Rechtsprechung
| EuGH, 21.01.2016 - C-603/13 P |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Europäischer Gerichtshof
Galp Energia España u.a. / Kommission
Rechtsmittel - Art. 81 EG - Kartelle - Spanischer Straßenbaubitumenmarkt - Marktaufteilung und Preisabsprache - Überlange Dauer des Verfahrens vor dem Gericht - Art. 261 AEUV - Verordnung (EG) Nr. 1/2003 - Art. 31 - Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung - Art. 264 AEUV - ...
- Europäischer Gerichtshof
Galp Energia España u.a. / Kommission
Rechtsmittel - Art. 81 EG - Kartelle - Spanischer Straßenbaubitumenmarkt - Marktaufteilung und Preisabsprache - Überlange Dauer des Verfahrens vor dem Gericht - Art. 261 AEUV - Verordnung (EG) Nr. 1/2003 - Art. 31 - Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung - Art. 264 AEUV - ...
- Wolters Kluwer
Wettbewerbsverstöße auf dem spanischen Markt für Straßenbaubitumen; rechtsfehlerhafte Verkennnung des Rechts auf unbeschränkte Nachprüfung der von Kommission verhängten Zwangsmaßnahmen durch das Unionsgericht; Rechtsmittel spanischer und portugiesischer Unternehmen gegen ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsverstöße auf dem spanischen Markt für Straßenbaubitumen; rechtsfehlerhafte Verkennnung des Rechts auf unbeschränkte Nachprüfung der von Kommission verhängten Zwangsmaßnahmen durch das Unionsgericht; Rechtsmittel spanischer und portugiesischer Unternehmen gegen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Galp Energia España u.a. / Kommission
Verfahrensgang
- EuG, 16.09.2013 - T-462/07
- Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2015 - C-603/13
- EuGH, 21.01.2016 - C-603/13 P
- EuGH, 28.04.2016 - C-603/13
Wird zitiert von ... (86) Zitiert selbst (20)
- EuGH, 10.07.2014 - C-295/12
Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel von Telefónica und Telefónica de España …
Auszug aus EuGH, 21.01.2016 - C-603/13
Rn. 43 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung aus Art. 256 AEUV, Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und Art. 168 Abs. 1 Buchst. d seiner Verfahrensordnung folgt, dass ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile des angefochtenen Urteils sowie die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen muss; andernfalls ist das Rechtsmittel oder der betreffende Rechtsmittelgrund unzulässig (vgl. u. a. Urteil Telefónica und Telefónica de España/Kommission, C-295/12 P, EU:C:2014:2062, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 44 Ein Rechtsmittelgrund, der nicht so genau vorgetragen und substantiiert wird, dass der Gerichtshof seine Rechtmäßigkeitskontrolle ausüben kann, entspricht diesen Erfordernissen nicht und ist für unzulässig zu erklären (vgl. in diesem Sinne Urteil Telefónica und Telefónica de España/Kommission, C-295/12 P, EU:C:2014:2062, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Somit ist die Würdigung dieser Tatsachen und Beweise, vorbehaltlich ihrer Verfälschung - die von den Rechtsmittelführerinnen im vorliegenden Fall nur ungenau und unsubstantiiert vorgetragen wird -, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterläge (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil Telefónica und Telefónica de España/Kommission, C-295/12 P, EU:C:2014:2062, Rn. 84).
Somit kann der Ersatz des Schadens, der durch die Nichteinhaltung einer angemessenen Verfahrensdauer durch das Gericht verursacht wurde, nicht unmittelbar im Rahmen eines Rechtsmittels beim Gerichtshof beantragt werden, sondern muss beim Gericht selbst eingeklagt werden (Urteile Telefónica und Telefónica de España/Kommission, C-295/12 P, EU:C:2014:2062, Rn. 66, ICF/Kommission, C-467/13 P, EU:C:2014:2274, Rn. 57, sowie Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission, C-580/12 P, EU:C:2014:2363, Rn. 17 und 18).
Rn. 56 Wird das nach Art. 256 Abs. 1 AEUV zuständige Gericht mit einer Schadensersatzklage befasst, hat es darüber in einer anderen Besetzung als derjenigen zu entscheiden, in der es mit dem als überlang gerügten Verfahren befasst war (vgl. in diesem Sinne Urteile Telefónica und Telefónica de España/Kommission, C-295/12 P, EU:C:2014:2062, Rn. 67, ICF/Kommission, EU:C:2014:2274, Rn. 58, sowie Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission, C-580/12 P, EU:C:2014:2363, Rn. 19).
Rn. 57 Wenn indessen offensichtlich ist, dass das Gericht seine Pflicht, die Rechtssache innerhalb angemessener Frist zu entscheiden, in hinreichend qualifizierter Weise verletzt hat, ohne dass es insoweit erforderlich wäre, dass die Parteien zusätzliche Nachweise beibringen, kann der Gerichtshof dies feststellen (vgl. in diesem Sinne Urteile Telefónica und Telefónica de España/Kommission, C-295/12 P, EU:C:2014:2062, Rn. 90, ICF/Kommission, EU:C:2014:2274, Rn. 59, sowie Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission, C-580/12 P, EU:C:2014:2363, Rn. 20).
Rn. 71 Ferner ist darauf hinzuweisen, dass das System der gerichtlichen Kontrolle von Entscheidungen der Kommission in Verfahren nach den Art. 101 AEUV und 102 AEUV in einer Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Handlungen der Organe auf der Grundlage von Art. 263 AEUV besteht, die gemäß Art. 261 AEUV und auf Antrag der Kläger um die Ausübung der Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung durch das Gericht hinsichtlich der in diesem Bereich von der Kommission verhängten Zwangsmaßnahmen ergänzt werden kann (Urteil Telefónica und Telefónica de España/Kommission, C-295/12 P, EU:C:2014:2062, Rn. 42).
Rn. 72 Wie der Gerichtshof bereits mehrfach dargelegt hat, erstreckt sich die in Art. 263 AEUV vorgesehene Rechtmäßigkeitskontrolle insoweit auf sämtliche Bestandteile der Entscheidungen der Kommission in Verfahren nach den Art. 101 AEUV und 102 AEUV, deren eingehende rechtliche und tatsächliche Kontrolle das Gericht sicherstellt, und zwar auf der Grundlage der von den betreffenden Klägern geltend gemachten Klagegründe (vgl. in diesem Sinne Urteile KME Germany u. a./Kommission, C-272/09 P, EU:C:2011:810, Rn. 102 und 109, Chalkor/Kommission, C-386/10 P, EU:C:2011:815, Rn. 62 und 82, sowie Telefónica und Telefónica de España/Kommission, C-295/12 P, EU:C:2014:2062, Rn. 56 und 59) und unter Berücksichtigung aller von diesen vorgebrachten Umstände - aus der Zeit vor oder nach der ergangenen Entscheidung -, unabhängig davon, ob sie vorab im Rahmen des Verwaltungsverfahrens geltend gemacht wurden oder zum ersten Mal im Rahmen der Klage, mit der das Gericht befasst ist, vorgebracht wurden, soweit diese Umstände für die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Kommission maßgeblich sind (…vgl. in diesem Sinne Urteil Knauf Gips/Kommission, C-407/08 P, EU:C:2010:389, Rn. 87 bis 92).
