Rechtsprechung
| EuG, 08.10.2008 - T-69/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Wettbewerb Kartelle Markt für elektrotechnische und mechanische Kohlenstoff- und Graphitprodukte Einrede der Rechtswidrigkeit Art. 15 Abs. 2 der Verordnung Nr. 17 Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen Schwere und ...
- Europäischer Gerichtshof
Schunk und Schunk Kohlenstoff-Technik / Kommission
Wettbewerb - Kartelle - Markt für elektrotechnische und mechanische Kohlenstoff- und Graphitprodukte - Einrede der Rechtswidrigkeit - Art. 15 Abs. 2 der Verordnung Nr. 17 - Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - ...
- EU-Kommission
Schunk und Schunk Kohlenstoff-Technik / Kommission
Wettbewerb - Kartelle - Markt für elektrotechnische und mechanische Kohlenstoff- und Graphitprodukte - Einrede der Rechtswidrigkeit - Art. 15 Abs. 2 der Verordnung Nr. 17 - Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - ...
- EU-Kommission
Schunk und Schunk Kohlenstoff-Technik / Kommission
Wettbewerb − Kartelle − Markt für elektrotechnische und mechanische Kohlenstoff- und Graphitprodukte − Einrede der Rechtswidrigkeit − Art. 15 Abs. 2 der Verordnung Nr. 17 − Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung − Leitlinien für das ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/420/EG der Kommission vom 3. Dezember 2003; Anforderungen an das Vorliegen eines Kartells im Sektor für elektrotechnische und mechanische Kohlenstoffprodukte und Graphitprodukte; Anforderungen an die Durchsetzung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Schunk und Schunk Kohlenstoff-Technik / Kommission
Wettbewerb - Kartelle - Markt für elektrotechnische und mechanische Kohlenstoff- und Graphitprodukte - Einrede der Rechtswidrigkeit - Art. 15 Abs. 2 der Verordnung Nr. 17 - Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen - ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 3. Dezember 2003 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG und Artikel 53 EWR-Vertrag (Sache COMP/E-2/38.359) über ein Kartell auf dem Markt für elektrotechnische und mechanische Kohlenstoff- und Graphitprodukte oder, ...
Papierfundstellen
- Slg. 2008, II-2567
Wird zitiert von ... (51) Zitiert selbst (58)
- EuGH, 10.05.2007 - C-328/05
SGL Carbon / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Leitlinien für …
Auszug aus EuG, 08.10.2008 - T-69/04
Rn. 153 Es ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung die Schwere einer Zuwiderhandlung unter Berücksichtigung einer Vielzahl von Faktoren zu ermitteln ist, zu denen u. a. die besonderen Umstände der Rechtssache, ihr Kontext und die Abschreckungswirkung der Geldbußen gehören und hinsichtlich deren die Kommission über ein Ermessen verfügt (Urteile des Gerichtshofs Dansk Rørindustri u. a../Kommission, oben in Randnr. 44 angeführt, Randnr. 241, und vom 10. Mai 2007, SGL Carbon/Kommission, C-328/05 P, Slg. 2007, I-3921, Randnr. 43).Rn. 206 Ganz anders ist die Rechtslage dagegen, wenn auf ein Unternehmen im Bereich des Wettbewerbs ausschließlich das Gemeinschaftsrecht und das Recht eines oder mehrerer Mitgliedstaaten zur Anwendung kommt, d. h., wenn sich ein Kartell ausschließlich auf den räumlichen Anwendungsbereich der Rechtsordnung der Europäischen Gemeinschaft beschränkt (Urteil vom 29. Juni 2006, SGL Carbon/Kommission, oben in Randnr. 205 angeführt, Randnr. 30).
Aufgrund des speziellen Charakters des auf Gemeinschaftsebene geschützten Rechtsguts können die Beurteilungen, die die Kommission kraft ihrer einschlägigen Befugnisse vornimmt, erheblich von den Beurteilungen durch die Behörden von Drittstaaten abweichen (Urteil vom 29. Juni 2006, SGL Carbon/Kommission, oben in Randnr. 205 angeführt, Randnr. 31).
Folglich kann zwar nicht ausgeschlossen werden, dass die Kommission Geldbußen berücksichtigt, die zuvor von den Behörden von Drittstaaten verhängt wurden, doch ist sie dazu nicht verpflichtet (Urteil vom 29. Juni 2006, SGL Carbon/Kommission, oben in Randnr. 205 angeführt, Randnr. 36).
Folglich ist die Kommission bei der Beurteilung der Abschreckungswirkung einer wegen eines Verstoßes gegen diese Regeln zu verhängenden Geldbuße nicht verpflichtet, etwaige Sanktionen zu berücksichtigen, die gegen ein Unternehmen wegen Verstößen gegen die Wettbewerbsregeln von Drittstaaten verhängt wurden (Urteil vom 29. Juni 2006, SGL Carbon/Kommission, oben in Randnr. 205 angeführt, Randnr. 37).
In diesem Rahmen muss die Kommission komplexe Tatsachenwürdigungen, wie die Würdigung der jeweiligen Kooperationsbeiträge dieser Unternehmen, vornehmen (Urteil vom 10. Mai 2007, SGL Carbon/Kommission, oben in Randnr. 153 angeführt, Randnr. 81).
Rn. 212 Insoweit verfügt die Kommission bei der Beurteilung der Qualität und der Nützlichkeit des Kooperationsbeitrags eines Unternehmens, insbesondere im Vergleich zu den Beiträgen anderer Unternehmen, über einen weiten Wertungsspielraum (Urteil vom 10. Mai 2007, SGL Carbon/Kommission, oben in Randnr. 153 angeführt, Randnr. 88).
