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Rechtsprechung
   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.07.2021 - 2 Sa 25/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,42007
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.07.2021 - 2 Sa 25/21 (https://dejure.org/2021,42007)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 27.07.2021 - 2 Sa 25/21 (https://dejure.org/2021,42007)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 27. Juli 2021 - 2 Sa 25/21 (https://dejure.org/2021,42007)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    § 626 Abs. 2 BGB, § ... 64 Abs. 1, 2 b, c ArbGG, §§ 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 615 S. 1 BGB, § 13 Abs. 1 S. 2, § 7, § 4 S. 1 KSchG, § 626 Abs. 1 BGB, § 626 Abs. 2 S. 1 BGB, § 626 Abs. 2 S. 2 BGB, §§ 4, 7 KSchG, §§ 1 Abs. 1, 23 Abs. 1 KSchG, § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG, § 323 Abs. 2 BGB, § 22 Abs. 4 BBiG, §§ 615 S. 1, 611, 293, 294, 295 BGB, 293 ff. BGB, § 293 BGB, § 294 BGB, § 296 BGB, § 115 Abs. 1 SGB X, § 288 Abs. 1 BGB, 2 b ArbGG, § 276 BGB, § 616 S. 1 BGB, § 63 Abs. 1 S. 1 HGB, § 133 c S. 1 GewO, § 277 BGB, §§ 293 ff. BGB, § 295 BGB, §§ 92 Abs. 1 S. 1, 97, 516 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anforderungen an eine Kündigung wegen Arbeitsverweigerung

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Fristlose Kündigung bei Arbeitsverweigerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung; außerordentlich; 2-wöchige Frist; Fristbeginn; Ermittlungen; zügig; Arbeitsverweigerung; beharrlich; Abmahnungserfordernis; Entgeltfortzahlung; Verschulden; Eigeninteresse; Maßstab; Arbeitsangebot; Entbehrlichkeit - Außerordentliche Kündigung; ordentliche ...

  • rechtsportal.de

    Kündigung; außerordentlich; 2-wöchige Frist; Fristbeginn; Ermittlungen; zügig; Arbeitsverweigerung; beharrlich; Abmahnungserfordernis; Entgeltfortzahlung; Verschulden; Eigeninteresse; Maßstab; Arbeitsangebot; Entbehrlichkeit - Außerordentliche Kündigung; ordentliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern (Leitsatz)

    § 626 Abs 2 BGB, § 615 S 1 BGB, § 626 Abs 1 BGB, § 1 Abs 2 S 1 KSchG, § 3 Abs 1 S 1 EntgFG
    Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist - Ermittlungen - Arbeitsverweigerung - ordentliche Kündigung - Entgeltfortzahlung - Verschulden - Tätlichkeit - Annahmeverzug

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anhörung des Arbeitnehmers bei einer außerordentlichen Kündigung muss innerhalb einer Woche erfolgen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beweislast des Arbeitgebers für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln des Arbeitnehmers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wochenfrist für Anhörung des zu Kündigenden; Kein Beginn der Zweiwochenfrist für den Arbeitgeber bei eigenen Ermittlungen zum Kündigungsgrund; Bewusstes und nachhaltiges Handeln für beharrliche Pflichtverletzung; Mögliches Eigenverschulden des Arbeitnehmers wegen ...

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (21)

  • BAG, 18.03.2015 - 10 AZR 99/14

    Entgeltfortzahlung - Alkoholabhängigkeit - Verschulden

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.07.2021 - 2 Sa 25/21
    Erforderlich ist ein grober oder gröblicher Verstoß gegen das Eigeninteresse eines verständigen Menschen und damit ein besonders leichtfertiges oder vorsätzliches Verhalten (BAG, Urteil vom 18.03.2015 - 10 AZR 99/14 - Rn. 14, juris).

    Rn. 98 Aus der sprachlichen Fassung des § 3 Abs. 1 S. 1 EntgFG folgt, dass das Risiko der Unaufklärbarkeit der Ursachen einer Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit und eines möglichen Verschuldens des Arbeitnehmers daran beim Arbeitgeber liegt (BAG, Urteil vom 18.03.2015 - 10 AZR 99/14 - Rn. 16, juris).

  • BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 720/15

    Kündigung wegen illoyalen Verhaltens

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.07.2021 - 2 Sa 25/21
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG, Urteil vom 01.06.2017 - 6 AZR 720/15 - Rn. 45, juris; BAG…, Urteil vom 17.11.2016 - 2 AZR 730/15 - Rn. 20, juris; BAG…, Urteil vom 20.10.2016 - 6 AZR 471/15 - Rn. 14, juris).

    Handelt es sich bei dem Arbeitgeber um eine juristische Person, ist grundsätzlich die Kenntnis des gesetzlich oder satzungsgemäß für die Kündigung zuständigen Organs maßgeblich (BAG, Urteil vom 01.06.2017 - 6 AZR 720/15 - Rn. 61, juris).

  • LAG Köln, 14.02.2006 - 9 Sa 1303/05

    Entgeltfortzahlung, Verschulden, Tätlichkeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.07.2021 - 2 Sa 25/21
    Vielmehr kommt es darauf an, ob der Arbeitnehmer die Schlägerei selbst begonnen oder sie provoziert hat (LAG Köln, Urteil vom 14.02.2006 - 9 Sa 1303/05 - Rn. 29, juris).
  • BAG, 13.11.1974 - 5 AZR 54/74

    Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines (provozierten) Überfalls

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.07.2021 - 2 Sa 25/21
    Ob bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit, die auf eine Verletzung bei einer Schlägerei oder Tätlichkeit zurückzuführen ist, ein hinreichendes Eigenverschulden des Arbeitnehmers vorliegt oder nicht, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (BAG, Urteil vom 13.11.1974 - 5 AZR 54/74 - Rn. 21f., juris).
  • BAG, 15.05.2013 - 5 AZR 130/12

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.07.2021 - 2 Sa 25/21
    Nur bei einer unwirksamen Arbeitgeberkündigung bleibt Raum für § 296 BGB, weil der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer dann keinen funktionsfähigen Arbeitsplatz zuweist (BAG, Urteil vom 15.05.2013 - 5 AZR 130/12 - Rn. 22, juris; BAG…, Urteil vom 16.04.2013 - 9 AZR 554/11 - Rn. 18, juris).
  • BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 333/06

    Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB - Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.07.2021 - 2 Sa 25/21
    Hat der Kündigungsberechtigte noch Ermittlungen durchgeführt, muss er hierzu weiter darlegen, welche Tatsachenbehauptungen unklar und daher ermittlungsbedürftig waren, und welche - sei es auch nur aus damaliger Sicht - weiteren Ermittlungen er zur Klärung der Zweifel angestellt hat (BAG, Urteil vom 01.02.2007 - 2 AZR 333/06 - Rn. 21, juris).
  • BAG, 07.08.1991 - 5 AZR 410/90

    Lohnfortzahlung bei Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.07.2021 - 2 Sa 25/21
    Im Streitfall hat der Arbeitgeber zu beweisen, dass der Arbeitnehmer besonders leichtfertig, grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat (BAG, Urteil vom 07.07.1991 - 5 AZR 410/90 - Rn. 12, juris).
  • BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 554/11

    Vergütung von Lehrern - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.07.2021 - 2 Sa 25/21
    Nur bei einer unwirksamen Arbeitgeberkündigung bleibt Raum für § 296 BGB, weil der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer dann keinen funktionsfähigen Arbeitsplatz zuweist (BAG…, Urteil vom 15.05.2013 - 5 AZR 130/12 - Rn. 22, juris; BAG, Urteil vom 16.04.2013 - 9 AZR 554/11 - Rn. 18, juris).
  • BAG, 11.03.1987 - 5 AZR 739/85

    Entgeltfortzahlung bei Unfall nach Alkoholmißbrauch

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.07.2021 - 2 Sa 25/21
    Beruht Arbeitsunfähigkeit auf einem Unfall, der durch Alkoholmissbrauch herbeigeführt worden ist, ohne dass eine andere Ursache dabei mitgewirkt hat, kann zwar ein den Entgeltfortzahlungsanspruch beseitigendes Verschulden des Arbeitnehmers bejaht werden (BAG, Urteil vom 11.03.1987- 5 AZR 739/85 - Rn. 11, juris), vorliegend ist die Verletzung der Klägerin jedoch nicht unmittelbare Folge einer Trunkenheit.
  • LAG Köln, 30.01.2020 - 6 Sa 647/19

