Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1989

Rechtsprechung
   EuGH, 03.07.1991 - 62/86   

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https://dejure.org/1991,135
EuGH, 03.07.1991 - 62/86 (https://dejure.org/1991,135)
EuGH, Entscheidung vom 03.07.1991 - 62/86 (https://dejure.org/1991,135)
EuGH, Entscheidung vom 03. Juli 1991 - 62/86 (https://dejure.org/1991,135)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    AKZO / Kommission

    1. Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Gewährung rechtlichen Gehörs - Keine Pflicht der Kommission, den Akteninhalt zugänglich zu machen

  • EU-Kommission

    AKZO / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Frage der Einnahme einer beherrschenden Stellung eines Unternehmens auf einem bestimmten Markt; Anspruch betroffener Unternehmen auf Bekanntgabe von Akteninhalt vor Erlass einer Entscheidung der Kommission; Festlegung des Marktes für organische Peroxide als ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 86; ; EWG-Vertrag Art. 3 f

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 86; EWG-Vertrag Art. 3 f
    1. Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Gewährung rechtlichen Gehörs - Keine Pflicht der Kommission, den Akteninhalt zugänglich zu machen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Artikel 86 - Verdrängungspraktiken eines marktbeherrschenden Unternehmens.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1991, I-3359
  • NJW 1992, 677 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (137)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

    Auszug aus EuGH, 03.07.1991 - 62/86
    60 Hinsichtlich der Marktanteile hat der Gerichtshof im Urteil vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76 (Hoffmann-La Roche, Slg. 1979, 461, Randnr. 41) entschieden, daß besonders hohe Anteile - von aussergewöhnlichen Umständen abgesehen - ohne weiteres den Beweis für das Vorliegen einer beherrschenden Stellung liefern.

    69 Wie der Gerichtshof im Urteil vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76 (Hoffmann-La Roche, Slg. 1979, 461, Randnr. 91) entschieden hat, ist der Begriff der mißbräuchlichen Ausnutzung ein objektiver Begriff.

  • EuGH, 06.03.1974 - 6/73

    Istituto Chemioterapico Italiano und Commercial Solvents / Kommission

    Auszug aus EuGH, 03.07.1991 - 62/86
    Sie weist insoweit darauf hin, daß der Gerichtshof im Urteil vom 6. März 1974 in den Rechtssachen 6/73 und 7/73 (Commercial Solvents/Kommission, Slg. 1974, 223, Randnr. 21) entschieden habe, daß der Markt, auf dem die Wirkungen des Mißbrauchs spürbar seien, "ohne Bedeutung [ist], wenn es um die Bestimmung des Marktes geht, der für die Feststellung einer beherrschenden Stellung in Betracht zu ziehen ist".
  • EuGH, 11.12.1980 - 31/80

    L'Oréal / De Nieuwe AMCK

    Auszug aus EuGH, 03.07.1991 - 62/86
    51 Der Gerichtshof hat im Urteil vom 11. Dezember 1980 in der Rechtssache 31/80 (L' Oréal, Slg. 1980, 3775, Randnr. 25) entschieden, daß bei der Prüfung der Frage, ob ein Unternehmen auf einem bestimmten Markt eine beherrschende Stellung einnimmt, "... die Wettbewerbsmöglichkeiten... im Rahmen des Marktes zu beurteilen [sind], in dem sämtliche Erzeugnisse zusammengefasst sind, die sich aufgrund ihrer Merkmale zur Befriedigung eines gleichbleibenden Bedarfs besonders eignen und mit anderen Erzeugnissen nur in geringem Masse austauschbar sind".
  • EuGH, 17.01.1984 - 43/82

    VBVB und VBBB / Kommission EWG

    Auszug aus EuGH, 03.07.1991 - 62/86
    16 Dazu ist auf das Urteil des Gerichtshofes vom 17. Januar 1984 in den Rechtssachen 43/82 und 63/82 (VBVB und VBBB/Kommission, Slg. 1984, 19, Randnr. 25) hinzuweisen, in dem dieser entschieden hat: "Zwar verlangt die Beachtung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, daß das betroffene Unternehmen die Möglichkeit erhalten hat, in zweckdienlicher Weise seinen Standpunkt zu denjenigen Dokumenten geltend zu machen, die die Kommission bei den Überlegungen berücksichtigt hat, die ihre Entscheidung tragen; jedoch gibt es keine Vorschrift, die die Kommission dazu verpflichtet, den betroffenen Beteiligten den Akteninhalt bekanntzugeben.".
  • EuGH, 16.07.2015 - C-170/13

