Verhalten, ja sogar durch die Unterlassung, eine Maßnahme zu ergreifen, die ihr nach einer besonderen Verpflichtung oblag (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 57, 59 sowie 66 bis 75).
Rn. 99 Jedoch ist auch darauf hinzuweisen, dass das in Art. 17 Abs. 1 der Charta verbürgte Grundrecht nicht uneingeschränkt gilt und seine Ausübung Beschränkungen unterworfen werden kann, die durch dem Gemeinwohl dienende Ziele der Union gerechtfertigt sind (vgl. Urteil vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 100 Das Eigentumsrecht kann daher, wie aus Art. 52 Abs. 1 der Charta hervorgeht, Beschränkungen unterworfen werden, sofern diese Beschränkungen tatsächlich dem Gemeinwohl dienenden Zielen entsprechen und nicht einen im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismäßigen und nicht tragbaren Eingriff darstellen, der das so gewährleistete Recht in seinem Wesensgehalt antasten würde (vgl. Urteil vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Entsprechend hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB (C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 71), betreffend die zyprische Staatsschuldenkrise entschieden, dass es einem dem Gemeinwohl dienenden Ziel der Union entspricht, die Stabilität des Bankensystems im Euro-Währungsgebiet in seiner Gesamtheit sicherzustellen.
- EuGH, 10.09.2024 - C-29/22
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP): Der Gerichtshof präzisiert den …
Rn. 52 In der mündlichen Verhandlung haben die Rechtsmittelführerinnen weiter ausgeführt, dass die auf die Rn. 55 bis 60 und 67 des Urteils vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB (C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701), zurückgehende Rechtsprechung bestätige, dass der Gerichtshof der Europäischen Union für jede Klage zuständig sei, die auf Grundrechtsverletzungen gestützt werde.Rn. 74 Entgegen dem Vorbringen der Rechtsmittelführerinnen in der mündlichen Verhandlung wird diese Beurteilung auch nicht durch die auf die Rn. 55 bis 60 und 67 des Urteils vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB (C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701), zurückgehende Rechtsprechung des Gerichtshofs in Frage gestellt, wonach die Charta für die Unionsorgane auch dann gilt, wenn sie außerhalb des unionsrechtlichen Rahmens handeln.
- EuGH, 21.05.2019 - C-235/17
Ungarn hat durch die Löschung der Nießbrauchsrechte, die Angehörige anderer …
Rn. 68 Insoweit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass Art. 17 der Charta - wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat - eine Rechtsnorm darstellt, die Einzelnen Rechte verleihen soll (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 66). - Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2021 - C-83/20
BPC Lux 2 u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2014/59/EU - …
{FN:41} Vgl. Urteile vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 69 und 70); vom 16. Juli 2020, Adusbef und Federconsumatori (…C-686/18, EU:C:2020:567, Rn. 85); vom 14. Januar 2021, 0krazhna prokuratura - Haskovo und Apelativna prokuratura - Plovdiv (…C-393/19, EU:C:2021:8, Rn. 53).{FN:53} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB (C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 71, 72 und 75).
{FN:60} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB (C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 74).
{FN:64} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Juli 2016, Kotnik u. a. (…C-526/14, EU:C:2016:570, Rn. 78 und 79), sowie vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB (C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 73 und 74).
- EuGH, 16.07.2020 - C-686/18
Adusbef u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zulässigkeit - Art. 63 ff. AEUV - …
Rn. 85 In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass das in dieser Bestimmung der Charta verbürgte Grundrecht nicht uneingeschränkt gilt und seine Ausübung Beschränkungen unterworfen werden kann, sofern diese Beschränkungen tatsächlich dem Wohl der Allgemeinheit dienenden Zielen entsprechen und nicht einen im Hinblick auf den verfolgten Zweck unverhältnismäßigen und nicht tragbaren Eingriff darstellen, der das so gewährleistete Recht in seinem Wesensgehalt antasten würde (Urteil vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 69 und 70).Rn. 92 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs die Ziele, die Stabilität des Banken- und Finanzsystems sicherzustellen und ein systemisches Risiko zu vermeiden, dem Gemeinwohl dienende Ziele der Union darstellen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Juli 2016, Kotnik u. a., C-526/14, EU:C:2016:570, Rn. 69, 88 und 91, vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 71 und 74, …sowie vom 8. November 2016, Dowling u. a., C-41/15, EU:C:2016:836, Rn. 51 und 54).
