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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023

Rechtsprechung
   EuGH, 21.12.2023 - C-488/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,36845
EuGH, 21.12.2023 - C-488/21 (https://dejure.org/2023,36845)
EuGH, Entscheidung vom 21.12.2023 - C-488/21 (https://dejure.org/2023,36845)
EuGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2023 - C-488/21 (https://dejure.org/2023,36845)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Chief Appeals Officer u. a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 21 und 45 AEUV - Recht der Unionsbürger, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Arbeitnehmer, der unter Beibehaltung seiner ursprünglichen Staatsangehörigkeit die ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • Betriebs-Berater

    Regelung eines Mitgliedsstaats - Arbeitnehmer mit Unionsbürgerschaft - Sozialhilfeleistungen

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freizügigkeit - Freizügigkeit: Die Mutter eines Wanderarbeitnehmers der Union kann, wenn ihr von diesem Unterhalt gewährt wird, Sozialhilfeleistungen beantragen, ohne dass dadurch ihr Aufenthaltsrecht in Frage gestellt würde.

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sozialhilfe für Verwandte von Wanderarbeitnehmern

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Aufenthaltsrecht in der EU trotz Antrags auf Sozialhilfeleistungen

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 14.11.2017 - C-165/16

    Ein Nicht-EU-Staatsangehöriger, der Familienangehöriger eines Unionsbürgers ist, …

    Auszug aus EuGH, 21.12.2023 - C-488/21
    Rn. 40 Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof, auch wenn das vorlegende Gericht seine Frage der Form nach auf die Auslegung der Richtlinie 2004/38 beschränkt hat, dadurch nicht gehindert ist, diesem Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die ihm bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können, und zwar unabhängig davon, ob es bei dieser Fragestellung darauf Bezug genommen hat (Urteil vom 14. November 2017, Lounes, C-165/16, EU:C:2017:862, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 42 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die etwaigen Rechte, die die Richtlinie 2004/38 Familienangehörigen eines Unionsbürgers verleiht, die selbst die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen und den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen, anders als die eigenständigen Rechte, die diese Angehörigen aufgrund ihrer eigenen Eigenschaft als Unionsbürger aus dieser Richtlinie herleiten können, von den Rechten abgeleitet sind, die der Unionsbürger aufgrund der Ausübung seines Rechts auf Freizügigkeit genießt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. November 2017, Lounes, C-165/16, EU:C:2017:862, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In Anbetracht der in der vorstehenden Randnummer angeführten Rechtsprechung ist die Richtlinie demnach auch nicht dazu bestimmt, Familienangehörigen dieses Unionsbürgers ein Recht auf Aufenthalt in diesem Mitgliedstaat zu verleihen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. November 2017, Lounes, C-165/16, EU:C:2017:862, Rn. 33 und 37 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Er hat daraus geschlossen, dass die praktische Wirksamkeit der Rechte, die Unionsbürgern nach Art. 21 Abs. 1 AEUV zustehen, es verlangt, dass ein Unionsbürger, der sich in einer solchen Situation befindet, im Aufnahmemitgliedstaat, nachdem er die Staatsangehörigkeit dieses Mitgliedstaats gegebenenfalls zusätzlich zu seiner ursprünglichen Staatsangehörigkeit erworben hat, weiterhin die Rechte aus dieser Bestimmung genießen und insbesondere in diesem Mitgliedstaat ein normales Familienleben führen kann, indem er dort mit seinen Familienangehörigen zusammenlebt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. November 2017, Lounes, C-165/16, EU:C:2017:862, Rn. 49, 52 und 53).