Rn. 234 In Wirklichkeit ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass, wie bereits dargelegt, die Kommission bei der Beurteilung der Qualität und der Nützlichkeit des Kooperationsbeitrags eines Unternehmens über einen weiten Wertungsspielraum verfügt (Urteil vom 10. Mai 2007, SGL Carbon/Kommission, oben in Randnr. 153 angeführt, Randnr. 88) und im Rahmen einer Gesamtwürdigung den Umstand berücksichtigen kann, dass dieses Unternehmen erst nach Erhalt eines Auskunftsverlangens Unterlagen zur Verfügung stellte (Urteil LR AF 1998/Kommission, oben in Randnr. 43 angeführt, Randnr. 365, im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Urteil Dansk Rørindustri u. a./Kommission, oben in Randnr. 44 angeführt, Randnr. 408), wobei sie diesen Umstand jedoch nicht als ausschlaggebend dafür ansehen darf, die Kooperation eines Unternehmens gemäß Abschnitt D Nr. 2 erster Gedankenstrich der Mitteilung über Zusammenarbeit geringer zu bewerten (Urteil Tokai I, oben in Randnr. 84 angeführt, Randnr. 410).
- EuG, 29.04.2004 - T-236/01
Das Gericht erster Instanz setzt die Geldbussen herab, die die Kommission mit …
Auszug aus EuG, 08.10.2008 - T-69/04
Daraus folgt im Umkehrschluss, dass dies nicht der Fall sein kann, wenn das betreffende Unternehmen den Sachverhalt einräumt (Urteile des Gerichts vom 9. Juli 2003 Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients/Kommission, T-224/00, Slg. 2003, II-2597, Randnr. 227, und vom 29. April 2004, Tokai Carbon u. a./Kommission T-236/01, T-239/01, T-244/01 bis T-246/01, T-251/01 und T-252/01, Slg. 2004, II-1181, im Folgenden: Urteil Tokai I, Randnr. 108; vgl. außerdem in diesem Sinne Urteil Tokai II, oben in Randnr. 56 angeführt, Randnrn.Rn. 182 Drittens ist hervorzuheben, dass die Methode, die Mitglieder eines Kartells im Hinblick auf eine differenzierte Behandlung im Stadium der Festsetzung der Ausgangsbeträge ihrer Geldbußen in Kategorien einzuteilen, die das Gericht grundsätzlich für zulässig erklärt hat, obwohl die Größenunterschiede zwischen Unternehmen derselben Kategorie unberücksichtigt bleiben (Urteile des Gerichts vom 19. März 2003, CMA CGM u. a./Kommission, T-213/00, Slg. 2003, II-913, Randnr. 385, und Tokai I, oben in Randnr. 84 angeführt, Randnr. 217), zu einer Pauschalierung des für die Unternehmen derselben Kategorie festgesetzten Ausgangsbetrags führt.
Im Übrigen muss die Höhe der Geldbußen nach der Rechtsprechung zumindest in angemessenem Verhältnis zu den Faktoren stehen, die für die Beurteilung der Schwere des Verstoßes eine Rolle gespielt haben (vgl. Urteil Tokai I, oben in Randnr. 84 angeführt, Randnr. 219 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 184 Bei der Prüfung, ob die Einteilung der Mitglieder eines Kartells in Kategorien mit den Grundsätzen der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit in Einklang steht, muss sich das Gericht jedoch im Rahmen seiner Kontrolle, ob die Kommission das ihr in diesem Bereich zustehende Ermessen rechtmäßig ausgeübt hat, darauf beschränken, ob die Einteilung schlüssig und objektiv gerechtfertigt ist (Urteile CMA CGM u. a./Kommission, oben in Randnr. 182 angeführt, Randnr. 416, und Tokai I, oben in Randnr. 84 angeführt, Randnrn. 220 und 222).
Rn. 234 In Wirklichkeit ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass, wie bereits dargelegt, die Kommission bei der Beurteilung der Qualität und der Nützlichkeit des Kooperationsbeitrags eines Unternehmens über einen weiten Wertungsspielraum verfügt (Urteil vom 10. Mai 2007, SGL Carbon/Kommission, oben in Randnr. 153 angeführt, Randnr. 88) und im Rahmen einer Gesamtwürdigung den Umstand berücksichtigen kann, dass dieses Unternehmen erst nach Erhalt eines Auskunftsverlangens Unterlagen zur Verfügung stellte (Urteil LR AF 1998/Kommission, oben in Randnr. 43 angeführt, Randnr. 365, im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch Urteil Dansk Rørindustri u. a./Kommission, oben in Randnr. 44 angeführt, Randnr. 408), wobei sie diesen Umstand jedoch nicht als ausschlaggebend dafür ansehen darf, die Kooperation eines Unternehmens gemäß Abschnitt D Nr. 2 erster Gedankenstrich der Mitteilung über Zusammenarbeit geringer zu bewerten (Urteil Tokai I, oben in Randnr. 84 angeführt, Randnr. 410).
Rn. 258 An dieser Stelle ist daran zu erinnern, dass die drei oben in Randnr. 254 genannten Einwände aufgrund der Rechtsprechung zurückgewiesen wurden, wonach Tatsachen, die ein Unternehmen im Verwaltungsverfahren ausdrücklich eingeräumt hat, als erwiesen anzusehen sind und es dem Unternehmen nicht mehr freisteht, im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens Verteidigungsmittel gegen sie vorzubringen (Urteil Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients/Kommission, oben in Randnr. 84 angeführt, Randnr. 227, Urteil Tokai I, oben in Randnr. 84 angeführt, Randnr. 108, sowie Urteil Tokai II, oben in Randnr. 56 angeführt, Randnrn. 324 und 326).