Rn. 76 Der Umfang dieser Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung ist allerdings - im Gegensatz zu der in Art. 263 AEUV vorgesehenen Rechtmäßigkeitskontrolle - strikt auf die Festsetzung des Betrags der Geldbuße beschränkt (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile Groupe Danone/Kommission, C-3/06 P, EU:C:2007:88, Rn. 62, Alliance One International/Kommission, C-679/11 P, EU:C:2013:606, Rn. 105, Kommission u. a./Siemens Österreich u. a., C-231/11 P bis C-233/11 P, EU:C:2014:256, Rn. 126, sowie Telefónica und Telefónica de España/Kommission, C-295/12 P, EU:C:2014:2062, Rn. 45).
- EuGH, 12.11.2014 - C-580/12
Der Gerichtshof setzt die gegen Guardian wegen ihrer Beteiligung am …
Auszug aus EuGH, 21.01.2016 - C-603/13
Somit kann der Ersatz des Schadens, der durch die Nichteinhaltung einer angemessenen Verfahrensdauer durch das Gericht verursacht wurde, nicht unmittelbar im Rahmen eines Rechtsmittels beim Gerichtshof beantragt werden, sondern muss beim Gericht selbst eingeklagt werden (Urteile Telefónica und Telefónica de España/Kommission, C-295/12 P, EU:C:2014:2062, Rn. 66, ICF/Kommission, C-467/13 P, EU:C:2014:2274, Rn. 57, sowie Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission, C-580/12 P, EU:C:2014:2363, Rn. 17 und 18).Rn. 56 Wird das nach Art. 256 Abs. 1 AEUV zuständige Gericht mit einer Schadensersatzklage befasst, hat es darüber in einer anderen Besetzung als derjenigen zu entscheiden, in der es mit dem als überlang gerügten Verfahren befasst war (vgl. in diesem Sinne Urteile Telefónica und Telefónica de España/Kommission, C-295/12 P, EU:C:2014:2062, Rn. 67, ICF/Kommission, EU:C:2014:2274, Rn. 58, sowie Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission, C-580/12 P, EU:C:2014:2363, Rn. 19).
Rn. 57 Wenn indessen offensichtlich ist, dass das Gericht seine Pflicht, die Rechtssache innerhalb angemessener Frist zu entscheiden, in hinreichend qualifizierter Weise verletzt hat, ohne dass es insoweit erforderlich wäre, dass die Parteien zusätzliche Nachweise beibringen, kann der Gerichtshof dies feststellen (vgl. in diesem Sinne Urteile Telefónica und Telefónica de España/Kommission, C-295/12 P, EU:C:2014:2062, Rn. 90, ICF/Kommission, EU:C:2014:2274, Rn. 59, sowie Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission, C-580/12 P, EU:C:2014:2363, Rn. 20).
Rn. 87 Unter Berücksichtigung des Vorstehenden ist damit in Anwendung der dem Gerichtshof durch Art. 261 AEUV und Art. 31 der Verordnung Nr. 1/2003 zuerkannten Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung über den Betrag der den Rechtsmittelführerinnen aufzuerlegenden Geldbuße zu entscheiden (Urteil Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission, C-580/12 P, EU:C:2014:2363, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 90 Dies setzt nach Art. 23 Abs. 3 der Verordnung Nr. 1/2003 für jedes sanktionierte Unternehmen die Berücksichtigung der Schwere und der Dauer der betreffenden Zuwiderhandlung unter Wahrung der Grundsätze u. a. der Begründungspflicht, der Verhältnismäßigkeit, der individuellen Sanktionsfestsetzung und der Gleichbehandlung voraus (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission u. a./Siemens Österreich u. a., C-231/11 P bis C-233/11 P, EU:C:2014:256, Rn. 53 und 56, Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission, C-580/12 P, EU:C:2014:2363, Rn. 75, sowie Kommission/Parker Hannifin Manufacturing und Parker-Hannifin, C-434/13 P, EU:C:2014:2456, Rn. 77), ohne dass der Gerichtshof durch die von der Kommission in ihren Leitlinien definierten Richtlinien gebunden wäre (…vgl. entsprechend Urteil Italien/Kommission, C-310/99, EU:C:2002:143, Rn. 52), auch wenn diese die Unionsgerichte bei der Ausübung ihrer Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung leiten können (…vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Verhuizingen Coppens, C-441/11 P, EU:C:2012:778, Rn. 80 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 94 Nach alledem und unter Berücksichtigung aller Umstände des vorliegenden Einzelfalls (vgl. Urteil Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission, C-580/12 P, EU:C:2014:2363, Rn. 78 und die dort angeführte Rechtsprechung) wird der Betrag der gegen GALP Energía España und Petróleos de Portugal als Gesamtschuldner verhängten Geldbuße auf 7, 7 Mio. Euro festgelegt, wobei GALP Energía SGPS in Höhe von 5, 72 Mio. Euro als Gesamtschuldner mithaftet.
- EuGH, 09.10.2014 - C-467/13
ICF / Kommission
Auszug aus EuGH, 21.01.2016 - C-603/13
Somit kann der Ersatz des Schadens, der durch die Nichteinhaltung einer angemessenen Verfahrensdauer durch das Gericht verursacht wurde, nicht unmittelbar im Rahmen eines Rechtsmittels beim Gerichtshof beantragt werden, sondern muss beim Gericht selbst eingeklagt werden (Urteile Telefónica und Telefónica de España/Kommission, C-295/12 P, EU:C:2014:2062, Rn. 66, ICF/Kommission, C-467/13 P, EU:C:2014:2274, Rn. 57, sowie Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission, C-580/12 P, EU:C:2014:2363, Rn. 17 und 18).Rn. 56 Wird das nach Art. 256 Abs. 1 AEUV zuständige Gericht mit einer Schadensersatzklage befasst, hat es darüber in einer anderen Besetzung als derjenigen zu entscheiden, in der es mit dem als überlang gerügten Verfahren befasst war (vgl. in diesem Sinne Urteile Telefónica und Telefónica de España/Kommission, C-295/12 P, EU:C:2014:2062, Rn. 67, ICF/Kommission, EU:C:2014:2274, Rn. 58, sowie Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission, C-580/12 P, EU:C:2014:2363, Rn. 19).
