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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2003

Rechtsprechung
   EuGH, 23.03.2004 - C-234/02 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1861
EuGH, 23.03.2004 - C-234/02 P (https://dejure.org/2004,1861)
EuGH, Entscheidung vom 23.03.2004 - C-234/02 P (https://dejure.org/2004,1861)
EuGH, Entscheidung vom 23. März 2004 - C-234/02 P (https://dejure.org/2004,1861)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Unzulässigkeit - Außervertragliche Haftung - Behandlung einer Beschwerde betreffend ein internes Auswahlverfahren für die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit durch den Bürgerbeauftragten

  • Judicialis

    EGV Art. 195; ; Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom des Europäischen Parlaments vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bü... rgerbeauftragten Art. 2; ; Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom des Europäischen Parlaments vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten Art. 3 d

  • Europäischer Gerichtshof

    Bürgerbeauftragter / Lamberts

  • EU-Kommission PDF

    Europäischer Bürgerbeauftragter gegen Frank Lamberts.

    1. Schadensersatzklage - Gegenstand - Antrag auf Ersatz eines wegen angeblich fehlerhafter Behandlung einer Beschwerde durch den Europäischen Bürgerbeauftragten entstandenen Schadens - Zulässigkeit - Mit den Kontrollbefugnissen des Parlaments vereinbare Zuständigkeit des ...

  • EU-Kommission

    Europäischer Bürgerbeauftragter gegen Frank Lamberts

    Vorschriften über die Organe

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel des Europäischen Bürgerbeauftragten gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz in der Rechtssache T-209/00, mit dem das Gericht die auf eine angeblich fehlerhafte Behandlung einer Beschwerde durch den Bürgerbeauftragten gestützte Schadensersatzklage für zulässig ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-209/00, soweit das Gericht die auf eine angeblich fehlerhafte Behandlung einer Beschwerde durch den Bürgerbeauftragten gestützte Schadensersatzklage für zulässig erklärt (letztlich aber als unbegründet abgewiesen) ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2004, 436
 
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Wird zitiert von ... (131)Zitiert selbst (12)

  • EuG, 10.04.2002 - T-209/00

    Lamberts / Bürgerbeauftragter

    Auszug aus EuGH, 23.03.2004 - C-234/02
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Dritte Kammer) vom 10. April 2002 in der Rechtssache T-209/00 (Lamberts/Bürgerbeauftragter, Slg. 2002, II-2203) wegen teilweiser Aufhebung dieses Urteils,.

    1 Mit Rechtsmittelschrift, die am 24. Juni 2002 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, hat der Europäische Bürgerbeauftragte (im Folgenden: Bürgerbeauftragter) gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 10. April 2002 in der Rechtssache T-209/00 (Lamberts/Bürgerbeauftragter, Slg. 2002, II-2203, im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht die auf eine angeblich fehlerhafte Behandlung einer Beschwerde durch den Bürgerbeauftragten gestützte Schadensersatzklage für zulässig erklärt hat.

  • EuGH, 04.07.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission - "Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der …

    Auszug aus EuGH, 23.03.2004 - C-234/02
    Denn ein solches Rechtsmittel stellt in Wirklichkeit einen Antrag auf bloße erneute Prüfung der Klage dar, die nicht in die Zuständigkeit des Gerichtshofes fällt (vgl. Urteil vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-352/98 P, Bergaderm und Goupil/Kommission, Slg. 2000, I-5291, Randnr. 35).
  • EuGH, 10.07.2003 - C-472/00

    Kommission / Fresh Marine - "Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der …

    Auszug aus EuGH, 23.03.2004 - C-234/02
    49 Nach ständiger Rechtsprechung auf dem Gebiet der Haftung der Gemeinschaft für Schäden, die Einzelne durch eine einem Organ oder einer Institution der Gemeinschaft zuzurechnende Verletzung des Gemeinschaftsrechts erlitten haben, besteht Ersatzanspruch, wenn die drei Voraussetzungen erfüllt sind, dass die Rechtsnorm, gegen die verstoßen worden ist, bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, dass der Verstoß hinreichend qualifiziert ist und dass zwischen dem Verstoß gegen die dem Urheber des Rechtsakts obliegende Verpflichtung und dem den geschädigten Personen entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (vgl. Urteil vom 10. Juli 2003 in der Rechtssache C-472/00 P, Kommission/Fresh Marine Company, Slg. 2003, I-7541, Randnr. 25 und die angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.02.2002 - C-23/00