Rn. 260 Ferner ist noch hervorzuheben, dass die Kommission in ihren Schriftsätzen auf das Urteil Tokai I (oben in Randnr. 84 angeführt) hingewiesen hat, in dem das Gericht, obwohl die Klägerin ausdrücklich eingeräumten Sachverhalt nicht in Frage gestellt hatte, einem Antrag der Kommission auf Erhöhung der Geldbuße stattgegeben und ausgeführt hat, dass die Kommission entgegen den Erwartungen, die sie vernünftigerweise aufgrund der objektiven Zusammenarbeit der Klägerin im Verwaltungsverfahren hegen durfte, gezwungen war, vor Gericht eine Verteidigung gegen das Bestreiten von Zuwiderhandlungen auszuarbeiten und vorzubringen, von denen sie mit gutem Grund angenommen hatte, dass die Klägerin sie nicht mehr in Frage stellen werde.
- EuGH, 08.07.1999 - C-49/92
Kommission / Anic Partecipazioni - "Rechtsmittel - Geschäftsordnung der …
Auszug aus EuG, 08.10.2008 - T-69/04
Rn. 118 Im Urteil vom 8. Juli 1999, Kommission/Anic Partecipazioni (C-49/92 P, Kommission/Anic Partecipazioni, Slg. 1999, I-4125), hat der Gerichtshof klargestellt, dass schon nach dem Wortlaut von Art. 81 Abs. 1 EG eine abgestimmte Verhaltensweise über die Abstimmung zwischen den Unternehmen hinaus ein dieser entsprechendes Marktverhalten und einen ursächlichen Zusammenhang zwischen beiden voraussetzt (Randnr. 118).Außerdem hat er entschieden, dass vorbehaltlich des den betroffenen Unternehmen obliegenden Gegenbeweises die Vermutung gilt, dass die an der Abstimmung beteiligten und weiterhin auf dem Markt tätigen Unternehmen die mit ihren Mitbewerbern ausgetauschten Informationen bei der Bestimmung ihres Marktverhaltens berücksichtigen (Urteil Kommission/Anic Partecipazioni, Randnr. 121).
Rn. 119 Im vorliegenden Fall ist mangels Gegenbeweises, der ihr oblegen hätte, davon auszugehen, dass SKT, die während des gesamten Zuwiderhandlungszeitraums weiterhin auf dem fraglichen Markt tätig war, die rechtswidrige Abstimmung, an der sie beteiligt war, bei der Bestimmung ihres Verhaltens auf den genannten Markt berücksichtigt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Anic Partecipazioni, oben in Randnr. 118 angeführt, Randnrn.
- EuG, 14.05.1998 - T-347/94
Mayr-Melnhof / Kommission
Auszug aus EuG, 08.10.2008 - T-69/04
619 und 620; Urteile des Gerichts vom 14. Mai 1998, Mayr-Melnhof/Kommission, T-347/94, Slg. 1998, II-1751, Randnr. 235, vom 11. März 1999, Thyssen Stahl/Kommission, T-141/94, Slg. 1999, II-347, Randnr. 645, und Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients/Kommission, oben in Randnr. 84 angeführt, Randnr. 150).Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. u. a. Urteile Musique diffusion française u. a./Kommission, oben in Randnr. 43 angeführt, Randnr. 121, und Mayr-Melnhof/Kommission, oben in Randnr. 165 angeführt, Randnr. 369) kann der Teil des Umsatzes, der mit den Waren erzielt wurde, auf die sich die Zuwiderhandlung bezog, einen zutreffenden Anhaltspunkt für das Ausmaß einer Zuwiderhandlung auf dem betreffenden Markt liefern.
Insoweit ist daran zu erinnern, dass nach der Rechtsprechung die Herabsetzung von Geldbußen im Fall der Kooperation von Unternehmen, die an Zuwiderhandlungen gegen das Wettbewerbsrecht beteiligt waren, auf der Erwägung beruht, dass eine solche Kooperation der Kommission die Aufgabe erleichtert, eine Zuwiderhandlung festzustellen und ihr gegebenenfalls ein Ende zu setzen (Urteil des Gerichtshofs Dansk Rørindustri u. a./Kommission, oben in Randnr. 44 angeführt, Randnr. 399; Urteile des Gerichts BPB de Eendracht/Kommission, oben in Randnr. 42 angeführt, Randnr. 325, vom 14. Mai 1998, Finnboard/Kommission, T-338/94, Slg. 1998, II-1617, Randnr. 363, und Mayr-Melnhof/Kommission, oben in Randnr. 165 angeführt, Randnr. 330).
- EuG, 09.11.2004 - T-252/03
Fédération nationale de l'industrie und des commerces en gros des viandes / …
Auszug aus EuG, 08.10.2008 - T-69/04
Rn. 85 Diese Rechtsprechung zielt nicht darauf ab, die Möglichkeit für ein von der Kommission mit einer Sanktion belegtes Unternehmen, Klage zu erheben, zu beschränken, vielmehr will sie klarstellen, in welchem Umfang eine Anfechtung vor dem Richter möglich ist, um eine Verlagerung der Feststellung des Sachverhalts der fraglichen Zuwiderhandlung von der Kommission auf das Gericht zu verhindern, das im Rahmen einer Klage nach Art. 230 EG ja dafür zuständig ist, die Entscheidung, mit der die Sanktion verhängt wird, auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen und gegebenenfalls aufgrund seiner Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung abzuändern (Beschluss des Gerichts vom 9. November 2004, FNICGV/Kommission, T-252/03, Slg. 2004, II-3795, Randnr. 24).Im Rahmen seiner Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung kann der Gemeinschaftsrichter nicht nur, wie in Artikel 231 EG vorgesehen, die angefochtene Entscheidung für nichtig erklären, sondern er kann auch die in dieser Entscheidung festgesetzte Zwangsmaßnahme abändern (Beschluss FNICGV/Kommission, oben in Randnr. 85 angeführt, Randnr. 24).