Rn. 57 Wenn indessen offensichtlich ist, dass das Gericht seine Pflicht, die Rechtssache innerhalb angemessener Frist zu entscheiden, in hinreichend qualifizierter Weise verletzt hat, ohne dass es insoweit erforderlich wäre, dass die Parteien zusätzliche Nachweise beibringen, kann der Gerichtshof dies feststellen (vgl. in diesem Sinne Urteile Telefónica und Telefónica de España/Kommission, C-295/12 P, EU:C:2014:2062, Rn. 90, ICF/Kommission, EU:C:2014:2274, Rn. 59, sowie Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission, C-580/12 P, EU:C:2014:2363, Rn. 20).
- EuGH, 10.04.2014 - C-231/11
Der Gerichtshof gibt den Rechtsmitteln in den das Kartell auf dem Markt für …
Auszug aus EuGH, 21.01.2016 - C-603/13
Rn. 76 Der Umfang dieser Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung ist allerdings - im Gegensatz zu der in Art. 263 AEUV vorgesehenen Rechtmäßigkeitskontrolle - strikt auf die Festsetzung des Betrags der Geldbuße beschränkt (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile Groupe Danone/Kommission, C-3/06 P, EU:C:2007:88, Rn. 62, Alliance One International/Kommission, C-679/11 P, EU:C:2013:606, Rn. 105, Kommission u. a./Siemens Österreich u. a., C-231/11 P bis C-233/11 P, EU:C:2014:256, Rn. 126, sowie Telefónica und Telefónica de España/Kommission, C-295/12 P, EU:C:2014:2062, Rn. 45).Rn. 90 Dies setzt nach Art. 23 Abs. 3 der Verordnung Nr. 1/2003 für jedes sanktionierte Unternehmen die Berücksichtigung der Schwere und der Dauer der betreffenden Zuwiderhandlung unter Wahrung der Grundsätze u. a. der Begründungspflicht, der Verhältnismäßigkeit, der individuellen Sanktionsfestsetzung und der Gleichbehandlung voraus (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission u. a./Siemens Österreich u. a., C-231/11 P bis C-233/11 P, EU:C:2014:256, Rn. 53 und 56, Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission, C-580/12 P, EU:C:2014:2363, Rn. 75, sowie Kommission/Parker Hannifin Manufacturing und Parker-Hannifin, C-434/13 P, EU:C:2014:2456, Rn. 77), ohne dass der Gerichtshof durch die von der Kommission in ihren Leitlinien definierten Richtlinien gebunden wäre (…vgl. entsprechend Urteil Italien/Kommission, C-310/99, EU:C:2002:143, Rn. 52), auch wenn diese die Unionsgerichte bei der Ausübung ihrer Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung leiten können (…vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Verhuizingen Coppens, C-441/11 P, EU:C:2012:778, Rn. 80 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 08.02.2007 - C-3/06
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, MIT DEM EIN …
Auszug aus EuGH, 21.01.2016 - C-603/13
Rn. 75 So ist der Unionsrichter, wenn er seine in den Art. 261 AEUV und 31 der Verordnung Nr. 1/2003 vorgesehene Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung ausübt, über die reine Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Zwangsmaßnahme hinaus befugt, die Beurteilung der Kommission, der Urheberin des Rechtsakts, in dem der Betrag dieser Zwangsmaßnahme ursprünglich festgelegt wurde, im Hinblick auf die Festsetzung dieses Betrags durch seine eigene Beurteilung zu ersetzen (vgl. in diesem Sinne Urteil Groupe Danone/Kommission, C-3/06 P, EU:C:2007:88, Rn. 61).Rn. 76 Der Umfang dieser Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung ist allerdings - im Gegensatz zu der in Art. 263 AEUV vorgesehenen Rechtmäßigkeitskontrolle - strikt auf die Festsetzung des Betrags der Geldbuße beschränkt (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile Groupe Danone/Kommission, C-3/06 P, EU:C:2007:88, Rn. 62, Alliance One International/Kommission, C-679/11 P, EU:C:2013:606, Rn. 105, Kommission u. a./Siemens Österreich u. a., C-231/11 P bis C-233/11 P, EU:C:2014:256, Rn. 126, sowie Telefónica und Telefónica de España/Kommission, C-295/12 P, EU:C:2014:2062, Rn. 45).
- EuGH, 06.12.2012 - C-441/11
Der Gerichtshof hebt in Bezug auf das Unternehmen Coppens das Urteil des Gerichts …
Auszug aus EuGH, 21.01.2016 - C-603/13
Der Umstand, dass die Kommission keinen Beweis für eine solche Beteiligung der Rechtsmittelführerinnen erbracht hat, ändert den wesentlichen Inhalt der streitigen Entscheidung nicht, da die darin festgestellte einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung, wie aus den Rn. 12 und 13 des vorliegenden Urteils hervorgeht, im Wesentlichen aus zwei Hauptkomplexen der Zuwiderhandlung besteht, nämlich der Marktaufteilung und den Preisabsprachen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Verhuizingen Coppens, C-441/11 P, EU:C:2012:778, Rn. 36 bis 38).Rn. 90 Dies setzt nach Art. 23 Abs. 3 der Verordnung Nr. 1/2003 für jedes sanktionierte Unternehmen die Berücksichtigung der Schwere und der Dauer der betreffenden Zuwiderhandlung unter Wahrung der Grundsätze u. a. der Begründungspflicht, der Verhältnismäßigkeit, der individuellen Sanktionsfestsetzung und der Gleichbehandlung voraus (…vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission u. a./Siemens Österreich u. a., C-231/11 P bis C-233/11 P, EU:C:2014:256, Rn. 53 und 56, Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission, C-580/12 P, EU:C:2014:2363, Rn. 75, sowie Kommission/Parker Hannifin Manufacturing und Parker-Hannifin, C-434/13 P, EU:C:2014:2456, Rn. 77), ohne dass der Gerichtshof durch die von der Kommission in ihren Leitlinien definierten Richtlinien gebunden wäre (…vgl. entsprechend Urteil Italien/Kommission, C-310/99, EU:C:2002:143, Rn. 52), auch wenn diese die Unionsgerichte bei der Ausübung ihrer Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung leiten können (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Verhuizingen Coppens, C-441/11 P, EU:C:2012:778, Rn. 80 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 16.09.2013 - T-462/07
Galp Energia España u.a. / Kommission
Auszug aus EuGH, 21.01.2016 - C-603/13
Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragen die GALP Energía España SA (im Folgenden: GALP Energía España), die Petróleos de Portugal (Petrogal) SA (im Folgenden: Petróleos de Portugal) und die GALP Energía SGPS SA (im Folgenden: GALP Energía SGPS) (im Folgenden zusammen: Rechtsmittelführerinnen) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 16. September 2013, Galp Energía España u. a./Kommission (T-462/07, EU:T:2013:459, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem dieses die Entscheidung K(2007) 4441 endg.Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 16. September 2013, Galp Energía España u. a./Kommission (T-462/07, EU:T:2013:459) wird aufgehoben, soweit in Nr. 3 seines Tenors der neue Betrag der gegen die GALP Energía España SA, die Petróleos de Portugal SA und die GALP Energía SGPS SA unter Berücksichtigung der vom Gericht gemäß seiner Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung in den Gründen dieses Urteils fehlerhaft getroffenen Feststellung, dass die GALP Energía España SA, die Petróleos de Portugal SA und die GALP Energía SGPS SA von der Beteiligung der anderen Mitglieder des Kartells an dem Ausgleichsmechanismus Kenntnis gehabt hätten, dass sie ebenfalls deren Beteiligung an dem Überwachungssystem hätten vorhersehen können und dass sie daher dafür verantwortlich gemacht werden könnten, festgelegt wird..