Dies wiederum birgt die Gefahr, dass negative Auswirkungen auch in anderen Wirtschaftssektoren spürbar werden (…Urteile vom 19. Juli 2016, Kotnik u. a., C-526/14, EU:C:2016:570, Rn. 50, sowie vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 72).
- EuGH, 25.03.2021 - C-501/18
Balgarska Narodna Banka - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
107 Das durch Art. 17 Abs. 1 der Charta garantierte Eigentumsrecht gilt jedoch nicht absolut, und seine Ausübung kann eingeschränkt werden, sofern die Einschränkungen gemäß Art. 52 Abs. 1 der Charta gesetzlich vorgesehen sind, den Wesensgehalt dieses Rechts achten und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erforderlich sind und den von der Union anerkannten dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen oder den Erfordernissen des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer tatsächlich entsprechen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 69 und 70 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Dies wiederum bringt die Gefahr mit sich, dass negative Auswirkungen auch in anderen Wirtschaftssektoren spürbar werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Juli 2016, Kotnik u. a., C-526/14, EU:C:2016:570, Rn. 50, und vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 72).
- EuGH, 10.09.2024 - C-351/22
Restriktive Maßnahmen gegen Russland: Die Einziehung des gesamten Erlöses aus …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2021 - C-718/18
Kommission/ Deutschland () und 2009/73) - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats …
- EuGH, 13.12.2018 - C-150/17
Europäische Union/ Kendrion - Rechtsmittel - Schadensersatzklage - Art. 340 Abs. …
- EuG, 01.06.2022 - T-481/17
The actions seeking annulment of the resolution scheme in respect of Banco …
- EuG, 01.06.2022 - T-523/17
Eleveté Invest Group u.a./ Kommission und SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - …
- EuG, 01.06.2022 - T-628/17
Aeris Invest/ Kommission und SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - …
- EuG, 19.11.2025 - T-366/23
Wirtschafts- und Währungspolitik - Aufsicht über Kreditinstitute - Richtlinie …
- EuG, 01.06.2022 - T-510/17
Del Valle Ruiz u.a./ Kommission und SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - …
- EuG, 01.06.2022 - T-570/17
Algebris (UK) und Anchorage Capital Group/ Kommission - Wirtschafts- und …
- EuGH, 13.06.2017 - C-258/14
Florescu u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 143 AEUV - …
- EuGH, 14.07.2022 - C-59/18
Italien/ Rat (Siège de l'Agence européenne des médicaments) - Nichtigkeitsklage - …
- EuGH, 27.01.2022 - C-234/20
Der Gerichtshof legt die Unionsrechtsbestimmungen für im Rahmen von Natura 2000 …
- EuGH, 09.11.2017 - C-649/15
TV2/ Danmark - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 107 Abs. 1 AEUV - …
- EuGH, 05.05.2022 - C-83/20
Die der Maßnahme zur Abwicklung der Banco Espírito Santo zugrundeliegende …
- EuGH, 05.09.2019 - C-447/17
Europäische Union/ Guardian Europe - Rechtsmittel - Schadensersatzklage - Art. …
- EuGH, 13.12.2018 - C-138/17
Europäische Union/ Gascogne Sack Deutschland und Gascogne - Rechtsmittel - …
- EuG, 05.06.2024 - T-134/21
Außervertragliche Haftung der Union: Das Gericht weist die Schadensersatzklage …
- EuGH, 27.01.2022 - C-238/20
Der Gerichtshof legt die Unionsrechtsbestimmungen für im Rahmen von Natura 2000 …
- EuG, 12.02.2019 - T-201/17
Printeos/ Kommission - Außervertragliche Haftung - Wettbewerb - Kartelle - …
- EuGH, 14.07.2022 - C-743/19
Parlament/ Rat (Siège de l'Autorité européenne du travail) - Nichtigkeitsklage - …
- EuGH, 05.09.2024 - C-498/22
Die Unterlassung der öffentlichen Bekanntmachung der Maßnahmen zur Sanierung …
- EuGH, 20.12.2017 - C-8/15
Rechtsmittel - Stabilitätshilfeprogramm Republik Zypern - Memorandum of …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2017 - C-587/15
Lietuvos Respublikos transporto priemonių draudikų biuras - …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.05.2020 - C-597/18