Art. 229 EG hat nämlich nur eine Erweiterung des Umfangs der Befugnisse des Gemeinschaftsrichters in Verfahren nach Art. 230 EG zur Folge (Beschluss FNICGV/Kommission, oben in Randnr. 85 angeführt, Randnr. 25).
- EuGH, 16.12.1975 - 40/73
Suiker Unie u.a. / Kommission
Auszug aus EuG, 08.10.2008 - T-69/04
Es ist zwar richtig, dass dieses Autonomiepostulat nicht das Recht der Wirtschaftsteilnehmer beseitigt, sich dem festgestellten oder erwarteten Verhalten ihrer Mitbewerber mit wachem Sinn anzupassen; es steht jedoch streng jeder unmittelbaren oder mittelbaren Fühlungnahme zwischen solchen Wirtschaftsteilnehmern entgegen, die bezweckt oder bewirkt, entweder das Marktverhalten eines gegenwärtigen oder potenziellen Mitbewerbers zu beeinflussen oder einen solchen Mitbewerber über das Marktverhalten ins Bild zu setzen, zu dem man sich selbst entschlossen hat oder das man in Erwägung zieht (Urteil des Gerichtshofs vom 16. Dezember 1975, Suiker Unie u. a./Kommission, 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, Slg. 1975, S. 1663, Randnrn.Rn. 165 Es ist daran zu erinnern, dass sich die Kommission, wenn sie die konkreten Auswirkungen einer Zuwiderhandlung auf den Markt beurteilt, auf den Wettbewerb beziehen muss, der normalerweise ohne die Zuwiderhandlung geherrscht hätte (vgl. in diesem Sinne Urteil Suiker Unie u. a./Kommission, oben in Randnr. 116 angeführt, Randnrn.
- EuGH, 15.07.1970 - 41/69
Chemiefarma / Kommission
Auszug aus EuG, 08.10.2008 - T-69/04
Rn. 191 Es ist daran zu erinnern, dass die in Art. 15 der Verordnung Nr. 17 vorgesehenen Sanktionen sowohl dazu dienen, unerlaubte Verhaltensweisen zu ahnden, als auch dazu, ihrer Wiederholung vorzubeugen (Urteil des Gerichtshofs vom 15. Juli 1970, ACF Chemiefarma/Kommission, 41/69, Slg. 1970, 661, Randnr. 173; Urteil PVC II, oben in Randnr. 56 angeführt, Randnr. 1166).Rn. 209 Das Abschreckungsziel, das die Kommission bei der Bemessung einer Geldbuße verfolgen darf, besteht nämlich darin, zu gewährleisten, dass die Unternehmen die im EG-Vertrag für ihre Tätigkeiten innerhalb des Gemeinsamen Marktes festgelegten Wettbewerbsregeln beachten (vgl. in diesem Sinne Urteil ACF Chemiefarma/Kommission, oben in Randnr. 191 angeführt, Randnrn.
- EuGH, 16.11.2000 - C-279/98
Cascades / Kommission - "Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel 85 Absatz 1 …
Auszug aus EuG, 08.10.2008 - T-69/04
Insoweit kann der These, bei der Ermittlung der Schwere der Zuwiderhandlung könne nur berücksichtigt werden, dass ohne Absprache ein anderes Niveau der Transaktionspreise bestanden hätte, nicht gefolgt werden (Urteil des Gerichtshofs vom 16. November 2000, Cascades/Kommission, C-279/98 P, Slg. 2000, I-9693, Randnrn.Rn. 242 Das Gericht hat im Rahmen der ihm durch Art. 229 EG und Art. 17 der Verordnung Nr. 17 eingeräumten Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung zu beurteilen, ob die Höhe der Geldbußen angemessen ist (Urteile des Gerichtshofs vom 16. November 2000, KNP BT/Kommission, C-248/98 P, Slg. 2000, I-9641, Randnr. 40, Cascades/Kommission, oben in Randnr. 167 angeführt, Randnr. 42, und Weig/Kommission, C-280/98 P, Slg. 2000, I-9757, Randnr. 41).
- EuG, 25.10.2005 - T-38/02
DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER EINE …
Auszug aus EuG, 08.10.2008 - T-69/04
Aus ihren Schriftsätzen geht hervor, dass sie sich darauf beschränken, geltend zu machen, dass das Kartell nur teilweise umgesetzt worden sei, ein Behauptung, die, ihre Richtigkeit unterstellt, nicht zum Nachweis geeignet ist, dass die Kommission bei der Beurteilung der Schwere der Zuwiderhandlung einen Fehler begangen hat, indem sie den Umstand berücksichtigte, dass die in Rede stehenden rechtswidrigen Verhaltensweisen tatsächliche wettbewerbswidrige Auswirkungen auf den EWR-Markt für die betroffenen Produkte hatten (Urteil des Gerichts vom 25. Oktober 2005, Groupe Danone/Kommission, T-38/02, Slg. 2005, II-4407, Randnr. 148).Dieses Ergebnis wird dadurch bestätigt, dass zwar in der Beschreibung der schweren Verstöße ausdrücklich erwähnt wird, dass sie Auswirkungen auf den Markt haben und in einem größeren Teil des Gemeinsamen Marktes zum Tragen kommen, die Beschreibung der besonders schweren Verstöße aber kein Erfordernis konkreter Auswirkungen auf den Markt oder auf ein besonderes geografisches Gebiet enthält (Urteil des Gerichts vom 27. Juli 2005, Brasserie nationale u. a./Kommission, T-49/02 bis T-51/02, Slg. 2005, II-3033, Randnr. 178, und Groupe Danone/Kommission, oben in Randnr. 170 angeführt, Randnr. 150).