    Rat / Boehringer - "Rechtsmittel - Zulässigkeit - Antrag auf Teilaufhebung eines …

    Auszug aus EuGH, 23.03.2004 - C-234/02
    33 Da der Bürgerbeauftragte mit seinen Anträgen teilweise unterlegen ist, ist sein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts, soweit mit diesem seine Einrede der Unzulässigkeit zurückgewiesen wird, zulässig (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Januar 1999 in der Rechtssache C-73/97 P, Frankreich/Comafrica u. a., Slg. 1999, I-185, und vom 26. Februar 2002 in der Rechtssache C-23/00 P, Rat/Boehringer, Slg. 2002, I-1873, Randnr. 50).
  • EuGH, 28.04.1971 - 4/69

    Lütticke / Kommission

    Auszug aus EuGH, 23.03.2004 - C-234/02
    59 Die Haftungsklage ist ein selbständiger Rechtsbehelf mit eigener Funktion im System der Klagemöglichkeiten und von Voraussetzungen abhängig, die ihrem besonderen Zweck angepasst sind (Urteil vom 28. April 1971 in der Rechtssache 4/69, Lütticke/Kommission, Slg. 1971, 325, Randnr. 6, und Beschluss vom 21. Juni 1993 in der Rechtssache C-257/93, Van Parijs u. a./Rat und Kommission, Slg. 1993, I-3335, Randnr. 14).
  • EuGH, 15.09.1994 - C-146/91

    KYDEP / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 23.03.2004 - C-234/02
    29 bis 31, vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-308/87, Grifoni/Kommission, Slg. 1990, I-1203, und vom 15. September 1994 in der Rechtssache C-146/91, KYDEP/Rat und Kommission, Slg. 1994, I-4199).
  • EuGH, 21.01.1999 - C-73/97

    Frankreich / Comafrica u.a. - Rechtsmittel - Bananensektor - Nichtigerklärung der …

    Auszug aus EuGH, 23.03.2004 - C-234/02
    33 Da der Bürgerbeauftragte mit seinen Anträgen teilweise unterlegen ist, ist sein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts, soweit mit diesem seine Einrede der Unzulässigkeit zurückgewiesen wird, zulässig (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Januar 1999 in der Rechtssache C-73/97 P, Frankreich/Comafrica u. a., Slg. 1999, I-185, und vom 26. Februar 2002 in der Rechtssache C-23/00 P, Rat/Boehringer, Slg. 2002, I-1873, Randnr. 50).
  • EuGH, 27.03.1990 - 308/87

    Grifoni / EAEC

    Auszug aus EuGH, 23.03.2004 - C-234/02
    29 bis 31, vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-308/87, Grifoni/Kommission, Slg. 1990, I-1203, und vom 15. September 1994 in der Rechtssache C-146/91, KYDEP/Rat und Kommission, Slg. 1994, I-4199).
  • EuGH, 11.11.2003 - C-488/01

    Martinez / Parlament

    Auszug aus EuGH, 23.03.2004 - C-234/02
    Denn wenn Rechtsmittelführer ihr Rechtsmittel nicht in dieser Weise auf bereits vor dem Gericht geltend gemachte Klagegründe und Argumente stützen könnten, würde dem Rechtsmittelverfahren ein Teil seiner Bedeutung genommen (vgl. Beschluss vom 11. November 2003 in der Rechtssache C-488/01 P, Martinez und de Gaulle/Parlament, Slg. 2003, I-0000, Randnr. 39 und die angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.06.1993 - C-257/93

    Van Parijs u.a. / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 23.03.2004 - C-234/02
    59 Die Haftungsklage ist ein selbständiger Rechtsbehelf mit eigener Funktion im System der Klagemöglichkeiten und von Voraussetzungen abhängig, die ihrem besonderen Zweck angepasst sind (Urteil vom 28. April 1971 in der Rechtssache 4/69, Lütticke/Kommission, Slg. 1971, 325, Randnr. 6, und Beschluss vom 21. Juni 1993 in der Rechtssache C-257/93, Van Parijs u. a./Rat und Kommission, Slg. 1993, I-3335, Randnr. 14).
  • EuG, 22.02.2001 - T-209/00