    Auch wenn diese Richtlinie eine Situation wie die oben in Rn. 45 beschriebene nicht regelt, ist sie auf eine solche entsprechend anzuwenden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. November 2017, Lounes, C-165/16, EU:C:2017:862, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 06.10.2020 - C-181/19

    Ein früherer Wanderarbeitnehmer und seine Kinder, denen ein Aufenthaltsrecht …

    Auszug aus EuGH, 21.12.2023 - C-488/21
    Diese Bestimmung wird für das spezifische Gebiet der Gewährung sozialer Vergünstigungen konkretisiert in Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 492/2011, wonach ein Arbeitnehmer, der Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats ist, im Hoheitsgebiet der anderen Mitgliedstaaten, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt, die gleichen sozialen und steuerlichen Vergünstigungen genießt wie inländische Arbeitnehmer (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 2020, Jobcenter Krefeld, C-181/19, EU:C:2020:794, Rn. 44 und 78).

    Rn. 64 Der Begriff "soziale Vergünstigungen" im Sinne von Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 492/2011 umfasst nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs alle Vergünstigungen, die - ob sie an einen Arbeitsvertrag anknüpfen oder nicht - den inländischen Arbeitnehmern im Allgemeinen gewährt werden, und zwar hauptsächlich wegen ihrer objektiven Arbeitnehmereigenschaft oder einfach wegen ihres Wohnorts im Inland, und deren Erstreckung auf die Arbeitnehmer, die Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaats sind, deshalb als geeignet erscheint, deren Mobilität innerhalb der Union und daher auch ihre Integration im Aufnahmemitgliedstaat zu fördern (Urteil vom 6. Oktober 2020, Jobcenter Krefeld, C-181/19, EU:C:2020:794, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 70 Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 492/2011 in Verbindung mit Art. 2 Nr. 2 Buchst. d, Art. 7 Abs. 1 Buchst. a und d sowie Art. 14 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38 trägt somit zu dem mit dieser Verordnung verfolgten Ziel bei, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu fördern, da sie es erlaubt, bestmögliche Bedingungen für die Integration der Familienangehörigen von Unionsbürgern zu schaffen, die von der Freizügigkeit Gebrauch gemacht und im Aufnahmemitgliedstaat eine Berufstätigkeit ausgeübt haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 2020, Jobcenter Krefeld, C-181/19, EU:C:2020:794, Rn. 51).

  • EuGH, 18.06.1987 - 316/85

    CPAS de Courcelles / Lebon

    Auszug aus EuGH, 21.12.2023 - C-488/21
    Rn. 66 Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass eine Sozialhilfeleistung wie die einem Verwandten in gerader aufsteigender Linie gewährte Invaliditätsbeihilfe für den Wanderarbeitnehmer eine "soziale Vergünstigung" im Sinne von Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 492/2011 darstellt, wenn dem Verwandten vom Wanderarbeitnehmer im Sinne von Art. 2 Nr. 2 Buchst. d der Richtlinie 2004/38 Unterhalt gewährt wird (vgl. entsprechend Urteil vom 18. Juni 1987, Lebon, 316/85, EU:C:1987:302, Rn. 12 und 13).

    Eine solche Lösung würde es in der Praxis dem Familienangehörigen, dem Unterhalt gewährt wird, verbieten, diese Leistung zu beantragen, und dadurch die dem Wanderarbeitnehmer zuerkannte Gleichbehandlung beeinträchtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juni 1987, Lebon, 316/85, EU:C:1987:302, Rn. 20).

  • EuGH, 12.05.2022 - C-556/20

    Schneider Electric u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - …

    Auszug aus EuGH, 21.12.2023 - C-488/21
    Die Schlussanträge des Generalanwalts oder ihre Begründung binden den Gerichtshof nicht (Urteil vom 12. Mai 2022, Schneider Electric u. a., C-556/20, EU:C:2022:378, Rn. 30 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 35 Außerdem hat der Gerichtshof klargestellt, dass der Umstand, dass ein Beteiligter im Sinne von Art. 23 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union nicht mit den Schlussanträgen des Generalanwalts einverstanden ist, unabhängig von den darin untersuchten Fragen für sich genommen kein Grund sein kann, der die Wiedereröffnung des mündlichen Verfahrens rechtfertigt (Urteil vom 12. Mai 2022, Schneider Electric u. a., C-556/20, EU:C:2022:378, Rn. 32 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 16.01.2014 - C-423/12

