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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2019

Rechtsprechung
   EuGH, 13.06.2019 - C-22/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,15739
EuGH, 13.06.2019 - C-22/18 (https://dejure.org/2019,15739)
EuGH, Entscheidung vom 13.06.2019 - C-22/18 (https://dejure.org/2019,15739)
EuGH, Entscheidung vom 13. Juni 2019 - C-22/18 (https://dejure.org/2019,15739)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    TopFit und Biffi

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 18, 21 und 165 AEUV - Regelung eines Sportverbands - Teilnahme eines Amateursportlers an nationalen Meisterschaften eines Mitgliedstaats, der die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats besitzt - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    TopFit und Biffi

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 18, 21 und 165 AEUV - Regelung eines Sportverbands - Teilnahme eines Amateursportlers an nationalen Meisterschaften eines Mitgliedstaats, der die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats besitzt - ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 18, 21 und 165 AEUV - Regelung eines Sportverbands - Teilnahme eines Amateursportlers an nationalen Meisterschaften eines Mitgliedstaats, der die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats besitzt - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 18 , 21 und 165 AEUV - Regelung eines Sportverbands - Teilnahme eines Amateursportlers an nationalen Meisterschaften eines Mitgliedstaats, der die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats besitzt - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    DISC - Der teilweise Ausschluss der Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten von deutschen Leichtathletikmeisterschaften der Senioren im Amateursport kann gegen Unionsrecht verstoßen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Amateursport - und die Teilnahme von EU-Bürgern an deutschen Meisterschaften

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    TopFit und Biffi

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 18, 21 und 165 AEUV - Regelung eines Sportverbands - Teilnahme eines Amateursportlers an nationalen Meisterschaften eines Mitgliedstaats, der die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats besitzt - ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SpuRt 2019, 169
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus EuGH, 13.06.2019 - C-22/18
    Diese Bedeutung wird in der Erklärung Nr. 29 zum Sport unterstrichen, die der Schlussakte der Konferenz, in der der Text des Vertrags von Amsterdam festgelegt wurde, als Anhang beigefügt ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 106, …sowie vom 13. April 2000, Lehtonen und Castors Braine, C-176/96, EU:C:2000:201, Rn. 33).

    Rn. 37 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Achtung der Grundfreiheiten und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit, die im AUE-Vertrag vorgesehen sind, auch für Regelungen nicht öffentlich-rechtlicher Art gelten, die zur kollektiven Regelung unselbständiger Arbeit und der Erbringung von Dienstleistungen dienen (…vgl. u. a. Urteile vom 12. Dezember 1974, Walrave und Koch, 36/74, EU:C:1974:140, Rn. 17, vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 82…, vom 18. Dezember 2007, Laval und Partneri, C-341/05, EU:C:2007:809, Rn. 98, …sowie vom 16. März 2010, 01ympique Lyonnais, C-325/08, EU:C:2010:143, Rn. 30).

    Jedoch darf diese Beschränkung des Geltungsbereichs der fraglichen Bestimmungen nicht weiter gehen, als ihr Zweck es erfordert, und kann nicht herangezogen werden, um eine sportliche Tätigkeit im Ganzen vom Geltungsbereich des Vertrags auszuschließen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 76 und 127).

    Rn. 52 Was zunächst das Argument angeht, dass Sportverbände bei der Festlegung ihrer Regelungen frei seien, ist wie bereits oben in Rn. 40 des vorliegenden Urteils darauf hinzuweisen, dass die Autonomie, über die diese privaten Verbände beim Erlass von Sportregelungen verfügen, sie nicht ermächtigt, die Ausübung der dem Einzelnen durch den Vertrag verliehenen Rechte einzuschränken (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 81).

  • EuGH, 13.11.2018 - C-247/17

    Raugevicius - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 18 und 21 …

    Auszug aus EuGH, 13.06.2019 - C-22/18
    Rn. 29 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, fällt die Situation eines Unionsbürgers, der von seiner Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat, in den Anwendungsbereich von Art. 18 AEUV, in dem der Grundsatz des Verbots der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verankert ist (Urteil vom 13. November 2018, Raugevicius, C-247/17, EU:C:2018:898, Rn. 27).

    Rn. 44 Es ist darauf hinzuweisen, dass eine solche Ungleichbehandlung geeignet ist, eine Beschränkung der Freizügigkeit dieses Unionsbürgers zu schaffen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. November 2018, Raugevicius, C-247/17, EU:C:2018:898, Rn. 28).

    Rn. 48 Eine solche Beschränkung der Freizügigkeit der Unionsbürger kann jedoch nur gerechtfertigt sein, wenn sie auf objektiven Erwägungen beruht und in angemessenem Verhältnis zu dem mit den betreffenden Regelungen legitimerweise verfolgten Zweck steht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. November 2018, Raugevicius, C-247/17, EU:C:2018:898, Rn. 31).

  • EuGH, 13.04.2000 - C-176/96

    EINE REGELUNG, DIE BERUFSSPORTLER AN DER TEILNAHME AN WETTKÄMPFEN HINDERT, WENN …

    Auszug aus EuGH, 13.06.2019 - C-22/18
    Diese Bedeutung wird in der Erklärung Nr. 29 zum Sport unterstrichen, die der Schlussakte der Konferenz, in der der Text des Vertrags von Amsterdam festgelegt wurde, als Anhang beigefügt ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 106, sowie vom 13. April 2000, Lehtonen und Castors Braine, C-176/96, EU:C:2000:201, Rn. 33).