- EuGH, 09.11.1983 - 322/81
Michelin / Kommission
Auszug aus EuGH, 21.01.2016 - C-603/13
Rn. 89 Um die Höhe der zu verhängenden Geldbuße festzusetzen, hat der Gerichtshof selbst die Umstände des Einzelfalls und die Art der fraglichen Zuwiderhandlung zu beurteilen (Urteil Nederlandsche Banden-Industrie-Michelin/Kommission, 322/81, EU:C:1983:313, Rn. 111). - EuGH, 08.07.1999 - C-49/92
Kommission / Anic Partecipazioni - "Rechtsmittel - Geschäftsordnung der …
Auszug aus EuGH, 21.01.2016 - C-603/13
626 Daher können sie für diese beiden Komponenten der Zuwiderhandlung verantwortlich gemacht werden (Urteil Kommission/Anic Partecipazioni des Gerichtshofs, C-49/92 P, EU:C:1999:356, Rn. 83). - EuGH, 01.07.2010 - C-407/08
Der Gerichtshof erhält die gegen die Knauf Gips KG wegen ihres …
Auszug aus EuGH, 21.01.2016 - C-603/13
Rn. 72 Wie der Gerichtshof bereits mehrfach dargelegt hat, erstreckt sich die in Art. 263 AEUV vorgesehene Rechtmäßigkeitskontrolle insoweit auf sämtliche Bestandteile der Entscheidungen der Kommission in Verfahren nach den Art. 101 AEUV und 102 AEUV, deren eingehende rechtliche und tatsächliche Kontrolle das Gericht sicherstellt, und zwar auf der Grundlage der von den betreffenden Klägern geltend gemachten Klagegründe (…vgl. in diesem Sinne Urteile KME Germany u. a./Kommission, C-272/09 P, EU:C:2011:810, Rn. 102 und 109, Chalkor/Kommission, C-386/10 P, EU:C:2011:815, Rn. 62 und 82, sowie Telefónica und Telefónica de España/Kommission, C-295/12 P, EU:C:2014:2062, Rn. 56 und 59) und unter Berücksichtigung aller von diesen vorgebrachten Umstände - aus der Zeit vor oder nach der ergangenen Entscheidung -, unabhängig davon, ob sie vorab im Rahmen des Verwaltungsverfahrens geltend gemacht wurden oder zum ersten Mal im Rahmen der Klage, mit der das Gericht befasst ist, vorgebracht wurden, soweit diese Umstände für die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Kommission maßgeblich sind (vgl. in diesem Sinne Urteil Knauf Gips/Kommission, C-407/08 P, EU:C:2010:389, Rn. 87 bis 92). - EuGH, 08.12.2011 - C-272/09
Der Gerichtshof bestätigt die Urteile des Gerichts und die Entscheidungen der …
- EuGH, 17.12.1998 - C-185/95
DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER" …
- EuGH, 07.03.2002 - C-310/99
Italien / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Leitlinien für …
- EuGH, 08.12.2011 - C-386/10
Chalkor / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
- EuGH, 18.12.2014 - C-434/13
Kommission / Parker Hannifin Manufacturing und Parker-Hannifin - Rechtsmittel - …
- EuGH, 24.01.2013 - C-73/11
Frucona Košice / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Erlass …
- EuGH, 08.12.2011 - C-389/10
KME Germany u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
- EuGH, 16.11.2000 - C-248/98
DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER ZEHN RECHTSMITTEL VON UNTERNEHMEN GEGEN DIE …
- EuGH, 13.06.2013 - C-511/11
Versalis / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Markt für Butadienkautschuk und …
- EuGH, 26.09.2013 - C-679/11
Alliance One International / Kommission
- EuG, 10.11.2021 - T-612/17
Klage von Google gegen Milliardenstrafe wegen Missbrauch von Marktmacht …
Rn. 129 Die gerichtliche Überprüfung durch das Gericht umfasst die in Art. 263 AEUV vorgesehene Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Handlungen der Organe, die gegebenenfalls gemäß Art. 261 AEUV durch eine Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung hinsichtlich der verhängten Zwangsmaßnahmen ergänzt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 71).Rn. 130 Wie der Gerichtshof dargelegt hat, erstreckt sich die in Art. 263 AEUV vorgesehene Rechtmäßigkeitskontrolle auf sämtliche Bestandteile der Entscheidungen der Kommission in Verfahren nach den Art. 101 und 102 AEUV, deren eingehende rechtliche und tatsächliche Kontrolle das Gericht sicherstellt, und zwar auf der Grundlage der von den betreffenden Klägern geltend gemachten Klagegründe und unter Berücksichtigung aller von ihnen vorgebrachten Umstände - aus der Zeit vor oder nach der ergangenen Entscheidung -, unabhängig davon, ob sie vorab im Rahmen des Verwaltungsverfahrens geltend gemacht oder zum ersten Mal im Rahmen der Klage, mit der das Gericht befasst ist, vorgebracht wurden, soweit diese Umstände für die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Kommission maßgeblich sind (Urteil vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 72;… vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 26. September 2018, 1nfineon Technologies/Kommission, C-99/17 P, EU:C:2018:773, Rn. 48).
Rn. 135 Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof und das Gericht im Rahmen der Rechtmäßigkeitskontrolle nach Art. 263 AEUV die vom Urheber der angefochtenen Handlung hinsichtlich der Tatsachenwürdigung gegebene Begründung jedenfalls nicht durch ihre eigene ersetzen dürfen (…Urteile vom 27. Januar 2000, DIR International Film u. a./Kommission, C-164/98 P, EU:C:2000:48, Rn. 38…, vom 24. Januar 2013, Frucona Košice/Kommission, C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 89, und vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 73).