    Die Erhebung einer Unterlassungsklage durch den marktbeherrschenden Inhaber eines

    [45] Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem Begriff "missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung" im Sinne von Art. 102 AEUV um einen objektiven Begriff handelt, der auf die Verhaltensweisen eines Unternehmens in beherrschender Stellung abstellt, die auf einem Markt, auf dem der Grad an Wettbewerb gerade wegen der Anwesenheit des fraglichen Unternehmens bereits geschwächt ist, die Aufrechterhaltung des auf dem Markt noch bestehenden Grades an Wettbewerb oder die Entwicklung des Wettbewerbs durch den Einsatz von anderen Mitteln behindern als denjenigen eines normalen Produkt- oder Dienstleistungswettbewerbs auf der Grundlage der Leistungen der Wirtschaftsteilnehmer (Urteile Hoffmann-La Roche/Kommission, 85/76, EU:C:1979:36, Rn. 91, AKZO/Kommission, C-62/86, EU:C:1991:286, Rn. 69, und Tomra Systems u. a./Kommission, C-549/10 P, EU:C:2012:221, Rn. 17).
  • EuG, 10.11.2021 - T-612/17

    Klage von Google gegen Milliardenstrafe wegen Missbrauch von Marktmacht

    Zum ersten Aspekt verweist Google u. a. auf die Urteile vom 13. Februar 1979, Hoffmann-La Roche/Kommission (85/76, EU:C:1979:36, Rn. 91), vom 3. Juli 1991, AKZO/Kommission (C-62/86, EU:C:1991:286, Rn. 70), und vom 14. Oktober 2010, Deutsche Telekom/Kommission (C-280/08 P, EU:C:2010:603, Rn. 177), um darzulegen, dass der Gerichtshof bei marktbeherrschenden Unternehmen zwischen wettbewerbsschädigenden Praktiken und wettbewerbsfördernden Praktiken im Rahmen des "normalen" oder des "leistungsbezogenen" Wettbewerbs unterscheide.

    Der Umstand, dass der festgestellte Missbrauch einen Sachverhalt betrifft, auf den die Wettbewerbsregeln der Union noch nie angewandt worden waren, ist somit ein Faktor, der bei der Beurteilung der Sanktion zwar zu berücksichtigen ist, dieser Sanktion aber nicht entgegensteht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Juli 1991, AKZO/Kommission, C-62/86, EU:C:1991:286, Rn. 163).

    Diese wettbewerbswidrigen Praktiken werden grundsätzlich als schwerwiegend angesehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Juli 1991, AKZO/Kommission, C-62/86, EU:C:1991:286, Rn. 162).

  • BGH, 04.03.2008 - KVR 21/07

    Soda-Club II

    Diesem hohen Marktanteil kommt nicht nur wegen seiner absoluten Größe (vgl. EuGH, Urt. v. 3.7.1991 - C-62/86, Slg. 1991, I-3359 Tz. 60 = EuZW 1992, 21 - AKZO), sondern auch deswegen eine besondere Bedeutung zu, weil der Abstand zu den Wettbewerbern beträchtlich ist (vgl. EuGH Slg. 1978, 207 Tz. 105 ff. = WuW/E EWG/MUV 425 - Chiquita; Urt. v. 13.2.1979 - 85/76, Slg. 1979, 461 Tz. 50 f. = WuW/E EWG/MUV 447 - Hoffmann-La Roche; vgl. zu § 19 GWB BGHZ 119, 117, 130 - Warenzeichenerwerb; 170, 299 Tz. 21 - National Geographic II).

