Bürgerliches Gesetzbuch
2. Buch - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853) |
7. Abschnitt - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853) |
3. Titel - Miete. Pacht (§§ 535 - 597) |
I. Miete (§§ 535 - 580a) |
(1) 1Wird dem Mieter der vertragsmäßige Gebrauch der gemieteten Sache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen, so kann der Mieter ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist das Mietverhältnis kündigen. 2Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Vermieter eine ihm von dem Mieter bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu schaffen. 3Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Erfüllung des Vertrags infolge des die Kündigung rechtfertigenden Umstandes für den Mieter kein Interesse hat.
(2) Wegen einer unerheblichen Hinderung oder Vorenthaltung des Gebrauchs ist die Kündigung nur zulässig, wenn sie durch ein besonderes Interesse des Mieters gerechtfertigt wird.
(3) Bestreitet der Vermieter die Zulässigkeit der erfolgten Kündigung, weil er den Gebrauch der Sache rechtzeitig gewährt oder vor dem Ablaufe der Frist die Abhilfe bewirkt habe, so trifft ihn die Beweislast.
Rechtsprechung zu § 542 BGB a.F. (MietR)
378 Entscheidungen zu § 542 BGB a.F. (MietR) in unserer Datenbank:
- BGH, 31.05.2000 - XII ZR 41/98
Verwirkung des Rechts zur fristlosenKündigung; Annahmeverzug als Gegenstand einer ...
- BGH, 01.12.1971 - VIII ZR 88/70
Abschluss eines Pachtvertrages über Grundstück und Unternehmen - Vorliegen der ...
- BGH, 26.11.1997 - XII ZR 28/96
Beweislast für die Ursächlichkeit einer Störung des vertragsgemäßen Gebrauchs im ...
- OLG Karlsruhe, 28.01.1999 - 9 U 148/97
Mietvertrag - Kündigung - Verwirkung des Kündigungsrechtes wegen fortdauernder ...
- LG Frankfurt/Main, 18.11.1986 - 11 S 219/86
Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung gem. § 542 BGB durch den Mieter wegen ...
- OLG Brandenburg, 26.02.1997 - 3 U 219/96
Kündigung des Mieterhältnis aus wichtigem Grund; Fristlose Kündigung des ...
- BGH, 18.09.1974 - VIII ZR 63/73
Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Mietvertrages - Unzumutbarkeit einer ...
- BGH, 07.10.1992 - VIII ZR 182/91
Kündigungsrecht des Leasingnehmers wegen Nichtgewährung des Gebrauchs
- BGH, 01.07.1987 - VIII ZR 117/86
Ansprüche des Leasingnehmers bei teilweiser Übergabe der Leasingsache (Übergabe ...
- OLG Naumburg, 16.12.1996 - 1 U 175/96
Fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses nach § 542 Abs. 1 BGB; Wiederholte ...