    Rn. 60 Insoweit ist hinzuzufügen, dass es zwar den betreffenden Stellen wie den Veranstaltern von Meisterschaften oder Sportverbänden obliegt, angemessene Regelungen zur Sicherung eines geordneten Wettkampfablaufs zu treffen (…Urteil vom 11. April 2000, Deliège, C-51/96 und C-191/97, EU:C:2000:199, Rn. 67), diese jedoch nicht über das zur Erreichung des verfolgten Zweckes Erforderliche hinausgehen dürfen (Urteil vom 13. April 2000, Lehtonen und Castors Braine, C-176/96, EU:C:2000:201, Rn. 56).

  • EuGH, 12.12.1974 - 36/74

    Walrave und Koch / Association Union Cycliste Internationale u.a.

    Auszug aus EuGH, 13.06.2019 - C-22/18
    Rn. 37 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Achtung der Grundfreiheiten und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit, die im AUE-Vertrag vorgesehen sind, auch für Regelungen nicht öffentlich-rechtlicher Art gelten, die zur kollektiven Regelung unselbständiger Arbeit und der Erbringung von Dienstleistungen dienen (vgl. u. a. Urteile vom 12. Dezember 1974, Walrave und Koch, 36/74, EU:C:1974:140, Rn. 17…, vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 82…, vom 18. Dezember 2007, Laval und Partneri, C-341/05, EU:C:2007:809, Rn. 98, …sowie vom 16. März 2010, 01ympique Lyonnais, C-325/08, EU:C:2010:143, Rn. 30).

    Rn. 38 So hat der Gerichtshof entschieden, dass die Beseitigung der Hindernisse für den freien Personen- und Dienstleistungsverkehr seitens der Mitgliedstaaten - nach Art. 3 Buchst. c des EWG-Vertrags (aufgehoben durch den Vertrag von Lissabon), im Wesentlichen ersetzt durch die Art. 3 bis 6 AEUV, ein wesentliches Ziel der Europäischen Gemeinschaft - gefährdet wäre, wenn die Beseitigung der staatlichen Schranken dadurch in ihren Wirkungen wieder aufgehoben würde, dass privatrechtliche Vereinigungen oder Einrichtungen kraft ihrer rechtlichen Autonomie derartige Hindernisse aufrichteten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Dezember 1974, Walrave und Koch, 36/74, EU:C:1974:140, Rn. 18).

  • EuGH, 18.07.2006 - C-519/04

    DIE DOPINGKONTROLLREGELN DES INTERNATIONALEN OLYMPISCHEN KOMITEES UNTERLIEGEN DEM …

    Auszug aus EuGH, 13.06.2019 - C-22/18
    Rn. 53 Die Tatsache, dass eine Regelung rein sportlicher Art ist, bedeutet nicht, dass sie von vornherein vom Geltungsbereich des Vertrags ausgeschlossen wäre (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juli 2006, Meca-Medina und Majcen/Kommission, C-519/04 P, EU:C:2006:492, Rn. 33).
  • EuGH, 11.04.2000 - C-51/96

    DIE AUSWAHLREGELN DER SPORTVERBÄNDE FÜR INTERNATIONALE TURNIERE VERSTOSSEN FÜR …

    Auszug aus EuGH, 13.06.2019 - C-22/18
    Rn. 60 Insoweit ist hinzuzufügen, dass es zwar den betreffenden Stellen wie den Veranstaltern von Meisterschaften oder Sportverbänden obliegt, angemessene Regelungen zur Sicherung eines geordneten Wettkampfablaufs zu treffen (Urteil vom 11. April 2000, Deliège, C-51/96 und C-191/97, EU:C:2000:199, Rn. 67), diese jedoch nicht über das zur Erreichung des verfolgten Zweckes Erforderliche hinausgehen dürfen (…Urteil vom 13. April 2000, Lehtonen und Castors Braine, C-176/96, EU:C:2000:201, Rn. 56).
  • EuGH, 20.02.2001 - C-205/99

    Analir u.a. - "Freier Dienstleistungsverkehr - Seekabotage - Erteilung und …

    Auszug aus EuGH, 13.06.2019 - C-22/18
    Rn. 65 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass ein System der vorherigen Zustimmung, damit es im Hinblick auf die Art. 18 und 21 AEUV gerechtfertigt ist, jedenfalls auf objektiven, nicht diskriminierenden und im Voraus bekannten Kriterien beruhen muss, damit dem Ermessen des DLV Grenzen gesetzt werden, die seine missbräuchliche Ausübung verhindern (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 20. Februar 2001, Analir u. a., C-205/99, EU:C:2001:107, Rn. 38).
  • EuGH, 18.12.2007 - C-341/05

    Freier Dienstleistungsverkehr - Zur Vereinbarkeit einer kollektiven Maßnahme mit …