    Lamberts / Bürgerbeauftragter - "Außervertragliche Haftung - Bürgerbeauftragter - …

  • EuGH, 10.07.1985 - 118/83

    CMC / Kommission

  • EuG, 23.05.2019 - T-107/17

    Das Gericht weist die Schadensersatzklage privater Investoren gegen die EZB ab, …

    Rn. 52 Nach ständiger Rechtsprechung auf dem Gebiet der außervertraglichen Haftung der Union für Schäden, der Einzelnen durch einen einem Organ oder einer Einrichtung der Union zuzurechnenden Verstoß gegen Unionsrecht entstanden ist, die entsprechend für die außervertragliche Haftung der EZB gemäß Art. 340 Abs. 3 AEUV gilt, besteht ein Ersatzanspruch, wenn die drei Voraussetzungen erfüllt sind, dass die Rechtsnorm, gegen die verstoßen worden ist, bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, und der Verstoß hinreichend qualifiziert ist, dass der Eintritt eines Schadens nachgewiesen ist und, schließlich, dass zwischen dem Verstoß gegen die dem Urheber des Rechtsakts obliegende Verpflichtung und dem den geschädigten Personen entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Juli 2003, Kommission/Fresh Marine, C-472/00 P, EU:C:2003:399, Rn. 25, vom 23. März 2004, Bürgerbeauftragter/Lamberts, C-234/02 P, EU:C:2004:174, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 4. April 2017, Bürgerbeauftragter/Staelen, C-337/15 P, EU:C:2017:256, Rn. 31).

    Rn. 54 Um festzustellen, ob ein Organ die außervertragliche Haftung auslöst, ist somit dessen Verhalten zu prüfen, das dem geltend gemachten Schaden zugrunde liegt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. März 2004, Bürgerbeauftragter/Lamberts, C-234/02 P, EU:C:2004:174, Rn. 60).

    Jedes Verhalten, das einem Schaden zugrunde liegt, kann eine außervertragliche Haftung begründen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. März 2004, Bürgerbeauftragter/Lamberts, C-234/02 P, EU:C:2004:174, Rn. 50 bis 52 und 60;… vgl. auch zum Verstoß gegen eine Handlungs- oder Unterlassungspflicht Urteil vom 20. September 2016, Ledra Advertising u. a./Kommission und EZB, C-8/15 P bis C-10/15 P, EU:C:2016:701, Rn. 55 bis 59, 67 und 68;… zu einer mit Gründen versehenen Stellungnahme Urteil vom 18. Dezember 2009, Arizmendi u. a./Rat und Kommission, T-440/03, T-121/04, T-171/04, T-208/04, T-365/04 und T-484/04, EU:T:2009:530, Rn. 66 bis 69;… zur Unterlassung einer individuell betreffenden Maßnahme Urteil vom 16. November 2017, Acquafarm/Kommission, T-458/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:810, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Könnte nämlich ein Unionsgericht nicht die Rechtmäßigkeit des Verhaltens eines Organs oder einer Einrichtung der Union prüfen, wäre dem in Art. 268 und Art. 340 Abs. 2 und 3 AEUV vorgesehenen Verfahren seine praktische Wirksamkeit entzogen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. März 2004, Bürgerbeauftragter/Lamberts, C-234/02 P, EU:C:2004:174, Rn. 61).

    Rn. 56 Infolgedessen kann sich die EZB nicht auf die vor dem Urteil vom 23. März 2004, Bürgerbeauftragter/Lamberts (C-234/02 P, EU:C:2004:174, Rn. 31 bis 94), ergangene Rechtsprechung berufen, nach der Schadensersatzklagen nur deswegen als unzulässig zurückgewiesen wurden, weil der geltend gemachte Rechtsverstoß mit einer Handlung verbunden war, die keine Rechtswirkungen erzeugte (…Beschlüsse vom 13. Juni 1991, Sunzest/Kommission, C-50/90, EU:C:1991:253, Rn. 17 bis 20…, vom 4. Oktober 1991, Bosman/Kommission, C-117/91, EU:C:1991:382, Rn. 20, …und vom 10. Dezember 1996, Söktas/Kommission, T-75/96, EU:T:1996:183, Rn. 49).