Rn. 682 Daher folgt das Gericht den oben in Rn. 673 genannten Grundsätzen der Leitlinien, auch wenn es nicht an sie gebunden ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 90…, vom 5. Oktober 2011, Romana Tabacchi/Kommission, T-11/06, EU:T:2011:560, Rn. 266, …und vom 12. Dezember 2014, H & R ChemPharm/Kommission, T-551/08, EU:T:2014:1081, Rn. 221), und hält die Anwendung eines Schwerekoeffizienten, d. h. eines Anteils am Umsatz, von 10 % für angebracht.
- EuG, 02.02.2022 - T-799/17
Das Gericht weist die Klage von Scania ab und bestätigt die von der Kommission …
Rn. 535 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass das System der gerichtlichen Kontrolle von Entscheidungen der Kommission in Verfahren nach den Art. 101 und 102 AEUV in einer Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Handlungen der Organe auf der Grundlage von Art. 263 AEUV besteht, die gemäß Art. 261 AEUV und auf Antrag der klagenden Parteien um die Ausübung der Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung durch das Gericht hinsichtlich der in diesem Bereich von der Kommission verhängten Zwangsmaßnahmen ergänzt werden kann (vgl. Urteil vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 536 Wenn die Unionsgerichte ihre in Art. 261 AEUV und Art. 31 der Verordnung Nr. 1/2003 vorgesehene Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung ausüben, sind sie über die reine Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Zwangsmaßnahme hinaus befugt, die Beurteilung der Kommission, der Urheberin des Rechtsakts, in dem der Betrag dieser Zwangsmaßnahme ursprünglich festgelegt wurde, im Hinblick auf die Festsetzung dieses Betrags durch ihre eigene Beurteilung zu ersetzen (vgl. Urteil vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 75 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 537 Der Umfang dieser Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung ist allerdings - im Gegensatz zu der in Art. 263 AEUV vorgesehenen Rechtmäßigkeitskontrolle - strikt auf die Festsetzung des Betrags der Geldbuße beschränkt (vgl. Urteil vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 76 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 538 Daraus ergibt sich, dass die Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung, über die das Gericht auf der Grundlage von Art. 31 der Verordnung Nr. 1/2003 verfügt, allein die Beurteilung der von der Kommission verhängten Geldbuße durch das Gericht betrifft, unter Ausschluss jeder Änderung der Tatbestandsmerkmale der Zuwiderhandlung, die die Kommission in der Entscheidung, über die das Gericht zu befinden hat, rechtmäßig festgestellt hat (Urteil vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 77).
Dies setzt nach Art. 23 Abs. 3 der Verordnung Nr. 1/2003 für jedes sanktionierte Unternehmen die Berücksichtigung der Schwere und der Dauer der betreffenden Zuwiderhandlung unter Wahrung der Grundsätze u. a. der Begründungspflicht, der Verhältnismäßigkeit, der individuellen Sanktionsfestsetzung und der Gleichbehandlung voraus, ohne dass das Gericht durch die von der Kommission in ihren Leitlinien definierten Richtlinien gebunden wäre (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 89 und 90).
- EuG, 12.12.2018 - T-691/14
Servier u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Missbrauch einer …
Rn. 1171 Es ist nicht Sache des Gerichts, bei der Beurteilung der Tatbestandsmerkmale einer Zuwiderhandlung, die nicht in seine Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung, sondern in die zur Rechtmäßigkeitskontrolle fällt, die von der Kommission gegebene Begründung durch seine eigene zu ersetzen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 73 und 75 bis 77).Rn. 1208 Zudem ist es nicht Sache des Gerichts, bei der Beurteilung der Tatbestandsmerkmale einer Zuwiderhandlung, die nicht in seine Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung, sondern in die zur Rechtmäßigkeitskontrolle fällt, die von der Kommission gegebene Begründung durch seine eigene zu ersetzen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 73 und 75 bis 77).
Die Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung, über die das Gericht auf der Grundlage von Art. 31 der Verordnung Nr. 1/2003 verfügt, betrifft nämlich allein die Beurteilung der von der Kommission verhängten Geldbuße durch das Gericht, unter Ausschluss jeder Änderung der Tatbestandsmerkmale der Zuwiderhandlung, die die Kommission in dem Beschluss, über den das Gericht zu befinden hat, rechtmäßig festgestellt hat (Urteil vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 77).
Dieses System der gerichtlichen Kontrolle besteht in einer Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Handlungen der Organe auf der Grundlage von Art. 263 AEUV, die gemäß Art. 261 AEUV um die Ausübung der Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung hinsichtlich der in diesem Bereich von der Kommission verhängten Zwangsmaßnahmen ergänzt werden kann (Urteil vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 71).
Rn. 1373 Wie der Gerichtshof bereits dargelegt hat, erstreckt sich die in Art. 263 AEUV vorgesehene Rechtmäßigkeitskontrolle insoweit auf sämtliche Bestandteile der Beschlüsse der Kommission in Verfahren nach den Art. 101 und 102 AEUV, deren eingehende rechtliche und tatsächliche Kontrolle das Gericht sicherstellt, und zwar auf der Grundlage der von den Klägern geltend gemachten Klagegründe und unter Berücksichtigung aller von diesen vorgebrachten Umstände - aus der Zeit vor oder nach dem Erlass des Beschlusses -, unabhängig davon, ob sie vorab im Rahmen des Verwaltungsverfahrens geltend gemacht oder erstmals im Rahmen der Klage, mit der das Gericht befasst ist, vorgebracht wurden, soweit diese Umstände für die Kontrolle der Rechtmäßigkeit des Beschlusses der Kommission maßgeblich sind (Urteil vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 72).
Rn. 1379 Schließlich ist zu beachten, dass der Gerichtshof und das Gericht jedenfalls im Rahmen der Rechtmäßigkeitskontrolle nach Art. 263 AEUV die vom Urheber der in Rede stehenden Handlung gegebene Begründung nicht durch ihre eigene ersetzen können (…Urteile vom 27. Januar 2000, DIR International Film u. a./Kommission, C-164/98 P, EU:C:2000:48, Rn. 38…, vom 24. Januar 2013, Frucona Košice/Kommission, C-73/11 P, EU:C:2013:32, Rn. 89, und vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 73).
Rn. 1587 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass sich, wie oben in den Rn. 1373 bis 1375 dargelegt worden ist, die in Art. 263 AEUV vorgesehene Rechtmäßigkeitskontrolle insoweit auf sämtliche Bestandteile der Beschlüsse der Kommission in Verfahren nach den Art. 101 und 102 AEUV erstreckt, deren eingehende rechtliche und tatsächliche Kontrolle auf der Grundlage der von den Klägern geltend gemachten Klagegründe und unter Berücksichtigung aller von diesen vorgebrachten Umstände das Gericht sicherstellt (Urteil vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 72).