    Auszug aus EuGH, 13.06.2019 - C-22/18
    Rn. 37 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Achtung der Grundfreiheiten und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit, die im AUE-Vertrag vorgesehen sind, auch für Regelungen nicht öffentlich-rechtlicher Art gelten, die zur kollektiven Regelung unselbständiger Arbeit und der Erbringung von Dienstleistungen dienen (…vgl. u. a. Urteile vom 12. Dezember 1974, Walrave und Koch, 36/74, EU:C:1974:140, Rn. 17…, vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 82, vom 18. Dezember 2007, Laval und Partneri, C-341/05, EU:C:2007:809, Rn. 98, …sowie vom 16. März 2010, 01ympique Lyonnais, C-325/08, EU:C:2010:143, Rn. 30).
  • EuGH, 20.09.2001 - C-184/99

    STUDENTEN, DIE SICH IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUFHALTEN, MÜSSEN UNTER …

    Auszug aus EuGH, 13.06.2019 - C-22/18
    Rn. 28 Nach ständiger Rechtsprechung ist der Unionsbürgerstatus nämlich dazu bestimmt, der grundlegende Status der Angehörigen der Mitgliedstaaten zu sein, der es denjenigen unter ihnen, die sich in der gleichen Situation befinden, erlaubt, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und unbeschadet der insoweit ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmen die gleiche rechtliche Behandlung zu genießen (Urteil vom 20. September 2001, Grzelczyk, C-184/99, EU:C:2001:458, Rn. 31).
  • EuGH, 14.11.2017 - C-165/16

    Ein Nicht-EU-Staatsangehöriger, der Familienangehöriger eines Unionsbürgers ist, …

    Auszug aus EuGH, 13.06.2019 - C-22/18
    Rn. 32 Ferner hat der Gerichtshof entschieden, dass die Rechte eines Unionsbürgers aus Art. 21 Abs. 1 AEUV u. a. den Zweck haben, die schrittweise Integration des betreffenden Unionsbürgers in die Gesellschaft des Aufnahmemitgliedstaats zu fördern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. November 2017, Lounes, C-165/16, EU:C:2017:862, Rn. 56).
  • EuGH, 16.03.2010 - C-325/08

    Fußballvereine dürfen für von ihnen ausgebildete Nachwuchsspieler eine …

  • EuGH, 03.10.2000 - C-411/98

    Ferlini - "Arbeitnehmer - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Gleichbehandlung - …

  • EuGH, 07.03.1996 - C-334/94

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 21.12.2023 - C-333/21

    Wettbewerb

    Rn. 33 Zur Stützung seines Vorabentscheidungsersuchens weist das vorlegende Gericht im Wesentlichen erstens darauf hin, dass die sportliche Betätigung nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs und des Gerichts nicht vom Anwendungsbereich der Bestimmungen des AEU-Vertrags über die Freizügigkeit (Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, EU:C:1995:463, sowie vom 13. Juni 2019, TopFit und Biffi, C-22/18, EU:C:2019:497) und über die Wettbewerbsregeln (Urteile vom 1. Juli 2008, MOTOE, C-49/07, EU:C:2008:376, und vom 26. Januar 2005, Piau/Kommission, T-193/02, EU:T:2005:22) ausgenommen sei.

    Rn. 75 Erst recht geht es vorliegend weder um etwaige von der FIFA und der UEFA in Bezug auf andere Aktivitäten aufgestellte Regeln noch um die Bestimmungen ihrer Statuten, die die Arbeitsweise, die Organisation, die Ziele oder auch das Bestehen selbst dieser beiden Vereinigungen betreffen, wobei in dieser Hinsicht anzumerken ist, dass solche Vereinigungen, wie der Gerichtshof bereits ausgeführt hat, zwar über rechtliche Autonomie verfügen, die es ihnen gestattet, Regeln insbesondere zur Organisation von Wettbewerben in ihrer Sportart, zu deren geordnetem Ablauf und zur Teilnahme von Sportlern an ihnen zu treffen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. April 2000, Deliège, C-51/96 und C-191/97, EU:C:2000:199, Rn. 67 und 68, sowie vom 13. Juni 2019, TopFit und Biffi, C-22/18, EU:C:2019:497, Rn. 60), dabei aber nicht die Ausübung der dem Einzelnen durch das Unionsrecht verliehenen Rechte und Freiheiten einschränken dürfen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 81 und 83, sowie vom 13. Juni 2019, TopFit und Biffi, C-22/18, EU:C:2019:497, Rn. 52).

    Rn. 88 Allgemeiner müssen solche Regeln, da sie somit unter die genannten Vorschriften des AEU-Vertrags fallen, unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts, insbesondere des Diskriminierungsverbots und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, abgefasst und angewandt werden, soweit sie Bestimmungen enthalten, die für den Einzelnen gelten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juni 2019, TopFit und Biffi, C-22/18, EU:C:2019:497, Rn. 60, 65 und 66 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 102 Gleichwohl kommt drittens, wie der Gerichtshof mehrfach festgestellt hat, der sportlichen Tätigkeit eine sich nunmehr in Art. 165 AEUV widerspiegelnde beträchtliche soziale und erzieherische Bedeutung für die Union und ihre Bürger zu (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 106, und vom 13. Juni 2019, TopFit und Biffi, C-22/18, EU:C:2019:497, Rn. 33 und 34).