    Er erfasst die Verhaltensweisen eines Unternehmens in beherrschender Stellung, die die Struktur eines Marktes beeinflussen können, auf dem der Wettbewerb gerade wegen der Anwesenheit des fraglichen Unternehmens bereits geschwächt ist, und die die Aufrechterhaltung des auf dem Markt noch bestehenden Wettbewerbs oder dessen Entwicklung durch den Einsatz von Mitteln behindern, die von den Mitteln eines normalen Produkt- oder Dienstleistungswettbewerbs auf der Grundlage der Leistungen der Wirtschaftsteilnehmer abweichen (EuGH Slg. 1979, 461 Tz. 91 = WuW/E EWG/MUV 447 - Hoffmann-La Roche; Slg. 1991, I-3359 Tz. 69 = EuZW 1992, 21 - AKZO; vgl. EuG, Urt. v. 23.10.2003 - T-65/98, Slg. 2003, II-4653 Tz. 157 = WuW/E EU-R 765 - Van den Bergh Foods).

    Jedoch darf es dabei nicht - wie vorliegend - zu Mitteln greifen, die dem Leistungswettbewerb widersprechen (EuGH Slg. 1991, I-3359 Tz. 69 = EuZW 1992, 21 - AKZO; EuG WuW/E EU-R 1224 Tz. 185 - France Télécom) bzw. die der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Kartellrechts zuwiderlaufen (vgl. zu § 19 GWB BGHZ 156, 379, 389 - Strom und Telefon II).

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1989 - 62/86   

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https://dejure.org/1989,15385
Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1989 - 62/86 (https://dejure.org/1989,15385)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19.04.1989 - 62/86 (https://dejure.org/1989,15385)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19. April 1989 - 62/86 (https://dejure.org/1989,15385)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    AKZO Chemie BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Artikel 86 - Verdrängungspraktiken eines marktbeherrschenden Unternehmens

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1991, I-3359
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1989 - 62/86
    Ina/Kommission, Slg. 1973, 215, 246); Urteil vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76 (Hoffmann-La Roche und Co. AG/Kommission, Slg. 1979, 461, 540).

    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76 ausgeführt hat, setzt der Begriff des relevanten Marktes die Möglichkeit eines wirksamen Wettbewerbs zwischen den zu ihm gehörenden Erzeugnissen voraus, so daß ein hinreichender Grad von Austauschbarkeit zwischen allen zum gleichen Markt gehörenden Erzeugnissen im Hinblick auf die gleiche Verwendung erforderlich ist 16.

    Unter Berufung auf das Urteil in der Rechtssache 85/76 vertritt die Klägerin die Auffassung, jeder Zusatzstoff müsse einem getrennten Markt zugerechnet werden.

    Dies spräche dafür, in Anknüpfung an das Urteil des Gerichtshofs vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76 das Vorliegen unterschiedlicher relevanter Märkte zu bejahen.

    - Vgl. das Urteil vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, a. a. O., S. 520.

    25 - Vgl. dazu Schröter, a. a. O., Anmerkung 22.26 - Vgl. das Urteil vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, a. a. O., S. 520; Urteil vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, a. a. O., S. 3503.

    Im November 1980 tritt die Klägerin dann in einen von ECS im August vorgeschlagenen Preis von 660 UKL ein und 31 - Vgl. das Urteil vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, a. a. O., S. 540.

  • EuGH, 06.03.1974 - 6/73

    Istituto Chemioterapico Italiano und Commercial Solvents / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1989 - 62/86
    In seinem Urteil vom 6. März 1974 in den verbundenen Rechtssachen 6/73 und 7/73.

    ein mißbräuchliches Verhalten nicht 27 - Urteil vom 6. März 1974 in den verbundenen Rechtssachen 6/73 und 7/73 (Istituto Chemioterapico Italiano SpA und Commercial Solvents Corporation/Kommission, Sig. 1974, 223, 252).

    Was die Berücksichtigung der Dauer des vorgeblichen Mißbrauchs angeht, ist auf das Urteil des Gerichtshofes vom 6. März 1974 in den verbundenen Rechtssachen 6/73 und 7/73 zu verweisen.

    Die Beklagte knüpft somit an das bereits zitierte Urteil des Gerichtshofes vom 6. März 1974 in den verbundenen Rechtssachen 6/73 und 7/73 an.

  • EuGH, 09.11.1983 - 322/81

    Michelin / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1989 - 62/86
    - Eine solche Konstellation wird zwar von Generalanwalt VerLoren van Thcmaat in seinen Schlußantragen zur Rechtssache 322/81 (NV Nederlandsche Banden-Industrie Michelin/Kommission, Sig. 1983, 3529, 3530) fur möglich gehalten.