- EuG, 19.03.2003 - T-213/00
CMA CGM u.a. / Kommission
Auszug aus EuG, 08.10.2008 - T-69/04
Rn. 182 Drittens ist hervorzuheben, dass die Methode, die Mitglieder eines Kartells im Hinblick auf eine differenzierte Behandlung im Stadium der Festsetzung der Ausgangsbeträge ihrer Geldbußen in Kategorien einzuteilen, die das Gericht grundsätzlich für zulässig erklärt hat, obwohl die Größenunterschiede zwischen Unternehmen derselben Kategorie unberücksichtigt bleiben (Urteile des Gerichts vom 19. März 2003, CMA CGM u. a./Kommission, T-213/00, Slg. 2003, II-913, Randnr. 385, und Tokai I, oben in Randnr. 84 angeführt, Randnr. 217), zu einer Pauschalierung des für die Unternehmen derselben Kategorie festgesetzten Ausgangsbetrags führt.Rn. 184 Bei der Prüfung, ob die Einteilung der Mitglieder eines Kartells in Kategorien mit den Grundsätzen der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit in Einklang steht, muss sich das Gericht jedoch im Rahmen seiner Kontrolle, ob die Kommission das ihr in diesem Bereich zustehende Ermessen rechtmäßig ausgeübt hat, darauf beschränken, ob die Einteilung schlüssig und objektiv gerechtfertigt ist (Urteile CMA CGM u. a./Kommission, oben in Randnr. 182 angeführt, Randnr. 416, und Tokai I, oben in Randnr. 84 angeführt, Randnrn. 220 und 222).
- EuGH, 16.11.2000 - C-294/98
Metsä-Serla Oyj u.a. / Kommission - "Rechtsmittel -Artikel 15 Absatz 2 der …
- EuGH, 04.07.1985 - 134/84
Williams / Rechnungshof
- EuG, 14.05.1998 - T-311/94
BPB de Eendracht NV, vormals Kartonfabriek de Eendracht NV, gegen Kommission der …
- EuGH, 29.05.1997 - C-299/95
Kremzow / Republik Österreich
- EuGH, 18.11.1987 - 137/85
Maizena / BALM
- EuGH, 14.07.1972 - 48/69
ICI / Kommission
- EuGH, 25.10.1983 - 107/82
AEG / Kommission
- EuGH, 15.10.2002 - C-238/99
DSM und DSM Kunststoffen / Kommission
- EuGH, 16.11.2000 - C-286/98
Stora Kopparbergs Bergslags / Kommission - "Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel …
- EuG, 12.07.2001 - T-202/98
Tate & Lyle / Kommission
- EuG, 14.12.2006 - T-259/02
DAS GERICHT BESTÄTIGT IN WEITEN TEILEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER …
- EuGH, 29.06.2006 - C-308/04
SGL Carbon / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Graphitelektroden …
- EuGH, 08.02.2007 - C-3/06
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, MIT DEM EIN …
- EuG, 05.04.2006 - T-279/02
Degussa / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartelle - Markt für …
- EuG, 20.04.1999 - T-305/94
DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT …
- EuGH, 14.07.1972 - 52/69
Geigy AG / Kommission
- EuG, 27.09.2006 - T-43/02
Jungbunzlauer / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Zitronensäure - Artikel 81 …
- EuG, 17.12.1991 - T-7/89
SA Hercules Chemicals NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- EuG, 15.06.2005 - T-71/03
DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION IN BEZUG AUF EIN …
- EuG, 09.07.2003 - T-224/00
Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients / Kommission
- EuG, 27.09.2006 - T-314/01
Avebe / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Natriumglukonat - Artikel 81 EG - …
- EuG, 11.03.1999 - T-141/94
Thyssen Stahl / Kommission
- EuG, 15.03.2006 - T-15/02
BASF / Kommission - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gebiet der Vitaminprodukte - …
- EuGH, 16.11.2000 - C-297/98
SCA Holding / Kommission - "Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel 85 Absatz 1 …
- EuGH, 16.11.2000 - C-248/98
DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER ZEHN RECHTSMITTEL VON UNTERNEHMEN GEGEN DIE …
- EuG, 14.05.1998 - T-338/94
Finnboard / Kommission
- EuG, 27.07.2005 - T-49/02
Brasserie nationale / Kommission - Kartelle - Luxemburgischer Biermarkt - …
- EuG, 14.05.1998 - T-327/94
SCA Holding Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
- EuGH, 16.11.2000 - C-283/98
Mo och Domsjö / Kommission - Prasymas priimti prejudicinį sprendima - Direktyva …
- EuG, 11.03.1999 - T-151/94
British Steel / Kommission
- EuG, 09.07.2003 - T-230/00
Daesang und Sewon Europe / Kommission
- EuGH, 14.07.1972 - 54/69
Francolor / Kommission
- EuGH, 28.06.2005 - C-189/02
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ …
- EuGH, 28.03.1996 - Gutachten 2/94
Beitritt der Gemeinschaft zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und …
- EuGH, 07.06.1983 - 100/80
Musique Diffusion française / Kommission
- EuGH, 15.05.1986 - 222/84
Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary
- EuGH, 22.10.2002 - C-94/00
Roquette Frères - "Wettbewerbsrecht - Artikel 14 Absätze 3 und 6 der Verordnung …
- EuGH, 12.12.1996 - C-74/95
Strafverfahren gegen X