    Entgeltfortzahlung; Krankheit; Verschulden

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.07.2021 - 2 Sa 25/21
    Ein Ausschluss der Entgeltfortzahlung kommt nur bei vorsätzlichem oder besonders leichtfertigem Verhalten in Betracht, wenn also der Arbeitnehmer entweder die Herbeiführung der Arbeitsunfähigkeit bewusst anstrebt, wie z. B. im Fall der Selbstverstümmelung, oder er zumindest sein eigenes Integritätsinteresse in einem Grad von Gleichgültigkeit (nicht nur Sorglosigkeit) missachtet, der in ganz besonderem Maße von der üblichen Risikofreude eines verobjektivierten gesunden Arbeitnehmers abweicht (LAG Köln, Urteil vom 30.01.2020 - 6 Sa 647/19 - Rn. 20f., juris).
  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 782/11

    Abmahnung wegen Pflichtverletzung

  • BAG, 20.10.2016 - 6 AZR 471/15

    Kündigung eines LKW-Fahrers wegen Drogenkonsums

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung

  • BAG, 19.01.2016 - 2 AZR 449/15

    Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung - beharrliche Verletzung …

  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12

    Außerordentliche (Verdachts-) Kündigung - Kündigungserklärungsfrist

  • BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 698/15

    Außerordentliche Verdachtskündigung

  • BAG, 15.12.2016 - 2 AZR 42/16

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung wegen Stellung eines Strafantrags

  • BAG, 17.11.2016 - 2 AZR 730/15

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Pflicht zur Teilnahme an einem …

  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99

    Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender …

  • BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84

    Abmahnung - Wirkungslosigkeit durch Zeitablauf

  • BAG, 18.09.2019 - 7 ABR 44/17

    Auflösung eines im Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis entstandenen …

  • ArbG Bonn, 06.07.2022 - 5 Ca 322/22

    Außerordentliche Kündigung bei der Deutschen Welle

    Er muss vielmehr die Umstände schildern, aus denen sich ergibt, wann und wodurch er von den maßgebenden Tatsachen erfahren hat (…BAG 01.02.2007 - 2 AZR 333/06, Rn. 21;… LAG Köln 16.10.2019 - 5 Sa 221/19, Rn. 48;… LAG Berlin-Brandenburg 20.05.2021 - 10 Sa 1667/20, Rn. 26; LAG Mecklenburg-Vorpommern 27.07.2021 - 2 Sa 25/21, Rn. 47; OLG München 25.03.2009 - 7 U 4835/08, zu II. 1. a) der Gründe).

    Hat der Kündigungsberechtigte noch Ermittlungen durchgeführt, muss er hierzu darlegen, welche Tatsachenbehauptungen unklar und daher ermittlungsbedürftig waren, und welche - sei es auch nur aus damaliger Sicht - weiteren Ermittlungen er zur Klärung der Zweifel angestellt hat (…BAG 01.02.2007 - 2 AZR 333/06, Rn. 21;… LAG Köln 16.10.2019 - 5 Sa 221/19, Rn. 48; LAG Mecklenburg-Vorpommern 27.07.2021 - 2 Sa 25/21, Rn. 47).

  • LAG Schleswig-Holstein, 03.03.2022 - 5 Sa 225/21

    Wichtiger Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB Umfassende Interessenabwägung vor …

    Dies erfordert in der Regel eine erfolglose vorherige Abmahnung oder zumindest eine erfolglose eindringliche Aufforderung des Arbeitgebers, sich vertragsgemäß zu verhalten und die Arbeit unverzüglich aufzunehmen, anderenfalls das Arbeitsverhältnis "aufs Spiel zu setzen" (…BAG, Urt. v. 05.04.2001 - 2 AZR 580/99 - Rn. 24, juris; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 27.07.2021 - 2 Sa 25/21 -, Rn. 77, juris;… ErfK/Niemann, 22. Aufl., § 626 Rn. 70).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2021 - 8 Sa 378/20

    Kündigungserklärungsfrist - 2 Wochen - Sachverhaltsaufklärung - Kontaktaufnahme …

    Soll der Kündigungsgegner gehört werden, muss dies innerhalb einer kurzen Frist erfolgen (BAG…, Urteil vom 20. März 2014 - 2 AZR 1037/12 - Rn. 14; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 27. Juli 2021 - 2 Sa 25/21 -, Rn. 69).
  • LAG Köln, 16.08.2022 - 4 Sa 143/22