Nach Ansicht von Generalanwalt Pitruzzella sind die Unionsgerichte nicht für die …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2023 - C-29/22
Generalanwältin Capeta: Einzelpersonen können vor den Unionsgerichten eine …
- EuGH, 12.03.2020 - C-571/19
EMB Consulting e.a/ EZB - Rechtsmittel - Art. 181 der Verfahrensordnung des …
- EuG, 04.06.2024 - T-530/22
Rechtsstaatlichkeit: Die Klagen europäischer Richtervereinigungen gegen den …
- EuGH, 08.09.2022 - C-659/20
Der Gerichtshof erläutert den Ausdruck "in Gefangenschaft gezüchtet" anhand von …
- EuG, 16.01.2019 - T-331/18
Szécsi und Somossy/ Kommission - Schadensersatzklage - Institutionelles Recht - …
- EuGH, 04.10.2024 - C-535/22
Aeris Invest/ Kommission und CRU - Rechtsmittel - Wirtschafts- und …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2021 - C-352/20
HOLD Alapkezelő - Vorabentscheidungsersuchen - Finanzmarktregulierung - …
- EuGH, 13.12.2018 - C-174/17
Europäische Union/ ASPLA und Armando Álvarez - Rechtsmittel - …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2020 - C-14/19
CSUE/ KF - Zuständigkeit der Unionsgerichte - Gemeinsame Außen- und …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2025 - C-784/23
Voore Mets und Lemeks Põlva - Vorabentscheidungsersuchen - Erhaltung der …
- EuG, 11.09.2024 - T-386/19
Institutionelles Recht
- Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-59/18
Italien/ Rat (Siège de l'Agence européenne des médicaments) - Nichtigkeitsklage - …
- EuG, 29.01.2020 - T-402/18
Aquino u.a./ Parlament - Öffentlicher Dienst - Dolmetscherstreik - Vom …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2024 - C-535/22
Aeris Invest/ Kommission und SRB - Rechtsmittel - Wirtschafts- und …
- EuG, 31.01.2024 - T-745/20
Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff: Das Gericht bestätigt das Verbot des …
- EuG, 09.09.2020 - T-626/17
Das Gericht weist die Klage Sloweniens auf Nichtigerklärung der Delegierten …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2020 - C-686/18
Adusbef u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 575/2013 - …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2023 - C-750/21
Pilatus Bank/ EZB - Wirtschafts- und Währungspolitik - Einheitlicher …
- EuGH, 06.10.2021 - C-743/19
Nichtigkeitsklage - Agenturen der Union - Europäische Arzneimittel-Agentur und …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-106/19
Italien/ Rat und Parlament (Siège de l'Agence européenne des médicaments) - …
- Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2022 - C-45/21
Banka Slovenije - Vorabentscheidungsverfahren - Stabilität des Finanzsystems - …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2024 - C-494/22
Kommission/ Tschechische Republik (Briquets de poche) - Rechtsmittel - …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2021 - C-874/19
Aeris Invest/ SRB - Rechtsmittel - Bankenunion - Einheitlicher …
- EuG, 17.12.2025 - T-620/23
Institutionelles Recht - Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2021 - C-934/19
Algebris (UK ) und Anchorage Capital Group/ SRB - Rechtsmittel - Bankenunion - …
- EuG, 13.12.2024 - T-149/14
Anastasiou/ Kommission und EZB
- EuG, 13.12.2024 - T-152/14
Medilab/ Kommission und EZB
- EGMR, 31.01.2023 - 58598/21
FREIRE LOPES c. PORTUGAL
- EuG, 13.12.2024 - T-150/14
Pavlides/ Kommission und EZB
- EuG, 26.02.2021 - T-161/15
Brinkmann (Steel Trading) u.a./ Kommission und EZB
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-8/15 P, C-9/15 P, C-10/15 P, C-105/15 P, C-106/15 P, C-107/15 P, C-108/15 P, C-109/15 P |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Ledra Advertising / Kommission und EZB
Rechtsmittel - Europäischer Stabilitätsmechanismus - Stabilitätshilfeprogramm für Zypern - Memorandum of Understanding on Specific Economic Policy Conditionality zwischen der Republik Zypern und der Europäischen Zentralbank (EZB), dem Internationalen Währungsfonds (IWF) ...