- EuGH, 09.07.1981 - 169/80
Gondrand
- EuGH, 21.09.2006 - C-167/04
JCB Service / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Artikel 81 EG - …
- EuG, 20.02.2001 - T-112/98
Mannesmannröhren-Werke / Kommission
- EuGH, 07.06.2007 - C-76/06
Britannia Alloys & Chemicals / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - …
- EuG, 20.03.2002 - T-23/99
LR AF 1998 / Kommission
- EuGH, 13.02.1996 - C-143/93
Gebroeders van Es Douane Agenten / Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen
- EuGH, 13.12.1984 - 106/83
Sermide
- EGMR, 25.02.1992 - 12963/87
MARGARETA AND ROGER ANDERSSON v. SWEDEN
- EuGH, 07.06.1983 - 103/80
- EGMR, 27.09.1995 - 15312/89
G. c. FRANCE
- EuG, 29.06.2012 - T-360/09
Die gegen E.ON und GDF Suez wegen Aufteilung des französischen und des deutschen …
Im Rahmen einer Unternehmensgruppe ist nämlich eine Holding eine Gesellschaft, die die Beteiligungen an verschiedenen Gesellschaften bündeln und als deren Leitungsinstanz fungieren soll (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 8. Oktober 2008, Schunk und Schunk Kohlenstoff-Technik/Kommission, T-69/04, Slg. 2008, II-2567, Randnr. 63). - EuG, 13.07.2011 - T-138/07
Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen mehrere Gesellschaften der …
28 und 34, und Urteil des Gerichts vom 8. Oktober 2008, Schunk und Schunk Kohlenstoff-Technik/Kommission, T-69/04, Slg. 2008, II-2567, Randnr. 74). - EuG, 15.07.2015 - T-413/10
Socitrel/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für Spannstahl …
Denn im Rahmen einer Unternehmensgruppe führt eine Holding, die insbesondere die finanziellen Investitionen innerhalb des Konzerns koordiniert, die Beteiligungen an mehreren Gesellschaften zusammen und soll insbesondere durch die Budgetkontrolle die einheitliche Leitung sicherstellen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Oktober 2008, Schunk und Schunk Kohlenstoff-Technik/Kommission, T-69/04, Slg, EU:T:2008:415, Rn. 63…, vom 13. Juli 2011, Shell Petroleum u. a./Kommission, T-38/07, Slg, EU:T:2011:355, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 29 Juni 2012, E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission, T-360/09, Slg, EU:T:2012:332, Rn. 283).Rn. 240 Erstens genügt die Tatsache, dass Companhia Previdente eine Holding ist, selbst wenn sie nicht operativ tätig ist, nicht, um die Vermutung der tatsächlichen Ausübung eines bestimmenden Einflusses zu beseitigen (vgl. in diesem Sinne Urteile Schunk und Schunk Kohlenstoff-Technik/Kommission, oben in Rn. 208 angeführt, EU:T:2008:415, Rn. 63, Shell Petroleum u. a./Kommission, oben in Rn. 208 angeführt, EU:T:2011:355, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission, oben in Rn. 208 angeführt, EU:T:2012:332, Rn. 283), und führt zu keiner Umkehr der Beweislast, wie Socitrel fälschlicherweise vorträgt.
Rn. 241 Insoweit genügt der Umstand, dass die Muttergesellschaft sich darauf beschränkt hat, ihre Beteiligungen zu verwalten, in Anbetracht ihrer Gesellschaftsnatur und ihres satzungsmäßigen Zwecks für sich allein nicht, um die These der Kommission in Frage zu stellen (vgl. in diesem Sinne Urteile Schunk und Schunk Kohlenstoff-Technik/Kommission, oben in Rn. 208 angeführt, EU:T:2008:415, Rn. 70, und FMC/Kommission, oben in Rn. 210 angeführt, EU:T:2011:282, Rn. 130).
- EuG, 02.10.2024 - T-589/22
Silgan Holdings u. a./ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
Rn. 111 Auch wenn die Ausübung der Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung meist von den Klägern beantragt wird, um eine Herabsetzung der Geldbuße zu erreichen, ist nichts ersichtlich, was die Kommission daran hindern würde, den Unionsrichter ebenfalls mit der Frage der Höhe der Geldbuße zu befassen und deren Erhöhung zu beantragen (Urteile vom 8. Oktober 2008, Schunk und Schunk Kohlenstoff-Technik/Kommission, T-69/04, EU:T:2008:415, Rn. 244, …und vom 18. Oktober 2023, Clariant und Clariant International/Kommission, T-590/20, EU:T:2023:650, Rn. 221).Rn. 121 Als Zweites ist in Bezug auf die Widerklage der Kommission festzustellen, dass die Kommission zwar - wie sich aus der oben in Rn. 111 angeführten Rechtsprechung ergibt - beim Gericht die Erhöhung der Geldbuße beantragen kann, doch ist darauf hinzuweisen, dass es ihr insoweit obliegt, dem Gericht die Prüfung zu ermöglichen, ob die Umstände des vorliegenden Falls eine solche Erhöhung rechtfertigen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Juli 2003, Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients/Kommission, T-224/00, EU:T:2003:195, Rn. 362, und vom 8. Oktober 2008, Schunk und Schunk Kohlenstoff-Technik/Kommission, T-69/04, EU:T:2008:415, Rn. 251).