    Fristlose Kündigung, beharrliche Arbeitsverweigerung, …

    Letzteres ist insbesondere der Fall, wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber vor die Alternative gestellt worden ist, entweder die Tätigkeit zu verrichten oder den Bestand des Arbeitsverhältnisses aufs Spiel zu setzen (BAG…, Urteil vom 05.04.2001 - 2 AZR 580/99 - Rn. 24, juris; Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 27. Juli 2021 - 2 Sa 25/21 -, Rn. 76 - 78, juris).
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Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 30.03.2022 - 2 Sa 25/21   

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https://dejure.org/2022,15047
LAG Hamburg, 30.03.2022 - 2 Sa 25/21 (https://dejure.org/2022,15047)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 30.03.2022 - 2 Sa 25/21 (https://dejure.org/2022,15047)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 30. März 2022 - 2 Sa 25/21 (https://dejure.org/2022,15047)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    Hypothetisches Steuerabzugsverfahren bei befristeter Auslandsentsendung

  • IWW

    KBV, Anlage K, Anlage 1 der KBV, § 5 III BetrVG, Anhang A, Anhang B der KBV, Anlage ... 2 der KBV, Anlage 2 zur KBV, § 307 BGB, § 4 Abs. 4 Satz 1 TVG, §§ 307 ff. BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, Anhangs B der KBV, § 4 Abs. 4 TVG, § 77 Abs. 3 BetrVG, § 4 Abs. 3 TVG, § 362 BGB, § 203 BGB, §§ 611, 611 a BGB, § 16 MTV, § 389 BGB, § 812 Abs. 1. Satz 1, 1. Alt. BGB, §§ 286 Abs. 1, Abs. 2, § 288 Abs. 1 BGB, Anhang B zur KBV, Anhangs B zur KBV, § 4 Abs. 3, 4 TVG, Art. 8 Abs. 2 - 4 ROM I VO, Art. 8 Abs. 2 S. 2 ROM-I-VO, § 307 Abs. 1 BGB, § 328 BGB, § 611 a BGB, § 64 Abs. 1, Abs. 2 lit. a) und b), Abs. 6 ArbGG, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 519 Abs. 1, 2, § 520 Abs. 1, 3, § 522 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 16 Ziffer 1.1 MTV, § 91a ZPO, § 314 Satz 1 ZPO, § 320 ZPO, § 314 S. 2 ZPO, Anlage 1 zur KBV, § 307 Abs. 1, 2 BGB, § 4 Abs. 1 TVG, Art. 3 Abs. 1, Art. 8 Abs. 1, 2 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (ROM I-VO), Art. 3 Abs. 1 S. 1 Rom I-VO, Art. 3 Abs. 1 S. 2 ROM I-VO, § 8 Abs. 1 S. 1 ROM I-VO, Art. 8 Abs. 1 S. 2 ROM I-VO, Art. 8 Abs. 2 ROM I-VO, Art. 8 Abs. 2 S. 2 ROM I-VO, § 4 Abs. 3 Alt. 2 TVG, § 4 TVG, § 4 Abs. 4 S. 1 TVG, § 16 Ziffer 1.1 b) MTV, § 614 BGB, § 242 BGB, §§ 387 ff. BGB, § 322 Abs. 2 ZPO, §§ 133, 157 BGB, § 16 Ziffer 1.1. MTV, §§ 286, 288 BGB, §§ 92 Abs. 1, 91 a ZPO, §§ 92, § 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de

    Hypothetisches Steuerabzugsverfahren bei befristeter Auslandsentsendung

  • rechtsportal.de

    Hypothetisches Steuerabzugsverfahren bei befristeter Auslandsentsendung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vergütungsnachzahlung im Zusammenhang mit einer zeitlich befristeten Auslandsentsendung des im sog. Hypotax-Verfahren

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorübergehende Verrichtung von Arbeit in einem anderen Staat i.S.d. Art. 8 Abs. 2 Satz 2 Rom I-VO; Weitergeltung des Tarifvertrags bei vorübergehender Auslandsentsendung im Falle beiderseitiger Tarifgebundenheit; Anspruch auf tarifliche Bruttovergütung bei ...

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (36)

  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 587/13

    Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenvergleich

    Auszug aus LAG Hamburg, 30.03.2022 - 2 Sa 25/21
    § 4 Abs. 3 TVG (…BAG 24.02.2010 - 4 AZR 691/08 - Rn. 43; BAG 15.04.2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 27).