- EuG, 14.09.2022 - T-604/18
Das Gericht bestätigt weitgehend den Beschluss der Kommission, wonach Google den …
Rn. 89 Hierzu ist erstens darauf hinzuweisen, dass die Kontrolle der Rechtmäßigkeit eines Beschlusses der Kommission in Verfahren nach Art. 101 oder 102 AEUV unter Berücksichtigung aller vom Kläger vorgebrachten Umstände - aus der Zeit vor oder nach dem angefochtenen Beschluss - erfolgt, unabhängig davon, ob sie vorab im Rahmen des Verwaltungsverfahrens geltend gemacht wurden oder zum ersten Mal im Rahmen der Klage, mit der das Gericht befasst ist, vorgebracht wurden, soweit diese Umstände relevant sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 1034 Dies erfordert nicht, dass das Gericht die Leitlinien der Kommission für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen anwendet (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. September 2016, Trafilerie Meridionali/Kommission, C-519/15 P, EU:C:2016:682, Rn. 52 bis 55), auch wenn es sich gegebenenfalls von den darin definierten Richtlinien leiten lassen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 90 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Dies setzt nach Art. 23 Abs. 3 der Verordnung Nr. 1/2003 die Berücksichtigung der Schwere und der Dauer der begangenen Zuwiderhandlung unter Wahrung der Grundsätze u. a. der Verhältnismäßigkeit und der individuellen Sanktionsfestsetzung voraus (Urteil vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 90 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 12.01.2017 - C-411/15
Der Gerichtshof bestätigt die im Zusammenhang mit dem Phosphat-Kartell gegen die …
Die Würdigung der Tatsachen und Beweise ist daher, außer im Fall ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterläge (…vgl. insbesondere Beschluss vom 11. Juni 2015, Faci/Kommission, C-291/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:398, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie, in diesem Sinne, Urteil vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 140 Was zweitens das Vorbringen betrifft, das Gericht habe gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen, ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung aus Art. 256 AEUV, Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und Art. 168 Abs. 1 Buchst. d seiner Verfahrensordnung folgt, dass ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile des angefochtenen Urteils sowie die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen muss; andernfalls ist das Rechtsmittel oder der betreffende Rechtsmittelgrund unzulässig (…vgl. Urteile vom 30. Mai 2013, Quinn Barlo u. a./Kommission, C-70/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:351, Rn. 47 und 51 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 141 Ein Rechtsmittelgrund, der nicht so genau vorgetragen und substantiiert wird, dass der Gerichtshof seine Rechtmäßigkeitskontrolle ausüben kann, entspricht diesen Erfordernissen nicht und ist für unzulässig zu erklären (Urteil vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Somit kann der Ersatz des Schadens, der durch die Nichteinhaltung einer angemessenen Entscheidungsfrist durch das Gericht verursacht wurde, nicht unmittelbar im Rahmen eines Rechtsmittels beim Gerichtshof beantragt werden, sondern muss beim Gericht selbst eingeklagt werden (…Urteile vom 30. April 2014, FLSmidth/Kommission, C-238/12 P, EU:C:2014:284, Rn. 116 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 9. Juni 2016, Repsol Lubricantes y Especialidades u. a./Kommission, C-617/13 P, EU:C:2016:416, Rn. 98 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 166 Wird das nach Art. 256 Abs. 1 AEUV zuständige Gericht mit einer Schadensersatzklage befasst, entscheidet es darüber in einer anderen Besetzung als derjenigen, in der es mit dem als überlang gerügten Verfahren befasst war (Urteile vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 9. Juni 2016, Repsol Lubricantes y Especialidades u. a./Kommission, C-617/13 P, EU:C:2016:416, Rn. 99 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 167 Ist indessen offensichtlich, dass das Gericht seine Pflicht, die Rechtssache innerhalb angemessener Frist zu entscheiden, in hinreichend qualifizierter Weise verletzt hat, ohne dass es insoweit erforderlich wäre, dass die Parteien zusätzliche Nachweise beibringen, kann der Gerichtshof dies feststellen (Urteile vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 9. Juni 2016, Repsol Lubricantes y Especialidades u. a./Kommission, C-617/13 P, EU:C:2016:416, Rn. 100 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 18.03.2021 - C-440/19
Pometon/ Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Europäischer Markt für …
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof die festgesetzte Geldbuße oder das festgesetzte Zwangsgeld nur dann aufheben, herabsetzen oder erhöhen kann, wenn er den Rechtsstreit vor dem Gericht selbst endgültig entscheidet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 88 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 146 Diese Anforderungen gelten für das Gericht auch dann, wenn es von den von der Kommission in ihren Leitlinien für die Berechnung der Geldbußen definierten Richtlinien abweicht, die die Unionsgerichte nicht binden können, sie aber bei der Ausübung ihrer Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung leiten können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 90 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 158 Damit ist in Anwendung der dem Gerichtshof durch Art. 261 AEUV und Art. 31 der Verordnung Nr. 1/2003 zuerkannten Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung über den Betrag der Pometon aufzuerlegenden Geldbuße zu entscheiden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. November 2014, Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission, C-580/12 P, EU:C:2014:2363, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 87).
Rn. 159 In dieser Hinsicht ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof, da er nach Art. 61 Abs. 1 Satz 2 seiner Satzung endgültig über den Rechtsstreit entscheidet, im Rahmen seiner Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung die Beurteilung der Kommission durch seine eigene Beurteilung ersetzen und demgemäß die verhängte Geldbuße oder das verhängte Zwangsgeld aufheben, herabsetzen oder erhöhen kann (Urteil vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 88 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Dies setzt nach Art. 23 Abs. 3 der Verordnung Nr. 1/2003 für jedes sanktionierte Unternehmen die Berücksichtigung der Schwere und der Dauer der betreffenden Zuwiderhandlung unter Wahrung der Grundsätze u. a. der Begründungspflicht, der Verhältnismäßigkeit, der individuellen Sanktionsfestsetzung und der Gleichbehandlung voraus, ohne dass der Gerichtshof durch die von der Kommission in ihren Leitlinien für die Berechnung der Geldbußen definierten Richtlinien gebunden wäre, auch wenn diese die Unionsgerichte bei der Ausübung ihrer Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung leiten können (Urteil vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 89 und 90 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 26.01.2017 - C-604/13
Der Gerichtshof weist die Rechtsmittel von Gesellschaften, denen die Beteiligung …
Rn. 52 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das System der gerichtlichen Kontrolle von Beschlüssen der Kommission in Verfahren nach den Art. 101 und 102 AEUV in einer Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Handlungen der Organe auf der Grundlage von Art. 263 AEUV besteht, die gemäß Art. 261 AEUV und auf Antrag der Kläger um die Ausübung der Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung durch das Gericht hinsichtlich der in diesem Bereich von der Kommission verhängten Zwangsmaßnahmen ergänzt werden kann (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Juli 2014, Telefónica und Telefónica de España/Kommission, C-295/12 P, EU:C:2014:2062, Rn. 42, und vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 71).Sie betrifft allein die Beurteilung der von der Kommission verhängten Geldbuße durch das Gericht, unter Ausschluss jeder Änderung der Tatbestandsmerkmale der von der Kommission in dem Beschluss, über den das Gericht zu befinden hat, rechtmäßig festgestellten Zuwiderhandlung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 76 und 77).