- ra.de
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Wirtschaftspolitik - Das Gericht hat nach Ansicht der Generalanwälte Wathelet und Wahl die Klagen auf Nichtigerklärung und Schadensersatz in Bezug auf die Umstrukturierung des zyprischen Bankensektors zu Recht abgewiesen
Verfahrensgang
- EuG, 16.10.2014 - T-331/13
- EuG, 10.11.2014 - T-289/13
- Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-8/15 P, C-9/15 P, C-10/15 P, C-105/15 P, C-106/15 P, C-107/15 P, C-108/15 P, C-109/15 P
- EuGH, 20.09.2016 - C-8/15
- EuGH, 20.12.2017 - C-8/15
- EuG, 10.12.2018 - T-331/13
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (48)
- EuGH, 27.11.2012 - C-370/12
Pringle - Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-8/15
Mit der Untersuchung dieser Fragestellung verbinden sich ferner Fragen der rechtlichen Verpflichtungen der Kommission im Rahmen ihres Handelns nach dem ESM-Vertrag{FN-VERWEIS:2}, insbesondere im Licht des vom Plenum des Gerichtshofs erlassenen Urteils vom 27. November 2012 in der Rechtssache Pringle (im Folgenden: Urteil Pringle){FN-VERWEIS:3}.Eine sich aus dem Urteil Pringle ergebende Verpflichtung der Kommission lasse somit die Rechtsnatur des MoU, das nach dem Vortrag der Rechtsmittelführer für ihren Schaden ursächlich sei, unberührt.
Der ESM-Vertrag übertrage der Kommission und der EZB zwar bestimmte Aufgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung der Ziele dieses Vertrags, aus dem Urteil Pringle gehe jedoch zum einen hervor, dass die der Kommission und der EZB im Rahmen des ESM-Vertrags übertragenen Funktionen keine Entscheidungsbefugnis im eigentlichen Sinne umfassten, und zum anderen, dass die Tätigkeiten dieser beiden Organe im Rahmen dieses Vertrags nur den ESM verpflichteten.
Wie der Gerichtshof im Urteil Pringle festgestellt hat, gibt es im AEUV-Vertrag keinen Anhaltspunkt dafür, dass nur die Union dafür zuständig wäre, einem Mitgliedstaat finanziellen Beistand zu gewähren, der schwerwiegende Finanzierungsprobleme hat oder dem solche Probleme drohen{FN-VERWEIS:22}.
Rn. 88 Der Gerichtshof hat im Urteil Pringle bereits entschieden, dass die Mitgliedstaaten bei der Einrichtung des ESM-Vertrags nicht das Recht der Union durchführten und die Charta daher auf den ESM-Vertrag keine Anwendung findet{FN-VERWEIS:45}.
Der Gerichtshof hat im Urteil Pringle entschieden, dass diese Mitgliedstaaten befugt sind, untereinander eine Übereinkunft über die Einrichtung eines Stabilitätsmechanismus zu treffen{FN-VERWEIS:60}.
{FN:3} - Urteil vom 27. November 2012, Pringle (C-370/12, EU:C:2012:756).
{FN:19} - Vgl. Urteil Pringle (…Rn. 161).
{FN:22} - Urteil Pringle (…vgl. insbesondere Rn. 120).
{FN:28} - Vgl. die im Urteil Pringle in Rn. 158 angeführte Rechtsprechung.
{FN:29} - Vgl. Urteil Pringle (…Rn. 112).
{FN:60} - Urteil Pringle (…Rn. 68).