    Ob ein Arbeitsvertrag abweichende günstigere Regelungen gegenüber dem Tarifvertrag enthält, ergibt ein Vergleich zwischen der tarifvertraglichen und der arbeitsvertraglichen Regelung (sog. Günstigkeitsvergleich) (BAG 15.04.2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 27).

    Rn. 254 (aa) Zu vergleichen sind dabei die durch Auslegung zu ermittelnden Teilkomplexe der unterschiedlichen Regelungen, die in einem inneren Zusammenhang stehen (sog. Sachgruppenvergleich, s. nur BAG 21.04.2010 - 4 AZR 768/08 - Rn. 39, BAG 15.04.2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 28 mwN.).

    Ein Gesamtvergleich wäre mangels einheitlicher Vergleichsmaßstäbe praktisch kaum durchführbar (…vgl. BAG 01.07.2009 - 4 AZR 261/08 - Rn. 60; BAG 15.04.2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 28 mwN.).

    Hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, ob die betreffende Regelung günstiger ist oder nicht (sog. ambivalente Regelung), ist keine "Günstigkeit" iSv. § 4 Abs. 3 TVG gegeben (BAG 15.04.2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 29;… BAG 17.04.2002 - 5 AZR 644/00 - BAG 12.04.1972 - 4 AZR 211/71 - weiterhin ErfK/Franzen 21. Aufl. TVG § 4 Rn. 40;… Däubler/Deinert TVG 4. Aufl. § 4 Rn. 690).

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Parteien des Arbeitsvertrags die vertraglichen Regelungen vor oder nach Inkrafttreten des Tarifvertrags vereinbart haben (…BAG 17.04.2013 - 4 AZR 592/11 - Rn. 14; BAG 15.04.2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 29).

    Maßgebend ist die Einschätzung eines verständigen Arbeitnehmers unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung (BAG 15.04.2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 30 mwN.).

    Ist die einzelvertragliche Regelung bei objektiver Betrachtung gleich oder gleichwertig (sog. neutrale Regelung), ist sie nicht günstiger iSv. § 4 Abs. 3 TVG (BAG 15.04.2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 30).

    Rn. 257 Die Günstigkeit einer einzelvertraglichen Regelung gegenüber einer normativ geltenden Tarifnorm muss bereits im Voraus - also unabhängig von den konkreten Bedingungen des jeweiligen Anwendungsfalls - feststehen (…BAG 10.12.2014 - 4 AZR 503/12 - Rn. 42; BAG 15.04.2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 31).

    Der Günstigkeitsvergleich ist erstmals in dem Zeitpunkt durchzuführen, in dem die normativ geltende tarifvertragliche Regelung mit der abweichenden vertraglichen Regelung kollidiert (BAG 15.04.2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 31 mwN.).

    Rn. 258 (dd) Ist nach diesen Maßstäben objektiv nicht zweifelsfrei feststellbar, dass die vom normativ geltenden Tarifvertrag abweichende Regelung für den Arbeitnehmer günstiger ist - sei es, weil es sich um eine "ambivalente", sei es, weil es sich um eine "neutrale" Regelung handelt -, verbleibt es bei der zwingenden Geltung des Tarifvertrags (BAG 15.04.2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 32 mwN;… BAG 10.12.2014 - 4 AZR 503/12 - Rn. 43).

    Ist die Günstigkeit der abweichenden Regelung nicht sicher feststellbar, greift § 4 Abs. 3 Alt. 2 TVG nicht ein (BAG 15.04.2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 32 mwN.).

    Nach dem in § 4 TVG zum Ausdruck gekommenen gesetzgeberischen Willen gebührt den normativ geltenden Tarifverträgen Vorrang vor dem individuell vereinbarten Arbeitsvertrag (BAG 15.04.2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 32;… ErfK/Franzen, 21. Aufl., § 4 TVG Rn. 40).

  • BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 476/12

    Vertragsauslegung - Anpassung der Vergütung nach Tarifänderung - Tarifliche …

    Auszug aus LAG Hamburg, 30.03.2022 - 2 Sa 25/21
    Andernfalls liegt kein Anspruch vor, der geltend gemacht werden könnte (BAG 03.07.2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 44; BAG 09.03.2005 - 5 AZR 385/02 -).