Somit kann der Ersatz des Schadens, der durch die Nichteinhaltung einer angemessenen Verfahrensdauer durch das Gericht verursacht wurde, nicht unmittelbar im Rahmen eines Rechtsmittels beim Gerichtshof beantragt werden, sondern muss beim Gericht selbst eingeklagt werden (…Urteile vom 10. Juli 2014, Telefónica und Telefónica de España/Kommission, C-295/12 P, EU:C:2014:2062, Rn. 66…, vom 9. Oktober 2014, 1CF/Kommission, C-467/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2274, Rn. 57, und vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 55).
Rn. 98 Wird das nach Art. 256 Abs. 1 AEUV zuständige Gericht mit einer Schadensersatzklage befasst, hat es darüber in einer anderen Besetzung als derjenigen zu entscheiden, in der es mit dem als überlang gerügten Verfahren befasst war (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Juli 2014, Telefónica und Telefónica de España/Kommission, C-295/12 P, EU:C:2014:2062, Rn. 67…, vom 9. Oktober 2014, 1CF/Kommission, C-467/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2274, Rn. 58, und vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 56).
Rn. 99 Ist indessen offensichtlich, dass das Gericht seine Pflicht, über die Rechtssache innerhalb angemessener Frist zu entscheiden, in hinreichend qualifizierter Weise verletzt hat, ohne dass es insoweit erforderlich wäre, dass die Parteien zusätzliche Nachweise beibringen, kann der Gerichtshof dies feststellen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Oktober 2014, 1CF/Kommission, C-467/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2274, Rn. 59, und vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 57).
- EuGH, 27.06.2024 - C-176/19
Der Gerichtshof entscheidet über die Frage, ob auf dem Markt für Perindopril …
Die in Art. 263 AEUV vorgesehene Rechtmäßigkeitskontrolle erstreckt sich auf sämtliche Bestandteile der Entscheidungen der Kommission in Verfahren nach den Art. 101 und 102 AEUV, deren eingehende rechtliche und tatsächliche Kontrolle das Gericht sicherstellt, und zwar auf der Grundlage der von den Parteien geltend gemachten Klage- und Verteidigungsgründe (…Urteile vom 11. September 2014, CB/Kommission, C-67/13 P, EU:C:2014:2204, Rn. 44, und vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 72). - EuGH, 16.06.2022 - C-697/19
Kartell auf dem Markt für optische Laufwerke: Der Gerichtshof erklärt den …
Rn. 176 In Anwendung der dem Gerichtshof durch Art. 261 AEUV und Art. 31 der Verordnung Nr. 1/2003 zuerkannten Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung ist auch über den Betrag der den Rechtsmittelführerinnen aufzuerlegenden Geldbuße zu entscheiden (Urteil vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 87 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 177 Da der Gerichtshof nach Art. 61 Abs. 1 Satz 2 der Satzung endgültig über den Rechtsstreit entscheidet, kann er im Rahmen seiner Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung die Beurteilung der Kommission durch seine eigene Beurteilung ersetzen und demgemäß die verhängte Geldbuße oder das verhängte Zwangsgeld aufheben, herabsetzen oder erhöhen (Urteil vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 88 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 178 Um die Höhe der zu verhängenden Geldbuße festzusetzen, hat der Gerichtshof selbst die Umstände des Einzelfalls und die Art der fraglichen Zuwiderhandlung zu beurteilen (Urteil vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 89 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 179 Dies setzt nach Art. 23 Abs. 3 der Verordnung Nr. 1/2003 für jedes sanktionierte Unternehmen die Berücksichtigung der Schwere und der Dauer der betreffenden Zuwiderhandlung unter Wahrung der Grundsätze u. a. der Begründungspflicht, der Verhältnismäßigkeit, der individuellen Sanktionsfestsetzung und der Gleichbehandlung voraus, ohne dass der Gerichtshof durch die von der Kommission in ihren Leitlinien definierten Richtlinien gebunden wäre, auch wenn diese die Unionsgerichte bei der Ausübung ihrer Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung leiten können (Urteil vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 90 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 13.12.2018 - C-150/17
Europäische Union/ Kendrion - Rechtsmittel - Schadensersatzklage - Art. 340 Abs. …
Der Gerichtshof hat daher klargestellt, dass der Ersatz des Schadens, der durch die Nichteinhaltung der angemessenen Verfahrensdauer durch das Gericht verursacht wurde, nicht unmittelbar im Rahmen eines Rechtsmittels beim Gerichtshof beantragt werden kann, sondern beim Gericht selbst eingeklagt werden muss (Urteil vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 55 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 37 Zum Verfahren im ersten Rechtszug hat der Gerichtshof nämlich bereits klargestellt, dass das nach Art. 256 Abs. 1 AEUV zuständige Gericht, wenn es mit einer Schadensersatzklage befasst wird, die auf Ersatz des angeblich auf einer Überschreitung der angemessenen Dauer des Gerichtsverfahrens beruhenden Schadens gerichtet ist, darüber in einer anderen Besetzung als derjenigen zu entscheiden hat, in der es mit dem als überlang gerügten Verfahren befasst war (Urteil vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission, C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-367/22
Air Canada/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer …
- EuGH, 25.07.2018 - C-123/16
Orange Polska/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 102 AEUV - …
- EuGH, 09.11.2023 - C-746/21
Altice Group Lux/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kontrolle von …
- EuGH, 16.06.2022 - C-699/19
Kartell auf dem Markt für optische Laufwerke: Der Gerichtshof erklärt den …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-403/22
SAS Cargo Group u.a./ Kommission
- EuGH, 16.06.2022 - C-698/19
Kartell auf dem Markt für optische Laufwerke: Der Gerichtshof erklärt den …
- EuGH, 26.09.2018 - C-99/17
Infineon Technologies/ Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Europäischer Markt …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-370/22
Air France-KLM/ Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-379/22
Singapore Airlines und Singapore Airlines Cargo/ Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-381/22
Japan Airlines / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-382/22
Cathay Pacific Airways / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-378/22
British Airways/ Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-385/22
Koninklijke Luchtvaart Maatschappij / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-375/22
LATAM Airlines Group und Lan Cargo/ Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-380/22
Deutsche Lufthansa u.a. / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-401/22
Cargolux Airlines/ Kommission
- EuG, 18.11.2020 - T-814/17
Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, mit dem der Missbrauch einer …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2016 - C-413/14