    Der Gerichtshof hat jedoch in seinem Urteil vom 9. November 1983 (Slg. 1983, 3461.3501 ff.), soweit ersichtlich, aus dieser allgemeinen Bemerkung keine Folgerung gezogen.

    25 - Vgl. dazu Schröter, a. a. O., Anmerkung 22.26 - Vgl. das Urteil vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, a. a. O., S. 520; Urteil vom 9. November 1983 in der Rechtssache 322/81, a. a. O., S. 3503.

  • EuGH, 21.02.1973 - 6/72

    Europemballage Corporation und Continental Can Company / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1989 - 62/86
    - Die Notwendigkeit eines Kausalzusammenhangs zwischen Marktbeherrschung und Mißbrauch würde allerdings in der Literatur verlangt, vgl. Everling in: "Wohlfahrt u. a., Die Europäische Wirtschafisgemeinschafi, Berlin/Frankfurt 1960, Artikel 86 Randnr. 1 ff.; Joli«, Monopolisation et abus deposition dominante, RTDE 1969, S. 645, 682.13 - Urteil vom 21. Februar 1973 in der Rechtssache 6/72 , (Europemballage Corporation und Continental Can C le.

    Ina/Kommission, Slg. 1973, 215, 246); Urteil vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76 (Hoffmann-La Roche und Co. AG/Kommission, Slg. 1979, 461, 540).

    146. Da darüber hinaus nach dem Urteil vom 21. Februar 1973 in der Rechtssache 6/72.

  • EuGH, 15.07.1970 - 41/69

    Chemiefarma / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1989 - 62/86
    8 - Urteil vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69 (ACF Chcmicfarma NV/Kommission, Slg. 1970, 661, 690).

    9 - Urteil vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69, a. a. O., S. 687.

  • EuGH, 14.12.1972 - 7/72

    Boehringer Mannheim / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1989 - 62/86
    Da wir wissen, daß es sich bei dem Jahr 1979 um ein sehr gewinnträchtiges Jahr gehandelt hat, liegt es nahe, daß die von der Beklagten festgesetzten Mindestpreise über- 33 - Vgl. das Urteil vom 14. Dezember 1972 in der Rechtssache 7/72 (Böhringer Mannheim GmbH/Kommission, Slg. 1972, 1281, 1290).
  • EuGH, 14.02.1978 - 27/76

    United Brands / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1989 - 62/86
    -· Vgl. das Urteil vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76 (United Brands Company und United Brands Continentaal BV/Kommission, Slg. 1978, 207, 299).
  • EuGH, 03.10.1985 - 311/84

    CBEM / CLT und IPB

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1989 - 62/86
    - Vgl. ebenfalls das Urteil vom 3. Oktober 1985 in der Rechtssache 311/84 (SA Centre belge d'études de marcho, Sig. 1985, 3261, 3278).
  • EuGH, 24.06.1986 - 53/85

    AKZO Chemie / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1989 - 62/86
    2 - Rechtssache 5/85 (AKZO Chemie BV und AKZO Chemie UK Ltd/Kommission, Slg. 1986, 2585); Rechtssache 53/85 (AKZO Chemie BV und AKZO Chemie UK Ltd/Kommission, Slg. 1986, 1965).
  • EuGH, 17.01.1984 - 43/82

    VBVB und VBBB / Kommission EWG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1989 - 62/86
    Zu den Unterlagen über die Firma Steetley Chemicals führt die Beklagte aus, sie halte deren Antwort nicht für einen wichtigen Beweis; im übrigen habe sie geglaubt, die Klägerin kenne die zwischen Diaflex und Steetley Chemicals vereinbarten Preise oder hätte von ihnen Ahnung haben 7 - Urteil vom 17. Januar 1984 in den verbundenen Rechtssachen 43/82 und 63/82 (VBVB und VBBB/Kommission, Slg. 1984, 19, 59).
  • EuGH, 23.09.1986 - 5/85

    AKZO Chemie / Kommission

  • EuGH, 30.04.1986 - 62/86

    AKZO / Kommission

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