    Der Anspruchsgegner soll vor der Verfolgung von Ansprüchen bewahrt werden, mit deren Geltendmachung er nicht rechnet und auch nicht zu rechnen braucht (…BAG 19.09.2012 - 5 AZR 627/11 - Rn. 22; BAG 03.07.2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 44).

    Er soll sich auf offene Forderungen einstellen, Beweise sichern und vorsorglich Rücklagen bilden können (BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 44 mwN.).

    Auch wird die rasche Klärung von Ansprüchen nicht erreicht (BAG 03.07.2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 44;… BAG 16.06.2010 - 4 AZR 924/08 - Rn. 35).

    Wenn ein bestimmter Anspruch jeweils aus einem ständig gleichen Grundtatbestand entsteht, kann der Zweck der tariflichen Ausschlussfrist, dem Schuldner zeitnah Gewissheit zu verschaffen, mit welchen Ansprüchen er zu rechnen hat, auch durch eine einmalige Geltendmachung erreicht werden (BAG 03.07.2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 45).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn allein ein bestimmtes Element einer bestimmten Art von Ansprüchen im Streit steht; in einem solchen Fall besteht für den Schuldner kein Zweifel darüber, was von ihm verlangt wird und der Gläubiger darf ohne Weiteres davon ausgehen, dass er seiner Obliegenheit zur Geltendmachung Genüge getan hat (BAG 03.07.2013 - 4 AZR 476/12 - Rn. 45).

  • ArbG Hamburg, 11.06.2021 - 10 Ca 98/18
    Auszug aus LAG Hamburg, 30.03.2022 - 2 Sa 25/21
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 11. Juni 2021 - 10 Ca 98/18 - teilweise abgeändert und der Tenor des arbeitsgerichtlichen Urteils insgesamt - auch zur Klarstellung - wie folgt neu gefasst:.

    Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 11. Juni 2021 - 10 Ca 98/18 - zurückgewiesen.

    Rn. 136 Das Arbeitsgericht Hamburg hat mit Urteil vom 11. Juni 2021 - 10 Ca 98/18 - der Klage stattgegeben.

    Rn. 148 Ergänzend wird auf den gesamten Inhalt der Entscheidungsgründe des Urteils des Arbeitsgerichts vom 11.06.2021 - 10 Ca 98/18 - Bezug genommen (S. 19 - 32 des Urteils, Bl. 545 - 558 d. A.).

    Rn. 166 das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 11.06.2021 - 10 Ca 98/18 - abzuändern und.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts vom 11. Juni 2021 - 10 Ca 98/18 - ist entsprechend teilweise abzuändern und die Klage im Übrigen abzuweisen.

  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 26/10

    Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Altersteilzeitarbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Hamburg, 30.03.2022 - 2 Sa 25/21
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (st. Rspr., BAG 14.12.2011 - 4 AZR 26/10 - Rn. 29 mwN.).

    Wenn Parteien eines Rechtsverhältnisses in einer mit "Vertrag" bezeichneten Urkunde gemeinsam aufschreiben, dass für das Rechtsverhältnis dieses und jenes gilt, dann handelt es sich nicht um einen Akt der bloßen Erkenntnis, sondern um einen Akt der Betätigung rechtsgeschäftlichen Willens (BAG 14.11.2011 - 4 AZR 26/10 Rn. 39).

    Wenn einer ausdrücklichen Vereinbarung ausnahmsweise nur eine solche Wirkung beigemessen, sie also in der Sache als überflüssig und letztlich unsinnig angesehen werden soll, bedarf es hierfür eindeutiger Anhaltspunkte (BAG 14.11.2011 - 4 AZR 26/10 - Rn. 39).

    In dem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Arbeitsvertragsparteien grundsätzlich frei sind, ein kollektives Regelwerk in Bezug zu nehmen, insbesondere können sie auch unwirksame oder nichtige Tarifverträge in Bezug nehmen, soweit nicht deren Festlegungen auch als arbeitsvertragliche Vereinbarungen nichtig sind (BAG 14.12.2011 - 4 AZR 26/10 - Rn. 43).