- EuG, 15.07.2015 - T-436/10
HIT Groep / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für …
Im Rahmen einer Unternehmensgruppe ist eine Holding, die insbesondere die finanziellen Investitionen innerhalb des Konzerns koordiniert, eine Gesellschaft, die die Beteiligungen an mehreren Gesellschaften bündeln und insbesondere durch die Budgetkontrolle als deren Leitungsinstanz fungieren soll (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Oktober 2008, Schunk und Schunk Kohlenstoff-Technik/Kommission, T-69/04, Slg, EU:T:2008:415, Rn. 63…, vom 13. Juli 2011, Shell Petroleum u. a./Kommission, T-38/07, Slg, EU:T:2011:355, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 29. Juni 2012, E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission, T-360/09, Slg, EU:T:2012:332, Rn. 283).Rn. 140 Die Tatsache, dass Hit Groep eine - und sei es nicht operationelle - Holding ist, reicht nicht aus, um die Vermutung der tatsächlichen Ausübung eines bestimmenden Einflusses zu entkräften (vgl. in diesem Sinne Urteile Schunk und Schunk Kohlenstoff-Technik/Kommission, oben in Rn. 125 angeführt, EU:T:2008:415, Rn. 63, Shell Petroleum u. a./Kommission, oben in Rn. 125 angeführt, EU:T:2011:355, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung, und E.ON Ruhrgas und E.ON/Kommission, oben in Rn. 125 angeführt, EU:T:2012:332, Rn. 283), und bringt keinerlei Umkehr der Beweislast mit sich, wie Hit Groep unzutreffend geltend macht.
Rn. 141 In dieser Hinsicht ist die Tatsache, dass die Muttergesellschaft sich in Anbetracht ihres Gesellschaftscharakters und ihres Gesellschaftszwecks darauf beschränkt hat, ihre Beteiligungen zu verwalten, irrelevant (vgl. in diesem Sinne Urteile Schunk und Schunk Kohlenstoff-Technik/Kommission, oben in Rn. 125 angeführt, EU:T:2008:415, Rn. 70, und FMC/Kommission, oben in Rn. 127 angeführt, EU:T:2011:282, Rn. 130).
- EuG, 02.10.2024 - T-587/22
Crown Holdings und Crown Cork & Seal Deutschland/ Kommission - Wettbewerb - …
Rn. 118 Auch wenn die Ausübung der Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung meist von den Klageparteien beantragt wird, um eine Herabsetzung der Geldbuße zu erreichen, ist nichts ersichtlich, was dem entgegenstünde, dass die Kommission die Unionsgerichte ebenfalls mit der Frage der Höhe der Geldbuße befasst und deren Erhöhung beantragt (Urteile vom 8. Oktober 2008, Schunk und Schunk Kohlenstoff-Technik/Kommission, T-69/04, EU:T:2008:415, Rn. 244, …und vom 18. Oktober 2023, Clariant und Clariant International/Kommission, T-590/20, EU:T:2023:650, Rn. 221).Rn. 127 Zweitens ergibt sich zwar hinsichtlich der Widerklage der Kommission aus der oben in Rn. 118 erwähnten Rechtsprechung, dass die Kommission beim Gericht die Erhöhung der Geldbuße beantragen kann, es ist aber daran zu erinnern, dass sie zu diesem Zweck das Gericht in die Lage versetzen muss, festzustellen, ob die Umstände des Falles eine solche Erhöhung rechtfertigen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Juli 2003, Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients/Kommission, T-224/00, EU:T:2003:195, Rn. 362, und vom 8. Oktober 2008, Schunk und Schunk Kohlenstoff-Technik/Kommission, T-69/04, EU:T:2008:415, Rn. 251).
- EuG, 13.07.2011 - T-144/07
ThyssenKrupp Liften Ascenseurs / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
Insoweit ist insbesondere zu beachten, dass im Rahmen einer Unternehmensgruppe wie der hier fraglichen eine Holding eine Gesellschaft ist, die die Beteiligungen an verschiedenen Gesellschaften bündeln und als deren Leitungsinstanz fungieren soll (Urteil des Gerichts vom 8. Oktober 2008, Schunk und Schunk Kohlenstoff-Technik/Kommission, T-69/04, Slg. 2008, II-2567, Randnrn. - EuG, 12.07.2019 - T-772/15
Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, mit dem ein Kartell auf dem …
Im Rahmen seiner Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung kann der Unionsrichter nämlich nicht nur, wie in Art. 264 AEUV vorgesehen, den angefochtenen Beschluss für nichtig erklären, sondern er kann auch die darin verhängte Sanktion abändern (vgl. Urteil vom 8. Oktober 2008, Schunk und Schunk Kohlenstoff-Technik/Kommission, T-69/04, EU:T:2008:415, Rn. 242 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 273 Daher ist der Unionsrichter, wie die Kommission betont, befugt, über die reine Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Sanktion hinaus, die Beurteilung der Kommission durch seine eigene Beurteilung zu ersetzen und demgemäß die verhängte Geldbuße oder das verhängte Zwangsgeld aufzuheben, herabzusetzen oder zu erhöhen (vgl. Urteil vom 8. Oktober 2008, Schunk und Schunk Kohlenstoff-Technik/Kommission, T-69/04, EU:T:2008:415, Rn. 243 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 274 Somit ist, auch wenn die Ausübung der Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung meist von den Klägern beantragt wird, um eine Herabsetzung der Geldbuße zu erreichen, nichts ersichtlich, was die Kommission daran hindern würde, den Unionsrichter ebenfalls mit der Frage der Höhe der Geldbuße zu befassen und deren Erhöhung zu beantragen (Urteil vom 8. Oktober 2008, Schunk und Schunk Kohlenstoff-Technik/Kommission, T-69/04, EU:T:2008:415, Rn. 244).