    Ein Verwandter in absteigender Linie eines Unionsbürgers, der die …

    Auszug aus EuGH, 21.12.2023 - C-488/21
    Rn. 57 Zu dieser Voraussetzung hat der Gerichtshof klargestellt, dass das Abhängigkeitsverhältnis zu dem Zeitpunkt, zu dem der betreffende Familienangehörige den Nachzug zu dem Unionsbürger beantragt, der ihm Unterhalt gewährt, im Herkunftsland dieses Familienangehörigen bestehen muss (Urteil vom 16. Januar 2014, Reyes, C-423/12, EU:C:2014:16, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.02.1992 - C-3/90

    Bernini / Minister van Onderwijs en Wetenschappen

    Auszug aus EuGH, 21.12.2023 - C-488/21
    Darüber hinaus kann sich ein Verwandter in gerader aufsteigender Linie, dem Unterhalt gewährt wird, als mittelbarer Nutznießer der dem Wanderarbeitnehmer zuerkannten Gleichbehandlung auf Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 492/2011 berufen, um diese Beihilfe zu erhalten, wenn sie nach nationalem Recht unmittelbar solchen Verwandten in aufsteigender Linie gewährt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Februar 1992, Bernini, C-3/90, EU:C:1992:89, Rn. 26, …sowie vom 14. Dezember 2016, Bragança Linares Verruga u. a., C-238/15, EU:C:2016:949, Rn. 40).
  • EuGH, 14.12.2016 - C-238/15

    Luxemburg hat dadurch gegen Unionsrecht verstoßen, dass es die Gewährung einer …

    Auszug aus EuGH, 21.12.2023 - C-488/21
    Darüber hinaus kann sich ein Verwandter in gerader aufsteigender Linie, dem Unterhalt gewährt wird, als mittelbarer Nutznießer der dem Wanderarbeitnehmer zuerkannten Gleichbehandlung auf Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 492/2011 berufen, um diese Beihilfe zu erhalten, wenn sie nach nationalem Recht unmittelbar solchen Verwandten in aufsteigender Linie gewährt wird (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Februar 1992, Bernini, C-3/90, EU:C:1992:89, Rn. 26, sowie vom 14. Dezember 2016, Bragança Linares Verruga u. a., C-238/15, EU:C:2016:949, Rn. 40).
  • EuGH, 14.06.2012 - C-542/09

    Die niederländische Regelung, wonach die Finanzierung eines Auslandstudiums von …

    Auszug aus EuGH, 21.12.2023 - C-488/21
    Daher kann das Ziel, eine übermäßige finanzielle Belastung für den Aufnahmemitgliedstaat zu vermeiden, eine Ungleichbehandlung von Wanderarbeitnehmern und inländischen Arbeitnehmern nicht rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juni 2012, Kommission/Niederlande, C-542/09, EU:C:2012:346, Rn. 66 und 69).
  • EuGH, 10.09.2019 - C-94/18

    Chenchooliah - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 21 AEUV …

    Auszug aus EuGH, 21.12.2023 - C-488/21
    Rn. 61 Eine solche Auslegung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs, wonach der Begriff "Berechtigter" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38 impliziert, dass diese Eigenschaft, auch wenn sie in der Vergangenheit erworben wurde, später verloren gehen kann, wenn die Voraussetzungen - insbesondere die in Art. 2 Nr. 2 der Richtlinie genannten, auf die Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie Bezug nimmt - nicht mehr erfüllt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. September 2019, Chenchooliah, C-94/18, EU:C:2019:693, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 27.05.1993 - C-310/91

    Schmid / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 21.12.2023 - C-488/21
    Rn. 65 Dieser Begriff kann Sozialhilfeleistungen umfassen, die zugleich in den besonderen Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 883/2004 fallen, wie dies dem vorlegenden Gericht zufolge bei der Invaliditätsbeihilfe der Fall ist (vgl. entsprechend Urteil vom 27. Mai 1993, Schmid, C-310/91, EU:C:1993:221, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.11.2021 - C-168/20

