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Rechtsprechung
   EuG, 06.03.2003 - T-226/00 DEP, T-227/00 DEP   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14509
EuG, 06.03.2003 - T-226/00 DEP, T-227/00 DEP (https://dejure.org/2003,14509)
EuG, Entscheidung vom 06.03.2003 - T-226/00 DEP, T-227/00 DEP (https://dejure.org/2003,14509)
EuG, Entscheidung vom 06. März 2003 - T-226/00 DEP, T-227/00 DEP (https://dejure.org/2003,14509)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Nan Ya Plastics / Rat

    Kostenfestsetzung

  • EU-Kommission PDF

    Nan Ya Plastics Corporation und Far Eastern Textiles Ltd gegen Rat der Europäischen Union.

    Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 91 Buchstabe b
    1. Verfahren - Kosten - Festsetzung - Erstattungsfähige Kosten

  • EU-Kommission

    Nan Ya Plastics Corporation und Far Eastern Textiles Ltd gegen Rat der Europäischen Union

    Handelspolitik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • Slg. 2003, II-685
 
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Wird zitiert von ... (161)Zitiert selbst (9)

  • EuG, 08.11.2001 - T-65/96

    Kish Glass / Kommission - "Kostenfestsetzung - Für das Verfahren notwendige …

    Auszug aus EuG, 06.03.2003 - T-226/00
    Dies erleichterte ihre Arbeit in gewissem Umfang und verringerte die für die Vorbereitung der Klageschriften aufgewandte Zeit (Beschluss des Gerichts vom 8. November 2001 in der Rechtssache T-65/96 DEP, Kish Glass/Kommission, Slg. 2001, II-3261, Randnr. 25).
  • EuG, 15.03.2000 - T-337/94

    Enso-Gutzeit / Kommission - Kostenfestsetzung

    Auszug aus EuG, 06.03.2003 - T-226/00
    Weiter ist für das Gericht unabhängig von der Zahl der Anwälte, die die Dienstleistungen erbracht haben, die Gesamtzahl der Arbeitsstunden entscheidend, die für das Verfahren vor dem Gericht objektiv erforderlich waren (Beschlüsse des Gerichts vom 30. Oktober 1998 in der Rechtssache T-290/94 DEP, Kaysersberg/Kommission, Slg. 1998, II-4105, Randnr. 20, und vom 15. März 2000 in der Rechtssache T-337/94 DEP, Enso-Gutzeit/Kommission, Slg. 2000, II-479, Randnr. 20).
  • EuG, 30.10.1998 - T-290/94

    Kaysersberg / Kommission - Kostenfestsetzung

    Auszug aus EuG, 06.03.2003 - T-226/00
    Weiter ist für das Gericht unabhängig von der Zahl der Anwälte, die die Dienstleistungen erbracht haben, die Gesamtzahl der Arbeitsstunden entscheidend, die für das Verfahren vor dem Gericht objektiv erforderlich waren (Beschlüsse des Gerichts vom 30. Oktober 1998 in der Rechtssache T-290/94 DEP, Kaysersberg/Kommission, Slg. 1998, II-4105, Randnr. 20, und vom 15. März 2000 in der Rechtssache T-337/94 DEP, Enso-Gutzeit/Kommission, Slg. 2000, II-479, Randnr. 20).
  • EuG, 08.03.1995 - T-2/93

    Air France gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …

    Auszug aus EuG, 06.03.2003 - T-226/00
    Nach ständiger Rechtsprechung muss außerdem das Gericht in Ermangelung gemeinschaftlicher Gebührenbestimmungen alle Umstände frei würdigen, wobei es den Gegenstand und die Art des Rechtsstreits, seine Bedeutung aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht sowie den Schwierigkeitsgrad der Sache, den Arbeitsaufwand, der für die Beteiligten, Bevollmächtigten oder Beistände mit dem Verfahren verbunden war, und die wirtschaftlichen Interessen, die die Parteien am Ausgang des Rechtsstreits hatten, berücksichtigt (Beschluss des Gerichts vom 8. März 1995 in der Rechtssache T-2/93 DEP, Air France/Kommission, Slg. 1995, II-533, Randnr. 16, sowie Beschlüsse Opel Austria/Rat, Randnr. 28, und UK Coal/Kommission, Randnr. 27).
  • EuG, 24.01.2002 - T-38/95

    Groupe Origny / Kommission - Kostenfestsetzung

    Auszug aus EuG, 06.03.2003 - T-226/00
    Wie sich aus dieser Bestimmung ergibt, sind nur die Kosten erstattungsfähig, die für das Verfahren vor dem Gericht aufgewendet wurden und die dafür notwendig waren (Beschlüsse des Gerichts vom 24. Januar 2002 in der Rechtssache T-38/95 DEP, Groupe Origny/Kommission, Slg. 2002, II-217, Randnr. 28, und vom 20. November 2002 in der Rechtssache T-171/00 DEP, Spruyt/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 22).
  • EuG, 15.07.1998 - T-115/94

    Opel Austria / Rat - Kostenfestsetzung

    Auszug aus EuG, 06.03.2003 - T-226/00
    Im Ergebnis hält der Rat einen Betrag von 30 000 EUR einschließlich der durch das vorliegende Verfahren verursachten Kosten für angemessen und beantragt damit eine Herabsetzung des geforderten Kostenbetrags um 60 %, wie sie auch im Beschluss des Gerichts vom 15. Juli 1998 in der Rechtssache T-115/94 DEP (Opel Austria/Rat, Slg. 1998, II-2739) vorgenommen worden sei.
  • EuG, 08.11.1996 - T-120/89