- EuGH, 30.06.1993 - C-181/91
Parlament / Rat und Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-8/15
{FN:18} - Vgl. insbesondere Urteil vom 30. Juni 1993, Parlament/Rat und Kommission (C-181/91 und C-248/91, EU:C:1993:271, Rn. 16, 20 und 22), Urteil vom 2. März 1994, Parlament/Rat (…C-316/91, EU:C:1994:76, Rn. 26, 34 und 41), Gutachten 1/92 vom 10. April 1992 (…EU:C:1992:189, Rn. 32 und 41) und Gutachten 1/09 vom 8. März 2011 (…EU:C:2011:123, Rn. 75).{FN:59} - Vgl. Urteile vom 31. März 1971, Kommission/Rat (…22/70, EU:C:1971:32, Rn. 42), vom 30. Juni 1993, Parlament/Rat und Kommission (C-181/91 und C-248/91, EU:C:1993:271, Rn. 13), und vom 13. Juli 2004, Kommission/Rat (…C-27/04, EU:C:2004:436, Rn. 44).
{FN:61} - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. Juni 1993, Parlament/Rat und Kommission (C-181/91 und C-248/91, EU:C:1993:271, Rn. 12), und vom 4. September 2014, Kommission/Rat (…C-114/12, EU:C:2014:2151, Rn. 38 bis 41).
{FN:62} - Vgl. Urteil vom 30. Juni 1993, Parlament/Rat und Kommission (C-181/91 und C-248/91, EU:C:1993:271, Rn. 14), und Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in derselben Rechtssache (EU:C:1992:520, Nrn. 20 bis 22).
- EuGH, 21.12.2011 - C-366/10
Die Richtlinie, mit der der Luftverkehr in das System für den Handel mit …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-8/15
{FN:20} - Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2011, Air Transport Association of America u. a. (C-366/10, EU:C:2011:864, Rn. 50, 52 und 60 bis 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:21} - Vgl. Urteil vom 21. Dezember 2011, Air Transport Association of America u. a. (C-366/10, EU:C:2011:864, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:23} - Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2011, Air Transport Association of America u. a. (C-366/10, EU:C:2011:864, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 31.03.1971 - 22/70
Kommission / Rat
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-8/15
Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 31. März 1971, Kommission/Rat ("ERTA") (22/70, EU:C:1971:32 Rn. 21 und 22), und vom 5. November 2002, Kommission/Luxemburg (…C-472/98, EU:C:2002:629, Rn. 85).{FN:59} - Vgl. Urteile vom 31. März 1971, Kommission/Rat (22/70, EU:C:1971:32, Rn. 42), vom 30. Juni 1993, Parlament/Rat und Kommission (…C-181/91 und C-248/91, EU:C:1993:271, Rn. 13), und vom 13. Juli 2004, Kommission/Rat (…C-27/04, EU:C:2004:436, Rn. 44).
- EuGH, 05.11.2002 - C-472/98
Kommission / Luxemburg - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Abschluss und …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-8/15
{FN:34} - Vgl. u. a. Urteile vom 5. November 2002, Kommission/Luxemburg (C-472/98, EU:C:2002:629, Rn. 34 bis 38), und vom 28. Oktober 2010, Kommission/Litauen (…C-350/08, EU:C:2010:642, Rn. 33).Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 31. März 1971, Kommission/Rat ("ERTA") (…22/70, EU:C:1971:32 Rn. 21 und 22), und vom 5. November 2002, Kommission/Luxemburg (C-472/98, EU:C:2002:629, Rn. 85).
- EuG, 10.11.2014 - T-289/13
Ledra Advertising / Kommission und EZB - Nichtigkeits- und Schadensersatzklage - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-8/15
Rn. 27 Mit drei Beschlüssen vom 10. November 2014 in den Rechtssachen T-289/13, Ledra Advertising/Kommission und EZB{FN-VERWEIS:7}, T-291/13, Eleftheriou und Papachristofi/Kommission und EZB{FN-VERWEIS:8} sowie T-293/13, Theophilou/Kommission und ECB{FN-VERWEIS:9} (im Folgenden: angefochtene Beschlüsse) hat das Gericht die Klagen als teilweise unzulässig und teilweise jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen.{FN:7} - EU:T:2014:981.
- EuG, 10.11.2014 - T-293/13
Nichtigkeits- und Schadensersatzklage; Stabilitätshilfeprogramm für Zypern; …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-8/15
Rn. 27 Mit drei Beschlüssen vom 10. November 2014 in den Rechtssachen T-289/13, Ledra Advertising/Kommission und EZB{FN-VERWEIS:7}, T-291/13, Eleftheriou und Papachristofi/Kommission und EZB{FN-VERWEIS:8} sowie T-293/13, Theophilou/Kommission und ECB{FN-VERWEIS:9} (im Folgenden: angefochtene Beschlüsse) hat das Gericht die Klagen als teilweise unzulässig und teilweise jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen.{FN:9} - EU:T:2014:979.