    Ein Mitgliedstaat darf den grundsätzlich vollständigen und automatischen …

  • EuGH, 01.08.2025 - C-397/23

    Jobcenter Arbeitplus Bielefeld - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Könnte dem Elternteil eines Kindes nicht die nationale Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, die von den Eltern eines Inländers beantragt werden kann, wäre dieses Kind in seinem Recht auf Gleichbehandlung verletzt (vgl. entsprechend Urteil vom 21. Dezember 2023, Chief Appeals Officer u. a., C-488/21, EU:C:2023:1013, Rn. 66 bis 69).
  • OVG Hamburg, 25.04.2024 - 6 Bf 133/23

    Begriff des Familienangehörigen i.S.v. § 1 ABs. 2 Nr. 3c FreizügG/EU; …

    Der Unterhaltsbedarf muss im Herkunfts- oder Heimatland eines solchen Verwandten in dem Zeitpunkt bestehen, in dem er beantragt, dem Unionsbürger nachzuziehen (vgl. EuGH, Urt. v. 21.12.2023, C-488/21, GV, AuAS 2024, 26, juris Rn. 57;… Urt. v. 16.1.2014, a.a.O., juris Rn. 22, 30;… Urt. v. 9.1.2007, a.a.O., juris Rn. 37;… vgl. auch: Urt. v. 5.9.2012, C-83/11, Rahman, InfAuslR 2012, 389, juris Rn. 33).

    Ein drittstaatsangehöriger Familienangehöriger, dem danach ein abgeleitetes Freizügigkeitsrecht zusteht, behält dieses Recht, solange ihm von dem freizügigkeitsberechtigten Arbeitnehmer bzw. dessen Ehegatten Unterhalt gewährt wird bzw. bis er nach ununterbrochenem fünfjährigen Aufenthalt als freizügigkeitsberechtigter Familienangehöriger im Aufnahmemitgliedstaat das Recht auf Daueraufenthalt gemäß Art. 16 Abs. 1 RL 2004/38/EG beanspruchen kann (EuGH, Urt. v. 21.12.2023, a.a.O., juris Rn. 60).

    Rn. 29 b) Wird, wie vorliegend, der Antrag auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte erstmalig nach Zuzug in den Aufnahmemitgliedstaat gestellt, ohne dass im Heimat- bzw. Herkunftsland ein Visumverfahren durchgeführt bzw. die Ausstellung einer Aufenthaltskarte beantragt wurde, muss jedenfalls die Unterhaltsgewährung bzw. das tatsächliche Abhängigkeitsverhältnis auch zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verwandte zu dem freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger nachzog, bestehen (vgl. EuGH, Urt. v. 21.12.2023, C-488/21, GV, AuAS 2024, 26, juris Rn. 62: "... zu dem Zeitpunkt, zu dem sie ihr [der freizügigkeitsberechtigten Arbeitnehmerin] nachzog"; Schlussanträge der Generalanwältin Capeta vom 16.2.2023 in der Rechtsache C-488/21, Rn. 42;… EuGH, Urt. v. 16.1.2014, C-432/12, Reyes, InfAuslR 2014, 85, juris Rn. 22, 24 - die Ausstellung einer Aufenthaltskarte wurde erst nach Einreise im Aufnahmemitgliedstaat beantragt;… Urt. v. 9.1.2007, C-1/05, Jia, NVwZ 2007, 432, juris Rn. 37 - die Aufenthaltserlaubnis wurde im Aufnahmemitgliedstaat nach Einreise mit einem Besuchervisum für den Schengenraum gestellt); dabei versteht das Berufungsgericht das Abhängigkeitsverhältnis beim "Nachzug" dahingehend, dass es bei Ausreise aus dem Herkunfts- bzw. Heimatland und bei der in den Aufnahmemitgliedstaat erfolgenden Einreise bzw. Niederlassung bestanden haben muss.