    Rn. 251 Maßnahmen nichtstaatlichen Ursprungs können auch dann zulässig sein, wenn sie eine im AEU-Vertrag verankerte Verkehrsfreiheit beeinträchtigen, sofern erstens feststeht, dass ihr Erlass durch ein dem Gemeinwohl dienendes legitimes Ziel gerechtfertigt ist, das nicht rein wirtschaftlicher Natur ist, und zweitens, dass sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren, was bedeutet, dass sie geeignet sein müssen, die Erreichung dieses Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgehen dürfen, was zu dessen Erreichung erforderlich ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 104, und vom 13. Juni 2019, TopFit und Biffi, C-22/18, EU:C:2019:497, Rn. 48).

    Rn. 255 Damit ein System der vorherigen Genehmigung wie das mit diesen Regeln geschaffene als gerechtfertigt angesehen werden kann, muss es nämlich jedenfalls auf objektiven, nicht diskriminierenden und im Voraus bekannten Kriterien beruhen, damit der Ausübung des Ermessens der zur Erteilung oder Verweigerung dieser vorherigen Genehmigung befugten Stelle Grenzen gesetzt werden und verhindert wird, dass sie ihr Ermessen willkürlich ausübt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Januar 2002, Canal Satélite Digital, C-390/99, EU:C:2002:34, Rn. 35, und vom 13. Juni 2019, TopFit und Biffi, C-22/18, EU:C:2019:497, Rn. 65).

  • EuGH, 21.12.2023 - C-680/21

    Freizügigkeit

    Rn. 57 Allgemeiner müssen solche Regeln, da sie somit unter die genannten Vorschriften des AEU-Vertrags fallen, unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts, insbesondere des Diskriminierungsverbots und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, abgefasst und angewandt werden, soweit sie Bestimmungen enthalten, die für den Einzelnen gelten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juni 2019, TopFit und Biffi, C-22/18, EU:C:2019:497, Rn. 60, 65 und 66 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 70 Gleichwohl kommt drittens, wie der Gerichtshof wiederholt festgestellt hat, der sportlichen Tätigkeit eine sich nunmehr in Art. 165 AEUV widerspiegelnde beträchtliche soziale und erzieherische Bedeutung für die Union und ihre Bürger zu (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 106, und vom 13. Juni 2019, TopFit und Biffi, C-22/18, EU:C:2019:497, Rn. 33 und 34).

    Rn. 103 In Bezug auf den wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhang, in den sich die Regeln, zu denen das vorlegende Gericht den Gerichtshof befragt, einfügen, ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs zunächst, dass es in Anbetracht der spezifischen Natur der "Produkte", die Sportwettbewerbe aus wirtschaftlicher Sicht darstellen, den für eine Sportart zuständigen Verbänden wie der UEFA und der URBSFA im Allgemeinen freisteht, Regeln u. a. zur Organisation der Wettbewerbe in dieser Sportart, zu ihrer ordnungsgemäßen Durchführung und zur Teilnahme der Sportler an ihnen aufzustellen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. April 2000, Deliège, C-51/96 und C-191/97, EU:C:2000:199, Rn. 67 und 68, sowie vom 13. Juni 2019, TopFit und Biffi, C-22/18, EU:C:2019:497, Rn. 60), sofern die Verbände dabei nicht die Ausübung der Rechte und Freiheiten beschränken, die das Unionsrecht den Einzelnen verleiht (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 81 und 83, sowie vom 13. Juni 2019, TopFit und Biffi, C-22/18, EU:C:2019:497, Rn. 52).

    Rn. 141 Maßnahmen nichtstaatlichen Ursprungs können auch dann, wenn sie eine im AEU-Vertrag verankerte Verkehrsfreiheit beeinträchtigen, zulässig sein, sofern erstens feststeht, dass mit ihrem Erlass ein dem Gemeinwohl dienendes legitimes Ziel verfolgt wird, das mit dem AEU-Vertrag vereinbar und demnach anderer als rein wirtschaftlicher Natur ist, und zweitens, dass sie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren, was bedeutet, dass sie geeignet sein müssen, die Erreichung dieses Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgehen dürfen, was zu dessen Erreichung erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, EU:C:1995:463, Rn.104…, vom 16. März 2010, 01ympique Lyonnais, C-325/08, EU:C:2010:143, Rn. 38, und vom 13. Juni 2019, TopFit und Biffi, C-22/18, EU:C:2019:497, Rn. 48).

  • EuGH, 21.12.2023 - C-124/21

    Wettbewerb

    Aus ihr ergibt sich zwar, dass es einem Sportverband wie der ISU freisteht, Regeln in Bezug auf die Veranstaltung und den Ablauf der internationalen Wettbewerbe in der betreffenden Sportart zu erlassen, anzuwenden und ihre Einhaltung mit Sanktionen zu sichern (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. April 2000, Deliège, C-51/96 und C-191/97, EU:C:2000:199, Rn. 67 und 68, vom 18 Juli 2006, Meca-Medina und Majcen/Kommission, C-519/04 P, EU:C:2006:492, Rn. 44, und vom 13. Juni 2019, TopFit und Biffi, C-22/18, EU:C:2019:497, Rn. 60), doch gestatten diese Erwägungen es keinesfalls, Vorschriften als rechtmäßig anzusehen, die wie die Regeln für die vorherige Genehmigung und die Zulassung nicht mit angemessenen Beschränkungen und Bindungen sowie einer angemessenen Kontrolle verbunden sind.