    Stahlwerke Peine-Salzgitter AG (devenue Preussag Stahl AG) gegen Kommission der …

    Auszug aus EuG, 06.03.2003 - T-226/00
    Bei seiner Kostenfestsetzung hat das Gericht weder eine nationale Gebührenordnung für Anwälte noch eine zwischen der betroffenen Partei und ihren Bevollmächtigten oder Beiständen getroffene Gebührenvereinbarung zu berücksichtigen (Beschluss des Gerichts vom 8. November 1996 in der Rechtssache T-120/89 DEP, Stahlwerke Peine-Salzgitter/Kommission, Slg. 1996, II-1547, Randnr. 27, Beschluss Opel Austria/Rat, Randnr. 27, und Beschluss vom 19. September 2001 in der Rechtssache T-64/99 DEP, UK Coal/Kommission, Slg. 2001, II-2547, Randnr. 26).
  • EuG, 19.09.2001 - T-64/99

    UK Coal / Kommission - Kostenfestsetzung

    Auszug aus EuG, 06.03.2003 - T-226/00
    Bei seiner Kostenfestsetzung hat das Gericht weder eine nationale Gebührenordnung für Anwälte noch eine zwischen der betroffenen Partei und ihren Bevollmächtigten oder Beiständen getroffene Gebührenvereinbarung zu berücksichtigen (Beschluss des Gerichts vom 8. November 1996 in der Rechtssache T-120/89 DEP, Stahlwerke Peine-Salzgitter/Kommission, Slg. 1996, II-1547, Randnr. 27, Beschluss Opel Austria/Rat, Randnr. 27, und Beschluss vom 19. September 2001 in der Rechtssache T-64/99 DEP, UK Coal/Kommission, Slg. 2001, II-2547, Randnr. 26).
  • EuG, 20.11.2002 - T-171/00

    Peter Spruyt gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

    Auszug aus EuG, 06.03.2003 - T-226/00
    Wie sich aus dieser Bestimmung ergibt, sind nur die Kosten erstattungsfähig, die für das Verfahren vor dem Gericht aufgewendet wurden und die dafür notwendig waren (Beschlüsse des Gerichts vom 24. Januar 2002 in der Rechtssache T-38/95 DEP, Groupe Origny/Kommission, Slg. 2002, II-217, Randnr. 28, und vom 20. November 2002 in der Rechtssache T-171/00 DEP, Spruyt/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 22).
  • EuG, 28.06.2004 - T-342/99

    Airtours / Kommission - Kostenfestsetzung - Honorar der Solicitors und Barristers …

    Wie sich aus dieser Bestimmung ergibt, sind nur die Kosten erstattungsfähig, die für das Verfahren vor dem Gericht aufgewendet wurden und die dafür notwendig waren (Beschlüsse des Gerichts vom 24. Januar 2002 in der Rechtssache T-38/95 DEP, Groupe Origny/Kommission, Slg. 2002, II-217, Randnr. 28, und vom 6. März 2003 in den Rechtssachen T-226/00 DEP und T-227/00 DEP, Nan Ya Plastics und Far Eastern Textiles/Rat, Slg. 2003, II-685, Randnr. 33).
  • EuG, 07.11.2011 - T-163/05

    Bundesverband deutscher Banken / Kommission - Verfahren - Verbindung - …

    Rn. 16 Dabei ist für den Gemeinschaftsrichter unabhängig von der Zahl der Anwälte, die die Dienstleistungen erbracht haben, die Gesamtzahl der Arbeitsstunden entscheidend, die für das streitige Verfahren objektiv erforderlich waren (Beschlüsse des Gerichts vom 8. November 2001, Kish Glass/Kommission, T-65/96 DEP, Slg. 2001, II-3261, Randnr. 28, sowie vom 6. März 2003, Nan Ya Plastics und Far Eastern Textiles/Rat, T-226/00 DEP und T-227/00 DEP, Slg. 2003, II-685, Randnr. 44).

    Dass der Kläger sich in seiner Klage nicht darauf beschränkt hat, einfach die im Verwaltungsverfahren vorgebrachten Argumente zu wiederholen, stellt keine Besonderheit dar (vgl. in diesem Sinne Beschluss Nan Ya Plastics und Far Eastern Textiles/Rat, Randnr. 42) und impliziert entgegen dem Vorbringen der Helaba und des Landes nicht, dass der für das streitige Verfahren nötige Arbeitsaufwand nicht erheblich dadurch verringert worden wäre, dass ihr Prozessbevollmächtigter bereits über vertiefte Kenntnisse der beanstandeten Vorgänge und der dagegen erhobenen Einwände des Klägers verfügte.

  • EuG, 13.01.2006 - T-331/94

    IPK-München / Kommission - Verfahren - Kostenfestsetzung

    Haben allerdings die Anwälte der Antragstellerin dieser bereits in Verfahren oder bei Schritten im Vorfeld des entsprechenden Rechtsstreits beigestanden, ist auch zu berücksichtigen, dass ihnen die für den Rechtsstreit maßgeblichen Elemente bekannt sind, was dazu angetan ist, ihnen die Arbeit zu erleichtern und die für das gerichtliche Verfahren erforderliche Vorbereitungszeit zu verringern (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse des Gerichts vom 8. November 2001 in der Rechtssache T-65/96 DEP, Kish Glass/Kommission, Slg. 2001, II-3261, Randnr. 25, vom 6. März 2003 in den Rechtssachen T-226/00 DEP und T-227/00 DEP, Nan Ya Plastics und Far Eastern Textiles/Rat, Slg. 2003, II-685, Randnr. 43, und vom 7. Dezember 2004 in der Rechtssache T-251/00 DEP, Lagardère und Canal+/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 30).
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