    Rn. 47 aa) Die Unterhaltsgewährung im Sinne des Freizügigkeitsrechts setzt - wie ausgeführt - das Vorliegen eines tatsächlichen Abhängigkeitsverhältnisses voraus; diese Abhängigkeit ergibt sich aus einer tatsächlichen Situation, die grundsätzlich dadurch gekennzeichnet ist, dass der materielle Unterhalt des Familienangehörigen durch den Unionsbürger, der von der Freizügigkeit Gebrauch gemacht hat, oder durch dessen Ehegatten sichergestellt wird (vgl. EuGH, Urt. v. 21.12.2023, C-488/21, GV, AuAS 2024, 26, juris Rn. 57;… Urt. v. 16.1.2014, C-423/12, Reyes, InfAuslR 2014, 85, juris Rn. 21 ff.;… Urt. v. 9.1.2007, C-1/05, Jia, NVwZ 2007, 432, juris Rn. 35).

    Rn. 62 (2) Es kann dahinstehen, ob der Fortbestand eines zuvor gegebenen materiellen Abhängigkeitsverhältnisses im Aufnahmemitgliedstaat in Fortentwickelung der Rechtsprechung des EuGH auch allein dadurch begründet werden kann, dass eine emotionale oder physische Abhängigkeit besteht (vgl. in diese Richtung bei Inanspruchnahme von Invaliditätshilfe: Schlussanträge der Generalanwältin Capeta im Verfahren C-488/21, GV, Rn. 54, 58 ff., 70 ff.).

    Das Berufungsgericht legt die Rechtsprechung des EuGH (vgl. zur Inanspruchnahme von Sozialleistungen: Urt. v. 21.12.2023, C-488/21, GV, AuAS 2024, 26, juris Rn. 69;… Urt. v. 18.6.1987, 316/85, Lebon, Slg. 1987, 2832, juris Rn. 20 ff.) dahingehend aus, dass die Inanspruchnahme von Rechten, die einem freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen nach der Freizügigkeitsrichtlinie zustehen, nicht dazu führen darf, dass dies dem Betroffenen die Eigenschaft eines Familienangehörigen nimmt.

  • EuGH, 04.10.2024 - C-585/22

    Bekämpfung von Steuerhinterziehung: Eine nationale Regelung, die den Abzug der …

    Die Schlussanträge des Generalanwalts oder ihre Begründung binden den Gerichtshof nicht (Urteil vom 21. Dezember 2023, Chief Appeals Officer u. a., C-488/21, EU:C:2023:1013, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 17 Außerdem kann der Umstand, dass ein Beteiligter im Sinne von Art. 23 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union nicht mit den Schlussanträgen des Generalanwalts einverstanden ist, unabhängig von den darin untersuchten Fragen für sich genommen kein Grund sein, der die Wiedereröffnung des mündlichen Verfahrens rechtfertigt (Urteil vom 21. Dezember 2023, Chief Appeals Officer u. a., C-488/21, EU:C:2023:1013, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 18 Zwar kann der Gerichtshof nach Art. 83 der Verfahrensordnung jederzeit nach Anhörung des Generalanwalts die Wiedereröffnung des mündlichen Verfahrens beschließen, insbesondere wenn er sich für unzureichend unterrichtet hält, wenn eine Partei nach Abschluss des mündlichen Verfahrens eine neue Tatsache unterbreitet hat, die von entscheidender Bedeutung für seine Entscheidung ist, oder wenn ein zwischen den Parteien oder den Beteiligten im Sinne von Art. 23 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union nicht erörtertes Vorbringen entscheidungserheblich ist (Urteil vom 21. Dezember 2023, Chief Appeals Officer u. a., C-488/21, EU:C:2023:1013, Rn. 36).

  • VG Düsseldorf, 22.07.2025 - 27 K 2950/23
    Rn. 79 EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2023 - C-488/21 -, juris, Rn. 60 f.

    Rn. 87 Vgl. zur Unschädlichkeit der Absicht, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, für das Entstehen eines Freizügigkeitsrechts: EuGH, Urteil vom 16. Januar 2014 - C-423/12 -, juris, Rn. 31 ff., und zur Aufrechterhaltung des Rechts bei Bezug von Sozialleistungen: Urteil vom 21. Dezember 2023 - C-488/21 -, juris, Rn. 68 ff.