    Rn. 196 Der Gerichtshof hat nämlich bereits festgestellt, dass Sportverbände, auch wenn sie über rechtliche Autonomie verfügen, die es ihnen gestattet, Vorschriften u. a. zur Veranstaltung von Wettbewerben, zu deren ordnungsgemäßer Durchführung und zur Teilnahme der Sportler an ihnen zu erlassen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. April 2000, Deliège, C-51/96 und C-191/97, EU:C:2000:199, Rn. 67 und 68, sowie vom 13. Juni 2019, TopFit und Biffi, C-22/18, EU:C:2019:497, Rn. 60), dabei nicht die Ausübung der dem Einzelnen durch das Unionsrecht verliehenen Rechte und Freiheiten einschränken dürfen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 81 und 83, sowie vom 13. Juni 2019, TopFit und Biffi, C-22/18, EU:C:2019:497, Rn. 52), zu denen die Rechte gehören, die sich aus den Art. 101 und 102 AEUV ergeben.

  • EuGH, 16.07.2026 - C-209/23

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Binnenmarkt - Wettbewerb - Profifußball - …

    Rn. 285 Auch wenn sich diese Bestimmung in erster Linie an die Mitgliedstaaten richtet, kann sie gleichwohl Anwendung finden, wenn eine Gruppe oder Organisation gegenüber Einzelpersonen bestimmte Befugnisse ausüben und sie Bedingungen unterwerfen kann, die denen entsprechen, die ihnen ein Mitgliedstaat auferlegen könnte (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 1974, Walrave und Koch, 36/74, EU:C:1974:140, Rn. 17…, vom 11. April 2000, Deliège, C-51/96 und C-191/97, EU:C:2000:199, Rn. 47, und vom 13. Juni 2019, TopFit und Biffi, C-22/18, EU:C:2019:497, Rn. 39).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2022 - C-333/21

    Generalanwalt Rantos: Die FIFA/UEFA-Regeln, die jeden neuen Wettbewerb von einer …

    {FN:82} Vgl. Urteil vom 13. Juni 2019, TopFit und Biffi (C-22/18, EU:C:2019:497, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:89} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juni 2019, TopFit und Biffi (C-22/18, EU:C:2019:497, Rn. 60 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:92} Vgl. Urteil vom 13. Juni 2019, TopFit und Biffi (C-22/18, EU:C:2019:497, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:93} Urteil vom 13. Juni 2019, TopFit und Biffi (C-22/18, EU:C:2019:497, Rn. 65).

    {FN:94} Urteil vom 13. Juni 2019, TopFit und Biffi (C-22/18, EU:C:2019:497, Rn. 66).

  • EuGH, 11.06.2020 - C-581/18

    Das allgemeine Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit …

    Ein solcher Bezug besteht u. a. dann, wenn die Person, der die geltend gemachte Diskriminierung widerfahren ist, diejenige ist, die sich innerhalb der Union bewegt hat (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. Februar 1989, Cowan, 186/87, EU:C:1989:47, Rn. 20, sowie vom 13. Juni 2019, TopFit und Biffi, C-22/18, EU:C:2019:497, Rn. 29 und 30), oder wenn sich eine Ungleichbehandlung unmittelbar aus der nationalen Regelung ergibt, die für Waren aus anderen Mitgliedstaaten gilt (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Oktober 1993, Phil Collins u. a., C-92/92 und C-326/92, EU:C:1993:847, Rn. 22, 23 sowie 27).

    Rn. 48 Was zunächst die Freizügigkeit der Unionsbürger betrifft, hat der Gerichtshof entschieden, dass die Situation eines Unionsbürgers, der von seiner Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat, in den Anwendungsbereich von Art. 18 AEUV fällt (…Urteile vom 13. November 2018, Raugevicius, C-247/17, EU:C:2018:898, Rn. 27, und vom 13. Juni 2019, TopFit und Biffi, C-22/18, EU:C:2019:497, Rn. 29).

  • EuGH, 16.07.2026 - C-424/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Disziplinarsanktionen im Bereich des Sports - …

    Rn. 55 In Anbetracht des Inhalts der zweiten Frage und der dritten Frage in den vorliegenden verbundenen Rechtssachen sowie des Gegenstands der nationalen Rechtsvorschriften, auf den sich diese Fragen beziehen, ist als Erstes darauf hinzuweisen, dass die im AEU-Vertrag verankerten Grundfreiheiten nicht nur von den nationalen Behörden zu beachten sind, sondern auch dann, wenn eine nicht dem nationalen öffentlichen Recht unterliegende Einrichtung, Vereinigung oder andere juristische Person über eine rechtliche Autonomie oder eine Befugnis verfügt, mit der sie den Einzelnen Bedingungen unterwerfen kann, die die Wahrnehmung dieser Freiheiten beeinträchtigen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Oktober 2000, Ferlini, C-411/98, EU:C:2000:530, Rn. 50, sowie vom 13. Juni 2019, TopFit und Biffi, C-22/18, EU:C:2019:497, Rn. 39).