- EuG, 28.04.2010 - T-446/05
Das Gericht bestätigt die Geldbußen in einer Gesamthöhe von 23,44 Millionen Euro, …
Rn. 143 Ferner ist festzustellen, dass die Kommission bei der Festsetzung von Geldbußen gemäß Art. 15 Abs. 2 der Verordnung Nr. 17 und Art. 23 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1/2003 die allgemeinen Rechtsgrundsätze und ganz besonders die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit in ihrer Auslegung durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs und des Gerichts zu beachten hat (vgl. entsprechend Urteile des Gerichts Degussa/Kommission, oben in Randnr. 124 angeführt, Randnr. 77, und vom 8. Oktober 2008, Schunk und Schunk Kohlenstoff-Technik/Kommission, T-69/04, Slg. 2008, II-2567, Randnr. 41). - EuG, 05.10.2020 - T-249/17
Das Gericht erklärt die Nachprüfungsbeschlüsse der Kommission, die aufgrund des …
Rn. 229 Ebenso besteht vorbehaltlich des den betroffenen Wirtschaftsteilnehmern obliegenden Gegenbeweises die Vermutung, dass die an der Abstimmung beteiligten und weiterhin auf dem Markt tätigen Unternehmen die mit ihren Wettbewerbern ausgetauschten Informationen bei der Festlegung ihres Marktverhaltens berücksichtigen (…Urteile vom 8. Juli 1999, Kommission/Anic Partecipazioni, C-49/92 P, EU:C:1999:356, Rn. 121, und vom 8. Oktober 2008, Schunk und Schunk Kohlenstoff-Technik/Kommission, T-69/04, EU:T:2008:415, Rn. 118). - EuG, 27.10.2010 - T-24/05
Alliance One International u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Spanischer …
- EuG, 11.07.2014 - T-541/08
Sasol u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Paraffinwachse - …
- EuG, 18.10.2023 - T-590/20
Clariant und Clariant International/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - …
- EuG, 11.07.2014 - T-543/08
RWE und RWE Dea / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Paraffinwachse - …
- EuG, 23.01.2014 - T-391/09
Evonik Degussa und AlzChem / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
- EuG, 28.06.2016 - T-216/13
Telefónica / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Portugiesischer und spanischer …
- EuG, 27.03.2014 - T-56/09
Das Gericht setzt die im Rahmen eines Kartells auf dem europäischen …
- EuG, 14.04.2011 - T-461/07
Das Gericht bestätigt die Geldbuße in Höhe von 10,2 Millionen Euro, die gegen …
- EuG, 15.07.2015 - T-389/10
Das Gericht setzt die von der Kommission gegen drei Mitglieder des europäischen …
- EuG, 23.01.2014 - T-384/09
SKW Stahl-Metallurgie Holding und SKW Stahl-Metallurgie / Kommission - Wettbewerb …
- EuG, 13.07.2011 - T-141/07
General Technic-Otis u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für die …
- EuG, 16.06.2011 - T-186/06
Solvay / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid und …
- EuG, 24.03.2011 - T-375/06
Das Gericht erklärt die Geldbußen einiger Unternehmen wegen ihrer Beteiligung an …
- EuG, 13.09.2013 - T-566/08
Total Raffinage Marketing / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
- EuG, 16.06.2011 - T-240/07
Heineken Nederland und Heineken / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - …
- EuG, 05.10.2011 - T-11/06
Romana Tabacchi / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Italienischer Markt für …
- EuG, 14.05.2014 - T-406/09
Donau Chemie / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Calciumcarbid und …
- EuG, 13.07.2011 - T-151/07
Kone u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für die Montage und …
- EuG, 05.10.2011 - T-39/06
Transcatab / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Italienischer Markt für den …
- EuG, 16.06.2011 - T-235/07
Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen die Heineken NV und ihre …
- EuG, 12.12.2014 - T-551/08
H&R ChemPharm / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Paraffinwachse - …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2014 - C-580/12
Guardian Industries und Guardian Europe / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - …
- EuG, 27.09.2012 - T-357/06
Koninklijke Wegenbouw Stevin / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - …
- EuG, 27.06.2012 - T-372/10
Bolloré / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
- EuG, 12.10.2011 - T-38/05
Agroexpansión / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Spanischer Markt für den …
- EuG, 23.01.2014 - T-395/09
Gigaset / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Calciumcarbid und …
- EuG, 12.12.2014 - T-544/08
Hansen & Rosenthal und H&R Wax Company Vertrieb / Kommission - Wettbewerb - …
- EuG, 07.06.2011 - T-217/06
Arkema France u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Methacrylate …
- EuG, 09.09.2011 - T-25/06
Alliance One International / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Italienischer …
- EuG, 16.06.2011 - T-192/06
Caffaro / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid und …
- EuG, 11.07.2014 - T-540/08
Esso u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Paraffinwachse - Markt …
- EuG, 12.10.2011 - T-41/05
Alliance One International / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Spanischer …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2010 - C-90/09
General Química u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell im …
- EuG, 12.12.2012 - T-400/09
Ecka Granulate und non ferrum Metallpulver / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - …
- EuG, 12.12.2012 - T-352/09
Novácke chemické závody / Kommission
- EuG, 14.07.2011 - T-190/06
Total und Elf Aquitaine / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid …
- EuG, 27.09.2012 - T-361/06
Ballast Nedam / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer …
- EuG, 27.09.2012 - T-362/06
Ballast Nedam Infra / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Niederländischer …
- EuG, 12.07.2018 - T-455/14
Teilweise Nichtigerklärung des Beschlusses C (2014) 2139 final der Kommission vom …
- EuG, 14.07.2011 - T-189/06
Das Gericht erhält die gegen Arkema France und deren Muttergesellschaften, Total …
- EuG, 16.06.2011 - T-197/06
FMC / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid und Natriumperborat …
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