    Rn. 96 Vgl. zu der Konstellation eines Verwandten, der das 21. Lebensjahr bereits bei Einreise vollendet hat und zu diesem Zeitpunkt Unterhalt erhalten hat, dessen finanzielle Unterstützung aber später entfällt: OVG Hamburg, Urteil vom 25. April 2024 - 6 Bf 133/23 -, juris, Rn. 64 ff., insbesondere Rn. 68; ferner EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2023 - C-488/21 - Rn. 69 und 72 zur Normkonkurrenz mit dem Recht aus Art. 7 Abs. 2 Verordnung Nr. 492/2011 auf die Inanspruchnahme von sozialen Vergünstigungen, welche dazu führen, dass kein Unterhalt mehr vom Unionsbürger gewährt wird.

    Rn. 100 Vgl. EuGH, Urteil vom 16. Januar 2014 - C-423/12 -, juris, Rn. 31 f., sowie nachfolgend Urteil vom 21. Dezember 2023 - C-488/21 -, juris, Rn. 69 und 72 zum Recht aus Art. 7 Abs. 2 Verordnung Nr. 492/2011 auf die Inanspruchnahme von sozialen Vergünstigungen; OVG Hamburg, Urteil vom 25. April 2024 - 6 Bf 133/23 -, juris, Rn. 64 ff., insbesondere Rn. 68.

  • EuGH, 16.05.2024 - C-27/23

    Gleichbehandlung: Grenzgänger müssen die gleichen sozialen Vergünstigungen …

    Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 492/2011 stellt eine besondere Ausprägung des so niedergelegten Gleichbehandlungsgrundsatzes auf dem spezifischen Gebiet der Gewährung sozialer Vergünstigungen dar und regelt, dass ein Arbeitnehmer, der Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats ist, im Hoheitsgebiet der anderen Mitgliedstaaten, deren Staatsangehörigkeit er nicht besitzt, die gleichen sozialen und steuerlichen Vergünstigungen genießt wie inländische Arbeitnehmer (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Oktober 2020, Jobcenter Krefeld, C-181/19, EU:C:2020:794, Rn. 44 und 78, sowie vom 21. Dezember 2023, Chief Appeals Officer u. a., C-488/21, EU:C:2023:1013, Rn. 49).

    Rn. 31 Da Grenzgänger im Hinblick auf die Steuern und Sozialabgaben, die sie im Aufnahmemitgliedstaat aufgrund der dort von ihnen ausgeübten unselbständigen Erwerbstätigkeit entrichten, zur Finanzierung der sozialpolitischen Maßnahmen dieses Staats beitragen, müssen ihnen die Familienleistungen sowie die sozialen und steuerlichen Vergünstigungen unter den gleichen Bedingungen zugutekommen können wie inländischen Arbeitnehmern (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juni 2012, Kommission/Niederlande, C-542/09, EU:C:2012:346, Rn. 66…, vom 16. Juni 2022, Kommission/Österreich [Indexierung von Familienleistungen], C-328/20, EU:C:2022:468, Rn. 109, sowie vom 21. Dezember 2023, Chief Appeals Officer u. a., C-488/21, EU:C:2023:1013, Rn. 71).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2024 - L 12 SO 87/22

    Ist der Ausschluss von Schulassistenzleistungen für Deutsche mit gewöhnlichem …

    Vor dem Hintergrund, dass Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 492/2011 eine Auffangfunktion zukommt, hat der EuGH bei der Bestimmung der "sozialen Vergünstigung" (in Abgrenzung zur sozialen Sicherheit) bislang ein eher weites Verständnis zugrunde gelegt (…vgl. etwa EuGH Urteile vom 28.05.1974, Callemeyn, C-187/73, ECLI:EU:C:1974:57, Rn. 14 f.; vom 18.07.2007, Hartmann, C-212/05, ECLI:EU:C:2007:437; und vom 21.12.2023, Chief Appeals Officer u.a., C-488/21, ECLI:EU:C:2023:1013, Rn. 64 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2025 - C-477/24

    Deldwyn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Recht auf …

    {FN:23} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2023, Chief Appeals Officer u. a. (C-488/21, EU:C:2023:1013, Rn. 59).