- EuG, 10.11.2014 - T-291/13
Nichtigkeits- und Schadensersatzklage; Stabilitätshilfeprogramm für Zypern; …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-8/15
Rn. 27 Mit drei Beschlüssen vom 10. November 2014 in den Rechtssachen T-289/13, Ledra Advertising/Kommission und EZB{FN-VERWEIS:7}, T-291/13, Eleftheriou und Papachristofi/Kommission und EZB{FN-VERWEIS:8} sowie T-293/13, Theophilou/Kommission und ECB{FN-VERWEIS:9} (im Folgenden: angefochtene Beschlüsse) hat das Gericht die Klagen als teilweise unzulässig und teilweise jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen.{FN:8} - EU:T:2014:978.
- EuGH, 26.02.2013 - C-617/10
Åkerberg Fransson - Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte, Grundsatz des …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-8/15
{FN:42} - Vgl. u. a. Urteil vom 26. Februar 2013, Åkerberg Fransson (C-617/10, EU:C:2013:105, Rn. 19). - EuGH, 19.11.1991 - C-6/90
Francovich und Bonifaci / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-8/15
{FN:53} - Rechtsprechung beginnend mit den Urteilen vom 19. November 1991, Francovich u. a. (C-6/90 und C-9/90, EU:C:1991:428), und vom 5. März 1996, Brasserie du pêcheur und Factortame (C-46/93 und C-48/93, EU:C:1996:79). - EuGH, 05.03.1996 - C-46/93
Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of …
- EuGH, 08.03.2011 - Gutachten 1/09
Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV - Übereinkommensentwurf - Schaffung eines …
- EuGH, 11.09.2014 - C-382/12
Der Gerichtshof bestätigt das Urteil des Gerichts und billigt damit die …
- EuGH, 24.03.2009 - C-445/06
Danske Slagterier - Maßnahmen gleicher Wirkung - Gesundheitspolizei - …
- EuGH, 06.03.2014 - C-206/13
Siragusa - Vorabentscheidungsersuchen - Charta der Grundrechte der Europäischen …
- EuGH, 11.08.1995 - C-431/92
Kommission / Deutschland
- EuGH, 10.07.2014 - C-295/12
Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel von Telefónica und Telefónica de España …
- EuGH, 13.07.2004 - C-27/04
DER GERICHTSHOF KLÄRT DIE ZUSTÄNDIGKEITEN DER KOMMISSION UND DES RATES IN BEZUG …
- EuGH, 14.02.1989 - 247/87
Star Fruit / Kommission
- EuGH, 23.03.2004 - C-234/02
DER GEMEINSCHAFTSRICHTER IST FÜR DIE ENTSCHEIDUNG ÜBER EINE SCHADENERSATZKLAGE …
- EuGH, 10.04.1992 - Gutachten 1/92
Entwurf eines Abkommens zwischen der Gemeinschaft einerseits und den Ländern der …
- EuGH, 04.09.2014 - C-114/12
Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Außenpolitisches Handeln der Europäischen …
- EuGH, 14.07.1967 - 5/66
Kampffmeyer u.a. / Kommission EWG
- EuG, 25.06.1998 - T-371/94
British Airways u.a. / Kommission
- EuGH, 02.03.1994 - C-316/91
Parlament / Rat
- EuGH, 23.05.1990 - C-72/90
Asia Motor France / Kommission
- EuGH, 28.04.2015 - C-28/12
Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Gemischte internationale Übereinkünfte - …
- EuGH, 26.02.1986 - 175/84
Krohn / Kommission
- EuGH, 17.05.1990 - C-87/89
Sonito u.a. / Kommission
- EuGH, 27.03.2014 - C-265/13
Torralbo Marcos - Vorabentscheidungsersuchen - Charta der Grundrechte der …
- EuGH, 12.04.1984 - 281/82
Unifrex / Rat und Kommission
- EuG, 14.01.2004 - T-202/02
Makedoniko Metro und Michaniki / Kommission
- EuGH, 25.03.2010 - C-414/08
Sviluppo Italia Basilicata / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für …
- EuGH, 28.10.2010 - C-350/08
Kommission / Litauen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Beitrittsakte …
- EuGH, 01.10.2014 - C-393/13
Rat / Alumina - 'Rechtsmittel - Dumping - Durchführungsverordnung (EU) Nr. …
- EuG, 18.12.2009 - T-440/03
Arizmendi u.a. / Rat und Kommission - Außervertragliche Haftung - Zollunion - …
- EuGH, 07.03.2013 - C-128/12