  • LAG München, 25.09.2019 - 4 TaBV 52/18

    Zuständigkeit Konzernbetriebsrat, Lohnverwendungsvorgaben, Teilnichtigkeit

    Auszug aus LAG Hamburg, 30.03.2022 - 2 Sa 25/21
    Es wird hinsichtlich der Einzelheiten auf den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 25.09.2019 - 4 TaBV 52/18 - Bezug genommen (Bl. 385 - 418 d. A.).

    sowie 5 S. 2 - und in Ziffer 7 Abs. 1 und 2 des Musterentsendungsvertrages (Anlage 2 zur KBV) gemäß dem das Berufungsgericht bindenden rechtskräftigen Beschluss des Landesarbeitsgericht München vom 25.09.2019 - 4 TaBV 52/18 - für unwirksam erklärt worden sind.

    Die Wirksamkeit dieser Regelungen der KBV ist insoweit ebenfalls durch Beschluss des LAG München vom 25.09.2019 - 4 TaBV 52/18 - rechtskräftig festgestellt.

  • BAG, 20.11.2018 - 9 AZR 349/18

    Aufrechnung - Pfändungsverbot - Urlaubsentgelt - Erhöhung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hamburg, 30.03.2022 - 2 Sa 25/21
    Der Umfang der Rechtskraft der Entscheidung darf nicht unklar bleiben (BAG 20.11.2018 - 9 AZR 349/18 - Rn. 17;… BAG 26.10.2016 - 5 AZR 167/16 - Rn. 59).

    Es muss feststellbar sein, welche der zur Aufrechnung gestellten Gegenansprüche in welcher Höhe erloschen sind (…BAG 17.06.2020 - 10 AZR 322/18 - Rn. 52; BAG 20.11.2018 - 9 AZR 349/18 - Rn. 13 mwN).

  • BAG, 28.06.2018 - 8 AZR 141/16

    Schadensersatz - Mitverschulden - Ausschlussklausel - Grundsatz von Treu und …

    Auszug aus LAG Hamburg, 30.03.2022 - 2 Sa 25/21
    Dies ist nicht nur dann anzunehmen, wenn der Schuldner den Gläubiger aktiv von der Einhaltung der Ausschlussfrist abhält (…vgl. etwa BAG 28.09.2017 - 8 AZR 67/15 - Rn. 50;… BAG 06.09.2006 - 5 AZR 684/05 - Rn. 25), sondern auch dann, wenn der Schuldner dem Gläubiger die Geltendmachung des Anspruchs oder die Einhaltung der Frist durch ein positives Tun oder durch ein pflichtwidriges Unterlassen erschwert oder unmöglich gemacht hat oder wenn er an objektiven Maßstäben gemessen den Eindruck erweckt hat, der Gläubiger könne darauf vertrauen, dass der Anspruch auch ohne Wahrung einer geltenden Ausschlussfrist erfüllt werde (BAG 28.06.2018 - 8 AZR 141/16 - Rn. 38 mwN.;… BAG 18.08.2011 - 8 AZR 187/10 - Rn. 46).

    Der Einwand, eine Frist für die Geltendmachung eines Anspruchs sei nicht gewahrt, greift generell in solchen Fällen nicht durch, in denen sich eine Partei damit in Widerspruch zu ihrem eigenen vorausgegangenen Verhalten setzt und für die andere Partei ein schützenswerter Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist oder wenn sonstige besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (…vgl. etwa BAG 24.05.2018 - 6 AZR 308/17 - Rn. 45;… BAG 27.04.2017 - 6 AZR 367/16 - Rn. 31; BAG 28.06.2018 - 8 AZR 141/16 - Rn. 38).

  • BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 503/12

    Jubiläumszuwendung - Günstigkeitsvergleich

    Auszug aus LAG Hamburg, 30.03.2022 - 2 Sa 25/21
    Rn. 257 Die Günstigkeit einer einzelvertraglichen Regelung gegenüber einer normativ geltenden Tarifnorm muss bereits im Voraus - also unabhängig von den konkreten Bedingungen des jeweiligen Anwendungsfalls - feststehen (BAG 10.12.2014 - 4 AZR 503/12 - Rn. 42;… BAG 15.04.2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 31).

    Rn. 258 (dd) Ist nach diesen Maßstäben objektiv nicht zweifelsfrei feststellbar, dass die vom normativ geltenden Tarifvertrag abweichende Regelung für den Arbeitnehmer günstiger ist - sei es, weil es sich um eine "ambivalente", sei es, weil es sich um eine "neutrale" Regelung handelt -, verbleibt es bei der zwingenden Geltung des Tarifvertrags (…BAG 15.04.2015 - 4 AZR 587/13 - Rn. 32 mwN; BAG 10.12.2014 - 4 AZR 503/12 - Rn. 43).

  • BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 371/15

    Vertragsauslegung - Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Hamburg, 30.03.2022 - 2 Sa 25/21
    Soll einem Vertragsinhalt keine rechtsgeschäftliche Wirkung zukommen, sondern es sich nur um eine deklaratorische Angabe in Form einer sog. Wissenserklärung handeln, muss dies im Vertrag deutlich zum Ausdruck gebracht worden sein (…BAG 13.05.2020 - 4 AZR 528/19 - Rn. 26; BAG 20.06.2018 - 4 AZR 371/15 - Rn. 33;… BAG 21.09.2013 - 4 AZR 656/11 - Rn. 12 mwN.).

    Anhaltspunkte dafür können sich aus dem Wortlaut der Erklärung und auch aus den gesamten Begleitumständen ergeben (BAG 20.06.2018 - 4 AZR 371/15 - Rn. 33).

  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 167/16

    In-vitro-Fertilisation - Entgeltfortzahlung - Mutterschutzlohn

    Auszug aus LAG Hamburg, 30.03.2022 - 2 Sa 25/21
    Der Umfang der Rechtskraft der Entscheidung darf nicht unklar bleiben (…BAG 20.11.2018 - 9 AZR 349/18 - Rn. 17; BAG 26.10.2016 - 5 AZR 167/16 - Rn. 59).
  • BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 67/15

    AGB-Kontrolle - Rückzahlung eines Mitarbeiterdarlehens - sofortige …

  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 627/11

    Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung

  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 261/08

    Nachbindung an einen Tarifvertrag

  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung …

  • BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 308/17

    Vereinbarung eines Entgelts unterhalb des Vergütungsniveaus kirchlicher …

  • BGH, 19.03.2013 - VIII ZB 45/12

    Beweiskraftwirkung des Tatbestands für Parteierklärungen in der mündlichen …

  • BAG, 18.08.2011 - 8 AZR 187/10

    Schadensersatz - Tarifliche Ausschlussfrist

  • BAG, 17.04.2002 - 5 AZR 644/00

    Mehrarbeitsvergütung - tarifliche Ausschlußfrist

  • BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 385/02

    Arbeitszeit, Arbeitsbereitschaft, Überstundenvergütung - Ausschlussfristen

  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 656/11

    Konstitutive Entgeltregelung im Arbeitsvertrag

  • BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 691/08

    Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag - Betriebsübergang auf nicht …

  • BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 863/11

    Tarifliche Zeitzuschläge - tarifliche Ausschlussfrist

  • BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 528/19

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - konstitutive Regelung - Tarifwechselklausel

  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 768/08

    Ablösung transformierter Tarifregelungen

  • BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 592/11

    Günstigkeitsvergleich von Zuschlägen zum Stundenlohn

  • BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 924/08

    Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT; …

  • BVerwG, 03.07.1987 - 4 C 12.84

    Einwilligungserklärung - Beweiskraft - Wasserrecht - Nießbrauch - …

  • BGH, 13.12.2001 - IX ZR 306/00

    Anfechtbarkeit einer Kostenentscheidung nach § 91a ZPO; Beweiswürdigung im Rahmen …

  • BAG, 03.12.1985 - 4 AZR 325/84

    Örtlicher Geltungsbereich von Tarifverträgen - Erfüllungsort

  • BAG, 06.09.2006 - 5 AZR 684/05

    Postulationsfähigkeit eines Verbandsvertreters

  • BAG, 25.06.1998 - 6 AZR 475/96

    TV Arb-O - räumlicher Geltungsbereich

  • BAG, 17.06.2020 - 10 AZR 322/18

    Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG2 - Streitgegenstand

  • BAG, 27.04.2017 - 6 AZR 367/16

    Stufenzuordnung der Leiterin einer Sozialmedizinischen Dienststelle gemäß § 19 …

  • BGH, 23.11.1966 - VIII ZR 160/64

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels bei Beseitigung der zunächst vorhandenen …

  • BAG, 12.04.1972 - 4 AZR 211/71

    Günstigkeitsprinzip - untertarifliche Auslösung

  • OLG Düsseldorf, 15.03.1990 - 6 U 215/89
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