    Der Gerichtshof hat darauf hingewiesen, dass das Ziel, eine übermäßige finanzielle Belastung für den Aufnahmemitgliedstaat zu vermeiden, eine Ungleichbehandlung von Wanderarbeitnehmern und ihren Familienangehörigen im Sinne von Art. 2 der Richtlinie 2004/38 und inländischen Arbeitnehmern beim Zugang zu Sozialhilfeleistungen nicht rechtfertigen kann (Urteil vom 21. Dezember 2023, Chief Appeals Officer u. a., C-488/21, EU:C:2023:1013, Rn. 49 und 71).

    {FN:67} Durch Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen (vgl. entsprechend Urteil vom 21. Dezember 2023, Chief Appeals Officer u. a., C-488/21, EU:C:2023:1013, Rn. 71).

  • EuGH, 10.04.2025 - C-607/21

    Ein Drittstaatsangehöriger, der Elternteil eines Unionsbürgers ist, hat im …

    Rn. 26 Nach der Verkündung des Urteils vom 21. Dezember 2023, Chief Appeals Officer u. a (C-488/21, EU:C:2023:1013), hat der Gerichtshof dem vorlegenden Gericht in der vorliegenden Rechtssache eine Kopie dieses Urteils übermittelt und es gefragt, ob es angesichts dessen seine zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen aufrechterhalten wolle.

    Rn. 44 Würde die zuständige nationale Behörde bei der Prüfung des Antrags auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte nicht sicherstellen, dass dem Verwandten in gerader aufsteigender Linie des Partners eines Unionsbürgers, der diesem Partner mehrere Jahre vor der Antragstellung in den Aufnahmemitgliedstaat tatsächlich nachgezogen ist, zum Zeitpunkt der Antragstellung von dem Unionsbürger und/oder dessen Partner im Sinne von Art. 2 Nr. 2 Buchst. d der Richtlinie 2004/38 Unterhalt gewährt wird, bestünde die Gefahr, dass diesem Verwandten nach Art. 10 dieser Richtlinie eine Aufenthaltskarte ausgestellt wird, obwohl er die in Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie vorgesehenen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Rechts auf Aufenthalt für mehr als drei Monate und damit für eine solche Aufenthaltskarte nicht erfüllt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2023, Chief Appeals Officer u. a., C-488/21, EU:C:2023:1013, Rn. 60 und 62).

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2026 - C-279/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 21 Abs. 1 AEUV - Recht, …

    a., EU:C:2023:1013, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2024 - C-607/21

    Belgischer Staat (Preuve du lien de dépendance) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    {FN:6} Urteil vom 21. Dezember 2023, Chief Appeals Officer u. a. (C-488/21, EU:C:2023:1013, im Folgenden: Urteil in der Rechtssache Chief Appeals Officer).
  • EuGH, 02.02.2024 - C-323/23

    Pensionsversicherungsanstalt - Streichung

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-488/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,2327
Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-488/21 (https://dejure.org/2023,2327)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.02.2023 - C-488/21 (https://dejure.org/2023,2327)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. Februar 2023 - C-488/21 (https://dejure.org/2023,2327)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Chief Appeals Officer u. a.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Familienangehöriger eines EU-Arbeitnehmers, der von diesem abhängig ist - Recht auf Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und auf besondere beitragsunabhängige Geldleistungen - Kreis der Berechtigten - ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - Generalanwältin Capeta: Die Mutter einer mobilen EU-Arbeitnehmerin kann eine Sozialleistung beanspruchen, ohne dass dadurch ihr Aufenthaltsrecht in Frage gestellt wird

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (58)

  • EuGH, 06.10.2020 - C-181/19

    Ein früherer Wanderarbeitnehmer und seine Kinder, denen ein Aufenthaltsrecht …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-488/21
    Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 2020, Jobcenter Krefeld (C-181/19, EU:C:2020:794, Rn. 34).