  • EuGH, 04.04.2017 - C-337/15

    Bürgerbeauftragter/ Staelen - Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der …

    Der Gerichtshof habe etwa in Rn. 50 des Urteils vom 23. März 2004, Bürgerbeauftragter/Lamberts (C-234/02 P, EU:C:2004:174), entschieden, dass der Bürgerbeauftragte bei der Durchführung einer Untersuchung eine Handlungspflicht habe, was gerade der Beachtung der Sorgfaltspflicht entspreche, in Bezug auf die der Bürgerbeauftragte über kein Ermessen verfüge.

    Rn. 31 Zur Möglichkeit des Beschwerdeführers, die Union wegen der Art und Weise der Behandlung seiner Beschwerde auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, hat der Gerichtshof bereits darauf hingewiesen, dass insoweit seine ständige Rechtsprechung maßgeblich ist, nach der ein Ersatzanspruch besteht, wenn die drei Voraussetzungen erfüllt sind, dass die Rechtsnorm, gegen die verstoßen worden ist, bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, dass der Verstoß hinreichend qualifiziert ist und dass zwischen dem Verstoß gegen die Verpflichtung, die den Zuwiderhandelnden trifft, und dem der geschädigten Person entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht, und im Hinblick auf die zweite Voraussetzung klargestellt, dass das entscheidende Kriterium für die Beurteilung der Frage, ob ein Verstoß gegen das Unionsrecht als hinreichend qualifiziert anzusehen ist, darin besteht, ob das betreffende Organ oder die betreffende Institution der Union die Grenzen, die seinem oder ihrem Ermessen gesetzt sind, offenkundig und erheblich überschritten hat (Urteil vom 23. März 2004, Bürgerbeauftragter/Lamberts, C-234/02 P, EU:C:2004:174, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass der Bürgerbeauftragte nur eine Handlungspflicht hat und über ein weites Ermessen verfügt (Urteil vom 23. März 2004, Bürgerbeauftragter/Lamberts, C-234/02 P, EU:C:2004:174, Rn. 50).

    Rn. 33 Der Gerichtshof hat ferner darauf hingewiesen, dass der Bürgerbeauftragte hinsichtlich der Begründetheit einer Beschwerde und der im Anschluss an sie zu ergreifenden Maßnahmen zwar über ein weites Ermessen verfügt und in diesem Zusammenhang nicht verpflichtet ist, ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen, weshalb die Kontrolle des Unionsrichters beschränkt sein muss; es ist aber nicht auszuschließen, dass eine Person unter ganz außerordentlichen Umständen nachweisen kann, dass der Bürgerbeauftragte bei der Ausübung seines Amtes einen hinreichend qualifizierten Verstoß gegen das Unionsrecht begangen hat, der geeignet ist, den betroffenen Bürger zu schädigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. März 2004, Bürgerbeauftragter/Lamberts, C-234/02 P, EU:C:2004:174, Rn. 52).

  • EuGH, 10.01.2019 - C-415/18

    CBA Spielapparate- und Restaurantbetrieb/ Kommission - Rechtsmittel - Art. 181 …

    Rn. 19 Nach ständiger Rechtsprechung auf dem Gebiet der Haftung der Union für Schäden, die Einzelne durch eine einem Organ oder einer Einrichtung der Union zuzurechnende Verletzung des Unionsrechts erlitten haben, besteht ein unionsrechtlicher Ersatzanspruch, wenn die drei Voraussetzungen erfüllt sind, dass die Rechtsnorm, gegen die verstoßen worden ist, bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, dass der Verstoß hinreichend qualifiziert ist und dass zwischen dem Verstoß gegen die dem Zuwiderhandelnden obliegende Verpflichtung und dem den geschädigten Personen entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Juli 2003, Kommission/Fresh Marine, C-472/00 P, EU:C:2003:399, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 23. März 2004, Bürgerbeauftragter/Lamberts, C-234/02 P, EU:C:2004:174, Rn. 49).