    Die Abschaffung der Hindernisse für den freien Personen- und Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten wäre nämlich gefährdet, wenn die Beseitigung der staatlichen Schranken dadurch in ihren Wirkungen wieder aufgehoben würde, dass Hindernisse durch die Ausübung einer solchen rechtlichen Autonomie oder einer solchen Befugnis erwachsen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 83, sowie vom 13. Juni 2019, TopFit und Biffi, C-22/18, EU:C:2019:497, Rn. 38).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2025 - C-209/23

    Generalanwalt Emiliou: Wenn sich Sportverbände eigene Regelwerke geben, …

    {FN:16} Vgl. u. a. Urteile vom 13. Juni 2019, TopFit und Biffi (C-22/18, EU:C:2019:497, Rn. 49 und 53, im Folgenden: Urteil TopFit), und FIFA (…Rn. 79).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2025 - C-474/24

    Die Veröffentlichung des Namens jedes Berufssportlers, der gegen …

    Für Amateursportler kann das Unionsrecht auch über die Staatsangehörigkeit Anwendung finden (vgl. Urteil vom 13. Juni 2019, TopFit und Biffi, C-22/18, EU:C:2019:497).
  • BVerwG, 13.06.2024 - 1 C 2.23

    Coronabedingte Einreiseverweigerung im Mai 2020 rechtmäßig

    Eine Beschränkung der Freizügigkeit der Unionsbürger kann indes gerechtfertigt sein, wenn sie auf objektiven Erwägungen beruht und in angemessenem Verhältnis zu dem mit den betreffenden Regelungen legitimerweise verfolgten Zweck steht (…EuGH , Urteil vom 13. November 2018 - C-247/17 - Rn. 31 und EuGH, Urteil vom 13. Juni 2019 - C-22/18 [ECLI:EU:C:2019:497] - Rn. 48).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-490/20

    Bei der Frage der Anerkennung der Abstammung eines Kindes eines …

  • EGMR, 10.07.2025 - 10934/21

    Intergeschlechtlichkeit im Weltsport: Schweizer Gericht hätte Semenyas Fall …

  • VG Wiesbaden, 15.05.2020 - 6 K 806/19

    Verstoß der Erfassung von Fluggastdaten gegen europäisches Recht

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2020 - C-454/19

    ZW - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 18 AEUV - Art. 21 AEUV - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2023 - C-680/21

    Fußball: Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar sind die …

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2020 - C-581/18

    Generalanwalt Bobek: Der Haftpflichtversicherungsschutz der PIP, einer …

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2023 - C-115/22

    Dopingbekämpfung und Datenschutz: Nach Ansicht von Generalanwältin Capeta …

  • EuGH, 18.12.2019 - C-447/18

    Generálny riaditeľ Sociálnej poisťovne Bratislava - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2020 - C-398/19

    Generalstaatsanwaltschaft Berlin (Extradition vers l'Ukraine) - Vorlage zur …

  • EuGH, 30.04.2020 - C-168/19

    Die italienische Steuerregelung, die sich aus dem Abkommen Italien-Portugal zur …

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-948/19

    Manpower Lit - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Zeitarbeit - …

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2019 - C-22/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,4384
Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2019 - C-22/18 (https://dejure.org/2019,4384)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07.03.2019 - C-22/18 (https://dejure.org/2019,4384)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07. März 2019 - C-22/18 (https://dejure.org/2019,4384)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    TopFit und Biffi

    Niederlassungsfreiheit - Unionsbürgerschaft - Art. 18, 21, 49 und 165 AEUV - Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit - Regelung, durch die einem in einem Aufnahmemitgliedstaat ansässigen Unionsbürger das Recht zu einer mit Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaats ...

  • Europäischer Gerichtshof

    TopFit und Biffi

    Niederlassungsfreiheit - Unionsbürgerschaft - Art. 18, 21, 49 und 165 AEUV - Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit - Regelung, durch die einem in einem Aufnahmemitgliedstaat ansässigen Unionsbürger das Recht zu einer mit Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaats ...

  • rechtsportal.de

    Niederlassungsfreiheit - Unionsbürgerschaft - Art. 18 , 21 , 49 und 165 AEUV - Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit - Regelung, durch die einem in einem Aufnahmemitgliedstaat ansässigen Unionsbürger das Recht zu einer mit Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaats ...

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (68)

  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2019 - C-22/18
    Rn. 25 Nach Ansicht von TopFit findet nach dem Urteil Bosman Art. 21 Abs. 1 AEUV auch auf privatrechtliche Regelungen im Rahmen der Satzungen privater Vereine wie des DLV Anwendung{FN-VERWEIS:7}.

    Die im Urteil Bosman entwickelten Regeln seien nicht auf die Freizügigkeit der Arbeitnehmer beschränkt und fänden auch auf Art. 21 Abs. 1 AEUV Anwendung.

    Ebenso wie der Gerichtshof im Urteil Bosman entschieden hat, dass in einer die Grenzen des Mitgliedstaats überschreitenden Bewerbung um eine angebotene Stelle im Berufsfußball kein rein innerstaatlicher Sachverhalt zu sehen ist{FN-VERWEIS:25}, gilt dies auch für die grenzüberschreitende Freizügigkeit, die mit einer Vermarktung der Leichtathletik und einer geschäftlichen Niederlassung verbunden ist.