Vorabentscheidungsersuchen; Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung; Charta der …
- EuGH, 29.11.2007 - C-107/07
Weber / Kommission - Rechtsmittel - Verweigerung des Zugangs zu Dokumenten - …
- EuGH, 03.12.2015 - C-280/14
Italien / Kommission - Rechtsmittel - Regionalpolitik - Regionales operationelles …
- EuGH, 10.05.1978 - 132/77
Société pour l'exportation des sucres / Kommission
- EuGH, 14.12.2011 - C-434/11
Corpul National al Politistilor
- EuGH, 26.06.2014 - C-264/12
Sindicato Nacional dos Profissionais de Seguros e Afins - …
- EuGH, 14.12.2011 - C-462/11
Cozman
- EuGH, 21.10.2014 - C-665/13
Sindicato Nacional dos Profissionais de Seguros e Afins - Vorlage zur …
- EuG, 27.10.2008 - T-375/07
Pellegrini / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1992 - C-181/91
Europäisches Parlament gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften und Kommission …
- EuGH, 14.07.1967 - 18/66
Getreide- und Futtermittel / Kommission der EWG
- EuGH, 14.07.1967 - 16/66
- Generalanwalt beim EuGH, 28.05.2020 - C-597/18
Nach Ansicht von Generalanwalt Pitruzzella sind die Unionsgerichte nicht für die …
{FN:15} Der Rat bezieht sich auf die Rn. 56 bis 60 des Urteils vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB (C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, im Folgenden: Urteil Ledra).{FN:83} Vgl. insoweit Nr. 69 der Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in den verbundenen Rechtssachen Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB (C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:290).
{FN:84} Vgl. Urteil Ledra (…Rn. 67) und Nrn. 69 und 85 der Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in den verbundenen Rechtssachen Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB (C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:290).
- EuG, 07.12.2017 - T-401/11
Missir Mamachi di Lusignano u.a./ Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst …
Rn. 115 Diese Schlussfolgerung wird auch nicht durch das Urteil vom 14. Juli 1967, Kampffmeyer u. a./Kommission (5/66, 7/66, 13/66 bis 16/66 und 18/66 bis 24/66, nicht veröffentlicht, EU:C:1967:31), das in den Schlussanträgen des Generalanwalts Wahl in den verbundenen Rechtssachen Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB (C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:290, Nr. 106), angeführt wird, in Frage gestellt, in dem der Gerichtshof im Wesentlichen entschieden hat, dass im Fall einer gemeinsamen außervertraglichen Haftung der Union und eines Mitgliedstaats angeblich geschädigte Einzelpersonen erst Klage vor den zuständigen nationalen Gerichten erheben mussten, wenn die Behörden des Mitgliedstaats für die angeblichen Verstöße hauptsächlich oder in erster Linie verantwortlich waren. - EuG, 09.02.2022 - T-868/16
QI u.a./ Kommission und EZB - Außervertragliche Haftung - Wirtschafts- und …
Rn. 80 Aufgrund ihrer Pflicht zur Überwachung des Unionsrechts gemäß Art. 17 Abs. 1 EUV, wie sie in den Rn. 57 und 59 des Urteils vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB (C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701), anerkannt und in Rn. 96 des Urteils vom 16. Dezember 2020, Rat u. a./ K. Chrysostomides & Co. u. a. (C-597/18 P, C-598/18 P, C-603/18 P und C-604/18 P, EU:C:2020:1028), bestätigt worden ist, obliegt der Kommission nämlich keine allgemeine Pflicht, Unionsrechtsverstöße anderer Organe, Einrichtungen und Stellen der Union zu verhindern, was einer Ergebnispflicht gleichkäme (vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in den verbundenen Rechtssachen Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:290, Nrn. 69 und 71).
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