    Rn. 20 In Bezug auf die zweite Voraussetzung besteht das entscheidende Kriterium für die Annahme, dass ein Verstoß gegen das Unionsrecht hinreichend qualifiziert ist, unter Umständen wie denen des vorliegenden Falles darin, dass das betreffende Organ oder die betreffende Einrichtung der Union die Grenzen, die seinem oder ihrem Ermessen gesetzt sind, offenkundig und erheblich überschritten hat (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Juli 2003, Kommission/Fresh Marine, C-472/00 P, EU:C:2003:399, Rn. 26, und vom 23. März 2004, Bürgerbeauftragter/Lamberts, C-234/02 P, EU:C:2004:174, Rn. 49).

    Rn. 21 Dabei ist den Aufgaben Rechnung zu tragen, die von dem betreffenden Organ oder der betreffenden Einrichtung wahrgenommen werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass das Organ oder die Einrichtung eine Handlungs- oder eine Erfolgspflicht haben kann und einen mehr oder weniger großen Ermessensspielraum hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. März 2004, Bürgerbeauftragter/Lamberts, C-234/02 P, EU:C:2004:174, Rn. 50).

    Rn. 26 Auch wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Bürger unter ganz außerordentlichen Umständen nachweisen können mag, dass das betreffende Organ bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben einen hinreichend qualifizierten Verstoß gegen das Unionsrecht begangen hat, der geeignet ist, dem betroffenen Bürger einen Schaden zu verursachen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. März 2004, Bürgerbeauftragter/Lamberts, C-234/02 P, EU:C:2004:174, Rn. 52), klagt die Rechtsmittelführerin im vorliegenden Fall mit der Behauptung einer Verletzung ihrer subjektiven Rechte durch die angebliche pflichtwidrige Untätigkeit der Kommission doch ersichtlich über einen Schaden, der in Wirklichkeit in der Untätigkeit und in fehlerhaften Auslegungen der österreichischen Gerichte begründet läge.

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   Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2003 - C-234/02 P   

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Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2003 - C-234/02 P (https://dejure.org/2003,19392)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03.07.2003 - C-234/02 P (https://dejure.org/2003,19392)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Bürgerbeauftragter / Lamberts

  • EU-Kommission PDF

    Europäischer Bürgerbeauftragter gegen Frank Lamberts.

    Rechtsmittel - Unzulässigkeit - Außervertragliche Haftung - Behandlung einer Beschwerde betreffend ein internes Auswahlverfahren für die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit durch den Bürgerbeauftragten

  • EU-Kommission

    Europäischer Bürgerbeauftragter gegen Frank Lamberts

    Vorschriften über die Organe

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (12)

  • EuG, 10.04.2002 - T-209/00

    Lamberts / Bürgerbeauftragter

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2003 - C-234/02
    - den in der Rechtsmittelbeantwortung gestellten Antrag von Herrn Lamberts auf Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz vom 10. April 2002 in der Rechtssache T-209/00, Lamberts/Europäischer Bürgerbeauftragter, ebenfalls als unbegründet zurückzuweisen.

    {FN:2} - - Rechtssache T-209/00, Slg. 2002, II-2203.

  • EuGH, 15.06.2000 - C-237/98

    Dorsch Consult / Rat und Kommission - "Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2003 - C-234/02
    {FN:25} - - Siehe Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juni 2000 in der Rechtssache C-237/98 P (Dorsch Consult/Rat und Kommission, Slg. 2000, I-4549, Randnrn.
  • EuGH, 26.11.2002 - C-275/00

    First und Franex - "Artikel 235 EG, 240 EG und 288 Absatz 2 EG - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2003 - C-234/02
    {FN:23} - - Siehe beispielsweise Urteil des Gerichtshofes vom 26. November 2002 in der Rechtssache C-275/00 (First und Franex, Slg. 2002, I-10943, Randnr. 43).
  • EuGH, 02.12.1992 - C-370/89

    SGEEM und Etroy / EIB

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2003 - C-234/02
    {FN:22} - - Siehe Randnr. 49 des Urteils des Gerichts, wo auf das Urteil des Gerichtshofes vom 2. Dezember 1992 in der Rechtssache C-370/89 (SGEEM und Etroy/EIB, Slg. 1992, I-6211, Randnrn.
  • EuGH, 05.03.1996 - C-46/93

    Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2003 - C-234/02
    {FN:14} - - Urteil des Gerichtshofes vom 5. März 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-46/93 und C-48/93 (Slg. 1996, I-1029, dort insbesondere die Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro, Nrn. 22 ff.).
  • EuGH, 25.07.2002 - C-50/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2003 - C-234/02
    {FN:10} - - Siehe etwa Urteil des Gerichtshofes vom 25. Juli 2002 in der Rechtssache C-50/00 P (Unión de Pequeños Agricultores/Rat, Slg. 2002, I-6677, Randnr. 39).
  • EuGH, 04.07.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission - "Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2003 - C-234/02
    {FN:15} - - Urteil des Gerichtshofes vom 4. Juli 2000 in der Rechtssache C-352/98 P (Bergaderm und Goupil, Slg. 2000, I-5291, Randnr. 41).
  • EuGH, 16.11.2000 - C-279/98

    Cascades / Kommission - "Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel 85 Absatz 1 …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2003 - C-234/02
    {FN:21} - - Siehe Schlussanträge des Generalanwalts Mischo vom 18. Mai 2000 zum Urteil des Gerichtshofes vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-279/98 P (Cascades/Kommission, Slg. 2000, I-9693, Nrn. 38 bis 40).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.04.2003 - C-224/01

    DER GERICHTSHOF HAT ERSTMALS ÜBER DIE FRAGE DER HAFTUNG EINES MITGLIEDSTAATS FÜR …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2003 - C-234/02
    {FN:11} - - Schlussanträge vom 8. April 2003 in der Rechtssache C-224/01 (noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).
  • EuGH, 12.11.1998 - C-134/97

    Victoria Film - Akte betreffend den Beitritt des Königreichs Schweden - Sechste …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2003 - C-234/02
    {FN:6} - - Siehe u. a. Urteile des Gerichtshofes vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-134/97 (Victoria Film, Slg. 1998, I-7023, Randnrn.
  • EuGH, 16.05.2002 - C-321/99

    DAI / ARAP u.a. - "Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Gemeinsame Agrarpolitk - …

  • EuGH, 14.06.2001 - C-178/99

    Salzmann - "Vorabentscheidungsersuchen - Eintragung von Immobiliengeschäften im …

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2007 - C-331/05

    Internationaler Hilfsfonds / Kommission - Rechtsmittel - Außervertragliche …

    {FN:13} - Schlussanträge des Generalanwalts Geelhoed vom 3. Juli 2003 in der Rechtssache Lamberts (C-234/02 P, Slg. 2004, I-2803, Nr. 55).

    {FN:20} - Urteil des Gerichtshofs vom 23. März 2004, Lamberts (C-234/02 P, Slg. 2004, I-2803, Randnr. 50).

    {FN:33} - Urteile des Gerichtshofs vom 8. April 1992, Cato/Kommission (C-55/90, Slg. 1992, I-2533, Randnr. 18), vom 5. März 1996, Brasserie du pêcheur und Factortame, oben angeführt in Fn. 29, vom 4. Juli 2000, Bergaderm und Goupil/Kommission (C-352/98 P, Slg. 2000, I-5291, Randnr. 41 und 42), vom 10. Dezember 2002, Kommission/Camar und Tico (C-312/00 P, Slg. 2000, I-11355, Randnr. 53), vom 10. Juli 2003, Kommission/Fresh Marine Company (C-472/00 P, Slg. 2003, I-7541, Randnr. 25), vom 23. März 2004, Lamberts (C-234/02 P, Slg. 2004, I-2803, Randnr. 49), und vom 9. November 2006, Agraz u. a./Kommission (C-243/05 P, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 26).

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2016 - C-337/15

    Bürgerbeauftragter/ Staelen - Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung - …

    In seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Europäischer Bürgerbeauftragter/Lamberts (C-234/02 P, EU:C:2003:394, Nr. 143) hielt Generalanwalt Geelhoed einen Ursachenzusammenhang zwischen den geltend gemachten Amtsfehlern des Bürgerbeauftragten bei der Bearbeitung des Falles von Herrn Lambert und ihren "kränkenden und destruktiven Auswirkungen" auf ihn für gegeben, lehnte in Nr. 141 jener Schlussanträge eine Prüfung der Frage des Schadens selbst jedoch ab, weil das Gericht diese Frage in seinem Urteil nicht geprüft hatte.
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