    {FN:7} TopFit verweist auf das Urteil vom 15. Dezember 1995, Bosman (C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 8 bis 12).

    {FN:11} Der DLV verweist auf die Urteile vom 12. Dezember 1974, Walrave und Koch (…36/74, EU:C:1974:140, Rn. 8), und vom 15. Dezember 1995, Bosman (C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 15).

    {FN:14} Polen verweist auf die Urteile vom 12. Dezember 1974, Walrave und Koch (…36/74, EU:C:1974:140, Rn. 8 und 9), vom 14. Juli 1976, Donà (…13/76, EU:C:1976:115, Rn. 13 bis 15), vom 15. Dezember 1995, Bosman (C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 73), vom 11. April 2000, Deliège (…C-51/96 und C-191/97, EU:C:2000:199, Rn. 43), und vom 18. Juli 2006, Meca-Medina und Majcen/Kommission (…C-519/04 P, EU:C:2006:492, Rn. 26).

    {FN:20} Urteile vom 12. Dezember 1974, Walrave und Koch (36/74, EU:C:1974:140), vom 8. April 1976, Defrenne (43/75, EU:C:1976:56), vom 15. Dezember 1995, Bosman (C-415/93, EU:C:1995:463), und vom 3. Oktober 2000, Ferlini (…C-411/98, EU:C:2000:530 Rn. 50).

    {FN:21} Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman (C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 127), und vom 11. April 2000, Deliège (…C-51/96 und C-191/97, EU:C:2000:199, Rn. 61 bis 64).

    {FN:25} Urteil vom 15. Dezember 1995, Bosman (C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 90 und 91).

    {FN:70} Vgl. z. B. Urteile vom 12. Dezember 1974, Walrave und Koch (36/74, EU:C:1974:140), vom 15. Dezember 1995, Bosman (C-415/93, EU:C:1995:463), vom 13. April 2000, Lehtonen und Castors Braine (…C-176/96, EU:C:2000:201, Rn. 36), und vom 16. März 2010, 01ympique Lyonnais (C-325/08, EU:C:2010:143).

    {FN:72} Um angestellte Fußballspieler ging es in den Urteilen vom 12. April 2005, Simutenkov (C-265/03, EU:C:2005:213), vom 15. Dezember 1995, Bosman (C-415/93, EU:C:1995:463), und vom 16. März 2010, 01ympique Lyonnais (C-325/08, EU:C:2010:143), sowie im Beschluss vom 25. Juli 2008, Real Sociedad de Fútbol und Kahveci (C-152/08, EU:C:2008:450), um angestellte Basketballspieler im Urteil vom 13. April 2000, Lehtonen und Castors Braine (C-176/96, EU:C:2000:201), um angestellte Schrittmacher im Urteil vom 12. Dezember 1974, Walrave und Koch (36/74, EU:C:1974:140), und um angestellte Handballspieler im Urteil vom 8. Mai 2003, Deutscher Handballbund (C-438/00, EU:C:2003:255).

    {FN:99} Vgl. z. B. Urteil vom 15. Dezember 1995, Bosman (C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 127 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 11.04.2000 - C-51/96

    DIE AUSWAHLREGELN DER SPORTVERBÄNDE FÜR INTERNATIONALE TURNIERE VERSTOSSEN FÜR …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2019 - C-22/18
    Der Gerichtshof hat im Urteil Deliège{FN-VERWEIS:50} entschieden, dass "die bloße Tatsache, dass eine Sportvereinigung oder ein Sportverband die Sportler, die ihre Mitglieder sind, einseitig als Amateure qualifiziert, für sich allein nicht aus[schließt], dass die Tätigkeit dieser Sportler zum Wirtschaftsleben … gehört"{FN-VERWEIS:51}; insoweit ist die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit Voraussetzung sowohl dafür, dass die unionsrechtlichen Freizügigkeitsregelungen anwendbar werden{FN-VERWEIS:52}, als auch dafür, dass sportliche Tätigkeiten vom Geltungsbereich des Unionsrechts erfasst werden{FN-VERWEIS:53}.

    Rn. 53 Ferner hat der Gerichtshof im Urteil Deliège{FN-VERWEIS:57}, einer Rechtssache, die die Teilnahme an einer Einzelsportart sowie eine angebliche Beschränkung der Freizügigkeit betraf, entschieden, dass jeder Vergabe (finanzieller) Zuwendungen aufgrund sportlicher Ergebnisse seitens der öffentlichen Hand neben privatem Sponsoring Bedeutung dafür zukam, ob die Tätigkeit eines Amateurathleten zum Wirtschaftsleben gehörte{FN-VERWEIS:58}.

    Der Gerichtshof hat nämlich im Urteil Deliège entschieden, dass Dienstleistungen auch dann Dienstleistungen bleiben, wenn sie nicht von denen bezahlt werden, denen sie zugutekommen{FN-VERWEIS:73}.

