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Rechtsprechung
   EuGH, 13.07.1966 - 56/64, 58/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,13
EuGH, 13.07.1966 - 56/64, 58/64 (https://dejure.org/1966,13)
EuGH, Entscheidung vom 13.07.1966 - 56/64, 58/64 (https://dejure.org/1966,13)
EuGH, Entscheidung vom 13. Juli 1966 - 56/64, 58/64 (https://dejure.org/1966,13)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis
  • EU-Kommission PDF

    Consten und Grundig / Kommission EWG

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 189
    1 . INDIVIDUELLE MASSNAHME EINES ORGANS - MASSGEBENDER TEXT

  • EU-Kommission

    Consten und Grundig / Kommission EWG

  • Wolters Kluwer

    1. INDIVIDUELLE MASSNAHME EINES ORGANS - MASSGEBENDER TEXT; ( EWG-VERTRAG, ARTIKEL 189 ); 2. POLITIK DER EWG - WETTBEWERBSVORSCHRIFTEN FÜR UNTERNEHMEN - ANWENDUNG DES ARTIKELS 85 EWG-VERTRAG - VERFAHREN VOR DER KOMMISSION - UNTERRICHTUNG DER BETEILIGTEN VOR ERLASS DER ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. INDIVIDUELLE MASSNAHME EINES ORGANS - MASSGEBENDER TEXT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Unterrichtung der Beteiligten; Übermittlung von Unterlagen; Auslegung von Urteilen; Mehrdeutigkeit eines Tenors

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1966, 429
  • NJW 1968, 1061
  • GRUR Int. 1966, 580
  • DB 1966, 1126
 
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Wird zitiert von ... (212)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 16.06.1965 - 58/64

    Grundig / Kommission EWG

    Auszug aus EuGH, 13.07.1966 - 56/64
    In den verbundenen Rechtssachen 56 und 58/64 CONSTEN GMBH,.

    Klägerin der Rechtssache 58/64, unterstützt durch.

    Zustellungsanschrift: Kanzlei der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Luxemburg, 3, boulevard Royal, Streithelferin in der Rechtssache 58/64 gegen.

    KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT, vertreten durch ihre Rechtsberater G. Le Tallec (Rechtssache 56/64) und J. Thiesing (Rechtssache 58/64) als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift: Sekretariat des Juristischen Dienstes der Europäischen Exekutivorgane, Luxemburg, 2, place de Metz, Beklagte,.

    Durch Beschluß vom 24. September 1965 hat der Gerichtshof dem Antrag der Regierung der Bundesrepublik Deutschland auf Zulassung als Streithelferin zur Unterstützung der Anträge der Klägerin der Rechtssache 58/64 stattgegeben.

    Die Klägerin der Rechtssache 58/64 beantragt, - die Entscheidung der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 23. September 1964 über ein Verfahren nach Artikel 85 des Vertrages (IV-A/00004-03344 "Grundig-Consten") für nichtig zu erklären,.

    - der Klage 58/64 stattzugeben und die Entscheidung der Kommission vom 23. September 1964 für nichtig zu erklären; - der Beklagten die Kosten des Verfahrens einschließlich der Auslagen der Streithelferin aufzuerlegen.

  • BFH, 07.06.1966 - I 66/64
    Auszug aus EuGH, 13.07.1966 - 56/64
    Die Klägerin Consten hatte in ihrer am 29. Oktober 1965 eingereichten Stellungnahme zu dem ergänzenden Schriftsatz der italienischen Regierung beantragt, der Gerichtshof möge die Entscheidung über die Rechtssache 66/64 bis zur Entscheidung über die von der italienischen Regierung erhobene Klage 32/65 aussetzen, da die Rechtssache 56/64 nur einen Einzelfall betreffe, dessen Entscheidung unmittelbar von der Entscheidung der durch die Klage der italienischen Regierung aufgeworfenen Fragen allgemeiner Bedeutung abhänge.
  • EuGH, 21.12.2023 - C-333/21

    Wettbewerb

    Außerdem sind, damit diese erste Voraussetzung als erfüllt angesehen werden kann, nicht nur das tatsächliche Bestehen und der Umfang dieser Effizienzvorteile zu beweisen, sondern es ist auch darzutun, dass sie geeignet sind, die mit den fraglichen Vereinbarungen, Beschlüssen oder Verhaltensweisen verbundenen Nachteile für den Wettbewerb auszugleichen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 1966, Consten und Grundig/Kommission, 56/64 und 58/64, EU:C:1966:41, S. 396 f., …und vom 11. September 2014, MasterCard u. a./Kommission, C-382/12 P, EU:C:2014:2201, Rn. 232, 234 und 236, sowie, entsprechend…, vom 27. März 2012, Post Danmark, C-209/10, EU:C:2012:172, Rn. 43).
  • BGH, 18.05.2021 - KVR 54/20

    Booking.com - Zulässigkeit "enger" Bestpreisklauseln für Hotelbuchungsportale

    Um die erste Freistellungsvoraussetzung zu erfüllen, müssten die mit einer solchen Umgestaltung etwa verbundenen Effizienzvorteile jedoch ihre wettbewerbsbeschränkenden Wirkungen jedenfalls ausgleichen (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Juli 1966 - Rs. 56/64, 58/64, Slg. 1966, 325, 396 f. - Grundig und Consten/Kommission; Urteil vom 6. Oktober 2009 - C-501/06 P u.a., WuW/E EU-R 1641 Rn. 92 - GlaxoSmithKline/Kommission; Kommission, Leitlinien für vertikale Beschränkungen, ABl.
  • EuGH, 25.10.1977 - 26/76

    Metro / Kommission

    Hierzu ergebe die Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 13. Juli 1966, verbundene Rechtssachen 56 und 58/64, Grundig Consten/Kommission, Slg. 1966, 321), daß die Kommission bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu schwierigen Wertungen wirtschaftlicher Sachverhalte gezwungen sei und die gerichtliche Nachprüfung dieser Wertungen dem Rechnung tragen und sich deshalb auf die Richtigkeit der ihnen zugrunde liegenden Tatsachen und deren Subsumtion unter die Begriffe des geltenden Rechts beschränken müsse.
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