    {FN:51} Urteil vom 6. Oktober 2020, Jobcenter Krefeld (C-181/19, EU:C:2020:794, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:61} Urteil vom 6. Oktober 2020, Jobcenter Krefeld (C-181/19, EU:C:2020:794, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:81} Vgl. in diesem Sinne die Auslegung des Urteils vom 11. November 2014, Dano (C-333/13, EU:C:2014:2358), im Urteil vom 6. Oktober 2020, Jobcenter Krefeld (C-181/19, EU:C:2020:794, Rn. 68).

  • EuGH, 01.08.2022 - C-411/20

    Ein Unionsbürger, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-488/21
    {FN:69} Urteil vom 1. August 2022, Familienkasse Niedersachsen-Bremen (C-411/20, EU:C:2022:602, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Urteile vom 21. Dezember 2011, Ziolkowski und Szeja (…C-424/10 und C-425/10, EU:C:2011:866, Rn. 38), und vom 1. August 2022, Familienkasse Niedersachsen-Bremen (C-411/20, EU:C:2022:602, Rn. 30).

    Vgl. hierzu Urteil vom 1. August 2022, Familienkasse Niedersachsen-Bremen (C-411/20, EU:C:2022:602, Rn. 53).

    {FN:83} Urteil vom 1. August 2022, Familienkasse Niedersachsen-Bremen (C-411/20, EU:C:2022:602, Rn. 53).

  • EuGH, 14.11.2017 - C-165/16

    Ein Nicht-EU-Staatsangehöriger, der Familienangehöriger eines Unionsbürgers ist, …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-488/21
    {FN:3} Vgl. u. a. Urteile vom 17. April 1986, Reed (59/85, EU:C:1986:157), vom 30. März 2006, Mattern und Cikotic (C-10/05, EU:C:2006:220), vom 25. Juli 2008, Metock u. a. (C-127/08, EU:C:2008:449), vom 12. März 2014, 0. und B. (C-456/12, EU:C:2014:135), vom 16. Juli 2015, Singh u. a. (C-218/14, EU:C:2015:476), vom 30. Juni 2016, NA (C-115/15, EU:C:2016:487), vom 14. November 2017, Lounes (C-165/16, EU:C:2017:862, im Folgenden: Urteil Lounes), vom 5. Juni 2018, Coman u. a. (C-673/16, EU:C:2018:385), und vom 12. Juli 2018, Banger (C-89/17, EU:C:2018:570).

    {FN:11} Vgl. in diesem Sinne Urteil Lounes, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung.

    {FN:12} Urteil Lounes, Rn. 52 und 53.

    {FN:77} Vgl. u. a. Urteil Lounes, Rn. 56.

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2023 - 12 S 1835/21

    Ausstellung einer Aufenthaltskarte - Nachhaltiges Gebrauchmachen von dem …

    Haben Arbeitnehmer von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht, können sie sich auf die Arbeitnehmerverordnung bzw. die Arbeitnehmerfreizügigkeit auch in dem Staat berufen, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen oder erworben haben (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Ćapeta vom 16.02.2023 - C-488/21-, juris Fn. 13 zu Rn. 34;… EuGH, Urteile vom 12.05.1998 - C-336/96 - Gilly, juris Rn. 21…, vom 23.02.1994 - C-419/92 - Scholz, juris Rn. 8 f., …und vom 19.01.1988 - C-292/86 - Gullung, juris Rn. 10 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2024 - C-607/21

    Belgischer Staat (Preuve du lien de dépendance) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    {FN:17} In dieser Hinsicht habe ich dem Gerichtshof in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache Chief Appeals Officer vorgeschlagen, den Begriff der Abhängigkeit weit auszulegen, so dass dieser nicht nur materielle, sondern auch emotionale Abhängigkeit umfasst (C-488/21, EU:C:2023:115, Nr. 58).

    {FN:38} Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Chief Appeals Officer u. a. (C-488/21, EU:C:2023:115, Nr. 55).

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