    {FN:14} Polen verweist auf die Urteile vom 12. Dezember 1974, Walrave und Koch (…36/74, EU:C:1974:140, Rn. 8 und 9), vom 14. Juli 1976, Donà (…13/76, EU:C:1976:115, Rn. 13 bis 15), vom 15. Dezember 1995, Bosman (…C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 73), vom 11. April 2000, Deliège (C-51/96 und C-191/97, EU:C:2000:199, Rn. 43), und vom 18. Juli 2006, Meca-Medina und Majcen/Kommission (…C-519/04 P, EU:C:2006:492, Rn. 26).

    {FN:21} Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman (…C-415/93, EU:C:1995:463, Rn. 127), und vom 11. April 2000, Deliège (C-51/96 und C-191/97, EU:C:2000:199, Rn. 61 bis 64).

    {FN:50} Urteil vom 11. April 2000 (C-51/96 und C-191/97, EU:C:2000:199).

    {FN:55} Urteil vom 11. April 2000, Deliège (C-51/96 und C-191/97, EU:C:2000:199, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:57} Urteil vom 11. April 2000 (C-51/96 und C-191/97, EU:C:2000:199, Rn. 51).

    {FN:73} Urteil vom 11. April 2000, Deliège (C-51/96 und C-191/97, EU:C:2000:199, Rn. 56).

    Vgl. auch Urteile vom 11. April 2000, Deliège (C-51/96 und C-191/97, EU:C:2000:199, Rn. 43), und vom 13. April 2000, Lehtonen und Castors Braine (…C-176/96, EU:C:2000:201, Rn. 34).

    {FN:96} Urteil vom 11. April 2000, Deliège (C-51/96 und C-191/97, EU:C:2000:119, Rn. 64).

  • EuGH, 13.04.2000 - C-176/96

    EINE REGELUNG, DIE BERUFSSPORTLER AN DER TEILNAHME AN WETTKÄMPFEN HINDERT, WENN …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2019 - C-22/18
    {FN:56} Urteil vom 13. April 2000, Lehtonen und Castors Braine (C-176/96, EU:C:2000:201, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:69} Urteil vom 13. April 2000, Lehtonen und Castors Braine (C-176/96, EU:C:2000:201, Rn. 35).

    {FN:70} Vgl. z. B. Urteile vom 12. Dezember 1974, Walrave und Koch (36/74, EU:C:1974:140), vom 15. Dezember 1995, Bosman (C-415/93, EU:C:1995:463), vom 13. April 2000, Lehtonen und Castors Braine (C-176/96, EU:C:2000:201, Rn. 36), und vom 16. März 2010, 01ympique Lyonnais (C-325/08, EU:C:2010:143).

    {FN:71} Schlussanträge des Generalanwalts Alber in der Rechtssache Lehtonen und Castors Braine (C-176/96, EU:C:1999:321, Nr. 33).

    {FN:72} Um angestellte Fußballspieler ging es in den Urteilen vom 12. April 2005, Simutenkov (C-265/03, EU:C:2005:213), vom 15. Dezember 1995, Bosman (C-415/93, EU:C:1995:463), und vom 16. März 2010, 01ympique Lyonnais (C-325/08, EU:C:2010:143), sowie im Beschluss vom 25. Juli 2008, Real Sociedad de Fútbol und Kahveci (C-152/08, EU:C:2008:450), um angestellte Basketballspieler im Urteil vom 13. April 2000, Lehtonen und Castors Braine (C-176/96, EU:C:2000:201), um angestellte Schrittmacher im Urteil vom 12. Dezember 1974, Walrave und Koch (36/74, EU:C:1974:140), und um angestellte Handballspieler im Urteil vom 8. Mai 2003, Deutscher Handballbund (C-438/00, EU:C:2003:255).

    Vgl. auch Urteile vom 11. April 2000, Deliège (…C-51/96 und C-191/97, EU:C:2000:199, Rn. 43), und vom 13. April 2000, Lehtonen und Castors Braine (C-176/96, EU:C:2000:201, Rn. 34).

    {FN:95} Urteil vom 13. April 2000, Lehtonen und Castors Braine (C-176/96, EU:C:2000:201, Rn. 54).

  • EuGH, 29.07.2024 - C-768/22

    Kommission/ Portugal (Ingénieurs civils)

    Rn. 88 Au soutien de cet argument, la Commission s'appuie, d'une part, sur le point 81 des conclusions de l'avocat général Tanchev dans l'affaire TopFit et Biffi (C-22/18, EU:C:2019:181).

    Rn. 122 Il en va de même en ce qui concerne les conclusions de l'avocat général Tanchev dans l'affaire TopFit et Biffi (C-22/18, EU:C:2019:181).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-948/19

    Manpower Lit - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Zeitarbeit - …

    {FN:82} Beispielsweise hat der Gerichtshof, wie ich in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache TopFit und Biffi (C-22/18, EU:C:2019:181, Nr. 53) ausgeführt habe, in seinem Urteil vom 11. April 2000, Deliège (…C-51/96 und C-191/97, EU:C:2000:199, Rn. 51), einer Rechtssache, die die Freizügigkeit betraf, entschieden, dass jeder Vergabe (finanzieller) Zuwendungen aufgrund sportlicher Ergebnisse seitens der öffentlichen Hand neben privatem Sponsoring Bedeutung dafür zukam, ob die Tätigkeit eines Amateurathleten zum Wirtschaftsleben gehörte.
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