Generalanwalt Wahl hält das Rechtsmittel von Intel gegen die Festsetzung einer …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-369/22
Air France / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-386/22
Martinair Holland / Kommission
- BVerwG, 07.11.2024 - 2 C 16.23
Aberkennung des Ruhegehalts; Anhörung der Schwerbehindertenvertretung; Dauer des …
- EuG, 15.06.2022 - T-235/18
Missbrauch einer beherrschenden Stellung auf dem Markt für LTEChipsätze: Das …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2016 - C-101/15
Pilkington Group u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle (Art. …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2018 - C-123/16
Orange Polska/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer …
- EuG, 26.03.2025 - T-441/21
Kartell bei europäischen Staatsanleihen: Das Gericht bestätigt im Wesentlichen …
- EuG, 13.12.2018 - T-827/14
Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission zu wettbewerbswidrigen …
- EuG, 30.03.2022 - T-324/17
Kartell auf dem Luftfrachtmarkt: Das Gericht entscheidet über die Klagen mehrerer …
- EuG, 05.10.2020 - T-479/11
Frankreich/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Erdölsuche - Von Frankreich …
- EuG, 06.11.2024 - T-386/21
Die Banken Crédit agricole und Credit Suisse haben sich an einem Kartell im …
- EuG, 28.03.2019 - T-433/16
Pometon/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für …
- EuG, 24.09.2019 - T-105/17
Die Geldbuße, die gegen die HSBC-Gruppe wegen wettbewerbswidriger …
- EuGH, 09.06.2016 - C-616/13
PROAS / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Art. 81 EG - Spanischer …
- EuGH, 27.06.2024 - C-201/19
Der Gerichtshof entscheidet über die Frage, ob auf dem Markt für Perindopril …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.07.2016 - C-411/15
Timab Industries und CFPR / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Europäischer …
- EuG, 11.07.2019 - T-582/15
Silver Plastics und Johannes Reifenhäuser/ Kommission
- EuGH, 26.01.2017 - C-619/13
Mamoli Robinetteria / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, …
- EuG, 30.03.2022 - T-340/17
Kartell auf dem Luftfrachtmarkt: Das Gericht entscheidet über die Klagen mehrerer …
- EuG, 18.09.2024 - T-334/19
Wettbewerb
- EuG, 02.10.2024 - T-126/23
VC/ EU-OSHA (Exclusion des marchés publics sur le fondement d'une décision …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-48/22
Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, die gegen Google wegen …
- EuGH, 07.09.2016 - C-101/15
Der Gerichtshof bestätigt die von der Kommission gegen die Pilkington Group wegen …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2022 - C-42/21
Lietuvos geležinkeliai/ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch …
- EuG, 29.09.2021 - T-344/18
Das Gericht erhält die Geldbußen aufrecht, die von der Kommission gegen mehrere …
- EuGH, 07.07.2016 - C-523/15
Westfälische Drahtindustrie u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Art. 181 der …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2026 - C-858/24
- Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2024 - C-70/23
Westfälische Drahtindustrie u. a./ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2026 - C-627/24
Rechtsmittel - Verordnung (EU) 2022/1925 - Benennung von Torwächtern - …
- EuG, 18.10.2023 - T-590/20
Clariant und Clariant International/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - …
- EuG, 12.07.2018 - T-444/14
Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung C (2014) 2139 final der Kommission …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2020 - C-591/16
Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, die Geldbuße von fast 94 Mio. …
- EuG, 18.09.2024 - T-671/19
Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung: Das Gericht bestätigt weitgehend …
- EuGH, 28.04.2016 - C-603/13
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 16. September 2013, …
- EuG, 12.07.2018 - T-449/14
Nexans France und Nexans/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt …
- EuG, 23.07.2025 - T-84/22
Wettbewerb: Das Gericht bestätigt die Beteiligung von Credit Suisse an einem …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2016 - C-469/15
FSL u.a./ Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle (Art. 101 AEUV) - …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-176/19
Kommission/ Servier u. a. - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Missbrauch …
- EuGH, 26.01.2017 - C-618/13
Zucchetti Rubinetteria / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2024 - C-240/22
Advocate General Medina: the Court should confirm that the Commission erred in …
- EuG, 13.07.2018 - T-58/14
Stührk Delikatessen Import/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für …
- EuG, 09.11.2022 - T-667/19
Das Gericht bestätigt die Sanktionen in Höhe von 2,2 bis 5,1 Mio. Euro, die die …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2020 - C-440/19
Pometon/ Kommission - Rechtsmittel - Vereinbarungen, Beschlüsse und aufeinander …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2017 - C-438/16
Kommission/ Frankreich und IFP Énergies nouvelles - Rechtsmittel - Staatliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2019 - C-123/18
HTTS/ Rat - Rechtsmittel - Schadensersatzklage - Restriktive Maßnahmen gegen Iran …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2026 - C-160/24
" Pourvoi - Concurrence - Article 101 TFUE - Euro Interbank Offered Rates …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2026 - C-191/24
" Pourvoi - Concurrence - Article 101 TFUE - Euro Interbank Offered Rates …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2025 - C-882/24
Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Dienstbezüge - Familienzulagen - Zulage für …
- EuG, 08.07.2020 - T-203/18
Das Gericht erlässt seine ersten vier Urteile zu Beschlüssen der Europäischen …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2018 - C-194/17
Pandalis/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung Nr. 207/2009 - …
- EuGH, 16.09.2020 - C-121/19
Edison/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Anmeldung der Bildmarke mit dem …
- EuG, 09.11.2022 - T-657/19
Das Gericht bestätigt die Sanktionen in Höhe von 2,2 bis 5,1 Mio. Euro, die die …
- EuG, 24.09.2019 - T-466/17
Printeos u.a./ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Standardumschläge …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2018 - C-99/17
Im Zusammenhang mit dem Kartell auf dem Markt für Smartcard-Chips schlägt …
- EuGH, 23.04.2026 - C-882/24
Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Vergütung - Zulagen für …
- EuGH, 26.02.2026 - C-375/22
Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Luftfrachtmarkt - Beschluss der …
- EuG, 12.07.2018 - T-450/14
Sumitomo Electric Industries und J-Power Systems/ Kommission - Wettbewerb - …
- EuG, 12.07.2018 - T-448/14
Hitachi Metals/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für …
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